1873 / 300 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 19 Dec 1873 18:00:01 GMT) scan diff

von einem in der Nähe des Bahnhofes der Ostbahn gelegenen Punkte pur die Stadt Berlin nah der Südseite von Charlottenburg ins Leben rufen wird, nach näherer Maßgabe des beigedruckten, unterm ___ , Dezember 1873 mit der Berlin-Potsdam-Magdeburger, der Mag- deburg- Halberstädter und der Berlin-Hamburger Eisenbahn-Gesellschaft, fowie der in Berlin domizilirten Deutschen Eisenbahnbaugesellschaft abgeschlossenen Vertrages mit einem Aktienkapital von Sieb-n Millionen Thalern.

8 2. Der hiernah erforderliche Geldbetrag von 7,000,000 Thir. wird bis zur Höhe von 3,000,000 Thlr. aus den der Staatsregierung dur das Geseß vom 11. Juni 1873 (Geseßsamml. S. 305) für den Bau der Bahn von Berlin nach Weßlar zu Verfügung gestellten Geldmitteln entnommen, und mit 4,000,000 Thlr. durch Veräußerung eines entsprechenden Betrages von Schuldverschreibungen aufgebracht. Wann, durch welche Stelle, in welchen Beträgen, zu welchem Zins- fuß, zu welchen Bedingungen der Kündigung und zu welchen Kurfen die Schuldverschreibungen verausgabt werden sollen, bestimmt der Finanz-Minister.

Im Uebrigen kommen wegen Verwaltung und Tilgung der An- leihe, wegen Annahme derselben als pupillen- und deposfitalmäßige Sicherheit und“ wegen Verjährung der Zinsen die Vorschriften des Geseßes vom 19. Dezember 1869 (Geseß-Samml. S. 1197) zur An- wendung.

& 3. Die Ausführung dieses Gesetzes wird, soweit solche nach den Vestimmungen des vorstehenden Paragraphen nicht durch den Finanz-Minister erfolgt, dem Minister für Handel, Gewerke und öffentliche Arbeiten übertragen.

Urkundlich 2c.

Die Finanzverwaltung Preußens in den Jahren 1870, 1871 und 1872. (Schluß aus Nr. 298.)

2) Die Verschreibungen der preußischen pflegen sih überwiegend (wie man es nennt) in festen Händen zu befinden. Bei Kündigungen wird ftet3 die Erfahrung ge- macht, daß große Beträge erst mehr oder weniger lange nah dem Zurückzahlungstermine, obwohl mit demselben die Verzin- fung aufhört, zur Einlösung präsentirt werden. Danach durfte

Staatsanleihen

niht erwartet werden, daß die zur Konsolidation bestimm-

ten Anleihen sämmtlih vollständig zur Umwandlung gelangen

würden. Der Plan mußte deshalb von vorn herein auch den

Fall mit ins Auge fassen, daß Theile der älteren Anleihen aus-

stehen blieben. Die Maßregel durfte und wollte nah keiner | Richtung hin die Rechte der vorhandenen Staatsgläubiger be einträhtigen. Denjenigen Gläubigern gegenüber, welche zur Umwandlung nicht die Hand bieten wollten, mußte die Verpflich tung des Staates zur pünktlichen Innehaltung der Anleihe- Bedingungen, mithin auch zur unverminderten Tilgung nach dem für eine jede Anleihe bestehenden Plane, aufrecht erhalten werden. Es sollte deshalb für jede Anleihe, welche nicht voll- ständig zur Konsolidation gelangen würde, die Amortisation “genau und unverändert dem ursprünglich festgestellten Tilgungs- plane gemäß weiter und zu Ende geführt werden.

3) \Dieser Gesichtspunkt machte es nöthig, im Etat der Staats\Gjulden die Tilgungsfonds dieser Anleihen (sofern sie nicht vollständig zum Umtausch gelangten) auch ferner nach dem für eine f jede Anleihe bestehenden Tilgungsplan auszustatten. Die Mittel hierzu sollten aber fortan nicht mehx aus den lgufenden Staatseinkfünften entnommen, Fondern durch Aysgábe entsprechender Beträge der neuen 41/5 prozentigen * Fonsolidirten Anleihe beshaffff werden. Die Kombinirung dieses Eedankens mi: dem der Anbahnung der Unifikation führte zur Feststellung des folgenden Verfahrens.

Die Verschreibungen der älteren Anleihen, welhe im Um- taush gegen ncue konsolidirte Anleihe eingingen, sollten nicht soglei vernihtet, sondern zu einem besonderen Depofitum ge: braht werden. Für 16 von den zur Konsolidirung bestimmten Anleihen bestand die Bestimmung, daß der in jedem Jahr zum Zwecke der Tilgung einzulösende Betrag dur freihändigen An- | fauf unter dem Nennwerth und, insoweit der Ankauf unter dem | Nennwerth nicht bewirkt werden kann, durch Ausloosung und | Kündigung Behufs der Einlösung zum Nennwerth beschafft | werden soll. Fortan sollte nun in jedem Iahr das planmäßig zur Tilgung zu bringende Quantum von Obligationen dadur beschafffl werden, daß der Tilgungsfonds dasselbe jenem Depo- fitum gewissermaßen abkaufte, und zwar zum Durchschnittscours der Berliner Börse an dem für die Tilgung festgesech- ten Termin. Dieser Kauf f\ollte auch bei Erreichung oder Ueberschreitung des Paricourses stattfinden, in die- fem Fall aber zu dem ein für alle Mal festgestellten Preis von 997/z Prozent*). Erst wenn in dem Depositum Stücke der betreffenden Anleihe niht mehr vorhanden sind, soll wieder bei Coursen unter Pari zum freihändigen Ankauf, bei höheren Coursen zur Ausloosung zum Behufe der Einlösung zum Nennwerth geschritten und der Geldbedarf jedes Mal durch Begebung von Verschreibungen der neuen konsolidirten Anleihe beshafffl werden. Nur für Eine der älteren Anleihen (vom Jahre 1856) bestand auf Grund eines Vertrages mit der Preu- Fischen Bank die Bestimmung, daß der jährliche Tilgungsbetrag jeder Zeit zum Nennwerth eingelöst werden muß. Diese Be- stimmung wurde unverändert aufrecht erhalten. Die Entnahme von Schuldverschreibungen aus dem Depositum hatte daher hier nur insoweit zu erfolgen, als die darin befindlihen Stücke durhch die stattfindenden Ausloosungen betroffen wurden; der Rest des jährlihen Tilgungsbedarfs mußte hier von Anfang an durch jedesmalige Veräußerung eines entsprehenden Betrages von Berschreibungen der neuen konsolidirten Anleihe beschafft werden.

