1936 / 92 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 21 Apr 1936 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 92 vom 21. April 1936. S. 2

Verordnung zur Durchführung des Gesehes über die Beaufsichtigung der privaten Versicherungsunternehmungen und Bausparkassen.

Vom 21. April 1936.

Auf Grund des § 146 Abs. 1 des Geseßes über die Beauf- sichtigung der privaten Versicherungsunternehmungen und Bausparkassen vom 6. Funi 1931 (Reichsgesebbl. 1 S. 315) wird verordnet:

Artikel 1. ;

Zu den Beständen des Deckungsstocks gehören auch die Nutzungen (Zinsen, Miet- und Pachtzinsen usw.), die die zum Deckungsstock gehörenden Vermögensgegenstände gewähren. Die Ansprüche auf solche Nußungen brauchen in das Deckungsstock-

verzeihnis niht eingetragen zu werden.

Artikel 2. i

Der Vorschrift des § 66 Abs. 1 Saß 1 des Geseßes steht nicht entgegen, daß schon vor dem Schlusse des Geschäftsjahres und vor Ausstellung der Dre tis der Deckungsrücklage Beträge dem Deckungsstock zugeführt werden. A Die a get über den Deckungsstock gelten Q alle Ver- mögensgegenstände, die in das Verzeichnis dexr Bestände des Deckungsstocks eingetragen sind.

Artikel 3,

Bestellt die Aufsichtsbehörde auf Grund der §8 81 oder 89 des Geseßes einen Sonderbeauftragten zur Wahrung dex Belange der Versicherten, j9 kann sie diesem alle Rehte und Bêfugnisse übertragen, die den Organen der Unternehmung, bei aus- ländischen Versicherungsunternehmungen auch dem nach § 106 Abs. 2 Nr. 3 des Gesetzes bestellten Hauptbevollmächtigten, nah Geseß oder Sazung zustehen. Die durch die Bestellung des Sonderbeauftragten entstehenden Kosten He S der diesem u gewährenden Vergütung, die die Aufsichtsbehörde festseßt, fallen bir Versicherungsunternehmung zur Last.

Artikel 4,

Jm Falle der Uebertragung eines Versicherungsbestandes (8 14 des Gesetzes) kann die Aufsichtsbehörde anordnen, daß eine nah § 8 Abs. 2 des Gesetzes gestellte Sicherheit für den über- nommenen Bestand bestehen bleibt.

Der Reichswirtschaftsminister. J. V.: Dr. Posse.

Bekanntmachung KP 130

der Ueberwachungsstelle für unedle Metalle vom 20. April 1936, betr. Kurspreise für unedle Metalle.

1. Auf Grund des § 3 der Anordnung 34 der Ueber- wachungsstelle für unedle Metalle vom 24. Fuli 1935, betr. Richtpreise für unedle Metalle (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 171 vom 25. Juli 1935), werden für die nachstehend aufgeführten Metallklassen an Stelle der in den Bekannt- machungen KP 127 vom 8. April 1936 (Deutscher Reichs- anzeiger Nr. 85 vom 9. April 1936) und KP 129 vom 16. April 1936 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 89 vom 17. April 1936) festgeseßten Kurspreise die folgenden Kurs- preise festgeseßt: |

Vlei (Klassengruppe UIl1[) : Blei, nicht legiert (Klasse 111A)... . . RM 19,50 bis 20,50 Hartblei (Antimonblei) (Klasse ITB)...„ N2N— 2B,—

Kupfer (Klassengruppe VIII) : Kupfer, nicht legiert (Klasse VIIL A) .. . , RM 52,— bis 54,—

92. Diese Bekanntmachung tritt am Tage nah ihrex Ver- bffentlihung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.

Berlin, den 20. April 1936.

Der Reichsbeauftragte für unedle Metalle. Stinner.

Anordnung Nr. 31 der Ueberwachungsftelle für Kautschuk und Asbest

(Regelung des Einkaufs, des Verkaufs und der Verarbeitung von Kautschukmischungen und Kautshuklösungen),

Vom 21. April 1936.

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom 4. September 1934 (Reichsgeseßbl. T1 S. 816) in Ver- Bindung mit der Verordnung über die Errichtung von Ueber- wachungsstellen vom 4. September 1934 (Deutscher Reichs- anzeiger Nr. 209 vom 7. September 1934) wird mit Zu- stimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:

Geltungsbereih.

L

(1) Kautschukmishungen im Sinne dieser Anordnung sind unvukkanisierte Mishungen, zu deren Herstellung Rohkautshuk verwandt worden ist. Als Kautschukmishungen in diesem Sinne ip auch unvulkanisierte Kautshukmishungsstreifen (sogenannte

ohlaufstreifen).

(2) Kautschuklösungen im Sinne dieser Anordnung sind Kaut-

\hukauflösungen oder Kautshukaufquellungen jeder Art.

Ein- und Verkaufsregelung.

S2.

(1) Der Kauf von Kautshukmishungen oder Kautschuklösun- gen im Jnlande oder Auslande ist nur mit vorheriger Zustim- mung der Ueberwachungsstelle (Einkaufsbewilligung) zulässig.

(2) Sofern die Abnahme von Kautshukmishungen und von Kautschuklösungen niht in Erfüllung von Kaufverträgen der in Absab 1 genaunten Art erfolgt und eine Einkaufsbewilligung daher nicht vorliegt, ist sie nur mit vorheriger Zustimmung der Ueberwachungsstelle (Abnahmebewilligung) zulässig.

(3) Das gleiche gilt für die Abnahme von Kautshukmishungen und Kautschuklösungen in Erfüllung von Kaufverträgen oder [Oen Vereinbarungen, die vor Fnkrafttreten dieser Anordnung m Funland oder Ausland geschlossen worden find.

8 3.

