1920 / 264 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 20 Nov 1920 18:00:01 GMT) scan diff

Was die Ausführungen des Herrn Abg. Herß anlangt über die Auffassung der Städte über die kommende Preissenkung, \o kann ih dem nit zustimmen. Er meint, den Städten war damals nicht bekannt, daß die Aufhebung der Fleishzwangswirtshaft kommen würde, und sie konnten infolgedessen berehtigterweise mit einer Senkung der Preise kalkulieren. Jh glaube, das trifft niht zu, denn die Aufhebung der Fleishzwangswirtshaft hat nur einen Einfluß, aber niht den entscheidenden, auf dem in Rede stehenden Gebiete. Unter Berücksichtigung der Friedensverhältnisse darf angenommen werden, daß die diesjährige Kartoffelernte zur Befriedigung des Kartoffel- bedarfs für Speisezwedke durhaus ausreiht. (Widerspruch und Zu- rufe von den Sozialdemokraten.)

Was nun die Ausführungen des Herrn Abgeordneten Dietrich anlangt über den Mißgriff bei Lieferungsverträgen, so habe ih ihn dahin verstanden, daß es ein Nachteil war, daß die Städte die An- meldungen, die ihnen möglich waren im Nahmen der Verordnung, niht gemaht haben. Das is meine Auffassung. Ich habe schon in meinen leßten Ausführungen im Plenum zum Ausdruck gebracht und darf es an dieser Stelle mit allem Nahdruck wiederholen: wäre damals von der Verordnung, die nach reiflicher Prüfung und An- hörung aller beteiligten Instanzen erlassen worden ist, von den Städten der entsprehende Gebrauh gemaht worden, so wäre uns die heutige Diskussion vielleiht erspart geblieben. (Sehr richtig! rechts und im Zentcum.)

Ich darf da noch mit einem Wort auf die Produktionspolitik kommen. Es ist eine Frage der Düngemittel und eine Frage des Saatguts, wie der Herr Abgeordnete Dietrih mit Recht betont hat. Jch kann mir aber den Vorschlag, der vom preußishen Landwirt- scaftsminister gemaht worden ist, niht zu eigen machen; ih halte es niht für möglich, heute etwa eine Milliarde Mark Reichsmittel zur Verbilligung der Düngemittel anzufordern. Jch muß es offen aussprechen, man würde niht mit Unrecht das als eine Liebesgabe an die Landwirtschaft auffassen. (Sehr richtig! im Zentrum und rechts. Zuruf von den Sozialdemokraten: Vollkommen falsG!)) Wie liegen denn die Dinge: Wollen Sie denn der Landwirtschaft die Ver- billigung der Düngemittel zuwenden ohne eine Gegenleistung? Sie verlangen dann doch auch von der Landwirtschaft, daß sie das Ge- treide zu einem niedrigeren Preise zur Verfügung tellt. Es ist Ihnen doch weiter bekannt, daß die Aufwendung von Düngemitteln nur etwa 14 Prozent der gesamten landwirtshaftlihen Produktions- kosten ausmaht, und daß deshalb eine Senkung der Preise für Ge- treide allein auf Grund der Verbilligung der Düngemittel, wenn sik überhaupt mögli ist, sh immer nur in sehr engen Grenzen halten könnte. (Sehr richtig! rechts und im Zentrum.) Nein, wir müssen den Weg, den wir vorgeschlagen haben, gehen, mit allen Mitteln unsere einheimishe Düngemittelproduktion steigern, einen kleinen Teil für den Export bereitstellen und aus dem übrigbleibenden Ge- winn wie beim Kali einen Fonds bilden, der dazu dienen soll, all- mählih zur Verbilligung der Düngemittel beizutragen. (Sehr richtig! im Zentrum und rechts.) Es ist doch nicht ein Zufall, daß wir gerade beim Kali eine viel stetigere Politik für die Preise beim inländischen Kaliabsaß haben, während wir sie bei anderen Düngemitteln nicht Haben. Die Kaliindustrie war in der Lage, aus dem Exportgewinn heraus für eine gewisse Maßhaltung in den Preisen beim inländischen Kaliabsaßz zu sorgen, und diesen Weg müssen wir au bei anderen Düngemitteln gehen. Wir müssen für eine Verbilligung der Phos- phate sorgen und in erheblichem Maße Rohphosphate in das In- land zu bringen suhen und dafür sorgen, daß im HinbliX auf das Geseß des Minimums möglichst alle Pflanzennährstoffe vertreten sind, um so den höchsten Nußeffekt der pflanzlihen Produktion er- átelen zu fönnen.

Was die Frage nah dem Saatgut anlangt, so wenden wir den Arbeiten und der Tätigkeit des Kartoffelforshungsinstituts die größte Aufmerksamkcit zu. Wir sind der Meinung, daß durh eine groß- zügige und umfangreiche praktishe Propaganda in der Landwirtschaft Aufklärung geschaffen werden muß über die Krankheiten der Kar- toffeln, über die Ursachen des Abbaues der Kartoffeln, über den Wert und die Eigenschaften der einzelnen Sorten usw.

Wir sind jeßt dabei, einen Plan für praktishe Beispielwirt- haften aufzustellen, denn wir sind der Meinung: mehr als Merk- blätter und Flugschriften wird es wirken, wenn wir den Bauern und darauf kommt es an, daß wir die bäuerlihe Landwirtschaft für die Förderung der Produktion gewinnen in den Kreisen der bäuerlihen Landwirtschaft Beispielwirtshaften schaffen, in den ein- zelnen Dörfern die intelligentesten Leute herausgreifen, ihnen Dünges- \, mittel zur Verfügung stellen, sie zur Versuchsbestellung zu. gewinnen suchen (sehr gut! im Zentrum und bei den Deutschen Demokraten), und dann können die Bauern sehen, was ihre intelligenten Berufs- genossen in ihrem Betriebe leisten. Dazu brauchen wir vielleicht nicht einmal Staatsmittel, sondern dazu reichen vielleiht die Kassen aus, die wir auf dem Gebiete der Düngemittelwirtschaft haben. Auf diesem praktishen Wege kommen wir weiter. Dann wird es erreicht werden Éönnen, daß auch der fleine Bauer dazu kommt, bessere Sorten anzubauen, besser und mehr zu düngen, so daß er damit zu seinem Teile dazu beitragen wird, die landwirtschaftliche Produktion zu steigern und zu stärken. Gerade in der Gewinnung der mittleren und fkleinbäuerlichen Landwirtschaft liegt die Gewähr für unseren Aufstieg und allein die entscheidende Möglichkeit dafür, daß wir aus der heimishen Scholle das Leßte und Höchste für die Sicherung unserer Volksernährung in der Zukunft herausholen. (Bravo! bei den Deutschen Demokraten und im Zentrum.)

Zum Schlusse möchte ih noch eine irrtümlihe Bemerkung des Herrn Abgeordneten Schiele richtigstellen. Er hat gesagt, der Städtetag hätte seinerzeit die Wiedereinführung der Zwangswirt- schaft für Kartoffeln verlangt. Dem ist nit so; diese Eingabe ging vom Magistrat Berlin aus. (Beifall bei den Deutschen Demokraten und im Zentrum.)

