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nah jüngff Dei M intereffe ci1 in auf- ode linie berüh- und Abstin Im U von ihm zi _—_Festzustellent 8. 48, Provinziala dem Provir kunft zu erf entweder sel EStaatsbeam 8. 49; Hauptmann? ch andere Landes - Sy! tor u. \. w.)/F tor in ihre § 8. 50. Dem Landeë ihm zugeordne! schäfte ob. (C den Vorfi n Provinzialcuêf Sorge. j Der Lar verband nach und Priívaty Schriftstücke. Urkunden Dritte verbind, rung des betref feanialaulis ofern ih! e S von einem Mit: dem Amtssiegel dem Provinzial Verwaltungszwei treff der Voll h der Geschäfté an 8 51. (Sk der anderen ober ten des érsté eitige dienstliche . besondere Geschäf des L ias O2: ur Verwaltung.) Dis ¿chuische und andi lichen Beamten y S ebe un' 9) auf Vo Etat Vie N
vinzialaus\{chuß. a D dle Bean L ae eo ereLdigt.
— Geschäftsinftrutl.
“Nr. 5. 60 Q.-M. Drah:gaze, eiserne uud messin-
‘gene, 700 K. Eisen-, Kupfer, Messing-, Stadi, Binde- und Fede: draht, 380 Mille Drahtstifte, Ee eiserne und messingene Dee 590 Mille ägel, eiseine und verzinnte, 900 StückX Splinte, eiserne.
Nr. 6. 140 Mille Niete, eiserne, Faß-, Blech-, Kessel- und Kupfer-Niete, 120 Mille Holzschrauben, eiserue und messingene, 7000 Stü Schrauben mit Muttern, eiserne. L
Nr. 7. 250 Stü Hobeleiscn diver)e und 100 Stü Sägenblätter, 900 Stück S{hlsösser eiserne diverse.
Nr. 8. 50,000 M. Drahttauwerk.
Gruppe W. Í
Nr. 1. 8000 M. Eichen-, 2200 M. Eschen-, 250 M. Ahorn-, 1600 M. Mahagoni-, 200 M. Erlen-, 300 M. Rothbuchen- und 77,000 M. Fichtenholz- Bretter und Plaúken (Fichtcne Decksplatten), 5600 M. Mauerlatten und Stellungsdielen, 600_M. Kreuzholz, 4 M.3 Weißbuchenholz, 300 Stück
obelbölzer, 11 M.z3 Erlenholz, 75 K. Ebenholz, 400 K. Potholz in Stücken, 60 M. s Mahagoni- A in Blôöcken, 260 M. 3 Yellowpinnholz, 5 M.3 ihenholz, 350 Stück fichtene Spier:n, 115 Stück Mastenhölzer, 50 Stückx Mahagonifourniere, 50 M. 3 fihtenes Brennholz. Gruppe €-
Nr. 1. 1200 K. Eisenmennige, 5300 K. Bleimennige, 1000 K. Zinkweiß, 5300 K. Bleiweiß, 1650 K. Otcker, 450 K. Maschinen- und Chromgrün, 10 K. Chromgelb, 100 K. Englischroth, 25 K. Zinnober, 50 K. Mahagoni- und Casseler-Braun, 25 K. Terra de Sienna, 25 K. Ultramarinblau.
Nr. 2. 25 K. Silberglätte, 25 Pa Bronze, 100 Zas Blatigold, 25 K. Aebnatron, 550 K. Copal-,
amar-, Asphalt-, Bernstein- und Spirituslack, 80 K. Schellack.
Nr. 3. 1500 Kilo Siccativ, flüssig und pulverisirt, 5 Kilo Standöl, 100 K. Black- und Brightvarnish, 400 K. Varnish of Metalline, 300 K. Waterproof- Firniß, 3400 K. Terpentin, dicker und flüssiger.
Nr. 4. 400 K. Chlorzinklösung, 1050 K. Salz-, Sálpeter- und Shwelsäure, 50 K. Benzin, 50 K Salmiak, 250 K. Borax, 25 K. Kali, blau- saures, 125 K. Asphalt, syrisher, 50 K. Filzkitt, 100 K. Braunstein, 250 K. Knochenkohle.
Nr 5. 50 K. Hartloth, 100 K. Schlagloth, 75 K. Queckssilber, 20,000 K. Schlemmkreide, 400 K. Kreide, 150 K. Kochsalz, 8C00 K. Seife, weiße, grüne und Marinesetfe, 150 K. Wachs.
Nr. 6. 1600 K. Soda, 750 L. Spiritus vini, 1200 Stück Pußsteine, 200 K. Pottloth, 40 Stück Schwämme, 400 K. Leim für Maler und Tischler.
Nr. 7. 21,000 K. Holz- und Steinkohlenthcer, 7000 K. Harz, 1600 K. Pech, 1000 K. Patent-Wageu- chmicre,
Nr. 8. 10,000 K. Rüböl, gereinigtes, 1650 K Baumöl, 3000 K. Maschinenöl, 14,000 K Knochen- 6l, 300 K. Klauenfett, 1800 K. Stängenschmiere, 300 K. Thran, 8000 K. Talg, 2 K. Stearinsl, 13,009 K. Petroleum.
Gruppe D.
