1920 / 267 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 24 Nov 1920 18:00:01 GMT) scan diff

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bis dahin reibe völlig aus, um si über die in leSter Stunde gestellien

reien Abänderungsanträge \{chlüssig zu werden. Einer Klar-

lung hi tlih der Mitalied 5 î s

dite 6 at e M er Mitglieder des Oberverwaltungsgerihts be

Nach kurzer Erörterung beschließt das s gegen die

Stimmen der beiden Parteien der Rechten E etrums,

A erna heute abzuseßen und auf morgen zu ver- n. ing

Hierauf fährt das Haus in der zweiten Lesung des Staatshaushaltsplans für 1920 fori und nimmt die vor 8 Tagen abgebrochene Erörterung über die Justizverwaltung wieder auf.

Justizminister Dr. am Zehnhoff: Meine Herren! Der Derr Abgeordnete Heilmann hat in seiner Rede behauptet, das Jahr 1920 bedeute den Zusammenbruh der Rectspflege im Deuischen Neich, und beim Volk sei jeßt der leßte Rest von Vertrauen zur Rechtspflege geschwunden. Dieser Behauptung muß ich mit aller Entschiedenheit entgegentreten. (Lebhafter Beifall im Zentrum.)

Die von Herrn Abgeordneten Heilmann vorgebrachten Tatsachen sind keineswegs geeignet, diese Worie zu stühen. Jch behaupte, daß das Vertrauen zur Nechtspflege im leßien Jahre niht vermindert worden ist, daß vielmehr weite Kreise der Bevölkerung bei dem steten Wechsel der Verhältnisse gerade in der Justiz den einzigen festen Halt erbliden. (Bravo! im Zentrum. Wüderspruch links.)

Herr Abgeordneter Heilmann hat den Staatsanwälten den Vor- wurf der Parteilihkeit gemaht. Dieser Vorwurf ist völlig un- begründet. Daß er auf dem Gebieie des Zivilrehts nicht zutrifft, gibt Herr Abgeordneter Heilmann selbst zu; aber er erhebt ihn mit um fo größerem Nachdruck auf dem Gebiete des Strafrechis. Demgegenüber sage ih: die Gerechtigkeit ist eine Stimmung der Seele, die niemand nur für ei n Gebiet der Rechtspflege besißen kann. Irren ist menshlich, das gilt leider auch in der Vechtispvflege. ŒE3 kommen gewiß Strafurteile vor, die als verfehlt bezeichnet werden müssen; es geht aber niht an, ein verfehltes Strafurteil ohne weiteres auf Parteilihkeit der Richter zurückzuführen. (Sehr richtig! im Zentrum.) Ein fsolches Urteil berubt vielmehr, wofern fein Nechtsirrtum vorliegt, in der Negel darauf, daß den Richtern die für die Beurteilung der Tat in Betracht kommenden Umstände nicht in richtiger Beleuchtung zum Bewußtsein gekommen sind. Die Ér- Éenntnis, daß auch in der Rechtspflege Irrtümer vorkommen können, ift niht neu und auch nicht erst im leßten Jahre gewonnen worden. Hat sie doch zur Einführung der Berufungsinstanz geführt, die jeßt ja, abgesehen von den Schwurgerichts- und Reichsgerichtssachen, für alle Strafsachen geschaffen werden sollen.

In diesem Zusammenhang möchte ih bemerken, daß auch meines Erachtens für die rihtige Recbtsfindung die Zuziehung von S chö ffen sehr wihtig ist. Je weiter der Kreis gezogen wird, aus dem die Schöffen genommen werden, um fo größere Gewähr ist geboten, daß bei der Nechtsfindung die Auffassung aller Volks- kreise ihre Beachtung findet. Es entspricht au meinem Wunsch, daß am richtigen Plaß die Frauen als Schöffen Verwendung finden. Dagegen ist nach meiner Auffassung die Annahme des Herrn Ab- geordneten Heilmann völlig abwegig, daß der Richterstand besser würde, wenn die Wahl der Richter durch das Volk er- folgte. Jch will diesem Problem heute nicht nachgehen, zumal es ja eine Reichssache ist, und mich nur auf einige Andeutungen beschränken. Wie ist die Wahl gedacht? Soll es eine Verhältniswahl sein? Wie sollen die Wähler wissen, wo die geeigneten Kandidaten zu finden sind, woher sollen sie ein Urteil über die Fähigkeit der Kandidaten haben? (Zuruf rets.)

