1920 / 230 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 11 Oct 1920 18:00:01 GMT) scan diff

i 1 Steing ice ip S Zei E: ‘C P N

des Ministers für Handel und Gewerbe, betreffend die Verleihung des Promotionsrehts an die Berg-

30. September 1920 verleihe ih namens der Preußischen Staatsregierung der Vergakademie in Clausthal das Recht, unter den in der Promotions8ordnung festgesetzten Bedingungen auf Grund einer Prüfung die Würde eines Doktoringenieurs zu erteilen und die gleiche Würde auch ehrenhalber als seltene Auszeichnung an Personen zu erteilen, die sich um die Förde- rung der berg- und hüttentechnishen Wissenschaften hervor- ragende Verdienste erworben haben.

fuGen erfolgen sollen. Die Bestimmung des §& 20 Abs. 3 des Adels3-

gese s q mit D E e ini daß die Auffichtsbehörde wDerricbtungen des Nachlaßgerichts auf cin 2 geri j

2 Tin. gerid) { cin Amtsgericht über- Im Falle des § 7 des Adels s Î i Î

Im F S8 s Adelsgefegzes entsteht die Stiftung nit

B der Genehmigung der zuständigen Minister und hat die Eins

f ung in die öffentlichen Bücher u#d Register niGt vorber zu er-

o gen. Die Aufsichtsbehörde kann {hon vor Eintritt der Rechtskraft

Und der Genehmigung das Grundbuchamt um Eintragung des Wald-

D aus § 7 des Adel3ge eßes ersfußen. Bei Verfügungen und

die Aust emaß D 5 e na über Familiengüter kann

)tSbehörde die fofortige Vollziehung der bes{lossenen Maß-

aa g ziehung der bes{chlossenen Maß-

Für die bezeichneten Familiengü i schri s ¿E die bege n Familiengüter werden die Vorschriften des S Abs. 2 Sas 1, des § 7 Abs. 3 und des § 9 der Verordnung er Familiengüter anfgehoben. Doch bleibt das Beschwerdereckt der eiden nächsten Anwärter und der Familienvertretung unberührt.

8S 4.

Ist für ein Familienfideikommiß, Erbstammgut oder Leben vor dem T. April 1921 die Aufnahme eines Familiens{lusses beantragt A yen, durch den die Auflösung des Familienguts geregelt werden foll, so kann die Auffichtsbehörde auf Antrag bestimmen, daß die Aufnahme des Familiens{lusses zur Vermeidung der Zwangsauflös\ bis zum 1. April 1922 erfol n trifti ¡rün erfie

„2pril 1922 erfolgen Tann, wenn triftige Gründe hierfür spreden. Ist die Auflösung dur die Familie niht rechtzeitig be- \{lossen, so erfolgt die Zwangsauflösung auf Grund Verordnung des Staatsministeriums. Nach Beginn der Zwangsauflöfung kann die Familïe die allmähliche Auflösung überhaupt nit mehr und die \o- fortige nur no& insoweit beschließen, als niht bereits Maßnahmen

Zwangsauflöfung getroffen find. i A

Diese Vorschriften gelten \sinngemäß, wenn ein Familienfidei- Tommiß, Erbstammgut oder Lehen auf Grund anderer gesetzliher oder stiftungsmäßiger Bestimmungen 12 der Verordnung über Familien- güter) aufgelöst wird. i:

8 5. __ Diese Verordnung tritt am 1. November 1920 in Kraft. Jst bis dabin ein Familiens{luß aufgenommen, so. gelten die bisherigen Bestimmungen. Die Ausführung der Verordnung erfolgt dur den Justizminister, der ermächtigt wird, den Text der Verordnung über Familiengüter nah Maßgabe dieser Ergänzungsverordnung neu zu fassen und bekanntzugeben. / S ; :

Berlin, den 22. September 1920.

__Das Staatsministerium. Braut: Fischbe ck. Haenifs ch.

am i Stegerwald. Severing. „am Zehnhoff

Lüdemann.

Finanzministerium. Das Katasteramt Limburg ist zu besetzen.

Ministerium für Handel und Gewerbe. BotanntmaMhung

akademie in Clausthal. Vom 2. Oktober 1920. Auf Grund des Beschlusscs des Staatsministeriums vom

in demjenigen Teile der Stadt Berlin angewiesen, der zum Bezirke des Amtsgerichts Berlin-Tempelhof gehört.

Der Notar Dr. Wichmann in Blankenese is die nach- gesuchte Entlassung. aus dem Amte erteilt.

pu Notaren find ernannt die Rechtsanwälte: Dr. Emil Ut\sch in demjenigen Teile der Stadt Berlin, der zum Bezirk des Amlsgerichts Berlin-Schöneberg gehört, Ludwig Meyn in Werder (Havel), Dr. Siegfried Fränkel in Beuthen in O. Schl, Otto Holland in Bunzlau, Dr. Gerhard Dütsch ke in Zobten, Heinrich Hoffacker aus Erkelenz in Stolberg (Nheinl.), Martin Böttcher, Dr. Johann Grüne- feld, Karl Heilbrunn, Dr. Paul "Kühlewein, Julius Meinhardt, Dr. Ernst Mering, Felix Meyer, Dr. Her- mann Remmler und Otto Schmidt in Erfurt sowie Walter Nießen in Deutsh Krone.

In der Liste der Nechizanwälte sind gelös{ht die Rechts- anwälte: Dr. Lemke und Sichel bei dem Kammergericht, Kersting und Dr. Liebenthal bei den Landgerichten T, TL und Il in Berlin, Dr. Mnratis bei dem Landgericht in Natibor, Krech bei dem Amtsgericht in Friedeberg (Neumark) und Voigt bei dem Amtsgericht in Liebenwalde.

