1873 / 271 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 17 Nov 1873 18:00:01 GMT) scan diff

28

Inserate nimmt an die autorisirte Annoncen-Expedition von

Inseraten-Expedition Rudolf Mosse in Berlin, Leipzig, Hamburg, &rank-

des Deutshen Reichs-Anzeigers und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers: Berlin, Wilhelm-Straße Nr. 32.

In Folge mehrfach a she Spedition von Gütern 2c. 2. Die Publikation sol verbreiteten Reichs- 2c. Anzeigers

Verkehrs- Anzeiger.

saesprschener Wünsche werden von jeßt ab in dem Postblatt Anzeigen aufgenommen, betreffend den Verkehr mit Dampfschiffen und usgesprsch h so mehr von Wichtigkeit sein, als dasse!be niht alle

cher Anzeigen im Postblatt dürfte um

/ 2 MIR ; ¿Gi ‘thei i den erthzeichen im Deutschen Reichs-Postgebiet regelmäßig zur Vertheilung gelangt und bei d von Postw e Insertions-Gebühren betragen pro viergespaltene Petit-Zeile 3 Sgr-

LÜÙÜBECK, Dampfschiffshafen 740.

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[18]

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vermittelst der neuen Post-Dampfschiffe

Ernest Fioritz Avnadt, Ep

Expeditiomen am 20. November, 4.

Passage reise incl. Beköstignng: Kajüte Pr. Crt. 90 Zegen Fracht und Passage wende man sich an

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Dauer der Ueberfahrt 14—15 Stunden.

Fn Berlin verkauft die Billet-Ausgabe der Berl. Stett. Eisenb. Billets, sowohl für die einfache Tour als für Hin- und Retouxsahrt A U

ültigkeit). a, D3/ lena d. Christ. Gribel in Stettin. Vom 15. November cr. ab | tritt zum Shlesisch -Mär- kischen Verbands - Güter- 1 Tarif zwischen diesseitigen S4 Stationen einerseits und Sta- t 7 C tionen der Oberschlesischen isen andererseits vom 1 Oktober 1870 ein Nachtrag VIT. in Krat, w-.5-. direkte Fracht)äße für den Verkehr mit der Station Jägerndorf der Oberfchlesishen Eisenbahn enthält. Druckexemplare des Nachtrages sind bei unjer.n Gütererpeditionen unentgeltlich zu haben, soweit solche vorhanden find. Berlin, den 26. Oktober 1873. Königliche Direk- tion der Niederschlesisch-Märkischen Eisenbahn,

Im Schlesisch-Rheinischen Eisenbahn - Berbande wird vom 1. Januar 1874 ab der

Abfahrt von

Petit & CO-.

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bis Ende Oktober.

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Anfang i

Ls E R E E E C L L A E 2) 2 ] i 0 Y (1

nd New - Ÿ ork 1 Sldfet ann Balien, Fuma cld, Washington Dezember und 18. Dezember.

‘a , « \, c R C. u. 120 Thlr. Zwischendeck Pr. Crt. 55 u. 65 t lr

die Agenten des Baltischen Lloyd, sowie an

Wir bringen hiermit zur fentlichen Kenntniß, daß die für die Station Belfort im

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ingi Berband- Güter-Tarif vom 20. Okto-

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mit dem 15. d. Mts. außer Kraft treten. den 8. November 1873. li Niederschlesisch-Märkischen Eisenbahn?

Vom 20, November cer. ab werden im direkten Personen- | verkehr mit der Oberschle- | sischen Eisenbahn auch Si uell- | zugbillets I. und II., fowie

ewöhnliche Billets ITi. Klasse

\ tionen Berlin, Frankfurt a. D.

