1873 / 297 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 16 Dec 1873 18:00:01 GMT) scan diff

Fonds eine Vergütung für Frankirung von Postsendungen ge- ahlt wird, unfrankirt, mit dem auf die Adresse zu \eßenden Bermerk : „Portopflichtige Dienstsahe“ und unter Anwendung des Kirchen-, beziehungsweise des Dienstfiegels.

Die Bekanntmachung über die Abgrenzung der den einzel- nen Erbschaftsfteuer - Aemtern zuzuweisenden Geschäftsbezirke, aus welcher zu erschen is, an welches Erbschaftsseuer-Amt die Todtenlisten einzusenden find, wird durch den Finanz-Minister besonders erlassen und dur die Amtsblätter veröffentlicht werden.

Berlin, den 3. Dezember 1873.

Der Finanz- Der Minister des

Minister. Innern.

Camphausen. Im Auftrage: Ribbeck.

Der Minister der geist-

lihen, Unterrichts- und

Medizinal - Angelegen- heiten.

In Vertretung: Sydow.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Dem Werkmeister K. Rungius auf Donnersmarckhütte bei Zabrze (Oberschlesien) is unter dem 12. Dezember d. Js. ein Patent E

auf eine Führungsvorrihtung an Freifall-Erdbohrern zum Drehen derselben in der durch Zeichnung, Modell und Be- schreibung nachgewiesenen Konstruktion, ohne Jemanden in der Anwendung bekannter Theile zu beschränken, auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Um- fang des preußischen Staats ertheilt worden.

Dem Civil FIngenieur A. Büttner und dem Nadelfabri- kanten H. Freimuth zu Aachen is unter dem 12. Dezemb:r 1873 ein Patent

auf eine Maschine zum Fohrden von Nähmaschinennadeln in der durch Zeihnung und Beschreibung nahgewiesenen Zu- sammenseßung, auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.

Dem Ingenieur L. Ehrhardt zu Zweibrücken if unter

dem 12. Dezember d. Js. ein Patent auf eine Hahnsteuerung für Woolfshe Maschinen in der dur Zeihnung und Beschreibung nachgewiesenen Zusam- mensezung und ohne Jemanden in der Benußung bekannter Theile zu beschränken,

auf drei Jahre, von jenem Tage an gerehnet, und für den

Umfang des preußishen Staats ertheilt worden.

und für den

Dem Bezirksmaschinenmeister bei der Königlich bayerischen |

General - Direktion der Verkehrsanstalten Jacob Heberlein

zu München is unter dem 12. Dezember d. Is. ein Patent auf eine durch Zeihnung und Beschreibung erläuterte Vor- rihtung zum Ein- und Aushängen von Eisenbahnwagen- Kuppelungen, ohne Jemanden in der Anwendung bekannter Theile derselben zu beschränken,

auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Um-

fang des preußishen Staats ertheilt worden.

Dem Besißer der Gaswerke zu Maidstone, Grafschaft Kent,

John West, ist unter dem 11. Dezember 1873 ein Patent auf eine Ladevorrihtung für Leuchtgasretorten in der durch Beschreibung und Zeichnung nachgewiesenen Zusammen- seßung,

auf drei Jahre, von jenem Tage an gerehnet, und für den Um-

fang des preußischen Staats ertheilt worden.

Das 34. Stück der Geseß-Sammlung, welches heute aus- gegeben wird, enthält unter Nr. 8164 den Allerhöchsten Erlaß vom 15. Dezember 1873, betrefend die Landestrauer um Ihre Majestät die Hochselige Königin-Wittwe Elisabeth. Berlin, den 15. Dezember 1873. Königlihes Geseß-Sammlungs-Debits-Comtoir.

Meran tmaGuUna wegen Ausreichung der neuen Zinscoupons zu den Staatsanleihen der vormals Freien Stadt Frankfurt a. M. vom 2. Januar 1844 und 1, Februar 1858.

Die Zinscoupons zu den Schuldverschreibungen der beiden vor- bezeihneten Staatsanleihen Serie I. Nr. 1—8 über die Zinsen für die Zeit vom 2. Dezember 1873 bis 1. Dezember 1881 nebst Talons werden vom 1. März 1874 an von der Königlichen Kreiskasse zu Frank- furt a. M. während der üblichen Dienststunden ausgereicht.

Diese Coupons können auch durh die Königlichen Regierungs- Hauptkassen, sowie dur die Königlichen Bezirks-Hauptkassen in Han- nover, Lüneburg und Osnabrück bezogen werden.

Beim Bezug der neuen Coupons find von dem Eigenthümer, oder dessen Beauftragten die alten Talons, nach den Anleihen getrennt, mit einem doppelten Verzeichnisse an die betreffende Kasse einzureichen. Das eine Verzeichniß wird, mit einer Empfangsbescheinigung ver- sehen, sogleih zurückgegeben und ist bei Aushändigung der neuen Coupons wieder abzuliefern; über die neuen Coupons und Talons hat deren Empfänger Quittung zu geben. Formulare zu diesen Ver- zeichnissen sind bei den genannten Kassen unentgeltlich zu haben.

Der Einreichung der Schuldverschreibungen bedarf es zur Erlan- gung der neuen Coupons nur dann, wenn die alten Coupons-Anwei- sungen abhanden gekommea find; in diesem Falle sind die betreffenden Dokumente an das Königliche Regierungs-Präsidium zu Wiesbaden mittelst besonderer Eingabe einzureichen, Die entstehenden Portokosten haben die Empfänger der neuen Coupons zu erseßen.

Wiesbaden, den 28. November 1873.

Der Regierungs-Präfident. v. Wurmb.

Nichtamiliches. Deutsches Nei.

Preufien. Berlin, 16. Dezember. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen im Laufe des heutigen Vor- mittags den Vortrag des Chefs des Militär-Kabinets, General- Major von Albedyll, entgegen und empfingen den Chef des Civil-Kabinets, Geheimen Kabinctsrath von Wilmowski.