__ Mit der Löschung des Rechtsanwalts Krech in Friedeberg (Neumark) ist auch sein Amt als Notar erloschen.

In die Lisie der Rechtsanwälte sind eingetragen: der Landgerichtsrat i. R. Siegfried bei dem Landgericht in Tilsit, die Rechtsanwälte: Dr. Werner Liebenth al, bisher bei den Landgerichten L, IL und Il in Berlin, bei dem Kammergericht, Dr. Sch mul aus Posen bei dem Landgericht T in Berlin, Dr. Stern, bisher bei dem Oberlandes3gericht in Frank- furta.M., beidem Landgericht daselbst, derfrühere Rechtsanwalt Dr. Düts fe bei dem Amtsgericht in Zobten, die Gerichtsassessoren: Dr. Borne r bei dem Oberlandesgericht in Cassel, Dr. Hans Hirschberg bei dem Landgericht 1 in Berlin, Dr. Delbrü hei dem Landgericht in Stettin, Heide bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Gleiwig, Dr. Gansen bei dem Amts- geriht und dem Landgericht in Bonn, Dr. Lütken bei dem Amtsgericht in Magdeburg, die früheren Gerichtsassessoren: Siegfried Kaß und Scheerbarth bei dem Landgericht L in Berlin, Karl Schramme bei dem Amtsgericht in Luckenwalde und Dr. Rendtorff bei dem Amtsgericht in Kiel.

Zu Gerichtsassessoren sind ernannt: die Neferendare Dr. Neufeld, Julius Seligsohn, Dr. Meinecke, von Spoenla, Dr. Stoeckert, Erih Zimmermann, Dr. Fritz Zimmermann, Puhlmann, Dr. Rudolf Cohn im Be- zirke des Kammergerichts, Dr. Alfons Shmidt, Dr. Nohr, Dr. Kupka, Friß Glaser im Bezirke des Oberlandes- gerihts zu Breslau, Dr. Manko, von Heppe, Karl Kochler im Bezirke des Oberlandesgerihts zu Cassel, Dr. Erich Borchers im Bezirke des Oberlandesgerichts zu Celle, Dr. Oberheiden, Drüke, Sabath im Bezirk des Oberlandsgerichts zu Hamm, Backhaus, Dr. Krat im Be- zirk des Oberlandsgerichts zu Köln, Dr. Trei chler im Bezirk des Oberlandsgerihts zu Königsberg i. Pr, Wilhelm Werner und Moellenberg im Bezirk des Oberlandsgerichts zu Naumburg a. S.

us dem Justizdienste find geschieden die Gerichisa\sessoren: Dr. Hans Becker, Dr. Friedrih Lohmann und Ruppert infolge ihrer Ernenming zu Regierungsräten im Reichsministerium des Innern, Dr. Lehfeldt, Kuttig und Kummerow infolge ihrer Ernennung zu NRegierungsräten im Reichsarbeits- ministerium, Dr. Walter Poensgen infolge seiner Uebernahme als Legationssfekretär in den Dienst des Auswärtigen Amts,

Berlin, den 2. Oktober 1920. Der Minister für Handel und Gewerbe. Fischbeck.

Ministerium des Fnnern.

fr

Die Preußische Staatsregierung hat auf Grund des § 28

des Landesverwaltungsgeseßes vom 80, Juli 1883 (G.-S. S. 195) den Negierungsrat von Consbruch in Breslau zum Stellvertreter des Negierungspräsidenten im Bezirksausschusse zu Breslau, abgesehen vom Vorsiße, ferner den Regierungsrat Trost in Breslau zum Stellvertreter des ersten und den Re- gierung3as\sessor Bo ck daselbst zum Stellvertreter des zweiten Mitgliedes des Bezirksausschusses auf die Dauer ihres Haupt- amtes am Siße des Bezirksausschusses ernannt.

E

Fustizministerkum. Der Qberlandbesgerichtsrat Brüll in Celle ist zum Senats-

präsidenten bei dem Oberlandesgericht in Breslau ernannt.

Dem Kammergerichtsrat, Geheimen Justizrat von Warten-

berg, dem Landgerichtsdirektor, Geheimen Justizrat Baur in Flensburg, dem Landgerichtsrat Dr. Rudol ph bei dem Land- geriht T und dem Landgerichtsrat, Mroczek bei dem Landgericht TTT in Berlin is die nach- gesuchte Dienstentlassung mit Nuhegehalt erteilt.

(Geheimen Justizrat

Lu Oberlandesgerichtsräten sind ernannt: der Amts-

gerichtsrat Lehmann aus Barmen in Düsseldorf, der Land- gerihtsrat Spankus in Frankfurt a. M, bei dem Oberlandes- gericht daselbst und der Landgerichtsrat Reich helm aus Lands- berg a. W. in Stettin.

Der Landgerichtsrat Gaßner in Schneidemühl ist infolge

seiner Grneunung zum Oberregierungsrat im Reichsarbeits- ministexium aus dem Justizdienst geschieden.

Verseßt sind: der Amtsgerichtsrat Do b rzynsûA aus Wil-

fowo als Londgerichtsrat nach Breslau, der Amtsgerichtsrat Kielhorn aus Posen als Landgerichtsrat nah Hannover, der Amtsgerichtsrat Schramm aus Karthaus (Westpr.) als Landgerichtsrat nah Bielefeld, der Staatsanwaltschaftsrat Dr. Siebert aus Danzig als Landgerichtsrat nah Halle a. S., der Amtsgerichtsrat Rießkow aus Koniß als Landgerichtsrat nah Greifswald und der Landgerichtsrat Dr. Henning au Ostrowo als Amt3gerichtarat nach Liebenwerda,

Der Staatsanwalt Ahlemann ist zum Landgerichtsrak in Gleiwitz, der Am#3gerichtsrat Fr iedrich in Lippehne zum

Landrichter bei dem gemeinschaftlichen Landgericht in Meiningen

ernannt,

Ku Amtsgerichtsräten sind ernannt: die Amtsrichter Dr. Bruno Kluge in Kattowiy und Gundermann in Namslau,

Der Oberlandesgerichtsrat, Geheime Justizrat Avenarius in Celle und der Landgerichtsrat, Geheime Justizrat Thomale in Breslau sind gestorben. |

Dem Staatsanwaltschaftsrat Dr. Pietsch in Stettin ist die nahgesuhte Dienstentlassung erteilt.

