1873 / 308 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 30 Dec 1873 18:00:01 GMT) scan diff

i Das 39. Stück des Gesehblatts für Elsaß-Lothringen , wel- _ ches heute ausgege!.cn wird, enthält unter ———* Nr. 204 das Geseg, betreffend die Rechtsverhältnisse der Beamten und Lehrer. Vom 23. Dezember 1873; unter 4 Nr. 205 das Gesetz, betreffend die Pensionen der Wittwen und Waisen der Beamten und Lehrer. Vom 24. Dezember 1873; und unter Nr. 206 das Geseh, betreffend die Pensionen der Wittwen und Waisen der Professoren an der Universität Straßburg. Vom 25. Dezember 1873. Berlin, den 30. Dezember 1873. N Kaiserlihes Post-Zeitungs-Aut.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

Den Gymnasial-Oberlehrer Dr. Hermann Deiters in Düren zum Gymnasial-Direktor zu ernennen; und

Dem in den Ruhestand verseßten Kreisgerichts - Sekretär Pehmann in Erfurt den Charakter als Kanzlei-Rath zu verleihen.

Ihre Majestät die Königin haben Allergnädigst geruht : Den Buhhändlern Den kert und Groos zu Coblenz das Prädikat als Hof - Buhhändler AUerhöchstderselben zu verleihen.

Auf den Bericht vom 29. November d. J. will Jch dem wieder beifolgenden, von der Bremen - Verdeschen Landschaft beschlossenen Statute,

betreffend Abänderung und Ergänzung des §. 7 des Hannoverschen Gesetzes, betreffend die Verfassung dieser Landschaft, vom 9. Fe- E D (Hannoversche Geseß - Sammlung 1865, Abtheilung I. Zeite j nach Anhöruag des Hannoverschen Provinzial - Landtages, in Gemäâßz- heit des §. 4 der Verordnung vom 22. September 1367, betreffend die Provinzial - Landschaften im Gebiete des vormaligen Königreichs Hannover (Gesez-Sammlung Seite 1635) Meine Genehmigung hier- durch ertheilen. Berlin, den 4. Dezember 1873. Wilhelm.

L Graf Eulenburg. “n den. Minister des Innern.

Statut, betreffend Abänderung Und Ergänzung des §. 7 des Gesetzes,

betreffend die Verfassung der Bremen - Verdenschen Landschaft vom

9. Februar 1865 (Hannoverfhe Geseß-Sammlung 1865, Abtheilung T. Seite 23).

“Der im §8. 7 Absaß 1 des Geseßes vom 9. Februar 1865, be- treffend die Verfassung der Bremen - Verdenschen Landschaft ausge- sprochene Grundsaß, daß die Abgeordneten der Marschdistrikte zur 3 Rurie der Landschaft nah den bestehenden Grundsäßen zu wählen find, wird in Anschung der nachbenannten Wahlbezirke abgeändert und näher bestimmt wie folgt:

S. 1. Der sogenannte Stubbensche Hof, Amis Jork, welcher bisher dem Wahlbezirke Land Kehdingen, Büßflethschen Theiles, an- gehört hat, wird von dem leßteren abgetrennt und dem Wahlbezirke d.s Marschdistrikts Alteland zugelegt.

Die Berechtigung des Hofs zur Theilnahme an den Wahlen richtet fich nah den hierüber im Altenlande bestehenden Grundsäßen.

S2 Die Gemeinde Altenwalde, Amts Dorum, wird dem Wahlbezirke des Marschdistrikts Land Wursten einschließlich des Be- zirks Nordholz zugelegt.

Sie ist berechtigt, zur Ausübung des Stimmrechts zwei Mitglieder in die allgemeine Wahlversammlung zu entsenden, und zwar einen Ge- meindebeamten und einen zu dicsem Zwecke aus der Mitte der Be- rechtigten besonders zu wählenden Bevellmäc tigten (Wahlmann). Das Recht der Theilnakme an dieser Wahl innerhalb der Gemeinde richtet

den hierüber in dem altberechtigten Wahlbezirke bestchenden aßen.

Jn E line eines nah den Grundsäßen des altberehtigten __ MWahlbezirks zur Ausübung des Stimmrechts befähigten Gemeinde-

beamten ist die Gemeinde berechtigt, statt desselben cinen zu wählen- den zweiten Bevollmächtigten in die allgemeine Wahlversammlung zu entsenden.

3 Die Gemeinde Neuland nebst Neulandermeor, Amts Frei- burg, die vormalige Vogtei Schölisch, Amts Himmelpforten, ferner die Gemeinde Krautsand nebst Kahlesand und Wischhafener Sand, sowie sämmtliche übrige, dem jeßigen Amte Freiburg angehörige Elb- insela, imgleichen der Stadersand werden dem Marschdistrikte Land Kehdingen, und zwar dem Wahlbezirke Büßflethschen Theiles zugelegt.

Das Recht dieser dcm altberehtigten Bezirke neu hinzukommen- den Bestandtheile zur Theilnahme an den Wahlen richtet sich nach den hierüber in dem Lande Kehdingen, Büßflethschen Theiles, bestehen- den Grundsäßen, mit der näheren Bestimmung jedoch, daß dem danach erforderlichen Besiße von drei sogenannten reduzirten Kehdingschen Morgen Landes ein Grundbesiß gleih zu achten ist, von dem dermalen an Grundsteuer, ohne Absaß der Wasserbaukosten-Bergütigung, jähr- lich mindestens Sieben Thaler zu entrichten find.

8. 4. Die weiteren Anordnungen zur Ausführung der vorstehen- den Bestimmungen werden von der Königlichen Landdrostei zu Stade getroffen.

Ministerium der geistlihen, Unterrihts- und

Medizinal-Angelegenheiten.

Dem Gymnasial-Direktor Dr. Herma nn Deiters is die

Direktion des Gymnasiums in Coniy übertragen worden.

"Rz

Nichtamtliches. Deutsches Nei.

Preußen. Berlin, 30. Dezember. Se. Majestät der Kaiser und König empfingen gestern den Reichskanzler Fürsten von Biêmarck und nahmen heute kurze Vorträge Seitens des Generals von Albeall und des Ministers des Königlichen Hauses, Freiherrn von S&hleinit, entgegen.

Beide Kaiserlihe Majestäten empfingen den Herzoa Georg von Mecklenburg-Streliß auf seiner Durchreise nach St. Petersburg.

