falls mit der Verhandlung über den Akkord verfal-
ren werden. Ï j Zugleich ist noch eine zweite Frist zur Anmel- un
g bis zum 11. April 1874 einschließlich festgeseßt und zur Prüfung aller innerhalb derselben nes Ablauf der ersten Frist angemeldeten Forderun- gen ein Termin auf Sonnabend, deu 2, Mai 1874, Vormittags 9 Uhr, 2
vor dem genannten Kommissar, in demselben Zim- mer anberaumt. Zum Erscheinen in diesem Termine werden die Gläubiger aufgefordert, welche ihre For- derungen innerhalb einer der Fristen anmelden wérd?n.
Wer seine Anmeldung \chriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen bei- zufügen. 4
Jeder Gläubiger, welcher niht in unserm Amts- bezirke seinen Wohnsiß hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten an- zeigen.! S enjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden dee Rechtsanwälte, Justiz - Rath Kuni und Rechtsanwalt Bodstein zu Löwenberg, sowie der Rechtsanwalt Marx zu Greiffenberg zu Sachwaltern vorgeschlagen.
Der Kaufmann Fr. August Herrmann Bade- wiß, Inhaber der Firma A, Reißuner Soehne zu Berlin, hat gegen den Kaufmann Eduard Hilde- | brandt, früher hier, jeßt in unbekannter Abwesen- | heit, unter dem 1. dss. Mts. bei uns eine Wethsel- klage und Arrestgesuch angebracht. Die Klage ist auf den von dem Kläger auf den Verklagten gezoge- nen und von diesem acceptirten Wechsel de dato Berlin, den 18. Juni 1872 über 250 Thlr., zahlbar am 15. April 1873, gestübt. [3618]
Zur mündlichen Beantwortung der Klage sowie des Arrestgesuchs und weiteren mündlichen Verhandlung ift ein Termin auf
den 13. April 1874, Mittags 12 Uhr,
vor der Prozeß-Deputation k. im Lokale des unterzeichneten Gerichts, Domplatz 9, angeseßt, und wird der Kaufmann Eduard Hilde- brandt hierdnrch aufgefordert, in dicsem Termine in Person oder durch einen zulässigen und legitimirten Bevollmächtigten zu erscheinen, die Klage vollständig u beantworten, die zu erhebenden Einwendungen und die zur Begründung derselben dienenden Thatsachen anzuführen und die Beweismittel für dieselben nit nur bestimmt anzugeben, sondern auc die etwaigen Zeugen soglei. mit zur Stelle zu bringen und die Urkunden im Original zu überreichen, indem sonst auf diese Beweismittel keine Rücksiht genommen werden wird.
Eine \chriftlißGe Beantwortung der Klage und d’s Arrestgesuches entbindet nicht von dem Erscheinen un Termine.
Wenn Verklagter nit zur bestimmten Stunde er- | scheint, so werden die der Klage und dem Arreft- gesuche worüber derselbe si nicht erklärt hat, für zugestan den und anerkannt angenommen, und es wird, was den Rechten nach daraus folgt, in contumaciam gegen den Verklagten erkannt werden.
Magdeburg, den 8. Dezember 1873, : | Königliches Stadt- und Kretsgericht, I. A btheilung. |
5 : [2568] Aufgebot. Behufs Besibtitelberichtigung _det tdjitud Niezhwiens Nr. 25, dessen Besißtitel zur Zeit für
O, die verwittwete Conducteur Amalie Meyen, geborene Herrmann, und die Erben ihres verstorbenen Che- | gatten, des ehemaligen Conducteurs Meyen, nament- | lih: den Unterförster Johann Jakob Meyen, den Assistenten Carl Ludwig Meyen, den Pol izei-Kommissar Alexander Wilhelm Meyen, den Stellmacher Ferdi- nand Leopold Meyen, den Horndrechsler George Peter Meyen, den Friedrich August Meyen und den Eduard Meyen und zwar für die beiden Lebtern für deren Erveu berichtigt ist, für den Rittergutsbesißer von Friedeck, Aeltermann Johannes Tiedemann zu Bremen, is zur Meldung der Eigenthums-Präten- denten und zur Bescheinigung ihres Widerspruchs ein Termin auf
den 23. März luzt., Bormittags 11 Uhr, vor dem Kreisgerichts-Direktor Strecker angeießt.
Zu diesem Termin werden hiermit vorgeladen :
a, alle ihrer Existenz nach unbekannten Eigenthums- Prätendenten dieses Grundstücks unter der Ver- warnung, daß die Ausbleibenden mit ihren et- waigen Ansprüchen präkludirt werden und ihnen deshalb ein ewiges Stillschweigen auferlegt wer- den wird;
. die jeßt ihrem Aufenthalte nach unbekannten Eigenthums-Prätendenten, nämli: der Unterförster Johann Jakob Meven, der Assistent Carl Ludwig Meyen, der Polizei - Kommissar Alexander Wilhelm Meyen, / der Stellmacher Ferdinand Lecpold Meyen, der Houndrechsler George Peter Meyen, der Friedrich August Meyen und der Eduard Meyen, resp. deren Erben, unter der Verwarnung, daß bei ihrem Ausbleiben die beabsichtigte Besißtitelberihtigung erfolgen und ihnen überlaffen bleiben wird, ihre Ansprüche in einem be- fondern Prozesse zu verfolgen. Strasburg i, Westpr., den 6. September 1873. Königliches Kreisgericht. Abtheilung I.
