1936 / 8 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 10 Jan 1936 18:00:01 GMT) scan diff

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arbeit kommt in den meisten Handwerkszweigen kaum mehr vor. Die Klagen über die Aufrechterhaltung von Regiebetrieben öffentlicher Stellen und der privaten Wirtschaft wollen nicht ver-

stummen. Verschiedenenorts wurden sogar neue Regiebetriebe eröffnet. Der vom Reichsstand des Deutshen Handwerks zentral

durchgeführte Werbefeldzug gegen das Borgunwesen hat vielfach zu einer Besserung der Zahlungsweise der Kundschaft geführt.

Internationales Vüro der Wertpapierbörsen.

Jm Laufe der leßten Monate sind die Börsen von Budapest, Oslo, Sofia und Stockholm Mitglieder des FJnternationalen Büros der Wertpapierbörsen geworden, das von der FHK gegrün- det worden ist. Präsident des Büros ist M. Edouard Jacob, Syn- dikus der Compagnie des Agents de Change an der Pariser Börse. Heute gehören also 14 europäische Börsen und Maklervereinigun- gen dem Fnternationalen Büro an. Außer“ den obenerwähnten lind in dieser Vereinigung bereits folgende Börsen zusammen- aecshlossen: Amsterdam, Berlin, Brüssel, Paris (Chambre Syn- dicale des Agents de Change und Syndikal Génerale des Ban- quiers en Valeurs), Wien, Zürih, Reval, Barcelona (freier Markt) und die Börsenmaklervereinigung in Ftalien, Alle Börsen können dem Büro beitreten, vorausgeseßt, daß sie Mitglied der Internationalen Handelskammer werden.

Augenblicklih werden folgende Fragen einer Prüfung unter- ogen: geseßliche oder andere Maßnahmen, die in den einzelnen Ländern ergriffen worden sind, um den Eigentümern von entwen- deten oder verlorengegangenen Fnhaberpapieren wirksamen Schuß zu gewährleisten; gegenseitige Anpassung der verschiedenen Börsen- eiten; Verbesserung der Kursübertragung im Rundfunk;, Ver- S bouna der zwishen den Börsen bestehenden internationalen telegraphischen Verbindungen; Bekanntmachungsarten der Evöff- nungskurse von gewissen Hauptwertpapieren an Auslandsplätßen; Maßnahmen zur Erleichterung und Förderung des Arbitrage- geschäfts.

Die Abgabe von Sefrierfleisch.

Wie bereits angekündigt, seßt im Januar die Ausgabe von Gefrierfleisch ein. Es handelt sih hierbei aus\chließlich um eine Maßnahme, die die Marktlage erfordert, da dex Bedarf an Rind- fleish zur Zeit niht im ganzen Reich voll aus der Fnlandserzeu- gung gedeckt werden kann. Aus handelsþpolitkshen Gründen ist es aber auch nicht möglich, den Fehlbedarf nux durch Einfuhr von Lebendvieh aus dem Auslande zu befriedigen. Das Gefrierfleish wird zu einem Preise abgegeben werden, der nicht nur Preis- teigerungen für Frishfleish verhindern, sondern auch geeignet n wird, den in manchen Orten aufgetretenen Preisüber- höhungen entgegenzuwirken. Die Höhe der Kleinhändelshöchst- preise für Gesrierfleisch wird durch eine Verordnung des Reichs- ministers für Ernährung und Landwirtschaft vom 7. Fanuar 1936 bestimmt. Auf Grund dieser Verordnung werden die Preisüber- wachungsstellen in den in Frage kommenden Städten die Ver- kaufspreise für Gefrierfleisch bekanntgeben. Gefrierfleisch erhalten nur die Großstädte und sonstigen Bedarfszentren, bei denen es die Lage der Rindfleishversorgung erfordert und zu deren Einwohner- [haft in hoher Zahl Bevölkerungsschichten mit geringem Einkom- men gehören.

Das Gefrierfleisch wird in den städtishen Schlachthofanlagen unter verantwortlicher Leitung des städtishen Schlachthofdirektors aufgetaut. An die Fleischer wird nur vorschriftsmäßig aufgetautes Gefrierfleisch zum Verkauf abgegeben. Durch dieses Verfahren wird erreicht, daß das Gefrierfleisch in einwandfreier Beschaffen- heit in die Hand der Verbraucher gelangt.

Neichs- und Staatsanzeiger Nr. 7 vom 9. Januar 1936. S. 4

„Die Entwicklung der deutshen Eisenbahnen als große deutsche Fngenieurleistung.“

Am Mittwoch hatte der Berliner Bezirksverein deutscher Jngenieure zu einer Festveranstaltung in den Großen Hörsaal des Neuen Physikalishen Fnstituts der Technishen Hochshule Char- lottenburg geladen, in der die riesenhaften Leistungen deutscher Jngenieurarbeit vor Augen geführt wurden, die notwendig waren, um das wichtigste deutshe Verkehrsmittel der Neuzeit, die Eisen- bahnen, zu schaffen und zu dem heutigen Stand technischer Voll- kommenheit und Betriebssicherheit emporzuführen.