Ihre Majestät die Kaiscrin -Königin besihtigte mit Ihren Königlichen Hoheiten dem Großherzog und der Groß- herzogin von Baden die Gemäldesammlung des Königlichen Museums und den Zoologischen Garten. '

Se. FKaiserlihe und Königliche Hoheit der Kronprinz ertheilte gestern Vormittag dem Königlich preußi- schen Gesandten in Darmstadt, von Wenzel, Audienz und em- pfing um 113/, Uhr und 4 Uhr Nachmittags den Pr. Lindau. Um 121/, Uhr begleitete Se. Kaiserlihe und Königliche Hoheit Ihre Königlichen Hoheiten den Großherzog und die Großherzo- gin von Baden nah dem Gewerbe-Museum.

Diejenigen Personen, welhe Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin aus Veranlassung des eintretenden Jahreswechsels ihre Glückwünsche darbringen möchten, haben ihre Karten am 31. d. Mts. bei der Ober-Hofmeisterin, Gräfin von der Schulenburg, abzugeben.

| ferner in

Gestern fand unter Vorsiß des Staats-Ministers Delbrück die 53. Plenarsizung des Bundesraths statt. Es wur- den a. eine Vorlage, betreffend die Gründung einer Centralstelle für Meeresküunde und Sturmwarnung; þ. Anträge der Stadt- gemeinden zu Königsberg i. Pr. und Danzig wegen Erweiterung von Festungsthoren 2c. auf Kosten des Reichs; e. ein Antrag, betreffend die zollamtliche Behandlung der in Barmbeck eingehen- den Vostpäereien; d. ein Antrag wegen Vorlegung des Reichs- Militärgeseßes an den Reichstag, den betreffenden Ausschüssen überwiesen.

Demnächst wurde eine Eingabe vorgelegt, und hierauf die Session des Bundesraths für 1873 geschlossen.

Bis zum 7. Dezember d. I. waren in den Münz- stätten des Deutshen Reihs in Zwanzigmarkstücken 817,993,600 Mark und in Zehnmarkstücken 189,214,430 Mark ausgeprägt worden. In der Woche vom 7. bis 13. De- zember find ferner geprägt in Zwanzigmarkstüken : in München 698,560 Mark und in Darmstadt 187,260 Mark; fowie in Zehnmarkstücken : in Berlin 598,970 Mark, in Hannover 639,770 Mark, in Frankfurt a. M. 900,000 Mark, in Dresden 382,990 Mark, in Stuttgart 502,200 Maxk und in Karlsruhe 427,100 Mark.

Die Gesammt-Ausprägung in Reichs - Goldmünzen stellt sich daher bis zum 7. Dezember d. I. auf 1,011,544,880 Mark, wovon 818,879,420 Maxk in Zwanzigmarkstücken und 192,665,460 Mark in Zehnmarkstücken bestehen.

An Reichs - Silbermünzen und zwar in 1 Markstücken waren bis zum 13. Dezember d. I. 75,398 Mark und in Zwanzig- pfennigstücken 183,072 Mark 40 Pfennige ausgeprägt worden. In der Woche vom 7. bis 13. Dezember d. I. sind ferner ge- prägt in 1 Markstücken: in Berlin 75,398 Mark; in Zwanzig- pfennigstücken: in Berlin 45,921 Mark, in Frankfurt a. M. 40,000 Mark, in München 43,219 Mark 20 Pfennige, in Stutt- gart 26,932 Mark 20 Pfennige und in Karlsrathe 27,000 Mark, mithin stellt sich die Gesammt - Ausprägung in Reichs-Silber- münzen auf 1,269,244 Mark 40 Pfennige, und zwar in 1 Markstücken 75,398Mark und in Zwanzigpfennigstücken 183,072 Mark 40 Pfennige.

An Reichs-Nickelmünzen und zwar in Zehn-Pfennigstücken waren bis zum 13. Dezember d. I. 72,612 Mark 40 Pf. ausegprägt worden. In der Woche vom 7. bis 13. Dezember d. I. sind

folhen Stücken geprägt: in Berlin 19,242 Mark 70 Pf., in Hannover 18,069 Mark Pf., in Frankfurt a. M. 13,040 Mark 20 Pf., in München 10,978 Mark 80 Pf., und in Stuttgart 11,281 Mark 70 Pf., mithin Gesammt-Aus- prägung in Reichs-Nickelmünzen 194,278 Mark 20 Pf.

An Reichs-Kupfermünzen waren bis zum 13. Dezember d. I. und zwar in 2 Pfennigstücken 3306 Mark 20 Pf. und in 1 Pfennigstücken 1844 Mark 30 Pf. ausgeprägt worden. In der Woche vom 7, bis 13. Dezember d. I. sind von 2 Pfennig- fücken ferner geprägt: in Berlin 1962 Mark 10 Pf. und in Frankfurt a. M. 1344 Mark 10 Pf., mithin eine Gesammt- Ausprägung in Reichs-Kupfermünzen von 19,056 Mark 20 Pf.

Das Bundesamt für das Heimathwesen hat in einem Spezialfall entschieden, daß auch die einem erkrankten Dienstboten vom Dienstorte gewährte Geldunterstüßung unter die

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Kur- und Verpflegungskosten fallen fann; in einem anderen Fall hat das Bundesamt argenommen, daß der Erwerb eines Unterstüßungswohnsißes in Preußen für fih allein ein bestehen- des Heimathsrecht nit aufhebt.

Die Central-Land\schaft für die Preußischen Staaten, deren Statut mittelst Allerhöhsten Erlasses vom 921. Mai d. I. genehmigt worden ist, wird mit dem Beginn des Jahres 1874 ihren Geschäftsbetrieb (Wilhelmsplaß Nr. 6) er- öffnen. Der erwähnte Allerhöchste Erlaß, das Statut und das provisorische Seschäftsregulativ werden in der zweiten Beilage d. Bl. veröffentlicht.

Roon hat den

Der General-Feldmarschall Graf von j „Ital. Nachr.“ zufolge am 20. d. Mts. seine Reise nah Sicilien bis Neapel fortgeseßt.

Am 25. Dezember starb in Frankfurt a. M. der König- lie General-Lieutenant und Commandeur der 21. Division Hermann von Fabeck.

Die fällige Englishe Pos, aus London, den 29. d. M. früh, is ausgeblieben.

Bayern. München, 27. Dezember. Die Königin- Mutter is heute Abend aus Hohenshwangau hierher zurück- gekehrt.

