1920 / 247 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 30 Oct 1920 18:00:01 GMT) scan diff

#

Der Wahlvorsteher hat die Wählerliste oder Wahlkartei bei groß sein -von dem Wähler in einem mit amilihem Siempel , phisch mit, wieviel Stimmen in3gesamt den eïazelnen Anwärtern : 57 i lier A alt ist kein lier Aufenthalt im Sinne dieser Erlaß

hres Weben Bas dem Verzeichnis - der nariUis ver Leun lag, der sonst kein Kennzeichen haben darf, ab, ggen. en sind, hegebeneusals auch aus wieviel Gemeinden das Ergebuis | Der LYeichsminister des n übersentet die Verhandlungen | Ee mung E Es | der PreußisGhen Staatsregierung, betreffend Ans " WrgasEiten 3a Un zu e hivqun und am Schlusse der Be uon Ldg sollen 12 : 15 E groß und aus undurstßtige noch nit vorliegt. Die Stimmen solcher Anwärter, die weniger MeilgtoahlaussGuises dur Vermiitlung des Reichsbeauftragten ; / S ¿ wendung des vereinfachten Enteignungs verfahrens - strihenen Vik dée lern De E f aa e Led rgestellt sein; sie sind in der erforderlichen Zah o Wo S erhalten haben, werben als zerspl E fir das Res lärt n Ves lfûr aûltn, so teilt * und Du | ra Wahl des ReiGpr E erter, E binet bei Enteignungen durch die Ilse-Bergbau-Aktien- anzufügen. ° Im Wahlraum dürfen Sti weder aufgelegt. noch verteilt Sobald alle Meld „mäß Abs. 1 und 2 vorliegen, ist das hlpri * LILE A Wg e, Jo teilt P Frist zur Austegung der Wählerlisten und Wahlkarteien i gesellshaf\t in Grube Jlse, Niederlausig.

Zu Wehltanihürfen Biiminzetial weder aufgelegh nun vgl! “dungen oh h lleiter mitzuteilen, M S xda Bes sah ae E E Mia mis, des ihn i O Autleguns “bne Eintragung iy eine Wählerliste oder Vom 5. Oktober 1920. 3

ge : ; 2 S 20. - wer Wahlvorsteher hat die ihm zur Verwendung über- | Ergebnis durch Eilbrief dem Rei [leiter mitzuteilen. Abs. 3 j j i Die Gemeindebehörden sollen E mögli, gegen Erstattung | gebenen Stimmzettel am ga un Wahlraum oder bevor 1 auf- | Saß 2 findet bea . | iger veröffentlichz. 58. | [fartei auf Antrag mit einem Wahlschein zu versehen. : der Auslagen Abschriften der Wählerlisten oder Wahlkarteien er- | sulegen, daß sie von den zur Stimmabgabe erscheinenden Wählern / ; 43. Erklärt das Wahlprüfungsgericht die Wahl für ungültig, so teilt | Zuständig zur Ausstellung ist die Gemeindebehörde des Wohn- Auf Grund des § 1 der Verordnung, betreffend ein ver- teilen oder die Anfertigung von Abschristen zulassen. entnommen werden fönnen. i Die Stimmzettel, über deren Gültigkeit oder Ungültigkeit der es den Beschluß dem Reichsminister des Innern mit, der p im | orts. ind die Voraussebungen eines gewöhnlichen Aufenthalts in | einfahtes Enteignungsverfahren, vom 11. September 1914 li Person bes Ante it erfüllt, so ist die Ezmeindebehörde | (Gesegsamml. S. 159) in der Fassung der Verordnungen vom ändia, in deren Be

/ 8 33. Wahlvorstand Beschluß fassen muß, sind mit fortlaufenden Nummern i i ó d dem Reichstag mit dem Antrag | der Person des Antracstellers n

IL. Sonstige Wahlvorbereitung. Die ¡Mehlhamplung with Fame eröffnet, daß der Wahlvorsteher pu versehen und der Niederschrift beizufügen. Jn der Niederscbrift Rei ganze lia Fr cine neue Wahl zu bestimmen. «N gl fn si der Antragsteller im Zeitpunkt der | 55 September 1915 (Gesezsamml. S. 141) und vom 15. August

1. Ernennung der Wahlleiter. den Schriftführer und die Beisißer dur Handschlag verpflichtet und | sind die Gründe kurz anzugeben, aus denen die Stimmzettel für gültig 59 tragstellung aufhält. 1918 (Geseßsamml. S. 144) wird bestimmt, daß das vereinfachte Fuß bei der endgültigen Ermittlung Als Wäbler im Sinne der Verordnung oelten auch die Wähle- Enteignungsverfahren nah den Vorschriften der Verordnung

G : : g 21. so E EbahlverEand e. L. / A _____| oder gurmnitia es worden \ind. : Stellt der Reichswahlaus| Die Kreiswahlleiter und ihre Stellvertreter sind unverzügli u keiner Zeit der Wahlhandlung dürfen wenioer als drei Mikt- enn ein Stimmzettel wegen der Beschaffenheit des Umshlags «f & 56 fest, daß kein Anwärter mehr als die Hälfte aller gültioen | rinnen. Sie können zu Wahlleitern, Wahlvorstehern, Schriftführern bei der Herstellung einer elektrischen Poien Nba n ung findet, n

