1873 / 292 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 11 Dec 1873 18:00:01 GMT) scan diff

Cid szn ray R

L mgt E Sz i ifi Dag R

zeiger zum Amtsblatt der Königlichen Regierung

register des hiesigen Gerichts dur 1) die Bone eitung, _2) die Magdeburgsche Zeitung, 3) die Berliner Börsen-Zeitung in Berlin, 4) den Preußischen Staats-Anzeiger daselbst, und dic Eintragungen in das GenbssensGaktarcatltes durch 1) die Burgsche Zeitung, 2) die Magdeburgsche Zeitung, 3) das amtliche Ziesarshe Kreisblatt für den “ersten Jerichowshen Kreis öffentlich befannt gemacht, und die auf die Führung des Handels- und Genossenschaftsregisters sich beziehenden Geschäfte durch 1) den Kreiêrichter Dr. Schwabe, 2) den Kanzlei- Direktor Romeitz bearbeitet werden. Die Aufnahme der für das Handels- und Genossenschaftsregister be- stimmten Anmeldungen wird jeden Sonnabend Vor- mittag von 11 bís 1 Uhr an hiesiger Gerichtsstelle und außerdem bei den Kreisgeric:ts - Kommissionen zu Gommern und Loburg und auf dem Gerichtstage in Mockern erfolgen. Verzeichniß der Genossenschafter kann zu jeder Zeit im Generalbureau des unterzeichneten Gerichts ein- geschen werden. Burg, den 2. Dezember 1873.

Königliches Kreisgericht.

Im Jahre 1874 werden die in unser Handels- register und die in unser Genossenschaftsregister erfol- genden Eintragungeu durh den Deutschen RNeidchs- nnd Königlih Preußischen die Berliner HBeitung veröffentliht und die auf die Führung beider Register bezüglichen Geschäfte durch den Kreisgeri chts- Rath Fabian (bei Verhinderung desselben durch den Kreisrichter Herzbruch) unter Mitwirkung des Kreis- gerihts-Sekretärs Schmidt bearbeitet werden. Gen- thin, den 2. Dezember 1873. Königliches Kreisge- richt, T. Abtheilung. Simon von Zastrow.

Das Königliche Kreisgericht zu Halle a. S. wird die Publikationen über Eintragungen in das Han- dels- und in das Genossenschaftsregister, zu deren Sührung für das Jahr 1874 der Kreisgerichts-Rath

Herr Dr. jur. Colberg unter Mitwirkung des Kreis- | Herrn !

gerihts-Sekretärs und Kanzlei - Direktors Krauspe bestellt ist, im Laufe des Jahres dem „Deutschen Neihs- und Königlich Fischen Staats-Anzeiger“, in der Berliner Bbr-

874 in

jenzeitung und in der Halleschen Zeitung (Schwetschke) |

29, November 1873.

bewirken, Halle a./S, am T. Abtheilung.

Königliches Kreisgericht.

Im Jahre 1874 werden die bei uns

den Eintragungen in die Handels- und

nossenschaftsregister durch den Deutschen Reichs- | G und Königlich Preußischen Staats- |

Anzeiger Anzeiger, die Magdeburgische Zeitung und dur den Magdeburger Korrespondenten, Amtlicher An- zeiger, veröffentliht und die auf die Führung des Oandels- und Genossenschaftsregisters sich beziehenden Geschäfte durh den Stadt- und Kreisgerichtê-Natl; Koh unter Mitwirkung des Stadt- und Kreiégerihts- Sekretär Schindelhguer in unserm Geschäftélokale Domplaß Nr. 9, besorgt werden.

den 1. Dezember 1873. Kreisgericht.

Königliches Stadt-

HDandels-

Die Eintragungen in unser n und Ge- nossenschaftsregister werden während des Jahres 1874. im Deutschen Neichs- fen Staats-Anzeiger, in der Berliner Bör} en- Zeitung, in der Magdeburger Zeitung, in den sfent lichen Anzeigern der Amtsblätter der Königlichen Regierung zu Magdcburg und beziehungsweise dezr Königlichen Regierung zu Merseburg,

blatte für die Stadt Quedlinburg und bezichungs- weise im Haller

schen Anzeiger für die landräthlichen Kreise Aschersleben, Calbe a. S. und Mansfeld veröffentlicht werden. Die auf Sührung dieser Re- gister sich beziehenden Geschäfte werden durch den Kreisgerichts-Direktor, Geheimen Justiz-Rath Dr. Meißner, und von dem Kanzlei-Direkftor Frickde als Sekretär bearbeitet. Quedlinburg, den 1, Dezem- ber 1873. Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.

Im Jahre 1874 werden von dem unterzeichneten Kreisgericht, die in dessen Handels- und Genossen- \chaftsregister erfolgenden Eintragungen 1) in dem zu Berlin erscheinenden Deutschen Neichs- und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger, 2) in der zu Berlin erscheinenden Berliner Börsenzeitung, 3) in dem zu Erfurt erscheinenden öffentlichen An-

Ns dCt-

jelbst, veröffentlicht werden. Mit Bearbeitung der auf Führung Handels- und Genossenschafts- register sih beziehenden Geschäfte sind für das Jahr 1874 der Kreisgerihts-Rath Ellering und der Kreis- gerihts-Sefretär Rambeau beauftragt worden. Worbis, den 1. Dezember 1873 Königliches Kreisgericht.