Ne, 1. 3300 K Ceméínt, 5600 Stück Chamottsteine, | 1000 Stück Scheuersteine, 3100 Kilo Chamgtt-- erde, 13,000 K. feuerfester Thon, 27 M-Lehm, oa Schleif steine, 6500 tcarin- und Talg-
S 700 K. Soh[Brandsohl-, Fahl-, Sämisch-, O ÆSchaaf- und Mastrichier Sohl - Leder, Troue4 Lederne Treib- und Binderiemen, 50 Stück «emumelfelle. | j :
B73. 1000 Stü Holzhefte für Beitel 2c, 5000
2 Stück Hammerstiele, 10,000 Stück weißbuchene
Keile.
Nr. 4. 240 M. Flanell, weiß und bunt, 400 M. Nessel, roher, 40 M. grünes Tuch, 200 M. grauer Fries, 650 M. weiße und gefärbte Leinwand.
Nr. 5. 150 K. Reßhaare, 170 M. Haariuch, 1000 K. Kuhbhaare, 230 K. Dochtgarn, 200 M. Docht- band, 10,000 K. Twist, 100 Stück Pelzlappen, 1000 Qu.-M. Filz, getheerter und ungetheerter, 1000 K Pußtlappen, wollene, 400 K. alte Lein- wand, 40 M. Dutch. E
Nr. 6. 700 K. Gummiplatten, vulkanisirte, 6000 Stück Gummiringe und Scheiben, 350 M. Gummi- ichläuhe, 2000 M. Hanfschläuche, 100 K. Kaut- \chucklösung, 50 K. vulkanisirter Gummi, 900 K. Patentpackung, 200 M. Talkpackung.
Nr. 7. 1500 Stück diverse Malerpinsel- Schrubber, Haarbesen, Handfeger, Hand-, Gewehr- und Kessel-
[M. 2064]
1220 » 4,638 ee 8,647 "
27,470 y
zum Verkauf gestellt. — Hierzu ist zum 8, Ianuar 187 — Broglie-Plaß 18 — ein Submissions Termin anberaumt ihre bezügliche, auf Stempelpapier geschriebene Offerte mit der
Schmiedecisen“ franco einzureichen haben.
Die Verkaufs-Bedingungen sind in dem diesseitigen Bureau einzusehen und können gegen Kopialien-
gebühr auch in Aktschrift bezogen werden.
Straßburg, den 18. Dezember 1878. Kaiserliches Artillerie - Depot. Verloofung, Amortisation, Zinszahlung u. # w. von öffentlichen Papieren. Hypothekeu-Aktien-Bauk. e Dypotgerenriese der Bank, welche Seitens der Besißer bisher iermit gefündigt.
Die Auszahlung erfolgt am 2. Iuli 1874 bei unserer hiesigen Kasse. Am 2, Juli 1874 hört die Verzinsung auf.
L Pommersche
Sämmtliche kündbare Ee nicht gekündigt worden find, werden
Cöslin, den 24. Dezember 1873.
— Die Haupt-Direktion,
[3838] Bergbau-Aktien-Gesellschaft „Borus}}
Wir bringen hiermit zur Kenntniß der Herren Aktionäre unserer Gesellschaft, daß der Umtausch gegen die neuen auf Thlr. 100, und Inhaber lautenden Stücke, vom
üreau unserer Gesellschaft in Marten ecfolgt. Die Herren Aktionäre werden ersucht, ihre Aktien nebst Dividendenscheinen Nr. 3 bis 5 11. Serie
der alten Aktien zu Thlr. 200., 30, dieses Monats ab, auf dem
(hro 1873 —75) und Talons an uns einsenden un
die Zusendung der neuen Aktien gewünscht wird. Unterbleibt diese Angabe, so werden wir die neuen Aktien mit derselben Werthbezeihnung absenden, unter welcher die betreffenden alten Aktien uns / Die Herren Aftienbesißer, deren Aktien uicht auf ihren Namen umschrieben |\tehen, bezügliche Cession des lebten eingetragenen Inhabers beizufügen, Marten bei Dortmund, den 27. Dezember 1873.
Die Direktiou.
Bekanntmachuna. Fn dem Artillerie-Depot Straßburg werden : 491,719,353 Kilo Gußeisen aus zerschlageuer Eisenmunitiou, Gußeisen in kleinen Stheiben, altes Schmiedeeisen in großen Beschlägen, : altes Schmiedeeisen in kleinen Beschlägen, in Straßburg lagernd,
sowie Gußeisen in Neu-Breisach lagernd : E 4, Morgeus 9 Uhr, in dem diesseitigen Bureau
4
rohrbürsten, Pech-, Wasch- und Theer uäste, 550- K. Korkholz und Korkabfälle, 28, ogen Lösch- papier und Pappe für Schiffbauzwecke, 250 Bogen Dichtungspappe, 13,000 Bogen Schmirgellein-wand und Sandèpapier, 800 K. gebackene Ochsenschuhe.
Nr. 8. 1100 Stück Fensterscheiven gewöhnliche und von Spiegelglas, 100 Stük Manometer- und S Stier, L 50,000 K. Holzkohlen,
sell im Wege der sfentlihen Submissicn vergeben
werden.