L b E l " . . . .. . . . li 2 M G Ke Reis vahllette ihieoR M FMEnES, E GrneRE r She eo standen genwärtig fein Elhandlung nicht aleicse fle MORHG Se Ms L A Ns E timmen erhalten hat, und bestehen bei dem Neichswahlau2 usse | und Beisihern ernannt und berufen werden. der Grube Erika nah Rauno Anwen E S 22 zeitig entfernen; verläßt einer von ihnen vorübergehend den Wahl- Alle Stimmzettel, die midi na § 43 der Wahlniederschrift bei- wahlleite s ee pnis unter Veifügnng ber ‘mledericrist über die § 70. : Jlse-Bergbau-Aktiengesellshaft in Grube Ilse, Nieberlausig, raum, so ist mit seiner Vertretung der Stellvertreter des Wahl- p sind, hat der Wahlvorsteher in Papier einzuschlagen, zu ver- Nerhandlung beta Meiaminister des Innern mit, der den Bericht ire E O i R Se He. e P I Ce qs den Erlaß vom 11. September

Die Kreiswahlleiter ernennt für die preußischen Wahlkreise bie vorstehers oder ei itgli : ; : ; r ein anderes Mitglied des Wahlvorstandes zu j s 7 ; : ps x : “E R A A icgln und ber Geneindebehörde zu übergeben, bie se vernadri, Bis [F ham Hekdfag mit dem Antrag vorlegt, den Bahtag für den gudlien | i, vi spre een Hie Dieblers en und Wablfarteen ober een | Derlin, den 5, Ofiober 1920, geordnet sind, Stellt der Reichswahlaus\chuß bei der endgültigen Ermittlung | die Versagung eines Wahlscheins, die Ernennung der Wahlvorsteher Die Preußische Staatsregierung.

Gebiete anderer Länder, so sind zuvor die beteiligten Landes- ütritt [ 5 e l A ü i / Zutritt zum Wahlraum hat jeder Wähler. Ansprachen darf Beanstandungen fest, die sowohl für die Gültigkeit der Wahl 1s fie G E S E E E Yraun. Fischbeck. Haenisc. am Zehnhoff.

regierungen zu hören. niemand darin halten. Nur der Wahlvorstand darf über das Wahl i 4. S. m y i : e : ; and d . Nu , ; ; : S : ; : iter d x ; Giicen o eMlenborg-Semecin, Me ben ao DE bee geschäft ra und beschließen. : der Gemeindebehörde r Auféewahrung eri ersbluß übergeben: ihr Crgebnis über Bebnutans E (o Ten E eler Les Innern Sind die dort genannten Behörden dur andere erseßt worden, Oeser. tegerwald. Severing. Lüdemann. gegierung von Votienburg-Sehnarin, füx den 1%, Wahlkreis die | Der Wahlvorit end fann ieben aus dem Wablraum verneisen, | fe harf ußer in den oefeblid gslahsenen Fällen anberweig ert [F por, ber zunge die, Beidluisasung des Wahlprüfungögeriss ter | so teien ete an Le A g px erung / n Des Die mitbeteiligten Landesregierungen | des Wahlbezirkes, der hiervon betroffen wird, darf vorher. seine Nonwakl -anattadiet is vent die What für, gullig ertjars over Eine i die Set E des Wahlprüfungsgerichts be- Den Wabslvorständen und ti Wahlausshüssen Fönnen für die Erlaß Im übrigen ernennt die Landesregierung die Kreiswahlleiter. Sine Men. S 46. antraat der Reichsminister des Innern beim Reichstag, den Wahl- | Prüfung der Abstimmung, die Ermittlung des Wahlergebnisses und | der Preußishen Staatsregierung, betreffend Ans E L , Der Wablvorsteber leitet wt S bl Der Wahlvorsteher hat die Umschläge, soweit sie mcht der Wahle tag für einen zweiten B oder eine Neuwahl zu beliellung die Herstelluna der Niederschriften anes oder sonstige geeignete | wendung des vereinfachten Enteignungsverfahrens O RO t 2 ahlausschüsse. er Wähler L seine Stimme abgeb en will, rimmt einen abgc» r G sind, der Gemeindebehörde zur weiteren Ver- E gr veranlaßt zen Reichswahlauss\cuß zur endgültigen Feststellung Persene A E O “Hilfsarbeiter bei den Wahlvor- bei ASSR Me! ke it E A Conss- i l i i [ten Umschlag aus der Hand einer Person, die der Wablvor- E G tänd d die für die Ernennuna der Wahlvorsteher zuständigen lidierte Alkaliwerke in Westeregeln gep anten Ferns vier Wilen uns 0 M E e let e Tas Danke siand in der Nähe des Zuganges zu dem Nebenraum oder Neben- Ueber die Wahlhandlu ieine Rieders&Grift (Wahlniederschrift) VI, Zweiter Wahlgang. Ee lar Vie Bestellung der Hilfsarbeiter bei den Wahlaus- leitung zur Uebertragung elektrischer Energie. sMlig. Für jeden gn elnen Beisißer bestimmt A Wahlleiter Stell- D e E 2 Augen s A le us Ca A nah dem in der Anlage 5%) Pillen Vordruck aufzunehmen, 8 60. Vors&rift » a R ne: S Fällen fann die Bestellung Vom 6. Oktober 1920. vertreter, die bei Behinderung oder beim Ausscheiden des BVeisißers | den Ur-{l j rtandstis è j 8 48 Der zweite Wahlgana findet nab denselben Vorschriften und auf | dur Len e: vorsteher erfolgen. : ¿ L r : ag, tritt an den Vorstandstish, nennt seinen Namen und : : D L er I “Lori ; der ersie Die Hilfsarbeiter nehmen an der Beschlußfassung nicht teil. Auf Grund der 88 1, 9a der Verordnung, betreffend ein e: bt, Die Wahlniederschriften mit sämtliden zugehörigen, als Anlagen Grund derselben Wählellisten oder SBohlräume, tall Wahslvorsteher dis 72 vereinfahtes Enteignungsverfahren, vom 11. September 1914