Ob die Wahl der Richter durch das Volk in kleinen Staaten angängig ist, will ih dahingestellt sein lassen, obwehl die Grfahrungen, die man in solchen Staaten gemaht hat, nicht gerade ermutigen.

‘Jedenfalls ist die Sache in einem Staate wie Preußen unmögli.

Mit aller Entschiedenheit bestreite ich dem Herrn Abgeordneten Heilmann gegenüber sodann, daß das Richterkorps eine Einheit bilde, die aus treuen Hohenzollerndienern besteht. (Zustimmung bei den Unabhängigen Sozialdemokraten.) Das bestreite ih ja eben! Untec den Richtern befinden sich, wie dem Herrn Abgeordneten bekannt sein dürfte, Anhänger aller Parteien, insbesondere auch der ihm nahe- stehenden und seiner eigenen. Jch glaube aber auch, daß die An- bänger der rehts\tehenden Parteien es zum großen Teil ablehnen, als Hohenzollerndiener bezeihnet zu werden. Es wird unter ihnen manche geben, die allerdings früher treue Diener ihres Königs und Kaisers gewesen sind, aber aus dem Gang der Geschehnisse wenn auch wehen Herzens die Veberzeugung gewonnen haben, daß die

‘Herrschaft der Hohenzollern zu Ende it. Jch halte es aber auch

bei einem überzeugten Monarchisten für ausges{lossen, daß er die Tat eincs Angéklagten nur deshalb, weil er Republikaner ist, nicht objektiv beurteilt. Gegenüber der Behauptung des Herrn Abgeord- neten Heilmann behaupte ih, daß der preußische“ Richterstand einc Einheit von vaterlandsliebenden und pflichttreuen Beamten ist, die troß der Not der Zeit unter häufig shroierigen Verhältnissen auf ihrem Posten ausharren und dafür den Dank des Vaterlandes ver- dienen. (Zuruf von den Unabhängigen Sozialdemokraten: Das Volk denkt anders! Rufe rechts: Welches Volk?)

Der Herr Abgeordnete Heilmann (hat als Beweis für die angeb- lihe parteipolitische Einseitigkeit des Ricbter- standes angeführt, daß in Bochum der Vorsibende und der Staats- anwalt des außerordentlichen Kriegsgerihts Mitglieder des Schußz- und Trußbundes seien. Meine Ermittlungen Haben aber ergeben, daß diese Behauptung unzutreffend ist. (Hört! Hört! im Zentrum und rechts.) Beide Herren sind weder Mitglieder des Schuß- und Trußbbundes oder - des Alldeutschen Verbandes, noch sind sie es je gewesen.

Mit Emphase sagt der Herr Abgeordnete Heilmann: „Kein Wasser wäsht von der preußishen Justiz die Shmach ab, daß kein einziger Kapp-Verbrecher bestraft worden ist." Demgegenüber weise i darauf hin, daß die Bestrafung der Kapp-Verbreher niht Sache der preußishen Justiz, sondern des Reichsgerichts ist. Wir haben alle Fâlle, bei denen irgendwie eine Beteiligung an dem Kapp-Unter- nehmen in Frage kommen fonnte, zur Verfolgung an das Reichs- justizministerium als die zuständige Stelle abgegeben. Der vom Herrn Abgeordneten Heilmann erhobene Vorwurf is also durchaus un- begründet.

Der Herr Abgeordnete erhebt sodann die Klage gegen die preußische Justiz, daß die KriegsverbrecGer von preußischen Richtern geschont, aes{Güßt und vericidigt würden. Auch hier ist der Vorwurf, wofern er überhaupt begründet ist, an die falsche Adresse geriétet. Wie dem Herrn Abgeordneten Heilmama bekcmnt ist, waren

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die Kriegsverbreder durchweg Soldaten. Als - solhen -aber kam ihnen die vom Rate der Volksbeauftragten erlassene militärische Amnestie vom 7. Dezember 1918 zugute, wodur sie jeglicher Straf- verfolgung entzogen wurden. (Hört, hört! und Heiterkeit rechts.) Der Herr Abgeordnete Heilmann hat sodann ganz allgemein be- hauptet, daß überall da, wo das Ermessen der Justizbehörden ent- scheidend sei, wie bei der Frage, ob eine Beleidigung im öffentlihen Interesse von Amts wegen zu ver- folgen sei, bei der Amnestie usw. die Justizbehörden zum Nachteil der sozialdemokratishen Partei verführen. In ersterer Beziehung hat er hingewiesen auf die öffentlihen Klagen wegen Beleidigung eines Pastors dur die Behauptung, daß er sch auf seine Predigten niht vorbereite, wegen Beleidigung des Majors Gieren und wogen

