1873 / 301 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 20 Dec 1873 18:00:01 GMT) scan diff

E A - OIO E P R ‘0 B R I R A

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* Negts. Nx. 109, unter Stellung à la suite desselben beauftragt. von Derenthall, Major vom Kaiser Franz Garde-Gren. Regt. Nr. 2, dem Regt. aggregirt und zum Commdr. des Lehr-Inf. Bats. ernannt, von der Mülbe, Major vom Inf. Regt. Nr. 74, in das Kaiser Franz Garde-Gren. Regt verseßt. Haendler, Hauptm. und Comp. hef vom Inf. Regt. Nr. 74, zum Major, Rohde, Hauptm. von dem- selben Regt. und kommandirt als Adjutant der 15. Divifion, zum überzähl. Major befördert. B. Abschiedsbewilligungen 2c.

Den 11. Dezember 1873. v. Voigts - Rheß, Gen. der Snfant. und Kommandirender General des X. Armee - Corps, in Ge- nehmigung seines Abschiedsgesuches, unter Belassung als Ghef des Funf. Regts. Nr. 69 und à la suite des Inf. Regts. Nr. 27 mit Pension zur Dispofition gestellt.

Beamte der Militärverwaltung. Durch Verfügung des Kriegs-Ministeriums.

Den 21. November 1873. Riese, Intendantur-Sekretariats- Assistent vom XV. zum IT1. Armee-Corps verseßt.

Den 22. November 1873. Möglich, Sefkretariats - Assistent vom II. Armee-Corps, zum etatsmäßigen Intendantur - Sekretär er- nannt. Mangelsdorf, Intendantur - Sekretär vom VII, Armee- Corps, auf seinen Antrag mit Pension in den Ruhestand verjebßt.

Den 27. November 1873. Schramm, Zahlm. des Füf. Bats. Inf. Regts. Nr. 20, mit der geseßlichen Pension in den Ruhe- stand verseßt.

Den 3, Dezember 1873. Hou/sselle, íIntendantur-Sekretär vom I. Armee-Corps, zum X1. Armee-Corps verseßt.

Die heut ausgegebene Nr. 29 ter Allgemeinen Ber- loosungs-Tabelle des Deutschen Reichs- und Königlich Preu- ßishen Staats-Anzeigers enthält die Ziehungsliften folgender Pa- piere: Ansbahch-Gunzenhausener Eisenbahn - Anlehen. Bayerische Hypotheken- und Wechselbank, Pfandbriefe. Bees- tow-Storkowsche, Prenzlauer, Ratiborer, Wresche- ner Kreis - Obligationen. Bochumer Verein für Bergbau- Obligationen. Brüsseler Prämien-Anleihe de 1856 und 1872. Deutsch-Holländischer Aktien-Verein für Bergbau, Hypo- theken-Certifikate. Hannover\che Vaummwoll - Spinnerei und Weberei, Prioritäts-Obligationen. Marburger Stadt-Obliga- tionen. Posener Provinzial-Obligationen. Preußische Berg werks- und Hütten - Aktien - Gesellschaft, Prioritäts - Dbligationen. Preußis he Central - Bodenkredit - Pfandbriefe. Preußische Ax proz. Staats-Anleihe de 1856. Türkische Eisenbahn-Prä mien-Anleihe. (Waldeck-)Pyrmonter Staats-Anleihe.

Die Allgemeine Verloosungs - Tabelle wöchentlih einmal und i| zum Abonnementspreis von 15 Sgr. vierteljährlich durch alle Postanstalten zu beziehen, in Berlin au bei der Expedition Wilhelmstraße 32. Preis pro einzeln Nummer 23 Sgr.

Nichtamtliches. N e i ch.

erscheint |

Deutsches : Preußen. Berlin, 20. Dezember. Das feierliche Leichenbegängniß Ihrer Hochseligen

ment vom 20. d. Mts. (\. Nr. 299 d. Bl.) Allerhöchst vorgeschrie- bénen Weise stattgefunden.

Die Trauerrede hielt der Hof- und Domprediger, Ober- Konsistorial-Rath Dr. Koegel. Derselbe knüpfte an den 126. Psalm an, der auch am Sarge Sr. Majestät des Königs Friedrich Wilhelm 1. verlesen worden 1war

Den ausführlichen Bericht über die Beiset werden wir in einer Zweiten Ausgabe d. Blattes folgen lassen.

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eisezungsfeierlichkeite!

Die Ausschüsse des Bundes raths für Handel und Verkehr und die vereinigten Aus\chü}e für Zoll- und Steuer- wesen und für Rehnungswesen hielten heute Sißungen.

Bis zum 6. Dezember d. I. waren in den Münz- stätten des Deutschen R eihs in Zwanzigmarkstücken 815,934,900 Mark und in Zehnmarkstücken 186,032,180 Mark ausgeprägt worden. In der Woche vom 30. November bis 6. Dezember find ferner geprägt in Zwanzigmarkstücken: in München 1,558,700 Mark und in Darmstadt 500,000 Mark; fowie in Zehnmarkstücken : in Berlin 629,220 Mark, in Hannover 640,360 Mark, in Frankfurt a. M. 1,222,130 Mark und in Dresden 690,540 Mark.

Die Gesammt-Ausprägung in Reichs - Goldmünzen ftellt fi daher bis zum 6. Dezember d. I. auf 1,007,208,030 Mark, wovon 817,993,600 Mark in Zwanzigmarkftücken und 189,214,430 Mark in Zehnmarkstücken bestehen.

An Reichs - Silbermünzen und zwar in 1 Markstücken waren bis zum 30. November d. I. 123,123 Mark und in Zwanzig- pfennigstücken 453,975 Mark 60 Pfennige ausgeprägt worden. In der Woche vom 30. November bis 6. Dezember d. I. find ferner geprägt in 1 Markstücken: in Berlin 193,290 Mark; in Zwanzigpfennigstüclen: in Hannover 43,708 Mark, in Frank- furt a. M. 110,000 Mark, in München 41,722 Mark, in Stutt- gart 17,955 Mark 40 Pfennige und in Karlsruhe 27,000 Mark, mithin stellt \ch die Gesammt - Ausprägung in Reichs-Silber- münzen auf 1,010,774 Mark, und zwar in 1 Markstücken 316,413 Mark und in Zwanzigpfennigstücken 694,361 Mark.

