1873 / 265 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 10 Nov 1873 18:00:01 GMT) scan diff

Deutscher Reichs-Anzeiger

Dos Abounement beträgt 4 Thlr. 6 für das Bierteljohr.

Sor. H

A 2 2 265. Berlin, 10. November. R d

Se. Majestä: der Kaiser und König haben die rheumatischen Beschwerden, welche der Erkältungszustand mit fich brate, ziemli überwunden; jedoch schreitet die nd im Allgemeinbefinden Sr. Majestät leider nur sehr S : Allerhöchstdieselben haben dessenungeachtet einige Geschäfte erledigen Fönnen.

Sas U R Tf Bt:

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruÿt: Dem f Dei Ruhestand getretenen Ober-Bibliothekar, Ge- heimen Regierungs-Rath Dr. Pert gu Berlin, den Stern zum Rothen Adler-Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub zu verleihen.

E l Der bisherige Eisenbahn-Sekretär Kar E uard Heinze ist zum Genen revidirenden Kalkulator bei dem Rechnungs- hofe des Deutschen Reichs ernannt.

Bean ta hung. Seepostverbindung mit Australien.

Zufolge einer Mittheilung der britischen Postverwaltung wird von Point de Galle nah dem Eintreffen der am 14 d. Mts. von London auf dem Wege über Brindisi abgesandten Post ein Extra-Dampfer nach A ustralien abgefertigt werden.

Briefpostgegenstände nah Australien und Neuseeland, welche mit der obigen Gelegenheit Beförderung erhalten sollen, müssen so zeitig eingeliefert werden, daß dieselben das am 17. d. Mts. von Brindisi nah Alexandrien abgehende, an den Dampfer nah Australien anschließende Schiff erreichen.

Berlin, den 7. November 1873.

Kaiserlihes General-Postamt.

Ressortverhältnisse im Bezirk der Kaiserlichen Ober- Postdirektion in Bévlin:

Der Kaiserlichen Ober-Postdirektion in Berlin find unterge- ordnet und untereinander ncbengeordnet :

1) Das Hof-Postamt,

2) das Stadt-Postamt, i :

3) das Eisenbahn-Postamt Nr. 1 (a, Route nach Hannover über Stendal, b. Route nach Holzminden über Magdeburg), s

4) das Eisenbahn - Postamt Nr. 2 (a. Route nah Eisenach, b, Route nah Dresden /

d das Eisenbahn ofen Nr. 3 (a. Route nach Stralsund, b, Route nach Hamburg, ec. Route nach Danzig über Stettin), :

6) das Eisenbahn - Postamt Nr. 4 (a. Roate nach Breslau, . Route nach Dittersbah über Görliß), ;

7) das Eisenbahn-Postamt Nr. 18 (a, Route nach Alexandrowo, . Route nah Dirschan über Koniß), E A

8) sämmtliche Stadt- und Bahnhofs-Postanstalten in Berlin,

9) die Postanstalten in Friedrichsfelde, Gesundbrunnen, Lichten- berg, Moabit, Pankcw, Rixdorf, Rummelsburg, Schöneberg, Tempel- hof, Weißensee. | ; N

Eingaben, Anträge und Reklamationen, welche hier aufgegebene

| Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile Sgr, |

Berlin, Montag,

Postsendungen betreffen, sind an diejenige Postanstalt zu richten, bei welcher die Ginlieferung der Sendung erfolgt ist. E

Auf hier eing egaugene Sendungen bezügliche Anträge 2. 57 amentlih Dispositionen über Bestellung und Nachsendung von Briefen 2c, sind bei dem Stadt-Postamte (Spandauerstraße Nr. 19, 20 auf dem dritten Hofe, Thür Nr. 18 2 Treppen) anzu- bringen, | Ebendaselbst sind auch Vo

Postfendungen niederzulegen. A | P Be B erden, welche Unordnungen und Unregelmäßigkeiten bei

O ) h st im Betriebe der obe Bestellung von Zeitungen, oder sonst im Be riebe der oben B Postanstalten betreffen , find an die Ober-Postdirektion zu "7 Bats C., den 8. November 1873, Der Kaiserliche Ober-Postdirektor

Sachse,

llmachten zur Empfangnahme von

Bekanntmachung.

