1920 / 228 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 08 Oct 1920 18:00:01 GMT) scan diff

223 b Porzellanerde (Kaolin, Cbinaclay), au gebrannt, ge- mahlen oder geschlämmt . ,. . , 223c MaN MARE N harmmotte); Schamotte- und Dinás- ô

m

224c Kreide, weiße, rohe 2

22 al Bimsfand (Bimskies), Bim3mehl

225 a2 BVims{tein, ripel, roh, gemahlen oder ges{chlämmt, au

i zu Ziegeln geformt

225b Schwuürgel, rob, gemahlen oder geshlämmt

225c Polier- oder Pußkalk (Wiener Kalk) und ähnliche mineralishe Schleif-, Polier- und Pußmittel, roh, E ¡len oder gesammt, Ge Aen und kün , roh, gemahlen oder lämmt, in Büchsen, Gläsern, Krügen oder de jl für den Dea S aaiuL m e sie für

L cif-, Polier- und Pugmittel ü find. - + « aus 225 c Oberbayeri! 4 E lands N Ee Fran R Ä bi

2 uarz; Feuersteine, roh, auch geschreck oder gemahlen

aus Es Duarzjand ; h 07 GTN E A a Kalk, natürlicher koblensaurxer, Dolomit, roh (ungebrannt) 227c Vitherit (natürlicher fohlensaurer Baut) pf ge- brannt, Strontianit (natürlicher tohlen atirer Strontian) : 227 e Kalk, gebrannter, in Stücken, Dolomit, gebrannter __ (Aeßkall), Gaskalk. . 227 f Kalk, gelöst He gebrannter, hydrauliher . . . « « . «. «*_

229 Wasserbindende (hydraulihe) Zuschläge, 3. B. Tuff, Traß, Puzzolan und Puzzolanerde, Santorin (San- torinerde), aus gemahlen oder gestampft “n

230 b Gemahlener Kalk: ungebrannt

230c —: gebrannt . . i

280 d Tripolith

231 c Speckstein (spanische odex Venezianer Kreide), roh, auch

2 gemahlen oder gebrannk. .... 4

232 b Feldspat, gemeiner, au gepulvert oder gebrannt . .

282 c Flußipat, roh, au gemahlen

233 s ee Blöcke, rohe Platten, Dachschiefer, roher

; ZAaselschiefer ..+ «

204 a Alobaster und Marmor, roh oder bloß roh behauen, auch gesägt, jedoeh an nicht mehr als drei Seiten, oder in nicht gespaltenen, nicht gesägten (geshnittenen) Platten; Alabaster und PVêarmor, gemahlen, auch gepulvert . . . . «

234 c/e) Steine (mit Ausnahme von Schiefer, abaster, Marmor und Pflastersteinen) sowie Lava,

porôse und dichte, . roh oder bloß roh behauen, auch

gesägt, jedod-an nicht mehr als vrei Seiten, oder in -

nicht gespaltenen, nit gesägten (geshnittenen) Platten; auch gemahlene Steine, vorstehend nicht genannt:

234c Nohblöde aus harten Steinen (Granit, Syenit, La- brador usw.) sowie aus Lava, poröôser und dichter, gespalten, au an nicht mehr als drei Seiten esâgt ; nicht gespaltene, nicht gesägte (geschnittene) Platten aus diefen Steinen

234 d Rohblöckte aus Sand- und anderen niht harten Steinen, gespalten, auch an . nicht mehr als drei Seiten gesägt; nicht ge]paltene, nicht gesägte (ge-

_snittene) Platten aus diesen Steinen i

234e Findlinge, . Schotter, Stüksteine; gemahlene Steine; Diamantpulver, Edelsteingrus s o

329a Kreide, weiße, geshlämmt;g aub gestäubte oder in anderer Weise fein gepulverte rohe Kreide. . « « -

339 Speckstein, (aa oder geformt zum Zeichneu (Schnei ), aud ia Holz gefaßt ¿S S: S S: 4

Artikel 2. E Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 10. Dktober 1920 a

Berlin, den 7. Oktober 1920. Der A G Ema F. A: Mathies. Der Reichsminister der Finanzen. J. A.:* Fischer.

Bekanntmachung,

betreffend weitere Ausfsührungsbestimmungen zu

der Verordnung über die Außenhandelskontrolle

vom 20. Dezember 1919. Abänderung des Aus- fuhrabgabentarifs.

Auf Grund dexr 88 9 und 12 der Ausführungsbestimmungen vom 8. April 1920 (Reichs-Geseßbl. S. 500) zu der Ver- ordnung über die Außenhandelskontrolle vom 20. Dezember 1919 (Reichs-Geseßbl. S. 2128) wird bestimmt:

Artikel 1. _Die nachstehend aufgeführten Nummern des Ausfuhrabgaben- tarifs werden wie folgt geändert: N 239 a Schmieröle, mineralische, insbesondere Lubrikating-, araffin-, Vaselin-, Vulkanöl Gasöl (mit Ausnahme des Leuchtöls 239 e) . . .. 241 Erdwachs (Ozokerit), roh, auch ungeschmolzen, Montan- wachs bitumen . « s Montanwoachs Pußmittel, unter Verwendung von Fetten, Oelen oder Seife hergestellt (Pugfette, -pomaden, -seifen), z..B. ECisenoxyd, mit Stearinsäure und Talg verseßt; Tonerdeseife (Aluminiumpalmitat); künstliche Polier- steine (aus gebrannten, Ella vlenes oder geshlämmten Erden mit Stearin, Talg usw. geformte Steine) ; Formerstosfe, aus vineralisden Sioffen unter Ver- wendung von Stearin, Palmitin, Paraffin, Wachs, auch von Harz, hergestellt . . . « - R (508/9) Fußbodenbelag aus Linoleum oder ähnlichen Stoffen, im Stück als Meterware odér abgepaßt, au mit Unterlagen von groben Gespinstwaren oder : anderen Stoffen: 508 a in der Masse einfarbig: unbedruckt. . - «as.» 509 in der Masse mehrfarbig ‘(z. B. eingelegtes (Mosaik; in der Masse mehrfarbig (z. B. eingelegte osaif-, Granit-] Linoleuin), au bedruckt . i 1 510 Tapeten, Linkrusta und dergleidhen aus Linoleum oder ahnlihen Stoffen . . A Artikel 2. |

Diese Aman tritt mit Wirkung vom 10, Dktober

in Kraft.

Berlin, den 7. Oktober 1920. Der Reich3wirtscháftsminister. L P is, N Der Reichsminister der Finanzen. J. A.: Fischer.

ey

Bekanntmachung, betreffend weitere Ausführun abestimnizngen zu der Verorduung über die Außenhandelskontrolle vom 20. Dezember 1919. Abänderung des Ausfuhr- j abgabentarifs.

Auf Grund der 88 9 und 12 der Ausführung3- bestimmungen vom 8. April 1920 (Reichs-Gesepbl. S. 500) zu

. . . s. e

. 0: 0 D M. M: S: M 1

. 2128) wird

Verordnur Artikel 1.

Die naSstehènd aufgeführten Nummern des Ausfuhrabgabentarifs 371 Glübstekmpie (Glühkörper für Beleuhtungszweck),

ausgeglüht, auch mit Kollodium, Gelatine, Leim, Schella oder d getränkt oder in Ver- bindung mit unedlen Metallen oder Legierungen - unedler Metalle : .. .«. -- o S i i a E Ar: gemi E ct E pinustoffen insten, ungefärbt oder ge» ; {rb in Aufmahungen für den Einzelverkauf: aus i i s Dichte, ungemusterte taftbindige Gewebe, gar áus Seide des Maulbeerspinners ohne jede imischung von fünfstliher Seide, von Florettseide oder von Seide des Cichenspinners und beiderseitig mit festen Kanten gewebh roh, au abgekocht (gebleiht) und gebügelt Pete, L. : 6 (402/83) Dichte Gewebe für Möbel- und Zümnmeér- aus\tattung (mit Ausnahme von Sammet und Plüsch, sammet- und plüschartigen Geweben) : 402 ganz aus Seide . teilweise aus Seide (404 a/d) Sammet. und Plüsch, sammet- und Þ artige Gewebe (aufgeshnitten oder nicht aufgeschnitten): 404 a ganz aus Seide: Bänder. . « + ° 404 b —: andere Gewebe E o 0 ss A5 s 65e 404 c teilweise aus Seide: Bänder e 60.0» ch S 404 d —: andere Gewebe . .- «oooooooooo (405 a/d) Dichte Gewebe, anderweit nit genannt: 406 a gænz aus Seide: Bänder 405 b —: andere Gewebe... eo ooo 40 e teilweise aus Seide: Bänder - « - 405 d —: andere Gewebe pes Tüll, ganz oder teilweise aus Seide « - + 407 Beuteltuch, ganz oder teilweise aus Seide 408 Gaze, Krepp, Flox tnd dergleichen undihte Gewebe, mit Ausnahme von Tüll, Beuteltuch, Spipenstosien und S pigen ganz oder teilweise aus Seide « - « - 409a Handschuhe ganz oder teilweise aus Seide . - 409b Andere Wirk- (Trikot-) Waren, Wirk- (Trikot=-) und Neustoffe, Netzwaren ganz oder teilweise aus Seide (Glühstrümpfe, nicht ausgeglüht siehe Nr. 500 b) . 410 Spizenstoffe und Spiyen aller Art, cine der Einsaßspizen, Kanten und abgepaßten Waren aus Spitzen oder Spitenstoffen, auch ohne wellenförmig gestalteten oder aus oten Rand, ganz oder teil- weise aus Seide, eilt , gewebte und andere ,„. . » 411 Stiereien auf Grundstoffen, ganz oder teilweise aus Se