Für den Staatshaushalts - Etat hatte dieses Verfahren die Folge, daß den Ausgaben der Tilgungsfonds der Kaufpreis, welcher für die aus dem Depositum hergcgebenen Obligationen und für die zur Beschaffung von Tilgungsmitteln zu veräußern- den Verschreibungen der neuen Anleihe erlöf wurde, als eine Einnahme des Staates gegenüber trat, was in seiner Wirkung für die Bilanz des Etats einer Beseitigung der Tilgungsfonds gleichkommt. j |

Die Maßregel war sonach für den in fe einbegriffenen | Theil der Staatsschuld in ihrer Wirkung für den Staat eine Suspension der Tilgung. Der Stand der Schuld in diesem Theil mußte danah fortan im Großen und Ganzen derselbe bleiben. Dem durch den Umtausch und durch Tilgung ent- stehenden Abgang bei den älteren Anleihen tritt stets ein ent- \prehender Zugang bei der neuen konsolidirten Anleihe gegenüber. Es mußte zwar eine Verminderung des Nominalbetrages der Schuld insoweit eintreten, als die 4prozentige Schuld nah dem Verhältniß von 9 zu §8 zur Umwandlung in eine 41/gpro- E gelangte. Die Zinslast blieb aber hier dieselbe. Eine wirklihe Verminderung der Schuld unter gleichzeitiger Ermäßi- gung der Zinslast war zu erwarten, insoweit beim Verkauf der

*) Diese Bestimmung gewährte den Jnhabern von Verschreibun- gen der älteren Anleihen 4 Vortheil, daß sie bei Coursen über Pari, 10 lauge die jährlichen Tilgungsquanten aus jenem Depofitum ent- nommen werden konuten, niht der Gefahr von Coursverlusten in Folge von Rusloojungen zum Nennwerth ausgeseßt waren,

fonsolidirten Anleihe ein höherer (gegenüber den 4prozentigen Anleihen ein relativ höherer) Preis erzielt wird, als derjenige, zu welchem die zur Tilgung bestimmten Verschreibungen der älteren Anleihen eingelöst werden.

4) Für die neue fkonsolidirte Anleihe wurde der Charakter als Rentenshuld festgestellt. Eine Verpflihtung des Staates zur Tilgung sollte den Gläubigern gegenüber niht eingegangen wer- den. Es wurde lediglih der Bestimmung durh den Staats- haushalts-Etat vorbehalten, ob, wann und in welchem Umfange Tilgungen an der neuen Anleihe vorgenommen werden sollen. Nur in einer Beziehung erlitt dieses Prinzip durch cine vom Landtage beschlossene Aenderung der einschlagenden Bestimmung des Geseßentwurfes eine Modifikation. Für den Fall nämlich, daß einmal der Staatshaushalts-Etat mit einem Uebershuß der Einnahmen über die Ausgaben abschließen uud diesem Ueber- \{chuß niht durch den Etat eine andere Bestimmung gegeben sein sollte, schreibt das Gesch vor, daß derselbe zur Tilgung der konsolidirten Anleihe verwendet werden soll. *) In allen Fällen aber soll die Tilgung, mit Ausshluß jeder Ausloosung, im Wege des freihändigen Ankaufes erfolgen. Auf das Recht, die Anleihe im Ganzen zur Einlösung zum Nennwerth aufzukün- digen, wurde Seitens des Staates für die Zeit bis zum 1. Ja- nuar 1885 verzichtet.

Der Zinsfuß der neuen Anleihe wurde auf 45 Prozent fest geseßt, weil {hon bis dahin für die zu diesem Zinssaß ausgege: benen Anleihen sich die überwiegende Neigung des Publikums zu erkennen gegeben hatte, und weil vie Wahl eines niedrigeren Zinsfußes den Staat mit einer unverhältnißmäßig hohen Kapital- {huld belastet haben würde.

Das Gesetz behielt ferner dem Staate das Recht vor, mit der konsolidirten Anleihe spätere Anleihen zu vereinigen, insofern dieselben gleihfalls mit 45 Prozent verzinst werden und für fie auch in Betreff der Tilgung die nämlihen Bestimmungen gelten follten. Von diesem Vorbehalt wurde alsbald Gehrauch gemacht. Damit nicht wieder noch Anleihe - Vershreibungeu unter Eingehung einer Zwangs- Tilgungspfliht des Staates zur Emission gelangten, wurde durch Geseß vom 10. März 1870 (is S S O angeoronet daß De mil 20 Millionen Thaler noch niht realisirte Betrag der durch Geseß

17. Februar 1868 zu Eifenbahnzwecken bewilligten Anleihe

on 40 Millionen Thalern in Verschreibungen der neuen konso- idirten Anleihe ausgegeben werden jollte.

Bei den Berathungen über das Konsolidationsgesez fehlte es niht an Stimmen, welche in einer Beschränkung der Tilgungspslicht des Staates eine Gefahr für den Staatskredit erblickten. Gerade die unbedingte Verpflichtung des Staates, alljährlich unter allen Umständen eine bestimmte Summe zur Schuldentilgung zu verwenden, fei eine wesentliche Stüße des preußischen Staats- kredits. Wenn es, so argumentirte man, in Ansehung der neuen konsolidirten Anleihe lediglih der jedesmaligen Bestim- mung durhch den Staatóhaushalts-Etat überlassen würde, ob und welche Mittel zur Tilgung verwendet werden sollten, so würde es, da erfahrungsmäßig \sich alljährliÞh zahl-

reiche andere Staatsbedürfnisse mit dem Anspruch größerer Dring-

lichkeit geltend machten, in der Regel \{hwerlich dazu kommen, daß irgend erhebliche Mittel zur Amortisation dieser Shuld aus- geseßt würden.