Des

s Allgemeinen S. 2 der In- Okto-

In Gemäßheit des Artikel 14 de Deutschen Handelsgeseßbuchs und des struktion des Herrn Justiz-Ministers vom 26. ber 1867 wird hierdurch bekannt gemacht, daß die Veröffentlichung der Eintragungen in das Handels- register und das Genossenschaftsregister des unterzeich- neten Gerichts im Laufe des Jahres 1874 durch die Flensburger Norddeutsche Zeitung, den Deutschen Meichs- und Königlich Preußischen Staats- Auzeiger zu Berlin und die Hamburger Nach- richten erfolgen wird. Die bezüglichen Geschäfte werden von dem Kreisrichter Gottburgsen unter Mit- wirkung des Ober-Sefkretärs Ehser bearbeitet und die Anmeldungen an zwei Wochentagen, Mittwochs und Freitags, Vormittags von 10 bis 19 Uhr, an Kreisgerichtsftelle entgegengenommen werden.

Flensburg, den 3. Dezember 1873 Königliches Kreisgericht. E Abtheilung.

Im Jahre 1874 erfolgen die vorgeschriebenèn Be- farntmachungen aus dem hiesigen Haudels- und Ge- nofsenschaftsregister durch: 1) den Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger“, 2) die „Feue Hannoversche Zeitung“, 3) die „Ems- und Haseblätter“. Astheu- dorf, den 3. Dezember 1873. Herzoglich Arenberg- sches Amtsgericht. v. Bruchhausen.

Alle Eintragungen in das hiesige Handelsregister und in das hiesige Genossenschaftsregister sollen im

, Die im Jahr 1874 vorkommenden Eintragungen in das Handelsregister sollen im Jahre 1874 1) im Deutschen Yeihs- und Er GER Staats- Anzeiger zu Berlin, 2) Neue L annoversche { Zei- tung in Hamover, 3) im Diepholz'er Wochenblatt bekannt gemacht werden. Diepholz, den 2. De- zember 1873. Königlich preußisches Amtsgericht. Abtheilung 1. Wilhelm.

Die Eintragungen in das hiesige Handelsregister und das hiesige Genoffenschaftsregister werden im Jahre 1874 dur den Deutscheu Reichs- und

Das Handelsregister und das |

Königlich Preußischen Staats-Anzeiger, den Hannoverschen Courier und die Allerzeitung be- kannt gemacht werden. Fallersleben, den 4. De- zember 1873, Königliches Amtsgericht. Christiani.

__Die Eintragungen in das Handels- und Genossen- 1hasts-Register des hiesigen Amtsgerichts werden im Jahre 1874 durch: 1) den Reichs-Anzeiger, 2) die Neue Hannoversche Zeitung, 3) die hier erscheinende Allerzeitung, veröffentlicht werden.

Gifhorn, den 6. Dezember 1873. Königlich Preußisches Amtsgericht. v. Wan genheim.

: Staats - Anzeiger, | Börsenzeitung und die Magdeburgis\che |

| Genofsensclzaf

Die Eintragungen in das hiesige Handels- und das hiesige Genossenschaftêregister weden im SIahre 1874 L) durch die Lünecburgschen Anzeigen, 2) dur die Neue Hannov. Zeitung, 3) durch den Deutschen RNeichs- und KöniglichÞ Preußischen Staats- Anzeiger veröffentlicht werden. Lüneburg, den 6. Vezember 1873. Königlich Preußisches Amts- geriht. Actheilung 111. A. Keuffel.

briftsmäßig hierdurch bekannt ge- macht, daf; Zahre 1874 beschafft werdenden Eintragungen in das Handelsregister und in das ster für den Bezirk des unterzeich-

durch die Mölln'er Zeitung, die

Es wird vors

neten 2

Preu- |

vorkommens- |

Ge- | Staats-Anz

j

|

und Königlichi Preußi- | lich Preußischen

| | |

|

Jahre 1874 durch 1) den Deutschen Reihs-An- zeiger und Königlich Preu ishen Staats-An- eiger, 2) die Neue Hannoversche Zeitung und 3) die Sl esche Zeitung bekannt gemaht werden. Celle, den Dézember - 1873. Königliches Amtsgericht. | Abtheilung 1. Grisebach. )

ing, die Hamburger Nachrichten Staats-Anzeiger zur öffent- t werden sollen. Dezember 1873. Herzoglich Lauenburgisches iht. Dührsen.

è Jahres 1874 werden die Eintra- andelsregister und das Genossen- sigen Amtsgerichts durch 1) den und Königlich Preußischen in Berlin, 2) den Hannoverschen Z Jannover, 3) das hiesige Wochenblatt veröffe: verden. Münden, den 5. Dezember 1873. 7 Preußisches Amtsgericht T. Die Eintragungen in das ister werden pro 1874 im Reichs- der Neuen Hannoverschen Zeitung

. N, den 3, De-

Genossenschaftsrea V E a ma ; AUzeiger und in veröffentlicht werden.

Neustadt

E | zember 1878. Königliches Amtsgericht. Abtheilung 1. otale, Magdeburg, |

UND |

__Die Eintragungen in das Handels- und Genossen- \haftsregister des hiesigen Königlichen Amtsgerichts werden im Jahre 1874 durch: 1) das Amtsblatt für die Provinz Ostfriesland, 2) die neue Hannoversche Zeitung, 3) den DeutsHeu RNeichs- and König- Staats-Anzeiger veröffentlich| Norden, den 2. Dezember 1873. Buchholz.

werden. Konigliches Amtsgericht 1.

Die vorgeschrieb( nen Bekauntmachungen aus dem

im Wochen- | Yandels- und Genossenschaftsregister erfolgen für das

Jahr 1874 durch 1) Kißlings Osnabrückische An- zeigen, 2) die zu Bremen erscheinende Weser-Zeitung und 3) den Deutschen Neichs-und Königlich Preu- ßiscchen Staats-Anzeiger. Osnabrü, den 4. De-

zember 1873. Königliches UAmtsgcricht Osnabrück. A DELvP : DE

Die Eintragungen in

das H-ndelsregistex und in das Genoffenschaftsregister des Königlichen Amts- gerichis Osten werden für das Deutschen Neichs-Anzeiger, die Neue Hannoversche Zeitung und das Otterndorfer Wochenb)att bekannt gemacht werden. Osten, den 6. Dezember 1873. Königliches Amtsgericht L. O. Gutterm ann. Die Eintragungen in das Handels- sowie das Ge- nossenschaftsregister des unterzeichneten Amtsgerichts werden im Jahre 1874 durch den Deutschen Reichs- Anzeiger, die Neue Hannoversche Zeitung und die (Fms- und Hase-Blätter veröffentlicht werden. Sögel, den 5. Dezember 1873. Herzoglich Arenbergs\cches Amisgericht Hümmling.