Termin zur Verdingung der Materialien in Gruppe 4. unv D. ist auf
Freitag, deu 9. Januar 1874,
Bormittags 12 Uhr, É im Verwaltungs-Bureau der Kaiserlichen Werft in Wilhelmshaven, der ins? „5%
Gruppe E.
auf ey A0 Sonnabend, den 17. Januar 1874, e acA Bormittags 12 Uhr, au f im Verwaltungs-Bur-au dec Kaiserlichen Werft in Danzig und der in Gruppe ©. auf
, ge é K (ck Dienstag, den 13. Januar 1874, Bormittags 12 Uhr,
im Verwaltungs-Bureau d¿x Kaiserlichen Werft in
Kiel, s ta anberaumt worden. Bersicgelte und mit der Aufschrift : „Meaterialien-Lieferung pro’ 1874“ [w L M “ez s versehene Offerten Nebst Probeu ‘sind zu richten: für die Mater’ alien der Gruppen A. und D. uur an die Kaiseriiche Werft in Wilhelms- haven, für die Materialien der Gruppe B. die Kaiserlihe Wercft in Danz'g, für die Materialien der Gruppe C. die Kaiserliche Werft in Kiel. Offerten müssen Preisangaben enthalten : 1) für das Bedarfäguantum jeder einzelnen Werft, und zwar franko in das Bisichtigungs-Lokal derselben geliefert, für das Bedarfsquantum der drei Werften zusammen, franko in das Besichtigungs-Lokal der Werft Kiel, Danzig oder Wilhelms- haven geliefert. «#8 L Fe G22 Genaue Angaben der Bedarfsquantitäten jeder einzelnen Werft, sowie Lieferungsbedingungen liegen in den Registraturen der drei Werften ¿zur Einsicht aus und können auf portofreie Ant:äge gegen Ko- pialien Erstattung abschriftlich mitgetheilt werden. Desfallsige Anträge sind an diejenige Werft zu richten, welche die betreffende Matarialicn-Gruppe verdingt., “m Eis ZERA L Ct C R H B E racti vir f Milhelmsbagyen, “am 10: Dezember 1873.
j al
— Doisecliche erft,
nur an
uur an
ü is
[3827] Befïauntma ch un 6. Die Lieferung von 25 eintheiligen füllung, * S D E
222 Kopfmatraßzen mit do.
soll im Wege der Submission unter den in unferm Geschäftslokale — Matrosen-Kaserne hierjelbst — ausgelegten Bedingungen und Normalproben event. den Mindestfordernden in Entrepriese gegeben werden. Die portofrei und versiegelt bis spätestens zum 2, Januar fut. Vocmittags 11 Uhr, hierher einzuseudenden, auf der Außenseite mit der Bezeich- nung „Submission auf Lieferung von Matraßeu“ zu versehenden Offerten werden pünktlich zur vorge- dachten Stunde in unserem Bureau in Gegenwart der etwa erschienenen Submittenten geöffnet werden. Ausdrücklich wird darauf aufmerksam gemacht, daß Lieferungs-Offerten, welche mit Bezug ciuf Vée- sondere, von den Unternchmern vorgelegte Proben pp., also mit einem in den Bedingungen nicht begründeten Vorbehalt abgegeben werden, unb:rüsichtigt bleiben
müssen, y
Wilhelmshaven, deu 25. Dezember 1873.
Kaiserliche Marine-Garuison-Berwaltung,
Leibmatraßen? mit? Roßhaar-
E E A
worden, wozu unternehmungsfähige Käufer Aufschrift: „Submission auf Guß- und
(Str. 68/XIL.)
A
ia“
zugleih bemerken zu wollen, unter welcher Deklaration
ugcehen.
[3836]
1) Aachen-Düsseldorfer Prioritäten wid verlooste Obligationen.
2) Aachener Bank für Handel und In- dustrie.
3) Allgemeine Deutsche Kredit-Anstalt- Aktien.
4) Allgemeine Deutsche Kredit-Anstalt- Pfandbriefe.
5) Altona-Kieler Kisenbahn-Prioritäten. 6) Aussig-Teplitzer Prioritäten.
7) Baltische Eisenbahn-Prioritäten.
8) Banque Franco Hollandaise-Aktien.
9) Bergisch-Märkische Stamm-Aktien. 10) Bergiech-Märkische Prioritäts - Obliga- gationen Serie I. bis VI. und gez. Obligationen.
i1) Bergisch-Märkische 5prozentige Nord- bahn-Prioritäten.
12) *) Berliner Handels-Gesellschafts-An- theile.
13) Berliner Kaufmannschafts-Obligationen und verlooste Obligationen.
14) Berliner Maschinenbau- Aktien (Schwartzkopft).
15) Berlin-Neuendorfer Spinnerei-Aktien. 6) Braunschweig - Hannoversche Hypo- theken-Bank-Aktien.
17) Braunschweig - Hannoversche theken-Bank-Pfandbriefe. 18) Breslau - Schweidnitz - Freiburger Stamm-Aktien.
19) Breslau-Schweidnitz-Freiburger Prio- ritäten und verlooste Obligationen (vom 1.—20. Januar, April und Juli).
20) Brest- Grajewo FEisenbahn-Aktien. 21) Brest-Grajewo Prioritäten und looste Obligationen.
29) Charkow-Azow Prioritäten loostec Obligationen.
23) *) Dessauer Gas-Aktien. 24) Deutsche Nationalbankaktien (Bremen). 25) Deutsche Vereinsbank-Aktien (Frank- furt a MO
26) Deutsche Transeatlantische schifffahrts-Aktien.
27) Deutsche Transatlantische schifffahrts-Prioritäten. 28) Dortmund- Soester Prioritäts - Obliga- tionen und verlooste Obligationen. 99) Düsseldorf-Elberfelder Prioritäts-Obli- gationen und verlooste Obligationen. 30) Dux-Bodenbacher Stamm-Aktien.
31) Desgl. Prioritäten.
