1936 / 68 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 20 Mar 1936 18:00:01 GMT) scan diff

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Zentralhandelsregisterbeilage zum Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 67 vom 19, März 1936. S. 4

Dobrilugk. [77489] Bekanntmachung.

Jn unser Genossenschaftsregister ist heute“ bei der unter Nx. 2 eingetragenen Genossenschaft - in Firma „Deutsch- Sornoer Spar- und Darlehnskasse, ein- etragene Genossenschaft mit unbe- Fhräntter Haftpflicht“ folgendes einge- tragen worden:

Statut vom -24.- November -1935. Gegenstand des Unternehmens is: Be- tricb einer Spar- und Darlehnskasse: 1. zur Pflege des Geld- und Kreditver- kehrs und zux Förderung des Spar- sinns, 2. zur Pflege des Warenverkehrs (Bezug landwirtschaftliher Bedarfs- artikel und Absay landwirtschaftlicher Erzeugnisse), 3. zur Förderung der Ma- [chinenbenußung.

Dobrilugk, den 29, Februar 1936.

Das Amtsgericht. Dobrilugk. [77490] Bekanntmachung.

Jn unser Genossenschaftsregister - ist heute bei der unter Nr. 17 eingetragenen Genossenschaft in Firma „Elektrizitäts- und Maschhinengenossenshaft Nexdorf, eingetragene Genossenshaft mit be- schränkter Haftpflicht“ in Nexdorf, N. L folgendes eingetragen worden:

Statut vom 19. Januar 1936. Gegen- stand des Unternehmens ist: der Bezug, die Benutzung und Verteilung elektrischer Energie, die Beschaffung und Unter- haltung eines Stromverteilungsneßes so- wie gemeinschaftlihe Anlage, Unterhal- tung und Betrieb von landwirtschaft- lihen Maschinen und Geräten.

Dobrilugk, den 29. Februar 1936.

Das Amtsgericht. Frankfurt, Oder. [77491]

Jn unsex Genossenschaftsregister 1st heute bei der unter Nr. 89 eingetragenen Lossower Elektrizitäts-Genossenschaft ein- getragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht eingetragen worden, daß durch Beschluß der Generalversammlung vom 25. 4. 1935 ein neues Statut er- richtet worden ist. Gegenstand des Unternehmens is jeßt der Bezug, die Benußung und Verteilung elektrischer Energie, die Beschaffung und Unterhal- tung eines Stromverteilungsneßes sowie gemeinschaftlihe Anlage, Unterhaltung und Betrieb von landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten.

Frankfurt (Odèr), den 14. März 1936.

Das Amtsgericht.

Nürnberg. [77492]

1. Schupfer Spar- und Darlehens- kassenverein e. G. m. u. H. in Schupf, Gn.-Reg. 1 48 Hersbruck: Die Generalversammlung vom 24. Juni 1934 hat die Annahme eines neuen Statuts beschlossen. Gegenstand des Unternehmens ist nun der Betrieb einer Spar- und Darlehenskafse: 1. zur Pflege - des Geld- und Kreditverkehrs und zur Förderung des Sparsinns; 9. zur “Pflege des Warenverkehrs (Be- zug landwirtschaftl. Bedarfsartikel und

Absay landwirtschaftl. Erzeugnisse); 3. zur Förderung der Maschinen-

benußung.

2 Milchlieferungsgenossen schaft Ellenbach e. G. m. b: H. in Ellen- bach, Gn.-Reg. Il 2 Hersbruk: Die Ge- neralversammlung vom 8. Februar 1936. hat die Annahme eines neuen Statuts beschlossen. Gegenstand des Unter- nehmens is nun die Verwertung der von den Mitgliedern in ihrer Wixtschaft gewonnenen Milch auf gemeinschaftliche Rechnung und Gefahr.

3 Milchlieferungsgenosseuschaft

Behringersdorf e. G. m. b. _H. in Behringersdorf, Gn.-Reg. -1 57, Lauf: Die Genossenschaft ist. aufgelöst. . Nürnberg, den 13. März 1936. Amtsgericht Registergericht,

Schwerin, Mecklb. [77493] Genossenschaftsregistereintrag vom 4. 4. 1935: Firma Vishverwertung des Schutverbandes, eingetragene Genossen- schaft mit beschränkter Haftpflicht, Schwerin i. M., wird gelöscht. Amtsgericht Schwerin, Mecklb.

Wetzlar. [77494] Jn unser Genossenschaftsregister ist heute unter Nr. 125 die Milchabsaß- genossenschaft, eingetragene. Genossen- schaft mit beschränkter Haftpflicht in Erda, eingetragen worden. Gegenstand des Unternehmens ist die Verwextung der von den Mitgliedern in ihrer Wirt- schaft gewonnenen Milch. auf gemein- schaftlihe Rechnung und Gefahx. Die Genossenshaft beshränkt ihren Ge- \chäft8betrieb auf den Kreis ihrer Mit- glieder. Statut vom 18, Januar 1936. Wetlar, den 14. März 1936. Amtsgericht.