Die Eintragungen in das Handels- und Genossen- schaftsregister des unterzeichneten Gerichts werden im Jahre 1874 durch

; F )

Anzeiger zu Berlin, die Neue Hannoversci:e Zei-

tung zu Hannover und den Hannoverschen Courier

daselbst publizirt. Springe, den 4. Dezember 1873. Königliches Amtsgericht. Schwien in g.

Die t Jahre 1874 erfolgenden Eintragungen in die hicfigen Handels- und (Genossenschaftsregister wer- den durch den Königlich Preußischen Staats- Anzeiger, die „Lauenburgische Zeitung“ und die „Hamburger Nachrichten“ bekanut gemacht werden. Steinhorfst, den 9. Dezember 1873. Königlich Herzogliches Amtsgericht.

In Gemäßheit des Art. 14 des Allgemeinen Deut- schen Handelsgeseßbuchs wird hiedurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Art. 13 angeordneten Be- kanntmachungen im Laufe des Jahres 1874 für den hiesigen Amtsgerichtsbezirk durch den Preußischen Staats-Anzeiger, durch die Neue Hannoversche Zei- lung und durch den Hannoverschen Courier erfolgen werden. Sulingen, den 5. Dezember 1873.

Königliches Amtsgericht.

Die im Laufe des Jahres 1874 etwa noch vor- kommenden Eintragungen in das hiefige Genofsen- schaftsregister werden 1) im Königlich Preußischen Staats-Anzeiger, 2) in der Neuen Hannoverschen Zeitung, 3) im Hannoverschen Courier veröffentlicht werden. Sulingen, den 5. Dezember 1873,

Königlich Preußisches Amtsgericht.

DIE Eintragungen in das Handels- und in das Genossenschaftsregister des unterzeichneten Gerichts werden im Jahre 1874 dur den Deutschen Reichs-Anzeiger, die Neue Hannoversche Zeitung und das Hoyaer Wochenblatt bekannt gemacht werden. Syke, den 4. Dezember 1873. Königlich Preußisches Amtsgericht T. v. Detten.

Jahr 1874 dur den |

Die Publikation der Eintragungen in das hiesige Handels- resp. Genossenschaftsregister wird für das Jahr 1874 in dem Deutschen Neichs- und Preußi- schen Staats-Auzeiger, der Neuen Hannoverschen Zeitung, den Osnoebrückschen Anzeigen erfolgen.

Wittlage, den 3. Dezember 1873.

Königliches Amtsgericht.

Die Bekanntmachungen aus dem hiesigen Han- Delsregister und Genossenschaftsregister sollen für Das Jahr 1874 erfolgen dux: 1) den Deutschen Reichs-Auzeigec und Königlih Preußischen Staats-Anzeiger, 2) die Neue Hannoversche Zei- tung, 3) die Rotenburger Anzeigen.

Zeven, den 5. Dezember 1873.

Königliches Amtsgericht 1. Dencke.

Die Eintragungen in die hiesigen Handels- und Genoffenschaftsregister werden für das Jahr 1874 dur den „Deutschen Reichs - Anzciger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger“ und dem öffentlichen Anzeiger zum Amtsblatt der König- lichen Regierung zu Minden veröffentlicht. Die auf die Führung dieser Negister sih beziehenden G-- 1hâfte werden in demselben Jahre von dem Kreis-

|

| |

hi-fige Handels- und |

gerichtsratl) Topy unter Mitwirkung des Kreisge- rihts-Sekretä18 Götte bearbeitet. Büren, den 2. De- zember 1873. Königliche Kreisgerichts-Deputation.

Die Eintragungen in das Handelsregister und das Genossenschaftsregister werden für das Geschäftsjahr 1874 1) dur den Deutschen Reichs - Anzeiger und Königlich Preußischen Staats - Anzeiger, 2) durch die Kölnische Zeitung, 3) durch die Siegener Zeitung, 4) durch das Siegener Volksblatt veröffent- liht werden. Die auf die Jührung des Handels- registers und des Genesfsenschaftsregisters sich bezie- henden Geschäfte werden in dem gedachten Zeitraum für den Bezirk des Kreisgerichts, sowie für den Be- zirk der Gerichtäfommissionen zu Byrbach, Hilchen- bach und der Gerichtskommissionen L. und IIL. zu Berleburg, vom Kreisrichter Bucholß unter Mitwir fung des Büreau-Gehülfen Nüctert als Sekretär, be- arbeitet. Siegen, den 4. Dezember 1873

Königliches Kreisgericht.

Es wird biermit zur 6ffentlichen Kenniniß g7- bracht, daß im Laufe des Jahres 1874 bei dem unterzeichneten Gericht die auf Führung des Handels- registers und des Genosfsenschaftsregisters si be- ziehenden Geschäfte von dem Kreisgerichtsmitgliede, Kreisgerichts-Nath Hellwig unter Mitwirkung des Kreisgerichts-Sekretärs Frankenberg werden bearbeitet werden und daß die Veröffentlichung der Eintragun- gen in jene Register durch den Deutschen Neichs- und Preußishen Staats-Anzeiger und dur

| die Frankfurter Presse erfolgen wird.

den Preußischen Staats- |

Hanau, den 4. Dezember 1873.

Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung. Lang.