[3609] Bekanntmachung.
Der Gutsbesißer D». Richard Trommer zu
Manschenhagen und seine Braut Fröuleiu Pauline
Helmke zu Berlín haben mittelst gerihtlichen Ver-
E L E R E R R Ä E E E E E É N T - B F A A I s i L L R E
Domäne mit einem
hannis 1892 anderwei
verpachtet werden.
Zur Ers chenden O enthalten müssen, d erkennung der in d Landschafts-Kollegiums Bedingungen und Subm
ist auf
ein Termin anberaumt, erschienenen Submittente1 Ständehauses zu syndikus abgehalten w Bs Die Berpachtungsbedingungen, die Regeln der Sub- mission und die Karten von der Domäne können an
Des
allen Wochentagen während der Diensts serer Regi ertheilen wir auch Abschrift nebst Anlagen
erten, welche die
¿m Gesammtareal von 422,33 He taren für den Zeitraum vom 1. Mai 1874 bis Jo- t im Wege der Submissioz
ffnung der verslossen hierselbst einzurei- bestimmie Erklärung aß sie nach Einsicht und unter An- er Registratur des unterzeichn;ten offengelegten Verpachtungs- isfionsregeln gemacht worden,
12 Uhr,
Druckosten.
Wegen Besichtigung der Pachtstücke wollen Pacht- bewerber fih an den zeitigen Pächter, Herrn Suse-
mihl zu Neuvorwerk, wenden.
Raßeburg, den 9. T ezember 18783. Das Landschafts-Kollegium,
[M. 2003]
Q
Obligationen
Nr.
24. 47. 276.
à 100 T bir
ausgeloost worden.
a
angeführten Thatsachen und die Urkunden, t
SOWIe
ne DEN
Induftrielle E T E FI S e:
I E E con -— E D
welcher in Gegenwart der 1 in dem Sißungszimmer Ratzeburg von unserem Land- erden wird,
\tratur eingesehen werden. f V i des Kontrakts-(Entwurfs
g:gen Erstattung der Kopialien resp.
M E » 14 Detanutmachung.
Auf Grund des Amortisgtionsplans für die Anleihe der Stadt Spandau von 50,000 Thlr. sind die Stadt-
278. 34H.
J
Die Inhaber wollen die Kapitalsbeträge
am 1. Juli L. Z, : gegen Rückgabe der Obligationen und Zinscoupons bei der hiesigen Stadt-Hauvt-Kafse in (mpfang Etablissements, Fabriken und Großhandel.
A
I A
S74,
Freitag, den 9. Iagnuar 18
L A
e | nehmen und bemerken wir, daß die Verzinsung mit genanntem Tage aufhört. Spandau, den 7. Dezember 1873.
Der Magisirat,
=— l Bekanntmachung. . Für die Kaiserlihe Werft zu Wilhelmshaven jollen 22 Millionen Klinker beschafft werden. (ei engo » Dfferten find verfiegelt mit der Auf- rist:
„Submission auf Klinker“
bis zu dem i am 22. Dezember d. I.
Mittags 12 Uhr, im Bureau der unterzeichneten Behörde anberaumten Termine einzureichen.
Die Lieferungs-Bedingungen, welce auf portofreie Anträge gegen Erstattung der Kosten abschriftlich mitgetheilt werden können, liegen in dem Bureau der unterzeichneten Werft zur Einsicht aus.
Wilhelmshaven, den 6. Dezember 1873, Kaiserlihe Werft.
Bekanntmachung.
Jür die Kaiserliche Werft foll der pro 1874 ein- tretende Bedarf an Tauwerk im Wege der Sub- mission beschafft werden.
Lieferungsofferten find versiegelt mit der Aufschrift (Submission auf Lieferung von Tauwerk“ bis zu dem am 20. Dezember cr., Mittags 11 Uhr, im Bureau der unterzeichneten Behörde anbe-
raumten Termine einzureichen.
Die Lieferungsbedingungen, welche - auf portofreie Anträge gegen Erstattung der Kopialien abschriftlich mitgetheilt werden, liegen in der Registratur der Kaiserlichen Werft zur Einsicht aus.
Kiel, den 8. Dezember 1873.
Maiserliche Werft.
