welher Betrag an Verkehrssteueru oder vertraglihen Abgaben, z. B. an Siadtgemeinden oder andere öffentliche Verbände von den erhöhten Beförderungspreifen abgeht, also den Bahnen“ tatsächlih nicht als Mehreinnahme verbleibt. i _8. Liegt der Zeitpunkt der lehten Preisvereinbarung so weit zurü, daß der Bahnunternehmer nit mehx în der Lage ift, die Hobe seiner damaligen Selbstkosten nachzuween (vgl. §44 H. G. B.), so wird das Schiedsgerichi zweckmäßigerweise die durd\chnittliche Góhe der Selbstkosten in der Zeit vom 1. Januar 1909 bis zum riegsausbruche mit den gegenwärtigen in Vergleich stellen. Lagen zur Zeit des Abschlusses der leßten Preisvereinbarungen tatsächliche Selbstkosten des Bahnunternehmeus nicht vor, weil zu dieser Zeit die Bahn noch im Baue war und der Preisvereinbarung nur res nerish ermittelte oder durch Vergleich mit Bahnen, die unter gleichen Bedingungen arbeiten, gewonnene Zahlen zugrunde geleat wurden, fo wird das Schiedsgericht ebenfalls die Selbstkesten der Friedensjahre mit den gegenwärtigen Sekbstkosten in Vergleich stellen können, sofern es die Ueberzeugung gewonnen hat, daß der Babunnternehmer bei Ahb- {luß der Preisvereinbarung die Anwendung der Sorgfalt “ cines ordentlichen Kaufmarns nicht außer act gelassen hat.
TII (zu S 2). (M s Sis MUO: P :
Der Zweck der Verordnung ist, den infolge der Umkehruno aller wirtschaftlichen Verhältnisse notletdenden Bahnen rcsche Hilfe zu bringen. _Gs ist deéhalb im § 2 7. 2 die Bestimmung getroffen, den das Schiedsgericht vorx der Entscheidung einstweilige Anordnungen er assen kann. Durch diese Bestimmung wird den Schiedsgerichten die Vefuanis gegeben, im Bedarfsfel dur cine sofort wirkende eint weiliqe Anordnung vorläufig cinen dem Schiedsgericht angemessen ersheinenden Beförderungspreis festzuseßen, falls die Wahrscheinkichs feit besteht, daß das schiedsgeridtTihe Verfahren längere Zeit in Ans spruh nehmen wird.
Berlin, den 7. Oftober 1920. Der Neachsverkehrsminister. Gronert.
Ç
Berannt maun, LL ç o J 5 j i betreffend das Außerkrafitreten der Verordnung des Buyudesrats uber die Verwendung vou Chlorzinn zur Beschwerung von Seideuwaren, vom 23, No- vember 1916 (Reih#Geseßbl. S. 1291).
Vour 9. Oktober 1920.
__A Grund des S 4 der Verordnung des Bundesrats über die Verwendung von Chlorzimn zur Beschwerung von 5 B A . D i‘ Í Seidenwaren vom 2. November 1916 (Neichs-GBeseßbl. S. 1291) wird folgendes bestimmt :
Œ
inziger Paragraph.
Die Verordnung des Bundesrats über die Verwendung von Ghblorzinn zur Beswerung von Seidenwaren vom 23. November 1916 (Neich8-GeseßbL. S. 1291) neb} Ausführunoëbestimmungen vom gleichen Tage sowie die Bekanntmachung, betreffend Aenderung der im S1 der Verordnung vorgeschriebenen Beschwerungss\ätze vom 22 Zuli 1919 (,Deutser Reic8anzeiger“ Nr. 165), treten mit dem Tage der Verlüudung dieser Bekanntmalhung außer Kraft.
Berlin, den 9. Oktober 1920.
Der Neic3wirtschafisminister.
Ov
J. Be De. Bitt:
BeriGtligquuga
Jm Absaß 2 der Bekanntmachung, betreffend die Ein- fuhr von Pflaazen und sonstigen Gegenständen des Gartenb aus, vom B. August 1920 (Reichs-Gesetbl. S. 1490, „Reichsanzeiger“ Nx. , ist an Stelle der Zeilen 6 und 7
das Zollamt am Bahnhof Breisach und das Zollamt fe Kehl, beide im Bezirke des Hauptsteueramts Freiburg, zu seben: das Zollamt am Vahnhof Breisah im Bezirke des Haupfstenerauts Freiburg, das Zollamt Kehl im Bezirke des Haupifteneramts Lahxr,. Bekanntma@GuUüung.
Dem Messerschmicdemeister Karl Gerlach, Gotha, Neumarkt. 1/3, is quf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 (Neichs-Geseßbl. Seite 603 ff}.) der Handelsbetrieb wegen Unzuverlässigkeit untersagt worden.
Gotha, den 9. Oktober 1920.
Der Stadtrat. Dr. She fflker. e —— Beta PUN go
Auf Grund der Verordnung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 und der Bekaunt- machung des Hessischen Landesernährungsamts vom ®. November 1919 wurde folgenden Personen der Handel mit Gegen- ständen des tägliwen Bedarfs untersægt: 1. Anton Kunzelmann, Moltkestraße 76, 2, Georg H orcher, Au- straße 1, 3. Hilmar Nottenba ch, Ziegelstraße 27, 4, Hilmar Rottenbach Ehefrau, Anna geb. Loh, Ziegelstraße 27.