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30. Sißung vom 19. November, Nachmittags 1 Uhr. (Berid)t des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitunasverleger.)*)

Präsident Löbe teilt mit, daß ein Auss\chuß von 14 Mitgliedern für Kriegsbeschädigtenfürsorge gebildet werden wird. Der Präsident bittet zum ersten Punkt der Tagesordnung, den kleine Anfragen bilden die Regierungsvertreter, die Beantwortung der Anfragen auf Wunsch der Presse lauter vorzutragen, damit die Oeffentlichkeit davon Notiz nehmen könne.

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*) Mit Ausnahme der Reden der Herren Minister, die im Wortlaute wiedergegeben werden,

Als erste der kleinen Anfragen steht auf der Tagesordnung eine Anfrage des Abg. Dr. Noesidcke dh Nat.) über den bolscewisti- hen Agitator Sachs. Diese Anfrage is bereits viermal verlesen worden, konnte aber, da kein Regierungsvertreter anwesend war, auch heute wiederum niht beantwortet werden,

. Auf Anfrage der Abgg. Ern st und t rid (U. Soz. r.) über die PaASUGußordnutng, die sch, obwohl ursprüngliG als Pächtershuß gedacht, täglih mehr in tihrcn Auswirkungen als M me erweise, die von den Besißern mißbrauht werde, um maßlosen Pacht- und Landwucher zu treiben, erwidert

Ministerialrat Krüger: Die Beantwortung der Anfrage Tann erst nah Abs{bluß der Feststellungen erfolgen, die im Gange

sind und etwa zwei Wochen dauern werden.

Auf Anfrage des Abg. Dr. Frhr. von Lersner (D. V.), welhe Schritte die Reichsregierung unternommen habe, um das \hweres Los der noch in O R (Avignon) gzurückge- haltenen deutshen Krieg8gefangenen zu erleichtern und ihre Frei- lassung zu bewirken, erwidert E : -

Neichskommissar Stü ck len: Das Material ist bei der Reichs- regierung eingegangen. Sie wird eine eingehende Darstellung geben, wenn das Material gesihtet ist.

Auf Anfrage der Abg. Frau Schröder (Soz.) über die Ent- lassung unehelicher Mütter aus dem Dienst erwidert

Staatssekretär Dr. Lewald: Ob die Entlassung unehelicher Mütter aus dem Dienst gerechtfertigt ist, hängt davon ab, ob diese ihren Verpflichtungen in vollem Umfang nachkommen können, und besonders auch davon, ob sie durch ihr Verhalten die Achtung verleßt haben. Diese Frage allgemein zu verneinen, ift mit Rücksicht darauf un- mögli, d große Beamtenverbände, wie der Verband der Post- und Telegraphenbeamtinnen und der der Volks\{ullehrerinnen, einen ent- gegengejeßten Standpunkt vertreten. Eine allgemeine Ordnung, daß hier kein Entlassungsgrund und auch kein Grund gegen die Anstellung vorliege, kann nit in Aussicht genommen werden.

Auf Anfrage des Abg. btb (U. Soz. r.) über ein Monopol der deuishen Papierausfuhr für den Hartmann-Konzern erwidert

Regierungsrat Dr. Willecke: Der Negierung ist nicht be- kannt, daß der Firma Wilhelm Hartmann u. Co. ein Monopol für die deutshe Papierausfuhr mit Hilfe geseßliher Maßnahmen ge- schaffen werden joll. Der Verband deutscher Druckpapierfabriken und die Vereinigung ringfreier Zeitungsdruckpapierfabriken, die unter Aufsiht der Regierung den Papierbedarf der deutschen Presse zu be- hördlich festgeseßten Preisen Ncherstellen, haben Anfang Oktober beim Reichswirtschaftsministerium den Antrag gestellt, ihnen im Hinblick auf die infolge Absaßstockun bei ihnen angesammelten Papiervorräte für die 24 bis 1. u 1921 ein gegenüber den bisherigen Mengen wesentlih erhöhtes Ausfuhrkontingent freizugeben. Sie erklärten fh dabei bereit, die bei der Ausfuhr erzielten Gewinne in großem Umfang zur Verbilligung des Druckpapiers für die deutshe Presse zur Verfügung zu stellen. Den vertretungs- weisen Vertrieb der zur Ausfuhr zuzulassenden Papiermengen sollte auf Grund privater : N in der Hauptsache die Firma Wilhelm Hartmann U. Co. in Berlin übernehmen, während ein kleiner Teil nah bestimmten Ländern teils unmittelbar durch die Verbände und teils durch den übrigen Papiergroßhandel nah Maßgabe Pie bisherigen Beteiligung am Exportgeschäft ausgeführt werden sollte. Die Regierung mußte den Vorschlag der Verbände ernsthaft A weil er 1. die Möglichkeit bot, die immer unerträgliher werdenden Schiebungen und Preisunterbietungen mit deutshem Zeitungs- druckpapier im Ausland zu unterbinden, weil 2. eine er- heblihe Herabsenkung des JInlandpreises im Interesse der notleidenden deutshen Presse in Aussicht gestellt war und weil gleichzeitig 3, die Möglichkeit bestand, das Reich von den bei seiner ungünstigen Finanzlage immer drüdender empfundenen Zuschüssen ur Verbilligung des Drupapiers für die Presse endlich zu befreien. Die Angelegenheit is im MReichswirtschaftsministerium mit allen beteiligten Kreisen, Ansbesondere auch den Vertretern der Zeitungs- verleger, des Handels und der Papter verarbeitenden Industrie in wiederholten Besprechungen eingehend erörtert worden. Dabei haben \{ließlih au die Vertretungen des Handels und der Papier ver- arbeitenden Industrie ihren anfänglihen Widerspruch fallen gelassen nahdem dem Handel cine angemessene Beteiligung und der Industrie die Sicherstellung ihres Inlandbedarfs in Aussicht ge- stellt war. Demgemäß haben sämtliche beteiligten Kreise der Freigabe bestimmier Ausfuhrmengen für die Zeit bis zum 30. April 1921 zu- gestimmt. Für das Reichswirtschaftsministerium besteht keine Ver- anlassung, einer Ausfuhrreaelung, der alle Beteiligten zugestimmt haben und die zudem die Wirkung hat, das Reich finanziell zu ent- lasten und gleihzeitig eine fühlbare Preissenkung im länd verbei- zuführen, die Zustimmung zu versagen, zumal sh dabei an em bisherigen Verfahren a IaaO nihts andert. Die beiden Drufpapierverbände bleiben nach wie vor Träger der Ausfuhrbewilligung, da nur auf diese Weise die von ihnen im Inland durchzuführende Preissenkung mit der Ausfuhrregelung in Einklang gebracht werden kann. Die Tatsache, daß sie zur Erzielung eines für die Allgemeinheit möglichst günstigen Ergebnisses, abgesehen von den thnen selbst und den übrigen Händlern vorbehaltenen Mengen, einen großen Teil des Ausfuhrkontingents einheitlich durch die Firma Wilhelm Hartmann u. Co. als ihren Exportvertreter in ihrem Namen und für ihre treGnung im Ausland vertreiben lassen, gibt dieser Firma kein Ausfuhrmonopol und bietet nah Ansicht der Reichsregierung keinen Anlaß, der im allgemeinen Interesse liegenden Ausfuhrregelung zu widersprechen.