Dagegen war einerseits in Betracht zu ziehen, daß von den im Etatsentwurf für 1870 im Ganzen zur Tilgung ausgewor- fenen 8,666,141 Thlr. durch das Konsolidationsgeses nur 3,422,856 Thlr. der Tilgung entzogen wurden, daß mithin noch 5,243,285 Thlr., das find etwa 1,5; Prozent des damaligen Nominalbetrages der gesammten verzinslichen Staatsschuld, nach wie vor aus den laufenden Staatseinkünften zur Tilgung be- stimmt blieben. Damit war der Tilgungsfonds immer noch ebenso reihlich dotirt, als man ihn im Jahre 1820 ausgestattet hatte, indem man 1 Prozent des damaligen Nominalbetrages der Shuld und jedesmal für 10 Jahre die aus der Tilgung erwachsenden Zinsersparnisse zur Amortisation bestimmte. An- dererseits hat \sih die Befürchtung, daß sih in der Folge die Mittel zu weiterer Schuldentilgung nicht finden würden, nicht bestätigt. Nie sind in einer früheren Periode der preußischen Geschichte so große Summen auf die Tilgung der Staats\chuld verwendet worden, als es gerade in den Jahren hat geschehen fönnen, welche dem Erlaß des Konsolidationsgeseßes folgten.

Der Erfolg der Konsolidations - Maßregel war nach der Seite der angestrebten Unifikation davon abhängig, in welchem Umfange Seitens der Inhaber älterer Anleihe - Verschreibungen auf den Umtausch eingegangen werden würde. Nach der an- deren Seite aber war der Erfolg der Maßregel schon mit der Feststellung des Gesetzes erreicht, in der Rihtung nämlich, daß der Staat für diesen ganzen Theil der Staats\huld von der

Verpflichtung befreit wurde, aus den laufenden Jahreseinkünften *

Mittel zur Amortisation zu verwenden. Dieser Erfolg stand fest, auch wenn nicht ein einziges Stück der älteren Anleihen zum Umtausch gelangte. Denn in diesem Falle waren für jede einzelne Anleihe von vornherein die zur Dotirung des jährlichen Tilgungsfonds nöthigen Mittel jedesmal durh Veräußerung eines entsprehenden Betrages von Verschreibungen der konsoli- dirten Anleihe zu beshaffen. Die Umwandlung mußte sih in diesem Falle allmählih vollziehen; sie würde für jede einzelne Anleihe mit dem Zeitpunkt des Ablaufes ihrer planmäßigen Tilgungsperiode vollendet sein.

Wie \sich die Ausführung der Konsolidationsmaßregel in ihrem Verlauf gestaltet hat, wird in einem späteren Abschnitt dargestellt werden.

Unmittelbar, nahdem das Konsolidationsgeseß die Zustim- mung des Landtages erhalten hatte, konnte zur Feststellung des Staatshaushalts-Etats für das Jahr 1870 geschritten werden. Der Vorschlag der Erhebung eines Steuerzuschlages von 25 Pro- zent war unter der Vorausseßung der Annahme jenes Gesehes \chon in der Sizung des Hauses der Abgeordneten vom 4. No- vember 1869 zurückgezogen worden. Das Defizit von 5,400,000 Thlr. verminderte sich in Folge des Konsolidationsgeseges um die Summe von 3,422,000 Thlr.

Die weiteren Mittel zur Deckung des Defizits boten sich an folgenden Punkten dar:

a. Der Einnahme-Uebershuß des Staats\haßes, welcher, nahdem der letztere im Jahre 1869 die durch das Gesey vom 28. September 1866 (Geseß-Samml. S. 607) normirte Maxi- malhöôhe von 30 Millionen Thalern erreiht hatte, im Etat für 1870 zum ersten Mal als etatsmäßige Ginnahme eingestellt war, war nur mit 1,400,000 Thlr. in Ansay gebracht worden. Dieser Anshlag war nah den Wahrnehmungen, welche seil dem Zeitpunkt der Aufstellung des Etats gemacht waren, viel zu

*) Die Bestimmung bezieht sich nur auf Ueberschüsse, welche etwa die Ziffern des Etats ergeben, bot auf Ueberschlisse, welche gegen einen in Ganatue und Ausgabe balancirenden Staatöhaushalts- Etat am Jahressch{lusse nah den wirklichen Ergebnissen dec Verwal- tung hervortreten.

niedrig. Der Uebershuß wies {hon am 1. Dezember 1869 einen Bestand von 720,000 Thlr. auf. Nach den Eingängen, welche weiter bis zum Schluß des Iahres 1869 und ferner im Jahre 1870 zu erwarten waren, fonnte derselbe zu mindestens 3,140,000 Thlr. in Anschlag gebracht werden. Der Einnahme-Ansaß wurde deshalb auf diesen Betrag, mithin um die Summe von 1,740,000 Thlr. erhöht. /

b. Es war soeben der Verkauf eines dem Staate gehörigen großen Hüttenwerkes der Königshütte in Schlesien zum Abschluß gekommen In Folge davon kam zwar der Netto- Uebershuß dieses Werkes, welher mit ca. 93,160 Thlr. im Etat figurirte, in Wegfall. Aus dem Verkauf der bei dem Werk vorhandenen Bestände an Produkten 2. war aber eine außerordentlihe Einnahme von circa 650,000 Thlr. zu erwarten. Diese Einnahme wurde in Ansaß gebraht und ergab nah Gegen- rechnung jenes Ausfalles von 93,160 Thlr. und von außer- ordentlichen, durch den Verkauf veranlaßten Ausgaben im Be- trage von 29,350 Thlr., zusammen 122,510 Thlr., für den Etat eine Erhöhung der Einnahmen um 527,490 Thlr. Unter Hinzurehnung der obigen Summen von 1,740,000 Thlr. und von 3,422,000 Thlr. ergab sich f\onach im Ganzen eine Erhöhung des Einnahme - Etats um 5,689,490 Thlr.

