1920 / 263 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 19 Nov 1920 18:00:01 GMT) scan diff

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In der gestrigen Sizung bexiet der Landtag die Ab- änderung der Landtagswahlordnung vom 14. April 1919, die infolge der Abtrennung Südtirols notwendig ge- worden ist, und nahm das Gesez ohne längere Debatte in ¿weiter und dritter Lesung an. Der Berichterstatter Dr. S hu- macher erklärte bei diesér Gelegenheit u. a.:

Was wir denken, was wir hoffen, was wir fordern und immer fordern werden, wenn uns auch jeßt die ganze Welt zu #§erlassen scheint, das mögen die Trauerscleifen dort oben sagen, die bleiben werden, bis unferer Hoffnung Erfüllung und dem Lande sein Recht wird. (Beifall.) Namens der Südtiroler Abgeordneten dankte der Landesbauptmannstellvertreter Schmidt und gab der Hoffnung Ausdruck, daß die Zeit bald kommen werde, in der Süptirol wieder mit Nordtirol vereinigt sein werde.

Amtlich wird mitgeteilt, daß die Interalliierte Heeres- fontrollfommiffion kürzlih dem Bundesministerium für Aeußeres mitteilte, daß die technishe Form des am 20. November in Jnnsbruck beginnenden Scheibenschießens in gewissem Widerspruche zu Artikel 133 des Friedensvertrags von St. Germain stebe. Das Ministerium des Aeußern hat daraufhin die zuständigen Stellen ersuht, das Schüßenfest womöglich seines offiziellen Charakters zu entkleiden. Jn diesem Sinne erging au eine Antwort an die Kontrollkommisfion. Die Jnter- alliierte Kommission hat darauf geantwortet, daß nah der Sachlage kein Grund vorliege, die Aufgabe der Feierlichkeit zu fordern, daß sie aber hoffe, die Zentralregierung werde die Landesregierungen von Tirol und Vorarlberg auf die Be- stimmungen des Friecdensvertrags aufmann machen.

, Wie verlautet, beabsichtigt die sozialdemokratische Arbeiterschaft als Einspruch gegen die Ausrüstung der Tiroler Heimatwehren und um die Abhaltung des Landes\chießens der Heimatwehren zu verhindern, vom 18. d. M. 12 Uhr Nachts an den Verkehr auf allen Bahnstrecken stillzulegen.

Die Abstimmungskommission in Klagenfurt hat an die Bevölkerung des Abstimmungsgebiets eine Proklamation erlassen, în der die Tätigkeit der Mission als beendet erklärt wird, da nunmehr die Verwaltung der beiden Zonen des Abstimmungsgebiets in vollem Umfange auf die rechtmäßigen Gewalten der Republik Oesterrei übergehe.

Großbritannien und JFrland.

Das Kabinett hat Blättermeldungen zufolge bes{hloF}en, die Verhandlungen mit dem russischen Handelsdelegierten Krassin fortzuseßen, der gefragt werden wird, welhe Bürg- fchaften die Sowjetregierung für die Einstellung der bolsche- wistischen Propaganda geben kann. Man erwartet, daß die Sowjetregierung hierüber befriedigende Zusicherungen geben wird. Der diplomatische Berichterstatter des „Evening Standard“ hat erfahren, daß die englische Regierung dur Krassin ein Anerbieten der Sowjetregierung erhalten habe, nah dem diese bereit sei, die Schulden, auf deren Bezahlung die englische Ne- gierung dringt, auf eine Neihe von Jahren verteilt zu bezahlen.

Im Unterhause standen in der gestrigen Sißun verschiedene Anfragen auf der Tagesordnung. Qua Laut Bericht des „Wolffs{hen Telegraphenbliros" erklärte der Premierminister Lloyd George auf eine Anfrage, daß die gegen- rig im Schwarzen Meer befindlichen britishenSwiffe ih schon seit langem dort befänden. Gegenwärtig hätten fie die Auf- aabe, zu verhindern, daß Waffentransporte nah den türkisGen Häfen Kleinafiens gebracht würden. Ein Deputierter berührte das Gerücht, daß Deutschland zögere, seine Zulassung zum V ö"\kerbundenachzusucchen, weil es befürhte, einen abschlänigen Bescheid zu erhalten. Lloyd George erwiderte, daß dies niht die vom Reich3tag formuliterte Begründung sei, und fügte hinzu, daß ihm nicht bekannt sei, daß die französisle Megierung ihrem Vertreter in Genf bezünlih der Zulossung Deutschlands besondere Instruktionen erteilt Habe. Ueber die Wiederaufnahme der Handels- beziehungen mit Rußland erklärte Lloyd George, daß der Abkommensentwurf der russishen Regierung in einigen Tagen unterbreitet werden könne. Das Abkommen twerde áber erst tin Kraft treten, wenn alle gegen die englishen Kriegs- gefangenen eingegangenen Verpflihtnngen erfüllt seien. Auf verschiedene Irland betreffende Fragen antwortete Llovd orge, ie Lage heute bedeutend besser sei. Diese ntwort batte Protestrufe der irischen Deputierten zufolge. Kt Unterstaatssekretär für Irland Greenwood verlas ein ofument, in dem von Vergiftungsversuchen gegen Soldaten die Nede ist. Die trischen Deputierten protestierten und bezweifelten die Echtheit dieses Schriftstückes. Ueber die Haltung oßbritanniens und der Alliierten zur neuen Lage in Griechen- and sagte Lloyd George, es sei niht erwünscht, Fragen bezüglich er Wirkung der griehischen Wahlen auf die auswärtige Politik der ierten zu beantworten, bis die Lage sich weiter entwidckelt habe. Der Minister für Indien Montague erklärte, dem „Algemeen Handelsblad“ zufolge, im Unterhause, daß die Lage in Jndien „äußerst gefährlich“ sei.

Der Etxrekutivaus\{huß der englishen Nationalen Arbeiterpartei hat einen Beschluß angenommen, der verlangt, daß das Gesuch Oesterreichs und Bulgarièns um Auf- nahme in den Völkerbund gut aufgenommen werde und Maßnahmen getroffen würden, um auch Deutschland, Ruß- land und der Türkei den Beitritt zum Völkerbund zu ermög- lihen. Wie „Reuter“ ferner meldet, hat die Arbeiterpartei ein Manifest veröffentlicht, in dem sie energish für ihre Vorschläge zur Lösung der irishen Frage eintritt. Die Arbeiter- partei ist bereit, Jrland jede von ihm gewünschte Verfassung zu gewähren.