Auf eine ergänzende Anfrage Henke über die Veröffentlichun der Verträge erfolgt keine E P Y E

Auf Anfrage der Abg. Frau Dr. Ma (D. V.) wegen A uf- parat, is M der Zuckerbewirt|haftung für das Wirtschaftsjabr 1921/22

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Regierungsrat Heiniß: Durh die Freigabe des Verkehrs mit Rüben und mit Melasse und durch die derartige Errechnung des Nohzuerpreises, daß der Landwirt für scine Rüben einen aus- kfömmlihen Preis kommt, ist cine wesentliche Förderung der Zuckererzeugung zu erwarten. Die völlige Freigabe der Zukerwirtschaft für 1921/22 kann die Reichsregierung noch nicht ankündigen, da sich die Verhältnisse, insbesondere auf dem Welt- markt, noch nmcht übersehen lassen. Für den Fall der Beibehaltung der Zwangswirtschaft auch für 1921/22 soll der Zuckerpreis wie in diesem Jahte auf einem NRübenpreis errehnet werden, der cine Verwertung der Rüben zu wenigstens 20 #4 für den Zentner wie ¿ur Zeit ermöglicht.

Auf Anfrage des Abg. Z i egle r - Westfalen (Dem.) wegen der mangelhaften Kartoffelzufuhr und der ante Preise im rheinish-westfälishen Industrierevier erwidert

Negierungsrat Heiniß: Die in diesem Jahre andten Kartoffeln betragen 18 Millionen Zentner mehr als im Vorjahre es sind mehr Kartoffeln S als von dèn Kommunalverbänden im Vorjahre geliefert sind. Jm Aa enen hat allerdings eine un- gleihmäßige Deckung stattgefunden, und es haben 6 bei dem Ueber- gang von der Zwangswirtschaft zur freien Wirtschaft Reibungen er- geben, die erst allmählich überwunden werden können. Wegen der Preise wirkt die Reichsregierung dauernd auf die Vereinbarung unter den Organisationen hin. Es ist auch darauf hingewirkt worden, daß in den Regierungsbezirken Düsseldorf, Arnsberg und Münster der Kar- toffelbedarf auf die Reichsreserve angemeldet wird.

Abg. Biener (D. Nat.) weist in seiner Anfrage darauf hin, daß die vermehrte Verteilung von Kohmehl an die Bevöl Pa dur die Reichsgetreidestelle dem Zentralverband der deutshen Kon- sumvereine und den Kommunalverbänden übertragen ist, und fragt an, ob nicht auch der Reichszentrale deutscher Bäkergenossenschaften die Verteilung übertragen werden kann.

On Heini Die Reichsgetreidestelle liefert das Kochmehl nur an die Kommunalverbände. Die Einschaltung der Bätereigenossenshaften würde die Verteilung nur er- schweren und eine Benachteiligung des Kleinhandels mit Mehl be- deuten, Die Kommunalverbände können sih aber zur Untervertei- sung der Bälergenossenschaften bedienen.

* dagegen tun will, daß a noh von

* verfassung durhch

Auf Anfrage des Abg. D. Mumm (D. Nat.) wegen der îm Widerspru mit der Reichsverfassung an ‘verschiedenen Orten (Neu- kölln, Glberfeld) eingerichteten religionslofsen Schulen erwidert

Staatssekretär S ch ulz : Nah der Reichsverfassung dürfen be- kenntnisfreie (weltlihe) Schulen, m denen Religionsunterriht im Sinne der Verfassung nicht erteilt wird, in Preußen age n ht ein- gerihtet werden, als die Ausführungsgeseße zur Reichsve assung niht erlassen sind. Der preußische Unterrichtsminister hat jedoch wegen der schultechnishen Schwierigkeiten, da viele Kinder am Re- ligionsunterriht nicht teilnehmen, in einzelnen Fällen gez nehmigt, daß diese Kinder in besonderen Schulsystemen vereinigt werden. Dort muß Neligionsunterricht sehr planmäßig erteilt werden, wenn Teilnehmer vorhanden sind, Vom Standpunkt der Reihs- verfassung ist gegen dieses vorläufige Verfahren Bedenken niht zu erbeben. Wegen der Schulverhältnisse in Neukölln bin ih mit dem Unterrichtsminister in Verbindung getreten, habe jedoch noch keine Antwort erhalten. :

Auf eine Ergänzungsfrage des Abg. Mu mm, ob der E bekannt ist, daß Neuköllner Schulkinder zu weiten Wegen, auch na Berlin, zum Religionsunterricht gezwungen sind, erwidert

Staatssekretär Schulz, daß er, wie gesagt, vorläufig darauf noch nicht anúwporten Éönne. :

Auf eine Anfrage des Abg. Dr. Runkel (D. V.) wird er- widert, daß den bei Verminderung der Reihswehr aus dem Dienst gesHiedenen Musikmeistern die Abfindungssummen nit erhöht wen fónnen, weil sonst eine zu große finanzielle Belastung eintreten würde.

Auf eine weitere Anfrage desselben Abgeordneten erklärt die Regierung, daß die Schulen bei der Kohlenbelieferung niht als lebenswihtige Betriebe betrachtet werden Fönnen, sondern daß ihre Versorgung im Rahmen des Hausbrandes erfolgen muß. Wo mangelhafte Bekieferun gu einer Verkürzung des Unterrichts Führt, ist es Sache der örtlichen Nebenverteilung, darüber zu entsc(ciden, ob nicht eine bevorzugte Belieferung eintreten kann.

Da nunmehr ein Regierungsvertreter anwesend ist, kann auch die erste der heutigen Anfragen erledigt werden.

Abg. Dr. O ide (D. Nat.) weist in einer Anfrage darauf hin, daß nach Angaben der russishen Regierung der russi\che Bol- \chewist Sachs längere A in Deutschland bolschewistische Agitation betrieben hat. Er fragt an, welhe Negierungsstelle für die Einreiscerlaubnis verantwortlich sein. A

S os Berendt antwortet, dem Sachs sei cine Einreiseerlaubnis vom Auswärtigen Amt nicht erteilt worden. Ein bolshewistisher Agitator Sachs, der auch unker anderem Namen auftrat, sei allerdings als lästiger Ausländer ausgewiesen worden.