"Beleidigung des Freikorps Aulock. Jn allen drei Fällen ist das

Vorhandensein eines öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung nit zu bestreiten. (Zuruf links.) Zum Fall Gieren ist folgendes zu bemerken: Der in der „Niedershlesishen Volksstimme“ vom 10. Dezember 1919 erscienene Artikel ist meines Erachtens vom Staatsanwalt mit Ret als eine {were Beleidigung des Offiziers- korps aufgefaßt worden. Es heißt darin, daß s{ließlich fast das ganze Offizierkorps ein{{ließlich der Etappe eine bestehlihe Kameraderie von Schurken gewesen sei, daß es si als moralisch durchaus minder- wertia, feige und verlogen (Hört, hört!) erwiesen, doß ihm vor allem der Mut zur sittlicen Wahrheit gefehlt habe und dergleichen meht. In der Hauptverhandlung hat auch der Angeklagte selbst erklärt, daß er den Inhalt des Artikels nit in jeder Beziehung bewilligen könne. In dem Ürteil sind als \trafvershärfend. nit nur die vor 1913 liegenden Vorstrafen wegen Beleidigung, sondern auch noch andere Umstände berücksichtigt worden. Ob der Major Gieren die von dem Hevrn Abgeordneten ihm zugeschriebene Aeußer!g, der jeßigen Judenregievung brauche man keine Treue zu halten, getan hat, weiß ih nidt. Jedenfalls wäre fie für den fraglichen Belcidigungsprozeß belanglos gewesen.

Die Aeußerung des Herrn Abgeordneten über den Fall der „Bres- laner Volkswacht“ bezüglih der Beleidigung der Offiziere des Frei- korps Aulock ist wie folgt rihtig zu stellen. In der „Breslauer Volkswacht“ stand ein Artikel, in dem drei Truppenteile, nicht nur das Freikorps Aulock beleidigt wurden. Dieser veranlaßte den Chef des Generalstabes der IIT. Kavalleriedivision am 3. April wegen Be- leidigung der drei in dem Artikel genannten Korps Strafantrag zu stellen, worauf bie Staatsanwaltschaft pflihtgemäß Klage erhoben hat. Das GeriHt ist nicht in die Lage gekommen, ih über die Klage auszusprehen, weil inzwischen die Amnestie eingetreten war. Ein Vorwurf gegen die Breslauer Staatsanwaltschaft kann demnach nicht erhoben werden. /

Unritig ist auch die Behauptung, daß die Amnestie unglei{- mäßig angewendet worden sei. Ih weise nur darauf hin, daß im Landgerichtsbezirk Duisburg 1535 Personen, wohl alles Arbeiter, unter die Amnestie gefallen sind; im Landgericisbezirk Hagen 163, im Landgeridtébezir® Münster 309. In den Landgerichtsbezirken Essen, Dortmund und Bochum is die Zahl der Amnestierten so ho, daß fis wegen der damit verbundenen großen Arbeit bis jeßt noch nit ermittelt werden konnte. (Hört, höri! rechts. Heiterkeit.)

Daß auch bei der Begnadigung parteiish verfahren werde, hat der Herr Abg. Heilmann nicht behauptet. Cine solhe Behaup- tung hätte aber auch den Tatsachen allzu sehr widersprochen.

Die Strafaussehßung wird grundsäßlich möglichst weit- herzig gehandhabt. Daß trob der großen Sorgfalt, mit der die Sache vom Ministerium und allen in Betracht kommenden Behörden be- handelt wird, einmal in einem einzelnen Falle, in dem eine Aúùsfeßung am Plaße gewesen wäre, eine solhe niht erfolgt sei, ist möglich, mit NRückEsicht auf diz Unmenge der Aussebungsgesuchße sie zählen nah vielen Tausenden aber wohl begreiflih und auch entshuldbar.