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Berlin,

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diesseitigen Sta |

und Görliß nach den Stationen Ruda, Kattowißz | und Beuthen der Oberschlesischen Eisenbahn zu allen | fahrplanmäßigen Zügen verabfolgt. Berkin, den | 11, November 1873. Königliche Direktion der | Niederschlesisch-Müärkiscen Eisenbahn. | Bekanntmachung. Die durch Allerhöchsten Erlaß vom 30. April d. Js. bei der Hannoverschen Staats- bahn mit den Befugnissen und Pflichten öffentlicher | Behörden eingeseßten, der unterzeichneten Direktion unterstellten Königlichen Eisenbahn-Kommissionen in Cassel, Harburg, Bremen und Hannover treten nach Anordnung des Herrn Ministers für Handel, Ge- | werbe und sffentlihe Arbeiten mit dem 1. No- vember cr. in Funktion und bilden den Amtsbezirk der Königlichen Eisenbahn-Kommiision: in Cassel: die Bahnstrecken Hannover - Cassel (exkl. Bahnhof | Hannover), Göttingen-Arenshausen, Northeim-Nord- | hausen, Herzberg-Osterode, Nordstemmen-Lehrte; in Harburg: die Strecken Lehrte-Harburg (exkl. Bahn-

| | | | | | | |

Artikel „Lumpen“ bei fester

a Beryackung in Säcken in die

Les t C Klassen I1. resp. A. und in gepreßten Ballen in die Klassen 11. resp. B. des Tarifs vom 1. Oktober 1872 verseßt. Berlin, den 7. November 1873. Königliche Direk- tion der Niederschlesisch-Märkischen Eisenbahn.

Vom 1. November c. ab

ist zum Mitteldeutsch-Swhle-

dd sischen Berband - Güter-

Éo Tarif vom 26. Dezember

701871 cin Nachtrag 1. in

g raft getreten, welcher, außer

g des alphabetishen Waarenverzeich-

nisses und der Aufhebung von Frachtsäßen, dirckte

Frachtsäße im Verkehr mit Station Borsigwerk der

Oberschlesischen Eisenbahn enthält. Berlin, den

8. November 1873. Königliche Direktion der Niederschlesisch-Märkishen Eisenbahn.

[22]

mama ian Oberschlesische Eisenb zien\che Eisenbahn. Am 10. November ex. is für Getreide, Mehl und Mahlprodukte x. ein Spezialtarif zwi- schen Stationen der Kaiser-Ferdinands-Nordbahn, der Galizishen Carl - Ludwigsbahn, der Lemberg - Czer- nowißz-Jassy Eisenbahn einerseits uud Stationen des Mitteldeutschen Eisenbahn-Verbandes andererseits via Breslau-Görlißz-Leipzig-Eisenach in Kraft getreten. Drutckexemplare sind bei unsrer hiesigen Stations- kasse käuflih zu haben. Breslau, den 12. November 1873. Königliche Direktion der Obers(lesishen Eisenbahn.

[M. 1783]

Die GFraviranstalt v. offer Selbstfärb.Stempl. E m.forfl. Nummern bis M4 E CA Ce SPpreestr, 9,

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| Wunstorf)

m-fäglich verstellhDatum

BERLIMN - 1000,000, tief gebohrte Briefsiegeloblaten.eto

hof Lehrte) und Lüneburg-Hohnstorfz in Bremen: die Strecken Wunstorf Bremerhafen (exkl. Bahnhof und Burg-Lesum-Grohn-Vegesäck; in Hannover: die Strecken Braunschweigsche Grenze hei Peine bis Minden und von Löhne bis Rheine. Das Ressort der bezeichneten Behörden begreift : die Sypezial-Verwaltung der betreffenden Strecken, ins- besondere: die Angelegenheiten der baulichen Unter- haltung und Ergänzung der Bahn, die Leitung und Begufsichtigung des engeren Betriebsdienstes, ein- {ließli der Disziplin über das Beamten-Personal des Kommissions-Bezirks. Die Untersuchung und | Entscheidung der Beschwerden- und Entschädigungs8- Ansprüche aus dem Lokal-Personen- und Güter- Verkehr der Hannoverschen Staatsbahn, infofern die Abgangs- oder die Ankunftsstation in dem betreffenden Kommissionsbezirk belegen, inkl. der Reklamation von Lager- und Wagenstandsgeldern. Von dem obigen Zeitpunkte ab find deshalb alle bezüglichen Anträge an die genannten Königlichen Kommissionen zu richten, welche innerhalb ihres Geschäftsbereichs,