Dem Notar, Justizrat Arnold Schneider in Berlin ist für die Zeit vom 1, Oktober 1920 bis dahin 1921 der Amtssiß

Nefow, Dr. Pückel und Dr. Wirckau infolge ihrer Ueber- nahme in die Reichsfinanzverwaltung unter Ernennung zu Ne- gierungsräten, Dr. Gierlich infolge seiner Ernennung zum Justitior und Verwaltungsrat bei den staatlihen Museen, Dr. Lothar Kaul, Missong, Hugo Neumann, Hans Oppermann und Rodgrih Walther infolge ihrer Ueber- zu Regierungsafsessoren, Appelkamp infolge seiner Ueber- nahme in die Reichsfinanzverwaltung unter Ernennung zum NRegierungsassessor, Dr. Naß infolge seiner Uebernahme in die firhlihe Verwaltung unter Ernennung zum Konsistorialassessor und Lauterbach infolge seiner Uebernahme in die Reichs- eisenbahnverwaltung. / Den Gerichtsassessoren Bänfer, Dr. Georg Brückner, Johannes Engel, Dr. Leo Groener, Dr. Franz Kauf- mann, Kies gen, Maedge Bernardin Neuerburg, Dr. Wil- helm Schmidt, von Schmiedeberg und Heinrih Vins ist die nachgesuchte Entlassung aus dem Justizdienst erteilt.

Ministerium für Wissenschaft, Kun und E 5

Bei dem Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volks- bildung ist der Regierungskanzleiassistent Paul Schneider aus Potsdam zum Ministerialkanzleisekretär ernannt worden.

BekanntmaPGung. ' Dem Meßtgermeister Johann Heimbach aus Altenbohum, Wittener Straße, habe ich die Wieder- aufnahme des Handels mit Fleisch und Fleischwaren fowie anderen Gegenständen des täglichen Bedarfs gestattet. Bochum, den 1. Oktober 1920. Der k. Landrat. Stühmeyer.

BekanntmadMhung. Die unterm 15. Juli 1919 verfügte Schließung der Ga fs= wirtschaft des NobertJost in Sargenzell wird hiermit aufgehoben. Jost ist wieder berechtigt, den Betrieb im früheren Umfang aufzunehmen. Hünfeld, den 5. Oktober 1920. Der Landrat. F. V.: Jllgner.

Betanntmabun

_ Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverläfsiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) habe ich der Schankwirtin Frau Anna Bol, geb. Lampe, Berlin, Münzstraße 4, dur Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuverläsfigkeit in bezug auf diefen Handels. betrieb untersagt.

Berlin O. 27, den 6. Oktober 1920.

Der Polizeipräsident. Abteilung W. I. V.: Heyl.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bekanntmachung zur Genug, unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 habe ich dem

Bäcker Johann van Geuns in Leer, Kamp 2, den

ahme in die allgemeine Staatsverwaltung unter Ernennung -

Handel mit Brot und Backwaren wegen Unzuverlässigkei in bezug auf diejen Handelsbetrieb untersagt. E

Leer, den 6. Oktober 1920. j Die städtishe Polizeiverwaltung. Helms.

n S

Richtamtliches.

Deutsches Reich.

In Ausführung der Beschlüsse des Reichskabinetts vom 22. v. M. über Maßregeln zur Gefundung der Reichs- [n ggen find laut Meldung des „Wolffschen Telegraphen- üros“ nunmehr die Richtlinien ausgestellt worden, welche die formelle Stellung des Reichsfinanzministers und die künftige Finanzgebarung und Wirtschaftsführung des Reiches fesilegen. Das Reichskabinett hat diesen Richtlinien vorgestern einmütig seine Zustimmung erteilk. Das Programm mit dem Zweck der Verringerung der Ausgaben des Reichs h den Kabinett vom Reichsminister der Finanzen Dr. Wirth vor- gelegt worden.

Hur Unterstüßung des Reichsfinanzministers bei der Durchführung der Grundsöße ist —, seinen Vorschlag ein Beamter der Reithsfinanzverwaltung, der Präsident des Landesfinanzamts Unterweser Dr. Carl zum Kommissar beim Reichsfinanzministerium ernannt worden, der nach Weisung und unter Verantworiung des Reichsfinanz- ministers arbeitet. Das Bestallungsschreiben für den Nei ch 5- kommissar hat folgenden Wortlaut: „Der Präsident des Landesfinanzamts Unterweser Dr. Carl wird bei dem Reichs- minister der Finanzen und unter dessen Verantwortung zum Reichskommissar für Vereinfachung und Vereinheitlihung der Reichsverwaltung im Rahmen der Beschlüsse der Reichs- regierung vom 3. Oktober 1920 ernannt und bestellt.“

Die Leitsäßze lauten:

Zum Zwecke der Gesundung der Reichsfinanzen soll:

A. Die Stellung des Reichsministers der Fis nanzen in formeller Hinsicht in folgender Weife gestärkt werden.

1. Es dürfen von keinem Reichsministerium und keiner nach- geordneten Neichsbehörde oder Meichsftelle oder einzelnen Beamten irgendwelWe Maßnahmen, Neueinrihtungen oder Anordnungen, welche neue durch den Reichshaualt oder sonstige geseßliche Vorschriften nicht bereits genehmigte Ausgaben" zur Folge haben oder haben fönnen, ohne vorherige rechtzeitig eingeholte Zu- fue des Neichsfinanzministers getroffen werden. nsbesonder haben alle Maßnahmen zu unterbleiben, welche der endgültigen Ent scheidung des Reichsfinanzministers über die Bereitstellung neuer Mittel in irgendeiner Weise vorzugreifen geeignet sind.

