1873 / 293 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 12 Dec 1873 18:00:01 GMT) scan diff

Befugnisse des Vorsißenden, Leitung des Verfahrens.

8 6. Der Vorsißende leitet und beaufsictigt den gesammten Geschäftsgang bei dem Ausschusse und sorgt für die prompte Erledi- gung der Geschäfte (§. 136 Absaß 1 der Kreisordnung). Er eröffnet die eingehenden Schriftstücke und vermerkt auf denselben den Tag des Einganges. Hat in streitigen Verwaltungs\sachen eine Partei den Schriftstücken kein Duplikat beigefügt (§8. 145 der Kreisordnung), îo verfügt er die Anfertigung desselben auf ihre Kosten. |

8. 7. In allen Angelegenheiten, welche nicht dem in den S8. 140 ff. der Kreisordnung bezeichneten Verfahren unterliegen (siche d. 2 dieses Regulativs), kann der Vorfißende, wenn der vor- liegende Fall keinen Anfschub zuläßt, Namens des Kreizausschusses Verfügungen erlassen (8. 137 Abs. 3 der Kreisordnung). Die gleiche DAugns steht den Mitgliedern des Kreisaus\chusses in Ansehung der- jenigen Angelegenheiten zu, deren selbständige Bearbeitung ihnen von dem Vorsißenden übertragen worden ist (8. 137 Absaß 1 der Kreis- ordnung); jedcch bleibt es dem Ermessen des leßteren in allen Fällen überlassen, den vorgängigen Vortrag im Kollegium anzuordnen. Wird gegen das Verfügte von dem Betheiligten Einspruch erhoben, so ist die Beschlußnalme des Kreisaus\chusses hierüber herbeizuführen (8. 137 Absaß 3 der Kreisordnung). /

S. 8. Zur Behandlung nah den Bestimmungen des §. 7 erschei- nen, foweit es sich um materielle En:sheidungen handelt, der Natur der Sache nah die im §. 2 unter I. 1—14, 16, 19 (soweit eine de- finitive Ernennung von Beamten des Kreises in Frage steht), 20, IL. 1, 2 (soweit eine einstweilige Uebertragung der Stellvertretung eines Amtsvorstehers an einen der benachbarten Amtsvorstel)er oder den Bürgermeister einer benahbarten Stadt für den Fall in Frage steht, daß fih im Amtsbezirke keine zur Ernennung als Stellvertreter geeig- Nele Person findet), 4, 5, 7, 9—12, 14—21, III. 1—3, 5—8, 10—17, 19, 20, IV. (foweit cs sich um die Ausübung der dem Kreisaus\chusse zustehenden Befugniß zur Verhängung von Disziplinarstrafen handelt), [ VI. 1—3 und 5 aufgeführten Angelegenheiten niht geeignet ; jedo können Verfügungen, welche, ohne der sachlichen Entscheidunb vorzugreifen, lediglih die Vorbereitung bezw. die Leitung des Berfah- rens vor dem Kreisaus\schusse bezwecken, au in diesen Angelegenheiten von dem Vorfißenden bezw. dem mit der Bearbeitung der Angelegen- heit beauftragten Mitgliede des Kreisausschusses erlassen werden. Die leßtere Bestimmung findet gleichmäßig Anwendung auch «uf die im 8. 1 des Regulativs aufgeführten Angelegenheiten (8. 137 Absaß 1 der Kreisordnung). ;

F. 9. In den zur kollegialischen Entscheidung des Kreisausscusses gelangenden Sachen bestellt der Vorfißende aus der Zahl der Mitglie- der einen Referenten und nah Befinden einen Korreferenten ; auch kann

er sich selbst, und da, wo ein Syndikus angestellt ist (8. 132 der |

Kreisordnung), auch diesen zum Referenten oder zum Korreferenten |

ernennen.

8. 10, Der Vorfißende leitet die Verhandlungen und Berathun gen in den Sißungen des Kreisausschusses; er stellt die Fragen und sammelt die Stimmen; —- vorbehaltlich der Entscheidung des Kolle- giums, falls über die Fragestellung oder fiber das Ergebniß der Ab stimmung eine Meinungsverschiedenheit entsteht.

Mündliche Verhandlung in öffentlicher Sißung

S. 11. Die zur mündlichen Verhandlung gelangenden Sachen

werden in der durch den Vorsißenden bestimmten, durch Aushang vor |

dem Sißungszimmer bekannt zu machenden Reihenfolge erledigt. Jn der Vorladung an die Parteien ist die zur mündlichen Verhandlung bestimmte Stunde anzugeben. Bleiben beide Parteien aus, so wird das Sachverhältniß durch den Referenten vorgetragen. ODasselbe jeshieht, wenn nur eine Partei erscheint; der leßteren ist na dem Mo etrage des Referenten das Wort zu geben. Indessen hängt von dem Ermessen des Vorsißenden ab, auch in dem Falle, wenn beide ai ershienen find, der Vernehmung derselben den Vortrag det achverhältnisses durch den Referenten vorangehen zu lassen. i

S. 12. Dec Vorsißende verkündigt die ergangene Entscheidung nebst den Entscheidungsgründen. Hat die Verkündigung der Entschei- dung nicht sofort erfolgen können, so bedarf es zu diesem Behufe nicht der Anberaumung einer besonderen Sibung, vielmehr genügt allein die Zustellung der mit Gründen versehenen Entsheidung an die Parteien (F. 152 der Kreisordnung). E :

Jedoch hat in armenpolizeilihen und gewerbepolizeilihen Streit fachen (§8. 1 IT. 4a. und 8a.—c.) die Verkündigung der Entscheidung nah §8. 52 und 61 des Ausführungsgeseßes zum Bundesgeseße über den Unterstüßungswohnfiß vom 8. März 1871,

der Anweisung zur Ausführung der Gewerbe - Ordnung vom 4. Sep- tember 1869 stets in öffentlicher Sißung des Kreisaus\husses zu er- folgen. Erscheint in derartigen Streitsachen die Ausseßung der Ent- scheidung nothwendig, fo erfolgt die Verkündigung derselben in einer weiteren Sißung, welche fofort anzuberaumen und den Parteien be- kannt zu machen ist. Die Entscheidung ist demnächst \{chriftlich abzu- seßen. / : E

8. 13. Die Kosten des Verfahrens, sowie die zu erstattenden Auslagen und Gebühren find durch besondere Verfügung, der Regel nah zugleich mit dem Erlasse der Hauptentscheidung festzuseßen (S. 162 der Kreisordnung). Der Festseßung der zu erstattenden Aus- lagen hat erforderlichen Falls die Anhörung des Gegners vorherzugehen.

