1873 / 273 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 19 Nov 1873 18:00:01 GMT) scan diff

_uufgewendet, ohne eine aus den Restmitteln zur Verwendung kommende Summe für Anschaffung von Mobiliar von 62,000 fl. in den zwei Jahren. Dabei i| der jährliche Aufwand für das noh nicht vollendete Schussenried vorerst nohch geringer und wird in der nächsten Etatsperiode bedeutender werden. Für die Lan- desgestüte sind jährlih 80,000 fl. (ohne einige Extra-Ausgaben) ausgeseßt. Bei den Erörterungen ergab sich, daß besonders ein tüchtiges Arbeitspferd gezüchtet wird, das sih beim Militär vorzüglih für Artillerie und Fuhrwesen eignet, und das auch ins Ausland verkauft wird. Dagegen is der Bedarf an Reit- pferden der Reiterei im Lande nicht gedeckt und muß durch An- käufe aus Norddeutschland ergänzt werden. Für Prämiirung vorzüglicher Privatzuchtpferde werden jährlih 10,600 fl. aus- gegeben.

Baden. Karlsruhe, 17. November. Der Großher- zog, die Großherzogin und der Erbgroßherzog, sowie die Prinzessin Victoria und der Prinz Ludwig Wilhelm haben sh gestern Vormittag zum Besuch der Großherzoglichen Familie nach Darmstadt begeben und sind am Abend hierher zurück- gekehrt. - : E E Heute Nachmittag sind der Landgraf von Hessen mit seiner Gemahlin, der Prinzessin Anna von Preußen, die Herzogin von Hamilton, Prinzessin Marie von Baden, sowie die Erbprinzessin von Monaco, von BVaden kommend, zum Besuch der Großher- zoglichen Familie in Karlsruhe eingetroffen und haben sich am Abend dorthin zurückbegeben.

Die Ständeversammlung wird am 20. November, Vormittags 10 Uhr, durch einen feierlichen Gottesdienst in der Shloßkirche, zu welchem die Mitglieder beider Kammern dur ihre Präsidenten besonders eingeladen sind, im Beisein des Groß- herzogs eröffnet werden. Der Gottesdienst für die katholischen Mitglieder findet in der katholischen Stadtkirhe statt.

Mecklenburg. Sternberg, 14. November. In der heutigen Sißung des Landtags übergaben die Landtags-Mar- schäâlle ein \{chwerin\sches Reskript vom 12. d. Mts., betr. das Finanzkapitel, folgenden Inhalts:

1) Ueber sämmiliche Einnahmen und Ausgaben wird zunächst ein Einverständniß erzielt. Ueber denjenigen Theil der Ausgaben, welche vorzugsweise zur Aufrechthaltung des Landesregiments dienen, bedarf es feiner alljährlichen Vereinbarung, fondern wird dieselbe auf 6 Jahre abgeschlossen. Sie werden theils aus den eigenen Einnabmen dèr be: treffenden Ctat-Kapitel, theils aus einer AversionaleSumme bestritten, welche vorweg von den zum Staatshaushalte zu Überweisenden Do- manial-inkünften abgenommen wird. Nach Ablauf obigen Zeitraums treten über die Höhe dieser Aversionalsumme erneute Berlandlungen ein; im Falle nicht erzielten Einverständnisses zwischen Unserer Negie- rung und der Landesvertretung gilt die bis dahin normirende Summe jedoch als bis auf Weiteres fortkestehend. | :

2) Wegen der Ausgaben und Einnalmen dieser Kapitel steht d Ständen während der 6 jährigen Periode uur ein rathsames L zu, weshalb ihnen zu diesem Theile des Staatshaushalts re auch nicht die Voranschläge, sondern nur die abgeschlossenen Rech! gen vorgelegt werden und gelten die betreffenden Kapitel au! rdem als ein Ganzes in der Art, daß der Gesammtbetrag der betz fenden Ein- nahmen verauêgabt werden kann, ohne daß die bei F tstellung- der Aversionalsumme bei den einzelnen Kapiteln ursprünglich zu Grunde gelegien Ausgabesummen innegehalten zu werden brauchen, Ebenso Tommen Ersparungen in diesem Theile des Etats auss\cchlicßlich nur diesem zu Gute nad können etwaige spätere Ausfälle in demselben daher aus Ersparungen früherer Jahre gedeckt werden.

3) Den Kameral- incl. Forst- und Lewitz-Wiesen-Verwaltungs Etat betreffend, so wird nach oben erwähnter erstmaliger Fest stell1 jedesmal für eine zehnjährige Periode cine bestimmte Summe 1 bart. Für den Fall des bei den regelmäßigen Verban Ablauf einer Etat-Periode nicht zu erreichenden Einvers jedoch auch hier die Bestimmung sub 1 in M

4) Netto-Ueberschüsse, welche in der Kamer l-Verwaltung den vereinbarten Aversional-Betrag hinaus erzielt werden, sind falls in dem nächsten den Ständen vorzulegenden General-(: Einnahme zu bringen, unbeschadet des Rechts der sub : eventucllen Anrechnung auf einen folgenden Jahrgang.

9) Den Ständen steht jedoch in Bezug auf die Kc auch während des Laufs ciner Etat-Periode ein ratbsamcs Bet zu und werden ihnen sowzhl dieserhalb, als wie zur Nachweisung d in den zur Vorlage kommenden General-Etat, nach der Bestimmung sub 4 gaufzunchmenden Einnahme-Summe dic betreffenden alge- shlossenen Rechnungen alljährlih vorgelegt, ,

6) Mit der Erwerbung des Rechts, der Seststellung des Staats- haushaïtê-Gtats zu fonfurriren, übernehmen die Stände indessen auch die Pflicht, die zur Erreichung der Staatszwecke nothwendigen Mittel zu bewilligen, insoweit dieselben niht aus den Uebers üssen des Domanialvermögens und den fonstigen dem Landeéherrn zustelzenden Einnahmen bestritten werden können; und dürfen die Stände nament- lih niemals die Deckung derjenigen Ausgaben verweigern, welche auf verfassungsmäßigen Befugnissen übernommenen privatrehtlichen Ver- pflih1ungen, jowie auf den Bestimmungen des Hausgeseßes und den besonderen Vereinbarungen zu demselben (cf. alin. 2, 3 und 4, Kap. 4, betreffend die Finanzen der Grundzüge zu einer Modifikation der medck- lenburgischen Verfassung) beruhen.