Der Generaldirektor der Deutschen Reichsbahn-Gesellschaft, Dr.-rFng. e. h. F. Dorpmüller, VDF., zeigte in einer Ansprache, wie die großen Aufgaben, die das deutshe Eisenbahn- wesen der Technik stellte, die Entwicklung der gesamten technischen Arbeit und industriellen Erzeugung maßgebend förderten und wie deutshes Fngenieurschaffen dem deutshen Verkehrswesen immer neue und bessere Betriebsmöglichkeiten und größere Betriebs- sicherheit gab.

Prof. Dr.-Fng. e. h., Dr. phil, h. c. C. Matfchoß, VDF,., entwarf in seinem Vortrage: „Aus der Geschichte der Eisenbahn“ zunächst ein Bild von der tehnishen Entwicklung des Eisenbahn- wesens in Deutshland. Was die Eisenbahn für die Entwicklung der deutshen Wirtschaft und FJndustrie geleistet hat, so führte Matschoß weiter aus, läßt sih aus der Entwicklung des Eisenbahn- neves klar erkennen. Heute verfügt das Deutsche Reih über ein Gleisneß von 122 000 km, 700 000 Fahrzeugé befahren das Strecken- neß von rund §0000 km. 660000 Männer gehören zur Gefolg- schaft der Deutschen Reichsbahn, rund 2,5 Milliarden RM werden an Gehältern und Löhnen von ihr ausgezahlt. Rund 10 % der deutschen Bevölkerung leben mittelbar und unmittelbar von der Eisenbahn. Diese wenigen Zahlen lassen die ungeheuren Leistungen der Bahnen erkennen und zeigen, was das Eisenbahnwesen für die deutshe Jndustrie bedeutet. Nichts hat in die Vena emann heiten Deutschlands so gewaltig eingegriffen, nfie die Eisenbahnen. Seit man das engere Vaterland in drei Stunden durhfuhr, kam jedem Deutschen die Verlogenheit der Kleinstaaterei klar zum Bewußtsein, und er begann zu ahnen, was es heißt, eine große Nation zu sein. Jm 1871 entstandenen Deutschen Reich wollte Bismarck die Eisenbahnen in Gestalt der Deutschen Reichsbahn als festes Band um die lose Einheit der Staaten [chmieden. Als er dabei den unüberwindlihen Widerstand der anderen deutschen Staaten fand, entschloß er A wenigstens für Preußen den Staatsbahngedanken durchzuführen. Nach dem Kriege entstand aus dem |wirtschaftlihen Zusammenbruch die Deutsche Reichsbahn als größtes, einheitlich geführtes technishes und wirtschaftlihes Unternehmen, für dessen Leistung der Führer in Nürnberg wärmste Anerkennung gefunden hat. Wir Fngenieure, so shloß der Vor- tragende, sind daher dankbar und stolz, daß wir durch die technische Tat der Eisenbahn mit an vorderster Stelle in der Front für die Einigung unseres deutschen Vaterlandes kämpfen durften.

Der Leiter der Grußpe Berlin der Wissenschaftlihen Ver- einigung für Verkehrstechnik, Geheimrat Dr.-Fng. P. Kühne, VDF,, gab in seinem Vortrage: „Die Eisenbahntechnik der Gegen- wart und Ausblicke in die Zukunft“ einen Ueberblick über die gegen- wärtige eisenbahntehnische Entwicklung auf den Gebieten des Bauwefens, des Schnellverkehrs, der elektrishen Zugfsörderung sowie des Kraftverkehrswesens.

Der von der Deutschen Reichsbahn-Gesellschäft hergestellte Film von der „Parade der Reichsbahnfahrzeuge auf der zFahr- hundertfeier in Nürnberg“ führte das rollende Material der deutschen Eisenbahn in der Vergangenheit und Gegenwart im Bilde vor Augen.

Wirtschaft des Auslandes.

Ausweis der Schweizerischen Nationalbank per 7. Fanuar 1936.

Bern, 8. Fanuar. Nach dem Ausweis der Schweizerischen Nationalbank per 7. Fanuar 1936 hat sich der Goldbestand von 1388,81 Mill. sfr. gegenüber der Vorwoche so gut wie nicht verändert. Dagegen sind die Golddevisen um 1,11 Mill. sfr. weiter angestiegen auf 8,21 Mill. sfr. (7,10 Mill. fx. in der Vorwoche). Die nah dem Ultimo im Diskontgeschäft einseßende Entlastung zeigte sih beim Wechselportefeuille in einer Verminderung um 18,75 Mill. auf 133,73 Mill. sfr. (152,48), bei den Wechseln der Darlehensfkasse in einem Rückgang von 2,05 auf 83,48 Mill. r. (85,53) und bei den Lombardvorschüssen in einem solhen von 33,96 Mill. auf 108,63 (142,19) Mill. sfr. Von den umlaufenden Noten sind 69,96 Mill. r. der Nationalbank wieder zugeflossen, wodur sih der gesamte Notenumlauf in der ersten Fanuarwoche auf 1296,31 (1366,27) Mill. r. ermäßigte. Die tägli fälligen Sichtguthaben, deren Zuwachs per 31. Dezember 1935 in der ver- mehrten Beanspruchung auf der Aktivseite zu suchen ist, sind um 0,24 Mill. weiter angestiegen auf 400,83 Mill. x. Notenumlauf und täglich fällige Verbindlichkeiten waren per 7, Januar mit S % (19% in der Vorwoche) durch Gold und Golddevisen gededckt.