Am 1. Dezember c. wird in Cölleda, Regierungsbezirk Merseburg, eine Kaiserlihe Telcgraphen-Station mit beschränktem Tagesdienste eröffnet,

Halle, den 6. November 1873. Kaiserliche Telegraphen-D irektic n.

Elsaß-Lothringen.

Das 28. Stück des Geseßblatts für Elsaß-Lothringen, wel- ches heute ausgegeben wird, enthält unter:

Nr. 181 die Uebereinkunft, betreffend die Festseßung der deutsh-französishen Hoheitsgrenze in der Gemeinde Avricourt dur Beschluß derinternationalen Grenz-Regulirungs-Kommis sion. Vom 24,/27. August 1872; unter

Nr. 182 die Uebereinkunft, betreffend die Festsezung der deutsh-französischen Hoheitsgrenze in den Gemeinden Ragon les Leaux und Raon sur Plaine dur Beschluß der internationalen Grenz-Regulirungs-Kommission. Vom 28./31. August 1872; und unter

Nr. 183 die Bekanntmachung, betreffend die portopflichtige

Korrespondenz zwischen den Behörden des Reichs und Oesterreich- Ungarns. Vom 31. Oktober 1873. Berlin, den 10. November 1873. Kaiserliches Post-Zeitungs-Amt. |

Und

9 den 10. November, Abends.

u Si Pia Wi RSE I.

Königreich Preußen.

Die Gewährung Ihres Gesuhs vom 5. d. M. um Ent- hebung von der Stellung als Präfident Meines Staats- Ministeriums will Ich Ihnen, in Betracht der von Ihnen an- geführten Gründe, niht länger vorenthalten. Indem Ich Sie daher von diesem Amte hiedurch in Gnaden entbinde, \preche Ih Ihnen Meine volle Anerkennung und Meinen Königlichen Danét für die Dienste aus, welche Sie, in treuer Hingebung, auch als Präsident des Staats-Ministeriums Mix geleistet haben.

Berlin, den 9. November 1873.

Wilhelm.

Graf zu Eulenbur g.

An den Präsidenten des Staats-Ministeriums, General-Feld- marschall Grafen von Roon.

Nachdem Sie Sich auf Meinen Wunsch bereit erkläxt haben, das Präsidium Meines Staats-Ministeriums, von welchem Ich den General-Feldmarschall Grafen von Roon auf seinen Antrag entbunden habe, wiederum zu übernehmen, ernenne Ih Sie hie- dur aufs Neue zum Präsidenten, und, Ihrem Antrage ent- sprehend, den Staats- und Finanz-Minister Ca mphausen zum Vice-Präsidenten Meines Staats - Ministeriums. Lettern seße Ih hievon dur besondere Ordre in Kenntniß.

Berlin, den 9. November 1873.

V ilhe lur,

Graf zu Eulenburg, An den Reichskanzler, Staats- und Minister der auswärtigen

Angelegenheiten Fürsten von Bis m ard,

Nachdem Ich unter Entbindung des General-Feldmarschalls Grafen von Roon von seinem Amte als Präsident WVieines Staats-Ministeriums diese Stelle dem Reihsfanzler und Minister dér Auswärtigen Angelegenheiten Fürsten v on Bismarck wieder übertragen habe, finde Ih Mich bewogen, Sie unter Beibehal- tung Ihres Amtes als Finanz-Minister gugleih zum Vice-Prä- sidenten Meines Staats-Ministeriums zu ernennen.

Berlin, den 9. November 1873.

Weilheim.

Graf zu Eulenburg. An den Staats-Minister Ca mphausen.

