1920 / 233 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 14 Oct 1920 18:00:01 GMT) scan diff

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BetannutmaGUuUÊktg,

betreffend M heduag der Bekanntmächung über den

Verkehr mit Schwefel vom 27. Oktober 1916 (Reichs-

Geseßbl. S. 1195) und der Bekanntmachung, betreffend

Ausführungsbestimmungen zu der Verordnung über

den Verkehr mit Schwefel vom 27. Oktober 1916 (Neichs-Geseßbl. S. 1196).

Vom 9. Oktober 1920.

Auf Grund des § 3 Sag 2 der Bekanntmachung über den Verkehr mit Schwefel vom 27. Ottober 1916 wird falabudea bestimmt : Hiermit werden aufgehoben: a) die Bekanntmachung über den Verkehr mit Schwefel vom 27. Oktober 1916 (Reihs-Geseßbl. S. 1195), i b) die Bekfanntmachting, betressend Ausführungsbestimmungen zu der Verordnung über den Verkebr mit S®wefel voin 27. Oktober 1916 (Neichs-Geseßbl. S. 1196). Berlin, den 9. Oktober 1920. Der Rei swirtschaftsminister. J Wi: Dr: Hirsch.

VetraununtmachuUunga, betreffend Aufhebung der Bekanntmachung, be- treffend die private Schwefelwirtschaft, vom 13. No- vember 1915 (Reichs-Geseßbl. S. 761) und der Aus- führungsbestimmungen zur Bekanntmachung, be- treffend private Schwefelwirtshaft, vom 13. No- vember 1915 (Reih3-Geseßbl. S. 761) vom 14. No- vember 1915 (Zentralbl. für das Deutsche Reich S. 461).

Vom 9. Oktober 1920.

S Auf Œrund des S 11 Saß 2 der Bekanntmachung, be- E die private Schwefelwirt|ha\t, vom 13. November 1915 wird folgendes bestimmt:

Hiermit werden aufgehoben : . a) die Bekanntmachung, betreffend die private Sch{wefel- wirtsaft, vom 13. November 1915 (Reichs - Gesetßzbl. S. 761), : L b) die Ausführungsbestimmungen zur Bekanntmachung, be- treffend die private Shwefelwirtschaft, vom 13. November 1915 (Reihs-Geseßbl. S. 761), vom 14. November 1915 (Zentralbl. für das Deutsche Reich S. 461). Berlin, den 9. Oktober 1920. Der Reichswirischaftsminister. I B: D Di:

BDBorannt ah ung.

__ Der Herr Neichswirtschaftsminister hat durch Erlaß vom 25. September 1920: der Balsler Lebensversicherungsgefellschaft in Basel, der Ersten Allgemeinen Unfall- und Schadensversicherungsgesellshaft in Wien, der Internationalen Unfallversiherungs-Aktien-Gesellshaft in Wien, der Schweizerischen National-Versicherungsgesellschaft in Basel, der Schweizerischen Unfallversi®ßerunas-Aktiengesellschaft in Winter- thur, der Zürich, Allgemeine Unfal- und Haftpflichtversicherungs-Aktien- gesellschaft in Zürich, die nachgesuchie Genehmigung zur Einführung neuer „Allge- meiner Versicherungsbedingungen für Einzelunfallverficherung mit eingeschränkten Leistungen“ sowie „ZuUsaßbedingungen für Kollektivunfallversicherung“ erteilt. Berlin, den 8. Oktober 1920. Das Reichsaufsicht8samt für Privatversicherung. J V. Dr. Frhr, von Liebig:

BetanutmaGUnri.s betreffend Ausnahmen von den Vorschriften der Ver- ordnung über die Erhebung einer zufolge der Auf- hebung der Höchstpreise für Häute, Felle und Leder zu leistenden Abgabe vom 26. Februar 1920. (RGBl. S. 264).

Gemäß § 20 der Verordnung über die Erhebung einer |

zufolge der Aufhebung der Höchstpreise für Häute, Felle und Leder zu leistenden Abgabe vom 26. Februar 1920 (NGBl. S. %4) werden nah Anweisung des Reichswirischaftsministers

folgende Ausnahmen von den Vorschriften der genannten Ver- |

ordnung zugelassen.

1. Den zur Klasse T gehörigen Lederherstellern 4 Ziffer La |

der Verordnung) Jahregerzeugung8ziffer unter 125 000 kg Nind-

bäute sollen Lederbersteller mit einer Jabreserzeugungsziffer unter 80 000 kg Kalbfelle und unter Æ& 187 000 Werterzeugungsziffer für alle übrigen Häute- und Fellarten gleichgestellt werden; d. h. bei diesen Betrieben wird bei Berechnung der Abgabe der Monat Fuli 1919 nicht in Anre{hnung gebracht.

2. Den alten Eichenlohsohlledergerbern, d. h. denjenigen Leder-

Lerstellern, die am Tage des Inkrafttretens der Verordnung, derm 3. März 1920, ißre Leder nach. altem Verfahren (auss{@ließlich in Grubengerbung, niht Faßgerbung) herstellten, is freigegeben, die Abgabe statt in natura in bar zum Doppelten der in § 5 Absay 1 der Verordnung festgesetzten Wertbemessungen zu bewirken.

3. Die Hersteller von lohgaren und weißgaren Schaf-, Lamms-, Ziegen- und Zickelledern, nit zugerichtet oder nit gefärbt, sowie ven Sämisch- und Handschubledern sollen die Abgabe nicht in natura, sondern in bar zum 14 fachen der in § 5 Abs. 1 der Verordnung fest- geseßten Wertbemessungen bewirkêh.

