1873 / 299 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 18 Dec 1873 18:00:01 GMT) scan diff

- - Ss

4nmtwerperny 16. Dezember, 4 Uhr 30 Min. Nachm. (V. T. B.)

Getreidemarkt geschäftslos.

Pétrolenmm-Markt (Schlussbericht). BRaffinirtes, Type weiss, loco und pr. Dezember 32 bez., 323Br., ‘r. Januar 324 Br., pr, Februar 334 Br,, p*r. März 33} bez. u. Br. Ruhig.

London, 17. Dezember. Nachmitt. (W. T. B.) tetreidemarkt (Schlussbericht.) Sämmtliche Getreidearten scHflossen in ruhiger Haltung bei beschränktem Umsatz. Weisser englischer Weizen 62—68, rother 61—64, hiesiges Mehl 48—57 sh,

KLoendon, 17. Dezember. (W. T. B.)

Getreidemarkt. (Aufangsbericht). Fremde Zufuhren seit letztem Montag: Weizen 16,070, Gerste 11,410, Hafer 66,840 Qrtrs.

Der Markt eröffnete fest. Wetter: Milde.

Liverpool, 17. Dezember, Vormitt, (F. T.B.) Baumwolle. {infangsbericht.) Mnthmasslicher Umsatz 10,000 B. Stetig. Tages- import 16,000 B., davon 11,000 B, amerikanische,

Liverpool, 17. Dezember, Nachmitt. (W. T. B.) Schluss- bericht, Baumwolle, Umsatz 12,000 B., davon für Spekulation und Ex. ort 2000 B. Stetig.

Middl. Orleans 83, middl, amerikanische 88, fair Dhollerah 92, wudäl. fair Duollerab 5}, middl. Dhollerah 43, raidal. Dhollerah 48, fair Bangal 44, fair Broach 52, new fair Oomra 6, good fair Oomra 6%, fair Madras 6, fair Pornam 83, fair Smyrna 63. fair Egyptian 92.

Orleans nicht unter good ordinary Januar-Februar-Verschiffung pr. Segler 83, Upland nicht unter good ordinary Dezember-Januar- Verschiffung pr. Segler 8 d.

Leith. 17. Dezember. Getreidemarkt. (Von Cochrane Pa- terzon & Comp.) Fremde Zufuhren der Woche: Weizen 7860, Gerste 1146, Bohnen 393, Erbsen 108, Hafer 26 Tons. Mehl 7718 Sack.

Markt fest, Amerikanischer Weizen 6 d., Hafer 1 sf theuerer. Andere Artikel unverändert,

Paris, 17, Dezember, Nachmittags. (W. T. B.)

Produktenmarkt. Weizer per Dezember 38,950, per Jauuar- April 39,00. Mehl weichend, per Dezernber, per Sannuar-Februar Per Januar - April 85,75. Rüböl pr. Dezember 84,50, pr. Ja- nuar-April 85,90, pr, Mai-August 83,29. Spiritus behauptet, pr, Dezember 74,00. Wetter: Bedeckt.

Sf. Petersburg, 16. Dezember, (Wee T B.)

Produktenmarkt. Talg Ic L pr. Mai —. Roggen loco 8, per Mai 8, [afer per Mai-Juni 4,70, Hanf pr. Juni —, Leinsaat (9 Pad) pr. Mai 14. Wetter: Regnerisch,

E F R N r Ei H E

=ceckbriefe und Untersuchungs-Sachen. | Grüne

Berlin, bestellt Stecbriefs-Erledigung. 2 Del L BUeS zember cr. gegen den Arbeiter Michael Schü von Rimbach ergangene Steckbrief hat durch dessen inzwischen erfolgte Verhaftung seine Erledigung ge- funden. Frankfurt a. M., den 17. Dezember 1873. Königlicher Untersuchungsrichter.

2000

Nachmittags 5 Uhr.

co 4953, pr. August 4657. Weizon e E

Der unterm De- fer | fügung vom |

Der unterm 21. November 1873 gegen den Tage- Iöhner Heinrih Schade von Niederelsungen (uich- tiger Niedervellmar) erlassene Steckbrief wird als erledigt zurückgezogen. Cassel, 15. Dezember 1873.

Der Staatsanwalt.

tragen:

Col.

Col 3 (A

Col. d

Anklage der | 25. Oktober Paul Ludwig

4 Q; 14 q j zu egn Und

Oeffentliche Borladung. Auf die Königlihen Staats-Anwaltschaft vom 1873 ift gegen 1) den Karl Eduard Weber, geboren am 2. April 9) den Paul Bruno Ernst Maiwald, geboren den | 8. Mai 1852 ebendase ' richtliche Untersuchung gemäß §. 140 StrafgeseßbUchs eröffnet worden, weil | sie dem Eintritt in des stehen pder der Flotte fid haben, dafz fie ol gebiet verlassen pflichtigen Alter aufhalten. uptverhandlung Üübex flage ist ein Termin auf den 5. Mär [ Vormittags 1 r, in unserem Gerichtslokal, Sißbungésaal der I. Abtheilung, anberaum ) Per?onen werde

J

1848

I t: Lis

Die genanriten aufgefor dert, zur festgeseßten Stunde zu e: und die zu | ihrer Vertheidigung dienenden Beweismittel mit zur | Stelle zu bringen, oder solche uns so zeitig vor dem | i Termine anzuzeigen, daß sie noch zu demselben her Der beigeschafft werden können. Sollten die Vorgeladenen Schlein im Termine ausbleiben, fo wird mit der Verhand- | lung und Entscheidung der Sache in contumaciam | gegen sie verfabren werden. Liegnitz, den 4. Königliches

cktößen November 1873. | 4) d Kreisgericht. I. Abtheilung.

andels- Neg isier.

Bektauntmacchung,.

Zufolge Verfügung von gestern is heute einge- | tragen : 4 / S

1) in unser Firmenregister bei Nr. 35 Firma:

I, S. Hentschel,

Nach dem Tode des Kaufmanns Johann Samuel Hentschel ist das Handelsgeschäft übergegangen auf | seine Wittwe Pauline Amalie Mathilde, geborne Hötel, und auf seine Kinder Paul Felix Erdmann Max Hentschel, Clara Johanne Amalie Hentschel und Martha Emma Pauline Hentschel, und es ist die nunmehr unter der frühern Firma I. S. Hent- chel bestehende Handelsge] ellschaft unter Nr. 28 des Gesellschaftsregisters eingetragen.

2) In unser Gesellschaftsregister :

Nx. 28. Firma: I. S. Hentschel. Siß der Gesellschaft: Stargard in Pommern. Die Gefelllchafter sind : 29 die Wittwe des Kaufmanns Johann Samuel Hentschel, Pauline Amalie Mathilte, geborne Hôtel, zu Stargard in Pommern,

2) der Matcrialienverwalter Paul Felix Erd- mann Max Hentschel zu Frankfurt a. O,

3) das Fräulein Clara Johanne Amalie Hentschel zu Stargard in Pommern,

4) das Fräulein Martha Emma Pauline Hentschel zu Stargard in Pommern.