Einer Ve-kündigung der Kostenfestseßungs-Verfügung in öffent- licher Sißung bedarf es nicht.

8. 14. Der Vorsißende handhabt die Ordnung in den öffentlichen Sißungen des Kreisausschusses; er kann aus denselben diejenigen, welche Störungen verursachen, entfernen lassen.

Ausfertigungen.

F. 15. Alle Entscheidungen, Verfügungen 2c. werden in der Aus- fertigung mit der Unterschrift: „Der Kreisauss{chuß des Kreises N. N.“ in den Fällen der §8. 7 und 8 aber mit der Unterschrift: „Namens des Kreisaus\shusses des Kreises N. N." versehen und von dem Vor- Pen vollzogen. Alle Konzepte der auf Grund kollegialischen Be-

lusses ergehenden Entscheidungen sind von wenigstens drei Mitgliedern mit Einschluß des Vorfißenden zu vollziehen. Die Konzepte der Ver-

7 5 Inseraten-Expedition des Deutschen Reihs- Anzeigers und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers: Berlin, Wilhelm-Straße Nr. 32.

ZÆZteckbriefe und Untersuchungs-Sachen, und die zu [3615] Borladung.

Nachbenannte Landwehrmänner: 1) der Carl Foerster aus Zedliß, geboren am 15. September 1837, 2) der Gottfried Scheibel aus Culm, gebo- ren am 15, Juli 1843, 3) der Iohaun Theodor Herrmann Tschirschke aus Ransen, geboren am 14. Juli 1838, sind von der Königlichen Polizei- Anwaltschaft angeklagt als Militärpflichtige ohne

| werbe-Orduu Y 1 DUL U C /L Dit 1

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| cher Anlagen (§8 135 V. 1 | Angelegenheiten

| ans\chusses:

bezw. nach §. 21 der | Gewerbe-Ordnung vom 21. Juni 1869 und der Nr. 42 leßter Absatz |

Steckßhriefe und Untersuchungs-Sachen. . Handels-Register. . Konkurse, Subhastationen , ladungen u. dergl. 4. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen 2c.

ihrer Vertheidigung dienenden Beweis- mittel zur Stelle zu bringen, oder solhe dem Ge- richte jo zeitig vor dan Termine anzuzeigen, daß sie noch zu demselben herbeigeshaffft werden können. Bei ihrem Ausbleiben wird mit der Untersuchung und Entscheidung in contumaciam verfahren werden, _ Steinau, den 29. November 1873. Königliche Kreisgerichts-Deputation. Kommission für Nebertretungen.

fügungen, welche von einem mit der Bearbeitung der Sache be- auftragten Mitgliede des Kreisaus\husses abgefaßt worden sind (88.7 und 8), bedürfen der Mitzeihnung des Vorfißenden; etwaige Mei- nungsverschiedenheiten, welhe sich hierbei zwischen dem betreffenden Mitgliede und dem Vorsißenden ergeben, unterliegen der kollegialischen Beschlußfassung des Kreisausshusses. In den Fällen des §. 1 wird die Ausfertigung der Entscheidung mit der Ueberschrift: „Jm Namen des Königs“ und mit dem Siegel des Kreisausschusses preußischer Adler mit der Umschrift: Kreisaus\chuß des Kreises N. N. yer- sehen; in den nämlichen Fällen sind im Eingange der Ausfertigung die Mitglieder des Kreisausshusses aufzuführen, welche an der Ent- scheidung Theil genommen haben. In gleicher Weise erfolgt die Aus- fertigung der Entscheidung in den Fällen des §. 2, wenn dieselbe in öffentliher Sißung des Kreisaus\husses und nach mündlicher Ver- handlung unter den Parteien erlassen worden ist.

S. 16. Alle Namens des Kreisausschusses zu bewirkenden Zu- stellungen erfolgen durch die dem Kreisaus\chusse nachgeordneten Be- hörden (städtische Polizeiverwaltungen, Amtsvorsteher, Gemeinde- und Gutsvorstände) oder dur die Post, erforderlichen Falls gegen Behän- digungs\cein. s

Besondere Arten des Verfahrens.

S. 17. Nach §. 140 der Kreisordnung. gelten 1) für das Ver- fahren in Streitsachen zwischen Armenverbänden, soweit dieselben der schiedsrichterlihen Entscheidung und sühneamtlichen Vermittelung des Kreisaus|chusses unterliegen (§. 1 Il. 4 a. des Regulativs), die Vor- schriften der §8. 61 und 62 des Gescßes vom 8. März 1871, betreffend die Ausführung des Bundesgeseßes über den Unterstüßungswohnsiß, 2) für das Verfahren bei Anträgen auf Seßung von Merkpfählen und Verschaffung von Vorfluth die Vorschriften der §8. 1 bis 7 und der 88. 11 bis 34 des Gescßes vom 15. November 1811, fowie der §8. 4 bis 11 und §8. 14 bis 28 des Vorfluthsgeseßzes für Neuvorpommern und Rügen vom 9. Februar 1867 mit der Maßg=be, daß vor Erlaß der Entscheidurg , soweit erforderli, eine mündlihe Verhandlung unter den Parteien in öffentliher Sißung des Kreisausschusses stattzufinden hat, 3) für das Aufgebots- und Präklu- sionsverfahren bei Bewässerungs- und Entwässecungsanlagen die Vor- schriften der §8. 19 bis 22 des Geseßes vom 28. Februar 1843, des Geselzes vom 23. Januar 1846 und des Artikels 3 des Geseßes voin 11. Mai 1853, 4) für das Verfahren in gewerbepolizeilichen Angele- genheiten, soweit dieselben der Entscheidung des Kreisaus schusses unter- liegen (§8. 1 IT. 8a., b, und c., §. 2 II. 17 und 18 dieses Regulativs), die Vorschriften in den §8. 17—25, 33, 40, 49, 53 und 54 der Ge- 21. Juni 1869, sowie die Bestimmungen unter und Nr. 11, 26—d1, 55, 57 —65 der Anweisung zur Ausführung rbe-Ordnung vom 4. September 1869, leßtere Bestimmungen mit der Maßgabe, a) daß an Stelle der Bezirksregie- - Nr. 57 leßter Absaß an Stelle des bt tritt, und b. daß in dem kontra- theilung und Entziehung von Konzes- und Schankwirthschaft, wie zum Klein- mäß S. 135 V. 2 leßter Absaß der Kreis-