Offenbach am Maîn, den 8, Oktober. 1920.
Der Oberbürgermeister. — Stadtwucheraut. G ranz in.
N
Breufzen, Ber o n über die Gewährung einer Entschädigung an die Mitglieder des Schiedsgerichts für die Auseinander- seßung. der neuen Stadtgemeinde Berlin mii den NacHbarkommunalverbänden.
Auf Grund des §8 7 Absatz 2 des Gesetzes über die Bildung einer neuen Stadtgemeinde Berlin vom 27. April 1920 (Geseßsamml., S: 123) wird folgendes bestimmt:
S , è ¿ I Ee
Die Mitglteder des Schiedsgerichts erhalten :
1, eine Aufwands8entschädigung von filnfzig Mark für jeden Tag, an dein sie an einex Sihung des Schiedsgerichts teil- genommen haben;
2, Ersay der baren Meiscauslägen.
Die gleiche Entschädigung steht den stellvertretenden Mitgliedern zu, und zwar auch füx den Fall, daß sie an den Sihungen des Schiedsgerichts nux als Zuhörer teilnehmen.
Berlin, den 30, September 1920.
Die Preußische Staatsregierung. Fishbeck. Ha enish, Stegerwald. Severing Lüdemann.
Braun.
Finanzministerium. ANBUND EPUNY 41 der Geschäftsanweisung V nr Ote Preußischen Katasterämter. Die unmittelbare Benußzung der Katasterwerte durch andere Behörden, Grundeigentümer und sonstige Berechtigte wird unter
des #
Aufhebung des § 41 der Geschä ganweisung V und der dazu Es Bestimmungen mit Wirkung vom 1. Oktober d. J. wie folgt anderweit geregelt:
Einsicht und Auskunft.
1. Die Einsicht der Katasterwerke ist jedem in den Fiensträumen des Katasteramts gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt.
Dieses braucht si nicht auf eîn bereits vorhandenes Recht am Grundstück zu stüßen; cs genügt vielmehr der Nachweis des be- rechtigten Interesses oder die tatsächliche Begründung, nicht aber die bloße Behauptung des Interesses. /
Der Eatasterkontrolleur hat nach freiem Ermessen darüber zu befinden, ob die tatsächlichen Angaben des Antragstellers gecignet sind, sein Gesu und den Umfang des Antrags zu rechtfertigen; er kann für zweifcllose Fälle dem Katastersekrelär oder cinem anderen Bes- amtea oder cinem Angestellten die Entscheidung durch allgemeine Weisung übertragen. : L
Oeffentlichen Behörden und deren Beauftragten ist die Einsicht gestattet, ohne daß es der Darlegung cines berechtigten Interesses bedarf.
Nach den gleichen Grundsäßen is bei der Erteilung von Aus-
kunft zu verfahren. Nachrichten.
9 Nachrichten, d. h. kurze unbeglaubigte Aufzeichnungen aus den Satasterwerken dürfen unter den Voraussetzungen und in dem Umfange der Ziffer 1 in Gegenwart eines Katasterbeamten oder des von dem Katasterkontrolleur bestimmten Angestellten entnommen werden.
Hierzu gehören auch die Pausen nah der Neinkarte, die von Be- auftragten der Grundeigentümer zur Vervollständigung des Karten- aus:ugs im Falle der Nr. 172 der Katasteranweisung Il gefertigt werden Tönnen.
Auszüge, Abschriften und Abzeihnungen.
3. Die Entnahme von Au2zügen, Abschriften und Abzeichnungen aus den Katasterwerfen fann den Antragstellern, die ein berehtigies Snteresse darlegen (Ziffer 1), gestattet werden, wenn es sich uin umfangreiGe oder nachweislich dringliche Arbeiten handelt, die durch das Katasteramt mit ben für ven regelmäßigen Gef 'äftôbetrieb Vor- handenen Beamteu und Angestellten nicht oder nicht mit der erwünschten Beschleunigung erledigt werden können.
Zur Entnahme von Aus{ligen usw. für steuerliche, militärische oder sonstige öffentliche Verwaltungszwecke bedarf es dieser Voraus- setßzungen nicht.
Die Genehmigung des Katasterkontrollenrs ist in allen Fällen davon abhängig ¿u machen, daß die Antragsteller oder deren Beaufs- tragte zur Selbstentnahme der Auszüge usw. befähigt sind, daß ihnen in den Geschäftsräumen des Katasteramts geeignete Arbeitspläße bereit- gestellt werden können und daß die Gewähr besteht, daß die unter Aufsicht zu haltenden Katasterwerke sahgemäß behandelt werden und vor Beschädigung bewahrt bleiben.
Gebührenpflict.
4. Die Einsicht und Auskunftertetlung (Ziffer 1) sowie die Ent- nabme furter Nacrichten (Ziffer 2) sind gebührenfrei. Für die Selbstentnahme von Auszügen usw. (Ziffer 3) ist als Entgelt für die Vorhaltung cines geeigneten Arbeitsplatzes, für die Vorlegung der Katasterwerke und für die erforderliche allgemeine Beaufsichtigung eine Gebühr von 1 4 für jede volle oder angefangene, zur Entnahme be- nôtigte Arbeits\tunde zur Staatskasse zu erheben.
