feit, links die brillantene Dekoration’ des russischen Katharinen- Ordens. Zu beiden Seiten des Sarges stehen hohe brennende, ver- goldete Leuchter. Zum Ehrendienst am Sarge waren befob,len: die Generalin von Lindheim, geb. von Borstell, Frau von Bockel- berg, geb. Freiin von Werdeck, Frau von Rauch, geb. Gräfin Brühl, sämmtlih ehemals Hofdamen der Hohen Verblichenen ; ferner Gräfin Alexandra von Brandenburg und die beiden Hofdamen der Hochseligen Majestät, Gräfin Editha von Haae und Fräulein von Alvensleben. Von Herren: die Ceremonien- meister Graf Brühl, Graf Ludwig Perponcher, von Usedom und die beiden Kammerherren der verewigten Königin, Graf von Lüttichau und Herr am Ende.
— Zum Empfange Sr. Majestät des Königs von Sahsen war bei Ankunft Allerhöhstdesselben auf dem An- hältishen Bahnhofe eine Ehrenwache, bestehend aus einer kom- binirten Compagnie des 2, Garde-Regiments zu Fuß, desgleichen beim Empfange Sr. Kaiserlihen Hoheit des Erzherzogs Carl Ludwig von Oesterreich eine Ehrenwache vom Kaiser Franz Garde-Grenadier-Regiment Nr. 2 aufgestellt.
— Die Ausschüsse des Bundesraths für Handel und Verkehx, für Elsaß-Lothringen, für Zoll- und Steuerweson und die vereinigten Ausshü}e für Elsaß-Lothringen und für Rech- nungswesen hielten gestern Sißungen. Heute traten die vereinig- ten Ausschüsse des Bundesëraths für Zoll- und Steuerwescn und für Rehnungswesen zu einer Sißung zusammen.
— In seiner gestrigen Sizung erledigte das Haus der Abgeordneten von dem ersten Abschnitt (Allgemeine Be- stimmungen) des Geseßentwurfes über die Beurkun- dung des Personenstandes und die Form der Ehe- \chließung die §8. 1, 2, 3 und 6 in folgender Weise. Unver ändert angenommen wurde §. 1 der Vorlage, welcher lautet :
Die Beurkundung der Geburten, Heirathen und Sterbefälle er- folgt aus\shließlich durch die vom Staate bestellten Standesbeamten mittelst Eintragung in die dazu bestimmten Register.
Ein dazu vom Abg. Dr. Petri beantragter Zusaß: „Geist liche und Religionsdiener sind von der Bestellung zu Standes beamten ausges{chlo}en“, wurde in namentlicher Abstimmung mit 208 gegen 160 Stimmen abgelehnt.
Der §. 2 der Vorlage lautet:
Die Amtsbezirke der Standesbeamten werden dergestalt abge grenzt, daß sie einen oder mehrere Gemeindebezirte umfassen. Größere Gemeinden können in mehrere Bezirke getheilt werden. Für jeden Standesbeamten werden ein oder mehrere Stellvertreter bestellt.
Die Abgrenzung der Bezirke und die Bestellung der Staändes- beamten, sowie deren Stellvertreter geschieht durch den Regierungs- Präsidenten (Landdrosten).
Der vom Staate deu Standesbeamten ertheilte Auftrag ift stets widerruflich.
Dieser Paragraph wurde nah mehrstündiger Debat gender Fassung angenoinmen :
F. 2. Die Amtsbezirke der Standesbeamten werden dergestalt
äbgegrenzt, daß sie einen oder mehrere Gemeindebezirke umfassen. Größere Gemeinden können in melrere Bezirke getheilt werden. Für jeden Standesbeamten werden ein oder mehrere Stellvertreter bestellt.
Die Abgrenzung der Bezirke und die Bestellung der Standes- beamten, fowie deren Stellvertreter geschieht durch den Regierungs- — Präsidenten (Landdrosten). Und zwar für den 'Geltungsbereich der Kreisordnung vom 13. Dezember 1872 auf Vorschlag des Kreistages bezichungéweise in den St C 5) bla: s i hörden, für den übrigen T der Monarchie nach An meindebehörden.
AU im Falle d Standeébeamten nur Gemeinde- ed An Geistliche darf dasselbe nur bis werden.
Der vom Staate den Standéesbeaniten ertbeilte widerruflich. Für Gemeindevorsteher und mehreren Gemeinden eines Kreises zusammengeseßten Verwaltungs- bezirke (8. 3) erlischt die Bestallung zum Standesbeamten zugleich mit dem Verlust des Gemeindeamts.
Das Alinea 1 und der erste Saß des Alinea 2 stimmt mit der Vorlage überein. Der zweite Saß des Alinea 2 wurde aber auf den Antrag des Abg. Richter (Hagen), das Alinea 3 auf den Antrag der Abgg. Miquel und Jung, der Schlußsaß des Alinea 3 („An Geistliche darf dasselbe nur bis zum 1. Januar 1877 übertragen werden“) auf den Antrag des Abg. Richter (Hagen) und der Schlußsaß des Alinea 4, welches mit Alinea 3 der Vorlage korrespondirt, auf den Antrag desselben Abgeord- neten hinzugefügt. Der Staats-Minister Dr. Falk nahm bei diesem Paragraphen Veranlassung, die Stellung des Geistlichen als eventuellen Civilbeamten genau zu präzisiren, um die Be sorgniß des Abg.Dr. Lasker als grundlos nahzuweisen, daß durch die Bestallung des Geistlichen die Nothcivilehe in anderer Form wieder geschaffen werde. (Wir werden die betreffende Rede morgen veröffentlichen.) Unverändert angenommen wurde §. 3. der Vorlage:
„Jeder Gemeindebeamte, insbesondere jeder Gemeindevorsteher (Bürgermeister) ist verpflichtet, für denjenigen Bezirk (§8. 2), zu wel- chem der Bezirk seines Hauptamtes gehört, das Amt eines Staades- beamten oder Stellvertreters zu übernehmen. Diejelbe Verpflichtung haben die Vorsteher der aus mehreren Gemeinden eines Kreises zu- sammengeseßten Verwaltungsbezirke ( Amtsvorsteher, Amtmänner, Hardesvoigte, Kirchspielvoigte u. #. w.), mit Ausnahme jedoch der Amtshauptleute in der Provinz Hannover und der Amtmänner im Regierungsbezirk Wiesbaden.“
Ein Antrag des Abg. Frh. von der Goltz, diejenigen Vor- steher von zusammengeseßten Verwaltungsbezirken, welche ihr Amt als Ehrenamt verwalten, von der Verpflichtung das Amt eines Standesbeamten oder Stellvertreters zu übernehmen aus- Zuschließen, wurde abgelehnt.