Durch diese Summe wurde nicht allein das Defizit von 5,400,000 Thlr. vollständig gedeckt, sondern sie gewährte auch noch die Mittel, um einzelne Ausgabe-Fonds für Unterrichts- zwecke, für welche sih im Laufe der Etatsberathung eine Ver- stärkung als wünschenswerth herausgestellt hatte, reihliher zu dotiren. Als dann im leßten Stadium der Etatsberathung noch eine von der Regierung vorgeschlagene Ausgabe von 150,000 Thlr. zur Abfindung der Militär-Verwaltung für die Abtretung der Grundstücke der Artillerie-Werkstatt in Berlin vom Landtage ab- gelehnt wurde, wurde der Staatshaushalts-Etat im Ganzen nicht nur ohne Defizit, sondern sogar mit einem Ueberschuß von 150,000 Thaler abgeschlos}sen, welcher durch das Etatsgeseß zur außerordentlihen Schuldentilgung, nämlih zur Einlösung von Schatzanweisungen, bestimmt wurde. Der Staatshaushalts-Etat wurde durch Gese vom 24. Dezember 1869 festgestellt und in dem am 30. Dezember ausgegebenen Stück der Geseßz-Sammlung publizirt.

Nachdem so die Sorge des Defizits für die Zukunft besei- tigt war, mußte nun, um die Ordnung im Staatshaushalt voll- ständig wieder herzustellen, das aus dem Iahr 1868 her noch vorhandene Defizit durch Flüssigmachung außerordentlicher Geld- mittel gedeckt werden. Als solche Deckungsmittel boten sih dar:

1) Kapitalbestände des Staates. Der Staats-Aftiv-Kapita- lien-Fonds hatte zu jener Zeit einen Bestand von 11,211,626 Thlr. Davon waren 1,893,312 Thlr. in baarem Gelde vorhanden, 1,720,391 Thlr. in realifirbaren Werthpapieren, 2,063,026 Thlr. in Hypotheken, die wenigstens zum Theil realisirbar waren. Ein in früheren Jahren angesammelter Garantiefonds für verschiedene Linien der Cöln-Mindener Eisenbahn, welcher durh Geseß vom 8. Februar 1869 (Ges. S. S. 350) der Verfügung des Staates freigegeben war, besaß außer einem Baarbestande von 805,929 Thlr. Werthpapiere im Nominalbetrage von 1,044,600 Thlr., welche nah dem damaligen Stand der Course bei einer Versil- berung einen Erlös von nahezu 2 Millionen Thaler erwarten ließen.

9) Die ungünstige Finanzlage in den leßten Iahren hatte dazu bestimmt, die Kreditgewährungen auf Zölle und indirekte Steuern in Ansehung der Fristen zu beschränken. Das führte bei den Eingangs- und Ausgangs-Abgaben erhebliche extraordinäre Einnahmen herbei. Bis zum 1. Iuli 1869 betrug die längste Frist, welche zur Berichtigung gestundeter Zollbeträge bewilligi werden durfte, 9 Monate. Diese Frist wurde von da ab allmählih auf einen dreimonatlichen Zeitraum zurückgeführt. Das hatte zur Folge, daß im Rechnungsjahr 1869 die Abzahlungen für 15, im Jahre 1870 für 17 Monate, mithin in diesen beiden Jahren zusammen 6 Monatsuaten extraordináâr zur Vereinnahmung kamen. Die hiernah zu erwartenden einmaligen Einnahmen waren auf 4,800,000 Thlr. anzuschlagen.

3) Endlich wurde, wie {hon oben erwähnt ist, die Erwar- tung gehegt, daß das Jahr 1869 mit einem Uebershuß ab- schließen würde.

Durch ein Geseh vom 19. März 1870 (Geseßz-Sammlung S, 251) wurde das Defizit auf die vorbezeihneten Deckungs- mittel angewiesen. Der Summe von 11,219,586 Thlr., auf welcte sih dasselbe nah Lage der Rehnungsalschlüsse für 1868 belief, waren inzwischen noch an nachträglich erhobenen Matrikular- beiträgen für das IL Semester 1867 34,485 Thlr., für das Iahr 1868 2,187,822 Thlr., zusammen 2,222,307 Thlr. hinzugetreten. Dagegen hatte sh die Summe durch Rückeinnahmen, Mehrein- nahmen bei den Einnahme-Ausständen, durch Ersparnisse an den Restausgaben und dadurch, daß von diesen Restausgaben 1,399,188 Thlr. (für den Bereich derjenigen Verwaltungszweige, in welhen {hon damals ein abgesondertes Resten-Konto nicht mehr geführt wurde) dem Iahre 1869 zur Last gelegt worden waren, in soweit ermäßigt, daß demnächst durch ein Geseß vom 9. März 1871 (Ges. S. S. 129) die Summe der nach Maß- gabe des Geseßes vom 19. März 1870 zu deckenden Ausgaben des Jahres 1868 auf 9,869,639 Thlr. endgültig festgestellt wer- den konnte. Zur Deckung dieser Summen wurden verwendet:

1) der Uebershuß des Jahres 1869 mit 2,538,596 Thlr., 9) uus den Beständen des oben bezeihneten Garantie - Fonds 898,136 Thlr., des Staats-Aktiv-Kapitalien-Fonds 3,108,93 Thlr., 3) aus den extraordinären Einnahmen auf Zollkredite 3,324,016 Thlr., zusammen 9,869,639 Thlr. Die Angelegenheit erhielt in der Rechnung für das Iahr 1870 ihren vollständigen Abschluß. E 5

Das Iahr 1870 gestaltete sich nun in seinen Ergebnissen für die Finanzverwaltung von vornherein günstiger als die Bor- jahre. Die Ernte des Iahres 1869 war eine befriedigende ge- wesen und in der Geschäftswelt begann das Vertrauen in die Erhaltung des Friedens, welches in den leßten Jahren mehrfah ershüttert worden war, gerade jebt sich zu befestigen. Das Ver- fehrslehen nahm auf fast allen Gebieten einen erfreulihen Auf- \{wung, der für die Finanzverwaltung sih in dem reichliheren Eingehen aller Staatseinnahmen bemerkbar machte. In den Vor- jahren hatten, obwohl sehr erhebliche Geldbestände aus realisirten Eisenbahnanleihen noch nicht zu Ausgaben für Eifenbahnbauten verwendet waren, doch außerdem noh zur Verstärkung der Be- triebsfonds beträchtlihe Vorschüsse aufgenommen und Wechsel über fkreditirte indirekte Steuern diskontirt werden müssen. ZU dem gleihen Auskunftsmittel mußte zwar im Jahre 1870 in den Monaten Januar, Februar und März auch noch gegriffen werden, Die Nothwendigkeit dazu fiel aber fort mit dem Augenblick, wo durch die oben geschilderten Maßregeln das Defizit aus dem Jahre 1868 seine Deckung fand, obivohl die rechnungsmäßigen Bestände bei denEisen- bahnhau - Fonds, die am Schlusse des Iahres 1868 sich auf 24,947,340 Thlr, belaufen hatten, am Beginn des Jahres 1870 nux 11,432,675 Thlr. betrugen und \ich im Verlaufe dieses Jahres weiter bis auf 3,515,483 Thlr. verminderten.