2. Wird die Zustimmung von dem eihsfinanzminister versagt und ist auch durch erneute Verhandlungen des Fachministeriums mit dem Neichsfinanzministerium eine Einigung nicht zu erzielen, so steht es dem Fachminister frei, die Entscheidung des Reichskabinetts herbei- zuführen, sofern es sich um eine Angelegenheit von grundsäßlicher Bedeutung oder besonderer Wichtigkeit handelt.

3. Beschließt die Neichsregierung in einer Frage von finanzieller Bedeutung gegen die Stimme des NReichsfinanzministers, so kann diefer gegen den Beschluß ausdrücklich Widerspru erheben. Wird der Widerspruch erhoben, so ist über die Angelegenheit in einer weiteren Kabinettssizung erneut abzustimmen. Bei dieser Abstimmung sind nur die persönlich anwesenden Reichsminister stimmberechtigt; gegen die Stimme des Meichsfinanzministers kann nur durch die Mehrheit sämiliher Reichsminister in Anwesenheit des Neichskanzlers oder in dessen Behinderung seines Vertreters Beschluß gefaßt werden.

: N Angelegenheiten des Haushalts meldet das Fachministerium seine Forderungen bei dem NReichsfinanzministerium innerhalb der von diesem gestellten Frist an. Das Neichsfinanzministerium stellt nah Abschluß der Verhandlungen den Haushaltsentwurf endgültig fest und legt ihn dam Neichskabinett zur Beschlußfassung vor. Ver- \pâtet eingegangene Anmeldungen finden von besonders liegenden Ausnahmefällen abgesehen keine Berücksichtigung. Bei strittigen Forderungen ist zunächst eine Einigung zu versuchen. Ge- lingt eine solhe nit, fo hat die Aufnahme der von dem Fachministeriuum gestellten Forderung in den Hauë- haltsplan zu unterbleiben. Die Anrufung des Neichs: Tabinetts zur Entscheidung über die Meinungsverschiedenheiten über einzelne Anmeldungen ist nur in Fällen von grundsäßlicher Bedeutung oder befonderer Wichtigkeit zulässig, Für eine Vebereinstimmung des MNeichsfinanzministers gilt die Regelung unter Ziffer 3.

9, Die von dem Reichskabinett endgültig getroffenen Enkt- seidungen {ind von sämtlichen Neichsministerien und nachgeordneten Behörden und Stellen sowie von den einzelnen Beanften einheitlich und ges{lossen als Wille der Reichsregierung zu vertreten. Es is insbesondere nicht zulässig, daß die übersäiimmten Ministerien, ihre Beamten oder nachgeordneten Stellen durch Einwirkung auf NReichsratsbevollmächhtigte oder Reichstagsabgeordnete die Verwirk- lihung der Durchführung der Entscheidung der Reichsregierung zu verhindern suchen, oder bei der Vertretung der Vorlage im Meichsrat oder Reichstage eine von der Entscheidung der 9 chs- regierung abweidende Ansicht des überstimmten Fahministeriums oder einzelner Beamter vertreten. Verstöße gegen diese Vorschriften sind als Schädigung der Autorität der Neichsregierung anzusehen und die betreffenden Beamten demgemäß zur Verantwortung zu ziehen.

B. In saHlicher Hinsicht soll sich die gesamte Finanzgebarung und Wirtschaftssührung des Rei hs streng nach folgenden Leitsäßen richten:

1. Der Aufgabenkreis des Reichs ist innerhalb der Grenzen der Verfassung so eng wie irgend moglich zu halten,

Neue Aufgaben dürfen nur aufgenommen und von Ländern, Gemeinden oder sonstigen öffentlichen oder privaten. Organisationen auf das Reich übernommen werden, wenn ihre Inangriffnahme ohne jede persönlichen oder sachlichen Kosten für die Neichskasse möglich ist oder es sich um unbedingt lebenswichtige Interessen des Reichs handelt und die Uebertragung der Aufgaben auf andere Schultern (Linder, Gemeinden oder öffentliche oder private Körperschaften) ausgeshlossen ist. Bereits in Angriff genommene Ausgaben müssen eingestellt, eingeshränkt oder überwälzt werden, wenn sie diesen Anforderungen nicht entsprehen. Der weitverbreiteten Ansicht, die Länder und Gemeinden seien wegen des Uebergangs der Steuer- hobeit auf das Reich weniger leistungsfähig wie dieses, ist mit größtem Nachdruck entgegenzutreten, da die Ansicht wenigstens für absehbare Zeit unrichtig ist und sie nur zur Uebernahme neuer Aus- gaben auf das Reich führt. Die Zuständigkeit des Reichs, der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände und sonstigen öffent- lien oder privaten Körperschaften ist auf allen Gebieten [cha! e abzugrenzen, so daß eine Veherwälzung von Ausk- gaben und Kosten, die anderen Körperschaften * zufallen, auf das Reich ausgeschlossen ist. Soweit sich das Reich zur GCrfüslung einer öffentlichen Aufgabe an den Ländern, Gemeinden oder onstigen öffentlicen oder privaten Körperschaften entstehenden Kosten eteiligt, ist das Maß feiner Beteiligung so \harf abzugrenzen, daß die

der von dem Reiche zu übernehmenden Ausgaben gau feststeht und Mehrkosten für das Reich völlig audaesPlossen werden.

