1873 / 301 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 20 Dec 1873 18:00:01 GMT) scan diff

Hamburg, 19 Dezember. (f. T. B) Gatraidewarkt. Weiz» und Roggen loco flau, beide auf Termine geschäftslos,

Weizen pr. 126 pfd. pr. Dezember pr 1000 Kile atte 237 Br., 235 Gd, pr. Dezember -Januar pr. !000 Kile netto 237 Br. 235 Gd., pr. Januar-Februar pr. 1000 Kilo netto 239 Br., 237 Gd,, per Ápril - Mai pr. 1000 Kilo netto 261 Br., 260 Gd, Z0ggen pr. Dezember 1000 Kilo netto 196 Br., 195 Gd., pr. Dezember- Januar 1000 Kils zetto 195 Br., 194 Gd, pr. Jannar-Februar 1000 Kilo netto 195 Br., 194 Gd, pr. April-Mai 1000 Kilo netto 196 Br., 194 Gd. Hafer und Gerste geschüftslos. Bü&bvëöl still, loce und pr. Dezbr. nominell, pr. Mai pr. 290 Pfd, 65, Bpiritus fest, pr. Dezember pr. 100 Liter 100 pCt. 55, per Dezember - Ja- nuar, pr. Januar-Februar und pr. April-Mai 543, FYaffee fest, aber rubig; Umsatz gering. Petrolsenm matt, Ban inr? xbits loco 13, 50 Br., 13, 40 Gd., or. Dezember 13, 40 Gd,, pr. Januar- März 13, 60 Gd. Wetter: Nebel,

Amsterdam, 19. Dezember, Nachmittags 4 Uhr 30 Min.

Getreidemarkt. (Schlussbericht.) Weizen geschäftsles, pr. März 386. Roggen loco unverändert, pr. März 250, pr. M-i 2434. Raps »r. April 375 Fl. Rüböl loco 354, pr, Mai 36}, pr. Herbst 1874 384. Wetter: Regnerisch. /

Amtwerperz, 19. Dezember, 4 Uhr 30 Min. Nachm. (W. T, B.)

Getreidemarkt. (Schlussberieht,) Weizen matt, dänischer 36}. Roggen behauptet, französischer 28}. Hafer unverändert. Gerste stetig.

Peirolenm-Msc{t (Schlnssbericht). Baffinirtes, Type Weis6, loco und, pr. Dezember 314 bez. u, Br., pr. Januar 32 bez. n, Br, pr. Februar u. pr. März 33 bez. u, Br. Weichend,

London, 19. Dezember. Nachmitt. (W. T. B.)

Getreidemarkt. (Schlussbericht). Fremde Zufuhren seit letztem Montag: Weizen 32,460, Gerste 13,690, Hafer 79,980 Qrtrs.

Der Markt schloss für sämmtliche Getreidearten fest, aber rubig. Weisser englischer Weizen 62—68, rother 61—64, hiesiges Mehl 48—57 sh. Wetter: Milde.

Liverpool, 19, Dezember. (W. T. B.) Getreidemarkt. Weizen 1 d. niedriger, Mehl ruhig, Mais 3 d. niedriger. Welter: Kalt, feucht,

Siverpoolk, 19. Dezember, Nachmitt. (W. T. B.) (Schlass- bericht.) Banmwoils, Umsatz 12,000 B., davon für Spekulation und Exz:ort 2000 B. Matt.

Liverpoot, 19. Dezember, Vormitt, (W. T. B.) Banmwolle.

Sandels-Negister. 3) Nr. 2225 Bekanntmachung. der Firma Jn nuser Prekuren-Register sind heut zu Folge | derelben Verfügung vom 13. d. Mts. sub Nr. 19 eingetragen | Unler jener worden: gegeben; der Kaufmann Herrmann Schneider zu Berlin 4

durch Berírag mit

und S der Kaufmann Friedrich Schecraus zu Muskau | dene Uce! als Prokuristen der unter Nr. 13 des Gesellschafts- | Qufschmidt 11 Regifters verzeichneten Firma : Bogel da'elbft Muskaucr Thonwaaren-Iundustric Bergschmidt, Schlieben et Hentschel. Rothenburg O.-L, den 15. Dezember 1873, Königliches Kreisgericht. 1. Aktheilung

In d delsgeri

worden : | Profura; 1) Nr. 1378 des Gesellsaftêregisters und Nr. 2331 des Firmenregisters. Die vermöge Ucbereinkunft d Gesellschafter Julius Schin

at chte dahier ift heut auf Anmeldung eingetragen |

Kaufleute in Eiberfeld, mit dem heutigen Tage er folgten Auflésung der Handelsgeiellschaft De T) Firma Schimmel & Welz dajelbst, genanntst{r Welz | ist mit jenem Tage als Theilhaber aus dem G châfte autgescbi [ und Passiven, t de erechtigun; | L

führung der Firma an den Theilhab himmel | Nr. 2335 Übergegangen, welcher solches er ten | A. Kauert in Firma für sich weiter betreibt ; | Apotheker August 2) Nr. Fit Elberfeld, den

§

Apctheker

2 ‘4 ME og m Fi ior es ImIT fITIIDCI

2332 des Firmenregisters, Die Firma | Richard Mechelen in Elkerfeld, deren Inhaber de! jcibit ijt:

[4 Handel®sagent Richard Mechelen da

| | |

sollen : Maurer- und Zimmerarbeit nebst Stellurg der Zimmermaterialien, veranschlagt zu Dadcbdeckerc.rbeiten, veranschlagt zu 1101 Tischlerarbeiten 6911 Schlosserarbeite1 ; 1997 Glaserarbeiten 1889 Malerarbeiten 675

"” u Montag, den 5. Iauuar 1874, Vormittags S | im Bureau des Unterzeichneten auf dem Wege öffentlicher Lizitaticn an die Wenigstnehmenden vergeben | sowohl de1

werden. S i Die Lizitationsbedingungen können vom 20, Dezember d. J. eine Kopialiengebühr von 10 Sgr. abschriftlich bezogen werden.

Clausthal, den 14. Dezember 1873.

Der oberbergamtliche Bau-Zuspektor.

Dr. Langsdorff.

Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. #. w. von öffentlichen Papieren ibe | von der 31. Auéloosung, fällig den 1, Januar 1871; | Ì

l if oi (& s f 7 Qr Lit Q übeckishe Staats-Aulcihe vou 1850. bf, Die Zahlung der am 1. Ianr. 1874 falligen O Bi 8 4) i‘ N As f R 18 s usScoupons Nr. 48, jowie der am 1. Zuli 1873 e Ap  L Io / ; V : Von der « ausgeloosten 16,400 Thlr. Obligationen, nämlich: it. B A Nr 217, 249, 517, 570, 954; i E C B, Nr. 84, 188, 256, 241, 422, 440, 707, 772, C N 21 12, 1485, 1953, 2003, 2522, 2546; | t A. NE. “4 492 087, 594 737, 749, 890, 1042, | B Ses R 1440, 1 1, I O) 2468, 2020, x D) A 2 cs von der 3 D. Nr. 223, 340, 472, 615, 800, 1222, 1282, 1296 A 1394, 1475. E : z wird an den Werktagen vom 1, bis 15. Janr. 1874 nach Wahl der Jahaber stattfinden: in Berlin bei Herren Gebrüde r Schi&Elerx oder bei Herren Mendelssohn & Co., in Hamburg bei Herren Haller Söhle &Co.,| in Lübeck an der Stadtkasse, z | an der leßteren von 9 bis 12 Uhr Vormittags. | D

von der 36, A Lit,

*ck F

Die Coupons und Obligationen, deren B.träge bei den genannten Bankhäuiern in Berlin oder Ham

s E y : l burg nicht bis 15, Janr. 1874 erhoben find, wer | ) | |

Thl ¡ A 12 den späterhin nuc in Lübeck bezahlt. j Die Coupons sind mit einem Verzeichnisse cinzu reichen, welches die Anzcl;l, Litera und Nummer der- oes den Betrag der Zinsen, so wie Datum und vfängers cuthalten muß. Zinscoupons ¡nge find abgesondert zu verzeichnen, Obligationen werden über den nicht weiter verzinset.

Lübe, den 10

I rorAaog

í

werks - Aktien-Gesellschaft.

zugnahme auf die Bekanntmachung des

4 den 1, Januar 1868

ò 100 Thlr. Mit B

)- Nr. 2201 und

Elberfeld unter der Firma Oltto |

Aktiven und Pasfiven, sowie mit der Berechtigung | zur Fortführung der Firma, an den Kaufmann Otto | | Pack in Elberfeld, welch Letzterer solches unter der | benannten Firma Otto Bogel für fich weiter betreibt ;

5) Nr. 003 des Prokurenregisters. Das Erlöschen |

Bekanntmachung. | der von dem vorgenannten ugust Hufschmidt für | s Handelsregister bei dem Königlichen Han- | die Firma Otto Bogel, sciner Eh:gattin Wilhel- mine, geb. Lökenhoff, in Elberfeld, ertheilt gewesenen

l 6) Nr. 2334 des Firmenregisters. j x | Aug. Hufschmidt in Sonnborn, deren Inhaber der | [M. 2056] mel und Friedrich Welz, | Kaufmann August Hufichmidt, früher in Elberfeld, y 1

m | jeßt in Sonnborn wohnend ist; | wir die Jnhaber der Interimsscheine unserer Gesellichaft ir. 1492 deé der Firma C. Dörr in Elberfeld, der

Der: D

von der 32. Auéloosung, fällig den 1. Juli 1871: | i O O 200 D 33. Ausloosung, fällig den 1. Januar 1872: j

Auslocsung, fällig den 1. Januar 1873: B: Nt. 314 C. Nr. 445, 1268, 1637,

D, Nr. 506, 733, 1564 à 100 uélocsung, fâllig den 1. Juli 1873: Nr. |

Es wird zugleich angezeigt, daß fernere 16,700 r dieser Anleihe am 2. Janr. 1874, Mittags Uhr, im Rathhause hierselbst, ausgelooset werden zur Auszahlung am 1. Juli 1574.

Das Finanz-Departement.

(Anfangsbericht.) Mnthmaeslicher Umsats 12,000 B. Matt.“ Tages- import 3000 B. amerikanische. Ankommende 1/16 billiger.

s Upland nicht unter good ordinary Januar-Februar-Verschif- ang 8} d,

A Orleans 83, middl, amerikanische 8/16, fair Dhollerah 58, middl. fair Dhollerah 5}, good middl. Dhollerab 43, midd]. Dhollerah 43, fair Bengal 44, fair Broach 53, new fair Oomra 51/5, good fair Oomra 6%, fair Madras 6, fair Pernam 83, fair Smyrna 6F. fair Vgyptian 93.

Upland nicht unter low middling Februar-März-Verschiffung

Wochenbericht. Schwimmend nach Grossbritannien 355,000, davon amerikanische 225,000.

Vianckhester, 19. Dezember, Nachmittags, (W. T. B)

129r Water Armitage 9, 12r Water Taylor 108, 20r Water Micholle 124, 30r Water Gidlow 14%, 30r Water Clayton 14x, 40r Mule Mayoll 13, 40r Medio Wilkinson 14}, 36r Warpcops Qualität Rowland 144, 40r Double Weston 143, 6Or Double Weston 174, Printers 19/,4 3/,, 84pfd, 123, Markt ruhig, Preise unveräzdert.

Glasgew, 19. Dezember, (W. T. B) Robeisen. Mixed numbers warrants 107 sh.

Faris, 19, Dezember, Nachmittags. (W. T. B)

Produktenmarkt, Weizen behauptet, per Dezember 38,50, per Jannar-A pril 39,25. Mehl fest, per Dezeruber 86,00, per Januar- Februar und Per Januar - Ápril 86,90. Rüböl ruhig, pr. Dezem- ber 84,75, pr. Januar-Ápril 85,50, pr. Mai-Angust 88,25. Spiritus rubig, pr. Dezember 73,75. Wetter: Bedeckt.

St. Petersburg, 19. Dezember, (N, B)

"roduktenmarkt. Talg loco 453, pr. August 46. Woizen pr. Mai Roggen loco 8, per Mai 8,35. Hafer por Mai-Juni 4,80. Hanf pr. Juni —. Leinsaat (9 Pud) pr. Mai 14. Wetter: Frost.

New-Werk, 19. Dezember, Abends 6 Uhr, (T. B, W.)

Waaronbericht, Baumwolle in New-York 164, do, in New- Orleans 16}. Petroleum in New-York pr. Gallon vou 64 Pfd, 132, do. o, Philadelphia pr. Gallon von 64 Pfd. 13. Mehl 6 D, 85 C. Rother Frühjahrsweizen Dr 63 Q: Kaffee 24. Zackar 8. Getreide- fracht 114.

New=-WorKk, 19, Dezbr. Bau mwollen-Wochenbericht. Zufahren in allen Unionshäfen 200,000 B. Ausfuhr nach England 72,000 B., nach dem Kontinent 26,000 B. Vorrath 637,000 B.