Inseraten-Expedition des Deutshen Reichs-Anzeigers

and Königlich Preußischen Staats-Anzeigers: Berlin, Wilhelm-Straße Nr. 32. 5

Deffentli

1 Ste ckhricfe und Untersu Hungs-Sachen. 2. Handels-Register. . Kor furse, Subhastationen , Aufgebote ,

Handels-Register:

L Bekannt tÊmnhung Jn unser Firmenregistcx is sub laufende Nr.

die Firma E. Geistefeldt zu Lüben und als deren Inhaber die Handelsfrau Emilie Geistefeldt am 15. Dezember 1873 eingetragen worden. Lüben, den 15. Dezember 1873. Königliches Kreisgericht. 1. Abtheilung.

Bekanntmachung.

Der Kaufmann Iohn Ohm aus Memel hat

ladungen u. dergl. 4. Vertäufe, Verpachtungen, Submissionen ac.

1) im Gesellschaftsregister woselbst die Handelsgesellschaft Sprengstosf-Fabrik Erbreich et Co. in G

71 wiß“ (Gesell)chafter :

1) Rittergutsbesißer und Major a. D von Graeye zu Neu-Berun, L 2) Ingenieur Caspar Erbreich zu Gleiwiß, 3) Fabrikbesißer Heinrih Koeß zu Zabrze, 4) Fabrikdirektor Justus Fuchs zu Neu-Ber vermerkt steht. i

Det T

Anzei

er nzeiger. - : Inserate nimmt andie autorisirte Annoncen-Expeditión von | Nudolf Mosse in Zerlin, Leipzig, Hamburg, Fraunk-

furt a. M., Breslau, Halle, Prag, Wien, München, Uürnberg, Straßburg, Zürih und Stuttgart.

Votr-

72,

„Schlesische

lei-

Hugo

un)

„Die Befugniß, die Gesellschaft zu vertreten, steht jedem der Gesellshaftec, jedoch nur in Ge- meinschaft mit dem Prokuristen der Gesellschaft Fabrikbesißer Wilhelm Fißner zu Laurahütte zu;

fur jeine Che mit Emma Emilie, geborene Hoff- mann, durch Vertrag vom 17./18, Oktober 1873 die Gemeinschaft der Güter ausgeschlossen, die des Er- werbes „dagegen beibehalten und dem Vermögen der Grau die Eigenschaft des Vorbelzaltenen beigelegt. r ist eingetragen am heutigen Tage zufolge BerfUgung vom 15. Dezember 1873 unter Nr. 136 des Registers zur Eintragung der Ausschließung dex Gütergemeinschaft. Î : Memel, den 15. Dezember 1873. , Königliches Kreisgericht. f Handels- und Schifffahrts-Deputation. Keßler.

M Bekanntmachung

Als Prokurist der am Orte Pr Holland bestehen- den und im Firmenregister sub Nr. 79 unter der Firma: Gersou Fuerst Wittwe eingetragenen, der Kaufmannswittwe Henriette Fürst, geb. Flatow, ge- hörigen Handelseinrihtung ist

2) im Prokurenregister unter Nr. 52. Für die im hiesiger Gesellschaftsregister unter Nr. 72 eingetragene Handelsgesellschaft e Schle- sische Sprengstoff-Fabrik Erbreich Co. in Gleiwigz“ ist dem Fabrikbesißer Wilhelm Fißner zu Laurahütte Prokura mit der Maßgabe ertheilt worden, daß derselbe rechtsgültig die Gesellschaft nur unter gleichzeitiger Zeichnung der Firma Seitens eines der Gesellschafter zeichnen kann Gleiwitz, den 15. Dezember 1873. | Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

Vetauntmamun g Die in unserem Firmenregister sub Nr. 195 ein- getragene Firma „O. Eschenbach“ zu Schmiedeberg ist zufolge Verfügung vom 11. Dezember 1873 ge- [ö\ht worden. i : Hirschberg, den 11. Dezember 1873. Königliches Kreisgericht. T. Abtheilung.

Bekanntmachnng

„der Simon Fverst“

in unser Prokurenregister unter Nr. 3 am 15. De-

zember 1873 eingetragen worden. Pr. Holland, den 15. Dezember 1873. Königliche Kreisgerichts-Deputation.

Bekanntmachung,

In unser Genossenschaftsregister ist Seite 6 Col. 4 12. Dezember cr. folgende

zufolge Berfügung vom Einlragung bewirkt worden :

„An Stelle des ausgeschiedenen Kontroleurs Jor- dansftt ist der Zimmermeister G. Langer in Gollub zum Kontroleur des Borshuß-Bereins

Gollub Eingetragene Genossenschaft _gewählt worden.“ Strasburg in Westpr., den 12. Dezember 1873 Königliches Kreisgericht.

Bekanntmachung.

1. In unser Firmenregister ist bei Nr. 87, Firma

&F+ A. Bochmer, in Colonne Bemerkungen ein getragen :

Der Kaufmann Leopold Heinrih Boehmer zu |! Anclam is in das Geschäft des Kaufmanns | und Hotelbesitzers Friedrich Alexander Boehmer als Handelsgesellschafter eingetreten, und. die |

nunmehr untex der beibehaltenen Firma: F. A Bochmer bestehende Handelsgesell\chaft e Nr. 16 des Gesell\chaftsregisters eingetragen ; eingetragen zufolge Verfügung vom 2. Dezember 1873 am selbigen Tage. :

II, Ferner ist in unser Gesellschaftsregister ein- |

getragen : 1) Laufende Nr. 16 2) Firma der Gesellschaft: E &F. A. Bochumer. 3) Siß der Gesellschaft: e Anclam. 4) Rechtêverhältnisse der Gesellschaft : Die Gesellictaliee is 1) der Kaufmann und Hotelbesißer Fried- rich Llerander Bochmer zu Anclam, 2) der Kaufmann Leopold Heinrich Boeh- mer daselbst, A Die Gesellschaft hat am gonnen. _ Die Befugniß, die Gesellschaft zu vertreten, steht beiden Gesellschaftern zu.# Een s Eingetragen zufolge Verfügung vom 2. 1873 am selbigen Tage. Anclam, den 2, Dezember 1873. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

Grd a 1M

4A l. Oftober;; 1873 ¿ be-

Dezember

Ï Bekanntmachung.

