1873 / 298 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 17 Dec 1873 18:00:01 GMT) scan diff

o E E Sn R E L AEE E M E S LOO o E E E I T

Liverpool, 16. Dezember,

wWlasgow, 16 Dezember. numbers warrants 106 sh. 4 d.

in der gleichen Woche des vorigen Jahres. Huli, 16. Dezember.

(W. T, B.) Getreidemarkt.

E 2 es - Le

(W. T. B.) Getreidemarkt. Weizen stetig, Mehl ruhig, Mais 3 d, niedriger, --- Wetter: Schön. (W. T. B.) Roheisen. Mixed

Letztwöchentliche Verschifffang 11,215 Tons gegen 16,241 Tons

liséher Weizen knapp, alle Sorten fest behauptet. Manchester, 16. Dizember, Nachmittags. (W. T. B.)

l2er Water Micholls 121,

lität Rowland 141,

Ármitage 9, 12er Water Taylor 103, 20er Water 30er Water Gidlow 141, 30er Water Clayton 141, 40r Mule Mayoll 13, 40r Medio Wilkinsen 143, 36r Warpeops-Qua- 40r Double Weston 143, 60r Double Weston 174, Printers 15/, 4, 4/,, S4 pfd. 123, Gutes Geschäft zu vollen Preisen. |

Paris, 16. Dezember, Nachmittags. (W. T. B.)

Produktenmarkt. Januar - April —,— Februar 86,75, per Januar - April 86,50. Dezember 84,75, pr, Januar-April 85,50,

Orleans 17. Petroloum in âd. do, Philadelphia pr. Gallon von B64 Pfd. 13 Róöther Frühjahrsweizeu 1D. 65 C.

fracht 121

Kaffee 24, Zucker 8.

Weizen ruhig, per Dezember 38,75, per Mehl ruhig, per Dezember u, per Januar-

Rüböl steigend, pr. Mai-August 88,50. Spiritus ruhig, pr. Dezember 74,00. Wetter: Be

New=-WYorK, 16. Dezember, Abends 6 Ubr,

Wazrenbericht., Baumwolle in New-York 164, do. in New- New-York pr. Gallon von 64 Pfd. 14, 2 MEHL T D 10 C. Getreide-

deckt. B WJ

Munz En,

Bergwerks-Gesellsohaft vereinigter Bonifacius bei Gelsen- Die auf den 1. Januar fut. ausgeschriebene Vollz. auf die

kirohen,

Aktien IL. Emiss. ist auf den 15, Juni fut, hbinausgeschoben.

S: SCr D iOmen.

Frachtschiffahrts-Gesellschaft zu Dresden, findet 8. Januar fat. unter Zah-

auf 80,000 Thlr. neue Aktien à 100 Thlr. Aktionäre zum Pari-Course vom 5. bis lung der ersten 40% Dresden statt.

40 Thle Vei dèr G

AuaSzatiungeza.

Die Subscript., für die zeitigen

esellschaftskasse in

Magdeburg - Halberstädter Eisenbahn - Gesellsobast, Die

Einlösung der am 2, Januar fut. fälligen

4} und 95% Prior.-Oblig. der 2{% Rentenpapier

E ; 41nscoupons der 4,

, (frühere Cöthen-

Bernburger Stamm-Aktien der 4{% Magdeburg-Wittenbergischen

Prior.-Oblig.,, sowie der 3% Rentenpapiere

(früher Magde UTg-

Wittenbergische Stamm-Aktien) erfolgt von da ab bei der Diskonto-

Gesellschaft und S, Bleichröder in Berlin; s. Ins.

in Nr. 297

Breslau-Schweidnitz-Freiburger Eisenbahn. Die am 2. Ja- nuar fut, fälligen Zinsen der Stamm-Aktien Lit. B. werden von da

ab in Berlin bei der Bank für röder und Jacob Landau ausgezahlt; s, Ius. in N

Handel und Industrie, S. Bleich-

L D9T

Eng-

Pr.

Berliz-Potsdam-Magdeburger Eisenbahn. Die am 2. Januap fut. fälligen Zinsen der Prior.-Oblig. werden von da ab bei der Gesellschaftskasse und bei Meyer Cohn in Berlin ausgezahlt; s. Ins, in Nr. 297.

Reohte Oder-Ufer-Elsenbahn-Gesellsohaft. Die am 2. Januar fut, fälligen halbjährigen Zinsen der Prior.-Oblig. à 5% p. a. wer- den vom 29. Dezember cr. ab bei der Preussischen Bank-Anstalt Henckel-Lange und bei der Diskonto-Gesellschaft in Berlin ausge- zahlt: s. Ins. in Nr. 297. : i S A

Saal-Unstrut-Eisenbabn. Die am 1./15. Januar fat. fälligen Telezgrauttische Wittercngzaeherielhaitie, Coupons déf PROE «Stamm- und. Stamm-Aktien werden mit Thlr 2 : E 15. pr. Stück vom 1. Januar fut, ab bei der Centralbank für In- Ort | Bar. | Abw Temp. | Abw | Wind dustrie und Handel in Berlin: eingelöst; s. Ins, in Nr. 297. 5 |P. L v.M,| B. |v.M. as

Altenburg-Zeitzer Eisenbahn. Die am 1, Januar fat, fälligen | - Coupons der 414 Prior.-Anleihe werden bei der Gesellschaftskasse in Altenburg eingelöst.

Niodersächsisohe Bauk. Die am 2. Januar fat. fälligen Cou- | pons werden bei J. J. Caro in Berlin eingelöst. »|

AKtiea-Gesellsohaft Eisenbüttenwerk-Thale, Die Divid. pr. | 7| 1872/73 von 18% 36 Thlr. pr. Aktie wird vom 20. d. M. ab | bei der Diskonto-Gesellschaft in Berlin ausgezahlt.

niss der ausgeloosten zum 1, Jusi 1874 gekündigten Oblig. ; s. Ins. in Nr. 297.

Posener Provinzial-Obligationen. Das Verzeichniss der aus- gloosten zum 1, Juli 1874 gekündigten Oblig. ; s. Ins. in Nr. 297. Auasweise von ESankien.

Prenussisobe Central-BodenkKredit-Aktion-Gesollschaft. Den Status vom 30. November cr.; s. Ins. in Nr. 297.

Allgemeine . J Himmelils-

| ansicht.