Nachmittags 5 Uhr.

zu erheben ist, s. Ins, in Nr, 300.

Berlin, 19. Dezember. An Schlachtvieh war anufgetriaoben Rindryieh 228 Stück, Schweine 1274 Stück, BSechaafrvieh 816 Stück. Kälber 744 Stück.

Berlin, 19. December. Fleischpreise auf dem Schlachtviebmarkt

höchster mittel niedrigater Rindvieh pro Ctr. Schlachtgew. Thlr. 18 Thlr. 14 Thlr, Schweine pro Ctr. Schlachtgew. 19 I E 1E Hammel pro 20—23 Kilo, E GE 51 Kälber: Handel flau, kaum Mittel-Preise,

Cn 2,0 A Ga A V Ne

Branunschweig-Hannoversche Hypothekenbank, Die Interims- scheine No. 5719, 5720 und 6091 werden für ungiltig erkiärt, da die Inhaber derselben die rückständigeu Einz, nicht geleistet haben ; s. Ins, in Nr. 300.

Auazalluugen.

Pommersche Hypotheken - Aktien-Bank. Die Einlösung der am 2, Januar fut, fälligen Coupons findet vom 23, Dezember cr. ab bei der Berliner Filiale statt; s. Ins. in Nr. 300.

Gross6 Berliner Pforde-Elsenbahn-Akilen-Gesellsohaft, Der am 1. Januar fut. fällige Bauzinscoupous Nr. 3 wird am 2. Januar fut, bei Feig & Pinkuss in Berlin mit 24 Thlr, pr. Stück ecingeiöst,

Gera Verpa erra ers , Dezember. Berliner Aktien-Societäts-Branerel. Ordentl, Gen,- VOra U Berlio a Is. 10- N? 300; 5 Deutsch-RussIsohe Handels- nund Indnstrie-Bauk. Ausser(rdentl, Gen,-Yers. Januar 1874, Bayerisobhe Weohslerbank. Ausserordentl, Gen,- Vers Waggon- und Lokomotivbanu - Anstalt in Eamm, Aasserordentl. Gen .-Verz. in Barmen. Aaohener Bank für Bandel und Industrie In Aachen, Ordentl. Gen.-Vers, in Aachen, Fáiimdigungen em Verloosunzgens

Preussischo Sohuldverschreibungen der Staats - Anlelbe de 1856. Das Verzeichniss der am 15, à M, ausgeloosten zum 1, Juli fut. gekündigten Schuldverschreibungen, sowie das Verzeichniss der aus früheren Verloosungen noch rückständigen Schuldversehreibungen «4 Boll zu Nr. 000;

Greisenbagener Kreis-Obligationen, Das Verzeichniss der aus- geloosten Kreis-Obligationen, deren Betrag bis zum 14. Januar k, J.

] Das Erlöschen | Aufsichtêraths unserer Gesellschaft vom 4. April d. J., | und ersuchen wir demnach diejenigen Aktionäre, in Elberfeld, der Jnhaber | betreffend die Emission neuer Aktien im Betrage von | welche die Vollzahlung ihrer gezeichneten neuen Aktien Otto Pack daselbft hat das | Thlr. 500,000 wiederholen wir hiermit nachrichtlich | den vorstehenden Bestimmungen gema}|z leisten wol-

geführte Handelsgeschäft auf- | aus derselben: 33 des Ficmenregisters. Der | dem 1, Oktober 1873 stattgefun- | 8 von dém Kaufmann August

gs O

„bekannt gemacht werden.“

geführten Handelsgejchäftes mit

„18753 i „nicht angenommen.“ Die Firma

Firmenregisters. Da X

8 Erlöschen | n rd Carl Dörr daf

¡L 4 Z

len, den Restbetrag von 90 % oder Thlr. 180 per

„Die Einforderung weiterer Einzahlungen auf | Aktie, abzüg!ih 5% Zinsen seit dem 15. Mat d, S „die neu emittirten Aktien wird scine: Zeit, den | aus der 1. Einzahlung à 10% oder Thir. 20 pex „Bestimmungen des Statuts gemäß, öffeutlich | Aktie de 18 Sgr. 9 Pf, folglich mit netto:

Thir, 179, 11. 5.

„Borherige Bollzahlungen sollen zunächst | an unferer Gesellschaftskasse zu Höngen bei Aachen

„gestattet werden, wenn dieselben im Laufe | cinzuzahlen. „des Monats Dezember d. I. und späte- | j } „stens bis zum 31. desselben Monats De- | gegen welche die neuen Aktien mit Dividendenschei- „zember, bei unserer Gesellschaftskasse in | nen und Talons ausgegeben resp. eingesandt werden. „HDöngen iun Baar geleistet werden.“

„Die so voll eingezahlten neuen Aktien parti- „Zipiren an der Dividende des Iahres 1374 „BVollzahlungen nah dem 31. Dezember verden bis auf weitere Bestimmung

Der Zahluyg find die Interimsscheine beizufügen,

Aachen, den 22. November 1873, Aachen - Höngener Berawerks-Aftien-Gesellschaft.

B. Seibert. L, Honigmaun.

Mit Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung vom 14. August und 8. November c. fordern

Nr. 1483 bis 1492

haber der- | auf, die am 1. Juli d. J. fällig gewesene Einzahlung von 265% nebst Zinsen zu 6%, die verfallene (bst, Hat | Konventionalstrafe von 10% des fälligen Betrages und die entstandenen Kosten bis zum 20. Januar k. I. führte Handelsgeschäft auf- | bei Vermeidung des in §. 9, Absaß 8, angedrohten Nachtheils bei unjerer Kasse, 2te Maschtwete r. 3, oder

| für unsere Nechnung bei der Braunschweigischen Kredit-Anstalt zu leisten, Braunschweig, den 16. Dezember 1873

[bst ift. | E

Kauert da ) 1873,

I 7. Oktober

andelägertcts-Wekretar.

| [M. 2053]

9013 TIE 1)

e

A S) y Se o Il ute Stamm-Aktien S ¿ N | CINMer anm in daselbst eingesehen, auch gegen |

“0

| Versammlung

A 200. Dir

Nr. 1014

)