4, Allen Abgabevflichtigen wird für vorzeitige Leistung eine Er- mäßigung gewährt. Diese beträgt:

a) bei Ablieferung der gesamten Menge bezw. des ge- famten Betrages im 1. Monat 2 S

b) bei Ablieferung einer Hälfte im 1. Monat . . . 6 vH

c) bei Ablieferung der zweiten Hälfte oder des ganzen : Restes im darauffolgenden Monat . .. .. : 6vH.

Die Ermäßigung wird nur für die Ablieferung bis spätestens 9 Monate, vom Beginn der Leistungsfristen an gerechnet, gewährt.

Die Leistunasfrist beginnt für diejenigen Abzabepflichtigen, denen bis zum 20. Oktober 1920 ter Veranlagungsbeschoid zugegangen ift, von diesem Tage an zu laufen. i:

__ Die Leistungsfrist beginnt für diejenigen Abgabepflicßtigen, denen bis zum 20. Oktober 1920 der Veranlagungsbesheid noch nicht zu- gegangen ist, mit dem Tage des Zugangs des Veraulagungsbescheids zu laufen.

Bei Ablieferung der gesamten Menge bezw. des gesamten Betrages im ersten Monat wird die Ermäßigung auch für den in diesem Monat fälligen Pflichtteil gewährt. In allen anderen Fällen fommt eine Ermäßigung für die Pflichtmenge nicht in Frage.

à) Die Barleistung gilt als erfüllt, wenn der Betrag bei der Bank der Neichslederstelle eingegangen ift.

Die Salhleistung gilt als erfüllt mit der Abnahme des Leders bezw. des Schuhwerks durch die NReichslederstelle bezw. deren Beaustragte. geb e Verpflichtung zur Barleistung wird dur Einspruch nicht

emmti.

| nung über den Verkehr mit Zucker, vom 8. Vktober 1920.

Bei Verpflichtung zur Sachabgabe wird die Ermäßigung im |\ Falle des Einspru nur dann gewährt, wenn der Abgabepflichtige diejenige Menge abliefert, zu der er sh na seiner Ansicht verpflichtet hält, unter der Voraussezung, daß für die streitige Menge der ent- spreGende Geldwert zum Doppelten der in §5 Abs. 1 der Verordnung festgesezten Wertbêmessungen bis zur Erledigung des Einspruchs zinslos bei der Bank der Neichskederstelle hinterlegt wird.

ird dem Etnipru stattgegeben, so wird der hinterlegte Betrag zuzügli Zinsen zum Veichsbankdiskont zurückgezahlt.

Wird der Cinsvruh jedoch zurücgewiesen, so bleibt die Ver- pflichtung zur Sachabgabe bezüglich der streitig gewesenen Menge nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften aufrecht erhalten.

Berlin, den 14. Oktober 1920.

Reichslederstelle.

Blaîse.

Bekanntmachung. Die am 3. Januar 1920 dem Kaufmann Anton Jakobi in Wiederitz!ch gemäß § 4 der Verordnung yger"24. Juni 1916 entzogene Erlaubnis zumHandel mit Zuckerwaren ist ihm am 30. September 1920 wieder erteilt worden. Leivzig, am 30. September 1920. Dic Amtshauptmannschaft. J. A.:

D r _—

L S t det.

Bekanutmambunag DemHändler SamuelWilklner inNürnberg wurde gemäß § 1 der Bundesraisverordnung vom 23. September 1915 über die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs UnteLsa( T. Nürnberg, den 4. Oktober 1920. Der Stadtrat. Dr. Luppe.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 202 des Neich3-Geseßz blatts enthält unter

Nr. 7804 eine Bekanntmachung, betreffend die Ratifikation des vorläufigen Abkommens über die Wiederaufnahme der Beziehurïgen zwischen dem Deutschen Reiche und Lettland, vom 8. Oktober 1920, unter

Nr. 7805 eine Verordnung über Aufhebung der Verord- nung, betreffend Veberlassung von Anhängewagen zu Straßen- zugmaschinen und Lastiraftwagen, vom 6. Oktober 1920, unter

Nr. 7806 eine Bekanntmachung zur Verordnung über die schiedsgerichtlihe Erhöhung von Beförderungspreisen der Privat- eisenbahnen, Kleinbahnen (Lokalbahnen usw.), Straßenbahnen und Anschlußbahnen vom 21. Februar 1920, vom 7. Oktober 1920, unter

Nr. 7807 eine Anordnung über die Vergütung für die Berufstätigkeit des Rechtsanwalts in dem Verfahren vor dem Reichswirischaftsgerihte, vom 6. Oktober 1920, unter

Nr. 7808 eine Bekanntmachung, betreffend das Außer- frafttreten der Verordnung des Bundesrats über die Ver- wendung von Chlorzinn zur Beschwerung von Seidenwaren vom 923. November 1916 (Reichs-Gesezbl. S. 1291), vom 9. Oktober 1920 und unter i

Nr. 7809 eine Verordnung, betreffend die Aufhebung der Verordnung über die staatliche Genehmigung zur Errichtung von Aktiengesellschaften usw. vom 2. November 1917 (Reichs- Geseßbl. S. 987), vom 9. Oktober 1920.

Berlin, 11. Oktober 1920.

PVosizeitungsaimnt. Krüex.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 203 des Neihs-Geseßblatts erhalt unter:

Nr. 7810 cine Verordnung über den Verkehr mit Zucker, vom 30. September 1920, und unter

Nr. 7811 die Ausführungsbestimmungen zu der Verord-

Berlin, 12. Oktober 1920. Bosizeitungsamt. Krüer.

