Verordnung -
Über die Eiuführaug einer besonderen. Erlaubnis für den Aufkauf von Kartofjeln in Preußen.
Auf Grund des § 15 Absay 3 in Verbindung mit dem S 2 es Dana ang Ene die Erricing 0A eid, asstellen ie orgung vom Fember/4. November 1915 (RGBl. "e607 und 728) tus mit ima des Preußischen Staatsministeriums folgendes veror: x
& 1.
Mer innerbalb des Wirtschaft3jahrs (16. September bis 15; Sep- tember) mehr als 50 Zentner Kartoffeln vom Erzeuger kauft oder zu kaufen unternimmt, bedarf einer befonderen Erlaubnis nah Maßgabe dieser Verordnung. Auch die Personen, die bereits die Erlaubnis zum Handel gemäß der Verordnung über den Handel mit Lebens- und Futtermitteln vom 24. Inni 1916 (RGBL. &. 581) besitzen, bedürfen der besonderen Erlaubnis für den Kauf von Kartoffeln nah Maßgabe dieser Verordnung.
Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn persönlîiche Gründe der Erteilung entgegensteben, insbesondere wenn begründeter Verdacht besteht, daß der Aufkäufer den Erzeugerpreis über den Preis von 25 Æ je Zentner erheblich steigert oder Handlungen unternimmt, dur die ‘dieser Preis umgangen wird, oder die aceignet sind, die Kartoffeln einer verbot8widrigen Verwendung zuzuführen.
: S 2.
Die Erlaubnis zum Kaufe von Kartoffeln gemäß § 1 wird auf Anúrxag erteilt und gilt für das Landesgebiet. Sie kamn auf be- stimmte Mengen beschränkt werden. E
Die Erteilung erfolgt dur den Oberpräsidenten. Zuständig is der Oberpräsident der Provinz, in deren Bezirk der Käufer seinen Wohnsitz oder seine Handelsniederlassung hat. Befindet #ich der Wokbnsitz oder die Handelsniederlassung im außerpreußishen Reichs- gebiet, so ist der Oberpräsident jeder Provinz für die Ertei"ung der Erlaubnis zuständia: in diesem Falle muß dem Antrag eine Besceini- gung der für den Wobnsiß oder die Handelsniederlassung zuständiaen Landeskartoffelstelle beigebrat werden, daß Gründe der im- § 1 Ab- saß 3 aenannten Art der Erteilung nicht entgegensteben.
Die Erteilung hat durch Ausstellung eines Erlaubnisscheins zu
geschehen.
8 3. Mird die Erlaubnis zum Kaufe von mehr a3 1000 Zentnern Bis 10 000 Zentnern nadgesucht, so wird eine Gebühr. in Höhe von 95 M für die Erteilung der Erlaubnis erhoben. Wird die Erlaubnis naGaesubt für eine Menae von über 10 000 Zentnern, so erhöht sich die Gebühr um 100 #4 für je 10 000 Zentner.
8 4.
, Vird die Erlaubnis erteilt für den Kauf von mehr als 10 000 Zentnern, fo ist die Erlaubnis an die Bedingung zu knüpfen, dak der zum Kaufe nach § 1 Zugelassene sich verpflihtet, Auf- zeihnungen darüber zu machen, wann, von wem, zu welchen Preisen und in welck@en Mengen er Kartoffeln gekauft und an wen er sie weiteraegeben hat.
Die Aufzeibnungen sind aufzubewabren und auf Verlangen den NBeauftraaqten der Polizeibehörde, der Preisprüfungsstellen und des Oberpräsidenten vorzulegen. ;
& 5,
Die Erlaubnis auf Grund dieser Verordnung erlischt, wenn die Erlaubnis zum Handel gemäß der Verordnung vom 24. Iuni 1916 entzogen wird. Sie ist ferner zu entziehen, wenn nahträglich Ums- stände \ch ergeben, die-die Versagung der Erlaubnis (§ 1 Absatz 3) rechtfertinen würden. i
Zuständig für die Entziebung is der Oberpräsident, der die Erlaubnis erteilt hat. Den Obervräsidenten der anderen Provinzen stebt das Ret zu, die Entziehung der Erlaubnis zu beantragen. Wird dem Antrage nit entsprochen, so ist der Antrag dem Staats= Fommissar für Volksernährung zur Entscheidung vorzulegen. Dieser entscheidet endgültig. Z
4 6.
Gegen die Versagung und die Entziehung der Erlaubnis is Beschwerde an den Stáatskommissar für Volks8ernährung zulässig, dessen Entscheidung endgültig ist. Die Beschwerde hat keine auf- schiebende Wirkung.
8 7. Mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu e 1 wird bestraft, wer den vorstehenden Vorschriften zuwider- andelt. Ï
88. Y Der ‘Oberpräsident kann Ausnahmen von den Vorschriften dieser ®* Nerordnung zulassen.
8 9.
Die Verordnung tritt am 15. November 1920 in Kraft. Den Aeîtvpunkt des Außerkrafttretens bestimmt der Staatskommissar für Volksernährung.
Berlin, den 19. Oktober 1920.
Der Staatskommissar für Volksernährung. J. V.: Dr. Hagedorn.
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Bekanntmachung. a
Auf Grund der Bekanntmachvng zur Fernkaltung unztuberlässger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGB1. S. 603) abe ich a) der Lokalinhaberin Luise Hoffmann in Berlin-Schchöneberg, Martin - Luther-Str. 7, d) dem Ge - chGäftsführer Marx Culer in Charlottenburg, Kant- straße 160, dur Verfügung vom beutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täglihen Bedarfs wegen Unzu- verlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt.
