1920 / 262 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 18 Nov 1920 18:00:01 GMT) scan diff

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Deutscher Relchdanzeiger Preußischer Staatsanzeiger.

den Postanstalten und Zeitungsvertrieben für Gelb auch die Geschäftsstelle SW 48, Wilhelmstraße Einzelne Nummern kosten 1 ML

Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich 36 Mt. Alle Postanstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer

stabholer Ir. 32.

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und Staatsanzeigers. erlin SW 48, Wilhelmftraße ITr. 32.

Ir. 262. Reiczsbantgirotonto. Verlin, Donnerstag, den 18. November, Abends. Pottichetronto: Bertin41821. L920

Einzelnummern oder einzelne Beilagen werden nur gegen Barbezahlung oder vorherige Sinfendung des Betrages

einschließlich des Portos abgegeben.

e C T T

Jnhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich. Ernennungen 2c.

Exrequaturerteilung. G

Bekanntmachung, betreffend weitere Ausführungsbestimmungen | zu der Verordnung über die Außenhandelsfkontrolle vom E 1919. Abänderung des Ausfuhrabgaben- arifs. |

Bekanntmachungen, betreffend Genehmigungen zur Herstellung von Mischfutterarten. :

L ; nzeige, beireffend die Ausgabe der Nummer 221 des Reihs- Geseßblatts. s / as

Preuf:en.

Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.

Viehseuchenpolizeili e Anordnungen des Regierungspräsidenten | s O über den Grenzverkehr mit Vieh und Seflügel.

Aufhebung eines Handelsverbots. Handelsverbote.

| T O E E

Amtliches.

Deutsches Reich. j

Der Ministerialrat beim Reichspostministeriuum, Geheimer Oberpostrat, en Dr, Strecker ist zum Präsidenten are Telegraphentehnischen Reichsamts in Berlin ernannt | worden.

Am

Den Konsuln der Republik Columbien in Bremen Adolf Held und in Bremerhaven Heinrih Lindemeyer sowie dem Königlich spanischen Vizekon)ul in Bremen Hermann Conrad | Schütte ist namens des Neichs das Exequatur erteilt worden.

Bekanntmachung,

betreffend weitere AusführungSsbestimmungen zu

der Verordnung über die A i fanhaubelatóntvolle

vom 20. Dezember 1919. Abänderung des Aus- fuhrabgabentarifs.

Auf Grund der 88 9 und 12 der Ausführungsbestimmungen vom 8. April 1920 (RGBl. S. 500) zu der Lerorviiung über die Außenhandelskontrolle vom 20. Dezember 191 (RGBl. S. 2128) wird bestimmt :

Artikel 1.

Die nals\tebend aufgeführten Nummern des Ausfubrabgakbentarifs werden wie folgt geändert:

606 Maren, ganz oder teilweise aus Perlmutter oder Nach- -ahmungen davon, soweit sie nicht besonders aus: gen ommen sind oder durch die Verbindung mit an- deren Stoffen unter andere Nummern fallen: Knöpfe und andere Waren. . . . . - + e E,

(Fächer \. Nr. 532, Opern-, Ferngläser \. Nr. 757b, Perlmutter in ganzen Schalen, geschliffen oder poliert, auch mit Perlen, 605.) :

Photographische Linsen, ges{lifen und gefaßt, auch ge- färbt; photograpbishe Objektive, auch ungefaßte photographiscke Linsen sowie diese Waren aller Art . 3

Photographishe Apparate (Kamera usw.). . . . 0

Sprehmaschinen (Phonographen, Grammophone ufw.) eins{ließlid der mit ihnen in fester Verbindung stehenden elektrishen Maschinen, soweit sie nit ours ihre Verbindungen unter andere Nummern U a i o etio so, d

Milchentrahmungêmaschinen(-Zentrifugen, Separatoren) 0

Taschenuhren aus unedlen Metallen oder aus Legierungen unedler Metalle, auch vergoldet oder versilbert oder mit vergoldeten oder versilberten Rändern, Bügeln oder Knöpfen versehen; aus anderen Stoffen . .. 0

Taschenuhren aus unedlen Metallen oder aus Legierungen unedler Metalle, mit Gold oder Silber belegt C) s ans eris oe M U o soo

Uhrgehäuse zu Taschenuhren aus Silber oder aus un- edlen Metallen oder aus Legierungen unedler Metalle, mit Gold oder Silber belegt (plattiert) ._