Der F. 4, der von den Entschzädigungskosten handelt, wurde zur \{chleunigen Berichterstattung an die Budget-Kom- missiou verwiesen, und endlih der wichtige 8. 6 der Vorlage, über welchen durch Annahme des Alinea 3 des 8. 2 im Vor- aus entschieden war, abgelehnt. Derselbe lautet;
„Der Regierungs-Präfident (Landdrosf) ist befugt, neben dem ordent- lihen Standesbeamten des Hauptbezirks — §. 2 — innerhalh ‘be- stimmter örtliher Grenzen auch Geistliche zu Standesbeamten zu hbe- stellen. Dieselben find alsdann ermächtigt und verpflichtet, in Be, ziehung auf diejenigen Personen, welche sich an fie wenden, alle Standesakte mit voller rechtlicher Wirkung zu vollziehen. Durch die Vestellung eines solhen Nebenbeamten wird die Zuständigkeit des ordentlichen Standesbeamten nicht berührt."
Um 5 Uhr wurde die Sizung vertagt.
—- In der heutigen (25.) Sigung des Hauses der Ab- eordneten, der am Ministertisch die Minister der Justiz, Dr. Leon- hardt und der geistlihen Angelegenheiten, Dr. Falk, mit mehre- ren Kommissarien beiwohnten, würde auf den Antrag des Abg. von Wierzbinski die Aufhebung des gegen die Abgeordneten von FJazdzewski und von Czarlinskî anhängig gemachten
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und sodann die zweite Bera- thung. des Gesezentwurfs, betreffend die Beurkundung des Personenstandes, fortgesezt. Zunächst wurde der zu
2 angenommene Zusay des Abgeordneten Richter (Hagen), der gestern nur \hriftlich vorlag, heute in definitiver Abstimmung mit Rücksicht darauf, daß ein neuer Antrag der Abgg. Miquel und Dr. Lasker vorliegt, das Provisorium für die Wirksamkeit der S8. 2—7 des Gesetzes bis zum 1. Januar 1879 (statt 1877) auszudehnen, abgelehnt; dieser Antrag wird jedoch erst am Schlusse des ersten Abschnitts diskutirt werden. In §. 7 wurde die Aufficht über die Standesbeamten unter Zustimmung Des Justiz-Ministers auf den Antrag des Abg. Miquel vom Staatsanwalt auf das Gericht erster Instanz übertragen, und der Instanzenzug nach einem Antrage des Abg. Zelle geordnet. S. 7 würde also lauten:
Die Aufsicht über die Amtsführung der Standesbeamten liegt
dem Gerichte erster Instanz ob, in dessen Bezirk dieselben ihren Amts- fiß haben. Die Aufficht wird ausgeübt von dem Einmzelrichter, be- ztehung8weise von einem kommissarisch mit derselben zu beauftragenden Mitgliede des Kollegialgerichtê. Der mit der Aufsicht beauftragte Richter ist zur Verhängung von Waruungen, Verweisen und Ordnungs- strafen bis zu 50 Mark befugt. _ Auf Beschwerden über Verfügungen des die Aufsicht über den Standesbeamten führenden Nichters erfolgt die Entscheidung und zwar endgulttg tin dem Bezirk des Appellationsgerichtes zu Celle durch das Obergericht, in den übrigen Landestheilen durch das Apypellations- gericht.
Bei Schluß des B
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Strafverfahrens beschlossen
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E lattes waren auch die 88. 8 und 9 un- verandert genehmigt; dieselben lauten:
S. 8. Von jedem Standesbeamten sind drei unter der Bezeichnung: Geburtsregister, Heirathsregister, S zu fuhren.
_§. 9. Die Eintragungen in die Standesregister sollen unter fort- laufenden Nummern und ohne Zwischencäume und Abkürzungen ge- \chrieben werden, bei die erforderlichen Zahlenabgaben in Buch- staben auszudrüdcken sind. Jede Eintragung soll enthalten l) Ort und Tag derselben; 2) die Unterschrift des Stlandes- beamten. Eintragungen, welche auf Grund einer dem Standes-
gemachten Anzeige oder vor demselben ng erfolgen, find in Gegenwart der Betheiligten vor
# en: 3) den Vermerk des Standes- e er sih die Ueberzeugung von der ft hat; 4) die Bescheinigung des
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Standesregister terbercgister
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mndeSbeamten, daß die Eintragung den Betheiligten vorgelesen und
ihnen genehmigt worden ist ; 5) die Untecschrift der Betheiligten.
Schreibensunkundige haben statt der Unterschrift ihr Handzeichen n, welches vom Standesbeamten zu beglaubigen ist.
3e, Lichungen oder Aenderungen sind am Rande zu vermer- glei der Eintragung selbst besonders zu vollziehen. E was C E E, L E L 2ST A N F E A E Va ies B E R E E T Se Mea der und König haben mit- telst Allerhöchster Kabinets-Ordre vom 2°. Dezember d. I. be- stimmt, daß das Schleswig-Holsteinsche Husaren Regiment Nr. 16 künftig „Husaren-Regiment Kaiser Fran z Ioseph von Oesterreih, König vonUngarn (Schleswi q-=Holfstein \ches) Nr. 16“, sowie mittelst Allerhöhster Kabinets-Ordre vom 9. d. M. bestimmt, daß das 1. Brandenburgische Ulanen-Regi- ment (Kaiser von Rußland) Nr. 3 künftig „Ulanen-Regi- ment Katser Alexandex von Rußland (1. Branden - burgisches) Nr. Z* benaunt werden soll. 4E A R I E A dee 1a8 2e I 15 a Ii 2 i E RLE D E E S N R B B CHAAR 21h B C A Se. Majestät der Kaiser und König haben be- daß die Offiziere und Mannschaften des 3. Dstpreußi- Grenadier-Regiments Nr. 4, welhe dem Regiment es Ablebens Sr. Majestät des Königs Iohann von
ollen die Offiziere und Mannschaften, welche
Sr. Majestät des Königs Iohann von
nent eingetreten sind, in den Epauletts ppen die Regiments-Nummer 4 führen.