Die Ergänzungsanfrage des Abg. N oes i dck e, was die Regierung ) Rußland große Summen zur bolshewisti]hen Agitation nah Deutschland fließen, soll A beantwortet werden. S :

bg. Gutknecht (D. Nat.) ersucht in einer Anfrage die Re- gierung, dem notleidenden Bauhandwerk möglichst staatlihe Aufträge zuzuweisen. Die Regierung sagt dies zu. : Î

Abg. Frau Dr. Mat (D. V.) fragt an, ob die Regierung nicht eine Konferenz für Schulbildung und Schulerziehung der Mädchen einberufen will. i

aen Ministerialrat Dr. Bäumer antwortet, die Erörterung E tadchenbildungsfragen falle in den Rahmen der Reichsschul- onferenz. j

Abg. Dr. Herb (U? Soz. r.)_ richtet an die Regierung die Frage, warum sie ihren wiederholten Zusagen einer Gntsd)ädigung der Angehörigen der unter dem Kommando des Oberleutnants Marloh ershossenen Matrosen bisher so {lecht nachgekommenen sei. -

Ein Regierungsvertreter erwidert: Ueber die An- sprüche der Hinterbliebenen wird von den ordentlichen Zivilgerihten entschieden. Einen Giftus auf den Gang der Prozesse hat die Ne- gierung niht. (Lebhafte Unruhe bei den U. Soz.) egen der Be- teiligung der Polizei an den Vorgängen kann auch eine Enl- schädigungspflicht Preußens in Frage kommen. Das Landgericht k Berlin hat bereits so entshieden. Die Reichsregierung hat jedoch unabhängig von den Zuständigkeitszweiféln ¿ehn Hinterblie- benen, die sich an sie gewandt haben, Beihilfen bereits ge- zahlt, teilweise in Höhe von 1000 und 1200 4. Ob auf Grund des Tumultschadengeseßes Schadensersaß verlangt werden kann, unterliegt der Frisung des zuständigen Aus\{husses, den die Hinter- bliebenen anrufen müßten. E

Abg. Dr. Hery (zur Ergänzung der Anfrage): Es ist ein unerhörter Zustand, daß die große Not der Angehörigen der Er- mordeten nicht gemildert wird. Vas muß auf weite Kreise der Ve- völkerung ungemein aufreizend wirfen. j H

Auf die Anfrage des Abg. Dr. Löwenstein (U. Soz. r.) über das Dorf Zehrendorf bei Zossen, das immer noch zu mili- tärishen Zwedken gebraucht werde, obwohl die Wohnungsnot der Zivtlbevölkerung groß sei, erwidgrt R i

ein Regierungsvertretter : Die kleinere nördliche Hälfte des militärischen Uebungsplaßves bei Zossen, rund 2000 Hektar, ist bom Neichs\haßministecium zur anderweitigen Verfügung freigegeben worden. Nicht freigegeben werden kann die Kaserne der ehemaligen Infanterieschieß\{chule und das Dorf Zehrensdorf. Diese find ncch voll benötigt zur Unterbrigung der verheirateten Angehörigen der in Wünsdorf ligenden Truppen, für welche Mietsroohnungen in Wüns- dorf nit vorhanden sind.

Auf die ergänzende Anfrage des Abg. SRAL Os (U. Soz. r.), was für „anderweite Zwecke“ das seien, erfolgt keine Antwort.

Auf die Anfrage B iener (D. Nat.) über Verleßung der Neichs- nordnungen des sähsischen Ministeriums über deu Criaß8 des Religionsunterrihts erwidert. g i

Staatssekretär Sch ulz : Die Erhebungen über diese germgen: heit sind erst nah Schluß der Nationalversammlung zum Abschluß gekommen. Die befragten Sachverständioen haben sich dahin geäußert, daß der betreffende Unterricht nit als Religionsunterriht im Sinue der Neicbsverfassung angeschen werden kann, Die sähsishe Regierung ist in diesem Sinne verständigt worden.

Auf Anfrage des Abg. Laverren z (D. Nat.) über die Ent- schädigung von Auslandsdeutschen verliest N

_ Staatssekretär Müller eine längere Antwort, aber o leise, daß davon auf der Tribüne nichts zu verstehen ist.

‘räsident be bemerkt, daß es im Interesse der Erledigung der Geschäfte des Hâuses besser sein würde, wenn solche langen Aniworten \hrifilich gegeben würden.

Auf Anfrage des Abg. Bruhn (D. Nat.) über Rülzahlunag n En die pensionierien Offizieren gegeben sind, er- wider

Oberst a. D. Lange : Es bandelt sich hier um keine allgemeine Anordnung. Nur etwa 400 Angehörigen der alten Armee mußten die bereits ausgezahlten Teuerungszulagen wieder in Anrechnung gebracht werden, weil fonst bei der Berechnung 1 7ch dem neuen S Schwierigkeiten entstanden wären. Auc' für die betreffenden Pensio4 näre wäre es so besser gewesen, als wn sie nah Inkrafttreten des Geseßes die zuviel gewährten Teueruvgsözulagen auf einmal hätten zurückgeben müssen.

Die Interpellation der Deutschnationalen, betreffend den BerlinerElektrizitätsstreik, ist der Reichsminister des Jnnern K o ch innerhalb der vorgeschriebenen Frist zu be- antworten bereit. Präsident Löb e gedenkt die Jnterpellation E us oder Mittwoch auf die Tagesordnung zu seten.

Die Jnterpellation M ü ller - Franken (Soz.), betreffend Kapitalvershiebungen nah dem Ausland, wird, nachdem Reichsfinanzminister Dr. Wirt h si bereit erklärt fei sie von morgen ab zu beantworten, auf die Montags-

ißung gebracht werden.

Präsident Löb e fügt hinzu, daß am Montag auch dio Vo , betreffend die Murat ie Obersclesiens, ¿ur ersten Beratung kommen soll; morgen, Son , werde

und das Gerichtsverfahren dur

die E Sozialisierung des Kohlenberghaues und die erste Lesung E Vorlage, betreffend die beschleunigte Erhebung des Reichsnotopfers, auf die Tagesordnung kommen.

Der von Mitgliedern aller Parteien unterschriebene Antrag Dr. Fortmann und Gen., die Regierung zu ersuchen, die bisher für Zeitungen geltenden Postgebührensäße noch um ein Vierteljahr länger, also bis zum 31. März 1921 in Kraft zu lassen, wird ohne Erörterung eifstimmig angenommen.

Es folgt die erste Lesung des vom Reichsminister des Innern vorgelegten Entwurfs eines Gesetzes über den Staatsgerichtshof in Verbindung mit der Beratung des Schreibens des Reichsministers des Innern über den provisorischen Staats- gerits8hof.