De O L A O0 Cr, l, ZU Nr. 1430 à 200 wegen Herstellung Gefellschaft,

O A000 Nr. 274 . O

1209, ¿à 500 Ult N

2412, 2499 à 200

ar)

i o A DOO ODIL 38, 1O2T,

1804 3093 A 200

Nr. 617, 906, 991 à 100

t

n

Dezember 1873,

Die Herren Aktionäre der Magdeburg-§

2 XL Statuts-Nachtrage enthaltenen Bestimmungen dahin, daß cs den Gesellshaftsvorständen 73: überlassen bleibt, den im Direktorio fungirenden Hülfsarbeitern bei Beschlüssen 1m Kollegium, den ven ihnen bearbeiteten Angelegenl'eiten, Stimmrecht zu gewähren. i Feder Aktionär, welcher an dieser General-Versammlung Theil zu nehmen wün\cht, hat sich, de! Bestimmung des Direktorii gemäß, " | Art. IV. des scchsten Statut8-Nachtrages Ï f in Berlin am Dienstag, den 13, Jauuar 1874, im Wartesaal unjeres Lehrter-Bahnhofes, Anfkunfts})eite, : i; /

in Halberstadt am Mittwoch, den 14. Januar 1874, im Bureau des Herrn Bratls

in Magdeburg am O d, L RE \ b Fürstenwallstcaße Nr. 16, : überall in den Stunden von Bormittags 9 Uhr bis Nachmittags 3 Uhr bei dem Herrn Bureauvoisteher Kragert zu melden, und als Inhaber von 5 oder mehr Aftien Lil ner ? L 1 / trages zum Statvte entsprechenden Anzahl von Aktien Litt, B, zu legitimiren, und erhält alsdann einé

Braunschweigische Aktien-Gesellschaft für Iute- und Flachs-Industric. F. Spiegelberg. Ç i

(

Berschiedene Bekanntmachungen.

A Außerordentlihe General-Versammlung der Aktionäre

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen 2c.

"* Lizitation von Bauarbeiten.

Bon den zum Neubau eines Laboratoriums für hiesige Berg-Akademie erforderlichen Bauarbeite

D. LUPPEL@ u

Der

Magdeburg-Halberstadter Eisenbahu-

ier

Gese l\chaft.

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E L dalberstädter Eisenbal:n-Gesellschaft, und zwar die Besilzer

A, als von Prioritäts-Stamm-Aktien Litt, B., werden hierdurch zu

Sonnabend, den 17. Januar 1874, Mittags vou 12 Uhr ab, zu Magdeburg im SRANS

sgebäude der Magdeburg-Cöthen-Halle-Leipziger Eiseubahu- )eselischaft, Fürstenstraße Nr. 10,

abzubaltenden General-Bersammklung ergebenst eingeladen. FER ì r i: Ç g L T b Dad Leh H e: t A (Begenstände der Verhandlung sind die Anträge der Gesellschafts -Borskände an die General-

1) wegen Betheiligung der Magdeburg-Hallerstädter Eisenbahn-Gesellschaft an dem Unternehmen der Berliner Stadt-Eisenbahn, mit einem Betrage von 2 Millionen Thalern und den Kosten für Herstellung einer Bahn, aus der Berlin-Lehrter Strecke, zum Anschluß an die Stadt- Eisenbahn bei Charlottenburg, wegen Herstellung einer Zweigbahn aus dec Magdeburg-Erfurter Bahn, von Mansfeld nach Eisleben, zum Auschluß an die Halle-Casseler Bahn für Rechnuyg der Gesells.kaft,

| é einer Verbindungsbahn vom Central-Bahnhofe )

von der 34, Ausloosung, fällig den 1. Juli 1872: | Neu'tadt daselbst bis zum Anschluß an die Magdeburg-Oebisfelder Bahn für Rechnung der

Nv 820 1 A O00 DRIE

Magdeburg nah der

wegen Ergänzung der, über die Organisation des Direktoriums erlassenen, insbesondere im

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ch G G1

F

Bode, Weingarten Nr. 5, und E \ L us Donnersta«, den 15, Januar 1874, im Geschäftshause der Gesellschaft,

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itt. A, oder einer dem §8. 8 des siebenten Nach-

Eintrittskarte. auf welchec die Zahl der ihm gebührenden Stimmen vermerkt ist. Fcühere oder spatere Meldungen können nicht berücksichtigt werden. Die verfassungéma'.igen Beschlüsse der bevorstehenden e neral-Versamumlung haben nach Art. 1UT. des sechsten Statuts-Nachtrages, ohne Rücfsicht auf die Änzay

i Ì s der 4 senden, für alle Atrionäre verbindliche Kraft. - ( der Anwesenden, für alle Akiionare verbnducch) : A 4 N Aaczen-Höugener Berg- Die Eiulaßkarten zur General-Vers@umlung dienen für die Herren Aktionäre als Legitimation : ; zur freien Fahrt auf unscrn-sämm!lichen Bahnstreckten zu und von der General-Versammlung. Halberstadt, den 16. Dezember 1873.

Der Borsihende des Ausschusses.

Krügor,

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preu

2 S801.

T Et E ges

Beilage

Sonnabend, den 20. Dezember

ischen Staats-Anzeiger. 1

878.

P A am E RE

Königreich Preufen. Verordnung, betreffend die Tagegelder und Reisekosten Mr S der Staatseisenbahnen und der unter der Berwaltung des Skaats

ftehenden Privateisenbahnen. Bom 29. November 1873.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2. verordnen auf Grund des §. 12 des Geseßes, betreffend. (A gelder und die Reisekosten der Staatsbeamten, vom 24. März 1873 (Geseß-Samml. S. 122), was folgt:

7 D f "Die Meta der Staatseisenbahnen und der unter Ver- waltung des Staats stehenden Privateisenbahnen erhalten bei Dienst- E E Sa 11 Novilende* der Cisenbalti reisen Tagegelder nach folgenden Säßen: 1) Borsiß Den e f Direktionen 5 Thlr., 2) Mitglieder der Eisenbahn-Direktionen „Und Kommissionen, 3) Ober-Betriebs-Inspektoren, 4) Ober-Maschinen- meister, 5) Ober-Güterverwalter, 6) Bau- und Betriebs-Inspektoren 4 Thlr., 7) Eisenbahn-Baumeister, 8) Maschinenmeister, 9) Tele- graphen-Jnspektoren, 10) Hauptkassen-Rendanten, 11) Bahn- und De- triebs-Controleure, 12) Eisenbahn-Sekretäre, Rendanken der Cisen- bahn-Kommissionskasscn, Kassirer und Buchhalter der Hauptkasse, 13) Werkstättenvorstehec und Werkmeister, 14) Stationsyorsteher }. Klasse, 15) Materialienverwalter 1. Klasse 3 Thlr., 16) Betriebs-Sekretäre und Hauptkassen-Assistenten, 17) Zeichner, 18) Stations-Vorsteher 2. Klasse, 19) Güter- und Kohlen-Expedienten, 20) Stations-Kassen-Rendanten und Stations-Einnehmer 2 Thlr, 21) Kanzliften, 22) Stations-Aufseher, 23) Stations-Alfistenten, 24) Gepäckt-Expedienten, 25) Materialienverwalter 2. Klasse, 26) Tele- graphen-Aufseher, 27) Lokomotivführer, 28) Schiffs - Kapitäne, 29) Balhnmeister 1 Thlr. 20 Sgr., 30) Zugführer, 31) Padckmeister, 32) Steuerleute der Trajcktschiffe und Trajekt-Aufseher, 33) Velegraphisten, 34) Lade-, Wiege- und Bodenmeister, 35) Lokomotivheizer und Wärter stehender Dampfmaschinen, Matrosen, Maschinist-n und Heizer auf