Durch Königliche Entschließung wurde der mit Führung der 7. Infanterie - Brigade betraute Oberst Friedrich Freiherr von Treuberg vom 15. Infanterie-Regiment zum Com- mandeur dieser Brigade ernannt, dann die Obersten Karl Graf von Froberg - Montjoye, Commandeur des 2. Chevaulegers- Regiments, und Friedrich Dichtel, Commandeur des 6. Infanterie- Regiments, mit Pension verabschiedet. Der General - Major M. Graf von Tattenbach, bisher Vorstand der Zeughaus-Haupt- Direktion, i} zur Inspektion der Artillerie und des Trains, Der Oberst-Lieutenant G. Rupp und der Hauptmann L. Peringer von der genannten Direktion, beide als Referenten für technische Anstalten, zur Inspektion der Artillerie und des Trains verseßt; der arafterisirte Major M. Reinwald, Chef der Ouvriers- Compagnie, unter Beförderung zum wirklihen Major zum Di- rektor der Artillerie-Werkstätten; die Hauptleute M. Dürr zum Direktor der Geschüßgießerei, W. Helmes zum Direktor der Pulverfabrik und Ph. Dekinder, Chef der Feuerwerks-Compagnie, zum Direktor des Haupt-Laboratoriums ernannt.

Die mit den Kammern jüngst vereinbarten Ges eße haben die Sanktion des Königs erhalten und werden dieselben in den ersten Nummern des mit Neujahr in neuer Form erscheinenden „Geseß- und Verordnungsblatts“ publizirt werden. Diescs Blatt tritt an die Stelle des bisherigen Geseß- und des

| bisherigen Regierungsblattes.

Zur Informáation der Abgeordneten für die allgemeine Debatte über das Budget erschien es zweckmäßig, die vom 2. Ausschusse über die Gehaltszulagen gefaßten Beschlüsse \{chon jeyt znr Kenntniß ‘zu bringen, und es hat deshalb der Abg. Crâmer als Vorstand des 2. Aus\{hu}ses zu diesem Zwete im Einverständnisse mit dem Präsidium den Abdruck mehrerer Stellen aus der Einleitung des Vortrages dcs Abg. Dr. Kurz über den Justiz-Etat angeordnet. Was die Frage betrifft, ob die Abhülfe in Form einer wirklihen Besoldungserhöhung mit Wirkung auf die Pensionen oder nach dem Regierungsvorschlage in Form einer nah dem Wohnortsverhältnisse zu bemessenden Wohnungs- und Serviszulage oder endlih in Form einer bloßen Theuerungszulage ohne pragmatishe Folgen gewährt werden solle, fo entschied sch, wie der „Korr. v. u. f. Deuts{l.“

dahin, lediglich Theuerungs- Ausschluß jeder Aenderung der bisherigen regulativsmäßigen Besoldungen und ohne Anwendbarkeit der Bestimmungen des §. 23 der Verfassungs- urkunde auf die den Richterbeamten zu gewährenden Zulagen in Vorschlag zu bringen und mit dieser Abänderung der Re- gierungsvorlage die Bearbeitung des Budgets in Angriff ‘zu nehmen. Bei Berathung der Höhe der Theuerungszulagen hat fich der Aus\huß den allgemein gegebenen Maximalsäßen an- geschlossen, jedoch mit dem Abmaße, daß die 1. und 1. Abthei- lung zusammengezogen und der 1°. Abtheilung noch die Klasse 8 hinzugerechnet wurde: Klasse 1. Staatsräthe und Präsidenten, fowie Klasse 1 und 2 des Regulativs von 1872: 420 fl. ; Klasse 2: 111. und 1V. Klasse 350 fl., Klasse 3: V. bis VI1. Klasse 280 fl. und Klasse 4: IR. bis X. Klasse 210 fl.

Sachsen. Leipzig, 29. Dezember. Der Prinz und die Prinzessin Moritz von Sachsen-Altenburg mit drei Prinzessinnen Töchtern und der Erbprinz von Sach- fen-Meiningen sind in Gemeinschaft nebft Gefolge heute Mor- gen 8 Uhr 38 Minuten von Altenburg auf der Königlichen

mittheilt, der Aus\chuß zulagen und -zwar mit

Staatsbahn hier angelangt und mit dem nächsten auf der Thü-

ringer Bahn abgehenden Zuge nah Meiningen weiter gereist.

Hesterreich - Ungart. Wien, 28. Dezember. Die „Wiener 3.“ veröffentliht folgende Bekanntmachung:

Nachdem es mehrfältig vorgekommen ist, daß die von Sr. Majestät dem Kaiser verliehenen goldenen Medaillen, welche den Allerhöchsten Wahlspruch: „Viribus unitis“ tragen, _mit den als allergnädigste An- erkennung für höhere Leistungen in Wissenschaft und Kunst bestimmten goldenen Medailleu mit der Inschrift: „Literis et artibus“ verwecselt zur werden pflegen, so wird in Erinuerung gebracht, daß bei Anführung des Besitztitels dieser Medaillen stets die Bezeichnung: „Medaille mit dem Allerhöchsten Wahlspruche" oder: „Medaille für Wissenschaft und Kunst“ je nach dem Wertlaute der Verleilzungs- schrift s‘renge zu unterscheiden ist, da sie in ihrer Bedeutung völlig verschieden find. Ea s E

Auch findet man als Erwiderung auf viele fortwährend wieder- fehrende Anfragen des JIn- und Auslandes bekannt zu machen, daß beide Gatiungen von Medaillen niht zum Tragen bestimmt find, daher weder in der Originalgröße, noch im verkleinerten Maßstabe als Deko- ration benüßt werden dürfen, was schon daraus erhellt, weil fie nicht mit Ochr und Band versehen sind. Eben fo wenig ist es den Be- fißzern derselben gestattet, das zu den Kaiserlich Königlichen Civil- Werdienstkreuzen gehörige Band gleichsam als Abzeichen des Besißes einer solchen Medaille zu tragen.

Nach dem Ableben der mit denselben Ausgezeichneten verbleiben die Medaillen der Familie, bezüglich den Erben der Befißer und dürfen nicht zurückgestellt werden.

Wien, am 28. Dezember 1873.

Vom Kaiserlich Königlichen Oberstkämmercr-Auite.