17, Dezember, 4,0| |NW,, Sturm. |heiter. 3,6|4-5,9/ N W,, s, stark. bedeckt, !) 4,6|-+5,2| [bedeckt.2) 5,4| |NW, z. W. 8t.bewälkt. ,3|4+-4,8|NW,, stark. |wenig bewölkt, | |NW.,, Sturm. bedeckt, ;| |NNW,, stark. trübe, -9,2|NW., stark. |bedeckt, 3) |WNW,, schw,| bewölkt, | - N lebh bewölkt. |WzNWs stark +-6,1|W., s. lebh. |bedeckt.#4) +-5,1/NW., stürm, |bedeckt,5) -5,0SW,, mässig, bedeckt.) |-45SW,, stürm, halb heiter. ?) | 4,9|W s. stark. bed., Regen. | [SW., g8hw, schön. Oa. -2,0/N W,, lebh. [heiter » Wiegbade [NW,, lebh, bewölkt,®9)

I ai 2 Vi os i 3012 QOUTE

ck Cr èn

71 ba

Königsbozg. DAÑZIC Kielei Haf. D ¡Cöslin E DE 37 G W everieuch, 33: Gener} V erSarmmmitnz enn, 7 Wilhelmsh, De Kommandit-Gesellsobaft auf Aktien Bad Könlgs- | © Stettin .…..% dorf Jastrzemb. Ausserordentl, Gen, - Vers. in | SjGrönungen . d: Bréslan 6 Bremen . . +9: Chemisohe Fabriken Oker und Braunsohweig, | 260er Ordentl. Gen.-Vers, in Braunschweig. Resîdenz-Bau-Bank. Ausserordentl, Gen .-VYers. in Berlin. Frankfurter WeohslerbankK. Vers, in Frankfurt a. M. Ausrcichung von Coupons und Altien. Staats-Anlelhen der vormals frelen Stadt Frankfurt a. M. 133: s i de 1844 und 1858, Die Zinscoupous für die Zeit vom 2. Dezem- Ratibor ...|322,5 2,0|/+4,9/NW , lebh. wolkig. ber 1873 bis 1. Dezember 1881 werden vom 1, März 1874 bei der Ter 38384 3,7|+4,1|8., s8chw. heiter, neblig. Königl, Kreiskasse in Frankfurt a. M. ausgereicht ; Bekannt- Cherbourg , : |WNW., mäss.|Nebel. : machung in Nr. 297. | Havre... 1341 |SW,., mässig. trübe. Rumänische FEisenbahn-AKkKtien-Gesellscbafi, Der Umtausch | 7|Karlsruhe. ./334,5 ¡SW schwach. bedeckt der Interimsscheine der Stamm-Prior.-Aktien gegen die definitiven | 8|8t, Mathicu|342,: 'NW, seluw. Nebel, zest.Reg. Stücke erfolgt von jetzt ab bei der Diskonto-(Gesellschaft und S. 8 Constantin. |336,( VW indsfille. Schön. Bleichröder in Berlin; s. Ins. in Nr. 297 Provinzial-Bülsskassen für Preussen. Die 2, u den Oblig. pr. 1874 bis 1878 wird vom 17. Dezember 1 dem Geschäfts-Bureau in Königsberg ausgereicht ;

in NE 207

s d

J I

|

Es

o L L S

1 O5 Co P |

O ch

J

18, Dezember.

N T

D I D V V O I D O C S p Q O 1 pel, pued

bb

F

- E Cn A Cn

| GMBönater, 3: Torgau... 8

Breslau .,.|

} Brügge?

I JAN 1874 Anusserordentl. Gen -

J R O

Serie Orkan aus SW. 2?) Gestern und Nachts Gestern Náchts 12 Ubr Barum. 322,9, Sturm und Regen. 4) Seit gestern Abend Sturm 5) Regen. Nachts stürmisch, *) Gestern stürmisch.

Sturm. Nachts Regen. ®) Gestern Vormittags und Abends Regen.

1) Regen. Gestern Sturm, Schnee, Regen Regen. ; und Regen,

Wiindignaungen und Verloosungen. 7) Gestern Beeskow-Storkowsohke Kreis-Obligationen, Das Verzeich-

COUDON

V c Ï L 7 Cr. abi (Gestern

Handels-Negister. Handelssachen.

In das Prokurenregister des unterzeidneten König- | zufolge Berfügung vom 9. |

lichen Kreisgerichts ift Dezember 1875

KEZZZRLRE ! 5705 4:

gezeichnet, _Ubertrag Geestemünde, den 13. Dezember 1873. | 2) bei dem A. Schaffhausenschen Bankverein

Königliches

bei der unter Nr. 2 eingetragenen, dem Kaufmann E

_—,

Heinrich August Dölle zu

haber der Firma: __Profkura : folgender Vermerk eingetragen:

Tito Ao Goinrid Mart A ¿ { s

Ie Dem Helnri Cc) Uuguit Bolle ertheilte Profi

uit erloschen.

Gardelegen, decn 9. Dezember 1873.

Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

„I. W. Müller“

Bekanutmachung,

In das hiesige Handelsregister Fol. 164 zur Fir! Schaefer, Lackmaun & Cie. zu Geestemünde heute folgende Aenderung cingctragen:

1) Jett Firma Schaefer & Co.

2) Ein Gesellschafter: Anton Fr. L ausgeschieden; unter den {chaftern wird die Gesellschaft fortgeseßt.

3) Die Firma wird ledigli von dem Kauf

mann Hermann Schaefer zu Geestemünde

[M.2031]

d Das der Attiengesellschaft gehörige, hierselbst in dex Zimmerstraße

Behufe ein Texmin auf

in dem Bureau des unterzeichneten Nota

den 27. d. M., Nachmittags 3 Uhr,

tönnen 1 wevden. Dezembex 18

Treppe, anberaumt. Daselbst die Bedingungen eingesche1 VBerlín, den 13.

