1873 / 298 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 17 Dec 1873 18:00:01 GMT) scan diff

Ihren Hofstaaten, der diesseitige sowie der Königlich bayerische e M4 und die Hofstaaten der S oébselicen Königin bei. Nah der Einsegnung erfolgte die Ueberführung der Hohen Leiche nah Potsdam. Während des Trauerzuges vom Schlosse nach dem Bahnhofe läuteten die Glocken \sämmtliher Kirhen Dresdens. Se. Majestät der König Albert, Se. Königlihe Hoheit der Prinz Georg von Sachsen und die Spigzen der hauptstädtishen Behörden waren auf dem Bahnhofe anwesend. Um 7# Uhr sehte sich der Extra- zug in Bewegung. In demselben gaben der Hohen Leiche das Geleite der Ober-Hofmarschall Graf von Keller, der Kammer- herr Graf von Lüttichhau, der Generalarzt Dr. Grimm und der Hofprediger Heym. Der diesseitige Gesandte am Königlich \säch- n Hofe Mai ins und \ähsis{che Hof-Kommissäre beglei- eten den Extrazug bis zur Station Röderau. “thi ‘ét auf Allerhöchsten Befehl Sr. Majestät des R E L der Oberst-Kämmerer Graf von Redern, der Vice-Ober-Ceremo- nienmeister von Roeder, der Kammerherr Graf Pückler-Weistritz

und die beiden Leibpagen der verewigten Köniain-Mittms tes Ta San Gnhen Qpido r Bau 1g nl Königin-Wittwe zun? XEmpsangr ves wp u UEK zandesgrenze abgeordnet.

Um 12x Uhr Nachts traf der Zug auf der Wildparkstation bei Potsdam ein. Zum Empfange waren daselbst die früheren Flügel-Adjutanten Sr. Majestät des Hoch\ eligen Königs Friedri Wilhelm 1Ÿ. General-Lieutenant von Tresckow, General-Lieu- tenant von Loën, General-Major Graf von Kanitz, außerdem der Commandeur der Gardes du Corps, Oberst Graf zu Lynar, und der Polizei-Präsident von Potsdam anwesend. Der mit Silber- beshlägen verzierte Ebenholzsarg, welcher die sterblihe Hülle der Hohen Verblichenen barg, stand in einem Waggon, der mit \chwarzem Tuch ausgeshlagen und auf den Ecken des Baldachins mit umsflorten Königskronen geshmückt war. An der Station wurde der Sarg auf einen Leichenwagen ge- hoben, welcher mit \sechs Schimmeln, dem Leibzuge der Hohen Dahingeschiedenen, bespannt war.

Den Kondukt eröffnete ein Zug der Leib-Compagnie der Gardes du Corps im Paradeanzuge, die durh die zweite Com- pagnie kompletirt war; dann folgte die Hofdienerschaft der Hoch- seligen Königin, und den Schluß bildete wieder ein Zug der Gardes du Corps. So bewegte fich der stille Trauerzug durch die Naht am Neuen Palais vorüber nah dem Schlosse von Sanssouci.

In dem nach den Colonnaden hin gelegenen Vestibule harrte Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz in der Uniform des Kürassier-Regiments Königin mit denjenigen Herren, welhe den Extrazug begleitet und sich dem Kondukt vorauf nah Sanssouci begeben hattea, und der in tiefe Trauer gekleideten männlichen und weiblichen Dienerschaft der Hochseligen Königin, der Ankunft des Trauerzuges. Als diese erfolgte, wurde der Sarg von der Leibdienerschaft abgehoben und unter

„S. 2, In den Civilsachen aus dem zeitherigen Bezirke des Ober- Appellationsgerichtes übt ein neu zu errihtender Senat des Ober- Tribunals die Gerichtsbarkeit aus.“

„S. 3. Der Justiz-Minister is ermächtigt, von den in §. 2 be- zeichneten Civilsachen diejenigen, bei welchen die Entscheidung nah denselben Gefeßen des materiellen Rechtes zu treffen ist, wie in dem Bezirke der Verordnung vom 2. Januar 1849 (Geseßz-Sammlung S. 1), einem anderen Civil-Senate des Ober-Tribunals zur Erledigung zu überweisen, sowie, vorbchaltlich der Bestimmungen in dem Gefseße vom 17. März 1852 (Geseß-Sammlung S. 73), Sachen aus_ den anderen Civil-Senaten dem nah §. 2 zu bildenden Senate des Ober- Tribunals im Wege der Geschäftsvertheilung zu übertragen.“

Dagegen beantragten die Herren Henrici und v. Bernuth:

Das Herrenhaus wolle beschließen: an Stelle des §. 2 des Geseß-

Vortritt des Ober- Hofmarschalls und der Kammerherren der Hohen Dahingeschiedenen in die inneren Gemächer gebracht. Un- mittelbar hinter dem Sarge folgte Se. Kaiserlihe und Königliche Hoheit der Kronprinz mit den übrigen Leidtragenden. An den Thüren der Gemächer standen Wachen der Gardes du Corps nud der Krongarde, im runden Saale eine Ehrenwache des Ersten Garde-Regiments zu Fuß, welche beim Nahen des Sarges die üblihen Honneurs machten.

Als der Sarg im Sterbezimmer Königs Friedrich 1, wo die Parade-Aufftellung der Hohen Leiche stattfinden soll, nieder- geseßt und mit Palmen, weißen Rosen und Kamelienkränzen, den leßten Spenden treuer Liebe und Anhänglichkeit, bedeckt war, \prah der Hofprediger Hegm vor demselben ein kurzes Gebet, worin er Gott für den Segen dai;fte, den Er durch die Hohe Verblichene allen Ihr näher Stehendent, deur Lande, dem Volke geschenkt habe, und für das ruhige selige Ende, welches Ihr be- chieden war. Nach dem Vaterunser kniete Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz tief bewegt am Fußende des Sarges in stillem Gebet nieder.

Um 2 Wx wax die Trotierfeierlihkeit beendet. Während der Nacht hiéeltèn Mannschaften der Gardes du Corps und Krongardisten in den Gemächern die Todtenwache.