Von Käufen (8 2 Abj. 1) hat der Käufer der Ueberwahungs- telle unter Angabe des Verkäufers, der Menge, des Preises und es Rohfautshukanitcils der Ware unverzügliÞh nach Abschluß des Kaufvertrages Mitteilung zu machen.

84,

(1) Verarbeiter von Kautshukmishungen, die im Monat nicht mehr als 100 ke Kautschuklmishungen verarbeiten, können auf Antrag von der Einhaltung der Vorschriften der §8 2 und 3 be- freit werden (Freigrenzebewilli ugs, i

(2) Verarbeiter von Kautschukmishungen, denen die UVeber- wachungsstelle eine Freigrenzebewilligung erteilt hat, find ver-

flichtet, beim Bezug von Maat een dem Lieferer der Mischung \hrifflih zu erklären, daß sie im Besize einer Frei- grenzebeiwilligung der Ueberwachungsstelle sind.

8 5.

Der Erwerb von O en in Tuben oder „in R Behältnissen mit einem assungsvermögen von nicht mehr als 3 Liter oder in Mengen von nit mehr als monatlich 500 kg unterliegt niht den Vorschriften der §8 2 und 3. Die Ueberwachungsstelle kann weitergehende Ausnahmen zulassen.

8 6.

Die Abgabe von Kautshukmishungen ist nur zulässig gegen Aushändigung einer Einkaufsbewilligung 2 Abs. 1) ra, einer Abnahmebewilligung 2 Abs. 2) oder einer \riftlihen Erklä- rung des Abnehmers, daß er im Besiß einer insoweit noh nicht ausgenußten Freigrenzebewilligung (F 4 Abs. 1) ist.

Verarbeitungsregelung.

T.

(1) Verarbeiter von Kautschuk mischungen und von Kautschuk- lösungen dürfen Kautshukmishungen und Kautschuklösungen, die niht im eigenen Betriebe hergestellt sind, ‘nur in Mengen ver- arbeiten (Verarbeitungsmenzge), die die Ueberwachungsstelle dur shriftlihen Bescheid zur Verarbeitung freigegeben hat (Verarbei-

tungsbewilligung). 4 as einer größeren als der nah Absaß 1

(2) Die Verarbeitun l et Menge ist auch dann verboten, wenn sie aus vor-

andenen Lägecn entnommen werden kann. d

(3) Verarbeitungsbewilligungen sind nicht übertragbar.

(4) Die einem Vercarbeiter zur Verarbeitung freigegebenen Mengen dürfen außerhalb des Betriebes des Verarbeiters nur mit vorheriger Zustimmung der Ueberwachungsstelle veravbeitet

werden. 8 8.

Verarbeiter von Kautschukmishungen, die im Monat nicht mehr - als 100 kg Kautschukmishungen, sowie Verarbeiter von Kautschuklösungen, die im Monat niht mehr als 500 kg Kautschuklösungen verarbeiten, unterliegen nit der Vorschrift des £ 7 Abs. 1, Die Ueberwachungsstelle kann weitergehende Aus- nahmen zulassen. 0

- (1) Die Verarbeitungsmenge 7 Abs. 1) wird jeweils für ein Vierteljahr in M C D e des Rohkautschukanteils der- jenigen Menge festgeseßt, die der Verarbeiter vierteljährlich im Durchschnitt des Jahres 1935 (Vergleichszeit) in seinem Betriebe verarbeitet hat (Grundmenge).

(2) Grundmengen und Verarbeitungsmengen werden . den Verarbeitern \chriftlich mitgeteilt. Die Mitteilung der Ver- arbeitungsmenge erfolgt jeweils spätestens 2 Wochen vor Beginn eines jeden Vierteljahres. Für das zweite Vierteljahr 1936 wird die Verarbeitungsmenge auf 100 % der Grundmenge fest- ele t. Eine besondere Mitteilung an die einzelnen Verarbeiter ersolgt insoweit ‘nicht mehr.

(3) Vorgriffe auf einen späteren als den in der Ver- arbeitungsbewilligung angegebenen M a sind nicht zulässig. Soweit die für ein Vierteljahr festgeseßte Verarbeitungsmenge in diesem Vierteljahr niht verarbeitet wird, darf sie bis zur ebe von 25 % dieser Verarbeitungsmenge im nächsten Vierteljahr zusäßlih verarbeitet werden.

(4) Die Ueberwachungs{stelle kann in Ausnahmefällen Grund- menge oder Verarbeitungsmenge in Abweichung der Vorschriften des § 7 Abs. 1 und des § 9 Abs. 1 festseven.

8 10, ;

(1) Wird die Verarbeitungsmenge unter . die Grundmenge. Perahgeseut, so wird der auf die Ausfuhr entfallende Anteil der Grundmenge nur insoweit von der Herabseßung betroffen, als die Ausfuhr des Verarbeiters gegenüber dem entsprehenden Viertel- jahr der Vergleichszeit unter Zugrundelegung des Rohkautschuk- anteils mengenmäßig zurückgegangeu ist. :

(2) Vérarbeitern, die zur Herstellung von Waren, die nach- weislih zur E gelangen, während eines Vierteljahres eine größere Menge Kautschukmishungen oder Kautschuklösungen ver- arbeiten als in dem entsprehenden Vierteljahr der Vergleichszeit, iverden von der Ueberwachungsstelle auf a zusäblih zu der Verarbeitungsmenge mindestens diejenigen engen zur Ver- arbeitung freigegeben, die der Steigerung der Ausiuhr ent-

sprechen. Meldepslicht. S AL

Verarbeiter von Kautshukmishungen und Kautschuklösungen haben innerhalb von zwei Wochen nah Fnkrafttreten dieser An- ordnung der Ueberwachungsstelle die Lagerbestände nah dem Stand vom 31. Dezember 1935 und die in jedem Vierteljahr des Jahres 1935 verarbeiteten Mengen zu melden, soweit diese nicht im eigenen Betrieb hergestellt worden sind. Sie haben weiter der Ueberwachungsstelle bis zuni 5. Mai 1936 für die Monate Fanuar, Februar, März und April 1936 die in Jeu dieser Monate verarbeiteten Mengen und die Höhe der Lagerbestände nah dem Stand vom 30. April 1936, ferner anshließend jeweils bis zum 5. eines jeden Monats die im abgelaufenen Monat ver- arbeiteten Mengen und die De der Lagerbestände am Monats- ende zu melden. Aus den Meldungen muß die Höhe des Roh- kautshukanteils der Mischungen und Lösungen ersihtlih sein.