An Reichs-Nilkelmünzen und zwar in Zehn-Pfennigstüken waren bis zum 30. November d. I, 58,711 Mark 10 Pf. ausgeprägt worden. In der Woche vom 30. November bis 6. Dezember d. I. find ferner in solchen Stücken geprägt : in Berlin 14,253 Mark 40 Pf., in Hannover 4327 Mark 10 Pf., in Frank- furt a. M. 14,951 Mark, in München 10,642 Mark 30 Pf.,

niß F Mäseat Vev. verwittweten Königin hat heute in der durh das Regle- |

und in Stuttgart 18,780 Mark 90 Pf., mithin Gesammt-Aus3- prägung in Reichs-Nickelmünzen 121,665 Mark 80 Pf.

An Reichs-Kupfermünzen waren bis zum 30. November d. I. und zwar in 2 Psfennigstücken 7132 Mark 20 Pf. ausgeprägt worden. In der Woche vom 30. November bis 6. Dezember d. I. sind von solchen Stüceu sern.r geprägt: in Berlin 2119 Mark 60 Pf., in Hannover 2293 Mark 90 Pf. und in Karls- ruhe 2360 Mark, mithin eine Gesammt-Ausprägung in Reichs- Kupfermünzen von 13,905 Mark 70 Pf.

_— Im weiteren Verlauf seiner gestrigen Sizung erledigte das Haus der Abgeordneten den zweiten und dritten Ab- schnitt des Gesegentwurfes über die Beurkundung des Personenstandes und die Form der Ghe- \chließung, ohn: wesentlihe Aenderungen an der Vorlage vorzunehmen. Denn daß, nachdem in §. 7 die Aufficht über die Amtsführung der Standesbeamten vom Staatsanwalt auf den Richter erster Instanz übertragen worden, in allen einshlagenden Paragraphen der Richter an die Stelle des Staatsanwaltes fubstituirt wurde, if selbstver- ftändlih. Ein Antrag der Abgeordneten Iung und Philippi, den Schluß des §. 18 der Vorlage, der die Formen der Ein-

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tragung der Geburten vorschreibt, zu streichen, wurde abgelehnt. Dieser Schlußsaÿ lautet:

„Standen die Vornamen des Kindes zur Zeit der Anzeige noch nit fest, so sind dieselben nahträglich und längstens binnen zwei Monaten nach der Geburt anzuzeigen. Jhre Eintragung erfolgt am Rande der ersten Eintragung.“

Der Regierungs - Kommissar Geheimer Ober - Iustiz - Rath Dr. von Selling trat für die Aufrechterhaltung dieser Bestimmung mit Nachdruck ein. Ebenso wurde ein Antrag des Abg. Kummert, das Aufgebot vor der Trauung zu beseitigen und demgemäß die §8. 26—34 zu modifiziren, von dem Justiz-Minister Dr. Leonhardt bekämpft, und wurde der An- trag vom Hause abgelehnt. Der größte und wichtigste Theil der gestrigen Verhandlungen war dem vergeblihen Versuche gewidmet, für den im Beginn der Sizung abgelehnten Antrag des Abg. Richter (Hagen) (dem §. 2 hinzuzufügen: „Geistlichen kann dasselbe das Amt desStandesbeamten nur für die Zeit bis zum 1. Januar 1877 übertragen werden“) einen Ersaß zu \chaffen. Als einen \olhen Ersaß bot zunähst der Abg. Miquel die Ein- \chaltung eines 8. 7a. an, der also lauten sollte:

„Die in den 88. 2—7 cnthaltenen Bestimmungen gelten bis zum 1. Januar 1879. Spätestens bis dahin ist eine definitive geseßliche Regelung zu treffen.“ i

Da aber der Justiz-Minister die Aufnahme einer solhen Be

stiamung in das Gesetz als die dauernde Wirksamkeit desselben ge- fährdend bezeichnete und die Abgg. Dr. Windthorst (Meppen) und Lasker ihr ihre Zustimmung versagten, so zog der Abg. Miquel seinen Antrag zu Gunsten eines vom Abg. Lasker eingebrachten zurü, folgenden §. 7a. einzuschalten : Januar 1879 soll die definitive geseßliche Regelung getroffen werdeo, in welcher Weise die Amtsbezirke abgegrenzt werden jollen, und welche Beamte mit der Führung der Civilstandsregister zu beauftragen sind.“

Aber auch diese Fassung wurde verworfen, obwohl der ustiz-Minister die Tendenz derselben dahin auslegte, daß, wenn i cht genommene definitive Regelung nicht zu Stande

te, das Civilehegeseß in der Gestalt, die es durch die en Faktoren erhalten, in Wirksamkeit bleiben würde.

: auch ein Antrag des Abgeordneten Dr. Vicchow, den orfenen Zusaß des Abgeordneten Richter (Hagen) im

wiederherzustellen durch Einfügung eines S A n Personen als Gemeinde- oder Kreisbeamten kann das ivilstandêbeamten nur für die Zeit bis zum 1, Januar

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„Bis zum

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mmentliher Abstimmung mit 203 gegen 133 Stimmen verworfen. Eine nähere Bestimmung und Einschränkung der Bestimmung des §. 2 („Außer im Falle des besonderen Bedürf- nisses ist das Amt eines Standesbeamten nur Gemeinde- oder Bezirksbeamten zu übertragen") hat also im Stadium der zweiten Berathung nicht erreiht werden können. Um 5 Uhr wurde die Sißung geschlossen, und hofft man, in der nächsten und lezten Sizung - vor den Ferien, heute Sonnabend, Nach- mittag 4 Uhr, die zweite Berathung der Vorlage zu Ende zu führen.