5. Musterregister.

Velbert, Rheinl, [77495] Jn unser Musterregister wurde heute folgendes eingetragen: M.-R. 480, Grüter & Co., Velbert, ein versiegeltes Paket, enthaltend 3 Schlüssel, Fabrik- nummern 78, 78 a, 79, plastishe Er- zeugnisse, Schußfrist 5 Fahre, angemel- det am 12, März 1936, 9 Uhr. Velbert, den 13. März 1935. Amtsgericht, *

7. Konkurse und Vergleichssachen.

Berlin. [77750]

Uebex das Vermögen des Bau- meisters Nikolaus von Seela in Berlin- Zehlendorf, Argentinische Allee 177, ist nach Ablehnung des Vergleihsver- fahrens heute, 114 Uhr, das Anschluß- konkursverfahren eröffnet worden. 354, N. 71. 36. Verwalter: Handels- gerichtsrat i. R. Paul Minde, Berlin- Schmargendorf, Hundekehlestr. 11. Frist

‘zux Anmeldung der Konkursforderun-

gen bis 5. April 1936. Erste Gläubiger- versammlung am 8. April 1936, 124 Uhr. Prüfungstermin am 15. Mai 1936, 11 Uhr, im Gerichts- gebäude, Berlin N 65, Gerichtstx. 27, Zimmer 316, III1. Stockwerk. ffener Arrest mit Anzeigefrist bis 5. April 1936.

Berlin, den 14. März 1936. Amtsgericht Berlin, Gerichtstr. 27, i Abt. 354.

Berlin. [77751] Uebex das Vermögen des Kaufmanns Friß Wagner, Berlin-Charlottenburg, Bismarckstr. 107, ist heute, 1124 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet worden. 9354. N. 55. 36. Vevrtwvalter: Rechtsanwalt Dr. Paul Adler, Berlin W 50, Tauengienstr. 14. Frist zur Anmeldung der Konkursforderungen bis 5. April 1936. Erste Gläubigerver- sammlung am 8. April 1936, 10% Uhr. Prüfungstermin am 13. Mai 1936, 1114 Uhr, im Gerichtsgebäude, Berlin N 65, Gerichtstr. 27, Zimmer 316, 111. Stockwerk. Offener Arrest mit Anzeigefrist bis 5. April 1936, Berlin, den 14. März 1936. Amtsgericht Berlin, Gerichtstr. 27, Abt. 354. Braunschweig. [77752] Ueber den Nachlaß der am 16. 12. 1935 verstorbenen Ehefrau des Schneider- meisters August Tappe, Anna geb. Böttcher, zu Braunschweig, Radefklint 8, ist am 14. März 1936 das Konkursver- fahren eröffnet und der Direktor i. Paul Welge in Braunschweig, Fasanen- straße 7, zum Konkursverwalter er- nannt. Dinglicher Arrest und Anzeige- frist bis 3. April 1936. Konkursforde- rungen sind bis 3. April 1936 bei dem Konkursgericht anzumelden. Erste Gläu- bigerversammlung am 9. April 1936 und Termin zur Prüfung der ange- meldeten Forderungen am 14. April 1936 vor dem Konkursgeriht, Wilhelm- straße 53, Zimmer 12, Braunschweig, den 15. März 1936. Das Amtsgericht. 5.

Gilgenburg. [77753] Konkursverfahren.

Ueber das Vermögen des Kaufmanns Hermann Wolff in Gilgenburg wird heute, am 16. März 1936, 11 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet, nahdem der Antrag auf Eröffnung des Vergleichs- verfahrens abgelehnt ist. Der Prozeß- agent Liebig in Gilgenburg wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkürs- forderungen sind bis: zum 8. April 1936 bei dem Gericht: anzumelden, Es wird

zur Beschlußfassung über die Beibehal- |

tung des ernannten oder die Wahl eines anderen Verwalters sowie über die Be- stellung eines Gläubigeraus\shusses und eintretendenfalls über die im § 132 der Konkursordnung bezeichneten Gegen- stände und zur Prüfung der ange- meldeten Forderungen auf Donnerstag, den 16. April 1936, 11 Uhr vormittags, vor dem unterzeihneten Gericht, Zim- mer Nr. 4, Termin anberaumt. Allen Personen, welche eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besiy haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nihts an den Gemein- schuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Vérpflihtung auferlegt, von dem Besiße der Sahe und von den Forderungen, für welche sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in An- spruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 1. April 1936 Anzeige zu machen. Amtsgericht in Gilgenburg.

Ilfeld. [77754]

Uebex den Nachlaß der verstorbenen Witwe Minna Bo, geb. Buchholz aus Benneenstein ‘ist am 16. März 1936, 13 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet worden. Konkursverwalter: Kaufmann Otto Ließmann in Benneckenstein. All- gemeiner Prüfungstermin den 24. April 1936, 12 Uhr, Zimmer 12, Anmeldesrist und- offener Arrest mit Anzeigepflicht bis 10. April 1936.

Amtsgericht in Flfeld.

Königsberg, Pr. [77755] Ueber das Vermögen der Zuer- warenfabrik Lux Gesellshaft mit be- schränkter Haftung in Königsberg (Pr.), Plantage 17, ist am 14. März 1936, 12 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Konkursverwalter: Dipl.-Kfm. Dr. Rie- derer, Königsberg (Pr.), Tragheimer Kirchenstraße 56. Anmeldefrist bis 20. April 1936. Erste Gläubigerver- sammlung am Mittwoch, den 22. April 1936, 19 Uhr, Zimmer 240. Allgem. Prüfungstermin am Mittwoch, den 29. April 1936, 10 Uhr, Zimmer 240. Offener Arrest mit Anzeigepflicht bis 13, April 1936. j mtsgeriht Königsberg (Pr.).