Nach der Behauptung des Herrn Abgeordneten gibt die Dauer der Untersuchbungs8haft zu vielen Klagen Anlaß. Richtig ist, daß infolge der gewaltigen Zunahme der Kriminalität die Unter- suungen nicht überall so rash abgeschlossen werden können wie früher. Aber hierfür ist die Justiz niht verantwortlih zu mahen. Eine bedeutende Verrnehrung der Beamten der Staatsanwaltschaft wäre aus sahlihen Gründen zu wünschen, wird sich aber mit Rücksicht auf die traurige Finanzlage des Staates nur in beshränkiem Umfange erreichen lassen.

Jch greife nun aus der Reihe der von dem Herrn Abgeordneten zur Unterstüßung seiner Klagen vorgebrahten Einzelfälle noch einige heraus.

Der Herr Abgeordnete hat angeführt, daß ein Widerspruch be- stände in der Behandlung einerseits der von Ebert und Noske wegen des Badebildes- und andererseits der von dem früheren Kaiser wegen des Bonn-Films angestrengten Klagen. Der behauptete Widerspruch besteht aber in der Tat nicht. (Zuruf links: Si tacuisses!) Allerdings sind Ebert und Noske mit ihrer Klage im subjektiven Verfahren ab- gefallen. Es ist dann aber auf ihren Antrag im objektiven Ver- fahren eine das Badebild wiedergebende Postkarte in Gemäßheit der & 46, 47 des Geseßes betreffend das Urheberrewt an Werken der Literatur und Tonkunst von 1901 eingezogen worden. Der vormalige Kaiser hat eine Klage im fubjekiiven Verfahren überhaupt nicht erhoben®* im objektiven Verfahren hat er wegen des Bonn-Films denselben Erfolg gehabt wie Ebert und Noske wegen der Postkarte.

Nun zu den Fällen Marloh, von Kessel, Marburger Studenten.

Die Verurteilung von Marloh zu 114 Jahren ist vom mili- tärishen Kriegsgeriht erfolgt, das der preußishen Justiz nicht unterstand.

Gegen von Kessel war das Verfahren wegen Eidesverlebung ursprünglich von der Zivilbehörde eingeleitet. Dann hat das Militär- geriht die Sache bekommen, weil angenommen wurde, daß von Kessel der Militärgerihtsbarkeit noch unterstehe. Mit der Aufhebung der Militärgecichte ist die Sache wieder vom Zivilgeriht übernommen worden. Bei diesem war die Durchführung niht möglich, weil Kessel nah dem Gutachten der medizinishen Sachverständigen niht ver- nehmungsfähig ist. Das Gericht ist also für die Verzögerung auf keinen Fall verantwortlich.

Der Fall der Marburger Studenten ist ebenfalls wie der Fall Marloh vor dem außerordentlichen Kriegsgericht verhandelt worden. Dieses hat angenommen, daß die von den Studenten er- \{ossenen Spartakisten auf der Flucht befindlich gewesen seien. Die Sache kommt jeßt von neuem vor dem Schwurgeriht zur Ver- handlung.

Was sodann die Verurteilung des Arbeiters Haase wegen der Beleidigung des Grafen Keller anbelangt, so hat das Justiz- ministerium, sobald es von der Sache. Kenntnis erhalten batte, sofórt

die VollstreXung der Strafe aufgeboben. Nach den Akten ist übrigen3 anzunehmen, daß es sstch um Sacen von geringem Werte gehandelt hat, und daß das Gericht auf Grund des eidlihen Zeugnisses des Grafen Keller die Ueberzeugung gewonnen hat, daß von ihm eine An- eignung der fraglihen Gegenstände nicht beabsihtigt gewesen ist. Graf Keller is auch zu der Klage keineswegs gezwungen worden, sondern er hat sie erhoben, sobald er von der Aeußerung des Haase

Kenntnis erhalten haite.

Gegen den Lehrer Stemmer is allerdings cin Verfahren eingeleitet gewesen, weil er als Unterführer der Roten Armee von der Gemeinde Hordel eine Summe Geldes erpreßt hatte. (Hört, hört! rechts.) Auf Grund des Amnestiegeseßes ist er am 14. August entlassen worden. Die Einleitung des Verfahrens war einwandfrei und an sih berechtigt. Nachdem am 27. Juli eine Eingabe des sozialistishen Lehrervereins von Hagen vom 24. desselben Monats beim FJustizministerium eingetroffen war, ist sofort Bericht eins gefordert worden. Von ciner Verschleppung der Sache kann keine Rede sein.