Behörden und dritten Personen gegenüber, die Ver- waltung der Hannoverschen Staatsbahn, als Abthei- lung der unterzeichneten Direktion, selbstständig ver- treten. Gegen ihre Anordnungen steht der Weg der Beschwerde bei cem Herrn Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten ofen. Die allge- meinen Organisations- und Verwaltungs- wie alle die Gesammt-Verwaltung der Hannoverschen Staats- valn betreffenden Angelegenheiten, die Festseßung der Fahrpläne, die Normirung, Auslegung und Anwen- dung der Tarife und tarifarischen Bestimmungen, die Vertheilung der Wagen, die Entschädigungs- ansprüche aus dem Personen- und Güter-Verkehr, insofern dieselben fremde Balznen mit betreffen, sowie die Entschädigungs-Ansprüche, welche ‘auf dem Haft- pflihtgeseß vom 7. Juni 1871 (Neichsgeseßblatt S. 207) beruhen, unterliegen dagegen auch ferner der Kognition der unterzeichneten Direktion. Hannover, den 6. Oktober 1873. Königliche Eisenbahu-Direktion.

s0wie vorschriftém, Dienst- slegel für sämmtliche deut- sche Behördén, Kirchen, Ver- eine u. s, w, -Ilustr, Preis- Courant auf Verlangen gratis.

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November. - E Mitte A 2 Ä Billards.

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S 4

Deutsche | Hefte.

Zeitiorift für die gesammten Cuiturinteressen des deutschen Vaterlandes.

Im Austrage der Redaktion des Deutschen Reichs-Anzeiger s und Königlich Preußischen Staats- Anzeigers

herausgegeben.

Die „Deutschen Monatshesfte“ sind die Fortseßung der Vierteljaäahrshefte des „Deutschen Neichs- und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers.“ Sie erscheinen Ende jeden Monats in Heften von ca. 5 Bogen gr. 8. in elegantester Ausstat- tung und mit zahlreichen Fllustrationen. 6 Hefte bilden einen Band. Der Preis des Bandes beträgt 2 Thaler. Bestellungen nehmen alle Postanstalten und Buchhandlungen des Jn- und Auslandes entgegen. e i

Das vor Kurzem ausgegebene 5. Heft, Band Il. hat folgenden Inhalt: Die Kaiserin Augusta-Stif- tung zu Charlottenburg. Die deutschen Geschichts- und Alterthums-Vereine. Il. Statistik der preußi- schen Schwurgerichte 1870—1871. Das freie Hand- werk der Keßler in Oberschwaben. Die Malerei und Skulptur der Gegenwart auf der Weltausstel- lung 1873 in Wien. Zur Geschichte der Schweizer- reisen. Mittelalterliche Basteinbauten in der Alt- mark. Der süddeutshe Buchhandel und sein Haupt- Kommissionsplaß Stuttgart. Chronik des Deutschen Reiches. Literatur. Z ;

Carl Heymaun's Verlag. Anhaltischestraße 12.

Allgemeine Verloosungs-Tabelle

de Deutschen Reichs- und Königlich Preußischen Staats - Anzeigers.

Zusammengestellt in Folge amtlicher Veranlassung

der Königlichen Haupt - Bank zu Berlin, welche nur insihts derjenigen von ihr in Verwahrung und erwaltung genommenen Papiere die Ziehungs- und Perloosungslisten me läßt, deren Veröffent- lichung durch den Deut chen Reichs- und Kö- niglihPreußishenStaats-Anzeiger erfolgk.

Die Allgemeine Verloosungs-Tabelle des Deut- {en Reichs- und Königlich Preußischen Staats- Anzeigers, welche die Ziehungslisten sämmtlicher an ver Berlinec Börse gangharen Staats-, Kommunal», Eisenbahn-, Bank- und JIndustrie-Papicre, sowei dieselben der Redaktion zugänglich gemacht werden, enthält, erscheint wöchentlich “einmal und ist zum Abonnementspreis von 15 Sgr. vierteljährlich, durch alle Post-Anstalten zu beziehen, in Berlin auch bei der Expedition Wilhelmstraße 32. Einzelne Num- mern 24 Sar.