bezw. öffentlihen Interesses bezw. (Nr. 61 und 62 der Anweisung

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&S 156 der Kreis- 2 at 00s Gründen des sffentlichen Juteresses dem daë Recht der Berufung an das Verwaltungsgericht, iten, betreffend die Errichtung und Veränderung gewerbli- der Kreisordnung in Dis8membrations- (§. 135 VIIL. der Kreisordnung) an die Bezirks- | Pitehende Entscheidungen des Kreis- terlichen Entscheidungen von Streitigkei- ten zwischen Armenverbändten (S. 135 T, 1 der Kreisordnung), 2) die interimistishen Entscheidungen in streitigen Wegebau- sachen da r, von wem und auf wessen Kosten das Erforder- lihe ges{chehen muß, und in Verbindung hiermit, ob und in welcher Höhe Entschädigung zu leisten ist, mit Borbehalt des Rechtsweges (§. 135 11. 1 þ. der Kreisordnung), 3) die interimistischen Festseßungen des Wasserstandes bei Stauwerken während der Dauer des gerichtlihen Verfahrens (§8. 135 IIL. 1a. der Kreisordnung

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Regierung zu Endgültig fin 1 t LipN

l) die si

| §. 6 des Gescßes vom 15. November 1811 und §. 10 des Vorfluths-

geseßes für Neuvorpommern und Rügen vom 9. Februar 1867), 4) die interimistishen Festseßungen über Streitigkeiten: a. wegen Be- \haffung von Vorfluth (§. 135 IIL. 1b. der Kreiéordnung -— §8, 11 ff. des Geseßes vom 15. November 1811 und §§. 14 ff. des Gesebes für Neuvorpommern und Rügen vom 9. Februar 1867), Þ. wegen Räu- mung und Unterhaltung von Gräben, Wasserabzügen und Privatflüssen (§. 135 III. 1c. der Kreisordnung §. 10 des Geseßes vom 15. No- vember 1811, §. 7 des Geseßes vom 28. Februar 1843 und 88. 1 und 2 des Geseßes vom 9. Februar 1867) mit Vorbehalt des Rechts-

weges, 5) die Präklusionsbescheide in Bewässerungs- und Entwässe- |

rungs)achen (§. 135 III 3 der Kreisordnung). Gegen diese Bescheide find jedoch Restitutionsgesuche an den Kreisaus\{huß binnen zehn Ta- gen bezw. sechs Wochen zulässig (§. 22 des Gesebßes vom 28. Sebruar 1843 und §. 7 des Geseßes vom 23. Januar 1846), 6) die resoluto- rishen Entscheidungen in Pfandgeld - Streitsachen (8. \ 1 der Kreisordnung), 7) die interimistischen Entscheidungen in streitigen Abgaben - Vertheilungsfachen (8. 135 YFIIL ordnung, §. 20 des Geseßes vom 3. “Januar - 1845 und S. 1 des Geseßes für Neuvorpommern und Rügen vom 26. Mai 1856), 8) die interimistishen Entscheidungen in streitigen Schulbau- Sachen über die Verpflichtung, zu den Baukoften beizutragen, und

die städtische Polizeibehörde behufs |

N |

der Kreis-“

über die Vertheilung dieser Kosten unter den hierzu Verpflichteten,

E

effentlicher Anzeige

von öffentlihen Papieren.

Aufgebote, Vor- | 7, Verschiedene Bekanntmachungen:

3. Literarische Anzeigen. 9, Familien-Nachrichten.

getilgt worden sei. Söhne der Gläubigerin, Wege der Erbschaf hiermit auf den

Neugebauer.

ausgewandert zu sein, um fi dadurch der ‘militärischen Kontrolle zu entzichen und es ift deshalb gegen dieselben durch Verfügung vom 29. November c. auf Grund der Bestimmungen des Geseßes vom 10. März 1856 und des §. 360 Nr. 3 des Strafgeseßbuchs die Untersuchung eröffnet und ein#Termin zur Verhandlung der Sache auf den 18. März 1874, Bormittags 11 Uhr, in dem Audienzzimmer des Hiesigen Gerichtsgebäudes vor

Erlaubniß |

[3619]

stein

den, Da der Aufenthaltsort der Angeklagten im Inlande nicht bekannt ist, ‘so werden dieselben hier- durch öffentlih vorgeladen, in dem gedachten Ter- mine zur festgeseßten Stunde pünktlich zu erscheinen

Konkurse, Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

Der Königlich preußische

Moriß vou Gerstein- Vertreter seines \ n Sohne als

Hohenstein remier-Lieutenants Max und Paul von Gerstein- dem Kommissarius für Uebertretungen angeseßt wor- Pu haben allhier Bunsten der Frau Auguste von Gerstein-

eb. von Donop, unt ut Burg Maspe eingetragene Obli 4000 Thlr, verloren gegangen, aber von dem

buche gelöscht werden foll. General-Major a. D.

ge)eblicher

jüngsten Sohnes Oscar von Ger-

r

B Verloofung, Amortisation, Zinszahlung u. f. w.