Das von dem Herrn Abgeordneten erwähnte Verfahren gegen den Kommunisten Wild {webt zurzeit noch beim Reichsgeriht, das bisher allerdings die Anwendbarkeit der Amnestie verneint hat. Beim Feuerarbeiter Gerunzig ist die Anwendbarkeit der Amnestie nit wie der Herz Abgeordnete annimmt deshalb verneint worden, weil er seinen Dienstanzug behalten hatte, sondern weil er, allerdings mit einem Ausweis des Zentralræts versehen, cinen Dienit- anzug mit Anwendung von Waffen erpreßt hatte. (Hört, hört! rechts.) Da die Begnadigung in diesem Falle Sache des Reichs ist, sind die Akten von uns an das Neichsjustizminsterium zur weiteren Veran- lassung abgegeben worden. (Zuruf links: Also, die Akten sind in

Ordnung!) Ach, Sie verstehen ja von der Sache nichts.

Die Behauptung des Herrn Abg. Heilmann, daß unbequeme Beamte immer noch einfah entfernt würden, kana ¿ch nicht umpoidersprochen lassen. Der von ihm zur Unterstühung dieser Behauptung anseführte Fall Lerche verhält ih nach meiner Er- mittlung wesentlih anders, als ihm mitgeteilt worden ist. Lerde hat die Strafe von einem Monat Gefängnis nicht wegen Diebsta5!s eines Bogens Papier, sondezn wegen Unterdrüdlung des Pensio- nierung8gefuhs eines gewissen Stolle erhalten, was etwas ganz anderes ist.

Zu dem vom Herrn Abg. Heilmann vorgebracien Vorfakl in Osnabrüd ist diesseits folgendes ermittelt worden:

Die Soldaten des Freikorps Lihtschlag wollten die Versammlung der Friedensgesellshaft in Osnabrück, die öffentli war, besuchen. Als die ersten Soldaten den Saal betreten wollten, wurden sie von den Ordnern aufgefordert, in der Garderobe die Waffen, d. h. die Seitengewehre, abzulegen. Sie weigerten sich, dem naczukommen, und drängten in den Saal. Da die Ordner sie an dem Betreten des Saales gewaltsam zu verhindern suchten, kam es zu einem Gedränge, in dem die Soldaten von Zivilisten mit Gummi- fnüppeln und anderen Werkzeugen ges{lagen fein wollen. Der Ulan Esser zog cinen Revolver hervor und lud ihn, angebli, weil er si von Zivilsten bedroht fühlte, und zur Abwehr einen Schreck{ß abgeben wollte. Er behauptet, als er habe abdrüden wollen, sei er

am- Arm gestoßen worden; und deshalb habe der Schuß, der in die Uft habe! geben sollen, den Sohn des Vorsißenden der Fricdens-

gesellschaft Knüppe getroffen. (Zuruf links: Im Saal schießt man doch nicht in die Luft!)

Das Verfahren ist zunäGst vor der Militärbehörde geführt worden. Es ist von ihr am 27. Juni 1920 eingestellt worden, weil der Täter nicht zu ermitteln sei, auch mit Rücksicht auf die Auflösung des in Frage kommenden Truppenteils keine Aussicht bestehe, ibn zu ermitteln. Dem die Untersuhung führenden Kriegsgerichtsrat war dabei nit bekannt, daß die Person des Täters inzwischen am 20. Mai 1920 in dem zivilgerihtlihen Verfahren festgestellt war. Alsbald, nabdem dies dem untersuchungsführenden Kriegsgerichtsrat bekannt geworden war, ist er erneut in Untersuchungen eingetreten.