Vreuf;enu. Ministerium für Handel und Gewerbe.

Bei dem Hüttenamt in Friedrichshütte O. S. ist der bis- herige Bergmeister (Hütteninspefktor) Bergrat Pilger zum Oberbergrat und Direëtor der Friedrihsgrube und Friedrichs- hütte ernannt worden. e

Ministerium des Jnnern. Die Preußische Staatsregierung hat den Landrat Grafen

von Baudissin aus Neustadt, Wyr., zum Vräsidenten der

Regierung in Marienwerder ernannt.

ea a2

Ausführungs bestimmungen zu dem Geseß vom 7. Oktober 1920 (Geseßsamml[l. S.435) zur Aenderung des Geseßes über die Bildung einer neuenStadtgemeindeBerlin vom 27. April d. J. tGeseßsamml. S. 123).

U Lte P L

Einer Neuwahl des Oberbürgermeisters, des Bürgerineisters und der 8 Facbstadträte bedarf es nit.

Dagegen sind die übrigen 20 Mitglieder des Magistrats neu zu wählen, hiervon mindestens 12 unbesoldete nah den Grund- säßen der Verhältniswahl gemäß den zu § 12 des Geseges vom 27. April d. J. erlassenen Ausführungsbestimmungen vom

29, URt d. 25 Zu Artikel 2 Die Wahl der 7 Mitglieder der Bezirksärnter eins{ließlich des

Vorsißenden und feines Stell crfolgt durchß die Bezirks-

versaminlung. U Miel o:

Die Obliegenheiten des Oberbürgermeisters ergeben sich aus § 62 der Städteordnung vom 30. Mai 1853. Hinsichtlih der Führung der ortépolizeilißen Geschäfte für das Gebiet des neuen Stadtfreises Berlin wird auf die Ausführungsbestimmungen vom 29. Juni d. I.

zu § 33 verwiesen. Zu Artikel 4

Die bisherigen Magistrate (Deputationen, Gemeindevorstände usw.) bleiben in ibrer bisberigen Zusammensetzung vorläufig weiter bestehen und führen ihre Geschäfte mit den dur das Geseß gebotenen Ein- shräntungen fort. Sie haben jedoch dabci den Anordnungen des Magistraïs der alten Stadtgemeinde Berlin gemäß Artikel 3 des Gesezes vom 7. Oktober 1920 zu entsprechen, bis der Magistrat der

neuen Stadtgemeinde Berlin gebildet ist.

Soweit die Ausführungsbestimmungen vom 29. Juni d. Y. mit vorstehenden Anordnungen in Widerspruch sichen, werden sie hiermit aufgehoben.

Berlin, den 11. Oktober 1920.

Der Minister des Jnnern. A D: SCEUAD:

Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung.

Der Studienrat Dr. Harendza am Gymnasium in Kattowiß ist namens der Preußischen Staatsregierung zum Studiendirektor ernannt worden. Jhm ist die Direktion des Gymnasiums in Kattowitz übertragen worden. __

Der bisherige Prorektor Dr. Müller in Essen ist zum Seminardirektor ernannt worden.

Bekanntmachung.

Den Eheleuten Eduard Reining, geboren 6. vember 1885 in Frankfurt a. Main, und Karoline Netning, geborene Sleiß, geboren am 25. August 1891 in Griesheim, beide wohnhaft in Frankfurt a. M. , Gutleutstraße 15, Ge - \chäftslokal „Schwarzer Kater“, Gutleutsiraße 15, wird bierdurch der Handel mit Gegenständen des lihen Bedarfs, insbesondere Nahrungsmitteln aller Art, sowie jeglihe mittelbare oder unmittelbare Be- teiligung an einem sollen Handel wieder gestattet.

Frankfurt a. M., den 5. Oktober 1920.

Der Polizeipräsident. I. V.: Hammacher.

A

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltunc unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) habe ih dem Kaufmann Philipp Kümmel hier, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täglihen Bedarf\s wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt.

Fulda, den 9. Oktober 1920.

Die Polizeiverwaltung. Dr. Antoni.

t

Bekanntmahunsg.

Auf Grund des § 1 der Bekanntmachung zur Fernbaltung un- zuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (NGB. S. 603) und der hierzu ergangenen Ausfübrungebestimmungen vom 27. September 1915 und vom 2. August 1916 _ (Min.-Bl. der Handels- und Gewerbeverwaltung 1915 Nr. 20 Seite 246, 1916 Nr. 21 Seite 281) ist dem Bäckermeister Robert Zap ke in Liegniß, Sedanstraße 3, der Bäcktereibetrieb vom 11. Oktober 1920 ab auf die Dauer von 3 Monaten unter]agt, ebenfalls sein Geschäft geschlosj]en worden.

Liegnitz, den 8. Oktober 1920.

Die Polizeiverwaltung. Charbonnier.

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Der Reichsrat versammelte sich heute zu einer Völ: sizung; vorher hielten die vereinigten Ausschüsse für Steuer- und Zollwesen und für Volkswirtschaft fowie die vereintglen

A

Ausschüsse für Volkswirtschaft und für Rechtspflege Sizungen.

Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ mitteilt, hat nah ener der deutschen Friedensdelegation in Paris erteilten mündlichen Auskunft des französishen Ministeriums des Neußern die rumänische Negierung am 14. September ihre Ratifikations- urkunde zum Versailler Friedensverirag in Varis niedergelegt. Der Friedensvertrag ist also mit diejem Zeitpunkte int Verhältnis zwischen Deutschland und Rumänien in Kraft getreten. Die in den Schlußbestimmungen des Friedensvertrages vorgesehene amtlihe Mitteilung der fran- zösischen Regierung über die Niederlegung der rumänischen Natifikationsurkunde ist bei der deuishen Regierung bisher nicht eingegangen. JInfolgedessen hat auch die übliche amtliche Be- kanntmachung im Reichsgesezblatt über die Ratifikation dur Rumänien noch nicht erfolgen können,

Breufzen.

Mie vom Vertreter des Neichs- und Staatskommissars in Allenstein, Geheimrat von Jerin, der die Verhandlungen mit Polen über die Frage der Soldauer Flüchtlinge geführt hat, berichtet wird, ist der Vertrag mit Polen hierüber gestern unterzeichnet worden. Dem Vertrage ist eine Liste von 1426 Verjonen angefügt, die ungehindert sofort zurück kehren können. Wegen derjenigen Flüchtlinge, die nicht auf der Liste stehen, sind weitere Schritte unternommen. Die Grenze wird vom Montag ab für drei Tage geöffnet.

BaDen.

Am Ministerium des Innern fanden vorgestern nachmitiag Besprech ungen zwischen dem Reichswirtschaftsminister Dr. Scholz und Vertretern von Handel, Industrie, Ge- werbe und der Arbeitnehmerschaft statt. Der Reichs- wirtchaftsminister sprach über die Notwendigfteit und die Vor- teile engsier Zusammenarbeit zwischen den Wirtschaftsbehörden des Reichs und der Länder. Der Minisier Remmelé hob den Wert einer guten Verständigung zwischen Reichs- und Landes stellen einerseits und den Trägern des Wirtschaftslebens" andererseits hervor und betonte, daß der Regierung alles daran liege, die berechtigten Beschwerden aller Berufsstände zu beheben.

Eine Besprechung des badischen Arbeitstunisters Rücckert mit dem Neichsschaßiminister von Raumer über die Gestaltung der Elektrizitätswirtschaft in Baden unter der Herrschaft des Reichselektrizitätsgesezes hat dem „Wolff- chen Telegraphenbüro“ zufolge zu dem Ergebnis geführt, daß (s aa einen selbständigen Elektrizitätswirtschaftsbezirk bilden wird.

-

Oesterreich,

Das Ergebnis der Absiimmung in Kärnten (Zone A) ist laut. Meldung des „Wolff}chen Telegraphen- büros“ folgendes: Rosegg: für Deutsch-Desterreih 1980, für Jugo-Slawien 2331; Distrikt Ferlach: für Oesterreich 6428,

für Zugo-Slawien 4984; Distrikt Bleiburg: für Oesterreich 5140, für YFugo-Slatwvien 5339; Bêzirk Völkermarkt: für Oesterreich 8304, für Jugo-Slawien 2442; zusammen für Oesterreih 21852, für Ju o-Slawien 15 096 Stimmen. 59,14 vH der Stimm- berechtigten haben also für Oesterreich gestimmt.

Der Vorsißende des österreichishen Kabinettsrats, Staats- sekretär Dr. Mayr, hat an den Landesverweser von Kärnten eine Depesche gerichtet, in der die Staatsregierung dem stand- haften Kärntner Volk, das in bewährter Heimatireue den Sieg des höchsten Rechts, des Reis auf Selbstbestimmung, er- rungen habe, den wärmsten Dank und Gruß sendet.

Großbritannien und Jrland.

Der E e Gesandte Frankenstein hat gestern vem König im Buckinghampalasi fein Beglaubigungsschreiben überxeiht.

Der Premierminister Lloyd George hielt bei einem

Ehren des belgischen Ministerpräfidenten Delacroix gegebenen Bankeit eine Ansprache, in der er dem „Temps“ zufolge sagte:

Spaa sei die erste der wirklihen Konferenzen zwischen den Nationen gewesen, die den s{recklichsten Krieg geführt haben, den die Meltgescbihte kenne. Wenn die Konferenz von Spaa gescheitert wre, io wäre das ein völliger Bankerott gewesen. Man bätte ih nachher wieder in einen Zustand gegenseitiger Feindseligkeit be- funden, anstatt den Verfuh zu malen, den Weg der Zugeständnisse zu beschreiten. Delacroix und ez wünsbten den wirtschaftlichen und moralisden Frieden in ganz Europa. Es sei der Wunsch Belgiens, mitzubelfen, um die Hindernisse zu beseitigen, die sich der Erfüllung dés Programms noch entgegenstellen. :

Der Generalsekretär für Jrland, Greenwood, ist in Belfast eingetroffen. Er erklärte in einer Rede, weder der Vizekönig, noch der Oberbefehlshaber, noch er selbst hätten die Absicht, zurükzutreten.

Nah Dubliner Meldungen beliefen sih die Verluste des Militärs in Jrland vom 1. Januar bis zum gestrigen Tage auf 49 Tote und 66 Verroundete.

Ftalienu.

Der „Corriere della Sera“ teilt mit, daß die parlamen- tarish-nationalistishe Gruppe beschlossen habe, nicht mehr der Mehrheit der Kammer anzugehören, die das Kabinett Giolitti unterstüßt. Das Blatt bemerkt, es sei niht aus- eschlossen, daß außer den Nationalisten auch die Nech ts- iberalen, die eine ziemlich starke Fraktion bilden, Giolitti die Gefolgschaft verweigern. Die nationalistische Rich- tung stimmte, nachdem sie Nitti gestürzt hatte, für Giolitti, in der Hoffnung, daß er die Autorität des Staates wiederherstellen

und sih das Programm des Londoner Vertrags mit Einschluß von Fiume zu eigen machen würde unter Zurückweisung direkter Verhandlungen mit Südslawien.