Nachdem Se. Majestät der König von Sachsen
Sich zum Chef des 1. (Leib-) Grenadier-Regiments Nr. 100, Des Garde-Reiter-Regiments und des Feld-Artilleric-Regiments Nr. 12, Corps-Artillerie, erklärt haben, ist anbefohlen worden, Daß das 5. Infanterie-Regiment Nr. 102, das 1. Jäger-Bataillon Nr. 12 und das 1. Reiter-Regiment den Namen „Kronprinz“ und den bezüglichen Namenszug ablegen.
ZUr Beiwohnung der Beisezungs-Feierlichkeiten sind im Gefolge Sr. Kaiserlihen Hoheit des Großfürsten Nikolaus von Rußland eingetroffen: der General-Lieutenant Skobeleff, der General-Major von Hall, Attaché Sr. Kaiserlichen Hoheit des Großfürsten Nikolaus, und der Kapitän Andrejeff, Adjutant Sr. Kaiserlichen Hoheit, von St. Petersburg; im Ge- folge Sr. Königlihen Hoheit des Großherzogs von Baden: der Major und Flügel-Adjutant Höchstdesselben, Deimling von Karlsruhe; ferner is zu gleihem Zweck der General-Major, General à la suite Sr. Majestät des Kaisers und Königs und Militär-Bevollmächtigter in St. Petersburg von Werder, von St. Petersburg hier eingetroffen.
— Lord Fißgerald ist heute früh aus London hier ein- getroffen und im Hotel Royal abgestiegen. Derselbe wird im Namen Ihrer Majestät der Königin von Großbritannien den morgen statifindenden Beisezungsfeierlichkeiten beiwohnen.
— Zu den Beisezungs-Feierlihkeiten find ferner eingetroffen: der General - Lieutenant, General à la suite Sr. Majestät des Kaisers und Königs und Commandeur der 12. Di- vision, Prinz Kraft zu Hohenlohe-Ingelfingen, von Neisse, der Ge- neral zur Allerhöchsten Disposition Graf von der Groeben, der General-Major und Kommandant von Minden, von Deli.
- Der General der Kavallerie a. D., Graf Bismarck- Bohlen, ist aus Carlsburg und der Herzoglih meiningen\che Hofmarschall von Stein aus Meiningen hier eingetroffen und haben im Hotel Royal Wohnung genommen.
Der Minister des Innern hat für die Berehnung des Pauschquantums, sowie der Gebühren für Zeugen und Sahh- verständige in den von den Kreisausschü}sen zu entscheiden- den streitigen Verwaltungssachen unterm 4. d. M. folgenden Tarif erlassen:
I. Das nach. §8. 162 und 163 der Kreisordnung zur Erhebung kommende Pauschquantum beträgt, wenn die Entscheidung auf kontra- diftorishe Verhandlung oder bei dem Ausbleiben einer Partei erfolgt, nach dem Werthe des Streitgegenstandes
1) von je 20 Mark des Betrages his 100 Mark
2) 40 „ Mehrbetrages , 8300 3) 60 7. 600 4) 80 1000 9) 100 1500 6) 200 2500 7) e 400 z 4500 Dey Mod Mark des Mehrbetrages
eine Mark bis zum Gesammtbetrage vou 40 Mark.
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IT. Die Säße zu I. werden auf die Hälfte ermäßigt, weun die (Entscheidung auf Anerkeuntniß erfolgt, desgleichen wenn die Sache durch Vergleih oder dur Zurücknahme der Klage ihre Erkedigung findet.
ITI. Sind die Vorausseßungen der Nr. I. nur bei einem Theile des Streitgegenstandes vorhanden, so werden für diesen und für den übrigen Theil des Gegenstandes die Säße zu I. und II. gesondert berechnet, jedoh nicht mehr als der für den ganzen Gegenstand zu be- rechnende Saß zu I. h : Ss
IV, Wenn eine Beweisaufnahme ängeordnet ist und stattgefunden hat, so wird nach dem Werthe des Gegenstandes derselben die Hälfte der Säße zu I. und 11, zusäßlih erhoben. 2
V. Bei Berechnung der Pauschsäße zu T,—TV. werden die Tarif- säße auch für die nur angefangenen Beträge von 20, 40, 60 Mark u. f. w. voll berechnet. e
VI. Bei Gegenständen, die feiner Schäßung nah Gelde fähig find, erfolgt der Ansaß des Pauschquantums in der Regel, wie bet Gegenständen von mehr als 300 bis zu 600 Mark.
Je nach dez größeren oder geringeren Wichtigkeit der Sache kann jedoch ein höherer oder geringerer Werth des Gegenstandes zu Grunde gelegt werden.
Ist mit einem unschäßbaren Anspruche ein daraus hergeleiteter, einer Shäßuag nach Gelde fähiger Anspruch verbunden, so ist nur ein Anspruch, und zwar der höhere, maßgebend
Im Uebrigen erfolgt die Berechnung des Streitgegenstandes nach Maßgabe der Bestimmungen im §. 11 unter 1 und 3 des Gesel: vom 10, Mai 1851, betreffend den Ansaß und die Erhe (Gerichtsfosten, Geseß-Sam1umlung Seite 628.