für ihn einzutreten haben. auf E ine Wo übergi iftfüß D ml. S M En En. A e rfordern seine Wohnung und übergibt, sobald der Schriftführer x, A : . i W irke, die Wahlräume, : \f m Die Beisißer der Kreiswahlauéschüsse sowie ihre Stellvertreter | den Namen in der Wählerliste oder Wahlkartei aufgefunden hat, den n zu numerierenden Schriftstücken sind von den Wahlvor- Wahlgang, E e Thien e U nicht eine Aende- Der Reichsminister. des Mo ist ermäctigt, in dringenden | (Geseßsamml. S. 159) in der Fassung der Verordnungen vo

ollen aus den verschiedenen in den beteiligten Bezirken vertret i j ; tehern ungesäumt der unte örde oi i ; d ihre S . z i enen | Umschlag mit dem Stimmzettel dem Wahlvorsteher, der ihn sofort un- Die ieten eewal ta bebörben baben bie Vorlagen der Wahl- As 006 dem Ermessen der nah § 70 zuständigen Behörde oeboten | Fällen Ausnahmen von den Bestimmungen der Verordnung zu | 27. März 1915 (Gesezsamml. S. 57), vom 2. September

"arteien berufen werden. Wegen der Auswahl soll der Wahlleiter Ö in die Wah : i | da E Citeileitien boren, S, e Ee ein Gómrilés (bin Niet 466 überibia vorsteher unverzüglich auf ihre Vollständigkeit zu prüfen, zu ergänzen, ersheint. Aenderungen sind vor dem Wahltag nah S 28 Abs. 1 | bewilligen. Ï 1915 (Geseßsamml. S. 141), vom 10. April 1918 (Gesegz- O e S k ehordiongen der Watt: | Le Men hom, Ballzerle de ihr nd, Blan dem | P Plato naniten d fe Tetfeie in C v entli befan um e Gemeindevorstnde in oris- | Borlin, den 5. Ofiober 1920. samm. S. 41) und vom 15. August 1018 (Sieben Si dag ; erhandlungen der Wahl- iftführer weiterreiht. Entstehen Zweifel über die Echtheit od ELLET EINALTEIQEN, 1E. NDGSEILENS Ln SOUIE Gi ; i i ini A T ltoenbuns 0 Anden ‘haben, das d Zweif ie Echtheit oder üblicher Weise bekanntzugeben. § 28 Abs. 1 Sab 2 gilt entsprechend. E Mm E 0A R L E llapeaiten Anwendung zu finden haben, das die

aus\hüsse Schriftführer zuzuziehen, die in gleicher Weise wie | den rechtmäßicen Besiß des Wahlscheins, so hat der Wahlvorstand diese dritten Taaes nah dem Wahltag in dessen Hände gelangen. : i Die Kreiswahlleiter haben dafür zu sorgen, daß die Üebersenbung Aktiengesellschast Consolidie:te Alkaliwerke in Westeregeln,

Beisißer zu verpflichten sind. nach Möglichkeit aufzuklären und, über die Zulassung oder Abweisun : g l 8 61. ; ¿ E E “R p45) fe ß der Wahlverhandlungen von den Wahlvorstehern an die unteren Ver- Bei der Feststelluna und Prüfung des Ergebnisses des zweiten *) Die Anlage ist hier tit abgedrut. Bezirk A A zum Zwecke der Anlegung einer der Ueder- e

: : ¿ des Wählers Beschluß zu fassen. Der Vorgang ist in der Wahlnieder- L ?

Die Beisißer der Aus\hüsse erhalten keine Vergütung. Sie | \{vift kurz zu schildern 4 mwaltungsbehörden und von da an die Kreiswahlleiter durch Sammel- Mahl ï i i 55 bis 58 entsprechende ; ie di ‘i Fornlei

her 4 j i f fi N : : N : ganges finden die Bestimmunoen der §S 99 bis, N Fnergie dienenden dritten Fernleitung von sind daher möglichst aus E Wählern des Sites des Wahl- Wähler die dur körperliche Gebrechen behindert sind, ihre | furiere möglichst rasch und sicher geschieht. Anwenduna. Zunächst ist festzustellen, welder Anwärter die meisten Ta e enirale ihrer Braunkohlengrube Cäsar bei Egeln im

aus\chus]es berufen. î i S äti i i ändig i E : NA : i : | L haite fe Neisekoster und, Tanemider nas ‘den Saben, Ui See E In I v WUIT Une Vertrauens Ÿ. Fefisieung des Wahlergebuisses. ors Stimmen erhalten bat Der Nlahsorderung zur Éctläruns Bekanntmachung. Kreise Wanzleben nach ihren Bergwerksanlagen bei Westeregeln fir die Mitglieder der höheren Reichsbehörden gelten, / person bedienen. : : S 49. über die Annahme der Wahl zu erlassen ist. e Der Niederländishe Lloyd, Vers iherung3- | und Hadmersleben im genannten Kreise gegen die Eigentümer Stimmzettel, die niht in dem abgestempelten Umsclag oder die ur Ermittlung des Wahlergebnisses beruft der Krei3wahlleiter Aktién- Gesellschaft in Amsterdam, hat mit Ge- | und Pächter der Parzellen Gemarkung Egeln Kartenblatt 10

j * den Wablaus\chuß, sobald der Eingang sämtlicher Wahlniederschriften VII. Verbindung der Wahl des Reichspräsidenten mit nehmigung des Reichsaufsichtsamts für Privatversicherung | Nr. 71/30 usw., 70/30, 69/28, 26, 214, 48/10, 9, 8, 4, Karten-

