1873 / 266 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 11 Nov 1873 18:00:01 GMT) scan diff

&

i Âedes auf die 18 hintereinander folgenden Jahre von Johannis 1874 bis Johannis 1892, und zwar einmal

- “dffentlicher Lizitation anderweit jur Verpachtung ausgeboten werden.

[M, 1776)

Sin der Wohnung des unterzeichneten Direktors anberaumt worden.

Güúüter-Verpachtung. _Die im Kreise Ost-Sternberg belegenen i“ s Stiftsgüter Neudorf und Raudeun

jedes der beiden Güter für sich und dann beide zusammen als gemeiuschaftliche Pachtung, in

Hierzu is Termin au : Sonnabend, den 29, November 1873, Bormittags 10 Uhr

Die zu den Gütern gehörigen Ländereien enthalten:

bei Neudorf: : Hof- und Baustellen 1,905 Hektar 7 Morgen 83 Qu.-R. Obst- und Küchengärten S 18 4 2 Acker e E R A 1,529 5 18 Wiesen C E E 22,434 è == 87 x 156 Gräben und Unland O 99 L a

Summa 443,102 Hektar = 1,735 Morgen 83 Qu-M.

Randen :

Hof- und Baustellen 3,605 Hektar 14 Morgen a Qu.-R. Obstgarten 5 I e Ï 14( ü Ner s 177,398 t = 694 L 144 ü Hütung . E 0,491 é N N 167 y Wiel e I S 80 5 62 j Unbrauchbar O 28 s Ds I Summa 213,490 Hektar = 836 Morgen 29 Qu.-N. E Für Neudorf ift das Pachtgeld-Minimum auf 1350 Thlr. und das vor dem Termine nahzu- weisende disponible Vermögen auf 12,000 Thlr., für Rauden dagegen auf resp. 1200 Chlr. und 80C0 Thlr. festgeseßt, auch wird vor dem Termine der Nachweis über Qualifikation als Landwirth und über Solidität von Jedem, welcher fih beim Bieten zu betheiligen wünscht, verlangt. Die allgemeinen Bedingungen sind dieselben, wie sie der Verpachtung der Staats-Domänen zum Grunde gelegt werden. E j / A Diese allgemeinen und die speziellen Verpachtungsbedingungen nebst Karten, sowie die Regeln der Lizitation können täglih mit Ausnahme der Sonn- und Festtage, im Lokale der Anstaltskasse hierselbst eingesehen werden, au werden auf Verlangen Abschriften der speziellen Pachtbedingungen und der Regeln der Lizitation gegen Einfendung von 10 Sgr. Kopialien mitgetheilt.

Züllichau, deu 29. Oktober 1873. Der Direktor des Königlichen Pädagogiums und Waisenhauses

Dr. Sanow,

[M.1832]

(a, 1158)

[3144] B f t t d Bekauutmachung.

Die zum Bau eines Eisen-Magcizins auf der Kai-

serlichen Werft in Wilhelmshaven erforderlichen

Materalien und Arbeiten follen im Wege der Sub-

mission verdungen werden.

Termin zur Verdingung steht am

0. Dezember cr., Mittags 12 Uhr, im Bureau der Werft, Zimmer Nr. 7, an.

Offerien sind versiegelt mit dec Aufschrift:

„Submission auf den Bau eines Eiscn- Magazins“ bis zu diesem Termine frankirt an die Werft ein- zusenden. ;

Die Submissions-Bedingungen und der Abschlags- Extrakt liegen in der Registratur der Kaiserlichen Werft zur Einsicht aus, können aber au auf fran- kirce Anträge gegen Erstattung der Kopialien ab- \hriftlich mitgetheilt werden. (a, 304/11.)

Wilhelmshaven, deu 6. November 1873. Kaiserliche Werft.