Se. Majestät der Kaiser und König haben zu- folge Allerhöchster Kabinets-Ordre zu befehlen geruht, daß die Trauer um Ihre Majestät die Hochselige Königin Elisabeth in der Armee auf sechs Wochen von dem Tage des Eintreffens dieser Ordre ab, in nachstehender Weise stattfin- den soll: In den ersten drei Wochen tragen die Generale zur gestickten Uniform das Achselband, das Generalsabzeihen, den Adler und die Kokarde am Helm, die Schärpe, die Epauletten (Achfelstücke) zur kleinen Uniform, und das Portepée mit Flor überzogen, sowie einen Flor am linken Oberarm, alle Dffiziere den Adler (Stern) und die Kokarde am Helm, die Epauletten (Achsel- stüdte), die Schärpe, das Portepée und das Cartauche-Bandelier mit Flor überzogen ; sowie einen Flor am linken Oberarm. Die General- Adjutanten, Generale à la suite und Flügel-Adjutanten tragen die Achselbänder, die Husaren- und Ulanen-Offiziere die Fang- \chnüre und das National-Abzeichen, die Offiziere der Iäger- und Schützen, sowie die Landwehr -Offiziere das National- Abzeithen gleichfalls mit Flor überzogen.

In den lehten drei Wochen wird von sämmtlichen Offizieren nux der Flor um den linken ODberarm getragen.

An den Fahnen 2c. werden während der sechs Wochen zwei lange herabhängende Flore getragen, welhe unter der Spike zu befestigen sind. ; /

R É E E) E

Der Aus\{huß des Bundesraths für Rehnungswesen und die vereinigten Aus\{ü}e für Handel und Verkehr und für Rechnungswesen hielten heute Sizungen.

Das Herrenhaus begann seine heutige (4.) Plenar- sigung um 10 Uhr 20 Minuten unter dem Vorsiß seines Prä- fidenten Otto Grafen zu Stolberg - Wernigerode. Derselben wohnten der Justiz-Minister Pr. Leonhardt, Towie eine größere Anzahl von Regierungs-Kommissarien bei. Das Haus trat nah Erledigung der geschäftlichen Mittheilungen in die Tagesordnung ein, deren erster Gegenstand der Bericht der Justiz - Kommission über den Gesehentwurf (Nr. 273 d. Bl.), betreffend den Ent- wurf eines Gesehes über die Vereinigung des Dber - Appel - lationsgerihtes mit dem Ober - Tribunal, war. Auf

Antrag des Referenten Grafen zur Lippe bes{hloß das Haus, sofort in die Spezialdiskussion einzutreten. Die Kommission empfahl die Annahme des §. 1 der Vorlage in folgender Fassung: E

„Das dur die Verordnung vom 27, Juni 1867 (Geseß-Samm- lung Seite 1103) errichtete Ober - Appekllationsgeriht wird mik dem Ober-Tribunal vereinigt.

Das Leßtere erhält die Zuständigkeit, welche dem Ober - Appella- tionsgerict beigelegt war.“ E

Das Haus trat diesem Antrage ohne Diskussion bei. So- dann empfahl die Kommission, in das Gesch die folgenden Pa- ragraphen einzufügen :

entwurfs in der von der Justizkommission beantragten Fassung die nachfolgenden §8. 2 und 2a anzunchmen:

E 2, Jür die Civilsachen aus dem bisherigen Bezirke des Ober- Appellationdger ch8 aus dem Gebiet der vormals freien Stadt Fcrank- furt, aus dem Bezirz des Appellationsgerichts Greifswald und des Justizsenats Ehrenbreitsteln, own Aus den Hohenzollernschen Landen wird ein aus zwei Abtheilungen bestehender Senat errichtet.

8. 2a. ÎIn jedex der beiden Abtheilungen dieses Senats erfolgt die Entscheidung auf Grund eines über Rechtsfragen in einer gemein- schaftlichen Sißung der Abtheilungen herbeigeführten Beschlusses 1) wenn wegen der Wichtigkeit oder der Zweifelhaftigkeit der zu entschei- denden Rechtsfrage die Verweisung derselben an die vereinigten Abthei- lungen beschlossen wird; 2) wenn über Rechtsfragen ein Beschluß ge- faßt wird, welcher mit einer von der anderen Abtheilung abgegebenen Entscheidung sich in Widerspruch seßt. Im Uebrigen treten die für das Ober-Tribunal bestehenden Vorschriften, betreffend die Erhaltung der Einheit der Rechtsgrundsäße, in Beziehung auf die nah der Ver- einigung der beiden höchsten Gerichtshöfe ergehenden Entscheidungen auch für den neu zu errihtenden Senat in Kraft.

An der Diskussion betheiligten sich außer dem Referenten Grafen zur Lippe die Herren Henrici, Wever und von Bernuth. Auch der Zustiz-Minister Dr. Leonhardt nahm wiederholt Ver- anlassung, in die Debatte einzugreifen. Bei der Abstimmung wurde der §. 2 des Antrages der Herren Henrici und von Ber- nuth, sowie au der von der Kommission beantragte §. 2 ab- gelehnt. Der Referent Graf zur Lippe zog hierauf die von der Kommission beantragten Zusaßparagraphen 3 und 4 zurü. Die 88. 5 und 6 des Kommissionsantrages, welche gleichlautend sind mit den §8. 2 und 3 der Regierungsvorlage, wurden von dem Hause ohne Diskussion angenommen, ebenso auch der von der Kommission als Zusaß beantragte §. 7 (jeßt §. 4) in fol- gender Fassung:

& 7. Dieses Gesetz tritt mit dem 1. April 1874 in Kraft.

Urkundlich u. \. w.

Endlih wurde auch die Einleitung des Geseßes in fol- der Kommission vorgeschlagenen Fassung ange-

gender, vo! nommen :

Wir Wilhelu, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. verordnen unter Zustimmung der beiden Häuser des Landtags Unserer Monarchie, was folgt :

Es folgt als zweiter Gegenstand der Tagesordnung der Be- richt der Justiz-Kommission über den von dem Herrn Grafen zur Lippe vorgelegten Gesezentwurf.