Abg. Dr. RadbruG (Soz): S%hon 1908 hat dem damaligen Reichstage -ein sozialdemokratisher Antrag a Ein- sezung eines Staatsgerihtshofs für Ministeranklage vorgelegen. Die gegenwärtige Aktion seßt cin mit jefer Kundgebung des damaligen Ministerpräsidenten Scheidemann. General Luden- dorff jolle den Staatsgerihtshof haben, den er bei seiner Nüe- kehr von Schweden forderte. Es wurde dann ein Gefeßentwurf ein- gebracht, der ein Strafgerichtsverfahren gegen alle Perjonen vorsah, die bei Ausbruch, Verlängerung und Verlust des Krieges N: mitgewirkt hätten. Aus den Beratungen der Nationalversammlung ist ein UntersuGungsaus\chuß hervorgegangen, der aber nit an die Stelle des Staatsgerihtshofs treten, sondern nur eine vorbercitende Instanz sein sollte; es wurde in Aussicht ge- nommen, nach dem Wortlaut der inzwischen zustandegel'ommenen L perfallung einen Staatsgerichishof einzuseßen, der außerdem die besonderen Vergehen aburteilen sollte, die sch aus einer etwaigen Kriegas\{uld. ergaben. Der Verfassungsaus\chuß hat dann die Aus- arbeitung eines solhen Geseßes in Angriff genommen. Sämtliche ihm vorliegenden Entwürfe gingen von der gleihen Auffassung aus. Zu unserm Erstaunen wird uns jeßt ein Entwurf vorgelegt, in dem von einer Aburteilung der Kriegs\{uldigen keine Rede ist, obgleich sh die Situation niht im geringsten verändert hat. Die sozialdemo- kratishe Fraktion denkt nit daran, darauf zu verzichten (Lebhafte Zustimmung b. d. Soz.), sie wünsht vielmehr, daß in dem Entwurf diese Möglichkeit hineingearbeitet wird. Wir wünschen eine Ergän- ¿ung dahin, daß auch die Aburteilung jeglicher {uldhaften Gefährdung oder edt d v der Wohlfahrt und Sicherheit des Deutschen Reiches darin ermöglicht wird, also eine Formulierung ähnlich derjenigen, die die Entwürfe Haußmann und Sinsheimer vorschlagen. Darin liegt nicht das Verlangen nah einem Ausnahmegeseß, noch kann einer solchen Formulierung der Vorwurf rückwirkender Kraft eines Strafgeseßzes gemacht werden, wenn bestimmt wird, daß die Strafe des Amts- verlustes und der Dit auf die vor dem Inkrafttreten des Geseßes begangenen Delikte keine Anwendung finden kann, son- dern daß es in diesen Fällen bei der Feststellung der Schuld sein Be- wenden haben soll. Ein ferneres Bedenken haben wir geaen die

usammensezung des Staatsgerichtshofs. Nah der Vorlage oll er aus je fünf Mitgliedern höchster Gerichte, Erwählten es Reichsrats und Erwählten des ihstags bestehen. Bei den Juristen is das Reichsgericht keineswegs die Flei]ch gewordene Gere s Lde diese Erfahrung haben wir erst neuerdings wieder bei der Handhabung des Amnestiegeseßes gemacht, sondern es ist bewußt oder meistens unbewußt nichts anderes als der Amvalt bestimmter Interessen und der Mächte, die fähig sind, solhe Interessen in die Form Nechtens zu übersehen. (Große Unruhe und Pfui- rufe rets.) Wir wollen, daß der Gerichtshof unter dem Vorsitz des NReichsgerichtspräsidenten lediglih aus zwei Gruppen, Neichsrats- und Reichstagsmitgliedern, zusammengeseßt wird, unter denen eine bestimmte Anzahl Quristen mit Nichterfähigkeit sein müssen. Ein solher Antrag ist bereits vom Verfassungsausschuß angenommen ge- wesen. Endlich halten wir für untunlih, daß die Geschäftsordnung | ch den Reichsgerichtspräsidenten be- stimmt werden joll; wir verlangen, daß das Verfahren auch vor diesem Gerichtshof den Vorschriften der Strafprozeßordnung genügt. Aufgabe der Aus\hußberatung wird es sein, zu erwägen, ob alle Bestimmungen der Strafproßordnung Anwendung auf dieses Verfahren erdulden können. Im parlamentarishen Staat tritt die Bedeutung der Minister- anklage scharf zurück, da das Parlament Einfluß auf die Ernennung der Minister hat. Von höchster praktisher Bedeutung ist dagegen das Verfab.ren bei Verfassungsstreitigkeiten. Wir wollen nicht, daß die Gerihte mit der Nachprüfung der Verfassungsmäßigkeit befaßt werden, wir find der Meinung, daß der Neichstag selbst der höchste Michter darüber ist, wie die Verfassung anzuwenden sei, wir wollen also auch nit * diesen Staatsgerihtshof berufen wissen, jederzeit eine \ol&e Nachprüfung vorzunehmen, wir wollen ihn nicht als Wächter für die Verfassung gegen den Meichstag bestellen, wohl aber als Garanten der Neichstagsminderheit gegen die Reichstagsmektrheit, insoweit als diese Minderheit in den Fällen, wo ein Geseß mit einfaher Mehrheit angenommen is und die Minderheit darin eine Verfassunasänderung erblickt, diese Minderheit unverzüglih nach der Beschlußfassung durch den Reichstag die Ent- scheidung des Staatsgerihtshofs anrufen kann. Was dem Landes- staatsrecht recht ist, muß dem Reichsreht billig sein. Schon vor 12 Jahren hat in diesem Saale eine große Verhandlung über den Gedanken der Kanzlerverantwortlichkeit stattgefunden, damals, als der bekannte Artikel des „Daily Telegraph“ erschienen war, au ein Teil des Stoffes zu dem Nessushemde, das wir jeßt am Leibe zu tragen verdammt sind. Damals hat der Abg. Friedrich Naumann in der Vorahnung des Kommenden an das Wort erinnert, daß ganze Völker büssen müssen, was der Herrscher in seinem Wahnwiß sündigk. Naumann aber war nicht der Mann der starken politischen Tat, und die Parole, die damals Ledebour und Singer ausgaben: Keine Kanzler- verantwortlichkeit, keine Finanzreform! fand bei Naumanns Freunden nur laue Zustimmung, auf der Rechten nur empörte Ablehnung und höhnishes Gelöhter. Es ift ein brennender Schmerz, si sagen zu müssen, wie manches, wie alles anders gekommen wäre, wenn damals Der i der Geschichte verstanden worden wäre. Ueber dem heutigen Entwurf steht das bitterste Wort, das es für einen Staatsmann über- haupt geben kann, das Wort: Zu spät! Möchten die, die cs angeht, aus diesen Erfahrungen endlih lernen! (Beifall b. d. Soz.)