R. | Paßmann“

Ratibor. Bekanntmachung. [77756]

Ueber das Vermögen der Frau Hed- wig Niemewt, geb. Schober in Ratibor, zuglei als Juhaberin déx Besohlanstalt Niemeß, Schuhwarenreparaturen und Maßwerkstatt sowie Lederhandelsgeshäft in Ratibor, Lange Straße 49, ist am 16. März 1936 um 12 Uhr das Kon- kursverfahren eröffnet worden. Kon- fursverwalter: Bücherrevisor Georg Kunz in Ratibor, Lange Straße 36. Frist zur Anmeldung der Konkursforderun- gen bis einshließlich den 8. April 1936. Gläubigerversammlung zur Beschluß- fassung über a) die Beibehaltung des ernannten oder die Wahl eines ‘anderèn Verwalters, b) die Bestellung eines Gläubigerausschusses, c) die Hinter- legungsstelle für die Konkursmassen- gelder, Wertpapiere und Kostbarkeiten, d) die sonstigen Gegenstände des § 132 der Konkursordnung und Prüfungster- min am 16. April 1936 um 9 Uhr vorx dem Amtsgericht hier, Neue Straße 25, Zimmer Nr. 21 im 1. Stock. Offener Arrest mit Anzeigepflicht bis 8. April 1936 einschließlih. 3 N 4a/36. ; Amtsgericht Ratibor, 16. März 1936.

Rostock, MeckIb. [77757] Konkursverfahren.

Ueber den Nachlaß des am 1. 11, 1935 verstorbenen Kaufmanns Otto Heiden- reich in Rostock wird heute, am 13. März 1936, nahmittags 1254 Uhr, das Kon- fursverfahren eröffnet. Konkursver- walter: Rechtsanwalt Maaß in Rosto. Anmeldefrist und offener Arrest mit Anzeigepfliht bis zum 1. April 1936. Erste Gläubigerversammlung und all- gemeiner Prüfungstermin am 9. April 1936, vorxmittags 10 Uhr, Staatsver- waltungsgebäude (Ständehaus), Zim- mer Nr. 36. j

Rostock, den 13. März 1936.

Amtsgericht.

Aachen. Konkursverfahren. [77758] Das Konkursverfahren über das Ver- mögen des Schuhhändlers Wilhelm Paß- mann in Aachen, Stiftstraße 2, handelnd untex der Firma „Schuhhaus Wilhelm ebenda, wird nach Abhal- tung des Schlußtermins aufgehoben. Aachen, den 13. März 1936. Amtsgericht. Abt, 7.

Altenburg, Thür. [77759] Konkursverfahren.

Das Konkursverfahren über das Ver- mögen des Holzgroßhändlers Friedrich Eduard Meißner in Altenburg, Fnhabers der Firma Friedrih E. Meißner daselbst, wird nah der Abhaltung des Schluß- termins hierduxch aufgehoben.

Altenburg, den 16. März 1936.

Das Amtsgericht.

Arnsberg. [777 60]

Konkursverfahren.

Jn dem Konkursverfahren über das. Vermögen der Firma Cosack’sche Papier-,

fabrik G. m. b. H. in Arnsberg ist zur Abnahme der Schlußrehnung des Ver- walters, zux Erhebung von Einwendun- gen gegen das Schlußverzeichnis der béi

der Meaus zu berücksihtigendèn För-*

derungen und. zux Beschlußfassung! der Gläubiger über die niht verwertbären Vermögensstücke sowie zur Anhörung der

Gläubiger über die Erstattung der Aus?

lagen und die ag einer Vergü- tung an die Mitglieder des Gläubiger- ausschusses der Schlußtermin auf" den 6. April 1936, mittags 12 Uhx, vorx dem Amtsgericht hierselbst, Eichholz- straße 1, Zimmer 5, bestimmt. - - Arnsberg, den 12. März 1986. : Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Aschaffenburg. Bekanntmachung. Das Amtsgericht Aschaffenburg. hat in dem Konkursverfahren über das Ver- mögen der Firma „„Abeivag“‘ Aschaffenburger Bekleidungswerk- statt Aft. Ges. in Aschaffenburg zux Prüfung allenfallsiger. nahträglih ange- meldeter Forderungen, Abnahme der Schlußrechnung, zux Erhebung von Ein- wendungen gegen das Schlußverzeichnis und die ScMlubratinunga, zur .Beschluß- fassung über. die nichtverwertbaren .Ver- mögensstücke sowie zux Festseßung der Vergütung und Auslagen der Mit- glieder des Gläubigeraus|chusses Schluß- termin bestimmt auf Mittwoch, den 8. April 1936, nachmittags 3 Uhr, Zimmer Nr. 98 des Amtsgerichts. Die Schlußrechnung nebst Belegen und das Schlußverzeichnis sind auf der Geschäfts- stelle, Zimmer Nx. 84, niedergelegt. Die Vergütung und Auslagen des Konkurs- verwalters sind in der Höhe, wie in der

Schlußrechnung eingestellt, antragsgemäß | H

festgeseßt. Aschaffenburg, den 14. März 1936. Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Bautzen, [77762]

Das Konkursverfahren über dén Nach- laß des Reichsbahnassistenten "August Mros in - Soriÿ wird nach Abhaltung des Schlußtermins hierduxrch aufgehoben. Amtsgericht Bauten, den 14. März 1936.