Die Gesellshaft hat am 24. November 1873 be- : gonnen, die Befugniß, die Geselischaft zu vertreten, : steht nur der zu 1 genannten Wittwe Hentschel, i Pauline Amalie Mathilde, gebornen Hötel zuz die zu 2. 3, 4 genannten Geschwister Hentschel sind von der Befugniß, die Gesellschaft zu vertreten, aus- ges{lossen. j

Stargard, den 12. Dezember 1873.

Königliches Kreisgericht.

BDekaäanwtatmäahntntg

Die unter Nr. 67 unseres Gesellschaftsregisters

eingetragene „Filiale der Provinzial-

/ Wechslerbank“ ist durch Beschluß der Generalversammlung der Aktionäre aufgelöst und diese Firma gels\{cht worden.

Zu Liquidatoren find die Herren Direktor Eduard

der Ri DEt

Roda, der Qu

Der

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D 3

Tf K K A S M E U N T 0E T U 7768 D E M 1 B V S P: 0E V RAL DUIEE P A T R F E T EEES T Lai 1A A F D A L U I

4 €y Und K( Dies ift in unser (8 ch/LLD l il Li

eingetragen wor? Bromberg, den

H olrelsge

Königliche In unser (Bescll

Col. lt Va 2A Be

Iaeger,

(Hutsbenßer iß, : der Bäekermeister Ernst Clauß von Osterfeld Susanna, ge Der Dadermel]ster &rn}t Clauß von YV\terseld, t 9 der Kausmann Karl Fri d -

der Mühlenbesißer t in Zschorgula, ollen, derg der Bäckermeister

Osterfeld,

Gothart in Haardorf Grubenbesiber

der Gutsbefißer Fricdrich August Spindler in Weidkelsdorf,s der Gutsbesißer? Joseph cbendaselbst, der Gutsbefißer Garl Königshofen, der Gutsbesißer Carl August Herrmann in Köcknißzsch, Der Ne der Gutsbesißzer Friedric Unterka der Fleischermeister Osterfeld, der Zimmermeister * Karl barth in Stößen, der Gutsbesißer Gustav Adolph Graue in Kauerwiß, der Gutsbefißer Anton Otto in Kistrihz, der Rentier Wilhelm Böttcher in Osterfeld, Bäckermeister s Schkölen, der Leimfabrikaut Karl Moriß Nachtigall in Schkölen, ) der Bäckermeister Louis Goeße in Scchkölen, ) dcr Gutsbesißer Eduard Bach in Oberkaka, 4) der Maurermeister Karl Friedrich Albrecht in Apolda. Die Gesellschaft wird vertreten durch: 1) den Kreisgerihts-Sekrétär a. D. __ Jaeger, 2) den Sthlossermeister 3) den Gutsbesißer Eduard Heinecke, 5 on Gasthofsbefiger Ferdinand Schlauch, 6) den Gutsbesi Sal Ster Sittiklor 4 Könißsch, sißer Carl Friedrich Spindler zu 7) den Ortsrichter Wilhelm Kirsche zu Meinewch, 8) den Ortsrichter Karl Burkhardt zu Löbiß und zwar in der Art, daß das Recht zur Vertretung der Gesellshaft nur von den Herren Jaeger und Nachtigall gemeinschaftli

New-York, 17. Dezember, Abends 6 Ubr. (T. B. W.)

Waarenbericht, Baumwolle in New-York 163, do, in New- Orleans 163. Petroleum in New-York pr. Gallon von 64 Pfd. 14, do. äo. Philadelphia pr. Gallon von 64 Pfd. 134. Mehl 7 D. 10 C. Rother Frühjahrsweizen 1D. 61 C. Kaffee 24. Zucker 8. Getreide-

fracht 121.

Anezaliungen. :

Nordhausen-Brfurter Eisenbahn. Die am 2. Januar fut, fäl- ligen Zinsen der Prior.-Oblig. werden von da ab in Berlin bei der Diskonto-Gesellechaft ausgezahlt; s. Ins. in Nr. 298.

Warschau - Bromberger Eisenbahn - Gesellsohaft. Die am 1. Januar fut. fälligen Zinsen der Stamm-Aktien werden vom 9_ ‘Januar fut. ab in Berlin bei der Filiale der Mitteldeutschen Kreditbank und bei der Diskonto-Gesellschaft ausgezahlt; s, Ins. in Nr, 298.

Warschau-Wiener Bisenbakn-Gesellschaî, Die Zinsen pr. IT. Sem. 1873 von den Oblig. I. Serie à 500 Fres,, IL, IIL, IV. Serie à 100 und 500 Thlr. und die Abschlagsdivid, von Rb. 1. 50. pr. 1873 werden vom 2. Januar fut. ab in Berlin bei der Filiale der Mitteldeutschen Kreditbank und bei der Diskonto- Gesellschaft ausgezahlt; s. Ins, in Nr. 298.

Soblesischer Bank-Verein, Die Abschlagsdivid. von 4% pr. 1873 wird vom 15. bis 31. Januar fat, in Berlin bei der Diskonto- Gesellschaft und 8. Bleichröder ausgezahlt; s, Ins, in Nr. 298.

Bank für Handel und Iudustrie, Die Aktien-Zineen à 4% Pr, I. Sem, cr. werden mit D: 205 8 Ou L, Dia 31. Januar fat. in Berlin bei der Gesellschaftskasse ausgezahlt,

AKticn-Branerel Friedrichshain. Die Divid. pr. 1872/73 vo 18 Thlr. pr. Aktie wird von jetzt ab bei Rauff & Knorr in Berlin

Von

au“gezahlt., :

MeokKlenburgische Bypotheken- nnd Weohselbank. Die am l. Januar fut. sälligen Coupons der 43% und 5% Pfandbriefe wer- den in Berlin bei der Gesellschafts-Filiale und bei der Deutschen Bank eingelösk. /

Rhein-Nahbe Eisenbahn. Die am 2. Januar fut. fälligen halb- jährigen Zinsen der Prior.-Oblig. I. und II. Emiss., können vom T bis 31. Januar fut, in Berlin bei der Diskonto-Gesellschaft er- hoben werden; s, Ins, in Nr. 298.

Provinzlial-Gowerbebauk, Die A schlags- und Superdividen- denscheine pr. 1873 können gegen Abstemp« lung der Interimsscheine an der Hauptkasse der Gesellschaft in Berlin und bei den Filialen in Hannover und Osnabrück in Empfang genommen werden.

