Œesibnachfolger des am 3. Februar cr. verstorbenen Fürsten Ferdi - nand zu Solms-Braunfels in die Aemter Braunfels und Greifenstein, auf Gcund Allerhöchsten Erlasscs vom 12. November cr. ; 4 Friedrich Wilhelm Prinz zu Hohenlohe-Ingelfingen, Königlich preußischer General-Lieutenant und General à la suite Sr. Majestät des Kaisers und Königs, als Besißnachfolger des am 24. April cr. verstorbenen Prinzen Adolf zu Hohenlohe- Ingelfingen in die Fideikommißgüter Koschentin, Tworog und Landsberg, auf Grund Allerhöchsten Erlasses vom 5. November cr. ; 3) Konrad, Graf von Dyrhn, Fchr. zu Schönau, wohnhaft zu Reesewiß, als Nachfolger in die Fideikommißgüter Recsewiß, Ober- Mühlwiß, Nieder-Mühlwiß und Galbiß im Kreise Oels, auf Grund Allerhöchsten Erlasses vom 15. Oktober cr.
Neu berufen wurden auf Lebenszeit: a. aus besonderem Uller- höchsten Vertrauen: Dernburg, Dr. jur, und ordentlicher Professor an der Universität Berlin, ausgeschieden in Folge Berufung an die Universität Berlin, abermals berufen durch Allerhöchsten Erlaß vom 13, November cr.; b. auf Präsentation des Grafenverbandes der Provinz Schlesien: 2) Siegfried Graf v. Kospoth, Erbherr auf Burau, mit Freiwaldau, Kiix, Naedel und Zeisau, zu Burau wohn- haft, dur Allerhö sten Erlaß vom 29. November 1873; e. auf Präsentation von Städten: 53) v. Forckenbeck, Ober-Bürgermeister der Stadt Breslau, auf Präsentation der Stadt Breslau, durch Aller- höchsten Erlaß vom 11. Juni 1873. 4) Rautensirauch, Bei- geordneter der Stadt Trier, auf Präsentation der Stadt Trier durch Allerhöchsten Erlaß vom 14. Mai 1873.
Für das Herrenhaus find gegenwärtig Berechtigungen auf Siß und Stimme, die Königlichen Prinzen ungerechnet, vorha!den :
A. mit Erblichkeit: a. in Betreff des Fürstlichen Hauscs Hohen- zollern 1, þ. betreffend die Häupter der vormaligen deutschen reihsständischen Häuser 20, c. betreffend die Fürsten, Grafen und Herren der Herren- kurie des vercinigten Landtags 56, d. durch besondere Königliche Ver- leihung 16, Summa A. 93.
B. auf Lebenszeit: a. auf Grund von Präsentation: 1) der Stifter 3, 2) der Provinzialverbäude der Grafen 8, 3) der Familien- verbände 11, 4) der Verbände des alten und befestigten Grundbesitzes 90, 5) der Landesuniversitäten 9, 6) der Städte 40, Summa Ba. 161. b. für die zeitigen Inhaber der großen Landesämter im Königreich Preußen 4, c. aus besonderem Allerhöchsten Vertrauen 84, darunter 14 unter gleichzeitiger Bestellung als Kronsyndici, Summa B b. 88, überhaupt Berechtigungen 342.
Bon diesen ruhen zur Zeit: A. von den erblichen Berechtigungen und zwar von denen 1) der Häupter der vormaligen deutschen reichs- ständischen Häuser 4, 2) der Fürsten, Grafen und Herren der Herren- kurie des vereinigten Landtags 22, 3) durch Königliche Verleihung 2, Summa A. 28. B. von den Berechtigungen auf Lebenszeit: 1) von den von den Verbänden des alten und befestigten Grundbesißes zu Präsentirenden 8, 2) von den von den Universitäten zu Präsentirenden 2 (1 wegen Kumulation), 3) von den von den Städten zu Präsentiren- den 1, 4) von den großen Landesämtern 2 (daven 1 wegen Kumulation) = 41, sind bisher nicht eingetreten 8.
(Fs find mithin wirfkflihe Mitglieder vorhanden 301, Davon Es find demnach eingetreten 293.
Die Finanzverwaltung Preußens in den Jahren 1ST 1871 und 1872.