Königliche N Märkische Eisenbahu.

s soll die Lieferung des für das Jahr-1874 er- orderlihen Quantums von Gußstahl-Radreifen für oktomotiven, Tender und Wagen, sowie Puddelstahl-

Reifen für Scheibenräder im Wege der Submission vergeben werden. :

Termin hierzu ift auf Sonnabend, den "E, F enber 1873, Mittags

V, im Büreau des Unterzeichneten zu_ Frankfurt a. O. anberaumt, bis zu welcchem die Offerten frankirt, versiegelt und mit der Aufschrift:

Submission auf Lieferung von Rad- reifen

“t

Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. \. w. von öffentlichen Papieren. 4. 1751 Straßburger Papierfabrik-Aktiengesellschaft in Straßburg i. E. Der Aufsichtsrath hat eine weitere (vierte) Einzahlung von Zwanzig Prozent auf die

Aktien der Gesellschaft beschlossen. E Diese Einzahlung ist am 20. November künftig bei der Provinzial - Diskonto - Ge-

sellschaft Im Straßburg zu leisten, die auf den Jnterimsscheinen Quittung darüber ertheilen wird. Straßburg i./E., den 20. Oktober 1873. Ó Der Borsißende des Aufsichtsraths.

L. Wurster. (M. 1834] Mit Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung vom 14. August c. fordern wir die Jnhaber der Interimsscheine ürferer Gesellschaft Nr. 1483 bis 1492

auf, die am 1. Juli d. J. fällig gewesene Einzahlung von 26F % nebst Zinsen zu 6 %, die verfallene Konventional strafe von 10 % des fälligen Betrages und die cntstandenen Kosten bis zum 15. Dezember d. I. bei Vermeidung des ‘in §8. 9 Absaß 8 angedrohten Nachtheils bei unserer Kassa, zweite Maschtwete Nr. 3, oder für unsere Rechnung bet der Braunschweigischen Kreditanstalt zu leisten. i

Braunschweig, den 8. November 1873.

Braunschweigische Aktiengesellschaft für Jute und Flachs-Industrie. I. Spiegelberg. H. Lupprian.

Verschiedene Bekanntmachungen.

Altbhewührte, zeit vielen Jahrhunderten bekannte, alkalisehe Koch- S@EZ="TEnernmen (30—55° Reaunnur).

Le W intercur.

Nahe an 900 Bade-Cabinette für die Wiesbadener Thermen, auch für Wintercuren eingerichtet. Aussecrdem: Kaltwasser-Heilanstalten. Fichtennadel-, Russische, Römisch-Irische und Dampf-Bäder. Mineralische und medizinische Bäder jeder Art, Heilgymnastische Anstalt, Pneumatische Apparate. Elektrizität, Berühmte Augenheilanstalt. Kumys-Heilanstalt (äücht russischer Kumys).

TägTieh Coneerte des satädtischen Curorchesters in den pracht- vollen Sälen des Curhauscs. Extra-=Ceonmcerte und Matinéen, Lesecahinet mit [80 Zeitungen, Spielzimmer, Cafesalous und Westaurationsaüle, Billards. WReiehdotiries Königliches Theater. Wälle und Rewunions,. «agd und Fisecherelß,

Anerkannte Lehranstalten und TInstitute: Chemisches Laboratorium (Hofrath Prof. Fresenius), Landwirthschaftliches Institut (Dir. Prof. Medicus), Gelehrten- und Real-Gymnasium von Ruh, Handelsschulen und englische Pensions-Institute, Städtische Lehranstalten: Höhere Bürger- und Töchtershulen. Privat-Knaben- und Müädchen-Institute unter trefflicher Leitung. Gewerbeschule. Bedecutende Landesbibliothek. Gelehrten- und gesellige Vereine aller Art.

Vorzügliehes Hilima, prachtvolle Lage.

amm ration, au Ra llgemeine Depositen-Bauk.

_ Nachdem Aktionäre der Allgemeinen Depositen-Bank unter Deponirung der im §. 27 des Statuts vorgeschriebenen Anzahl yon Aktien die Liquidirung unserer Bank beantragt haben, werden die Herren Aktionäre der Allgemeinen Depositen-Bank hierdurch zu einer

außerordentlichen Generalversammluug

auf Donnerstag, den 4. Dezember cr., Nachmittags 5 Uhr, im großen Saale des Grand Hôtel de Rome, Charlottenstraße 44/45, eingeladen. E Tagesordnung, 1) Beschlußfassung über Liquidation der Gesellschaft, 2) Eventuell Wahl von Liquidatoren.

T E A T T

[M. 1829]

R K Bi VEA E R E C T A Ds Bn I TS

versehen, eingercicht fein müssen. :

Die Submissions-Bedingungen liegen in den Wochentagen im Central-Büreau der Königlichen Direktion zu Berlin und hier zur Einsicht aus und kömfen daselbst auch Abschriften gegen Erstattung der Kosten in Empfang genommen werden.