Im Jahre 1874 werden bei dem Königlichen Han- delsgerihte in Aachen die Eintragungen in das Han- Dels- und in das Gesell\chaftêregister durh 1) den Deutschen Reichs - Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger, 2) das in Aachen erscheinende Echo der Gegenwart, 3) die Aachener Zeitung veröffentlicht werden. Aachen, den 4. De- zember 1873. Königliches Handelsgericht.

Die Veröffentlichung der in die Handels- und Genossenschaftsregister der unterzeichneten Stelle ftatt- findenden Eintragungen wird während des Jahres 1874 durch: a. den Deutschen Neichs- unv Preu- ßischen Staats-Anzeiger, b. die Kölnische Zei- tung und c. die Crefelder Zeitung erfolgen.

Crefeld, den 5. Dezember 1873.

Königliches Handelsgericht. &. H. vou der Leyen. V. Enshoff. vorgeschriebenen Bekanutmachungen der Ein- gen in das Handels- und Genossenschafts- des hiefigen Königlichen Handelsgerichts er- im Jahre 1874 bvurch den Deutschen Nets - Anzeiger und KFöniglich Preußischen Staats - Anzeiger, die Kölnische Zeitung und die Gladbacher Zeitung (Amtliches Kreisblatt). Gladba, am 5. Dezember 1873. Königliches Handelsgericht. Wm. Prinzen. Krei

Die nach Artikel 13 des Allgemeinen Deutschen Handelsgesebuches vorgeîchriebenen Bekanntmachun- gen der Eintragungen in die Handelsregister werden im Laufe des Jahres 1874 dur den Preußischen Staats-Anzeiger, dfe Kölnische Zeitung, und das Weßlarer Kreisblatt veröffentlicht werden. Mit dec Bearbeitung der desfallsigen Geschäfte find der Kreis- gerichts - Rath Schumann und der Kreisgerichts- Sckretär Denhard beauftragt worden.

Weßlar, den 4. Dezember 1873.

Königliches Kreisgericht. T. Abtheilung.

Bekanntm ahung.

Zufolge Verfügung vom 1. Dezember ist am 2. Dezember d. F. in unser Register zur Eintragung der Ausschließung der ehelichen Gütergeweinschaft unter Nr. 202 eingetragen worden, daß der Kauf- mann Bernhard Rudolph Deutschendorf zu Danzig ‘durch gerichtlichen Vertrag vom 12. No- vember 1873 für die Ehe mit der verwittweten Frau Emma Amalie Rahnke, geh. Karpowiß, zu Danzig die Gemeinschaft der Güter unb des Erwerbes aus- geshlossen und bestimmt hat, daß deren eingebrates Vermögen und Alles, was dieselbe während der Ehe erwirbt, die Eigenschaft des vorbehaltenen Bermögens haben foll.

Dauzig, den 2. Dezember 1873.

Königliches Kommerz- und Admiralitäts-Kollegium

Bekanntmachung, Unter Nr. 5 unse-es Genossenschaftsregisters ift zufolge Verfügung vom 1. Dezember 1873 am 3. De- zember 1873 Folgendes eingetragen worden:

Der Verkauf der Waaren des Bromberger Consum-Bereins, eingetragene Genossenschaft, findet vom 1. Oktober 1873 ab auh an Nichtmit- glieder statt.

Die neuerwählten Vorstandsmitglieder sind : /

1) d Post-Sekretär Wilhelm Schulz als Di- rettor, = der Ingenieur August Keyel, als Stellver- treter des Direktors, E. der Eisenbahn-Sefkretär Carl Schwinge, der Keidpebel a. D. Carl Schmidt, der Rentier Louis Reuter, der Eisenbahn-Betriebs-Sckretär Carl Ullrich,

E A T R R Mil Ladeao “arma orettt ¿o

7) der Lehrer Gustav Rohnke, jammtlich zu Bromberg. Bromberg, den 1. Dezember 1873.

Königliches Kreisgericht. L. Abtheilung.

Bekanntmachung,

In unser Firmenregister ist sub Nr. 87 das E löschen der Firma „Otto Fabig“ zu Schweidnt heut eingetragen worden. anß

Schweidniß, den 6. Dezember 1875.

Königliches Kreisgericht. Abtheilung I.

Bekanntmachung,

Jn unser Firmenregister . ist sub Nr. 9 das Ey, löschen der Firma „Herrmaun Kestermann“ Schweidniß heut eingetragen worden. ¿s

Shweiduißtz, den 6. Dezember 1873.

Königliches Kreisgericht. Abtheilung L.

i Bekanntmachung. In unser Firmenregister is sub Nr. 6 löschen der Firma „Hugo Scherzer“ heut eingetragen worden. Schweiduißz, den 6. Dezember 1873. Königliches Kreisgericht. Abtheilung I.

9 das Ey: zu Schweidniß

Handelsregister des Amtsgerichts Celle. Im hiesigen Handelsregister ist cingetragen: auf Fol. 45: Die Firma Georg Harder ist erloschen; auf Fol, 284; Die Firma August Harder, deren alleiniger Inhaber: der hiesige Kaufmann August Harder, und als Ort derx Niederlassung : Celle. Celle, den 6. Dezember 1873. Königliches Amtsgericht. Griseba ch.

Bekanntmachung aus dem Handelsregister des Königlichen Amtsgerichts Harburg, vom 6. Dezember 1873. Eingetragen ist heute auf Fol. 339 zur aufgelösten Firma Wrede, Müller et Co. zu Yarburg, daß die Liquidation derselben beendet ist. i Bornemann, Amtsrichter.

2

als

und Möbelhändle

Abtheilung T.