Sollen die selbstentnommenen Auszüge usw. durch das Katasteramt beglaubigt werden, so ist an Stelle der Gebühr im vorigen Absatz die Hälfte der Gebühren unter Ziffer 1 bis 6, 11 bis 16, 18, 19, 98 bis 31 oder die Gebühr unter 91 und 92 der Gebührenordnung vom 17. AXuni 1920 zur Staatskasse zu vereinnahmen. Hierbei wird erläuternd bemerkt, daß Ziffer 32 der Gebührenordnung sih lediglich auf solche Auszüge usro. bezieht, die bereits früher durch das Kataster- amt ausgefertigt waren und zur Beglaubigung des neuesten Bestandes
wieder vorgelegt werden.
Zisfer 102 der Gebührenorduung findet auf Ziffer 4 Absatz 2 und 3 gleichmäßige Anwendung.
Ew. Hohwohlgeboren wollen hiernah veranlassen, daß etwaige entgegen stehende Vereinbarungen mit Kommunal- usw. Verwaltungen aufgehoben werden.
Berlin, den 4. Oktober 1920.
Déêér Finanzminister. J. A.: Wolffram.
An sämtliche Herren Negierungspräfidenten und an den Herrn Präsidenten dec Minisierial-Militär- und Bau- trommiton.
Ministerium für Handel und Gewerbe.
Der Studienrat Diplomingenieur Veyer in Köln ist zum Negierunas- und Gewerbeschulrat ernaunt worden. Jhm ist die planmäßige Stelle eines Negterutigs- und Gewerbeschulral3 hei den Regierungen in Köln und Aachen mit dem Amtssig in Köln verliehen worden.
Ministerium des Jnnern. i: Die Preußische Staatsregierung hat den Kreisdepuliezlen Nentier Schüß aus Wüstewaltersdorf zum Landrat ernannt. Dem Landrat Schüß ist das Landratsamt im Kreise Waldenburg übertragen worden.
Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.
Bekanntmachung,
Die Landwirischaftskammer für die Rhein- provinz in Bonn hat in ihrer Hauptversammlung vom 29. Juli 1920 auf Grund des § 7 des Gesebes über die Land- wirtschastsfammern vom 30. Juni 1894 (Gesecßsamml., S. 126) beschlossen, den Stadiïreis Hamborn mit dem Landkreise Dins- laken unter Zuerkennung von 3 Wahlmännern zu einem Wahl- bezirk zu vereinigen. o Pt treten in den 88 4 und 5 der Satzungen der Landwirtschaftskammer vom 15. März 1899 folgende Aenderungen ein :
1. Im F 4 t
a) im ersten Absaß hinter den Worten „die Stadtkreise Duisburg, Oberdausen, Mülheim a. d. Nuhr, Sterkrad#“ cinzuschalten „und Hamborn “,
b) in demselben Absaß hinter den Worten : „An Wahlmännern fommen hierbei zu: 2c. dem Stadtkreise Sterkrade 2° ein- zuschalten „dem Stadtkreise Hamborn s“,
c) im Absatz 2 hinter den Worten „Dinslaken mit Mülheim ä. d, Ruhr, Duisburg, Oberhausen, Sterkrade“ cinzuscalten
2, And 6 i lud, Ubsay Vinier den Worten „Diuslak
2, Am § b ist im 2. Äbsag binter den Worten „Dinslaken mi
Mülheim a. d. Ruhr, Dutöburg, Oberhausen, Sterkrade“ n
zushalten „und Hamborn“
Die vorstehenden Aenderungen werden auf Grund des § 2 der Verordnung über die Errichtung einer Landwirtschaftskammer für die Rheinprovinz vom 15. Marz 1899 (Geseßsamml. S. 31) hierdurh genehmigt.
Berlin, den (6. Oktober 1920. Der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.
5. V.: Ramm,
‘
Ministerium für Volkswöhlfahrk
ische Siaatsministernuim lat den Regierungs- s E ren zum Regierungsrat im Ministerium
Volkswohlfahrt ernannt.
Evangelischer Oberkirchenrat.
x bisherige Ministerialrat im Ministerium für Wissen- schaft, Kunft E Volksbildung, Geheime Oberregierungsrat Loycke ist zum Präsidenten des Evangelischen Konsistoriums
der Provinz Sachsen ernannt
d nt des Konsiftorinms der Provinz Sachsen ettiéte Tee Golß f in Fes geen an das onsistorium der Rheinprovinz ver|eß! worden.
B, in die Oberpfarr- und Ephoralstelle in Tempelburg
berufenen Superintendenten Nogozinskî, bisher „in Briesen (Westpreußen), ist das Ephoralamt ‘der Diözese Tempelburg
übertragen worden.
Bekanntmachung.
Nah Vorschrift des Gesepes vom 10. April 1872 (Geseßsamml. S. 357) find bekanntgemacht: L E :
1. ‘der Erlaß der Vreußishen Staatsregierung vom 20. Mai 1920, betreffend Aenderung der Prägravations]umme 1m Bereiche des landschaftlichen Deichbandes Norderdithmarschen (6. Holsteinischer Deichband), dur das Amtsblatt der Negierung in Schleswig Nr. 33 S. 265, ausgegeben am 31. Juli 1920; ' i
2, der Grlaß der Preußischen Staatsregierung vom 1. Juli 192, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an das Elek= trizitätswerk Sachseu-Anhalt, Aktiengefellschaft in Halle a. S.,- zun Bau ciner elektrishen Doppelfreileitung von etner bei Wikhelmshall im Kreise Oschersleben zu errichtenden Transformatorenstation nah einer bei Wasserleben im Kreise Wernigerode zu errichtenden Trans- formatorenstation, durch das Amtsblatt der Megierung in Magdeburg
Nr. 32 S. 233, ausgegeben am 14. August 1920.