Bormittags
tunden in un- Auf Verlangen
428 und 470
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der
Ktien-GreasclilsCchaft fir
EÑolz- Architektur
und Fiöbet-Fabrikation. In den Parterre-Räumen ] »OoTotheen-St *as8sSe 98 halten wir
dem Muster -
E T R S ey eine reichhaltige
derselben.
des Grundstüds | [M 2006]
auf
trags vom 8/21. November d. Is. für die von ihnen einzugehende Ehe die Gütergemeinschaft der Bauern- ordnung ausgesch{lofsen. E Franzburg, den 21. November 1873. K3nieliebe Kreisgerihts-Kommission I.
Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen 2c. [3611]
Dománen-Verpachtung.
Nachdem die am 19. v. M. stattgefundene öffent- lich meistbietende Verpachtung det zum Läuenbur- ‘gischen Landes-Kommunal-Vermögen gehörigen, - in unmittelbarer Nähe der Stadt Raßeburg und am Rabßeburger Bahnhof gelegenenDomüäne Neuvorwerk Seitens der Ritter- und Landschaft des Herzogthums
Lauenburg disapprobirt worden ist, soll die genannte
durch zu einer
[3603]
8. 22 der
7 F o E
Lager der Original - Erzeugnisse unserer Fabrikation ein Verkaufs- Lager von kompletten Einrichtungen für
Entrée, W ohnziinmer, ESerren-Eé abinet. SpeisCc-Saal. Schlaszimmer.
Kollektion
Komplettirung (a. 670/11.)
geschmackvoller Phantasie - Möbel zur Pie Direktion.
T t Pi A R E E T E E E R E
Verschiedene Vekanntntachungen.
Bernstein-Aktien-C
Die Aktionäre der Preußischen Bernstein-Ak
außcrordeutlichen General-Versammlung
Moutag, ckaz DD. Dezember c.,
1) Antrag der Di
C
rektion und des
Wormi:tags l Ubr,
in unser Geschäftslokal, Grüne Weg Nr. 9 u. 10 hierselbst, ergebenst eingeladen.
Tagez-Orduunng: E Aufsichts-Naths auf Auflösung der Gejellschaft.
2) Eventuelle Wahl der Liquidatoren,
Berlin, den 12, Dezember 1873.
der Ÿ Berustein-Aktien-Gesellschaft.
Max Sonuenuberg.
Der Anfsihts-Rath Preußischen
Deutsche Nationalbauxk.
Einladung zur außerordentlichen Generalversammlung auf
Dienstag, Na in Bremen im Lokale der B
„Berathung und T dlusossung über einen Antrag von Aktionären auf Grund §. 24 S
der Statuten, betreffend Abänderung der Statuten,
den O. Dezember a. €..
cchmittags präcise % Uhr,
ank,
Tagesordnung:
eduftion dcs Aktienkapitals und
eventuell Neuwahl des Vorstandes,
Diejenigen
Statuten ihre JInteri am 16. Dezember a. c. in Bremen an der Kasse unserer Bank,
rauffurt a. M.
msscheine mit zwei arithmetisch
Aktionäre, welche an dieser Beisammlung theilzunehmen beabsichtigen, haben laut geordneten Nummernverzeichnissen spätestens
bei den Herren F. F, Wüller Söhne,
„ Berlin bei der Berliner Handelsgesellichaft,
« Hambur « Hannover bei Herrn
zu hinterlegen und gleihzeitig e Tarten für die Verfammlung in ( mpfang zu nehmen. Bremen, den 10. Dezember :
g lei der Anglo-Deutschen Bank, Adolph Meyer, M. Blumenthals Nachf.
1873.
Der Vorstaud der Deutschen Nationalbank.
C, H, Wäütjen, 2. G. Dyes.
{M. 1926] B e fa untmachnunng, Für eine vakante Stadtbaumeister-Stelle
suchen wir einen zum Staatsdienst geprüften Bau- meister odec Bautechniker, welcher entweder den Lelr« kursus der Berliner Bau- oder Gewerbe-Akademie oder eines der leßteren gleihgestellten Polytechnikums vollständig absolpirt “hat, und hshere Schul- und gFachbildung durch Zeugnisse nachweisen kann.
Das bisherige etatsmäßige Gehalt der Stelle be- trug 1410 Thlr., es bleibt jedoch eine Verein- barung über eine entsprechende Erhöhung desselben vorbehalten, Meldungen werden bis ult. Dezember cr. angenommen, und ist persöaliche Vorstellung erwünscht.
Königsberg, den 25. November 1873.
Magistrat Königlicher Haupt- und Nesidenz-Stadt.
[M. 1995] Thüringische Bauk. Monats-Uebersicht pro Novem ber 1873: A etiva: Geprägtes Geld S 764 S: Prenß. u. and. Kassen-Anw. 7 150,114. Wehelbestde « 2,868,027. Lombardbestände . Z 328,164. Efféktetbestände ¿ 93472 Hypothekenbestände .. Z 395,886. Guthab. in lauf. Rechnung e CoTO/S0L Immobilien und Inventar Ï 91,194. P as Siv Akttentavital E x Banknoten im Umlauf , Depositenkapitalien ; Guthaben in laufender Rechnung von Staats- kassen und Privaten . e 1879 800 Neeb ä 750,000. Sondershausen, den 9, Dezember 1873. Thüringische Bank, (c, 2
as;
6,000,000. -
2,000,000. 317/980.