Aus dem in diesem Blatte bereits erwähnten Werke „die Finanzverwaltung Preußens in den Iabren 1870, 1871 und 1872, nah einem Beriht des Finanz-Ministers Camphausen an Se. Majestät den Kaiser und König“ theilen wir nachstehend die ersten Abschnitte mit, welche die Beseitigung des Defizits im Staatshaushalt und dessen Ordnung betreffen:
Die der Periode 1870/72 zunächst voraufgegangene Periode 1867/69 war im Gegensagze zu jener eine solche, in welcher die Finanzverwaltung mit ungewöhnlihen Schwierigkeiten zu kfampfen hatte. Der Gebietszuwachs, welchen Preußen im Jahre 1866 gewonnen hatte, führte zunächst für den Staat im Gan- zen zu einer Steigerung der Ausgaben, indem in den neuen
inzen neben Erfüllung der übernommenen Verpflichtungen
i ) hervortretende neue Bedürfnisse zu befriedigen waren. ie Gründung des Norddeutshen Bundes war zwar auf die
ilanz der Einnahmen und Ausgaben Preußens insofern ohne wesentlihen Einfluß, als die Einnahmen, welhe von dem preu- ßishen Budget auf das des Bundes übertragen wurden, zusam- men mit den Matrikularbeiträgen den Lasten und Ausgaben ent- \prahen, welhe Seitens des Bundes dem preußischen Budget abgenommen wurden. Aberdie Gesehgebung des Bundes traf in dieser Periode einige Maßregeln (Ermäßigung des Porto, Zollbefreiun- gen und Zollerleichhterungen in Folge des Handels- und Zollver- trages mit Desterreich), welche für die erste Zeit erheblihe Aus- fälle an den Einnahmen des Bundes und in Folge davon eine Steigerung der Matrikularbeiträge herbeiführten. Es traf hier- mit eine sehr starke Mehrbelastung des preußishen Staats\chul- den-Etats zusammen. Zur Deckung der Kosten des Krieges von 1866 und damit im Zusammenhang stehender Ausgaben (Ab- findung der depossedirten Fürsten) mußten in dieser Periode er- bebliche Anleihebeträge realisirt werden, niht minder zur Aus- führung von Eisenbahnanlagen, deren Erträge erst \päteren Jahren zu Gute kommen fonnten. Dazu kamen ungünstige Ernten, die in Ostpreußen geradezu einen Nothstand "zur Folge hatten. Politishe ‘Beunruhigungen und Mangel an Vertrauen in den Bestand des Friedens ließen Handel und Verkehr nicht zu kräftigem Aufshwung gelangen. Die Einnahmen, welche von den allgemeinen Konjunkturen abhängen, blieben in ihren Er- trägen zurü.
Diese ungünstigen Umstände äußerten ihre Einwirkung ganz besonders auf die finanziellen Ergebnisse des Jahres 1868. Schon das Iahr 1867 hatte mit einem Defizit abgeschlossen, welches sich bei der rechnungsmäßigen Feststellung auf 3,439,373 Thlr. bezifferte, Dasselbe ging ungedeckt in das Iahr 4068 über. Für dieses Jahr blieben die Einnahmen gier Den Ausgaben um die erheblihe Summe von (¡100,215 Zhlr. zurü, und das Iahr 1868 hinterließ demnach bei jemem Avschluß im Ganzen ein Defizit von 11,219,586 æyir. n dem Boranshlag für das Jahr 1869 mußten zur Dersielung Des Bleihgewichts zwischen den Einnahmen und usgaben es Staaies oußerordentlihe Deckungsmittel herange- ¿9g Unter Kapitel 11 Titel 3 der Einnahme wurde A Us De SLAPIIAIDETInIOgei des Staates zu entnehmende Summe von 9,140, VX Ansaz gebracht. Áls im Herbst HUsuig 0e Gruwurses zum Staatshagus- Yalis-Sitcit fur 0a LO(V Fallsand, wurde zwar angenom- Ie Do Di Winnagie! Des „ILCS LOGE nter Hinzunahme jenes arberorbentlien SutGuiies midt allein gur vollständigen Deckung Der YuH( Des Vayre: ¡ondern noch einen Veberschuß O meh! alé PiTilio1 Yale ergeben mwirben {T TLOTDIDENDIL eraiet, Aud TuU dat Dar 1870
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Der WUTIDEE€S T wieder außerordentliche Deckungsmittel flüssig zu machen. Jy dem Vorauschlag waren zwar die Ausgaben möglichst beschränkt, doch aber hervorgetretene Bedürfnisse, deren Befriedigung im Inter: eje des Landes lag, berücksi{chztigt worden. So hatte man uni!
nstand genommen, wiederum einige Bittel zu der begonnenen | Aufbesserung des Diensteinkommens der Staatsbeamten auszu- |
werfen. Das Gesammtergebniß des Voranshlages war, daß die veranschlagten Einnahmen hinter den in Ansaß pen Ausgaben um 5,400,000 Thlr. zurückbliecben. Zur Deckung dieses Defizits, ebenso wie im Vorjahre, auf die vorhandenen
Kapitalbestände des Staates zurückzugreifen, wurde für unthun- lih erachtet, weil dieselben zur Deckung des aus dem Jahre 1868 herrührenden Defizits verwendet werden sollten, und \o wurde denn in dem am 8. Oktober 1869 den Häusern des Landtages vorgelegten Entwurf eines Gesehes, betreffend die Feststellung des Staatshaushalts-Stats für das Iahr 1870, der Vorschlag gemacht, zur Deckung des Betrages von 5,400,000 Thln., um welche die Ausgaben die Einnahmen überstiegen, vom 1. Januar 1870 ab für die Dauer des Jahres 1870 einen Zu- {lag von 25 Prozent zur klassifizirten Einkommensteuer, zur Klassensteuer und zur Mahl- und Schlachtsteuer (abzüglich jedoch des den Städten zufließenden Drittheils vom Rohertrage der Mahlsteuer). zu erheben.
Dieser Vorschlag fand im Lande eine sehr ungünstige Auf- nahme. Noch che jene Vorlage zur Verhandlung im Landtage gelangte, wurde es fast zur Gewißheit, daß fie die Zustimmung der Landesvertretung nicht erhalten würde. Der damalige Finanz- Minister trat zurück und durch Allerhöhste Ordre vom 26. Of- tober 1869 wurde der gegenwärtige Finanz-Minister zur Leitung der Finanz-Verwaltung berufen.