6. IndustrielleCtablifsemeuts, Fabriken u. Großhandel.

Eigenthümer der Hypothek vorlängst durch Zahlung Auf Antrag der vorbenannten denen jene Obligation im t zugefallen, werden Diejenigen, welhe etwa Rechte an der fr. Obligati ; vermeinen, hiermit vorgeladen, diese Rechte in dem

15. JIanr. k. I. angeseßten Termine, so gewiß anzumelden und geltend zu machen, als die Schuldurkunde sonst dem Schuldner 1 Rechtsnachfolgern gegenüber für ungültig und wir- fungslos exklärt und im obergerihtlihen Hypotheken-

Decr. Detmold, den 4. Dezember 1873, Fürftlich Ne ustizkanzlei. osen.

mit Vorbehalt des Rechtsweges (8. 135 X. 3b. der Kreisordnung). 9) die Entscheidungen über Einwendungen gegen Geschwornen-Urlisten (§. 135 XII, der Kreisordnung). N

S. 19, Die Frist zur Einlegung der Berufung betr Mach 8. 185 der Kreizordnung für die R 21 Tage, fofern ni für einzelne Fälle eine andere Frist geseßzlich bestimmt ift. Die Berufungsfrist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung, wobei jedoch der Tag der Behändigung selbst in die Frist nicht eingerechnet wird. Die Frist ist daher für gewahrt zu erachten, wenn die Berufung vor Ablauf des 21. Tages nach dem Tage der Zustellung bei dem Kreizautschusse angemeldet und gerechtfertigt ist. Die Frist beträgt: /

I. fechs Wochen 1) für Berufungen gegen definitive Entschei- dungen des Kreisausschusses in streitigen Abgabenvertheilungs-Sachen und gegen bestätigte Abgaben-Vertheilungspläne. Für den Fiskus und die demselben durch Artikel XIII. der Deklaration vom 6. April 1839 (Gej.-Samml. S. 126) und §. 43 der Verordnung vom 21. Juli 1849 über das Verfahren in Civilprozessen im Bezirk des Appellations- gerichts zu Greifswald gleichgestellten Personen beträgt die Frist zwölf Wochen, 2) für Berufungen gegen resolutorishe Entscheidungen des Kreisausschusses in Betreff der Festseßung der Höhe des Wasserstandes bei Stauwerken in Neuvorpommern und Rügen (8. 9 des Vorfluths- gescßes für die gedachten Landestheile vom 9. Februar 1867). Für die übrigen Landestheile, in denen die Kreisordnung gilt, beträgt die Frist für die in Rede ftehenden Berufungen nah §. 158 diejes Ge- seßes 21 Tage, da das für jene Landestheile erlassene Geseß wegen des Wasserstaues bei Mühlen und Verschaffung der Vorfluth vom 15. November 181! überhaupt keine bestimmte Berufungsfrist vor- schreibt, 3) für Berufungen gegen Entscheidungen des Kreisausfchusses als Kreisvermittelungs - Kommission bei Bewässerungsanlagen (Y. 32 des Geselzes über die Benußung der Privatflüsse vom 28. Februar I i: G N IT. vier Wochen für Berufungen gegen Entscheidungen des Krets- ausschusses in Disziplinar-Untersuchungen gegen Gemeindevorsteh( cr, Schöffen und Gutsvorsteher, gegen Amtsvorsteher, Stellvertreter der Amtsvorsteher und kommissarische Amtsvorsteher, jowie gegen Kreis- beamte (8. 42 des Disziplinar-Geseßes vom 21. Juli 1852); f

IIT. vierzehn Tage 1) für Berufungen gegen Entscheidungen (Be- scheide) des Kreisaus\schusses in Angelegenheiten, betreffend die Errich- tung oder Beränderung gewerbliher Anlagen (§8. 20 und 25 der Gewerbe-Ordnung vom 21. Juni 1869), 2) für Berufungen gegen Entscheidungen (Bescheide) des Kreisaus\chusses über Anträge auf Er- theilung von Konzessionen zum Betriebe der Gast- und Schankwirth- schaft, wie zum Kleinhandel mit Getränken, sowie über die Zurück- nahme solcher Konzessionen (§§. 40 und 54 der Gewerbe-Ordnung vom 21. Juni 1869), 3) für Berufungen gegen Strafbescheide an un- géhorsame Zeugen und Sachverständige (§8. 146 Absaß 2 und §. 135 I. 2 der Kreisordnung; 88. 61 und 49 des Ausführungsgeseßes zum Bundesgeseße über den Unterstüßungswohnsit vom 8. März 1871);

IV. zehn Tage 1) für Berufungen gegen Entscheidungen, welche der Kreisaus\{uß über Beschwerden gegen polizeiliche Verfügungen und exekutivische Anordnungen der Amts- und Ortsvorsteher, sowie der städtischen Polizeiverwalter getroffen hat (§. 80 der Kreisordnung), 2) für Berufungen gegen die von dem Kreisgausfchusse verfügte Um- wandlung der von den Behörden des Kreises endgültig festgeseßten Seldbufßzen in Haft (§. 82 der Kreisordnung), 3) für Berufungen gegen

ti en, welche der Kreisausschuß über Beschwerden gegen die orsteher gegen Gemeinde- und Gutsvorsteßer verhängten zeln getroffen hat (§. 83 der Kreis-Ordnung), 4) für Be- \{lüsse des Kreisaus\shusses auf Anträge wegen 7 zung der nisse der Wahlberechtigten für die Kreistags- wahsen (8. 110 Absaß 2 der Kreisordnung), 5) für Berufungen gegen resolutoris\he Entscheidungen des Kreisausschusses in Streitigkeiten zwischen Armenverbänden und den zur Unterstüßung eines Hülfs- bedürftigen verpflichteten Verwandten und Angehörigen (§. 135 I. 2 der Kreisordnung; §. 66 des Ausführungsgesezes zum Bundesgeseßze über den Unterstüßungswohnsiß vom 8. März 1871), 6) für Berufun- gen gegen resolutorishe Entscheidungen des Kreisausschusses in streitigen Wegebau-Sachen darüber: a. was im Interesse des öffentlichen Ver- kehrs geschehen muß, b. ob ein Weg, von dem es streitig ist, O ein öffentlicher oder Privatweg sei, für den öffentlichen Verkehr in Anspruch zu nehmen ist (§. 135 Ik 1a. nud c. der Kreisordnung), 7) für Berufungen gegen Entscheidungen des Kreisausschusses über die Gestattung oder Versagung neuer Ansiedelungen (§. 29 des Geseßzes vom 3. Januar 1845 und §. 1 des Geseßes für Neuvorpommern und Rügen vom 26. Mai 1856), 8) für Berufungen gegen die von dem Kreisaus\chusse erlassenen Kostenfcstsezungs-Verfügungen (8. 162 leßttes Alinea der Kreisordnung). Geschäfts-Kontrolbücher.