32) Gothaer Grundkredit-Bank-Aktien. 33) Gothaer öprozentige Prämien-Pfand- briefe Ï. und I. Abtheilung und verlooste Pfandhriefe. 34) Gothaer Pfandbriefe I (5 Prozent),
35) Gothaer Pfandbriefe IV. (4!/, Prozent). i 36) Gothaer Privatbaak-Aklien. 37) Harpener Bergbau-Aktien. 38) Desgl. Prioritäten und Obligationen.
39) Hessische 4prozentige Nordhahn-Prio- ritäten und verlooste Obligationen.
Hypo-
VOES
und ver-
Dampf-
Dampf-
Abtheilung
Abtheilnng
verlooste
An unserer Coupon =ALasse werden bezahlt 16 :
Coupons resp. Dividendenscheine
Von
41) Kozlow-Woronesch-Prioritäten I. Emis- sion, s0Wwie verlooste Obligationen. 42) Kursk - Charkow - Prioritäten und ver- looste Obligationen.
43) Kursk-Charkow-Azow-Prioritäten und
verlooste Obligationen.
44) Königsberger N. M. Kreis-Obligationen.
45) Mansfelder Seekreis-Obligationen.
46) Magdeburg - Leipziger Prioritäten.
Em. 1867.
47) Meininger 4 prozentige Prämien-Pfand-
briefe und verlooste Pfandbriefe.
48) Meininger 4'/, prozentige und 4pro-
zentige Pfandbriefe und verlooste
Pfandbriefe.
49) 6 prozentige Moskauer
darfs-Obligationen.
50) Moskau-Smolensk-Prioritäten und ver-
looste Obligationen.
51) Niederrheinische Güter - Assekuranz-
Gesellschafts-Aktien.
52) Niederrheinische Rückversicherungs-
Aktien.
53) Nürnberger Vereinsbank-Aktien.
54) Nürnberger Bodenkredit - Pfandbriefe
und verlooste Pfandbriefe. ;
55) Oeffentliche Wasch- und Bade-Anstalts-
Aktien.
56) Ostpreussische Südbahn - Prioritäten
Littr. A. und B., sowie verlooste
Obligationen.
57) Pilsen-Priesen-Prioritäten.
58) Preussische Bergwerks- und Hütten-
Aktien.
59) Partial-Obligationen der Preussischèn Bergwerks- und Hütten-Aktien-Ge- sellschaft und verlooste Obligationen.
60) Ritterschaftliche Privatbank-Aktien.
61) Rostocker Bank-Aktien.
62) Ruhrort-Crefelder Prioritäten und ver- looste Obligationen.
63) Sardinische 5 prozentige Prioritäts-Aktien.
64) Sardinische Sprozentige Obligationen.
65) BSechleswig’sche Aktien.
66) Schleswig?sche Fisenbahn-Prioritäten und verlooste Obligationen.
67) Schuja-Tvanovo-Prioritäten, sowie ver- looste Obligationen.
68) Schlesische Zinkhütten - Btamm- Aktien und Stamm-Prioritäten (vom 15. Mai bis 15. Juli, Mai- und No- vember-Coupons).
69) Thüringer Eisenbahn-Stamm- Aktien.
70) Desgl. Prioritäten Serie I. bis IV. und verlooste Obligationen.
71) Tabacks-Gesellschaft „Union“-Aktien.
72) Turnau-Kralup-Prager Stamm-Aktien.
73) Desgl. Prioritäten, 80-
wie verlooste Obligationen.
74) 5prozentige Ungarische Staats-Anleihe von, 18T1,
75) *) Weimarische Bank-Aktien.
76) Westfälische Draht-TIndnustrie-Vereins- Aktien.
77) Partial-Obligationen des Westfälischen
Kisenbahnbe-
LKisenbahn- Eisenbahn-
Eisenbahn - Stamm-
L
40) Ttalienische Kirchengüter-Anleihe.
Draht-Industrie-V ereins.
*) Mit arithmetisch geordnetem Nummer-Verzeichniss, Berliner Handels-Gesellschatt. BRreest & Gelpcke.
tionen der vorstehend genannten Bahn erfolgt an
¿aben eine
V 9 4 A M. 21011 Bekanntmachung. Bei der in Gemäßheit tes Amortisationsplanes heute geschehenen Verloosung der Partialschuldver- schreibung der hiesigen jüdischen Gemeinde find gezogen worden: 1 Stü à 1000 Thlr. Nr. 23 O 9 A100 N 0-878 495 445 471, 650. 652. 846. 871. Mit dem 30. Juni k. J. hört demnach die Ver- zinsung dieser Obligationen auf, die den Jnhabern hierdurch mit dem Ersuchen gekündigt werden, solche am 1. Juli 1874 gegen Zahlung ihres Nennwerthes und der Zinsen pro 1. Semester 1874 an unsere Hauptkasse abzuliefern. Gleichzeitig bemerken wir, daß folgende schon früher verlooste und gekündigte Schuldverschreibungen A PRNeE bisher noch nicht zur Hebung gelangt mnd: / Nr. 794 über 100 Thlr. zahlbar am 1. Juli 1871, r 11G L O j L ¿L Ul 1872, N Ho O A ä „ 1. Juli 1872, Nr. 1189 O iz „L Juli 1873: Berlin, den 29. Dezember 1873. (a. 1067/12) Der Borstaund der jüdischen Gemeinde.
Krakau-Obershlesische L Éisenbahn.
Die Einlösung der am 2. Januar k. J. fällig
meiner Kasse in der Zeit vom 2. bis 15. Januar k, I,, Vormittags von 9 bis 12 Uhr; die hierzu erforderlichen Verzeichniß-Formulare find unentgeltlich in meinem Comptoir in Empfang zu nehmen. Breslau, den 28. Dezember 1873.