Die Kommission empfahl den in dem Antrag enthaltenen Gesetzentwurf, welcher folgendermaßen lautet:

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.,

verordnen in Ergänzung des Artikels 64 der Verfassungs-Urkunde vom 31. Januar 1850, unter Zustimmung dex beiden Häuser des Land- tags Unserer Monarchie, was folgt: _ Geseßesvorschläge, mit Ausnahme des Staatshaushalts-Etats, in Betreff derer innerhalb einer Sibungsperiode die Beschlußfassung nur eines Hauses des Landtags stattgefunden hat, oder cine übereinstim- mende Beschlußfassung beider Häuser nicht hat erzielt werden fönncn, sind, falls fie nicht zurückgezogen worden, innerhalb derselben Legislatur- Periode bei dem nâhsten Zusammentritt des Landtags von demjenigen Hauje ¿ur Berathung zu ziehen, bei welchem sie anhängig geblie- hen sind.

Urtundlich 2c. ; : abzulehneu. An der Diskussion betheiligten sich außer dem Referenten Herrn Wever noh die Herren v. Bernuth, Tellkampf und der Antragsteller Graf zur Lippe, sowie der Regierungs Kommissar Landrath v. Brauchitsh. Dann wurde der von dem Grafen zur Lippe beantragte Geseßzentwurf mit großer Majorität abgelehnt.

Der dritte Gegenstand der Tagesorönung war die Wahl cines Mitgliedes zur Staats\{chulden-Kommission. Auf Vorschlag dex Herren Graf Itenpliy und Wilkens wurde der Herr Dr. Sulzer per Akklamation einstimmig zu diesem Amte gewählt und von dem Präsidenten sofort mittelst Handschlages dazu verpslichtet.

s}

j ch l

In der heutigen (21.) Sißzung des Hauses der A d: geordneten, der am Ministertisch der Minister des Innern, Graf zu Eulenburg und der Minister der geistlichen 2c. Ange- legenheiten Dr. Falk mit zahlreihen Kommissarien beiwohnten theilte der Präsident v. Bennigsen zunächst mit, daß er auf fein Gesuch um einc Audienz bei Sr. Majestät dem Kaiser und König folgendes Antwortschreiben Seitens des Hofmarschall! Amtes erhalten habe:

] Berlin, 16, Dezember 1873,

Im Allerhöchsten Auftrage habe ih die Ehre, Ew. Hochwohl- geboren hierdurch ganz ergebenst mitzutheilen, wie die von dem Hause der Abgeordneten bekundete Theilnahme an dem betrübeuden Heimgange JIhrer Majestät der verwittweten Königin Elisabeth Sr. Majestät dem Kaiser und Könige zur besondern trostreichW Befriedigung gereichte, sehr gern auch Sr. Majestät die Deputation des Häuses persönlich noch empfangen würden, um die Beileidsbezeugungen entgegenzunehmen. Cine plôöh- [ih eingetretene Heiserkeit verhindert aber leider Sr. Majestät am Syrechen und lebhaft bedauern es daher Allerhöchstdieselben, aus die- fem Grunde darauf verzichten zu müssen, den Herren die gewünschte Audienz ertheilen zu können und dabei auch für die besondere Theil- nahme Allerh öchstihren Dank cuszusprechen, welchen ih hierdurch zu übermitteln mich beehre.

Genehmigen Ew. Hochwohlgeboren die Versicherung meiner vor- züglichsten Hochachtung, mit der ih ganz ergebenst zeichne

Pückler. An den Präsidenten des Hauses der Abgeordneten Herrn von Bennigsen

Hochwohlgeboren.

Eingegangen ift 1) ein Antrag des Abg. Werner, betreffend die Aufhebung der Bestimmung des lübischen Rechts, wonah un- chelihe Kinder kein Erbe nehmen; 2) vom Abg. Hagen auf Erlaß eines Gesetzes, betreffend die Aufhebung der Bevorzugung der Beamten hinsihtlich der Theilnahme an den Kommunal- und Kreisabgaben; 3) is vom Abg. von Wierzbinski die Auf- hebung des Strafverfahrens gegen die Abgg. von Iazdzewski und von Czarlinski beantragt worden.

Auf der Tagesordnung ftand die erste und zweite Berathung des Gesehentwurfs über die Beurkundung des Personenstandes und die Form der Eheschließung. (S. Nr. 292, 293 d. Bl.)

ZUr ersten Berathung verlangten 18 Redner das Wort, darunter 7 gegen die Vorlage. Bon den lehteren spra zuerst Abg. Petri, der den §. 6 der Vorlage beseitigen und dur eine Bestimmung in §. 1 zu erseßen beantragte, durch welche Geist- lihe und Religionsdiener von der Bestellung zu Standesbeam-

| gaben nid

ten ausgeschlossen werden sollen. Der Abg. Richter (Sanger- hausen) erklärte sich vom evangelishen Standpunkt aus durch- aus. dafür, daß ausnahmsweise, wo das örtliche Bedürfniß dazu zwingt, auch Geistlihe zu Standesbeamten bestellt werden. Der Abg. Bruel bekannte fich als einen Gegner der obliga- torishen und Fürspreher der fakultativen Civilehe. Abg. Graf Limburg-Stirum sagte der Staatsregierung den Beistand der konservativen Partei in ihrem Kampf gegen den katholischen Klerus in vollem Maaße zu troß der \{chweren Bedenken, welche die Partei \eit jeher gegen die obligatorischen Civilehe gehegt habe und die noch niht gehoben seien. Der Widerstand der römischen Kurie werde unzweifelhaft gebrohen werden, wenn sie erkennen würde, daß er nußlos is und die große Mehrheit des preußischen Volkes hinter seiner Regierung steht. :

Nachdem noch der Abg. Reichensperger gegen die Vor- age gesprochen, nahm bei Schluß des Blattes der Staats-Ministcr Dr, Falk das Wort,

Das „Marine-V.-Bl.“ veröffentliht folgende Nachrichten :

S. M. Kanonenboot „Delphin“ ist am 4. Dezember c. in

Kiel außer Dienst gestellt, S. M. S. „Friedrih Carl ging am 9. November . (12 h, Mitternacht) von Malaga nah Gibraltar, Behufs Ein- nahme von Kohlen, in See und ankerte dort am 10.; verlicß am 15. dess. Mts. Gibraltar und traf vor Malaga an demselben Tage wieder ‘it.