In unser Genossenschaftsregister i bei Nr. 2,kden Borschuß-Bereiu zu Breslau]: ¡#4 eingetragene Genosscushaf

betreffend, Folgendes : „An Stelle des aus dem Vorstande ausgeschie- denen Kaufmann Reinhold Sturm ift der Stein- druckereibesißer Heinrih Maul zu Breslau zum Vorstandsmitgliede gewählt“

heut eingetragen worden.

Breslau, den 16. Dezember 1873.

Königliches Stadtgericht. Abtheilung I.

___ Bekauntmachung, In unser Gesellschaftsregister ist Nr. 1082 die von 1) dem Kaufmann Benjamin Schlesinger, 2) dem Kaufmann Adolf Goldmann, Beide zu Breslau, am 4. Dezember 1873 hier unter der Firma B. Schlesinger & Co,

Die in unserem Firmenregister sub Nr. 95 ein tragene Firma „G. Iacklitsch“ zu} Hirschberg zufolge Verfügung vom 10. Dezember 1873 gelöf worden. : Hirschberg, den 10. Dezember 1873. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

haber der Kaufmann Anton Menzler zu Zülz z

folge Verfügung vom i j

zember 1873 eingetragen worden.

Neustadt O.-Sch., den 5. Dezember 1873. Königliches Kreisgericht. 1. Abtheilung.

haber der Kaufmaun Gustav Emil Galler zu zember c. eingetragen worden. Neustadt O.-Sch., den 5. Dezember 1873, Königliches Kreisgericht. 1. Abtheilung. [4

anntma ung.

|

Be

die Firma Franz Prause

| Waldenburg, den 13. Dezember 1873. Königliches Kreisgericht. 1. Abtheilung.

Bekanntmachung.

die Firma

Carl Seydel zu Blumenau, und eingetragen worden,

Waldenburg, den 13. Dezember 1873.

Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung. Bekanntmachung.

In unserem Firmenregister ist bei der unter Nr. 267 eingetragenen, dem zu Waldenburg verstor- benen Kaufmann Berthold Herda gehörigeu Firma Berthold Herda, das Erlöschen derselben heut ver merkt worten.

Waldenburg, den 13. Dezember 1873. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung. Handelsregister.

_ Königliches Kreisgeriht zu Halle a./S.

In unser Firmenregister ist unter Nr. 665 Fol- gendes :

Bezeichnung des Firmen- Inhabers: Kaufmann Bernhard Ries zu Halle. Ort der Niederlassung:

__Halle ä./S. Bezeichnung der Firma: B, Ries,

1873 am 15. desselben Monats und Jahres. Handelsgerichtliße Bekanutmachung. _ Der Porzellanfabrikant Karl Lgust Shv"“\dt zu Schleusingen, als Inhaber der “irma Carl ‘émhmidt daselbst (Nr. 152 unseres Fiemenregister®?) hat seinem Schwiegersohn, dem Kau ann Wolfgang Linhardt lo; ) E TAAER ‘Dr § j Wu ey zu Schzeusingen tur ovige Firma Vrokurx ertheilt. Cingetragen unte N, 38 des Prokurenre iters zu- folge Verfüo"ng vom. renrey Ars

errichtete offene Handelsgesellschaft heute cingetragen worden, | | Breslau, den 16. Dezember 1873. Königliches Stadtgericht. Abthei*ung 1, Bekanntmachun Ju unser Firmenregister ist A No

Firma: M. Cohn

u Shlawa und als deren Inhaber der Kau es Cohn daselbst heute cingetragen E D Freistadt, den 10. Dezember 1873.

öniglihes Kreisgericht. T. Abtheilung.

204 die

Befkfkauntmachung.

gestrigen Tage. Suh!, den 12. Dezember 1873. Königliches Kreisgericht. Abtheilung I.

: Bekanntmachun

Zufolge Verfügung vom 11. enb, 1873 ift am heutigen Tage unter Nr. 428 unsercs Gesell- shaftsregisters die in Altona unter der Firma:

„Holsteinishe Glashütten von 1873“ bestchende Aktiengesellschaft eingetragen worden: : ; Rechtsverhältnisse:

Die Gesellschaft ist eine Aktiengesellschaft mit un- beschränkter Zeitdauer. Ein beglaubigter Abdruck der, Statuten derselben befindet sich Pol. 1 ff. des Beilagebandes zum Gesellschaftsregister Nr. 18

Zweck der Gesellschaft ift die Fabrikation und der Vertrieb von Hohlglas und sonstigen Glasfabrifaten.

In unsere Handelsregister sind l g, N vom 15, Dézember 18 n o ufolge Berfügung stehende Eintragungen 3 an demjelben Mage nage

D L N ONE L ZUlz | zufolge Verfügung vom 5. Dezember c. am 6. De-

|

|

Î | 2 6 Ï als deren Inhaber der Müller- meister Carl Seydel daselbst am 13. Dezember 1873 |

eingetragen zufolge Verfügung vom 13, Dezember ' Pf

ges ijt ht

Sl unserm Firmenregister ist unter Nr. 178 die Sirma Antou Menzler zu Zülz und als deren Fn- | Use | 9, Dezember c. am 6. De-

N unserm Firmenregister ist unter Nr. 179 die Firma Gustav Gallex zu Zülz und als deren In-

| |

In unser Firmenregister ift sub laufende Nr. 333

zu Altwasser, und als deren Jahaber die Handels- frau, Wittwe Juliane Prause, geb. Anders zu Alt- wasser, am 13. Dezember 1873 eingetragen worden.