S. 20. Die Einrichtung der erforderlichen Geschäfts-Kontrol- bücher für die Kreisaus\shüsse bleibt bis auf Weiteres dem Präfidenten der Bezirksregierung nah Berathung mit dem Verwaltungsgerichte vorbehalten. : L

S. 21. Am Jahres\{chluß hat der Vorsißende des Kreisaus\chusses dem Präsidenten der Bezirksregierung eine Uebersicht der vorgekommenen Geschäfte berichtlih einzureichen. In derselben if die Zahl der von dem Kreisausshusse im Laufe des Jahres abgehaltenen öffentlichen Sißungen sowie, nah den Hauptkategorien gesondert, die Zahl der anhängig gemachten, erledigten und unerledigt gebliebenen Sachen an- zugeben, unter Hinzufügung derjenigen gutachtlichen Bemerkungen, zu denen die bei Handhabung der materiellen und der prozessualischen Bestimmungen der Kreisordnung gemachten Erfahrungen Anlaß bieten.

Berlin, den 20. November 1873.

Der Minister des Innern. Graf zu Eulenburg.

Für die Berehnung des Paushquantums (§. 13) sowie der Gebühren für Zeugen und Sachverständige in den von den Kreisaus\hüssen zu entscheidenden streitigen Verwaltungsfachen auf Grund des §. 162 der Kreisordnung wird der Minister des Innern binnen Kurzem einen Tarif erlassen.

Inserate nimmt an die autorisirte Annoncen-Expedition von

Rudolf Mosse in Lerlin, Leipzig, Hamburg, Frauk-

furt a. M., Breslan, Halle, Prag, Wien, München, Uürnberg, Straßburg, Zürich und Stuttgart.

2

Domänen - Vorwerk Ruhleben mit Zubehör soll auf sechs hintereinander folgende Fahre, von Johannis 1874 bis Johannis 1880 im Wege der Lizitation anderweit verpachtet werden. Hierzu haben wir einen Termin auf D den 13, Ianuar 1874, „Vormittags 11 Uhr, : in unserem Sißungssaale vor dem Herrn Regierungse Rath Freiherrn von Uslar-Gleichen anberaumt. Das Vorwerk enthält : 0,743 Hektare

an Hof- und Baustell Gut E O08 . T1286

¿ Al

Wiesen . 25,831 / 1,555 v

Hütung . 1,740 N

zu haben

oder dessen

und die Königlih preußischen rene zu ohenstein, unterm 15, Nov. 1849 äuf das ation über

angezeigt, 8

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen 2c+ [3467] Bekanntmachun

_Das im Teltower Kreise etwa 1} Meilen von Berlin, } Meile von Spandau belegene

Wegen, Gräben, unnußbar zusammen 102,128 Hektare

und es ist außerdem mit der Pachtung die Fischerei in dem die Vorwerksfeldmark durchschneidenden, #09. Vorfluthskanale verbunden. d Das Pachtgelder-Minimum- ift auf 800 Thlr. un

das von den Pachtbewerbern Ae Ene diópo-

nible Vermögen auf 6000 Thlr. festgestellt.

Die Ertheilung des Zuschlages,

zeichneten Königlichon Regierung vorbehalten.

Die speziellen, sowie die allgemeinen Verpach- tungs-Bedingungen, die Regeln der Lizitation und die mit Ausnahme der Sonr- und Festtage, in unserer Dorn p tur eingesehen werden, auch werden auf D Ci aus Abschriften her der

Vorwerkskarte können täglich,

Kopialien

Erf egen Erstattung der und dex Rigeln

O LAN Le MOnnges

izitation ertheilt werden. Der Herr Domänenpächter Beussel

ist angewiesen,

liche Auskunft zu ertheilen. , otsdam, den 1. Dezember 1873.

Königliche Regierung, Abtheilung für direkte

Steuern, Domänen und Forsten. v. Schönfeldt.

13621) Hannoversche Staatsbahn.

Bekanntmachung.

Die Lieferung der Sthreibmaterialien für das Burean der unterzeichneten Eisenbahn-Kommi] sion pro 1874 soll im Wege der fentlichen Submission vergeben werden, wozu ein Subhmissionstermin 1m Zimmer Nr. 56, auf

Dienstag, den 23, d. M., Vormittags 11 Uhr,

Bureau der genannten Behörde,

festgeseßt ist.

Die Submittenten haben ihre Offerten portofrei

und versiegelt mit der Aufsch-ift : „Submission auf Lieferung von Schreib- / materialien“ einzureichen. Die Submissions- und Kontrakts -

lien bezogen werden. Hannover, den 11. Dezember 1873. Königliche Eisenbahn-Fommission. Hammer.

i Bekanntmachung. a Königliche Saarbrücker Eiseubahn.

[M 1947]

Die Lieferung f 3 Personen-Wagen I. u. II. Klasse, 4 Personen-Wagen II, Klasse, 4 Personen-Wagen II. u. 111, Klasse, 8 Personen-Wagen I1II, Klasse, 16 Persfonen-Wagen IV, Klasse, 6 Gepäck-Wagen, 50 Schienen-Transport-Wagen, 125 Kohlen-Wagen, 440 Saß Achsen mit Räder, 864 Achsbüchsen, 864 Tragfedern und 1064 Spiral-Federn, soll im Wege der öffentlichen Submission verdungen werden. | : Offerten hierauf sind mit entsprechender Aufschrift

versehen, verfiegelt und portofrei, spätestens bis

Pt + 4D e Mittwoch, den 17. Dezember d. I. : „Nathmittags 4 Uhr, an die unterzeichnete Königliche Eisenbahn-Direktion einzureichen, in derem Geschäfts-Lokale auf Bahnhof St. Johann die Eröffnung dec Offerten zu bezeich- neter Stunde und im Beisein der persönlich erschie- n a stattfinden wird Aus |pater eingehende Offerten fann nicht gerück- sichtigt werden. : / A E Die Lieferungsbedingungen und Zeichnungen liegen bei uns zur Einsicht offen," können auch auf porto- Trete Gesuche von uns bezogen werden

Saarbrüen, den 27, November 1873, Königliche Eisenbahu-Direktion.

Verloosung, Amortisation, Zins- zahlung u. s w. von öffentlichen Papíeren.