Festenbeérg.' [77763] Das O über das Vefk- mögen des Tischlermeisters Wilhelm

Moch in Festenberg wird gemäß § 204 K.-O, eingestellt, weil eine den Kosten

[77761].

des Verfahrens entsprechende Masse nicht vorhanden ist. : Amtsgericht Festenberg, 12. März 1936.

Fürth, Bayern. [77764]

N 7/36, Das Amhtsgeriht Fürth i. Bayern hat mit Beschluß vom 5. März 1936 das Konkursverfahren über das Vermögen der Firma Friß Neger & Co., offene Handelsgesellschaft, Glasschleiferei, Spiegelfabrik und Silber- belege in Fürth i, B,, Balbiererstr. 7/9, mangels Masse gemäß § 204 der K.-O. eingestellt.

Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Goldap. [77765]

3 N. 5/33. Das Konkursverfahren über das Vermögen der Dampfmühle Goldap A. G. in Goldap wird nah erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hiermit aufgehoben.

Amtsgericht Goldap, den 12. März 1936. Goldberg, Mecklb. [77766] Beschluß.

Das Konkursverfahren über den Nachlaß des am 6. Juni 1934 in Gold- berg verstorbenen Schuhmachers Hugo Karnay in Goldberg wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins auf- gehoben.

Goldberg, Meckl., den 13. März 1936.

Amtsgericht.

Grossschönau, Sachsen. [77767] Das Konkursverfahren über das Ver- mögen des Gastwirts und Fnhabers eines Kleinhandels8geschäfts für Kolo- nialwaren, Hermann Theodor Schubert in Seifhennersdorf, wird nah Abhaltung des Schlußtermins hierdurh aufgehoben. Großschönau, S., den 6. März 1936. Das Amht3gericht. Walberstadt. Beschluß. [77768] Das Konkursverfahren über den Nachlaß der am 10. April 1935 zu alberstadt verstorbenen Witwe Luise heermann, geb. Sechting wird nach er- folgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Halberstadt, den 13. März 1936. Das Amtsgericht.

Walle, Saale. [77769] Konkursverfahren.

Das Konkursverfahren über das Ver- mögen des Allgemeinen Konsum-Ver- eins zu Nietleben, eingetragene Ge- nossenschaft mit beschränkter Haftpflicht, Nietleben bei Halle a. S., wird nah erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben.

Halle a. S., den 14, März 1936.

Das Amtsgericht. Abt. 7.

Hirschberg, Riesengeb, [77770] Beschluß.

__9. N, 13 a/35. Das Konkursverfahren

über den Nachlaß der am 4, Mai 19832

in Hirshberg im Riesengebirge ver-

storbènèn Marie Haberkorn aus Hirsch-

berg im Riesengebirge wird nach er-

folgter © Abhaltung des Schlußtermins

hierdurch“ aufgehoben.

- Hirshberg im Riesengebirge, den

28. Februar 1936.

a Amtsgericht.

Husum, [77771] Das Konkursverfahren über. den Nachlaß des verstorbenen Peter Fieland wird eingestellt, weil éine den Kosten des Verfahrens entsprehende Konkurs- inässè nicht vorhanden ist. Husum, den 27, Februar 1936. Das Amtsgericht.

Leipzig. [77772] 107 N 3/36. Das Konkursverfahren über das Vermögen der in Auflösung begriffenen offenen Handelsgesellshaft untex der im Handelsregister eingetra- genen Firma „Robert Aer Nachf.“ (niht Robert Degener_.Nahf. G, m. b. H.) Ss mit Drogen, Be- triebsstoffen und elen in Leipzig. Bitterfelder Straße 12, vertreten durch den Gésellshafter Kaufmann Gustav Heerwald und Rechtsanwalt Dr. Büch- ner in Leipzig als Nachlaßpfleger des verstorbenen Kaufmanns und Mitgesell- schafters Gustav Otto Schneider, wird nah Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Amtsgericht Leipzig, Abt. 107, am 11, März 1936.

Leipzig [77773] 1 K 311/33, Das Konkursverfahren über das Vermögen der Firma

„Deutsche Treue‘ Revisions- und Treuhand-Gesellschaft, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Hasft- pflicht in Liquidation in Leipzig, früher Härtelstraße 14, jegt Salomon traße 14 bei Käßner, Liquidatoren: Kaufmann 5. Otto Steinmüller und Willibald Mohr, beide in Leipzig, wird nach Ab- haltung des Schlußtermins und Durch- syrung des Nachschußverfahrens hier- urh aufgehoben. Ï Amtsgericht Leipzig, Abt. 107, am 13. März 1936.

Schalkau. [77774] Konkursverfahren Max Leuthäu- ser, Rauenstein. Nach abgehaltenem Schlußtermin und vollzogener Schluß- verteilung wird das Verfahren aufge- hoben. | Schalkau, den 9. März 1936.