Fraukfurt a. O., den 1. November 1873.

Der Königliche Ca nenmelßer, . Guft.

[M. Bekanntmachung.

Die Lieferung von i

961 21 om. Kartuschbüchsen 19 K),

725 mm. hoch, 193 mm. Durchmesser,

665 24 om. Kartushbüehsen 26,5 K.), 725 mm. hoh, 232 mm, Durchmesser von cylindrisher Form aus Zinkblech von 1,6 mm. Stärke zum Mantel und 3,3 mm. Stärke zum Boden gefertigt und mit einer 7,5 mm. ftarfen Zinkplatte als Deckel versehen, foll vergeben werden, und sind Offerten versiegelt und mit der Aufschrift :

__ „Submission auf Kartuschbüchsen“ versehen, bis zum

28. dies. Mts., Nachmittags 3 Uhr

Bekanutmacchunug,. Nachbenannte ausrangirte Militär - Bekleidungs- ftüde als: 637 Féldmüßen, 243 Waffenröcke, 589 Halsbinden, 1027 Tuchhosen, 657 Mäntel, 22 Wacht- máäntel, 16582 Säbeltroddeln, stehen zum Verkauf. | y N t ; Offerten werden entgegen genommen. beim unterzeichneten Depot gefälligst einzureichen. Stargard i./Pom., den 7. November 1873. Die_ Lieferungsbedingungen, Zeichnungen, sowie Die Bekleidungs-Kommission des Colbergschen | Novete 1 ebendaselbst A e A Z 2, Nr. 9, | erstere, soweit es angängig, gegen Erstattung der Ko- E A E M D | pialien brieflich mitgetheilt werden. (a. 305/11)

| Nilhelmshaveu, den s. November 1873, Marine-Artillerie-Depôt.

[3241]

| t

Oberschlesische Eisenbahn.

tung der Maurerarbeiten eins{ließlich | Lieferung der erforderlichen Materialien zum Bau | der Brücken und Durchlässe auf der Eisenbahnstrecke | Neisse - Ziegenhals von Station 19 bis Station 97 foll im Wege der öffentlichen Submission verdunaen | werden. _ B Die Submissiousbedingungen liegen in unserm Gentralbureau Abtheilung 1IL hierselbst, Teichstraßze | Nr. 18, und in dem Abtheilungs - Bau - Bureau zu | Neisse zur Einsicht aus, von wo die Bedingungen | au gegen Erstattung der Kopialien bezogen werden | föma. 4 i Offerten find portofrei und versiegelt mit der Auf- |

frift: Submissi j | Zinkringe, M ifen“ „Submission auf die Ausführung soll im Wege g SacRaS A gegeben

der Maurerarbeiten an Ben wt Durchläfsen 2c. für die Eisen- | mit dec Aufsi, freie versiegelt und versehen bahustrecke Neisse-Ziegenhals“

Pes gu Qeferung von, Betriebs- ; L ite S e aterialien pro 1874“ E Len Abibeilungs -Bai- Bureau qy bis zum 24. November, 1873, Bormittags s r, an untece Gentral-Moaterialienkontrole ein- auf Dienstag, den 18. November c, usenden, woselbst Eröffnung zur Terminsstunde _Bormitcags 11 Uhr, : stattfinden wird. arberaumten Submissionstermin an den Abtheilungs- | Später eingehende oder nit Baumeister Koeche2r daselbst einzureichen, wo die- | Offerten bleiben unberücksitigt. felben in Gegenwart der etwa erschienenen Submit- ; : tentèn werden eröffnet werden. Breslau, den 4. November 1873. Königliche Direktion der Obershhlesishen Eiscabahn,

Die für die Bebra-Hanauer Eisenbahn pÞro 1874 erforderlichen Betriebs-Materialien, als: eButheuscheit- event. Kiefernholz, Reiser- wellen, ofs, Da Dochte, Sparösöl, Petroleum, Pechfackeln , Zündhölzer, Lampencylinder, Terpeutinöl, Seife, Hauf, Stopfbüchsenverpackung, Puhwolle (Pubfäden), Reiserbesen, Schwämme, Desinfektions - Pulver, Talg, Nüböl, Sr, Plomben, Plombirshnur und Bindfaden, Kupfervitriol, Zink- Elemente, E enbgialer, Kupferrollen,

un]}erer vorgenannten Kontrole gegen osten 6 Sgr. bezogen werden. Caffel, den 4. November 1873. Königliche Eisenbahn-Direktion.