Seide . 412a Posamentierwaren (Besäße, Bänder, Kordeln, Lißen,

Schnüre und dergleichen) aller Art, Baumwollen- sparterie und nah Art derselben hergestellte Waren aller Art, Chenille . A 412b Knopfmacerwaren aller Art aus anderen Gespinsten oder Gespiñstwaren als Metallgespinsten oder Mectallgespinstwaren, au mit Unterlagen oder Ein- Lagen : E Holz, Bein, Horn, Leder, :Metall oder dergleichen \ Waren aus Gespinsten von Wolle oder anderen Tier- haaren, auch mit pflanzlichen Spinnstoffen oder Gespinsten gemischt. (434/5) Wirk-(Trikot-) und Neßwaren : 434a Unterkleider: geschnitten « « « «..« 434b —: ab a t gearbeitet (regulär) 435à Handschuhe | « R. 435 h andere geschnittene oder abgepaßt gearbeitete (reguläre Wirk- und Neßwaren e 436 Spiyenstoffe und Spizen aller Ark, eins{ließlich der Einfaßspitßen, Kanten und abggparten Waren aus S B oder Spißenstoffen, auch ohne wellenförmig gestalteten oder G Rand; Tüll. « ++ Nr. 437 siehe die Nummern 412 a und b. Waren aus Baumwolle espinsten, auh gemischt mit anderen pflanzlichen Spinnjstoffen oder _Gespinsten oder mit Pferdehaaren, DoR oone Beimischung von Seide, Wolle oder anderen Tierhaaren. Undichte Gewebe zu Vorhängen, au mit benähten Bogen oder Zaden verziert: 451 abgepaßt, auch mit Band eingefaßt 459/63) Wirk-(Trikot-) und Neßwaren: 459 Haan E ae aarneße. . « e e. e 5 460a Strümpfe, Soden . - « » - . .- 460b Unterkleider: gesGhnitten, abgepaßt ge 461 Fisherneze . « «- ++ +- il E aus Spinnstoffen des Untera 462 Vogel-, Jagd-, Pferde-, Trag- und ähnliche Neye . . 463 geschnittene oder abgepaßt gearbeitete (reguläre) Wirk- und Netzwaren, anderweitig niht genannt (Glüh- strümpfe, siche Nr. 500b). . . . - S á6da Spa toffe und Spigzen aller Art einsgueBto der insagspizen, Kanten und abgepaßten Waren aus Spitzen oder Spipenstoffen, auch ohne wellenförmig estalteten oder ausgezackten Nand: gestickt (Tüll-, Aez- oder Luft-, Spatelspien) C S e Ses 464b —: handgeklöppelt : 464c —: gewebt, genäht, gewirkt usw... (465a/c) Stickereien auf baumwollenen, wollenen, leinenen und dergleichen Grundstoffen : 465 a Platistichstickereien . „a e o e ooooo oor 465 b ettensti stidereien . J - . . . . o. a . . s . . T E E 466 Taue, Seile, Strike; Bindfaden aus Baumwoll gespinsten üm Durmesser von mehr als 1 mm, auhein Aufmachungen für den Einzelverkauf . - - 467a Schläuche (Spriyrn- und andere robe Schläuche), auch in Verbindung mit unedlen Metallen; grobe Gurte, gewebt oder gewirkt Ea j 467b Treibriemen aus Baumwolle, Wolle und anderen Tier- ai Di E A E é d A T ia ochte, gewebt, oder geflochten, a ew ais o L 469 siehe bie Nummern 412a und b. (484/5) Seilerwaren aus Spinnstoffen des Unter- abschniits D ohne Beimischung von umwolle oder

tierishon Spinnstoffen :

484 Taue, Seile, Strike (Bindfader® siehe Nr. A L

485a Eimer, Gurte, Hängematten, Nébe (Vogel-, Jagd-,

ferde-, Trag- und ähnliche Neze _Fishernebe iéhe Nr. 461 t S@Wläuche, Sohlen, Stridckleitern, Tragbänder, Treibriemen und andere vorstehend nicht genannte Seilerwaren, auch in Verbindung m anderen Stoffen, soweit fie nicht dadurch unter andere Nummern sten E

500 b Glühstrümpfe Rh [uhkörper für Beleu sewedo n gus t, aus Wirk- oder Gespinstwaren a er r . . ,

501 Spitzenstoffe und Spißen aller Art eins{ließlih der Einsabspißen, Kanten und a E Waren aus Spitzen oder Spißenstoffen, auch ohne wellenförmig gestalteten oder ausgezadten Rand . . . e

Nr. 502 siehe die Nummern 412a und b.

inl Bu N glatt oder gepreßt; Pausleinwand

iu

«0.6 §6 D600 Ï.s

vom 0. Dezember 1919 (Neihs-Geseßbl.

überstrichen (z. B. qt ntu

S@hmirxgel-, Bimsstei

leinen

weden zubereitet . «» * | : T idets atte, t mit Kleister, Leim oder Gummt-

lösung aus

, Feuerstein-,

. é‘

ferner al3 Dichtungsmittel dienende

Waren aus Pferdehaaren, and

wie Pr f,

Gurte, Scheiben und , hum

“n von Oef oder Fetten, au in Verbindun H MWerg ; Taue, Seile, Strie ; Weberlißew, âu dur Verflehten , Verknüpfen oder Verstri M cinem sogenannten Lißenkamme vereinigt ; Gewêbe, auch mit anderen tiérischen oder mit pflanZ hen Spinnstoffen oder Gespinsten, ausschließlich “Ei t geme sofern die ganze Kette oder der ganze in

Si Spiyen 521a Wachstuch-,

und anderen wässerdihßten Geweben; au

lag aus rdehaaren besteht; Bänder, Ketten, S ebböden ut ha iche Geflechte ; 'tünstlihe Blumen,

sw. Waren aus groben aus

Schiefer- oder Schmirgeltuch . - « «o 7 523 Bl (Blüten, Blütenblätter, Knospèn), fer Le

Gespinstwarea oder -Gespinste aud) aus Tj £ Bote allein oder in Verbindung mit andi Stoffen, auch in fester Verbindung mit and Gegenständen oder unter Glas und Náähmeén

E Be

tandteile solcher künstlichen Blumen, 8 B. Blätter, Stiele, Staubfäden, Samenkapseln, Früchte usw., ohne Verbindung untereinander; auch sogenannte

S f Stel. o e S S a

1 asc 53la Straußfedern . « 531 b Reiherfevern

muckfedern, zugerichtet (zubereitet)?