Für einen Staat, welcher bei einem durch und dur ge- funden Finanzwesen cine verhältnißmäßig geringe Staatsschuld hat, und jährlich sehr erhebliche Mittel zur regelmäßigen Schulden- Amortisation verwendet, bietet sich in Zeiten vorübergehender finanzieller Schwierigkeiten als nächstes Auskunftsmittel zur Ueberwindung derselben das dar, daß man die Amortisation einstweilen einshränkt und es günstigeren Zeiten vorbehält, die- selbe wieder in stärkerem Maße aufzunehmen.
Die preußische Staats\{chuld war für den Beginn des JIah- res 1870 zu berehnen, und zwar: a. die verzinslihe*) zu 424,389,372 Thlr., b. die unverzinslihe: Kassenanweisungen zu 18,250,000 Thlr., Darlehns-Kassenscheine zu 2,216,641 Thlr., zusammen 444,856 013 Thlr., d. i. bei einer Einwohnerzahl von etwa 24,000,000 abgerundet 19 Thlr. auf den Kopf der Bevölkerun. Für die anderen Großstaaten is in dem gothai-
schen diplomatisch-\statistishen Iahrbuch für 1869 die Höhe der
Staats\huld wie folgt angegeben: Bevölkerung. Staats\huld. Auf den Kopf der Millionen Bevölkerung.
Millionen: Thaler: Thaler :
| Amerika (Vereinigte Staa-
35 107 65 91
ten)
)
3 184 ) 75 9.36 68 N 1595 25 Für die verzinslihe preußishe Staats\{huld in dem oben ( enen Betrage von 424,389,372 Thlr. hatte der Staat auf Grund der den Gläubigern gegenüber bestehenden Tilgungs- pflicht im Jahre 1870 die Summe von 8,666,141 Thlr., mithin mehr als 2 Prozent des Nominalbetrages des gesammten Schuld- apitals zur planmäßigen Amortisation zu verwenden, und es war diese volle Summe in dem damals zur Berathung fstehen- den Etat für 1870 enthalten. Der Finanz-Minister \sprach seine
Auffassung über die damalige Lage in der Sißung des Hauses
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der Abgeordneten vom 29. Dftober 1869 dahin aus:
Wenn ih den vorliegenden Etat näher betrachte und mir age, daß er zwar mit einem Defizit von 5,400,000 Thlr. ab- chließt, daß aber derselbe Etat zur Tilgung älterer Staats- fhulden stimmen mußte, dann bin ih der Ansicht, daß immerhin bei uns ein Voranschlag besteht, um welchen uns die meisten Staaten Europas beneiden dürfen. (Stenogr. Bericht S. 232.)
So günstig der Schuldenstand Preußens war, \o war doch das System, welches in dem Staatsshuldenwesen herrschte, in zwei wesentlichen Punkten mangelhaft.
l) Es fehlte der Staatsschuld an Einheit.
2) Für alle Anleihen bestanden von vornherein festgestellte unabänderlihe Tilgungspläne, welche den Staat beengten und auch den Gläubigern unter Umständen mehr lästig als erwünscht waren.
Nach Becndigung der Kriege im Anfang dieses Jahrhun- derts hatte man auf eine Unifikation der Staats\{huld Bedacht genommen. Die preußishe Staats\huld bestand am Schlusse des Iahre 1847 — abgesehen von einigen wenigen aus jener Kriegszeit herrührenden provinziellen Schuldtiteln von verhältniß- mäßig geringem Belang — in einer konsotidirten 31/5prozen- tigen Schuld, von welher unter dem für die Verbriefungen dieser Schuld speziell gebräuhlich gewordenen Namen „Staats- \huld\s{cheine“ am Schlusse des Jahres 1869 noch etwas über 64 Millionen Thaler im Umlauf waren. Bei den neuen Anleihen, die vom Jahre 1848 ab aufgenommen wurden, ließ man, den Gesichtspunkt der Einheit der Staais\{huld wieder aus dem Auge. Es wurde jedesmal, wie das Bedürfniß fih ergab, eine beson- dere, für sich bestehende Anleihe aufgenommen, die ihre beson- deren Modalitäten der Verzinsung und der Tilgung, im Ge- \häftsverkehr ihre besondere Bezeihnung nach dem Jahre der Emission atte, und die Seitens des Staates besonders ver- waltet werden mußte. Erst im Jahre 1868 wurde, als die Zahk der einzelnen Schuldtitel immer mehr anwuhs, in dem Geseh vom 17. Februar (Geseß-Sammlung S. 71), durch welches eine neue Anleihe im Betrage von 40 Millionen Thaler für Eisen- bahnzwecke bewilligt wurde, dem Staate das Recht vorbehalten, Anleihen, welhe demnächst im Laufe der Jahre 1868, 1869 und 1870 bewilligt werden möchten, mit dieser Anleihe Behufs der Verzinsung und Tilgung zu einer und derselben Anleihe zu ver- einigen, sofern für die neuen Anleihen derselbe Zinsfuß gewählt und die Höhe des Tilgungsfonds nach denselben Bestimmungen festgesezt würde. Dasselbe System der Aufnahme von Einzel- anleihen für die jeweilig hervortretenden einzelnen Be- dürfnisse war auch in den îm JIahre 1866 mit Preußen vereinigten Ländern befolgt worden, deren Schulden gegenwärtig einen Bestandtheil der pteußishen Staats\{huld bilden. So kam es, daß die oben angegebene Sunme der ver- zinslihen Staats\huld sich aus niht weniger als 115 verschie- denen Anleihen zusammenseßte. Eine folhe Häufung von Schuldtiteln ershwert nicht nur die Verroaltung, sondern eben-
| sowohl den Umsaß, und beschränkt dadurch zum Nachtheil des
Staates das Absazgebiet, innerhalb dessen er bei der Aufnahme neuer Anleihen auf Abnehmer rechnen darf.