bedingungsgemäße

Submissionsformular und 2 trag A rem 4 Frstattung der

Zur Theilnahme an der Generalversammlung sind gemäß Artikel 38 der Statuten alle Aktionäre, welche ihre Aktien bis zum 8. Tage inkl. vor der Generalversammlung bei unserer Gesellschaft deponirer, berechtigt, und zwar gewährt jede Aktie eiue Stimme. Der Beschluß über die Liquidation der Gesellsch aft erfordert die Stimmenvertretung von zwei Dritteln des Grundkapitals und eine Majorität von dret Vierteln der abgegebenen Stimmen. (Art. 32.)

Berlin, den 8. November 1873.

Allgemeine Depositen-Bauk.

Dié Dire titisun (a. 310/11)

[M. 1833] : Braunschweigische Aktien-Gesellschaft für Jute und Flachs-Judustrie.

__ Nadhdem von der General-Versammlung am 29, v. Mts. eine Statuten-Aenderung dahin be- {loffen _ist, daß der Vorstand der Gesellschaft in Zukunft aus zwei oder drei technis{chen, resp. fkaufmän- nischen Direktoren bestehen soll, ist neben dem bisherigen ersten technischen, mit der General-Direktion be- trauten Mitgliede des Vorstandes, Herrn Iulius Spiegelberg, als zweites Mitglied des Vorstandes Herr Hannibal Lupprian, bisher zu Vechelde, erwählt. / Als Stellvertreter der Direktoren find die Auffichtsraths-Mitglieder Herr Ferdiuaud Ebeling und Herr Wilhelm Flagge, Beide hierselbst, erwählt. ° Der Auffichtsrath besteht zur Zeit aus folgenden Mitgliedern, Gs : Herrn Ober-Gerichtsadvokat und Bankdirektor Otto Hacusler hieselbst, Vorsißender, Buchhändler Heinrich Bieweg hieselbst, stellvertretender Vorsitzender, Kaufmann Sr Dubbers in Bremen, Firma I, H, Bachmann, erd. Ebeling hieselbst, é Franz Rickel Nachf., Wil - Flagge z iy chrader & Flagge, ; x Wilh. Smidt , Pfeiffer & Schmidt, „_ Kommerzien-Rath Ritter von Boigtläunder hieselbst. Braunschweig, den 8. November 1873. Der Auffichtsrath der E O f. Iute und Flachs-Industrie. » Haeusler.

y y 9 L

[M. 1836] Baltischer Lloyd,

__ Direkte Post-Dampfschifffahrt zwischen wWtettin und Vew - N ork

vermittelst der neuen Post-Dampfschiffe T. Klasse: Erust Moritz Arndt, Franklin, Humboldt, Washington. Expeditionen am 20. November. 4. Dezember und 18: Dezember. 6 Pafsagepreise incl. Beköstigung: Kajüte Pr, Crt. 90 u. 120 Thlr. Zwischendeck Pr. Crt. 55 u. 65 Thir. egen Fracht und Passage wende man si an die Agenten des Baltischen Lloyd, sowie an Bie Direction des Baltischen Lloyd in Stettin.

Am 15. d. Mts. wird unsere ueue Bahustrecke Hananu-Offenbach-Frankfurt a./M, mit den Sta- tionen Kleinsteinheim, Mühlheim und Offenbach für den Personen- und Güterverkehr mit den Stationen Sachsenhausen und Frankfurt a./M,, Inde (Main-Neckar-Bahn) für den Personenverkehr maß- geblih des publizirten Fahrplanes dem Betriebe übergeben. Die Fersenen: und Güterbeförderun ; er- folgt unter den Bestimmungen des Betricbs-Regle- ments Deutschlands vom 1, Januar 1872, Die zu den Lokaltarifen der Bebra-Hanauer Bahn für den Personen- und Güterverkehr herausgegebenen Nach- träge können zu dem Preise von 24 Sgr. pro Exem- plar bei den

Bom 1. November c. ab

ist zum direkten Güter-Tarif

wien diesseitigen Statio-

nen eine1seits und Stationen

der Berlin-Potsdam-Magde-

burger, fowie der Mauyde-

burg-Halberstädter Eisenbahn

andererseits vom 15. April 1872 ein Nachtrag VII.

in Kraft getreten, welcher Tarifsäße für den Verkehr

mit den Stationen Strehlen, Münsterberg und

Wartha der Oberschlesishen Eisenbahu enthält,

Druckexemplare qu. Nachtrages werden von unseren

Verband-Stationen ünentgelili verabfolgt, 1

Berlin, den 3. November 1 73, xpebitíonen ne werden. Königliche Direktion der Niederschl i\ch- Cassel, den 8. November 1873.

