1920 / 239 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 21 Oct 1920 18:00:01 GMT) scan diff

Preußischer Staatsanzeiger.

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wid f B ( F A A Der Bezugspreis beträgt viertelsährlich 36 ML O Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheits- Alle Postanstalten nehmen Bestellung. an; für Derlin außer |}- * O c eile 2 Mk., einer 3 gespactenen Einheitszeile 3,50 Mr. den Postanstalten und Zeitungsvertrieben für Selbstabholer |' “P FV erben L Las ps G eigen Tenarungßy ; : La! A ag von 80’v. Ÿ. n. nimmt an auchbie Geschäftsstele SW 48, Wilhelmstraße Nr. 32. jl on E e und Staatsanzeiger.

Einzelne Nummern kosten 1 MLT 0

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erlin SW 48, Wilshelmstraße Ir. 32.

Ir. 239. Neichsbanfkgicokonto. Berlin, Donnerstag, den 21. Riober, Abends. Poftschectkonto: Berlin 41821, 1920

Einzelnummern oder einzelne Beilagen

Fnhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich. “Ernennungen 2.

"Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 207 des Reichs- eseßblatts. , Preußen. Ernennungen und sonstige Personalveränderungen. Urkunde, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an die Gemeinde Berge im Kreise Brilon. Viehseuchenpolizeiliche Anordnung zum Schuße gegen die Maul- und Klauenseuche. e Yekanntmachung, betreffend den kommunalabgabenpflichtigen ® Reinertrag der Kerkerbachbahn. Aufhebungen von Handelsverboten. Handelsverbote.

Amtliches.

Deutsches Rei c

Der Herr Reichspräsident hat den Kapitän zur See a. D. e eheimen Regierungsrat von Zastrow, Geheimen egierungsrat Dr. Franz, Landgerichtsrat Erih Scholz, D Siegfried Schmidt, Rechtsanwalt Ludwig isher, Dr. Ernst Kundt, Dr. Heinrih Seelheim, ajor- a. D. von Freeden, Hugo Flemke, Lothar “Héèil- Regierungsräten im Reichsamt für deutshè Ein- wanderung, Rückwanderung und- -Auswanderung (Reichs- wanderungsamt) ernannt und bestellt. Den Genannten find planmäßige Stellen als Mitglieder des Reichswanderungs3amts3 verliehen worden. Der Herr Reichspräsident hat ferner den Gerichtsassessor Dr. Karl von Kapff zum Regierungsrat im Reich3wanderungs- amt ernannt und bestellt.

bron zu

«Der elsaß-lothringishe Amtsrichter Milz ist zum Re- gierung3rat im Versorgungswesen,

der preußische Militärintendanturassessor Elbeshausen und der überzählige preußishe Militärintendanturassessor Preißner sind zum Regierungsamtmann im Versorgungs- wesen ernannt. worden.

Bei der Reichsbank sind ernannt: die bisherigen

Reichsbankinspektoren Dr. Schauer, Waldhecker, Speer, Dr. Kleine-Natrop und Paul Schmalz in Berlin zu Reich3bankräten.

1

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 207 des Reich3s-Geseg blatts enthält unter /

Nr. 7818 eine Verordnung über die Bereitung von Back- ware, vom 14. Oktober 1920, und unter ;

Nr. 7819 eine d, betreffend die Ausdehnung des Ausgleichsverfahrens auf Forderungen und Schulden Deutscher gegenüber in Frankreich ansässigen Belgiern und in Belgien ansässigen Franzosen, vom 15.- Oktober 1920.

Berlin, den 18. Oktober 1920.

d Postzeitung3samt. Krüer.

Preufszen. |

Der Gemeinde Bekge im Kreise Brilon wird auf Grund des Gesezes vom 11. Juni 1874 (Geseßsamml. S. 221) Mi das Recht verliehen, den für die eitung benötigten, auf der: Handzeichnung des Katasteramts zu Brilon vom 19. Mai d. J. grün \chraffiërten Teil des Grund- stücks Gemarkung Berge Flur 3 Nr. 347/227 in Größe von 162 qw im Wege der Enteignung zu erwerben oder, soweit es für den Zweck des Unternehmens genügt, mit einer dauernden Beschränkung zu belasten.

Berlin, den 17. Oktober 1920.

Im Namen der Preußischen Staatsregierung. Zugleich für den Minister der öffentlichen Arbeiten. Der Minister des Jnnern. Severing. ü

Finanzministerium.