Bekanntmachung. .
Das gegen den Lokalinhaber Iosef Maria Zah, Charlottenburg, Waitstraße 24, dur Verfügung vom 14. Junt 1920 (N.-A. Nr. 132) Amtsblatt Stük25 ergangen e Hande [s- verbot mit allen Gegenftänden des täglichen Bedarfs ift im Nechts- mittelwege mit der Maßgabe aufgehoben, daß an seine Stell: eine Verwarnung tritt. “
Berlin O. 27, den 5. Oktober 1920.
Der Polizeipräsident. Abteilung W. J. V.: HeyL
Gene
Bekanntmachung.
Der gegen den Martin Schönau, Köln, Foller- traße 78, am 21. September 1918 auf Grund der Bundesrats- verordnung vom 23. September 1915, betr. Fernhaltung unzuverläffiger Personen vom Handel, ergangene Beschluß auf Unter- fsagung des Handels mit Gegenständen des täg. lihen Bedarfs sowie Nahrungs- und Futter- mitteln, namentli Spiritus, Spirätuosen, Kognak, Wein und Bier ist durch Entscheidung des Negierungsprästdenten vom 8. September 1920 aufgehoben worden. — Die Kosten dieser Veröffentlichung hat Schönau zu tragen.
Köln, den 29. September 1920.
Der Oberbürgermeister. Dr. Bilkstein.
E C
Bekanntmachung.
Dem Trödler Hermann Gregorefk, hier, Geschift8s stelle Lange Straße 36, haben wir heute auf Grund der Befkaunt- machung zur Fernhaltung unzuverläffiger Personen vorn Handel von 23. September 1915 den Trödelhandel untersagt.
Harburg, den 8, Oktober 1920.
Die Polizeidirektion. Dr. Behren s gie. gparnge,
Bekanntmachung. Dem Metzgermeister Heinrich Höhle in Tetmathe ist wegen“ Unzuverlässigkeit in bezug auf den Handelsbetrieb, nämlich gröbliher Ueberschreitung der Kleinhandel8höchstpreife für Fleifé{h, auf Grund des § 1 der Bundesratsverordnung zux Fernhaltung un- zuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (Reichs-Gesebbl. S. 603 ff.) sowie § 2. der Verordnung der Neichsregierung über Maßnahmen zur Sicherung der Fleischversorgung in der Ucbergangszeit nach Aufhebung der Awangswirtschast vom 19. September 1920 (Meichs-Geseßbl. S. 1675) der Handel mit Vieh sowie Fleisch- und Wurstwaren wie über- haupt mit Gegenständen des täglihen Bedarfs mit sofortiger Wirkung untersagt worden. Sserlohn, den 7. Oktober 1920. Dex Landrat. Dr. L008.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (RGB[. S. 603) habe ich dem Fleischermeister Gustav Myska I. in Marggra bowa, Markt 20, durch Verfügung vom heutigen Tage die Ausübung gewerbsmäßiger Schlahtungen fürcigene Nechnung sowie den Handel mit Nah- rungsmitteln (Fleisch- und Wurstwaren) wegen Un- zuverlässigkeit in bezug auf diesen Hanvelsbetrieb untcrsagt.
Marggrabowa, den 15. September 1920.
Der Landrat. J. V.: Papendieck.
_Beékanntmachung. __ Die Molkerei des Molkereibesitzers Eduard Affeldt in Bialygrund, reis Ortelsburg, ist von mir wegen Unzuverlässigkeit auf Grund des §ÿ 34 der Verordnung des Stell- vertreters des MNeichskanzlers vom 20. Suli 1916 (NGBl. 1916 S. 761) ge\chl ossen worden. Ortelsburg, den 5. Oktober 1920.
Kreisfettstelle des Kreises Ortelsburg. von Poser.
B arm
Bekanntmachung.
¿ Auf Grund der §§ 1 und 2 der Bundesratlsverordnung vont 93. Septeinber 1915, betr. Fernhaltung un une er Personen vot Handel (RGBl. S. 603) und der Ausflihrun sbestimmungen hierzu vom 27. September 1915 wird 1. den Eheleuten Konditor Karl Schlagermann in_ Sterkrade, Kasernenstr. 18, 2. dem Bäder Paul Köper in Sterkrade, Brandenburgstr. 18, 3. den Eheleuten Bäcker Konrad Hülsemann in Sterkrade, voit-Trotha-Str. s, 4, den Ehelcuten FrœnzMüntefering in Sterkrade, Neinersstraße 00, ver Handel mit Mehl und B / A én aller Art e jede me oder miatetnare : eiligung an einem solchen Handel ab 9. d. Ve. für Gebiet des eutsden MNeiches untersagt. — Dic durch das Ver«
en entstandenen baren Auslagen, insbesondere au die Kosten der f igen egen fallen den Beofenen zur Laft. f Sterkrade, den 4. Oktober 1920. Die Polizeiverwaltuug. Der Oberbürgermeister. Der ‘Beigeordnete: I. V.: Seippel.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangenden Nummern 41
und 42 der Preußischen Geseßsammlung enthalten:
Nummer 41 unter:
Nr. 11962 das Geseß zur Ergänzung der Geseße, be- treffend die vorläufige Negelung des Staatshaushalts für das Rechnungsjahr 1920, vom 6. Mai und 24. Juni 1920 (Geseßsamml. S. 159 und 359), vom 21. Sevtember 1920,
Nr. 11 963 eine Verordnung zur Ergänzung der Verordnung über Familiengüter vom 10. März 1919 (Geseßsamml. S. 39), vom 22. September 1920, \ /
Nr. 11 964 eine Bekannimachung des Ministers für Handel und Gewerbe, betreffend die Verleihung des Promotionsrechts an die Vergakademie in Clausthal, vom 2. Oktober 1920,
Nummer 42 unter:
Nr. 11965 das Geseß zur Aenderung des Gesezes über die Bildung einer neuen Stadtgemeinde Berlin vom 27. April 1920 (Geseßsamml. S. 123), vom 7. Oktober 1920;
Nr. 11 966 eine Verordnung wegen Ausbau der Angerapp innerhalb der Gemarkung Jnsterburg, vom 18. September 1929.