‘ajekt-Dampfschiffen, 36) Schaffner, Bremser und Schmierer,

agenmeister, 38) BVilletdrucker und Magazin-Aufseher, 59) Kassen-

ureaudicner und Portiers, 40) Weichensteller, Bahn-, Krahn-

B-rüickenwärter, 41) Nachtwächhter 1 Thlr. l

veit für einzelne Beamte auf Grund besonderer Berträge ile zur Anwendung gelangen, behält es dabei sein Bewenden. An Reisekosten einschließlich der Kosten der Gepäckbeförde-

or T\

rung crhalten: ; i

I bei Dienstreisen, welche auf Eisenbahnen oder Dampfschiffen gemacht werden können : |

1) die im §8. 1 unter 1 bis 15 genannien Beamten für die Meile 10 Sgr. und 1 Thlr. für jeden Zu- und Abgang.

Hat ciner dieser Beamten einen Diener auf der Reise mitgenom- men, \o kann er für denselben 5 Sgr. für die Meile beanspruchen ; 2) die im 8. 1 unter 16 bis 29 genannten Beamten für die 72 Sgr. und 20 Sgr. für jeden Zu- und Abgang ;

3) die im 8. 1 unter 30 bis 41 genannten Beamten für die Meile 5 Sgr. und 10 Sgr. für jeden Zu- und Abgang;

IT, bei Dienstreisen, welche nicht auf Eisenbahnen oder Dampf- schiffen zurückgelegt werden können: 1) die im §. 1 unter 1 bis 6 ge- nannten Beamten 1 Thlr. 15 Sgr., 2) die im §. 1 unter 7 bis 29 genannten Beamten 1 Thlr., 3) die im §. 1 unter 30 bis 41 ge- ntaunten Beamten 20 Sgr. für die Meile.

Haben erweislih hohere Reisekosten als die unter I. und Il. festgeseßten, aufgewendet werden müssen, so werden diese erstattet.

8. 3. Für Dienstreisen von Beamten auf derjenigen Eisenvahn, bei deren Verwaltung dieselben angestellt sind, werden an Reisekosten nur die im 2 zu 1. festgeseßten Entschädigungen für Zu- und Ab-

änge gezal) dagegen erhalten die Beamten freie Fahrt und freie zepädbefördernng nach Maßgabe des Freifahrt-Reglements

Die im Besiße von Vereinskarten oder Freifalrtkarten für fremde Eisenbahnen befindlichen Beamten sind verpflichtet, bei Dienstreisen Die W

Meil

G De lt;

ereins- oder Freifahrtkarte zu benußen, und erhalten auch für

Dienstreisen an Reisekosten nur die im §. 2 zu T. festgeseßten Entschädigungen für Zu- und Abgänge. :

Verden etatsmäßig angestellte Beamte außerhalb ihres

ienstlih beschäftigt, so können, wenn diese Beschäftigung

Tage dauert, für die weitere Zeit die ihnen neben ihrer

Tagegelder nah Bestimmung des Ministers

- Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten bis auf die Hälfte der timmten Säße ermäßigt werden. i

den nicht etatômäßig angestellten Beamten zu gewährenden

- und Reisekosten werden mit Ausnahme der Dauer der Hin-

r h Maßgabe ihrer dienstlichen Stellung von den Eisen- ‘eftionen besonders festgeseßt, dürfen aber die Säße derjenigen Beamtenklasse, in welche die Beamten bei ihrer ersten etatêmäßigen

Anstellung einzurücken bestimmt sind, niemals übersteigen. L 5 Bei Dienstreisen innerhalb ihres Amtsbezirks erhalten:

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idéreise nad 4 L

1) Ober-Betriebs-Jnspektoren, 2) Ober-Güterverwalter, 3) Ober- Maschinenmeister 3 Thlr., 4) Betriebs-Inspektoren, 5) Eisenbahn- Baumeister, 6) Maschinenmeister, 7) Telegraphen-Inspektoren 2 Thlr., 8) Bahn- und Betriebs-Controleure, 9) Werkstättenvorsteher und Werkmeister 1 Thlr. 15 Sgr., 10) Telegraphen-Aufseher 1 Thlr. Tagegelder. A E 3 /

Die im §. 2 zu Il. bestimmten Reisekosten werden den Betriechs- Inspektoren, Eisenbahn-Baumeistern, Maschinenmeistern, Telegraphen- SFntycktoren und Telegraphcn-Aufsehern nicht gewährt, wenn fie sich innerhalb der ihnen überwiesenen Strecken Behufs Revision oder zur Nerrichtung fonstiger dienstlicher Geschäfte auf der Strecke zu Fuß oder unter Benußung der Draisine oder des Bahnmeisterwagens bewegen.