In dem zivilgerihtlihen Verfahren ift der Täter am 22. Mat 1920 dem Amtsrichter vorgeführt und von diesem, ohne daß ein Haft- befehl erging, wieder entlassen worden. Für den Amtsrichter war hierbei entscheidend, daß der inzwishen vom Militär entlassene Be- \{uldigte zu seinen Eltern zurückgekehrt war, daher niht fluct- verdächtig érshien. Tatsächlich hat sich der Beschuldigte au niemals der Strafverfolgung entzogen, so daß die Annahme des Amtsrichters, es bestehe fein Fludtverdahht, sch als zutreffend erwiesen hat. Dafür, daß der Amtsrichter den Sachverhalt nicht objektiv gewürdigt, sondern sih von parteiishen Gesichtspunkten irgendwelher Art hat leiten lassen, ist nit der geringste Anhalt gegeben. Gegen den Täter ift runmehbr von der Staatsanwaltschaft Osnabrück Anklage wegen fahr- lässiger Körperverleßung erhoben und von der Strafkammer das Hauptverfahren eröffnet worden. Termin zur Hauptverhandlung stand am 29. Oktober an; in diesem Termfn mußte aber Vertagung cintreten, weil einzelne Zeugen nit erschienen waren. Zu irgend- welhen Maßnahnien liegt demnah für die Justizverwaltung kein Anlaß vor. (Hört, hört! bei dén Unabhängigen Sozialdemokräten.)

Nach Angabe des: Herrn Abgeordneten Heilmann sollen in Sensburg in Ostpreußen die Richter, die den Gegenstreik gegeit den von Arbeitern veranstalteten Streik geleitet hatten, den Arbeitern Strafbefehle über 4 Wochen Haft geshickt haben. Nach meiner Er- mittelung muß hier ein tatsähliher Icrtum vorliegen, indem weder der Richter Seesemann noch der Richter Shulz nur diese können in Fragz kommen gerihtlihe Handlungen vcrgenommen haben, die mit dem Streik oder Gegenstreik in Zusammenhang stehen.

Was den Fall der Verurteilung des Steiner in Schweidniß wegen Diebstahls eines Fasses Speisefett anlangt, so hebt der Herr Abgeordnete hervor, daß die Anzeige erfolgt sei am Tage, nah dem Steiner eine Ortógruppe der U. S. P. in Shweidniß gegründet hatte. Ich verstehe nicht, inwiefern daraus ein Vorwurf gegen die Staatsanwaltschaft oder das Gericht hergeleitet werden könnte. Ohne Nücsicht auf die Gründung der Ortsgruppe ist die Staatsanwalt- \chaft eingeshritten, nahdem sie Kenntnis von der Anzeige erhalten batte. Aus welhen Beweggründen die Anzeige erstattct worden ist, geht weder Staatsanwaltschaft noß Gericht etwas an.

Auf den Fall Sklarz will ih heute nit eingehen, weil er, mie bereits Herr Abgeordneter Heilmann selbst bemerkt hat, Gegen- stand einer besonderen Anfrage ift.

Die vom Herrn Abgeordneten Heilmann erwähnte Sache Schwidden {webt zurzeit in der Berufungsinstanz. Für die Annahme, daß der erste Richter si bei der Urteilsfällung durch die ,

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lassen, fehlt jeglihèr Anhalt. Wec die preußisben Nicter kennt wird dies für gänzlih ausges{lossen halten. (Unruhe bei den Unab- Eängigen Sozialdemokraten.)

In der Saße Gutehoffnungshütte ist das Verfahren uo nit abgeslossen. Nach den Aktien scheint festzustehen, daß die bei Klose beschlagnahmten Papiere der Gutehcffnungshüite und die auf Papier der Gutehof{nungshütte geschriebenen Abschriften mit Zu- stimmung des Klose beschlagnahmt und der Gutehoffnungshütte, der fie gehörten, herausgegeben worden sind. (Hört, hört! rechts.) i In der Sache Siemsen trifft das Justizministerium, keinerlei Schuld. Am 13. Juli ift das Urteil gesprochen und der Haftbefehl erlassen worden. Sobald man im Justizministerium hiervon Kennt- nis erhalten hatte, ist, und zwar bereits am 15., beim Oberstaats- anwalt angefragt worden, ob Haftentlassung möglich sei. Am 16. ist diese angeordnet worden. Am 4. August trat die Amnestie ein. Das Justizministerium ist also sofort und erfolgreih im Interesse des Herrn Siemsen in Tätigkeit getreten.