Die neueste, am 15. November c. erschienene Nr. (24) der Allgemeinen Verloosungs-Tabelle ent- hält die Zichungslisten folgender Papiere: Baye - rische 4% Grundrenten - Ablösungs -Schuldbriefe. Belgische 34 Kommunal-Kredit-Loose de 1868. Bockenheimer, Eupener, Hechingensche Posener, Ruhrorter Stadt-Obligationen. Bre- mische 33% Skaatsschuldverschreibungen. Cöln- Müsfener Bergwerks-Aftien-Vereins-Obligationen. Dramburger, Rosenberger, Sensburger Kreis - Obligationen. Florenzer 4% Prämien- Anleihe de 1868. Genueser 150 Lire-Loose de 1869. Gotha, Schuldbriefe der Ablösungskasse de 1853 und 1869. Kaiserin-Elisabeth-Eisenbahn- Obligationen de 1869, Kursk-Kiew 5% Eisen- hahn - Prioritäts - Obligationen. Mosco-Rjäsan Eisenbahn - Obligationen. Neuenburger 10 Fr.-

Loose de 1857, Russisch-Englische 42% An-

Sachjen-Meiningen- Vereinigungs- Wurm-

leihe (Baring) de 1849. \ches Staats-Prämien-Anlehen. Gesellschaft für Steinkohlenbau im Revier, Partial-Obligationen.

Soeben erschien:

Unterfuchungsplan

Erforschung ‘der Ursachen der Cholera

und Í V 4 99 dereu Verhütung. Denkschrift, verfaßt von der durch den Bundesrath ein- geseßten Cholera-Fommission für das Deutsche Reich.

In Folge amtlicher Veranlassung veranstalteter Separat-Abdruck. Demselbea find zur Bervollstän- digung noch die in der Denkschrift erwähnten vier Sche- mata beigegeben, deren Anwendung für die Anzeigen und Berichte über Cholerafälle 2c. von der Kom- mission empfohlen wird.

Zu beziehen durch die Expeditiou des „Deut- schen Neichs- und Königlich Preußischen Staats- Anzeigers, Berlin, S. W, Wilhelm-Straße 32, sowie im Wege des Buchhandels durch die Gewerbe-

Buchhandluug von Reinhold Kühn & Engel- maun in Berlin, Leipzigerstraße 14.

Drack von W. Elsner, Berlin, Wilhelmestr. 34.

G E E L EE E E RIR A E | Das Abonzement beträgt 4 Lhlr. | sür das Vierteljahe.

28

M ATL, Berlin, Montag, MESW den 17, November, Avends

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P ui É E MA E

A Berlin 7 November: Die Besserung in dem Befinden Sr. Majestät des Kaisers und Königs macht erfreulihe Fortschritte.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, Anlegung der den nachbenannten Offizieren und Beamten des ehemaligen Ober - Kommandos dex Ofkkupations - Axmce von des Königs von Bayern Majestät verliehenen Militär-Ver- dienst-Ordens, nämlich: des Komthurkreuzes:

dem Oberst-Lieutenant Grafen von Haeseler, Comman- deur des 2. Brandenburgischen Ulanen - Regiments Nr. 11 und dem Generalarzt Dr. Scholler vom VUl. Armee-Corps ;

des Ritterkreuzes erster Klasse: Dem YOber- und Corps - Auditeur, Geheimen Justiz - Rath Cramer vom I. Armee-Corps: des Ritterkreuzes zweiter Klasse:

dem Rittmeister Mils on, aggregirt dem Ostpreußischen Dragoner-Regiment Nr. 10 und dem ehemaligen Feld-Zahlmei- stex Baen\ch von der Kavallerie-Stabswache ;

sowie zur Anlegung des dem ehemaligen Etappen-Kommandan- ten von Etain, Major a. D. von Zizewißg, verliehene Rit - terkreuzes erster Klasse desselben Ordens, Allerhöchst- ihre Genehmigung zu ertheilen. /