—‘Dex vormalige Schaßkanzler Mc Kenna erklärte in einem in London gehaltenen Vortrage über die inter- nationale Währung, die Welt stehe vor der Wahl zwischen Zahlungsunfähigkeit oder sofortiger Abrüstung. Von den Budgets zwölf europäischer Staaten wiesen in diesem Jahre elf einen Fehlbetrag auf. Der Völkerbund mit dem von ihm erhofften Frieden und den in Aussicht gestellten großen Ein- \shränkungen der Rüstungsausgaben, biete die einzige Hoffnur g für eine stabile Währung, einen blühenden internationalen Handel und völlige Erholung von den Verwüstungen des Krieges. Fraukreich.

Die Botschafterkonferenz nahm gestern Kenntnis von dem Bericht der internationalen Kommission für die Durch- führung der Volksgabstimmung in Oberschlesien und beschloß, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, daß die noch in Sataig befindlichen englisch-französishen Truppen demnächst die Stadt verlassen sollen. Es wurde eine [ar Denis britishe Kommission Gngesezt, um gemäß Artikel 107 des Friedensvertrages zwischen Polen und der Freien Stadt Danzig die Auseinandersezung in bezug auf die dem Deutschen Reiche oder deutschen Staaten gehörigen Güter vorzunehmen.

Gestern ist der zwishen Polen und der Stadt Danzig abgeschlossene Vertrag im Auftrage der polnischen Regierung von Paderewski unterzeichnet worden.

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Nach einer Meldung der „Agence Havas“ finden zwischen der britishen und französischen Regierung Besprechungen über die Haltung statt, die die beiden Re- gierungen gegenwber Griechenland einzunehmen gedenken. Es ist wahrscheinlih, daß die beiden Mächté eine gemeinsame Richtlinie festlegen und unter Umständen eine gemeinsame Erklärung abgeben werden.

__— Eine Anzahl Deputierter erschien vorgestern bei dem Ministerpräsidenten Leÿgues und verlangte die Aufhebung des Belagerungszustands in Tunis. Der Minister- präsident erklärte, die ihm zugegangenen Nachrichten gestatteten ihm nicht, dem Wunsche Folge zu leisten. Falls jedoch die den in Frrten ns A a Ls günstig

würden, werde er die Maßnahme aufheben im Jnteresse der Ruhe des Landes getroffen worden sei. i; P

Rußland.

Der Kommissar für auswärtige Angelegenheiten T\chit- serin hat ein Telegramm an Lord Curzon gerichtet, in dem er sagt, der Sowjetregierung sei aus verschiedenen Quellen die Nachricht zugegangen, daß die Absicht bestehe, englishe Schiffe zu benußen, um Wrangels Heer nebst allen Gütern, die Wrangel sich in Südrußland angeeignet habe, aus der Krim wegzuführen. Un- leugbar drücke die Teilnahme der britishen Marine an der Bewegung der Aufständischen, die gegen Rußland gekämpft hätten, cine feindlihe Haltung der britishen Re- gierung gegenüber der russishen Sowjetregierung und einen Bruch der Versicherungen aus, die die britische Regierung verschiedentlih gegeben habe. Dem „Daily Chronicle“ zufolge erklärte Tschitsherin ferner, daß eine Beseßung Batums dur britische Truppen als eine ernste Bedrohung der russischen Räterepublik aufgefaßt werden würde.

Laut Meldung des „Wolffschen Tetbguanboubaros. haben die Roten Truppen, die von zwei Seiten in die Krim eingedrungen find, die Zentralstation der Krim-Eisenbahn Dshankoi angegriffen und mit einer gewaltigen Beute in Besiß genommen.

Nach der „Associated Preß“ haben die Ukrainer Kiew und andere Städte geräumt und sih infolge der Offensive der Bolschewisten zurückgezogen. Y

Jtalien.

In der Kammer wurde vorgestern ein Antrag der Sozialisten beraten, der sih gegen die innere Politik der Negierung richtet. Der Ministerpräsident Giolitti wandte sih laut Bericht des „Wolffshen Telegraphenbüros“ in seiner Antwort gegen den Vorwurf, reaktionär zu sein, und erklärte, es gebe fein Land, das freier sei als Jtalien. Die geltenden Geseße müßten aber von allen befolgt werden. Die Regierung habe angeordnet, daß Ausschreitungen energisch unterdrüdckt würden. Der Aufstieg des Proletariats könne nur in Ueber- einstimmung mit allen Bürgern erfolgen. (Anhaltender Beifall.) Giolitti stellte sodann die Vertrauensfrage, Der Antrag der Sozialisten wurde darauf mit 202 gegen 83 Stimmen bei 23 Enthaltungen abgelehnt.

Belgien.

Das neue Ministerium ift laut Meldung des „„Wolsfschen Telegraphenbüros“ wie. folgt, zusammengeseßt: Vorfiß und Jnneres: Carton de Wiart (Kath.), Justiz: Vandervelde (S0), Auswärtiges: Jaspar (Kath.) Finanzen: Oberst Thennis, Wirtschaftsministerium sowie Ministerium für die verwüsteten Gebiete und die Kriegsshäden: Vandevyvere (Kath.), Kolonien: Fran (lib.), Eifenbahnen ein noch niht bekannter Liberaler, Kunst und Wissenschaft: De stree (Soz.), Ackerbau: Baron Ruzette (Kath.), Landes- verteidigung: Deveze (lib.), Industrie, Arbeit und Ver- flegung: Wauters (Soz.), Oeffentliche Arbeiten: Auseele

0z.

Die Kammer hat sh vorgestern vertagt.

Der Sozialistenkongreß hat fih vorgestern mit einer Mehrheit von etwa 100 000 Stimmen für eine Ueber- gangsperiode ausgesprochen, während der die Militärd ienst- zeit auf zehn Monate festgeseßt werden soll.

Schweiz.

Die Völkerbundsversammlung feßte gestern nah der Wahl des Bundespräsidenten Motta zum Ehren- präsidenten der ersten Völkerbundsversammlung die Aussprache Über den Bericht des Generalsekretariats des Völkerbuündes fort.