In dem am 12. d. Mets. zur Ausloosung vor Rentenbriefen der Provinzen Sachsen nb Ene nover für das laufende Halbjahr, 1. Oktober 1873 bis ultimo März 1874, in Gemäßheit des Renten- banf-Geseßes vom 2. März 1850 abgehaltenen Ter- mine sind folgende Rentenbriefe aus eloost worden : I, Renteubriefe der Provinz Sachsen. 1) Litt. A. à 1000 Thlr. 51 Stück, nämli: Nr. 39. 59. 194. 197 2014 330. S7T8SEOOSE O 1356. 1775. 1932. 2178, 2306. 2380. 2525. 2799, 2852. 2974. 3056. 3193. 3246. 3281, 3354, 3373. 3432. 39508. 3765. 4425. 4448. 4605. 4775. 5064. 5218. 5236. 9262. 9288, 9485, 5498. 5757. 5776. 5883. 6156. 6220. 6243. 6505, 6581. 6598. 6829. 6943. 7022. Dit B. à 500 Thlr. 15 Stück, nämlich: Nr. 500. 555. 580. 644. 702. 751. 1130. 1170. 1200. 1245. 1574. 1595. 1725. Moe 1912 9) Tite C S100 E 75 Stü namlich: Nr. 120, 175, 256. 362. 438. 441. 518. 929. 994, 806. 887, 942. 1464. 1550. 1742. 2078. 4996. 2897. 2906. 2932. 2968, 3077. 3093. 3212. 3294. 3293. 3341. 3370. 3505. 3654. 3720. 3930. 9998. 4003, 4105. 4373. 4615. 4634. 4754. 4899. 4930. 9078. 9214. 5268. 5461. 5564. 5605. 5760. 9811. 9874, 6098. 6211, 6309. 6468. 6479. 6574. 6583. 6643. 6878. 6893. 7323. 7397. 7646. 7853. 8050. 0059. 8192. 8285. 8338. 8515. 8778. 9442. 9469. 9572. 9642. 4) Litk. D, à 25 Thlr. 69 Stü, namli : Nr. 63. 107, 152, 174. 345. 456. 572. 617. 720. 803. 1089. 1321. 1496. 1508. 1579. 1680. 1751, 2298. 2374. 2441. 2468. 2725. 2784. 2911. 2991. 3021. 3101. 3105. 3129. 3745. 3880. 3882. 3953. 4172. 4407. 4428. 4443. 4511, 4764. 4809. 4877. 4888. 4890. 5170. 5239. 9290, 5256. 5273. 9801, 5940. 6006. 6074. 6097. 6114. 6372. 6584. 6712. 6893. 6995. 7062. 7192. 7209. 7233. 7368. 7668, 7695, 7945. 8056. 8134. IL, Nentenbriefe der Provinz Haunover, 1) Litt. B, à 500 Thlr. J Stü, nämlich Nr. 27 2) Litt. C. à 100 Thlr.

Stück, namlich Nr. 14, 47, 3) Litt, D, à 25 Thlr.

owie die Aus- wahl unter den drei Bestbietenden bleibt der unter-

zu Ruhleben den sih meldenden Pachtlustigen die Besichtigung der Pachtobjekte zu gestatten und ôrt-

Bedingungen Eönnen täglih während der Dienststunden in unerer Kanzlei eingesehen, au gegen Erstattung der Kopia-

6 Stück, nämlih Nr. 1. 11. 12 29 M, Sa Die Zahlung

neten Rentenbank, Domplaß Nr 4 hierselbst, in den Vormittagsstunden von 9 bis 12 gegen Zurüdliefe- rung der ausgclo»\ten Rentenbriefe in coursfähigem Zustande und Quittungsleistung nach einem bei der Kasse in Empfang zu nehmenden Formulare. Aus- wärts wohnenden Inhabern der vorstehend aufge- führten, ausgelocsten Rentenbriefe ist auch bis auf Weiteres gestattet, dieselben mit der Post an unsere Rentenbank-Kasse einzusenden und die Uebersendung der Valuta auf gleichem Wege, jedoch auf Gefahr und Kosten des Empfängers, unter Beifügung einer in nachstehender Form ausgestellten Quittung zu be- antragen: „Quiitung. Die Valuta der nachstehend verzeichneten auêgeloosten Rentenbriefe der Provinz O D Nr : à .. , . Thlr. Kapital, 2) 2c. mit zusammen (buch- stäblich) e halern von der König- lichen Reatenbank - Kasse in Magdeburg baar und richtig empfangen zu haben, bescheinigt Q, oan Tes N N Mit Nerzinsung müssen i und zwar: Ser. IIl. Nr. tenbriefen, nebst Talon, Ser. I. den hannöverschen Rentenbriefen, entgeltlich abgeliefert werden, fehlenden Coupons der pital zurückbehalten wird.

widrigenfalls

nehmen. Ma deburg, den 13, November 1873. Königliche Direktion der Rentenbank für die Provinzen Sachsen und Hannover.

In dem Schuldverschreibungen der mit der hiesigen Provin-

1874, hierselbst abgehaltenen Termine sind folgende Schuldverschreibungen ausgeloost worden: 1) Von Litt, A. à. 34 % 41-600 Thlr. Nr. 391. 513, 522. 924. 710. 2) Von Litt, B, à 44 a. zu 500 Thlr. N 267 343 6078, 701 1331, 1563. 2294. 2433. 2924. 3327, b. Thlr. Nr. 956. 1884. 1910. 2456. 4231, d. zu 50 Thlr. Nr. 783. 2065. 4000, e. zu 25 Thlr. Nr. 67. 919.