Allgemeine Verloosungs-Tabelle des Dentscheu Reichs- und Königlich Preußischen Staats - Anzeigers.
Zusammengestellt in Folge amtlicher Veranlassung der Königlichen Haupt - Bank zu Berlin, welche nux Hinsichts derjenigen von ihr in Verwahrung tund Berwaltung genommenen Papiere die Ziehungs- und Verloofungslisten nach{schen läßt, deren Veröffent» lichung durch den Deutschen Reichs- und Ks-
niglichPreußischen Staats-Anzeiger erfolgt.
__ Die Allgemeine Verloosungs-Tabelle des Deult- {hen Anzeigers,
MNeichs- und Königlich Preußischen Staats- der Berlinec Börse gangbaren Staats-, ÀÂ ommunnals,
tien-Gesellschaft werden hier-
mit Vermerk über die betreffende Stimmzahl versehenen, Legitimations-
weiche die Ziehungsli ften sämmtlicher an Eiseubahn-, Bank- j
und Industrie-Papiere, ioweit dieselben der Nedaktion zugänglich gemacht werden enthält, erscheint wöchentlih einmal und ist zum Abonnemenisprcis von 15 Sar, vierteljährlih, dur alle Post-Anstalten zu beziehen, in Berlin auch bei der Expedition Wühelmstraße 32. Einzelue Num- mern 27 Sgr.
Die neueste, am 6. Dezember c, erschienene Nr. (27) der Allgemeinen Verloosungs - Tabelle enthält die Ziehungslisten folgender Paziere: Badische 35 Fl. - Anleihe. Charkow - A z39w- Eisenbahn-Obligationen. Frei b urger 15 Fr.-An- leihe de 1861, Cöln-Mindener 92 proz. Prä- mien-Antheilscheine. Kurhessi#}che (vorm.) Staats- Lotterie- Anleihe de 1845. Kurs? - Charfkow- Az ow-Eisenbahn-Obligationen. Desterreichi\che Prämien-Anleihe de 1864. Ottomanische An- leihen de 1863 und 1865. Sachsen-Meinin gen- \ches Prämien-Anlehen.
[M. 2004] j , Für Staats- und Gemeindebehörden.
chienen und bei mir zu
In meinem Verlage ist ers haben :
(R 9 9 g «r Familien -Stammbüchelchen. Die Familien-Stammbü chelchen enthalten in geordneter Reihenfolge die Heirathsbescheinigung, die Vor- und Zunamen der (Shegatten, deren Eltern, Geburtsjahr und -Tag, sowie genauen Vor- und Zu- namen der Kinder nach deren Reihenfolge, Geburts jahr und -Tag und Todesfahr und -Tag der Ver blichenen genau aufgeführt und durch Amtkössiegel be- \cheinigt. Erforderlich ist es, jeden Bürger ‘in den Besiß der nöthigen Notizen über feinen Familien- stand zu seßen, und da ist _unter Anderm die allge- meine Anwendung der in verschiedenen Gemeinden un- serer Provinz — zuerst in seiner Ausführlichkeit in Elberfeld — eingeführten Familien-Stamm- büchelhen als durchaus zweckmäßig erschienen, Welche weittragende Bedeutung 'ezeichnete Ein- rihtung für Staat und Bürger hat, ist ohne Wei- teres klar, wenn erwogen wird, daß in einzelnen Städten jene Familien-Stammbüchelchen in selchem Maße begehrt werden, daß in einer Stadt in kurzer Zeit bereits 4000 folcher Büchelchen ausgefertigt worden sind. Wird eine Einrichtung \o {nell Ge- meingut des Volkes, fo ist ihre Zweckmäßigkeit zwei- fellos. N Bei event. bevorstehender Einführung der Civilehe wird wegen besonderer Zweckmäßig- keit fast jede Gemeinde- und nv fenen R zur Einführung der von mir empfohlenen Fami- lien-Stammbüchelchen übergeben. Zur Abnahme der Familien-Stammbüchelcchen halte mi bestens empfohlen und liefere 2 Jedes Eremplar auf gutem weißen Schreih- — [papier in Taschenformat, eingeklebt in festem 13, — {lauen Deckel, vorne mit einem Schildchen ver- 29, — [schen und der Rücken ‘mit einem Calicostreifen H überklebt. Elberfeld, im November 1873.
Sam. Lucas.
f
290 Stück zu Thlr. 7, 600. 1000 ,
d
“Alexandrien abgehenden Schiffe,
ao Störungen im Gange der Eisenbahnzüge 2c. die # bezüglichen
I Das Abonnement beträgt 2 Thlr. für daz Bierteljahz.