VIIT. Die Gebühren für Zeugen und Sachverständige werden nach den in Civilprozessen zur Anwendung kommenden Vorschriften berechnet
Bei dem Allgemeinen Kriegs-Departement des Kric( Ministeriums is die jeßt bei der Armee-Abtheilung B. findende Bearbeitung der Angelegenheiten dec Artillerie - Schief \hule für die Zukunft der Artillerie-Abtheilung übertragen wor den und beim provisorishen Departement für das Invaliden- wesen die Verwaltung dex beiden großen Unterstüßungs - Fonds des Titels 58 des Militär-Etats, betreffend die Pensionen für Wittwen und Pflege- und Erziehungsgelder für Kinder, sowie die Allerhöchst zu bewilligenden Unterstüßungen an Offiziere, Beamte, Wittwen und Kinder, von der Abtheilung A. auf die Abtheilung B. übergegangen.
Der General-Stabsarzt der Armee Dr. Grimm, Chef der Militär-Medizinal-Abtheilung im Kriegs-Ministerium und l. Leibarzt Sr. Majestät des Kaisers und Königs, is von Dresden hier wieder eingetroffen.
Zur Bewältigung des diesmal sehr starken Weihnachts =- Päckereiverkehrs hat die Postverwaltung auf dem Anhalter, Stettiner und Niederschlesishen Bahnhofe besondere Holzgebäude errichtet, das größte auf dem Frankfurter Bahnhofe in einer Länge von 60 Metern und einer Tiefe von 18 Metern. Außer dem sind alle Post-Wagenremisen in Packkammern umgewandelt. Bei dem Post-Amte in der Kaisergallerie ist eine Annahmestelle für Päckereien in einem besonders angemiethetemm Raume errichtet. Die Zahl der zur Patetbeförderung benußten Eisenbahnzüge ist unter Zuhülfenahme von Güter- und Ertrazügen wesentlich ver- mehrt; auf den Landpostcoursen sind Exrtrafahrten und Palkbei- wagen vorgesehen und in verschiedenen Gegenden der Stadt Reservegespanne aufgestellt. Zur Aushülfe ist im Ganzen ein Personal von 1184 Personen extraordinär herangezogen. Da der regelmäßige Stand des Postpersonals in Berlin pptr. 3000 Köpfe beträgt, so find jeßt gegen 4200 Personen in diesem Zweige des öffentlichen Dienstes beschäftigt.
Bayern. München, 17. Dezember. Am nächsten Sonnabend wird, dem „Korr. v. u. f. D.“ zufolge, im König- lichen Kultus-Ministerium die von Sr. Majestät zur Berathung der Frage wegen Anerkennung des Bischofs Reinkens bestätigte Kommission zum erstenmale zusammentreten. Unter dem Vorsiße des Präsidenten des obersten Gerichtshofes, Reichés rath Lud. v. Neumayr, wird das Kollegium bestehen aus dem Universitäts-Professor und Reichsrath Dr. v. Pözl, dem Appella- tionsgerihts-Direktor E. v. Kleinshrod, sämmtlih zu München, dem Universitäts-Professor und Hofrath Dr. Jos. v. Held und dem Universitäts-Professor Pr. C. Edel, Beide aus Würzburg.
— Jn Anwendung des Art. 80 Absatz 2 der Civilprozeß- ordnung hat \sich das Königlihe Staats-Ministerium der Iustiz auf Grund des von dem obersten Gerichtshof im Hinblick auf die bisher gemachten Erfahrungen gestellten Antrages veranlaßt gesehen zu verfügen, daß den geprüften Rechtspraktikanten die Führung mündlicher Rechtsvertheidigung eines An- waltsprozesses vor dem obersten Gerichtshofe des König- reiches nicht mehr gestattet ist. Die Befugniß derjenigen Rechts- prafktikanten, welhe mit Bewilligung des genannten Ministeriums als Substitute von Advokaten in deren \chriftlihen und persön- lien Anmwaltsgeschäften auf bestimmte Zeit angestellt sind, werden hierdurh nicht berührt.
— 18, Dezember. (W. T. B.) In der Abgeordneten -= kammer stand heute die Berathung des Geseßzentwurfs über die Zuständigkeit der Gerichte in Strafsachen zwecks möglihster Entlaftung der Shwurgerihte auf der Tages- ordnung. Bei der Diskussion erklärte der Justiz-Minister von Fäustle, daß er perfönlih für die Erhaltung der Shwurgerichte sei und stets für dieselbe eintreten werde; auch habe er sih als bayershes Mitglied des betreffenden Aus\{chusses des Bundes- raths für die Beibehaltung der Schwurgerichte ausgesprochen. Bei der Abstimmung wurde der Gescßentwurf in der vom Aus- \husse modifizirten Fassung mit 105 gegen 7 Stimmen ange- nommen. Darauf wurde auch das provisorishe Geseh vom 27. November 1872, betreffend die durch Einführung des deutschen Militärstrafgeseybuchs bedingten Abänderungen der bayerschen Militärstrafgerihtsordnung, einstimmig ge- nehmigt.
— (W. T. B.) Der Erzbischof von München-Frei- sing hat anläßlih der bevorstehenden Reichstagswahleu einen besonderen Hirtenbrief erlassen. In demselben weist der Erzbischof auf die große Wichtigkeit der Wahlen hin und er- mahnt die katholishen Wähler, ihre Pfliht zu thun, da im Reichstage auch Fragen, die die katholishe Kirche beträfen, zur Entscheidung gelangten.
Sachsen. Dresden, 18. Dezember. In der gestrigen Sigzung der Ersten Kammer wurde noch auf Antrag der 3. Deputation einstimmig beschlossen, den auf Aufhebung des Geseges vom 30. November 1843, die Theilbarkeit des Grundeigenthums betreffend, gerichteten, von der Zweiten Kammer angenommenen Antrag der Abgg. Krause und Richter (Tharand) auf \sich beruhen zu lassen und bei dem anm vorigen Landtage von der Ersten Kammer gefaßten Beschluffe, die Regierung um eine Revision jenes Geseyes zu ersuchen, ftehen zu bleiben,
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_ Württemberg. Stuttgart, 14. Dezember. Der Kö- nig ist gestern Abend von Bebenhausen- wieder hierher zurück- gekehrt.