L 6, Bahnwüärkter erhalten, wenn sie sich auf ihrer Strecke be- wegen, weder Tagegelder noch Reisekosten, Bahnmeister nur bei Nacht- revisionen, wenn ihnen von ihren Vorgeseßten ausdrücklich aufgegeben ist, außerhalb ihres Wohnorts zu übernachten, für sede aus dieser

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Veranlassung außerhalb des Wohnorts zugebrachte Nacht die im 3. 1 fostgeseßten Tagegelder. :

L. 7, Bahnmeister, welhe neben Wahrnehmung der eigenen Dienstgeschäfte einen anderen Bahnmeister ihrer unmittelbaren Nach- barschaft vertreten, ohne daß sie außerhalb ihres Wohnorts Quartier zu nehmen nöthig haben, Weichensteller und Bahnwärter, welche mit Bertretung des ihnen vorgeseßten Bahunmeisters beauftragt werden, Bahnwärter, welhe mit der Verrichtung von Weichenstellerdiensten beauftragt, ohne daß sie auzerhalb ihres Wohnorts Quartier zu nch-

men genöthigt sind, von ihrer Bude an gerechnet, mehr als ¿ Meile zurückzulegen haben, um an den Ort ihrer dienfstlihen Bestimmung zu gelangen, erhalten an Stelle der Tagegelder und Reisekosten eine von dem Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten im Ein- vernehmen mit dem Finanz-Minister festzuseßende Funktionszulage, welche die in §8. 1 und 2 bestimmten Säße nicht übersteigen darf. 8. 8. Lokomotiv- und Zugbegleitungs-Beamten erhalten für die

* Beschäftigung im Fahrdienste, Bahnaufsichts-Beamte für die Beglei-

tung von Arbeitszügen an Stelle der Tagegelder und Reisekosten Meilen- und Nachtgelder, welche die in §8. 1 und 2 bestimmten Säße nit übersteigen dürfen, nach Maßgabe eines von dem Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten zu erlassenden Reglements.

8 9, Die, einzelnen Beamten neben ihrem Einkommen ge- währten Pauschsummen für Reisekosten bilden die Entschädigung für alle {innerhalb und außerhalb des Amtsbezirks auszuführenden Dienst- reisen. Unter besonderen Umständen kann jedoch der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten solhen Beamten für Dienst- reisen außerhalb ihres Amtsbezirks Tagegelder und Reisekosten ge- währen,

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§. 10. Diese Verordnung tritt mit dem 1. September d. J. in | Kraft. Soweit dieselbe nicht anderweite Bestimmungen enthält, finden | die Vorschriften des Geseßes vom 24. März 1873, betreffend die | Tagegelder und die Reisekosten der Staatsbeamten, Anwendung. |

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und bei- | gedrucktem Königlichen Infiegel.

Gegeben Berlin, den 29. November 1873.

(e) Wilhelm. Camphausen. Achenbach.

| | Landtagsangelegenheiten.

Berlin, 20. Dezember. Jn der Sihung des Hauses der Abgeordneten am 18. d. M. nahm in der Diskussion über den Geseßentwurf über die Beurkundung des Pevrsonensiandes Ca 2 6 der Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten Dr. Falk nach dem Abg. Dr. Lasker das Wort :

Meine Herren! W der obligatorischen Civ e wesentlihe Einwendung, die man diesem Institute entgegenstellte, daß es viele Provinzen des Staates gebe, wo es an den erforderlichen Organen fehle. Die Staatsregierung ist sich vollkommen bewußt, daß dieserZustand noch keineswegs überwunden ist. Wären wir in geordueten Ver- hältnissen, so hätte man wohl der logischen Entwicklung der Dinge Folge geben können, erst die Organe herzustellen und dann diese Ge- {eßesvorlage zu machen. Aber, meine Herren, ih denke, die große Majorität des Hauses stimmt der Staatsregierung darin bei. Wir konnten nicht mehr warten, und deswegen müssen wir die Zustände nehmen, wie fie sind. Unter Berücksichtigung der gegebenen Zu- Rie Db e Dan ber ore ingen die Pflicht, cin Geseß so zu gestalten, daß es ausführbar wird, und nah allem dem, was ich bisher sehen kann, und was ich in diesem Hohen Hause gehört habe, bin ich von der Ueberzeugung durchdrungen, daß, wenn der Staatsregierung eine wesentliche Beschränkung in Bezug auf die Auswahl derx betreffenden Organe angelegt werden soll, wenn insbe- sondere der Salz, den das Amendement des Herrn Abg. Dr. Petri enthält, zum Geseß werden sollte oder Jhre Zustimmung erhalten sollte, die Staatsregierung Jhuen gegenüber mit der Erklärang kommen müßte: Das Geseß kann sie nicht ausführea, und aus diesem Grunde bitte ih Sie dringend, das Amendement des Herrn Abg. Dr. Petri abzulehnen. Der Herr Abg. Dr. Petri hat auch gestern selbst eine ge- wisse Empfindung gehabt, daß er mit seinem Amendement zu weit gehe, und darum hat erx den allerdings in diesem Hohen Hause und auch meinerseits für nicht annehmbar bezeichneten Vorschlag, den er heute zurückgenommen, wahrscheinlich aus derartigen Gründen seinen gedachten Borschlag beigefügt, welcher darauf abzweckte, in irgend welcher Weise dem Bedürfnisse, welches nah Annahme seines Amendements doch nicht übrig bleiben würde, Rechnung zu tragen. Der Herr Abgeordnete Virchow hat heute das Amendement des Herrn Abgeordneten Petri mit praktischen Erwägungen begleitet, er hat darauf hingewiesen, daß ja der Staat auf dem Gebiete, auf dem fich der gegenwärtige Entwurf bewegt, mit keiner Kirche in dauernden Frieden zu bringen sei. Jch mußz darauf aufmerksam machen, daß dieses Moment doch von durchgreifender Bedeutung nicht sein kann. Wenn der Geistliche Standesbeamter wird, lediglich als Staatsbeamter be- zeichnet wird und dessen Funktionen nah allen Richtungen hin über- nimmt und ih schalte auch gleih ein, wenn ein geistlicher Beamter Staatsbeamter ist, so muß er alle Verpflichtungen deffelben erfüllen, meiner Meinung nach auch den betreffenden Eid leisten wenn aljo der Geistliche vollständig als Staatsbeamter behandelt wird, und wenn ferner eine Widerruflichkeit des Auftrages vorliegt ; wenn solche Momente vorhanden sind, scheint mir scin Bedenken nicht durchzugreifen. Sollte sih ein Unfriede von Neuem zeigen, so ist ihm sofort mit der größten Leichtigkeit das Amt abzunehmen. Der Herr Abgeordnete Virchow hat dann aber auh eine Kritik geliefert derjenigen Beamten, welche diefe Geistlichen uns wählen würden; er hat dabei betont, daß die Kultus - Verwaltung bei der Auswahl der betreffenden Beamten gar nicht betheiligt ift. Ich muß ja zugeben, daß es auf mich selbst einen eigenthümlichen Eindruck macht, Angesichts des §. 54 dieser Vorlage hauptsächlich das Wort zu führen; mir ist durch das Geseß selbst die Ausführung nicht übertragen, aber aus sehr nahe liegenden Gründen. Nichtsdesto- weniger wird ein Zweifel darüber nicht bestehen können, daß, wenn es sich um Geistliche handelt, fo lange wenigstens eine solche Durchfüh- rung kirchenverfassungsmäßiger Verhältnisse, die ein Juteresse des Kultus-Ministers an der richtigen Auswahl nicht mehr begründen, ih meine so lange diese Verhältnisse noch nicht eingelceten sind, man doch immerhin den Kultus-Minister fragen wird, ob eine gewählte Persönlichkeit die richtige fei; und wenn er nicht gefragt werden follte, fo würde er sich vielleicht von selbst in die Sache hiucinmischen.