Die Rentmeisterstelle bei der Kreiskasse in Bütow, Regierungsbezirk Köslin, ist voraussichtlih zu beseßen.

Gemeindewasser-

einschließlich des Portos abgegeben.

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Der Gewerbeassessor Kappe in Gleiwiß ist zum Gewerbe- rat ernannt. und endgültig. mit der Verwaltung des Gewerbe- aufsichtsamts in Gleiwitz- beauftragt worden.

Der Gewerbeassessor Schlicht in Berlin ist vom 15. Of: tober d. J. ‘dem ‘Gewerbeanfjichtsamt Beeskow-Oberbarnim in Berlin als Hilfsarbeiter überwiesen worden.

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen r und Forsten. | Viehseuchenpolizeiliche Anordnung.

Auf . Grund der §§ 18 f. des Viehseuchengescßes vom 26. Juni 1909 (RGBl. S. 519) wird zum chußge gegen die Maul- und Klauenseuche gemäß §8 79 Abs. 2 Fedelben Gesetzes und“ 88S 1,3 ‘des Ausführungs8geseßes zum Viehseuchengeses vom 2. Juli 1911 (Geseßsamml. S. 145) folgendes bestimmt: |

Die viechseuchenpolizeiliche: Anordnung vom 15. Februar 1915 (Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 45), durch die die SS 172, 173 der viehseucenpolizeilichen- Anordnung vom 1. Mai 191 (Beilage zu Nr. 105 des „Reichs- und Staatsanzeigers“ vom 1. Mai 1912) für bestimmte Militärtransporte vorübergehend außer Kraft gesetzt worden O wird hierdur aufgehoben. Die S8 172, 173 haben demna ortan wieder in vollem Umfange Geltung.

Diese Anordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung in Kraft.

Berlin, den 7. Oktober 1920. )

Der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. N A:: Nevermann.

Bekanutmachung.

In Gemäßheit des § 46 des Is vom 14. Juli 1893 (Geseßsamml. S. 152) wird zur öffentlichen Kenninis - gebracht, daß aus ‘dem Betrieb der Kerkerba ch- bahn für das Jahr 1919/20 ein kommunalabgabepflichtiges Reineinkommen nicht erzielt worden ist.

Frankfurt a. M,, den 23. Oktober 1920. ‘Dér Eisenbahnkommissar. J. V.: Lüttke,

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Bekanntmachun s.

Das gegen den Schankwirt Josef Weißmann in Berlin, Auguststraßè 3, durch Verfügung vom 6. Oktober 1920 ergangene Handelsverbot mit allen Gegenständen des tägliden „Bedarfs hebe i ch hiermit. auf und wandle das Verbot in eine Verwarnung um.

Berlin 0. 27, den 19. Oktober 1920.

Der Polizeipräsident. Abteilung W. I. V.: Hevul.

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: Bekanntmachung.

Der Witwe Felix Weichselbaum, Gustel eb. Nechemia, in Recklinghausen, Kunibertistraße Nr.12, habe ih die Wiederaufnahme des durh Verfügung vom 31. Januar 1920 (Reichsanzeiger Nr. 29 vom. 4. Februar 1920) un cten

andels mit Lebens-, Futter- und Genußmitteln auf Grund - des

9 Abs. 2 der Bundestatsperordnung vom 23. September 1915 RNRNGBl. S. 603) durch Verfügung vom héutigen Tage gestattet. Die Kosten der Bekanntmachung hat dic Obengenannte zu tragen. Recklinghausen, den 8. Oktober 1920. i

Der Oberbürgermeister. J. V.: Niemeyer.

He E A E L _ Dem Mehger Hermann Jungblutßd, Rübenstraße 10, und dem Ed A Fuchs, Berliner Straße 29, ist wegen Ünzu- verlässigkeit jeglicher Handel untersagt worden. Barmen, den 15. Oktober 1920. Die Polizeiverwaltung. J. V. : Dr. Bragard.

immer

Den Le

Auf Grund der Bekanntmachung zur fFernhaltung un rlässiger personen vom Handel vom 23. September 1915 (NG l. S. 603) abe ich dem Kaufmann Wilhelm Schürmann in Charlottenburg, Ansbacher Str. 4, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen E lihen Bedarfs megen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt... i :

Berlin 0. 27, den 16. Oktober 1920.