Sroßbritannien und Friand. London, 29. De- zember. (W. T. B.) Dex Vertreter der spanishen Re- gierung hat dem hiesigen. Ausschusse der Inhabcr von Obligationen der auswärtigen spanischen Staats- \chuld eine amtlihe Depesche aus Madrid vom 28. d. M. über- mittelt, nah welcher die öffentlihe Subskription zwecks Emission von Pfandbillets zum Betrage von 180 Millionen Pesetas er- öffnet worden ist. Dieselben sollen zum Paricourse ausgegeben und durch die Nationalgüter garantirt werden. Der Zinsfuß beträgt 8 Prozent; 5 Prozent vom Kapital follen außerdem jährlih zur Amortisation verwandt werden. Die Einzahlungen auf die Subskription können zu zwei Drittheilen durch bereits fällige oder bis zum 31. d. M. nohch fällig werdende Coupons der inneren und äußeren Staatsschuld geschehen.

Frankreich. Paris, 28. Dezember. Das Gemeinde- gesch soll besondere Bestimmungen für die Ernennung des Pa - riser Gemeinderathes enthalten; die Wahlen für denselben, die dem April-Gesch von 1871 gemäß in einigen Monaten ftatt-

finden müssen, werden bereits nah diesen stattfinden. Die _

Hauptbestimnungen des besonderen Gem-inde - Gesehentwurfs für Paris find folgende: Der neue Gemeinderath für Paris wird für fünf Jahre gewählt; er besteht, wie bisher, aus 80 ge- wählten Mitgliedern, eines für jédes Stadtviertel ; er behält das Recht, \scinen Vorstand zu wählen. Drei Viertel seiner Mitglieder müssen unter den Pariser Wählern genommen werden, Jedes Mitglied des Gemeinderaths, das seine Entlassung einreicht, fann während der fünfjährigen Periode nicht wieder gewählt werden. Wähler können in Zukunft nur die sein, welche 25 Jahre alt und im Besiz ihrer bürgergerlihen und politischen Rechte sind, Paris bewohnen, dort geboren sind und" dem Mi- litärgeseb Genüge geleistet, oder ihren festen Wohnsiß haben und zum wenigsten \eit drei Jahren auf einer der vier direkten Steuerlisten eingeschrieben find. Da in Paris aber die, welche unter 400 Fres. Miethzins bezahlen, steuerfrei sind, fo sollen diese Wähler, deren Zahl ungefähr 180,000 beträgt, um wählen zu können, darthun, daß fie auf den Wahllisten von 1872 und 1873 eingeshrieben waren, ein Zeugniß beibringen, daß sie während dreier Iahre ununterbrochen ihren festen Wohnsiß in Paris hatten, und die Häuser angeben, wo sie gewohnt. Die Richtigkeit dieser Erklärungen muß von zwei Zeu,zen bescheinigt werden, welche auf der Liste der direkten Steuern eingeschrieben sind. Alle die, welche cine falsche Erklärung abgegeben, werden mit einer Geldstrafe von 100 bis 2000 Fres. und einer Ge- fängnißstrafe von einem Monat bis zu einem Iahre belegt. Iede Verurtheilung beraubt des Wahlrechtes.

Bis jetzt sind in Neu-Caledonien 3174 Verurtheilte angekommen. 248 derselben hatten sich durch besonders gutes Betragen ausgezeichnet und erhielten die Erlaubniß, sih auf der Grande Terre niederzulassen. Diese ist die größte Insel, wäh- rend die übrigen Deportirten auf der kleineren Fichteninsel unter- gebracht find. i

29. Dezember. - (W. T. B.) Der „Monde“ bestätigt, daß die Regierung cin Rundschreiben an die Bischöfe aus Veranlaffung der von ihnen zum Weihnachtsfeste erlassenen Hirtenbriefe gerihtet habe, versichert indeß, das Cirkular be- \hränke sich darauf, den Bischöfen ein bestimmtes Verhalten an- zu empfehlen, und enthalte keineswegs förmliche Vorschriftsmaß- regeln oder Drohungen gegen dieselben. Die Freiheit des bishöf- lichen Wortes sei in Frankreih unbeschränkt. Die Regierung habe den Bischöfen nur Kenntniß geben wollen, wie die Erlasse der leßteren von auswärtigen Regierungen aufgefaßt worden, um sie dadurch zu veranlassen, Gegenstände, bei welhen außer dem religiösen auch ein politisches Interesse in Frage komme, nur foweit es unter den obwaltenden Umständen rathsam er- cheine, zu berühren.

Vérfailles, 29. Dezember. (W. T. B.) Die National- Versammlung sehte heute die Budget-Berathung fori und nahm eine Vorlage, betreffend die Erhöhung- der Steuern auf einheimische Mineralöle, an. Ein Antrag auf Einführung der Besteuerung der französishen Renten-Obligationen, welcher im

Chiwa an

weiteren Ve x Si r V Go rlaufe der Sizung zur Berathung gelangte, wurde

Ñ Spanien. Ueber die Belagerung von Cartagena wird dem „Reuterschen Bureau® aus Alicante vom26. d. M. Nachstehendes gemeldet: Das s\panishe Geschwader is nah seiner Kreuzungsstation vor Cartagenæ zurügekehrt. Hier. cin- gegangene Berichte melden, daß die Insurgenten diese häufige Abwesenheit dazu benußzen, um frische Zufuhren von Lebens- mitteln zu Wasser zu erlangen. Gelegentlih erhalten sie die- selben au zu Lande, da die von den \spanishen Truppen her- gestellte Blokade noch immer unvollständig ist. Die Insurgenten- Autoritäten von Cartagena haben jüngst mehrere Personen wegen Diebstahls hinrihten lassen, was eine nahhaltige Wirkung auf die übrige Bevölkerung erzeugte. Die Belagerer waren noch nicht im Stande, sih genug zu nähern, um aus ihren Mörser- batterien zu feuern, und daher können sie von den sphäristhen Zümndbomben, die ihnen das Madrider Kriegsdepartement gelie- fert, keinen Gebrauch machen. Die Insurgenten haben dichte Schichten von Sand und Erde in das Innere der Batterien, Kasematten und Brustwehren der Forts placirt, #o daß der größere Theil der Perkussionsbomben von den Batterien der Belagerer nicht explodiren. Die Junta bezahlt für jede einge- fammelte unecxplodirte Bombe oder Granate etwa 10 Silber- groshen. Da die Insurgenten keine Kavallerie haben, finden fie es schwierig, die Positionen der Belagerer anzugreifen, auêge- nommen in kleiner Entfernung und innerhalb der Schußweite ihrer Forts. Es gelingt ihnen indeß gelegentlich, die Belagerer zu belästigen, indem sie leichte, von Maulefeln gezogene Krupps\che Kano1.en hinausbringen. Von General Lopez Dominguez, dem neuen spanischen Oberbefehlshaber, erwartet man ein energisches Vorgehen, und man glaubt, daß er in Kurzem einen Sturm versuchen werde. L E SEZ