. Des Königs Majestät haben mittelst Allerhöchsten Erlasses vom 20. v. Mts.. der Stadtgemeinde Trebschen die Annahme der Landgemeinde-Verfassung und des Namens Friedrichshuld mit der Maßgabe zu gestatten geruht, daß der Gemeindevorsteher den Titel eines Bürgermeisters führen darf und die künftige Landgemeinde Friedrihshuld an den Wahlen Kommunal- resp. Provinziallandtage in demjenigen Theil zu nehmen hat, in welchem sie belegen ist.

zu dem IRahlbezirke Des Kaisers und Königs Majestät haben der evangelishen Diakonissen- Anstalt Bethanten zu Neu-Torney bei Stettin die Rechte einer juristishen Person beizulegen geruht.

In Betreff der Uebungen des Beurlaubten- standes pro 1874 haben Se. Majestät der Kaiser und König Folgendes bestimmt:

1) Bei der Infanterie, den Jägern resp. Schüßen des Garde-Corps und 11]. Armee-Corps haben soweit angängig, in der Zeit zwishen 1. Mai und 15. Juni Uebungen von Mannschaften des Beurlaubtenstandes behufs Unterweisung im Gebrauche des Infanterie-Gewehrs M./71 resp. der Jäger-Büchse M./71. ftattzufinden. Es dürfen hierzu die zur Disposition

der Truppentheile beurlaubten Mannschaften, sowie die übungs-

pflihtigen Mannschaften der drei jüngsten Jahrgänge der Re-

serve herangezogen werden und zwar beide Kategorien, soweit sie |

dem Beurlaubtenstande des Garde-Corps angehören, beziehungs- weise in der Kontrole der Landwehrbehörden des 111. Armee-Corps sih befinden. Die Dauer der Einberufung der einzelnen Mannschaften darf einen Zeitraum von 14 Tagen nit über- \chreiten. i

9) Bei den übrigen Waffengattungen aller Armee-Corps werden Reserven nur in dem Maße eingezogen, als Manque- ments dur die zur Disposition Beurlaubten nicht gedeckt wer- den können.

3) Zur Disposition Beurlaubte, welhe nah Passus 1 geübt haben, sind unter gewöhnlichen Friedensverhältnissen im Jahre 1874 nicht wieder einzuziehen. Etwaige hiernah nicht zu deckende Manquements der Infanterie, der Jäger resp. Schüßen werden ofen gelassen.

4) Die Einberufung von Reserve-Offizieren aller Waffen- gattungen zu Uebungen nah Maßgabe des 8. 9 der Verord- nung vom 4. Juli 1868 erfolgt nah Bedarf.

5) Uebungen der Landwehr finden nicht statt.

Pro 1873/74 finden Winterübungen der dazu verpflichteten Mannschaften des Beurlaubtenstandes nicht statt.

Zu den Beiseßungs-Feierlichkeiten Ihrer Hoch- seligen Majestät der Königin-Wittwe sind ferner ein- getroffen: Se. Königlihe Hoheit der General der Kavallerie à la suite der Armee Eugen Herzog von Württemberg, der General der Kavallerie Hann von Weyhern, kommandirender General des I. Armee-Corps, von Stettin, der General der Kavallerie Wilhelm Graf zu Stolberg-Wernigerode, komman- dirender General des VII. Armee-Corps, von Münster, der Ge- neral der Infanterie zur Allerhöhsten Dispofition Graf von Monts, von Dresden, der Oberst von Berenhorft, Flügel-Adjutant Sr. Hoheit des Herzogs von Anhalt, der Major à la suite des 2. Garde-Regiments zu Fuß von Poseck, Flügel-Adjutant Sr. Durchlaucht des Fürsten von Shwarzburg-Sondershausen, der Major Freiherr von dem Knesebeck, persönliher Adjutant Sr. Hoheit des Herzogs zu Sachsen-Altenburg, der Major und Flügel- Adjutant Sr. Majestät des Kaisers und Königs von Stülpnagel, Militär-Bevollmächtigter in München. Y 6

M.

Der Genexal-Lieutenant Freiherr von Loën, Präses der General-Ordens-Kommission ist zur Dienstleistung bei Sr. Kaiser- lihen Hoheit dem Großfürften Nikolaus von Rußland während der Anwesenheit Höchstdesselben hierselbft kommandirt worden,

Der General-Lieutenant von Colomb, bisher Com- mandeur der 12. Kavallerie-Brigade, welcher zur Abstattung per- fönliher Meldungen aus Anlaß seiner kürzlih erfolgten Ver- fezung zu den Offizieren der Armee hierselbst eingetroffen war, hat sich nach Neisse zurückbegeben.

Lissa, 14. Dezember. Der hier versammelte Posener Städtetag berieth zunächst die Geschäftsordnung und stellte dieselbe fest. Zum Vorsizenden wurde Bürgermeister Reimann (Lissa), zu dessen Stellvertreter Bürgermeister Lenz (Rawicz) und zum Schriftführer Beigeordneter Schechel (Lissa) erwählt. Nah Uebernahme des Vorsißes \prach der Bürgermeister Rei- mann in einer längeren Rede über den Nußen und die Bedeu- tung der Städtetage, sowie die Aufgaben der Gemeinde. Zur Berathung standen folgende Anträge des Magistrats Wielichowo :

l. Städtetag wolle erklären, daß durchschlagende Hindernisse der Einführung der neuen Kreisordnung in der Provinz Posen nicht ent- gegenstehen, und diese Erklärung mit der Bitte, für \chleunige Ein- führung derselben thätig zu sein, dem Abgeordnetenhause zustellen.

[I Städtetag wolle dahin in geeigneter Weise zu wirken suchen, daß a. die polizeilichen Transpori-Portokosten, b, die Besoldung der {tädtischen Polizeibeamten vom Staate übernommen werden,

IIT. Städtetag wolle erklären, daß die Gleichstellung der Ge- meindebeamten mit den in gleichem Range \tehenden unmittelbaren Staatsbeamten in Bezug auf Wohnungsgeldzuschüsse und Reisekosten resy. Diätenbewilligung gebieterishe Nothwendigkeit sei, und in geeig- neter Weise zu geseßlicher Negelung dieser Materie Schritte thun;

und ein Antrag des Magistrats JIutroschin :

Städtetag wolle die geringe Besoldung dec Gemeindebeamten in den Kreis seiner Betrachtung ziehen.