Berlin, den 9. Oktober 19290.
Geseßsammlungsamt. Krüer.
Nichtamtliches.
Deutsches Neich.
Die vereinigten Aus\chüsse des Reich srats für Haushalt und Nehnungswesen, für Volkswirtschaft, für innere Verwaltung, für Verkehrswesen, für Steuer- und Zollangelegenheiten, für Rechtspflege, für Reichswehrangelegenheiten und für Seewesen hielten heute eine Sißung.
Die Interalliierte Rheinlandkommission in Koblenz hat dem Reichskommissar sür die beseßten rheinischen Gebiete zwei am 10. d. M. in Kraft getretene Verordnungen über die rehtlihe Stellung von deutschen Staatsangehöri- aen, die bei den Besaßungstruppen oder bei der Nheinlandkommission beschäftigt sind, zugehen lassen. Die erste Verordming bestimmt, dem „Wolffschen Telegraphen- büro“ zufolge, daß deutshe Staatsangehörige, die in Diensten der Alliierten stehen, grundsäßlih der deutschen Gerichtsbarkeit unterstellt bleiben. Ausnahmen find nur auf Grund einer be- fonderen Verordnung der JInteralliierten Rheinlandkommission zulässig. Diese Ausnahmen enthält die zweite Verordnung. Danach können in Diensten der alliierten Armeen oder der Kommission slehende deutsche Staatseangehörige unter Be- obachiung bestimmter Verfahrungsvorschriften die Zuständig- feit der deutschen Gerichte in Strafsachen ablehnen, wenn ihnen strafbare Handlungen zur Last gelegt werden, die sie Magend des Dienstes oder aus Anlaß des Dienstes begangen aben,
Oesterreich.
Das amtliche Ergebnis der Volksabstimmung in Kärnten (Zone A)- ist noch unbekannt. Der Körntner Hei- matdienst hat auf Grund der Berichte der Vertrauensmänner in der Abstimmunaszone eine vorläusige Berechnung vorge- nommen, die, wie „Wolffs Telegraphenbüro“' meldet, einen sicheren Sieg zugunsten Oesterreichs ergibt. Wenn es vor- gestern troß des ungeheuren Zuzuas aus Krain bei der Wahl- handlung in der ersten Zone zu keinen Gewaltaïten kam, ist dies in erster Linie auf die Anwesenheit der deutsch- färntner Schußabteilungen zurüzuführen, die, gegen zwei- tausend Mann stark, über die ganze Südzone verteilt waren, dann aber auch darauf, daß die aus Krain eintreffenden Sofk'olisten cine ganz andere Lage vorfanden, als sie erwartet hatten. Sie waren in dem Glauben, eine ihnen überwiegend freundliche Stimmung anzutreffen, mußten aber das Gegenteil erfahren. Die Mitglieder der Plebiszitkommission weilten den aanzen Sonntag in der Abstimmunaszone: fie sind alle außer den Franzosen der Meinung, daß Kärnten Sieger ist.
Ungarn.