S 00.0 S S D M M E,

531c andere Federn; auch Vogelbälge, Köpfe, Flügel und an- dere Teile von Bâälgen, zum Schmude von Hüten

oder dergleichen

zugerichtet « e oe eo a6

532 Fächer (Handfächer) aller Art * C S

533a Männerhbüte ohne

Rücksicht i ttung: aus Rücksicht auf die Ausstattung gûte

Gespinstwaren ganz oder teilweije aus Seide;

aller Art mit Springfedern (Klapphüte) e 533b —: aus anderen, au mit Kautschuk überzogenen oder

ata Gespinstwaren; lackierte Männerhüte aus

spinstwaren aller Art, auch aus

Filz.

533 c Mützen aus Gespinstwaren (gewirkte, gehäkelte, gestrickte usw. Siche Wirk- und Neywaren), Fez usw... » - 534 Fraucnhüte aus Gespinstwaren, ganz oder teilweise

aus Seide, aus

Spitzen, Stickereien oder Gespinst-

ben e ae R auch Frauen-, Kinder-

üte und -müßen, aufgepußt L,

53ó Frauenhüte E anderen, auch mit Kautschuk über- zogenen oder getränkten Gespinstwaren, unaus erústet (ungarniert) und ausgerüstet (garniert), änner- und Frauenhuüte aus wasserdichten Geweben, unaus- gerüftet (ungarniert) oder au8gerüstet (garnièrt). . -

(5337/8) Männerhüte aus Filz (mit Ausnahme

ladierten):

537 aus Haarfilz ¿ea oooooooo

538 aus Wollfilz « « 939 Frauenhüte «us

Filz a

arniert) und ausgerüstet (gärniert)

g 940a Hutstumpen aus

Filz, ganz oder un

Hutform gebracht; aus Haarfilz « « « «o e. 8

540b —: aus Wollfilz

Ee

543a Seéiden- und Wollumpen; Tucleisien « «» e 043b Leinen-, Baumwollen- usw. Lumpen (Papierlumpen) und alle übrigen zur Papierbereitung dienenden“ Abs fälle von Gespinstwaren und dergleichen (alte Reße,

altes Tauwerk,

alte Strie, alte Weberlißzén aus

Garn, zur ursprünglichen Bestimmung nit mehr

verwendbar) . .

543c Abfälle von Gespinstwaren und dergleichen, zu anderen Zwecken (Wollstaubdünger, Dungabfallscide usw.) . - 562 a Handschube, ganz oder teilweise aus Leder (mit uge nahme der mit Pelzwerk überzogenen ¿er mit foldhenm eee Handschuhe úünd der als Sattlerware E

behandelnden

ausgepolsterten . Fechthandschuhe):

Glacéhandshuhe y §626 : Wildleder- und andere Lederhandschube - - - - + 761 Glas-, Porzellanperlen, Glasflüsse, -steine, -korallen und dergleidhen, auf Gespinstfäden, Schnüre oder Draht Fu t oder gereiht und ohne weiteres als

Schmu

verwendbar; au

in gleicher Weise her-

gestellte Besatartikel aus Glasperlen usw. . . . - 775 Silbergespinst (au aus vergoldetem oder auf mecha-

nishem Wege

mit Gold belegtem Silberdyahte)

sowte Tressenwaren (Besäte, Bänder, Kordeln, Lten, Schaüre), Gewebe und Knopfmacherwaren (auch mit

Unterl{en oder Einlagen von Holz,

Bein, Horn,

Leder) aus Silbergespinst ohne Beimischung von anderen Li ge S in

848 Aluminiumgeésp Kordeln, Litzen,

waten (auch mit Einlagen von Hou Leder) aus Äluminiumge|pinst ohne andéren Gespinsten

fowie Tressenwaren (Besäße, Bänder, Schnüre), Gewebe und Knopfmacher-

Bein, Horn, eimishung vou

6 G: S0 04:0 0. ck S0

883 Unechtes Gold- und Silbergespins, au aus vergoldeten oder versilberten tierishen Häutchen sowie Tressen-

waren (Besäße,

Bänder, Kordeln, Lißen, Schnüre),

Gewebe und Knopfinacherwaren (auch mit Einlagen

von Holz, Bein, Ho oder Sil A

Leder) aus unechtem Gold» t obne Beimischung von anderen

Gespinsten, mit Kern aus Spinnstoffen. « o - - *. 2

__ Diese BekanntmaGung in Kraft.

Artikel 2. tritt mit Wirkung vom 10. Oktober 1920

Berlin, den 7. Oktober 1920. Der Reich3wirischaftsminister. F: D Oh

ies.

‘Der Ange der Finanzen. & G ä 4

Fischer.