Den Kammerherrndienst bei Ihrer Majeftät der Kaiserin-Königin übernehmen heute die Königlichen Kam- merherren Graf Häseler und Graf Schulenburg.

Se. Kaiserlihe und Königlihe Hoheit der Kronprinz is gestern Abend 84 Uhr von Dresden wieder hier eingetroffen.

Die feierlihe Einsegnung der Hohen Leiche Ihrer Majestät der verewigten Königin - Wittwe Elisabeth von Preußen findet heute Abend um 6 Uhr im Königlichen Residenzshlosse zu Dresden durch den Hof-Prediger Heym aus Potsdam statt. Nach der Einsegnung wird die Ueber- führung der Hohen Leiche mittelst Extrazuges der Leipzig-Dres-

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dener Eisenbahn nah Potsdam erfolgen. Der Oberst-Kämmerer Graf von Redern. der Vice-Ober-Ceremonienmeister von Roeder, der Kammerherr Graf Püler - Weistriß und die beiden Leib- Pagen der Hohen Verblichenen werden dem Ertrazuge bis zur Station Röderau entgegenfahren. Um 12 Uhr Nachts wird die Hohe Leiche auf der Wildpark-Station bei Potsdam eintreffen und daselbst durch ein Detachement der Gardes du Corps übernommen und demnächst nah Schloß Sanssouci übergeführt werden.

Zum Empfange der Hohen Leiche werden auch die früheren Flügel-Adjutanten Sr. Majestät des Hochseligen Königs Friedrich Wilhelm 1V. (General Graf von Bismarck-Bohlen, General von Treskow, General von Loën, General von Rauch, General Graf Kaniß, General Prinz Kraft Hohenlohe zu Neisse u. A.) auf der Wildparkstation anwesend sein.

Die Hofdienerschaft der Hochseligen Königin wird \ich in Trauerkleidern dem Leichenzuge anschließen.

In Sanssouci wird im Sterbezimmer Königs Friedrich 11, in welchem auch die Leiche des Hochseligen Königs Friedrih Wilhelm 1V. ausgestellt war, eine Paradeaufstellung der Hohen Leiche im geshlo}e- nen Sarge unter dem Thronhimmel vom Mittwoch ab stattfinden, zu welcher auch dem Publikum, sofern es in Trauerkleidern er- scheint, am Donnerstag und Freitag zwischen 11 und 3 Uhr der Zutritt gestattet sein wird.

Ueber die Beisetzungsfeierlichkeit, welhe am Sonnabend Mit- tags 12 Uhr in der Friedenskirhe zu Sansfouci stattfinden wird, sind die näheren Allerhöhsten Bestimmungen noch zu erwarten.

Des Kaisers und Königs Majestät haben mittelst Allerhöchster Ordre vom 6. d. Mts. zu genehmigen geruht, daß die Gräfin Maria Magdalena von Schlippenbach auf Heiligen Kreuz in Kroatien in Stelle der wegen Verheirathung ausgeschiedenen Gräfin vom Hagen als Hofdame Ihrer König- lihen Hoheit der Prinzessin Carl von Preußen an- gestellt werde.

Se. Majestät der Kaiser Und König habei dem Rabbiner-Seminar für das orthodoxe Iudenthum in Berlin die Rechte einer juristishen Person zu verleihen geruht.

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für Justizwesen und für Elsaß-Lothringen hielten heute Sizungen.

Das Staats - Ministerium trat gestern Abend zu einer Sißung zusammen.

Durch die bereits gestern in einer zweiten Nummer von uns veröffentlichte Allerhöchste Ordre an das Staats-Ministerium ist die in Folge des Ablebens Jhrer Majestät der Hoc- seligen Königin-Wittwe Elisabeth mit dem 15. d. M. beginnende Landestrauer auf sechs Wochen festgeseßt worden.

Gemäß den über die Landestrauer bestehenden allgemeinen Bestimmungen (§8. I. des Reglements vom 7. Oktober 1797; Allerhöchste Drdre vom 28. November 1845 Geseß-Samm- lung 1845 Seite 830 —) werden in Folge dessen in sämmt- lihen Kirchen des Landes die Glocken Mittags von 12 bis 1 Uhr vierzehn Tage lang geläutet.

In den Kanzleien is \echs Wochen lang \chwarz zu siegeln. Die betreffenden Behörden find, soweit dies erforderlich, mit be- sonderer Anweisung versehen.

Der heutigen (3.) Sißung des Herrenha uses wohnten der Vice-Präsident des Königlihen Staats-Ministeriums, Finanz- Minister Camphausen, der Justiz-Minister Dr. Leonhardt und cine größere Anzahl von Regierungs-Kommissarien bei. Nach- dem der Präsident Graf Otto zu Stolberg - Wernigerode die Sizung um 11 Uhr eröffnet hatte und das Haus den zahlreich vor- liegenden Urlaubs-und Dispensationsgesuchen zugestimmt hatte, ver- wies der Präsident darauf, daß der Wiederzusammentritt des Hauses in einen Augenblick falle, wo das ganze Land mit Trauer erfüllt sei (das Haus erhebt \sih), der Allmächtige habe Ihre Majestät die verwittwete Königin in der Nacht vom Sonntag auf Montag aus diesem Leben abberufen. Ein großer Theil der Bevölkerung sei persönlich durch diesen Trauerfall auf das Schmerzlichste berührt. Alle aber würden s|ch gufs Innigste der Trauer des Königs anschließen und der Hohen Verstorbenen die bisher ihr entgegengetragene Liebe und Treue in ihrem Herzen bewahren. Der Präsident {lug vor, das Präsidium des Hauses zu beauftragen, Sr. Majestät dem Könige in einem Schreiben die Gesinnungen und die Gefühle des Hauses auszu- drücken, und das Haus trat diesem Vorschlag stillschweigend bei.