E. Heimann. Bei der gestrigen Ausloosung von [3786] Briloner Kreis-Obligationen
sind folgende Nummern gezogen : L a. 1, Emission vom 1, Oktober 1856. Lit: A N B. Nr. 136. 154, 219. 234. G C Nr. 540. 562. 566. 640, 644. 676. 799.
741. D. Nr. 816. 978. 995. 1058. 1089, 1097. 1375. 1379. 1416,
1295! 1748, 1571, 1572. 1579. 1608. 1637. 1709. 1748. 1749. b, Il, Emission vom 15. Juli 1860. A N Æ B. Nx: 100-107, D. Nr. 490, 523. 579. 593, 629. Die Besißer diefer Obligationen werden aufgefor dert, die Kapitalbeträge ad a. am 1. April 1874, ad b. am 1. Januar 1874 è bei der hiesigen Kreis-Wegebau-Kasse gegen Rückgabe der2Obligationen und der noch nicht fälligen Zins- Coupons in Empfang zu E / f Mit den gedachten Tagen hört die Verzinsung au!. Brilon, den 10. Dezember 1873.
werdenden und der in früheren Terminen fällig ge- wesenen Zinscoupons, sowie der verloosten Obliga-
Die Chaussee-Ban-Kommission. Zweite Beilage
L, __ Zweite Beilage zum Deutschen Reichs-Auzeiger und Königlih Preußischen Staats-Anzeiger.
A A R
Dienstag, den
20. Dezember
[3789]
A cs
Central-Landschaft fü
Li B Eb E B:
1873.
Statut
d @S- der
die Preußischen Staaten
Allerhöchstem „Erlaß
i: ; betreffend die Genehmigung des Statuts der Central -Landschaft für die Preußischen Staaten vom 24. Mai 1873.
Geseg-Sammlung 1873 Nr. 23 Seite 309.
Auf den Bericht vom 14. Mai d. F. will Ic das wiederbeigefü E S: will Fh d Jie erbeigefügte
„Sbatnt Der CEenutral-Landschaft für die Preußischen Staaten“ Ee As Jn Folge dieser Meiner Genehmigung und in Gemäßheit des §. 2 des Geseßzes E id ns 2 33 (Gesez-Samml. S. 75) ertheile Jch der Central-Landschaft hierdurch das Privilegium, ie in iejem „Statute näher bezeichneten, in Gemäßheit desselben zu verzinsenden Pfandbriefe und Coupons mit der rechtlichen Wirkung auszufertigen, daß ein jeder Inhaber derselben die daraus hervorgeheuden Rechte, ohne die Uebertragung derselben nahweisen zu dürfen, geltend zu machen befugt ist. Uebrigens ist dieses Privilegium vorbehaltlih der Rechte Dritter und ohne dadur für die Befriedigung der Inhaber der Pfandbriefe und ihrer Coupons eine Gewährleistung Seitens des Staats zu übernehmen, bewilligt. Dieser Erlaß _ ist nebst dem Statute durch die Geseßz-Sammlung, sowie in (Hemäßheit des Geseßes vom 10, April v. J. (Gefeß-Samml. S. 357) durch die betreffenden Amtsblätter zu veröffentlichen. 5 i Berliu, den 21. Mai 1873. gez. Wilhelm. B An die Minister des Jnnern, der Justiz, der Finan- ggez. Graf zu Eulenburg. Pr. Leonhardt zen, der landwirthschastlihen Angelegenheiten und für Camphausen. Graf von Königsmarck
Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. Dr AGeuva j E
Statut der Central-Laudschaft für
Bodtiw" i E rRE
die Preußischen Staaten.
Dm eta und Zweck des Central-Landschaftsverbandes. Vie in den Preußischen Staaten bestehenden landschaftlichen Kredit-Institute, namentlich : . die Ostpreußische Landschaft, . die Westpreußische Landschaft, . die neue Westpreußische Landschaft, . das ritterschaftliche Kredit-Institut für die Kur- und Neumark Brandenburg, . das neue Brandenburgische Kredit-Institut, . die Pommersche Landschaft, der Pommersche Landkredit-Verband, 1, das Kredit-Institut für die Ober- und Niederlausiß und / J. der landschaftliche Kredit-Verband dex Provinz Sachsen O E 2A S Statuts, einen Berband zur Förderung des Kredits der undd , ndere dur emeinsame Emissio andschaftlichen Central-Pfandbrief p Vermittelung d Aas alten nission von landschaftlichen Central-Pfandbriefen, unter ____ Mit Genehmigung der dem Verbande angehörenden Kredit-Jnstitute können demselben c dere Preußische landschaftliche Kredit-Anstalten unter den A ren des A Staluts L Me int ; i Firma und Domizil, 8. 2. Der Verband führt die Firma: ,„„Sentral - Landschaft für die Preußischen Staaten“,
hat feinen Sih in Berlin, seinen Gerichtsstand vor dem Königlichen Stadtgerichte daselbst, und besißt die
Rechte einer Korporation.