n einer Wählernersammlung in Szegedin führte der Ministeryräsident Graf Teleki in einer Rede laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ aus:
Ungarn habe den Friedensvertrag von Trianon unterzeilhnet, weil es den Krieg verloren und das Versprehen einer Korrektur der Grenzen erhalten habe. Eine Politik der Nacbe habe Ungarn niemals getrieben und wolle auc in Zukunft eine Politik der Versädignng befolgen. Durch den Boykott der internationalen Gewerkschaften habe Ungarn ziemliche Schäden erlitten, sich jedo mit den Veranstaltern nit in Unterhandlungen cingelassen, weil diese niht als eine einem Staate gleibwertige Mat anerkannt werden dürften, und weil der Noykott sich aegen die Politik des (ristliben Ungarns wider den Bolschewismus richtete. Der Tiefstand der V aluta [e nit be- gründet, denn die Kaufkraft des ungaris@en Geldes sei viel axößer als die Notierung in Züri. Das Land sei bestrebt, mit allen Großmächten wirtschaftliche Verbindungen zu unterhalten, ebenso auch mit dem Nachbarstaat Oester- rei. Do wolle cs mit diesem Staate keinerlei wie immer qgeartete politische Verbindung Mit den übriaen drei Nacharn. die Verbündete der Sieger waren, würden gleichfalls wirtschaftliche Beziehungen angestrebt. Nah Rüfprache mit den Sozialdemoïraten und den christliGen Arbeitern sei der Augenblick zu einer gründltchen Negelung der Arbeiter- frage gekominen. Die Gewerkschaften sollten wwiederber- estellt, ‘do nit zu parteipolitischen Zwecken ausgenußt twerden. Der Ministerpräsident hob {ließlih hervor, dak die Köntgs frage nicht zeitgemäß fei. Ungarn fei ein monardhisGer Stagt und werde einen Sônig haben, Seine Autorität dürfe aber nicht im voraus beeinträchtigt werden, indem man die Werbetrommel rüßre. Zunächst müsse die Verfassungsrevision durchgeführt werden, doch gehe dic
Meinung der überwiegenden Mehrheit des Landes dahin, daß der-
Hönig von Unaarn nur König von Ungarn fein dürfe. Die Ver- breiter der Shauermärchen von einer Geldabstemvelung und von
militärischen Aktionen seien scharf zu verurteilen. Man habe es im leßtgenannten Falle mit einer Erfindung säbekrafselnder Personen
zu tun. Grofebritannien und Frland. Der Prinz von Wales ist von seinem Besuch der britishen Kolonien gestern in Portsmouth eingetro}sen und hat sich sofort nah London weiter begeben:. 4
— Der Sfaaisgsekretär des Auswärtigen Amts, Lord ] Curzon, erklärt laut Meldung des "Wolfs en Telegraphen- büros“ in seiner Antwort auf die Note | itsherins weiter, daß Großbritannien infolge der Unaufrichtigkeit der Sowjetregierung in ihrem diplomatischen und militärischen Vorgehen sih genötigt sche, seine Verpflichtungen gegenüber (n Alliierten einzuhalten. England sei seinen Verpflihtungen
1ßland gegenüber nachgekommen. er seine gut gemeinten Vorkehrungen seien s{lecht gelohnt worden. Pas fei England bereit, die Handelsbeziehungen zu Rußland wieder auf- zunehmen, wenn die englischen Krie T absangenen heimbefördert und die anderen noch unerledigten Bedingungen erfüllt würden.
_— Jn Westminster ist gestern die 2. Jn ternationale Wirtschaftskonferenz eröffnet worden. Diese Konferenz hezweckt, die Mittel und Wege für eine wirtschaftliche Wieder- herstellung in Europa zu s\tudieren, Sie hat ih unter dem Titel konstituiert : „Rat zur Bekämpfung des Hungers“.
— Am Sonnabend haben in Belfast erneut Unruhen statigefunden. Ju Aldershot kam es in der vorgesirigen Nacht zu Ausschreitungen. 200 irische Coldstreamgardisten ver- anstalteten eine Demonstration und verlangten die Freilassung ihrer in Dublin internierten Kameraden.
Frankreich,
Die französishe Regierung hat auf die englische Note, in der Frankreich aufgefordert wird, zur Regelung der Wiedergutmachungsfrage bald die Finanzkonferenz in Genf zusammenzuberufen, geantwortet. Jn der Antwort heißt es, wie der „Vetit Parisien“ mitteilt, zum Schlusse: Niemand hat in Spaa eine internationale Konferenz vorgesehen. Lediglich eine Sachverständigenkonferenz sollte stattfinden, an der, wenn möglich, eine besondere französishe Kommission teilnehmen ollie. Zuvor sollten sich die tehnisthen Delegierten zusammen- inden, um alle tehnishen Fragen zu klären, ehe sich die Finanzmänner besprächen. Jn diesem Sinne würden in nächster Zukunft, wie das Blatt aus authentischer Quelle erfährt, Be- \prehungen zwischen Frankreich und England stattfinden.
— Die französische und die englische Regierung haben dem „Echo de Paris“ zufolge beschlossen, mit Nücksicht auf die Besetzung von Wilna durh den General Zeligowski eine Note nach Warschau zu senden, in der die Polen auf- gefordert werden, in der Grenzfrage ein größeres Entgegen- kommen zu zeigen.
— Der Minister für auswärtige Angelegenheiten der Re- gierung des Generals Wrangel, Stuwe, ist gestern Nach- mittag in Paris eingetroffen.
Rußland.
Der Nat der Volkskommissare für Arbeit und nationale Verteidigung hat cine Bekanntmachuug erlassen, wonach alle Bürger Sowjet-Nußlands, die in den Jahren 1886, 1887 und 1888 geboren sind, mobilisi ert werden.
— Nach einer Mitteilung der „Chicago Tribune“ meldet ein Funkspruh aus Moskau, daß der ukrainishe Führer Machno zu den Bolschewisten übergegangen ti und sih gegen General Wrangel erklärt habe.
Ftalien.
Fn einer Versammlung der Vereinigung für fozialistishe Konzentration in Reggio (Emilia), an der etwa 300 Delegierte, darunter 25 Kammermitglieder, teil- nahmen, hielt Modigliani eine Rede, in der er dem „Wolffschen FOL ufolge erklärte, die Partei müsse mit den gegebenen Talsachen rechnen und an der Regierung teilnehmen. Sie dürfe niht die Mitwirkung der- jenigen zurückweisen, die Jih erbieten, ihr zu helfen, selbsi wenn sie nit eingeschriebêne Parteimitglieder sind. Das erste Ziel sei eine Agrarreform unter dem Gesichtspunkte, die Er- nährungsshwierigkeiten zu überwinden. Die Massen müßten dem Maximalismus entrissen werden, der Hunger, Elend und Rück- schritt bedeute. Im weiteren Verlauf der Versammlung sagte Turati u. a., die Varteidelegierten in Rußland hätten nicht das Necht gehabt, sich oder die ganze Partei auf die 21 Moskauer Be- dingungen festzulegen; der Bolschewismus fei ein Jrrtum oder cine Gefahr. Schließlih wurde eine Entf chließung ein- gebracht, worin es heißt:
Die Grupve glaubt, daß eine gewaltsame Revolution mit Schaffung des Nätesystems zu einem Mißerfolg verurleilt wäre, wenn nit diese Revolution zugleich in allen Ländern ausbräche. Die Gruppe alaubt, daß die Partei bei einer sih bietenden Gelegenheit nicht auf Uebernahme der politishen Gewalt in einer dur die Verhältnisse gebotenen Form verzichten sollte.