In unser Firmenregister ist sub laufende Nr. 334

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noch als M O E gezeichnet.

chrift hinterlegt.

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Das Grundkapital der Gesell beträ Thlr. prevß. Cour. oder 375,000 Wes B 125,000

eingetragen zu der Firma:

484 eingetragen zu der Firma:

xigers muß es bei der Firma Ioh. Albers zu

hanna Ps Schi} s (de Hamelw1 "den.

Matthée diese toren

5. Verloosung, Amortisatior

DEI 1 2inaäz c von öffentlichen Pay , Dinê°zahlung u. st. w.

Bs ieren . IndustrielleEtablifiemeuts F = k-t strielleEtablifsemeuts, Fabriken u.Großhandel.

. Literarische Anzeigen

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{ 7, Verschiedene Bekanntmachungen. G

1

. Familien-Nachrichten.

her Reichswährung und ist ein Aktien à 200 Thlx S Gold deutscher Nei, durch Beschluß Betrag der obigen Summe erhöht werden.

ist eingetheilt in 625 Stü | Not preuß. Cour. oder 600 Mark | HNeihswährung, doch kann dasselbe

auf Wunsch auf Namen geshriel I gescriebene Allen Wiebe Vf Sue D ekt Inc ge\chrteben

Der Vorstand der G-sellschaft bildet die Direktion welche aus einem, vom Aufsichtsrath erwählten Di- rektor besteht, doch kann der Aufsichtsrath cinen zweiten Direktor oder für den Fall der Behinderung oder Abwesenheit des ersten Direktors einen interi- mistischen Stellvertreter bestellen.

Der Vorstand der Gesellschaft giebt feine Willenê- erklärungen kund und zeichnet für die Gesellschaft, indem er zu der Firma der Gesellschaft seine Unter- {rift hinzufügt. 8

Derzeitiger Direktor ist Herr Arthur Donner in Altona. /

Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen durch :

der Generalversammlung über den

Tj i Ft o y O E R 5 | Die Aktien lauten auf Inhaber, können jedoch

Behrens zu Harburg, dem bisherigen Mitinhaber, A As 4 e e q - " für alleinige Rechnung fortgeführt wird und übex-

nommen ist. Bornemann, Amtsrichter.

L Bekanntmachung,

In das Handelsregister des unterzeichneten Amts- gerichts ift eingetragen :

lot, 326. Firma: Franzen & Comp. Ort der Niederlassung: Leer.

_Firmen-Inhaber und Rechtsverhältnisse:

„Eine jeit dem 1. Mai d. J. laut Kontrakts“ vonz 13, Dez. 1873 errichtete Kommandit-Geselkl- \ch aft, besteh-nd aus- dem Fabrikanten Heinri O [tm ann Granzen zu Leer als persönli haften- den Gesellschafter, welcher die Firma zeichnet, und zwei andern Gesellschaftern als Kommanditisten.

Als Prokuristen: Kaufmann Heinrich Eber- hard Ufena zu Leer und Kaufmann Otto Boek-- h off zu Groß-Solborg. ;

Leer, am 16. Dezember 1873.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung L.

den Altonaer Mercur, die Hamburger Nachrichten. Altona, den 13, Dezember 1873.

Nut Walt 5 5 n C 5 F :

| ._ AUf Folio 105 des hiesigen Handelsregisters ist eule zur Firma A. L, Goldhoru-Smit in Weener eingetragen :

Königliches Kreisgericht. Abtheilung 1.

L Bekanntmachung. Bcr Kaufmann Heinrich Adolph Lange in Groß 1 E roß

in das ven dem Kaufmann Peter August Lange in Groß-Nordende daselbst, sowie mit einer Zweignieder- lassung in Altona unter der Firma / i __ „I. P. Lange Söhne“

beiriebene Geschäft eingetreten und wird dasselbe nun- mehr unter unveränderter Firma als Gesellschaft fortgeführt.

Vorstehendes ist zufolge Verfügung vom 15. De-

zember heute bei Nr. 923 unseres Firmenregisters

| vermerkt, beziehungsweise untex 429 des Gesellschafts- |

| registers eingetragen worden. Altona, den 17. Dezember 1873, Königliches Kreisgericht. Abtheilung I.

L Bekanntmachung, __ In das hiesige Genoffenschaftsregister Fol, 6 Nr. 4 ijt eingetragen:

Firma: Vorshuß- und Sparkasse in Lehrte, eingetragene Genossenschaft laut Gesellschafts

[ vertrages vom 13, Dezember 1873.

Gegenstand der Genossenschaft: gemeinschaftlichen Kredit ihren Mitgliedern baare Geldmittel zu beschaffen und sowohl diesen als an- deren Personen Gelegenheit zu geben, ihre Ersparnisse und Kapitalien zinslih zu belegen;

Vorstands-Mitglieder: 1) als Kassirer: Otto

Nordende bei Uetersen ist unterm 13. November 1873 |

Durch |

M7 ai ist wegen Aufgabe des Geschäfts er-- loschen. Weener, den 9. Dezember 1873. Konigliches Amtsgericht. L. Wiebalck.

&Sirma Bernhard Ries in Weener heute der Ver- merk eingetragen : die Firma ift erloschen. Weener, den 13. Dezember 1873. Königliches Amtsgericht. E. Wiebalck.

Unter Nr. 173 und 965 des hiesigen Firmenregisters ist - heute eingetragen worden, daß das zw Trier unter der Firma „Franz Keller“ bestehende Handelsge- schaft nah dem Ableben ihres JFuhabers Franz | Keller, Lederfabrikant zu Trier, - ducch Vertrag zwischen dessen Erben resp. Betheiligten, nebf jammtlichen Aktiven und Passiven fowie mit der Firma auf dessen Wittwe Maria Magdalena Lim- bourg, Lederfabrikantin, wohnhaft zu Trier, überge- gangen ist, welche das Geschäft für ihre Rechnung unter der bisherigen Firma zu Trier fortführt.

Trier, den 12. Dezember 1873.

Der Handelsgerichts-Sekretär. Hasbron.

Tj

Die Firma „I, P. Zenuer“, unter welcher der

Harling in Lehrte, 2) als Controleur Kaufmann | zu Saarburg wohnende Kaufmann Johann Peter

Martin Nauteuberg in Lehrte.