8. 3, Die Geschäfte d T E
_____§.3. Die Geschafte der Central-Land|chaft werden durch eine ,Central-Landschafts-Direkti r die Preußischen Staaten" verwaltet, welche den Verband nach Außen vertritt und aus e ‘len Biitéliene bee obersten D E A A verbundenen Institute besteht. # 1 R U t A9
Jedes dieser obersten Verwaltungsorgane wählt aus seiner Mitte das von ibm abzuordnend Mitglied der Gentral-Landschafts-Direktion. ) seiner Mitte das von ihm abzuordnende
Die Central-Landschafté-Direktion versammelt fich nah Bedürfniß, mindestens aber jährlich ein- mal und stellt ihre Geschäftöordnung selbst Fes Ih E
i 8. 4. Injoweit sich niht zur Erreichung des Zwecks der Central-Landschaft eine Konzentrati unmittelbare Ausführung der Geschäfte bei der Central-Landschafts-Direktion M Bendi d Labes die Organe der Institute des Verbandes auf Grund ihrer besonderen Verfassung und des gegenwärtigen Statuts die Geschäfte, welche in den Angelegenheiten der Central-Landschaft entweder die Verhältnisse der einzelnen Institute oder deren gegenseitige Interessen oder das Verhältniß zu den Kredit nehmenden Grund- besitzern enes en A eo d zu vermitteln,
__ Die Centra „Landschafts-Direktion hat die näheren Anordnungen hierüber, unter Aufstellung ‘ei Geschäfts-Regulativs, nach Veeständigung - mit den obersten Verwaltüngs-Ditebtionen De LeBAeRN Institute zu treffen. Ï
Den Reguisitionen der Central-Landschafts-Direktion find alle Organe der verbundenen Institute zu entsprechen verpflichtet. a
S9, Der Ressort-Minister für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten hat als Königlicher Kom- missarius die Handhabung des gegenwärtigen Statuts zu kontroliren.
: 8. 6. Bis zur Einführung abgesonderter Verwaltungseinrichtungen für die Central-Landschaft hat der in Berlin domizilirende Haupt-Ritterschaftsdirektor, welcher das Kur- und Neumärkische ritterschaftliche Kreditinstitut in der Central-Landschafts-Direktion vertritt, den Vorsiß in den Versammlungen und die laufenden Geschäfte der Central-Landschafts-Direktion zu führen, während zugleich die Geschäfslokalien und das Beamtenpersonal der Kur- und Neumärkischen Hauptritiershafts-Direktion, nah näherer Verabredung derselben mit der Central-Landschafts-Direktion, für die Berwaltungszwecke der Central-Landschaft benußt werden.
Zu den hierdurch erhöhten Kosten des Bureau- und Kassenpersonals der Kur- und Neumärkischen Haupt-Ritterschafts-Direktion haben, vorbehaltlich näherer Vereinbarung der Leßteren mit der Central- Landschafts-Direktion, die verbundenen Kreditinstitute nah Verhältniß der für sie emittirten Pfandbriefe und stattgefundenen Couponsrealisirungen (vergl. §. 23 Alinea 1) beizutragen. Unter geeigneter Berüksich- tigung dieses Maßstabes werden nah Bedürfniß auch die übrigen osten der centrallandschaftlichen Ver- waltung auf die verbundenen Kreditinstitute von der Central-Landschafts-Direktion vertheilt.
8. 7. Ueber die Einführung abgesonderter Verwaltungs-Einrichtungen für die Central-Landschaft, mit eigenen Beamten und Lokalien kann die Central-Landschafts-Direktion, unter entsprechender Verständigung mit den verbundenen Instituten (vergl. J- 45) beschließen.
Auch der Kur- und Neumärkischen Haupt-Ritterschafts-Direktion bleibt vorbehalten, mit Zustim- mung des Königlichen Kommissarius, eine solche Absonderung der centrallandschafllihen Verwaltung zu beanspruchen, wenn Leßtere eine entsprechende Ausdehnung gewonnen hat. f usg n l E B ÑEN
__ Kreditbewilligung.!! “Med 0 ea:
&. 8, Die Central-Landschaft stellt Schuldverschreibungen aus, welche die Bezeichnung; „landschaftlihe Central-Pfandbriefe*“s E tragen, auf jeden Inhaber lauten, Seitens desselben unkündbar sind und ihm mit 4 Prozent jährlich verzinst werden. Diese Central-Pfandbriefe sind dazu bestimmt, als Valuta für hypothekarishe Darlehne aus- gegeben zu werden, welche die F alenent ain auf folhe Grundstücke bewilligt haben, die innerhal ihres Bereichs belegen und nah ihrem Reglement zur Bepfandbriefung geeignet sind. 5 2 t au
Werthsermittelung. L /
8. 9. Der Befandbriefung geht die Werthsermittelung des zu beleißenden Grundstücks voran. Die- selbe erfolgt nach den Grundsäßen des Instituts, ju dessen Bereich das zu beleihende Grundstück gehört,
resp. durch dessen Vermittelung die Beleihung erfolgt. Die Organe dieses Instituts haben nah Maßgabe der Verfassung desselben die Werthsermittelung (Taxe) N Ueberall aber kann nach Anleitung des
8 1 des Geseßes vom 6. März 1868 (Geseßz-Samml. S. 206), wenn sich aus dem Behuss Regelung und Untervertheilung der Grundsteuer nah Maßgabe
des Geseßes vom 21. Mai 1861. (Geseß-Samml. S. 253), der Verordnungen vom 12. De- zember 1864 (Ge eß-Samml. S. 673 und 683) und des Geseßes vom ‘8. Februar 1867 (Geseß-Samml. S. 185) endgültig ermittelten jährlichen Reinertrage einer Liegen|schaft ergiebt, daß das nahgesuchte Darlehn, unter BerÜüksichtigung der auf dec Liegenschaft kraft privat- rechtlichen Titels haftenden Abgaben, Leistungen und Dienstbarkeiten, innerhalb des fünfzehn- fachen Betrages dieses Mde Neinertrages zu stehen kommt,
ohne weitere Werthsermittelung die Pfandbriefsbeleihung nah dem Ermessen der betreffenden Provinzial-
Landschafts-Verwaltung stattfinden. Beleihungsgrenze.