S Von der Mesldepflicht des § 11 sind diejenigen - Verarbeiter befreit, die gemäß § 8 einer Verarbeitungsbewilligung für Kautshukmishungen und Kautschuklösungen nicht bedürfen. 8 13,

Lieferer von Kautshukmishungen haben der Ueberwahungs- Lee den Empfänger, die an sie gelieferten Mengen und den N S der auf die Mischungen entfällt, zu melden. Lieferungen an Fnhaber einer Freigrenze Iun (S 4 Abs. 1) ae efondert aufzuführen. Die Meldungen haben erstmalig für ie Monate Fanuar, Februar, März und April 1936 bis zum 5. Mai 1936 und dann fortlaufend bis zum 5. eines jeden Monats für den vorhergehenden Monat zu erfolgen.

8 14.

Für Meldungen nach den i 3, 11 und 13 und für Anträge auf Erteilung von Einkaufsbewilligungen und Abnahme- bewilligungen nach § 2 Abs. 1 und 2 sind Vordrucke zu benugen, die bei der Ueberwachungsstelle für Kautshuk und Asbest, Berlin W 50, Augsburger Straße 38, erhältlich sind.

Zuwiderhandlungen. & 15.

Zuwiderhandlungen en die Vorschriften dieser Anordnung fallen unter die Strafvorscpriften der 88 10, 12 bis 15 der Ver- ordnung über den Warenverkehr vom 4. September 1934, ¡

Jukrasttreten. 8 16,

(1) Die Anordnung tritt mit Ausnahme der §§ 2 bis 6 am Tage nah ihrer Veröffentlichung in Krast. (2) Die 88 2 bis 6 treten am 1, Maj 1936 in Kraft.

Der Reichsbeauftragte für Kautschuk und Asbest. Nachtigäller.

Irichtamtliches. Deutsches Reich.

Botschaftsrat Lubomirski hat nah seiner y; die Leitung der polnischen Botschaft als Geschäftsträgg, dex übernommen. l

Der cilenishe Botschafter Luis V. de y

Sees ist nah Berlin zurückgekehrt und hat die ü der Botschaft wieder übernommen, i

Verkehrswesen.

Umfang des Pofstscheckverkehrs im Mi

Die Zahl der Postsheckonten ist im März um 239 g auf 1075 316 gestiegen. Auf diesen Konten wurden bei 69 lionen Buchungen 11 097 Millionen RM umgesebt; day 9218 Millionen RM oder 83,1 % bargeldlos beglichen jy, Das Guthaben auf den Postsheckonten betrug am Mons 595,0 Millionen RM, im Monatsdurchschnitt 589,7 Millionen

Luftpostsendungen nach den Kanarischen F

Luftpostsendungen nah den Kanarischen Fnseln werdey 19. April an außer mit der deutschen Luf ost nach Süday (ab Berlin Mittwoch 23.35, ab Frankfurt (Main) Donnerzh an Las Palmas Freitag) auch mit den Flügen Berlins e E ras und Madrid—Gando (Las Palmas) befördert ieser Leitung treffen Sendungen, die von Berlin am Freity 7.40 mit Luftpost abgesandt werden, bereits am Sonnabe 13.30 in Gando ein. j :

Ueber die legten Absendegelegenheiten und die zu ent den Luftpostzushläge geben die Postanstalten Auskunft,

Luftpofstsendungen nach Erythrea und de Somaliländern.

Luftpostsendungen nach Erythrea und den Somalili (British Somaliland, der Französishen Somaliküste unh L Somaliküste) werden künftig der Luftpost Vi

ünhen—Rom gzu ne zwecks Weiterbeförderung mi! italienischen Lufthost om— Tripolis —Asmara—D)jibouti bera—Mogadiscio. An Luftpostzushlägen sind für Posl und für Briefsendungen für je 5 g 30 Rpf. zu entrichten, Beförderungsdauer von Berlin bis Mogadiscio beträgt etw Tage. Auskunft über die leßten Absendegelegenheiten ertei Postanstalten. i

Ferngespräche mit Tasmanien.

Der Fernsprehverkehr mit dem Australischen Bund London wird von sofort an auf alle Orte der Fusel Tas ausgedehnt. Die Gebühr für Gesprähe mit Tasmanien i selbe wie für Haas mit dem Australishen Bund. Ein minutengespräch kostet Montag bis Freitag 105 RM, an abenden nur 74 RM. An Sonn- und Feiertagen ruht der Y der Funkverbindung London—Sydney.

Kunst und Wissenschaft. Spielplan der Berliner Staatstheater,

Mittwochÿ), deu 22. April. Staatsoper: Cosi fan tutte („So machen's alle“), 1 kalische Leitung: Krauß. Beginn 20 Uhr. Schauspielhaus: riedri Wilhelm 1. Scauspil y A Robe, Brattin: 20 Uhr. Staatstheater Kleines Haus: Das kleine Hofkon Musikalishes Lustspiel von Verhoeven und Fmp| Beginn: 20 Uhr.

Hanödelsteil.

Die Güterversicherung des Reichs-Kraftw Betriebsverbandes.