Berlin O. 27, den 20. Oktober 1920.
Der Polizeipräsident. Abteilung W. J. V.: Heyl.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (NGBl. S. 603), baben mir den Cheleuten Bädckermeister August Surkamv in Dortmund, bacstraße 16, dur Verfügung vom beutigen Tage den Handel mit Lebens8- mitteln aller Art sowie mit sonstigen Gegenständen des tägliben Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb unter agt. Die Untersagung wirkt für das Reichägebiet. — Die Kosten der amtlichen Bekanntmachung dieser Verfüguna im Reichsanzeiger und im amilichen Kœæisblatt (Dort- munder Zeitung) sind von den Betroffenen zu tragen.
Dortmund, den 20. Oktober 1920.
Wudcherftelle der Polizeiverwaltung. F. A.: Shwars
Bekanntmachung.
‘Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhal unzuverlässiger 2B. September 1915 (RNGBl. S. 603) Personen Ls E T Fosevhb Kern in Dirlos dur
Nerfliqung vom heutigen Tage Handel mit Fleisch und leischwaren sowie mit Eiern wegen Unzuverlässigkeit
5 bezug auf diesen Handelöbetrieb untersagt Fulda, den 14. Oktober 1920. Der Undrat. V. V.: Köhler.
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Bekanntmachung.
itfrau Maria Pilz sowie deren Kindern Bildelm, Franz und Adelheid in Reinerz hiesigen
H
der Interalliierten Kontrollkommission durch Uebersendung
g Se L v L Ster 1E (REBe rin E Mond bar T von j er 1915 (RGBl. S. 603) der Handel mit Segenändes des täglichen Bedarfs, insbesondere Nahrungs- und“ Futter- mitteln aller Art sowie rohen Naturerzeugnissen, Heiz- und Leuchtstoffen untersagt worden.
Glahÿ, den 27. September 1920. - : Der kommissarishe Landrat. Dr. Peu cker.
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Bekanntmachung.
Auf Grund der Verordnung des Bundesrats zur Fernhaltung unguveli e Personen vom del vom 23. September 1915, in der Fassung vom 27. N 1919, ist den Eheleuten
ändler Theodor Cordes und den Eheleuten Pändler Walter Cordes hierselb s, Lenneuferstr., | heutigen e der Handel mit Gegen- ständen ded täglihen Bedarfs, insbesondere Nahrungs- und Futtermitteln aller Art sowie rohen Natur- erzeugnissen, Heiz- und
N R e oren e
verlä it in bezug au isher von ihnen betriebenen -,
Gemüse nd Nahrungsmittelhandel untersagt. Hohenlimburg, den 14. Oktober 1920.
Die Polizeiverwaltung. Menze l.
Nichtamtliches. Deutsches Reich,
r Reichsrat versammelte sh heute zu einer Voll- s: ain hielten die vereinigten Ausschüsse für Volks- wirtshaft und für Rechtspflege, die vereinigten Ausschüsse für Haushalt und Rechnmganfen für Volkswirtschaft, für innere Verwaltung, für Verkehrswesen, E Steuer- und Zoll- wesen, für Rechtspflege, für Reichswehrangelegenheiten und für Seewesen sowie die vereinigten Ausschüsse für innere Ver- waltung, für Haushalt und Rechnungswesen und für Rechts- pflege Sibungen.
Der großbritannishe Botschafter Lord D’'Abernon ist nah Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Botschaft wieder«. übernommen.
inni
Die dur den Vertrag von Spaa Deutschland auferlegte Verringerung des Heeres auf eine Stärke von 100 000 Mann ist bisher planmäßig vorgeschritten. Neuer- dings entstehen dagegen, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ mit- teilt, hinsichtlich der Organisation des für Ostpreußen bestimmten Teils des Reichsheeres Schwierigkeiten, die zu einer un- erwünschten Verzögerung Gean geben. Bereits Ms August war durch das Reichswehrministeriuum angeordnet
des betreffenden Heeresverordnungsblattes mitgeteilt wordeu, daß aus Anlaß der eere n eyA eine Reihe von Truppenteilen im Bereiche des Wehrkreiskommandos Il umformiert und an das Wehrkreiskommando T nah Ost- preußen abgegeben werden sollten. Von seiten der Jnter- alliierien Kontrollkommission ist gegen diese organisatorische Maßnahme ein Einspruch nicht erhoben worden. Die polnische- Regierung lehnt nunmehr unter- Verleßung des am 1. Ja- nuar 1920 in Paris geschlossenen Abkommens über den mili- tärishen Verkehr durch den polnischen Korridor ‘die Durch- fahrt der-Truppenteile nah Ostpreußen ab, wenn nicht die Genehmigung des Vorsißenden der Jnteralliierten Kontroll- kommission, des Generals Nollet, dazu beigebraht würde. Dieser hat die Genehmigung nur für den Personalbestand der Truppen, nit aber für deren Pferde, Fahrzeuge, Bekleidung und Ausrüjtung erteilt. :
Der nah dem vorerwähnten Pariser Abkommen Deuisch- land zustehende Eisenbahntransport der Truppen is durch diese die Befugnisse der Jnterällüerten Kontrolllommission überschreitende Entscheidung praktish unmöglich geworden, da die Truppe bei einer Trennung von ihrem Pferde- bestand, ihrer Bekleidung, Ausrüstung und ihrem Privatbesiß überhaupt niht verwendungsfähig wäre. Die Truppen müssen aber in ihren - neuen Garnisonen verwendungsbereit ein- treffen und können niht darauf warten, bis ihre Aus3- rüstung usw. aus vielerlei Orten zusammengeschafft wird. Es ist deshalb, um dem Abkommen von Spaa gerecht zu werden, beschlossen worden, die Transporte über See nah Ostpreußen u fahren, wobei nit verkannt wird, daß damit eine erheb- liche Verzögerung gegenüber den Bahntransporten verbunden ist, daß die dem Reiche zur Last fallenden Kosten erheblich höher werden, und daß der erforderlihe Schiffsraum - troß u Tonnagemangel der Volkswirtschaft entzogen werden mu :
Die Meldungen wegen Uebertritts von deutschen Militärs und Formationen von Ostpreußen na Litauen werden von zuständiger Seite als außerordentli übertrieben bezeichnet. Einzelne Fälle von Uebergängen na Litauen sind vorgekommen. Sie sind aus den geringen Be- wachungsmöglichkeiten zu erklären, die der deutschen Regierung für die Grenze zur v stehen. Daß größere geschlossene S übergetvetch sind, ist an amitlihen Stellen nicht efann
Der Oberpräsident in Ostpreußen hat die Bevölkerung gewarnt und Maßregeln getroffen, um das Ueberschreiten der Grenze durch eschlossene Verbände fi verhindern. Daß einzelne bewaffnete Personen die Grenze überschreiten, läßt sich bei “der Ausdehnung und shwachen Beseßung der Grenze praktisch nit hindern.