Nene Berliner Messingweorke AEktien-Gesellsochaît, Die Ab-

N R P V B T I U E S E H S P T E L:

dieser Herren und zwei der

Bruno Meyer ausgeubt werden foll.

INTmMann

Q “O 1O(0,

Königliches Kreisgericht, I.

schlagsdivid, pr. 1873 wird vom 2. Januar fut. ab mit 10 Thlr, Dr. Aktie bei Wilh, Borchardt jun, in Berlin ausbezahlt, Generai - Veran imnzeine Hanneversohe Aktien-Brauerei, Vers. in Hannover. 30. __ Sohlesisohe Gr, Knnzendorfer Marmorwerke, Aktien-Gesellschaft. AusserordentlI, Gen, - Vers. zn Breslau, Stralsunder Dampfmühlen-AKktien-Gesellsohaît zn Siralsund. Ausserordentl, Gen.-Vers, zu Stralsund, 5, Halle - Leipziger Eisengiesserei und Masohinen- bau-AKktien-Gesellsohaft zu Sohkeuditz. Ausser- ordentl. Gen.-Vers. in Halle ‘a. S. Berlin-Hamburger Eisenbabn, Aussercrdentl. Gen,« Vers. in Ludwigslust, Amsrelehung von Altiem ete.

Berliner Produtkten- Makler-Bank, Der Umtausch der 50% Interimsscheine à 200 ThIr. gegen die neuen 50% Interimsscheinse à 100 Thlr, erfolgt vom 22, Dezember ab bei der Gesellschafts- kasse in Berlin,

Berliner Phönix, Werkzeug-Maschinenfabrik und Eisen- giosSeroi, vorm. Ohm & Co. Der Umtausch der Interimsscheine gegen definitive Aktien erfolgt vo:n 20. d, M. ab bei der Gesell- echaftskasse in Berlin. i E

Harzer Union, Aktien-Gesellsgohafst für Bergbau und Hütten- betrieb, Die Ansgabe der definitiven Aktien gegen die Interims- scheine erfolgt vom 27, d, M, ab im Gesellschaftsbüreau in Han-

20. Dezember. Ordentl, Gen.

1874.

5, Jan.

nOoYer. A itmdiguznzen undi Verloo angens

Sohuldyerschreibungen der Preussisohen Staatsanleihen do 1864, 1867 A., 1867 C, 1867D. und 1868 B. Die zur Rückz, am 31. Dezember cr. gekündigten Schuldverschreibungen werden vom 17. Dezember ab bei der Staatsschuldentilgungskasse in Berlin cin- œelöst ; s, Ins. in Nr. 298 : Bochumer Verein für Bergbau und Gussstahl-Fabrikation. Das Verzeichniss der am 1. d. M. ausgloosten Oblig. de 1867; 8 Is n N 298;

Soldiner Entwässerungs-Verbands-Obligationen. zeichniss der ausgeloosten zum 1, Juli fat. gekündigten Ins, 10 N 298;

Das Ver-

Oblig. ; 8s, T'anneccer. N

Die Aktien der Altenbekener Berg- und Hüttonwerke werden

von heute ab in Folge handelsgerichilicher Bekanntmachung der

leßtge -| Eingetragen zufolge Berfügung vom 29. November

Naumburg, den 29, November

Liquidation franco Zinsen gehandelt.

K Q L C T BE S T ARCIZE A I ZIE I CE U S CA l U TOZDA PIRÓ S EA AICRCCCVi L U à 7 SRNZ STL IEASIEMTE O E AZASTE 7; DOTA R NS I dS LUS FSRS A Af M MAL: 2E L 1 L C R E S L S T BGLIN L ff RLO!

10 Uhx, in unserm Vüreau zu Aachen, Station Temvylerbend, stattfinden. : f Den Inhabern der Prioritäts-Obligationen ist der Zutritt gestattet. Aachen, den 17. Dezember 1873.

Die Direktion.

nannten 6 Herren

1878. Abtheilung.

I, Abtheilung. ist Folgendes einge- [1781 172171 (O J ufende Nr. 139. (Fs werden rma der Gesellschaft: a, reinsbauk Osterfeld: Nachtigall ef Comp. |

l

|

geb. Goergens, welche im Mareese nach Pischuil, Krei

der Gesellschaft: Osterfeld. sverhaältnisse der Ge}ellschast: Gesellschaft hat mit dem 1. April

ist, fowie nehmer, b. die unbekannten Erben der 2 U: 0: auuar storbenen Wirthin Johanna Depositorio des befindlicher Nachlaß. aus besteht, die unbekannten (Erben im städtischen Lazareth zu G

deren unbekannte Rudolph Nachtigall |

Schlauch |

von 19 Jahren verstorbenen Arbeiters Andreas

us 1869 L, geb. Plenert f [m Kirsche in Meineweh, | aufgefordert, vor oder dem auf Burkhardt in Löbiß, (ard Graul Na x Ernst Harnisch in Schleinitß, | August Seidewiß i ermin ] widrigenfalls die b. Goergens, für todt drich Grunicke in | Uni zedachten Karl Julius Eisenschhmidt | 6 Gut dem Fiskus | lt, daß Traugott Vollkammer in

ttergutsbesißer Baron Adolph von

können und fi mit dem begnügen Lot odvt d Ton ol 11217 i Orledrih Doelißich im E “l T Marienwerdex, den 10. Juni

tsbesißer Traugott Krebs in Roda, Konigliches Kreisgericht. L.

Sonturse, Subhastationen, ÁAufgebote, Vorladungen u. dergl.

die unverehlihte Käthner Susanna Schulz,

| s Px. Stätgardt, gezogen sein foll und seit dieser Zeit verschollen

in der Nacht vom

IST2 U

unterzeichneten L 23 Thlr. 1 Sgx. 6 Pf.

des am 29. März 1871

Schoensce, unehelichen Sohnes der verstorbenen

in Waldau, ae E orx dem rn Krelsrthter Teßlass in | anberaumten Termine sih s\chriftlih oder persönlich Kathnerfrau ge Erben aber mit ihren Ansprüchen resp. Verlassenschasten präkludirt und leßtere oll ta jene Erben, , \yäter, alle Handlungen und Verfügungen des Fiskus

¿4 Eh E erl Ò v anom ots anerkenuen und übernehmen müssen, von ihm weder 4. 4 LCIICTC

Rechnungslegung noch Ersaß der Nußungen

dann noch von der Erbscl,aft vorhc

Verschiedene Bekanntmachungen. [M. 2042] General-Bersammlung. Die Aktien - Gesellshaft Drahtweberei, Bau- und Kunsttischlerei, vorm, I. A. Nietner Sohn. Die Mitglieder der oben genannten Gesellschaft werden zu einer außerordentlichen Generalyersamms- lung auf Sonnabend, den 27. Dezember cr., Borm. 10 Uhr, im Amtslokale des JIustizraths Kremniß, Wallstraße Nr. 7 und 8, eingeladen.