Gg

Bekanntmachung, betreffend weitere Ausführung3bestimmungen zu der Verordnung über die Außenhandelskontrollea vom 20. Dezember 1919 Abänderung des Ausfuhr- abgabentarifs.

Auf Grund der 98 9 und 12 der Ausführungsbestim-

mungen vom 8. Apri

1920 (Rei 3-Gletehbt, S. 500) zu der

Verordnung über die Außenhandelskontrolle vom 20. Dezember 1919 (Reichs-Gesegbl. S. 2128) wird bestimmt:

Die nachstehend aufg tarifs werden, wie folgt, ge

Artikel 1. ührten Nummern des Ausfuhvabgaben«

R r A

: Es nit gesägten Seiten roh oder bloß 681 Pfla F : : : e ée. S e (682/3) Platten: 682a gesägt (geschnitten) e T spalten, weder ges{hlifen noch géhobelt, poliert oder mit Schmelz überzogen; aus Alabaster, Marmor, Serpentinstein ; aus poliers fähigem Kalkstein und anderen Steinen (mit Aus- nahme von Schi

i fe). 682b—: aus Granit, Porphyr, Syenit oder ähnlichen har ___ Steinen; aus poröser oder dichter e : M i Nr. 682c uünd d #. Nr. 682a. ; Nr. 682e \. Nr. 692a. 683a geshliffen, geo poliert oder mit S{hmelz über- zogen; aus Alabaster, Marmor, auch fünstlihem rpentinstein; aus polierfähigem Kalkstein mit Ausnahme der Lithographiersteine, sowie aus anderen Steinen (mit Ausnahme von Schiefer) i 683b Ne Es T Ove oder ähnlichen Vava, ó i 1 fiche Nr. 689) zx poröser oder I i Nr. 683 c siehe Nr. 683 a. 683d —: Lithographiersteine ¡Mthograph [Ye Platten), au mi chnungen, Stichen oder Schrift 684 Schieferblöde und Ss an einer oder mehreren \{chmalen Seiten (Kanten) gesägt (geschnitten), weder gehobelt noh geschliffen oder poliert 685 Steinmeßarbeiten, ungeschliffen, ungehobeli, au Verbindung mit unlackiertem, unpoliertem Holze oder Cifen: von {lichter, nicht profilierter Arbeit, nicht ¿ abgedrel)t, nit verziert: aus Alabaster, Marmor, auch künstlihem, Serpentin- n; Randsteine für Bürgersteige aus Granit, an wei Längsseiten und an den beiden Kopfseiten s{licht bearbeitet, sonst roh oder bloß roh behauenz audere Steinmeßarbeiten aus Granit; Steinmeß- arbeiten aus Porphyr, Syenit oder ähnlichen harten Steinen; aus Lava, poröser oder dichter; aus polier- fähigem Kalkstein; aus anderen Steinen (mit Aus- nahme von Schiefer) ev profiliert, ganz oder teilweise abgedreht oder

verziert : ux ania Marmor, au künstlißem Serpentin- n aus Granit, Porphyr, Syenit oder ähnlichen harten Steinen; aus Lava, poröser oder dihter; aus polier- tâäßigem Kalkstein; aus anderen Steinen (mit Aus- nahme von Schiefer)

687 Steinmehßarbeiten, geshliffen, gehobelt, poliert oder

vergoldet, au in Verbindung mit Holz oder Eisen: as Alabaster, Marmor, auch künstlichem, Serpentin- ein aus Granit, Porphyr, Syenit oder ähnlichen harten Steinen; aus polierfähigem Kalkstein; aus anderen Steinen (mit Ausnahme von Schiefer) (gesliffene usw. Steinmeßarbeiten aus Lava, : siehe Nr. 689): :

688a Geshliffene, gehobelte, profilierte oder sonst weiter be- arbeitete Schieferplatten ; bearbeiteter Tafelschiefer ; anderweit nicht genannte Waren aus Schiefer ohnc Verbindung mit anderen Stoffen (Künstliße gefärbte oder verzierte Glimmerplatten,

siehe Nr. 6924):

689 Waren gn oder teilweise aus Lava, poröser oder dichtèr, Goweit sie niht durch die. Verbindung mit anderen Stoffen unter andere Nummern fallen, auch géschliffene usw. Platten und dergleichen Steinmeh- arbeiten aus Lava, poröser oder dichter

690 Bikdhauer- und Bildschnißerarbeiten aus Steinen aller Art, sofern sie Kunstgegenstände sind, einschließlich der punktierten . ° eh (691/2) Steinwaren, nicht unter andere Nummern

fallend :