7) Die ordentliche Hufensteuer und die städtische ordentliche Kontributien von Häusern und Ländereien gelten als feststehende Ein- nahmen und kann daher zu keinec Zeit ständischerseits die Bewilligung des Etats von einer Herabseßung oder Aufhebung derselben gb yängig gemacht werden.

8) Auch innerhalb der einzelnen, mit den Ständen jährlich zu vereinbarenden Kapitel des Etats sind die verschiedenen Ausgaben für das Etatsjahr übertragbar.

9) Der engere Ausschuß ist zu potestiviren, bei etwaigen inuer- Halb eines Etatsjahres nothwendig werdenden Verhandlungen über nachträgliche Etat-Erhöhungen nah seinem Ermessen die ständische Zustimmung zu erklären.“

Auf Antrag des Landraths von Rieben wurde beshlo}en, dieses Reskript mit seinen Motiven drucken und vertheilen zu laffen.

Sachsen-Weimar-Eisenach. Weimar, 15. November. Der Tag der Einberufung des Landtags is, dem „Fr. I.“ zufolge, noch nicht feststehend; dieselbe wird entweder auf den 11. oder 18. Januar erfolgen. Für jeßt wird zunächst der Aus\{chuß zur Prüfung der Staatsrehnungen am 24. November seine Arbeiten beginnen. Als die wichtigsten Vorlagen für den Landtag sind außer dem Etat zu verzeihnen: ein Landtags- Wahlgeseß, eine neue Gemeinde-Ordnung , das Schulgeseß, ein Gese über die Polizeistrafen, über Errichtung von Bezirks-Ver- Tbänden und über die Verwendung der Kriegsentschädigung.

Braunschweig. Braunschweig, 19. November, Die Ges. u. V. S. veröffentliht ein Gesetz, die Verhältnisse der Dissidenten betreffend, vom 25, März 1873; ferner ein Gesetz die Verabsäumung der fechswöchigen Tauffrist be reffend, vom 25. März 1873.

Sachsen - Altenburg. Altenburg, 16. November. Die Landschaft des Herzogthums hat nach der Eröffnung vom 27. v. M. am 13. ihre erste öffentliche Sitzung wieder ab- gehalten. Die Berathungsgegenstände betrafen den von der Staatsregierung vorgelegten Entwurf eines Gesehes über die Einführung des sogenannten Submissionsverfahrens in Unter-

L

\suhungen wegen Zuwider und andere indirekte Ab ser Hülfsarbeiter der Altersgrenze

eiden auf das vol einstimmigen villigte die

handlungen gegen die Gesetze über Zölle gaben, die Umwandlun posten in feste Beamtenstellen, für die Fähigkeit zur Ableistun lendete 14. Lebensjahr

g einiger juristi- Herabseßung g von Dienst- , welche Vorlagen sämmt-

stimmig be 1500 und resp. niedrigst be neben Gewähr freier W von 500 Thlr. erhöhen jährlih zur Aufbesser tion des Thüringi Ausnahme 1 Stimme den Bau und die Einricht damit nunmehr bereits 3 wurde über einen Antrag des regierung zu ersuchen, auf eine Revision der über den Gewerbebetric kung der Erlaubniß - motivirten Tagesordnung übergegangen. Walde.

des Landtage

Landschaft 800 Thaler, um Geistlichen,

Postulat von jährlich das Diensteinkommen der einshließlich der Sub ohnung allgemein auf den Min zu können, eines dgl. von 242 sserung der Gehalte der bei der G schen Zoll-

eneralins\pek- und Handelsvereins und 2800 Thlr. für ule, für welche verwilligt find. : Abgeordneten Nüter, daß fie beim Bundesrathe des Bestimmungen der Gewerb b im Umherziehen und auf eine hinwirken möge,

ein Nachpostulat von ung der hiesigen Reals 0/300: Thl

die Staats-

zum Hausirhandel

Im weiteren Verlauf der Waldeck-Pyrmont Bericht des Abgeordneten Geseßvorlage, betreffend die zum Decken fremder Stuten. wurden auf Antrag des Aus\ck entspann sih eine geordneten Haste Schulße, Wiedel, Bender, Hagemann, der Landesdirektor was er bereits in der betreffenden Aus\hußsißun; wie er für jeden Kreis eine bestehend aus Tk Besichtigung 2c. saß kommen solle, welcher leßtere die Gebühren

Arolsen. s der Fürstenthümer am 5. November folgte der \chriftlihe Schäffer für den Ausschuß zu der 3erwendung von Privathengsten jusses ange- längere Debatte, woran Lontrodt, Wal-

der Berichter- Sommerfeld.

nommen ; zu §. : sh betheiligten die Al

wiederhole,

erklärt habe: Auge habe, daß für die

Schaukommission im jierarzt und zwei Sachverständigen, ein geringer Gebührensaß in An- in die Staatskasse fließe, wogegen der Kommission zu übernehmen habe. brachte der Abgeordnete Hagemann den lntrag ein : „Die Versammlung wcelle m

it dem Herren Landesdirektor sich ahin, daß für Besichtigung »c. von Privat- ten Gebühren gezahlt werden, welche auch rhoben werden und in die Staatskasse fließen, ie Remuneration der Kommission übernimmt. “*

yußa ntrag, welcher auf n gerichtet is, wurde angenommen, ZU §8. 4 erfolgte die ständische Zustimmung, zur Geseßesvorlage im Ganzen.