Aus den nur. folgenden geschäftlihen Mittheilungen des Präsidenten heben wir hervor, daß Professor durh Allerhöchstes Vertrauen, Graf Kospoth-Guhrau durch Wahl des alten und befestigten Grundbesißkes und Geheime Regierungs-Rath Knoblauch als Vertreter der Univer- sität Halle in das Haus berufen sind. In das Haus eingetreteñ find die Herren Dr. Dernburg und Rautenstrauhz sie wurden von dem Präsidenten Namens des Hauses begrüßt und zur ge- meinsamen Arbeit willkommen geheißen. Demnächst trat das Haus in die Tagesordnung. Der erste Gegenstand derselben war die Beschlußfassung über die geschäftlihe Behandlung des Geseß- entwurfs, betreffend die Vereinigung mehrerer, jeßt zu Neuvor- pommern gehöriger Distrikte mit Altpommern, dem Regierungs- bezirke Stettin und den Kreisen Anklam und Demmin. (S, Nr. An der Diskussion betheiligten sih die Herren Hasselbah, Graf Krassow und Þr. Baumstark, dann wurde beschlossen, die Vorlage durch Vor- und Schlußberathung zu erledigen.

Der zweite Gegenstand der Tagesordnung war die Beschluß- fassung über die geshäftliße Behandlung des auf Anlaß eines Antrages des Abgeordneten Bernards von dem Hause der Ab- geordneten angenommenen Geseßentwurfs, betreffend die Auf- hebung der Kalender- und Zeitungsftempelsteuer. An der Diskussion betheiligten fih die Herren Baron Senfft von Pilsach, Beer (Halberstadt), Dr. Baumstarck, Stadt-Direktor Rasche, \o- wie der Vice-Präsident des Königlichen Staats-Ministeriums, Finanz-Minister Camphausen; dann wurde ein Antrag auf Schlußberathung abgelehnt, und auf Antrag des Präsidenten be- lossen, die Vorlage ebenfalls durch Vor- und Schlußberathung zu erledigen. Es folgte als dritter Gegenstand der Tagesord- nung der mündlihe Bericht der JIustizkommission über den Gesezentwurf, betreffend die Abänderung des §. 125 der han- noverschen bürgerlihen Prozeßordnung vom 8. November 1850 (S. Nr. 276 d. Bl.). Der Referent der Kommission, Herr Yenrici, beantragte Namens der Kommission:

1) die Eingangsworte dahin abzuändern: Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. verordnen, unter Zustimmung beider Häuser des Landtages Unserer Monarchie, für die Provinz Hannover, was folgt: 2) mit dieser Abänderung den Gesetzentwurf

in Nr. 9 der Drucfssachen anzunehmen.

Dr. Dernberg |

Nachdem der Justiz-Minister Dr. Leonhardt diefer Aende- rung zugestimmt und Herr Rasche konstatirt hatte, daß der hanhovershe Landtag sich mit der Vorlage einverstanden erklärt, wurde der Antrag des Referenten vom Hause ange- nommen. Es folgte als vierter Gegenstand der Tageordnung der Bericht der Justiz-Kommission über den Gesetzentwurf, be- tresfsend den Beginn der Gesetzeskraft der durch die Gescß-Samms- lung verkündeten Geseße (S. Nr. 269 d. Bl.). Der Referent Herr Fleck brantragte Namens der Kommission, den Gesetzentwurf in folgender Fassung * anzunehmen :

Wir W ilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c, verordnen, unter Zustimmung beider Häuser des Landtags Unserer Monarchie, was folgt :

S. 1. Ist in eincm durch die Geseßz-Sammlung verkündeten Grlasse der Zeitpunkt, mit welchem derselbe in Kraft treten soll, nicht bestimmt, jo beginnt dessen verbindliche Kraft in dem ganzen Umfange Unserer Monarchie mit dem vierzehnten Tage nah dem Ablauf des- jenigen Tages, an welchem das betreffende Stück der Geseß-Sammlung in Berlin ausgegeben worden ist.

Die entgegenstehenden Bestimmungen des Gesetzes vom 3. April 1846 (Gefeßz-Sammlung Seite 151), der Verordnung vom 1. Dezem- ber 1866 (Gejeß-Sammlung Seite 743) und der Verordnung vom 29, Januar 1867 (Geseß-Sammlung Seite 139) werden aufgehoben.

F. 2. Das gegenwärtige Geseß tritt mit dem 1, Februar 1874 in Kraft.

Nachdem der Justiz-Minister seine Uebereinstimmung mit diesem: Antrage zu erkennen gegeben, wurde derselbe vom Hause angenoinmen.

Der fünfte Gegenstand der Tagesordnung war die Schluß- berathung über den Geseßentwurf, betreffend die Berehnung des Kostenpauschquantums in den Streitsachen der Armenverbände. Der Referent Herr von Kröcher empfahl die unveränderte An- nahme des Geseßes, und das Haus trat diesem Antrage ohne Diskussion bei.

Es folgte als sechster Gegenstand der Tagesordnung der mündliche Bericht der Finanzkommission über den Geseßentwurf wegen Erhöhung der im §. 15 des Geseßes vom 1. Mai 1851, betreffend die Einführung einer Klassen- und klassifizirten Ein=- kommensteuer, vorgeschriebenen Gebühren (S. Nr. 273 d. Bl.), Der Referent, Herr Dr. Tellkampf, empfah! die unveränderte Annahme der Vorlage, und das Haus acceptirte diesen Antrag ohne jede - Debatte.

Der lebte Gegenstand der Tagesordnung war der münd- liche Bericht der Finanzkommission über den Geseßentwurf wegen Abänderung einiger Bestimmungen des Geseßes vom 11. Fe- bruar 1870, betreffend die Ausführung der anderweiten Rege- lung der Grundsteuer in den ProvinzenSchleswig-Holstein, Hannover und Hessen-Nassau, sowie im Kreise Meisenheim. (S. Nr. 273d. Bl.)

Der Referent Herr Bitter beantragte, den Geseßentwurf in der vorliegenden Fassung anzunehmen und nahdem Herr von Thaden sich ebenfalls in diesem Sinne ausgesprochen hatte, wurde dieser Antrag angenonmen.