Wie „Wolffs Telegraphenbüro*" meldet, erftattete Nansen Bericht über- das Werk der Heimbeförderung der Kriegs- gefangenen, mit dessen Leitung er im Frühjahr durch den Bölkerbund betraut worden war. Es bandelte sich um die Hein!- schaffung von 250000 bis 300 000 Kriegsgefangenen aus den Ge- bieten des ehemaligen russischen Reiches, von denen \sich 40000 in Ostsibirien, 20000 im Kaukasus und in Turkestan und die Mehrzahl in Südrußland befänden. Nansen schilderte ein- gebend die großen finanziellen und teGnishen Hindernisse und teilte mit, daß nicht zulegt dank der loyalen und energischen Mit- arbeit der deutschen Behörden, aber auch dank der Hilfe der Sowjet- regierung, es gelungen fei, anstatt der erwarteten 100 000 bereits 180 000 Gefangene heimzuschaffen. Auf große Schwierigkeiten \toße namentlih „die Heimschaffung der in Ostsibirien befindlichen Ge- fangenen, insbesondere auch darum, weil die in Frage stehenden Negierungen, namentlich auch die Mittelmächte, niht die nötigen Mittel hätten, um die für die lange Reise notwendigen Schiffe zu liefern. Nansen teilte weiter mit, daß Pgenwatiia as íüInternationale Rote Kreuz auf sein Verlangen eine Delegation nah Südrußland entsende, um dort die beste Methode für die Durch- führung der Heimschaffung au dieser Unglücklichen'zu prüfen. Nansen {loß seine mit starkem Beifall aufgenommenen Darlegungen mit der Erklärung, daß die wirkliß6 große Lehre darin liege, daß der Völkerbund in Zukunft die Wiederkehr solher Katastrophen ver- hindere, die unvérmeidlich für die Menschheit die entseklichsten Leiden mit sich bringen.

Der Präsident Hymans teilte sodann die Namen der direkt von der Versammlung gewählten Vizepräsidenten mit. Gewählt wurden Fshii (Japan) mit 32, Karnebeek (Holland) mit 31, Pueyrredon (Argentinien) mit 28, Benesch (Tschecho-Slowakei) mit 26, Foster (Kanada) mit 22 und im zweiten Wahlgang Octavia (Brasilien) mit 22 Stimmen.

Der Völkerbundsrat hat die Vertreter von Litauen telegraphish ersucht, unverzüglih nah Genf zu kommen, wo der polnisch-litauische Konflikt (Wilna) so rasch wie möglich geregelt werden soll, Gestern abend gab der Völkerbundsrat folgende Mitteilung über die Danziger Frage aus:

Der Völkerbundsrat hat am 17, November den Bericht des Vicomte Ishii, Vertreters von Japan, genehmigt. Der durch dic Verfassunggebende Versammlung von Danzig ausgearbeitete Ver- -wurde von dem Vertreter Japans insbesondere

fassungsentwurf darauibin geprüft, ob die Verfassung keine zu Unordnungen, zu

mangelhaften Verwaltung, zur Anarchie: oder zu Mißachtung gegenüber den internationalen Verpflihtungea führende Punkte enthält. Der Vertreter Japans beantragte die S ng des Wortes „hanseatish in der amtlichen Bezeihnung der Freien Stadt Danzig. In der Spradenfrage soll im geen Artikel bestimmt werden, E die amtliche Tprache die deutsche ist, und daß die Geseß- gebung und ic Verwalkung dèm polnisch sprechenden Teile der Bevölkerung die Freiheit feiner nationalen Entwicklung verbürgen und ihm insbesondere den Gebrauch seiner Muttersprahe in den Schulen, in der inneren Verwaltung und vor den Gerichten sichern muß. Zu der Frage des Bürgerrechts, das der Völkerbund kein Interesse hat, in unangebraßter Weise aus- zudehnen oder zu beschränken, fordert der Rat, daß die Danziger Versammlung innerhalb kurzer Frist die Grundsäge eines Geseßentwurfs- mitteilt. Der Völkerbund, dem der Sh und die Garantie der Freien Stadt anvertraut is, behält si auch vor, von der Danziger Regierung authentische Mitteilungen über die ösffentlihen Angelegenheiten dieser Stadt zu verlangen. In militärischer Diafi@t darf die Stadt Danzig nit als Militär- oder Flottenbasis dienen, und zwar weder Befcstigungen errihten noch die Herstellung von Munition oder .Kriegsmaterial auf eigenem Gebiete gestatten, ohne vorher ‘und in jedem einzelnen Falle die Einwilligung des Völkerbundes erlangt zu haben. Im Falle eines Angriffs, ciner Bedrohung oder der Gefahr eines An- griffs gegen Danzig, obne daß dieser Angriff, diese Be- drohung oder die Gefahr eines Angriffs \sich auf das pol: nische Gebiet erstrett, wird der Völkerbundsrat, so weit es heute vorauszusehen ist, sch an Polen wenden, um von ihm eine bewaffnete Unterstüßung für die Ver- teidigung des Gebiets der Freien Stadt Danzig zu verlangen. Es wird von den Umständen abhängen, ob der Völkerbundsrat zu gleicher Zeit die Mit- wirkung anderer Mitglieder des Völkerbunds zu dem gleichen Zweck verlangen wird. Wenn Polen durch trgend cinen Staat entgegen dem Völkerbundsvertrag, angegriffen wird, wird der Völkerbundsrat \sich genötigt seben, die Mittel ins Auge zu fassen, um den Schuß der Freien Stadt gegen jeden Angriff zu sichern, der die Lätigkeit im Hafen der Stadt verhindern könnte, und es ist sehr wahrscheinlich, daß der Völker- bundsrat Polen ersuhen würde, dieses Schußrecht zu übernehmen, allein oder unter Mitwirkung anderer Staaten, die Mitglieder dés Völkerbundes sind. Der Schutz des Völkerbundes erstreckt si ebenso auch auf die Einfuhr von Munition und anderem Kriegsmaterial nach Polen während der Dauer der Feindseligkeiten. Die polnishe Regierung {eint demnach besonders geeignet, um eventuell vom Völkerbund das Mandat zur Sicherung der Ver- teidigung der Freien Stadt zu erhalten. Aber dieses Mändat darf niemals aus\ch{ließlich ihr übertragen werden, und es wird ihr nur Stragen werden können nah Erwägung der besonderen jeweiligen Umstände dur den Völkerbund selbst, um zu verhindern, daß der Völkerbund, der Beshüßer der Freien Stadt, in einem anderen Falle in einem internationalen Kampf Partei ergreifen müßte, als ihn die Bestimmungen des Völkerbundvertrags vorsehen.

Laut Völkerbundsvertrag wird der V ölkerbund inDanzig durch einen Oberkommissar vertreten. Sir Reginald Tower, provisorisher Oberkommissar, hat bereits bei seiner Er- nennung die Absicht ausgesprochen, sein Mandat als beendet zu be- traten, sobald die Freie Stadt konstituiert ist. Der Völkerbundsrat wird den Na(folger Sir Reginald Towers ernennen.

In der vorgestrigen Sißung des Völkerbundsrates teilte der

- argentinishe Vertreter Pueyrredon die zwishen Argentinien

und Deutschland in der V-Bootfrage gewechselten Noten mit und erklärte, daß Deutschland sein Versprechen, die inter- nationalen Völkerrehtsregeln zu befolgen, eingehalten habe. Die deutschen U-Boote hätten sogar entsprehend der gegebenen Zusage die argentinishen Schiffe in der Sperrzone respektiert.