Uhrgehäuse aus unedlen Metallen oder as Legierungen unedler Metalle, auch vergoldet oder versilbert oder mit vergoldeten oder versilberten Rändern, Bügeln oder Knöpfen versehen ; aus anderen Stoffen . . -

931 Ubhrwerke zu Taschenuhren, fertige, und Nohwerke ./. 0 932 Triebe und Unruhen (Balancen) aus Stahl! für _Taschenuhren; Teile von Taschenuhren (Uhrfurni- turen) aus unedlen Metallen oder aus Legierungen unedler Metalle, auch vergoldet, versilbert oder in Verbindung mit anderen Stoffen, soweit sie nicht

dadur unter andere Nummern fallen . „+0

T5Td

891b

906b 929c

930b

Teile von TasHenuhren (Uhrfurnituren) aus unedlen Metallen oder aus Legierungen unedler Metalle, mit

Gold oder Silber belegt (plattiert)) .......

936 Turmubren, au elektrische, und Teile von folcen, aus unedlen Metallen oder aus Legierungen unedler

Metalle, mit Ausnahme der nicht zugehörigen Ge-

L wihte und Ketten zu diesen... . ckd- 939 Mlaviere aller Art: mit einer Fabrikationsnummer vom 1 Apt 1920 B e e Wia ae s eb

R R E e ala a see aa s 9

Als sol&e erkennbare Teile von Klavieren aller Art,

mit Ausnahme der unter 940 genannten

Geigen, auch als solde erfennbare Teile davon Celli, Kontrabässe und andere Streichtonwerkzeuge, au als folde erkennbare Teile davon lc Zithern, au als solche erfennbare Teile davon . . . 941d Gitarren, Harfen, Mandolinen und andere Zupfton- werkzeuge, auch als folhe erkennbare Teil davon . . 942a 1 Fagotten, Flöten (außer den unter Nr. 942a 2 ge- nannten), Klarinetten, Oboen, englishe Hörner und andere in der Negel aus Holz bergestellte Blaston- werfzeuge (außer Okarina8), auch solche erfennbare Teile davon (außer den unter 942a 3 genannten) . 942a 2 FlIöten aus Holz mit nicht mehr als einer Klappe (Querpfeifen), auch solche erkennbare Teile davon . 942a 3 Blätter für Klarinetten und Saxophone, Röhren für Fagotten, Oboen, Sarrysophone. ...... 942b 1 Trompeten und andere Blastonwerkzeuge ‘aus Metall (außer Flôten aus Metall, Okarinas), au als solche erkennbare Teile davon (außer den unter Nrn. 942a 3 und b 8, 9 a: mit Ventilen, aber obne Zungen... .... 942b 2 H I Klappen, z. B. Saxophone, Oficleiden, Sarry- P L aae a eme e E a 942b 3 —: mit Zungen (auch mit Ventile)... ..

941a 941b

942b 4 —: obne Zungen, ohne Klappen und Ventile . . 0

942b 5 N aus Metall, auch als folchde erkennbare Teile avon 942b 6- Okarinas aus Stoffen aller Art, auch als sfolche er- kennbare Teile dave 942b 7 Blastonwerkzeuge, ankerweit nicht besonders genannt,

auch als solche erfennbare Teile davon . ...….« 0

942b 8 Ventile, einfache und zusammengeßetzte (Teile von Ton- werkzeugen der Nrn. 942b 1, 942b 3) 942b 9 Scalltrichter (Teile von Tonwerkzeugen der Nrn. 942b 1

943a

Po Ja s a A e C ie 670 0

Spielwerke (Spieldosenwerke) ohne Gehäuse bei einem Neingewichte des Stückes von 500 g oder darunter und als solche erkennbare Teile davon

Andere mecbanishe Spielwerke, nicht unter 943c fallend, fertige Spieldosen sowie Vorrichtungen zur mechani- {en Wiedergabe von Tonstüken (Phonola, Pianola usw):

mit einer Fabrikationsnummer vom 1. April 1920 ab

943b

andere G P o a d 1

Als solche erkennbare Teile von vorstehend genannten Spielwerken usw.; Musiknoten für mechanische Svielwerke oder für Vorrichtungen zur mechanischen FREDeNaNe von Tonstücken (Musikrollen, Noten- {eiben a0