Insertionspreis fürden Rat L Ca
2A,
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht :
auf den Vorschlag Ihrer Majestät der Bat und Königin und des Kapitels der zweiten Abtheilung des Luisen-Ordens der verwittweten Frau Justiz-Rath Kuni o Potsdam die erste Klasse der zweiten Abtheilung des Luisen-Ordens zu ver- Teihen.
M2
Deutsches Neich. Der Zimmermeister Plishkowski ist zum Zeichner in der Admiralität ernannt worden. Der Marine-Zeichner Triloff ist zum Zeichner in der Admiralität ernannt worden.
Bera a A Die Weihnachtssendungen betreffend.
Mit Rücksiht auf die bekannten Verhältnisse rihtet das General-Postamt auch in diesem Jahr an das Publikum in dessen eigenem Interesse das Ersuchen, mit den Weihnachtsver- sendungen bald zu beginnen, damit ih die Packetmassen nicht in den legten Tagen zusammendrängen und die pünktliche Ueber- kunft niht gefährdet wird. Zugleich wird ersuht, die Pakete dauerhaft zu verpacken, namentlich feine dünnen Kartons, {wache Schachteln und Cigarrenkisten zu benußen, und die Signaturen deutlih und vollständig und haltbar herzustellen. Die Patetsignatux muß bei frankirten Packeten auch den Franko- vermer?, bei Packeten mit Vorschuß den Betrag des entnomme- nen Vorschusses, bei Expreßpacketen den Vermerk: „Per Exprefsen gu bestellen“ und bei Packeten nah größeren Orten thunlichst die Angabe der Wohnung des Adressaten enthalten. Zu einex Beschleunigung der Padetbeförderung würde es wesentlich bei- iragen, wenn als Vegleitadresse das neue Formular zu Vost- Paetadressen verwendet wird und wenn die Pacete frankirt abgesandt werden.
Berlin, den 9. Dezember 1873.
Kaiserliches General-Postamt. Bekanntma Postverbindung mit Australien und Neuseeland.
Die Beförderung der Korrespondenz nach den verschiedenen australishen Kolonien und nach Neuseeland erfolgt künftighin auf folgenden Wegen: : :
1) Nah Queensland auf dem Wege über Alex an-
Un d.
S5 Sax.
um einerArvmzeile & Sgr,
Berlin,
hagen-Malmoe und Stettin-Kopenhagen werden mit dem 15. bz, 18. December für das laufe-de Iahr eingestéllt. + Berlin, den 12. Dezember 1873. ( Kaiserliches General-Postamt,
drien, Suez und Singapore. Die Dampfschiffe gehen von 1873, den 16, Januar 1874 und so fort jeden 4. &reitag 6 Uhr Abends, Die Korrespondenz gus Deutschland wird den aus Suez abgehenden Dampfschiffen zugeführt : j a. mittelst der Schiffe von Triest nah Aleran- drien, Abgang aus Triest den 12. Dezember 1873 den 9. Ja- nuar 1874 und so fort jeden 4, Freitag 12 Uhr Nachts; | b. mittelst der Schiffe von Brindifi nah Aleran- drien, Abgang aus Brindisi den 15. Dezember 1873 den 12 Januar 1874 und so fort jeden 4. Montag 5 Uhr früh : n 2 Nach Victoria, Süd- Australien, West-AuKra- lièn und Tasmaniaga (Vandiemensland) auf ‘dem Wege über Alexandrien, Suez und Point de Galle Die Schiffe von Suez gehen ab den 42. 30. Januar 1874 und so fort jeden 4. &Sreitag 6 Uhr Abends. Die Korrespondenz aus Deutschland wird den aus Suez abgehenden Dampfschiffen gugefühxrt : j
Suez ab den 19. Dezember
a. mittelst der Schiffe von Triest nah Alexan- drien: Abgang aus Triest den 26. Dezember 1873, den 29. Januar 1874 und fo fort jeden 4. Freitag 12 Uhr Nachts ;
b, mittelst derx Schiffe von Brindisi nach Alexan- drien: Abgang aus Brindisi den 29. Dezember 1873, den 26. Januar 1874 und \o fort jeden 4. Montag 5 Uhr früh.
9) Nah Neu-Süd-Wales und Neuseeland auf dem Wege über New-York und San Francisco.
Die Briefposten werden in London den 13. Januar, 10. Fe- bruar 1874 und so fort jeden 4. Dienstao Abends geschlossen. Die Ueberführung der Kerrespondenz nah Neu-Süd-Wales fin- Det ausschließlich über San Francisco statt. Briefe 2c. nach
eufeeland fönnen ' jedoh auf Verlangen dex Absender au über Suez geleitet werden. In der bisherigen Weise (über Suez und Point de Galle) erfolgt die
Beförrerung der Korrespondenz aus Deutschland nach Neu-Süd-Wales und Neuseeland zum
lezten Male mittelst der am 2826. Dezember 1873 von Triest und am 29. Dezember 1873 von Brindisi nah Australien und Neuseeland damit auch bei etwaigen Ankunft an den Hafenorten noch vor Abgang der betreffenden Dampf=- isse erfolgen.