zur

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht : Deri nachbenannten Offizieren 2. die Erlaubniß zur An- legung der ihnen verliehenen nichtpreußishen Drdens-Dekorationen zu ertheilen, und zwar: des Großkreuzes des Königlich italienishen St. Mauritius- und Lazarus-Ordens: dem General - Lieutenant von Pape, Commandeur der 1. Garde-Infanterie-Division ; des Commandeurkreuzes des Ordens der Königlich italienishen Krone: i dem Oberst-Lieutenant von Feldmann im Garde-Füsilier- Regiment; A des Offizierkreuzes desselben Ordens: dem Hauptmann Freiherrn von Gleichen genannt von Rußwurm im 2, Garde - Regiment zu Fuß und dem Haupt- mann von Wißtleben im Garde-Füsilier-Regiment ; : des Ritterkreuzes desselben Ordens: dem Hauptmann Baron von Collas im Generalstabe der 1. Garde-Infantecrie-Division ; | ied O Ra aue ves Commis A N s d en s und des Commandeur- ‘euzes ersten Grades des Königlich dänischen Dane- brog-Ordens: dem General-Arzt des 111. Armee-Corps, Dr. Wegner; der Ritter Insignien des persishen Sonnen- und / Löwen-Ordens: dem vauptmann von Kietzell, dem Premier - Lieutenant von Bonin und dem Premier-Lieutenant von Brause, vom Hessischen Füsilier-Regiment Nr. 80, dem Hauptmann von Ver- fen und dem Premier-Lieutenant Biebra U Vor T Hessischen Infanterie - Regiment Nr. 81, dem Hauptmann Schm idtborn und dem Premier-Lieutenant Freiherrn von Malapert-Neu fo A vom 1. Nafsauischen Infanterie - Regiment Nr. 87, dem A Stam fo rd und dem Seconde - Lieutenant A m NHheinischen Dragoner-Regiment Nx. 5, sowie dem Seconde - Lieutenant Freiherrn von Steinäcker vom Hohen- zollernschen Füsilier-Regiment Nr. 40; L des Ritterkreuzes erster Klasse des Königlich würt- tembergischen Friedrihs-Ordens: dem Seconde-Lieutenant Strahl Freiherrn von Salis- Soglio vom 2. Hessischen Husaren-Regiment Nr. 14, komman- dirt als Ordonnanz-Offizier zu Sr. Königlihen Hoheit dem Erbaroßherzog von Sachsen ; j des Ritterkreuzes erster Klasse des Großherzoglich \sächsishen Haus-Ordens vom weißen Falken: dem Hauptmann Freiherrn von Schleiniß, à la suite des 2. Garde-Regiments zu Fuß, kommandirt als militärischer Begleiter zu Sr. Hoheit dem Erbprinzen von Sachsen-Meiningen-

Hildburghausen B des Komthurkreuzes zweiter Klasse des Herzoglich Sn FLGeleernestinischen Haus-Ordens: N ajor_ von Bülow im 7. Thüringishen Infanterie- Regiment Nr. 96; S eds Q N % * B - e - Den Er T r ETtgos erster Klasse desselben Ordens: inaifde pauptmann und Compagnie-Chéf Knoch im 7. Thü- Ne Flanterie-Regiment Nr. 96 und dem Seconde-Lieu- tenant der Reserve des 2. Garde-Regiments zu Fuß, Lüders im 2. Bataillon (Brühl) 2. Rheini O R s d Nr. 98: 9l) 2. Rheinischen Landwehr-Regiments 084 : des S andi A Klasse desselben Ordens: d remier-Lleulenant Freitag im 7. Thüringischen In- fanterie-Regiment Nr. 963 s O des Fürstlih reußishen jüngerer Linie i, Rees tg: O mit Schwertern: 1 VDbexrsten von Redern, Commandeur üri ; R ur des 7, Thürin- gischen Infauterie-Regiments Nr. 96. /

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Deutsches Nei.

7 Uhr Nachmittags festgeseßt worden. gSrankfurt a. M., den 14. November 1873. Kaiserliche Telegraphen-Direktion.

Die Dienststunden der Kaiseclichen Telegraphenstation in Perl find vom 9. d. Mts. ab von 8 bis 11 Uhr VXFPmittags und von 3 bis Jede der beiden N-

nzeiger.

i | d Fi : ; A L Anstalten des In- uud Auslaudes nehme | Insertioaspreis sürden Baum eizerDcuidzeile 8 Sgr. f A ie VETG ; æ#ung au; für Serlin außer deu Postanstalten

auc die Expedition: Wilizelmstc. 32.

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Sw de.