Frankreich.

Die heutige Botschafterkonferenz unter dem Vorsiß Jules Cambons beschäftigte sich mit der Verzögerung der Ratifikation des Friedensvertrags von Trianon dur) die Budapester Negierung. Ferner antwortete sie auf ver- schiedene Fragen, die von den einzelnen Grenzfestseßungs- fommissionen an sie gerichtet worden waren. Die Konferenz trat dann in einen Meinungsaustaush ein über den gemäß Artikel 104 des Friedensvertrags von Versailles zwischen Polen und der freien Stadt Danzig abzuschließenden Ver- irag. Ein Ausshuß wurde beauftragt, einen Entwurf auszu- acbeiten, der der Botschafsterkonferenz vorgelegt werden soll.

RNuf:land.

Die Sowjetiregierung hat der französischen Regierung nitgeteili, daß die in der Uïraine wohnenden Franzosen, die nah ihrer Heimat zurückehren wollen, in diesem Monat abreisen können.

Die kürzlih verbreitete Nachriht von anti- bolshewistishen Kundgebungen in Moskau wird von dem Korrespondenten des „Aftonbladet“ bestätigt. Die Arbeiter einer großen Anzahl Fabriken hätten antibolschewistishe Ver- sammlungen abgehalten. Die Sowjetregierung gehe immer erbitterter vor und habe die militärisGen Patrouillen in Moskau bedeutend verstärkt, auch fänden in der Nähe der Stadt be- trächtlihe Truppenzusammenziehungen stati.

Nach einer Havasmeldung ist ein neuer Aufstand in Smolensk ausgebrochen. Die roten Truppen der Garnifon, 8000 Mann stark, hätten gemeuteri. Die Bewegung habe auf die Bevölkerung übergegriffen. Die Hauptführer hätten sich der Regierungsgebäude bemächtigt und Beauftragte entsandi, um die benahbarten Garnisonen aufzuwiegeln. Am 2. Oktober habe bei Smolensk ein blutiger Kampf zwishen Sowjettruppen und Aufständischen stattgefunden. Die 69. Schügenbrigade habe mehr als 1200 aufftändische rote Soldaten und Tausende von Zivilisten erschossen. 24 Stunden lang sei Smolensk von s{chwerer Artillerie beschossen worden.

Nach einer Meldung der „Associated Preß“ ist Kiew durch die ukrainischen Aufständischen bejezt worden.

Belgien.

„Libre Belgique“ veröffentlicht eine Information aus London, wonah der gegenwärtig dort weilende belgische Ministerpräsident Delacroix vorgejtern erflärt habe, er glaube, bei der englishen Regierung hinsichtlich der Wieder- gutmahung der Kriegsshäden einen vollständigen Erfolg erzielt zu haben. Die Genfer Konferenz werde nichi stattfinden. Der interalliierte Wiedergutmachungsaus|{chuß werde die Deutschen zu Erklärungen und Vorschlägen hören, und anstatt souverän zu entscheiden, werde er an die ver schiedenen beteiligten Regierungen Bericht erstaiten, welche dann eine Konferenz anberaumen würden, der fich Prang und England anschließen würden; diese werde demnächst in Brüssel stattfinden.

Auf der am 2. Oktober in Brüssel stattfindenden Tagung des Rates des Völkerbundes wird, wie das „Reutershe Büro“ mitteilt, u. a. ein Programm aufgestelit werden, nach dem die Bewaffnung der verschiedenen kleinen Staaten, die dem Völkerbund beitreten sollen, beschränktt wird, desgleichen die Schaffung eines Planes für eine Aga - und Wirtschaftsorganisation, die die Vor- chläge e Brüsseler Konferenz behandeln soll, und außerdem die Beratung des Budgets des Bundes für 1921. Tittoni wird einen Entwurf für internationale Aufficht der mono- polisierten Nobstoffe einbringen. Wahrscheinlih wird auch die polnisch-litauishe Streitfrage zur Verhandlung fommen.

Die Senatslommission, die den von der Kammer ge- nehmigten Geseßentwurf über den Sprachengebrauch in der Verwaltung zu beraten hat, hat sich dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge geweigert, den Gesezentwurf in der

mehr in eine nähere Beratung eintreten, um den Geseßentwurf

vollkommen uinzuarbeiien. Hierzu liegt ein Entwurf des Gouverneurs der Provinz Brabant vor, der den Kommunen und den Provinzen absolute Autonomie zusichern will, mit anderen Worten, jede cinzelne Kommune und jede Provinz soll über die Syrachenfrage beschließen, was sie will. Das bedeutet die Rüfehr zu dem Zweisprachensystem, das die Vlamen ab- lehnen, weil dadurch der Vlame keine Sprache richtig lernt,

weder das Französische noh das Vlamische.

Lettland. Nach dem Vorfrieden5- und Waffenstillstandsvertrag, der

vorgestern abend zwischen den russishen und polnischen Dele- gierten in Riga unterzeichnet worden ist, erkennen Polen und Somwjetrußland die Unabhängigkeit der Ukraine und Weißrußlands an und verzichten auf Kontributionen. Die Kommissionsarbeiten werden fortgeseßt.