Das Amtsgericht. Franke,

C Sonneberg, Thür. [77773 Konkurs Seelemann, Sonneber

Schlußtermin „zux Abnah-ne derx Vey waltungsshlußrechnung, nahträgliher Prüfungstermin, Erhebungen von Ein wendungen gegen das Schlußverzeihniz zur Beschlußfassung der Gläubiger über die niht verwertbaren Vermögensstüs icird auf 6. April 1936, ïo Uhr Zimmer 19 bestimmt. ; Sonneberg, den 11, März 1936.

Amtsgeriht. Abt. V,

Dr. Venter i. V

Wurzen, [77776] Jn dem Konkursverfahren über den Nachlaß des Oberpostinspektors Juliuz Alfred Grummet in Wurzen wird Ter min zur Abnahme der Schlußrechnung zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeihnis und zur Ve- schlußfassung der Gläubiger Über die nihtverwertbaren Vermögensstücke auf den 9. April 1936, nachmittags 3 Uhr, vorx dem unterzeihneten Ge- riht, Schloßgebäude, Sißzungssaal, be stimmt. 3 K 1/36. i Amtsgericht Wurzen, 16. März 1936,

Fürstenwalde, Spree. [77777 Vergleichsverfahren. Ueber das - Vermögen der Firm

J. W. Martini Nachsl., Jnh. Käthe Linke in Fürstenwalde, Spree, ist am 16. März 1936, 16 Uhr, das Vergleichs, verfahren zur Abwendung des Kon kurses eröffnet worden. Vergleichsver walter: Bücherrevisor R. Meyer in Fürstenwalde, Spree, Denkmalsplaß 7, Vergleichstermin am 18. April 1936, 10 Uhr, vor dem Amtsgericht in Fürstenwalde, 1. Stockwerk, Zimmer Nr. 20. Die Gläubiger werden an gefordert, ihre Forderungen alsbald anzumelden. Dex Antrag auf Eröff» nung des Verfahrens nebît seinen An- lagen und das Ergebnis der weiteren Ermittlungen sind auf der Geschäfts stelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. 5 Fürstenwalde, den 16. März 1936. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts, Paderborn. [77778] Vergleichsverfahren. Ueber das Vermögen der Mes Theodor Wirowsky, Automobile, ader- born, Jnhaber Automechaniker heu Wirow\ky in Paderborn, Bahn of straße 58, wird heute, 10 Uhr, das Ver- gleihsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet. Der Sparkassen- direktox i. R. Franz Filter, Steuer- und Wirtschaftsberater in Paderborn, Husener Str. 8, wird zum Vergleihs- verwalter bestellt. -Cin Gläubigerbeirat wird nicht bestellt. Alle Gläubiget vers den aufgefordert, ihre „Forderungen alsbald anzumelden. Termin zur Ver- handlung über den Vergleichsvorschlag wird auf den 16. April 1936, 10 Uhr, an Gerichtsstelle, Zimmer 18, anbt- raumt. Der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens nebst seinen “Anlagen und das Ergebnis der wetteren Ermitt- lungen sind auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Paderborn, den 14. März 1936. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Saarbrücken. [77779] Vergleichsverfahren. | Der Kaufmann Edmund Klassen n Saarbrücken, Jakob-Fohannes-Stträßé 0, Juhaber eines Eisenwaren- Und Haus haltungsgeschäfts, hat am 14; Mätj 1936 bei Gericht den Antrág ‘auf Er- öffnung des Vergleichsverfahrens gur Abwendung des Konkurses gestellt, Zum vorläufigen Verwalter“ ist der Rechtsanwalt Dr. Weber in Saar- brücken bestellt worden. ; Saarbrücken, den 14. März 1936. Das Amtsgericht. Abt. 18.

Schmölln, Thür. [77780] Vergleichsverfahren. : Das Vergleihsverfahren über das Vermögen der : j Riedel in Gößniß, Inhaberin der nid eingetragenen Firma Josef, Grâft, Möbelwerkstätten in Gößnigt, ist nat Bestätigung des angenommenen Ver- gleihs am 11. März 1936 aufgehobe! worden. i 4 Schmölln, den 14. März 1936. Das Amtsgericht. [7720] Beschluß. : Jn dem Vergleichsverfahren übet das Vermögen des Kolonialwaren händlers Albert Czarneyki in Warel (Müriß), Eichholzstr. 1: 1. Der in n Vergleihstermin vom 11. März 19 angenommene Vergleich wird hierdurŸ bestätigt. 2. Infolge der Bestätigung des Vergleichs wird das Verfahren auf

Waren.

thoben. È : ° Wacen-Müriß, den 11. März 1936. Amtsgericht. Verantwortlich

für Schriftleitung (Amtlicher und Nichb amtlicher Teil), Anzeigenteil und für del Verlag: Präsident Dr, Schla n g! in Potsdam; E für den Handelsteil und den ubr redaktionellen Teil: Rudolf Lan b in Berlin-Lichtenberg. Druck der Preußischen Drutckere!-

und Verlags - Aktiengesellschaft, Berl Virbeimsttahe 32,

Frau Elsa Gräfe geb.