Bekanntmachun aus dem Handelsregister des Königlichen Amtsgerichts Harburg, vou 6. Dezember 1873, Eingetragen ist heute auf Fol 151 zur Firma H. C. Eddelbüttel zu Harburg, daß nah dem Tode der Inhaberin Wittwe Eddelbüttel, geb. Marston, der Sohn Otto Heinrich Christian Eddelbüttel zu Harburg die Firma mit Zustimmung seiner Miterber allein übernommen hat, womit zugleih die ihm ertheilt gewesene Prokura hinwegfällt. Bornemann, Amtsrichter. Im hiesigen Handelsregister Ut Pol 32 35 37 7. 60. zu den Firmen : August Sprengel in Langreder, Heinrich Denedcke in Egestorf, D. Erzgräber in Wichtringhausen, Carl Gevedcke in Leveite, Levy Levisohn in Barfinghausen heute eingetragen : Die Firma ift erloschen. Fol. 67 ift eingetragen die Firma | Heinrich Gevede, als Inhaber der Holzhändler Christoph Heinrich Gevedcke und als Ort der Niederlassung Leveste. | Wennigsen, den 4. Dezember 1873. ; Königliches Amtsgericht. Abtheilung Il. Eggers.

Handelsregister der Königlichen Kreisgerichts . Deputation zu Broich,

_,1. In unser Firmenregister ist unter Nr. 273 die &irma „Isidor Levy zu Mülheim a. d. Nuhr“ und als deren Inhaber der Lohgerbereibesißer Isidor Levy zu Mülheim a. d. M t 3. Dezember 1873 eingetragen.

4 In unser Firmenregister ist unter Nr. 274 die Birma „Ernst Möhlenbruc zu Mülheim a, d, Nuhr“ und als deren Inhaber der Kaufmann Ernft Möhlenbruck zu Mülßeim a. d. Ruhr am 6. De- zember 1873 eingetragen.

[11 Die Magdeburger Brückenbau- Anstalt in Bucau bei Magdevurg, unter Nr. Gesellschaftsregisters des Königlichen Stadt- und Kreisgerichts zu Magdeburg eingetragen, hat eine Zweigniederlassung in Oberhausen a. R. errichtet, was am 6. Dezember 1873 unter Nr. 103 des hie» figen Gesellschaftsregisters vermerkt ift.

Konkurse, Subhastationen, Aufgebote,

Vorladungen n. dergl.

9955 G4 ! L 8%) Oeffentliche Vorladung,

Der Kaufmann S, Loewenthal, Brückenstraße Nr. 13 hierselbst, hat gegen den zuletzt hierselbst wohnhaften Lieutenant im Garde-Kürassier-Negiment Baron von Schumann aus zweien, von dem Ersteren unterm 30. Juli 1870 ausgestellten, von Leßteren acceptirten und am 1. November 1870 zahl- baren Wechseln über 1500 Thlr. und 175 Thlr. nebst 6% Zinsen seit 1. November 1870, 4 Thkr. 20 Sgr. Protestkosten und £% Provision Klage erhoben.

Die Klage ist eingeleitet und da der jeßige Aufent- halt des Berklagten unbekannt ist, so wird diefer hierdurch öffentlich aufgefordert, in dem zur Klage- beantwortunz und weitern mündlichen Verhandlung der Sache auf

den 9. März 1874, Bormittags 11 Uhr, vor der unterzeichneten Gerichts eputation im Stadt- gerihtsgebäude, Jüdenstraße Nr. 99, Zimmer Nr. 46, anstehenden Termin pünktlich zu erscheinen, die Klage zu beantworten, etwaige Zeugen mit zur Stelle zu bringen, und Urkunden im Original einzureichen, in- dem auf spätere Einreden, welche auf Thatsachen beruhen, feine Rücksicht genommen werden kann.

__ Erscheint der Beklagte zur bestimmten Stunde nit, fo werden die in der Klage angeführten That- achen und Urkunden auf den Antrag des Klägers In contumaciam für zugestanden und anerkannt er- achtet, und was den Rechten nah daraus folgt, wird im Erkenntniy gegen den Beklagten ausgesprochen werden.

Berlin, den 7. November 1873.

Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Civilsachen.

Prozeß-Deputation IL

683 des -

beträgk f Elz

Dos A bounemerit | s Biertelinhr.

ftr B TEL a | Insertionspreis für Bei

B/ R ER Q No i L D,

P C E A E A A

ep D E U R A MCETA) E DIACPT I A K ARRRSRT O N H E MENPOE 6M M V VONI I T 1 R T C U A RACILIE A A |

Deutsches Nei9 Der Oberlehrer an der städtischen höheren Töchterschule zu Stettin von Boguslawski ist zum Redacteur der S ALONE phischen Mittheilungen und der Nachrichten für Seefayrer er- |

nannt worden. S Si Der Assistent der Königlich sächsischen P s warte zu Leipzig, Dr. Börgen, ist zum Vorsteher des Doserva- toriums in Wilhelmshaven ernannt worden. Maia uh Die Marine-Intendantur-Sek:etäre Shrön, N, Boltenthal und Heydrich sind zu expedirenden Sekretären in der Admiralität ernannt worden. Ser Autor Die Geheimen Registratur-Assistenten Fischer, A eel Und Schröder in der Admiralität haben in dieser Stellung Bestallungen erhalten. 8 E | Der Marine AntenbantureNeälftratur-f istent R Y [ M zum etatsmäßigen Geheimen Registratur-Afsistenten in der Admiralität ernannt worden. S A Die Geheimen Kanzlei - Diätarien Barß, L Dobberstein sind zu Geheimen Kanzlei-Sekretären Admiralität ernannt worden.

Tewis und De

Ns

Bekanntmachung, betreffend die Außercoursfebung der Landedgold münzen und der landesge‘eßlich den in!@ndischen Munzen gleichgestellten s ausländischen Goldmünzen. B Auf Grund der Artikel 8, 13 und 16 des Münzgeseßcs vom 9.

