Dutscher Reichsanzeiger reußischer Staatsanzeiger.
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Irr. 245. Reichsbankgicokonto. Verlin, Donnerstag, den
928. Riober, Abends. Poftschecttonto: Bertin41821. 1920
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Jnhalt des amtlichen Teiles:
Deutsches Reich. Ernennungen 2c. j aturerteilung.
Berichtigung zur Bekanntmachung über Zusammenseßung des Beirats des Reichsausgleihsamis, Zweigstelle Nürnberg. Bekänntmachung, betreffend eine Änleihe der Bayerischen Landwirtschaftsbank in München.
Handelsverbot. Preußen.
Ernennungen und sonstige ‘Personalveränderungen. Bekanntmachung, Reinertrag der Osie: wieck-Wasserlebener Eisenbahn. Aufhebungen von Handelsverboten. — Handelsverbote.
Amtliches.
Deutsches Reid.
Auf Grund des § §8 des Gesezes. über die Mieder- L Sens det deutschen Handelsflotte vom 7. November 1917 “ (RGEBl. S. 1025) hat der Reichsrat an Stelle des aus dem Reichsdienst ausgeschiedenen Marinebaurats Wiesinger den Direktor der Neubauabteilung des Reichsausschusses für den Miederaufbtau der Handelsfloite, Baurat Mohr zum Mitgliede
des genannten Reichsausschusses ernannt.
Von dem deutschen Konsul in Valencia ist Herr Friedrich Endr1ß zum Konsularagenten in Cartagena bestellt. Der Amtsbezirk des früheren Wahlkonsulais in Cartagena, die Provinz Murcia, ‘ist bis auf weiteres dem Amtsbezirk des MWahlkonsulats in Valencia angegliedert worden.
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Dem Königlich niederländischen Vizekonsul in Wiesbaden
L. E. Baar ijt namens des Reichs das Exequatur erteilt worden. s á
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Berichtigung.
Sn der in Nr. 233 des „Reich2anzeigers“ veröffentlichten Bekanntmachung über die Zusammenseßung des Beirats des Reichsausgleihsamts, Zweigfielle Nürnberg, lautet. der an 3. Stelle aufgeführte Name niht Kahl-Würzburg, sondern Ka hle-Würzburg.
Bekanntmachung,
betreffend die Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Jnhaber. j
__ Der Bayerischen Landwirtschaftsbank e. G. m. b. H. in München wurde die Genehmigung erteilt, innerhalb Tanga apigen Besiimmungen nachstehende, auf den Fnhaber lautende, in Stücke zu 5000, 2000, 1000, 500, 200 und 100 Æ eingeteilte Sh uldverschreibungen, in den Verkehr zu bringen: Ÿ Zwei weitere Reihen von Kommunalobligationen (VI1. und : VIII. Reihe) im Cesamtbetrage Fn je fünf Millionen Mark, lautend auf den Jnhaber, verlosbar und zu 4 %/ (vier Prozent) verzinslich. München, den 26. Ofkftokter 1920. Staatsministerium für Landmirischaft. . Wußlhofer.
Bekanntmachung.
_ Der Frau Anna Möller, gehorenen Noth, hier, AEterrahe 2A, ist gemäß der Bundedratsberordnung vom 2 tember 1915 (RGBL. S. 603 f.) der Handelsbetrieb mit Lebensmittelü wegen Uuzuverlässigkeit untersagt worden.
Gotha, den 26. Oktober 1920. Der Stadtrat. Scheffler.
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Preuf:en.
Ministerium des Jnnern.
Die Preußische Staaisregierung hat den Oberbürgermeister Dr. hd dg cranß aus Insterburg zum Präsidenten der Re- gierung in Gumbinnen ernannt. A
betreffend den fommunalabgabenpflichtigen |
Ministèçium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.
Die Forstrentmeisterstelle für die Oberförstereien Lehnin, Kunersdorf und Potsdam, mit dem Amtsfiß in Potsdam, ist zum 1. April 1921 zu beseßen. Bewerbungen müssen bis zum 10. Dezember 1920 eingehen.
Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung. { Der ‘ordentliche Professor Dr. Sieg in Kiel ift in gleicher Eigenschast in die philosophishe Fakultät der Universität in Göttingen verseßt worden. |
Bekanntmachung.
Cemäß 8 46 des Kommunalabgabengeseßes vom 14. Juli 1893 (G.-S. S. 152) wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß der îm laufenden Steuerjahre ju den Kommunal- abgaben einshäßbare Reinertrag aus dem Betriebsjahr 1919/20 bei der Osterwieck-Wasserlebener Eisenbahn bezüglih ihrer preußishen Strede auf 21 044,25 M festgestellt worden ist.
Magdeburg, den B. Oktober 1920.
Der Eisenbahnkommissar. J. V.: Holzbecher.
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BekanntmaGun g.
| Dem Bäckermeister Friedrich Kämpf, geboren am 96. Mai 1869 in Frankfurt a. M., wohnhaft in Frankfurt a. M., Moselstraße 31, Geschäftslokal ebenda, habe ich vom beutigen Tage ab den Handel mit Gegenständen des täglichen Be- gdarfs, insbesondere Nahrungs- und Futtermitteln aller Art, ferner rohen Naturerzeugnifssfen, Heiz- | und Leuchtstoffen sowie die Leitung und den Betrieb des Bäckereigewerbes wieder gestattet.
Frankfurt a. M., den 22. Oftober 1920. Der Polizeipräsident. E hrer.
Bekanntmachung.
Dem Metzger Friß Nahmann, geboren am 7. Oktober | 1888 in Nordenstadt, Kreis Wiesbaden, wird der Handel mit Cen ee des täglichen Bedarf3, insbesondere mit Nahrungsmitteln aller Art, sowie jeglihe mittelbare oder unmittelbare Beteiligung an einem folden Handel wieder gestattet. — Die Kosten dieser Bekanntmachung hat Nachmann zu tragen.
Hanau, den 23. Oktober 1920. Polizeidirektion. Voigt.
Bekanntmachung.
Gemäß Verfügung des Herrn Landrats in Arnsberg vom 4. Dk- tober d. I. ist die am 1. Juni 1920 dem Kaufmann Karl Flecke in Hüsten, Kreis Arnsberg, auf Grund des Geseges vom 27. November 1919 ausgesprodene Untersagung des Handelsbetriebes als Händler mit Eisen und Blechen au f -
gehoben. — Die Kosten trägt Flecke. Hüsten, den 19. Oktober 1920. | : Der Amtmann. Dr. Gun st.
\ Bekanntmachung.
Auf Grund ter Lekarntmackung zur Fernbaltung unzuverkässiger ersonen vom. Handel vom 23. September 1919 (KEBl. S. 603) abe ich der Pensionéinhaberin Frau Dorothea
Stock, geb. Sorg, in Charlottenburg, Ioachimsthaler Straße 35, durch Verfügung ‘vom beutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täglihen Bedarfs wegen Unzu- ! verläisigkeit in bezug auf diesen Handelébetrieb untersag t. | Berlin 0. 27, den 22. Oktober 1920. Ter Polizeipräsident. Abteilung W." J.'V.: Heyl.
Bekanntmachung.
Dem Kaufmann Jakob Schwarz in Crefeld, Oshrall' 60, babe ih dén Handel mit Tabak und Tabak- waren wegen Unzuverlässigkeit untersagt. — Die Kosten des Verfahrens trägt der Beschuldigte.
Crefeld, den 22. Oktober 1920.
Die Polizeiverwaltung. Der Okerbürgermeister. I. V.: Dr. Stepkes. ;
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Bekanntmachung.
Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen ..vom Handel
| (RGBL. S. 603), ist dem Bäckermeister Wilhelm Hoppe
in Dortmund, Hohestraße 75, durch Verfügung vom beutigen Tage der Handel mitt Lebensmitteln aller Art sowie mit sonstigen Gegenständen des täglicwen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit untersagt worden. Die Untersagung wirkt für das Reich8gebiet. — Die Kosten der amtliden Bekannt- ma@ung dieser Verfügung im Neich8anzeiger und im amtlichen Kreis- blatt sind von dem -Betroffenen zu tragen. L Dortniund, den 16. Oktober 1920.