- T Einem Beschluß der Nationalversammlung entsprechend, ist beim Reichsministerium des Jnnern zur Vorbereitung des Vollzugs des Artikels 18 der Reich3verfassung eine „Zentral- stelle für die Umbildung der deutshen Länder“ in 4 eines Gutachterauss{huses gebildet worden. Dem Aus- chuß gehören Mer es Ns und des Reichsrats sowie Sachverständ ge auf verschiedenen für die Lösung der Frage bedeutsamen Gebieten an. com Reich38tag sind in den AussGuß gewäblt worden die Abgeordneten Dr. Beyerle, Dr. von Delbrück, Heile, Hoffmann (Kaiserslautern), Dr. Kaas (Trier), vetebout, Leutheusser, als Stell- vertreter Dr. Curtius, Co1sborn, Helfferih, Korell, Leicht, V Der Mek ardt (lt 7 Paupthertrkies, 7 ersie und 7 weite e ra eur up e un Se etter, N t E y s F entralitelle an Treu arc ore u T. TE , bayerische Gefankie Dr. von Preger, der sähsishe Gefandte Dr. Koch,
der Hamb ister Stolten, der b weiai Boden, der hessische E DLIE: Ster aas Qlee Gesandte |
B R ibe Professor der Gege an der Mi. versität München, Dr. von Drvgalski, der Unterstaatssekretär a. D. Professor an der Universität Bonn Dr. Göppert, der Staats min a. D. Dr. von Knilling in München, der Staatsmin a. D. Professor Dr. Lindemann in Köln, der ordentliche reEnee t E N de, Prens ee n rinifter Graf uon Roedern, der Präsident des euisden Landwirtschaftsrats, Staats- minister Freiberr von Shorlemer-Lieser, der ordentliche Professor der Nationalöfkonomie an der Universität Berlin, Geheimer nre a rat Dr. Schumacher, der Oberpräsident der Provinz Hessen - Na san Dr. Schwander, der Bankier Max M. Warburg 1n Pamburg, & Mitglied des Direktoriums der Fried. Krupp A.-G. in Essen, heimer Regierungsrat Dr. Wiedfeldt. |
Die Zentralstelle ist auf den 3. November zu ihrer kon-
stituierenden Sißung nach Berlin berufen worden.
Wey
olge Durchführung der grundlegenden Verfügung ur Wege Lt des Abwicklungswesen3, die in er Oeffentlichkeit stark angegriffen wurde, ist die Organisation in der Abwicklung so weit vorgeschritten, daß von einigen in dieser Verfügung bis zum 1. Oktober vorgesehenen \hränkungen nunmehr abgesehen werden kann. L Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ mitteilt, ist die Bectnuea über die Nihtbeantwortung von Erinnerungsschreiben von Diensistellen, Privatpersonen und Körperschaften in beschränktem Maße aufgehoben. Auch is dem Ersuchen von Privatpersonen und Körper)chasten um Aftenauszüge Und um Beantwortung von Fragen s R e Fällen Ea e Ausstellung und Ver- erbot hinsichtli t sendung von f Eg für die Gefallenen tritt ebenfalls außer Kra i Die Bearbeitung von Orden-, Ehren- und Abzeichen- angelegenheiten, die fristgemäß bis zum 30. November 1919 eingereiht werden mußten, ist in bestimmungomäligen Lanteope wieder aufzunehmen. Zu der Verfügung, wonach Mi itärpässe weder ausgestellt noch ausgehändigt werden dürfen, wird hier noch erläuternd bekanntgegeben, daß den Antragstellern zur Aushändigung von Pässen zwecks Neérlegun bei ihren Versicherungébehörden (Kranken- kasse und Versicherungêanstalt) als Nachweis zur Berechnung ihrer
Militärzeit bezw. Kriëgsteilnahme eine kurze Bescheinigung auszu- |
stellen ist. Diese scheinigung hat zu enthalten : Name, Datum, Ort und Tag der Geburt, Dienstzeit mit Angabe, ob Feld- zugsteilnehmer, event. wie lange, und den leßten Truppenteil. Der- artige Bescheinigungen können auch auf Verlangen zwecks Geltend- macung vermögensrechtliher und anderer Ansprüche ausgestellt werden. Auch Antragstellern, die um Ausstellung oder Aushändigung von Militärpässen ¿zwecks Einstellung in Privatbetriebe nahfudchen, sind die vorerwähnten Bescheinigungen gleichfalls auszubändigen. Infolge Aufhebung der - allgemeinen Wehrpflicht und der dami? nit mehr notwendigen Kontrolle über Militärpersonen hat der Militärpaß seine Bedeutung als solcher verloren. Da er aber auch des öfteren — vor allem nah Dura ‘des Krieges — als Ausweis über die Person und deren leßten Verbleib diente, das Reich aber aus finanziellen Gründen nicht in der Lage ist, weiterhin fonal ette für die Ausfertigung folcher Pässe zu beschäftigen, at das Neichsministerium im gdnteresse der Stellungsudenden in seiner Sißung vom 5. Oktober 1920 beschlossen, daß von den Reid behörden bei der Entscheidung über die Einstellung von BVe-