Zeichnungen des Vorstandes erfolgen unter | der Firma der Genossenschaft durch Unterschrift des | Kassirers und Gontroleurs, jedoch genügt die Unter- | chrift des Kassirers dann allein, wenn es sih um | xUlttungen für an den Verein gezahlte Zinsen und | für Abzahlungen auf Vorschüsse handelt. |

Bekanntmachungen erfolgen unter der firma

l

| und Namensunterschrift des Vorstandes im Burg- dorfer Wochenblatte. |

Burgdorf, den 15. Dezember 1873. Königliches Amtsgericht.

In das hiesige Handelsregister ist heute Blatt 1599

C. G. Mueller & Co.:

[3725]

Zenner daselbst ein Handelsgeschäft etablirt hat, ist heute unter Nr. 966 des hiesigen Firmenregisters eingetragen worden. Trier, den 12. Dezember 1873. Der Handelsgerichts-Sekretär. Hasbron.

Fonfurfe, Subhastationen, Aufgebote, . Vorladungen u. dergl.

Aufforderung der Gläubiger im erbschaftlichen Liquidationsverfa'hren. Ueber den Nachlaß des am 25. Oktober 1873 zu:

Görliß ohne Hinterlassung eines Testament s vérstor- Ri, Ug E EE 2 20 s benen Vie offene Handelsgesellschaft hat sih aufgelöft. É

Königlichen Majors und Commandeurs des

Schlesishen Jäger-Bataillons Nr. 5 August

Liquidatoren sind: Heinrih Wilhelm v. d. Schulcubur/z is das

Fabrikant Charles Gustav Mueller c

8 und

Fabrikant Felix August Clacius,

Ode Der Y Die Firma ist als solhe erloshen und wird nur | 7; oh als Liquidationsfirma gezeichnet.

Haunover, den 16. Dezember 1873, bei

Königliches Amtsgericht. Hoyer.

In das hiesige Handelsregister ist heute Blatt

Abtheilung I, ci

s Gebr. Niemeyer & Comp. : Vie Auflôfung der Gesellschaft ist beschlossen. ZU Liquidatoren find bestellt:

derx Brennerc«besißer - Heinrich) Diedrich Anton

Niemeyer e und

der Geb-ime Nath Victor von Alten, n Beide in Linden wohnend. i H ex von ihnen zeihnet die Firma in Liqui- con. Die Firma ift als solche erloschen und wird nur

Der Gesellschaftsbe]chluß ist in beglaubigter Ab-

worden. G erden _ (m1 \chaftsgläubiger aufgefordert, ihre Anspr! iche an den

rungen anmektden , werden mit ihren Aufpr' ichen an den Nachlaß dergestalt ausgeschlossen; werd en, daß sie sich wegen ihrer Befriedigung nux an D asjenige halten können, was nach vellständiger Becichtigung aller - rechtzeitig angemeldeten Forderungen“ von der Nac- laßmasse, mit Aus\chluß aller seit ‘dem Ableben des. Grblasser3 gezogenen Nußungen, üb-cig bleibt.

rbschaftliche Liquidationsverfahreu eröffnet Es werden daher die sämmtl ichen Erb-

tachlaß, dieselben mögen bereits rechté hängig sein

oder nicht,

bis zum 10. Februar 1874 einfd ¡ließli uns schriftli) oder zu Protokoll anzumelden.

Wer seine Anmeldung \criftlich einreicht, hat zugleich

ne Abschrift derselben und ihrer Anlage n beizufügen. Die Erbschaftsgläubiger, welche ihre Sorbe- niht innerhalb dex: besti inmten: Frist

Die Abfassung des Präktufion§-Erkenntzuisses findet:

nach Verhandlung der Sche in der auf den 20. März 1874, Bormittags 11 Uhx, in unserem Sitzungssaale, Zimmer Nr. 24, anberaumten. öffentlichen Sißung ftatt.

Görliß, den 9. Dezember 1873. Königliches Kreisgericht. L. Abtheilung.

Hannover, den 16. Dezember 1873. Königliches Amtsgericht. Abtheilung k. Hoyer,

Berichtigung, Jn der Bekanntmachung vom

. d. M, betreffend verschiedene Eintragungen in das

iesige Handelsregister efr. Nr. 292 dieses An- vamelwörden nicht, wie unrihtigerweise angegeben, l iz en: Inhaber: Schiffskapitän und Rheder Io Hinsh zu Krautsand, sondern: Inhaber: und Rheder Johann Freiburg, den 15. Dez Königliches Amtsgericht.

Be

„aus des Königlichc. : vom 17. Ct agen ist Heute - atthiefsen ex irma in Folge Uebere. ür Ph. A. Knoop von 6.

em Handelsregister 4 Amtsgerichts Harburg, Dezember 1873. / guf Fol 77 zur Firma « Co. zu Harhbu:cg, daz nfunit mit den Kura- Yaxl Wilh eim Lebrecht

Berkécufe, Verpachtungen, Submissionen 22.

[3611]

Dowránen-Verpachtung. Nachdem die am 19. v. M. ftattgefundene 6 : ich meisß/,bietende Verpachtung der zum Lauenbux=

gischen ‘Landes-Kommunal-Vermögen gehörigen, im unmitt& barer Nähe der Stadt Raßeburg und am abers zu | Raßeb" rger Bahnhof gelegenaDomäne Neuvoæwerk ember 1873. | Seiter (s der Ritter- und Laudschaft des. Laue? burg disapprobirt worden ist, soil die genannte

2 Do” näne mit einem Gesammtareal vou 422,33 Heka kanntmachung, tar en für den Zeitraum vom 1. Mai 1874 bis Jo4 h’ annis 1892 anderweit Um Wege. der Submission roeryachtet werden. |

erzogthums

Zur Eröffnung dex verschlossen hierselb

; / st ein ureis chenden Offerten, welche die bestimmte Erft N enthalten müssen, daß fie nach Einsicht und unter Ars 8 erkennung der in der Registratur des unterzeichneten Landschafts-KoUegiums offengelegten Verpacytungs

Kauf-

Auf Folio 83 des hiesigen Handelsregisters ist zurechsel-