2. Neue Verwaltungseinrihtungen dürfen niGhtgeschaffen,bestehendenichtvergrößertwerden. Insbesondere dürfen grundsäßlih neue Stellen nicht geschaffen, vorhandene Ausgabeposten an- derer Art nicht erhöht werden.

Ausnahmen von diesem Leitsaß sind nur zulässig, sofern es sich um unbedingte Lebensnotwendigkeiten für das

Reich handelt. Demgemäß hat au jede Maßnahme zu unter« é

Gleiben, welÆe die Schaffung neuer oder die Vergrößerung bestehender Einrichtungen entgegen diesem Grundsaß nach si zu ziehen geeignet ist. Insbesondere dürfen in keinem Falle ohne vorherige Zustimmung L s a eris vg bos Reichsbeamten, S e

hsfte irgendwelhe Zusicherungen per)önlicher oder sfaclicher Art abgegeben werden, welche die Einrichtung neuer Stellen En die Uebernahme fonstiger Mehrausgaben auf das Reich zum Ziele haben.

3. Die bestehenden Verwaltung8einrichtungen und Stellen vorübergehender oder dauernder Natur sind soweit als irgend möglich einzu- \hränken und abzubauen und die Kosten der Ver- waltung in jeder Weise zu vermindern.

Demgemäß sind die Verwaltungseinrichtungen und Stellen in rem gesamten Umfange nach rein verwaltungstehni- {hen Gesichtspunkten auf ihre Yptwendigkeit und Zwe- mößigfkeit nazuprüfen und im Falle des Bedürfnisses nah einem festen Plan abzubauen oder nach einheitlichen Grundsäßen und unter Vermeidung jeder Mehbr-

ausgabe zu ändern. Im Laufe des Etatsjahres 1920 bei den

entralbehörden freiwerdende Stellen dürfen nur mit Zustimmung des Neichsfinanzministers wieder beseßt werden. Der besleunigte bban der Kriegsorganisationen, insbesondere der Kriegsgesellschaften und Kriegsftellen, ferner der Kriegsfonds und der Einrichtungen der alten Wehrmacht ist mit größtem Nachdruck zu betreiben. Alle Ein- richtungen, Behörden und Stellen, welhe gleichen oder ähnlichen Zwedcken dienen, find soweit wie möglich zusammenzulegen.

4. Bet Leistung sonstiger Ausgaben ist sowohl auf persönlihem wie auf sahlichem Gebiete die allergrößte Sparsamkeit zu üben und mit allen Mitteln darauf hinzuwirken, daß die Ausgaben tunli{f niedergehalten und Ersparnisse gegen- öber den Voranschlägen erzielt werden

Demgemöß haben alle niht zu den Lebensnotwendigkeiten un- mittelbar gehörenden Ausgaben vollständig zu unterbleiben oder sind auf tas Mindestmaß einzuschränken. Alle Anträge auf Bewilligung von Reichsmitteln sind auf jede mögliche Kürzung scharf nachzuprüfen, und ¿war nach rein sachlichen, niht nah persönlichen oder politischen Gesichtspunkten. Grundsäßlih dürfen keine Ausgaben in den Haus- balt eingestellt oder aus Mitteln des ordentlichen Haushaltes be- ftritten werden, für welche eine Deckung dur ordentlihe Einnahmen nit vorhanden ist. Ueberschreitungen der Ansäte oder außerplan- mäßige Ausgaben haben grund\äßlih zu unterbleiben. Nur in seltensten Ausnahmefällen dürfen fie insoweit stattfinden, als es ih um die

Bestreitung unbedingter Lebensnotwendigkeiten des Reiches handelt. Die erforderliGhen Melrmittel sind au in diesem Falle grundsäßlich im Wege des Haushaltsgesetes nahträglich anzufordern und dürfen uur in ganz besonders dringenden Fällen von dem Reichsfinanzminister vorher bewilligt werden. 2

Zur Sicherung der Durchführung dieser Leitsäßze werden folgende Maßnahmen beschlossen :

1. Sämtli@e Ministerien haben sofort in eine eingehende Prüfung aus\chließlich nah sachliden Gefichtspuntten, einzutreten, ob ihre jeßige Finanzwirtschafft und Geschäftsführung mit den Leitsäßen in Einklang steht, und ob und an welcher Stelle Einschränkungen gemadht und Ersparnisse erzielt oder ¿weckmäßige Aenderungen vor- genommen werden können. : : i

2, Für eine Uebergangszeit wird ein Reichskommissar ernannt, der dem Reichsfinanzminister beigeordnet ist und unter dessen Ver- antwortung und unter Mitarbeit der Ministerien für die strengste Durchführung der Leitsäße, insbesondere für die Aufsiellung von

länen und Grundsäßen und ihre gleichmäßige Anwendung, zu

orgen hat.

In der polnischen Presse Oberschlesiens, insbe- fondere im Organ Korfanl1ys, der „Oberschlesischen Grenz- zeitung“, ist seit einiger Zeit ein Feldzug gegen die flaren Bestimmungen des Artikels 88 des Friedensver- trages und seiner Anlagen eingeleitet worden mit dem Ziel, einer großen Zahl von Absiimmungsberechtigien das Ab- stimmungsreht zu rauben. Wie „Wolffs Telegraphen- büro“ mitteilt, hat sich neuerdings auch ein Teil der französishen Presse dieser Polemi? angeschlossen. Nach einer Meldung des „Temps“ ist, wie béreits mit- geteilt, jeßt sogar eine Abordnung De polnischen Verteidigungsfkomitees aus Oberschlesien in Paris eingetroffen. Sie will versuchen, beim Völkerbund die Verweigerung des Stimmrechts für diejenigen Oberschlesier durchzusetzen, die ihren Wohnsitz außerhalb Oberschlesiens haben. S