E No \chwerer fällt der Mangel ins Gewicht, welcher in dem Beslehen unabänderliher Tilgungspläne liegt.
Für die alte konsolidirte Staats\huld waren durch Art. V.
__*) Die wirklihe rechnungsmäßige Ziffer stellte si demnächst niedriger, weil die Realisirung von Gie Eer nlLienE im Fahre 1870 nit in dem Umfange vorgenommen wurde, wie bei Aufstellung des * Etats vorausgeseßt war.
die Summe von 8,666,000 Thlr. bestimmt und be- |
der Verordnung wegen der künftigen Behandlung des gesammte, M Staats\huldenwesens vom 17. Januar 1820 (Ges. S. S. 9 F 1 Prozent von dem damaligen Betrage des Schuldkapitals un) Wi die aus der allmählihen Abtragung der Schuld entstehende, f Zinsersparnisse für immer zur Tilgung bestimmt, die Zinserfpar. b niffse jedoch mit der Beschränkung, daß ihr Betrag jedes Ma
nah Ablauf einer zehnjährigen Periode von dem Tilgungsfond;
abgeseßt werden follte, „um so“, wie es an jener Stelle heißt, „den
Bedarf zur Verzinsung von “ets Zeit vermindern und dadur
Unseren Unterthanen bei Entrihtung der Abgaben nach und tf nah Erleichterungen gewähren zu können.“ : Jahre 1848 aufgenommenen Anleihen waren der Regel nah gleihfalls 1 Prozent des ursprünglihen Schuldkapitals und die durch die allmählihe Abtragung des Schuldkapitals entstehenden Zinsersparnisse zur Tilgung bestimmt, lehtere ohne die voran: geführte Beschränkung, \o daß hier die Zinsersparnisse ununter: / brochen bis zur gänzlihen Tilgung der SGhuld dem Tilgungs: F fonds zuwahsen mußten. Der Staat durfte diese planmäßigen F Tilgungsfonds zwar verstärken, aber niemals verringern. Aehn: | liche Tilgungsverpflihtungen bestanden auch für die mit den [f neuen Provinzen übernommenen Schulden. ¡D Bereits in den Jahren 1856 und 1859 waren im Herren:
Jür die seit den [F
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hause Anträge auf Verminderung des regelmäßigen Amortisse | ments der Staats\huld gestellt worden. Sie blieben indeß da: mals ohne praftishe Folge. | Auf die Entlastung des Staates von eingegangenen Schuld: j verbindlichkeiten in thunlihst weitem Umfange Bedacht zu neh: | men, is unstreitig von hoher Wichtigkeit und durch staatswirth: !* \chaftlihe Grundsäge geboten. Allein der rationelle Weg zum F Ziele kann in einer planmäßigen, im Voraus unabänderlih fest f ; gestellten Tilgung der Staatsschulden niht gefunden werden, k Die feste Tilgungspfliht bindet dem Staate die Hände, und B ein oft {wer hervortretendes Hinderniß, die Staatseinnahmen | zur Befriedigung von Bedürfnissen zu verwenden, welche \ih in | einem gegebenen Zeitpunkt nach Lage der Umstände driugender f machen, als die Tilgung vorhandener Schulden. Sie führt Überdies bei Coursen unter Pari zu einem nugzßlosen Auswande wenn der Staat neue Anleihen zu machen veranlaßt if. Dic Differenz zwischen dem Emissionscourse solher Anleihen und | dem höheren Ankaufspreise für die gleichzeitig zu tilgenden
Schuldbeträge ist für die Staatskasse ein Opfer, welhem kein d M Dieses Opfer würdi j f
wirthschaftliher Vortheil gegenübersteht. erspart und die neu aufzunehmende Anleihe niedriger bemessen werden können, wenn für die Ausgaben, zu deren Deckun | sie bestimmt ist, das aufzuwendende Tilgungsquantum ver: | fügbar wäre. Dazu tritt, daß niht jede Form der plan: f mäßigen Tilgung den Gläubigern die Staatsanleihen annehm: licher zu machen geeignet ist. Wie wenig das Publikum auf die in | Preußen bei den 4!/z- und 4prozentigen Anleihen bis dahin be stehende Tilgungspflicht Werth legte, so lange das Ende da Tilgungsperiode sehr entfernt war, ergiebt der unter gewöhn: lihen Verhältnissen gleihe Preis, zu welhem gleih hoch ver
F
zinsliche Anleihen aus verschiedenen Jahren und daher mit ver
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schieden stark dotirten Tilgungsfonds gehandelt wurden. Für s
die große Mehrzahl der Staatsgläubiger is die Aussicht, fü ein, selbst erheblih unter Pari stehendes Anleihepapier nah De: f zennien in den Besiß des vollen verschriebenen Kapitals gelange! zu können, von verschwindender Bedeutung. Dagegen ift c} eine empfindliche Belästigung, welche dem Verkehr mit preußischer Staatspapieren namentlih im Auslande Abbruch thut, daß diet Staatsgläubiger, sobald die Anleihen den Paricours erreichten, zu genauer Durhmusterung der periodischen Ausloosungslisten genöthigt waren, um Verlusten vorzubeugen, gegen welche glei: | wohl wegen der möglichen mancherlei Zufälligkeiten keine abso: lute Sicherung zu finden ist. Ô Diese Betrachtungen lassen erkennen, daß das preußist Staats\huldenwesen nah zwei Seiten hin einer Reform fähy und bedürftig war, ay l) nah der Seite der Unifikation, E: 2) nah der Richtung hin, daß dem Staate in Bezug au!