Niederlande.

N „Eastern Service“ erfährt von maßgebender niederländischer Seite, daß die niederländishe Regierung den allierten

Fassung der Zweiten Kammer anzunehmen. Man wird nun-

und assoziierten Mächten eine Konferenz über die früheren

deutshen Kabel im Stillen Ozean vorgeschlagen hat.

Sie führt an, daß Deutschland diese Kabel den alliierten und

assoziierten Mächten nicht vollständig abtreten tonnte, da sie der |

Deutsch - niederländishen Telegraphengefellschaft gehörten, und sowohl die niederländiihe Negierung als auch niederländische Privatleute daran Anteil hâiten.

Amerika.

Die Konferenz für Verkehrsfragen in Washington hat vorgestern die Ansprüche Frantreichs, Großbritanniens, JFtaliens, Japans und der Vereinigten Staaten bezüglich des fünftigen Schicksals der deutshen Kabel entgegengenommen. Die Konferenz hat ferner das Protokoll über dfe drahtlose Telegraphie erörtert und beschlossen, Bestimmungen in „Er- wägung zu ziehen, die die größztmögliche Entwicklung im Geb) der drahtlosen Telegraphie ermöglichen würden.

Varlammentarische Nachrichten.

Das von dem Büro des Reichstags herausgegebene Ne i ch s tagshandbuch liegt für die 1. Wahlperiode 1920 vor. An der bewährten Anordnung dieses zuverlässigen und unentbebrlihen Nach- \{lagewerkes ist nihts geändert. Es enthält den Wortlaut der Ver- fassung des Deutschen Reichs, des Neichswahlgesezes, der Wahl- ordnung und der zu ihr erlassenen Betanutmachungen sowie des Gesetzes über die Entshädigung der Mitglieder des Neichskags; ferner einen Abdruck der Geschäftsordnung des Neichstags und der Bibliothek- ordnung des Neichstags. Dann folgen die Mitgliederverzeichnisse, nämli ein Verzeichnis des Vorstandes des Neichstags, ein alpha- betishes Verzeichnis der Mitglieder mit biographischen Notizen sowie Verzeichnisse der Mitglieder nah Wakhlkreisen und Fraktionen. Der leßte Abschnitt de® Buches ist dem Neichstagshaus gewidmet; er enthält einen Grundriß des Reichstagsgebäudes und einen Plan des Sigzungssaales, außerdem Bilder der Abgeordneten. Das Handbuch, das weit über den Kreis der Parlamentarier hinaus unter den sich mit Politik Beschäftigenden Verbreitung gefunden hat, wird auch in seiner neuen Ausgabe allen in ihm Rat und Auskunft Suchenden treffliche Dienste leisten.

Statistik und Volkswirtschaft.

Die Darlehnskassen des Deutschen Neiches

it Sabe 1919.

Unter diesem Titel hat die Hauptverwaltung der durch Reichs- gese vom 4. August 1914 ins Leben gerufenen Darlehnskassen einen Bericht über deren Tätigkeit im Iahre 1919 veröffentliht (Berlin, Neichsdruckeret), der die Rückwirkung der Entwicklung der wirtschaft- lien Lage Deutschlands im Jahre 1919 auf den Geschäftsverkehr widerspiegelt. Diese Entwicklung führte zu einer sehr beträchtlichen Steigerung der von den Darlehnskassen zu befriedigenden Ans vrüche. Erheblich höhere Summen als in den früheren Jahren ibres Bestehens mußten sie an Kredit und zugleich auch an Zahlungsmitteln zur Ber- fügung stellen. Mehr als 9 Milliarden Mark Darlehnskassensheine sind im Laufe des Jahres auf Grund von § 2 des Darlehnsfa])enge|ebes ausgegeben worden und der Reichsbank, die die Kassengeschäfte der Darlehnsfassen besorgt, zugeflossen. Die Reichsbank hat ihrerseits von diesem Betrage rund 4 Milliarden in Abschnitten zu 20 und 50 .46 in den freien Verkehr geleitet.

Der Kreditbedarf, den die Darlehnskassen zu befriedigen hatten, zeiate eine das ganze Jahr hindurch anhaltende Zunahme. Wenn au die zum Zwecke der Bezahlung gezeichneter Kriegsanlethe ent- nommenen Darlehen von 855 Millionen Mark am 1. Januar 1919 infolge des vorgeschenen und durchgeführten Abbaues auf 435 Mil- lionen Mark am 31. Dezember 1919 ih ermäßigt haben, so sind do den Besitzern von Kriegsanleiße, denen seit Anfang des Jahres ein Vorzugs:inésatz von 54 %% zugestanden war, bis zum Iahres- \{lusse Kredite in einer Gesamthöhe von 1 400 000 009 4 eingeräumt worden. Das Warenbeleihungésgeshäft war im Berichtsjahre etwas lebhafter als in den Vorjahren; es bewegte sich aber immer noch in verhältniémäßig engen Grenzen. Dagegen haben die Beleibungen von Waren der Kriegégesellshaften bei der Darlehnsfasse Berlin in der ersten Hälfte des Berichtsjahres einen großen Umfang angenommen. In der zweiten Hälfte des Jahres war jedoh ein Nückgang zu ver- en; am Jahresschlusse traten die den Kriegsögesellschaften ge- währten Darlehen nur noch mit rund 700 Millionen Mark in die Erscheinung. : E