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Deutscher Reichsanzeiger Preußischer Staatsanzeiger.

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Berlin, Freitag, den 20. März, abends

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nicht ohne weiteres angängig erscheint, und die bestehenden Bestimmungen über die Umlegung landwirtschaftlicher Grundstücke die Ausweisung von Land für andere Zwedcke als für die verbesserte Flächenaufteilung nicht zulassen, bedarf es eines Sondergeseßes.

Zu §8 1—4,

Das preußische Enteignungsrecht geht davon aus, daß der Enteignete für den ihm enteigneten Grundbesiß eine die Entziehung oder Beeinträchtigung des Eigentums voll ab- geltende Entschädigung in Geld erhält, Es beschränkt die Enteignung auf das zur Herstellung des enteignungs- berehtigten Unternehmens unmittelbar benötigte Grund- Ubareinit Demgegenüber Fete das gegenwärtige N

ebereinstimmung mit inzwischen ergangenen anderen fer er- | ‘nehmen sein, wie es überhaupt vermieden werden muß, dur geseßlihen Regelungen die Gewährung einer „angemessenen“ E Befiveinweisung ae Jnteressen p Be: Eu digung vor und stellt in § 3 im Einklang mit dem auf | teiligten zu beeinträchtigen. Jn besonderen Fällen hat der die Erhaltung eines freien und gesunden deutschen Bauern- | Kulturamtsvorskeher nah § 8 Abs. 3 die Befugnis, eine vor-

i tums gerichteten Bestreben des S Staates | läufige Besibeinweisung schon v Entschei j von Sitte und Anstand. den Grundsay auf, daß die Entschädigung für enteignetes Ca Rabe ho F 9 N U ean f s

Bekanntmachung über die Ausgabe der Nummer 9 der | Grundei : » ; ; E ta (8 ) gentum in Land gewährt wird. Die Durchführung | ordnen. Hierbei ist an Fälle gedacht, in d der Ent- Preußischen Geseßsammlung. dieses Grundsayes wird allerdings niht lückenlos möglich scbädigtmgsberechtigt is de Lage Lies weihen Uu d0O

S I S und auch nit immer erforderlich oder zweckmäßig sein, ü

m: Tllaad bers Y R E E dos eeignetes Ersayland versügbar ist. Selbst wenn dies der Amtliches. s E

all ist, kann Land für Entschädigungszwecke häufig zu an- Bekannimachung über den Londoner Goldprei

gemessenen Bedingungen im Wege des freihändigen Erwerbs gemäß § 1 der Verordnung vom 10. Oktober 1931 zur Aenderung der. Wertberechnung von Hypotheken und

nicht beschasfi werd Tsïos Hindernis wird durch die Ausdehnung des Enteuicungsrechtes auf das Entschädigungs- sonstigen Ansprüchen, die auf Feingold (Goldmark) lauten (Neichs8gesezbl1. 1 S. 569).

land beseitigt, wie es in § 1 Abs. 1 vorgesehen 1. Hierbei ist es im Juteresse aller Beteiligten geboten, das zur Ent- eignung vorgesehene Gebiet räumlih auf einen Bezirk zu begrenzen, wie er in § 1 Abs. 2 umschrieben ist. Dadurch wird gewährleistet, daß der Kreis der zur Landabgabe Ver- s G pflichteten beschränkt bleibt und daß der Allgemeinheit bei Der E R E am 20. März N A der Durchführung dex Entschädigung keine unverhältnis- ür eine Unze Feingo î = 8s j aki d p Fi S id in deutsche Währung nach dem Berliner Mittel- mäßigen Kosten auferlegt werden. Eine Abweichung von furs für ein englishes Pfund vom 20. März 1936 mit RM 12,285 umgerechnet . « = RM 86,9981, für ein Gramm Feingold demnah « « « = pence 54,3669, in deutshe Währung umgerechnet « « . « = RM 2,78290. Berlin, den 20. März 1936.

8 1 Abs. 2 ist lediglih im Rahmen des § 14 Abs. 2 aus den zur Begründung dieser Vorschrift angegebenen Gründen Statistische Abteilung der Reichsbank. Dr. Döring.

Fnhalt des amtlichen Teiles.

Deutsches Reich.

Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis.

Begründung zum Geseß über den Grunderwerb für die Kanalisierung der Mittelweser.

Bekanntmachung über die Anmeldung von deutschen Auslands- forderungen. .

Verordnung über Landungspläße im Bezirk des Landesfinanz- amts Karlsruhe.

Vekanntmachung über ‘die Ausgabe- der Nummer 24 des Reichs-

geseßblatts, Teil T.