Das Staats-Ministerium benachrihtige Ih hiedurch, daß Ich durch Erlasse vom heutigen Tage den General-Feldmarschall Grafen von Roon, seinem Gesuche entsprechend, von dem Amte als Präsident des Staats-Ministeriums entbunden, diese Stel- lung dem Reichskanzler und Minister der Auswärtigen Ange- legenheiten Fürsten von Bismarck neben seinen bisherigen Funktionen wieder übertragen und Mich bewogen gefunden habe, den Staats-Minister Cam phausen unter Belassung der Leitung des Finanz-Ministeriums zum Vice-Präsidenten des Stagats- Ministeriums zu ernennen.

Berlin, den 9. November 1873 Wilhelm. Graf zu Eulenbur g. An das Staats-Ministerium.

Ministerium der geistlichen, Unterrihts- und Medizinal-Angelegenheiten.

In der von dem Pr. phil. Dohrn gegründeten zoologischen Station zu Neapel hat die Königliche preußische Regierung zwei Arbeitstische auf vorläufig drei Jahre ¿ur Benugzung für preußische Gelehrte gemiethet. Die Geldmittel hierzu sind dur Allerhöchsten Erlaß vom 9. September d. J. bewilligt worden,

Der seitherige Kreis-Wundarzt Dr. Frenken zu Loecken ist zum Kreis-Physikus des Kreises Heinsberg ernannt worden.

Der Lehrer Scholz zu Habelschwerdt it als Uebungslehrer beim katholischen Schullehrer-Seminar daselbst angestellt worden,

Haupt-Verwaltung der Staats\chulden. Bekanntmachung, betreffend die Ausvreihung neuer Zinscoupons und Talons zu den Prioritäts-Obligationen der Taunus-Eisenbahn v. I. 1844.

Die Coupons Serie l. Nr. 1——8 über die Zinsen vom 30. Juni cr. bis 29. Juni 1877 nebst Talons zu den Prioritäts- Obligationen der Taunus - Eisenbahn vom Jahre 1844 werden bei der Kontrole der Staatspapiere hierselbst, Oranienstraße Nr. 92, vom 17. d. Mets. ab, täglich von 9—1 Uhr Vormittags, mit Ausnahme der Sonn- und Festtage und der Kassen - Revi- sionstage, gegen Abgabe der Talons ausgereicht. Leßteren muß ein unter Angabe des Wohnorts vom Inhaber unterschriebenes Verzeichniß derselben, zu welchem Formulare bei der Kontrole der Staatspapiere unentgeltlih zu haben sind, beigefügt sein.

Die Befißer der Obligationen können in gleicher Weise die Talons auch bei der Hauptkasse der Taunus-Eisenbahn zu Wies- baden, der Stationskasse dieser Bahn zu Frankfurt a. M., dea Regierungs-Hauptkassen öu Trier, Coblenz, Cöln und Cassel behufs der Beförderuna an die Kontrole der Staatspapiere ein-

N T I = ———————————————————- “e | Alle Post-Anstaiten des Ju. und Auslandes nehme | Bestellung an;

i auch die Expedition: Wilhelmstr. 32,

füc Berlin außer deu Postanstalten |

l 1

A

Bs

| reihen und die neuen Coupons von diesen Kassen in Empfang

nehmen. Berlin, den 5. November 1873. _vaupt-Verwaltung der Staats\{ulden. von Wedell. Loew e. Hering. Rötger.

Preußische Bank. Wohen- Uebersicht der Preußishen Bank vom 7. November 1873. Ava;

l) Geprägtes Geld und Barren A 2) Kassen- Anweisungen, Privat- Banknoten

und Darlehnskassenshene . ï Wechsel-Bestände C Lombard-Bestände . S Staatspapiere, verschiedene Forderungen uno A N

Thlr. 233,167,000 - 3,978,000 !

196,568,000 27,055,000

é 4,382,000

3) 4) 9) Pasfiva Banknoten im Umlauf . Déepóositen-Kapitällea : Guthaben der Staatskassen, Institute und Privatpersonen, mit Ein\hchluß des Giro- B E E Berlin, den 10. November 1873. Königlich Preußisches Haupt-Bank-Direktorium.