Am 17. November c. nöthigte hoher Seegang und auffom- mender füdöstliher Sturm die Panzersregatte und S. M. S- „Elisabeth“, die Rhede von Malaga zu verlassen und in Sec zu gehen. Am 19. kehrten die Schiffe in den Hafen zurü, gingen am 21. wiederum von Malaga in See und trafen au 22. desselben Mts. auf der Rhede von Escombrèero ein. In der Naht vom 2. zum 3. Dezember c. kreuzten beide Scifse zwischen Cap Tinoso und Palos und ankerten am 4. desselben Mts. wieder auf der Rhede von Escombrero.

S. M. Kanonenboot „Meteor“ is am 27. November €. auf der Rhede von Escombrero angelommen und in der Nacht vom 2. zum 3. Dezember c. von dort nah Porman in See ge- gangen.

S. M. S. „Arcona*“ ist am 20. November c. uf Funchal Rhede (Madeira) angekommen und beabsichtigte am 23. desselben Mtíts. wieder in See zu gehen.

S. M. S. „Albatroß“ ging am 13. Oktober c. von Rio de Ianeiro in See, lief am 9. November c. vor Port of Spain Trinidad ein, fette nah kurzem Aufenthalte die Fahrt fort und ist am 13. desselben Mts. in St. Thomas angekomuien.

S. M. Brigg „Rover“ traf am 3. Oktober c. in Rio de Janeiro ein und wollte am 1. November c. diesen Hasen ver- lassen, um die Reise nah Barbados fortzusetzen.

S. M. S. „Nymphe“ hat unterm 24. Oktober c. den Hafen von San Franzisco verlassen und ankerte am 6. No- vember c. im Hafen von Mazatlän, von wo aus das Schiss be- absihtigte, am 10. desselben Mts. nah Callao in See zu gehen.

- Der Eilzug 1V. der Königlichen Ostbahn traf am 16. huj. wegen starken Seitenwindes, Abwartens der Kreuzungen und der Rückmeldungen vorlergegangener Züge mit 2 Stunden und 25 Minuten Verspätung hier ein. Posen, 16. Dezember. Der General-Feldmarschall von Steinmetz is aus Görlig hier angekommen und hat im Hotel de France Wohnung genommen.

Sachsen. Öresden, 16. Dezember. Das 19. Stück des Geseß- und Verordnungsblatts für das Königreih Sachsen enthält u. A. das Gese vom 29. November d. V die Ps visorishe Forterhebung der Steuern und Abgaben im Jahre 1874 betreffend, und die Verordnung hierzu vom gleichen Datum.

Im Beginn der heutigen Sizung der Zweiten Kam- mer gab das neuerdings immer häufigere Borkommen anonymer Eingaben an die Kammer dem Präsidenten Veranlassung, den Wunsch auszusprehen, daß im Publikum jene Bes.immung der Landtagsordnung bekannt werden möge, wonah ano- nyme Eingaben vom Präsidenten einfah beigelegt wer- den müßen. An den auf der Tagesordnung besfind- lihen, vom Abgeordneten Krehshmer erstatteten Bericht der dritten Deputation über den Anirag des Abg. Günther auf Vorlegung eines Gesehes, nach welchem bei Dismembration von Grunbstücken die Regulirung der Steuern und Abgaben nicht vor, sondern na ch der Besigtitel-Berichtigung im Grund- und Hyvothekenbuh zu bewirken ist, knüpfte sih cine längere Debatte. Gs wurde \chließlich ein Antrag des Abg. von Oehlschlägel an- genommen, welcher die Regierung zum Erlaß einer Verordnung ermächtigt, durh welche bestimmt wird, daß bei der Dismembra- tion von Grundstücken die Regulirung der Steuern und Ab- qt vor dem Eintrag ins Grund- und Hypothekenbuch, sondern nah demselben zu bewirken ift; dabci soll die Regierung die von der Deputation gemachten Vorschläge und die im Laufe der Debatte aus der Mitte der Kammer gestellten Anträge in Erwägung ziehen.

Hessen. Darmstadt, 16. Dezember. Die Érste Kam mer ist in ihrer heutigen Sißzung dem Beschlusse Zweiter Kam- mer, die legislatorische Initiative der Kammer betreffend, mit der erforderlichen Zweidrittelmajorität beigetreten.

Mecklenburg. Sternberg, 12. Dezember. Heute be=- rieth der Landtag einen Bericht des Polizei-Komite, betreffend die Erhöhung der Gehalte der Chaussee - Verwaltungs- Beamten und Offizianten, sowie den Antrag aus BVer- pachtung der Chaufseegeld-Erhebungsstelen. Das Komite befür- wortete die Proposition der Regierung bis auf die Chausseegeld- Einnchmer, weil es die Absicht ist diese Stellen gu verpachten. Das Plenum lehnte jedoch die Gehaltserhöhung für die Techniker ab, den Copiisten und den Chausseewärtern wurde dagegen die Gehaltsaufbesserung bewilligt. Hierauf berichtete das Justiz- Komite über den Entwurf einer Verordnung, betreffend die Ent-

scheidung der Kompetenz-Konflikte zwischen den Gerichten und |

Behörden. Der dafür zu fonstituirende Gerichtshof soll beftehen aus dem Präsidenten des Ober-Amtsgerichts, einem {hwerinschen Kanzlei-Direktor, einem \ hwerinschen höhern Verwaltungsbeamten, einem s\trelißshen höhern Justiz- oder Verwaltungsbeamten und einem Mitgliede des Gngern Auschusses. Der ausführliche Bericht hebt hervor, daß der Geseßentwurf anscheinend durch die JInkonvenienzen veranlaßt sei, welche sich bei Bestellung eines

rokfurators- herausgestellt hätten. Die Entscheidung darüber, ob solche erfolgen solle, trage den Charakter der Entscheidung in eigener Sache, und die Ablehnung werde als Justizverweige- rung aufgefaßt, jedoh frage cs sih, 1) ob für die Stände ge- nügende Veranlassung vorliege, sich ihres Vertretungsrechtes zu entäußern und, 2) ob für Kompetenz-Konflikte zwischen Admini- strativ- und gerihtlihen Verfügungen, wo der Rechtsstreit be-

reits anhängig ist, die neue Einrichtung noh ein sahlihes Be- dürfniß sei, Die Majorität des Justiz-Komite bejahte beide Fragen. Die Minorität wollte den Gesehentwurf zum größten Theile ablehnen und fand keine genügende Veranlaffung, das ständische Vertretungsrecht aufzugeben. Darauf gaben dic De- putirten der Stadt Rostock zu Protokoll: S