Tagesordnung : 1) Abänderung der Statuten. 2) Ausgabe der BVollaktien. L 3) Bertragsabschluß mit dem Direktor der

Gesellschaft.

Berlin, den 17. Dezember 1873.

Der Aufsichtsrath.

König.

[3703]

Ih 1883 Hof

(Frben und Erh-

Paulsdorf | ver- Zemfke, deren im Kreisgerichts

raudenz im Alter

Einwolnerfrau Vermögen 8 Thlr. L L R - Berichtigung. In dem Junferat, betreffend den vom 1. Januar 1874 ab in Kraft tretenden Fahr- plan der Breslau-Posener Bahn ist die Abfahrts- zeit des Personenzuges (1.—4. Kl.) von Posen nah Lissa irrthümlich mit Morgens statt Nachmittags 7 Uhr 10 Minuten angegeben. Breslau, den 17. Dezember 1873. Königliche Direktion der Oberschlesischen Eisenbahu.

den

11 Uhr,

j Schulz, erklärt, die sub b.

übereignet werden melden sie sich

1 fordern müssen. was als- inden ist.

1 Q &

BVerloosungs-Tabelle des

Deutschen Reichs- uud Königlich

Abtheilung.

August Spindler Submissionen [M2043] Bekanntma

Julius Herrmann in E f tm für das Jahr 184 ur

Hte Materialien, bestehend in untier Gotthelf Beyer in Köcknibßsch,

h Ferdinand Krieg in fa, ! Ferdinand Wagnex in | werden und ist dazu Termin auf vor dem Bureau-Vorsteher, Müller hierselbst, ges\eßt.

Friedrich Hassel-

yon demselben gegen Entrichtung

beziehen.

Herrmann Krause in N L T N

versiegelt mit der Aufschrift : „Submission auf Materialien“

Bremen, den 14. Dezember

Königliche

Rudolph

Verkäufe, Verpachtungen,

Unterzeichneten erforderlichen Schreib- und Bureau- mel)reren Ries Papiers, Stahlfedern, Bleifedern, Siegellack, Couvecrts, Notizbüchern 2c. sollen im Wege öffent- licher Submission an den Mindestfordernden vergeben den 27, d. M., Mittags 12 Uhr, Eisenbahn - Sekcetär in unserei Geschäftslokale an-

Die Submissions- und Kontraktshedingungen sind

Reflektanien wollen ihre Offerten portofrei und Schreib- und Bureau-

bis zum obengenannten Termine einreichen.

Eisenbahn-Kommissiou Bremen.

Preußischen Staats - Anzeigers,

Zusammengestellt in Folge amtlicher Veranlassung der Königlichen Haupt - Bank zu Berlin, welche mt Hinsichts derjenigen von thr in Verwahrung und Verwaltung genommenen Papiere die Ziehungs- und Verloosungslisten nachsehen läßt, deren Veröffent lid:ung durch den Deutschen Neichs- und niglichPreußishenStaats- Anzeiger erfolgk

Die Allgemeine Verloosungs-Tabelle des Deul {hen Reichs- und Königlich Preußischen Staat! Anzeigers, welche die Ziehungslisten sämmllicher a1 der Berlinec Börse gangbaren Staats-, Kommunal, Cijenbahn-, Bank- und Industrie-Papicre, foweil dieselben der Redaktion zugänglich gemacht werdet enthält, erscheint wöchentlih einmal und ijt zun Abonnemeutspr-:is von 15 Sgr. vierteljährlich, dur alle Post-Anstalten zu beziehen, in Beclin aud het der Expedition Wilhelmstraße 32. Einzelne Num- nie. g i o

Die neueste, am 13. Dezember c. erschienene Nr. (28) der Allgemeinen Verloosungs - Tabelt/ enthält die Ziechungslisten folgender Papiere* Aachen-Höngener Bergwerks-Aktien-Gesellschafl* Partial-Obligationen. 4F proz. Anleihe des Wege- verbandes des Amts Aurich. Bayerisches 48 proz. neues allgemeines Anlehen de 1857. L liner Pfandbriefe (Restanten). Berliner, 31? daer Stadt - Obligationen, Deutsche Hyp

2C.

ch Un g.

das Bureau der

diversen

der Kopialien zu

1873.

August Nachtigall, zablung u. \. w. von Papieren.

äckermeister Wilhelm Arnold, [3715]

odex von einem

Verloofung, Amortisation, Zins- de

Aacheu-Mastrichter Eisenbahn. Die Ausloosung der nach §. 3 des Allerhöchsten Privilegiums vom 8. Oktober 1867 pro 1. Semester 1874 zu amortisirenden Prioritäts-Obligationen [II. Emission im Betrage von 3000 Thalern wird am Mittwoch, den 21, Ianuar 1874, Vormittags

thekenbank Meiningen, Prämien - Pfandbriefe 1871. Neapler Prämien-Anleihe de 1609 Nieder - Oderbruchs - Deichbau - Obligationel, Niederschles i#che Zweigbahn-Stamm- und R tâts-Stamm-Aktien. Ohra-Bru ch- Me bi Obligationen. Oesterreichi #\che Staat Aktien. Plesser, Ragniter, Rosenberg W/Z L Saganer Kreis - Obligationen. Pommer) Af Posener Pfandbriefe. Ungarisches Abon Staats-Eisenbahn-Anlehen. Sardinische 0 Fl Staats-Anleihe de 1850. Windischgräb Anleihe de 1846,

öffentlichen

Erste Beilage

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Auzeiger.

o /rL

7

299,

Landtagsangelegenßhbeiten.

In der gestrigen Sihung des Herrenhauses ergriff i der Diskussion über den vom Pause der Abgeordneten angenommenen Gesegentwurf, betreffend die Aufhebung der Kalender- und Zeitungs steuer der Finanz- Minister Camphausen nah dem Grafen Krassow das Wort :