Das schweizerische Finanzprogramm vom Nationalrat angenommen.

Bern, 8. Fanuar. Jn seiner Rede über das Finanzprogramm ertlärte Bundespräsident Meyer, der Vorsteher des Finanz- Departements, u. a.:

Die Aufnahme des Beginns der Schweizerishen Bundesbahn- Sanierung in das Finanzprogramm wird nicht die Sanierung von der Bahnjseite her verhindern. Der Bundesrat hat volles Ver- trauen zu deren leitenden Organen. Die Bundesbahnschulden sind Schulden des Bundes; sie sind für unsere Kreditlage E N ebenso für die allgemeine Zinsgestaltung. Deshalb dürfen wir sie beim Finanzprogramm nicht außer aht lassen. Eine Ziwangs- konversion unserer Staatsschulden wäre eine sehr gefährliche Sache; die Nationalbank rät dringend davon ab. Durch freiwillige Konversionen haben wir in den leßten Jahren den Zinsfuß eines großen Teiles unserer Schulden erheblich vermindert. Unser Durch[chnittszins steht heute unter 4%. Von einem Mittel, das da und dort empfohlen wird, der Abwertung, will ih gar nicht sprechen. Jn allen Ländern, wo sie vorgenommen ivurde, hat sie die Lösung der durch die Krise aufgeworfenen Fragen nicht ge- bracht. Das Beispiel Belgiens ist deutlih. Der Bundesrat steht einer Abwertung mit aller Entschiedenheit entgegen und hält sie für einen unglücklihen Weg, um aus der Krise herauszukommen.

Der Nationalrat sprah sich sodann mit 120 bürgerlichen gegen 55 sozialdemokfratishen Stimmen für das Finanzprogramm, welches das Staatsbudget ausgleichen soll, aus.

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Das Ergebnis der Brüsseler Freg-Verhandlungen.

„Brüssel, 8. Fanuar Jn der zu Beginn dieser Woche in Brüssel abgehaltenen Sißung des Direktionsausschusses der Jnter- nationalen Rohstahlexportgemeinschaft beschäftigte man sih zu- nächst mit. der Frage der illegalen belgischen E roorelielerurtaen, Schon bei früheren Besprehungen war auf die Notwendigkeit hingewiesen worden, die sich aus den Ausfuhrlieferungen der belgischen Außenseiter ergebenden C durch die Ein- führung eines Eisenausfuhrlizenzsystems in Belgien zu beseitigen.

Da jedoch bisher in dieser Frage eine Entscheidung noch nicht etroffen werden konnte, sahen sih die Führer der verschiedenen Vanderaru nen veranlaßt, sich zum belgischen Wirtschaftsminister zu begeben, der im Veraufe der Besprechungen eine beschleunigte Prüfung dex Angelegenheit zusagte. j N

Erörtert wurden in der Brüsseler Siyung weiterhin Ab- rehnungsfragen, die sih insbesondere auf die abgelaufenen Ver- bandsjahre Aben. Jn Brüssel wurden außerdem mit den Vertretern der British Fron and Steel Federation weitere

Einzelheiten über die Regelung der Exporte und der Einfuhr-

mengen nach England besprochen. Die Verhandlungen hierüber sollen in der nächsten Woche in Paris bzw. London weitergeführt werden.

Wie der DHD. erfährt, werden bei dieser Gelegenheit auch die Besprechungen forgeseßt werden, die in Brüssel mit den Ver- tretern der Eisenindustrie der Südafrikanischen Union wegen eines Anschlusses dieser Gruppe an die Jreg begonnen wurden. Fm übrigen kam man bei den Verhandlungen mit den Engländern zu einer Regelung der kontinentalen Halbzeugeinfuhr nah Eng- land in der Weise, daß die bisher durch das Kontingent begrenzten Halbzeugbezüge Englands für die Monate Februar, März und April 1936 insgesamt um zusäßlich 100 000 t, also monatlich um je 33 300 {t erhöht werden. Für die Monate Mai und Funi hat die E Gruppe sih ‘bereits eine weitere Option für Halbzeug im gleihen Rahmen einräumen lassen. Ueber dke Re-

gelung der Preise für diese Lieferungen sind noch Verhandlun- gen notwendig Die Frage einer allgemeinen Preisänderung- bei den internationalen Eisenverbänden ist in Brüssel niht ange- shnitten worden

Berliner Börse am 9. Zanuar.