„Der Stadt Rostock steht vermöge des ihr exbvertragsmaßig zu- gesicherten freien Stadtregiments die eigene Cognition und Entschließung darüber zu, ob sie gewilligt ist, in den wider fie und ihre Behörden erhobenen Klagen die Einwendung mangelnder gerichtlicher Kompetenz geltend zu machen. /

Sodann sind ibr in dem von der Aflerhöchsten Landesherrschaft am 17. März 1827 ratifizirten Erbvertrage vom 14/16. desselben Monats Artikel VI. wegen der gerichtlichen Verfolgung ihrer vermeint- lihen Ansprüche an Serenissimum, die Großherzogliche Regierung und an die sonstigen nachgeseßten Behörden besondere vertragsmäßige Rechte verliehen. i : -

In beider Beziehung werden die Gerechtsame der Stadt Nostock durch den von der hohen Regierung zur ständischen Beschlußfa]jung herausgegebenen Gesetzentwurf, betreffend die Entscheidung der Kom- petenzkonflikte zwishen den Gerichten und den Berwaltungsbehörden, ergriffen.

Wir lehnen deshalb im Auftrage unserer Kommittenten un Reservation dex städtischen Gerechtsame die Anwendung diejes Gescbßes auf Rostock ab.“

__ Die Stände vertagte die Berathung bis Sizung.

Braunschweig. Braunschweig, 16. Dezember. Das Königliche Staats-Ministerium veröffentlihte unterm 11. Dezem- ber ein höchstes Reskript, wonach, da die in der Verordnung vom 20. Oktober 1870, betreffend die Beschaffenheit der Schan k- gefäße, enthaltenen, von der Normal-Eichungs-Kommission in Berlin empfohlenen Vorschriften in den das Herzogthum begren- zenden Staaten des Deutschen Reiches nicht eingeführt sind und

ter 52 z

das im Art. 10 der Bundes - Maß- und Gewichtsordnung vom |

d

17. August 1868 gedahte „Zumessen im öffentlichen Verkehre den Aus\hank von Wein und Bier in Wirthschaften nicht in sih begreift, die gedachte Verordnung wieder aufgehoben ist.

Schwarzburg-Nudolstadt. Rudolstadt, 13. Dezember, In der heutigen Landtagssizung hatten sih, wie die „Weim. Ztg." mittheilt, nux 7 Abgeordnete eingefunden. Gleich nach Beginn der Sizung kam ein Schreiben zur Verlesung, in wel- hem 7 niht erschienene Abgeordnete die Niederlegung ihrer Mandate anzeigten, indem sie als Grund anführten, daß \sih der Abgeordnete Neumann in einer Aus\chußsißzung beleidigender Ausdrücke gegen sie bedient habe, welche vom Vorsizenden nicht gerügt worden seien. Sowohl Neumann als auch der Vor- sißende Knoch verneinten das Beleidigende der fraglihen Aeuße- rungen. Fernere Sizungen werden in Folge der nunmehrigen Beschlußunfähigkeit bis auf Weiteres unterbleiben.

IKValdeck. Arolsen. In der öffentlihen Sißung des Landtags der Fürstenthümer Waldeck und Pyrmont am 11. Dezember referirte zuvörderst für den Gefsehgebungs- Aus\{huß Abg. Hastenpflug zu dem Entwurf eines Gesetzes, be- treffend die Verpfändung bäuerliher und diesen) gleichstehender Grundstücke. Die Ausschußanträge wurden zu Beschlüssen der Versammlung erhoben, und erhielt sodann der Geschentwurf im Ganzen die ständische Zustimmung.

Hierauf erstattete für denselben Aus\{huß Abg. Waldeck 11. Bericht zu dem vom Abg. Herwig eingebrachten Antrag:

den Landes-Direktor zu ersuchen, dem Landtage in nächster Diät eine geseßliche Vorlage zu machen, nah welcher 1) der §. 64 der Gemeinde-Ordnung vom 16. August 1855 dahin abgeändert wird, daß zur Wahlfähigkeit zum Vürgermeister niht länger der Besiß des Gemeinderechtes erforderli ist; 2) die Bestimmungen des 8. 119 gedachten Geseßes unter Aufhebung des alin, 5 dahin er- weitert werden, daß auch dasjenige Einkommen von in den hiesigen Fürstenthümern wohnenden Personen, welches nah dem §. 4 des Bundesgeseßes vom 13. Mai 1870 zu den diesseitigen Staaksftenern nicht herangezogen werden fann, der Gemeindebesteuerung unterliegt ; und beantragte Annahme. Nachdem Antragsteller seinen An- trag weiter begründet, wurde der Antrag des Referenten Be- {luß der Versammlung.

Für den nämlihen Aus\s{huß berichtete sodann Abg. Wiedel zum Gesuche des Gemeindevorstandes von Züschen um Abhülfe gegen dur Sch{chwarzwild in der Gemarkung Züschen verursach- ten Wildschaden und wurde, da nach der Mittheilung des Landes-Direktors alles zur betreffenden Abhülfe Dienliche bereits vorbereitet bezw. ins Werk geseht wocden, der auf Uebergang zur motivirten Tagesordnung gehende Anirag des Referenten von der Versammlung angenommen.