werbern die Leguas von Militärpässen, falls diese nur"
durch die Jnanspruchnahme der Abwicklu"gsftelle besdiafft werden können, nicht mehr zu verlangen ist. Gleichzeitig wurde der Reichsminister der Finanzen ersuht, in gleihem Sinne auf die Staats- und Gemeinde- behörden einzuwirken. És wäre daher vom volkswirtschaftlihen Stand= punkt sowie zur E einer reibungslosen und s{chnelleren Unterbringung von Arbeitnehmern dankbar zu begrüßen, wenn auh die gesamten Privatarbeitgeber, ebenso wie die Reichs-, Staats3- und Gemeindebehörden, bei der Entscheidung über Einstellung von Be- werbern auf die Vorlage von Pässen verzichten würden. Der Arbeit- nehmer jedoch bleibt in der Lage, auf besonderen Wunsch des Privat» arbeitgebers, sich unter Bezugnahme auf den Besluß des Reichs» ministeriums eine vorerwähnte Bescheinigung zu beschaffen.
——
Das Reichsverkehrsministerium hat unierm 12. Oktober einige Ergänzungen der Anlage € zur Eisenbahnver- kehrsordnung verfügt. Das Nähere geht aus der Bekannk machung in Nr. 206 des Reichs-Geseßblaits hervor.
me
Der Ueberwachung3aus\schuß für FletsFelusus, hat sih in seinen leßten Sigungen mit der Frage der Vieh- vershiebungen aus Deutschland befaßt. Der im Aus? uß vertretene Bund der Viehhändler Deutschlands hat, dem „Wolffshen Telegraphenbüro“ zufolge, berichtet, daß troß der von ihm getroffenen Maßnahmen Tiere aus Bayern nah Böhmen verbraht werden. Aus der Rheinprovinz soll Vieh nah Belgien, Holland und Luxemburg, ebenso nah dem Saargebiet vershoben werden. Aus dem früheren E Birkenfeld geht ebenfalls Vieh nah dem Saar- taat, auch werden nah den ehemaligen Reichslanden aus den süddeutshen Staaten (Baden, Pfalz) Viehtransporte geleitet. Teilweise sollen die Verschiebungen durch die Eisenbahn und auf dem Seewege, zum größten Teil jedoch auf dem Landwege über die grüne Grenze erfolgen. Der Ueberwachungsaus\{huß ist bei dem Minister für Ernährung und Land- wirtschaft vorstelllg geworden und hat ihn ersucht, mit allen zu Gebote stehenden Mitteln dieses ver- breherishe Unwesen zu bekämpfen. Es hat ferner eine Besprehung mit dem Reihsbeauftiragten für die Ueberwachung der Ein- und Ausfuhr und dem Trans- portarbeiter- und Ia NSE L ans im/ Ueber- wächung3aus\huß stattgefunden. Der Transportarbeitérverband hat bereits einen Aufruf an seine Mitglieder und an die Hafenarbeiter erlassen, in dem diese aufgefordert werden, Viel tran3porte nah dem Auslande nicht zu. verladen. Die Eisew bahner haben ebenfalls ihre Mitwirkung bei der Verhinderung der Verschiebung von Vieh nah dem Auslande zugesagt. . Es wird demnächst eine Besprechung ‘über die Frage statt- nden, zu der midi für die Bekämpsung der Wribiebung ge kommenden Kreise und Organisationen hinzugezogen werden. Es fn zu erwárten, daß die Bemühungen des Ueber- anggaud usses für Fleischeinfuhr baldigen Erfolg zeitigen
/ Sachsen-Coburg-Gotha.
Die vérwiiwete ehemalige Herzogin Marsa von SaGlen-Go aurgeMo ths, Ferie Großfürstin von Ruß- land, ist laut Meldung des „Wolffshen Telegraphenbüros" am 22. Oktober im 68. Lebensjahr in Zürich versto :
Die Danzi ele E L li hat sfich nah nziger Delegation L na Ueberlegung unter Würdi der Eulen Sach- l ‘rüdsihtigung der ihr durch besondere Delegierte tzeitig übermittelten Auffassung verfassunggebenden Versammlung dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge ein- stimmig entschlossen, die Konvention und die Urkunde über Begründung der Don Stadt mit der in ihr ent- haltenen Erklärung wegen Üebernahme der Kosten für Ver- mlung und Besaßung am Sonnabend, dem von der Bot- fterkonferenz estgesezten Termin, zu unterschreiben. ie Delegation hat der Botschafterkonferenz gegenüber als Vorausseßung für die Unterschrift zum Ausdruck gebracht, daß der Völkerbund und der vom Völkerbund eingesezte Ober- kommissar der Freien Stadt den zugesicherten Schuß gewähren und bei der Durchführung der Konvention sowie bei der Rege ung der noch offen stehenden Fragen die Lebensinteressen der Freien deer und ihrer Bewohner in gewohnter Weise berüdsihtigen werden.