Gegenüber diesen polnischen Versuchen, die Abstimmung durch Ausschluß deutscher Abstimmungsberechtigter zu ver- fälschen, kann nur nochmals auf den flaren Wortlaut der an- gegebenen Bestimmungen des Friedensvertrags, Artikel 88, Anlage S8 4, hingewiesen werden, demzufolge Me Person ohne

{chie en Bedingungen

Unterschied des Geschlechts, die den nachstehen genügt, stimmberechtigt ist: 2. a) fie muß am 1. Januar des Jahres, in dem die Volks- abstimmung stattfindet, das zwanzigite Lebensjahr vollendet haben ; b) fie muß in der Zone, in der die Bolksabstimmung stattfindet, geboren sein oder dort seit einem von dem Aus\{uß festzuseßenden Zeitpunkt, der aber nicht nah dem 1. Januar 1919 liegen darf, ihren Wohnsitz haben oder von den deutschen Behörden ohne Beibehaltung

,

des Wohnsißes in der Zone ausgewiesen worden |ein.

Den wegen politischer Straftaten Verurteilten muß die Ausübung ihres Stimmrechts ermögliht werden. Ein weifel über diesen Wortlaut ist ausgeschlossen. Das geschilderte polnische Vorgehen ist nur ein Versuch zur Verleßung des Versailler Vertrags. Die Deutsche Regierung wird sich mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln dagegen wehren, daß auch nur einem einzigen Abstimmungsberechtigten dur Verdrehung einer völlig klaren Rechtslage das Stimmrecht ge- nommen wird. 4 Hi Tos Cini) 19

Mit welchen Mitteln die Polen in Parts Sf ihre Pläne mea, geht weiter aus der Meldung des „Temps“ hervor, nah der auch ein Deutscher der_ Abordnung angehöre. Er trete im Auftrage dexr „Oberschlesischen Volkspartei, für die „Einigung Bberschlesiens mit Polen in Bone, Form j ein. Dies soll ganz offensichtlich die französische Ce keit N [E ren. Es muß deshalb hier ausdrüctlih fe genen de

i | M 02 i die „Oberschlesische Volkspartei mil 19 ceririt “Weiter wird behauptet, die Deutsche Regierung bezahle die Trans- S ür die L ain übrigen Deutschland zur Ab- timmung litten Oberschlesier. Auch dies ist eine Le ührung. Die polnische Abordnung weiß ganz genau, dai s Mittel zur Beförderung der Abstimmungsberechtigten ur eine Vo lkssammlung innerhalb ganz Deutschlands aut gebracht und von privaten Organisationen A nh verteilt werden. Endlih behauptet die po nis ) Abordnung noch, die Deutsche Regierung er;

were die polnische Propaganda in, : e

lesien dur ls möglichen Mittel, wie Einschüs E Verhaftung und Zurückhaltung polnischer Pag i Dieser Vorwurf kann fich nux gegen die et n fie mission, nicht aber gegen die Deutiche Regierung 4 ten, it zurzeit in Obers lesien feinerlel 90 jeitsrecht

ausübt. Im übrigen mutet es merkwürdig an, wen die

Namen rein polnishe Tendenzen

Aufstand im August 1920 hat den klaren Beweis erbracht, auf welcher Seite versuht wird, mit terroristishen Mitteln die rechtmäßige Abstimmung zu hintertreiben.

Der Deutsche Seefahrtsaus\{chuß hat, wie dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ mitgeteilt wird, in seiner am 7. Oktober in Bremen abgehaltenen Sißung mit Abscheu Kenntnis genommen von der teilweise brutalen und un- würdigen Behandlung, die Kapitäne, Offiziere und Mannschaften deutscher Seeschiffe namentlich in englischen Häfen sowohl seitens der orben als auch der Bevölkerung erdulden müßten. Der Seefahrisausshuß betont in einer Entschließung, daß für die den deutschen Seeleuten namentlih in nalen Hafen zu teil werdende Behandlung eder Rechtsgrund und jede sachliche Begründung fehle. Der deutsche Seefahrtsausschuß fordert für die deutschen Seeleute in fremden Häfen dieselben Rechte und ‘reiheiten, die aus- ländishe Seeleute nah Beendigung des Krieges in deutschen Häfen genießen. Der deutshe Seefahrtsaus\huß legt der deutschen Regierung dringend nahe, sofort namentlich England gegenüber darauf zu bestehen, daß deutshe Seeleute sih in As Häfen, sowohl an Bord als auch an Land, als Gleichberehtigte bewegen können. Sollte die englische Behörde diesen deutschen Forderungen keine Folge leisten, so bittet der Seefahrtsaus\huß zu erwägen, ob nicht in deutshen Häfen gegen Mannschaften englischer Schisse mit entsprechenden Repressalien vorzugehen ist.

Vertreter der deutschen Industrie sind vorgestern in Berlin zusammengekommen, um bei der deutschen Regierung anzufragen, ob die Nachricht über die beabsichtigte Zer- stôórung der Dieselmotore durch die Entente zutreffend sei, und um der Regierung die ungeheuren Folgen einer solchen Maßnahme für die gesamte deutshe Wirtschaft darzustellen. Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, ist ihnen mitgeteilt worden, daß in der Tat eine solhe Absicht besteht. Die deutshe Regierung hat bei der Friedenskonferenz in Paris Schritte getan, um die alliierten Regierungen davon zu überzeugen, daß das Verlangen unberechtigt ist. Die Antwort der alliierten Regierungen steht noch aus. Die deutsche Ne- gierung hat in Paris erklären lassen, daß sie dem Verlangen auf Zerstörung der Motore nicht stattgeben kann, und hat ein- gehend dargelegt, aus welchen Gründen sie hierzu auch nicht verpflichtet ist. Bei der tlaren Rechtslage ist anzunehmen, daß die Botschafterkonferenz die Kontrollkommission anweisen wird, ihr Verlangen zurückzunehmen.