Zu dem Referate der vom Landtag zur Regulirung der Stift Schaakener Angelegenheit gewählten Komission erstattete hierauf Namens des Verwaltungs - Ausschusses Abg. Bender \chriftlichen Bericht. Der Aus\{huß empfehle der Versammlung folgende Resolution zu Annahme:

Sndem Stände der Kommission wegen des von ihr beobachteten Verfahrens ihre volle Befriedigung zu erkennen geben, sprechen sie zugleich ihr lebhaftes Bedauern darüber aus, daß die Vorschläge die Kommission von der Vertreterin Sr. Durchlaucht des Fürsten abgelehnt und die Verhandlungen demgemäß gescheitert find.

Im Uebrigen werde der in der Sizung vom 11. d. M. gestellte Minoritätsantrag, welcher dahin geht: i

Stände halten nah wie vor die Ansprüche des Landes auf das Stift Schaaken für begründet, find aber gern bereit, einen erheb- lichen Theil der angesammelten Ueberschüsse des Stifts zur Auf- besserung der gering dotirten Pfarrstellen des Landes der Kirche zu iberweisen. Da die ständische Auffassung in Betreff der Ansprüche des Landes Höchsten Orts auf Schwierigkeiten gestoßen ist, es aber nicht zu verantworten ist, das Sliftsvermögen der früher zwischen Regierung und Ständen vereinbarten Bestimmung über die Ber- wendung desselben zu gemeinnüßigen Zwecken, wie solche z. B. die Unterstüßung d r Geistlichen involviren würde, länger zu entsprechen, fo sind Stände damit einverstanden, dasz die Frage über die defini tive Regulirung der Angelegenheit vorläufig intaft bleibt,

als nunmehriger Ausshußantrag zur Annahme empfohlen, sowie desgleichen zur Petition des Pfarrers Schmidt zu Jmmighausen folgende Refolution :

Stände sprechen ihr lebhaftes Bedauern darüber aus, ihren Beschluß vom 16. November v. J. in Folge der in der protokolla- rischen Eröffnung des Herrn Geheimen Raths von Stockhausen ent- haltenen Erklärung nicht zur Pirfekiion bringen zu können, müssen es dem Petenten vielmehr überlassen, seinen Rechtsanspruh ander- weitig zu verfolgen.

Die Aus\hußanträge wurden einstimmig zum Beschluß der - Versammlung erhoben.

Zum Gesuche der Städte Arolsen, Corbah und N.-Wil- dungen um Erlaß eines Gesehes wegen Entschädigung für die durch §. 7 der Gewerbeordnung aufgehobenen städtischen aus- \{ließlihen Gewerbeberechtigungen, Zwangs- und Bannrechte referirte für den Geseßgebungsausschuß Abg. Hagemann und beantragte mit Rücksicht auf die in der Ausschußsizung vom Landesdirektor abgegebenen Erklärung, daß die fraglihe Ange- legenheit bereits in Deliboration genommen sei, Uebergang zur

zur nächsten

motivirten Tagesordnung. Der Antrag des Referenten wurde O Gließlih La f

Nachdem \chließlich für den Berwaltungs - Aus\{huß f: Staatskostenrehnung pro 1869 der Abgeordneter Walde | Veri erstattet und die Versammlung die betreffenden Aus\{chuß-An- träge angenommen hatte, erklärte der Landesdireftor von Som- merfeld im Namen Sr. Majestät des Königs von Preußen den diesjährigen Landtag für geschlossen. Der Vorsigende brachte hierauf auf Se. Majestät den König von Preußen und Se Durchlaucht den Fürsten zu Waldeck und Pyrmont ein drei- faches Hoch aus, in welches die Versammlang lebhaft einstimmte.

q a Lübeck, 15. Dezember. Die heutige Versammlung der Bürgerschaft war hauptsähhlih der Berathung des Staats- budgets für 1874 gewidmet; dasselbe wurde unter Bewilli- gung eines Zuschusses aus der Reservekasse von 35,190 Mark mit der Einnahme und Ausgabe auf 1,993,512 Mark sich aus- gleihenden Summe genehmigt, dabei aber zugleih auf Antrag von Dr. Klügmann an den Senat das Ersuchen gerichtet, bei künftigen Budgetaufmachungen zur Erlanguug klarer Uebersicht nicht wehr, wie jezt geschieht, die Verwaltungskosten, bei Forsten, Vereinen, Stenerhebung u. \. w. in der Einnahme vor der Linie abzuziehen, sondern die Trennung von Einnahmen und Aus- gaben überall strenge durchzuführen, auch das Ordinarium und Extraordinarium in Einnahme und Ausgabe zu trennen. Ein ferner selbständiger, auf das Budget bezüglichher Antrag des Ober-Appellationsgerihts-Rathes Dr. John, dahin, daß Ueber- \chü}se niht mehr der Reservekasse überwiesen, sondern als Ein- nahmeposten in das nächstjährige Budget gebracht, auch die Zinsen der Reservekasse nicht dieser zugeschlagen, sondern in die ordentliche Einnahme gebracht werden, wurde dem Bürger-Aus- {uß zur näheren Erwägung überwiesen,

f L. ntere E T E C ERE M R

Oefterreich - Ungarn. Wien, 16. Dézember Das Reichs3geseyblatt veröffentliht eine Verordnung des Handels- Ministers vom 14, Oktober 1873, womit ein Termin (31. De- zember 1873) für die Zulassung von nicht der Aichordnung vom 19. Dezember 1872 entsprehenden Waagen zur Aichung fest- gesezt wird; ferner eine Verordnung des Handels-Ministeriums vom 20. Nöoember 1873, womit im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern das Uebermaß jener nah metrishem Maße angefertigten Gefäße festgeseßt wird, welche in öffentlichen Schanklokalitäten zur Verabreihhung der Getränke an die Konsu- menten benüßt werden.

Pesth, 15. Dezember. Die Antwort, welhe das Ministe- rium heut im Abgeordnetenhause auf die Interpellation behufs der Kabinetskrisis dahin ertheilte, daß der König die Demisfion des Finanz-Ministers und des Kommunikations-Mi- nisters angenommen habe und daß dieselben nur bis zur Grnen- nung ihrer Nachfolger im Amte verbleiben, eine weitere Nabinets- frisis stehe niht bevor, wurde mit 161 gegen 125 Stimmen zur Kenntniß genommen, nachdem die unklare erste Abstimmung eine erregte, theilweise stürmishe Debatte zur Folge hatte, weil die Fraktionen der Linken mit der Centrumspartei in der Majorität zu fein glaubten. Das Haus nahm demnächst das Gesetz über das Rekfrutenkontingent mit 151 gegen 100 Stimmen an und seßte dann die Budgetberathung fort.