Als ih diese Motivirung des Herrn Vorredners vernahm, glaubte ih, er würde shließlich dazu kommen, daß er ganz mit der Auffaffung einverstanden wäre, die Zeitungssteuer niht allzu ras abzuschaffen ; denn er hat von der Presse sehr viel und mehr Uebles gesagt, als ich davon Fagen möchte, er hat der Presse sehr viele und schädlichere (inwir- kungen zugeschrieben, als man ihr nach Billigkeit zuschreiben kann, wenn man sich vergegenwärtigt, daß es sich um etnen Kamp} der Meinungen handelt, der in aufgeregten Zeiten leicht oufgeregte Formen annimmt. Als im vorigen Jahre hier die Frage zur Sprache kam, bestand für die Staatsregierung noch das Verhältniß, daß sie keine Gewißheit darüber hatte, wie es mit der Aenderung der Steuerge]eß- gebung, die zu jener Zeit in Frage war, mit der Aufhebung der Mahl- und Schlachtsteuer, mit der Ermäßigung der Klassensteuer, sich gestal- tén würde. Jene Maßregel ist bekanntlich im Mai d. J. geseßlich sanktionirt worden und es ist damit das, worauf der geehrte Herr Freiherr von Senfft hingewiesen hat, seiner Erfüllung entgegengegangen. Bald nachdem dies geschehen war, hielt cs die preußische Regierung für rathsam, die gesammte Preßzgesetzgebung der Entscheidung des Bundesraths und demnächst des Reichstages zu unterstellen; sie hielt es für rathsam, von jener Bestimmung dec Reichsverfassung, die ja erst angenommen wurde nah Aufnahme der süddeutschen Staaten, nah Erweiterung des Norddeutschen Bundes zum Deutschen Reich, von jener Bestim- mung, wona in Zukunft also auch die Gescßgebung über die Presse eine gemeinszme Angelegenheit von ganz Deutschland werden könnte, Gebrauch zu machen und einen Preßgeseßentwurf in Vorschlag zu bringen. Der damals gemachte Vorschlag ist 1m Sommer nicht mehr vor das Plenum des Bundesraths, also auch nicht mehr vor das Plenum des Reichstages gelangt. Dieser mit Allerhöchster Ermächti- gung gemachte Vorschlag ist aber nicht zurückgezogen worden und be- steht noch in diesem Augenblick, Die Berathungen in dem Aus- [chuß des Bundesraths haben stattgefunden, und in einex nicht fernen Zukunft wird die Anlegenheit an das Plenum des Bundes- raths und demnächst voraussichtlich an den Reichstag gelangen.

Es handelt sich nun also darum, ob bei einer solchen Sachlage das dringende Bedürfniß vorliegt, im Staate Preußen vorher noch eine Aenderung der Geseßgebung in Bezug auf einen einzelnen Punkt zu treffen. Die Staatsregierung ist der Ansicht, daß eine solche drin- gende Veranlassung nicht vorliegt; sie ift der Meinung, daß der Druck, der auf den Zeitungen lasten soll, viel lebhafter geschildert wird, als er der Wirklichkeit entspricht; sie ist der Ansicht, daß auf vielen Seiten gänzlih vergessen wird, wie doch die Zeitungssteuec ihrem Wesen nah eine Konsumtionésteuer is, und daß, wenn man niht sagen kann, die Belastung durch die Rübenzucker- steuer, die von denjenigen Landwirtheu erhoben wird, welche die Rüben in Zucker umwandeln lassen, werde von den Landwirthen getragen, londern von Denjenigen, die den Zucker konsumiren, auch analog zu sagen ist, daß die Zeitungsstcuer re vera niht vou den Zeitungs Eigenthümern, sondern von Denjenigen erhoben wird, welche die Zei- tungen lesen und bezahlen, und nicht allein von Denjen!gen, die sie lesen, sondern auch von Denjenigen, die sich ihrer bedienen, um An- nouzen u. }. w. zu machen.

Zmmerhin kann und muß die Frage entstehen, ob es sih empfel;- len würde, die Zeitungêsteuer für immer beizubehalten, oder ob es si empfehlen würde, eine solche Steuer, die bekanntlich auf große Ab- neigung stößt, aufzuopfern. Es kann ferner die Frage ent- i D “die „Foeilungssteuer an fich eine empfehlungswerthe J ct der Steuererhebung sei oder nicht, Jch für meine Person würde mich leicht zu der Ansiht bekennen, daß die Zeitungs- fet lee empsfehlenswerthe Art der Steuererhebung ei, und daß vom rein finanziellen Standpunkte aus betrachtet, man wohl zugestehen tann, daz sich andere Arten der Steuererhebung auffinden lassen, die entsprechender sein würden. Aber, meine Herren, bei der Borlage, welche e Keglecung dem Bundesrathe des Deutschen Nei- ches gemacht hat, handelt es sich nicht darum, diesc Steuerfrage iso- lirt ins Auge zu fassen, fondern es handelt ih gleichzeitig drum, gegen die vuswlhfe der Preßfreiheit Garantien zu s{haffen. Es han- delt si) doch ¡uh darum, daß die Ausschreitungen, die dur die Presse verübt werden, nicht straflos bleiben. Es handelt sich daium, daz das Ctrasmaß nicht gering bemessen sein möge im hältniß zu dem Verbrechen, das durch die Presse begangen wird. Empfiehlt es sich nun nicht an sich, diese Maßregeln, die auf der èinen Seite darauf Bedacht nehmen werden, die Preßfreiheit nach ihrer ge- ten Id ¿u fräftigen und zu stüßen, und auf der anderen A e die Presse da, L o fie ausartet, zu bestrafen und in die gehörigen Schranken einzuengen: empfichlt es sich nicht an si, diese Maßregeln In ihrem Zusammenhange zu erwägen ? j S serner, meine Herren, selbst wenn wir lediglih auf die Frage der Besteuerung gchen, und selb, wenn man sich zu der Anficht bekennen

würde, daß die Zeitungssteuer recht bald abgeschafft werden möge, 9 ; Ae o . c ' e z es immerhin als cin Gewinn zu betrachten sein vom

Berlin, 18. Dezember.

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dann würde Standpunkte der Preßfreiheit aus, daß eine solche Maßregel in einer umsfassenderen Weise erfolge, als wie sie lediglih durch die Auf- hebung eines Spezialgeseßes _für den Staat Preußen erfolgen kann. Der Unterschied in dem Vorschlag der Regiexung bei dem Reichstage und in der Aufhebung der Zeitungésteuer, wie sie in Preußen besteht, beruht wesentlih darauf, daß einmal sowohl für die geselzgebende Ge- walt Preußens, als für die geseßgebende Gewalt jedes andern der zum Deutschen Reiche gehörigen Staaten die Befugniß aufgehoben würde, eine Zeitungssteuer cinzuführen, ein Recht, das heute jedem unter den verschiedenen deutshen Staaten zusteht. Der Unterschied besteht ferner darin, daß niht an Stelle einer Zeitungssteuer cine Inseratensteuer eingeführt würde, wie eine folhe, wenn ih recht be- richtet bin, in einem deutschèn Staate jedenfalls noch heute besteht. Die Zeitungseigenthümer werden mir darin gleich vollkommen Recht geben, daß es für sie weniger darauf ankommt, unter welchem Namen man ihnen das Geld abnimmt, fondern wieviel man ihnen abnimmt, und ob dasjenige, was die Zeitungseigenthümer zu zahlen haben, von ihnen unter dem Namen Inseratensteuer oder unter dem Namen einer Zeitungssteuer erhoben wird, das kann, sofern es sih um die gleiche Leistung handelt, für fie vollständig gleichgültig sein, Will man nun also einen Schuß gewähren, so würde das aller- dings ein Fortschritt sein, daß nicht allein das, was wir Zeitungs- steuer nennen, sondern auch, daß eine Juseratensteuer nicht wieder ein- geführt werden könnte. i