Der s\ozialdemokratische Parteitag ist gestern in Cassel unter Teilnahme von etwa 500 Delegierten zusammen- getreten. Zu Vorsizenden des Parteitages wurden einstimmig der frühere Reichskanzler Hermann Müller und der Ober- bürgermeister Scheidemann gewählt.

Preußen.

Dem „Wolffshen Telegraphenbüro“ zufolge soll na einer Mitteilung des preußischen Handelsministers die Frist für den jederzeitigen Rücktritt der Saar-Bergbeamten in den preußischen Staatsdienst, entgegen dem Mini- sterialerlaß vom 1. April 1920, bis zum 6. März 1921 ver- längert werden. Demzufolge ist es bis zu diesem Zeitpunkt jedem Saar-Bergbeamten möglich, ohne weitere Förmlichkeiten in den preußischen Bergdienst zurüc{zukehren.

Sg

Als Folge der Konferenz des Verbandes der oberschlesischen Presse mit der interalliierten Kommission ist von dieser eine besondere Presse- abteilung unter Leitung des Präfekten de la Porte ge- \chaffen worden, die dazu bestimmt ist, den Beauftragten des Verbandes jederzeit Auskunft und Juformationen zu geben.

-

Erman

Die zuständigen Herren Minister haben in Anerkennung der im Prüfungsjahre 1919 bei der Aeonna der Staats- prüfung für den ais Staatsdienst Baufach be- Nab tüchtigen Kenntnisse und Leistungen den Regierungs- baumeistern Friedrich Keibel, Ernst Brandt, Martin Bahr, Karl Daub und Walter Maßmann Prämien von je 1800 4 zur Ausführung von Studienreisen bewilligt.

Bayern.

Der Reichswirtschaftsminister Dr. Scholz is zu Be- \sprehungen mit den bayerischen Ne gean gan en am Donnerstag in München eingetroffen. ie die „Korre- spondenz Hoffmann“ mitteilt, hatte er am folgenden Tage eine Aussprache mit dem Ministerpräsidenten, die von vollem beider- seitigen Vertrauen getragen war. Einer eingehenden Be- sprechung Über die wichtigsten Wirtschaftsfragen im Handelsministerium am Vormittag folgte am Nach- mittage im Sihzungssaal der Handelskammer eine mehrstündige Aussprache mit einem kleinen, Kreise von Ver- tretern des gewerblichen Lebens aus Jndustrie ne Hand- werk, des Städtebundes, der Verbrauchershast sowie der beteiligten Ministerien. Diese Besprechung, in der die wichtigsten Fragen der Gütererzeugung, der Aus- und Einfuhr, der Preisgestaltung usw. nach ihrer grundsäßlichen Seite erörtert wurden, ergab eine erfreuliche Uebereinstimmung der Absichten des Neichswirtschaftsminister:ums mit den Auffassungen und Anregungen der bayerischen Regierung, die vom bayerishen Handelsminister Hamm vertreten wurden, und der genannten Berufskreise. gere bestand volles Einverständnis darüber, daß die ürfnisse der bayerischen Wirtschaft bei allen Mama des Reiches era, fältig beachtet werden würden un daß, statt übermäßiger Bentralisierung, jede mögliche Freigabe Des _Wirtschaftslebens und eine aesunde Verteilung der Zuständigkeiten Plaß greifen müsse. Die Besprehung der Kohlenfrage ge insbesondere den entschiedenen Willen, die bereits wesentlich gebesserte Ver- sorgung der bedrängten Pfalz, soweit irgendmöglich, auch weiterhin erträglich zu gestalten und zu sichern.

Oesterreich.

Gestern hat in der Zone 4 des Abstimmungsgebiets Kärnten die Volksabstimmung stattgefunden. Die Zahl der Abstimmungsberechtigtèn beträgt etwa 40 000. Na bis-

i Zorg u Woche olen nah den ungeheuerlihen Vorgängen der leßten Wi a von Einshüchterung U sprechen. Der polnische

her eingelaufenen Nachrichten ist es nirgends zu ernsthasteren

Zwischenfällen gekommen. Die Wahlbeteiligung is} sehr rege. Die Stimmung der deutsch-kärntner Bevölkerung ist zuversichtlich. Bei der vorgestecn aus Anlaß der vollzogenen An- nerxion Deutsh-Südtirols durch Jtalien abgehaltenen offiziellen Trauerfeier des Landes Tirol wurde, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ berichtet, einstimmig eine Entschließung der Tiroler Landesregierung und des Tiroler Lañdesrates angenommen, worin auf die Los- reißung von Landesteilen mit deutscher und ladinisher Be- völferung hingewiesen wird, die wiederholt in unzweifel- hafter Weise ihren Willen bekundet hat, mit den übrigen Deutschen Südtirols vereint zu bleiben. Jn der gemeinsamen Ehrfurcht vor der ruhmvollen Vergangenheit und in der un- beirrten Zuversicht auf eine kommende Wiedererstchung bleibe Tirol troß der Gewaltgrenze eins und ungeteilt. Die Blätter ershienen mit Trauerrand. Die Scsulen blieben geshlofsen. An die Schüler wurden Ansprochen gehalten, welche die Bedeutung der Trauerfeier würdigten.

Grof:britannien und JFrlandD.

Nach einer Meldung des „Reutershen Büros“ heißt es in tp Antwort Lord Curzons auf Tschitscherins leßte Note:

Während sich England genau an die getroffenen Abmachungen gehalten habe, habe Kamenew die Hauptbedingung für seine Zulassung nach England offen verlezt. Die Sowjetregierung habe die An=- gelegenheit der englisGen Gefangenen als Bagatelle behandelt, russishe Truppen nach Persien gesandt und eine Vers{wörung mit den türkishen Nationalisten in Kleinasien angezettelt. Sie be- drohe Khorasan mit einem Einfall, habe in Taschkent eine england- feindliche Organisation geschaffen, die Revolution in Buchara an- gestiftet und versuche, einen Vertrag mit dem Emir von Afghanistan abus{bließen. Sie bemühe sich ferner, einen Eingeborenenaufstand an der indisGen Grenze hervorzurufen und habe unter Aufwand ungeheurer Summen eine riesige, gegen England gerichtete Propaganda in Asien geführt.