Jm Verlauf wieder Kursbesserungen.

Jm Vergleich zum Vortage zeigte das Geschäft an der Dle, 2 Zum "Teil bemerkte man sogar kleine Abgaben der Kulisse, die dem ganzen Verkehr bei Eröffnung der Börse ein uneinheitlihes *

gen Berliner Börse anfänglich einen kleinen Umfang.

Gepräge gaben. Die Anspannung im Mittelmeer trug natur-

gemäß zu der anfänglihen Zurückhaltung bei. Späterhin jedoch wurde die Tendenz wieder ziemlih fest, besonders Spezialpapiere

begegneten steigendem Fnteresse. Allenthalben ergaben sih Kurs- besserungen, die gegen Schluß der Börse in Spezialpapieren bis über 2 % ausmachten.

Unter den Montanpapieren waren Mansfeld und Rhein- stahl (je + 124) etwas stärker begehrt. Die übrigen Montan- papiere lagen ebenso wie Braunkohlen, Kali und chemische Werte

während der ge Börse ziemlich ruhig, dagegen hat das Kauf-

interesse für verschiedene Elektropapiere zugenommen. So ge-

ivannen Rheinische Elektrizität 24 2, Elektrishe Schlesien 1 %*

und Accumulatoren 2%. Die Börse erwartet bei diesen drei Gesellshaften wieder günstige Abschlüsse. Fn A.E.G. dagegen (— 4) bemerkte man wieder einige Glattstellungen. Auch R.W.E, lagen 1 % niedriger. Das Hauptinteresse des Publikums konzen- trierte sih jedoch auf verschiedene Spezialpapiere, von denen Deutsche Linoleum, Deutscher Eisenhandel und Reichsbank je 21, Junghans und Stöhr 2 % gewannen.

Die feste Tendenz übertrug sih auch auf den Kassamarkt. Hier waren unter anderem Großbankaktien um je 1 % gebessert. Da- gegen zeigte sich in Rentenwerten geringes FJnteresse. Tages- geld war zu 224 bis 3% wieder reihlich vorhanden. Am inter- nationalen Devisenmarkt ergaben sich keine Veränderungen. O und Dollar notierten in Berlin, unverändert 12,28 bzw.

Wochenübersicht der Reichsbank vom 7. Januar 1936.

(In Klammern Zu- und Abnahme gegen die Vorwocbe) :

Aktiva. NM 1. Goldbestand (Barrengold) sowie iîn- und aúüs- ländishe Goldmünzen, das Pfund fein zu 1392 Neichsmark berehnet „e 82 927 000 und zwar: r o. 000) / Goldkassenbestand .. .. RM 62 263 000 Golddepot (unbelastet) bei auêländishen Zentralnoten- Dae E 4 „20 264 000 2. Bestand an deckungsfähigen Devisen . .. 5 101 000 (— 128 000) 3. a) » Neichsshatzwechseln .. ..« 4 350 000

(— 49 020 000)

b onstigen Wechseln und Schecks . .| 3891 596 000 I G y (— 606 689 000) 4 e deutschen Scheidemünzen - « « « 220 391 000 (+ 68 158 000) E « Noten anderer Banken . . . . « 5 996 000 (+ 746 000) 6, é « Lombardforderungen « « « « « 44 211 000 (darunter Darlehen auf Neichsschaß- | (— 39 946 000) wechsel NM 26 000) S T7, " « deckungsfähigen Wertpapieren « « « 348 693 000 j (+130 000) 8 y sonstigen Wertpapieren . « « « «. 315 020 000 (— 128 000) 9, G v MOHHGER T a o os e 727 889 000 (+ 32 473 000) assiva. j 1. Grundkapital . Pat L 150 000 000 2, Reservefonds: (unverändert) a) gesebliher Reservefonds „« 71 265 000 (unverändert) b) Spezialreservefonds für künftige Dividenden- U U e 40 261 000 (unverändert) O onstige Nil A 359 658 000 (unverändert) 3. Betrag der umlaufenden Noten « « « « « « «| 4006 804 000 (— 278 363 000) 4. Sonstige täglih fällige Verbindlichkeiten « « . 716 857 000

(— 314 935 000) 5, Zu eine Kündigungsfrist gebundene Verbindlich- T T E A

ac) 300 929 000 (— 1 068 000)

Verbindlichkeiten aus weiterbegebenen, im Inlande zahlbaren Wechseln RM —,—.