Griechenland.

Das Kabinett seßt sich laut Meldung des ge Mde

Telegraphenbüros“ folgendermaßen zusammen: orsiß und Auswärtiges sowie vorübergehend Justiz: Rhallis, Kriegs- ministerium: Gunnaris, Finanzen: Kalogerovulos, Marine und vorübergehend Ernährung: Johannes Rhallífs, Inneres und vorläufig Verkehrswesen: Tseldaris, Unter- riht und vorläufig Sicherheitswesen: Zaim is, Wirtschaft und vorläufig Ackerbau: Mavromichalis.

Der Ministerpräsident Rhallis hat vorgestern dem Regenten den Eid geleistet und hierauf den Rücktritt des Regenten verlangt. Die anderen Kabinettsmitglieder werden der Königin Olga den Eid keisten. Der bisherige Minister- präsident Ven izelos ist an Bord der Jacht „Narcissus“ nah Nizza abgereist.

Die bisher vorliegenden Ergebnisse der Wahlen bei den Nrn open in Kleinasien haben den Anhängern von

enizelos einige Siße gebracht. Diese d damit, daß von den 368 Mandaten in der Kammer 150 bis 160 von ihnen beseßt werden können. Zu Ehren des Königs Konstantin finden in Athen Kundgebungen in allen Straßen statt, an denen sich auch Soldaten und Polizisten beteiligen.

Türkei.

Einer „Havasmeldung“ zufolge sind etwa zwanzig Schiffe, beladen mit Flüchtlingen und Kranken, aus der Krim in Konstantinopel eingetroffen. Nur die Kranken und Ver- wundeten, deren Zahl auf ungefähr 5000 geschäßt wird, dürfen landen. General Wrangel, der au in Konstantinopel einge troffen ist, hat die südslawishe Regierung um Unterbringung russisher Flüchtlinge und Soldaten ersucht.

Parlamentarische Nachrichten.

Dem Reichstag sind der Entwurf eines Gesetzes, betreffend Oberschlesien, und der Entwurf eines Ge- seßes zur beschleunigten Erhebung des Reics- notopfers und der Kriegsäbgabe vom Vermögens- zuwa s nebst Begründungen vorgelegt worden.

Ferner S dem Reichstag der Ae vis Geseßzes über den Erlaß von Verordnungen für die Zwecke der Ueber gangswirtschaft nebst Begründung zur Beschlußfassung zugegangen. : Der Entwurf entspricht inhaltliGch im wesentlichen den Reib?- gesezen über die vereinfahte Forrä der Gesepgebung für die Ñ ? der UVebevgangswirtschaft vom 17, April 1919 und 3. Auguik 1920. Das Geseg vom 17. April 1919 trat mit der Auf- lösung der Nationalversammlung außer Kraft, die Geltungs:er des Geseßes vom 3. August 1920 ist am ‘1. November ab- gelaufen. Die bei Erlaß des Gesczes vom 3. August 1920 auë- gesprohene Hoffnung, es möchte bis 1. November 1920 möglift die geiamte Kriegs- und Zwangswirtschaft becndet sein, hat sih, wie 2 der Begründung bemerft wird, während der faum dreimonatigen Gültig- keitsdauer dicses Gesehes nicht verwirklihzn lassen. Nach bei Fes stellun en des Reichôwirtshaftsministeriums ist ein erheblicher er Fes haftlihen Maßnahmen noch in Geltung, ein weiterer Teil ers im Abbau begriffen. Die spruns- haften Aenderungen der Wirtschaftélage lassen es au L den nächsten WVéeonaten mit Bestimmtheit

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en werden muß.

wägungen, die feinerzeit zum Erlasse des Gesehes vom 3. Au

1920 führten, sprechen auch dafür, die Geltungsdauer des Ges nunmebr jedenfalls bis zum nächsten Frühjahr zu verlängern. Wenn die Reichsregierung nicht ermächtigt würde, mit Zustimmung des Reichsrats und eines Ausschusses des Neichstags in bescleunigter Weise Maßnahmen zu treffen, so würde der vom Reichstag gewünschte iri Ag Krieg8wirtshaft ershwert, zum mindesten in vielen Fällen

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Endlich hat der Reichsminister der Finanzen dem Reichstag die Organisations pläne der R E E i

ie umfangreiße DrucksaGe (Nr. +862) h i Organisation der Neichsministerien in 13 Abs Hnitten : I T6 fanzler, Neichsministerium und Reihskanzlei; I. Reichsministerium des Auswärtigen, dem als besondere Abteilung die Presseabteilung der " Reichs- regierung angegliedert ist; : eichs8ministerium des Innern mit 4 Abteilungen, von denen die dritte Aufbau und Ausgestaltung des Schulwesens und allgemeine Kulturangelegenheiten bear eitet; IV. Reichswirtschafts- ministerium, in d Fachabteilungen und eine besondere, sogenannte Verwaltungsabteilung \ich gliedernd, mit den folgenden nach- geordneten Stellen : 1. Vorläufiger Reiswirtschaftsrat, 2. Reics- \ciffsvermessungêamt, 3. Statistisches Reichsamt, 4. Reichsanstalt für Maß und Gewicht, 5. Neichsaufsichtsamt für drivatversicherung, 6. Neich8wirtschaft8gericht, 7. Reichskommissar für Aus- und Einfuhr- bewilligung, 8. Reichskommissar für die Kohlenverteilung, 9. Gut- ahterkommission für Shuhwarenpreise, 10. Reihskommissar für die Bewirtschaftung eiferner Flaschen, 11. Neichskommissar für Metall- wirtschaft, 12. Reichsstelle für Zement, 13. Sozialisierungskommission ; V. Reihsarbeitsministerium mit einer Zentralabteilung, 6 Fachabteilungen und folgenden nageordneten Stellen: 1. Reichsversicherungsamt, 2. Reichsmilitärversorgungsgericht, 3. Reichs- amt für Arbeitsvermittlung, 4. Zentralversorgungskasse, 5. Landes- dienststellen für das Renten- und das ärztliche Versorgungswesen in Myhern, Sachsen und Württemberg, 6. Hauptversorgungsämter, 7. D L ego ing tehörbei, 8. Versorgungsämter, 9. Versorgungs- kfrankenhäuser, 10. Kaiser Wilhelms-Akademie für ärztlich-soziales Versorgungswesen, 11. Zentraleinkaufsstelle für orthopädische Versorgung, 12, Beschaffungsstellen für künstliche Glieder, 13. Krankenbuchlager, 14. Reichsversiherungsanstalt für Angestellte, 15. Oberschied8gericht für Angestelltenversiherung und 16. Ständige Ausstellung für Ar- beiterwoblfahrt; VI. Neichswehrministerium, das si in Heereskeitung und -verwaltung und Admiralität gliedert; VIT. Reichs - ustizministerium mit zwei Abteilungen und den