Von der Gesamtinanspruchnahme der Darlehnskassen tim Sahre 1919 entfielen nah der Höhe der aufgekommenen Zinsen berechnet auf

die Regierungen der Einzelstaaten, ihre

Banken und die Kommunalverbände . . 84,49% (1918 84,6 9%), e Oa a 0/490 (L010 L), die Banken, Bankiers und Kreditgenossen- i

C, 1% G28 19/0)

die Krieg8gesellschaften (Neich8getreidestelle,

Zentraleinkaufsgesellschaft u. a)... . 11,4% (1918 4,69%),

das Handels-, Transport- und Versiche-

rungsgewerbe (mit Ausnahme der beiden

vorgenannten Gruppen) . « « « « « «+ 0,7% (1918 1,6%),

dia due, 0,5% (1918 0,896),

E E 0,1% (1918 0,39%). Der Rest von 1,4% (1918 6,09%) verteilt sich auf sonstige Kredil- nehmer, deren Gesamtzah! 72,4% (1918 75,1 °/o) aller Darlchns- nehmer ausmacht.

Am Schlusse des Jahres 1919 bestanden im Deutschen Reich 100 Darlehnskassen und 125 Darlehnskassenhilfsstellen. Die Zahl der Darlebnskassen hat sih im BVerichtsjahr um die am 1. Juli neu- eröffnete Darlehnskasïse in M.-Gladbah bis dahin Darlehnsfassen- hilfêstelle vermehrt; die Zahl der Darlelnskassenhilfsstellen er- höhte fi um 4.

Die Gesamtumsäßze baben im Jahre 1919 bei der Dar- lebnsfkasse in Berlin 191 §386 356 394 .46 und bei den übrigen Dar- lehnskassen 22 326 883 556 4, zusammen 214 213 239 950 .4 betragen, dagegen im Jahre 1918 91 702 799 128 A, m Jahre 1917 68 544 337 594 M, im Sahre 1916 38 901 668 707 .46, im Jahre

0 S S M0 S .

| der Teuerung an: 1. daß Frankreih vor dem Kriege j

1915 16 §44 212059 Æ und în den Monaten August bis Dezember 1914 47943890322 # so daß sich ein Gefamtumsay von 435 000 646 470 seit Eröffnung der Darlehnskassen ergibt.

Am 31. Dezember 1919 betrug der Darlebnsbestand beider Darlebnékasse in Berlin 23 388 202 528 .# und bei den übrigen Dar- Teßnsfasezn 1 506 571 600.4, insgesamt 24 891 874 123 : er war damit um 2,3 Milliarden böber als Ende 1918. Von den Darlehen, die am Stblusse des Jahres 1919 ausstanden, waren 24 186 824 178 Æ# auf Wertvapiere und SBuldbuHforderungen und 708 049 950 # auf Maren gewährt. Dem jeweili D bnsbestande entsprah stets die Gefamtsumme der gemäß § 2 Darlehnskfassengeseßzes aus» gegebenen Darlehns8kfassen!{heine.

An Zinsen sind im Fahre 1919 907 750513 .Æ, in den Vor- jahren 815 6747144, mithin insgesamt 1 753 425 227 .4 aufge- fommen. Der Ziúsfuß betrug das ganze Jahr hindurch für ge» wöhnlide Darlehen 52%, für Vorzugsdarlehen (auéshließlich gegen

S : 4 E a2 p J n D. ph Tol Verpfändung von Kriegsanleiben) 510/,, für Kriegsanlethedarlehen

entstandenen Verwaltungskofien belaufen g 18 093 056 Æ# im Jahre 1918, 9535 529 M i. S. 1916, 10 382 947 Æ i. J, 1915 Und F. 1914; insgesamt entstanden seit Eröffnung der af 83 415 749 Æ Vertwaltungskdsten. In dieser Summe sind di ten der Anfertigung von Darlehns- fassensheinen, die 1 919 22 555 348 4 betrugen, mit-

enthalten.

16 790 573 # i.

Eierteuerungin Frankrei. : Ein Aus\{uß, der mit der Untersuchung über die Eierteuerung in Frankrei betraut war, gibt in einem Bericht folgende Ursachen i orlid aus dem Auslande, vor allem aus Rußland, der Türkei, Bulgarien, Oesterreich- Ungarn und Aegypten, 200 000 Kisten mit je 1440 Eier ungefähr 288 Millionen Stück bezog; 2. daß seit d das ungefähr 140 Millionen Eier nach Frankre? mehr ausführt: 3. daß Aegypten, auch eine belangreich Befehl von England keine Eier ausführen darf ; 4. daß Desterreich, Ungarn, Bukgarien und die Türkei augenblicklich nicht imstande sind, etwas auszuführen; 5. daß Marokko, das Frankreich wi D des Krieges die aufgchobene Einfuhr aus anderen Ländern Einfuhr von jähclih 115 200 000 Eiern erseßte, gegenw

mebr in Frankrei einführt, da dieses wegen der niedrigen Bc nicht mit England konkurrieren fann; 6. daß Algerien infolg fehrter Verwaltungsmaßnahmen nur 19 Millionen Eier in

cinführt, während es wohl 115 Millionen einführen könnte. C Ausschuß kommt zu dem Schluß, daß Algerien und Maroïko alle ibre verfügbaren Eier in Frankreich einführen müßten ; dadurch würde man wieder auf drei Viertel der früheren Einfuhrzahl kommen, und

der Preis würde sinken. (Nah den „Mitteilungen der Deutschen LUndwirtschaftsgesellshaft“.)