Der Polizeipräsident. Abteilung W. i V.:- Heyl.

——

Pröhl, von hier,

werden nur gegen Barbezahlung oder vorherige Einsendung des Betrages

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Bekanntmachung. n Auf Grund der Bekanntimaung zur Fernhaltung nuzuverläl!iger gene vom Handel vom 23. September 1915 (RGB!. S. 603) abe ich dem Schankwirt Alfred Müller in Berlin, Bülowstraße 27, dur Verfügung vom heutigen Tage den E mit Gegenständen des täglichen Be arf3 wegen Unzuver- lässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt. Berlin 0. 27, den 19. Oktober 1920. Der Polizeipräsident. Abteilung W. S, BV.: Heul.

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Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vont Handel (NRGB|. S. 603), ist dem Kaufmann Friß Schonheim in Dortmund, Merae 56, durch Verfügung vom heutigen Tage der Handel mit Lebensmitteln aller Art sowie mit [0R Ieg e Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen UÜnzuverlässigkeit unte rsagt worden. Die Untersagung wirkt für das NReichsgebiet. Die Kosten der amtlichen Bekannt- machung dieser Verfügung im Reichsanzeiger und im amtlichen Kreis

blatt sind von dem Betroffenen zu tragen.

Dortmund, den 11. Oktober 1920. Wudtherstelle der Polizeiverwaltung, J. A.: Schwars.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 betreffend die Fernbaltung. unzuverlässiger ertanen vom Handsi (RGBI. S. 603), haben wir der Chefran des Bäder- meisters Arnold Klinkenberg inDortmund, Sterz straße 41, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Lebensmitteln aller Art@sowie mit sonstigen Gegenständen des täglichen Bedarfs untersagt. Die Untersagung wirkt für das Reich8gebiet. Die Kosten der amtlichen Bekanntmachung dieser Verfügung im Neich8anzeiger und im amtlichen Kreisblatt sind von der Betroffenen zu tragen.

Dortmund, den 14. Oktober 1920. Wudterstelle der Polizeiverwaltung. I. A. : Schwar sz

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Bekanntmachung.

DemSchankwirt Hans Wiehe in Essen, Vereins straße Nr. 30, habe ih auf Grund der Bekanntmachung zur Fern- haltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (NGBl. S. 603) durch Verfügung vom beutigen Tage die Fortseßung des Shankwirtschafts ewerbes wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt. Die Kosten dieser Veröffentlihung sind vom Betroffenen zu tragen.

Essen, den 9. Oktober 1920. Der Polizeipräsident. Melcher.

Bekanntmachung.

Dem Kaufmann Hermann Bruhn, nbaber der O „Teutonia“, Flensburg, Mosltkestraße 20, ist auf Grund der Verordnung vom 23. September 1915, betr. die Fern- baltung unzuverläfsiger Personen vom Handel, der Handels- betrieb untersagt worden. Der Betroffene hat die Kosten für die im §1 der obengenannten Verordnung vorgeschriebene öffent: lie Bekanntmachung zu tragen.

Flensburg, den 15. Oktober 1920.

Die Polizeiverwaltung. J. V.: Kaftan.

Bekauntmachung.

Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, betreffend Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel und der Ausführungsbestimmung des Herrn Ministers für Handel und Gewerbe vom 27. September 1915, wird dem Milchhändlker Wilhelm Quabs in Recklinghausen Süd, Bahnhofstraße Nr. 20 wohnhaft, der Handel mit Lebens-, Futter- und Gen uß- mitteln aller Art sowie jegliche mittelbare und unmittelbare Be- teiligung an einem .solhen Handel wegen Unzuverläfsigkeit untersagt. Die dur die öffentlihe Bekanntmachung dieser

Anordnung entstehenden Kosten hat der Milchhändler Wilhelm Quabs zu tragen. Recklinghausen, den 18. Oktober 1920. Der Oberbürgermeister. J. V.: Niemeyer.

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Bekanntmachung.

Gemäß § 1 der Bundetratsverordnung, betr. Fernbaltung uw uverlässiger Personen vom Handel, vom 23. September 1915 (RGAl. S. 603) ist der Händlerin Justine Krönke, gek, vom 15. Oktober 1920 ab die Ausübung

des Handels8gewerbes untersagt worden. Schneidemühl, den 9. Oktober 1920. . Die Polizeiverwaltung. J. V.: Reichardt.