die Schuldentilgung eine freiere Bewegung ermögliht wurd “
der Art, daß die Höhe der in jedem Jahr zur Schuldentilgun M zu verwendenden Summen nach der jeweiligen Finanzlage un! | nah dem Maße der dazu verfügbaren Mittel bestimmt werd kann. 1 Wenn es gelang, eine Umgestaltung dieser Art rash durt F
zuführen mit der Wirkung, daß \{chon für das Iahr 1870 1 F Theil der zur Schuldentilgung bestimmten Mittel zur Deckun! ff des Defizits von 5,400,000 Thlr. verwendet werden konnte, | wax nicht nur der Schwierigkeit des Augenblickes abgeholfe sondern es war zugleih auch für die Zukunft eine wichtige un) heilsame Reform unseres Staats\schuldenwesens herbeigeführ. Es mar in den leßten Tagén des Oktober, als der Wechsel n F der Leitung der Finanzverwaltung eintrat, und wenn di Staatshaushalts-Etat noch vor Ablauf des Jahres zur Fest! stellung gelangen sollte, so mußte ohne Werk gegangen werden. Schon am 16. November Fonnte de F Häusern des Landtages der Entwurf eines Geseßes, betreffen! die Konsolidation preußischer Staatsanleihen, vorgelegt werde! F Derselbe erhielt in allen wesentlihen Punkten die Zustimmun F der Landesvertretung und wurde unter dem 19. Dezember 186} (Ges. S., S. 1197) zum Geseß erhoben.
Die wesentlihen Züge der dur dieses Gesey angeordnet! Finanzmaßregel waren folgende : e [5
1) Es wurde für 12 4!/zprozentige Anleihen im Gesamn! betrage von 170,468,375 Thlr. und für 5 4prozentige Anleiht | im Betrage von zusammen 52,967,800 Thlr., im Ganzen fl! 223,436,175 Thlr.*) die Umwandlung in eine fonsolidir L 41/zprozentige Staatsanleihe angebahnt. Diese Anleihen u faßten die gesammte zu 41/4 und 4 Prozent verzinsli)! allgemeine Staatsshuld, welche für das ältere preußische G f bis zum Jahre 1866 und von da ab für das erweiteli preußische Staatsgebiet kontrahirt war. Jedem Inhaber älterer 41/5 prozentiger Anleihen wurde der Umtausch gegen einen glei- F chen Betrag von Verschreibungen der neuen 41/z prozentige" | kfonsolidirten Anleihe angeboten, den Jnhabern der 4 prozentige! A Anleihen nach dem Verhältniß des Zinsfußes von 41/z und 7j Prozent für je 900 Thlr. der Betrag von 800 Thlr. in Vet schreibungen der neuen Anleihe. Dazu wurde, um den Bethe" ligten das Eingehen auf einen folhen Umtaush noch anneh“ barer zu machen, für den Fall, daß derselbe innerhalb einer g? wissen Frist vorgenommen würde, eine Prämie geboten, wel! Þ den Saß von 1 Prozent der bei dem Umtauschgeschäft zur Au? gabe gelangenden Verschreibungen der neuen Anleihe nit üb}
schreiten sollte. (Schluß folgt.)
*) Am Schluß des Jahres 1869 stellte fih die Gesammtsum"* F
dieser Anleihen nah den für das Jahr 1869 ausgeführten Tilgung!
cuau auf 223,407,125 Thlr.
allen Verzug an E
Namen Metall-
der Baue: vorrath.
reußische Bank... i Bret des Berliner Kassenvereins. . . Danziger Privatbank / Ritterschaftliche Privatbank in Pom- mern G E osener Provinzialbank Zreslauer städtische Bank Kommunalständishe Bank für preußische Ober-Lauskßz Magdeburger Privatbank Hannoversche Bank Frankfurter Bank : Landgräflich hessische Landesbank in Homburg v. d. H. L ss Cslnische Privatbank e Sächsische Bank in Dresden 12,630 Leipziger Bank S 2,910 Landständische Bank in Baußen . 3 902 Bank für Süddeutschland 7,012 Weimarische Bank 1,307 Braunschweigische Bank 1,409 Gothaer Privatbank 1,310 Anhalt-Dessauische Landesbank . 292 Thüringische Bank 7164 Geraer Bank 1,486 Romme ant L _ 99d Bremer Bank E 3,099 983,591
Hallescher Bankverein von Kulisch, | : Kämpf & Comp 120 Merino R e ï — Oldenburgische Landesbank 156 Oldenburgische Spar- und Leihbank . 94 Norddeutsche Bank in Hamburg . . . Lübecker Bank E Zusammen 2,693 |— Summa A. und B, ..…. | 286,284 |—
Gegen Ende
| Oftober 1873.