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Arbeitsstreitigkeiten. Vom Reichsarbeitsministerium wird mitgeteilt: Jm Neich8arbeitsministerium fanden gestern unter Leitung des Ministerial-

rats Dr. Sitzler und in Anwesenheit des Staatssekretärs Dr. Hir \ch vom Neich3wirtschaftsministerium zwishen Vertretern der Arbeitgeber und Arbeitnehmer des Groß Bexliner Zeitungs8gewerbes Verhandlungen statt. Die Ver- handlungen führten nach langem, außerordentlih schwiertgem Nerlauf und dur weitgehendstes beiderseitiges Entgegenkommen ¿1 einer völligen Ginigung. Die getroffenen Vereinbarungen unter- liegen noch der Zustimmung der beteiligten Verbände und Gewerk- schaften, die am Donnerstagvormittag (heute) erfolgen dürfte. G8 11! zu erwarten, daß in den von dem Ausstand betroffenen Betrieben die Arbeit no% am Donnerstag aufgen ommen werden wird.

Der im Neichsarbeitsministerium am 9. d. M. gefällte S ieds8- spruch im Hannoverschen Straßenbahneraussiand, der Ende Zuli ausgebrochen war, ist, wie das Oberpräsidium mitteilt, gestern abend von beiden Parteien angenommen worden.

Aus Dresden wird dem „W. T. B.“ gemeldet,

Vorstand des Arbei tgeberverbandes jächsisher Gemeinden gest \{lossen hat, die Anfrage des Verbandes der Gemeinde- und Staatsarbeiter, ob der Arbeitgeberverband zu Verhandlungen bereit sei, zu bejahen und die PVerhandlungen Nachmittags aufzunehmen. Bei den Nach- mittags stattgehabten Verhandlungen machte der Vorstand des Arbeitgeberverbandes sächsisher Gemeinden \{lag, die Erledigung der Streitigkeit einem paritätis{ch zusammen- gesetzten Shiedsgericht unter einem unparteiischen Vorfißende: zu Übertragen, dessen Spruch für beide Parteicn bindend fein soll. Die Vertreter der Arbeitnehmer erklärten, diefen Vorschlag von sich aus nit annebmen zu können, sie seien aber bereit, ihn ihren Auftrag- gebern zur Entscheidung vorzulegen.

In 93 Ortschaften des Mansfelder Kreises sind einer von „W. T. B.“ wiedergegebenen Meldung Leipziger Blätter Uifolge die Landarbeiter in den Ausstand eingetreten. In einzelnen Orten werden selbst die Notstandsarbeiten, wie Viehfütterung und dergl, verhindert.

Nach einer von „W. T. B.“ übermittelten Meldung des graaf“ aus London haben nach dem noch nit voll lbstimmungsergebnis 287906 Bergarbeiter geg die Vorshläge und 78495 Bergarbeiter für die Vor- \chläge der Bergwerksbesißer gestimmt. Nach einer Pariser Nadiomeldung aus London würden die engli| hen Berg- arbeiter, nachdem die Ablehnung der Vorschläge der Bergwer besitzer feststeht, nunmehr verlangen, daß jeßt nach dem Vors! von Lloyd George die Frage der sofortigen Erhöhung Lohnes um zwei Schilling für den Kopf einem Schicdsge cht unterbreitet werde.

Die Bergarbeiter des BeLdens von | haben, wie „W. T. B.“ meldet, beshlossen, am 16, Dftober kol die Streikandrohung zu übermitteln, im Fall nicht um fünf Francs erh s ht wird.

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Kunft und Wissenschaft. n der Oktobersißung der Gesellschaft für Erdkunde

\sprah der Professor E. Solger über das Thema ier Zahre als Geologe in Peking. E

Der Vortragende war von 1910 bis 1913 als Profesjor ber Geologie an der chinesishen Neichsuniversität in Peking tatig, wurde dann bom inesischen Handelsministerium mit der Einrichtung einer geologischen Reichsaufnahme von China betraut, jedo {hon nah neun Vionalen dur den Ausbruch des Weltkrieges von dieser Arbeit fortgerufen. Gr ging als Neserveoffizier nah Tsingtau, kam beim Fallen des Plaßes in japanishe Kriegsgefangenschaft und ist von, dort erst in diesem Jahre nach Berlin zurückgekehrt. Einleitend erinnerte ex daran, daß X. v. Nichthofen, als er 1868 nah Peking kam, die Absicht hatte die chinesishe Regierung für eine geologishe Aufnahme des ¿eiche? zu gewinnen. So solle der Vortrag ein kurzer Bericht darüber sein, wie dieser Nichthofenshe Wunsch nun in Erfüllung gegangen jet, wenn auch der Ausgang des Krieges die deutsche Mitarbeit daran zunächst ausgeschaltet hat. Der Vortragende begann mit einigen Angaben über die Pekin ger ünivrettli, die im Gegensaß zu anderen, oft auch als Universität bezeichneten Unterrichtsanstalten englischer und amerikanischer Missionen, eine chinesische NRegierungs8gründung war. Der Unterricht wurde mit Ausnahme der Abteilung für chinesische Klassik fast durchweg in ausländischen Sprachen erteilt, selbst die dinesischen Lehrkräßte bedienten fich für die europäischen Wissenschaften im allaemeinen an liebsten der curopäishen Sprache in der sie sie aclernt batten. Die meisten Dozenten waren Ausländer. Außer fünf Deutschen, von denen zwei in der tehnischen Abteilung mit englischer Unterrichts\prache lehrten, waren Engländer, Amerikaner, Franzosen

und Japaner tätig. Der Unterricht wurde in der Hauptsache nach