Belgien.
Der Ministerpräsident Delacroix hat dem „Matin“ zu- folge gestern dem englischen Vremierminister Lloyd George den Vorschlag gemacht, in kürzester Frist in Brüssel eine Sachverständigenkonferenz, also gewissermaßen einen Wiederherstellumgsausshuß, zu einer außerordentlichen Sizung zusammenzurufen, um gemeinsam mit den interessierten Finanz- ministern die Entschädigungsfragen zu beraten. Der Vorschlag zu dieser Konferenz sollte alsbald auf einer gemein- samen Konferenz der Regierungschefs - beraten werden, um zu cinem endgültigen Beschluß zu führen. Zu beiden Beratungen solle Deutschland eingeladen werden.
Polen.
Nach dem polnischen Generalstabsberiht vom 9. Oktober hat die gegen Wilna vordringende Gruppe Zeligowski die folgenden beiden vertraulichen Depeschen an das Armee- fommando gesandt:
1. Mit Nüksi®ht darauf, da die in den Verbandlungen mit der Kownoer Regierung festgestellte Wafsenstillstandslinie zuungunsten der Bewohner der Gebieie von Wilna, Grodno und Libau unser Land mit dem volnishen Wilna Litauen ausliefert, habe ih bes {{lofsen, das Selbstbestimmungsreckt der Bewohner meines Vaterlandes mit den Waffen zu verteidigen. Ich habe den Oberbefehl über die aus diesen Gebieten stammenden Soldaten übernommen. Da ich nidt gegen mein Gewissen und mein Pflichtgefühl als Sohn meines Vaterlandes handeln kann, bitte i um Enthebung vom Dienste und vom Kommando meiner Grupvo. Melne Kominandanten und Truppen, die gut diszipliniert und dem Gedauten der Befrelung des Raterlandes ergeben sind, folaen meinem Befehl. An die zurück- gebliebenen Abteilungen bitte ich unmittelbare Befehle zu geben.
8. Oftober 1920.
Zeligowski, General und Truppenkommandant.
2. General Zeligowski hat aus den oben genannten Gründen das Kommando “niedergelegt. Da ih aus demn Grodnoer Lande stamme, balte ich es für meine Gewissenöpflicht, mich dem Befehl des Genexals Zeligowski zu unterstellen. Deshalb erbitte ih mit Bedauern meine Enthebung vom Dienste. Der Stab meiner Gruppe führt meine weiteren Befehle aus.
Bobicki, Oberst und Stabs3chef.
Ein ired dieser Erklärungen eingeforderter Bericht de3 Obersten Bobicki besagt:
Die Truppe des Generals Zeligowski befand sich um 3 Uhr Nachmittags zwischen Waka und Wilna. Um 5 Uhr Nachmittags beseßte sie Wilna. In Wilna wurde Zeligowski von dem französischen Gouvérneur empfangen, der ihm vorshlug, aus Wilna eine freie At zu maten. General Zeligowéki nahm diesen Vorschlag nit an.
Der Armeekommandant General Sifkorski bittet an- gesihts der Meuterei des Generals Zeligowski und seiner
ruppe um Instruktionen.
Südslawien.
Nach einer Havasmeldung sind zu Delegierten für dia E aer Ian un gon mit Jtalien in San Paolo der Minister für auswärtige Angelegenheiten Trumbitsch und der Handelsminister Mintschitsh ernannt worden. Dem „Süd- slawischen Pressebüro“ zufolge stellen die Delegierten folgende Mindeftforderungen auf: Fiume mit dem Hafen kommt unter das Protektorat des Völkerbundes. Dalmatien wird mit allen Inseln in Südslawien einverleibt. Südslawien fordert Skutari, weil Jtalien das Ucbereinkommen von Triest über Albanien verleßt hat.
Griechenland.
Das Befinden des Königs hai sich einer Reutermeldung zufolge verschlimmert.
Statistik und Volkswirtschaft. Arbeitsstreitigkeiten.