Berlin, den 12, Dezember 1873.
Kaiserliches General-Postamt. Bekanntmachung. Postdampf\chiffs-Verbindung mit Dänemark und Schweden,
Die Fahrten auf den Postdampfsciffslinien Lübeck-Kopen-
._Es empfiehlt sich, Briefe 2c. nah möglichst zeitig zur Post zu liefern,
Königreich Preußen. Ihre Majestät dié Königin Elisabeth haben im Laufe des Tages etwas Nahrung zu Sich genommen, der Husten aber noch sehr bedeutend. Dr. Grimm. Dr. Fiedler.
_ Gestern Abend 9 Uhr trat bei Ihrer Majestät der K d- n1igin Elisabeth eine abermalige Steigerung des Fiebers mit naht Nachlaß dieser Erscheinungen und ziemlih ruhiger Schlaf. Heute Morgen große Schwäche.
Dr, Fiedler. Privilegium wegen Emission tlonen der Stadt M. Gladbach, Regierungsbezirks Düsseldorf, zum 1 ( Reichs- Währung). Vom 22, November 1873, Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. lung der Stadt M, Gladbach darauf angeträgen h1ben, daß derselben zur Tilgung der vorhandenen Schulden und zur Deckung verschiedener Thalern (600,000 Mark Reichswährung) geschrieben zweilhunderttausend Thalern (jechshunderttausend Mark Reichswährung) gegen Ausstellung sehener Obligationen aufzunehmen, und be jem Antrage im Inter- effse der Stadtgemeinde _als der: Gläubiger \ih nichts zu rin gefunden hat, so ertheilen Wir in Gemäßheit des 8. 2 d Gefeßes vom 17. Junt 1833 wegen Ausstellung von Papieren, welche eine Zahlungsverpflichtung an jeden Inhaber enthalten, f um die landesherrliche Genehmigung zur (Emission der gedachten Obligationen unker nastehenden Bedingungen : : 8. 1. Es werden ausgegeben zweitausend Stück Obligationen, N Die Obligationen werden mit fünf Prozent iährlih ver- ginjet und die Zinsen jedes Jahr am zweiten Januar und ersten Juli des ausgefertigten Zinscoupons gezahlt. Zur Tilgung der Schuld wird jährlich „mindestens ein Prozent von dem Kapitalbetrage der emittirten Obligationen nebst den Zinsen der eingelösten Obligationen verwendet. Der Stadt bleibt ledoch vorbehalten, den Tilgungsfonds durch die Abtragung der Schuld zu beschleunigen. Den Inhabern der Obligationen steht kein Kündigungstecht gegen 9-97 Bix Leilütig der Geschäfte, welche die Ausstellung, Ver- zinsung und Tilgung der zu emmittirenden Obligationen betreffen, wird Kommission gewählt, „welche für die Befolgung der Bestimmungen Des gegenwartigen Privilegiums verantwortlich und zu dem Ende von Dieselbe soll aus drei Mitgliedern bestchen, von denen eins aus der Stadtverordneten-Versammlung und die bciden andern aus der Bürger- S. 4. Die Obligationen werden in fortlaufenden Nummern und zwar jede zu Einhundert Thcler (Dreihundert Mark) von Eins bis dem Bürgermeister und den Mitgliedern der Schuldentilgungs- Kommission unterzeicnet und von dem Rendanten der Gemeindekasse S. 9. Den Obligationen werden für die nächsten fünf Jahre zehn Zinscoupons in den darin bestimmten halbjährigen Tertninen Mit dem Ablaufe dieser und jeder folgenden fünfjährigen Periode werden, nah vorheriger öffentlicher Bekanntmachung, neue Zinscoupons lons gegen Einlieferung derselben ausgereiht. Beim Verluste des Jalons erfolgt die Aushändigung der neuen Zinscoupon - Serie an zeitig geschehen ist. Die Coupons und Talons werden mit der Facsimile des Bürger- und von dem Nendanten der Gemeindekasse unterschrieben. L 08 fs J c , C Ä
8. 6. Vom Verfalltage ab wird gegen Auslieferung der Zing-
fasse bezahlt. Auch „werden die fälligen Zinscoupons bei allen Zalh- lungen an die Gemeindekasse, namentlich “bei Entrichtung der Kom- 1 D Die Zinscoupons werden ungültig und werthlos, wenn se nicht binnen fünf Jahren nach dem Berfalltage zur Zahlung präsen- Die dafür ansgeseßten Fonds sollen nah Bestimmung der städti- sen B:hörden zu milden Stiftungen verwendet werden, weder dur Ankauf g2tilgt oder jährlich durch das Loos bestimmt. Die Nummern der durch das Loos gezogenen Obligationen werden der durch Ankauf getilgten Obligationen dfentlich bekannt gemacht, und zwar durch den Deutschen Neichs- und Preußischen Staats- die Köinische Zeitung und durch die Gladbacher Zeitung.