Thlr. 291,490,000

6) ; «„ 29,020,000

7) 8)

« 108,006,000

von Dechend. Boese. Rotth. Gallenkamp. Herrmann. Koch. von Koenen.

Angekommen: Se. Excellenz der General-Feldmarschall

Graf von Roon.

Nichtamtliches. Deutsches N ei e.

Preußen. Berlin, 10. November. Ihre Majestät die verwittwete Königin ist am Sonnabend Nachmittag 11/7 Uhr von Sanssouci in Dresden eingetroffen und im König=- lichen Residenz\hlosse abgetreten.

Se. Kaiserlihe und Königliche Hoheit der Kronprinz ist am Greitag Abend 104 Uhr mittels Extrazuges von Leßlingen in Berlin eingetroffen und hat Sich um 11 Uhr

S

nah dem Neuen Palais bei Potsdam zurücbegeben.

Die Ausschüsse des Bundesraths für Doll- und Steuerwesen und für Elsaß-Lothringen, fowie die vereinigten Ausschüsse für Justizwesen und für Elsaß-Lothringen hielten heute Sißungen.

In Betreff der deutsch-französischen Hoheits- grenzen in den Gemeinden Avricourt, Raon les Leaux und Raon fux Plaine sind unterm 24./27. resp. 28./31. Augu d. I. von der internationalen Kommission Festseßungen getrof= fen worden, die Seitens der Vertragsmächte ralifizirt wor= den sind.

Im Laufe der leßten Jahre sind die zuweilen hon früher erhobenen Beschwerden darüber immer häufiger und drin- gender geworden, daß der Inhalt des Handelsregisters in vielen Fällen die erforderliche Vebereinstimmung mit den jes weiligen thatsählichen Verhältnissen vermissen lasse, und daß ing=

| besondere die Errichtung neuer Handelsniederlassungen und das

Erlöschen eingetragener Firmen, wenn überhaupt, do nicht reht- zeitig zur Eintragung gelangten, Bei näherer Prüfung haben diese Beschwerden Seitens des Ministers für Handel das zum Theil als begründet anerkannt, zugleih aber die gerügten Mängel überwiegend darauf zurückgeführt wer-= den müssen, daß die Einleitung des Strafverfahrens gegen die in der vorgeschriebenen Anmeldung säumigen Inter= essenten in der Regel nur deshalb unterbleibt, weil die zum Einschreiten berufenen Gerichte von den dazu Veranlassung bie- tenden Vorgängen überhaupt nicht oder * wenigstens nicht reht- zeitig Kenntniß erhalten. Um zunächst nah leßterer Richtung hin, soweit thunlich, Abhülfe zu \{haf|fen, ist nunmehr auf An= regung des Ministers für Handel 2c. die Einrichtung getroffen, daß fortan die Kreis-Steuereinnehmer von allen die Gewerbe= steuerklassen A. 1. und A. 1], betreffenden Zu- und Abgängen, sobald solche amtlich zu ihrer Kenntniß gelangen, der mit der Führung des Handelsregisters befaßten Gerichtsbehörde Mittheilung Zu machen haben. Es darf vorausgesezt werden, daß hierdurch ein immerhin erheblicher Theil der Beschwerden die gewünschie Gr- ledigung finden wird. In vollem Umfange ist indeß von dieser Einrichtung allein der angestrebte Exfolg noch niht zu erwarten. Weiterer Erwägung bleibt insbesondere eine etwaige Abänderung. derjenigen geseßlichen Bestimmungen vorbehalten, wonach im Falle des Erlöschens einer Firma die Eintragung nur auf Grund einer vom Inhaber oder doch von dessen Erben odex Vertretern ausgehenden Anmeldung, behufs deren Herbei- führung überall wirksame Zwangsmittel nicht zur Verfügung stehen, erfolgen darf. Im Uebrigen legt der Handels-Minister besonderen Werth aber auch noch darauf, daß die Organe des

Handelsstandes nah Kräften dazu mitwirken, den Inhalt des Handelsregisters in möglichst vollkommener und ununterbrochener