veitern Gegenftand

cinverstanden e hinsichtlich der nicht

Annahme des Paraqa- ) _ D ¿ mehr Ao +545 G I desgleichen der Hage- nunmeyr die Stätte bilî

sowie \chließlich der Tagesordnung ogeordneten Hastenpflug für des Rittergutsbesizere

\hriftlihe L dem Gesuche Nordenbeck Eisenberg, welches dahin geht: i möchten die 121

sprochen werden können, welches erheischt, daß das Interesse

indem die Pe

eine Ueberbürd

zen Ständeversammlung

&Sinanzperiode auch

Majorität des 1 gegenwärtigen bedeutende Zuschüsse zur waldeckischen sten habe, eine Herab Waldeck gezahlten Steuern von Seiten riums gänzlih auss\ihtslos fei, der Landesdirektor habe, Preußen werde auf keinesfalls eingehen, U beantragte.

chusses in Erwägung, Daß unter de!

wo Vreußen ‘verwaltung des preußishen Ministe und mit Rücksicht darauf, daß Ausshußsißung ausdrücklich erklärt Wünsche nah dieser Richtung hin ebergang zur motivirten Tagesordnung f\neten Diskussion betheiligten Abgeordneten Brünn, Waldeck 1[, Herwig und Hage- des Umstandes, ammer dem Antrage des Berichterstatters de- dadurch bei den Petenten Hoffnungen erweckt 1 deren Realisirung nicht zu erwarten stehe. antrag wurde hierauf zum Beschluß erhoben.

U dem Schreiben des Landesdirektors vom 4. Dispensation der Rhoder Abgebrannten von der zum Wiederaufbau, erstattete für denselben Aus Der Antrag der Majo-

An der hierüber erö Landesdirektor Hastenpflug, Schäffer, mann, leßterer insbesondere mit daß, werde Ständel

Hervorhebung

Der Majoritäts- November

Verpflichtung \{chuß Berich rität des Aus\ch{usses :

Ständekammer wolle zur Vorlage sich zustimmend wurde Beschluß der Versammlung.

Hiernächst folgte für densel Abgeordneten Wiedel - 90. September, wonach rüdsihtlich des Innern mitgetheilt

t Abgeordneter Rhode.

ben Aus\{chuß der Bericht des zum Schreiben des Landesdirektors vom des dem preußischen Minister en Landtagsbeschlusses vom 16. November Die Tagegelder der Landtagsabgeordneten von 2 auf 3 zu erhöhen, nach vorausgegangener Kommunikation wit dem Landesdirektor erwidert worden, gegenwärtige Finanzlage der höhung nicht angänglich des Aus\{hu}ses, wel ritätsantrags geht die Bedürfni entscheiden habe

dem Finanz-Minister daß mit Rücksicht auf die Fürstenthümer die gewünschte Er- der Majorität her auf Wiederholung des frühern Majo- , wurde mit Berüsichtig ßfrage, niht die Fina , zum ständischen Beschluß erhoben.

wurde in Befolg eines Schreibens des Landes- betreffend die in Folge des Ablebens er erforderlih gewordene Neuwahl eines s der Kommission für das Heimathwe gewählt Abgeordneter Rhode, ter Hagemann.

Der Antrag

ung davon, nzlage des Landes zu

direktors vom des Finanz-Raths Stö ständischen Mitgliede durch Afklamation treter Abgeordne

Zum Schreiben des

als Stellver-

Landesdirektors betreffs i _ Immobiliar-Feuer Versicherungs-9 thümer für das künftige Iahr erforderlich werdenden Aufwen- für den Verwaltungsaus\chuß Bericht Abg. igung sämmtlicher Positionen einer Remuneration ) Baumeister, sowie der weitere dahin

Herwig, und wurde

: der auf Genehm unter nachträ

licher Bewilligung

gehende A1

dem Landesdirektor die generelle Ermächtigung zu ertheilen, di Beiträge nach Maßgabe des zu erwartendea b tilisere Al tal bindenden Beschlusses des Verbandaus\chusses festzuseßen und zu erheben, auch einen Zuschlag zum Reservefond pro 1874 mit + Prozent zu normiren,

zum Beschluß der Versammlung erhoben.

Derselbe Referent für den nämlichen Aus\huß berichtete

weiter zum Schreiben des Landesdirektors vom 29. Oktober, die Behufs Deckung des durch den großen Brand von Rhoden ent- standenen Defizits pro 1873 zu erhöhenden Brandkassebeiträge.

Auss\chußantrag: ; Ständekammer wolle der Vorlage gemäß außer den pro 1873

hon bewilligten 2%», weitere 3%), also im Ganzen 5°/9 als Bei- trag zur Brandkasse pro 1873 bewilligen, dabei jedoch den Herrn Landesdirektor ersuchen, es herbeiznführen, daß die nach dem RNegle- ment vom 20. April 1872 demnächst pränumerando zu erhebenden Beiträge postnumerando zur Erhebung gebracht werden,

erhielt die Zustimmung der Versammlung.

Bremen, 16. Nov:-mber. Die B ürgershaft verhan-

delte gesiern in langer Sißzung über die große neue Bahnhofs- anlage inmitten der Stadt. Der Senat hat auf den verbesser‘en

Plan der bürgerschaftlichen Kommission, welcher auf durchgängige Erhöhung des die Stadt durchschneidenden Bahnstrangs und Deckung der Mehrkosten durch Berkauf des jeßigen Bahnhofs- plazes zu Baupläßzen hinausläuft, nicht eingehen wollen, fon- dern an dem einfacheren Vorschlage der Deputation festgehalten.

Die Bürgerschaft hat nun ihrerseits diese Maßregel von dems- jenigen Theil der Gesammtanlage, über welchen bereits im We- sentlichen Einverständniß herrscht, abgesondert und ihre Ausfüh- rung von einer Verständigung mit Oldenburg über die Kosten der Erhöhung abhängig maht. In derselben Sißung ging der gestern mitgetheilte Staatshaushaltsplan für 1874 ein. Die Finanz-Deputation empfahl, mit Rücksicht auf das Defizit von gegen 2 Mi

fosten und

l ll. Mk, zuvörderst nur die laufenden Verwaltungs- schlehthin nothwendigen neuen Ausgaben festzustellen,

Elsaß-Lothringeu. Straß burg, 17. November, Am

15. d. M., Nachmittags# trafen, der „Str. 3.“ zufolge, die He r- zogin von Anhalt und Prinz Julius von Holstein, von Basel kommend, hier ein. Die Hohen Herrschaften stiegen

\

Hôtel de la ville de Paris ab und werden voraussichtlich einige Tage hier verweilen.