3, Bildung der Wahlbezirke. h änem meinen A ennzeicen versehenen Umschlag aboegeben werden, ( L l 2 ; 26 hat der Wahlvorsteber een, ebenso die Stimmzettel von | Aus den Wahlbezirken zu erwarten ist. Er bestimmt Zeit und Ort der auderen öffentlichen Wahlen und Abstimmungen. (vgl. die Bekanntmachung vom 6. Juni 1919 im „Neichs- | blatt 11 Nr. 8/3 usw., E Tan L ae A 2/12 ujw., /D9, L 11/92,

8 26. _ Die Abgrenzung der Wahlbezirke erfolgt nah den örilihen Ver- | Wählern, die sih nit in den Nebenraum oder an den Nebentisch be- Sißung. ; i i - ° 51/ bien, Dierbei ist ‘dayon augjucében, allen Biblern Get S | eben vuben sich ch d) entish Die Verhandlungen des Wahlausschusses sind öffentlich. Mit der Wahl des Reich D Sfidenten Fönnen andere öffentlide anzeiger“ Nr. 132 vom 12. Juni N N ae Ver- | Nr. 48/18 usw.; E S L N D E 37811 791116 nahme an der Wahl möglichst zu erleihtern. Kein Wahlbezirk soll Der Wahlvorsteher hat darauf zu halten, daß die Wähler in dem 8 50 WMohlhandlungen und Volksabstimmungen, namentlih Reichstags- sicherungsbestand an Feuer- und Einbruchdiebstahlversicherungen Gemarfung Westeregeln : arten s & A Le! 2 mehr als 2500 Einwohner umfassen. Die Wahlbezirke dürfen jedoch | Nebenraum oder an dem Nebentische nur so lange verweilen, al8 un- n der Sibung des Wahlausschusses werden die Niederschrift wahlen und Volksabstimmungen nah der Reichsverfassung, [2rner auf die Württembergische Feuerversicherung auf Gegenseitigkeit 278/116, 214/118, 280/107, 351/108, 92/108, i n nicht so klein gemaht werden, daß das Wahlgeheimnis beeinträchtigt | bedingt erforderlich ist, um den Stimmzettel in den Umschlag zu über L Wahlen in den einzelnen Wahlbezirken durGgeselen. Unk die Landtag8wahlen, Wahlen zu fommunalen Vertretungskörpern und | in Stuttgart übertragen. / E 354/109, 355/109, 196/110, 197/110, 198/111, 200/111, werden könnte. Die Verwaltungsbezirksgrenzen sollen eingehalten | stecken. Ergebnisse der Wahlen zusammengestllt. : s Abstimmungen auf Grund der landesrechtlichen Verfassungsgeseßc ver» Die bem Hauptbevollmächtigten des Niederländischen Lloyd, | 201/111, 149/113, 148/113, 97, 266/96, 265/96, 166/95, werden. # : S s S6. i 4 Geten die Wahlen in einzelnen Wahlbezirken zu Bedenken An- bunden werden. Sollen Wahlen zu kommunalen Ve1.retungskörpern | Nersicherungs-Aktien-Gesellschaft in Amsterdam, Herrn Hermann | 163/37, 160/22, 316/21, 20, 277/19, 27, 155/26, 154/26, 5, besî t Ene Behörden haben die Abgrenzung der Wahl- Der Schriftführer vermerkt die Stimmaboabe jedes Wählers | laß, so kann der Kreiswablleiter die von den Gemeindebehörden auf- mit der Reichswahl verbunden werden, so ist die Zustimmung der | Gott chalg in Berlin erteilte Vollmacht ist erloschen. (Val. | 350/33, Kartenblatt 4 Nr. 82/6, 81/5 und Karlenblatt 5 ezirle dem Kreiswahlleiter unverzüglih mitzuteilen, nen dessen Namen in der Wählerliste oder Wahlkarbsi und sammelt | bewabrten Stimmzettel, Wählerlisten oder Wahlkarteien und Wakhl- Landesregierung erforderli. Bekanntmachung vom 2. November 1902 in Nr. 280 des | Nr. 312/96 sowie Gemarkung Hakeborn Kartenblatt 11 4, Bestimmung der Wahlräume. ie Wahlscheine, scheine einfordern und dem Wahlausschusse zur Einsicht vorlegen. S. 63. Vertretungs- | „Neichsanzeigers“" vom 98. November 1902.) Nr. 10/5 usw. auf Grund der §§ 135 f. des Allgemeinen Berg- 37. Merden Landtagswahlen, Wahlen zu kommunalen Bertretungk- | # D ir die Preußischen Staaten pom 24. Juni 1865 / Ÿ 27. L Nah Schluß der Wahlzeit dürfen nur noch die Wähler zur E § 51. Eörrern und Abstimmungen auf Grund der landesrehtlichen Ver- Berlin, den 28. November 1920. ete für die Preußl|ch T p i Bei der Ernennung des Wahlvorstehers und seines Stell- | Stimmabgabe zugelassen werden, die in diesem Zeitvunkt im Wabl Die für die einzelnen Anwärter im ganzen Wahlkreis abgegebenen assung8geseße mit einer Wahl des Reichspräsidenten verbunden, \9 Das Reichsaufsichtsamt für Privatversicherung. (Ge eßsamml. S. 705) beantragt hat. vertreters ist von der zuständigen Behörde zugleih der Raum zu | raum schon anwesend waren. Hierauf erklärt der Wahlvorstehet. die | Stimmen werden dusammengezählt: Rechenfehler werden berichtigt. Pen Sie Landesregierungen Vorsorge dahin zu treffen daß die J aup Berlin, den 6. Oktober 1920. bestimmen, in