Madrid, 30. Dezember. (W. T. B.) Das „Amtsblatt“ veröffentlicht die von Cartagena eingegangenen Meldungen über den Fortgang der Belagerung. Das Feuer aus den Forts war gestern sehr lebhaft; die vollsiändige Armirung einer Batterie dexr Belagerer, welche ein direktes Feuer gegen die Forts Calvario und San Iulian eröffnen soll, sollte bis gestern Abend geschehen sein. Die Arbeiten an der Laufgräben werden mög- lichst beschleunigt und sind letztere bereits weit vorgerüctt,

Vom General Moriones sind Nachrichten cingeiro}en, nach welchen derselbe mit seiner Armee noch in Santona und den umliegenden Ortschaften. verweilt.

Der Präsident der Cortes hat die von Madrid ab- wesenden Deputirten durch ein Cirkular aufgefordert, zum 31. d. dorthin zurückzukehren. Die Regiexung wird dem Vernehmen nach eine Botschaft an die Cortes rihien, in welcher fie ihre politische Haltung während der Dauer der Unter- brechung der Sizungen darlegen und die Nothwendig- feit betonen wird, die gegenwärtige Politik beizubehalten.

Italien. Rom, 24. Dezember. Der von dem Justiz- Minister Vigliani der Kammer vorgelegte Geseßentwurf über die Civilehe hat folgenden Wortlaut:

„Art. 1. Der bürgerliche Trauungsakt hat stets der kirchlichen Trauung voranzugehen. Dér Beamte des Civilskondes wird den Che- gatten, welche darum nachsuchen, auf ungestempeltem Papier und gratis ein Certifikat der vollzogenen Trauung ausfolgen.

Art. 2, Da1jerig- Kultusdicner, was imwer für eines Religions- Lefenntnisses, welcher u ciner kirhiichen Einseauurg schreitet, bevor die Trauung in der von dem kürgerlihen Gefeßbuche festgeseßten Meise erfolgte, wird mit einer Geldstrafe von 200—500 Lire und im Miederholungefalle mit 2 bis 7 Monaten Gefängniß bestraft.

Art. 3. Diejenigen Eheleute, welche der Bestimmung des Art. 1 entgegenl;anteln, werden mit eintr Geldstrafe von 200—-500 Lire belegt.

Art. 4. Die Folgen der Prozedur und auc der in Gemäßheit der Art. 2 und 3 verhängten Urtheile hören fär alle intecressirten Theile auf, sobald die Eheleute innerhalb dreier Monate von der kirchlichen Trauung ab gerechnet und vor geschehener Verurtheilung die Trauung in Befolg des bürgerlichen Gefelzbuches vollzogen häben.

Art. 5, Diejenigen Rechte, weiche durch das Gcseß oder durch Verfügung des Mannes von dem Stande der Wittwerschaft oder des Gôlibats abhängen, gëhen für Jedermann verlustig, welcher die kirchliche Trauung einging und derselben nicht den bürgerlichen Aft folgen ließ. as i L | j

Art. 6. Die seit dem Bestande des bürgerlichen Geseßbuches (1. Januar 1266) und vor dem gegenwärtigen Geseße nur nach reli- giösem Ritus eingegangenen S hen werden, fobald ihnen binnen 4 Mece- naten vou - der Publikation desselben die Erfüllung des bürgerlichen Aktes folgt, von dem Tage der Begehung der kirchlichen Ceremonie alb, ohne jedoch hierbei die Rechte, welche Dritte vorher erworben haben tönnten, zu välebßen, die bürgerlichen Wirkungen hervo1bringen.“

_— Die im Konsistorium vom 22. d. M. kreirten Kar- dinalpriester sind, der „K. 3.“ zufolge, die Prälaten:

Principe Don Flavio Chigi, Erzbischof von Mira und apostolifscher Nuntius in Frankreich, geb. ia Rom 31. Mai 1810; Alessandro Franchi, cinst Nuntius in Spanicn, Erzbischof von Thessalonich, geb. 55 Juni 1819 in Rom; Mariano Falcin-lli-Antoniagcci, Erzbischof von Athen und apostolischer Nuntius in Wien, geb. 16. November 1806 zu Assisiz Luigi Oreglia, Erzbischof von Damiata und Nuntius in Lissabon, geb. zu Vene bei Mondevi 9. Juli 1828; Marximiliaa von Tarnoczy, Erzbischof von Salzburg, geb. 24, Oktober 1806 zu Schwaßz unfern Brixen ; Johannes Simcr, Primas von Ungarn und E1zbischof von Gran, geb. 23. August 1813 in Stuhlweißenburg; Fojeph Guibert, Erzbischof von Paris, geb. 13. Dezember 1802 in Aix; René François Regnier, Erzbiscof von Cambray, ged T L204 zu Saint Quentin; Mariano Barrio y Fernandez, Erzbifchof von Nalencia, gcb. 22. November 1805 zu Jaca; Ignas do Nascimento Moraes Cardoso, Patriarch ven Lissabon, geb. 20. Dezember 1811 in Murcia. Der kreirten Kardinal-Diakonen find zwei: Pater Camillo Tarquini aus der Gesellschaft Jesu, geb. 27. September 1810 zu Marta in der Dibcese Montefiaêcone ; Pater Tommaso Martinelli aus dem Nugustiner-Ordcn, geb. 3. Februar 1827 in Lucca. Se. Heiligkeit Ves ftätigte dann folgende Bischöfe: Kardinal 2, Bilio, Bischof von Sa- bina und Abt von Farva; M'gr. J. Olteanu, Bischof von Gro ¡wardein, Mgr. G. T. Vassarotti, Bischof von Pinerole; Msgr. S. Nappi, Bischof von Nardo (Neapel); Msgr. C. M Hillion, Bischof von Kap Haikicn; Msor. N. Corona, Bischof ven San Luis de Potofi; Mgr. R. Ca- pone, Vischof von Esebon in part. und Coadjutor des Bischofs von Mura; Msgr. D. Bucchi-Accica, Bischof von Lystra in part, und Coadjutor des Bischofs von Norciaz Msgr. T. Salzano, Erzbischof von Édessa in part.; Msgr. N. M. de S. José Worcno y Castanneda, Bischof von Eumenia in part.; Mgr. G: Grassi, Bischof von Aulona in pa t.; Msgr. G. Maulilt, Bischof ven Tranopolis in park, ind Goadjutor des Bischofs von Lappa; Msgr. G. Lucaique, Bischof von Apollonia in part. und Coadjuter des Missions-Bischofs Petitjean in Japan; Msgr. G. C. Duret, Bischof von Antigona in park. ; Msar. G. Chevalier, Bischof von Gernicopolis in park. -