Oesterreich-Ungarn. Wien, 17. November. Der Adre ß-

entwurf des Abgeordnetenhauses hebt hervor, daß das

unmittelbarer Wahl hervorgegangene Abgeordnetenhaus det, wo wirklih alle Parteien ihre Wünsche Anliegen geltend machen können. Manche Gegen'äße werden

jene Schärfe verlieren, die sie immer annehmen müssen, wenn einer Partei die Geltendmachung ihrer Ansprüche verkümmert ift. ie Wünsche manchen Landes werden sih nicht als fo einhellige darstellen, wie sie von dessen früheren Vertretern geschildert irden. Um fo sicherer wird dem Gebote der Gerechtigkeit ent-

BVolksstammes außer Acht gelassen werde. Das lann sich daher der Hoffnung hin- aus der gemeinsamen Arbeit der Vertreter aus allen

joilen des Reiches der österreichische Staatsgedanke gefkräftigt

D As Abgeordnetenhaus wird mit gewissen- ¡gnng jene Maßregeln berathen, welche zur Wahrung 16 Und der Judustrie vor den aus einem erschütterten ! hervorgehenden Gefahren nothwendig erscheinen. Die

oform der Aktien- und Börsengeseßgebung müsse unverzüglich Angiiff genommen werden, auch sei es dringend wünschens- werth, daß die mit der ungarischen Regierung über

Stellung der Nationalbank gepflogenen Verhandlun- baldigst zum Abschlusse gebracht werden. Das

Abgeordnetenhaus wird den Grundsaß der Sparsamkeit um so strenger festhalten, als die volkswirthschaftlihe Bedrängniß besorgen läßt, daß fich die Einnahmen des Staates, wenn auch vorübergehend, vermindern werden und als die drüctende Steuer- last gegenwärtig shwerer als je getragen wird. Die alsbaldige Voll- endung der Steuerreform ist geradezu unabieislich. Nicht blos die Ausfüllung der Lücken der Geseßgeburg in Folge der Aufhebung des KFonkordats erscheint höchst dringend, fondern die Durchführung der vollen Glaubens- und Gewissensfreiheit überhaupt und die ungeschmälerte Wahrung der Staatshoheit gegenüber den fkirch- lichen Organismen insgesammt sicht das Abgeordnetenhaus als eine unabweisliche Aufgabe dor Geseßzgebung der nächsten Zeit

Nachdem noch der Weltausstellung und der Fürstenbesuche

vähnt worden, \chließt der Adreßentwurf mit dem Hinweis auf as vevorstehende Regierungsjubiläum des Kaisers und mit dent rneuerten Gelöbnisse, das Abgeordnetenhaus werde treu mit- ‘beiten bei der Lösung der großen Aufgabe, welche der Kaiser als unverrückbares Ziel geseht: die Einigung der Völker Oesterreichs zu eineimm mächtigen von den Ideen des Rechtes und der Freiheit getragenen Staate.

18, November. (W. T. B.) Dem Abgeordnetenhause

wurde heute das Budget pro 1874 vorgelegt, dessen Gesammt- erforderniß 387,300,000 Fl, fomit 21/, Millionen weniger als Vorjahre beträgt. Nah den Aufklärungen des Finanz- Ministers ließ sich bis Ende September d. I. ein Einfluß der »örsenkrisis auf die Staatseinnahmen nicht konstatiren, auch möchte in den leßten drei Monaten dieses Jahres das desfallsige Verhältniß wohl nicht wesentlich alterirt werden. Die indirekten Abgaben ergaben bis Ende September eine Mehreinnahme von fast Z Millionen gegen das Jahr 1872. Hinsichtlich der Deckung der Ausgaben durh die Einnahmen ließ sich die Regierung bei Aufstellung des neuen Etats angelegen sein, „mit Rück- sicht auf die thatsählihe Lage dex Dinge in möglichst objeftiver und nüchterner Weise zu Werke zu gehen. Die direkten Steuern

27/10 Millionen niedriger

sind mit 873/; Millionen, mithin um 27/10 als im Vorjahre cingestellt, E um 77/4 Millionen niedriger s a!s das sattishe Er- bniß Jahre 1872 ausweist. oge Als 1872 ‘betreffs der indirekten Abgaben abermals und zwar dem Jahre 1872 gegenüber, ein Mehrnettoertrag von beinahe 41/, Millionen sih herausstellte, ist der Voranschlag pro 1874 um 12 Millionen niedriger angenommen, als die thatsächh- lichen Erträge von 1873 ergeben. E e Zu den präliminirten Einnahmen im Betrage von 3691/10 Millionen treten in Folge der Veräußerung von Staatseigenthum, ferner dur den Beitrag der Vonau-Dampfschiffahrts-Gefellschaft, sowie durch den Verkauf der Granz-Josefs-Bahnaktien und durch die bereits für den Zeitraunt 1871—1873 genehmigte Veräuße- rung von Rententiteln _Insgesammt 167 ¡10 Millionen hinzu ; ebenso sind aus den Beständen der Staats - Centralkasse, nah Abzug des für den Januar-Coupon als stehenden Kassenbestand

auch die direkten Abgaben wurden

Da in den 9 ersten Mong-

g

reservirten Betrages von 25 Millionen, noch mindestens 8 Mil- lionen hinzu zu rechnen, Zur Deckung der Ausgaben sind \o- nach insgesammt 389!/, Millionen vorhanden, so daß den Be-

dürfnissen des Staatshaushalts pro 1874 ohne besondere He operationen genügt werden und noch ein Uebershuß von 2/5 Millionen für 1875 übertragen werden kann. :