Der Präsident \{chloß hierauf die Sizung um 12%, Uhr, beraumte die nächste Sißzung auf morgen (Mittwoch) Vormittag 10 Uhr an, und seßte auf deren Tagesordnung: 1) das Gesetz über die Vereinigung des Ober-Appellationsgerichts mit dem Ober-Tribunal. 2) Antrag des Grafen zur Lippe wegen der Kontinuität der Landtagsvorlagen, welcher zwar von der Kommission abgelehnt, aber von 20 Mitgliedern des Hauses wieder aufgenommen ist. 3) Wahl eines Mitgliedes für die Staats\hulden-Kom- mission. 4) Vorberathung des Geseßes über die Vereinigung einiger Distrikte Neuvorpommerns mit Altpommern. 5) Vor- berathung des Antrags des Abg. Bernards. 6) Mündlicher Bericht der Agrar - Kommission über das Geseß, betreffend die Ablösungen an die geistlihen Institute in Hannover. 7) Bericht der Matrikel-Kommission. 8) Petitions-Berichte derBudgct-Kommission.

- Das Haus der Abgeordneten erledigte in seiner gestrigen Sißung seine Tagesordnung vollständig, nur der Etat des Justiz-Ministeriums wurde abgeseßt, da der Justiz-Minister durh dringende Amtsgeschäfte verhindert war, den Sißungen von Montag und Dienstag beizuwohnen. Dagegen wurde das Extraordinarium der Domänen- und Forstverwaltung, sowie der Ver- waltung der direkten und indirekten Steuern in rascher Folge und fast ohneDiskussion genehmigt. Nur beidem Extraordinarium der Domä- nen-Verwaltung fand sich der Finanz-Minister mehrmals veranlaßt, das Wort zu nehmen (S. unter Landtagsangelegenheiten), ein- mal bei Tit. 3 (95,000 Thlr. zur Vollendung der Eindeichung der sogenannten Maxqueller in der Provinz Schleswig-Holstein), um die segensreihhen Wirkungen und die finanziellen Vortheile dieser Melioration zu entwickeln, und \sodann bei Tit. 7 (110,000 Thlr. zur Anlegung einer Hochdruck-Wasserleitung behufs Bewässerung des Thiergartens bei Berlin), um auch diese Aus- gabe als eine durch die Würde der Residenz des Preußischen Staates und des Deutschen Reiches gebotene zu bezeihnen. Die Ver- pflichtung des Fiskus, den Thiergarten in gutem Zustande zu

crhalten, wurde von dem Abgeordneten Dr. Lasker ausführlich er-

örtert, während der Abgeordnete Dr. Windthorst (Meppen) sie auf die Stadt Berlin abwälzen wollte. Schließlih wurde die Ausgabeposition genehmigt, jedoh mit folgender, von der Budget- fommission vorgeschlagenen Resolution: f

„Die Königliche Staatsregierung aufzufordern, mit den Kommu- nalverwaltungen von Berlin und Chürlottenburg eine Regelung über die Beitragspflicht zur Unterhaltung des Thiergartens herbeizuführen.“

Um 5 Uhr wurde die Sißzung”geschlossen.

In der heutigen (20.) Sizung des Hauses der Abgeord- neten, der am Ministertische der Staats-Minister Dr. Falk bei- wohnte, motivirte der Abg. v. Lubienski die von ihm einge- brachte Interpellation :

l) Ist der Königlichen Staatsregierung bekannt, daß nachdem an mehreren höheren Lehranstalten des Großherzogthums Posen êer öffentliche Religionsunterricht aufgebört hat in Folge des Me) kripts des Königlichen Provinzial-Schulkollegiums vom 17. September 153 den Eltern fkatholisher Kinder, bei Strafe der Entfernung [Ter Kinder aus der Anstalt, untersagt wird, dieselben privatim tin der Religion unterrichten zu lassen, E

2) und welche Schritte hat die Königliche Skaaiêregierung gethan, oder beabsichtigt dieselbe zu thun, um diesem trostlosen Zustande ein Fndo Hen 2 P Dr. Falk führte aus, daß das ange- zogene Reskript nur gegen die förmlich organisirten religiösen Privatschulen gerichtet gewesen sei, nicht _gegen den religiösen Privatunterricht \{lechthin; jene Schulen seien aber vom Erz- bischof zu dem Zwecke begründet worden, um die sprachlich- pädagogischen Vorschriften der obersten Shulbehörde zu umgehn. An diese Beantwortung der Juterpellation knüpfte sih auf den Antrag des Abgeordneten v. Jazdzewski eine Diskussion, bei der jedoh nur der Genaunte und der Abg. Witt (Posen) zum Wort gelangten; der leßtere billigte das Verfahren der Staatsregierung durhaus. Damit war die Interpellation erle- digt, und das Haus beschäftigte sih demnächst mit Wahlprüfungen.

Im amtlichen Theile dieses Blattes ist eine Bekannt- machung der Ressort-Minister, betreffend die Verpflihtung dea

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Geistlichen und Civilstandsbeamten zur Einsendung von Todten- listen an die mit dem 1. Januar k. I. in Wirksamkeit tretenden Erb\chaftsfteuer-Aemter, veröffentlicht. Ein Verzeichniß der zur Einsendung von Todtenlisten verpflichteten iei 7m (in den Provinzen Preußen, Posen, Schlesien, cic De Pommern, Sachsen und Westfalen) wird für jeden Bezir n gestellt und der zuständigen Provinzial-Steuerbehörde E werden. Die im Vordruck des Musters zur Todtenliste E Anweisung, wonach die Todtenlisten von den DAILR 26, S dem zuständigen Erbschafts\teuer-Amte guzusenden find, ete: von der in der Provinz Hessen-Nafsau, mili Ausnahmc R a ßeren Städte, bisher geübten Praxis ab, wona die Todten 2 behufs der Vervollständigung der Eintragungen zunächst den Ortsbehörden übermittelt und von diesen dem Ed at Fiskalate zugesendet werden. Da dieses Berfähren LA s b zweckmäßig bewährt und nicht zu Unzuträglichkeiten gefü E N so haben die Minister genchmigt, daß es auch in Zukunft Hierbei verbleibe,