Nußland und Polen. St. Petersburg, 27. Dezember Der Kaiser hat dem Flügel - Adjutanten Fürsten Eugen Marimilianowits{ch Romanowski, Herzog von Leuchteni- berg für den Muth und die Tapferkeit, die derselbe bei den îrie- gerischen Aktionen gegen den Feind während des Feldzuges nah den Tag gelegt, am 13. Dezember einen goldenen Sébel mit der Aufschrift „für Tapferkeit“ verlichéèn. Der

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General-Adjutant General-Major Baron Frederiks, Chef des Warschauer Gensd'armeriebezirks, is an Stelle des auf seine Bitte von diesem Posten enthobenen Generals der Kavallerie Senator Ss\incelnikow, zum General-Gouverneur von Ofsfsibirien und Commandeur der Truppen des ostsibiriszen Militärbezirks unter Beförderung zum General - Lieutenant und Belaffun in der Würde eines General-Adjutanter, ernannt worden. , s E A hat Den. n Bern am 14. (26.) Dezember

4 zwischen Rußland und Der \chweizerishen Eidae- nossenschaft abgeschlossenen Niederlassungs- und Sai | delsvertrag am 11. August 1873 in Zarsfoje-S\elo Äller- | höchst ratifizirt. Diese Ratifikation i der hergebrahten Form gemäß am 18. (30.) Oktober 1873 geg e hme f O L - Ae gegen die \{chweizerishe in Ae sgetauscht worden und mit demselben Tage in Kräft

Der Entwurf des Geseßes über die Ghen der |

Sektirer und die mit denselben verbundenen bürgerlihen Rechte | ist, wie der „Grashdanin“ vernimmt, in diesen Tagen der fom- binirten Session der Reichsraths-Departements für Civil-Ange- legenheiten und Gesehe zur zweiten Prüfung zugegangen und ist somit Aussicht vorhanden, daß der Gesezentwurf noch während | der Dauer der gegenwärtigen Session des Reichsraths dem Plenum | vorgelegt werden wird. | _— Der „R. W.“ zufolge, würden folgende Personal-Ver- | änderungen stattfinden: der Gehülfe des Justiz -Ministers | Geheimer Rath von Een, würde wie Geheimer Rath Deljanow zum Mitglied des Reichsraths ernannt werden und zu seinem | Nachfolger der Ober-Prokurator Frisch ausersehen fein ; dagegen | sollte an Stelle des Staats-Sekretärs Deljanow der Chef der Ober-Preßverwaltung, Longinow, oder aber der Moskauer Pro-

den. Der bisherige Justiz-Minister Graf Pahlen sollte nach der- selben Quelle zum Minister des Innern bestimmt sein.

__— Die Frage, bctreffend die Erweiterung der Macht- béfügnisse dexr Gouverneure, steht nah der „R. D. wiederum auf der Tagesordnung. Gegenwärlig is fie auf die Initiative des Statthalters in Polen Grafen Berg angeregt wor- den, welcher die Zuerkennung größerer Kompetenz an die Gouver- neure seines Verwaltungsbezirks befürwortet.

Mit Allerhöchster Genehmigung und gemäß dem Wunsche der Kaiserin erklärt „die Gesellschaft zur Unterstühung ver- wundetexr und kranker Krieger* ihre Bereitwilligkeit, Gaben für die Nothleidenden von Ssamara zu sammeln und an die Filiale der Gesellschaft nah Sf\amara zur Verlheilung durch Delegirte zu \chicken. Nach einer Korrespondenz der „B.-Z.“ aus Orenburg isst dort die Noth nicht viel geringer als in Ssfamara.

§0. Dezember. (W. T. B.) Der „Regierungs-Anzei- ger“ veröffentlicht einen aus 18 Artifeln bestehenden Vertrag, welchen die russishe Regierung mit dem Emir von Buchara abgeschlo}sen hat. Nah den Bestimmungen desselben crhält Buchara das Gebiet am rechten Ufer des Amur-Daria und gestattez Rußland völlig freien Handelsverkehr. Die rufsishen Uniter- thanen dürfen ferner Grundbesiß erwerben und wird ihnen au die Betreibung eines Handwerks gestattet. Der Vertrag stipu- lirt ferner die Aufhebung der Sklaverei in Buchara und behält beiden Vertragsmächten die Errrihtung von Gesandtschaften vor.

Schweden und Norwegen. Stockholm, 22. Dezember. Die Regieruny hat von den Chefs sämmtlicher Behörden Vorschläge über die Nothwendigkeit Beamtengehalte eingefordert,

Bei der s{hwedis{ch-norwegishen Gesandtschaft in Lissabon is der bisherige Attaché. an derselben, Baron E. Bosanquet St. George de Kantow zum Legations-Sekretär ernannt worden.

Die Staats-Einkün fte von den Stgatswäldern oder Kronparken in den vier Vogteien des Läns Norrbotten betragen in diesem Jahre 366,625 Rth.

2merifka. New-York, 29. Dezember. (W. T. B.) Die „JIuniata“ ist mit 102 Mann von der Schiffsmannschaft des „Virginius“ hier angekommen. Nachrihten aus Cuba zufolge hat der General-Gouverneur Jovellar von der spani- hen Regierung außerordentlihe Machtbefugnisse erhalten.