Hiernach meine ih, daß das gar nicht in Abrede gestellt werden kann, daß ‘es sich ni&t um identishe Maßregeln handelt, daß auch nicht in Abrede gestellt werden kann, daß der Vorschlag der preußischen Regierung gegenüber dem Bundesrathe die vorangegangene Maßregel ist und daß es ein billiges Verlangen Seitens der Regierung ift, daß man diesem Vorschlage gegenüber abwarte, was der Bundesratl, was der Reichstag darüber beschließen wird. Namens der Staatsregierung kann ich nur den Wunsch aussprechen, daß es dem Hohen Hause ge- fallen möge, dem Geseßentwurf seine Zustimmung zu versagen.

Nach dem Herrn Wilkens, welcher glaubte, die Staatsregierung durch Annahme des Antrags unterstüßen zu müssen, bemerkte der Finanz-Minster:

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Z E (ck, ) - Dounuerstag, deu 18, Dezember

Ih möchte doch eine Unterstülzung dex Negierung Wunsch der Regierung nicht acceptiren, und möchte ferner darauf hin- wellen, daß dec Geseß-ntwurf, den das Abgeordnitenhaus angenomnen hat, gleich die Bestimmung enthält, daß die Steuer von dem 1. Jag- nuar ab aufgehoben wird, daß es also mit der Aussicht den Gesetz- entwurf 6 Monate liegen lassen zu können, nicht weit bec ist E

(Die Reden des Justiz-Ministers Dr. Leonhardt werden morgen veröffentlichen.)

In der gestrigen Sißung des Hauses der Abgeord - neten nahm in der Diskussion über den Geseßentwurf über Die Beurkundung des Personenstandes und die Form der Gheschließung der Staats-Minister Dr. Falk nah dem Abg. Reichensperger das Wort: j

Meine Herren! Die heute zur Erörterung stehende Frage ift und in dieser Beziehung glaube ih wohl auf eine allgemeine Zustim-

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wir

mung rechnen 2u dürfen eine solche, die vom allgemeinen Stand- punkte aus die allereingehendsten Erörterangen bereits erfahren hat, fo daz, wenn man von diesein allgemeinen Gesichtspunkte aus sie weiter erörtern wollte, man genöthigt wäre, nur Altes zu hören, wie uns das auch heute, fo scheint mir, ergangen ist, und außerdem in die Lage kämen, ein vollfommenes Buch zu sprechen. Jch glaube, ich habe Necht, wenn ich mich an dasjenige halte, was in speziellen Beziehungen heute vorgebracht worden ist, und nur in ciner Beziehung gestatten Sie mir zunächst eine allgemeine Bemerkung. Es ist doch eine gar nicht zu unterschäßende Thatsache, daß Männer von der Anschauung des Herrn Abgeordneten Brüel, Männer, die übereinstimmen mit den politischen und religiösen Auffassungen solcher Männer, die noch ror 15 Jahren jeglihe Form der Civilehe verwarfen, daß cin Mann diejer Auffassung, jage ih, heute über die sogenannte Nothcivilehe schon bis zu der fakul- tativen Civilehe gelangt ist. Jh glaube, diese Thatsache allein regt den Gedanken an, daß die Frage nicht eher zur Ruhe kommen kann, als bis sie grundsäßlich gelöst ist, und die grundsäßliche Lösung allein findet sie ich weiß nicht, ob ich da viel Widerspruch erfahren werde in der obligatorischen Civilehe, denn diese \Focm allein stellt den Staat auf seinen Boden und die Kirche auf den ihrigen und giebt thnen beiden das Recht, sich frei zu bewegen nach ihren Normen.

Ich muß auch auf das Weitere hinweisen, daß die Mißstände, welche ir jede Kirche das Bedürfniß einer Form der Civilehe anerkennen lassen, h im Laufe der Jahre verschiedentlihh gewandelt haben, daß sie aller dings "icht schwächer, sondern nach ihrer Art und nach ihrer Intensität stärker geworden sind, aber immer steht das Eine fest: die verschiedenen Gestaltungen des Lebens haben verschiedene Konflikte, zu deren Lösung eine Civilehe erforderlich ist, immer von Neuem erzeugt, und so lange mt eine klare Basis für die Lösung derartiger Konflikte da ist, wird man immer in die Nothwendigkeit verseßt werden, ihren Nachtheil lange Zeit zu dulden und sich zu bemühen, sie in dieser oder jener Gorm, die man vielleicht nah langem Nachsinnen entdeckt, möglichst wenig stark empfinden zu machen, sie abzushwächen. Diese thatsäch- lichen Zustände scheinen mir doch auch ein Beweis zu fein, daß es wohl recht ist, an eine grundsäßliche Lösung zu denken; aber das Mo- ment, was zu dieser Civilehe mit Nothwendigkeit gezwungen hat, das habe 1ch bereits, als ich mir gestattete, die Vorlage dem Hohen Hause zu unterbreiten, angeführt. Jch habe dabei allerdings gesagt, und da- ber bleibe ich auch, daß, wenn lediglich konfrete Bedücfniß der evangelischen Kirche in Betracht käme, dicsem Bedürfnisse sich genügen lassen werde durch eine andere Form der Gheschließung, als die der oblicatorischen Civilehe. Aber, „meine Herren, Niemand bestreitet doch an und für sich, daß auch für dic evangelische Kirche ein derartiges Bedürfniß der Lösung vorhanden ist, und ebensowenig ift es zweifelhaft, selbst dem Herrn Aba. Brüel ist es nicht mehr