(691 a/d) ohne Verbindung mit anderen Stoffen oder nur in Verbindung mit Holz oder Eisen, mit Aus- nabme der Luxusgegenstände : 691 a aus Alabaster, Marmor, auch ünstlichem, Serpentin- i stein; ans Granit, Porphyr, Syenit oder ähnlichen harten Steinen; aus policrfähigem Kalkstein oder aus andexen Steinen , (Waren aus Glimmer 692 a, aus Speckfstein 692 b) in Verbindung mit anderen Stoffen als Holz oder Gisen, soweit sie dadurch nicht unter andere Nummern fallen: Luxusgegenstände. 692 b Syecksteinwaren außer S{melztiegeln (diese siehe Nr. 725 a) Luxuswaren andere Waren. . . .. 692 c aus anderen Steinen (Polier, Schleif- usw. Steine der Nr. 695 t Verbindung mit anderen Stoffen als Holz oder Eisen, siehe Nr. 695) . . . 693 Mühlsteine, au in Verbindung mit eisernen Reifen oder Metaklhülsen E (694/5) Polierstêine, Schleif- und Weßsteine, auch Probiersteine: 694 TünstliGe, ganz oder teilweise aus Schmirgel, Korund, 4 Karborund, Feuerstein oder Quarz « - « + + - A 695 Scleifsandsteine und andere natürliche, auch fkünsts liche (mit Ausnahme der in Nr. 634 genannten und der mit Stearin, Talg und dergleichen verseßten tcnleine Feuersteine, zum Gebrauche vorgeri ¡tet ntensteine, gehauen oder geschnitten; alle diese au in Verbindung mit Stoffen aller Art; S\MHmirgelfeilen und Shmirgelscheiben aus Holz mit aufgeflebtem Shmirgelpulver sowie Sensenstreichen aus Holz mit aufgeklebtem Sand oder Pulver von Feuerstein, Glas oder Schniirgel 696 .Wärtmneshußmasse aus Kieselgur . . « - - - e 698 a Bimszementdielen und andere Waren aus Bimsfand, mit Ausnahme der Shwemmsteine aus Bimssand iméziegel), au in Verbindung mit anderen toffen, soweit sie niht dadurh unter andere iti ite B au Sevi db andere Waren ement o 6 zogenen Steinen, auch hohl oder gelocht, Galalith- waren, mit Ausnahme der Schmelztiegel (725 a) sowie Tripolithwaren und Waren aus Mischungen von Kalk mit Sand oder dergleichen, au in Ver- bindung mit anderen Stoffen, soweit sie nicht da- durch unter andere Nummern fallen ¿ / (700/3) Waren aus Gips (Gip8guß), auch aus einer Mis. e von Gips mit Schwefel oder mit Kreide und Lim oder mit anderen Zusäßen, auch Former- arbeiten aus Schwefel (auch SÞencemetall), Kieselgur-, Bauplatten Wr csárbt ch mit Einlagen uplatten und -steine, ungefärbt, auc) mt / Abare ungefärbte Waren; au Gipsformen mit Schwefeleinsaß . . . - - i : : gefärbt, bronziert, lackiert, geglänzt (mit Stearin, Wachs oder dergleihen getränkt [Elfenbeinmasse, area Raiipasta), E Maren aller Art in Verbindung mt soweit fie nicht dadur unter andere Nummern fallen Sé{lkacken, zu Bau- oder Pflastersteinen geformt - «

2 | Berordr vom 8. April

Artikek 2. t

Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 20. September 1929 in Kraft.

Berlin, den 7. Oktober 1920. Der Reihswirtschaftsminister. J A: An ies. Der Reichsminister der Finanzen. J. A.: Fis rg

ragenen

Bekanntmachung,

betreffend weitere Ausführungsbestimmungen zu

der Verordnung über die U ed ntra 0

vom 20. Dezember 1919. Abänderung des Aus fuhr- abgabentarif s.

Auf Grund der I 9 und 12 der Ausführungsbestim-

920 (Reihs-Geseßbl. S. 500) zu der Verordnung über die Außenhandelskontrolle vom 20. Dezember 1919 (Reichs-Gesezbl. S. 2128) wird bestimmt:

E Artikel 1. Die nachstehend aufgeführten Nummern des Ausfuhrabgaben- tarifs werden, wie folgt, geändert : i 771 b Ccites Blattgold (echter Goldshaum, «blatt, -folie), ittern aus Gold R 4285 772c Abfälle von der Silberverarbeitung (Silbergekräß) ; Bruchsilber L 0e Abfälle von de gelkräß); Brudchgold , 776a Waren, ganz oder teilweise aus Silber, anderweit nicht genannt, au vergoldet oder auf mechanishem Wege mit Gold belegt, soweit sie nicht durch die Ver- bindung mit anderen Stoffen unter andere Nummern fallen: Tafelgeräte (Bestecke, Teller, Schüsseln, E ad 4 M a 4 776 b : Schmudlgegenstände, SilbergefleWhte (Geflechte aus Silberdraht), Silbergewebe (Gewebe aus Silber- draht) und anderweit nicht genannte Waren . . . . 776c E (echter Silbershaum), Flittern aus L E E 881 a Blech: vergoldet oder mit Gold belegt (plattiert) . . 882 a Draht, au auf anderen Draht aus unedlen Metallen oder Legierungen unedler Metalle gesponnen: ver- goldet oder mit Gold belegt (plattiert)

Artikel 2. Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 10. Oktober 1920 in Kraft. Berlin, den 7. Oktober 1920. Der Reichswirtschaftsminister. S A.: Mathies. Der Reichsminister der Finanzen. J. A.: Fischer.

D

Bekanntmachung,

betreffend weitere Ausführungsbestimmungen ju

der Verordnung über die Außenhandelskontrolle

vom 20. Dezember 1919. Abänderung des Ausfuhrabgabentarifs.