iden nageordneten Stellen: 1. Reichsgeriht. und 2. Reichs- patentamt; VIIL. Reihs\chaßministerium mit 8 Ab- teilungen; IX. Neichsverkehrsministerium mit der Cisenbahnabteilung, der Abteilung für Wasserstraßen und der Abteilung für Luft- und Kraftfahrwesen; X. Reichs- ministerium für Ernährung und Landwirt- \chaft mit 6 Abteilungen und folgenden nackgeordneten Stellen : 1. Veberwahungsstelle für Ammoniakdünger und phosphorsäurechaltige Düngemittel, 2. Reichsgetreidestelle, Verwaltungsabteilung, 3. Reichs- fartoffelstelle, Verwaltungsabteilung, 4. Reichsberteilungsstelle für Nährmittel und Eier, 5. Reichsstelle für- Speisefette, Verwaltungs- abteilung, und 6. Reichs\telle für die Versorgung mit Vich und Fleisch (Reichsfleisch\telle), Verwaltungsabteilung; X1. Reichsfinanz- ministerium mit neun Abteilungen und folgenden nachgeordneten Stellen: 1. Reichsabwicklungsamt, 2. Reihsmonopolamt für Branntwein, 3. Landesfinanzämter, 4. Reichsfinanzhof, 5. Reichsfinanzzeugamt, 6. Tech- nische Prüfungsstelle, T Deutsche Kriegslastentkommission, 8. Stelle für ausländishe Wertpapiere, 9. Friedensvertragabrehnungsstelle ; X11. Reichs8ministerium für Wiederaufbau mit 10 nahgeordneten Stellen: 1. Reichskommissar zur Ausführung von Aufbauarbeiten in den / zerstörten Gebieten, 2. Reichs- rüdlieferungskommission, Kommissar für die Rükführung von Eisenbahnmaterial, 4. Deutsche Kohlenkommission in Essen, 5. NReichsentschädigungskommission, 6. Treuhänder für das feindliche Vermögen, 7, NReichskommissar für die Liquidation aus- Ündisher Unternehmungen, 8. Neichsausgleid;8amt, 9. Neichsausf{uß für den Wiederaufbau der Handelsflotte und 10. Neichskommissar für Auslandsshäden; XII1. Neihspostministerium mit 7 Ab- teilungen (nachgeordnete Stellen : das Telcgrapbentehnishe Neichsauit, die Oberpostdirektionen, die Post, Telegraphen- und Fernsprech- anstalten) und Reichsdrudckere i, die sich in 6 Abteilungen gegliedert.

Sm Produktionskreditaus\{Guß des Reichs- wirtschaftsrats fand, wie das „Nachrichtenbüro des Vereins deutsher Zeitungsverleger“ berichtet, am 16. d. M., nachdem in der vorausgegangenen Sißung die Sachverständigen über die Kredit- fragen gehört worden waren, etne nterne Aussprache über die Kreditbedürfnisfrage statt. Von einem Vertreter der In- dustriegruppe wurde ein Aeg, des Inhalts gestellt, daß die Banken dem Keditbedürfnis nit in seinem heutigen Umfange und auf die Dauer genügen könnten, und daß es notwendig fei, {on jeßt vorbereitende Maßnahmen in Anlehnung an die bestehenden Geldinstitute in die Wege zu leiten. Die ua über diesen Antrag wurde indessen ausgeseßt, da eine Denk rift der Reichsbank über diese Fragen dem Neichswirtshaftsrat noch nit vorliege. Der Aus\huß vertagte fich mit der Entschließung, das Reichswirtschafts- ministerium zunächst um Vorlegung dieser Denkschrift binnen kürzester Frist zu ersuchen.

Statistik und Volkswirtschaft.

den gegenwärtigen Stand der L: Dad E ie Reichs idestelle folgende Angaben : i in Su an 4 A ; é id | sind bis zum 6. November von ihr erfaßt, d. Y. bei den Mühlen der Reichsgetreidestelle abgeladen : a) an Brotgetreide. - e 620 938b, an Roggen 379 086 t, an Weizen 241 28 t, b) an Gerste 199 956 t.

S E. §0 T0 A D. T @ E P

Mieviel Getreide die selbsiwirtschaftenden Kommunalverbände erfaßt

i ichs i i äßt diese haben, is der Reichégetreidestelle nicht bekannt. Man {äßt die! Menge auf 1,2 Million Tonnen, da sih der weitaus gröle el zweifellos bereits stärker eingedeckt hat, als es nah den Vorschristen der Neichsgetreidestelle zulässig E E A

s d Einfuhrprogramm, 2,5 Millionen Lo us- la In ¿Fx atb e l oiblicglich von Streckungsmais, wurden bisher

902 000 & gefauft. Davon find j in Deutschland bereits eingetroffen 408 244 t \{hwimmend nach festländischen Häfen . 4 00 odd

abzuladen noch ab Ueberseechäfen . . « « 305 5 L

X

Die Einfuhrgesellschaft muß demna noch etwa 1,6 Million

Aus Hn. j Ï E E E et T A epéstunb der Reichsgetreidestelle bezifferte sich nach der leßten Bestandsaufnahme vom 30. Oktober, în iener umgereGnet, auf rund 363000 t, darunter rund 2d

E treidestell vers den Kommunalver

i er Neichsgetreidestelle zu versorgenden 1 er- Ri R Mimtlich bis zum 15. November versorgt. Von is Bedarf dieser Kommunalverbände für die Zeit vom 16. November bis 15. Dezember sind außerdem bereits etwa 100 000 b S bei einem Monatsbedarf von 210 000 t Getreide. Unter Zugrunde. legung eines inländischen Tageseingangs von rund 2000 t, woLel 8 einer Steigerung der Ablieferungen nach Beendigung der yer li bestellung vom 1. Dezember an gerechnet wird, würde (ie us: gegenwärtige Bestand bis zum 31. Dezember bei 45 Arbeits

i » sfichtliche tagen um 90000 t vermehren, Dazu treten voraussiht e Tageseingänge an Auslandsgetreide von bestenfalls 10 000 t, 10 daß sh am 1. De sbäpangeweise ein Bestand von rund 950 000

ergeben würde. Für die reîne Brotverforgung bis Ende Dezember werden noch 210 000 t benötigt, so daß nach Abzug einer weiteren Menge von 200 000 t als Bewegungsbestand am 31. Dezember vor- ausfichtlich noch 540 000 t verfügbar bleiben würden. Dieser Be- stand würde die weitere Durhhaltung der reinen Brotversorgung bis Mitte Maäârz gewährleisten. Der Bedarf für Zwecke der reinen Brotverforgung für die Zeit vom 16. März bis 15. August beträgt bei Berücksichtigung des Umstands, daß im leßten Teil des Ernte- jahres cine größere Zahl von selbstwirtshaftenden Kommunalverbänden zu\ußbedür ig wird, monatlich 250000 t, zusammen also für