Nach dem Gesey über den Güterfernverkehr mit Krä zeugen vom 26. 6. 1935, das am 1. 4. 1936 in Kraft getr gert zu den Aufgaben des Nezchs-Nraluvagen-Beirt d

1

es u. a. die Des erung der von den Mitgliedern des A

des beförderten Güter gegen Schaden. L der RKB. bei einer Gruppe von 16 Versicherungs-Gesell| getätigt, die sih unter dem Namen „Versicherungsgemeinsh! en Kraftwagen-Güterfernverkehr“ zusammengeschlossen habl ind in dieser eei eeungs eitciniGakt die unter der F er Badischen Assecuranz-

ellshaften vertreten, die sih in den vergangenen “ad iv mit der Transport-Versiherung des gewerblichen K kehrs befaßt haben. Nach den Vorschriften des vorerwähnll lebes entspriht die Versicherung in ihrem Umfange den pflichten, welhe dem Unternehmer in der Kraftverkehrs0 (KVO .) auferlegt sind. Grundsäßlich ist Zerg zu sagen, ? Ersaßvpflihten des Unternehmers in der KVO. weit gezog

von der weitgehenden Wiedergutmahung aller Schäden d! ist, welhe durch die dem Lan A wig gg eigentümlidf den Schienenverkehr nicht vorhandenen Gesahren e! fönnen. Die KVO. einshließlich ihren Bestimmungen U Ersabpflicht des Unternehmers wurde Ende März von verkehrsministerium genehmigt, nahdem Reihsbahn und Kraftwagen-Betriebsverband Uber ihren Fnhalt sich Lane. Mit dieser Güterversiherung des RKB. is} die bis nübersihtlihkeit in der Versiherung des freiwirts{!| Güterfernverkehrs beseitigt. Jeder Benuper desselben if in der Lage, dur Einsichtnahme in die KVO. sih über die leistungsbestimmungen zu informieren, us a gleichzeitig wißheit, daß entsprehend der geseßlihen Auflage im dieser Ersaßleistungsbestimmungen Versicherungs\{ub dul B. bei einer Gruppe leistungsfähiger Transport-Ve erstellt ist.

IMeue unverzinsliche RNeichsschazanweisu!

Jnfolge der gußerordentlih flüssigen Verfassung de marktes der zufolge heute die Biene eo auf # 2% % herabgeseßt wurden, zeigte sih hon in den leyte! verstärktes Futeresse für verzinslihe und unverzinslid! shaßanweisungen. Nah Ausverkauf der bisher zur Be estellten Serie 3% %iger Abschnitte per 15. März 195 bie Begebung neuer Abschnitte per 15. ril 1937 zum änderten Diskontsag, desgleichen e die bsonitte per bruar 1988 zu 3% % eine neue Serie per 15, März !

ebenfalls unveränderten Say.

Diese Versicherutl

dejellschaft steht, insbesondere soli

weil die Lebensfähigkeit des freiwirtshaftlihen Güterfern®

Neichs- und Staatsanzeiger Nr. 92 vom 21, April 1936. S.

m 27. Juli bis 8. August Sommerschlußverkauf.

lber in Berlin späterer Termin.

; Mißverständnisse zu vermeiden, weist die Wirtschafts- ye Einzelhandel darauf hin, daß nah der geleplichén Regelung 1935 der Sommerschlußverkauf grundsäßlih einheitlich im en Reich am leßten Montag im Zuli beginnt. Danach wird der sihrige Sommerschlußverkauf vom 27. Fuli bis 8. August inden. Von dieser einheitlichen Festlegung der Sommer- jverkäufe können jedoch von den höheren Verwaltungs- den für Kur- und Badeorte Abweichungen getroffen werden, dier die Satjon später endet. Sofern ein Bedürfnis vorliegt, mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers au an an- h Orten eine Ausnahme von diesem Termin getroffen werden. dieser Ausnahmemöglichkeit ist jegt für Berlin Gebrauch ge- { worden, damit niht die vom 1. bis 16. August in Berlin indenden Olympischen Spiele mit der Veranstaltung des mershlußverkaufs Metallen, Der Polizeipräsident von in hat daher den Sommer Al Saul für Groß-Bexlin auf eit vom 22. August bis einschl. 4. September verlegt. Sonsti ahmen von dem einheitlihen Termin des SömmersGtuß hufs werden jeweils örtlich bekanntgegeben werden.

Kürschnertag in Leipzig.

uf dem Kürschnertag, den der Reichsinnungsverband des hner-, Hut- und Handshuhma S in Gemeinschaft der Fahgruppe Rauhwaren und Pelze der Wirtschaftsgruppe Ein- und Ausfuhrhandel am Montag abend veranstaltete, nah der Eröffnungsansprache des Reichsinnungsmeisters der hnershaft Hein k e der Präsident der Reichsgemeinschaft der pirtshaft Generalfonsul Dr. Paul Hollender, Leipzig, Rede, in der er zunächst auf die Leistungen der deutschen hnershaft hinwies, die in den auf der Neuheitenshau ge- en Modellen sihtbaren Ausdruck finden. Weiterhin zeigte er hivierigfeiten auf, die 0 daraus ergäben, daß Pelz vielfach für einen - Luxusartike Enn werde. Ein Ausgleich sei dank den Anstrengungen der Branche sehr wohl möglich,

dafür gesorgt werde, daß auch die Ausfuhr Fortschritte Der Rauchwarengroßhandel habe für die Londoner Rauch- versteigerungen wieder Mittel bereitgestellt erhalten, um Waren einkaufen zu können. Wahrscheinlih werde es auch r gelingen, Ware aus Rußland und aus anderen Ländern zu hen, und zwar in einem Umfange, der auch der Leipziger Ver- gsindustrie neue Arbeitsmöglichkeiten gebe. Die Qualität

dirtschaft des Nuslandes.