Müärkischen Eisenbahn, Königliche Eiseubahn-Direktionu,

Dos Abonnement veträgt 4 Thic. L& Sgr.

jür das Yierteilaßr,

?

26

e No 26G,

„Se. Majestät der Kaiser und König haben Aller- gnädigst geruht: i j . Den nachbenannten Reichsbeamten uud Angehörigen von Elsaß-Lothringen die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen ver- liehenen Ordens - Dekorationen zu ertheilen, und zwar: des Comthurkreuzes erster Klasse des Königlich sächsischen Albrehts-Ordens: dem Bezirks-Präsidenten Grafen von Arnim-Boißten- burg zu Meß; des Ritterkreuzes des Königlich {sächsischen Albrehts-Ordens: deni Regierungs-Rath Hartenstein zu Meh; des Comthurkreuzes des Königlich bayerischen Verdienst-Ordens vom heiligen Michael: , Dem Geheimen Post-Rath Günther, vortragenden Rath im General-Postamt; des Ritterkreuzes erster Klasse desselben Ordens: ___ dem Geheimen Rechnungs - Rath Herms im General- %ostamt; des Fürstlich lippischen Ehrenkreuzes zweiter Klasse: dem Telegraphen-Direktor Richter zu Cöln; \owie des Ritterkreuzes des französishen Ordens der Ehrenlegion: dem Banquier Abraham Sée zu Colmar.

Se. Majestät der König Haben Allergnädigst geruht: Den „Geheimen Regierungs-Rath Wulsten zu Frank- furt a/D. den Rothen Adler-Orden dritter Klasse zu verleihen.

Deutsches Nei.

e Dem Herrn Carl Ochsenius ‘ist Namens des Deutschen Reiches das Exequatur als Konsul der Republik Peru für die Provinz Hessen - Nassau mit dem Size in Marburg ertheilt worden. :

ama uta vétréffend dié Verpackung und Rücsendung der deutschen Ausftellungsg üter.

Die Verpackung der Ausstellungsgüter behufs deren Rüc- sendung an die Ausfteller oder an die von denselben bezeichnete Adresse wird ähnlih, wie dies bei der Auspackung und Auf- stellung geschah, dur die unterzeichnete Kommission auf Kosten des Reichs bewirkt, soweit die amtlihe Besorgung dieser Ge- \chäfte nicht ausdrücklich abgelehnt ist, oder die Aussteller deren Besorgung nicht \ih selbst oder ihren Bevollmächtigten vorbe- halten haben.

j Die deutsche Ausstelungs-Kommission wird darüber wachen, daß die Verpackung der rückehrenden Ausftellungsgüter mit thunlichster Sorgfalt geschieht; sie übernimmt jedoch keinerlei Verantwortlichkeit für Schäden, welche auf angeb- Li h mangelhafte Verpackung zurückgeführt werden könnten. Für Gegenstände, deren Verpackung besondere Fach- fenntnisse erfordert, werden die Aussteller selbst, oder legitimirte Bevollmächtigte derselben, die Leitung des Verpackungsgeschäfts zu übernehmen haben, und die deutshe Kommission wird den- selben nur die erforderliche Beihülfe an gewöhnlichen Arbeitskräften gewähren. /

Bei der großen Anzahl der deutschen Ausstellungsgüter

und bei der Kürze der Tage in dieser Jahreszeit wird sih das Rücksendungsgeschäft auf einen längeren Zeitraum erstrecken müssen, und es wird unmöglich fein, allen Wünschen auf sofor- tige Rücksendung zu entsprechen. Zur Beschleunigung des Rücksendungsgeschäftes werden die Herren Aussteller ersucht, unter Einsendung der Empfangsbe- sheinigungen unverzüglih an die deutsche Ausstellungs-Kom- mission in Wien mitzutheilen: ;