Monate 1250 000 t. Demgegenüber stehen an programmäßiger Auslandêcinfuhr für die Zeit nah dem 31. Dezember noch 1,6 Mil- lion Tonnen, so daß nah DeckXung des Bedarfs für die reine Brotversorgung noch rund 350 000 t Auslandêgetreide verfügbar werden. Dazu kommen die Inlandseingänge für die Zeit nah dem 31. Dezember, die zahlenmäßig augenblicklich um fo weniger genau P schäßen sind, _ als das Ablieferungssoll der einzelnen Kommunalver- ände zahlenmäßig noch nit genau feststeht. Geht man davon aus, daß das Gefamtablieferungsfoll in diesem Jahre höchstens vielleicht 1 500 000 & Brotgetreide betragen wird, und nimmt man ferner nach den Erfahrungen der Vorjahre an, daß dieses Soll bestenfalls s durds{nittlich 80% erfüllt werden wird, so würden an inländi- hen Eingängen für dic Zeit nah dem 31. Dezember noch rund ) b zu erwarten fein. Es wären also in diesem Falle mit den 390 000 t Auslondsgetreide zusammen noch 850000 t Getreide verfügbar, die für die Bedürfnisse des Heeres, der Nährmittelbetriebe, Abgabe von Kochmehl und zur Lieferung von Streckungsmitteln an die selbstwirtshaftenden Kommunalverbände Verwendung finden müssen. Der volle Bedarf für diese Zwette beträgt für die noch in Frage kommenden 9 Monate rund 1,4 Mil- lion Tonnen, so daß noch rund 550000 t fehlen würden. Diese Fehlmenge müßte, soweit sie nit etwa dur@ Mebreingänge aus dem Inland gedeckt werden kann, dur vermehrte Einfuhr beschafft werden, oder es müßte, wenn leßteres nicht möglich ist, der Bedarf für die erwähnten Zwedte entsprechend gekürzt, insbesondere also in erster Linie die Abgabe von Kohmehl wieder eingestellt werden.

Für die bisher in diesem Wirtschaftsjahre eingekquften Mengen Auslandsgetreide von 900 000 t sind bei Zußilfenahme der Spar- vorschüsse die erforderlichen Mittel bis auf einen verhältnismäßig geringen Betrag gedeckt. Für die weiteren Käufe fehlt dagegen bis jeßt noch jede Deckung. Die Erfüllung des Einfuhrprogramms in der vorgeschenen Gefamthöhe von 2,5 Millionen Tonnen ist aber nur bei rechtzeitiger Bereitstellung der nötigen Devisen möglich.

Der Preis für das bisher eingekaufte Auslandsgetreide schwankte zwischen 4000 und 7000 Á für die Tonne. Zurzeit kostet die Tonne Auslandsgetreide durchs{nittlich 7500 Æ Wenn sich die Valuta nicht bessert, würde si der erforderlilGße Gesamtgeldbedarf für die noch zu kaufenden 1,6 Million Tonnen Auslandsgetreide auf 12 Milliarden Mark stellen.

Arbeitsstreitigkeiten.

Dem Ausstand der Berliner Wohnhauspyförtner werden sich nunmehr die Geshäftshauspförtner anschließen. In einer am Mittwoch abgehaltenen Versammlung des Deutschen Portierverbands ergab sich bei der Abstimmung gegen wenige Stimmen der Beschluß, am Montag geschlossen tn den Ausstand zutreten. An diesem Tage sollen sih sämtlide Geschäfts- und Industriehauspförtner, Fahrstuhlführer, Heizer und Maschinisten aus den Betrieben fernhalten, in denen niht ihre Forderungen be- willigt sind.

Aus Kattowiß wird dem „W. T. B.“ gemeldet: Das Bezirkskartell der Freien Gewerkschaften Ober- \chlesiens hat sich mit den Forderungen der Eifen- bahner beshäftigt und die Beschaffungszulage für die Eisenbahner abgelebnt, jedoch in einer Ent \ch E un g ausgesprochen, daß die Cisenbahner geldlih nit s{chlechter stehen jollen, als die Arbeiter- an der Großindustrie. Das Kartell verwirft jeden Teilausfstand,

olange nit der ganze Instanzenweg beschritten ist, und hält es für seine R an - den zuständigen Stellen für die Forderungen der Eisenbahner, soweit sie berechtigt sind, tatkräftig einzutreten.

Die neuen ‘Lohnverhandlungen in der Saar- industrie sind als gesheitert anzusehen. Der Anbeitgeber- verband lehnte, wie „W. T. B.“ aus Saarbrüdcken erfährt, gestern die Auszahlung des Lobnausgleichs für den Monat November ab und ließ zu Beginn der Verhandlungen mit den Arbeitnehmer- organisationen erklären, daß die Saarwerke infolge der überraschendenVer- s{iebung der Valuta in den leßten Tagen heute niht abschließen könnten. Ob die Entlohnung in Franken ausgezahlt werde, sei durhaus unwihtig. Es würden aber unter allen Umständen so rechtzeitig neue Ver- handlungen stattfinden, daß die weiteren Lohnverhältnisse der Arbeiter- schaft am 1. Dezember geregelt seien. Nah etwa zweistündiger Aussprache stimmten die Vertreter der Arbeiterorganisationen diesem Vorschlage zu. Die neuen Verhandlungen sind auf den 30. November anberaumt.

Nach einer vom „W. T. B," übermittelten Meldung des dänischen Blattes „Politiken“ aus Christiania werden, da die Lohnforderungen der Arbeiter des Städtischen Kranken- hauses abgelehnt worden sind, die Arbeiter des städtifchen Elektrizitäts- und Gaswerks vom Sonnabend ab in einen Sympathieausstand eintreten.

Wohlfahrtsvflege.

Nach einer Meldung von „W. T. B.“ aus Stockholm wird an das Uebergangslager in Narwa, wohin das \chwe- dishe Rote Kreuz bereits Waren im Werte von rund 100 000 Kronen gesandt hat, am Sonnabend eine neue Sendung im Werte von etwa 140 000 Kronen abgehen, und in einiger Zeit folgt eine weitere im Werte von etwa 60000 Kronen. Vie Sendungen sollen teils im Uebergangslager an Kriegsgefangene im Baltikunt, teils in Verbindung mit der Nansen-Hilfe dur Abgesandte des \{chwedischen Noten Kreuzes unter den Kriegsgesangenen in Sibirien verteilt werden.