eral daß die Form nicht mehr ausreiche, die man die sogenannte Noth civilehe nennt, jondern daZ man jeßt weiter gehen müsse. Wenn Hun solhen Zuständen gegenübFr, die ih ergänzen darf dur den Saß, da}; 1a auch in der evangelischen Kirche in den weitesten Kreisen die Lcelnung herr[cht, au ihr fönne nur die obligatorische Civilehe belfen wenn 1 ch dieselbe auch nicht gerade dem konkreten Bedürfniß gegenüber theile, so follte ich doch meinen, daß nichts Anderes übrig bleibt, als das, wenn von anderer wesentlicher Seite die obligatorishe Civilehe B dürfniß wird, sie im Ganzen als Bedürfniß anzuerkennen ist, und daß man demjelben Folge leisten muß nach allen Seîten hin. Das hatte ich auch in Gedanken, als ih meinte, die Parität gebiete es, die evange- lische Kirche so zu behandeln, wie die katholische. Hielten Sie es wirklich für mögli, so wie der Herr Abgeordnete Brüel es uns an- gedeutet hat, einen Paragraphen zu schaffen, „bis auf Weiteres aber fönnen die Geistlichen der katholischen Kirche keine Ehen mit civil rechtlicher Wirkung einsegnen?“ Jch denke, meine Herren, schon das Aussprechen dieses Saßes zeigt, daß eine \olche Bestimmung un- bedingt eine vollkommene Unmöglichkeit ist. : i i Ich habe neulich nur von dem Bedürfniß gesprochen. es denn aber nicht ernste und große l der fakultativen Civilehe als solche? Ist niht aus dem Munde der firchlih gesinnten Männer oft genug der Saß ausgesprochen, die fakultative Civilehe sanktionire den Indifferentismus? so oft, daß das wirklih eine ganz vulgäre Nedensart geworden ist ? Meine Herren, ift in der That auch nah den Erfahrungen, die wir gemacht haben, die fakultative Civilehe dasjenige wirklih, was der Herr Abg. Biel von ihrem Charaëter sagte, nämlich diejenige Eheschließungsform, die eine volle und ganze Freiheit gewährt, zu wählen zwischen der Form der kirchlichen Trauung und der bürgerlichen Eheschließung ? Jh möchte das auf das Allerbestimmteste verneinen und zwar auf Grund der Erfahrung. Gestatten Sie mir in dieser Beziehung einige wenige thatsächlihe Anführungen. ; | Die fakultative Civilehe, wie sie sich in England und Nordamerika entwickelt hat, möchte ich Ihnen hier nicht produziren; die totale Ver- schiedenheit der Verhältnisse, aus denen sie dort erwachsen ift, gestattet eigentlih in Wahrheit eine Parallele nicht, und ich glaube nicht, daß man im Jahre 1860 gut daran gethan hat, wesentlih von dort her beweisende Momente entnehmen zu wollen. Ich bleibe auf dem Kon- tinent und sehe, welchen Effekt die fakultative Civilehe hier gehabt hat, ob sie wirkli die Fakultät begründet. Am Ehesten läßt fi das wohl noh von der Stadt Hamburg sagen. In den Jahren 1869— 1871 find dort nicht kirchlich eingesegnet worden zwischen 4 und 6 pCt. der betreffenden Theile; dabei wird aber konstatirt, daß von dieser ganzen Ziffer zwei Fünftheile auf einen eigenthümlichen Nothstand fallen, den die Verhältnisse der Stadt Hamburg gerade mit sich bringen, nämlich auf die Verwandlung von Konkubinaten in bürgerlich gültige Chen es ist dabei hervorgehoben worden, derartige Paare fanden allerdings, wenn sie ihre Ehe in der Kirche einsegnen ließen, eine jolhe Bloßstellung ihres Verhältnisses, daß sie sich in einer Art Noth befänden, und nur aus diesem Grunde gingen sie zu den bürger- lihen Beamten und mieden die Kirche. Zwei fernere Flinftheile be- treffen Chen zwischen Christen und Juden und nur für ein Fünftheil jammtlicher nicht fkirchlich geschlossener Ehen ergiebt ih ein be- De Dan es nicht und man thtinte von ihnen vielleicht sagen: ije Paare hab ei gew il fie wie in der mir gemachte D S L Mal E fie fs Wle n der mir gemachten ) a 0 rsache angeführt wurde der Kirche gleichgültig gegenüber standen. u Es besteht ferner die fakultative Civilehe noch im Großherzog- thum Oldenburg mit dem Fürstenthum Lübeck, und da ergiebt ih denn, daß im Fürstenthum Lübeck in den von mir bezeichneten drei Jahren nicht eine einzige Ehe bürgerlich ges{chlossen worden is, und

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e Giebt Einwendungen gegen die Form

daß im Großherzogthum Oldenburg die ganz geringen Ziffern lediglich

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auf solche Personen sich beziehen, die gar nicht in einex Landeskirche gestanden haben, Jch habe mir dann aus den \hweizerishen Kan-

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gegen den | tonen deutscher Art, in welchen die fakultative Civilehe eingeführt wor-

den ist, Notizen geben lassen, und diese konstatiren für die Kantone Glarus, Zürich und Thurgau, daß lediglich gemischte Ehen und die Ehen von Dissidenten an bürgerlicher Stelle ges{chlossen und nicht iw der Kirche eingesegnet waren. : Nun, meine Herren, hat man der fafultativen Civilehe dem Vorwurf gemacht, daß sie in der öffentlichen Meinung nicht höher steht, als die Nothcivilehe, daß sie vielmehr ebenfalls mit dem Niakel behaftet ift, den man der Nothcivilehe anheftet, aus fehr nahelïegen- den Gründen, und diese Zahlen beweisen das auf das eklatanteste. Nicht eine fakultätive Ehe haben wix hier vor uns, fondern lediglich eine Nothcivilehe. : ; „Meine Herren! Jch fomme hier etwas in die allgemeinen Ge? s1Stspunkte, die ih vermeiden wollte, Fch will daher nur Herrn Brüel Tragen, ob er wirklich glaubt, daß der Mißstand, der zunächst den Anstoß gegeben hat, die Frage wieder aufzunehmen, wirkli belet- tigt werden kann durch eine fakultative Givilehe. Meine Herren! Jh halte an der Ueberzeugung fest; daß alle diejenigen Ehen, die von den Geistlichen eingesegnet find, welc wider die Maigeseße anges strengt worden, insbesondere ohne Anzeige bei dem ODber-Prä- sidenten, keine bürgerlihe Gültigfeit Haten. Der Nothstand in dieser Bezichung ist kein kleiner, di x Geisilihen wächst von Tag zu Yage, Die telegraphischen Depeschen de leßten Tage werden Ihnen gezeigt haben, wie viele neue Verurtheilungen bereits eingetreten sind, viel widergeseßlich angestellte Geistliche bereits im Amte sind. Herren, ist diese Einsegnung der Ehe, wie ih gesagt, ohne Wirkung, derjenige, der sich: von einem solchew (Getst- lie auen lassen will, kann eine bürgerlich geschlossene Che von ihm nicht erreiczen, fann man also von dem sagen und das ist 10 ) das Wesen der fakultativen Civilehe er wähle zwischen der tirchlichen und der bürgerlichen Eheschliezungsform? Ex _ hat ja gax teine Wahl, denn er kani seine Wayl nicht auf die kirchliche Seite lenken,