Schweiz. Bern, 14. Dezember. Der Nationalrath hat heute beschlossen, seine Verhandlungen nächsten Sonnabend, den 20. Dezember, abzubrehen und erst-am 19. Januar 1874 wieder zusammenzukonunen, wo er dann die zweite Lesung der Bundesrevision nah den Beschlüffen des Ständerathes vor- nehmen wird.

Der Ständerath, welcher mit der Revision der Bun-

desverfassung im Laufe dieser Woche bis zum Art. 44 vorgerückt ist, wird wohl noch bis zum 24. d. M. zusammenbleiben. Auch in seiner leßten Sißung, in welcher das Niederlassungswesen be- handelt wurde, hat er den Beschlüssen des {Nationalraths un- wesentlih verändert beigestimmt. Leßterer beschäftigt fich noch immer mit dem Budget für 1874.

T6 Do W D) Di Standérath hat

heute mit einigen unwesentlichen Veränderungen die Beschlüsse des Nationalraths über die Glaubens- und Gewissensfreiheit ge- nehmigt. Abgelehnt wurde nur die Bestimmung, daß über die religiöse Erziehung der Kinder bis zum 16. Lebensjahre der- selben der Vater resp. der Vormund entscheiden soll. Niederlande. Haag, 13. Dezember. Der Finanz- Minister hat in der Zweiten Kammer der General- staaten bei der Berathung des Budgets seines Departements für 1874, welches heute mit 39 gegen 17 Stimmen genehmigt wurde, die Erklärung abgegeben: daß er, wofern nicht unvor- hergesechene Umstände eintreten, noh im Laufe dieses Sißungs- jahres einen Antrag auf Abschaffung der Seifenaccise einbringen werde.

Ein gestern Abend hier eingegangenes Privat-Telegramm |

aus Penang vom 12. d. M. berichtete, daß 9000 Mann nieder- ländischer Truppen am 9. d. M. an der atchinesishen Küste in der Nähe der Hauptstadt Athin landeten. Näheres meldet über diese erste Operation des Expeditions-Corps ein Tele- gramm des General - Lieutenants van Swieten, welches unter dem Datum des 13. d. M. aus Penang nah dem Haag abgefertigt worden. Aus dieser Depesche ergiebt sich, daß die Landung bei Pedropunt am Atchin - Flusse, auf der Rhede von Atchin, mit vollklommenem Erfolge unter dem Feuer des Feindes bewerkstelligt wurde. Auf niederländischer Seite gab es feine Todten, nur einige Verwundete. General Verspijck leitete die erste Operation. Sce- und Landmacht wetteiferten mit ein andec zur Erlangung des Erfolges. Zu dem guten Resultate trug das Feuer der Flotte viel bei. Der Geist unter den Trup- pen war vorzüglich, troß des Verlustes, den sie durh die Cho- lera erlitten, woran übrigens von Offizieren nur ein einziger ge: storben. Man beabsichtigte, sich zu Kwala Gighen zu befestigen.

Großbritannien und Friand. London, 15. Dezember. Geftern, an dem 12. Jabrestage des Todes des Prinzen Albert, besuchte die Königin in Begleitung des Prinzen und der Prinzessin von Wales, des Prinzen und dexr Prinzessin Ludwig von Hessen, des Herzogs von Edinburgh und ihrer übrigen Kinder das Königliche Mausoleum in Frogmora, woselb|st unter der Leitung des Dechanten von Windsor und des Dechanten von Westminster, Dr. Stanley, ein feierliher Gottesdienst stattfand. Zur Feier des Todestages wurde in der Königlichen Kapelle in Whitehall am Schlusse des gestrigen Gottesdienstes der Todten- marsh aus „Saul“ auf der Orgel gespielt.

Dex neue Bischof von Ely, Pr. Wordford, erhielt gestern in der Westminster-Abtei die Weihe für sein neues Amt. Den feierlihen Akt vollzog der Erzbischof von Canterbury unter Assistenz der Bischöfe von London, Winchester, Rochester, Lin- coln, Carlisle, und Ripon und des Bischofs Mac Dougall,

eines früheren Kolonial-Prälaten.

| | | j | feine Mittheilung darüber geben könne, wann das neue Münz- j l | | |

|

Frankreich. Versailles, 16. Dezember. (W. T. B.) Die National-Versammlung berieth heute den Etat des Handels-Ministeriums. 4 17. Dezember. (W. T. B.) Die Kommission für die Armee-Angelegenheiten hat beschlossen, zum Zwecke der Einberufung der zweiten Abtheilung des diesjährigen Kon- tingents, auf welhe Seitens des Kriegs-Ministers ursprünglih verzichtet war, die Bewilligung von 17 Millionen zu beantragen.

Jtalien. Rom, 13. Dezember. Der Senat hat geftern seine Zustimmung zu dem von der Kammer angenommenen Gesezeniwurf gegeben, welcher den Betrieb von ambulanten Ge- schäften durch Kinder verbietet, und die Deputirtenkammer it in die Berathung des provisorishen Budgets des Ministe- riums für Handel, Industrie und Ackerbau eingetreten.