Aus der Konvention zwishen Polen und der Ses Stadt Danzig, deren endgültiger Text am 19. Ok- D festgelegt worden ist, seien folgende Einzelheiten ent-
mmen:
Die polnishe Regierung, die einen diplomatishen Ver- feter mit dem Siy in Danzig bestimmt, erhält die Leitung der auswärtigen Angelegenheiten der Freien tadt Danzig, sowie den Shuß der Staatsangehörigen DanzigsindenfremdenLändern. Der Freien Stadt Danzig wird das Recht erteilt, dem Personal der polnischen Konsulate im Auslande an den Stellen, wo wichtige wirtschaftliGe Interessen der Freie, Stadt Danzig in Frage kommen, Sachverständige beizuordnen. Das Exequatur der fremden Konfsu- ate in Danzig wird von der poluishen Regierung, im Ein- vernehmen mit der Freien Stadt Danzig, erteilt. Polen darf keinen internationalen Vertrag, der die Freie Stadt Danzig interessiert, f{ließen, ohne vorherige Beratung mit der Freien Stadt Danzig. Der vom Völkerbund einzusezende Oberkommissar kann jedem internationalen Vertrag sein Veto entgegensezen, soweit er die Freie Stadt Danzig betrifft, wenn der Völkerbundsrat glaubt, daß er dem Statut der Freien Stadt widerspriht. Danzig darf nur nach vorheriger Beratung mit der polnischen Regierung aus- Tändische Anleihen aufnehmen. Danzig erhält das Ret der Führung einer eigenen Handelsflagge für die Schiffe, deren Eigentum Danziger Staatsangehörigen zusteht. Danziger Sciffen is dieselbe Behandlung zu gewähren wie den polnischen Schiffen. Die Freie Stadt Danzig wird in das Gebiet der Zoll- grenze Polens aufgenommen und bildet mit Polen ein einziges Zollgebiet, dos der polnischen Zollgesezgebung und dem polnischen Tarif unterworfen ist. Der Danziger Frei- hafen wird aufrechterhalten. Die Freizone wird unter die Kontrolle eines besonderen Rates gestellt, der den Namen Danziger Aus\{uß für den Hafen und die Wasserwege führt und zu gleichen Teilen aus Danziger und polnisGen Kommissaren zufammengeseßt ist. Der Präsdent dieses Ausschusses soll in Uebereinstimmung beider Pateien
ablt werden : ist eine solche nicht zu erreichen, so wird der Ober- ommissar des Völkerbundes in Danzig einen Präsidenten |chweizerischer Nationalität bestimmen. Die Stimme dieses Präsidenten führt die Entscheidung herbei, falls Stimmengleichheit vorliegt. Dieser Aus- \chGuk hat die Leitung, Verwaltung und Ausnußung des Hafens, der Wasserwege* und der gesamten Schienenwege, die den Zwecken des Hafens dienen. Es sollen, soweit mögli, die gegenwärtigen Beamten weiter beschäftigt werden. Alle Schienenwege des Freistaates werden von Polen verwaltet, außer den Straßenbahnen und den Schienenwegen, die hanuptfählich den Bedürfnissen der Freien Stadt dienen. Der Aus- {uß erhebt sämtlide Gebühren, die sich aus der Verwaltung des Hafens. und des Scienenweges ergeben. Gewinne und Verluste werden zwischen Polen und der Freien Stadt Danzig in einem noch festzustellenden Verbältnis geteilt. Diesem Aus\chGuß untersteht auch die Regelung des Auswanderer- und Nück- wandererwesens. Es darf keine Schiffahrk3gesellschaft zuge- Tassen werden ohne die Ermächtigung der polnishen Regierung. Der Aus\Guß hat auch weitgehende Rechte in der Pachtung von Güter- und Hafeneinrihtungen und kann auch zu Enteignungen \chreiten. Polen erbält von dem Auss{uß den freien Gebrau des Hafens und seiner Verbindungs3mitte!l, ferner erbält Polen das Necht, im Hafen von Danzig einen eigenen Post- und Telegrapbenverkehr mit Polen einzurichten. Die anderen poftalischen Einribkungen des Freistaats fallen der Freien Stadt zu. Binnen fech{ch8s Monaten soll eine Konvention über die einheitlide Festseßung der Posttarife erfolgen. Die Freie Stadt Danzig gewährt Polen dieselben Bestimmungen zum Scuß der Minderbeiten in bezug auf Religion und Sprache, die von Polen auf polnisbem Gebiet angewandt werden.
Weitere Abkommen sollen über Naturalisation sowie Ausführung der Gerichtsurteile folgen, die von den beiderseitigen Geridten gefällt sind. Danzig behält deutsche Währung. Sobald es die Umstände erlauben, soll in Ver- hantlungen eingetreten werden, die die Vereinhbeitlichung des Münzsystems zum Ziele baben. Polen übernimmt die Versorgung Danzigs mit Lebensmitteln und Brennmaterial. Streitigkeiten mit Polen und der Freien Stadt Danzig, die die Beziehungen der beiden Parteien berühren, unter- liegen der Entscheidung des Oberkommissars, der die Angelegenheit an den Nat des Vsölkerbundes verweisen wird, wenn er es für notwendig erachtet. :
Für die Konvention . ist der französische und englishe Text
maßgebend, der in den französischen Archiven niedergelegt wird.