—+ 1,047
20D —
Status der Deutschen Banken wlt., November 1873." (Verglichen mit Ende Oktober 1873.) (In Tausenden von Thalern.)
e A
Kassen- an\wei- Gegen sungen Ende
Snde _und E Wechsel. fremde | Vktober N I f : Hanf 1873. noten.
Gegen Ende Oktober
1873.
2303 On 91.729. 6,576 10,506 3 6e 5 4 | 677 80 | ; G 95
249 14
15
42 27 8 309
4 100 53 |— 2,341 6300 56D
|+ 12 E
8,896 1,822 3,104 |— 72 4,123 |+ 971 3,302 |— 169 1,292 |— 48 2,868 |+ 71 2,932 |+ 8 1,120 |— 172 13,492 |-— 47 | 289,810 |— 10,310 ]
Lombard.
A. Bettelbanken.
Gegen | Um- Ende laufende
Oktober Bank- 1873,
Gegen | Effekten | Ende und Oktober
1873.
sonstige
Aktiva. noten.
26,884 |— 747 2, 1 4 2 |— 255 395 L 10
0 H 480 |+ 8 | 1
D -
6
1
4,110) |+ 7,740 2,756 O7 95 21 761 99,292 |— 1,858 | 59,460
B. Andere B anken,
67
20
22
477
452 | E 481 1,909 | 18,718 [— 3,621 | 301,306 |— 9,829 |
9
509 6 134 - 12 6118 \— 544
9/339 | 68,199 | 2,047
6,788 62,080
567 |
2,425 I 385,1
1) Diese Uebersicht umfaßt diejenigen Banken, deren Bilanzen regelmäßig im D, R. A. und K. Pr. St. A. veröffentlicht werden. 2) incl, 2000 Stück rückgekaufter eigener Aktien. 3) incl. 5,959,000 Thlr. Hypothekenforderungen.
4) Sparbank-Einlagen.
5) incl. 2,138,000 Thlr. coursirende Pfandbriefe und 250,000 Thlr. Reservefond. s) incl. 1,673,747 Thlr. Hypothekenforderungen für Realkreditge\häfte. 7) incl. 1,455,050 Thlr. emittirte Pfandbriefe.
8) incl.
970,455 Thlr. Regierungsgelder und Guthaben öffentlicher Kassen.
Inferaten-Expvedition des Deutschen Reichs-Anzeigers
und Königlich Preußishen Staats-Anzeigers:
Berlin, Wilhelm-Straße Nr. 32,
SteæXbriefe und Untersuchungs-Sachen.
Steckbriefs-Erledigung. Der von mir unterm 27. Februar d. J. hinter den Tuchmachermeister Heinrich Neumaun von hier erlassene Steckbrief ist erledigt. Sorau, den 14. Dezember 1873. Der Staats-Anwalt.
[3314]
Oeffentliche Bekanntmachuug. Die Militär- pflichtigen 1) Schuhmacher Gustav Wilhelm Her- mann Iuhre, geboren den 4. März 1853 zu Baer- felde, 2) Schiffskneht Karl August Petersdorf, ge- boren den 3. April 1850 zu Gottsohimmerbruch, 9) Kutscher Hugo Georg Edmund Carl, geboren den 16, Februar 15850 zu Cüstrin, 4) Kürschnergeselle Hermann Friedrich Mueller, geboren den 8. Januar 1850 zu Fürstenfelde, 5) Karl Friedrich Wilhelm Koepke, geboren den 8. Januar 1853 zu Gruenrade, 6) Halbkossäthenfohn Karl Rudolpl) Leon, geboren den 25. März 1853 in Güstebiese, 7) Matrose Richard Martin Andreas Weiß, geboren den d. Sep- tember 1851 zu Landsberg a. W., 8) Knecht Fried- rich Wilhelm Behrend (auch Schoecpke genannt), ge- boren den 23. Januar 1849 zu Zechin, 9) Schäfer Friedrich Wilhelm Böüölling, geboren den 23. Mai 1850 zu Zellin, 10) Friedrich Wilhelm Jesche, ge- boren den 10. Januar 18505 zu Tuchebandt, werden angeklagt, dem Eintritt in den Dienst des stchenden Heeres oder Flotte fich dadurch entzogen zu haben, daß sie ohne Erlaubniß das Bundesgebiet verlaffen haben resp. nach erreichtem militärpflichtigen Alter fich außerhalb des Bundesgebiets aufhalten. Ver- gehen gegen §. 140 des Strafgeseßbuches für das Deutsche Reich und ist deshalb gegen dieselben durch Be- \{chluß des unterzeichneten Gerichts vom heutigen Tage die Untersuchung eröffnet worden. Zur münd- lichen Verhandlung hierüber is ein Termin auf den 11, Februar 1874, Vormittags 12 Uhr, im Sitzungssaale Nr. 1 des unterzeichneten Gerichts anberaumt, in welchem die obengenannten Angeklag- ten zur festgeseßten Stunde persönlich zu erscheinen und die zu ihrer Vertheidigung dienenden Beweis- mittel mit zur Stelle zu bringen oder folhe dem Gericht so zeitig vor dem Termine anzuzeigen haben, daß sie noch dazu herbeigeschafft werden können. Im Falle des. Ausbleibens der Angeklagten wird mit der O und Entscheidung in contumatiam gegen dieselben verfahren werden. Cüstrin, den 29, Oktober 18713. Königliches Kreisgericht. L. Abtheilung.