dem die Wahl vorzunehmen ist. Abstimmung für geschlossen. Sonstige Bedenken sind in der Nievers&-chift zu vermerken. “fia einwandfreie Feststellung des MReichswahlergebnisses ge ichert ist. ° Di Fische Staatsregierun _In großen Wahlbezirken und in den Wahlkbezirken, in denen _ Haben alle in der Wählerliste oder der Wahlkartei eingetragenen : 8 52. Namentlich haben sie möglichst einheitlih für das ganze Land oder i 00 Preuß L g 9. Wählerlisten oder Wahlkarteien nah Geschlehtern getrennt angelegt Wähler abgestimmt und ist anzunehmen, daß Inhaber von Wakbl- Die Kreiswahlleiter haben unmittelbar nach der Zählung der die in Frage kommenden Gemeindeverbände Bestimmung darüber zu Bekanntmachung. Braun. Fis chbeck. Haenisch. Oeser. Stegerwald. sind oder 9 sonst teilen lassen, können die Wahlen gleichzeitig in | seinen niht mehr kommen oder, falls solche noch fommen sollten, ten | Stimmen dur die Wahlausschüsse dem Reichswahlleiter telephonisch treffen, 221, i ei ; c& 48 Severing. Lüdemann. frei verschiedenen Räumen desjelben Gebäudes oder in zwei ver- Wahlraum eines benahbarten Wahlbezirkes noch vor Shluß der all- | oder telegraphish mitzuteilen, wieviel Stimmen den einzelnen An- 1. in welher Weise in der Wählerliste oder Wahlkartei eins Der Zuschlag zum Branntweingrundpreis für l iedenen Gebäuden oder an zwei verschiedenen Tischen desselben | gemeinen Wablzeit erreichen, so kann der Wahlvorsteher auf ein- | wärtern zuaefallen sind. Die Stimmen solher Anwärter, die weniger getragene Reihswähler, die bei der mit der Reichswahl vere | Branntwein aus Mais des freien Verkehrs wird für den Wahlraums vorgenommen werden. Für jeden Wahlraum oder E Beschluß dez Wahlvorstandes die Abstimmung {hon vor | als 100 Stimmen erhalten baben, N len als zersplittert in einer bundenen Wahl oder Abstimmung niht wahl- oder |timm Monat Oktober 1920 auf 600 6 für 100 Liter MWeingeist Meitere Auzsführungsanw eisung Wahltisch ist ein besonderer Wahlvorstand zu bilden. «Sind mehrere | dem Sélusse der allgemeinen oder der besonders angeordneten Wahl« | Summe mitgeteilt, Die Mitteilung ist sdfort dur eingeschriebe1en berechtigt sind, kenntlih 2 machen sind, ; festgeseßt d über Maßnal r Sicherun Wahlvorstände in einem Wahlraum tätig, so steht die Vollziehung | seit 29 Saß 2) für geschlossen erklären. Eilbrief \chriftlih zu bestätigen; in der s{hriftlihen Mitteilung sind 2, in eier Weise eine gejonderte Abgabe der Stimmzettel ge 4 zu der Verordnung über Maßnahmen zu i g des § 32 Abs. 2 und des § 34 Abs. 2 dem an Lebensjahren älteren 8 383. alle Anwärter mit Angabe der Stimmen aufzuführen. sichert wird, wieweit eine Verwendung „gesonderter Wa x Berlin, den 27. Oktober 1920, er Fleishversorgung in der Uebergangszetit na Wahlvorsteher zu. Na S4#&luß der Abstimmung werden die Umschläge aus der urnen erforderlich is und wieweit für die Mean s Reichsmonopolamt für Branntwein. Aufhebung der Zwangs3wirtscha ft vom 19. Sep- 5 Bek t dex Wabi Wahlurne genommen und uneröffnet oezählt. Zugleich wird die Zahl ; § 93. ; N | ür die mit der Reichswahl verbundene Wahl oder stimmun J. V.: Fischer. tember 1920. (NGBl. S. 1679.) . Bekanntmachung der Wahl, der Abstimmunosvermerke in der Wählerliste oder Wahlkartei und _ Ueber die Verhandluncen des Kreiswahlaus\{usses ist eine urch Farbe und Aufdruck besonders kenntlih gemachte Wahl- : ; de3zentralbeörd | S 28, / die Zahl der Wahlscheine festgestellt (& 36). Ergibt si dabei auch Niederschrift nah dem in Anlage 6*) beigefügten Vordruck aufzu» umsläge zu verwenden sind, s ; Die Ausführungsanweisuug der Landeszentra C0 TDEI Die Abgrenzung der Wahlbezirke, die Ernennung des Wahl- | noch wiederholter Zählung eine Verschiedenheit, so ist dies in der | nehmen und von sämtlihen Mitgliedern des Wahlausschusses zu 3, soweit eine gesonderte Stimmzettelabgabe nicht in Frage vom 24. September 1920 VId 3672 wird wie folgt vorstehers und seines Stellvertreters, die Bestimmung des Wahl- | Wahlniederschrift anzugeben und, soweit möalih, zu erläutern. unter wei blleit det die Ni N L fommen sollte, in welcher A 40 ate e A Preufzen \ erweitert: er Kreiswahlleiter 4 et die Niederschrift mit den zugehörigen Stimmzetteln für die Reich8wahl die nicht für dieje g . Ziffer 2 Absah 3 erhält folgende Fassung:

D for p ut Vie n blie s fe bofen s Ermittl d ü de3 Absti 8 bnisses | Schriftstüken sowie d hlniedersch l sind on den Gemeindevorständen in ortsübliher Weise t ._| IV. Ermittlung un rüfun; 8 mmungsergebnisse rifistüdken sowie die Wahlniede ift amtlich i ¡ Ï a nd, | j Has ise bekanntzugeben g Prüfung st g2erg } iederschriften sämtliher Wahlbejirke Stimmzettel kenntlih zu machen st Gesegt | Bon den ernannten Mitgliedern muß eins die Befähigung zum

Als ortsüblihe Bekanntgabe genügt die Veröffentlihung mittels im Wahlbezirke. samt ihren Anlagen dem Reichswahlleiter ein. Außerdem ist eine Spalte in der Wählerliste oder Wahlkartei zur Ein- h i y Plakatanschlags. Dina der Wohlergebnisse nah dem in Anlage 7*) h # a des Nermerkes der Stimmabaabe f die Reichswahl zur Aenderung des Feld- und Forstpolizeigeseßes | Richteramt haben. Die Ernennung erfolgt auf Vorschlag des Skaats- eigefügten Vordruck und den darauf gegebenen Anweisungen einzu- und welche für die damit verbundene Wahl oder Abstimmung vom 1. April 1880. fommissars für Volksernährung durch den ‘Minister des Innern aus

: , 8 39. Die Bekanntmachung soll spätestens am siebenten Tage vor dem | - ittelb ä | ï s 7 ; “5 j Wabhltag erfolgen. Ein Vbrud der Bekanntmachung ist dem Wahl- Ci g iebe nach e R Dee I adet senden. zu verwenden ist. | der Zahl der dem Oberpräsidenten (Regierungspräsidenten) zugeteilten

vorsteher zur Benußung bei der Wahl auszuhändigen. in der Weise vorzunehmen, daß ein Beisißer die Umsläge öffnet : S 54. inanderfolgenden Wahlen Vom 8. Juli 1920. Beamten. i j IIL, Stimmabgabe. zu E Fe R E Es Waplyorslber überaibt, der es Si E N D t ino A Ar Magen pes E T E N i Die verfassunggebende Preußische Lande3versammlung hat Ueber die Besch:verd e L enua für Volks vorli 4 ; : une "leite d uß, er Eingang der : E, L : t tai i ird: er die Beich:verde belchue er Qiaalt L

er sie laut vorliest und nebst den Umshläoen einem anderen Beisitzer \chriftlihen Mitteilungen der Kreiewahlleiter 52 2A 5) u ers Findet die Wahl des Reidspräsidenten innerhalb eines Jahres | folgendes Geseß beschlossen, das hiermit verkündet wird : uiäbtiond, ‘Seine Entscheidung it endgültig.

ie 0

29. : Deren, Die Wahlzeit dauert in 2 Zeit vom 1. April bis 30. Sov- zur Aufbewahrung bis zum Ende 2 Wahlhandlung übergibt. warten ist, bestimmt Zeit und Ort der Sihung und gibt entli nab einer Reichstagswahl oder allgemeinen Volksabstimmung statt, Einziger Artikel. ; tember von 8 Uhr Vormittags bis 5 Ubr Nachmittags, sonst von 9 Uhr E ; 9 40, bekannt. so gelten die für die Reichstagswahl oder allgemeine Volksabstimmung : i: I Zu Ziffer 19. N Vo: mittags bis 6 Uhr Nachmittags. In Wahlbezirken mit weniger Ungültig sind Stimmzettel, ; Die Verhandlungen des Reich3wahlaus\chusses * sind öffentli ita fenen Se ingen und bestellten Organe (Kreiswahlleiter, 8 34 des preußischen Feld- und Forstpolizeigeseßes vom Die Funktionen der zuständigen Landeszentralbehörde werden vom als 1000 Einwohnern kann die zur eas des Wahlbezirkes 1. die mcht in, einem am! E abgestempelten Umschlag oder die | Ueber sie ist eine Niederschrift aufzunehmen. j Mah vorsteher, Wahlbezirke, Wahlräume, Beisißer der Wahlausschüsse | 1. April 1880 (Geseßsamml. S. 230) wird dahin abgeändert: | Stagatskommissar fü7 Volksernährung ausgeübt. auständige Behörde die Wahlzeit abkürzen; die Wahlzeit darf jedo ia cinen: pi Mem Mtisigen, Kennzeigen VEHENERER ie 55 : und ibre Stellvertreter) zugleich für die Wahl des Reichspräsitenten, Die zuständigen Minister und die nahgeordneten Polizei- Berlin, den 26. Oktober 1920.

[9 ag übergehen worben find; Der Reichswahlaus\chuß zählt auf Grund der Mitteilungen der oweit nicht eine Aenderung nach dem Ermessen der zur Einrichtung, | hehörden fönnen Anordnungen zum Schuße von Tierarten, von Gar aa Far für Volksernährun

g le f Cd Stelle geboten erscheint. Pflanzen und von Naturschußgebieten sowie zur Vernichtung Der O B: Dr. 0 f M g.

nit später als 10 Uhr Vormittags beginnen und, unbeschadet der 9 bie i ; T ; : : : E : . die niht von weißem oder weißl d; ; : / i N Bestimmung des § 37 Abs. 2, niht vor 5 Uhr Nachmittags s{ließen. S A aióm D A berieben fin E M Kreiswahlleiter 52 Saß 3) die Stimmen zusammen, die in allen rnennung oder Berusung U ür die Veröffentlihung bestimmten chädlicher Ti d Pflanzen erlassen, und zwar auch für den 4. Die Abgrenzung der Wahlbezirke, ädlicher Tiere un anze / ô Der Minister für Handel Der Minister für La R nen und Forsten.