Berathung des Verfafsungsgesezes über das neunte Kapitel heute die ganze Sizung „Hindurh sich mit dem Art. 5 beschäftigt, welcher im Entwurf fo lautet: / Z R
Der Schlußzsaß des §. 169 wird dahin abgeändert: Die Mit- ihnen beigezegenen Staatsbeamten, owie die K0- niglichen Komaissäre köunen den ständishen Kommissionen mit be- rathender Stimme beiwohnen. Von dem Zusammentritt der Kom- missionen, wie von dem Gegenstand der Verhandlungen sind die Minister rettzeitig in Kenntniß zu seßen." :
Die Kommissions-Btehrheit von 9 Stimmen beantragt den Artikel zu streichen, die Kommissions-Minderheit von 4 Stimmen beantragt die Annahme desselben. Der Minister v. Mittnacht erklärte nach dem Abg. Hölder, der das Bedenken der Mehrheit gegen den Artikel zum Ausdruck gebracht hatte, er fei Der An ficht, daß nicht blos die Minister, sondern jedes Kammer-Miktglied den Sißungen sollte anwohnen dürfen, und daß es überhaupt feine geheimen Kommissions-Sizungen geben sollte. Durch das Anwohnen \achverständiger Beamten oder der Minister werden die Geschäfte nur gefördert, werde cine Klärung _der Ansichten herbeigeführt. Daß die Befürchtung, als ob die Selbständigkeit der Kommissionen durch die Anwesenheit eines Ministers ge- fährdet würde, ernstlih gemeint sei, könne er kaum glauben. Der Schlußsaß wegen Benachrichtigung der Minister fônnte allenfalls wegbleiben. Es wurden nun verschiedene Bermitte- lungsanträge gestellt: von Bayrhammer, daß die Kommissionen auf Verlangen der Minister Erklärungen entgegenzunehme:1 oder auf Antrag derselben Auskünfte zu ertheilen haben; von Gem- mingen, auf Annahme des Minderheitsantrags (den Artikel des Entwurfs anzunchmen) untex Weglafssung des Schlußsaßes ; von Probst, die Minister oder ihre Bevollmächtigten wenigstens einmal über jeden Gegenstand an den Kommissionssizungen theilnehmen zu lassen; vom Kanzler von Rümelin, die Minister wünschten in den Sizungen, welche sih mit Regierungsvorlagen beschäftigen, zugelassen zu werden. Da jedoch der Mehrheits- antrag auf Ablehnung des Artikels 5 mit 50 gegen 33 Stim-
men angenommen wurde, so fielen alle diese Anträge.
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Mecklenburg. Schwerin, 18. Dezember. Die heutigen eMecklenb. Anz." enthalten über die Verfassungs-Ange- legenheii Folgendes:
„Es erscheint kei dem augenblicklichen Slande der mecklenburgischen Verfassungssache als verfrüht und daher unfruchtbar, Vermuthungen Über den Inhalt der rücksichtlich decselben zu erwartenden weiteren Regierungévorl1gen aufzustellen oder in eine (Srörterung über die Ver mutlhungen einzugehen, welche hierüber verschiedentli, zum Theil auch in öffentlichen Blättern aufgestellt worden sind. Thatsache ift, daß die Regierungen durch die entscheidende Wendung, welche fie diéser Änge- legenheit auf dem gegenwärtigen Landtage gegeben, den Entschluß aus- ge|prohen haben, die Verhandlungen über die Verfassungsänderung auf einer veränderten Basis zum Ziele der Vereinbarung mit den Ständen hinzuführen, und nach der ganzen Sachlage kann es keinem Zweifel unterliegen, daß von den Regierungen jelb# eine thunlichst baldige Weiterführung dieser Sache wird gewünscht werden müssen. Bisher ist noch keine offizielle Kundgebung Über die Art und Weise der Wiederaufnahme der unterbrochenen Verfassungs-Verlandlungen oder über den sachlichen Inhalt der denselben zu gebenden Grundlagen ersolgt, und wird daher das Weitere dieserhalb abgewartet werden müssen, zumal d!r Schluß des Landtages anscheinend nahe bevorsteht und die Landtagsabschiede darüber vielleicht Einiges enthalten werden.“ __ Sternberg, 14. Dezember. In der heutigen Landtags- \sihung gab Pohle-Schwerin zu Protokol :
„Ich proponire, die Berathung des Gesclentwurfs, betreffend die Entscheidung der Kompetenz-Konflikte, bis zum nächsten ordentlichen Landtage auszuseßen, den Engeren Ausschuß aber zu beauftragen, den betreffendon Geseßentwurf mit Motiven, den Bericht des Justiz-Komitcs und das Separat: Erachten, sowie die über die Resfripte von 1838 erwachsenen Aktenstücke baldigst drucken zu lassen und die ganze Au- gelegenheit demnächst wieder vorzulegen.“
Die Landschaft erklärte nah Schluß der Diskussion als Stand, sie nehme das Pohle'she Diktamen an und vertage da- mit die Angelegenheit, worauf die Ritterschaft ebenfalls als Stand die Erklärung abgab, da durch den Beschluß der Land- haft die Annahme des Gesezentwurfs auf gegenwärtigem Land- tag ausgeschlossen fei, so trete sie dem Antrage Pohle insoweit bei, daß der Engere Ausschuß die Vorlagen und mit Auswahl auch die früheren Aktenstücke drucken lasse. Beide Stände be- {lossen endlih weiter, daß der Engere Aus\huß den Regie- rungen von dem Stande der Sache berichtlihe Anzeige machen solle.
Braunschweig. Braunschweig, 19. Dezember. Die Ges.- u. Verordn.-Sammlung veröffentliht ein G eset, die Ver- längerung des in dem Geseße vom 23. Dezember 1872 Nr. 1 bezüglich der Zahlbarkeit der Renten und Entschädigungs-Kapitale für die aufgehobenen Stolgebühren und Opfer u. \. 1. getroffe- nen Proviforii betreffend, d. d. Braunschweig, am 10 Dezember 1873. Da sich ergeben, daß zum endlihen Abschlusse des in dem Geseye vom 31. Mai 1871 Nr. 33 bezüglih der Zahlbarkeit der
— Die Kammer der Abgeordneten hat in fortgeseßter |
| Auf Befehl des Kaisers wird vom 20. d.