_— Nach dem gestern zur Vertheilung gekommenen Kom- nissionsberizt über das Budget des Kriegs-Ministeriums hat sich das im Voranshlag auf 166,882,047 L. angeseßte Or- dinarium auf 166,732,047 L. ermäßigt. Das Extraordinarium il, wie im ministeriellen Voranschlage, 17,305,000 L. geblieben, so daß sich die Gesammtausgaben für das Iahr 1874 auf 184,037,047 L. belaufen. Im Voranschlage des Finanz-Miniz \lers waren 185 Millionen angegeben, Wenn man zu diesen 184 037,047 L. noch die Passivrüstände vom Jahre 1873 reh- net, die 20,175,000 L. betragen, so kommen 204,212,047 L. sur 1874 heraus. In der zweiten Hälfte des Iahres 1874 tritt das neue Geseg in Kraft, welches den Sold der Offiziere und die Gehälter der Beamten des Kriegs - Ministeriums und damit also die Summe seiner Ausgaben vermehrt, aber diese Mehr=

ausgaben werden auf der andern Seite dur erhöhte Einnah-

men aus den Staatsgütern und durch die Einzahlungen derx

| einjährigen Freiwilligen wieder ausgeglichen. Schließlich bestätigt

der Kommissionsbericht, daß die im Voranshlag ausgeworfenen Summen nicht hinreihen werden, um die vom Kriegs-Minister vorgeschlagene und vom Parlament angenommene und vom König sanktionirte Heeres-Organisation konsequent durchzuführen, d. h. 300,000 Mann drei Jahre lang in Waffenübung zu er- halten, zumal das Extraordinarium von 20 Millionen \{chon auf eine Reihe von Iahren engagirt ift.

16. Dezember. (W. T. B.) Der Minister - Präsident Minghetti erklärte auf cine in der heutigen Sihung des Senats an ihn gerichtete betreffende Interpellation, daß die Regierung den Beschluß gefaßt habe, die ausländishen Inhaber der italie1.ischen Rente den Formalitäten einer Aussage an Eidesstatt (einem sogenannten Affidavit) zu unterwerfen.

In der Deputirtenkammer wurde an den Minister der öffentlichen Arbeiten, Spaventa, eine Anfrage betreffs des Eisenbahndienstes zwischen Italien und Deutschland gestellt. In Beantwortung derselben versicherte Leßterer, daß durch die zu dem Zwecke der Herbeiführung einer Beschleunigung in dem EGisenbahnverkehr zwischen den beiden Ländern bereits eingeleiteten Verhandlungen alle in dieser Beziehung noch vorhandenen Schwierigkeiten voraussihtlich bald beseitigt werden würden. Der Minister erklärte ferner, daß die Brücke bei Borgoforte (bei Mantua) in der zweiten Hälfte des nächsten Jahres vollendet sein werde,

Schweden und Norwegen. Stockholm, 13. Dezember. Auf die an den König ergangene Einladung, bei der Eröffnung der 9 schwedis{che Meilen langen Privatbahn Halsberg-Motala- Miölby zugegen zu sein, is Se. Majestät mit Gefolge heute früh mittelst Extrazuges nah Halsberg abgereist. Der König will die Nacht über in Motala bleiben ud morgen, nachdem. er in der dortigen Kirhe dem Gottesdienst beigewohnt hat, nah der Hauptstadt zurückkehren.

Aus dem noch nicht veröffentlichten Bericht der Reviz foren über die Stellung und die Verwaltung des Reichs\chulden=- Kontors im Jahre 1872 theilt „Göteborgs Posten“ mit, daß von

den sämmtlichen konsolidirten Staatsschulden Schwedens, | welche seit 1855 zur Anlage von Eisenbahnen theils in preuß. Ct., theils in Pfd. Sterl. und theils in \{chwedischer Münze ge-

hoben worden sind, am 31. Dezember 1872 noch 116,769,471 |

hwedishe Rth. unbezahlt waren.

Dänemark. Kopenhagen, 13. Dezember. In der heu- tigen Sißung des Fol fethings wurde der Finanzaus\chuß ge= wählt. Bei der vorgestern stattgefundenen ersten Berathung des Finanzgeseßes erklärte der Finanz-Minister in Veranlafsung ciner vom Abgeordneten Frederiksen gestellten Frage, daß er

gesetz in Kraft treten werde; aber es seien bis jeßt 665,000 Stück neue Münzen geprägt worden. Die Schjörringsché Mißtrauensadresse kommt am Mittwoch zur Verhandlung.

Amerika. Washington, 18. Dezember. (W. T. B} Schaßsekretär Richardson hat eine Vermehrung der Steuern um den Betrag von 42 Millionen beantragt. Das Repräsentantenhaus beschloß darauf, es möge von der Regie- rung zunächst erst eine Vorlage darüber gemacht werden, in welcher Weise die Ausgaben möglih| gemindert werden könnten.

Asien. Wie dem „Reutershen Bureau“ aus Calcutta vom 14. d. M. telegraphirt wird, is das Ergebniß der Ernte so weit bis jeßt ermittelt werden kann, im Allgemeinen etwas besser, als anfänglih antizipirt wurde. Indessen zeigt sich noch immer keine Besserung in den Aussichten der bedrängten Distrikte Die Preise sind stationär und die Regierung kauft stetig Ge- treide auf. :

Afrika. Von der Goldküste liegen per Dampfer „Biaffra“ bis zum 17. November reichende Nachrihte# vor. Darnach is} ein Heer von 25,000 Aschantis in der Nachbar- schaft des Prah überflügelt und umzingelt worden. Die Aschan- tis sind, wie man sagt, von einem halbkreisförmigen Kordon von eingeborenen Truppen eingeschlossen, und es bleibt abzu- warten, ob sie in dieser Lage bis zur Ankunft der britischen Truppen gehalten oder noch weiter nah der Küste getrieben wer= den können. Mittlerweile is in Cape Coast Castle durch einge= borene Boten die Nachricht eingetroffen, daß König Koffi auf die Kunde von der Lage seiner Invasionsarmee seine Hauptstadt verlassen habe und an der Spiße von 60,009 Mann nah dem Prah marschirt fei.

Nathrihten aus Cape-Coast-Castle vom 24, v. M. über London zufolge, war Sir Garnet Wolseley, der Führer der Expeditionstruppen, vom gelben Fieber vollständig genesen _ Natal is der neuesten Kap-Post zufolge mit einem Kaf fer nkrieg bedroht, der aus der Weigerung eines Hôupts lings, seine Waffen zu registriren, entstanden ist. Eine Abthei= lung Kavallerie, die ausgesandt wurde, um ihn zum Gehorsam zu zwingen, fiel in einen Hinterhalt und verlor drei Mann darunter den Sohn des Kolonialsekretärs. Langalibaleli, entïam, und man befürchtet, Basutoland wenden, dürfte.

R lin « r Der Häuptling, 1 rckchtet, er werde fih nah wo seine Anwesenheit gefährlih werden