Kommissionen per Wristen dieses Regulativs zu berufenden Prüfungs- x “1 Tur Vepartements- bezw. für Kreis-Thierärzte statt.

¿r velden Prüfungs-Kommisfionen soll aus dem Direktor

n; ierarzneishule zu Berlin als Vorsißenden und miü-

e iedern bestehen, welche auf den Vorschlag des Vor»

eines Kalenderjahres und für die Dauer

Königreich Preußen.

Den Appellationsgerichts - Referendarius a. D.

rath zu ernennen; und Colmar Grünhagen in Breslau den Charakter als Rath zu verleihen.

Berlin, 17. November.

Parchim fortgesetzt. T

BELIHN November.

hier eingetroffen und im Königlichen SHlo}se abgestiegen.

Arbeiten. Dem Könialichen Ober - Betriebs - Inf » : Q Koniglichen Dber- Betrleds- Jn)pektor Franz B mann zu Münster ist die Stelle ines technischen Mitgliede Königlichen Direktion der westfälishen Eisenbahn dortse lichen worden. i

1414

Eisenbahn mit dem Wohnsißze in Kattowiß angestellt worden.

mehr definitiv verliehen worden. Der \ Fink ist Dem Landbaumeister Johann Eduard Bau-Akademie verliehen. Dem Kaufmann C. F. Wappenhans unter dem 14. November 1873 ein Patent auf eine durch Zeichnung öfen fang des preußischen Staats ertheilt worden.

\{chmidt & Co. in Hamburg, Ludwig Schröder, in Firma Gebrüder Schröder zu Altona, ist unter dem 14. November 1873 ein Patent

auf die durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesenen

Einrichtungen an mechanischen Webftühlen für Haartuche zum

Eintragen der Schüsse und ohne Jemand in der Benußung

bekannter Theile zu beschränken, auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Um- fang des preußischen Staats ertheilt worden.

Ministerium des Jnnern. Dem Landrath Grafen Arthur Adolph von Posg-

dowsky-Wehner ist das Landrathsamt im Kreise Wongro- wiß übertragen worden. :

Ministerium für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten.

Die bestehenden reglementarischen Vorschriften über die Prüfung der Thierärzte, welche das Fähigkeitszeugniß zur An- stellung als Kreis- oder als Departements - Thierarzt zu erhalten wünschen (Reglement vom 6. September 1853 und Cirkular- Verfügung vom 7. Februar 1855), bedürfen theils zur Verein- fahung des Geschäftsganges, theils aus sachlichen Gründen einiger Aenderungen.

Ich habe mich daher veranlaßt gefunden, hierüber ander- weite Bestimmungen zu treffen, und übersende der Königlichen Regierung im Anschlusse einen Abdruck des neuen, beide Arten von Prüfungen umfassenden Regulativs zur Nachahtung und baldigen Veröffentlihung durch das dortige Amtsblatt.

Das neue Regulativ tritt mit dem 1. Januar nächsten Jahres in Kraft. :

Berlin, den 29. Oktober 1873.

Der Minister für die landwirthschaftlihen Angelegenheiten.

Im Auftrage: Heyder.

An sämmliche Königliche Regierungen (Landdrosteien).

Regulativ für die Prüfung der Thierärzte, welche das Fähigkeits-

Zeugniß zur Anstellung als Kreië- oder Departements-Thierarzt zu erwerben beabsichtigen. E

i L. Allgemeine Bestimmungen. 8 1. Die Prüfung zur Grwerbung des Fähigkeits-Zeuguisses für die Anstellung als Kreis- oder Departements-Thierarzt findet vor

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: e chts [ Grafen Arthur Adolph von Posadowsky-Wehner zum Land-

Dem Staats-Archivar, außerordentlichen Professor Dr. phil. Archiv-

_ Se. Königliche Hoheit der Großherzogvon Sachsen, Hochstwelcher gestern Nachmittag hier eingetroffen und im Kö- niglichen Schlosse abgestiegen war, hat heute früh die Reise nah | S. 4.