Oeffentliche Tar ena, Auf die Anklage der Königlichen Staatsanwaltschaft vom 24. November cr. ift gegen: 1) Carl Julius Herrmann Rosemann, geb. am 24. Oktober 1848 zu Liegniß, 2) Friedrich Hugo b is Nitschke, geb. am 11, August 1848 zu
iegniß, 3) Carl Heinrih Julius Kuegler, geb. am 7. Dezember 1848 zu Liegniß, 4) Paul Richard Robert Hoppe, geb. am 5. März 1848 zu Liegniß, 9) Johann Carl Wilhelm Müller, geboren am 24. August 1848 zu Liegniß, 6) Julius Paul
Steckhriefe und Untersuchungs- Sachen. . Handels-Register. 3. Konkurse, Subhastationen, ladungen u. dergl. . Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen zc.
Aufgebote, Vor-
Wagner, geb. am 29. September 1848 zu Liegniß, die gerichtliche Untersuhung gemäß S8. 140 des Str. G. B. eröffnet worden, weil sie dem Eintritt in den Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte
Erlaubniß entweder das Bundesgebiet verlassen haben, oder nah erreichtem militärpflihtigen Alter sich außerhalb des Bundesgebietes aufhalten. Zur Hauptverhandlung über die Anklage ist ein Termin auf den 26. März 1874, Vormittags 93 Uhr in unserem Gerichtslokal, Sitzungssaal der 1. Ab- theilung, anberaumt worden. Die genannten Per- fonen werden hierdurch aufgefordert, zur festgeseßten Stunde zu erscheinen und die zu ihrer Vertheidigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen, oder solche uns so zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß fie noch zu demselben herbeigeschafft werden können. Sollten die Vorgeladenen im Termine aus- bleiben, so wird mit der Verhandlung und Eut- scheidung der Sache in contumaciam gegen fie ver- fahren werden. Liegnitz, den 1. Dezember 1873. Königliches Kreisgericht. L. Abtheilung.
GSandels-Negister.
Handelsregister
des Königlichen Stadtgerichts zu Berlin,
Zufolge Verfügung vom 15." Dezernber 1873 sind am selbigen Tage folgende Eintragungen erfolgt:
In unser Gesellschaftöregister, woselb unter Nr. 4331 die hiesige Aktiengesellshaft in Firma: Altenbekener Berg- und Hüttenwerke vermerkt steht, ift eingetragen :
In der außerordentlichen Generalversammlung
der Aktionäre vom 8, Dezember 1873 it die
Auflösung und Liquidation der Gesellichaft be-
{lossen und zum alleinigen Liquidator der
Kaufmann Moriß Gerhard zu Berlin bestellt
worden. In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 3442 die hiesige Aktiengesellschaft in Firma: Central-Bank für Industrie und Handel vermerkt steht, ist eingetragen : Durch Beschluß der Generalversammlung vom 12. Dezember 1873 is das Grundkapital der Gesellschaft um zwei Millionen Thaler Nominal und zwar von 12 Millionen auf 10 Millionen Thaler herabgeseßt und der §. 4 des Statuts demgemäß abgeändert worden.
In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 3633 die hiesige aufgelöste Kommanditgesellschaft in
Firma: Carl Aulig & Co. vermerkt stet, ist Ah eee: L Die Liquidation der Gesellschaft ist beendet und die Eigenschaft des Banquiers Carl Wilhelm
Fentlicher
fih dadurch zu entziehen gesucht haben, daß fie ohne |
Giro und sonstige Kredi- toren.
Gegen Ende
| Oktober 1873.
Depofiten.
/ Oftober 1873.
— 13,864 | 29,7683 |+ 589 | 113,026 111 a — 16,656 31 1278 L 292 68 2,014 |+ 44 1,004 9 12 e 5 989 [2E —-
917 9 908 4,800
238 1,661 | — 1,692 |- 5,061) 2 3,2795)!
S : 705 |— 2204 i 796
Z ; 769
11 1,378 S 1,874
268 : 963
82 967 100A S 12 | 152,081
- 18,210 F 55,702
640 140 287 4,939
| 6,006
3 |—18,210 | 62483 E 342 S6 OSE
nzeiger.
|
5. Verlcosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. | von öffentlichen Papieren.
| 6. IndustrielleEtablissemeuts, Fabriken u. Großhandel.
| 7. Verschiedene Bekanntmachungen.
| . Literarische Anzeigen.
| 9. Familien-Nachrichten.
” (
[e
In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter 9 4073 die hiesige Handelsgesellschaft in Firma: Schonewald & Franke vermerkt steht, ist eingetragen :
Kaufmann Adolph Reiche als Gesellschafter ei getreten.