Oefterreich. z Í
Der „Politischen Korrespondenz“ zufolge hat der öster- r M O am 18. Oktober in der An- gelegenheit der in Marburg lebenden österreihischen Staatsangehärigen, die bei Zwischenfällen in Marburg geschädigt worden sind, bei den maßgebend en südslawischen Stellen in Belgrad Schritte getan. Eine befriedigende Klärung ist zu erwarten.
— Das österr eihische Mitglied der Plebiszit- kommission in Klagenfurt hat eine Kundmachung an die Bevölkerung der Zone A veröffentlicht,/ in der es namens der österreichischen Regierung und der Kärntner Landesregierung bekanntgibt, daß die österreichishen Behörden, die in kurzer Zeit die Verwaltung der Zone A übernehmen werden, es als ihre ane Pflicht erachten werden, die in den leßten Monaten
înstlih aufgepeitschten Geaensäße zu versöhnen und un-
parteiish und gerecht ihres Amtes zu walten. Die \lowenischen Landesgenossen in der Zone A könnten versichert sein, daß alle maßgebenden Stellen ihre sprachlihe und nationale Eigenart zu wahren wissen werden. Kein Bewohner der Zone A werde wegen seiner politishen Haliung behelligt oder belästigt werden. Auch jene Bewohner der Zone A, die beim Plebiszit für Südilawien gestimmt hätten, können furhtlos und vertrauens- voll ihrer Zukunft als gleichberechtigte Staatsbürger der freien und demokratischen Republik Oesterreich entgegensehen.
— Der Präsident der Nationalversammlung hat den Nationalrat für den 10. November einberufen.
Großbritannien und Jrland. Nach einer Meldung des ecterien Büros“ beweisen die Statistiken bis Mitte Oktober, daß die Lieferung des
Krlegomaterials : dur Deutshland si in befriedigen-
se vollzieht.
Frankreich. [
Die Botschafterkonferenz hielt am Freitiägvormiitag dan Vorsiz von Jules Cambon eine Sißbung ab, in der mitge:eilt wurde, daß die polnische Verárag zuzustimmen, der zwischen dem DaMWig und Polen auf Grund des Artikels 104 des vertrages abge|chlossen werden sollte, und der die Genehmigung des Boischafterrates gefunden hatte. Jnfolgedessen hatte die Botschafterkonferenz beschlossen, noch am. Frei'ag eine inter- alliierte Kommission zuj)ammenzuberufen, die unter dem Vorsiß 28 Ministers Laroche am Nachmittag zusammentrat, um eine Lösung über das zukünftige Statut von Danzig zu finden. — Auf Verlangen des Kriegsministers hat, wie die gence Havas“ meldet, der Prâäfident der -Republik den
weigere, dem reistaat
woch zusammenberufen. . Wie die Blätter rorde en, joll der Rat eine Entscheidung darüber treffen, ob die Dienstzeit in Zukunft 18 Monate oder zwei Jahre betragen soll.
- Rußland. Die „Agence Haug3“ erfährt über Helsingfors aus Moskau, daß in den Pocvcrnitiaità Perm, Ste nburg und Wiatka des gegen die Bolschewisten stattgefunden
— Der Operation3bericht der russishen Sowjet- repuplik vom 21. Oktober vejagt:
An der Beresina, in den Abschnitten Minsk und Sluzk vollziehen unfere Truppen “ Umgruppierungen zweck8 Beseßung der laut Friedensvertrag bestimmten Linie. Nordöstlih Sluzk unternahm der Feind am 19. Oktober, 6 Uhr Abends, -einen Ausfall gegen unsere Truppen und zwang sie zum Rückzuge. Südfront: Sm Abschnitt der Eisenbahnstation Sinelnikowo führte der Feind unter Deckung von 4 Panzerzügen einen Angriff auf die Station Sinelnikowo aus Der Angriff wurde zurückgeshlagen und der Feind zum Rük- ¿uge gezwungen.
Belgien.
Der Völkerbundsrat nahm vorgestern den Bericht der belgishen Abordnung entgegen, die sih zur Unter- suchung wegen der litauisch-polnishen Frage nah Ruß- land begeben hatte, und genehmigte den Haushaltsentwurf für das Jahr 1921, der der Völkerbundsversammlung in Genf unterbreitet werden soll. Der Haushalt sieht eine Aus- gabe von 20 150 000 Goldfrancs vor, die, entsprehend dem Vertetlungs\{lü}ssel für den Weltpostverein, auf die Mitglieder des Völkerbunds verteilt werden sollen. Die Staaten werden in sieben Kategorien eingeteilt, die je nah ihrer Größe zu den Kosten beizutragen haben.
- Unter den Ee, mit denen der Völkerbundsrat fd zu befassen fe en wird, befindet fich ein Bericht
ittonis, der auf die schlechte Verteilung der Rohstoffe hinweist. den Schlußfolgerungen seines Berichts schlägt Tittoni laut Mitteilung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ vor, einen Aus\{huß zu bilden, der diese - Frage prüfen und bestimmte Vor|hläge ausarbeiten soll, um die Monopoli- sierung der Rohstoffe durch die einzelnen Regierungen zu regeln oder durch einen großen zwischenstaatlihen Trust zu verhinde-n, daß die Verteilung der Rohltoste in unregel- mäßiger Weise erfolgt. Allen Staaten joll ‘eine gerechte und gleihmäßige Behandlung infiht gewährleistet werden. „Es wäre“, so heißt es in dem Bericht weiter, „im höchsten Grade vorsichtig und gefährlich, die Welt vor ein Dilemma zu stellen, das entweder zur Aus- beutung der Menschheit durch eine ungeheuerliche kapitalistische Verbindung oder auf die s\hrecklihen Abwege des Kommunismus und Anarcismus führen würde. Zu Ehren der Menschheit und zur Wahrung der Satt müßten andere Wege gefunden werden. Der Friede und die Gerechtigkeit zwischen allen Völkern müßten durch den Völker- bund gesichert werden.“
Die Sprachenkommission des Senats hat endgültig den Gesegzentwurf über die Amtssprache in den Ver- waltungen, den die Kammer angenommen haite, im. Sinne des Vorschlages des Gouverneurs der Provinz Brabant abge- ändert. Hiernach soll jede Provinz und jede Kommune autonom die Sprachenfrage regeln. Nur der Antwerpener. Senator Ryckmans hat gegen die Abänderung gestimmt.
in kommerzieller
Litauen.