Der schweizerische Außenhandel im ersten Viertelfsahr 1936.

sel, 20. April.“ Dex shweizerishe Außenhandel im ersten ljahr 1936 zeigt -bei der Einfuhr gegenüber der Vergleichs- ¿s Vorjahrs einen Rüdgang von 24,7 auf 268,5 Mill, \xs., ie Ausfuhr einen Rücckgang von 7,6 auf 192,4 Mill. \frs. Finfuhr aus Deutschland ging dabei von 74,5 auf 70,4 \frs., die Ausfuhr nah Deutschland von 49 auf 40,8 Mill. rxs.

sfußr und Sinfuhr Negyptens im Fanuar und Februar 1936.

airo, 20. April. Ju den Monaten. Januar und Februar betrug die Gesamteinfuhr Aegyptens 5 241 167 âgypti he gm gleihen Zeitraum des Vorjahres Ms le. Ge- ifuhr 5 756 000 ägyptische aeb s heißt die Einf

4833 uägptishe Pfund gefallen.

ie Ausfuhr an in Aegypten fabrizierten Textilwaren betrug 2 Monaten 4 412 118 ägyptische Pfünd gegen 4 726 073 im n Zeitraum des Vorjahres. Die Zigarettenausfuhr betrug gegen 88 180 ägyptishe Pfund im Vorjahr. Die Ausfuhr disher Waren erhöhte [ih auf 230 020 gegen 88734 [he Pfund im Vorjahre.

uhr ist

inzelßeiten lber die Abessinien-:Auleihe.

bndon, 20. April. Ueber die Anleihe von 500 000 Lstg., die gierung von Abessinien mit Hilfe der Bank von Abessinien m Londoner Geldmarkt aufzulegen beabsichtigt, werden noch de Einzelheiten bekannt: Die Anleihestücke werden zu 95 % heben und bei der Tilgung zu Pari zurückgezahlt. Der Zins- rägt 6 %. Die Anleihezertifikate der abessinishen Regie- verden die Unterschrift des Finanzministers tragen, die von ink von Abessinien gegengezeihnet ist. Der Gouverneur der bon Abessinien ist ein Engländer, namens Collier, der sih it in England aufhält. Seine beiden Hauptmitarbeiter sind 1s Engländer. Der „Evening Standard“ bemerkt dazu, n bei E der Anleihe ohne Rücfsiht auf den Aus- es italieni S:abeisitis@ei Konfliktes- von der Mau eno e, daß Abessinien unter den Völkevbundssaßungen eine angigkeit niht verlieren werde. Kapital und Zinsen würden m Kaiser und seiner Regierung als Schulden angesehen ta dem Grundsay von Treu und Glauben getilgt wüßten.

Tagung des Futernatioualen Vehälter-Büros.

m 21. bis 24, April findet, wie bereits gemeldet, in Frank- „M. die Miigliederversammlung des Juternationalen Be- üros bei der Internationalen Handelskammer (Paris) Vas Fnternationale Behälter-Büro wurde vor drei Jahren Führung der Juternationalen Handelskammer, Paris, det. Vorsivender ist der Senator des Königreichs Ftalien respi, Die Gründex waren die Eisenbahnen von Belgien, land, Frankreih, Großbritannien, Jtalien, Oesterreich, Portugal, Schweiz, Tschehoslowakei, Saargebiet, die Save-Adria-Bahnen, ferner der Internationale Eisen- erband, der Juternationale Verband der Straßenbahnen, hnen und öffentlichen Det Degen das fe Internationale Büro der Automobilindustrie, die Jnt l le Vereinigung der Nußkraftwagen-Besizer-Verbände, die ationale Vereinigung der Spediteure u. a. m. L s Arbeitsgebiet des Juternationalen -Behälter-Büros be- e Zusammenarbeit zwischen Eisenbahn, Kraftwagen und nrt, Zunächst wurden als Aufgaben ins Auge gejaßt eine | weitgehende Normalisierung der Behältertypen sowohl Vinnenvexkehr als au für den internationalen Verkehr, ische und wirtschaftlihe Entwicklung der Behälter und erwendung, eine möglichst rationelle Ausnußung des vonalen Behälterverkehrs, die Vereinfahung der Zoll- ung, die Duxcharbeitung von Tarifsystemen usw. „Pnternationale Behälter-Büro hat bereits vor einigen Uo Mailand und im leyten Fahr in Paris getagt. Die rit Mitgliederversammlung in Frankfurt a. M. dient der tung über die bisherigen Arbeiten, der praktischen ¿9 von Behältern, von Filmen übex mit dem Behälter- zusammen ängende Fragen u, a, m. Die Eröffnung s®- R am Dienstag, den 21. April, vormittags in der und Handelskammer Frankfurt a. M. Sie findet

der Leipziger Sortimente sei unerreiht. Diesem Amand habe es auch die Kürschnerschaft zu verdanken, daß sie der zukünftigen Ge- \häftsentwicklung mit Ruhe entgegensehen könne.“ Als einen der besten Wege, deutsche Pelzwaren im Auslande abzuseßen, be- jeiyete der Redner die Leistungssteigerung, wie sie in der Arbeit es deutshen Kürschners zum Ausdruck komme. Leipzig sei eine alte Pelzzentrale, die niht unterzukriegen sei. Sie sei ent- shlossen, um ihre Stellung im internationalen Rauchwarenhandel zu kämpfen. Der Redner {loß mit einem Dank an den Führer, der der Pelzwirtshaft die Möglichkeiten für ihre weitere Be- tätigung gegeben habe.

Arbeits8tagung der Weinausfuhr-Ausschüsse der Außenhandelsstellen.