Erläuterungen: Nach dem Ausweis der Reichsbank vom 7. Fanuar 1936 f sih in der verflossenen Bankwoche die gesamte Anlage der Bank in Wechselu und Schecks, Lombards und Wert- papieren um 695,7 Mill. auf 4603,9 Mill, “RM verringert. Fm einzelnen haben die Bestände an Handelswechseln und -schecks um 606,7 Mill. auf 3891,6 Mill. RM, an Lombardforderungen um

6, Sonstige Passiva

39,9 Mill. auf 44,2 Mill RM und an Reichsschazwehseln um

49,0 Mill. auf 4,4 Mill. RM abgenommen, dagegen die Bestände

an deckungsfähigen Wertpapieren um 0,1 Mill. auf 348,7 Mill. F Die Bestände an sonstigen Wertpapieren stellen 5

zugenommen.

sih bei einer Abnahme um 0,1 Mill. auf 315,0 Mill. RM.

An Reichsbanknoten und Rentenbankscheinen zusammen sind Y 295,8 Mill. RM aus dem Verkehr zurüdcgeflossen, und Ae! #

sih der Umlauf an Reichsbanknoten um 278,4 Mill, n Mill RM, derjenige an Rentenbankscheinen um 16,9 V 381,4 Mill. RM ermäßigt. j nahm um 66,7 Mill. auf 1478,9 Mill. RM ab.

ill. auf

eingezogener auf 220,4 Mill. RM erhöht.

bei einer Abnahme um- 70000. RM - 87,6 Mill RM. Fm einzelnen eel sih die S bei einer Zunahme um 53 000 RM auf 82,5 Mill. RM, die Bestände an deckungsfähigen

Devisen bei einex Abnahme um 123 000 RM auf 5,1 Mill. RM. F

Fortseßung des Handelsteils in der Ersten. Beilage.

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Verantwortlich:

für Schriftleitung (Amtlicher u. Nichtamtlicher Teil), Anzeigenteil ;

und für den Verlag: Präsident Dr. Schlange in Potsdam für den Handelsteil und den brigen redaktionellen Teil: Rudolf Lan 3 Y in Berlin-Lichtenberg.

Druck der Preußischen Druckerei- und Verlags-Aktiengesellschaft, F

Berlin, Wilhelmstraße 32. : Fünf Beilagen

(einshl. Börsenbeilage und zwei Zentralhandelsregisterbeilagen).

R abei! (R U R S Ca R R E E

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Der Umlauf an Scheidemünzen Die Bestôäckg

der Reichsbank an Rentenbankscheinen haben sich auf 27,5 k à Reichsmark, diejenigen an Scheidemünzen unter Berücksichtigung von 2,9 Mill. RM neu ausgeprägter und 1,4 Mill. RM wieder * Die fremden Gelder zeigen mit 716,9 Mill. RM eine Abnahme um 314,9 Mill. RM, Die Bestände an Gold und deckungsfähigen Devisen betragen F

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Erscheint. an jedem Wochentag abends.

monattih. Alle Postanstalten nehmen Bestellungea an, in für Selbftabholer die Anzeigenstelle SW 68, Wilhelmstraße 32.

einschließli des Portos abgegeben. O - Ir. 8

Snhalt des amtlichen Teiles.

Deutsches Reich.

Ernennungen und sonstige Personalveränderungen. F Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis.

Neichsbankgirokonto

Sazßungsänderung der Provinzial - Lebensversiherungsanstält

Hannover.

Bekanntmachung über die Abwicklung der Restgeschäfte der auf- «ch

gelösten Landstelle Rostock.

Vekanntmachung über die Umsaßsteuerumrehnungssäße auf Reichsmark jür die nicht in Berlin notierten ausländischen

Zahlungsmittel für die Umsäße im Monat Dezember 1935.

B»kanntmachung des Reichs- und Preußischen Ministers des Jnnern über das Verbot der Verbreitung einer ausländischen

Druckschrift im Inland.

Anordnung 20 der Ueberwachungsftelle für Lederwirtschaft

(Höchstzulässige Preise für rohe Felle und Häute der Zoll- tarif-Nr. 153) vom 10. Januar 1936. Preisbekanntmachung Nr. 1 der Ueberwachungsstelle für Leder- wirtschaft. vom 10. Januar 1936. Gebührenordnung der Ueberwachungsstelle für Wolle und andere Tierhaare. (Neue Fassung vom 9. Januar 1936.)

Amtliches. Deutsches Neich.

Der Führex und Reichskanzler hat den Landwirt Dr. Carl Petersen zum Konsul des Reichs in Puebla (Mexiko) ernannt,

Der Führer und Reichskanzler hat dem Geheimrat Professor Dr. Ludwig A # ch o. ff in- Freiburg i. Br. anläßlich seines 70. Geburtstages am 10. Januar 1936 den Adlerschild des Deutschen Reichs mit der Fnschrift „Ludwig Aschoff, dem verdienten deutschen Forscher und Lehrer auf dem Gebiet der Gesundheits wissenschaft“ verliehen.