[ l L c : . p : t S 30. die keinen Namen oder keine Angabe enthalten, aus der die Wahlkreisen auf die Anwärter entfallen sind. ; Aenderungen sind in der sons N Der Wahlvorsteher beruft unter Berücksihtigung der verschiedenen Person des Gewählten (aweéifelbaît zu erkennen ist; Ergibt si bei dieser Ermittlung (vorläufine Ermittlung), daß va ent B On. s # rer Stellvertreter, die Wahl- | Meeresstrand und das Küstenmeer. |

Parteien aus den Wählern seines Wahlbezirks drei bis sechs Beisißer 5. die mebr als einen Namen oder außer der Bezeichnung der | Unzweifelhaft keiner der Anwärter mehr als die Hälfte aller gültigen le Namen box Loe der Wahl sind vor dem Wahltag Die Uebertretung dieser Anordnungen wird mit Geldstrafe und Gewerbe. A

und tiren tue ind Ladt die Mitglieder des S (avalten S ersonen trgendeinen Zusay enthalten; C Ba a die Gülti 9 e ebl \ o O D S r I S r Ta rie I ortsüblicher Weise de ug bis zu 150 4 oder mit Haft bestraft. J. A.: Hagen. 9. Bs Kamm. ein, bei Beginn der Es zur Bildung des Wahlvor|tandes 6. denen ein Drud- oder Schriftstück beigefügt ist. wahlleiter das Érgebnis E Ciitauts Tér Niederschrift über die m übrigen finden, abgesehen von den Fällen des § 9 Abs. 2, § 14 Berlin, den 8. Juli 1920. Der Minister des Innern. Der è ri pas | feine Bekanntmahungen statl. Die Preußische Staat3regierung. J, V.: Freund. J. A.: Bachem.

im Wahlraum zu erscheinen. Erscheint nicht die genügende Anzahl, Mehrere in einem Umschlag enthaltene aleihlautende Stimm- h ILE l s ; so ernennt der Wahlvorsteher aus den anwesenden ‘Wählern die | zettel gelten als eine Stimme; fn einem Umschlag enthaltene, auf Verhandlung dem Reichsminister des Jnnern mit. Stimmt diefer s, 2 der Verordnung, der Auffassung des Reih8wahlausschusses zu, so legt er den Bericht Braun. Fishbeck. Haenisch. am Zehnhoff. Oeser. Fina naminifierium

erforderliche Zahl von Mitgliedern des Wahlvorstandes. verschiedene Namen lautende Stimmzettel sind ungültig. S \ / | S 65. : Die Mitglieder des Wahlvorstandes erhalten keine Vergütung, D des Na ters eor S s In den Fällen des § 64 sind der T over a En Stegerwald, Severing. Lüdemann. A, E ; i ih i : - :f ster Steueri T obi : d 31, ; Der Schriftführer verzeihnet in der Zählliste jede dem N cinen dem Reicböwahlleiter zurü, E agg ¿68 lich E allgemeinen Volksabstimmung zugrunde ai Verseßt ist: der Katasterkontrolleur, Steuerinspektor T obien “gs TUO, s des per Lan Plak nas, soll so auf- Mann Umar, pugefallene Sri us zählt p teen Hs 8 56 Pau, el e die alten Listen oder Karteien ¿ugrunze Se L Erlaß von Lauenburg nah Sauer sandmesser Kaestner zum Ne- werden, daß er von allen Seiten zugänglich i iner der BVeisiver gleichzeitig eine Gegenlijte. Vas ibt di “uft s ;: S DH szulegen. Streichungs- : : z si ist: der Katasterlandme)jer aen u An diesen Tish wird ein verdecktes v ( ahlucnes zum | Muster für die Zähl- und Gegenliste ergibt sich aus dem Vordruk | Ah B b ales fige Se e Wablergent E S N d rf vorher M erien Wahlscheinen für frühere Wahlen oder | der Preußischen Staatsregierung, betreffend An- ¿a Tlaiiiveliar in Düsseldorf. | P fordert der Reichöwahlleiter den Anwärter, der nah der vorläufi Abstimmungen sind zu löschen. wendung des vereinfahten Enteignungsverfahrens | 8 , gen ngen ö : bei dem Ausbau der Dorfstraße in Succase. l Ministerium des Jnnern.

fl iere per EIm Zune gere “s x en ar S in e E) 4 Gurt Bdk vem Wand B oll viereckig sein. Jm Innern gemessen muß ihre Höhe mindestens ,_Dahlliste un egenliste sind von dem Wahlvorsteher und dem | ittl: i 5 ; ) em und Ver Abstand jeder Wand von der (D enlbeaiie enden Wand Mitglied des Wahlvorstandes, das die Liste geführt hat, zu unter- Ponte es, Telinnaten t le A, Key guf IX. Gemei::same Uebergangs- und Schlusebestimmungen. Vom 30. September 1920 eas 35 „om s a Im E o Wal lurne einen zeichnen und der Wahlniedershrift als Anlage beizufügen. anzunehmen G e : : 8 66 d Auf Grund d id E s. ñ / Verord b Die Preußische Staatsregierung hat den kommissarischen alt haben, der nit breiter als 2 em sein darf und dur den die i 8 42. . Erklärt der Anwärter, die Wahl nicht me nl ren die- Kosten für die Beschaffung der uf Gru es & 1 der Allerhöhsten Verordnung, V& ä i minister a. D. Noske zum Ober- P Leoe ml aas n l biaburdgesle2 werden müsen, Vor Unmittelbar nah Ermittlung des Abstimmungsergebnisses hat | übersendet der Neichöwahlteiter das R 33 e mb bie L ae t E Bre listen a für die K emer M ebl irefsens O Eseignungae tee zur Os D Ge pee e Cirbins Cannover ernannt. ] überzeugen, daß die Wahlurne leer ist, Von da ab bis zur Heraus- | Wége (Fernspreher, Telegramm, Cilbote) mitzuteilen. Jn dieser | veranlaßt die Anberaumung ei i Ï ir die öffentlichen | f L E M T int, 150) , L y i ege prechèr, é j : e : ver nber g einer Reuen Wahl. Nihterklärung ten, 1 / : efangenen, vom 11. September 1914 (Geseßsamml. S. 159) s R nahme der Un sGane mit den Stimmzetteln nah Schluß der Ab- Milteilun ind die Anwärter, auf welche mindestens je 10 Stimmen ererbalb der Frist und Annahme unter Vorbehalt gelten als Ab- s ege uen bis ost- und Telegrap Nen Ie E gefang Fassung der Verordnungen vom 27. är 1915 (Geseß- Fustizministerium.