Die litauische Regierung hat dem polnischen Minister des Aeußern eine Note übersandt, die in ein- ehender Weise die Ausführungen beantwortet, mit denen Polen fein Auftreten gegenüber Litauen zu rechtfertigen sucht.
“Jn Kowno herrscht außerordentliche Bestürzung wegen weiteren Vormarsches der Polen, die jeßt schon nordwest- lih Wilna weiter vorrücken. Man spricht von einer polnischen Absicht, auf Kowno zu marschieren. Die „Boe avon ist allgemeine Lähmung des Handels und starke ene mierug der Bevölkerung. Die Bahnverbindung Wilna—Warschau wir zu neuen Truppentransporten durh Polen benugt.
__ Um der gegenwärtig für Litauen so verhängnisvollen Lage leichter begegnen zu können, wobei es notwendig werden kann, in kürzester Frist weitgehende. Beschlüsse zu fassen, ist der
Berlingske Tidende“ jufolge beschlossen worden, die litauische Nationalversamm ung M einen Ausshuß von sieben Mitgliedern unter dem Dorfis es Präsidenten der bisherigen Nationalversammlung Stulginski zu reduzieren, dem gegenü das Ministerium verantworilih sein soll.
Dänemark. Zwischèn dem deutschen Gesandten in Kopenhagen Frei- errn von Neurath und dem Minister des Aeußern Harald cavenius ist gestern ein Vertrag über erleihternde Paßbéstimmungen für das nordshleswigsche Gebiet den kleinen Grenzverkehr unterzeihneti worden.
Griechenland.
Der König Alexander verbrachte die a ne ruhig. Temperatur 37,9 bis 58,5 uls 130 bis 148. Benda ist noch r sehr bedenkli
Türkei.
Nachrichten aus armenisher Quelle zufolge hat die Sowjetregierung der qrmenishen Regierung einen Arm eie, eerge SReIRIONO mier dee, EVtAcuna, du armen vorgeschlagen unter Armenien mit Sowjetrußl enge Beziehungen tritt
Amerika. Die internationale Verkehrskonferenz in Washington beschäftigté fich mit der Zuteilung der deutshen Kabel im
% li Feiltungorapigten des
A .. . Obersten Rat der nationalen Verteidigun q Mitt- | zu arbeiten. Man könne die Unterwerfung des
i , die Amerika verlangt, um unmittelbar - 4 A antil r tien p fönnen. Die englischen Delegierten | scheinen amerifanishe Verlangen abzulehnen.
richtet, daß der Wahlfeldzug in Amerika seinen Höhe- E erreiht hat. Außer den Futenden Parteimännern dureh reisen 30 000 Sprecher das Land, um teils für Harding, teils für Cox zu agitieren. Beide Parteien greifen einander {arf an. Das Publikum verhält sich zunächst ruhig und ist all- emein der Ansicht, daß, wenn nichts Unvorhergesehenes ge- schieht, die Republifaner am 2. November ohne fiegen
werden.
Asien.
Nach einer Meldung der „Agence Lage in Syrien von völlige Ru
# bessere fih die
g zu Tag. Damaskus herrsche he. Die Verwaltung Groß Libanon beginne normal Hauran als ‘vollendet betrachten. « Die „Agence Havas“ verbreitet ferner aus To L offizielle Stelduna, daß die japanishen Truppen du Gegend von Chien Tao bei r N nah Kämpfen mit Banden gesäubert haben, die eine beträchtlihe Zahl von Toten und angenen gzurüdcklassen mußten. Einer Meldung der „Times“ zufolge sind etwa 10000 Mann japanischer Truppen aus Wladiwostok in die Mandschurei eingerückt, um die japanischen Jnteressen im Bezirk Huntshun zu s{hügen. China hat Japan mitgeteilt, es sei imstande, die Ordnung
ohne Hilfe aufrechtzuerhalten.
Parlamentarische Nachrichten.
Dem Reichstag ist der Entwurf eines Geseßes, E die Feststellung des Reichshaushaltsplans für das Rehnungs jahr 1920, nebst Anlagen zur Be- \{hlußfa}sung zugegangen. - S
— Der MeiGele ggen ius für auswärtige An- gelegenheiten seßte am Sonnabendvormittag die Beratungen vom Donnerstag über die Gewährung der bundesstaatlißen Autonomie für Oberschlesien fort. Wie „W. T. B.° berichtet, warén u. a. anwesend: der Reichskanzler fowie die Reich8minister des Aeußern und des Innern, ferner die oberschlesishen Ab- geordneten des Reichstags und der preußischen - Landes- versammlung. Das Ergebnis der Verhandlungen ist folgendes: Die Reichsregierung wird demnähst ein Geseg einbringen, das in Oberschlesien nach dessen Entscheidung für Deutschland die volle gliedstaatlihe Autonomie einführt, wenn die oberschlesishe Be- völkerung \ich für diese Autonomie erklärt. Die Annahme des Gesetzes im Reichstag: ist nach den Verhandlungen des Ausschusses und den dort von den Vertretern sämtlicher Parteien abgegebenen Erklärungen gesichert.