Die Feststellung des Landentschädigungsplanes, die nach S 8 durch die Enteignungsbehörde erfolgt, muß mit mög- lihster Beschleunigung durchgeführt werden. Ein Rechts- mittel gegen den Plan isst nicht vorgesehen, weil er ein ein=- heitliches Ganzes darstellt und weil die Möglichkeit, ihn nach- träglich in Einzelheiten abzuändern, dazu führen würde, daß das Verfahren meist in vollem Umfange neu durchgeführt werden müßte. Jn dem Plan is der Zeitpunkt zu bestim- men, zu dem die Beteiligten in den Besiß des ihnen zuge=- teilten Landes eingewiesen werden. Die Besißeinweisung exfolgt kraft Geseves, ohne daß es eines besonderen Ein- weisungsaftes bedarf. Bei der Bestimmung des Zeitpunktes wird auch auf den Stand der Saaten und die Moöglichkeit Gruzihen: einer alsbaldigen Aberntung der Feldfrüchte Rücksicht zu Ernennungen und sonstige Personalveränderungen. Bekanntmachung des Polizeipräsidenten in Berlin über Be- \{hlagnahme von Büchern in Preußen wegen Gefährdung

ür ihn in Aussicht genommene Land alsbald zu bestellen oder sonst wirtschaftlich zu nugen. Schließt sih die Ent- eignungsbehörde bei Feststellung des Landentschädigungs- planes den Vorschlägen des Kulturamtsvorstehers nicht an, jo steht dem vorläufig in den Besig ein ewiesenen Ent- -{chädigungsberechtigten wegen seines besonderen Schaden®2 ein Ersaßanspruh gegen das Reih nah Maßgabe des § 8 Abs. 3 Say 2 und 3 zu.

Nach O des Landentschädigungsplanes ist das Entschädigungsfeststellungsverfahren tunlchst bald zum Ab- {luß zu bringen. Die Enteignungsbehörde legt hierbei ihrer Entscheidung den Landentschädigungsplan zugrunde Und prüft, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe noch eine zu- säßliche Entschädigung in Geld zu gewähren ist. Gegen die Entscheidung steht der Rechtsweg nah dem Preußischen Ent= eignungsgesey offen. Jm Rechtsweg kann jedoch nur geltend gemacht werden, daß die festgeseßte Geldentschädigung den tatsählihen Verhältnissen nicht entspricht oder daß, um diesen gerecht zu werden, eine Geldentshädigung hätte aus- geworfen werden müssen. Die Entscheidung über die Land- zuweisung ist für die Gerichte bindend, jedoch sind sie bei der Bewertung des zugewiesenen Landes, die der Berechnung einer etwaigen zusäßlihen Geldentschädigung zugrunde zu legen ist, frei.

Abweichend vom Preußischen Recht wird die Enteignung nach § 11 bereits dann ausgesprochen, wenn die Entscheidung über die Entschädigung den zu Enteignenden zugestellt ist und die in ihr festgestellten Geldentshädigungen gezahlt odex hinterlegt sind. Der Aufschub der Enteignung bis zur Er- ledigung des Rechtsweges würde in der Herbeiführung der endgültigen Eigentumsverhältnisse eine Verzögerung be- dingen, die um so weniger gerechtfertigt ist, als der wesent- lihé Teil der Entscheidung die Landzuweisung nicht der Abänderung durch Entscheidung der Gerichte unterliegt. Die Enteigneten sind durch § 11 hinreichend gesichert, da Unternehmer das Reich ist und deshalb eine Gefährdung der Ansprüche auf Auszahlung einer im Rechtswege etiva noch erwirkten weiteren Geldentschädigung nicht zu besorgen ist.

Zu 88 14—16,

Das Verfahren der Enteignung mit Landabfindungs- plan wird nicht in allen . Fällen geeignet sein, eine be- sriedigende Regelung für die Beteiligten herbeizuführen. Es wird vornehmlich dann eine nux unvollkommene Lösung dar- stellen, wenn die Schleusenkanäle oder Teile von ihnen ohne- dies schon - ungünstig aufgeteilte landwirtschaftliche Pläne durhschneiden und die bloße Zuteilung von Entsehädigungs- land keine Erleichterung für die wirtshaftlihe Nußung her- beiführen würde. Fn derartigen Fällen müßte im Anschluß an die Landentschädigung eine Umlegung erfolgen. Um un- wirtschaftlihe Kosten und eine Beunruhigung der Beteiligten zu vermeiden, die durch mehrfachen Wechsel im Landbesiß entstehen würden, empfiehlt es sich, das Enteignungsver- fahren mit dem Umlegungsverfahren zu verbinden. Hierbei können die geltenden geseßlihen Bestimmungen in der Hauptsache unverändert Anwendung finden. Die wesentliche, durch den Zweck des Gesezes bedingte Aenderung liegt darin, daß im Gegensaß zu dem herkömmlichen Umlegungsverfahren die Flächen, die für die Schleusenkanäle und ihre Neben- anlagen benötigt werden, in der Umlegung ausgeschieden werden müssen. Dabei wird jeder Teilnehmer am Ums- legungsverfahren gemäß § 14 Abs. 1 Saß 2 bei der Auf- bringung des nah §8 1—3 zu entshädigenden Flächenver- lustes zu einem für ihn wirtschaftlich tragbaren Anteil herangezogen. L ___ Wird das Umlegungsverfahren durchgeführt, so können sich bei \starrer Einhaltung der räumlichen Grenze des § L

vorgesehen. Jm übrigen muß bei der Entziehung von Grundeigentum zur Beschaffung von Entschädigungsland ver- mieden werden, daß Erbhöfe oder andere Betriebe in ihrem Bestand gefährdet werden. Die Entscheidung liegt bei Erb- höfen dem Landesbauernführer, sonst der Enteignungs- behörde ob.