Ma. Gräf- Thüringen (D. Nat.): Dazu, daß die Reich8- tagswahlen zugunsten der Rechisparteien ausgefallen sind, hat diè Tätickeit des Untersuhungsaus\husses mit beigetragen. Die Herren Cohn und Sinzheimer, die uns einseitig im Unter- fuchung8aus\chuß die Schuld am Kriege aufbürden wollten, haben mit ihren Anklagen shmählid Schiffbruch gelitten. Wir sind selbstverständlih gegen solche Untersuchungen, ‘solange sie im feind- iden Auêslande m&t cbenfalls stattfinden. (Abg. Bernstein (Soz.): Wir müssen aber den Anfang machen! Lochen und Wibverspruch rechts. Gegen den Geseßentwourf haben wir {were Bedenken. Es ist ein Unding, daß der Reichstag einen Teil der Nichter des Staatsgerichtshofes selbst ernennen soll. Der Meicibag befindet sich do hier in der Rolle des Anklägers. Mein Wscheu gegen diese Bestimmung wird nicht dadurch gemildert, daß die Nichter im voraus auf ein Jahr gewäblt werden; wenn sie ad hoc gewählt würden, wäre das allerdings der Gipfel der Ungeheuerlihkeit. Die Hauptaufgabe des Staatsgerihtshofs, ogt man, sei auf ver- fassung3mäßiacm Wege zu suchen. Nun, es hat si ja herausgestellt,

es manche Linder mit der ungstveue nicht sehr genau nehmen. (Zurufe der Soz. : Bayern!) denke z. B. an Preußen. E gibt S E Ee n L E genen die

oihêverfassu att nachgewiesen we Snmen. urufe de

Soz.: Beweise!) S6 erinnere an das Verbot der Orgesh durch errn Severing! IH hoffe, daß mit den Lmdbagswahlen ein Um-

chwung fommt, der mit Ihrer Reaierung aufräumt. Nach meiner Ansicht licgt der Schwerpunkt der Vorlage auf politischem Gebiet. Der Staatêoerihtshof ist der Kernpunkt der von Ihnen probla- mierten Volkssouveränität. Nun, ih meine, die Einführung des Staatsgerihtshofs wird das Mißtrauen gegen die Minister in Reinkultur zühten. Wir lassen uns nit nehmen, wieder zu fragen: Wie war 3 denn früher? Früher

batten wir Ministeranklagen nit ay V weil die Ernennung der Minister durch die Krone die währ bot, daß sie Lon Vie Rice Tele ntt B Hef Vel en M assung nit au U ; L r ehen lassen tfönnen. Nun, fann ja der Staatsgerichtshof, wenn Minister durch ihre Amts- oder Lebensführung dartun, daß sie zur L E Friebe Se, wohl in E Fallen zur s des Io iti Oen Lebens beitragen. ie lange soll aber das Bra t des Reichôtags ausgeübt werden? Wie steht es, wenn Neuwahlen fommen? Dadurch kann s\ih ja die politische Konstellation voll- kommen ändern. ir stehen der us Frage der Ministervercmt- wortlihkeit wegen Verfassungs- und Geseßesverlezung nah wie vor fühl bis ans Herz hinan gegenüber. Aber wenn Sie es von Jhrem Standpunkte aus machen wollen, gut, so tun Sie es; und wenn meinen, daß die Sache zur Hebung der Moval aub in den höchsten Kreisen beitragen kann, dann wollen wir unsere Mütwirkung nicht versagen. (Beifoll.)

Abg. Dr. A LATA V): Mit dem Schreiben des Ministers, wonach der provisorishe Staatsgerihtshof beim Cas 1 ads zu- sammentreten soll, sind wir einverstanden. Die Verabschtedung des vorliegenden Geseßentwurfs ist nit bloß äußerlich durch die Ver- fassung eine staatsrechtlide Notwendigkeit, sondern auch innerlich. Der warmherzige Appell des Abg. Nadbrub an den Geist der Geschichte war für uns nmicht notwendig. Gd gut! rechts.) Wir sind durchaus ¡reunde des Staatsgerichts o Me auch mit der Verpflich- ung zur Entscheidung über die Ministerialverantwortlichkeit. Die frühere nationalliberale Partei, der wir N nahe stehen, hat ih jederzeit zu den Grundsäßen der 2 inisterverantwortlichkeit be- kannt. Ich bedaure sogar, daß dieser Geseßentwurf nit früher vor- gelegt werden konnte. Allerdings hat die Regierung {on am ). Juni 1919 den Entwurf über einen Staatsgerichtshof E dieser sollte aber ein Ausnahmegericht zur Feststellung der Schuld am Kriege sein. Dieser Entwurf ist damals, wie er es verdiente, im Verfassungsaus\s{huß in Weimar mit Zustimmung aller Parteien, auch mit Zustimmun des damaligen Reich8ministers des Innern, begraben worden. amentlih der sozialdemokratishe Abg. Sinz- heimer war ausgesprohener Gegner dieses Entwurfs. Man über- wies damals den Entwurf dem inzwischen gebildeten parlamenta- risben Untersuhungsausschuß, um der Regierung die förmlide Niederlage der Zurückziebung des Entwurfs zu ersparen. Tatsächlich hat ihn aber der Verfassungsaus\{uß als völlig ungeeignet beiseite gelegt. Nach der Ucbersiedelung der Nationalversammlung nach