Im weiteren Verlaufe der Sizung legte der Finanz- Minister noch einen Geseßzentwurf, betreffs Dorn ee Steuern und Bestreitung des Staatsaufwands bis Gnde 2 O 1874 vor. Sodann wurde die Generaldebatte über den Adreß- entwurf auf die Thronrede eröffnet, und nachdem mehrere Redner für und resp. gegen den Entwurf aufgetreten waren, beendigt. s O Pesth, 18. November. (W. T. B.) „Das A geards netenhaus hat in der heutigen Sizung den Antrag SULOUES eine ungarische Bank zu errichten, abgelehnt, nachdem A Baus Minister zugesagt hatte, noch im Laufe dieser Session einen Ge- seßentwurf zur Regelung der Bankfrage vorzulegen. :

Schweiz. Bern, 14. November. Der aN 1 rath hat die Berathung Der Bundesrevi]ton bis O e fortgeseßt. Ohne crheblihe Debatte wurde Art. 31 in Der v0! Bundesrathe vorgeschlagenen Redaktion angenommen: s

„Die Errichtung von Spielbanken ist untersagt. „Vie zur Zell bestehenden Spielhäufer müssen am 31. Dezember 1876 geschlossen werden. Allfällig seit dem Anfange des Jahres 1871 ertheilte oder erneuerte Konzessicnen werden als ungültig rit D Bund kann auch in Beziehung auf die Lotterien geeignete Maßnahmen treffen.

Auch Art. 32 veranlaßte keine lange Debatte. Angenommen wurde er in der von der Kommission beantragten Fassung: :

„Der Bund ist befugt, einheitliche Bestimmungen über die Ver- 1e dung von Kindern und erwachsenen Personen in Fabriken, fowie im Allgemeinen Vorschriften zum Schuße der elrbeiter gegen einen die Gesundheit und Sicherheit gefälrdenden Gewerlebctricb aufzustellen, Der Geschäftsbetrieb von Autwanderungsagenturen und von Pripvat- unternehmungen im Gebiete der Bersicherungsweseu unterliegt der Auf- sicht und Geselzgebung des Bundes.“ L

Beide Artikel sind neu. Eine lange Debaite veranlaßte Art. 33, der sogenannte Ohmgeldartikel, in deren Folge derselbe bedeutend verändert und mit der für einige Kantone fatalen Bestimmung der Aufhebung dieser Steuer nach bundesräthlichem Antrage zum Beschluß erhoben wurde. Er lautet jeßt:

„Die Kantone sind befugt, die im Art. 29, Littk. a. erwähnten Eingangsgebühren von Wein und andern geistigen Getränken unter folgenden Beschränkungen zu erheben: a. Bei dem Bezug derselben joll ter Tranfit in keiner Weise belästigt und der Verkehr überhaupt so wenig als möglich gehemmt und mit keinen anderen Gebühren be- legt werden. b, Werden die für den Verbrauch eingefUhrten Gegen- stände wieder aus dem Kanton ausgeführt, so sind die bezahlten (Fin- gangsgebülren ohne weitere Belästigung zurückzuerstatten. e. Die Er- zeugnisse schweizerischen Ursprungs sind mit niedrigeren Gebühren zu belegen, als diejenigen des Auslandes. d. Eingangsgebühren ouf Wein Und andere geistige Getränke \{weizerischen Ursprungs dürfen Da, W0 folhe schon bestehen, nicht erhöht, und in Kantonen, welche nech feine beziehen, nicht eingeführt werden. e. Die Geseße und Verordnungen der Kantone über den Bezug der Eingangsgebühren sind der Bundes- behörde vor Vollziehung derselben zur Gutheißung vorzulegen, damit die Nichtbeachtung vorstehender Grundsäße verhindert werden farn. Nach Ablauf einer Frist von zwanzig Jahren follen alle Eingangs- gebühren, welche dermalen von den Kantonen erhoben werden, sowie ähnliche von einzelnen Gemeinden bezogene Gebühren ohne Entsc{ ädi- gung dahin fallen.“

- Der Ständerath beschloß heute, \ich bis zum 4. Dée zember zu vertagen, um dann seinerscits die Revisionsberathun gen vorzunchmen. Sollte der Nationalrath mit dieser Arbeit cher fertig werden, so ist das Präsidium ermächtigt, ihn noch früher einzuberufen.

1 ae N

18.- November. (W. T. B,) Vei der fortgeseßten Be-

) T

der Nationalrath heut: den Artikel (28), welcher von den den einzelnen Kantonen zu entrichtenden Zollentshädigungen aus der Bundeskasse handelt, gestrichen und ferner den Ertrag der für die Befreiung von der Militärpflicht zu leistenden Er- saßsteucrr dem Bunde zugesprochen, Ferner wurde beschlossen, daß die Bestimmungen über Maß nnd Gewicht vom Bunde zu erlassen seien, und daß die Fabrikation und der Verkauf von Schießpulver, mit Ausschluß der als Schießpulver nicht verwend baren Sprengfabrikate, ein Monopol des Bundes sci.