Se. Hoheit der Herzog Elimar von Oldenburg, bisher ctatsmäßiger Stabsoffizier im 1. Garde-Dragoner-Regiment, ist, unter Belassung à la suite des Oldenburgischen E Regiments Nr. 19 und unter Beförderung zum APSLIE Ra, mit der Führung des 1 Hannoverschen Ulanen-Regiments, Nr. 13, unter Stellung à la suite desselben, beauftragt, der Major Prinz Friedrich zu Hohenzollern vom 1. Garde-Dragoner- Regiment zum etatsmäßigen Stabsoffizier im Regiment ernannt und der Major Prinz Wilhelm von Württemberg, Kô- nigliche Hoheit, Escadron-Chef im Garde-Husaren-Regiment, zur Dienstleistung beim 1. Garde-Dragoner-Regiment behufs Vertretung des beurlaubten Stabsoffiziers kommandirt worden.

Die Allerhöchsten Orts befohlene Deputation zur Beiwohnung des St. Georgs-Festes in St. Peters- burg und zwar: der General-Feldmarschall und General-Adju- tant Sr. Majestät des Kaisers und Königs Freiherr von Man- teuffel, der General der Infanterie und kommandirende General des V. Armee-Corps von Kirchbach, der General-Lieutenant und General - Adjutant Sr. Majestät des Kaisers und Königs von Tresckow, beauftragt mit der Führung des 1X. Armee - Corps, der General-Major und Commandeur der 3. Garde-Infanterie- Brigade, Knappe von Knappstaedt, der General - Major, Ge- neral à la suite Sr. Majestät des Kaisers und Königs und Inspecteur der Jäger und Schüßen, von Stiehle, der Haupt- mann, aggregirt dem Generalstabe der Armee, Baron von Collas, sind von ihrer Reise nach St. Petersburg hier wieder eingetroffen.

Sachsen. Dresden, 13. Dezember. Der König hat in einer heute dem Königlich württembergischen außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister, Frhrn. von Spitem- berg ertheilten Partikular-Audienz dessen Beglaubigungs\chrei- ben, durch welche derselbe von Neuem in gedachter Eigenschaft am hiesigen Königlichen Hofe beglaubigt wird, entgegengenom- men. Ferner hat Se. Majestät den am hiesigen Hofe erschie- nenen Königlich niederländischen außerordentlichen Gesandten, Herrn Rochussen, empfangen und aus dessen Händen ein Kondolenz- und Beglückwünschungs\chreiben des Königs der Niederlande, hierauf auch das neue Beglaubigungs\chreiben ent- gegengenommen, wodur derselbe als Königlich niederländischer außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister am hiesigen Königlichen Hofe akkreditirt wird.

Sessen. Darmstadt, 14. Dezember. Großherzogliche Provinzial - Direktor Geheime Rath Schmitt in Mainz auf seinen Sig in der Ersten Kammer der Stände Ver- dicht geleistet hat und dieser Verziht von dem G roßherzog angenommen worden ist; nachdem ferner der Prälat Dr. Simon sowie der Kanzler der;Landesuniversität, Geheime Rath Dr. Birn- baum ihre Verhinderung, auf dem Landtage zu erscheinen, an- gezeigt haben, hat Se. Königliche Hoheit folgende Mitglieder der Ersten Kamzner ernannt: 1) den Superintendenten von Rhein- hessen, Dr. Schmitt in Mainz, als Stellvertreter des Prälaten auf die Dauer des? Landtags; 2) den dermaligen Rektor der Landesuniversität, ordentlihen Vrofessor Pr. Angert Streng in Gießen, als Stellvertreter des Kanzlers der Landesuniversität auf die Dauer des Landtags; 3) den Präsidenten des Hofgerichts

der Provinz Oberhessen, Dr Buff in Gießen au Lebenszeit ; 4) den Kommerzien-Rath Carl &ranz Deninger in Mainz auf

D Lebenszeit.

Mecklenburg. Neustreliß, 14. Dezember. Der heute ausgegebene „Offiziele Anzeiger“ (Nr. 43) enthält u. A. die Bekanntmachung, betreffend die Vorarbeiten für die Eisen- bahnlinie Neustadt-Eberswalde Neustreliß.

Sternberg, 11. Dezember. Ein dem ver einigten Landtage zugegangenes \chwerin\ches Me vont O; d. M. zeigte an, daß die Regierung damit einverstanden sei, wenn die Sparkasse in Rosto von der Steuer befreit werde, da ihre Uebershüsse zu wohlthätigen Zwecken verwendet würden. Das Reskript geht zu dem betreffenden Antrag in das Komite. Ein zweites Reskript nebst Entwurf einer Verord- nung hat die Umrehnung der Taxe bei Iustizkanzleien, Nieder- gerihten, Hypotheken- und Stadtbuchbehörden in Reichsmünze und Abrundung dieser Taxen zum Gegenstand. Es wurde be- \{chlo}sen, daß der Landsyndikus Ahlers eine generelle Prüfung der Taxen vornehmen und dann berichten soll. Darauf seßten Stände ihre Berathung über den Bericht, betreffend das Krimi- nal-Kollegium, fort. Alle übrigen darin berührten Sachen waren bald erledigt; aber die Gehaltserhöhung der Mitglieder veran- laßte noch eine besondere Debatte. Endlich gaben Stände aber der Regierung nach und hewilligten die von dieser beantragten Grhö- hungen. Direktor und Fiskal erhalten 2200 Thlr., die Räthe 2000 Thlr. Den Subalternen wurde eine Zulage von 25 pCt. bewilligt. Dann nahmen die Stände die Berathung über den Gewerbe- betrieb im Umherziehen auf. Es war bestimmt, daß die Ver- ordnung nach drei Jahren revidirt werden solle, und die Regie- rung hatte dieselbe jeßt neu redigirt und die Steuersäße zum Theil etwas herabgeseßt. Sie empfahl ftatt der bisherigen 3 folgende 4 Steuersäße: Von 5—10 Mk, von 10—25 Mk., 45 Mk. und 60 Mk. Ferner proponirte die Regierung im N