943c Aristons, Drehoraeln, Orchestrions und andere ähnliche mecbanishe Spielwerke und als solche erkennbare Teile davon / Mundharmonikas, soweit fie nicht Kinderspielzeug sind, auch als solche erkennbare Teile davon / Ziebbarmonikas, soweit sie nicht Kinderspielzeug sind, aub als solche erkennbare Teile davon 944Cc Musikbecken, Tamtams, Gongs, auch als solche erkenn- bare Teile davon Trommeln, Pauken und Tonwerkzeuge, nicht besonders

genannt, au als solche erkennbare Teile davon .. 0

945 Saiten, abgepaßt : Drabtsaiten, nit ükbersponnen, auch poliert, ladiert oder mit unedlen Metallen oder Legierungen unedler Metalle beri t ie e L 946 Kinderspielzeug aller Art und Teile davon; auch Christ- Daum C Ca ea T

Artike 2, Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 20. November

1920 ab in Kraft. Berlin, den 16. November 1920. Der Reichswirtschaftsgminister. J. A.: von Le Suire. Der Reichsminister der Finanzen. A.: Fischer.

Bekanntmachung,

Auf Erund des 8 2 Abs. 2 der Verordnung über Misch- futter vom 8. April 1920 (RGEVl. S. 491) ist am

16. Oftober 1920 J.-Nr. V/4, M. 805 die Herstellung

folgender Mischfulterart genehmigt worden:

M. BroTmanns gewürzter kohlensaurer Futterkal „M. Brockmanns Zwergmarke“. Nährstoffgehalt: 0,58 % Feuchtigkeit, 5,09 9% Organisde Stoffe, : 94,33 % Anoraanische Stoffe. Handelsüblihe Bezeichnung der Gemengteile : Kohlensaurer Futterkalk, Fencbelpulver. Name des Herstellers: Vi. Brockmann, Chemische Fabrik m. b. H., Lipzig-Eutritzsch. Berlin, den 4. November 1920.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. A Niltas:

Bezeichnung:

Bekanntmachung.

Auf Grund des § 2 Abs. 2 der Verordnung über Misch- futter vom 8. April 1920 (RGBl. S. 491) ist am 16. Oktober 1920 J.-Nr. V /4. M. 290 die Herstellung folgender Mischfutterart genehmigt worden:

Bezeichnung : Miscbfutter. Nährstoffgehalt: 17,61 9/, Wasser. 15,17 9% Protein, 1,65 % Fett, 49,38 9% KRoblebydrate, 13,07 9% Robfaser, 3,12 9% Mineralstoffe. Handels8üblihe Bezeichnung der Gemengteile : Haferabfälle, Aerbohnen bezw. Erbsen Getrocknete Nübenschnigzel. Name des Herstellers : Firma Friedrih Jaacks fn Kiek.

Berlin, den 11. November 1920. Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. J A: Miklas.

Bekanntmachung.

Auf Grund des § 2 Abs. 2 der Verordnung über Misch- futter vom 8. April 1920 (RGBl. S. 491) is am 16. Oktober 1920 J.-Nr. V/4. M. 354 bie H erstellung folgender Mischfutterart genehmigt worden:

Bezeichnung: „Gewürzter kohlensaurer Futterkalk s marke S“. Nährstoffgehalt: reiner gemablener koblensaurer Kalk 96,69 9/0, / Drogenpulver (Fenchel) 3,64 9/4. Handelsüblihe Bezeichnung der Gemengteile : Staubfein gemahlener reiner kohlensaurer Kalk, Fenchel. Name des Herstellers: A. Sichtig, Chemische Fabrik und Seifen- werk in Plaue i. Thür. Berlin, den 13. November 1920.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. J Niklas.

Spezial«

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bekanntmachung des Reichskanzlers zur Fern- haltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. Sep- tember_ 1919 0 dev QUndlerin Frau Helene Kreissig, Dresd en- A. Tittmannstraße 41, der unmittel- bare und mittelbare Handel mit Brennstoffen mit Wirkung für das Neichsgebiet untersagt worden.

Dresden, am 12. November 1920.

Der Nat zu Dresden, Gewerbeamt B. Neichardt.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 2! des Reichs-Geseßblatts enthält unter

Nr. 7848 eine Bekanntmachung, betreffend die Vrozeße- ordnung des nah Artikel 304 des Friedensvertrags von Versailles errichteten Deutsch-Englischen Gemischten Schieds gerihts8hofs, vom 13. November 1990.

Berlin, den 15. November 1920.

Postzeitungsamt. Krüer.

Preufzen. Finanzministerium

Die Kataslerämter 8 ofen besezen.

und Sor lik d i

Ministerium des Innern.

Die Preußische Staatsregierung bat au GSuumd tes L W des Landesverwaltungsagesetes vom 30, Juli 1883 (Guitgiitrramnl.

S. 195) den Regierungsrat Dr. Graet in Oryein pin Strl

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