Asien. Aus Calcutta wird der „Times“ mit Bezug auf die drohende Hungersnoth in Bengalen vom 96. d. M. telegraphirt: „Nachdem die Regierung die Ge:zuindars ersucht, ihre düsteren Vorausfagungen durch Belege zu rehtfer- tigen, erklären sie, daß das Jahr 1873 \{limmer als 1865 sein werde, und daß die Nahrungszufuhr für 60 Millionen Seelen um vicr Monate zu knapp ist. Herr Bernard \{chäßt das Defizit unter 25 Millionen Einw. auf eine nur zehnwöchentlihe Zufuÿr, falls Regen eintritt, Der Regen ist unbedeutend, und nah den Angaben der Bauernschaft von Behar is der Winterregen vorüber. Die Auefuhr ist fortdauernd lebhaft und übersteigt die Regierungseinfuhr um das doppelte.“ j

Afrika, Nach in Gibraltar am 29. d. M. eingegangenen Meldungen aus Fez sind die Insurgenten, welche unter Füh- rung des Thronprätendenten Emkadio die Stadt umlagerten, von dem Sultan von Marokko geschlagen worden. Ersterer ist gefangen genommen und nah Fez gebracht worden. Australien. (A. A. C.) In Fid\chi herrschte geraume Zeit Anarchie. Die mißvergnügten Weißen weigerten sich, die Steuern zu zahlen, erhoben sih in Waffen gegen Cakobau und feine Regierung, und es kam zu einem Zusainmenstoß zwischen einer Ablheilung der eingeborenen Truppen des Königs und einigen Europäern. Indeß den neuesten Nachrichten zufolge haben die Unruhen nachgelassen. Cakobau's Regierung hatte, Dank dem Kapitän Simpson von dem britischen Kriegs\chifffffe „Blanche“, ihre Autorität wiederhergestellt. Von der Verwir- rung, welche die leßte Proklamation in dem Lager ihrer Gegner verursachte, Vortheil ziehend, begannen Cakobau und seine Räthe wieder mit Strenge zu regieren, führten einen lang gehegten Plan aus und arbeiteten eine neue Verfassung aus, welche die ganze Gewalt in die Hände der Eingeborenen giebt. Diese neue Verfassung verfügt die Bildung einer geseßgebenden Körper- chaft, welche aus 20 ernannten eingeborenen Mitglicdern von denen der König jederzeit 8 entlassen kann und 8 cr- wählten Weißen bestehen soll. Kein parlamentarisher Repräsen- tant der Weißen darf einen Kabinetêposten oder irgend ein Nutzenamt bekleiden.

Die Nr. 51 des Central-Blatts für das Deutsche Rei h, herausgegeben im Reichskanzler-Amt, Bcrlin vom 29. Dezeni- ber, hat folgenden Inhalt: 1) Allgemeine Verwaitungssachen: Mit- theilungen über den Stand der Ninderpest; betr. Legitimationen für den Aufenthalt und für Reisen in Rußland; Auarweiutigen von Aus-

L

fessor Leontjew Gchülfe des Ministers der Volfsaufklärung wer- |

einer Erhöhung der

E U R E B B E.

4 ctne A

ländern aus dem Reichsgebiete. 2) Münzwesen: Notiz über die Aus- prägung vou Bundeêëamtes für das Heimathwesen. machungen, betr. : Erleichterungen beim Gebr p Poftverbindung mit Australien ; Korréspondenzberkehr mit Ceylon, den g Besitzungen in Hinter-Indien und Cl) Triest. C 6) Marine und Schiffahrt: Quarantaine-Vorschriften verschiedener Regierungen. Marine-Verwaltung.

3) Heimathwesen: zwei Erkenntnisse des i s ostwesen: Bekanntks e vonPostmandaten ;

Reichsmünzen.

1 a, Australien 2c. v1 5) Konsulatwesen: Ernennung und Exequatur - Ertheilung. 7) Personal-Veränderungen 2c.: Ernennungen 2c in dex 8) Druckfehler-Berichtigung.

Nr 95, 96 und 97 des Amtsblatts der DeutschenReichs-

Postverwaltung haben folgenden Inhalt: Nr. 95: General-Ver- fügung vom 25, Dezember 1873. vom 30. November 1871. 26. Dezember 1873. 24. Dezember 1873. Vom 25. Dezember 1873. mularen.

Abänderungen des Post-Reglements

Nr. 96: General-Verfügungen: Vom

Anwendung des neuen Fahrposttarifs.- Vom

Beförderungszeit der Couriere und Extraposten.

Entfernungsangaben in den Postdruckfor-

Vom 23. Dezember 1873. Postverbindung mit Australien.

Nr. 97: General-Verfügungen vom 27. Dezember 1873, Behänd-

lung der Post-Packetadressen. Versiegelung der Briefe mit Werthe

angabe. Erneute Warnung vor mangelhaftem Verschließen der

Wagenräume.

7 Nr. 21 des „Deutschen Postarchivs“, Beiheft zum

Amtsblatt der Deutschen Reichs - Postverwaltung,

hat folgenden Jnhalt: L. Aktenstücke uud Aufsäße: Historisch-topo=

praphisch-statistische Beschreibung der Postanstalten des Ober-Post- direktions-Bezirks Leipzig. Zur Vereinfachung des Nachweises der Geldsendungen. Der Pferdebedarf für Extraposten in früherer Zeit. Skizzen aus Westfalen. Wanderungen in Patagonien. Ueberwintexung der Mannschaft des amerikanischen Norpol-Éxpeditions\chiffes „Polaris.* IL, Kleine Mittheilungen: Der Budget - Voranschlag der Königlich bayerischen Postverwaltung. Nostmeister-Spar- und Vorschußvereiné in Oesterreich. Sparkasfenwesen in Belgien, Die Beleuchtung dex Postwagen in der Schweiz. Die Leistungen der englischen Telegraphie. Das Eisenbahnneß der Vereinigten Staaten Amerikas. Indische Cisenbahnen.?

Vervreinswesen.

_, „Detmold, 17. Dezember. . Dem unter dem Protektorate der Yurstin Elisabeth zur Lippe ins Leben getretenen UUd als Zweig*- Verein des Vaterländischen Frauen-Vereins zu Berlin anerfannten , Vaterländischen | Lippe“ in Detmold sind nah Vorlage und Genehmigung Der Ur denselben aufgestellten Statuten die Rechte einer juristischen Person Höchstlandesherrlich ertheilt worden. .