Wugherstelle der Polizeiverwaltung. I. A.: Schwarz.
j Bekanntmachung.
Dem Gemeindevorsteher Erih Spade, Neu GinnisGken, habe ich auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. Sep- fember 1915 den Handel mit Lebensmitteln aller Art untersagt. e
Heinrichéwalde, den 19. Oktober 1920.
Der kommissarische Landrat. Kahl.
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Bekanntmachung.
Dem - Hubert Mr osen l en gyans, Köln-Nippes, Niebhler Straße 47, wird der Handel mit Nahrungs- und Futtermitteln aller Art auf Grund der Bundesrat8verordnung vom 23. September 1915, betreffend Ge, unzuverlässiger Personen vom Handel, untersagt. Unter diese Untersagung fällt au jede Tätigkeit als Angestellter in einem den Handel mit Nahrungs- und Futtermitteln betreffenden Betriebe. — Die Kosten dieser Veröffentlichung hat Großimklinghaus zu tragen.
Köln, den 12. Oktober 1920.
Der Oberbürgermeister. Dr. Billstein.
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Bekanntmachung.
Auf Gründ der Bekanntmachung zur Q unzuverlässiger Personen vorá Handel vôm ‘23. Septeniber 1915 — RGBU, S. 603 — habe ich dem Händler Guüskab Damme aus Alt Lipke dur Verfügung vom heutigen Tagë dén Handel mit Lebens- und Futtermitteln wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handel8betrieb untersagt.
Lants8berg (Warthe), den 22. Oktober 1920.
Der Landrat. J. V.: Stas8mow sky, stellv. Kreisobersekretär.
Bekanntmachung.
Dem Mühlenbesißer Gustav Bormann, Brucch- mühle bei Owuedlinburg, -ist gemäß Verfügung des Herrn Regierungépräsidenten- in Magdeburg vom 2. Oktober 1920 — I. 5, V. E. R.- 723 — wegen Unzuverlässigkeit der Mühlenbetricb vom 28. d. M. -ab- auf die Dauer von- drei Monaten untersagt.
Quedlinburg, dben' 25. Oktober 1920.
“Die Polizeiverwaltung, Laumer.
S N S T E S C E T
Nichtamtliches.
Deutsches Reich.
Der Néich srat trat heute zu einer Vollsißung zusammen; vorher hielten. die . vereinigten Ausschüsse für Haushalt und Rechnungswesen, für Reichswehrangelegenheiten und für See- wesen, die vereinigten Ausschüsse für innere Verwaltung, für Reichswehrangelegenheiten, für Seewesen und für Haushalt und Rechnungswesen, der Aushuß für Verkehrswesen sowie die vereinigten Ausschüsse für Volkswirtschaft und für Rechts- pflege Sißungen.
u den in der Presse gemeldeten Uebertritten von deutshem-Militär nach Litauen teilt die litauishe Ge- sandtschaft dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge mit, E die litauische Regierung diejen Uebertritten nicht nur voll- kommen fernsteht, sondern daß diese gar nicht in ihrem Jnter- esse sind. Weiter heißt es in der Mitteilung:
Bei diesen Uebertritten sind im übrigen keine Angedoren der deutschen Reichswehr beteiligt gewesen. Es handelt sich um Aben- teurer deutscher Staatéangehörigkeit, die bereits wieder über die Grenzen abtransportiert sind, bezw. deren Abtransport eingeleitet ist. Srgendwelche Anwerbungen haben nicht stattgefunden. Die litauishe Gesandtschaft hat in dieser Angelegenheit hon vor einiger Zeit die trifte Weisung aus Kowno erhalten, die zahlreich an sie von früheren
ngehörigen des deutschen Heeres ergangenen Gesuche um Aufnahme in das litauische Heer abzulehnen.
Der General Le Rond hat die von deutscher Seite g wählten Vertreter für den paritätishen Beirat in E eln, den Landrat von Brockhusen-Tarnowiyz (Deutschnat.) und den Schulrat Scheponik, Myslowiß (Zentrum), mit der Begründung abgelehnt, daß sie Beamte seien.