1) Ob sie die Einpackung ihrer Waaren selbst besorgen wollen oder zu diesem Zwecke eigene Leute nah Wien zu senden beabsichtigen, oder ob sie die Verpackung der deutshen Kom- O unter den oben angegebenen Vorausfeßzungen überlassen

en, : ou ersteren Falle wird den Ausstellern auf ihren Wunsch eine Benachrichtigung über den Beginn des Verpackungsgeschäfts zugehen ; i

2) ob fie wünschen, versicherung erfolgt ;

3) ob sie in Abänderung ihrer Angaben in der Eisendungs- Deklaration auf die Rüsendung aller oder einzelner Gegenstände verzichten ;

4) ob sie Ausstellungsgegenstände verkauft oder verschenkt haben, und welche Fürsorge fie für die Verzollung und Abholung dieser Gegenstände getroffen haben. : |

Wien, den 9, November 1873.

Deutsche Ausstellungs-Kommission.

Stölkhardt.

daß auf ihre Kosten eine Transport-

Inseriionspreiafür den Kaim elierDrucizeile Âgr. |

Berlin, Dienstag,

A

Ph

Königreich Preußen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

Den Kammergerichts-Rath B u} ch hierselbst und den Appel- lationsgerihts-Rath Lehmann in Pofen zu Ober-Tribunals- Räthen zu ernennen ;

Den Ober-Staatsanwalt Möli in Cassel zum Rath bei dem Ober-Appellationsgeriht hierselb zu ernennen und den Dber-Staatsanwalt Bartels zu Marienwerder in gleicher Gigen- haft nah Cassel zu versetzen ;

Dem Mitgliede der Königlichen Eisenbahn-Direktion zut Hannover Regierungs-Rath H alle den Charakter als Geheimer Regierungs-Rath zu verleihen ; sowie

/ Die von der großen Aus\chußversammlung in Vereinigung mit dem Gemeinderathe zu Cassel getroffene Wahl des zeitigen ODber-Bürgermeisters W eise in Naumburg a/S. zum zweiten Bürgermeister der Stadt Cassel für eine zwölfjährige Amt s- dauer zu bestätigen.

Laudtagsabschied für die im Jahre 1871 versammelt gewesenen Stände der Mark Brandenburg und des Markgrafthums Niederlausiß.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. entbicten Unjeren getrenen Ständen der Mark Brandenburg und des Markgrafthums Niederlausiß Unseren gnädigiten Gruß und ertheile

j hiermit auf die Uns vorgelegten Gutachten und Anträge des im J

{

871 versammelt gewesenen Provinzial-Landtages der achstehec

B eschei De

gutachtlichen Erklärungen über die Provofsitionen:

1) Geseßentwürfe, betreffend die Auflösung- des Lehnsverbhandes in

Ansehung der nah dem Lehunrehte der Kurmark, Altmark und Neu-

mark, sowie nach dem Provinzialrehte der Niederlanfiz zu beurthei-

L. Auf die

Die Gutachten Unserer getreuen Stände über die Ent

a, cines Geseßes, betreffend die Auflösung des Lehns in Anschung der nach dem Lehnrechte der Kurmark, Altmark und Neumark zu beurtheilenden Lehne,

b, eines Geseßes, betreffend die Auflösung des Lehnêverbandes der nah dem Provinzialrechte der Niederlausiß zu beurtheilenden Lehne, werden bei der Redaktion der dem Landtage der Monarchie vorzu- legenden Gesebßentwürfe in (Erwägung genommen werden.

2) Verleihung der Städte-Ordnung an den Flecken Plaue und Rege- lung seiner Vertretung auf dem Kre!s- und Provinzial-Landtage.

Vem von Unferen getreuen Ständen unter dem 5. Juli 1871 abgegebenen Gutachten entsprechend, haben Wir dem Flecken Plaue im Kreise West-Havellaud, unter Aufhebung des Gemeinde-Statutes vom 14, Oftober 1867, die Städte-Ordnung vom 39. Mai 1853 init den Maßgaben des VIII. Titels derselben verliehen, sowie geuelzmigt, daß die Stadt Plaue bchufs der Wahl eines Kreistags-Abgeordneten zur Theilnahme an dem Verbande der kollektiv wählenden Städte Fricsadck, Prißerbe und Rhinow (Nr. Ill. 2 des der Kreisordnung vom 17. Au- gust 1825 Gefeßz-Sammlung Seite 203 angehängten Verzeich- nisses) und behufs der Wahl eines Abgeordneten zum Kommunal- und Provinzial-Landtage zur Theilnahme an dem Verbande der follek- tiv wählenden Städte des Zauch-Belzigschen, Oft- und Westhavelländi- schen, sowie Ruppinschen Kreises (Veroronung vom 17. August 1825 | Artifel IT. A. IL. Nr. 28 bis 49 Geseß-Sammlung Seite 193) | berufen werde, | 3) Reglement für die Städte-Feuer- Sozietät der Kur- und Neumark, | der Niederlausiß und der Aemter Senft-nberg und Finsterwalde von 1871. |