) g le Isecnschnibbe von dem | Kaufmann Johann Wilhelin Müller hier als In- |

ertheilte

‘unter

schon

1 [3690] | Oeffentliche dungsprozeßf 1

j e geborenen r

a a

n i |

Konfurfse, Subhaftationen, Aufgebuce, | 4) bei famnmtlihen Stations Kassen der Nhein- Vorladungen u. dergl.

che der verehelichten Winkler, Ida, | erhoben werden. e a j idart, zu Nieder-Leppersdorf wider ihren | Die Coupons müssen den Zahlstellen mit nume- Ehemann, den vormaligen Kanzleigehülfen Gotthardt | risch geordneten, nach den Emissionen getrennten und

- 5 F C A EO A L ZMESZNTINS M E 2AM T RDAANEE MZ 59S Q A E L A ITL L 66 fK i B S C ZE 20 L ILELATE B T ZTAEL LS S SUVONG T E

Berlin bei der Filiale der Mitteldeutschen Creditbank oder bei der DisKonto- Gesell- sChaft,

Breslau beim Scohlesischen BanKyvereln,

Frankfurt a, M. bei Herren J Weliler Söhne,

Dresden bei derx Dresdener Bank,

Leipzig bei der Leipziger Diskonto - Gesell- sohaft,

Amsterdam bei Herren Lippmann, Rosen=- thal & Cie,,

Brüssel bei Herren Brugmann Söhne,

Londen bei Herren N, M, Rothsohild and S008,

welchem Geschäftsführung | 1) bei der Direktion der Diskontogesell\s{haft

in Berlin,

1

Amtsgeri in Cöln, | 3) bei der Filiale der Bank für Handel und H Indvstric zu Frankfurt a. M.,

Nahe-Eisenbahn, soweit deren Geldbestände | ausreichen und E Fn der Eheschei- 9) bei unserer Hauptkasse hiersclbst

Borladunag.

| [D

| Winkler von hier, Nr. 50 1872, ift ein Termin zur | von den Eigenthümern unterschriebenen Verzeichnissen in Krakan bei Herrn Franz Anton Wolf.

(

mündlichen Verhandlung auf den 9. Iuli 1874, | Übergeben werden, Bormittags 11 Uhr, im Sißungszimmer unsers | anberaumt worden

| Gerichtslofkals

| diefenigen Urkund

Den, welche zum Beweise des

es der Che]scheid

wird, was nach

1e auêge!proche

Landeshat in

Kontgliches

Verkäufe, Verpachtungen, Submis

der ¿rma S

U ETTELIE vorher

P O) (0s

Drunold, Rechtsoniwalt und Notar.

[3701] Bekauntmachung.

Die Lieferung des Bedarfs von 3500 Kilogramm esottener Roßhaare bester Qualität für den Harnisonverwaltungs- und Lazareth) haushalt im Be- Fee der Königlichen Intendantur de-s 1, Armee- Corps pro 1874 soll „dem Mindestfordernden über- tragen werden, wozu ein Submissionstermin auf Montag, den 29. Dezember, Bormittags 11 Uhr im diesseitigen Geschäftslokale, Königsstraße Nr 1e anberaumt ist, woselbst auch die Bedingungen zur Einsicht ausliegen. ; 0) _Versiegelte Offerteu sind vor dem Termine hierher einzureichen; auch ist darin ausdrücklich anzuführen daß Submittenten von den bezüglichen Bedingungen Kennlniß genommen, diese auch ihren Offerten zu Grunde gelegt haben.

Königsberg i/Pr., den 13. Dezember 1873.

Kömgliche Garnison-Verwaltung.

| und es werden dieselben den Jnhabern zum 1. Iuli| | 1874 mit der Aufforderung gekündigt, die Kapital- | früher beträge von je 100 Thlr. gegen Quittung und Nük- | gabe der Schulddokumente (Obligationen) mit zu- 6 DNecoupons O L Su E S ab laufend) au diescm Tage bei der Entwässerungs-Ver- bandékasse hierselbst abzuheben.

Gleichzettig wird der Inhaber der bereits früher ausgeloosten Obligation aus dem Fälligkeitstermine |

gehörigen

ú

m 1, Ult 1867

gefordert, diese nebst den zugehörigen nicht fälligen Zinscoupons nunmehr baldigst an die hiesige Ver- bandsfasse abzuliefern. Soldin, den 15. Dezember 1873. Im Auftrage des Borstandes des Soldiner Entwässerungs-Berbandes, Der Schaudirektor, Landratl)

Verloosung, Amortisatiou, Zins- zahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren. [3700] Bekanntmachung. Am 10. d. M. sind die nachbenannten

Soldiner Entwässerungs-Verbands- Obligationen

P id ausgelooft :

M2 26 C0764 104 107, 108. 114 130. 148: 150, 173. 213. 275; 290. 298. 300. 306. 327. 390, 365, 379, 381. 392. 416. 422. 495. 434, 450. 481. 492, 494, 502, 525. 541. 562. 567. 996, 597, 605, 607, 608. 721. 742. 754. 767.

[3698]

ahe-Eisenbalyn

DCit

B t i

*penexsche Z Nr. 94 belegen soll im Austrage der Liquidatoren öffentlich versteigert werden, und wird zu diesem

VLEPpziger Strape

während der Geschäftsstunden

Ei i U i T j e Rhein - Nah - Eisenbahn. Die am 2. Januar k. J. Fes der Fo L Ol RRG der Rhein-

gedachten Tage ab bis zum 31, Januar 1874 i mittags, in den Geschäftsstunden: 1 M0F

Die Coupons sind mittelst eines arithmetisch geordneten und unterschriebenen Nummerverzeichnisses zur Auszahlung zuy präsentiren.

Gleichzeitig werden die oben angeführten Kafsen- und Handelshäuser die im laufenden und den Vor- j ]

Saarbrücken, den 12. Dezember 1873. Königliche Eisenbahu-Direktion.

er wird dazu vorgeladen, mit der t {ci eiben angenommen itsachen und resp. |

: Grun-

1

Der Verklägte |

j | |

|

[M. 2036]

4 Wi

jahren ausgeloosten Gefellschafts-Obligationen I, 11, V S War

I di N: M D

j angegebenen Valuten auszahlen.

ungéklage dienen, |

anertennt und es v} %

Der Verwaltungsrath.

: E R Z-ZE i v p z Of adt b olf U { Eisenbayn-Gejellschaft. Ee SOEE Der am 1. Januar 1874 fällige Zinscoupon der War- | axz } ! (H | GYL A ld Jh Warscha!