Literatur.

andausgabe der Reihsabgabenordnung vom 13. 4 ember 1919 mit Erläuterungen von Regierungs- D, Ludwig Buck und Dr. Rudolf Lucas, Nechts- anwälten in Düsseldorf. X. und 683 Seiten, Berlin, Industrie verlag Spaeth u. Linde. Gebunden 32 M. Vie Neichsabgaben- ordnung enthält neben Vorschriften über die Organisation der Steuer- behörden allgemeine Grundsäße, die für die Besteuerung und das Verfahren in Steuersahen gelten, sowie Bestimmungen über das Steuerstrafrecht und das Steuerstrafverfahren und stellt die gesamte Tätigkeit der Steuerbehörden auf eine neue Grundlage, a schafft eigentli erst die Grundlage, auf der dur Rechtsprehung, Wissen- saft und Praxis nun der Bau des neuen Steuerrechts errichtet werden soll. Jhre genaue Kenntnis, insbesondere die der im zweiten und dritten Teil der Reich8abgabenordnung getroffenen einheitlichen Regelung des Ermittelungs- und Fes sep er ens, i Be- wertung der für die Besteuecung in etracht fommenden Besißteile, namentlih der Grundstüde, der Vaung, dritter Personen, der Ver- jährung, der Erstattungsansprüche, der Rechtsmittel (Einspruh, Be- rufung, Beschwerde, Anfechtung), der Beitreibung der Steuern, der Strafen zah des Strafverfahrens ist für die Mitglieder der die ver-

zi Steueraeseße ausfu l _auc fis E iCtem von Nußen. In des vorliegenden Handausgabe

i i ie nit so einfach abgefaßt werden at bie Reichtabgabena eung, e na an ohne is ver-

rat a.

fonnte, baß alle ihre Dessiande sind, dieses verwictelte Rechtögebiet |

ändli ä die außerstande sind, di ielt e a Beciieuen (0 leh kein Teilen eine erste gründlihere Erläute-

die die Geseßesmaterialien erschöpfend verwertet, den E zelnen Paragraphen bestehenden Zusammenhana auf- deckt und dem das Buch benußenden Steuerbeamten und Steuer- pflihtigen es erleichtert, sih in dem weitschihtig®n Gesetzeswerk zu- rechtzufinden. Da der Geseßgeber in den Hauptteilen der Reichsab-

fübrenden Behörden unerläßlich, aber auch | st ) ) ] n l | der Steuergeseße. Es gibt daher keine für alle Steuergeseßc zugleich

| maßgebende Steuerbilanz.

agabenordnung das, was die bisherigen Steuergeseke an mehr oder minder gemeinsamen Vorschriften enthielten, unter Avsgestaltung der bisher meist sehr kurz gehaltenen Bestimmungen zu cinem um- fassêénden Steuerrechtsbuch von 463 Paragraphen zujammen- gefaßt hat, haben vielfach Grundsähe, die in zu fruheren Steuergeseßen ergangenen Ausführungsanweisungen und obetst- rihterlihen Entscheidungen niodergelegt sind, für die Reichs- abgabenordnung ihre Bedeutung behalten. Sie findet man bci deren Erläuterung mitverwertet. Ebenso haben die Verfasser die bei Anwendung der materiellen Vorschriften der Neichsabgabenordnung zu berüdcksihtigenden Bestimmungen des Bürgerlichen Gesebbuhs und anderer Gesetze herangezogen. Anhangsweise sind die Verordnung zur Einführung der Reichsabgabenordnung, die eine authentische Inter- pretation derselben enthaltende allgemeine Verfügung des cis ministers der Finanzen über das Inkrafttreten der Neichsabgabens- ordnung für den Bereich der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen einschließli der Erbschaftssteuer, für den Bereich der Um- saßsteuer und der Verkehrssteuern (Stempelsteuern, Grunderwerb- steuer, Besteuerung des Personen- und Güterverkehrs), die besondere Verfügung des Reichsfinanzministers über das Jnkrafttreten der Neichsabgabenordnung für den Bereich der Erbschaftsfteuer und die Verordnung über Erleichterungen der Anzeigepfli®t der Banken, Sparkassen und fonstigen Geldinstitute nah § 189 der Neichsab- gabenordnung beigefügt. Da die Bestimmungen diefes Gesetzbuchs als Grundlage für das gesamte materielle und formelle Neht der neuen Steuergeseße bei der Veranlagung und Erhebung jeder Neichs- steuer zu beahten sind, wird der vorliegende Handkommentax, deÿen Benukung ein- ausführlihes Sachregister erleichtert, dem Steuere beamten wie dem Steuerpflichtigen glei willkommen fein.