Vekanntmachung über den Londoner Goldpreis

gemäß § 1 der Verordnung vom 10. Oktober 1931 zur Aenderung der Wertberechnung von Hypotheken und sonstigen Ansprüchen, ' die auf Feingold (Goldmark) ; lauten (Veichsgesetzbl. 1 S. 569). Der Londoner Goldpreïs beträgt am 10. Januar 1936 für eine Unze Feingold „. .... ., =141 sh 04, in deutshe Währung nah dem Berliner Mittel- kurs für ein englisches Pfund vom 10. Ja- nuar 1936 mit NRM 13,28 umgerechnet = RM 86,5740, fur ein Gramm Feingold demnach -. . « = pence 54,3990, in deutshe Währung umgerechnet. « « « = NM 2,78342.

Verlin, den 10. Januar 1936.

Statistische. Abteiluug. der Reichsbank. Dr. Döôcing.

——

SazungSs8änderung der Provinzial-Lebensversicherungsanstalt Hannover.

Die Paragraphen 1 Z. 1 und 2, 2 3. 3, 4, 5 3. 2, 6 3.3, 8— 13, 14 3. 1, 2 und 4, 15—21 dex Sahtung der Pro- avinzial-Lebensversicherungsanstalt Hannover, gültig ab 8. Mai 71933, sind geändert. Die Saßung lautet in der neuen Fassung Tröigendermaßen: ; Abschnitt [. Allgemeine Bestimmungen.

§ 1. Rechtsste!lung und Geschäftsgebiet. 1. Die Provinzial-Lebensversicherungsanstalt Hannover Y eine gemeinnüßige Anstalt des Hannoverschen Provinzia verbandes und wird unter - Gewährlei tung des Provinzialver- bandes nah den Bestimmungen dieser Sabung verwaltet.

2. Die Anstalt besißt Rechtsfähigkeit durch staatliche Ver- leihung, sie ist eine S N des öffentlihen Rechts und ist gur Führung eines Dienstsiegels. berehtigt. Sie hat ihren Siß in Hannover und ihren Gerichtsstand bei dem Amts- und Land- gerichte Hannover.

9. Das Geschäftsgebiet der Anstalt ist die Provinz Hannover. Die Ausdehnung des Geschäftsgebietes ist mit Genehmigung der zuständigen Ministerien zulässig.

S 2. Zweck und Gegenstand des Geschäftsbetriebes.

1. Im Juteresse des gemeinen Nußens und zux Förderung der allgemeinen Wohlfahrt, insbesondere zur Förderung von Sied-

1 ohentag Bezugspreis durch die Post monatlich 2,30 ÆK .einshließlich 0,48 Æ& Zeitungsgebühr, aber ohne Vestellgeld; für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle 1,90 ÆA

Einzelne Numntiern bieser Ausgabe kosten 30 /, einzelne Beilagen 10 44. Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages Fernsprecher: F 5 Bergmann 7573.

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Berlin

A itianircme-reu

Verlin, Freitag, den 10. Fanuar, abends

zur Befestigung des Grundbesizes, Seßhaftmachung der Bevölke- rung und Hebung ihres Wohlstandes ist die R zum gemein- nUßigen, jeden Erwerbszweck ausschließenden Betriebe aller Arten der Lebens-, Unfall- und Haftpflichtversiherung sowie der Auto- tasfkoversicherung berechfigt.

¿ Mit ministerieller Genehmigung kann der Geschäftsbetrieb der Anstalt auch qu andere Versicherungszweige der Personen- versicherung ausgedehnt werden.

3. Die Anstalt ist befugt, Rückversicherung zu geben und zu nehmen und sih mit anderen öffentlih-rechtlihen und gemein- nußtigen Versicherungsunternehmungen zur gemeinsamen Ueber- nahme von Versicherungen durch Mit- und Rückversicherung zu- jammenzuschließen.

S) Sonderrechte der Anstalt.

1, Als gemeinnüßige Anstalt des öffentlihen Rechts ist die Anstalt berechtigt, die Mitwirkung und Unterstüßung anderer Be- hörden und- Beamten gegen Erstattung der baren Auslagen in Anspruch zu nehmen, soweit geseßliche Vorschriften oder dienst- liche Juteressen nicht entgegenstehen.

2. Jnbesondere ist die Anstalt befugt, Grundbücher einzu- sehen und einfache oder beglaubigte Abschriften von Grundbuch- blättern zu erfordern.

& 4, Bekanntmachungen.

__ Oeffentliche Bekanntmachungen der Anstalt erfolgen, soweit hierüber niht in dèr Sabung selbst oder den Allgemeinen - Ver- siherungsbedingungen Bestimmung gelroffen ist, in der von dem Verwaltungsrat zu bestimmenden Weise.

Abschnitt IL

Vermögens- und Rechnungslegung, 8 5.

1. Das Vermögen der Anstalt ist von dem anderer Provin- zialinstitute getrennt zu halten und darf nur im Fnteresse der Anstalt und der Versiherungsnehmer Verwendung finden.

2. Die Anlegung der Bestände der Prämienreserven und des sonstigen freien Anstaltsvermögens hat nach den im Geschäftsplan der Anstalt festgelegten und von der Aufsichtsbehörde genehmigten

Vorschriften zu exfolgen.