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fie es ferner niht mit den Interessen ihrer Wähler für vereinbar halten zu können erklären, an den Abstimmungen eines Land- tags, welher notorische Verfassungsveränderungen als solche niht anzuerkennen beliebe, auf weiterhin Theil zu nehmen.
Oesterreich-Ungarn. Wien, 18. Dezember. (W. T. B.) lu L d. ab eine sechsundvierzig- tägige Hoftrauer für die verstorbene Königin Elisabeth von Preußen angelegt, Pesth, 17. Dezember. In der heutigen Sißung des Ab- geordnetenhauses, bei der Spezialdebatte des Budgets des Ministeriums des Innern, verlangte Pehy eine Vorlage betreffs Auflassung der Obergespan-Institution. Minister Szapary ver- sprach eine Vorlage wegen Aufla}sung der städtischen Obergespäne. Vei dem Kommunikationsbudget \sprah Minister Tisza in län
gerer Rede über die allgemeinen Verkehrsverhältnisse. Die Eisen bahnpolitik müsse von folgenden Hauptpunkten geleitet fein: Ausbau der Linien im Osten und Süden, Herstellung bezüglicher Anschlüsse, Vershmelzung der kleineren garantirten Linien zu größeren Compleren, Ankauf der Südbahnlinien, eveutnell Bau von Konkurrenzlinien, Ausbau der slavonischen Bahnen. Der Straßenbau müsse den Komitaten überlassen, den Wasserbauten müsse eine erhöhte Aufmerksamkeit ge schenkt werden. Diese Ansichten wolle er noch dem Hause mit- theilen, che er den Ministerposten verlasse, um fernerhin als ein- facher Abgeordneter im Dienste des Vaterlandes zu wirken. Zum Schlusse empfehle er eine billige Beurtheilung feiner Amts- wirfsamkeit, deren Ergebnisse zum Theile durch das Gebahren seiner Amtsvorgänger bedingt waren. Ueber einen Antrag wurde sodann der Minister angewiesen, eine Vorlage über Rege- lung öffentlicher Arbeitslasten zu erstatten. Ivankas Aeußerung, der ungarische Staatskredit habe durch die Mißwirthschaft bei den Eisen bahnbauten und die Entwerthung der Eisenbahnaktien gelitten, veranlaßte Paczolay zu der beifällig aufgenommenen Bemerkung, er habe den Aktionären ein fixes Reinerträgniß per Meile, aber Fein Zinsenerträgniß per Aktie garantirt, er habe dahex für Eins lôsung des Coupons nicht aufzukommen, übrigens werde er seiner Zoit die strengste Untersuhung der diesbezüglihen Vor- gänge, ähnlich der preußishen Eisenbahn-Enquête fordern. Hier auf wurde das Kommunikations-Budget erledigt. Ebenso wur- den das Budget des Handels-Ministeriuums und des Kultus- und Unterrichts-Ministeriums mit den vom Finanz-Aus\huf}se bean- tragten Streihungen angenommen.
18. Dezember. (W. T. B.) Der Kaiser hat die Vor- schläge des Minister-Präsidenten, betreffend die Beseßung der erledigten Ministerposten, genehmigt. Nach denselben werden die Minister Kerkapolyi und Tisza auf ihr Ersuchen, unter Anerkennung für die von ihnen geleisteten Dienste, ihrer Stellun- gen enthoben und der Minister-Präsident Szlavy mit der Füh- rung des Finanz-Portefeuilles, der Handels-Minister Zichy mit der Leitung des Ministeriums für Arbeiten und öffentliche Kom- munikationen betraut. Die amtliche Publikation wird morgen erwartet. :
- Das Abgeordnetenhaus beendigte in seiner heutigen Sißung die Debatte über das Budget; morgen wird die Be rathung über das Finanzgesey stattfinden.
Schweiz. Bern, 16. Dezember. Wie \{on telegraphisch gemeldet, hat der Ständerath auch über Art. 48 dexr Bun-
Renten und Gntschädigungs-Kapitale für die abgeschafften #tol- gebühren und Opfer angeordneten Deklarations- und Feftstellungs- Verfahrens, die vorgeschriebene, durh das Gesez vom 23, De- zember 1872 Nr. 1 verlängerte Frist niht genügt hat, und eine abermalige Verlängerung derselben, so wie eine fernere proviso- rische Zahlung der den Kirchendienern nah §.8 des erstgedachten Gesehes zukommenden Jahresrenten erforderlih i}, so werden auch, sofern und in soweit das in dem Gesezge vom 31. Mai 1871 Nr. 33 (§8. 15 und 20) angeordnete Feststellungs-Ver- fahren im Laufe dieses und des nächstfolgenden Jahres 1874 noch nicht zum Abschlusse gebracht sein wird, auch die innerhalb dieses Zeitraumes zahlbaren Renten nah Maßgabe der im §8. 1 des Gescßes vom 23. Dezember 1872 Nr. 1 enthaltenen Be- ftiuamungen provisorish von Herzogliher Haupt-Finanz-Kasse gezahlt werden,
Schwarzburg-Nudolstadt. Rudolstadt, 12. Dezember. Das Ges ey wegen Aufnahme einer Anleihe aus dem Reichs- Invalidenfonds im Betrage von 600,000 Thlr. bezeichnet als Zweck der Anleihe die Verwandlung der kündbaren Landes\chuld in eine unkündbare und die Förderung der das Land berühren- den Eisenbahnunternehmungen. Das Kapital is von Seiten des Darleihers unkündbar, dagegen von Seiten des Darlchen- Empfängers vom Jahre 1894 an der Kündigung mit dreimo- natlicher Zahlungsfrist unterworfen. Dasselbe wird mit 44 Pro- dent verzinst und soll vom 1. Januar 1876 an mit ein Halb vom Hundert des ursprünglihen Schuldkapitals unter Zuwachs der ersparten Zinsen getilgt werden. Für das Anlehen haftet der Staat mit seinem ganzen Vermögen.