erlin beriet der Verfassungsaus\{uß zwar die Frage weiter, aber lediglih auf Grund von vier Privatentwürfen, einem Entwurf von Kommissaren des Justizministeruums und des Ministeriums des Innern, einem Entwurf Dohna-Kah!, einem Entwurf Sinzheimer und einem Entwurf Haußmann. Die Schwierigkeiten häuften sih jedoch und man überwies die Entwürfe einem Unterausshuß, aber dieser hat niemals etwas von si hören lassen. Die damalige Arbeit wird jedoch nicht verloren sein, sondern die Verabschiedung des jeßigen Entwurfs erleihtern. Jn dem jeßigen Entwurf ist der Zusammenhang zwischen dem UÜntersuhungêauss{huß und dem Staatscerihtehof gelost. Dies war eine unselige und unmög- lihe Verquikung. Der Untersuhungsaus\Guß und der Staats- gerichtshof haben niht das Geringste miteinander zu tun. Der Unter- suhungsaus\{chuß kann nur, wie wir damals sofort beantragten, ein escichtlich, wissenschaftlih und politisch arbeitender Feststellungs- aus\chuß sein. Mehr kann er nit leisten, der Verbindung mit dem Staatsgerichtshof müßten wir widersprehen. An dem jeßigen Ent- wurf lobe ih es, daß er sich nicht mit den Verfahrensvorschriften be- lastet. Dagegen wünsche ih seine Angliederung nicht an das Reicbsgericht, sondern an das NReichsverwaltungsgeriht. Daß das Reichsverwaltungsgeriht noch nit besteht, ist kein Hindernis; ih möôche nur * bitten, daß die Errichtung des Reichsverwaltungs- gerichts niht länger verzögert“ wird, und frage an, wie weit die Voc- bereitungen dazu getroffen sind Daß das NReichsgericht niht weiter belastet werden foll mit neuen Aufgaben, ist nur ein äußerlicher Grund, aber der innerlihe Grund gegen die Verbindung des O mit dem Reichsgeriht ist, daß wir das Neichsgeriht mögli von aller „Art von Poslitisierung frethalten wollen. (Sehr wahr! bei der Deutshen Volkspartei ) Dies verlangt das Fortbestehen des unbegrenzten Vertrauens zum Neichsgeriht. Ein Reichsverwaltungs8geriht dagegen ist als öffent- lih-rehtlihes Geriht von vornherein mit politishen- Dingen befäßt. Dies gilt zunächst hinsihtlich der Ministerverantwortlihkeit, aber auch «von den meisten anderen Zuständigkeitsaebieten, wie den Mei- nunasverschiedenheiten über die Grenzen der Neichsauffiht sowie den Verfassungsstreitigkeiten. Dabei kann es sih um politishe Spannungen zwischen dem Reich und einzelnen Ländern oder zwischen einzelnen Ländern handeln. Dafür gerade ist ein Meichsverwaltunasaeriht aeeignet. (Schr wahr! rets.) Auch eine Ausdehnung der Zuständig- feit auf die Verfassung8mäkßiqkeit von Gesehen is für mich er- wägenswert. Der Abg. Radbruch hat sich einen \{Garfen Ausfall gegen die deutshen Richter geleistet. Jch weise diesen Ausfall zurü. (Beifall.) Kein Mensch zweifelt daran, daß es einzelne Nichter aeben kann, die auch politishe Ziele unter den Gesichtspunkt der Nechtsprehung. bringen, aber daraus kann man niht aeneralisieren. Wir haben allen Grund, die Objektivität unseres deutshen Nihter- standes anzuerkennen. (Beifall.) Namens meiner Partei muß ih also gegen jene Ausführungen aufs allerbestimmteste Einsvruch er- beben. Ich hoffe, daß der künftige Reichsverwaltungsgerihtshof in Leipzig eingerihtet wird und unter gar keinen Umständen in Berlin. Berlin wird überhaupt sehr bald den Anspruch verwirkt haben, Reichshauptstadt zu sein. (Zuruf: Leider!) Leider ja, wenn es fortgeseßt das Akerfeld für Sympathiestreiks und anderen groben Unfug bleibt. (Sehr gut! rechts.) Die Mißstimmung gegen Berlin ist nur zu begreiflich. (Unruhe boi den U. Soz.) Durch ni6ts als die Berliner Mißroirtshaft wird die Einheit des Neiches so gefährdet. (Sehr wahr! b. d. D. Vp.) Ich möchte Erwägungen und Anträge in der Richtung mir vorbehalten, ob nit auch Stadt- verwaltungaen, die threr Aufgabe offenbar nicht gewaGsen sind oder zum Schaden des Gemeimvesens ausüben, die z. B. das \{leunige Eingreifen der Nothilfe in ungerecbtfertiaster Weise abgewiesen haben, ob niht auch solbe unfähige Stadtverwaltungen oder Oberbürgermeister vor den Staatsgerichtshof gehören. (Sehr qut! rets.) Schließlih möchte ih anregen, ob nit ein ständiger Rechtóaus\chuß eingeseßt werden sollte, dem dieser und ähnliche Gesetzentwürfe vorzulegen sind. Ich denke mir eine Zusammenseßung von 28 Mitgliedern. Summa summarum: mit cinèr Reihe von Vorbehalten in Einzelheiten immt meine Partei gern diesem Ent- wurf zu. (Beifall b. d. D. Vp.)

Hierauf nimmt der Reichsminister des Innern Koch das Wort, dessen Rede wegen verfpäteten Eingangs des Steno- gramms erst in der nächsten Nummer d. Bl. im Wortlaute wiedergegeben werden wird.

Abg. Lipinski (U. Soz. r.): Die Vorlage bringt uns nicht die Möalichkeit, einen Minister zur Verantwortung zu ziehen. Die. Anklageerhebung ist so ershwert, daß die anze Sache nur auf dem Papier stehen bleiben wird. Wie [Swvieria ein Vorgehen in solchen Fällen ist, das geiat der Fall ermes. Zu den Richtern, in deren Hand die Entscheidung liegt, aben wir nicht das Vertrauen, daß sie den Geist der neuen Zeit in sich aufgenommen haben. Die Herren von der Nechten scheuen natürli die Verfolgung der Kriegs\{huldigen. Es ist ja sogar Herrn Helfferih mögli, im Parlament zu sprechen. Da kann auch cin parlamentarisher Untersuhungsauss{uß wenig helfen. Im allgemeinen stehen wir der Vorlage außerordentlich \eptisch geaen-

über.

Abg. Waldstein. L Die retrospektiven Betrac- tungen über die Entwiklung der Vorlage haben wenig Zwek. Abg. Gräf hat den P E R hier herabgeseßt und dabei vershwiegen, daß seine Partei an dessen Ein- sezung beteilint war. Er hat mit derselben demagogischen

immungsmache bier gearbeitet, die seine Partei draußen anwendet. (Sehr wahr! links.) Herr Gräf kennt aub die preußische Geschichte \{ble%t, wenn er meint, früber wäre nie ein Anlaß gewesen, cinen Minister vor den Staatsgerichtshof zu stellen. Jch bedauere, daß

der Abg. Radbruh sich die Richter gewandt hat. Das Parla- ment steht mir hoch, böber aber steht mir das Ansehen des Gesehes und der Rechtspflege. S Das Gese will ein Provisorium durch eine feste Regelung erseßén, aber es läßt selbst in allen Bestimmu Provisorien offen. Es is eine tnertragtde Gesebesmacterei, wenn man so vorgeht. Da wäre es vielleicht zwelmäßiger, es vorläufig noch bei der Zuständigkeit des Neichs- gerichts zu lassen. Jn Württember hat der deutshnationale Ab- geordnete Bazilla wegen eines rein geshäftsordnungêsmäßigen Streites beantragt, die württembergische Regierung vor den Staatsgerihtshof zu stellen. Das ift weifellos ein Mißbrauch der Verfassung. Ich \chließe mich dem Antrag auf Ueberweisung der Vorlage an einen Rechtsaus\huß an, der eine Fe Einrichtung werden sollte. Dem Staatsgerihtéhof wünsche ih ein Leben der Muße und absoluten

Untätigkeit. L a E Aba. Herzfeld (U. Soz. l.): Wir sehen in der Vorlage m als einen Verfuch, auf diesem Wege den alten Obrigkeitsstaat wieder einzuführen. Verfassungsstreitigkeiten sind politische Streitigkeiten, und wenn man deren Entscheidung außerhalb der politischen Körver- schaften verlegt, entzieht man dem Neichstag die Macht der politischen Entscheidung zugunsten der richterlichen Bureaukratie. Politische Fragen, die, wie etwa die Frage der Neligions- oder der weltlicben Schulen, das ganze Volk in seinen Tiefen aufwühlen und -regen, sollen also jeßt von Richtern, die sogar die Oeffentlichkeit ausschließen Fönnen, nah dem formalen Recht unpolitish ents{ieden werden! Die Richter sind doch auch Menschen und politische Menschen, und thre politishe Auffassung ist bei diesen Entscheidungen doch maßgebend. Wenn schon eine i % Entscheidung getroffen werden soll, warum soll sie dann nit der Neichstag treffen, der do gewissermaßen die politisbe Schichtung des deutsden Volkes widerspiegelt? Aub die Verfassunasmäßigkeit der Gesete ist eine hohpolitisbe Frage. Wenn ein Reichskanzler oder ein Minister darauf aus ié, die monardische Verfassung wiederherzustellen und den Reichstag wegzusagen und er wird bei diesem Versuch ertappt, bevor der Versuch zur e id kam, und erhält vom Reichstage ein Mißtrauensvotum, kümmert fi aber nicht darum und verleßt weiter die Verfassung, soll dann der Reichstag sagen: Bitte, Staatsgerichtshof, entsheide Du, ob der Mann die Verfassung verleßt hat und ob ihm sein Amt abgesprochen werden muß? Wenn die Dinge erst einmal so weit sind, dann ist auch der Staatsgerichtshof geliefert, dann rasseln draußen die Maschinen- gewehre. Für einen solhen Fall Staatsgerihtshöfe einzurichten, das ist ein eingefrorener Trompetenton, das ist zugleich eine politisbe und historishe Absurdität. In einer Zeit, wo wir daran gehen, eine neue Nerfassung auf Grund des NRätesystems einzuführen, haben wir keine Veranlassung, uns mit einem Staatsgerichtshof zu befassen; wir lehnen die Vorlage als überflüssig und gleichgültig mit aller Ent-