Die Note erklärt, wenn die Verhandlungen über die Handelsbeziehungen zum Abschluß gebraht werden sollen, so müßte dieser Zustand aufhören.

Der Vremierminisier Lloyd George erklärte in einer in Carnarvon gehaltenen Rede obiger Quelle zufolge bezüglich Jrlands, dort müsse die Ordnung felbst mit den strengsten Methoden wiederhergestellt werden. Jrland müsse einen gewissen Grad von Selbstverwaltung haben,- die Regierung werde jedoch jeden Versuch, in Jrland ein Heer und eine Flotte zu schaffen, die das Bestehen des Vereinigten Königreichs bedrohen würden, bis zum äußersten Widerstand leisten.

As quith bezeichnet die Rede Lloyd Georges als eine Konkurserklärung der britishen Regierung. Die Jrlandpolitik der englischen Regierung bestehe einzig darin, Jrland Homerule nah dem Muster der Dominions zu verweigern und die An- wendung von teuflishen Methoden sowie die Ausübung von Nepressalien durch die Polizei zu gestatten.

Frankreich.

Die Botschafterkonferenz hat in ihrer Sißzung vom 6. Oktober beschlossen, dem deutschen Ansuchen auf Verlängerung der am 10. Oktober ablaufenden Frist für die Entlassung der Miliz in Ostpreußen nicht stattzugeben, und in der Sißung vom 2. d. M. die noch unerledigte Frage der Tätigkeit der interalliierten Kommission in Oberschlesien geregelt.

Zu dem Beschluß der Botschafterkonferenz, betreffs der Miliz in Ostpreußen, bemerkt „Wolffs Telegraphenbüro“:

Die Meldung ist augenscheinlich unrichtig. Die deutsde Nes gierung hat einen Antrag auf Verlängerung der Frist zur Entlassung der einberufenen Mannschaften der Ortis- und Grenzwehren nit ge- stellt. Vielmehr sind die aufgebotenen Ortiswehrleute (ca. 1000 Mann vor dem 1. Oktober, Mannschaften der Grenzwehr (etwa 2000 Mann) am §8. Oktober entlassen worden. Die deutsche Regierung hatte da- gegen den Antrag gestellt, keine Einwendung gegen die Aufrecht- erhaltung der leßten Organisationen der Orts- und Grenzwehr zu erheben, solange zwischen Rußland und Polen der Friede nicht ge- {lossen ist. Bei dieser Organisation handelt es {ih lediglih um die listenmäßige Feststellung derjenigen Männer, die im Falle äußerer Bedrohung bereit sind, sih zur Verfügung der Regierung zu stellen.

Wie der „Matin“ meldet, werden die Kammern zu einer außerordentlichen Tagung zweck3 Beratung des Budgets für 1921 entweder am 9. oder am 14. November einberufen.

Nufß:land.

Der Heeresbericht des Generals Wrangel vom

5, Oktober meldet: E Die bolschewistishe Offensive gegen Sinelnikow wurde aba eschlagen. Im Gegenangriff machte die Armee Wrangel 700 Ge- Hiaene und erbeutete fünf Züge und zwei Geschütze. Zwei frisch eingesetzte Infanteriedivisionen und eine Kavalleriedivision wurden in die Flucht geschlagen. Nördlih von Wolnowa ch a wurden bereits 1000 Gefangene gezählt. An der Küste des Asfowschen Meeres und im Donezgebiet rückt die Armee Wrangek vor.

Belgien.

Der auf den 14. d. M. festgestellte Zusammentritt des Völkerbundsrats in Brüssel ist auf den 20. Oktober verschoben worden.

Der Senat hat am Freitag die Besprehung des Ge- eßes über die obligatorische Einführung des Ach t- 8 gon Von liberaler Seite wurde der Ver- such gemacht, die Beratung zu vertagen, bis durch die Arbeiter- konfereng von Washington eine umfassende internationale Enquete veranstaltet worden sei. Gegen diesen Versuch der Vertagung wandte sich der Arbeitsminister Wouters. Die Be- ratung wurde am Freitag nicht zu Ende geführt.

Polen,

Der polnische Generalstabsbericht vom 8. Oktober besagt: E : i: | Abteilungen unserer Nordtruppen beseßten Oschmjany und Soly und schnitten auf diefe Weise die Eisenbahnverhindung Molodeczno—Wilna ab. Im litauishen Grenzgebiek riffen die Litauer troß Waffenstillstands un]ere Stellungen eim Dorfe Maluki an. Utauische Vorposten überschritten den Fluß Mereczanka.

Litauen.

Die „Litauishe Telegraphenagentur“ meldet, daß die olen in Gegenwart der interalliierten Schiedsgerichts- ommission am 7. Oktober den Waffenstillstandsvertrag mit Litauen unterzeichnet und die Demarkationslinie als rehtsgültig anerkannt haben. Noch an demsolben Abend haben die Polen troy der dringenden Warnung der inter- alliierten Kommission die litauishen Stellungen un- erwartet angegriffen, . die Demarkationslinie durchbrochen und mit ungewöhnlich starken Kräften den Vormarsch gegen Wilna fortgesezt. Die interalliierte Kommission steht dem neuen oelnddiet Waffenstillsiandsbruch machtlos gegenüber.

Es haben sih erbitterte Kämpfe in der Gegend von Schosly