Die Weinausfuhr-Ausschüsse der Beiräte der Außenhandels- stellen für das Rhein-Main-Gebiet, Frankfurt a. M., für das Rheinland, Köln und für Baden, Pfalz und Saarland, Mann- heim, befaßten sih in einer Arbeitstagung in Wiesbaden unter dem Vorsiß von Gerhardt Wegeler, Koblenz, mit einer Reihe wichtiger Fragen der Ausfuhr deutscher Weine. Auch die an diesen Fragen interessierten Vertreter des Reichsnährstandes sowie der Reichsstelle für den Außenhandel m fig an dieser Sizung teil. Es berihteten G. Wagner, Frankfurt a. M., und der Leiter der Weinausfuhrstelle, Frankfurt a. M., Dr. Fahrn- schon, deren umfassende Ausführungen an zuständiger Stelle weiter verwertet werden sollen. Des weiteren wurde eine Reihe tehnisher Fragen im Zusammenhang mit der Weinexportförde- rung eingehend erörtert, wobei neben Fragen der Ausgestaltung des Nachrichtendienstes vor allem Probleme der Werbung für deutshe Weine im Ausland im Vordergrund standen. Jm übri- en waren die Ausführungen getragen von dem gemeinsamen

illen aller Beteiligten, aufs engste im Juteresse der O rung des deutshen Weinabsabßes im Ausland a uarbeiten. Während die- Außenhandelsstellen sich in ihrer Arbeit speziell mit dem Auskunfts- und Nachrichtenwesen auf dem Gebiete der Wein- exportförderung befassen werden, fallen Angelegenheiten der Markt- und Preisregelung auf diesem Gebiete in den Zuständig- keitsbereih der Organisation des Reichsnährstandes, insbesondere der Hauptvereinigung der deutshen Garten- und Weinbauwirt- at, deren Arbeit im Dienste der Absaßförderung deutscher

eine im Ausland bei den interessierten Exportkreisen volle An- Duxch diese in der Auf,

gabe der beteiligten wird

erkennung findet. ) l erfreulicherweise

Organisationen liegende Arbeitsteilung jede Doppelarbeit vermieden.

unter Anwesenheit von Generaldirektor Dr. Dorpmüller, Reichsstatthalter F. Sprenger, A. Frowein rale dent der Junternationalen Handelskammer), Professor Dr. C. Lüer (Präsident der Jndustrie- und Handelskammer Frankfurt a. Main), Pierre Vasseux (Generalsekretär der Jnternatio- nalen Rie bie Tou Paris) und zahlreiher weiterer Ehrengäste statt. Für die Tagung nee zahlreihe Anmeldungen vor, ins- besondere aus eelién der Waggonbautindustrie und der Benuter von Behältern.

Verichte von auSwärtigen Devisen- und Werétpapiermärkten.

Devisen.

Danzig, 20. April. (D. N. B.) [Alles in Danziger Gulden.] Banknoten: Polnishe Loko 100 Zloty 99,80 G., 100,20 B, 100 Deutshe Reichsmark —— G, —— B., Amerikanische (5- bis 100-Stücke) —,— G., —,— B. Schecks: London —,— G., —,— B. Auszahlungen: Warschau 100 Zloty 99,80 G., 100,20 B. Telegraphishe: London 26,19 G., 26,29 B., Paris 34,93 G., 85,07 B.,, New York 5,2975 G., 5,3185 B, Berlin 213,03 G., 213,87 B.

Wien, 20. April. (D. N. B.) [Ermittelte Durchschnittskurse im Privatclearing. Briefl. Auszahl.] Amsterdam 865,05, Berlin 216,08, Brüssel 90,90, Budapest —,—, Bukarest —,—, Kopen- hagen 118,40, London 26,59, Madrid 69,78, Mailand 42,07, New

orf 537,31, Oslo 133,27, Paris 35,52, Prag 21,89, Sosia —,—,

tockholm 136,79, Warschau 101,29, Zürich 175,35. Briefl. Zahlung oder Scheck New York 532,50.

Prag, 20. April. (D. N. B.) Amsterdam 16,44, Berlin 972,75, Bürih 788,75, Oslo 601,00, Kopenhagen 534,50, London 119,70, Madrid 331,00, Mailand 192,00, New York 24,224, Paris 159,50, Stockholm 616,50, Wien 569,90 nom., Polnishe Noten 460,00, Belgrad 55,5116 nom., Danzig 457,00, Warschau 456,00.

Budapest, 20. April. (D. N. B.) [Alles 1n Pengö.] Wien 80,454, Berlin 136,20, Zürich 111,224, Belgrad 7,85.

London, 21. April. (D. N. B.) New York 494!/16, Paris 74,94, Amsterdam 728,25, Brüssel 29,204, Jtalien 62,62, Berlin 12,28, Schweiz 15,16, Spanien 36,16, Lissabon 110!/z, Kopen- hagen 22,40, Wien 26,31 B., JFstanbul 615,00 B., Warschau 26,25, Buenos Aires in §£ 15,00 B., Rio de Janeiro 412,00 B.

Paris, 20. April. (D. N. B.) [Schlußkurse, amtlih.] Deutsch- land —,—, London 74,98, New York 15,174, Belgien 256®/s, Spauien 207,25, Stalien 120,00, Schweiz 494.50, Kopenhagen 334,25, Holland 1029,50, Oslo 375,50, Stockholm 8386,75, Prag 62,70, Rumänien —,—, Wien —,—, Belgrad —,—, Warschau 285,75.

Paris, 20. April. (D. N. B.) [Anfangsnotierungen, Frei- verkehr.] Deutshland —,—, Bukarest —,—, Prag —,—, Wien —,—, Amerika 15,17, England 74,96, Belgien 256®/g, Holland 1029,25, Jtalien —,— Schweiz 4943/z, Spanien 207,25, Warschau —,—, Kopenhagen 334,25, Oslo —,—, Stockholm —,—, Belgrad

Amsterdam, 20. April. (D. N. B.) [Amtlich.] Berlin 59,27, London 7,284, New York 147/14, Paris 9,714, Brüssel 24,934, Schweiz 48,044, Ztalien —,— Madrid 20,15, Oslo 836,60, Mbengogen B88 Stockholm 37,55, Wien —,—, Budapest —,—,

ag ,00.