._ Neuß. Greiz, 14. Dezember. In der Landtags- | N vom 10. d. M. legten, wie die „Weim. Z3tg.* mittheilt, g
âwei Abgeordnete, Zopf und. Schilbah, ihr Mandat nieder, da
Desverfassung, der die Glaubens- und Gewissensfreiheit zum Gegenstand hai, in allen Hauptpunkten in Uebereinstimmung mit dem Nationalrathe entschieden. Für den ersten und zweiten Saß dieses Artikels beschloß er gleih ihm folgende Fassung :
„Die Glanbens- und Gewisfenöfreiheit ist unverleßlih. Nie mand darf zur Theilnahme an einer Neligions-Genossenschaft, oder au einem religiösen Unterricht, oder zur Vornahme einer religiösen Hand- lung gezwungen, oder wegen Glaubensansichten mit Strafen irgend welcher Art belegt werden.“ i
Dagegen adoptirte er nah dem Antroge sciner Kommission Streichung des vom Nationalrath angenommenen dritten Satzes:
„Ueber die religiöse Erzichung der Kinder bis zum erfüllten 16. Altersjahr verfügt im Sinne vorstehender Grundsäße der Inhaber der väterlichen oder vormundschaftlichen Gewalt. *
Flir den vierten und fünften Saß stimmte er wieder dem Nationalrathe bei. Diese Sätze lauten:
„Die Ausübung bürgerlicher oder politischer Rechte darf durch leinerlei Vorschriften oder Bedingungen kirchlicher oder religiöser Na- tur beschränkt werden. Die Glaubensansichten entbinden nicht von der Erfüllung der bürgerlichen Pflichten.“
Den leßten sechsten Say endlich nahm er nah dem Ent- wurf des Bundesraths wie folgt an:
«Niemand is} gehalten, Steuern zu bezahlen, die für Kultus- zwecke einer Religionsgenossenschaft, der er nicht angehört, auferlegt werden,“
Hier hatte der Nationalrath noch den Schlußsaßz adoptirt:
„Die nähere Ausführung dieses Grundsaßzes ist der Bundesgeseßz- gebung vorbehalten. “
Der Nationalrath ratifizirte gestern den Auslieferungs- vertrag mit Rußland, verschob aber den mit Portugal bis na der Bundesrevision.
— 18. Dezember. (W. T. B.) Der Ständerath ist den Beschlüssen des Nationalraths bezüglih Abschaffung jeder geist- lichen Gerichtsbarkeit betreffs Verbots des Iesuitenordens, Aus- dehnung der Bundeskompetenz auf andere geistlihe Orden, Un- zulässigkeit der Errichtung neuer und der Wiederherstellung alter Klöster, sowie Leitung der Civilstandsregister und des Begräbniß- wesens durch Civilbehörden beigetreten. Die Sißung des Nationalraths ist ge\chlo\\en worden.
Niederlande» Haag, 15. Dezember. Die mit der neuesten Pacletbootpost aus Batavia hergelangten Journale und Briefe reichen bis zum 8. November. Das Budget der Ko- lonie für 1873 hatte eine abermalige Erhöhung, und zwar um 31/7; Millionen Gulden, wegen der Koften der ersten Expe- dition gegen Atchin erfahren. — Am 1. November erhielt das General-Gouvernement auf telegraphishem Wege die Meldung, daß am 25. Oktober der (den Niederländern befreundete) Sul-
nang gestern Abend {7 Uhr aufgegebenen Telegramme der bez festigte Ort Cottaperala unterhalb Nwesapi von den niederlän- dishen Truppen genommen worden sei. Lehtere hätten 5 Todte und 38 Verwundete gehabt, der Feind hätte 85 Todte auf dem Plate gelassen. Die Expedition sei im Vorrücken nah dem oberen Laufe des Atchinflusses.
Großbritannien und Frland. London, 17. Dezember.
Die Königin hat Sennor Ricardo Rivas als G neral-
Konsul der Vereinigten Staaten von Columbia in London bestätigt.
Der Kriegs-Minister Cardwell und der Generalfiskal
Vernon Harcourt haben Einladungen zu dem am Neujahrs=-
tage slattfindenden jährlichen Feste des Druiden-Ordens in Oxford angenommen.
. Vie „London Gazette" vom 16. d, M. enthält eine Ver- ordnung des geheimen Raths, welche neue Reglements für die Berw altung der Konsulargerihtshöfe in der Türkei und Aegypten umfaßt.
Frankreich. Paris,
S E I( Ein Abgesandter des Sultans, Emin-Bey, is äs
». Dezember. heute von Konstantinopel hier identen Marschall Mac Mahon y gn rdens in Brillanten mit einem eigenhändigen Schreiben des Sultans und dem Herzog von Broglie das Großkreuz desselben Ordens überbrachte. 2 _General Sosleille is gestern nach langer Krankheit in Toulouse gestorben. } 17. Dezember.
Ausschusses erstattete
eingetvdfen, weicher dem Pr die Insignien des Osmanie -
In der heutigen Sißung des Budget- E a Herr Chesnelong Bericht über eine
terredung, welche mit dem Finanz-Minister Magne hätte, und gab in scinem Namen folgende Erklärungen ab: 1) aus Gesundheitsrüsichten kan: Magne sih nit selbst in den Aus- {uß egeben, 2) er stellt dem Aus\huß die Gcneral-Direktoren des Finanz Lanisteriums zur Verfügung ; 3) er hat dem Aus\{huß | keine anderen teuern vorzulegen als die sind, welche exihmschon Unter=
breitete; 4er beauf ï
‘agt die General-Direktoren, neue Steuern aufzu- suchen; 5) Herr Magne hâlt alle seine früheren Propositionen ausrecht und bewaÿhrt seine Freiheit, die veuen von dem Aus- \huß vorgebrahten Steuern zurückzuweisen. Morgen wird der Budget-Aus\chuß über den Antrag Betreffs der Vermehrung der Civilliste des Präsidenten verhandeln und die Mittheilungen entgegennehmen, 1welhe der Finanz-Minister dem Berichterstatter über die mit dem früheren Staats Minister Rouher abge- \{hlossene Konvention Betreffs der Liquidation der Civilliste Napoleons 111, abgesch{lofsen hat.