Januar 1874 ab zur Einlöfung: ; fi Ii i: in Warschau bei der Hauptkasse der Gesell- i i P PT in b vehau bei der Hauptkass6 der Gesell- | } Wi INICHRCI in St, Petersburg beci der Filialo der War-

y 9 V : a a g 4 / H ] q Ge s U Ti schauer Handelsbank oder bei Herren G, Gisenbahu-0 Cc JON “* Sterky & Sohn, Der V | Berlin bei der Filials der Mitteldeuisohen | cine Abih Krediibank, oder bei der Diskonto-Gesell- | {ahres 1873 in She von s0haîft, Aktie slattfndet in a M aAd N RORa E Gan 1 Dieselbe wird gegen Vorzeigung der beireffenden, in ae d «El erren 9. eiller | mit cinem Nummernverzeichniß begleiteten Coupons / une : vom 2. Januar 1874 ab bei den folgenden Zahlstellen qa gal R DrO8den bel ber Dresdener Bau, } geleistet: Uo, etne in R Vel Der Lielpziger DVISKONT0-Wesell- | in Warsohau 28 ; / shaft, in AUEGaIn bei Herren Lippmann, Rosentha! St. Potersburg: bei der Filiale der War- der bei Herre in Brüssel' bei Herren Brugmaun Söôölkne, S a E O e in Mouvon bei Herren N, M. Roîthsohitd and | in E bei der Filiale der Mitteldentschen i: e redit-Bank oder bei der Diskonto-Gesoll- A in Krakau bei Herrn Franz Anton Wolf, ; (a,999/12,) Den einzulösenden Coupons muß ein geordnctes in S beim Sohlesisohen Bankverein Nummer-Verzeichniß beigelegt sein. in Frankfurt a. M.; bei Herren I. Weiller Söhns Gleichzeitig werden die im Jahre 1873 und in Dresden: bei der Dro r / E oe Hte in Dresden: bei der Drosdener Bank, L (11Sg( ooIten chD( Ihau-Z rom erger “U len in Leipzig: bei der Leipziger DisEonto-Gesell- zum Nominalwerthe ausgezahlt und conform §8. 42 s0haft,

der Gesellschaftsftatuten für sede derselben ein Ge- g Rae O y :61- B IG ett AdahAndiat Ea. : ag as vern M Da Ner 100, in Brüssel: bei Herren Brugmanu Söhne, er Verwaltungsrath. in MeLau bei Herren N. M. Rothschild and E : ONS, in Krakau: bei Herrn Franz Anton Wolff, Warschau, den 13. Dezember 1873.

Der Verwaltungsrath.

F

Schlesien, den 19 Novem ber

Kreisgericht. T, Abtheilun;

Q - I-

D

erwaltungsrath beehrt fih anzuzeigen, daß lagszahlung auf die Dividende des Betricbs- r (7 x -( D

| Rubel 50 Kopeken yro

e Grundstüc

: bei der Hauptkasse der Gesell-

Nr. 420 hierdur wicderholt auf- | E E [M. 2037] bft den zugehörigen nicht fälligen | E O Warschau- S Wiener

rijenbahn-Gesellschaft.

__ Der Verwaltungsrath beehrt sih zu benachrih- tigen, daß die Einlösung des Zinscoupons für das 11, Semester 1873 von den Obligationen

][. Serie à 500 Fraucs, IT, T1. u. TV. Serie à 100 und 900 Thlr.

zu den auf den Coupons verzeichneten Valuten yom 2. Januar 1874 ab bei folgenden Zahlstellen stattfindea wird:

Verschiedene Bekanntmachungen. [3697] 2a

C50 25Re E!

von Cranach.

Berlin-Hamburger

Am 15. d, M. resp. 15. Januar 1874 treten für den direkten Güterverkehr zwischen diesseitigen Sta- tionen und Stationen der unter Verwaltung der Altona - Kieler Eisenbahn - Gesellshaft stehenden Schleswig - Holsteinishen Eisenbahnen - Tarif vom : 1. Dftober c, verschiedene Aenderungen und Ergän- in Warschau bei der Hauptkasse der Gesell- | zungen in der Klassifikation der Güter ein.

sohasft, i , Der bezügliche Tarifnachtrag 1k. ist bei den bethei- in St, Petersburg bei der Fillale der Warsohanuer | ligten Güter-Expeditionen zu haben.

Handelsbank ober bei Herren G, Sterky | Berlin und Hamburg, den 13. Dezember 1873,

& Sohn, i Die Direktion.

fälligen halbjährigen

I. und 11. Emission können vom

Erste Beilage

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlih Preußischen Staats-Anzeiger.

M

298, Landtagsangelegenheiten-

F Berlin 10 Dezember. In der gestrigen Sizung des Herrenhauses nahm in der Diskussion über die aeshäftlihe Behandlung des vom Hause der Abgeordneten angenommenen Geseßentwurfs, betreffend die Aufhebung der Kalender- und Stempelsteuer der Vice-Präsident des Staats-Ministeriums, Finanz-Minister Camphausen, mit Bezug auf die Aeußerun- gen des Herrn Barons Senfft v. Pilsach das Wort:

_ Meine Hecren! Es i} vorhin die Aeußerung gemacht worden, Daß es sich gleichsam um einen Gegensaß der liberalen und konserva- tiven Parteien handle. Diese Auffassung steht mit den thatsächlichen Verhältnissen nicht ganz im Einklange. Jin Abgeordnetenhause haben fich für diesen Steuererlos; nicht allein die liberalen Parteten, sondern, zum Theil zur Ucberraichung der Staatsregierung, wohl alle Partei» Jchattirun zen erklärt. Männer, die zur äußersten konservativen Partei gehoren, haben ebensowohl den Wunsch ausgesprochen, daz mit dem Erlaß dieser Steuer vorgegangen werden möchte, als wie solhe, die zu den liberalen Parteien sich befennen. Im Allgemeinen wünscht sich die Staatsregierung nicht einzumischen, wenn es sich um die Art und Weise handelt, wie das Haus seine Geschäfte zu erledigen gedenkt, sie kann es fich ebensowohl ge\allen lassen, daß zur Schlußberathung übergegangen wird, als fie es fich gefallen läßt, wenn das Haus vorziehen sollte, in eine nochmalige Erörterung der Angelegenheit einzutreten. E

Für die Stagksregiecung ist der Standpunkt, den qie ein- zunehmen hat, ein sehr einfacher. Die Staatsregierung hal im Laufe des Sommers an den Bundesrath des Deutschen Reiches eine Vorlage gelangen lassen, die zum Zweck hat, ein gemein- \chaftliches Preßgeseß für das ganze Deutsche Reich zu geben und in diesem Preßgeseß zugleich die Frage zu erörtern, wie es mit der Be- steuerung der Zeitungen zu halten sei. Die Vorberathung dieser von der preußischen Regiccung gemachten Vorlage hat im vorigen Sommer nicht fo schr gefördert werden können, daß es möglich gewe}en ware, in der damaligen Sißung des Reichstages die Sache noch zum Aus- trag zu bringen. Diese Vorlage ist aber von der preußischen Regierung nicht zurückgezogen, im Gegentheil, der Ausschuß des Bundesrathes hakt die Berathung über diese Vorlage beschleunigt, und es steht zu hoffen, daß es möglich sein werde, bei dem demnächst zusammentretenden Reichs- tage diese Angelegenlzeit zu einem erwünschten Ende zu führen.