„Als Begründung einer gewerblichen Niederlassung wird die Er- öffnung eines gewerblichen Unternehmens im Zweifel nicht angesehen, wenn dassclbe vor Ablauf von ses Wochen wieder aufgehoben wird.“

Das Komite erklärte sich \owohl gegen den neuen Tarif, wie gegen den proponirten §. 1; allein die Stände nahmen den Regierungsentwurf dennoch an,

Sachsen-Weimar-Eisenach. Weimar, 13. Dezember. Dem Vernehmen der „Leipz. Ztg.“ nah wird der nächste ordent- lihe Landtag des Großherzogthums auf den 18. Januar k. I. einberufen werden. Auf demselben- werden 13 neue und 18 bis-

Nachdem der

herige Abgeordnete erscheinen. Unter den Abgeordneten befinden | sich 10 ländlihe Grundbesißer, 7 aktive und 1 inaktiver Staats- | beamte, 3 Geistlihe, 3 Gewerbtreibende, 2 Advokaten, 2 städtische | Bürgermeister, 1 Univerfitätsprofessor und 1 Arzt. : Oldenburg. Oldenburg, 15. Dezember. Die ku- kularfeier der Selbständigkeit des oldenburgischen Staates und der Uebernahme der Regierung dur das jebige Großherzogliche Haus hat gestern unter regster Betheiligung aller Klassen der Bevölkerung stattgefunden. Die Feier, zu welcher die Straßen der Stadt sich überall festlih ges{chmüdckt hatten, be- gann mit einem Festgottesdiens in der evangelishen und in der katholischen Kirhe. Nach demselben nahmen die Höchsten Herr- schaften im Großherzoglichen Palais zunächst Adressen des Land- tages und der Landesfynode wie der Vertretung der Stadt Ol- denburg entgegen und empfingen dann die zahlrei aus allen Theilen des Landes herbeigekommenen Deputationen; auf eine längere Ansprahe des Landtags- Vice - Präsidenten Ahlhorn, | welcher die Entwickelungsgeschichte des Landes im verflossenen | Jahrhundert in gedrungenen Zügen zusammenfaßte und den Ge- finnungen treuer und dankbarer Anhänglichkeit gegen das Groß- herzoglihe Haus Ausdruck gab, erwiderte der Großl bewegten Worten. Auf ein Uhr Mittags war eine Defilir- Cour im Schlosse anberaumt, bei welcher die Höchsten Herrschaften die Glückwünsche des Hofes, des Beamtenthums und des Offi- zier-Corps entgegennahmen. Um fünf Uhr Nachmittags ver- einigte ein Gala-Diner auf dem Schloß neben den Spizen der Behörden und den anwesenden Fremden auch fämmtliche Deputationen aus Stadt und Land. An dasselbe \{loß sich ein von der Bürgerschaft der Stadt Oldenburg unter zahlreiher Betheiligung dem Großherzog dargebrater, mit Geshmack in Scene dessen Ende

geseßter Fadelzug , das Signal für den Beginn der in weiten Kreisen zur Feier des Tages in den Klubs und öffentlihen Lokalen der Stadt ver- anstalteten geselligen Vereinigungen gab. Von den auswärtigen Mitgliedern des Großherzoglichen Hauses waren zu den Festlich- keiten Herzog Elimar aus Berlin, der Erbgroßherzog aus Straß- burg nah Oldenburg gekommen ; der in Rußland lebende Herzog Peter von Oldenburg ließ sich und seine Familie durch seinen Flügel-Adjutanten Fürsten Obolenski vertreten. Dem Vernehmen nach hat Se. Majestät der Deutsche Kaiser in Veranlaffung der Säkularfeier ein beglückwünschendes Schreiben an den Großherzog gerichtet. Als Ueberbringer der (lückwünsche des Kaisers von Rußland war der Gesandte in Hamburg, Baron Vegesack, in Oldenburg erschienen. Auch eine Deputation des Westfälischen Kürassier-Regiments Nr. 4, dessen langjähriger Chef der Groß herzog ist, war zur Gratulation von Münster herübergekommen.

Sachsen - Coburg - Gotha. Coburg, 13. Dezember. Nachdem in mehreren öffentlichen Sizungen des gemein\chaft- lihen Landtags die demselben gemachten Borlagen, nament- lih auch die Voranschläge für die den beiden Herzoathümern gemeinschaftlichen Etatspositionen auf die Finanzperiode pro 1874/77 angenommen worden waren, wurde derselbe gestern wieder vertagt.

Schwarzburg-Nudolstadt. Rudolstadt, 13. Dezember. Das neueste Stück der Geseß-Sammlung publizirt das mit dem Landtage vercinbarte Geseh, betreffend die Aufnahme einer Anleihe von 600,000 Thlr. aus dem Reichs-Invalidenfonds.

AValdeck. Arolsen. Die Sitzung des am 9. Dezember wieder zusammengetretenen Landtags wurde um 10 Uhr Vor- mittags in Gegenwart des Landesdirektors von Sommerfeld und Finanz-Raths Waldeck vom Vorsitzenden eröffnet.