Der Städtetag beschloß, den Antrag 1. niht zu debattiren, vielmehr den ständigen Ausschuß zu beauftragen, ihn, falls er niht inzwischen durch Einführung der Kreisordnung feine Er- ledigung gefunden, auf die Tagesordnung des nächsten Städte- tages zu bringen.

Zu dem Antrage 11. beschloß die Versammlung:

In Erwägung, daß 1) eine Verfügung etnes einzelnen Landraths oder einer einzelnen Regierung dem Städtetage nicht Veranlassung bieten kann, sich in lokale Angelegenheiten zu mischen, 2) es indessen als seine Pflicht erscheint, die lokalen Interessen überall wahrzunehmey, wo deren Schädigung die Schädigung der Gesammtheit herbeiführen muß oder kann, 3) die Polizeiverwaltung den Städten zu belassen, höchsstt wünschenswerth, und die S chwierigkeit der Beschaffung der Kosten nicht geeignet erscheint, die Aufgabe politischer Rechte zu rechtfertigen,

den Antrag des Magistrats Wiolichowo adIl. abzulehnen, dahin- gegen den Herren Bürgermeistern Stiller und Weiche anheimzugeben, rüucksichtlih der an sie gestellten Forderung unentgeltlicher Transporte nicht im städtischen Polizeibezirk aufgegriffener Jndividuen zunächst die endinstanzliche Entscheidung dur den Herrn Minister des Jnnern herbeizuführen, im Fall ungünstiger Bescheidung aber geeignete Anträge an den ständigen Aus\chuß zu stellen auch diesen zu ersuchen, qu. Anträge sodann sogleich auf die*Tagesordnung des nächsten Städte- tages zu seßen.

Der Antrag des Magistrats Jutroschin wurde von dem Bürgermeister Stiller zurückgezogen, da die Majorität fich gegen die Annahme erklärte, während der Antrag des Magistrats Wielichowo mit der Maßgabe abgelehnt wurde, daß Diese Ab-

lehnung keine definitive, sondern nur als vorläufige zu betrachten \cin solle.

Hiermit war die Tagesordnung erledigt und wurde be- \chlo}sen, die Geschäftsordnung drucken, das Protokoll durch Autographie vervielfältigen zu lassen und beide denjenigen Städten zuzustellen, welche der Versammlung beigewohnt oder sonst zum Beitritt sich bereit erklärt. S

Eine lebhafte Debatte rief zum Schluß die Wahl des Vor- orts hervor. Endlih wurde beschlossen, den nächsten Städtetag im Mai k. I. in Posen abzuhalten.

Bayern. München, 19. Dezember. (W. T. B.) Die Zweite Kammer hat den Gesezßentwurf über Ver- vollständigung des Telegraphennezes angenommen und zur Vermehrung der Drahtleitungen für den internatio- nalen Verkehr und zum Anschluß an die Reichstelegrapheulinien 717,760 Fl. bewilligt.

Sachsen. Dresden, 19, Dezember. (Dr. I.) Beide Kammern hielten heute Sizung. Die Erste Kammer ertheilte zunächst auf Bericht der Finanzdeputation nah kurzer Debatte durch Beitritt zu den Beschlüssen der andern Kammer ihre Zu- stimmung zu der in Aussicht genommenen Anleihe bis zur Höhe von 16 Millionen Thalern beim Reichs-Invalidenfsonds. Sie trat sodann in die Berathung des Berichts der 1. Deputation iber den Entwurf einer neuen Landtagsorduung ein, welcher nah kurzer allgemeiner Debatte, in der nur der Präsident v. Zehmen gegen die Vorlage spra, mit einer Reihe von der Deputation vorgeschlagener Abänderungen und Zusäße ange- nommen wurde. Zu §. 32 (Tagegelder 2c.) wurde ein Antrag des Kammerherrn v. Erdmannsdorff, die Diäten durch ein den Kammermitgliedern zu gewährendes jährlihes Fixum von 300 Thalern zu ersegen, von Präsident v. Zehmen und Gch. Rath v. König bekämpft und mit großer Majorität abgelehnt.

Die Zweite Kammer beschäftigte sih mit dem die Reor=-

ganisation der Ober-Rehnungskammer betreffenden Gesezentwurfe. Staats-Minister Frhr. von Friesen betonte, daß es der Regierung selbst wünschenswerth sein müsse, eine mit vollem Bewußtsein ertheilte Iustifikation für ihre Finanzverwaltung in den Händen zu haben, bestritt die Anshauung, als ob die neue Behôrde niht genug beschäftigt sein werde, wies vielmehr nah, daß die Arbeitskraft derselben in hohem Grade werde in Anspruh ge- nommen werden. In der Spezialberathung, welche cinen ziemlich \chnellen Verlauf nahm, wurden die einzelnen Paragraphen fast durchgängig nah den Anträgen dêr Majorität der Deputation angenommen. Der Gesezentwurf im Ganzen fand mit 47 gegen 99 Stimmen Annahme. Die nächste Sihung ist unbestimmt.

Æürttemberg. Stuttgart, 17. Dezember. In der gestrigen Abendsizung der Zweiten Kammer wurde ein Geseh- entwurf vorgelegt, betreffend die weitere Ausdehnung des Tele- graphennegzes, wofür 165,000 fl. verlangt werden. Die Kammer trat einem von der Ersten Kammer bei Berathung der Exigen3 zur Aufbesserung der Gehalte der Civilstaatsdiener gefaßten wel- teren Beshlusse bei, der Regierung zur Erwägung zu empfehlen, ob niht Wege sih finden ließen, um die Anweisung und Aus- bezahlung der im Prinzip allseitig gebilligten Aufbesserungen ausnahmsweise noch vor dem formellen Abschlusse des Haupt- finanzetats und Finanzgeseÿes für 1873/75 eintreten u lassen, sofern nämlich die Verabschiedung des legteren vor Neujahr niht mehr zu bewerkstelligen sein sollte. Der Berichterstatter, Freiherr von Hofer, erklärte, er habe vernommen, da die Res gierung geneigt sei, auf eine solche Bitte einzugehen, wenn sie vor dieselbe gelange. Der Finanz-Minister gab eine entsprechende Zusicherung. Als Besoldungsaufbesserung für die evangelischen und die katholishen Geistlihen werden 240,000 fl. pro Jahr ver-