) rathung über die Revision der Buz desverfassung hat i

Niederlande. Haag, 15. November. Die Zweite Kammer der Generalstaaten hat am 12. d. M. beinahe einstimmig (mit 50 gegen 3 Stimmen) einen Gesehentwurf an- genommen, welcher dem Arl. 96 des Strafgeseßbuches eine fehr wichtige Vestimmung beifügt. Der Justiz-Minister erklärte, daß die Annahme dieses Entwurfes den Abschluß eines Ausliefe rungsvertrages mi! Großbritannien ermöglichen tverde. Der Art. 96 enthielt das Prinzip: daß in Strafsachen die Zeugen bei der Instruktion und vor der Berhandlung in öffentlicher Sizung nicht „unter Eid“ vernommen werden könnten. Der er- wähnte Geseßentwurf führt nun cine wichtige Ausnahme davon ein, um die Schwierigkeit zu beseitigen, welche infolge jenes Prinzips dem Abschlusse von Auslieferungsverträgen mit einigen Staaten, speziell mit Großbritannien im Wege stand. Groß britannien liefert nur daun aus, wenn gegen den Beschuldigten

Y

„nah dem britischen Gesehe genügende Belastungen“ vorliegen. Nach dem britischen Gesehe sind vazu außer einem Haftbefehzle „unter Eid abgegebene Zeugenaussagen“ erforderlih. Der EÉr- füllung dieser Bedingung konnte bisher niederländisher Seits niht entsprohen werden. Die Regierung beantragte nun zu dem Art. 96 die Beifügung der Bestimmung, daß, falls eine Vermuthung für Flucht (voortvluchtigheid) bestände und wenn die Vorlage von beschwornen Zeugenaussagen nöthig sei, um eine Auslieferung zu erlangen, die betreffende Behörde befugt sein folle, den Zeugen, bevor er seine Erklärungen abgebe, den Eid leisten zu lasen. Sobald auch die Erste Kammer, wie un- zweifelhaft, dem Entwurfe ihre Beistimmung ertheilt hat, wird die Regierung Schritte zu sofortigem Abschlusse von Ausliefe- rungsverträgen mit Großbritannien \fowohl wie mit Brasilien und der nordammerikanishen Union thun. Ein rascher Abschluß Mesfälliger Uebereinfünfte mit den genannten Staaten ift durch veveils stattgehabte Borunterhandlungen gesichert. Inzwischen

wird auch das niederländische Fremdengescß von 1849 einex Ne vision unterzogen werden. Eine bezügliche Vorlage ist bereits an den Staatsrath zur Vorberathung gelangt. ___— Auch im Haag ist gestern nah amtlicher Bekanntmachung ein Cholerafall mit tödtlihem Verlauf vorgekommen. Belgien. Brüssel, 16. November. Der König empsing gestern nah dem Tedeum die Deputation des Senates, welche die Antwortsadresse auf die Thronrede über brachte. Nachdem der erste Vice-Präsident des Senats, von Tor- naco, dieselbe vorgelesen, sprach, der „Wes. Ztg.“ zufolge, der König seine lebhafteste Zufriedenheit, tiefe Rührung und den Dank für die Zusicherung der wohlwollenden Mitwirkung der Sena- toren bei allen Maßregeln aus, welche auf Entwicklung des moralischen und materiellen Wohlergehens abzielen, deren sich

„Unser \{chönes und glückliches Vaterland“ erfreut. Im Senate

wurde die Antwort des Königs durch laute Veifallszeichen begrüßt.

Großbritannien und Friand. London, 17, November. Auf Balmoral wird im Laufe dieser Woche wahrscheinli am Donnerstag, unter dem Vorsiß der Königin ein geheimes Conseil abgehalten werden, und Tags darauf wird der Hof nah Windfor zurückehrèn.

Prinz Leopold, der jüngste Sohn der Königin, kehrt am 24. d. M, nah Orford zurück, um seine Studien an DOor- tiger Universität wieder aufzunehmen.

Frankreich. Paris, 19. November, (W. T. B) Das „Journal officiel veröffentlicht das Dekret, durch welches «die Wähler der Departements Aude, Finisterre und Seine et Oise zur Bornahme der Wahl von Ersaßtzdeputirten uf den 7. Dezember d. I. (nit, wie früher gemeldet, auf den 14. De- zember) einberufen werden. Die heutige Sißung der National- versammlung findet Mittags 1 Uhr statt.

Versailles, 18. November. (W. T. B.) Die Berathung über die Vorlage betreffs der Verlängerung der Gemwal- ten des Präsidenten Mac Mahon nahm in der heutigen Sißung der Nationalversammlung ihren Anfang. Es entwickelte sich eine fehr lebhafte Debaite, Der Deputirte VBerthault vom linken Centrum spra sih gegen die Prorogation der Amtsdauer des Präsidenten aus und verlangte, daß der Herzog von Broglie seinen Rücktritt erkläre. Prax-Paris richtete an alle Parteien die Aufforderung, si [ur eine allgemeine Volksabstimmung zu erklären, und griff gleichfalls den Herzog von Broglie auf das Lebhafteste an. Der der vroyalistischen Partei angehörige Marquis von Castellane unterstüßte die Vor- lage. Nachdem darauf noch Jules Simon gesprochen, verlas Chesnelong Namens der royalistischen Partei eine Erklärung, nach welcher dieselbe ihre Mitwirkung nicht versagen will, _die Regierung des Marschalls Mac Mahon zu befestigen, indesse1 daran festhält, die Monarchie als die natürliche Regierung &Srankreihs anzusehen. E

Der Berichterstaiter der Fünfzehner - Kommission Laboulaye machte, wie ein anderes Telegramm meldet, die Mittheilung, Daß die Hoffnung auf eine Verständigung geshwunden sei, nahdem die Minister erklärt hätten, sie sähen in dem vorgelegten Ent-

wurfe der Kommission aufschiebende Vorbchalte, „welche in der That in demselben niht vorhanden sle Dié Kommission halte deshalb ihre früheren Beschlüsse mit Entschiedenheit aufrecht. Im weiteren Fortgange der Diskussion trat noch Ernoul für die Verlängerung der Amtsdauer des Marschalls Mac Mahon ein. Leßterer besie niht das Genie eines Bonaparte, aber Uneigennütßigkeit und alle bürgerlichen Tugenden. Niemand beabsichtige ein persönliches Regiment einzuführen, bisher habe die gegenwärtige Regierung die Verwaltung über das Land redlih geführt. Frankreich verlange die Stabilität, die National- Versammlung nüsse einer Regierungsgewalt Dauer verleihen, dur welche die Stabilität gesichert werde. Ernoul sprach fich darauf ausdrücklich gegen eine allgemeine Volksabstimmung aus. Die Generaldiskussion über die Vorlage wurde damit geschloffen und die Sißung auf morgen vertagt.