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weil ihm die Kirche keine wicklihe Ehe mehr gewähren kann. Er be- sindet sich gar nicht in einem Zustande, in welchem von \akuttativer Givilehe die sein kann, jondern in der That in einem Nothck- [Tande. Und Sie mir dann einwenden, die Nothcivilehe genüge, um diesen Uebelstand aus der Welt zu schaffen. Meine Herren, das verneine ih. Wenn diese Ehen nicht gültig sind, so sollte man doch glauben, daß den betreffenden Personen, die sh durch folhe Geistliche cinfegnen lassen sollen, es nähe liegen möchte, sich zurückzu- ziehen von dieser Einsegnung, weil sie ihnen eben nichts nüßen kann, jondern fie hineinführt in die allextrübsten und ecnstesten Verhältnisse;

jo mehr meinen, wenn die Staatsregierung be-

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man Jjollte das um so müht ist, in klarer und deutlicher Weise diesen Gesichtspunkt den be- treffenden Persönlichkeiten in allen möglichen Formen auseinander zu seßen, jedoch, meine Herren, ist dem niht so, die Erfahrung daß es umgekehrt ist, und, meine Herren, ich begreife es sehr wohl, denn ih gehöre durchaus niht zu den Personen, die die Macht der katholischen Kirche und des katholischen Klerus untershäßen, son- dern ih bin mir sehr wohl bewußt, sie in ihrer ganzen Schwere richtig zu würdigen, und von diesem Satze aus messe ih die Sache an dem vorliegenden Beispiel, Die Macht des katholischen Klerus ist so große, daß jedes Wort, welches die Staatsregierung sagt, von der großen N geglaubt wird, daß die Leute uicht das Berstà ; haben, die Unrichtigkeit dec Behauptungen des Klerus zu sassen und blindlings in ihr Unglück hineingehen. ;

So ie Sache thatsächlich, wenn man fie auch gerne hinweg» leugnen möchte; es muy eben in anderer Weise geholfen werden. Meine Herren, ich begreife auch, daß dicse Auffassung eine die Gemüther der katholischen Bevölkerung durchdringende i} ; denn, meiue Herren, dieje fatholishe Bevölkerung hat gesehen, daß bei allen Differenzen bisher, er Staat bei der katholischen Kirche in Bezug auf die Che- \{liczung gehabt hat, die katholische Kirche und ihr Klerus der Sie- ger waren, und daß der Staat auf den Rückzug fi begebeæz mußte. Wenn solche Verhältnisse vorhanden waren, und fie waren vorhandett,

ih könnte ja an Dußenden von Beispielen das näher entwickeln

10 it es begreiflich,

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daß auch heute das Wort des Klerus eine wirk- same und entschiedene Statt findet, daß wir uns alfo in der Lage bez finden, zwar thatsächlich einen Nothstand zu erkennen, daß aber die- jenigen, die er trifft, von diesem Nothstande nicht durhdrungen find, und daß der Staat kein Mittel hat, sie davon zu durchdringen, als durch die Klarstellung des Sabtes : Keine einzige Ehe kanu ges{chlossen werden, es set denn durch ein Organ der bürgerlichen Geellschaft; durch ein Organ des Staates. Das ist eine Thatsache, die in kurzer Zeit auch in der Menge begriffen werden wird; denn sie sieht, daß, abweichend von dem jeßigen Zustande, kein katholischer Geistlicher mehr eine Ehe mit bürgerlicher Wirkung eingehen kann; man sieht, daß alle anderen Konfessionen in derselben Lage sih befinden.

Unter diesen Umständen kann der in der katholischeu Kirche vor- handene Nothstand eine Abhülfe nur in der obligatorischen Civilehe finden. Die fakultative Civilehe kann gar nicht helfen, füx die ist gar Écin Raum. Wenn die Sache so ist, so muß ich einfach den Saß

| aussprechen: nah dem, was i sagte, ist es unsere Pflicht, zux Ein-

[Uhrung der obligatorischen Eheschließungsform uns zu wenden, eine andere hilft nicht. Die Diage sind eben anders geworden. Meine Herren, weil die Dinge anders geworden find im Laufe von 15 Jah= ren, da begreifen Sie wohl auch, daß die Königliche Staatsregierung nicht mehr auf dem Standpunkte hat bleiben können, welchen vor 15 Zahren ihre Borgänger- einnahmen, und Sie werden ebenso begreifen, daß Abgeordnete, wie Dr. Gneist, heute anderer Ansicht find, wie vor 15 Jahren. Man hat eben Erfahrungen gemacht und fich nicht allein auf dem theoretischen Gebiete bewegt.

Meine Herren! es ist von drei Rednern der eine Herr Redner hat sich ledigli mit diesem. Punkte beschäftigt ein Paragraph in der Borlage der Königlichen Staatsregierung hervorgehoben worden als derjenige, der durchaus die Zustimmung nicht erfahren würde, das ist der S. 6 Meine Herren! Die Königliche Staatsregierung muß Das allerentsiedenste Gewicht darauf legen, daß dieser Paragraph zur Annahme gelangt. Der Gedanke, die Geistlichen mit der Führung der Glvilstandsregister und der Schließung der bürgerlichen Ehe zu: beauftragen, ist durchaus kein neuer. Ich habe vor mir den Bericht: einer Kommission dieses Hohen Hauses vom Jahre 1869 über den Antrag der Herren Abgeordneten Dr. Loewe und Dr. Eberty, in wel- hem bereits freilih als etwas nicht ganz Prinzipgemäßes, aber imnmer- hin als ein aus praktischen Gesichtspunkten dringend Gebotenes der Saß hingestellt wird: es könnten auch Geistliche zu dem eben von. mir bezeichneten Funktionen herangezogen werden. Derselbe Gedanke hat in den Verhandlungen des Reichstages auc eine Rolle gespielt, ob=- schon, wenn mein Gedächtniß mich nicht täusht, damals der Herr Abgeordnete Windthorst der Meinung war, daß der Herr, welcher das. vertrat, der Herr Abgeordnete Völk, in einex gewi sen engen Verbin=« dung mit dem raa Kultus-M inisterium an in dem dieser: Gedanke auch wohl in Anregung gekommen sei. Die Kommission die über den Antrag der Herren Völk und Hinschius bes rihtet, hat ebenfalls ein Amendement abgeworfen wel 3 die Geistlihen von der Führung der Civil tandôrep! ti ausschließen follte. Sie hat dabei erklärt, es solle dadur zwa” ae

Einrichtung vefürwor* e, aber

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le wolle do auch derselben nicht entgegen fei /

einen solchen Gedanken kommt, zu einer Gedan Eo o E deren getheilt wurde, so werden Sie mir wohl von born ae E Á n dies geschehe aus ganz ähnlichen Erwägungen, wie bei ten E E e rv.amlich aus praktischen Erwägungen. In dex Thor E Ra kann ih nicht annehmen, daß überall die Organe %OL tis ff geda, den, welche, ohne daß man auf den Geistlichen ¿zurüdgreift, die Funk-