willigt, und zwar den evangelischen 160,000 fl., den katholischen | 80,000 fl. Dabei find diesmal auch die pdheren Stellen und die Geistlichen des Privatpatronats bedacht uf sie findet die

obige Bitte in Betreff der Auszahlung gleichfalls Anwendung, Die Mittel dazu werden aus der Restverwaltung, „Einnahme- übershüssen,“ genommen. Für die Forstwarte werden (außer der allgemeinen Besoldungsaufbesseräng von 163 Prozent) besonders 7300 fl. für das Jahr verwilligt, und den Beamten der Staats- \{hulden-Tilgungskasse eine Extragratifikation von 887 f n Portionen von 50 bis 12 fl. Für außerordentlihe Straßen- bauten sind 900,000 fl. exigirt, und werden aus - den außer- ordentlihen Mitteln der franzöfischen Kriegsentshädigung ge- nommen. In der Berathung des Verfassungsgeseßes wird morgen fortgefahren.

Hessen. Darmstadt, 18. Dezember. (D. Z) Dié Erste Kammer der Stände erledigte in ihrer gestrigen, 14. Sizung, die Rekommunikation der Zweiten Kammer, betreffend den Entwurf des Volks\chulgesezes. Unter Anderem wurde mit der Zweiten Kammer Uebereinstimmung erzielt: 1) über die Bestimmungen betreffs der Konfessions- und Kommunalschulen, 2) darüber, daß die Fortbildungs\chulen gemeinsame Schulen sind und bei denselben auf die Konfession der Lehrer keinerlei Rücksicht genommen wird, 3) betreffs der obligatorischen Fort- bildungs\chulen, 4) darüber, daß der Konfirmandenunterricht der Regel nach nit in die Schulzeit, abgesehen von den Religions- stunden, fallen darf, 5) darüber, daß au in Ortsshulvorstände konfessioneller Schulen nur ein Geistlicher kommt, 6) bezüglich der Bestimmung, daß die unständigen Orts\chulvorstandsmitglie- der nicht direkt, sondern von dem Gemeinderath gewählt werden, 7) darin, daß, wer cin unbefoldetes Schulvorstandsamt nicht über- nimmt, zur Kommunalsteuer in erhöhtem Maße beigezogen werden kann. Dagegen erfolgte u. A. bezüglih folgender Punkte keine Vereinigung: 1) Der von der Zweiten Kammer beliebte Zusaß- artikel 28a., wonah Mitgliedern geistlicher Orden die Lehrthätig- keit untersagt is und nur bis zum Erlaß eines Kirchengescßzes das Ministerium für einzelne Personen und Fälle Nachsicht von diesem Verbot ertheilen kann, wurde gegen 2 Stimmcn ver- worfenz; 2) der Beschluß, wonach die Seminarien unbedingt ge- meinschaftlih sein \ollen, wurde gegen 2 Stimmen abgelehnt ; 3) die Bestimmung, wonah Mitglieder geistlicher Orden öffent- lihe Lehrstellen nicht erhalten können, wurde mit 18 gegen 11 Stimmen abgelehnt und mit gleihem Stimmenverhältniß die Nichtaufnahme dieser Bestimmung in das Geseh zur Bedingung von dessen Annahme gemacht; 4) die Unvereinbarkeit eines Schul- amtes mit einer Glöcknerstelle oder sonstigen niederen Kirchen- diensten wurde nicht gut geheißen, sondern nur wie srüher die Nichtausübung eines Zwanges zu deren Annahme beschlofsen; 5) es wurde mit 19 gegen 10 Stimmen beschlossen, daß in der Kreis-Schulkommission je ein evangelischer und ein katholischer Geistlicher sitzen soll, dagegen ein Antrag, diese Bestimmung ZULr Bedingung der Annahme des Gesetzes zu machen, mit 17 gegen 12 Stimmen abgelehnt.

Das ganze Schulgesez wurde \chließlich mit 18 11 Stimmen angenommen.

Me&lenburg. Sternberg, 15. Dezember. Ii déx heutigen Landtags\ißung wurde der Bericht über die Revi- sion des Kontributions-Edikts verlesen und berathen. Die An- träge des Komite lauten nur auf Umrechnung in Reihsmünze, Ausfüllung einiger Lücken und Abstellung von verschiedenen Härten hinaus. Ein Antrag Pohle-Schwerins auf Aufhebung oder doch wesentlihe Herabseßung der Miethssteuer wurde ab- gelehnt. Ueber die vorgeschlagene Skala des Edikts wurde besonders eingehend verhandelt, worauf dieselbe mit ihren Klas- sen angenommen ward. Pohle beantragte weiter: :

Die Einschäßung neuer Geschäfte geschieht bei ihrem Beginne. Die Steuer ist fällig bei Aufgabe des Geschäfts, wenn dieselbe vor dem Hebungstermin erfolgt. /

Es wurde beschlossen, die Aufmerksamkeit der Regierung darauf zu lenken. Ueber die Einkommensteuer kam eine Einigung noch nicht zu Stande. E

Sachsen-Weimar-Eisenach. Weimar, 19. Dezember. Der Landtag des Großherzogthums wird auf den 18. Januar 1874 einberufen. :

e Braunschweig. Braunschweig, 19. Dezember. Die Gesez- und Verordnungs-Sammlnng veröffentliht folgende bereits im Auszuge mitgetheilte Verordnung, die Aufhebung der Verordnung vom 20. Oktober 1870 Nr. 101, über die Be- \haffenheit der Schankgefäße betreffend:

Von Gottes Gnaden, Wir, Wilhelm, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg 2c. 2c. ., fügen hiemit zu wissen: : Da die in Unserer Verordnung vom 20. Oktober 1870 Nr. 101

betreffend die Beschaffenheit der Schankgefäße, enthaltenen, von der Normal-Eichungs-Kommission in Berlin cmpfohlenen Vorschriften in den das Herzogthum begrenzenden Staaten des Deutschen Reiches nicht eingeführt sind und das im Art. 10 der Bundes-Maß- und Ge- wichtsordnung vom 17. August 1868 gedachte „Zumessen im öffent- lichen Verkehre" den Ausshank von Wein und Bier in Wirthschaften nicht in sich begreift, so finden Wir Uns bewogen, Unsere gedachte Verordnung Nr. 101 vom 20, Oktober 1870 hierdurch wieder auf- zuheben.