Bei dieser Sachlage glaubte die Regierung nicht empfehlen zu können, daß dem Wunsche nah Aufhebung dieser Steuer noch bevor jene Berathung stattgefunden hat, Folge gegeben werde. Jch wieder- hole im Uebrigen, meine Herren, daß wir uns in die geschäftliche Be- handlung der Angelegenheit nicht einzumischen wüuschen.

Jn der gestrigen Sizung des Hauses der Abgeord- neten beantwortete der Minister der geistlihen 2c. Angelegen- heiten Dr. Falk die Interpellation des Abg. v. Lubienski, den Religionsunterriht in mehreren höheren Lehranstalten des Großherzogthums Posen betreffend, wie folgt:

Den verehrten Mitgliedern dieses Hauses, welche demselben bereits in der leßten Session angehört haben, wird erinnerlih sein, daß An- fangs Februar d. J. der Herr Abgeordnete von Wierébiúski bereits eine Interpellation an die Staatsregierung gerichtet hat, die ich hier zu beantworten die Ehre hatte. Diese Interpellation ging damals dahin: aus welchen Gründen die Verfügung erlassen worden sei, daß der Religionsunterricht an den höheren Lehranstalten Posens nur deutsch ertheilt werde? Jh habe unter spezieller Begründung der wirkli erlassenen Verfügung und ih darf mich hier auchß auf den Inhalt der“ früheren Verhandlung berufen geantwortet, daß diese Frage der Sachlage nicht entspreche, daß eine derartige Anord- nung nicht getroffen sei, sondern daß bestimmt worden, daß der Re- ligionsgunterriht in derselben Sprache gelehrt werden solle, welche in den betreffenden Klassen einer Anstalt die Unterrichtssprache überhaupt bilde, daß diefer Gegenstand ebenso behandelt werden solle in sprach licher Bezichung, wie jeder andere Lehrgegenstand, daß die Unterrichts- [prache für ihn die polnische sein folle, wo sonst bei anderen Lehr- gegenständen Polnisch die Unterrichts\prache sei, daß überall da, wo zwar in deutscher Sprache unterrichtet werde, aber einzelne Schüler nicht in der Lage sih befänden, die deutsche Sprache vollständig zu verstehen und mittelst ihrer den Stoff zu durchdringen, daß da, wie in allen übrigen Lehrgegenständen, die polnische Sprache zu Hülfe ge- nommen werden müsse, um ihnen das Verständniß dessen, was gelehrt werde, beizubringen, (Es ist auf das Verständniß dessen, was ge lehrt werde, bei der ganzen Anordnung, wie schon im vorigen Fahre hervorgehoben worden, ein ganz besonderes Gewicht gelegt wor- den, und es ist insbesondere die Behauptung unrichtig, daß es sich darum handele, den Schülern den Religionsuuterricht in einer Sprache 1 ertheilen, die sie nicht verständen; denn so lange und so weit sie die deutsche Sprache nicht vollständig verstehen, muß, wie überall, auch in Bezichung auf den Religionsunterricht das Polnische als Lehrsprache mit zur Hülfe genommen werden. Das ist eine Thatsache, welche die Staatsregierung wiederholt ausgesprochen hat, und wiederholt hat sie dabei gleichzeitig darauf hinweisen können, daß für alle anderen Gegen- stände unter den vorausgeseßzten thatsächlichen Verhältnissen diese Weise des Lehrers bereits in Uebung sei. Es ist dies des Längeren und Breiteren auch dem Herrn Erzbischof von Gnesen und Posen auf

den ih nunmehr kommen muß, weil e: fich um die Darstellung hier - Wwiederlzolt aus-

entscheidender thatsächlicher Verhältnisse handelt einandergeseßt worden. i e

Es handelt sich also hiernach um eine rein pädagogische und um gar keine kirhlihe Frage. Nichts desto weniger hat. der Erz- bischof einen anderen Standpunkt eingenommen; er meint, zu seinen Funktionen der Aufsicht über den Religionsunterricht in den höheren Lehranstalten gehöre niht blos, zu überwachen den Inhalt dessen, was gelehrt werde, und von diesem Standpunkte aus hat der Grz- bischof unter dem 23. Februar 1873 ein Cirkular an sämmtliche Re- ligionslehrer erlassen, die an den höhern Lehranstalten damals fun- girten. Er führt darin auz was eben nicht richtig ist daß die Schüler in einer Sprache unterrichlet werden sollen, die sie nicht verständenz er hebt hervor, welche Pflicht er als Bischof diesen Umständen gegenüber habe, und disponirt nun und zwar in Erläuterung der den Religionslehrern ertheilten missio canonica, daß si? in den untersten Klassen bis incl. Tertia, wie bisher, in der Muttersprache, also bei polnishen Schülern im Polnischen den Re- ligionsunterriht zu geben hätten; er erlaubt ihnen zweitens, wenn eine Minderzahl von Deutschen da sei, diese zu berücksichtigen, und er sagt dann: einex s{merzlichen Nothwendigkeit fich fügend, wolle er bis auf Weiteres damit einverstanden fein, daß in Sekunda und in Prima der Religionsunterricht auch denjenigen Schülern, deren Muttersprache die polnische sei, in deutscher Sprache ertheilt werde. Eswar damit ein Zustand hergestellt worden, in welchem sich die Anordnungen der zur Aufsicht über die pädagogischen Momente berufenen Staatsbehörde in \chnei- dendem Widerspruch stellten mit den Anforderungen des Erzbischofs von seinem kirchlicen Standpunkte aus. Es war natürlich, daß die Lehrer an den Anstalten in eine sehr üble Lage geriethen. Der Staat, der fie angestellt hatte, verlangte von ihnen das Eine; der Bischof, der ihnen die missio canonica ertheilt hatte, verlangte von ihnen etwas Anderes. Die Staatsregierung hat sih bemüßigt gefunden, in eine ziem- lich ausgedehnte Korrespondenz mit dem Herrn Erzbischof über diese Angelegenheit zu treten, beziehungsweise die Provinzialbehörde that das, indessen ohne Erfolg und zwar um so weniger, als am 24. März 1873 ein päpstlihes Breve an den Erzbischof ergangen