Ihre Königliche Hoheit die Großherzogin Mutter von Mecklenvurg-Schwerin ist am Sonnabend Nachmittag

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche

E bisherige Baumeister Ferdinand Viereck zu Camenz ist als Königlicher Eisenbahn-Baumeister bei der Oberschlesischen

Der bisher mit der kommissarischen Verwaltung der teh- nischen Hülfsarbeiter-Stelle bei der Königlichen Regierung in Sranffurt a. D. beauftragt gewesene Baumeister Hacker ist zum Köomaglichen Landbaumeister ernannt und ihm diese Stelle nuni-

Telegraphen-Auffeher bei der Main-Weser-Bahn Karl zum Königlichen Telegraphen-Inspektor ernannt worden. __Dem Lan! ter ] Jacobsthal hierselbst ist eine etatsmäßige Lehrerstelle an der Königlichen zu Berlin if

e Delchnung und Beschreibung nachgewiesene Borrichtung zur kontinuirlichen Feuerung bei rotirenden Puddel-

auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Um-

Dem Kaufmann Leo Goldschmidt, in Firma Gold- und dem Haartuchfabrikanten

*erltchen Zahl von Stellvertretern von dem riv1czaftlichen Angelegenheiten ernannt werden. missionen haben ihren Sitz in Berlin. im Zulassung zu einer der beiden Staäts- nüssen, sind i derlichen Nachweise angeschlossen werden P U L Pen or der Könitialicken Thior e Berlin zu richten y or der Königlichen Thierarzneishule zu der Rekurs an den Miniit- e O Descheid desselben kann beiten verfolat werd die landwirthschaftlichen Angelegen- R A §9.9, Die Prüfungen zerfallen in 26! Set ¡c | Tichen und mündlichen. Die \chriftlid in zwei Abschnitte, den schrift- j j

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prüfung n, }

c; G S aide riften P fimag . e Vorsitzenden der Prüfungs-Kon hen Prüfungs8arbeiten sind an den

von dem Kandidaten mit der ei daß er dieselben allein und obne

Jon portofrei einzusenden und müssen ltattlichen Verficherung versehen sein, ; remde Hülfe angeferti e

N Die Prüfungsgebühren sind bei der n S e lih Thierarzneischuie in Berlin cinzuzablet E E

Wird die Prüfung nicht beende verden i i

E e O L, Verve, JO Werdet, U D gebliebenen Prüfungsabschnitte feine Gebühren Fable E bereits gezahlten zuruüdckerstattet ; e, aber nicht bestandene Abschnitte werden die Gebühren nit zurügegebe bei Wie L ren J (eben, und bei Wieder- holung pes Abschnitte muß die dafür festgesetzte Gebühr mit dem für die allgemeinen Ausgaben bestimmten Gebühren!

( n Ausg: ten Gebührenbetrage E Ga uhrenbetrage nochmals S 5 Nor fiodor Pritfuna r N 4 «F F F genofliuen, wellhe bar Oenmtient dafern E N S N ge , welche den Gegenstand derselben, das Urtheil jedes einzel- en Examinators, die Censur der Kommission für den \chGriftlich und mündlichen Prü ble S eno T San N N S rüfungs wcnitt und eventuell die Schlußcensur über das Gefammtergebniß der Prüfung enthalten müssen. Die zu erthei- lenden Gensuren sind je nah dem Ausfall der Prüfung: „vorzüglich gut“, ltr qut, vdut“, Ä „mittelmäßig“,

O „dret ersteren erklären den Kandidaten für bestanden. Die ifur wird dureh Stünmeumchrheit festgestellt, bei Stimmengleichheit

entscheidet der Borsißende. Bei Abgabe ihres Urtheils über die Schluß- censur wird cs den Mitgliedern der Prüfungs-Fewwission zur Pflicht gemacht, fich von dem Gesammtwissen des Kandidaten eine möglichst vollständige Anschauung zu verscha}fen und die mehr oder minder hohe

Bedeutung der einzelnen Prüfungsgegenstände für die amtlihen Ob-

licgenheiten der Kreis- bezw. Departemeuts - Thierärzte zu berü

fichtigen.

8. 6. Der Vorsißende der Prüfungs-Kommission hat die auf- genommenen protokollarishen Verhandlungen mit den s{hriftlichen Prü- fungsarbeiten dem Minister für die landwirthschaftlichen Augelegen- heiten einzureichen und je nah dem Ausfall der Prüfung die Erthei« lung oder Nichtertheilung des Fähigkeitszeugnisses zu beantragen.