Das in Folge der Petition vom 8. Juli 1871 aufgestellte revi- dirte Reglement für die Städte-Feuer-Sozietät der Kur- und Neumark, | der Niederlausiß und der Aemter Senfteuberg und Finsterwalde haben | Wir durch Erlaß vem 18. September desselben Jahres genehmigt. | Dasselbe ift in der Gesez-Sammlung von 1871, Nr. 31, Seite 413

| l | | Î î j 1 | | |

rband.8

bis 434 u. ff. veröffentlicht. IL, Auf die ständischen Petitiouen. 1) Errichtung von zwei besonderen Heimaths-Deputationen für die beiden Regierungsbezirke Potsdam und Frankfurt a. O.

Der von Unseren getreuen Ständen in der Petition vom 29. Juni 1871 vorgetragenen Bitte, an Stelle einer einzigen Heimaths-Deputag- tion für die ganze Provinz Brandenburg mit dem Sibße in Berlin zwei besondere Deputionen für die beiden Regierungsbezirke Potsdam und Frankfurt a. D. mit den Sißen in den gleichnamigen Städten zu errichten, haben Wir nicht zu entsprehen vermocht, da die Annahme Unserer getreuen Stände, daß eine einzige Deputation uicht im Stande sein werde, die durch das Geseß vom §8. März 1871 den Heimaths- Deputationen überwiesenen Geschäfte in der Provinz Brandenburg zu erledigen, niht begründet erschien wie dics denn anch durch die Erfahrung bestätigt worden ift.

Uebrigens verweisen Wir Unsere getreuen Stände auf di. Be- stimmung im §. 187 der Kreis-Ordnung vom 13, Dezember 1872, wonach für jeden Regierungsbezirk ein Verwaltungsgericht gebildet werden joll, welches gleichzeitig die von den Deputationen für das Heimathwefen auszuübenden Befugnisse wahrzunehmen hat. Jn Ge- mäßheit dieser Bestimmung wird vom 1. Januar 1874 ab au für jeden der beiden Regierungsbezirke Potêdam und Frankfurt a. O. ein besonderes Verwaltungsgericht in Wirkscmkeit treten, welches in der Stadt Potsdam bezw. Frankfurt a. O. seinen Siß haben wird.

ZU Urkund dieser Unserer gnädigsten Bescheidung haben Wir den gegenwärtigen Landtagsabschied Höchsteigenhändig vollzogen und ver-

n 11, November, Abends.

E E —_E

bleiben Unseren gêtreuen Ständen in Gnaden gewogen. Gegeben Berlin, den 15. September 1873. Wilhelm. Grf. Eulenburg. Dr. Leonhardt. Camphausen. Falk. G. von Kameke. Königsmarck. Dr. Achenbach.

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nzeiger.

A t ragen wr apm wier KRBETE T EETRE Berin E | Alle Post-Austaîten des Ir:- nund Auslandes nehmen j \ Bestellung anz für Berlin außer dea Postaustalten |

auch die Cxpeditisu: Wilizelmste. 32. á

187

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Kriegs-Ministerium. vom 21. Oktober 1873 betreffend den einjährig- freiwilligen Militärdienst der Mediziner.

In Folge der durch die Allerhöchste Verordnung vom 6. Fe- bruar 1873 über die Organisation des Sanitäts-Corps getrof- fenen Anordnungen erhält der 8. 172 der Militär-Grsaß-Instruk= tion vom 26. März 1868 die nachstehende Fassung:

8. 172. Der einjährig freiwillige Dienst

der Mediziner. __1) Zum einjährig freiwilligen Militärdienst berehtigte Me- diziner können ihrer Militärdienf\tpfliht bei einem \elbstgewählten Truppentheil entweder ganz mit der Waffe oder während der ersten scchs Monate mit der Waffe und nah Absolvirung der Staatsprüfungen während dexr übrigen sechs Monate als Arzt genügen.