Mittwoch, | den 17, Dezember

war, welche3 ihn wegen seiner Haltung agusdrü&lih und ihm besondere Glückwünsche zugehen ließ, freilich immer von dem Standpunkte aus, daß der Religionsunterricht nah Anordnung der Regierung in einer der Mehrheit der Schüler unverständlichen Sprache das sind die Worte der Uebersezung ertheilt werden follte. Die Folge davon war nun, dc.ß an den wenigen Stellen, an welchen die Staates und des Bischofs decn betreffenden Lehrern über si deckten, die Sache in sbatu [u0 erhalten werden fonnte. Die Staatsregierung, die unter allen Umständen ihren berech tigterweise erlassenen Verfügungen einem unberechtigten Widerspruch gegenüber Nachdruck zu verleihen hatte, war nun genöthigt, gegen die jenigen Religionslehrer und es waren alle, bet denen die Frage in Betracht kam, nur einer schied bereitwillig aus vorzugehen. Die Königliche Staatsregierung ist benöthigt gewesen, Denjenigen, die nur fommissarisch mit dem Unterrichte beauftragt waren, zu kündigen und gegen den einen definitiv angestellten Lehrer ein Visziplinarverfahren einzuleiten, welches gegenwärtig noch s{chwebt. Die Staatsregierung hielt sih verpflichtet, um nur den Religionsuntcrricht noch ferner an den Anstaltea gegeben zu sehen, dasjenige zu thun, was sich überhaupt ck i uniht. Es lag ja zu Tage,

belobte

Anordnungen des

iszi

C

{

ÿ

in der Sache thun ließ. Viel war es î ck r S «- r n 2

daß andere Geistliche unter der Vorausseßung, daß sie den Religions

unterriht in den vorgeschriebenen Grenzen in deutscher Sprache zu | joll, wenn fie

ertheilen hätten, vom (Erzbischof mit der missio canonica nicht ver- sehen werden würd.n. Es ist deshalh nichts anderes übrig geblieben, als, um nur die Unterweisung in der Religion nicht gänzlich auszu- setzen, dem Gedanken Raum zu geben, daß, wie das früher viel- fach der Fall war, auch Nichtgeistlihe mit dem Religionsunterricht beauftragt würden, insofern sie die Qualifikation dazu erlangt hätten.

Fch habe deswegen den betreffenden Prüfungskommissionen den Auf- |

verxfügen Tann , die

trag gegeben, soweit der Staat überhaupt darüber | Kandidaten des Laienstandes, die sich bei ihnen melden würden, in der Religion zu prüfen. Es ist das nicht etwas absolut in Wegfall Gekommenes, denn es hat fih bei dieser Erörterung gefunden, daß einer der angestellten Gymnasiallehrer sich bereits vor Jahren bei der Prüfungskommission in Münster in gewissen Grenzen die Qualifikation für den Religionsunterricht erworben hatie. Es lag in der Natur der Sache, daß dieser Religionsunterricht nichts anderes sein konnte, als eine Unterweisung, daß von einer Seelsorge insbesondere, die sonst nach Auffassung der katholischen Kirche immer mit dem Amte eines Reli gionslehrers an Gymnasien in Verbindung gebracht wird, nicht die Nede sein konnte. Was ferner die sogenannte missio canonica, welche der Erzbischof einem Geistlichen ertheiit, wenn er das Amt eincs Reli- gionslehrers an einer höheren Lehranstalt bekleiden soll, betrifft, so kann dieselbe für den Staat nur nach zwei Seiten hin eine Bedeutung haben. Die Staatsregierung wird dabet nur insofern berührt, als durch die missio canonica zum Ausdruck gebracht ist, daß die betreffenden Lehrer die katholische Konfession zu lehren befähigt fiud, daß gegen ihren Wandel nichts Bedenkliches besteht, und der Herr Erzbischof, so lange er die missio canonica ertheilt, darauf verzichtet, dem betreffenden Geistlichen cin anderes Amt zuzuweisen. Von diesen Momenten konnte das eine nicht mehr in Betracht kommen, nämlich die Frage, ob der Bischof den betreffenden Personen den Urlaub gegeben haben würde, denn die Leute, um die cs sich hier handelte, standen nicht mehr unter seiner Botmäßigkeit, es waren angestellte Lehrer von höheren Lehr

anstaltên, wohl aber blieb das andere Moment stehen, sich darüber zu vergewissern, ob gegen dic Auswahl der Persönlichkeiten, deren wissen schaftliche Qualifikation die Prüfungskommisfion feststellte, Einwen dungen nicht ergingen in Bezug auf Lehre und Wandel. Jun dieser Beziehung ist der Herr Erzbischof gefragt worden, er hat sich aber von seinem Pprinzipiellen Standpunkte aus auf eine nähere Erörterung der Frage nicht eingelassen. Nichtédestoweniger lehren gegenwärtig einzelne Laien die Religion an den höheren Lehranstalten der Provinz Posen.

Der Herr Erzbischof ist bei

der Weisung nicht stehen geblieben,

die er den ihm untergebenen geistlichen Religionslehrern in Bezug auf | stritten.