Italien, Rom, 14, November. Der die Erhöhung der Beamtengehalte betreffende Geseßentwurf ist \{chon ausgearbeitet und wird der Kammer in einer ihrer ersten Sißungen vorgelegt werden, Die dazu vom Finanz-Minister bestimmte Summe beläuft sich auf 7 Millionen Franken. Damit sollen alle Beamten abgefunden werden, deren Gehalt weniger als 9000 Franken beträgt, aber auch alle Indemnitäten bestritten werden, welche die hier wohnenden oder nach anderen notoris\ch theuern Städten geschickten Beamten zu beanspruchen haben.

Die „Gazzetta“ von Venedig meldet: Der hier resfidi- rende japanische Generalkonsul gab gestern Abend zur Feier des Geburtstages des Mifados (geboren am 11. Novem

ber 1852) im Konfulatspalaste Guiccioli ein großes Bankett, an

welchein außer dem Konsulatspersonale der Paf in Vertre S

| dem Ober

tung des abwesenden Bürgermeisters Ritter Ricco, und viele andere venetianische Notabilitäten Theil nahmen. Den ersten Toast brachte der Direktox Ferrara auf das Wohl des Kaisers Von « apan und feines würdigen Repräsentanten aus, Ivorauf diefer mit dem Toaste auf Victor Emanuel und auf das herz- liche Einverständniß der beiden Völker anlwortete. Ex erwähnte in demselben, daß der erste Europäer der den Fuß auf japani- hen Boden geseßzt, der Venetianer Marco Polo gewesen s\ci, und daß er sich glücklich \{häbe, berufen zu scin, an der gedeih- lichen Entwickelung der Handels- und Sreundschaftsbeziehungen zwischen dem Vaterlande Marco Polo’'s und seinem eigenen | mitzuwirken. |

Schiveden und Norwegen. Sto Ch olm, 15. Novem- Der D R N Gemäßheit der Königlichen Verordnung vom 41. März 1863, Landsting betreffend, Q 08, Un Den Antrag de: Abgeordneten zu dem Landsting im Län Elfsborg aus der Landschaft Dalsland, von dem Landsting des Läns ganz abgeschieden zu werden und ein eigencs Landsting zu bilden, den Landshauptmann im Län Elfsborg beauftragt, die Ansichten des Landsting darüber einz1 holen und, begleitet von seiner eigenen Begutachtung, an den König einzusenden.

Dänemark, Kopenhagen, 16. November. Gestern wurde im Teglitrupper-Gehege Königliche Jagd abgehalten, an welcher der Kronprinz, die Brüder des Königs, die Prinzen Wilhelm und Frederik, der Hof-Chef, Graf Dannecskjold Samsôò, der Hof-Jägermeister Löveskjold, Konferenz-Rath Lund, die Kam merherren v. Deurs, Eide und Berger, Baron Wedel und Oberst Holten Theil nahmen. Nach beendeter Jagd fand große Tafel auf Schloß Fredensborg statt, wo das Musik-Corps der Garde die Tafelmusik ausführte.

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Amerika. New-York, 18. November. (W. T. B.) Der Präsident hat beschlossen, in der Angelegenheit wegen des „Virginius"“ die endgültige Entscheidung dem Kongresse zu überlassen, was große Unzufriedenheit hervorgerufen hat. Ein hier abgehaltenes Meeting nahm eine Resolution an, in welcher ¿em Präsidenten anempfohlen wird, sofort in Aktion zu treten: bei dem Meeting herrschte überhaupt eine kriegerische Stimmung Vou. Nach Nachrichten aus Santiago vom 12, d. M. stellt sich die frühere Meldung, daß am 10. d. M. cine zweite Kate- gorie von 57 Gefangenen vom „Virginius“ erschossen worden sci, als unbegründet heraus. Dem Vernehmen nah find von den nicht hingerihteten Gefangenen des „Virginius“ vier zu lebenslänglichem s{chweren Kerker verurtheilt, drei andere | zu 8 Jahren Gefängniß und drei sind wieder freigelassen worden.

Nach einer Anweisung des Marine-Ministeriums follen die Slottenaushébungen im ganzen Lande bis zu der dur das Geseß vorgeschriebenen äußersten Grenze vor- genommen werden.

Asien. Aus Barrackpore wird der „Times“ unterm 16. d. M. telegraphirt: „Der Vice-König hat alle Behörden

ermahnt, ihre Ausgaben zu beshränken, da die Hungers noth, eine beträchtlihe Geldknappheit verursahen mag. noth in Orissa kostete cine Million. eine allgemeine Betversammlung um Regen abgehalten. Einem Telegramm aus Penang vom 16. d. M. zufolge herrsht in Batavia noch immer die Cholera. : Briefe aus Archangel melden, daß in Grönland eine Hungersnoth ausgebrochen is. Da der Robbenf : Jahre völlig feh‘geschlagen ift, sind die Einwo Winternahrung beraubt. In Paparre sind bereit2 1 dem Hungertode erlegen. Ï Aus Aden geht dem „Daily Telegraph“ folgendes Te- legramm vom 16. ds. zu: „Zwishen den A rabern und den türkischen Truppen hat in einem 30 Meilen von L Orte ein Kampf stattgefunden, in dem ungefähr 300 eßteren getödtet oder verwundet wurden. ihre Positionen sen ihre Unterstüßung einem Territoriums zu Theil werden, der Haupt seines Hauses aben von einem Fort Besiß g treitmacht zu zer-

Die Hungers- In der Stad

hner ihrer üblihen

der ersteren und 70 der l 3 Türken behaupten noch immer barschaft von Lahed\. Bruder des Sultans dieses gegenwärtig in thätigec Revolte gegen das begriffen is, und fie h das aller W stören genöthigt fein britische Kriegsschiff Hafen Trincomal

thrsheinlihkeit nah die britishe S wird, um die Ruhe wiederherzustellen. Das dem indischen