1g einer Brukzeile L Sgr.

| kunft nicht gefährdet wird. | dauerhaft zu ih Ò) | schwache Schachteln und Cigarrenkisten zu benußten, und die | Signaturen deutlich und vollständig und haltbar herzustellen. | Die Patketsignatur muß bei frankirten Packeten auch den Franko- | vermerk, bei Packeten mit Vorschuf mes | | A 2 G3 V A c A U A 5 Ner pf: p Gr1 ‘esc nen Vorschusses, bei Expreßpacketen den Vermerk: „per Expressen |

, , Juli 1873 (Reichs-Geseßbl. S. 233) hat der Bundesrath die nach- stehenden Bestimmungen getroffen: 4 5 « n R N ISTZ ah gelten sämmtliche is zum In- Fraftreten des Geleßes, betreffend die Ausprägung von N ichêgold- münzen, vom 4. Dezember 1871 (Neichs-Geseßbl. S. 404), geprägten Goldmünzen der deutschen Bundesstaaten ncht ferner als gejeßliches Zahlungsmittel. ; : S A

(Fs ift daher vom 1. April 1874 ab außer den mit der Einls- fung beauftragten Kassen Niemand verpflichtet, diese Goldmünzen in Zahlung zu nehmen.

Bon demselben Zeitpunkte inländischen Münzen gleichgestellten Eigenschaft als geseßliches Zahlungsmittel. findet nicht statt. j

S. 2. Die im Umlaufe befindlihen Landesgoldmünzen werden in den Monaten April, Mai und Juni 1874 von den èurch die Lan- des-Gentralbehörden zu bezeichnenden Kassen derjenigen Bundesstaaten, welche die Goldmünzen geprägt haben, bezw. in deren Gebie diesel- ben gescßlihes Zahlungsmittel find, nach dem in den 8H. D und 4 festgeseßten Werthverhältnisse für Nechnung des Deutschen Reichs \:- wohl in Zahlung angenommen, als auch gegen Reichsgoldmünzen, bezw. Landesfilbermünz n umgewechselt. :

Nach dem 30. Juni 1874 werden Landesgoldmünzen auch von diesen Kassen weder in Zahlung uoch zur Umwechselung angenommen. e O Einlösung der nachstelzend verzeichneten i oldmünzen erfolgt zu dem dabei vermerkten Werthverhältnisse : proußische Fried richsd'or zu %# Thlr. 20 Sgr., kurhessische Pistolen zu 5 Thlr, 20 Sgr., württembergische, badische, Großherzoglich hessische Zehn- und Fünf- Guldenstücke zu 10 Fl. bezw. 5 Fl. Kr., württembergische T ukaten (Prägung seit 1840) zu 5 Fl. 45 Âr., badische Dukaten (Prägung seit 1837, sog. Nheingolddukaten) zu 5 Fl. 39 Kr., badische 500-Kreu- ¿erstücke zu 8 Fl. 20 Kr. ; E i : i

S. 4. Für alle im §. 3 nicht aufgeführten Goldmünzen deutscher Bundesstaaten “wird lediglih der Werth ihres Gehaltes an feinem Golde mit 1395 Mark oder 465 Thaler für das Pfund Feingold vergütet. : S :

Zu diesem Behuf ift der Kasse bei Einlieferung Der Goldmünz-n, dexen Einlösung beabsichtigt wird, ein Berzeichniß derselben, in welchem die einzelnen Münzsorten nah Stückzahl, Gattung (Bild) und Jahres- zahl summarisch aufzuführen sind, in zwei Exemplaren einzureichen, deren eines nach erfolgter Prüfung mit (Empfangsbescheinigung zurüd- gegeben wird und gegen dessen Vorzeigung und Rückgabe seiner Zeit, falls fi sonstige Anstände nicht ergeben habcn, die Zahlung Des, Ats der Münzverwaltung festgeseßten Metallwerths erfolgt. L N i; Zeit- punkt, von welchem ab die Cinlöfungsbeträge erhoben werden Tonnen, wird von den Landesbehörden b kannt gemacht werden M Glteitis

Auf Denkmünzen, Schaumiinzen und S O T E zum Umlauf bestimmte Münzstücke finden obige Bestimmungen kein s Verpflichtung zur Annahme und zum Umtausch L Ed findet auf durchlöcherte und anders, als durch A A In lauf im Gewicht verringerte, ingleichhem auf verfälschte Münzstücke

ab verlieren die landesgeseßlih den ausêlándischen Goldmünzen die Eine Einlösung derselben

reine Anwendung. N E ; x Ä e B der Grenze der Gewichtsminderung, innerhalb deren

die durch den Umlauf im Gewicht vercingerten Goldmünzen der im S. 3 aufgeführteu Prägungen als yvollwichtig angenommen werden, verbleibt es bei den hierüber getroffenen landeszgeseßlichen Bestimmuns- gen. In Ermangelung dezartiger Bestimmungen sollen Soldmlüinzen, deren Gewicht um nicht mehr als fünf Tausendtheile hinter dem Normalgewicbt zurückbleibt, als vollwichtig gelten. 5 L ;

Ergiebt sich bei dec Gewichtéprüfung ee grnPere L, 10 wird der Metallwerth der Goldmünze nach Maßzabe der Bestim- mung im ersten Absaßze des §8. 4 vergütet.

Berlin, den 6. Dezember 1

Der Reichskanzler, In Vertretung: Delbrü ck.

Bera nan ei Guta Die Weihnachtssend ungen betreffend.