2643. 4155. 2202. 2483.

jährigen Zinsen pro 1. Januar bis 1874 erfolgt vom 1. Iuli 1874 ab je nach der Wahl der Interessenten entweder 1) durch die Kasse der unterzeichneten Rentenbank, Domplaß Nr. 4, hier- felbst, in den Vormittagsstunden von 9 bis 12 sofort gegen Zurücklieferung der ausgeloosten Schuld- verschreibungen im coursfähigen Zustande mit Ta- lons, oder 2) durch die Königliche Kreiskasse zu Heiligenstadt binnen 10 Tagen nah der an dieselbe im coursfähigen Zustande bewirkten Nebergabe der Schuldverschreibungen nebst Talons gegen Nückgabe der von der Kreiskasse darüber einstweilen quszu- stellenden Empfangsbescheinigung. Ueber den ge- zahlten Geldbetrag is außerdem von dem Präsen- tanien der Schuldverschreibung nach einem bei der Kasse in Empfang zu nehmenden Formulare Quit- tung zu leisten. Mit dem 1. Juli 1874 hört die weitere Verzinsung der gedachten Schuldverschrei- bungen auf, und es werden daher neue, vom 1. Ja- nuar 1874 ab laufende Coupons zu denselben nicht verabreiht. Indem wir die Inhaber der ausge- loosten Schuldverschreibungen hierdurch auffordern, vom 1. Juli 1874 ab die Zahlung unter den vor- erwähnten Modalitäten in Empfang zu nehmen, be- merken wir, daß die betreffenden beiden Kassen si auf eine Uebersendung des Geldbetrages an Privat- Personen mit der Post niht einlassen dürfen. Zugleich fordern wir die Inhaber folgender, in früheren Terminen ausgeloosten, aber noch nicht realisirten Schuldverschreibungen und zwar von fol- genden Ausloosungsterminen : a. 1. Juli 1866 à 4 «4 Nr. 4139 zu 100 Thlr. b. 1. Januar 1869 à 4 4 N: 897/ U 100 Thlp. 01. Januar 1871 à 4 % Nr. 517 zu 500 Thlr. Nr. 1260 zu 100 Thlr. d. 1. Juli 1871 à 4% Nr. 3200 zu 500 Thlr. Nr. 1526. 2412 zu 50 Thlr. Nr. 1202 zu 25 Thlr. e. 1. Sanuar 1872 à 4% Nr. 2560 zu 500 Thlr. Nr. 771. 2539 zu 100 Thlr. Nr. 1916 zu 50 Thlr.

f. 1, Juli 1872 à 4 % Nr. 128. 1368 zu 500 Thlr. Nr. 870, 1664 zu 100 Thlr. Nr. 1227. 3535 zu

2 Stü, nämli Nr. 75, 89. 4) Litt, E. à 10 Thlr. {

: der Beträge derselben erfolgt vom 19. März 1874 ab dur die Kasse der unferiei@:

durch diese

dem 1 April 1874 hört die weitere „der gedachten Rentenbriefe auf; daher mit diesen die dazu gehörigen Zinscoupons, 16 zu den sächsishen Ren- Nr. 9 bis 16 zu nebst Talon, un- für die Betrag derselben vom Ka- j j Î Die Inhaber der aus- geloosten Rentenbriefe fordern wir hierdurch auf, vom 19. März 1874 ab die Zahlung unter den vor- erwähnten Modalitäten rechtzeitig in Empfang zu

em 12. d. Mts. zur Ausloosung von

zial-Rentenbank vereinigten Eichsfeld\chen Tilgungs- fasse für das Halbjahr, 1. Januar bis ultimo Juni

zu 300 Thlr. Nr. 1652, c. zu 100

Die Zahlung der Beträge derselben und der halb- ultimo Juni

500 Th

zu 400 100 Th

loosung

50%

jun. &

[M. 20(

einzurcichen, wogegen später, gegen Rückgabe des unte

50 Thlr.

Emisfionen

à 4% Thlr. lr. Nr. 219

E O E

*PRreußi D

unserer 54

2. 1. Januar 1873 à 4% Nr. 1857 zu

lr. Nr. 1046. 105 O 2143 zu 50 Thl 050 zu 100 Thlr. Nr. 1741.

B zu 500 Thlr.

Nr. 774. 780.

2. U

\he Central-Bodeu Verlosung 5“,

Bei der am

gezogen worden:

- 1. Juli 1873 à 34 % Nr. 599

Nr. 376 zu 500 Thlr. Nr. 2276 1248. 1277. 4190 zu l. 3803 zu 50 Thlr. hierdurch

und 41 4

unkündbare Central-Pfandbriefe, Emission von

Lit, A, ü

Lit. B, über 500 Thtx. Nr. Lit. C. über 200 Thle. j

Lit, D, über 100 Thlr.

Lit, E, über 50 Thlr. Nr. 286.

5% unkündbare Central-Pfaudbr Lit, A, über 1000 Thlr. Lit, B, über 500 Thlr. Nr. 943 2 2774, 2878. 3213. 3326. 33993. 3420, 3533

Lit. C. über 200 Thlr. Nr. 348.

Lit, D, über 100 Thlr.

Lit. D, über 100 Thlx. Nr. 61. 298. 394. 468 Lit, B. über 50 Thlx. Nr.

Lit. A, über 1000 Thlr® . Über Lit. C, über

Lit, B

Lit,

Lit, B, über 50 Thlx. Nr.

Die Rückzahbhlung erfolgt vom 1. Iuli 1874 A. von Rothschild & Söhne in Frankfurt g. r Pfandbriefe und der nicht f

bei den Bankhäusern M.

Comp. Berlin,

7]

Der unterzeichnete Vorstand erlaubt si

D, über 100 Thlx. Nr.

in Cöln gegen Einlieferung de

von 10% ber 1900 Thlx. Nr. 226. 323. M

Nr. 507. 4117, 4271, 4342 4557. ] Nr. 33. 2830. 3011. 3313. 3488. 6508, 7749. 8455. 8630. 11546, 11956. 12695.

STOT: 8789. 9037. 3914. 14932. 304. 338. 738.

Nr. 246. 269. 695. 1 1026.

1985, 2059. 2298. 2439 2467. 3702. 3740. 3983. 4596. 4705. Nr. 36. 303. 547. 699 2280. 2390. 2%

3692, 3813. 3829 3

5% unkündbare Central-Pfaudbriefe, Emission von 1873 Se Lit. A, über 1000 Thlr. Nr. 32

2299. 2939, 2557. 2691, 2857.

43% unkündbare Central-Pfandbriefe, Emission vou 1872 ; Zuschlag von 10% Lit. A. über 1000 Thlr. Lit, B, über Lit, C, über

Nr. 325 500 Thlr. Nr. 1 200 Thlr. Nr. 2 3694, 4122. 4445. 4618 4723. 9969, 4125. 4373. 4539. 4549. 4657. 6. 667, 834. 981.