Alle, die es angeht, haben fich hienah zu achten.

Urkundlih Unserer Unterschrift und beigedruckten Herzoglichen Geheime-Kanzlei-Siegels. «

Braunschweig, am 11. Dezember 1873.

(1B) Auf Höchsten Spezial-Befehl. von Campe. W. Schulz. Zimmermann.

Sachsen-Altenburg. Altenburg, 15. Dezember. In zwei Nachmittagssizungen vom 4. und 5. d. M. hat die La nd- {haft über den wichtigsten, ihr in dieser Diät vorgelegten Berathungsgegenstand, den Entwurf eines Geseyes über die de- finitive Regelung der Rechtsverhältnisse am Doma- nialvermögen, ihre endgiltigen Beschlüsse gefaßt.

__ Anhalt. Dessau, 18. Dezember. Der Erbprinz und

die Erbprinzessin von Shwarzburg-Sondershausen find zu einem längern Aufenthalte am Herzoglichen Hofe vor- gestern hier eingetroffen. Die beiden ältesten Prinzen des Herzoglihen Hauses werden Ende dieser Woche von Genf an- ommen, um das Weihnachtsfest hier zu verbringen. Wegen des Ablebens der Königin Elisabeth von Preußen "ift eine Hof- trauer von drei Wochen befohlen worden.

gegen

Desterreich - Ungarn. Wien, 19, Dezember Des galizishe Landtag hat am 17. d. M. den Antrag der Fürsten Czartoryski, eine Kommission einzusezen, welche eine gegen die Art der Einführung der direkten Reihsrathswahlen gerichtete Rehtsverwahrung auszuarbeiten habe, mit 73 gegen 52 Stimmen abgelehnt. Z

Im mährishen Landtag beantwortete am 18. d. M. der Landeshauptmann die Interpellation Dworzaks wegen Nicht- ausführung der Landtagsbeshlüsse von 1871, betreffend die prahlihe ¡Gleihberehtigung bei der inneren Amtirung der

FæLandesämter, in nachstehender Weise: Der Landesaus\{huß Hab i 1 e

bei dem diesbezüglihen Beschlusse auf Grund des ihm in der späteren Landtagssession im Dezember 1871 ertheilten R. tes gehandelt und seien die Motive hierfür im Rechenschaftsberichte von 1871—1872 dargelegt. Da somit die Vorausseßungen des ersten Fragepunktes weder den faktishen Verhältnissen, noh den dem Landesaus\chusse eingeräumten Machtbefugnissen entsprächen dürfe er auf den zweiten und dritten Fragepunkt nicht eingehen.

Schweiz. Bern, 17. Dezember. Der Ständerath erledigte heute, nachdem er einem Antrage des St. Gallener Mit- gliedes, Morel, zu Art. 48 nachträglich noh die Bestimmung aufzunehmen, daß den Gemeinden unter Vorbehalt der Rechte des Staates das Reht gewährleistet werden s\olle, ihre Geist- lichen felbst zu wählen, die Annahme versagt hatte, die in Art. 48 enthaltenen Bestimmungen über Glaubens- und Gewissens- freiheit, die des Art. 49 über die freie Ausübung des Gottes- dienstes. In Uebereinstimmung mit dem Nationasrathe wurde dieser Artikel in seinem ersten Saße angenommen wie folgt:

„Die freie Ausübung gottesdienstlicher Handlungen ist innerhalb der Schranken der Sittlichkeit und der öffentlichen Ordnung gewähr- leistet. * : j

Entgegen dem Beschlusse des Nattmrathes wurde dagegen der zweite Saß in der Redaktion der seitherigen Bundesver- fa}sung angenommen:

„Den Kantonen sowie dem Bunde bleibt vorbehalten, für Hand- habung der öffentlichen Ordnung und des Friedens unter den Kon- fessionen die geeigneten Maßnahmen zu treffen.“

Für den dritten Saß trat man wieder dem Beschlusse des Nationalraths bei: „Anstände aus dem öffentlichen oder Privatrechte, welche über die Bildung oder Trennung von Religionsgenossenschc.ften entstehen, fön- nen auf dem Wege der Beschwerdefüßxung der Entscheidung der zu- ständigen Bundesbehörden unterstellt werden.

Das Gleiche war endlih mit dem vierten Saße der Fall:

„Die Errichtung von Bisthümern auf \chweizeris{chem Gebiete unterliegt der Genehmigung des Bundes.“

Bei der Schlußabstimmung über Art. 49 ergaben sih 21 für und 18 Stimmen gegen seine Annahme.

Im Nationalrathe wurde heute der Antrag des Bundesraths auf Einberufung der Bundesversammlung schon am ersten Montag des Juni, statt am ersten Montag des Juli, wie seither mit großer Mehrheit zum Beschluß erhoben.

E Dab D) Der Ständerath hat heute für den Art. 55 der Verfassung, welcher von der Rechtseinheit handelt, die vom Nationalrath angenommene Fassung gleichfalls genehmigt, dagegen in Betreff des Artikels 61 unter Ablehnung des Beschlusses des Nationalraths, welcher die völlige Abschaffung der Todesstrafe ausspricht, beshlossen, daß die Todes- strafe, vorbehältlih der Bestimmungen des Militärstrafgefeßbuches, nur für politishe Vergehen aufgehoben werden soll. i:

920. Dezember. (W. T. B.) Die Departements im Bundesrathe für 1874 sind folgendermaßen vertheilt: Poli- tisches: Vorstand Dr. Schenk, Stellvertreter Dr. Welti. Inneres: Vorstand Knüsel, Stellvertreter Dr. Schenk. Justiz und Polizei : Vorstand Ceresole, Stellvertreter Knüsel. Militär: Vorstand Dr. Welti, Stellvertreter Ceresole. Finanzen und Zölle: Vor- stand Dr. Naeff, Stellvertreter Scherer. Eisenbahn und Handel: Vorstand Scherer, Stellvertreter Borel. Poft- und Telegraphen: Vorstand Borel, Stellvertreter Dr. Naeff. ; |

Niederlande. Haag, 19. Dezember. (W. T. B.) In der heutigen Sißzung der Zweiten Kammer wurde das Mi- nisterium wegen des Krieges mit Atchin lebhaft angegriffen. Das Budget für die Kolonien wurde indeß mit 46 gegen 17 Stimmen angenommen.