Mit Nücksiht auf die ‘bekannten Verhältnisse rihtet das General-Postamt auch in diefem Jahr an das Publikum in dessen eigenem Interesse das Ersuchen, mit den Weilhnachtsver- sendungen bald zu beginnen, damit fich die Paketmassen nicht in den legten Tagen zusammendrängen und die pünktliche Ueber-

| |

|

zu bestellen“ / : die Angabe der Wohnung des Adressaten enthalten. 31 / Beschleunigung der Pacetbeförderung würde es wesentlich bei- tragen, wenn als Begleitadrefse das neue Formular zu Post- | | Packetadressen verwendet wird und wenn die Pakete frankirt

abgesandt werden.

gegeben wird, enthält unter

Wahlkreise in Elsaß-Lothringen für die Wahlen zum Deutschen

K

\ Alle Post-Anstalten des In- und Auslandes nehme |

Destellunz anz sür Berlin außer den Postanstalten |

2)

R

1

Cr L R M O A, L MCEOUD. E i ersucht, die Patete

dünnen Kartons,

wird leine

Zugleich

verpacken, namentlich

den Betrag des entnomme-

und bei Packeten nah größeren Orten thunlichst L ZU einer

Berlin, den 3. Dezember 1873. Kaiserlihes General-Postamt.

Stück des Reichs-Geseßblatts, welches heute aus-

Das 32;

Nr. 975 die Bekanntmachung, betreffend die Feststellung der

Reichstage. Vom 1. Dezember 1873; unter i | Nr. 974 die Bekanntmachung, betreffend das Wahlreglement. Vom 1. Dezember 1873; und unter _ : i; j Nr. 975 die Bekanntmachung, betreffend die Außercours- sezung der Landesgoldmünzen und der landesgeseßlich den in- ländischen Münzen gleihgestellten ausländischen Goldmünzen.

werden am 2, | jo lange sie nicht verjährt sind, | halbjährlichen Zinscoupons dur

Vom 6. Dezember 1373. / e Berlin, den 11. Dezember 1873. / Kaiserliches Post-Zeitungs-Amt.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Den Kammergerichts-Rath Starke zum Geheimen Iustiz- und vortragenden Rath im Justiz-Ministerium; und

Den Regierungs-Ässessor Boediker zum Landrathe des Kreises Gladbach zu ernennen.

Dresden, den 10. Dezember 1873, Abends 6'/» Uhr. i

Eine Besserung im Befinden Sh rer Mai eft at der Kù- nigin Elisabeth vonPreußen ist im Laufe des Tages nit ( Die Kongejtion nah den Lungen hat \ih vielmehr

eingetreten. on | l Yar Jd I gesteigert. Das Bewußtsein ist getrübt.

bis zur Entzündung Fieber mäßig. E Di Grimm. DE Se dTee Oed Den L Dezember 1873, früh 71/2 Uhr. Ihre Majestät die Königin Elisabeth haben die Nacht ziemlich ruhig verbracht 11nd viel geschlafen. Die Erschei- nungen der Lungenentzündung haben niht zugenommen. Das Bewußtsein ist ziemlih klar. E Dr, Grimm. Dr. Fiedler. Privilegium wegen Ausgabe auf den Inhaber lautender Obligationen j Stadt Neuhaldensleben zum Betrage _ von 50,090 Thalern vom E 15, November 1873. Ven Mir Wt! von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. E A Magistrat und die Stadkverordnetenversammlung DCT Stadt Neuhaldensleben darau} angetragen Me agung älterer Stacktschulden eine Anleihe im Betrage von 90,000 N aufnehmen und zu diesem Behufe auf Jeden Znhaber lautende, mi Zinscoupons vnd Talons verschene Stadt-Obligationen Neven “Zu dürfen, ertheilen Wir in Gemäßheit des F. 2 des Gefeßes vóm 17. Juni 1833 wegen Ausstellung von Papieren, wel? eine Zahlungs- verbindlichkeit gegen jeden Inhaber enthalten, durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Genehmigung zur Ausstellung von auf den Inhaber lautenden Obligationen der Stadt Neuhaldensleben zum Betrage von funfztigtausend Thalern, welche nah dem anliegenden Schema in 500 Stücken und zwar zu je 100 Thalern auszustellen, mit Vier und einem Halben voin Hundert jahrlich zu verzinsen, von Seiten der Gläubiger unkündbar, dagegen von Seiten der, Stadt Neuhaldensleben kündbar find und nach dem festgestellten Tilgungs- plane durch Ausloosung oder frethändigen Ankauf mit mindestens Einem Prozent ber ursprünglichen ©chuldsumme unter Hinzurechnung der durch die erfolgte Tilgung ersparten Zinsen alljährlich zurückzu- allo i N E aa Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilen, und durch welches für die Befriedigung der Inhaber der Obligationen in keinerlei Wzise eine Gewährleistung Seitens des Staates übernommen wird, ist durch das Amtsblatt der Regierung zu Magdeburg zu veröffentlichen. A / l “Urkundlich unter Unserer Héchsteigenen Unterschrift und beigedruck- tem Königlichen Insiegel. L Gegeben Berlin, den 15. November 1873. S) Wilhelm. Graf zu Eulenburg. Camphausen.

d

u

Dr, Achenbach.

Provinz Sachsen. f l j (Stadtwappen.) D

Der Stadt Neuhaldensleben

Ube

Einhundert Thaler Preußisch Courant. N. s

ausgefertigt in Gemäßheit des landesherrlichen Privilegiums vom

(Amtsblatt der Regierung zu Magdeburg vom . . ten

_SUE S0)

Negierungsöbezirk Magdeburg.

|

auch die Expedition: Wilhelmstr. 32, Y 4 O 9+ 4 v C4. K f S ck 4 C % ) 4 Y Berlin, Donnerstag, S den 11, Dezember, !

hiermit, daß

pital von

dessen Empfang hiermit bescheinigt rordern hat.

| | | |

O Ö be) D

-

187 Be

e

E 1 44 & Ad )CNDS,

Der Magistrat der Stadt Neuhaldensleben beurkundet und bekennt 1}

der Inhabec dieser Obligation ein dargeliehenes Ka-

P Í

S c O ¿ u „Sinhundert Thalern Preußisch Courant“,

wird, von der hiesigen Stadt zu

Prozent jährlich festgeseßten Zinsen Juli jeden Jahres, sowie \päterhïn, gegen Rückgabe dés au8gefertigten. die hiesige Kämmereikasse gezahlt. Die Tilgung des Anleihekapitals geschieht mittels Verloosung Ankauf der Obligationen und nach dem von der Staatsbehörde hmigten Amortisationsplane mit jährlih mindestens einem Prozent es Schuldkapitals nebst den von den getilgten Schuldraten ersparten Zinsen in den 39 Jahren von 1873 bis ult. 1911.