„9. 7. Im Falle eines nicht befriedigenden Ergebnifses darf die Prüfuog der Regel nah nur einmal und zwar regelmäßig niht vor Ablauf eines Jahres wiederholt werden.

T1 Bestimmungen für die kreis- thierärztliche Prüfung.

__§. 8. Nur solche Thierärzte, welchen auf Grund des §. 29 der Gewerbeordnung vom 21. Juni 1869 die Approbation ertheilt worden ist, oder welche vor dem Erlaß des Prüfungs-Regulativs vom 25. Sey- tember 1869 nach den damals geïtenden Vorschriften als Thierärzte erster Klasse approbirt worden sind, und welche fich über eine tadellose Slthrung auêweifen, „werden zur kreis-thierärzt!ichen Prüfung zugelassen Bet dem Prädikate „vorzügli gut“ in der Approbation kann der Kandidat sogleih zur freis-thierärztlihen Prüfung zugelassen werden; bei dem Prädikate „sehr gut" erfolgt die Zulassung frühestens 1 Fahr, in allen anderen Fällen frühestens 2 Jahr nah erfolgter Approbation.

No Zon do y F T1171 4 f 1 I E : Dem Gesuche um Zulassung zur Prüfung find die Approbation

und ein Zeugnis der Aufsichtsbehörde über die sittliche Führung des Kandidaten anzuschließen. / 5 fts

g S. 9. Die schristlihe Prüfung besteht in 2 Aufgaben, von denen die cine aus der gerichtlichen, die andere aus der polizeilichen Jhierheilkunde zu entnehmen ist. Die Aufgaben werden von der Prüfungs-Kommüsion festgestellt und dem Kandidat durch den Vorsißenden derselben mitgethei : 1E durch den Borsißenden derselben mitgetheilt.

L Die Ausarbeitungen müssen spätestens 6 Monate nach Empfang der Ausgaben eingereiht werden (§8. 3). Eine Verl i der Al ei i verden (d ne Verlängerung dieser Srist ist nur unter besonders dringenden Umständen zulässig

Hat der Kandidat den scriftlihen Prüfungsabschnitt in Der K A id E Uen schriftlichen Prüfungs8ab|\nitt nach dem

‘theile der Prüfungs-Kommifsion bestanden, so hat dieselbe ihn zur N Prüfung zuzulassen und zugleich den Zeitpunkt derselben zu vestimmen; im andern Fall ist nah der Vorschrift der 8. 6 i

en ; Y 20 er S8.

zu verfahren. l 99.9 E 8. 10

für abs

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(Senlur

der Bearbeitung von

| In der mündlichen Prüfung hat der Kandidat zunächst vor zwei Mitgliedern der Prüfungs-Kommission, welche von dem Vor- sißenden derselben zu bezeichnen sind, entweder an einem [lebenden Thier einen gerichtlich oder polizeilih wichtigen Krankheitsfall zu ünte e oder die Sektion eines gcfallenen Thieres unter Beobachtung de für gerichtlihe Fälle erforderlichen Rücksichten zu vollziehen, den Bef nd sofort mündlich vorzutragen und demnächst eine \chriftliche Arbeit fibe den Fall je nach der gestellten Aufgabe anzufertigen. Alsdann erf (gt die mündliche Prüfung des Kandidaten über Gegenstände aus dét Su 7 At , 1 l izeili ce JIhiorhoilf f ibn und pölizeilichen Thierheilkunde vor déx Prüfungs-Kom-_ S E „Die Prüfvngs-Gebühren betragen. 12 Thlr. und zwar O beiden Prüfungsabschnitte 5 Thlr., für allgemeine Aricatin Á __ Die Gebühr für den“\{riftlichen Abschnitk wird vön dem Kan- didaten’ bei Zustellung der s{riftliehen Aufgaben eingezogert. ¿S 111, Bestimmungen für die depaxtements-thierärztliche Prüfüng. “§. 12. Zur departements -Wiétärztlihen Prüfung können us Kreis-Thierärzte, welche als solche mindestens 2 Jahre lang

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