Statistische Nachrichten-

Unler dem Titel Bankstatitt (i herausgegeben vou Deutsch- Amerikanischen Oekonomist in Frankfurt «@. M., A der Zimmerschen Vuchhandlung in Frankfurt a. M., eine Tabelle erschie- nen, in welcher die statistishen Verhältnisse von ca. 300 Banken über- sihtlih nah den Rubriken, Domizil, Namen, Datum der Gründung, Kapital, Einzahlung in Prozenten, Appoints, Datum der Gmission, Einführungscours, 2 Stimmen auf 2 Aklica, Reservefonds, Usances zinsen, Zahltermine (Zinsen, Dividende), Zahlstellen, Namen der Di- rektoren, Präsident des Aufsichtêraths, Dividende 1870, 1871, 1872, (Sours Ende Dezember 1870, 1871, 1872, zusammengestellt sind. Die Tabelle enthält mithin ein sehr reithes Material in der Üübesichtlih- sten Form.

fonds iw Regierungsbezirk Trier hatte Ende 1872 23,900 Thlr. Einnahzaen (darunter 10,036 Thlr. Beiträge der Mitglicder) und 16,580 Thlr. Ausgaben (darunter 8255 Thlr. Pensionen). Das Ver- mögen des Fonds betrug Ende 1872 96,003 Thlr., 5120 Thír. mehx

als Ende 1871. i

München, 28. Dezember. Vom 27. bis 28. d. Mts. Abends sind hier an Cholera 15 Erkrankungen und 6 Todesfälle vorges kommen.

St. Petersburg, 26. Dezember. An freiwillig in die regulären. Truppen Einugetrerenen_ zählt, wie der N F \chreibt, das vergangene Jahr bis zum 1. Oktober 9510, Zieht man davon die 1162 Portepéejunker ab, welche keine reglementsmäßigen Posten einnehmen, so bleiben 8348, wovon 7256 auf die Infauterie, 784 auf die Kavallerie kommen. Die Zahl der Freiwilligen hat in

Jahre 1869 waren 4039, im Jahre 1870 waren 5334, im Jahre 1871 waren 6804, im Jahre 1872 waren 7509, im Jahre 1873 waren 9510, was also ein Zunehmen um mehr denn das Doppelte bedeutet.

Kopenhagen, 23. Dezember. Der „Miunisterialtidn.“ zufolge find in den 8 verflossenen Monalen des Finanzjahres 1872—73 an Einfuhrzoll und Stempelaäbgabe für Spielkarten 5,991,119 Rol. gegen 5,116,088 Rdl. im entsprechenden Zeitraume des vorigen Finanzjahres eingegangen. Die gewöhnlichen Zoll-, Branntweins-, Und Schiffsabgaben betrugen 6,367,236 Rdl. gegen 5,971,721 Rd. îm vorigen Finanzjahre, also eine Mehreinnahme von 395,915 Rdl. Die

in den verflossenen 8 Monaten erhobene Kriegssteuer für Waaären-

einfuhr und Brennereibetrieb betrug zusammen 1,037,808 Rdl. gegen 983,401 Rol. in den 8 Monaten des vorigen Jahres, Die gesaurmte Mehreinnahme war 449,922 Ndl.

Kunst und Wissenschaft. Nr. 22—24 (November, Dezember 1873) des denz-BXéatts des Niederrheinischen Vereins für öffent- liche Gesundheitspflege“ enthält: Ueber den Einfluß dér Bolks=- Erziehung auf die Volks-Gesundheit; Vortrag des Prof. Dr. Fiukeln- burg. Bericht über die am 8. November 1573 in Düsseldorf abge= baltene Generalversammlung des Vercins, vom Sekretär des Vereins. Üeber die Ursachen der Sommer-Diarrhöen der Kinder; Vortrag“ vont Dr. med. Schneider in Crefeld. Mortalitäts-Statistik der Gemeinde Mettmann. Mortalitäts-Statistik der Gemeinde Duisburg. Uebex die Brunnenwäss r der Stadt Barmen, von Dr. Bulk in Barmen. Mortalitäts-Statislik der Gemeinde Barmen. Städtisches Kranken- haus und Baracken in Crefeld, von Dr. Märklin in Crefeld; mit einex Tafel Zeichnungen. Die Untersuchungen der Luft in geschlossenen Räumcn, von Dr. H. Oidtmann in Linnich. Bericht über den General- bericht des Stadtverordneten Prof. Dr. Virchow über die Arbeiten der städtischen gemischten Deputation in Berlin für die Unitersuchüng dex auf die Kanalisation und Abfuhr bezüglichen Fragen (Fortseßung und Schluß). Aus der chemisch-mikcoskopischen Unte:suchungs-Station de& Vereins. Bedingungen für die Vecmiethung und den Verkauf vou" Häuiern der Barmer Bau-Gesellschaft für Arbeiter-Wohnungen. Zux Frage der Herstellung neuer Straßen. Stuttgart. thümer meldet der Landesfonservator Dr. Paulus Folgendes: Durch Grabarbeiten für die in Angriff genommene Eisenbahnlinie von Heiden=

heim nah Ulm wurde östlich an der Stadt Heidenheim, am südlichen N

Fuße des Todtenberges, der den jeßigen Friedhof und das Peterskirh= lein trägt, in tem sogen. „Todtengarten“! ein ausgedehutes Leichenfeld * aufgedeckt, das sich untrüglih als römisch erweist. Die Lage von Heidenheim in dem die s{wäbische Alb quer durchseßendes * Durchbruch des Kocher- und Brenzthales, d. h. an emer ebenen Straße von der Donau bis an die rômishe "Rä grenze (uördlich von Aalen), sowie der üÜberräschente Quellenreichthüm des malerishen Brenzthäles, verlockte s{hon die Römer, sich in Heidenheim dauernd und zahlreich anzufiedeln. Sechs zum Theil noh jeßt erkennbare Römerstraßen führen von allen Seiten auf die Stadt zu, und hon öfters fand man daselbst römischen Ges bäudeihutt und römische Inschriftsteine (meist Grabsteine), vou denen sich die wichtigsten noch in Heidenheim befinden. Das ungefähr 100 Schritte lange, leiht gegen Süden geneigte Todteufeld zieht sich östlih" von der Stadt in ein sti!les von. Felskuppen umsäumtes Séttenlhak hinein; es:enthielt, je 2 Fuß tief irn Boden und in mäßigen Entfernungen von einander, eine Anzah1 großer römischer Graburnen aus gebranutem Thon, mitunter gegen oben durch eine Steinplatte geshüßt. Dieje

Frauen-Vereine für das Fürstenthum

Der Schullehrer-Wittwen- und Waisen-Pensionê- -

den leßten fünf Jahren in folgender Proportion zugenommen? in

„C orre svon-

Üeber kürzlich aufgefundene römische Altex- 8

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