ihre geistliche Stellung gegeben hat, er hat vielmehr einen weiteren Schritt gethan, der wiederum die Staatsregierung zu anderen Schrik- ten geführt hat. Er hat, um den Schülern der höheren Lehraustal- ten, die nur in Folge seiner Anordnung einen geordneten Religions- unterriht an der Schule nicht genießen konnten, einen privaten Reli- gtionsunterriht zu verschaffen, gewisse Geistliche mit der Ertheilung des Unterrichts beauftragt, und zwar ist das in folgender Weise gesche- hen: Er hat diesen Auftrag nur ertheilt für die Orte, wo si höhere Lehranstalten befinden, und für diese höheren Lehranstalten, denen er den Unterricht selbst unmöglich gemacht hat. Es ist ferner die Eiu- richtung dieses Unterrichts so getroffen, daß fie vollständig der Ein- richtung in der Schule, so wie er fie zugeben wollte, entsprach. Es sind besondere Klassen errihtet worden, für jede Klasse ist das be- stimmte Ziel, wie es der Schule gestellt werden sollte, gestellt worden ; es ist, wo es möglich war, fogar die für die Schule beslimmte Stun- denzahl festgeselzt worden. Dec Erzbischof ist soweit gegangen, daß, weil er angeordnet hatte, in der Sekunda und Prima jolle der Meli- gionsgunterricht in deutsher Sprache nothgedrungen ertheilt werden, daß er, sage ich, bei einem Gymnafium einem Lehrer diesen Auftrag gegeben hat, der nach amtlichem Berichte fich im gewöhnlichen Leben nicht ein- mal gehörig in deutscher Sprache unterhalten kann, und der nun diesen Un- terricht in der Weise ectheilt, daß er einen deutschen Leitfaden nimmt, und aus demselben vorlieft (Ruf: Name!) ich weiß den Namen des Lehrers nicht auswendig, er lehrt in Wongrowiec (Ruf: Gladisch!), der ist gegenwärtig in Jnowraclaw, der fpricht sehr gut Deutsch. Außerdem ift auch, um eine vollständige Gleich- heit mit der Schule herzustellen, ein Schulgeld eingeführt worden, und endlich find an den- meisten Orten gerade diejenigen Lehrer an die Spiße dieses Organismus gestellt und mit dem Religions- unterricht betraut worden, die von der Staatsregierung von den An- stalten entlassen waren. Nun, meine Herren, wenn man solche Ver- hältnisse vor sich hat, fo ist es doch klar, daß es sich hier in aller- erster Linie darum handelt, daß der Herr Erzbischof außerhalb der Schule feinen Willen durchseßen wollte, den er in der Schule nicht durchzusetzen vermochte, und daß er förmliche Privatschulen errichtet hat neben den Gymnasien, Die Autorität des Staates mußte gegen über diejer Thatsache unbedingt gewahrt .werden, und die Jnstruk- tion vom 31. Dezember 1839 gab in dieser Beziehung dazu das Mittel. Jch habe das Provinzial-Schulkollegium feinem Antrage gemäß und resp. die Regierungen unter dem 13. September angewie- sen, gegen diese unbefugten Privatshulen mit geseßlichen Maßnahmen vorzugehen. Jch bin bis zu diesem Augenblicke nicht unterrichtet, was in Folge dessen geschehen ist, und wie weit die Sache gediehen ist.

Anscheinend sind Koyflikte wenigstens nicht vorgekommen, denn 3 Mo- nate sind es her; ih sage anscheinend, denn ih weiß es nicht. Aber, meine Herren, damit war der Sache noch nicht ausreichend gedient. Es ist vielleiht nicht ganz leiht, diese Anordnungen in gedeihliher Weise durchzuführen und ohne zu Mißhelligkeiten den Anstoß zu geben, die Jedermann, und auch die von Ihnen (nach dem Centrum weisend) so übel beläumdeten Bezirks- regierungen so gern vermeiden. Denn nachdem zuerst der Unterricht, wenigstens in den meisten Fällen ih will nicht sagen überall in UC Malen ertheilt worden und die Regierung zum érsten Male den Hesichtspunkt aufstellte, es handle fich um eine Privat\schule, da ist, meist in Folge Weisung des Erzbischofs, die Einrichtung getroffen worden, den Unterricht nunmehr in den Kirchen und in fetierlichem Amte zu ertheilen.

Aber nicht blos die mögliche Schwierigkeit, mit der gegebenen Weisung durchzudringen, führte zu der weiteren Maßnahme, sondern

|

|

|

l

| Bravo: im 1 | Bro) Die, wenn Sie |

î

|

l

|

|

j | , u (ŒEntwickelung în früherer Zeit zur Auflösung | | | |

18758.

Ó e - ey 0 - V. : ÿ die sehr beachtenswerthen Zustände, welche si - nunmehr in Bezug

au | auf das Verhältniß jener Schüler, die den Religionsunterricht der

Privatshulen besuchten, zu den betreffenden Anstalten entwickelten,

Denn daß eine Anordnung, die entschieden getroffen war, um Anord-

= | nungen des Staates eitel zu machen, in diesem Sinne auf die Schüler nur | auch wirken mußte, das war eigentlich etwas Selbstverständliches, Die

Besorgniß lag außerordentlich nah, daß durch die betreffende Anordnung

gegen- | in den eine solche Privatschule besuhenden Schülern eine Mißachtung gegen | die Anordnungen ihrer vorgeseßten Lehrer und sonstigen Schulbehörden

entstehen mußte, daß in sie tro ihrer Jugend hineinkommen mußte ein Geist, der auf Parteinahme in politischen und religiösen Dingen hindrängte. Und, meine Herren, das ist leider keine Vermuthung ge» blieben, fondern die Berichte der Anstalts-Direktoren konstatiren das als eine Thatsache aufs Ausdrüklichste. Es wird hervorgehoben, daß die Schüler, welche den Religionsunterriht in den Privatschulen bes quchen, 1hrea Mitschülern gegerübec, die das nicht thun, aus ihrer erstgedachten Thätigkeit ein demonstratives Wesen machen, daß sie sih absondern von den andern in einer ganz besonders grell hervortretenden Weise, daß sie ferner fo ist von anderer Seite konstatirt n dem Dewußtjein, daz ich um etwas Unrechtes handele, die Lehrec bei allen Fragen mit ausgiebigen Lügen hintergehen und nux exst dann zugeben, daß sie in den Religionsunterriht gehen, dexr uicht sein en in handgreiflicher Weise überführt werden. Mir sind davon Fälle vorgelegt worden, die das in reihem Maße darthun. Es ist ausdrücklich von dem Geiste dez Mißtrauens gesprochen worden, der aus jenem Religionsunterrichte herkomme. Es ist konstatirt wor» den, daß an einem Orte der Religionslehrer es ausdrücklich als etnen erzbischöflichen Befehl an die Schüler mittheilte, fie dürften bei einem Laien keinen Religionsunterricht haben, das befehle der Herr Erzbischof - obwohl gerade an dieser Anstalt Jahr und Tag vor der einge tretenen Differenz ein Laie die Vorshüler des Gymnasiums in der Religion unterrichtet hatte, und obwohl auf diese Schüler die Auffor- derung betreffenden Meligionslehres sich ebenfalls bezogen hat. Es ist dann ferner gesagt worden, sie * sollten sogar die religiöse Andacht, die ohne Hervorhebung eines besonderen kirchlichen Charakers nunmehr in der Schule gehalten wird, um das religiöse Bewußtsein der Schüler wach zu erhalten und zu wecken, niht besuchen, und das hat auch den Erfolg gehabt, daß, ohne die Lehrer zu fragen, die Schüle: weggeblieben sind aus ver Anstalt. (Bravo! im Centrum.) Das ist eine Erscheinung, (Wiederholtes sagen, unter allen Umständen ganz zweifellos ein Auflehnung gegen die Dis- ziplin ist. ber Men O aud andere beahtenswerthe Mo- mente: es ist mir durch Vorlegung einer Anzahl von Beispielen aus deutschen Aufsäßzen der Schüler einer Anstalt konstatirt worden, daß, seit jener Religionsunterricht außerhalb der Klasse gegeben wird, die \pezifish polnisch-nationale Tendenz nicht blos sich entwickelte bei den Schülern der oberen Klassen, sondern selbst in den Köpfen der Quartaner sich leßtere aufsässige Tendenz deutlich machte im Gegensaße zu dem Lande, dem sie angehören. Und weiter, meine Herren! Es ist ferner folgender Fall konstatirt worden: Einer der Führer einer solchen religiösen Privatshule hat einen bekannten Aufsaß der „Germania“ über die Sedanfeier in Posen in besonderen Abzügen druckeu lassen, sih selbst hierauf als Herausgeber bezeichnet und eine Anzahl von Exemplaren einem der Er hat freilich