Zürich, 21. April. (D. N. B.) [11,40 Uhr.j Paris 20,224, London 15,16}, New York 3065/3, Brüssel 51,91, Mailand 24,15, O 41,91, Berlin 123,40, Wien (Noten) 56,60, Fstanbul

Kopenhagen, 20. April. (D. N. B.) London 22,40, New Büri 454,75, erxlin 182,40, Paris 80,00, Antwerpen 76,80,

ürih 148,05, Rom 87,15 nom., Amsterdam 308,25, Stockholm 115,65, Oslo 112,70, Helsingfors 9,95, Prag 18,95, Wien —,—, Warschau 85,95. i

Stockholm, 20. April. (D. N. B.) London 19,403, Berlin 158,50, Paris 25,95, Brüssel 66,75, Schweiz. Plä 128,25, Amsterdam 267,00, Kopenhagen 86,65, Oslo 97,60, Washington 393,00, Helsingfors 8,60, Rom 32,50, Prag 16,60, Wien —,—, Warschau 74,25.

Osl o, 20. April. (D. N. B.) London 19,90, Berlin 163,50, Paris 26,75, New York 405,00, Amsterdam 274,75, Zürich 132,50, Helsingfors 8,90, Antwerpen 69,00, Stockholm 102,85, Kopen- hagen 89,25, Rom 8383,30, Prag 16,95, Wien —,—, Warschau 77,00.

London, 20. April. (D. N. B.) Silber Barren prompt 20,50, Silber fein prompt 221/z, Silber auf Lieferung Barren 20,50, Silber auf Lieferung fein 22!/z, Gold 140/10.

Fortsetzung des Handelsteils in der Ersten Beilage.

Berliner Börse am 21. April.

Aktien fest, Renten stil.

._ Bei weiter anhaltenden Publikumskäufen seßte die Börse die mit dem Wochenbeginn aufgenommene Befestigung weiter fort. Da abgesehen von einigem Material, das der berufsmäßige Börsen- E e In CeiE tee hergab, kaum Angebot vorhanden war, onnte der in vershiedenen Werten vorhandene Bedarf z. T. wieder nur unter Schwierigkeiten befriedigt werden. Diese Materialknapp- eit hatte vielfah wieder kräftige Kurssteigerungen zur Folge. Am Nontanmarkt sezten Rheinstahl 1 %, Hoesh und Maxhütte je 4 %, Klöckner 4 % und Ver. Stahlwerke 4 % höher ein. Ausnahmen bildeten Harpener mit 24 und Mansfelder Bergbau, die cine anfangliche Einbuße von 2 %, später allerdings zur Hälfte wieder aufholen konnten, Von Braunkohlenaktien sind Eintracht mit + 14 %, von Kaliwerten Aschersleben mit + 4 % zu erwähnen. Farben wurden zunächst s % höher mit 1644 bewertet, zogen aber jogleih weiter 4 % an. Harburger Gummi wurden von be- stimmter Seite weiter gesucht und erneut 1% höher bezahlt. Von Elektro- und Tarifwerten fielen Dtsch. Atlanten mit + 1%, La meyer und Accumulatoren mit je 14, Dess. Gas und RWE mit je + %% auf. Am Autoaktienmarkt wurden BMW, auf optimistishe Abschlußerwartungen erneut 4 % höher bewertet, im gleihen Ausmaß verbesserten auch Daimler thren Kursstand. Sehr fest lagen, allerdings auf kleinen Bedarf, Ber- liner Maschinen mit + 24 %. Schubert & Salzer waren um 1/4 % erholt, Rheinmetall-Borsig seßten g Aufwärtsbewegung um 1% fort. JFnteresse bestand ferner für Metall- und Bauwerte, von denen Metallgesellshaft mit + 14 und Julius Berger mit + 124 % die Ra N Am Textilaktienmarkt konnten Bemberg eine 1 %ige Er olung verzeihnen, Stoehr Kammgarn zogen in Erwartung der heutigen Aufsichtsratsbeschlüsse weiter um 1 % an. Von den übrigen Märkten sind noch Aschaff. Zellstoff mit 14, Engelhardt mit + 1, Allg. Lok.'u. Krast mit + %, Reichsbankanteile sowie Braubank mit je 34 27. als kräftiger ver- ändert zu nennen.

Im Verlauf war die Bewegung an den Aktienmärkten niht ganz einheitlih. Fn vershidenen Papieren waren Gewinnmit- nahmen zu beobachten, die vereinzelt zu Abshwächungen im Aus- -maß-der vorher erzielten Steigerung führten. Farben wurden im Verlauf wieder mit 1647s nah 1654. gehandelt; Schubert & Salzer sowie Conti-Gummi - ermäßigten sich. unm. je !4/% gegen den Anfangskurs. Holzmann und Vogel Draht verloren je 4 %. Dagegen vermochten Bemberg ihre Aufwärtsbewegung nach Be- seitigung des Kursdrucks dur die anhaltenden Verkaufe weiter um 124. % fortzusegen. Dtsch. Atlanten, erhöhten den Anfangs- gewinn von 1% % auf 3 2%.

Am Rentenmarkt seßten Reichsaltbesip mit unverändert 111,60 ein, ebenso wurde die Umsh.-Anleihe unverändert mit 87 % notiert. Wiederaufbauzuschläge 1946[48 gewannen # %. Von Auslandsrenten wurden Mexicaner etwas höhex notiert.