Der Gesezentwurf über den Buchhandel, wel- hen der Justiz-Minister Depeyre gestern auf den Tisch der Na- tionalversammlung niederlegte, bezweckt zunächst, das Dekret vom 10. September 1870 wieder abzuschaffen, welches denselben freigegeben hatte. Die Buchhändler müssen danach wieder breve- tirt und ermächtigt werden, und werden auch nur das Recht haben, solche Schriften, welche die Kolportage-Kommission erlaubt hat, und periodische Schriften, welche auf der Straße verkauft werden können, zu verkaufen.
Versailles, 18. Dezember. (W. T. B) Die (0 stellung des Budgets für das Kriegs-Ministerium gab in der heutigen Sizung der Nation alversammlung zu einer längeren Debatte Veranlassung, namentlih der zu demselben eingebrachte Antrag, den für Einberufung des zweiten Theils
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des Kontingents erforderlichen Kredit um 5 Millionen zu erhöhen. Der Berichterstatter, Marquis de Caftellane, hob hervor, der von der Regierung geforderte Kredit sei ausreichend, die Reorganisation der Armee schreite zwar langsam vorwärts, aber sie s{hreite doh vor-
tan von Deli, an der Ostküste von Sumatra, gestorben, die Thronfolge vorläufig geordnet und Alles dort ruhig war. Das Hauptkomite des niederländischen „Rothen Kreuzes* ha’, abermals 10,000 Gulden dem Batavischen Komite zur Ve x- fügung gestellt, mit der bestimmten Anweisung, daß d? eser Beitrag zum Besten der kranken und verwundeten Militär?, per- wendet werden müsse.
— 18. Dezember. (W. T, B.) Der Marine-®Ninister Broex hat vom Könige die erbetene Entlas\} Uv g erhalten. Der Minister der Kolonien is ad interim au&, mit Wahr-
nehmung “er Geschaïte des Marine-Ministers bea’ ftragt.
pel M ç j e — In der heutigen egung der Zweiten “ammer madhte
der Minister der Kolonien, Franzen van de ”Lutte, die Mitthei-
| lung, daß nach einem vour Obêr-Besehlsh_ er der Expedition |
gegen Athin, Genexal y, V Swieten, eingegangenen, in Pe-
wärts. Das Land scheue vor keinen Opfern zurück und lasse fich das Königreich Preußen nah dem Tage von Jena zum Beispiel dienen, Der Kriegs-Minister erklärte, es ständen der gleichzeitigen Einzichung des gesammten Kontingents noch große Schiierig= keiten im Wege, er könne indeß die Versicherung geben, daß nah und nach alle Dienstpflihtige zu den Fahnen einberufen werden würden. Der Handels-Minister ersuhte die Versammlung drin-= gend, das Gleichgewicht im Budget nicht zu gefährden. Das Amendement, betreffs Erhöhung des Kredits um 5 Millionen, wurde darauf abgelehnt.
Dänemark. Kopenhagen, 18. Dezember. (W. T. B.) In der heutigen Sißung des Folkethings stand der Entwurf einer Adresse an den König zur Berathung, in welcher aus-= gesprochen wird, daß nur durch eine Veränderung im Mini- sterium ein gedeißliheres Zusammenwirken zwischen den Faktoren der geseßgebenden Gewalt herbeigeführt werden könne. Nach längerer Diskussion, welhe die Sizung völlig in Anspru, nahm, wurde die Abstimmung auf eine heute anberaumte Abend- fißung vertagt und in letzterer der Entwurf mit 59 gegen 32 Stimmen angenommen und der Präsident des Folkethings,
¡ Krabbe, mit der Ueberbringung der Adrefse an den König be=
auftragt. Die Majorität besteht aus den Mitgliedern der Linken. und einzelnen Abgeordneten der äußersten Rehten. Sechs Mit= glieder enthielten sich der Abstimmung. i
Der (oben erwähnte) von dem Abg. Schjörring im Folkething eingebrahte Entwurf zu ciner Adresse an den König lautet:
Allergnädigster König! Es ist eine Allen bekannte Thatsache daß schon seit Langem ein bedauernswerther Mangel gedeihlichen Zus sammenwirkens zwischen den Folkething und Ew. Majestät verant- wortlichen Ministern gewesen ist. Die Folge hiervon is ein höchft- unheilvoller Stillstand der Geseßgebungsarbeiten gewefen, welher sich: namentlih in der vorigen Session zeigte, deren Ausbeute in einen traurigen Mißverhältnifse steht zu der darauf verwandten Zeit und: Mühe und zu_ dem von allen Seiten erkannten Bedürfniß éiner Res. form wichtiger Staatsangelegenheiten. Die hierdurch hervorgerufene Unzu- friedenheit hat dazu beigetragen, dic Aufregung.in der Gesellschaft, welche ber reits vorhanden war, zu vergrößern. Gs bedarf einer Leitung von oben; unter voelcher alle Klassen der Gesellschaft dahin gebracht werden kön-- nen, an der Arbeit Theil zu nehmen, welche den Zweck bat, das Vol einex glücklichen Zukunft entgegea zu führen. Nachdem es fich gezeigt het, daß die jüngsten Folkethingswahlen keine wesentliche Veränderung *,n der Zusammenseßung und dem Charakter des Things bewirkt haben, läßt sih nur durch einen Wechsel der Rathgeber Ew. Majestät das Zustandekommen eincs fruchtbareren Zusammenwirkens der verschiedo- nen Glieder der Geseßgebungsgewalt erwarten. Wir wenden uns de- her mit dem Wunsche an den Thron, daß es der Weisheit Ew. Mas jestät gelingen möge, diese Bedingung zu Stande zu bringen und tg- durch das Liebesband zwischen König und Volk zu ftärken.
Amerika. Washington, 18. Dezember. (W. T. B.) Voin Senate wurde der zum Retablissement der Marine ges forderte Kredit bewilligt. Im R epräsentantenhause wurde die Herabsezung der Bezüge der Deputirten beschlossen.
— Der „Virginius“ is auf der Insel Tortugas in der
Nähe von Cuba angekommen, die Veberlevenden von der Be-
mannung desselben wurden in Savtiago ausgeliefert. New-York, 17. Dezember. (W. T. B.) Amtlich wird ge-
| meldet, daß der „Virginius* am 16. den amerikanischen Bex