Zuvörderst machte der Landesdirektox der Versammlung Mittheilungen rücksihtlich der Reorganisation der Brandversiche-

rungs-Anstalt 2c. Sodann theilte der Vorsitzende der Versammlung mit, wie er dem Auftrage zur Uebermittelung der Adressen an Se. Majeslät den König von Preußen und Se. Durchlaucht den Fürsten nachgekommen sei, worauf der Landesdirektor erklärte, daß Se. Durchlaucht der Fürst, wie dieser ihm mitge- theilt, anläßlih der an ihn gerichteten Adresse der Stände Se. Majestät den König von Preußen um wohlwollende Aufnahme und Prüfung der Wünsche des Landtags ersucht habe. Der Vorsitzende zeigte hierauf der Versammlung als neu eingegangen an: 1) Gesuh des Gemeinde-Vorftandes von Züschen um Äb- hülfe gegen den durh Schwarzwild in dex Gemarkung Züschen

verursachten Wildschaden; 2) Schreiben des Landesdirektors vom | del ( ; j cus | Ehren der heiligen Cosmo e Damianoz; 7) das der barfüßigen | Karmeliter zu Ehren der heiligen Silvester und Martin in Colli;

28. November, betreffend einen Gesehentwurf wegen der Ver- pfändung bäuerliher und diesen gleichstehender Grundstücke ; 39) desgleihen vom 5. Dezember, betreffend die Nachzahlung zum Diensteinkommen des Kreisgerichts-Raths a. D. Kleinschmit für die Zeit vom 1. Oktober 1850 bis 31. Dezember 1855; 4) Antrag des Abg. Herwig, betreffend ZUsaßbestimmung zu der | Gemeinde-ODrdnung vom 16. August 1855.

Den einzigen Gegenstand der Tagesordnung bildete der \hriftlihe Bericht des Abg. Waldeck l. Namens des Verwaltungs- ausschusses zur Staatskassenrehnung pro 1871. Die Aus\chuß- anträge gingen dahin: 1) Zur Einnahme [Litt. B. lau- fende Verwaltung zu beanspruchen, daß die der Rech- nung nicht einverleibte Uebersicht Über den Stand des Vermögens stammes nachgeholt werde; 2) Zur Einnahme Cap. XVI. da der Zuschuß aus der preußischen Staatskasse 58,665 Thlr. betrage, die Rehnung cin Defizit von 22,566 Thlr. 29 Sgr. 11 Pf. ergebe und die Krone Preußen im Accessionsvertrage | es übernommen habe, die Ausgaben des Landes zu deden | den Zushuß auf 81,231 Thlr. 29 Sgr. 11 Pf. zu erhöhen ; 3) Zur Ausçcabe rücsichtlih der Ueberschreitungen Nachver- willigung eintreten zu lassen, mit Ausnahme der auf Seite 275 sub Nr. 92, 33, 34, 35 verzeihneten Ausgaben für Herstellung der Dekorationen des von Sr. Durchlaucht dem &Sürsten gestifte- ten Verdienst-Ordens 1. Klasse und für Beschaffung von Ver- dienstmedaillen im Gesammtbetrage von 333 Thlr. 23 Sgr. 8 Pf., rücksihtlih deren Streihung beantragt werde,

Diese Anträge wurden zu Beschlüssen der Versammlung erhoben und die vom Aus\chuß gezogenen Monita, nachdem vom Regierungskommissar Finanz-Rath Walde genügender | Aufschluß ertheilt worden, auf Antrag des Referenten von der Versammlung als erledigt angesehen.

Neuß. Greiz, l4. Dezember. Der Landtag hat in seinen leßten Sißungen die Gewährung einer Theuerungs- zulage an alle Staatsbeamte und zwar in der Höhe von 10 bis 20 Proz. von Besoldungen unter 400 Thlr. und von 10 Proz. von höheren Besoldungen auf dieses Jahr genehmigt und die vor- | gelegten Geseßentwürfe wegen Ablösung der Abdeckerei-Zwangs- | und Bannrechte und wegen Betriebs des Abdeckereigewerbes : wegen Aufhebung der ftillshweigenden Pfandrehte an Mobilien und wegen der persönlihen Vorzugsrechte im Konkurse und ndlih betreffs der Rangordnung der Gläubiger im Konkurse angenommen.

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erzog mit |

| Frankreich.

DHesterreich-Ungarn. Pesth, 15. Dezember. (W. T. B.)

In der heutigen Sißzung des Abgeordnetenhauses wurde

die Interpellation betreffs der Kabinetskrisis von der Re- gierung dahin beantwortet, daß der König das Demissionsgesucch des Finanz-Ministers und des Ministers für Kommunikationen und öffentlihe Arbeiten angenommen, dabei aber den Wunsch ausgesprochen habe, daß von denselben bis zur Ernennung ihrer Nachfolger die Geschäfte fortgeführt werden möchten. Eine

weitere Aenderung im Bestande des Kabinets stehe niht bevor.

Schweiz. Bern, 11. Dezember. Der SAnL E hat, die Bundes-Revisionsberathung fortsezend, Art. 2 bis 58 nah den Beschlüssen des Nationalraths unwesentlih ver- ändert angenommen. Der einzige Punkt, in welchem er vom Nationalrathe abweicht, ift, daß er die Frist für Aufhebung der bestehenden Spielbanken vom 31. Dezember 1876 bis 31. De- zember 1877 und den Termin, nah welchem alle Eingangs- gebühren, welhe die Kantone und Gemeinden für Wein und

| andere geistige Getränke beziehen, abgeschafft sein müssen, bis

1890 hinausgerückt hat. Der Nationalrath hatte bekanntlih be- \chlofsen, dies nah Ablauf von 15 Jahren eintreten zu lassen.

15. Dezember. (W. T. B.) Die vereinigte Bun- des versammlung hat heute im ersten Wahlgange Dr. C. Schenk mit 80 von 132 Stimmen zum Bundes-Präsiden- ten, Dr. Welti im zweiten Wahlgange mit 77 von 144 Stim- men zum Bundes-Vicepräsidenten gewählt. Zum Prä- sidenten des Bundesgerichts wurde im ersten Wahlgange Dr. Blumer, zum Vice-Präsidenten desselben im dritten Wahlgange Morel ernannt.