2) Die allgemeinen Bestimmungen über die Bewilligung von Ausstand zum Dienstantritt (8. 159) finden auf die zum ein=- jährig freiwilligen Militärdienst berechtigten Mediziner in vollem Umfange Anwendung. Behufs Absolvirung der Promotionen und Staatsprüfungen darf Seitens der Ersaz-Behörden dritter Instanz ausnahmsweise eine Zurüstellung bis zum vollendeten 41. Lebensjahre verfügt werden.

9) Diejenigen Mediziner, welhe ihrer aktiven Dienstpflicht | als Arzt zu genügen wünschen, kön- nen die sechsmonatliche Dienstzeit mit der Waffe in jedem Se= mester ihres Studiums absolviren. Haben fie bei Ablauf diesex Zeit die Approbation als Arzt noch nicht erlangt, so dürfen fie auf ihren Antrag erve werden, mit der Véer= | pslihtung, die übrigen se: t ihrer aktiven Dienstpflicht j nach Absolvirung der Staatsprüfungen als Arzt zu dienen.

Behufs Erfüllung det einjährigen Dienstzeit wird ihnen auf Ansuchen Ausstand über das 23. Lebensjahr hinaus ertheilt.

Erlaß

theils mit der Waffe theils

c des ihnen bewils- abfolvirt, oder das isten fie ihre aktive derselben mit derx

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9) Bet der Einstellung zu sechsmonatliher Dienstzeit als

jährig freiwilliger Arzt ist die unbedingt freie Wahl der Gar-

und des Truppentheils nit gestattet, jedoch sollen die

he der Betreffenden in Beziehung auf die Garnison mög-

lichst berücfihtigt und ihnen die Kompetenzen der Unterärzte zU-

gebilligt werden, wenn sie außerhalb der Garnifon ihrer Wahl in vakanten Stellen verwandi werden.

6) Bei eintretender Mobilmachung finden alle dazu qualifi- zirten, dienstpflihtigen Mediziner, gleihviel in welher Weise fie etwa ihrer aktiven Dienstpfliht genügt haben, nah Maßgabe des Bedarfs im Sanitätsdienst Verwendung.

Berlin, den 21. Oktober 1873.

Der Reihs-Kanzler. Der Kriegs-Minister. Im Auftrage: In Vertretung : E ck. von Kameke.

Vorstehendes wird mit Bezug auf die Publikationen in den Nummern 11 und 12 des diesjährigen Armee - Verordnungs-= Blattes zur Kenntniß gebracht.

Berlin, den 28. Oktober 1873. Kriegs-Ministerium. von Kameke.

Ministerium der geistlichen, Unterrihts- und Medizinal-Angelegenheiten.

An der Louisenstädtischen Gewerbeschule in Berlin ift die Beförderung des ordentlihen Lehrers Dr. Otto Reinhardt zum Oberlehrer genehmigt worden.

Die Berufung des ordentlihen Lehrers A. Buschmann vom Gymnafiun in Münster zum Oberlehrer am Gymnafium in Warendorf ist genehmigt worden.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. i; Dem Ingenieur Peter Barthel zu Frankfurt a. M. ist unter dem 7. November 1873 ein Patent auf eine durch Modell, Zeichnung und Beschreibung darge= stellte Leistenmaschine in ihrer ganzen Zusammensezung, ohne Jemanden in der Benugzung bekannter Theile zu beschränken auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.

Ministerium des Jnnern. Bekanntmachung.

Im Verfolg meiner Bekanntmachung vom 6. d. M. werdet die Herren Mitglieder der beiden Häuser des Landtages hier= dur ergebenst davon in Kenntniß gesezt, daß die Eröffnung des auf den 12. d. M. einberufenen Landtages an diesem T Mittags 12 Uhr im Weißen Saale des Königlichen Schlosses erfolgen, und daß zuvor Gottesdienstt um 10f Uhr m Dame für die evangelishen und um 11x Uhx in der Skt: edwigskirche für die katholishen Mitglieder stattfinden wird. i

Berlin, den 10. November 1873. 4

Der Minister des Innern. Graf zu Eulenburg.