Was nun die verschiedenen Amendements betrifft, die gestellt wor- den find, so kann ih mich bei der Erwägung aller der Umstände und Ausführungen, die heute vorgetragen worden find, doch immer der Ueberzeugung nicht verschließen, daß es am Gerathensten sein würde, die Borlage so anzunehmen, wie sie Ihnen gemacht ist. Gegen den §. 6 des Ge- \etzes hat heute der Abg. Lasker den Einwand erhoben, daß wir mit diesem Paragraphen eine Art Nothcivilehe ins Leben rufen. Jch hätte ge- wünscot, daß der Herr Abgeordnete ebenso korrekt, wie er vorher be- tonte, daß die Behauptung, dieser Geseßentwurf schaffe eine fakul- tative Civilehe, unberechtigt sei, auch den Ausdruck „Nothcivilehe“ vermieden haben möchte, denn in Wahrheit handelt cs fich um nichts An deres, als um die Möglichkeit der Wahl zwischen zwei Staatsbeamten, die Beide die Funktionen, welche das Gefeß den Standesbeamten über- trägt, ausführen können. Jch kann nicht sehen, wie da der Begriff der Nothcivilehe, der doch immer die kirhlihe Trauung mit hinein- zieht, von irgend welcher Bed

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e erörtert wurde, so war es eine recht

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deutung sein tönnte. Jch bin auch der Ueberzeugung, daß der Geistliche, der etwa auf Grund des §. 6 ernannt werden möchte, die ganze Bedeutung des Staatsamtes empfinden wird, wenn er eben vereidigt wird, wenn er unter staatlicher Aufsicht steht, sei es so wie es in der Vorlage steht, sei cs so wie es in den Amendements bezeichnet ist, wenn er weiß, daß er nah dem Ausspruche des Staats von seinem Amte ohne Weiteres abberufen werden kann, daß ihm dann das Bewußtsein sehr leiht kommen wird, daß es \i{ch bei ihm um nichts Andres handelt, als um ein Staatsamt und daß dieses Bewußtsein in Verbindung ferner mit der völlig ungebräuchlichen Form der Eheschließung nah diesem Entwurf gegenüber der gegen- wärtigen kirhchlichen Eheschließung auch auf die Menge sehr leicht die Neberzeugung Übertragen wird, es handle sih bei dem Geistlichen um ein Staatsamt. Jch habe gestern bereits hervorgehoben, die Staatsregierung hat als wesentlihes Moment für die Be- stimmung des §. 6 den freilih arch von ihr selbst {hon bei dem bloßen Sichenbleiben des §. 2 seiner Natur gemäß zu befol- genden Gesichtspunkt zum Ausdruck gebracht, daß nämlich Niemand wider seinen Willen genöthigt sein sollte, zu einem Geistlichen zu gehen aus dem Grunde, den ih gestern {on hervorzuheben mir erlaubte. Die Gründe für diese Bestimmung find, wie ih gestern schon sagte, theoretisch gewiß zu bestreiten, aber praktis stehen sie noch in dem Kopfe Vieler. Wenn Sie also den §. 6 streichen sollten, so würde die Staatsregierung nach ähnlichen Gesichtspunkten und auch nach denen, die der Herr Abgeordnete Dr. Lasker hervorgehoben hat, verfahren. Die Staatsregierung würde nach meiner Ueberzeugung ge-

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A | Der § |

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nöthigt sein, die Geistlichen nur in dem Galle zu Civilstandsbeamten zu nehmen, wo Kollifionen von vornherein nicht anzunehmen sind.

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Nun, meine Herren, damit is der Uebergang zu den beiden Amendements gegeben, welche Seitens der beiden Herren Abgg. Göüt- ting und Miquel zu den Paragraphen eingebracht sind. Ih kann nicht leugnen, daß auch i, wenn Sie eines dieser Amendements durch- aus annehmen wollten, dem Amendement des Herrn Abg. Miquel, wie es in der jeßigen Fassung lautet, den Vorzug geben würde gegenüber dem Amendement des Herrn Alg. Götting. Der Herr Abgeordnete selbst hat, was mir übrigens auch nach dem Wortlaut auch nicht einen Augenblick zweifelhaft war, betont, daß es sich bei dem Ausdruck „geeignet“ nur um Würdigung subjektiver Verhältnisse handele und. ih glaube, daß ih darin das Amendement Miquel von dem seinigen unterscheidet, als es von dem Bedürfnisse spricht und deshalb auch objeftive Verhältnisse in Betracht ziehen läßt, welches gestattet, nicht blos zu erwägen, welche Qualifikation hat dieser oder jener Be- amte gegenüber dem Geistlichen und ist diese Qualifikation au an und für fich vorhanden? sondern auc die betreffenden sonstigen Ver- hältnisse eine an si qualifizirte Person in Erwägung zu nehmen. Aber, meine Herren, eine gewisse Rüksicht ist noch zu nehmen und Das it eiwas, was ih gestern schon mit kurzen Worten andeutete, was aber hier nicht ungesagt oder vielmehr hier nicht unwiederholt bleiben darf, um Mißverständnissen vorzubeugen. Es ist nach dem Amendement Miquel möglich, auch bis zu einem Grade tiefgewurzelten Anschauungen Folge zu geben und anzuknüpfen an dieselben.