_ Großbritannien und Jriand. London, 13. Dezember, Auf Windsor fand gestern unter dem Vorsiß der Königin eine Berathung statt, in welcher Lord Aberdeen (Vorsitzender), der Minister des Innern und der Lord-Oberstkämmerer zugegen waren. Sir John Colewidge (Oberrichter der Common Pleas) und Þr. Lyon Playfair (der General-Postmeister) wurden als Mitglieder des geheimen Raths beeidigt. Später erhielten Herr Henry James (General-Anmwalt), Herr Vernon Harcourt (Ge- neral-Fiskal), Vicekanzler Charles Hall, Herr Archibald Paull Burt (Oberrichter von West-Australien) und Herr Henry Doyle (Dberrihter der Bahamainseln) aus den Händen Ihrer Majestät die Ritterwürde. :

19, Dezember, (V. T. B) Si H. S. P. Winter botham, Unter-Staatssekretär im Departement des Innern, is am Sonnabend in Rom gestorben.

Paris, 14. Dezember. Die Budget- Kommission setzte heute den Ertrag des Stempels auf die Cheques, Mandate u. \. w. auf vier Millionen fest. Die Kom- mission votirte au die Steuer auf Talg, die sie auf neun Mil- lionen {häßt, während die Regierung dieselbe nur zu acht Mil- lionen anseßt. Ferner wurde die Verdoppelung der Steuer (50 stait 25 Centimes) auf die Zollfreisheine und die Rüczölle an- genommen. Die Abgaben auf den Wein und den Apfelwein, so wie auf die Oele allex Art werden ebenfalls, und zwar um 90 Prozent erhöht.

Versailles, 15. Dezember. (W. T B) Se partistische Abgeordnete Haentiens richtete in der heutigen Sizung der Nationalversammlung die Anfrage an die Regierung, ob dieselbe das System der partiellen Ersazwahlen, in welchen offenbar eine große Gefahr liege, auch fernerhin beibehalten, und ob sie darauf beharren wolle, von der Ausübung eines Ein-

flusses auf die Wahlen völlig abzusehen. Die Berathung der | Interpellation wurde bis nah der Erledigung des Finanzesebes vertagt.

den auch ( lassen, die unsere Regierung, den angestammten

Jtalien. Rom, 11. Dezember. Die Kronprinzessin | Margaretha ift mit ihrem Sohn, dem Prinzen von Neapel, | im besten Wohlsein hier wieder eingetroffen. i Die zur Liquidation der Kirhen- und Klo stéex=- güter eingescßte Kommission wird am 16. wieder folgende Klöster in Besiß nehmen: 1) das Kloster der Theatiner in S. Andrea della Valle; 2) das der Krankenwärter des Heiligen Vincenz und Anastasius bei Fontana Trevi; 3) das der Filippi- ner in S. Maria in Vallicella; 4) das der Cisternienser in S.

| Bernardo alle Terme; 5) das der Silvestriner in S. Stefano

Carro; 6) das der Terziarier des heiligen Franciscus zu

8) das der Bufaliner in Santa Maria in Trivio; 9) das der Kanonissinnen der heiligen Pudenziana; 10) das der Augustiner- nonnen der heiligen Lucia in Selce; 11) das der Karmeliter Barfüßler in S. Maria della Vittoria; 12) das der Domint kanerinnen der allerheiligsten Annunziata.

Numänien. Bukarest, 7. Dezember. In den leßten Tagen berieth die Kammer über den Entwurf zur Adresse auf die Thronrede. Derselbe ward \chließlich mit großer Mehrheit angenommen, nur mit dem Zusaße: die Kammer erwarte, daß die Fürstlihe Regierung in Zukunft noch recht viele Konventionen mit auswärtigen Mächten abschließen werde. Der Adreßentwurf selbst lautet, nah der „AUg. Z3tg.*, in seinen Hauptpunkten:

„Allerdurhlauchtigster Herr! Die Kammer der Deputirten füblte sich besonders glücklich bei Anhörung der Botschaft, mit welcher Ew. Hoheit die Session dieses Jahres zu cröffnen geruhten. Es ift in der That ein Faktum von großer Bedeutung in unserem konstitus- tionellen Lebeu, daß die Kammer auch die dritte ordentliche Sesfion ihrer Legislatur in Anwesenheit desselben Ministeriums begonnen hat.

Wir haben mit Freuden die Versicherung entgegengenoinmen, daß unjere Beziehungen na außen die allerbefriedigendsten find, _Und waren glück- lich, o Höchster Herr, über die wohlwollenden Gefühle, welche die

Souverâne, mit denen Ew. Hoheit auf Ihrer Reise in diesem Som-

mer si begegneten, dem Fürsten der Rumänen an den Tag gelegt haben. Wir sind besonders zufrieden, daß die zwischen Rumänien und

Rußland abgeschlossene Postkonvention ins Leben getreten ist, und wer- anderen Konventionen unsere Mitwirkung angedeihen u t ; Rechten Rumäs- niens gemaß, mit den fremden Mächten einzugehen, Für nothwendig erachtet wird. Die durch die Botschaft angekündigten Geseßentwürfe werden von der Kammer mit der der Wichtigkeit ihres Gegenstandes angemessenen Aufmerksamkeit geprüft werden. Der offentliche Unterricht, dieser so wichtige Faktor im Leben einer Nation wird unsererseits mit der reichsten Fürsorge behandelt werden. Auch die Hinanführung des Klerus auf die Höhe seiner Mission bildet den Gegenstand der dringlihsten Wünsche unseres Volkes. Mit Ew Hoheit zugleich beglückwünschen wir uns über den soliden Kredit unserer fentlichen Effekten, welche inmitten der größten finanziellen Krisis im AuÏêland einen kaum bemerkbagren Nückgang erfuhren. Was abex die Acquilibrirung der allgemeinen Sitnation des Staatsschaßes anbelangt jo werden wir gewissenhaft jene Mittel prüfen, welche die Regierung Gw. Hoheit uns diesbezüglich vorschlagen wird. In Bezug auf die Agrikultur, den Handel und die öffentlichen Arbeiten freuen wir uns Uber die Vermehrung der durch unsere Eifenbahnen- erzielten Eim nahmen, und die Erleichterung, welche diese Bahnen der Agrikultur Ru- mäniens verschafft haben; ebenso freuen wir uns über das \chmeichelhafte Ne-