„Wolverin“ lih in Aden

| i i angekommen und wird bleiben, bis die Lage der Dinge geregelt

Bon der Goldküste hat die ..Daily News“ Cape Coast Castle, 17. zerbergten, sind zer- odten und 24 Ver-

folgende Telegra ftober. Fünf T stört worden. Unser wundeten. Untex letz die Kapitäns Freemc

27. Oktober. Gange. Der

mme erhalten : öôrfer, welche Aschantis bel Verlust besteht aus teren befindet sich der Oberst Mac Neil und intle und Forbes. Ein Angriff auf das feindliche zug der Aschantis ist abgeschnitten. Eine Depesche vom 20. Oktober f Nachrichten hinzu: „Unsere Truppen erfolgreichen Buschkampfe 4 Dörfer erschwiegenheit geleitet, in Folge

Lager ist im

ügt zur Ergänzung dieser haben nach dreizehntägigem Die Operationen dessen cine wirk- Oberst Mac Neil und 2 Die Kapitäns Freemantle und

wurden mit L same Ueberrumpelung bewirkt wurde. Gemeine sind {wer verwundet Forbes, 1 Seemann und 2 Neger getödtet, Di und Beute über den Prah zu entrinnen.

[\chantis versuchen, mit Gefangenen

der Läandwirth\Gäft , herausgegeben und redigirt undes-Dekonomie-Kol- Borschriften über die Pcúfung der Berfammlung der deuishen Agri- September 1873. Negierungsbezirken Potsdam und Literatur: Besondere Beilage zuin Deutschen Reid Landivirth schaftliche Ausstellung in Bremen. Bereins-Versammlungen.

Uen ) PreußischenStaaten“

den Königlid En Königlichen

von dem General-Sekretariat des legiums, hat folgenden Inhalt: Preußen: der Thierärzte betreffend. tulturhemifker zu Wiesbaden im

Ueber Kartoffel» Sigmaringen.

Das dalmag- Fnseftenpulver. Handel mit Zug-

Landtagsangelegenheiten. l), November. Dem Herrenhause ift folgender über die Vereinigung des ODber-Appellationsgerihts mit dem Ober-Tribunal rgelegt worden:

Wir Wilheln, von Gottes Gnaden König von Preußen 2e. Zustimmung der beiden Häuser des Landtags Unserer Monarchie was :

3 Juni 1867 (Geseß-

& Verordnung vom 27 | richt wird mit

( 1103) S-ichtete Ober-2 nal vereinigt.

Das lelztere erhält die Zuständigkeit, tionsgericht beigelegt war. : | | S er bishecige Vice-Präsident des Ober-Appellaktionsgerichts in die Neihe der Vice-Präsidenten des Vice-Präsident“ ;

em Ober-Appella-

Dienstalter in Ober-Tribunals und führt den Titel „Ober-Tribunals * Räthe des Ober-Appellationsgerihts treten als Ober-Tribunals- des Allerhöchsten Erlasses März 1872 (Geseß-Sammlung Seite 261) zustehenden Anciennetät in )»ber-Tribunual ein. : : :

Z D | Dber-Appellations- eriht anhäng! jer sie sich am Tage der Vereinig an das leßtere über, ehandlungen bedarf.

der Lage, in we shofes mit dem Ober-Tribunal befinden, ohne daß es einer Erneuerung der früheren Proz Urkundlich 2c. folgender Ent- bänderung ll. Februar 1870, anderweiten Rege-=

Abgeordneten

estimmungen - Vetref eno die Nat a oer lung der Grundfteuer in den Provinzen S

Jen ! î )Lesómigs=- und Hessen-Nasfau,

Holstein, Hannover sowie im Kreise Meisenheim vor; Wir Wilhelm, von Gottes

verordnen mit Zustimmung

archie, was folgt:

Das Geseß vom 11. Februar 1870, betre anderweiten Regelung der ©chleswig-Holstein, Hannover und

Meisenheim (Geseß-Sammlung für

stehenden Punkten abgeändert:

die Stelle des

Geselzes erwähnten Jahres

' Sina g von Preußen 2c. beider Häuser andtages der Mon- i cesfend die Aus- Gcundsteucxr in den Provinzen Hessen-Naffau, f

14, 16 und | [5 / abr 1876, soweit nic vetimmt 1. ile der Provinz Schleswig-Helstein, in der Liegeuschaften unter Be- ( des Gesetzes) nicht recht a Tann, wird der Rein - \ehuss der Feststellung der c.) zunächst nur gemarkungéweife f die Provinz Schleswig-Holstein ausgesondert und fest- tach Verhältniß des bei dieser Ermittelung des 9, 45 und 45 big

demjenigen T parzellenweise Einschätzung rüdcksichtigung der Eigentlumsgrenzen (§, * zeitig vor dem 1. Januar 1876 bewirkt werde ertrag der steuerpflichtigen Liegenschaften l Grundsteuer-Hauptsummen (8. 2 1, im Ganzen ermittelt. entfallenden Hauptsumme wird gestellt, welcher den gedachten ! Reinertrages Reinertrages sind die Vorschriften n 47 der Anweisung vom 21. Mai 1861 (G. maßgebend.

Die Untervertheilung ). Januar 1876 gelegten Betrages der die einzelnen steuerpflichtigen Liegenschaf Anwendung der 88 Ausführung; es sind j Einschätung, vorbehaltlich des Reklamati besißer, zu Grunde zu legen.

Jn dem gedachten Landestheile beginnt die Enkrichtu Grundsteuer erst nach vollständiger Beendigung geschäftes von dem dur den Finan | punkte an. Gleichzeitig tritt dajclb#t

11, Februgr 1870 erst in Kraft

rjenige Betrag l der Provinz nach

fraglichen Landestheil vor dem Grundsteuer-Hauptsumme guf iften gelangt demnäcßst unter es vom 11. Februar zebnifse der gem onsrechts der tinzelnen Grund

edoch dabei die Exc

ng der neuen Beranlagungs- z-Minifter zu bestimmenden Zeit- 20 des Geseßzes vom [ung der am Schlusse