S Großbritannien und riand, L ondon, 18. Dezember. M „Ber pes Perzogin von Hamilton (Prinzessin Marie vou Baden) und die Fürstin von Monaco statteten gestern der Königin auf Windsor einen Besuch ab und nahmen an dem Dejeuner der Königlihen Familie Theil. 10 Dembe. (W' D V) Das pAsblatt! fentliht eine Verordnung der Königin, nah welcher für die verstorbene Königin - Wittwe Elisabeth" von Preußen vom 20. Dezember d. I. bis zum 10. Januar k. I. Hoftrauer angelegt werden soll. E - Dem protestantischen Meeting, welhes am 27. Januar k. I. hier stattfinden foll, werden folgende Resolutio- nen zur Beschlußfassung vorgelegt werden: i, : R 1) Das Meeting wolle seiner höchsten Bewunderung für das vom Deutschen Kaiser auf den Brief des Papstes erlassene Antwortlschreiben Ausdruck geben. i 2) Das Meeting erkenne ohne Nückhalt an, daß die Aufrechter- haltung der bürgerlichen und religiösen Freiheit eine Pflicht und ein Recht Jeder Nation sei, dasselbe spreche daher seine innigste Sympathie mit dem deutschen Volke aus, das ents{lossen sei, den Bestrebungen des ultramontanen Theils der römischen Kirche entgegenzutreten. 3) Der Präsident der Versammlung folle diese Beschlüsse dem Deutschen Kaiser und dem deutschen Volke mittheilen. i Die „Daily News? bringen einen Artikel, welcher an diese Resolutionen anknüpft und ausführt, daß der gegenwärtige kirh- liche Kampf in Preußen nur eine Phase der großen im ge- sammten Europa beginnenden Trennung der weltlichen und der geistlihen Macht bilde. Die Anwendung dieses Grundsaßzes auf Jrland habe dort in höherem Grade als je zuvor den religiösen Frieden herbeigeführt, und die eventuelle Annahme dieses Prinzips von allen Nationen sei der einzige Weg zur religiösen Eintracht.

Frankreich. Paris, 20. Dezember. (W. T. B.) Das eJournal officiel“ meldet die Ernennung von vierzehn neuen Präfekten und 10 Unter-Präfekten. Unter ersteren befinden sich Tracy für Marseille, Valavieille für Montpellier Limbourg für Lille. : __— Die Gerüchte von dem Rücktritte Magne's von seinem Posten als Finanz-Minister, werden durch die „Agence Havas“ als unbegründet bezeichnet.

Versailles, 19, Dezember. (W, T. B.) Nationalversammlung wurde das Budget für das Kriegs-Ministerium heute vollends durberathen , \o- dann aber mit der Berathung des Budgets für das Finanz- Minifterium begonnen. Für den Marschall-Präsidenten wurde

veröf-

Ii Ver

zum Zweck der bei ihm als Präsidenten stattfindenden Empfangs- festlihkeiten in Paris ein besonderer Kredit von 300,000 Fres. mit 472 gegen 136 Stimmen bervilligt.

Spanien. Madrid, 18. Dezember. (W. T. B.) Nach Meldungen von Karthagena haben die Belagerungsarbeiten in den leßten Tagen große Fortschritte gemaht. In die Vor- stadt San Antonio is Bresche gelegt, die Belagerex sind noh etwa 12,000 Meter vom Madrider Thore entfernt.

Der „Köln. Ztg.“ wird durch ihren Spezial-Korrespon-

denten im carlistishen Lager über Bayonne vom 19. Des

ember gemeldet, daß General Moriones, der am 9. d. M. das

entrum und den rechten Flügel der Stellung der Carlisttn forcirt hatte, am 10, d, M. deren reten Flügel angriff , D

dessen Unterstüßung von Dorregaray einige Bataillone abge- sendet waren. Der vierfahen Ueberlegenheit des General Mo- riones sei es gelungen, vorzudringen, so daß am Abend des 10. für die Regierungstruppen der Weg nah Tolosa frei gewesen. Moriones stehe jezt mit seinen Truppen in Tolosa, Villa Bona und Andoain. Die Verluste der Regierungstruppen am zweiten Shlachttage seien sehr bedeutend gewesen, die des ihnen gegen- über gestandenen carlistishen Generals Lizzaraga seien bis jet noch nicht bekannt. Nach einer in vergangener Nacht einge- laufenen Depesche habe der Rest der durch Santa Cruz. zu Re- volte verleiteten carlifstischen Truppen fich freiwillig gestellt, Santa Cruz selbst \ei wahrscheinlih nah Frankreich geflohen.

_ Italien. Rom, 16. Dezember. Im Monat November sind 1924 Loose früheren Kirchen- oder Klostergutes versteigert worven zum Zuschlagspreise von 63 Millionen Lir2 In den elf Monaten des laufenden Jahres find im Ganzen 15,196 Loose im Betrage von 48 Millionen Lire verkauft wor- den. Der Gesammtertrag seit 1867 beläuft fich bei einer- An- zahl der Loose von 72,693 auf 442 Millionen Lire.