Auf Grund der §8 9 und 12 der Ausführungs- bestimmungen vom 8. April 1920 (Reich3-Geseßbl. S. 500) zu der Verordnung über die Außenhandelskontrolle vom 20. De- zember 1919 (Reichs-Gesegbl, S. 2128) wird bestimmt:

Artikel 1.

Die nastehend aufgeführten Nummern des Ausfuhrabgaben- tarifs werden, wie folgt, geändert : (921/3) Wasserfahrzeuge einschließlih der zugehörigen gewöhnlichen Schiffsausrüstung8gegenstände, Dampf- und anderen Antriebsmaschinen : 921 a Seeschiffe in Verbindung mit Antriebsmaschinen: aus Eisen oder Stahl i 921b —: aus anderen Stoffen (921 c/f) Seeschiffe ohne Verbindung mit Antriebs- maschinen: 921 c Segelschiffe: aus Eisen oder Stahl 921d —: aus anderen Stoffen. « « + «e ooo 921 e Seeleihter (Schleppschiffe): aus Eisen oder Stahl . 921f : aus anderen Stoffen. . .+ - + «ooo 922 Fluß- und Binnenseeschiffe für Luxu8zwecke : neue . gebrauchte Ls A (923 a/f) andere Fluß- und Binnenseeschiffe : 923 a Nuderboote und andere nur dem Perfonenverkehr dienende Kähne :

neue G... e 0-0 0E

0:0 D S.

00 Co I UD

gebraudchte L io dd 923b Schlepp-, Tau- (Ketten-) Motorschiffe . . - «+ (923 c/f) Personen: und Güterschiffe : 923c in Verbindung mit Antriebêmaschinen :

aus Eisen oder Stahl «0 923d aus Eifsenbeton —. ooooooo aus anderen Stoffen. « . = «¿+00 923 e ohne Verbindung mit Antriebämaschinen : aus Eisen oder Stahl „e. - 923f aus anderen Stoffen. „e «o ooo 0/0 924 Ss und Pontons, auch mit Maschinenaus: rüstungen s ¿ 925 Wasserfahrzeuge aller Art, mit der Bestimmung zum Zerschlagen E P E O e S. 0E 0D.

Artikel Diese Bekanntmachung tritt mit dem 10. Oktober 1920 in Kraft.

Berlin, den 7. Oktober 1920. Der Reich3wirtschaftsminister. A n Mathies. Der Reichsminister der Finanzen. 3. A.: Fischer.

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00 O VIW 05

Bekanntmachung,

betreffend weitere Ausführungsbestimmungen qu

der Verordnung über die Außenhandelsgkontrolle

vom 20. Dezember 1919. Abänderung des Aus- fuhrabgabentarifs.

Auf Grund der §8 9 und 12 der Ausführun N enizen vom 8. April 1920 (Reichs-Gesegbl. S. 500) zu der Ver: ordnung über die Außenhandelskontrolle vom 20. Dezember 1919 (Reichs-Gesegbl. S. 2128) wird bestimmt: ¿

Artikel 1.

Die nastehend aufgeführten Nummern des Ausfuhrabgabentarifs werden, wie folgt, geändert: ; 901 a Gardinen-, Spigen- und Tüllmaschinen 929 a Taschenuhren, au solche mit Spielwerk und elektrische, in Gehäusen: aus Gold i 1 929b —: aus Silber, auch vergoldet oder mit Gold belegt (plattiert) oder mit vergoldeten Rändern, Bügeln

E C

oder Knöpfen versehen

E E E E S E E

929c —: aus unedlen Metallen oder aus Legierungen undles Metalle, au vergoldet oder versilbert oder mit oder Silber be (plaitiect) oder mit vergoldeten oder versilberten Na , Bügeln oder Knöpfen ver- do N S a E S a Ukrgehäuse zu ren: aus K 930b : aus Silber oder aus unedlen Metallen oder aus egierungen unedler Metalle, auch e oder bets filbert oder mit Gold oder Silber (plattiert) oder mit vergoldeten oder ilberten Rändern, Bügeln oder Knöpfen versehen; aus anderen Stoffen 931 Uhrwerke zu Taschenuhren, fertige, und Rohwerke . 932 Triebe und Unruhen (Balancen) aus Stahl für Taschen- uhren; Teile von Tashenuhren (Uhrfurnituren) aus unedlen Metallen oder aus Legierungen unedler Metalle, au vergoldet, versilbert oder mit Gold oder Silber belegt (plattiert) oder in Verbindung mit anderen Stoffen, soweit sie niht dadur uriter andere Nummern fallen s 9346 Schiffs{hronometer (Seeuhren), nicht in Fou von Taschenuhren (auch mit eleftrisch betriebenen Uhr- werken), soweit sie nicht durch ihre Verbindungen unter andere Nummern fallen 934c Tascen- und andere Zählwerke sowie selbsttätige Die und Registriervorrihtungen, au hydrometrif Sastrumente (Instrumente zur Messung der Wasset- eshwindigkeit, MNegistriervegel) sowie Geshwindig- feitsmesser ür Fahrzeuge, in Verbindung mit Uhr- werken; alle diese, soweit sie niht dur ihre Ver- bindungen unter andere Nummern fallen . « « - » 935 a Mhrwerke (mit Ausnahme der Gehäuse) aus unedlen Metallen oder aus Legierungen unedler Metalle zu den unter die Nrn. 934 a/b fallenden Uhren . 935b Vhrenteile (Uhrfurnituren) zu Uhren der Nrn. 934 a/b aus unedlen Metallen oder aus Legierungen unedler Metalle, mit Ausnahme der Gehäuse und der nicht zugehörigen Gewichte , . « L Z 936 Turmubren, aud elektrishe, und Teile von solchen, aus unedlen Metallen oder aus Legierungen unedler Metalle, mit Ausnahme der niht zugehörigen Ge- wichte und Ketten zu diesen « «oooooo. 1

Artikel 2. gle Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 10. Oktober 1920 in Kraft.