_ Meine Herren! Sie untershäßen meiner Ansicht nach in der That die großen Schwierigkeiten der Ausführung dieses Gesetzes. Es ist wahr, daß die leßten Monden und das leßte Jahr große Kreise von der Ueberzeugung durchdrungen i, daß ein Geseh, wie dieses mit dem Prinzip der obligatorischen Civilehe ein unvermeidliches sei. Schon das Beispiel der Herren von der fonjervativen Seite möchte dafür eine Gewähr gebenz ihre Auffassung ist nihcht eine vereinzelte, etwa nur in diesem Hause geltende, fondern eine auch draußen im Lande sich mehr und mehr verbreitende, und ih kann aus meiner amtlichen Erfahrung be- zeugen, daß selbst in den Kreisen der Geistlichen und selbst in den Kreisen solcher Geistlichen, die noch vor Jahresfrist sich entschieden dagegen verwahrten, fi jeßt diese Ueberzeugung immer mehr und mehr Bahn gebrochen hat. Jh will au ein Weiteres nicht bestreiten, daß lih auch in die Kreise der weniger Gebildeten und Einsiwh- tigen eine Anschauung von der Nothwendigkeit der obligatorischen CivileHe

baben,

gedrungen ist. Es ist nicht zu leugnen, daß das unter Anderem auch herbeigeführt ift dur die Wahlagitation, freilich zuweilen nicht mit d:m Effekte, der von den Agitirenden erstrebt war. Sie werden sich erinnern, daß Gespräche zwischen Hans und Kunz, oder hatten die Herren andere Namen, eine Reihe von Plakaten verbreitet worden find, worin au dieses Institut der Civilehe erörtert wurde. Diese Plakate sind auch von anderer Seite Gegenstand der Erörterung verschiedenster Art ge- wesen uud dies wurde zu einem der Faktoren, die dazu beigetragen haben, auch in weitercn Kreisen die rihtige Auffassung über das In- stitut zu verbreiten, die Auffassung, daß es eine nüßlihe Institution sei, Aber, meine Herren, wir haben ein weit ausgebreitetes

taatsgebiet mit total verschiedenen Verhältnissen. In allen denjenigen Kreisen, wo eine gemisht Tkonfessionelle Bevölke- rung vorhanden ist, wo die Streitigkeiten über die Einseg- nungen gemischter Ehen täglich vor Augen liegen, wo gegenwärtig die Erscheinungen, welhe aus der Nichtbefolgung des Gejeßes vom 11, Mai d. I. sich ergeben haben, Jedermann vor Augen find, wo | si verschiedene Sekten der christlichen Kirhe befinden, da ist ein | Verständniß für das Institut der obligatorischen Civilehe und der | Civilehe überhaupt ein weit verbreitetes. Aber, meine Herren, ih | wiederhole, wir haben ganze Landestheile, ja Provinzen, wo alle diefe

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Fälle gar niht vorkommen, wo sogar das Eherecht des Staates im Wesentlichen übereinstimmt mit dem Cherecht der Kirche und es in der That nit dahin kommen fann, daß die Wiedertrauung Geschiedener zurück- gewiesen wird, weil kein kirchlicher Scheidungsgrund vorliegt, sondern nur ein staatlicher. Derartige Verhältnisse müssen, glaube ih, bei der Frage, wann ein besonderes Bedürfniß vorliege, mit erwogen wer- den. Sie können dabei nit vollständig ausgeschlossen bleiben. Und weil dieses objektive Moment in dem Antrage des Herrn Abg. Miquel um Ausdruck kommt, bin ih allerdings der Auffassung, daß es zur gedeillichen Ausführung des Gesetzes dient, bei der Wahl zwischen den beiden Amendements, das des Herrn Abg. Miquel angenommen und das des Herrn Abg. Goetting verworfen wird.

j Abgeordnete Lasker, und das ift die zweite Frage, die er mir vorle( hat gefragt, was denn unter „Geistlichen“ zu ver- stehen wäre. Jch kann allerdings nur sagen, daß ich unter dem Geistk- lichen das verstehe, was wir bisher in der gewöhnlichen und gescß- lichen Sprache darunter verstanden haben und was auch im Etät mit diesem Ausdrucke bezeichnet ist, wenn dort an der betreffenden Stelle gesagt worden ist, eine Summe kann verwendet werden zur Unter- Ó Ich kann also nur wiederholen, daß hier von den Geistlichen in keinem andern Sine gesprochen wird, als in dem Sinne, der rechtlich und dem Sprach- gebrauch gemäß damit verbunden ift.

stüßung von Geistlichen sämmtlicher Konfessionen.

Ueber die zu §. 2 von dem Abg. Miquel eingebrachten Amendements erklärte der Minister des Innern, Graf zu Eulenburg:

Jch erkläre mich Namens der Staatsregierung mit den Ausfüh-

rungen des Herrn Abgeordneten Miquel durchgängig einverstanden sowohl mit den Anträgen, die er gestellt hat, als mit der Motivirung derselben. Dahin gehört also namentlich der Antrag auf Anhörung der Kreistage, der städtischen Behörden, der Gemeindebehörden, je nachdem die Kreisordnung in den einzelnen Landestheilen eingeführt worden ist oder nicht; ferner der Antrag, daß mit dem Gemeindeamte auch der ertheilte Auftrag als Civilstandsbeamter aufhören foll, und endlich der Antrag, die Konnexität des Gemeindeamts und des Auf- trages nicht in der Art hinzustellen, daß der Auftrag nicht eher ent- zogen werden kann oder doch nur unter den Bedingungen entzogen werden kann, wie das Gemeindeamt. i‘ ___ Jch bin in allen diesen Punkten mit dem Herrn Miquel einver- standen, möchte aber anheimstellen, ob der Antrag des Herrn Abg Richter nicht vielleiht noch in einem Worte zu modifiziren wäre. Nach diesem Antrage sollen die Kreistage ein Vorschlagsrecht haben. Jch würde dagegen nah der Analogie des Verfahrens bei den Vors schlägen für die Amtsvorsteher dann nichts zu erinnern haben, wenn wie ih nicht hoffe, durch Beschluß des Hauses die Möglichkeit Geist- lihe zu Civilstandsbeamten zu ernennen, ausgeschlossen würde. Wenn aber Geistliche ernannt werden können, dann, glaube ih, kommt der Kreistag in eine eigenthümliche Lage, wenn man ibm den Vorschlag auch nach dieser Richtung hin beilegt. Jh glaube, es würde zweck- mäßiger sein, zu sagen: „nah Anhörung des Kreistages“: das würde etwas feststellen, was die Regierung auch jeßt, falls es nit im Gefeß vorgeschrieben werden sollte, anordnen würde.

_ Der dem Hause der Abgeordneten vorgelegte Entwurf eines Gesezes, betreffend die Betheiligung der Staatsbeamten bei der Gründung und Verwaltung von Aktien-, Kommandit- und Bergwerks-Gesell= \chaften, lautet:

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c verordnen mit Zustimmung beider Häuser des Landtags dex Monarchie, A L Unmittelbare St be :

S. L. Unmittelbare Staatsbeamte dürfen obr i des vorgeseßten Ressort-Ministers nicht Mitglieder ‘des Bech Aussichts* oder Verwaltungsraths von Aktien-, Kommandit- oder

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