_ Türkei. Belgrad, 20. Dezember. (W. T. B.) Die Skup A china hat den ehemaligen Kriegs-Minister Oberst Be- Lee 0 pie in Ankla gezustand verscßt und einen aus 9 (ntgliedern bestehenden Untersuhungs-Aus\huß gewählt, A Nußland und Polen. St. Petersburg, 18. Dezember. Dem „Journal de St. _Petershourg“ zufolge wird die Ankunft e A ranz Joleph am 1./13. Februar in St. Peters=- E „N. D." meldet gerüchtweise, daß von den Ministes os des Kx leges und der Marine im künftigen Jahre 4113 Mann auf unvbestümmie Zeit beurlaubt und aus der aktiven Armee verabschiedet werden, 108, ‘56 Mann aber aus dem zeitigen Urlaubin Deli Urlaub auf unbestimmte Zeit übergehen werden, daß ferner den yerabshiedeten oder auf unbestimmte Zeit beurlaubten Mann- schaften bei ihrer Niederlassung in Städten oder auf dem Lande je 10 Rbl, beim Ankauf von liegenden Gründen oder Aufbau eines Hauses, je 15 Rbl, Unterstüßung verabfolgt werden sollen. Nach demselben Blatt verlangt die Ha upt-Artilleriever- waltung für das kommende Jahr 3,000,000 Rubel zur Her= stellung von Geschüßen. O N

E Eine Deputation der zweiten Equipage der Flotte Des Schwarzen Meeres soll nach dem „Golos“ aus Niko= lajerw, gelegentlih der Anwesenheit des Herzogs von Edinburgh, als obersten Chefs der Equipage, nach St. Petersburg kommen.

Wie die „R. S. P. Z.“ meldet, sollten gestern die Sizun-

gen der Plenarversammlung des Reichsraths zur Berathung des Reglementsentwurses für die allgemeine Wehrpflicht er- öffnet werden. BVoraussihtlich würde dieselbe nur wenige Sitzungen in Anspruch nehmen. e Der „Grashdanin“ will gehört haben, daß die gedruckten Memoires über die Fragen von der Aufhebung des Gez seßes über Wucherzinsen und über die persönliche Haft für Schulden bereits den Mitgliedern des Departements der Geseße und des Departements für Civil-Angelegenheit beim Reichsrath zugegangen sind und daß diese Projekte nah der Prüfung in einer kombinirten Session dieser beiden Departe- ments der Plenarversammlung vorgelegt werden sollen.

Schweden und Norwegen. StoLkholm, 15. Dézember. Dic Einweihung der Privatbahn Halsberg-Motala- Mjölby durh den König hat vorgestern dem Programm gemäß stattgefunden, und der König ift gestern, nachdem er in der Kirche zu Motala am Gottesdienste beigewohnt und. die bei demselben von dem Bischofe Bring in Linköping gehaltene Pre- digt angehört hatte, nah Stockholm zurückgekehrt, wo er au Abend um !/„[1 Uhr mit Extrazug eingetroffen is. Diese Bahn ist die erste private, welche ganz ohne Unterstüßung des Staates vollendet worden if. Sie is 9 Meilen lang, verbindet die Bergwerksgegenden mit den fruchtbaren Gefilden in Oestergöt- land, hat mit den Staatsbahnen eine gleihe Spurweite und ungefähr gleihen Oberbau und hat für die s{chwedishe Meile: ungefähr 650,000 Thlr. gekostet.

Dánemark. Kopenhagen, 1s. Dezember. In Ver- anlassung der durch das Münzgeseß nothwendig gewordenen Ausfertigung neuer, auf Kronen lautenden inländishen Staats= Obligationen mit dazu gehörenden Zinscoupons und nament= lich zur Anschaffung eines Blanket - Vorraths, welcher genügt um allmählich, ohne förmliche Einforderung, die jeßt coursiren- den Reichsmünze-Obligationen (am 31. März 1873 im Ganzen 102,293 Stück) gegen Kronen - Obligationen einzuziehen und gleichzeitig einen passenden Reservevorrath abzugeben, werden die Unkosten bei den inländischen Staats\hulden im Laufe dieses M des nächsten Finanzjahres mit ungefähr 15,000 Rdl ver- mehrt. 2 : __— Der Minister des Innern hat dem Folkethingae- heute einen Geseßvorschlag, betreffend Ertheilung des Älleinrechts. an die seeländische Eisenbahngesellschaft zur Anlage und zum Betrieb folgender Eisenbahnen vorgelegt: 1) einer Eisenbahn von dem östlichen Theil der Hauptstadt nah Hellerup oder: einém: Punkte auf der Nordbahn zwischen Kopenhagen und: Hellerup: mit oder ohne Verbindungsbahnen nah Häfen am Oxcesuttb:: 2) eines zweiten Geleises auf der Bahnf\trecke zwischen Hellerup und Klampenborg, sowie 3) einer Eisenbahn zwischen dem Ko d hagener Bahnhofe und dem Hafen. | h

Amerika. New-York, 19. Dezemk c G Gx S J zember. W. s F SN as Cofta- N eingelangten Nachri&zten ift ‘Sans Salvador an Stelle des General Guarfzia Präfi Republik geworden. oa Pra ne s (A. A. C.) Posidaten aus. C.entral- il : i *. T A merika melden aus Panama, daß räfident ien va in seinen Ansichten über seine Amtsdauer: mit der konstitutione en Konvention differirte, am 14. v. Mis. einen Staatsstreich ver= suchte, jedoch erfolglos war und fliehen mußte. Gregorio Miro ael Hun Mes der gefeßg'ebenden Versammlung er- wählt und nah den leßten Nahr'.chte i i hergestellt, ÿ JV.hten war die Ruhe wieder In Peru haben \sich zwischen der Regier1 / 1 Nd hen d gierung und A ernstlihe Streitigkeiten echoben E m rladung von Guano ift i gi Bs g 0 ijt von oer Regierung vorläufig verboten (Monatsübersiht.) Die zu Anfang N î N U ovembe; verschiedenen Staaten abgehaltenen Wahlen Es o: n liher als die des vorherçiehenden Wanats de Beginga einer gegen die republikanische Partei eingetretenen Reak“äon an. Aus der allgemeinen Apathie, welche fih bei den Re:publikanern a gemacht hat, läßt fich folgern, wenn m-m dergleichen o alen Wahlen überhaupt eine allgemeine polit’\he Bedeutung zuschreiben kann, daß die Bevölkerung mit derx herrschenden

+ Partei nichi sympathisirt, Offenbar hat diese Stimmung M der