ZAR Kassarentenmarkt herrshte wieder weitestgehende Ge- shäftsstille. Hyp.-Pfandbriefe, Liqu.-Pfandbriefe und Kom.-Obli- gationen waren nur ganz vereinzelt um %—4 % nah beiden Seiten verändert. Am Markt der Stadtauleihen waren kaum über % % hinausgehende Veränderungen festzustellen: Essener und Duisburger gaben um diesen Prozentbruhteil nah. Von landschaftlichen Goldpfandbriefen vermochten, sih Pommern um 20—30 Pfg. zu erholen. Provinzanleihen waren . auf gestriger Basis gut behauptet. Die fünfte Elektrizitätsverbandsanleihe Reihe 5 zog um 1% an. Neue Hamburgex gewannen 0,15 %. Vou Länderanleihen waren lediglih 28er Lübeck mit + 0,30 nennenswert verändert. Jm variablen Verkehr befestigten sich Reichsaltbesiy unwesentlich auf 111% %. Von industriellen Schuldverschreibungen fielen Farbenbonds mit + 24, Dtsch. Lino«- leum mit + % und Hamburger Elektrizitätswexke mit 1% auf. . Verhältnismäßig geringes Angebot, . dem aber keine Auf- nahmeneigung S NAR, veranlaßte bei Arbed-Bonds eine Strichnotiz, der Kurs wurde etwa 8 2% niedriger angenommen.

Sub afri jici E unverändert: 216 —2K 95.

m BValutamarkt errechnete sich das engl. Pfund i 12,3014, der Dollar mit 2,49. M E V

E E a E o «A

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperruugs- maßregeln.

Tierseuchenstand am 15. April (Ostermond) 1936.

(Zusammengestellt im Reichsgesundheitsamt nah den Berichten der beamteten Tierärzte.)

Nachstehend sind die Namen derjenigen Länder, Regierung2 usw. Bezirke und Kreise (Amts- usw. Bezirke) verzeichnet, in denen Rinderpest, Maul- und Roe Bade Lungenseuche des Rindviehs, Poenseuche der Schafe, Roy, Beschälseuhe der Pferde, Schweine- pest, Milzbrand, Tollwut, Tollwutverdacht oder Geflügelcholera nah den e Pagen Meldungen am Berichtstage zu melden waren. Die Zahlen der betroffenen Gemeinden und Gehöfte ums, fassen alle wegen vorhandener Seuchenfäsle. gesperrten Gehöfte, in denen die Seuthe nah den geltenden Vorschriften noch nicht für erloschen erklärt werden konnte,

Die Zahlen der in der Bericht8zeit neu varsenditen Gemeinden und Gehöfte sind in den Spalten der „insgesamt“ verseuchten Gemeinden und Gehöfte mitenthalten.

Betroffene Kreise usw.)

Maul- und Klauenseuhe (Aphthae epizooticae),

17: Pinneberg 1 Gemeinde, 1 Gehöft (neu), Segeberg 7, 7 (2, 2), Steinburg 4, 4, Stormarn 3, 3. 24: Ahaus 1, 1 (1, 1). 59x Malchin 1, 1 (1, 1), Rostock 1, 1 (1, 1). 67: 3,3 (1, 1).

Seéhweinepest (Pestis suum),

3: Lyck 1 Gemeinde, 1 Gehöft, Ortelsburg 1, 1 (neu). 5: 5. Kreis tierarztbezirk 1 Geh. 6: Oberbarnim 1 Gem., 1 Geh. 7: Guben 1, L 8: Anklam 1, 1, Greifenberg 1, 1, Randow 1, 1 (1, 1), Saaßzig 2, 2. 9: Dramburg 1, 1 (1, 1). 10: Bomst 1, 1. 11: Militsch 2, 2 (2, 2), Ohlau 2, 2 (2, 2), Trebniß 1, 1. 12: Rothenbutg î. O.2L. 1, 1. 13: Neu- stadt O.-S. 1, 1. 15: Eckarts8berga 1, 1 (1; 1). ‘18-7 Springe 1, 1. 24: Ahaus 1, 1 (1, 1), Coesfeld 1, 1. 29: Cochem 2, 3. 33: Aachen 1, 1. 35: Miesbach 1, 1 (1, 1). 382 Hilpoltstein 1, 1. 41: Marien- berg 1, 1. 42: Bauyen 1, L 51: Pforzheim 2, 2. 52: Mannheim 1, 1, 54: Offenbach 1, 1, 58: Saarbrücken Stadt 1, 2, St. Wendel 1, 1, 59: Parchim 1, 1,

Milzbrand (Anthrax).

8: Anklam 1 Gemeinde, 1 Gehöft. 9: Belgard 1, 1. 10: Flatoiv 1, 1. 11: Brieg 1, 1 (neu), Glaß 1, 1. 12: Glogau 1, 1 (1, 1). 14: Je« richow T 1, 1 (1, 1). 15: Merseburg 1, 1 (1, 1), Querfurt 2, 2 (2, 2), Torgau 1, 1. 17: Flensburg 1, 1, Herzogt. Laueuburg 1, 1 (1, 1), Süderdithmarschen 1, 1 (1, 1). 18: Grafsch. Hoya 2, 2 (2, 2), Nien- burg 1, 1 (1, 1). - 19: Alfeld 1, 1 (1, 1). 20: Harburg 1, 1 (1, 1), Soltau 1, 1 (1, 1), 21: Bremervörde 1, 1 (1, 1). 222 Grafsch. Bent- heim 1, 1 (1, 1), Melle 1, 1 (1, 1). 24: Ahaus 1, 1 (1, 1), Coesfeld 1, 1 (1, 1). 253: Herford 1, 1 (1, 1), Viedenbrück 1, 1 (1, 1). 27: Hersch, Schmalkalden 1, 1 (1, 1), Hünfeld 1, 1 (1, 1), Wolfhagen 1, 1. 42:

9) An Stelle der Namen der Regierungs- usw. Bezirke ist die ats s laufende Nummer aus der nachstehenden Tabelle aufgeführt.