1 |

Schüler gegeben, um sie in der Klasse zu verbreiten. hinterher erklärt, es seien da einige Mißverständnisse vorhanden ge. | wesen; wenn er zu dem Schüler gesagt hat, er könne sih au ein | Exemplar davon behalten, so habe er damit den Vater des Schülers | gemeint, und wenn ex gesagt habe, jener solle dem Krause (so heißt ein | Mitschüler) ein Exemplar geben, so habe er nicht diejen Mitschüler, | sondern den Studiosus der Medizin Krause damit gemeint. Unglück- | licherweise aber hat dieser nah dem mir vorliegendett D ern s Protokoll die Nichtigkeit dieser Erklärung auf das Allereuergisch|te be-

Nun, meine Herren, das waren die Zustände, denen gegenüber sich die Unterrichtsverwaltung nah den Anordnungen des Erzbischofs be- Fch follte doch meineu, meine Hexren, daß Sie aur das Aller-

rand. ! Eg . , deutlichite in diesen Momenten sehen die Keime, die in ihrer weiteren des Gymnasiums in Trzemesznuo geführt haben, und Keime einer vollständigen Auflösung des ganzen höheren Schulwesens in der Provinz Posen. Und darum, meine Herren, habe ih dem Provinzial-Schulkollegium den Auftrag gegeben, untec eingehender Darlegung der Verhältnisse und des währen Thatbestandes, an dic Eltern der Kinder, die sich auf den höheren Schulen befinden und die diese Privatschulen besuchen, die Auffordé- rung zu richten, fie aus diesen Schulen zu nehmen, und ferner, wéil fein anderes Mittel übrig bleibt, um schwere Schädigung von deut böberen Unterrichtswesen der Provinz Posen abzuwenden, da, wenn dem Befehl, oder richtiger der Aufforderung, keine Folge gegeben wird, das Provinzial-Schulkollegium angewiesen, die Kinder derjenigen Eltern, welche dieselben dennoch in diese Privatschulen s{hicken, von diesen Anstalten zu entfernen. Es ist nicht von mir bestimmt worden und auch nicht von dem Provinzial-Schulkollegium der Herr Abge- ordnete, der die Juntferpellation gestellt hat, hat ja die betreffendè Stelle gelesen daß jeder Privatuntercicht in der Religion außerhalb der Anstalt ein unstatthafter sei. Mit einer solchen Anordnung würde sich das Provinzial «Schulkollegium in Widerspruch befinden mit dem thm ganz wohlbekannten allgemeinen Anordnungen. Wenn der Herx Abgeordnete sich auf das Mariengymnasium in Posen berufen hat und hier meinen Namen nannte, so muß ich, so weil ih mich der Namen erinnere, meinen, daß diesen Namen gerade der Lehrer trägt, der ge- genwärtig die Privatschule leitet, und welcher von der Anstalt entfernt war, resp. welcher jeßt noch unter Suspension steht, und ih in Disziplinaruntersuhung befindet; daß man nach dem gegebenen Verhältniß die Kinder nicht an diesen “Lehrer geben kann, das versteht sich von selbst. Sollte die Sache anders sein, ins- besondere es sich um keine Privatreligions\{hule handeln, nun so würde doch einem betreffenden Vater der Weg der Beschwerden mit aller mög- lichen Ausficht auf Remedur offen stehen, wie ih es eben angedeutet habe. Ich wiederhole also, es ist nicht richtig, daß das Provinzial-Schul- kollegiumm angeordnet hat, es solle kein Privatreligions-Unterricht außerhalb der Schule, ertheilt werden, sondern es hat nur angeordnet in jene Privatreligions\hule soll kein Schüler mehr gehen. Meine Herren! Diese Anordnung habe ih treffen di weil ih sonst hätte glauben müssen, die mir als Unterrichts-Minister obliegende Verantwortlichkeit nicht tragen zu können.

- Nach dem Bericht der Matrikel-Kommission des Herrenhauses sind aus dem Hause seit Schluß der vorigen Ses- sion ausgeschieden: i

a. in Folge Ablebens: 1) der Wirkliche Geheime Rath, Regie- rungs-Präsident a. D. Ludwig Graf von Kielmansegge, 2) das erbberehtigte Mitglied, der Landhofmeister im Königreich Preußen, : Kammerherr und Hauptmann a. D. Friedrich, Burggraf ünd Graf zu Dohna-Lauck; 3) das erbberechtigte Mitglied, der Stan- desherr Karl Graf von Hardenberg auf Neu-Hardenberg ; 4) der seiner Zeit aus Lbesonderem Allerhöchsten Vertrauen berufene Vice- Marschall der Althessishen Ritter\{haft Frhr. Waiß von Eschen.

__ b, in Folge Verlustes derjenigen Eigenschaft, in welcher die Prä- sentation erfolgt war: 5) Beleites, unbesoldetek Stadtrath der Stadt Bromberg. :

Auf Grund erblichen Rechts wurden zum Eintritt in das Herren-

haus eingeladen: 1) Ernst Fürst zu Sol ms-Braunfels, als