& 10. Die Höhe des ermittelten Werthes, bis zu welher Darlehne gewährt werden können, richtet sich ledigli nach den hierüber bestehenden statutarischen Bestimmungen desjenigen verbundenen Instituts, zu
dessen Bereich das zu beleihende Gruundstück gehört.
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S. 11. Abänderungen der bei den verbundenen Kredit-Infti
O Ee n verbundenen Kredit-Instituten be ) inzipi
s ee ned N n sie C S So dur landschaftliche Central: Pranbbebfe is G
dienen Jouen, der Zustimmung der Central-Landschafts-Direktion. Die Belei ; A
falls die ersten zwei Drittheile des Taxwert%s eines ländlichen Grunbiilas Ka AB darf E F, 12. Die Darlehnsnehmer h ¿E Po E
§12. DiéDarlehnôr at der Provinzial-Landschaft für deren Forde ‘api i
ia I für die übrigen in Gemäßheit des §. 16 des Denten Stats d ü D M
y P Ms agc E Fn sonst O S Mute des Statuts für die Central-Landschaft
ausdrüdcklih zu n intragung nach Maßgabe de lements S inzial-
Landschaft Q dem Grundbuchblatte des zu beleihenden Grunbsilte Dea betresfenben P
det fai L r Gmisfion der. landschaftlihen Central-Pfandbriefe erfolgt durch darlehnsweise Ueberweisung
hc fts Di i zu gewährenden Valuta an die betreffende Provinzial-Landschaft, welche der Central-Land-
{chafts- Es die 8 T des Alinea 1 entsprechende Darlehns-Urkunde vorlegt
n fh zen Verhandlungen hat das Institut, zu dessen Bereich das zu beleihende Grundstück §. 13, Für jedes bewilligte, nah 8. 12 ei ne D j i i
Central-Pfandbriefe äusgefertigt rie 4 eingetragene Darlehn daxf ein gleicher Betrug n
Darlehus-Baluta.
F. 14. Die Ausreichung der Darlehnsvaluta an den Darlehnsnehr i g Qu , : 1 a , , y is » N c YEC a Provinzial-Institut. Die Valuta wird je nah der Bestimmung n Cent Q O Er ct uus a in A R E nah dem Nen: werthe geleistet
: In leßterem Falle ist die Central-Landschaftsdirektion auch berechtigt, die Pfandbriefe zu vorhex véreinbartem Courfe selbst käuflich zu übernehmen, oder den Verk; è all L er Rec 5 R Vel feiorgen selbs flih zu übernehmen, oder den Verkauf derselben für Rechnung der Darlehns
: er Beschlußnahme der Central-Landschafts-Direktion bleibt es überlassen, den Zeitpunkt zu be- e v Un ab A Ce N Central-Pfandbriefe über P en O Eee
er Pfandbriefe der Nennwerth in baarem Gelde auszurei if S i i gus dann zu den Fonds der Central-Landschaft. i lde auszureiden ist, Der «Got R
j Gewährung der Coursdifferenz,
___ §. 15, Dem Darlehnênehmer kann auf seinen Antrag, wenn Dee Cours der landschaftlichen Central- Pfandbriefe, die er erhält, unter Pari steht, zur völligen oder theilweisen Ausgleichung der Differen? ¿wischen dem Cours- und Nennwerthe derselben, ein baarer, nah Maßgabe der 88. 16, 27, 28 und 29 zu verzinsender und zurückzuerstattender Zuschuß nach dem Ermessen der Provinzial-Landschaftsverwaltung aus deren disponiblen eigenen Fonds gewährt werden.
_ Dieselbe Befugniß steht der Central-Landschafts-Direktion in Ansehung der Bewilligung von solden Zuschüssen aus ihren disponiblen Fonds zu. Im Falle solchergestalt von der Central-Landschaft C e N H nach §. 12 es Hypotheken E haften, bewilligt worden G A die Pro-
al-Landschaftsverwaltung wegen tüderstattung der Vorschüsse der Centz:al-Landschaft, nah Maßgabe der §8. 16, 27; 28 und 29 Reverse zu ertheilen. : f ___ Iahreszahlungen für das Darlehn, Amortisationsbeiträge 2e.
E S. 16. Die für das Darlehn zu leistende Jahreszahlung richtet sih nah den Bestimmungen des gegen- wärtigen Statuts und der besonderen Verfassung des verbundenen Instituts, zu dessen Bereiche das zu be» leihende Grundstück gehört (8. 12).