S 6. Uebershuß und Fehlbetrag der Jahresrechnung.

1, Die Jahresrechnung der Anstalt is getrennt für die Lebensversicherung, Haftpflicht-. und Unfallversiher1ung und die Autokaskoversiherung aufzustellen. :

2. Das zur Deckung der Verbindlichkeiten aus der Lebens- versicherung dienende Vermögen und die Uebershüsse aus der Lebensversicherung dürfen grundsäßlih nur zugunsten der Lebens- versicherung verwendet werden. Der reine Uebershuß aus dem Geschäftsbetriebe der Lebensversicherung, wie er sich aus der Jahresrechnung ergibt, wird nah näherer Maßgabe des Geschäfts- plans der Anstalt an die Versicherten Überwiesen.

Die Betriebsübershüsse der Unfall-, Haftpflicht- und Auto- kaskoversiherung werden Schadenausgleihsrücklagen mindestens solange überwiesen, bis diese die geshäftsplanmäßig vorgeschrie- bene Höhe ereriht haben.

3. Wenn sih wider alle Wahrscheinlichkeit einmal in einem Rechnungsjahr kein reiner Ueberschuß ergeben sollte und die Bei- träge und die in den Versiherungsrücklagen verfügbaren Mittel zur Deckung der Verpflichtungen der Anftalt nit ausreichen sollten, so hat der Hannoversche Provinzialverband den Fehlbetrag vor- zuschießen. Die Anstalt hat den Vorschuß zu erstatten, sobald sie dazu in der Lage ist und bis dahin auf Verlangen angemessen zu verzinsen.

4. Etwaige Betriebsverluste eines Jahres in der Unfall-, Haftpflicht- und Autokaskoversiherung werden zunächst aus den Schadenausglèihsrücklagen gedeckt. Soweit diese zur Deckung des Verlustes nicht ausreichen, kann der Verlust im Rahmen der ge- shäftsplanmäßig vorgesehenen Bestimmungen vorgetragen wer- den. Soweit Verluste niht vorgetragen werden sind sie durh Jnanspruchnahme „der Garantie des Hannoverschen Provinzial- Verbandes (vergleiche Ziffer 3) zu decken. Die Auffüllung der Schadenausgleihsrücklage erfolgt erst, sobald der Verlust des Vor- jahres E, as 9. Eine Verpflichtung der Versicherungsnehmer zur Leistun von Nachschüssen besteht nicht. ? y fung

8 7.

Im Falle der Auflösung der Anstalt wird das nah Deckung aller Verbindlichkeiten verbleibende Vermögen an die zur Zeit Versicherten als besondere Dividende verteilt.

88.

Rechnungslegung.

_ Das Rechnungsjahr P das Kalenderjahr. Die Bücher sind jährlih abzuschließen. Auf Grufnd der Bücher und nah den von der Aufsichtsbehörde hierfür erlassenen“ Vorschriften ist ge das verflossene Rehnungsjahr eine Bilan nebst Gewinn- und Verlust- rechnung aufzustellen und mit einem die Verhältnisse und die Ent- widlung der Anstalt erläuternden Berichte dem Oberpräsidenten (Verwaltung des Provinzialverbandes) zur Prüfung und Ab- nahme vorzulegen.

Abschnitt [11

Verfassung und Verwaltung. 8 9. Die Anstalt wird nah den Bestimmungen dieser Satzung ver-

lungen, zur Verminderung der Verschuldung in Stadt und Land,

Anzeigenpreis für den Raum einer fünfae

59 mm breiten Beile 1,10 ZA Cie 2 mm hohes und 92 mm breiten

Berlin SW, 68, Wilhelmstraße 32. seitig bes in rettis j unterstrihen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande hervorgehoben werden sollen. Befristete Anzeigen müssen 3 S vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.

waltet durch

» gebildete Personen, s regelmäßig mittels besonderen anzustellen. vom Oberpräsidenten (Verwaltung des Dauerangestellte bestellt werden.

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. die Einführung

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Deutscher Reichsanzeiger Staatsanzeiger.

i , einer dreigespaltenen 3 mm hoben und eile 1,85 ÆK, Anzeigen nimmt an die Anzeigenstelle Alle Druckaufträge sind auf ein-

hriebenem Papier völlig druckreif einzusenden, insbesondere ist anzugeben,

welche Worte etwa durch Fettdruck (einmal

Postschectkonto: Berlin 41821

O rwa Em TER E 1. den Vorstand, 2. den Verwaltungsrat, 3. den Oberpräsidenten der Provinz Hannover (Ver- waltung des Provinzialverbandes),

8 10. Vorstand.