Gesetz über das8Reichsnotopfer vom 31. Dezem- ber 1919 mit den Ausführungsvorschriften, den Bewertungsarund- sößen und dem Ausgleichébesteuerungsgeseße, erläutert von Dr. Mar Lion, Rechtsanwalt beim Kammergeriht, XXXII und 519 Seiten. Berlin, Verlag von Franz Vahlen. Geb. 36 , Das Reichsönot- opfergeseß, das die größte Abgabe fordert, die Deutsland je erfahren hat, erfaßt das gesamte am 31. Dezember 1919 vorhandene Ver- mögen der Einzelpersonen und Gesellschaften, gleihviel, wann und auf welche Weise es erworben wurde. Die subjektive Steuxr- pflicht ist in den §8 2 f. weit über den Kreis derjenigen Personen hinaus geregelt, die bisher, von der Vermögensbesteuerung be- troffen worden sind. Namentlih sei auf die Ziffern 4—b des 8 2 hingewiesen, durch die alle juristishen Personen des öffentlichen und privaten Rechtes, aber auch die nih6t rechtsfähigen Personen- vereinigungen und Vermögen8massen, ferner sämtlihe Formen ter handelsrechtlihen Erwerbsgesellshaften herangezogen werden. Bei der Negelung der objektiven e E at sih das Geseß im großen und ganzen an die Vorbilder des Wehrbeitrags und der Besißsteuern anges{lossen unter Aufnahme einiger Bestimmungen aus der Zeit der Kriegssteuergeseßke. Insbesondere bestimmt si der Kreis des steuerbaren Vermögens im wesentliben nach den bisher gewohnten Grundsäßen. Aber selbst da, wo das Geseß sh eng an frühere Vorschriften ans(ließt, erhalten die \teuerre{tlichen Probleme bei dem Wesen des Reichsnotopfers als einer großen Vermögens- abgabe vielfa eine neue Tragweite und Beleuhtung. Die Schwierig- keiten, die die Geseßesvorschriften bei ihrer Auslegung bieten, ver- mehren sih bei den Bestimmungen, die von der Nationalversammlung im leßten Augenblick, meist ohne Erörterung, eingefügt worden sind und guten geseßgeberishen Gedanken in \{chwerverständlidber Fassung Ausdruck geben. Der durch zahlreihe Arbeiten auf dem Gebiete des Steuerrehts bekanntgewordene Verfasser des hier angezeigten Kom- mentars untersuht überall den steuerrechtlihen Kern der Vorschriften und baut darauf die Ausleaung auf. Hierbei unterzieht er auc die herkömmlichen Grundbegriffe der Vermögensbesteuerung einer kriti- \hen Erörterung unter Anführung der wichtigsten Ergebnisse der Nechtsprehung, Tut bei eingehender Durcbarbeitung jener Fragen, die niht {hon dem bisberigen Steuerreht eigen und von Literatur und Rechtsprehung gelöst sind, sondern hier erstmals auftaucben, die systematischen steuerre&tlihen Grundlagen zu gewinnen und ges langt vielfah zu neuen, für die Steuerpflihßtigen bedeutsamen Ge- sihtspunkten. Es Fei hier insbesondere verwiesen auf die Ausfühs- rungen über die nicht beschränkte und die beschränkte Steuerpflicht (zu §S 2, 3, 16), über die Steuerpfliht der mcht rechtsfähigen Vers mögensmassen (zu § 2 Ziff. 6), über die Grundeinteilung des steuere baren Vermögens (zu & 6), über den mehrfachen Beariff des Bes trieb8vermögens (zu 6, 8), über die Bilanz (zu 88 8, 17 ff. 22 f, 99, 96 f), über die Steuerpfliht der Erwerbsgesellshaften (zu § 17), über die Tilgunasrente (nach § 31) und den Reichsnots- zins (nah §8 33). Einen sehr starken Einfluß auf das Notovfer übt das Geseß über die steuerlibhe Behandlung der im Reichsaus- gleih8geseß und im Enteignungsgeseß geregelten Ansprücbe und Ver- bindlichkeiten (Ausagleichsbesteuerungsaeseß) aus; seine widtigen Be- stimmungen findet man in einem Anhang zu § 22 im Kommentar wiedergegeben und erläutert. Am Schluß des Werkes sind noch an- hangêweise der Wortlaut der Ausführungsvorschriften nebst Hilfstafel zur Berehnung des Neichsnotopfers, die vom Reichsfinanzminister veröffentlichten, als kurze Belehrung der Steuerbehörden si dar- stellenden „Grundsäße für die Wertermittlung nab dem Neichsnot- opfergescß“ und eine vergleihende Uebersiht über die Bestimmungen dieses Geseßes und der NReichsabgabenordnung, die mit Vorschriften anderer Gesecße weitgehend übereinstimmen, beigefügt. Das Werk, dessen Benußung besonders ein sehr ausführlihes Inhaltsverzeihnis erleihtert, wird sich als wertvolles Hilfsmittel erweisen bei der Sieuererklärung und im weiteren Verfahren, namentlich aub bei der Einlegung von Rechtsmitteln, bei den vielfahen künftigen Aende- rungen der Veranlagung wie bei der Wahl zwischen den verschiedenen Entrichtungsarten, durch deren Schaffung der Gesetzgeber die Durh- führung des Geseßes für die privaten Wirtschaften und für die Reichs- wirtschaft zu etleihtern suchte.

Die Steuerbilanz nah dem Einkommensteuergeseß, dem Körperschafts\teuergeseß, dem alten und neuen Besißsteuergeseß, dem Geseß über eine außerordentlihe Abgabe vom Verinögenszurwachs und dem Geseß, betr. das Neichsnotopfer. Von Dr. Feltx Moos, Rechtsanwalt und Syndikus in Frankfurt-Oberursel. XV und 231 Seiten. Industrieverlag Spaeth u. Linde, Berlin. Geb. 18 M. Bei der Veranlagung des gewerblihen Einkommens und Ver- mögens eines größeren Geschäftsbetriebes is die Steuerverwaltung darauf angewiesen, die Bilanz ihr, zugrunde zu legen. Sie kann aber die kaufmännische Bilanz nicht unverändert gelten lassen, weil ter Kaufmann aus der Bilanz etwas anderes ablesen will als die Steuer- behörde. Der Kaufmann will aus der Bilanz in erster Linie die wirtschaftlihe Sicherheit und das Gedeihen seines Unternehmens feststellen; deshalb ist für ihn das wichtigste Erfordernis der Bilanz daß sie nah „soliden“ Grundsäßen aufgestellt ist. Streng verpönt ist von seinem Standpunkt aus die Ueberbewertung von Vermögens- teilen, dagegen erlaubt und ein Zeichen vorsihtiger Geschäftsführung

| die Ansammlung stiller Reserven durh Minderbewertung von Waren,

Wertabschreibungen u. dergl. Die Steuerbehörde muß Bilanz- wahrheit nah der anderen Richtung verlangen: Für sie ist die Unter- bewertung und Verkleinerung des Geschäftsgewinns der größte Fehler; ridtig ist für sie die Bilanz dann, wenn si" aus ihr Geschäftsgewinn und -vermögen unverkürzt ergeben. Um die kaufmännishen Bilanzen mit den steuerrechtlihen Grundsäßen in Einklang zu bringen, geben einzelne Steuergeseße bestimmte Vorschriften, inwieweit die kauf- männishe Bilanz als alltonzgrue tage anzuerkennen, was hinzu- zurehnen ist und was abgezogen werden kann. Die Berechnung des steuerpflichtigen Geschäfts8aewinns und -vermögens auf Grund der kaufmännisden Bilanz pflegt „Steuerbilanz“ genannt zu werden. Die \teuerrehtlihen Abweichungen sind verschieden je na dent Zweck

i Insbesondere entstehen daraus grund- säßlihe Verschiedenheiten, daß für die eine Steuer die Steuerbehörde aus der Bilanz den rihtigen Stand des Geschäftsvermögens ent- nehmen will, während für andere Steuern die Höhe des in der Bilanz ausgewiesenen Vermögens nur von mittelbarer Bedeutung ist und es vornehml¡ch auf die rihtige Erfassung des Ertrags ankommt. Es kann daber notwendig werden, außer der kaufmännischen Bilanz mehrere Steuerbilanzen für die verschiedenen Steuererklärungen aufzustellen. Jn dem vorliegenden Buche von Rechtsanwalt Vêoos