Fm Falle des (Fi "f 18 o & Nor L . A e
il Halle des Cingehens eines dieser Blätter wird mit Genehß-
Dresden, den 12, Dezember 1873, Abends 6 Uhx, ist geringer, das Fieber in der Abnahme begriffen, die Shwäche Dresden, den 13. Dezember 1873, Vormittags 82 Uhr. Kurzathmigkeit und vermehrtem Husftenreiz ein. Gegen Mitter- Dr. Grimm. auf den Inhaber lautender Obligg- Betrage von zweihunderttausend Thalern (600,000 Mark Nachdem der Bürgermeister und die Stadtverordneten-Versamm- außerordentlicher Ausgaben gestattet werde, ein Darlehn von 200,000 auf den Inhaber lautender, mit Zinscoupons und Talbns ver- | _10wohl erinnern i ; 2 des | i dur gégen- wärtiges Privilegium y jede zu Einhundert Thaler (Dreihundert Mark). von der städtischen Gemeindekasse zu M. Gladbach gegen Rückuabe mit Genchmigung der Negierung z1u Düsseldorf zu verstärken und da- die Stadt zu. von der Stadtverordneten - Bersammlung eine Schuldentilgungs- der Regierung zu Düsseldorf in Eid und Pflicht zu nehmen ist. schaft zu wählen sind. infl. Zweitausend nach dem angehängten Schema ausgestellt, von kontrafignirt. Denselben ist ein Abdruck diefes Privilegiums beizufügen. zahlbar, sowie Talons nah den anliegenden Schematen beigegeben. und Talons durch die Gemeindekasse an die Vorzeiger des alten Ta den Inhaber der Schuldverschreibung, sofern deren Vorzeigung recht- meisters und der Mitglieder der Schuldentilgungs-Kommission versehen coupons der Betrag dersclben an den Vorzeiger durch die Gemeinde- munalfteuer, in Zahlung angenommen. tirt werden,
3:0. Die na 8 9 zurückzuzahlenden Obligationen werdcn ents wenigstens drei Monat vor dem Zahlungstermine nebst den Nummern Anzeiger, durch das Amtsblatt der Regierung zu Düsseldorf, duc migung der Regierung zu Düsseldorf statt dessen ein anderes bestimmt
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trt rg As See utzraminietite
Alle Post-Anstalten des In- und Auslandes neh Destelinng an; für Berlin
außer deu Postanstalten die Expedition; ilhelmstr. 32.
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Sonnabend, U s den 13, Dezember, Abends.
1ST S.
T PRE R L I A ES O ACESICUE S D i ACR A E NGIE L B R RT I D D
und diese Bestimmung in den übrig gebliebenen Blättern bekannt Yemacht. :
9. 9. Die Verloosung geschieht unter dem Vorsitz des Bürger- meisters durch die Schuldentilgungs-Kommission in einem vierzehn Tage vorher durch die im 8, 8 bezeihneten Blätter zur öffentlichen Kenntniß zu bringenden Termine, zu welchem dem Publikum der Zu- tritt gestattet ist. Ueber die Verloosung wird ein von dem Bürger- meister und den Mitgliedern der Kommission zu unterzeichnendes Pro= tokoll aufgenommen.
O DE Auszahlung der ausgeloosten Oblligaticnen erfolgt an den dazu bestimmten Tagen nach dem Nominalwerthe dúrch die Gemeindekasse an den Vorzeiger der Obligationen gegen Auslieferung derselben. Mit diesem Tage hört die Berzinsung der ausgeloosten Obligationen auf.
Mit leßteren sind zuglei die ausgereichten, nah dem Ae termine fälligen Zinscoupons nebst Talons einzuliefern; geschieht dies nicht, so wird der Betrag der fehlenden Zinscoupens von dem Käpitale gekürzt und zur Einlösung dieser Coupons verwendet.
__§. 11. Die Kapitalbeträge derjenigen ausgeloosten Obligationen, die niht binnen drei Monaten nach dem Zahlungstermine zur Ein- löfung vorgezeigt werden, sollen der Verwaltung der städtischen Spar- fasse als zinsfreies Depositum überwiesen werden. Die solchergestalt deponirten Kapitalbeträge dürfen nur auf eine von der Schulden- tilgungs-Kommission kontrasignirte Anweisung des Bürgermeisters zu bestimmungämäßiger Verwendung an den Rendanten der Gemeinde- kasse verabfolgt werden. Die devonirten Kapitalbeträge sind den ÎIn- habern jener Obligationen längstens in acht Tagen nah Vorzeigung der Obligation bei der Gemeindekasse durch diese auszuzahlen.