.

E arte c H E Ai S p TN U E R x

avon zu | der W A das Ergebnis dem Kreiswahlleiter auf shnellstem | lungen mit dem Anwärter dem Meinen. er des Innern. Dieser farteien, der Vordrucke für die Wah tee tosten für die öffentlich Y î - un n

stimmung darf die Wahlurne nicht wieder geöffnet werden. entfallen sind, einzeln mit der auf sie gefallenen Stimmenzahl anzu- | [ehnung, kosten und Tagegelder der Beisißer der samml. S. 57), 25. September 1915 (Geseßsamml. S. 141) und Dem Landgerichtsrat Dr. Halberstadt bei dem Land-

. tell . " . Á a . É L S Ï di . i . . Dur Bereitstellung eines oder mehrerer Nebenräume, die nur | geben, Die übrigen Stimmen sind in einer Summe als zersplittert Erklärt der Anwärter \ch zur Annahme bereit, so pens der Kuriere, ferner die Aufwendungen an Vergütungen fe a 15. August 1918 (Gesezsamml. S. 144) wird bestimmt, daß dieses gericht T in Berlin und dem Amt3gerichtsrat, Geheimen Justizs

durch den Wahlraum betretbar oder unmittelbar mit ihm verbunden | mitzuteilen, Neichswahlleiter di Ï i n : tresEyiFto Di j wee der ; ; ; ppb, oder durh Vorrichtungen an einem oder mehreren von dem | Der Kreiswahlleiter kann anordnen, daß die Ergebnisse aus sämt- | der E etllleiter Lad Ind ba Sruebnis tem Mert wah lausscusse et, itföfräfte, die au E Nei apräsibenten eingestellt werden. Da- | Verfahren bei dem von der Landgemeinde Succase im Land-. | rat Malmros in Reinfeld ist die nachgesuchte Dienstentlassung erstandstische getrennten Nebentischen ist Vorsorge dafür zu treffen, | lihen Wahlbezirken einer größeren Gemeinde oder auch eines ganzen vor. Stellt der Reich&wahlaus\{uß fest (endgültige C emittlun , daß h bóren nicht zu den Wahlkosten laufende Aufwendungen für freis Elbing auszuführenden, durch Erlaß der Preußischen mit Ruhegehalt erteilt. ¿ der Wahler seinen Stimmzettel unbeobachtet in den Umschlag zu Aarwaliggezirtes anan von der Gemeindebehörde oder der ein Anwärter mehr als die Hälfte aller gültigen Stimmen e Gehälter pes Bürobedürfnisse. Staatsregierung vom 16. September 1919 mit dem Ent- Der Landgerichtsrat Scho lz in Ratibor ist infolge seiner egen darm c 144 / L unteren rwaltungsbehörde gesammelt, zusammengestellt und in hat, Qs er diesen für gewählt. Soweit erforderlich, haben die Gemeinden di Vornahme ‘der | eignungsrecht aus8gestatteten Unternehmen zum Ausbau der Ernennung zum Regierungsrat im Reichsamt für deutsche Ein- e ein Abdruck des S über die Wahl des Reichspräsidenten, | einem Gesamtergebnisse dem Kreiswahlleiter gleichfalls auf shnellstem r Neichswahlleiter teilt das Ergebnis dem Reichsminister des Mahl und zur Feststellung des Wahlergebnisses Räume in gemeinde | Dorsstraße in Succase stattfindet. wanderung, Rückwanderung und Auswanderung aus dem hs Meicioahlgesees und Hiesos Deróeiuntag Nus, im, Ma | A E éwattlelte: stellt bis Ergebnisse: ous ollen Wablbazie? Eilan older Ante im Meichdanzeiger 1000 Stlaan lihen Anstalten und Gebäuden unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. | Berlin, den 30. September 1920. Justizdienste geschieden. é ellt die Ergebnisse aus allen Wahlbezirken die Stimmen solher Anwärter, welche weniger a mmen ¿ / L i

N 8 32. A (Gemeinden) zusamwien und teilt spätestens um 8 Uhr abends am Tage erhalten haben, als zersplittert in einer Summe ohne Nennung der iee S 67. ilt’ der Ort, an dem Die Preußische Staatsregierung. Perseyt sind: der Angen Mine s u P A

Die Stimmzettel müssen von weißem oder weißlihem Papier und | nah dem Wahltag dem Reichswahlleiter telephonish oder telegra» | Namen der Anwärter angegeben. Als Wohnort im Sinne der Verordnung Ne o Aufenthalt hat. Braun. Fischbeckl. Haenish. am Zehnhoff. Landgerichtsrat nah Frankfurt a. O., der Amige dürfen mit keinem Kennzeihen versehen sein; die Verwendung von | ——— der Wähler seinen Wohnsib oder seinen gewöhnlichen ufen Se Oeser. Stegerwald. Severing, Lüdemann. S h roeder aus Neustadt i. Westpr. als Landgerichtsrat nach Neu- Heitungspapier. ist zulässig, Die Stimmzettel sollen 9 : 12 Zentimeter | _ *) Die Anlage ist hier nicht abgedrudt. i oder wenige Wochen bemesscner oder nur geteg€ g :

#) Die Anlagen sind bier nit abgedruckt, Gia nur süx Tage