1. Der Vorstand führt die unmittelbare laufend j der Anstelt ( ufende Verwaltung etriebes und seiner Gefolgshaft und der gemeine Nußen von Bolk und O es erfordern. 5 G , 2. Der Vorstand vertritt die Anstalt gerihtlich und a - gerihtlich. - i E E Be Der Vorstand kann aus einem oder mehreren Mitgliedern bestehen. FUr die Mitglieder können Stellvertreter bestellt werden. Der Oberpräsident (Verwaltung des ein Vorstandsmitglied zum Generaldireftor, der auh im Vorstand den Vorsitz führt und über die Geschäftsverteilung entscheidet. Die“ Bestellung des Generaldirektors bedarf der Bestätigung des Reichs- und Preußishen Wirtschaftsministers. S Dem Generaldirektor liegt die Anstellung und Entlassung der Angestellten des Fnnen- unî h a Beobachtung der vom Verwaltungsrat erlassenen Grundsäte ob. 4. Der Vorstand hat die Beratungen und Entscheidungen des Verwaltungsrats vorzubereiten und auszuführen. Entscheidungen und in zweifelhaften Fällen hat er den Vorsißenden des Verwaltungsrats zu hören. l

Er hat die Anstalt so zu leiten, wie das Wohl des

Provinzialverbandes) bestellt

und Außendienstes der Anstalt unter

Bei wichtigen

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1. Dem Vorstande können von dem Oberpräsidenten (Verwal- E des Provinzialverbandes) nah Bedarf Obevrbeamte zugeordnet verden. / 2. Die sonstigen zur Besorgung der Verwaltungsgeschäfte er- forderlichen Hilfskräfte,

Ì insbesondere versicherungstehnisch vor- ind von dem Generaldirektor 10 Z. 3 Abs. 2) : n Dienstvertrages auf Kündigung Doch können diese Angestellten in geeigneten Fällen Provinzialverbandes) als

8 12.

1. Die Anstalt gibt rechtsverbindlihe Erklärung unter der Bezeichnung : mit der Unterschrift von zwei Vorstandsmitgliedern oder der Unter- schrift eines Vorstandsmitgliedes und eines Bevollmächtigten ab. 2. Stellvertretende Vorstandsmitglieder stehen den ordentlichen Vorstandsmitgliedern j schriften gleich.

„Provinzial-Lebensversicherungsanstalt Hannover“

hinsihtlich der Vollziehung von Unter- S* 13;

Der Generaldirektor ist der unmittelbare Dienstvorgeseßte aller im Dienst der Anstalt stehenden Mitglieder des Beamten und Angestellten.

Vorstandes,

8 14. Verwaltungsrat.

1. Der Verwaltungsrat besteht aus dem Landeshauptmann als Vorsißenden, dem Generaldirektor und mindestens 3 höchstens 7 vom Oberpräsidenten (Verwaltung des 4 Jahre zu bestellenden Mitgliedern.

Der Vorstand ist berechtigt, an den Sitzungen des Verwal- tungsrats beratend teilzunehmen.

2. Mitglied des Verwaltungsrats können nicht sein Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, organe privater Versicherungsunternehmungen.

„9. Ein Mitglied verliert seine Mitgliedschaft mit dem Auf- hören der für seine Ernennung geltenden Bedingungen.

4. Für die Mitglieder ist die gleiche Zahl von Stellvertretern zu bestellen. sprehend auch für die Stellvertreter.

Provinzialverbandes) auf

Beamte, Angestellte und Außen- Die Bestimmungen in Ziffer 1 bis 3 gelten ent-

& 15.

„Der Verwaltungsrat führt die Aufsicht über die gesamte Ge- häftsfühvung des Vorstandes. [heidung in den ihm ausdrüdlih durch diese Satzung vorbehaltenen Fragen, sowie in allen wichtigen Angelegenheiten der Anstalt, die nicht ausdrücklich der Entscheidung des Öberpräsidenten (Verwal- tung des Provinzialverbandes) vorbehalten sind.

Jhm liegt ferner ob, die Ent-

S 16.

Der Verwaltungsrat kann von dem Stande der laufenden Verwaltun;

nehmen. Zu seiner Zuständigkeit gehören insbesondere: L

dur Einsicht der Akten und Bücher jederzeit Kenntnis

die Vorbereitung aller dem Oberpräsidenten (Verwaltung des Provinzialverbandes) zu unterbreitenden Vorlagen,

die Entscheidung über Beschwerden gegen Verfügungen des Vorstandes,

. die Anlegung verfügbarer Gelder und Reserven unter

Berücksichtigung der darüber bestehenden Vorschriften,

. die Festseßung und Aenderungen des Geschäftsplans der

Anstalt und der Allgemeinen Versicherungsbedingungen nebst Tarifen,

. der Abschluß von Rückversiherungs- und Betriebsverträgen,

die Entscheidung in zweifelhaften Versicherungsfällen,

. die Vornahme außerordentlicher Revisionen der Vermögens8=-

verwaltung,

Í neuer Versicherungsarten der Lebens-, Unfall- und Haftpflichtversicherung sowie die Einführung neuer Versicherungszweige,

die Aufstellung der allgemeinen Grundsäße für die Anstellung des Junen- und Außendienstes der Anstalt.