\chiedenheit ab.

Damit {ließt die erste Lesung.

Persönlich stellt Abg. Dr. R adbruch (Soz.) fest, daß er be- züglih der Juristen des Reichsgerichts nicht einen Angriff, sondern die Feststellung einer psycologishen Tatsache bezweckt habe.

Abg. Bazille (D. Nat.) behält sich vor, auf den Angriff des Abg. Waldstein, der in der Anrufung des Staatsgerichtshofs durch die Deutschnationalen des württembergischen Landtags eine Ungehörigkeit gefunden habe, später zurückzukommen. ;

Die Vorlage geht an einen Ausschuß§ß von 28 Mit- gliedern; über die Frage, ob dieser Aus|chuß als Rechtsaus- chuß ständig beibehalten werden soll, wird der Aeltestenrat ¿zunächst beraten.

Davauf wird noch der Geseßentwurf wegen Ge- nehmigung von Rechtspflegehandlungen im we st- preußischen Abstimmungs8gebiet ohne Erörterung in allen drei Lesungen erledigt.

___ Nächste Sißung Sonnabend früh 10 Uhr: Erste Lesung der Vorlage wegen beschleunigter Erhebung des Reichsnot- opfers, Juterpellation, betr. die Sozialisierungdes Kohlenbergbaues.

Scch{hluß 54 Uhr.

Handel und Gewerbe.

_ Die Elektrolytkupfer-Notierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sh laut Meldung des „W. T. B.“ vom 19. d. M. auf 2595 .46 für 100 ks.

_— Die im September d. J. mit 100 000 000 Stammkapital errichtete Deutsche Jurgens - Werke Aktiengesell- schaft in Hamburg hat laut Meldung des „W. T. B." in einer Generalversammlung ihrer Aktionäre die Ausgabe von 90 000 Stück Vorzugsaktien zu je 2000 Æ, also insgesamt 100000000 #Vorzugs8aktien bes{lossen. Jede Vorzugsaktie über 2000 4 gewährt in den Generalversammlungen cine Stimme. Diese Vorzugsaktien sollen mit einer kfumulativen Vorzugsdividende von 6 bH ausgestattet werden, darüber hinaus follen sie am Reingewinn derart teilnehmen, daß für jedes Prozent, das an die Stammaktionäre über 10 vH verteilt wird, die Vorzugsaktien F vH erhalten, jedo höchstens bis zu einer Gesamtdividende von 8 vH. Es ist der Gesellschaft das Necht des Nückfaufs der Vorzugsaktien zu 120 vH vorbehalten. Bei Nichtannahme des Nükkaufsangebots kann Kündigung zu 115 vH erfolgen. Der Voranspruch im Falle der Liqui- dation ist, abgeschen von etwa rüdckständigen ODividenden- an'prüchen, mit 115 vH limitiert. Die Vorzugsaktien werden durch nachfolgende Banken zur Begebung gelangen: Deutsche Bank, Direction der Disconto-Gesellshaft, Dresdner Bank, Vereinsbank in Hamburg, Commerz- und Privat-Bank Aktiengesell|chaft. National- bank für Deutschland, Kommanditgesellschaft auf Aktien, J. Dreyfuß & Co, E. Heimann, Schröder, Heye & Weyhausen, Rheinische Creditbank, Süddeutshe Disconto-Gesellfhaft A.-G. und Württem- bergische Vereinsbank.

Die gestrige Mitglicderversammlung des Rheinis ch- westfälishen Kohblensyndikats Cffen genehmigte laut Meldung des „W. T. B.“ den Antrag des Lothringer Hütten- und Bergwerksvereins, das Hasper Cisen- und Stahlwerk, mit dem er einen Betriebs- und Interessengemeinschaftsvertrag abgeschlossen hat, aus seiner VerbrauWsbeteiligung zu beliefern. Des weiteren machte der Vorstand die Mitteilung, daß die zum 1. November 1920 bean- tragte und vom Neichskohlenverband und dem Großen Aus\{uß des Neichskohlenrats beschlossene Preiserhöhung von der Regierung bean- standet worden sei und daß deshalb zum 1. Dezember ein neuer Preiserhößungsantrag und zwar in Höhe von 17,50 .4 gestellt worden set.

Die Aufsichtsräte der Lothringer Hütten- und Bergwerksverein Acitanualellsha Naurel in Westfalen und des Georg-MarienBergwerks- und Hüttenvereins Actien - Gesellschaft Osnabrüdck

aben, laut Meldung des „W. T. B.“ beschlossen, den demnäcit einzu- berufenden außerordentlißhen Generalversammlungen die Genehmigung eines NE T N Ege L LFBe L L es auf 24 Jahre zu empfehlen mit dem Zweck, bei beiden Gesellschaften die Geschäfts führung nah einheit lon: Gesichtspunkten zu bewirken und die Seguisse nah Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zusammen- zuwerfen: Dem Hüttenverein steht die Führung der Interessen- srmeensaft zu, die Georg Marienhütte bleibt aber als Aktiengesell- haft mit Aufsichtsrat und Vorstand selbständig. Von dem Ende des Jahres zujammengeshütteten Reingewinn erhalten beide Gesellschaften zunächst 8 vH und, falls weniger vorhanden ist, entsprechend weniger. Der Mehrertrag des MReingewinns verbleibt dem Hütten- verein mit der Verpflihtung, daß die Georg-Marienbütte für jedes Ca Hüttenvereinsdividende über 8 binaus 8/, vH erbält, o daß also, falls der Hüttenverein beispielsweise 16 vH geben wird, die Aktionäre der Georg-Marienhütte 14 vH zu erhalten baben. Der Hüttenverein hat das Ret, nach Beginn des elften Jabres der Vertragsdauer das Gefellschaftsvermögen der Georg-Marienbütte als Ganzes zu erwerben, und zwar gegen Gewährung von einer Aktie