In Dresden sind, wie „W. T. B.* meldet, gestern die Arbeiter der städtischen Elektrizitätswerke in den Ausstand getreten. Die städtishe Straßenbahn hat den Betrieb cingestellt. Um 5 Uhr Abends {lossen ah ihnen auch die Gas- arbeiter an, so daß die Stadt zum graben Teil ohne Strom und Licht ist, Der Magisirat verhandelte mit den Ausständigen, doch sind die Verhandlungen bisher ergebnislos verlaufen. Die Notstandsarbeiten werden von den Arbeitern verrichtet. — Auß in Leipzig sind die städtischen Arbeiter gestern früh in den Ausstand ge- treten. Die Stadt ist ohne elektrishen Strom und Gas. Die Wasserversoraung war für kurze Zeit ebenfalls teilweise unterbroßen. Der Straßenbahnverkehr wird durch das eigene Kraft- werk in sehr beschränktem Umfange vorläufig noch aufrechterhalten. Die Notstands8arbeiten werden von den Ausständigen verrictet. Zwischen dem Arbeitgeberverband sächsisher Gemeinden und der Zentralstreikleitung sind in Dresden neue Veuhand- kungen aingeleitel - Aehnliche Meldungen liegen aus anderen sähsishenStädten vor, z. B. aus Chemniß und Plauen i. V., wo die Arbeiter der städtishen Gas- und Elektrizitätêwerke gestern auf Anweisung ihrer Verbandsleitung in den Ausstand getreten find. Beim LTelegrap henamt in Chemniß muß scit 10. Qfltober v om Eintritt der Dunkel- heit an bis 6 Uhr Morgens der Telegraphen- und Fern- sprechbetrieb infolge Mangels an elektrischem Strom und Gas ruhen. Außerdem wird gemeldet, daß die dortigen Aerzte und Zahnärzte in den Abwehrstreik getreten find.
Na einer von „W. T. B." übermittelten Meldung der
„Humanité“ aus London ist über die Abstimmung der Bergarbeiter bisher bekannt geworden , daß die Berg- arbeiter von Südwales sich mit großer Mehrheit gegen den Ausstand erklärt haben.
Aus Brüssel erfährt „W. T. B.“, daß die Ber arbeiter des Beckens von Charleroi den Ausstand mit rund 95 000 gegen 4000 Stimmen bes{lossen haben. Sie fordern eine Lohnerhöhung von 5 Franken den Lag.
Theater und Musik.
Theater in der Königgrätßer Straße.
August Strindbergs vieraktiges Schauspiel „ Naus G“, dessen Erstaufführung im Theater in der Königgräßer Straße im Jahre 1914 stattfand, wurde jeßt in neuer Einstudierun wieder in den Spielplan diesex Bühne aufgenommen. Zeitlich zwischen des s{chwedishen Dichters Dramen „Nach Damaskus“ und „Totentanz“ entstanden, s\piegelt dieses Schauspiel allerlei mystisch= religiöse Grübeleien wider, die Strindberg damals ftark in ihreni Bann hielten. Die Handlung, die sih innerhalb ciner Nacht abspielt, wirkt fast wie ein beängstigender Traum. Ein Mann wird einer Meordtat verdäcltigt, die er tatsächlich nicht begangen hat. Aber in ciner Rausc{hstunde war der Wunsch in ihm wach geworden, die Tat zu begehen. Wax dieser Gedanke night bereits die Tat? Ift derjenige, der zu morden dachte, nicht in gleichem Maße s{uldig, wie ein wirklicher Mörder? Stand der Wille, einen Merischen zu beseitigen, nit in irgendeinem mystisch-ursählihen Zusammenhang mit sejnem Tode? Diese Fragen erörtert Strindberg in setnem Schauspiel. Das böse Prinzip verklörpert auch hier das von dem Dichter für alle Schwachheit des Mannes verantwortlich gemachte dämonische Weib, das mit einem beraushenden Trank verglichen wird. Diese Nolle wurde am Sonnabend wieder von Maria Orska gespielt, deren ebenso - gewandte wie wirksame Darstellung der Verführerin man {hon von der Erstaufführung her fenut. Sie bot auch dicsmal, obwohl Strindbergsche Dämouien ibr eigentli fern liegen, eine fesselnde Leisiung. Die männliche Haupts- rolle ist von Ludwig Hartau auf Alfred Abel übergegangen. Es ist nicht leiht, dieter cinem grüblerishen Dichterhirn ents \prungenen Gestali den Schein des Lebens zu verleihen; es glüdte ouch Herrn Abel nur stückweise, denn mit folgeridtigem Gharalter- aufbau ist hier nicht viel anzufangen. Besonders gut gelang es ihm, den Qualen des durh Gewissenspein gefolterten Mannes Ausdruck zu verlethen. Sympathisch war Johannes Niemann als entsagender reund, und würdig stellte Ernst Dernburg einen Abbs6 dar. Die Damen Rose Veldtkirh und Frieda -Richard, die Herren Römer, Bauer u. a. vereinigten sid mit den Vorgenannten unter Karl Meins bards Leitung zu etuwandfreiem Zusammenspiel. Die Zuschauer standen sichtlih unter dem Bann des Dichters und ließen cs an leb-
baftem Beifall nicht fehlen.
Sm Opernhause wird morgen „Siegfried“, mit den Damen MWilbbrunn, Arndt-Ober, Hansa und den Herren D onsson aï3 Gast, Braun, Henke, Zador und Sto beseht, aufgeführt. Musikalischer Liter ist der Generalmusikdirektor Leo Bleh. Anfang d Uhr.
Sm Schauspielhause wird morgen „Godiva“ mit Jo« hanna Hofer in der Titelrolle und Theodor Beer als Graf Leofric wiederholt. Anfang 7 Uhr.
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Der Konzertbericht befindet sich in der Ersten Beilage, Ï
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Maunigfaltiges.
Weimar, 11. Oktober. (W. T. B.) Zu der Mordta! in der Villa des Admirals Scheer wird berichtet, da Frau Seer bercits auf dem Transport nah dem Krankenhause
ihren \chweren Verleyungen erlegen ist, Die