— Nag ‘einer Bekanntmachung des Vorsigenden des Wakhl- prüfungsgerihts beim Reih3tag Dr. Spahn ist zur Prüfung der Wahlen in den Wahlkreizverbänden ITT1 CBranvenora I), V (Niedershlesien), VIT (Sathsen-Thüringen) und XITI (Rbeinland- Nord) Termin auf Dienstag, den 2. November 1920, und zur As der Wahlen în den Wahlkreisverbänden TIV (Pommern-
e L und XV (Hamburg) auf Mittwoch, den 3. November 1920, je Vormittags von 10 Uhr ab, im Zimmer 1 des I. Ober- geschosses des Neichstagsgebäudes anberaumt.
Der wirtscchaftspolitische und dersozialpolitische Ausschuß des vorläufigen Neihswirtschaftsrats verhandelten am 23. d. M. in gemeinsamer Sitzung über den von einem Unteraus\huß vorberatenen Entwurf einer Vers Le, betreffend Maßnahmen gegenüber Be- triebsabbrüchen und Betriebsstillegungen. Die Verordnung bestimmt nach einem Bericht des „Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger“ im wesentlihen für gewerbliche und Verkehrsbetriebe, auss{hließlich der des Reichs und der Länder, mit mindestens 20 Arbeitern die Anzeigepflicht, wenn durch die beabsichtigte Stillegung oder den Abbruch die gewerb- nternehmens verxingert wird oder 8anlagen ganz oder teilweife nicht benußt werden follen,
sofern dadurch bei weniger als 200 Arbeitern 10 Arbeiter, bei min- destens 200 Arbeitern 5 °%, jedenfalls mehr als 50 Arbeiter zur Ent- lassung kommen. Ohne Genehmigung der zuständigen Demobilmachungs- behörde darf eine Betriebsänderung niht vorgenommen werden. Die Demobilmachungsbehörde G eventuell zur Beschlagnahme und Ent- eignung gegen angemessene Entschädigung befugt. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis zu 100 000 .# und mit Gefängnis bis zu einem Jahr oder mit einer diefer Strafen bestraft.
Professor Dr. Herkner- Berlin erstattete den Bericht des Unterausshusses. Nach ausführliher Erörterung aller Gründe für und wider die Verordnung habe der Unterausshuß mit allen gegen eine Stimme beschlossen, Maßnahmen gegen die Betriebsstillegungen zu befürworten.
Herr Keinath (Zentralverband des Pronbaurers) hielt es vit für angebraht. jeßt, zwei Jahre nah Kriegsbeendigung, noch solche neuen Maßnahmen auf Grund einer alten Verordnung zu treffen.
Der als Sachverständiger zugezogene Geheime Kommerzienrat von Borsig erbob ernste Bedenken gegen die Uebertragung fo S Befugnisse an den Demobilmahungskommissar. Die
ndustrie befürhte, daß hier der Teufel mit dem Beelzebub aus- etrieben werden folle. Die Industrie werde der Willkür einzelner
ersonen unterstellt, die nicht fahverständig seien. Es folle lieber in Nuhe ein Geseß ausgearbeitet werden. Ohne Schädigung der Wirtschaft werde sich diese Verordnung nicht durchführen lassen. Eventuell werde die Industrie sich zu Aussperrungen genötigt sehen. (Nuf: Droben Sie niht!) Die Industrie wolle keine Aussperrungen, aber sie fönnte dazu gezwungen sein. Dem Arbertgeier würden bier die Hände gebunden, während die Arbeiter nah Belieben ganze Be- triebe stillegen könnten. Die Verordnung fei ein Sprung ins Dunkle, sie werde das Gegenteil des Beabsichtigten erreichen.
Wissell verteidigte demgegenüber die Verordnung, die nur eine unberehtigte Stillegung verhindern solle und {on zu dèm Zweck notwendig sei, die Arbeiterschaft zu berubigen. Die Verordnung genüge den Arbeitern noch nicht einmal, weil sie die {hon vorge- nommenen Stillequngen niht treffe. Eine Neihe von Ziegeleien hâtte erhalten werden können. Wenn man nit Stillegungen wegen privatkapitalistiiher Interessen zulassen wolle, müsse man die Ver- ordnung annehmen.
Reichsarbeitsminister Dr. Brauns bemerkte, daß die Ver- ordnung si nur auf die allgemeine Lage beziehe, aber niht in die Kämpfe zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eingreife. Eine andere neutrale Instanz als die Demobilmachungskommissare lasse nit
nden. Die Verordnung gehe nit so weit, wie Herr von Borsig e F TECZAEA
Î arl von Siemens rehtfertigte manGe Stillegu damit, L Produktionsstätten sür die Produktionam libfeiten nah dem Kriege zu groß geworden seien und teilweise stillgelegt
werden müßten. Wenn man auch das zip der Verordnung g Stillegungen anerkennen könne, fo habe doch die Verordnung n orm erhalten, aus der alles Mögliche von unverständigen Menschen ausinterpretiert werden fönne. Die Verordnung werde nur allerlei unproduktive Arbeit verursachen. ; Y A ain Schweißer (Bund der technischen Angestellten) trat für - die Verordnung ein, die feineëwegs gerechtfertigte Stillegung an sch Rationalisierung :
werde. Der
wenn Betrie
verhindern wolle, aber ein Mittel zu einer gr unserer if sei, deren Notwendigkeit anerkannt
Der Washingtoner Korrespondent der „Times“ be- Y