„Unter allen Umständen ist aber zur Tilgung der landschaftlichen Central-Pfandbriefe ein Amörti- fationsbeitrag von jährlich wenigstens einem halben Prozent zu entrichten, wenn nicht nach der bestehende Verfassung des betreffenden Instituts höhere Raten zur Pfandbriefstilgung zu zahlen sind, bei denen es dann als Regel sein Bewenden. behält. N
Él: Die Provinzial-Landschaftsverwaltung ist befugt, unter besonderen Umständen, mit Berücksichtiguitg der vorwaltenden Verhältnisse des Falles, nah ihrem Ermessen außer den regelmäßigen Amortisationsratemn (Alinea 2) noch außerordentliche höhere Tilgungsbeiträge bei Bewilligung eines Darlehns zu bedingen. ; Er Sm Salle der Bewilligung des baaren Zuschusses zu den ausgereichten Pfandbriefen nah §. 15 des gegenwärtigen Statuts hat der Darlehnsuehmer bis zur Zurückzahlung desselben von der dafür mit» verhafteten Pfandbriefshuld jedesmal noch eine weitere Jahreszahlung von mindestens einem halben Pros zent jährlich zu leisten. | s Sowohl die Provinzial-Landschaftsverwaltung, als auch die Central-Landschafts-Direktiott, ist befugt, je bei Bewilligung eines Zuschusses zu den ausgereihten Pfandbriefen (§ 15) bis zur völligen Abbürdung desselben, höhere als die vorgedachten mindesten Jahreszahlungen für das Darlehn nah Maß- gabe der Umstände des Falles und der zur Disposition stehenden Fonds zu bedingen.
Mit Zustimmung der Provinzial-Landschaftsverwaltung kann in Ansehung der außerordentlichen Jahreszahlungen, welche deren vorschriftsmäßigen Minimalbetrag überschreiten, bei Bewilligung cines Pfand- briefsdarlehns von der Eintragung an der Stelle desselben Abstand genommen werden.
N ___ BVorschüsse.
S. 17. Zur Förderung der Operationen, behufs P ONE der centrallandschaftlichen Beleihungen, und zu deren Erleichterung können von der Provinzial-Landschaftsverwaliung aus den disponiblen eigenen On e ae u baa nach ihrem e L B unter A von ihr festzustellenden Modalitäten,
en Grundbesißern, auf deren Antrag, verzinsliche Vorschüsse in Pfandbriefen oder, unter Umständ baarem e A Regel nah “Hs auf E E bewilligt werden: E
gegen Verpfändung von Hypotheken, welche in Darlehnsforderungen des Kredit- i
ÿ Ce werden sollen (§ 12), gd : I 2) gegen Verpfändung anderer Hypotheken, welche im Bereiche des verbundenen Fnftitu
auf beleihungsfähigen ländlihen Grundstücken innerhalb der ersten zwei Drittheile e
anderen ländlichen Grundstücken innerhalb der ersten Hälfte des Werthes derselben für
den Darlehnsnehmer selbst in puvillarisch sicherer Art eingetragen sind, : gegen Verpfändung von inländischen Staats-, Kommunal- oder anderen unter Autorität 2E F E Se aer SeletiGalen Agnes geldwerthen, auf den
Jnhaber lautenden Papieren, einschließli der von dem Norddeutschen i O Dae E Schuldverschreibungen. len Bunde As E
eber das gewährte Darlehn hat der Empfänger der Provinzial-Landschaftsverw deren Ermessen einen Schuldschein oder einen eigenen (trockenen) Wechsel O | ungs s S Wird eine Hypothek verpfändet (Nr. 1 und 2), so muß dieselbe der Regel nah der Provinzial- Landschaftsverwaltung zu dem Behuf übereignet werden, daß dieselbe sih, im Falle die Zahlungsbedingun- gen des Darlehnsgeschäfts nicht erfüllt werden, daraus selbst für Kapital, Zinsen und Kosten Befriedigung han Sag Dem O N atte das Recht vorbehalten, an vollständiger Bes
igung der Provinzial-Landschaftsverwalung hinsichtlißh des Darlehn ä ie Nü \ gun forbern g hinsichtlich Darlehnsgeschäfts, die Rückcession der Hy- - In allen Fällen (Nr. 1, 2 und 3) bleibt der Provinzial-Landschaftsverwaltung eine nä A is ug en Se reie oa e Ee Kapitals, Zinsen und Kosten v erbehaE che ihr auch die Befugniß giebt, statt an das bestellte Unterpfand, ie fü S ¡ e e N E / | M e E R
/ _Auch die Central-Landschafls-Direktion ist befugt, aus disponiblen Fonds der Central- 8 Lag Maga P Brune i Grundbesißer verzinsliche Varsthtse in Pfandbriefe E
(l elde zur Förderung der Operationen, behufs Herbeiführung de t i ibungen und zu A T zu apa dis E 1AYEUng ven, (A S Ce S. 18. Die für die Provinzial-Landschaft nach §. 12 eingetragenen Darlehnsforderun de E C EALOZIR E S N Be Sicherheit Un t Aa N d - chaft angewiesen, und können von anderen Gläubigern der Provimial-Län Î (Vergl. §. 22.) j P rOO d E
S. 19. Die land\Æaftliher Centeab Pfdbr ee . 19. Vie landschaftlichen Central-Pfandbriefe werden nah dem sub A. bei ]
ormular in Apoints à 10,000 Mark, 5000 Mark, 3000 Mark 1500 Mark, 600 N
x. __-200 Mark und 150 Mark Deutscher Reichswährung unter fortlaufender i
T ausgefertigt A G Der Gentral-Landschafts-Dirxektion bleibt ü ZedÜü veitige g Gintheilungen der. Apoints A on bleibt überlassen, nachG Bedürfniß anderw itige Die landschaftlichen Gentral-Pfandbriefe werden unter der Firm s ; von demjenigen Mitgliede derselben, welches das Justitut, auf e Kae ert prpllachahac Uzogen. Leßteres wird ai
Weise in Anspruch genommen werden.
tritt, sowie zur Beglaubigung von dem Central-Landschaftssyndikat vo