4¿% unkündbare Central-Pfandbriefe, Emission von 1872, S O 393. L 0; 1100; 1314/1411: 1460. 1914.

Zuschlag von 10 « Nr. 100. 955. 500 Thlr. Nr. 2

200 Thlr. Nr. 1 2406. 3177. 4062. 55:

( 1 30 43 1099. 1912 1967; 3413: 3DR

6263. 6328. 506.

10, Dezember 1873.

4783. 5000. 5558.

261. 629. 1228. 1424.

9103.

iefe, Emission von 1872,

1232.

363. 609, 653. 117

s 999, 4894. Uo 905,

T. 842. 504. 994

0; 182/3083. 435515.

credit-Aktienges ellschaft.

und 4", ", unfündbarer Ceutral- Pfandbriefe. 9. und 6. Dezember 1873 in Gegenwart des Notars K unkündbaren Central-Pfandbriefe sind folgende

1871 rückzahlbar mit einem Zuschlag

10872: 1017, 1249.

11S 111 N

674, 812,

1530.

= 1104. O7, T T5O:

9, 452, 453. 468. 1384. 29,290. 261 416/579.

1513

647. (

Die Direktion.

v. Philipsborn. Bossart.

Herrmaun.

De

2937.

33. 3546. 3783. ; 79. 1228, 1380. 1437. 1445. 1709. 1820. : 2984. 2613. 2727, 2912. 2916. 2950. 3307. 3505. 9466. 5556. 5884 5897. : . 851. 1256. 2. 24416. 2853, 2891. 2935

86. 3959. 4181 4! : Lit. 6, über 50 Thlr. Nr. 222. 379.

1320. 1491.

Se U:

1832,

B57

1876.

11031

2686, 3081. 3132; 779, 1470. 1549.

2935. 3020, 1724.

86. 986, 1447. 1482. 1491. 1496. 1761. 1797. 1

TSL

ab an der Gesellschaftskasse

RBergwerks-GescHlaschafst.

115. 438. 1514. 1528. 1625. 1638. 1819. 2233. 1022. 1195, 1721. 2162. 2878. 3111. 3302, 3584. 3908.

1821. 2088. 2178. 2332. 2632. 2828. 4039. 4070. 4097. 4366. 47126. 10805.

9391. 11066. 11459.

1554. 3091. 9949. 5552, 5769. 6604.

928.

L709; 742. 1059, 1806. 2944. 3466.

erie IL, rüdckzahlbar

zu Berlin, sowie Main und Sal. Oppenheim älligen Zinsscheine nebst Talon.

61

auffmann stattgehabten Ver- Nummern der betreffenden

17, GISE

rüdzahlbar zum Nennwerthe. 292. 1412. 1603. 1798. 1848. 1640, 1922. 2099. 2127. 2672) 20121 210

1796. 2119. 3193. 3240.

rie I rückzahlbar zus N enu wes 2000.

2099.

Serie I. rückzahlbar mit einem

3437. 3654. 3817; 3928:

2229,

bei der Kasse der Gesellschaft lu Düsseldorf, Steinstraße 13d, oder bei Herru S, Bleichröder in Berlin, | oder bei der Berliner Handels-Gesellschaft in Berlin,

dem Divideuven-Coupon pro 1873 ausgehändigt werden. Düsseldorf, den 9, Dezember 1873.

ibernia & Shamrock Bergwerks-Gesellschaft.

Der Vorstand.

Wu. C. Robinson.

mit einem

2378. 875. 1891.

Hibernia Shamreoeck

: ( 2 t hiermit, die Aktionäre unserer Gesellschaft zu ersuchen, ihre Certifikate behufs Ausfertigung und Entgegennahme des Dividenden - Coupons pro 1873, mit doppeltem Nummerverzeichnisse

rzeichneten Duplikat-Verzeichnisses, die Certifikate mit

3604]

Am 15. d. geben und Personen und Güter 2c.

Verschiedene Bekanntmachungen.

Bekan

E

“r

Witteuberge-Lünebuz

M. werden wir die Lheilstrecke W

j st ittenberge-Hißacker der nach folgendem Fahrplan

i e befördern: Richtung von Wittenberge nah Lüneburg. a

ntmacchung,.

C E eve

c Tad:

ger

Wittenberge-Lüneburg-B

Zweig-Eisenba

cholzer Zweigbahn dem ö

ns

entlichen Verkehre über=«

Richtung von Lüneburg nah Wittenberge.

————

Gemischter

Abgang von Zug.

1.—4. Klasse.

Personen- Zug.

1,—3. Klasse.

Güter- Zug.

Abgang von

Gemishter Zug.

1,—4. Klaffe.

Personen-

Güter-

9 U. 49 M. 10 D8 E00

Berlin Hamburg

A 4

y

6 von Magdebuxg

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9 U.

ch ry G

96 M. 90 24 ,

Hißaccker Dannenberg . Dömitz i:

Wittenberge E M Lt. Os D 26 Dannenberg L E 0d Hizaker . . Ankunft 2s

Nachmittags. Die Personengeld- und Frachttarife sind Berlin und Hamburg, den 11.

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A A Abends.

L E 1

2 Abends.

auf unsern vorgenannten Dezember 1873.

40 M. 58 12 33 D

S 210 943 G30 Tv: 13 C 189

Abends.

Die

Nachmittags. | 4 U. 30 M. |}

Lenzen Be E E h Witteuberge . Ankunft

n

Morgens. 8 U. 50 M. I. 9 35

10 5 10 „/*2t

10: 448 Morgens.

14 34 7

9 26

mittags.

Nachmittags. 8 U M.

90000 NAck

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orgens.

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e sAbgang nah Hamburg S Berlin I el Magdeburg

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Stationen käuflih zu haben resp. dort einzusehen.

Direktion

0 12 S 19 ck14

der Berlin-Hamburger Eisenbahu-Gesellschaft.

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6 M.

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auf, dieselben bei unserex Rentenbankkasse hierselbst, - oder bei der Kreiskasse in Heiligenstadt zur Za des Betrages zu tirflentiten Magdebur , den 13. November 1873. i , Königliche Direktion der Reutenbank “L für die Provinzen Sachsen und Hannover» ? * Z

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