§. 12. Die Nummern der ausgeloosten, niht zur Einlösung vor- gezeigten Obligationen sind in der nah der Bestimmung unter §./8 tährlih zu erlassenden Bekanntmachung wieder in Erinnerung zu bringen. Werden die Obligationen, dieser wiederholten Bekanntmachung ungeachtet, nicht binnen dreißig Jahren nah dem Zahlungstermine zur Einlösung vorgezeigt, auch nicht, der Bestimmnng unter 8. 14 gemäß, als verloren oder vernichtet, zum Vehufe der Ertheilung neuer Dhs ligationen binnen dieser rist augemeldet, so sollen nach deren Ablauf die Obligationen a!s* getilgt angesehen werden. und die dafür deponir= ten Kapitalbeträge der Stadtkassè anheim fallen. :
S. 13. Für die Verzinsung und Tilgung der Schuld haftet die Stadt M. Gladbach mit ihrem gesammtcn Vermögen und ihren sämmilichèn Einkünften, und kann die Stadt, wenn die Zinsen oder die ausge- loosten Obligationen nicht zur rechten Zeit gezahlt werden, auf Zahlung derselben durch die Gläubiger gerichtlich verfolgt werden. O
S. 14, In Ansehung der verlorenen oder vernichteten Obligatiö- nen finden die auf die Skaats\culdscheine Bezug habenden Vorschriften der Verordnung vom 16. Juni 1819 (Gef.-S. S. 157) weocn des Aufgebots und der Amortisation verlorenen oder vernichteten Staats- papiere §S. 1 bis 12 mit nachstehenden näheren Bestimmurgen Ans wendung : f :
2. die im §. 1 jener Verordnung vorgeschriebene Anzeige muß der städtishen Schuldentilgungs- Kommission gemaht werdet. Dieser werden alle dicjenigen Geschäfte und Befugnisse beigelégt, welche nah der angeführten Verordnung dem Schaß Ministerium zu- fommen; gegen die Verfügungen der Kommission findet jedoch dex Rekurs an die Regierung zu Düsseldorf statt; j
b. das im §, 5 der Verordnung gedachte Aufgebot erfolgt bei dein Landgerichte zu Düsseldorf;
c. die in den §8. 6, 9 und 12 jener Bekanntmachungen sollen durch die im 8. {ehen ;
d. an die Stelle der im § 7. erwähnten fes Zinêzahlungstermine sollen aht, an die Stelle des im S. 8 erwähnten achtensZinszahlungs- termines soll der zehnte treten,
Zinscoupons und Talons köunen weder aufgeboten , noch amortifirt werden. Doch foll Demienigen, welcher den Verlust von Zinscoupons vor Ablauf der fünfjährigen Verjährungsfrist bei der städtischen Schuldentilgungs-Kommission dur Vorzeigung der Obli- gationen oder sonst in glaubhafter Weise darthut, nah Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinscoupons gegen Quittung ausgezahlt werden.
ZUr Urkunde dieses und zur Sicherheit der Gläubiger hab:n Wix das gegenwärtige landesherrliche Privilegium Allerhöchsteigenhändig vollzogen und unter Unserem Königlichen Insiegel ausfertigen laffen ohne jedoh dadur den Inhabern der Obligationen in Ansehun ihrer Befriedigung eine Gewährleistung von Seiten des Staates zu bewilli- gen, oder Rechten Dritter zu präjudiziren.
Gegeben Berlin, den 22, November 1873.
(L, S8.) Wilhelm,
Graf zu Eulenburg. Ca mphausen. Dr. Achen bach.
Verordnung vorgeschriebenen 8 angeführten Blätter ge-
Rheinprovinz. Obligation der Stadt M. Litt, Nr.
über Einhundert Thaler Die Endesunterzeichneten , durch das Allerhöch\te Privilegium vom L hierzu ausdrücklich ermächtigt, beurkunden und bekennen hiermit, daß der Junhaber dieser Obligation die Summe E O Thalern urant (dreihundert Mark), deren Empfang
le bescheinigen, von der Stadt M. Gladba 8 Darl dern Lat M Gladbach als Darlehn zu for- Die auf fünf Prozent jährli festgeseßten Zinsen, am 2. Jas- nuar und 1, Juli jeden Jahres fällig, werden nur gegen Rückgabe
der ausgefertizten halbjährigen Zinêcoupons gezahlt.
Das Kapital wird durch Amortisation etilgt werden, weshalb umstehend abgedruckten
Regierungsbezirk Düsseldorf.
Gladbach IT, Emission f (Stadt-Siegel.) Dreibundert Mark).
eine Kündigung von Seiten des Gläubigers nicht zulässig ift Die näheren Bestimmungen sind in dem um i Privilegium enthalten. M M. Gladbach, Ven. . ten 18] Ver Bürgermeittex. Die städtische Schulden-Tilgungs- Î (Unterschrift. (Unterschriften). orie, Der Rendant der Gemeïndckasse, (Unterschrifiu.)