Den Stadtbehörden bleibt jedoch das Recht vorbehalten, don Tilgungsfonds zu verstärken oder auch sämmtliche Obligationen auf einmal zu kündigen. Von diesem Kündigungsrechte soll „indessen vor Ablauf von 5 Jahrcu nah dem Beginne der Ausgabe kein Gebrauch

Die auf vier und ein halb Januar und am 1.

Nov L 10 cene G

gemacht werden. Î E E i : y Obligationen steht ein solches Kündigungsrecht

Den Junhabern der O nicht zu. E Die Bekanntmachung der durch das Loos gezogenen E sowie der etwa außerdem noch erfolgenden e ge!chteht Jpate tens drei Monate vor dem Zahlungstermine und zwar \tens drei Monate vor dem Zahlungster nd zw: ur den Deutschen Neichs- und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger, e tali ior 4 4 durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Magdeburg, «4 4 J 4 I F L E 4 À durch die Magdeburgische Zeitung und L durch das Wochenblatt für die Kreise Neuhaldensleben, Garde- legen und Wolmirstedt. : / / Sollte eins oder das «andere der genannten Blätter eingehen, z 0 bestimmen die Stadtibehörden mit Genehmigung der Königlichen Me- gierung zu Magdeburg, in welchem andern Blatte die Bekanntmachung

rC d

u Tage, an welchem nach diefen Bekanntmachungen Das Kapital zurückzuzahlon ist, hört die Berzinsung desselben auf. Bei Rückzahlung des Kapitals find mit der Obligation auch die dazu gea rigen Zinscoupons der späteren Salligkeitstermine nebst Talons zurü - Liefer der fehlenden Zinscoupons wird dem Kapital

Ì der Betrag

zuliefern, abgezogen. j 5 1 O s Der Kapitalbetrag der ausgeloolen Obligationen _verfällt ¿ut Gunsten der Stadt, wenn die Abhebunz nicht binnen 30 Jahren nach dem Fälligteitstermine erfolgt. Die Zinscoupons verjähren „mil Os lauf des vierten K alenderjahres nah dem Jahre ihrer Fälligkeit. Die Amortisation derselben ist unstatthaft, doch soll demjenigen, welcher Sou Berluft von Zinscoupons vor Ablauf der vierjährigen Berjähs- aas bei der Kämmereikasse anmeldet, und den stattgehabten Besiß derselben durch Vorzeigung der Schuldverschreibung odex sonst in glaub- hafter Weise darthut, nach Ablauf der Verjährungsfrist Der Vetrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinscoupons "ge ittun sgezahlt werden.

egen Quittung ausgezahlt wer 2 | A Das Aufgebot und die Aniortijäiion verlorener oder vernihteter Obligationen erfolgt nah Vorschrift der allgemeinen Gerichtsordnung Theil 1. Titel 51 8. 120 ff. bei dem Königlichen Kreisgerichte zu Mo Nonal ho Neuhaldensleben, A N N

Mit dieser Schuldverschreibung find... halbjährliche Zins- coupons ausgegeben, die ferneren Zinscoupons werden für fünfjährige

; 2 h s Perioden ausgegeben wb / Die Ausgabe einer neuen Zinsschein-Serie erfolgt gegen Abliefe- rung des der älteren Zinsschein-Serie beigedruckten Talons bei der Kämmereikasse zu Neuhaldensleben | R

Beim Verluste des Talons erfolgt die Aushändigung der neuen Zinsschein-Serie an den Inhaber der Schuldverschreibung, sofern die- selbe rechtzeitig vorgezcigt worden ift.

Jür die Sicherheit des Kapitals E Gesammivermögen und die Steuerkraft dec S Neuhaldensleben, den . ..

5.)

Der Magistrat.

(Eigenhändige Unterschrift des Magistrats-Vorsißenden und | Magistrats-Mitglieder)

Nr

und der Zinsen - laftet das adt.

zweiër (ingetragen Fol

Kontrolbeamter.

Regierungs-Bezirk Magdeburg. 2 Thlr. 7 Sgr. 6 Pf. (Erster) Coupoa Nl zur : Obligation der Stadt Neuhaldensleben über Einhundert Thaler Preußisch Courant.

Inhaber empfängt am . ten 18. an halbjährlihen Zinsen aus der Neuhaldenslebener Kämmerei-Kaffe zwei Thaler fieben Groschen und sechs Pfennige.

Neuhaldensleben, den . ten :

Der Magistrat. (Facsimile der Unterschrift des Magistrats-Vorsizenden und zweier

Beisiger ) Dieser Zinsschein verjährt in vier Jahren nah Ablauf des

Kalenderjahres der Fälligkeit. N ;

Bemerkung: Die Namens-Unterschriften des Magistrats-Vorsißenden und der beiden Magistrate-Mitglieder können mit Lettern odex Facsimilestempeln gedruckt werden; doch muß jeder Zinscoupon mit der eigenhändigen Namens-Unterschrift -ines Kontrolbeamten ver= sehen werden.

Provinz Sachsen.

Provinz Sachsen.

Cre.

C T

E

zur Obligation der Stadt F EeCYELeU Lln Ne über

Regierungs-Bezirk Magdeburg. n

Einhundert Thaler PreußisG Courant, zu vier und ein halb Prozent. d) Inhaber empfängt gegen diese Anweisung zu der vorbezeichnete