Berlin, den 7. Oktober 1920. Der Reichswirtschaftsminister. J. A.: Mathies. Der Reichsminister der Finanzen. J. A.: Fischer.

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Bekanntmachung,

betreffend weitere Ausführungsbestimmungen zu

der Verordnung über die Außenhandelskontrolle

vom 20. Dezember 1919. Abänderung des Aus- fuhrabgabentarifs.

Auf Grund der §8 9 und 12 der Ausführun: 8bestim- mungen vom 8. April 1920 (Reichs-Gese bl. S. 500) zu der Verordnung vom 20. Dezember 1919 (Reichs-Gesegbl. S. 2128) wird bestimmt:

Artikel 1.

_Die nachstehend aufgeführten Nummern des Ausfuhrabgaben-

tarifs werden, wie folgt, geändert : ;

558 Stöte, Neitpeitschen und dergleichen aus Tierflecsen, auch in Verbindung mit anderen Stoffen, soweit sie nit dadur unter andere Nummern fallen « «

606 Waren ganz oder teilweise aus Perlmutter oder ahmungen davon, foweit sie nit besonders ausge- nommen find oder dur die Verbindung mit anderen Stoffen unter andere Nummern fallen: Knöpfe und und andere Waren... eo o ooo (Fächer siehe Nr. 532, Opern-, Ferngläser siehe Nr. 757 b, Perlmutter in ganzen Schdlen, geschliffen oder poliert, auch mit Perlen 605).

608 Wacbsperlen und alle sonstigen LLUIE eÂter Perlen; Nachahmungen von roten Korallen, au in Form von Perlen; Waren, ganz oder teilweise aus nachgeahmten echten Perlen oder nahgeahmten roten Korallen, soweit sie niht. durch die Verbindung mit anderen Stoffen unter andere Nummern fallen (Nosenkränze siche Nr. 885b) . . +-

620 Holzspunde, au gepreht é :

624 Spulen (Garnspulen), Spindeln (Garnspindeln, Spillen), Weberblätter (Niete, Tuchmacher-, Weber- fämme) und Weberblätterzähne (Mietstäbe):

aus Holz ; __ aus anderen Schnißstoffen als Holz 628 d Kisten und andere aus 628 d Küchen- und Hausgeräte « » « aus 629 Küchen- und Haußsgeräte A S M E E 06 aus 630 b Küchen- und Hausgeräte « « «e » i 631 b Tabakvfeifen, feine, aus Bruyereholz (Erikaholz), nicht unter andere Nummern fallend meen Ap feine, niht unter andere Nummern a en s, . * . andere Waren (mit Ausnahme der Leisten); Druck- platten aus Holz, gane auch mit einges{lagenen Stiften oder dergleihen aus unedlen Metallen oder Legierungen unedler Metalle; Holzmosaik (Nosen- kränze siche Nr. 885b). « - e ooo oa ao terher gehörige Kinderwagen « » « s ° ° ierher gehörige Meßgeräte . « - «- 5 . ° olzmosaik S D: S * . Sogenannte Holzbastblumen . « « « + ° Holzperlen und Knopfformen . « « - + « - 5 640b Kämme, Knöpfe und andere Waren gau; oder teilweise aus Zellhorn, anderweit niht genaunt, soweit sie nit durch die Verbindung mit anderen Stoffen unter andere Nummern fallen oder als Nachahmungen höher elgien Waren angeben a p O e D Derptetito aren aus ähnlichen Formerstoffen (s. B. a l . * . . . . . . s . a“ . . . . . L . Vgenteae siehe Nr. 885b, KTrockenplatten siehe 646b Anderweit niht genannte oder inbegriffene pflanzliche Schnißstoffe in rohen, bloß geschnittenen Platten; au Holundermark, geschnitten, und ilfrohr (Dach-, Mauer-, Weberrohr), gespalten, zugeshnitten oder ugespi Nerien und dergleichen aus anderen anze n Schnihstoffen als Holz und Kork (mit usnahme derjenigen aus Zellhorn oder ähnli Formerstoffen) auf Gespinstfäden, Schnüre o Draht gereiht und cue weiteres als Shmuck vers wendbar, auch in gleiher Weise dergeleite Bes artikel; andere Waren (Nosenkränze siehe Nr. H 647 Bildhauer- E und Formerarbeiten i Stärke, Ba Jorin, Tragantgummi, Brot oder sonstigen anderweit G enannten Formerstoffen (mit Aus naóme von Nachahmungen Hböherbelegter Waren auch in Verbindung mit anderen Stoffen, soweit nicht dadur unter andere Nummmern (Noson« Fräuze siehe Nr, 88ób) « - «ooo a ooo F:

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