In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr.
4085 die hiesige Handelsgesellschaft in Firma: Gebrüder Schlesinger vermerkt steht, ist eingetragen : Der Kaufmann Josef Schlesinger ift Handelsgesellschaft ausgeschieden. mann Adolf Schlefinger Dezember 1873 getreten. In unser Gesellschaftsregister, woselbst unte Nr. 4251 die hiesige Aktiengesellschaft in Firma : Deutsch-Rusfische Handel3- und Industric-Ban vermerkt steht, ist eingetragen :
Der Doktor Johann Nepomuk von Dantsek-
Dayka ist aus der Direktion der Gesellschaf ausgeschieden. Die Gesellschafter der hierselbst unter der Firma Loewy & Salomon
am 15. Dezember 1873 begründeten Handelsgefell-
schaft (jeßiges Geschäftslvkal: Blumenstraße 75) find die Kaufleute: 1) Moriß Loewy, 2) Samuel Salomon, Beide hier.
Dies ist in unser Gesellschaftsregister unter Nr.
4741 eingetragen worden.
In unser Firmenregister ist Nr. 7767 die Firma W. A. Homann und als deren Inhaber der Kaufmann Wilhelm An dreas Homann hier j __ (jeßiges Geschäftslokal: Mohrenstraße 37) eingetragen worden.
In unser Firmenrezister ist Nr. 7768 die Firma Gustav Frid
und als deren Inhaber
Vrick hier |
(jeßiges Geschäftslokal : Kommandantenstraß-. 56)
eingetrageu worden.
der Kaufmann Gusta
In unser Firmenregiste;, woselbst unter Nr. 1236
die hiesige Handlung ‘n Me! „S, Duder vermerkt steht, it eingetragen:
Das Handelsgeschäft ist durh Vertrag auf den -cmhändler Johann Friedrih Wilhelm Sten- del zu Berlin übergegangen, welcher dasselbe
Ferdinand Aulig als Liquidator erloschen.
—
unter der Firma: W. Stendel, vormals J. Bu- | (nd als Inhaber derselben de
Der Kaufmann Wilhelm Franz Adolph Francke | ist aus der Gesellschaft ausge|chieden und de
A N Der Kauf- |
Inserate nimmt an die autorisirte Annoncen-Erpedition vón
Nudolf Mosse in Berlin, Leipzig, Hamburg, Frank-
furt a. M., Breslan, Halle, Prag, Wien, München, Hürnberg, Straßburg, Zürich und Stuttgart.
e ör, tortsezt. Vergleiche Nr. 7769 des Firmens
registers. Demnächst ift | 7769 die Firma : W. Stendel, vormals I. Buder,
| Berlin, den 15. Dezember 1873. | Königliches Stadtgerit. | Abtheilung für Civilsachen
———SS _ memen
| | Handelsregister
aus der | des Königlichen Kreisgerichts zu Fraukfurta, D, # | In unser Gesellschaftsregister ist bei Nr. 119 wos zu Berlin ist am 15. | selbst die Frankfurter Aftien-Stärkesyrup-, i als Handelsgesellshafter cin- | benzucker- und Zudckercouleur - Fabrik, vormals Seeler & Maiske zu Frankfurt a. O. eingetragen steht, zufolge Verfügung vom 4. Dezember 1873 ät
C baa
r | 6. Dezember 1873 Folgendes eingetragen worden:
1873 find der erste Saß des 8. 21,
t der zweite Saß des §8. 22, die §8. 27 und 31
des Statuts abgeändert worden.
das Maximum der durch einen Akfdionäx Stimmen , außerordentliche
führenden
welche befonders
Beilagebandes Nr. 4. L Drm In unjer Firmenregister ist bei der Firma Nr.
. .
| Wrieyen, den 8. Dezember 1873. ch| Könialiches Kreisgericht, 1. *abtheilung.
————————RRS
hung?
v Betanatmag | , In unser Birmenregister; Nr. 230 die Firma H. Dechulz zu Coesterni als Inhaber derjelben der r e M N in Coesterniß zufolge Verfügung vom 5. Dezember 1873 eingetragen. : Ï Coeslin, den 5. Dezember 1873. Königliches Kreisgericht. 1, Abtheilung. Bekauntmachunso. J OCc m T 3 § tr, 229 die Firma I. Rev“zeu zu Gas x Kaufmann
in unser Firmenregister unter Nr.
r und als deren Inhaber der Weinhändler Johann ne | Friedrih Wilhelm Stendel hier eingetragen worden.
rau-
Durch Beschluß der außerordentlichen General- t versammlung der Aktionare vom 19. November
: Die Abänderungen betreffen die Zeit der Ein berufung der ordentlichen Generalversammlungen,
die Gegenstände, über L onders einberufene Generalverjammlungen zu beschließen haben und die Vertheilung von Dividenden und Tantiemen | Beglaubigte Abschrift des notariell. vexrlautbartes Abänderungs - Beschlusses befindet sich, Bl. 16 ff. des
, | Colonne Bemerkungen, folgender Vermerk eingetragen „Die Firma M. I. Ura& zum Wrießen R O ist gelöscht. Eingetragen zufolge Verfügnng vont 8. Dezember 1873 am 10. desselben *tongais
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