Zu einer Landentschädigung wird zumeist dann kein hinreichender Grund vorliegen, wenn nux geringe Teile eines größeren Grundbesißes in Anspruh genommen werden, durh deren Hergabe die Bewirtschaftung des Restes nicht nennenstwwert erschwert wird. Auch kann es im Einzelfalle die Rücksicht auf die landwirtschaftliche Erzeugung wünschens- wert erscheinen lassen, daß durch die Gewährung eines Geld- betrages der Bauer zur Verbesserung seines landwirtschaft- lichen Betriebes in die Lage verseßt wird. Bei Erbhösen ist die Zulässigkeit einer anderen Entschädigung als in Land von der ae des Landesbauernführers abhängig, daß die Enteignung den Erbhof in seinem Bestande nicht ge- fährdet.

Verfahrensmäßig hält § 2 den geltenden preußischen Rechtszustand nah Möglichkeit aufreht. FJusbesondere können die Bestimmungen über das Planfeststellungsver- fahren unverändert Anwendung finden. Dagegen bedarf es für -das Entschädigungsfeststellungsverfahren insoweit etner teilweise abweichenden Regelung, als es zur Durchführung der Entschädigung in Land erforderlich ist. Hierfür stellt der Entwurf zwei Wege zur Verfügung, die im § 4 grundsäß- lich festgelegt werden und in den besonderen Bestimmungen eine R Ausführung finden. Welcher dieser beiden Wege im Einzelfall zur Anwendung gelangt, hängt von den jeweiligen tatsächlihen Verhältnissen ab und wird durch ge- gemeinsame Entscheidung des “Reichs- und Preußischen Ministers für Ernährung und Landtoirtschaft und des Reichs- und Preußischen Verkehrsministers angeordnet.

Za §8 5—13.

Der nach § 5 vorzulegende Landentschädigungsplan, dessen Feststellung Teil des enteignungsrechtlichen Ent- \chädigungsfeststellungsverfahrens ist, dient dazu, die zur Entschädigung in Land vorgesehenen Grundstücke zu be- zeihnen und anzugeben, wie diese auf die Entschädigungs- berehtigten verteilt und zur landwirtschaftlichen Nußung hergerichtet werden sollen. Fn ihm werden auch die erforder- lichen Veränderungen an Wegen sowie Maßnahmen zur Regelung der Vorflut und zur Erstellung etwa notwendig werdender Anlagen und Einrichtungen in Vorschlag zu bringen sein. Seine Aufstellung exfolgt durch den örtlich zu- ständigen Kulturamtsvorsteher, dessen Befugnisse sich im einzelnen aus § 6 ergeben. Die Beteiligten und der Landes8- bauernführer sind anzuhören.

Begründung

zum Geseß über den Grunderwerb für die Kanalisierung der Mittelweser.

Die Weser is auf der Strecke zwischen Minden und Bremen fast regelmäßig mehrere Monate im Jahr für die Schiffahrt nux mit verminderter Tauchtiefe befahrbar. Jn e eiten müssen die vom Ems-Weser-Kanal und von en fertiggestellten Strecken des Weser-Elbe-Kanals in der Richtung nach Bremen auf die Weser übergehenden Schiffe in Minden“ ableichtern, wodürxch unwirtschaftliche Kosten entstehen, Dieser Mangel, der sih bei Vollendung des Nittellandkanals in verstärktem Maße zeigen wird, bedeutet cine starke Beeinträchtigung des Schifssverkehrs nah dem Sechafen Bremen. Er kann nur durch Kanalisierung der Mittelweser zwischen Minden und Bremen behoben werden. Die Kanalisierung bringt auch die günstigste Lösung für die Lieferung des erforderlichen Speisewassers für den Mittel- landkanal. Sie soll beschleunigt durchgeführt werden.

Das Bauvorhaben sieht die Errichtung von fünf neuen Staustufen vor. Zwei Staustufen sind bei Dörverden und vemelingen hon früher gebaut worden. Nach Durch- führung der geplanten Bauten werden auf der Weser ¿wischen Bremen und Minden regelmäßi e Meter tief- gehende Schiffe verkehren können. Durch Verbesserung der Grundwasserstände für die anliegenden Ländereien sowie durch die Möglichkeit ihrer Entwässerung und Bewässerung wird die Kanalisierung der Mittelweser auch erhebliche landeskulturelle Vorteile bringen. Auf der anderen Seite werden durch die -Schleusenkanäle der Staustufen vielfach wertvolle landwirtschaftlihe Flächen ungünstig durchschnitten I kleinbäuerliche Anwesen in ihrem wirtschaftlichen Be- stand gefährdet. Es ist daher die Forderung erhoben worden, b die Landabtretung nicht durch Geld abgegolten, sondern m9 Zuteilung von Ersayland ausgeglichen wird. Der

uns ist berechtigt. Da das Ersaßland freihändig nicht in t oreichendenz Umiogias zu exhalten is, muß die Möglich- eit bestehen, es zu enteignen. Soweit erforderlich, soll mit Ss Ausweisung des Ersaplandes- eine Verbesserung in der âenaufteilung verbunden werden. Da die leeren estimmungen nicht ausreichen, um bei der Kanalisiecrung êr Mittelweser Land anders als gegen Entschädigung in eld zu enteignen, die Enteignung von Entschädigungsland

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