Die Ernennung des Amtsgerichisrats Parey in Eisleben zum

Auffichtsrichter daselbst hat sih ordnungsmäßig vollzogen. Sie ist

erfolgt auf den Vorschlag des Oberlandesgerichtspräsidenten in Naum- burg und des Landgerichtspräsidenten in Halle, wel leßterer beridtet, daß aus dem Kreise der Beamtenschaft keine Tatsae mitgeteilt sei, die begründete Bedenken gegen Pareys Eignung erweckden Tönute. Er hat sich dabei an meine Rundverfügung vom 14. Wèai diejes Jahres gehalten, in der die Befragung des Beamtenausschusses nicht vorgeschrieben ist. (Abg. Christange: Der Richter, der den Eid auf die Verfassung verweigert hat, ift zum aufsihtsführenden Richter ernannt worden! Hört, hört! bei den U. Soz.) Damit ist wohl Herr Marquardt gemeint? Der ist auf seinen Wunsh nah Char- loitenburg verseßt worden. Auf Anfrage, ob Parey die ihm von tem Herrn Abgeordneten in den Mund gelegte Aeußerung getan habe, ist die telegraphishe Antwort gekommen: „Behauptung in der

Fassung unrichtig, Akten folgen“. Nach Eintreffen der Akten werde

ih dem Herrn Abgeordneten weiteren Aufschluß geben.

Der Herr Abgeordnete Heilmann hat meine die Einsicht- nahme in die Personalakten betreffende Verfügung vom 3. November d. J. getadelt. Jhr erster Absaß lautet:

Die Preußische Staatsregierung hat unter Aufhebung des in der Allgemeinen Verfügung vom 18. November 1919 (Justiz- ministerialblati Seite 574) mitgeteilten Beschlusses beschlossen, daß die Personalakten, auch soweit sie vor dem 1. Oktober 1919 angelegt sind, den Beamten auf Verlangen zur Einsicht vorzulegen sind, und daß es dem Vorstande der Behörde, bei der die Personalakten geführt werden, überlassen bleiben soll, vor Gewährung der Einsicht

© diejenigen Stüdke aus den Akten zu entfernen und zu vernichten, die ch zur Vorlegung an die Beamten nicht eignen, insbesondere deshalb, weil dritten Personen aus der Vorlegung Nachteile ent- stehen könnten. Der Wortlaut ergibt, daß es fch nibt um cine besondere Verfügung des Justizministers handelt, daß diefer vielmehr lediglih für sein Ressort einen Staatsministertalbes{luß zur Ausführung gebracht hat. Dieser Beschluß ist aber meines Erachtens auch richtig und dient den Interessen der Beamten. Würden die sämtlichen Personalakten, wie der Herr Abgeordnete angeregt hat, eingestampft, so gingen viele

für die Beamten wichtige und nüßliche Notizen verloren. Die meisten

Beamten haben kein Interesse an der Sache. Diejenigen von thnen aber, denen daran liegt, ihnen unbequeme Stücke, die sie nit sehen follen, aus den Akten zu beseitigen, können das jederzeit durch das Verlangen der Akteneinsiht erreihen. (Abg. Christange: Die Einsit wird ihnen aber nicht gestattet!) Sie brauchen weiter nihts zu tun, als die Akteneinsiht zu fordern, dann muß tihnen- dieser Wunsch erfüllt werden.

Der Herr Abgeordnete Heilmann hat endli die baldige Auf - Côösung der Fideikommisse gefordert. Die diese Auflösung verfügende Verordnung des Staatsministerums ift inzwischen er- ienen. Bei Prüfung der Verordnung wird der Herr Abgeordnete finden, daß die in seinem Antrage auf Druksache Nr. 3308 angegebenen Richtlinien tunlichst innegehalten worden sind. Die Berechtigung des Staatsministeriums zum Erlaß der Verordnung ergibt sih aus den 8 3 und 25 des Adelsgeseßes vom 23. Juni dieses Jahres und S 4 der Eraänzungsverordnung vom 22. September dieses Jahres. Ih gebe mih der Hoffnung hin, daß die Verordnung den Beifall des hohen Hauses finden wird. (Bravo! rechts und im Zentrum.)

Abg. Dr. Berndt (D. Dem.): Es kommt waer auf den Wortlaut der Geseße, als auf den Geist der Rehtsp ege an. Die Rectspflege muß getragen sein vom st des Staates, der sich aufbaui auf Demokratie und dem sozialen Gedanken. Wir wollen dem Laienelement einen aróßeren Plaß einräumen in der Nichterschaft, auch den Arbeitern und Frauen. Die Volksshullehrer müssen als Schöffen und Geschworene herangezogE werden. Wenn ein Abgeordneter in seiner Abgeordnetentätigkeit beleidigt worden ist, so muß in jedem Falle ohne Unterschied der Parteizugebörigkeit óffent- liche Anklage erhoben werden. Das beste Strafrecht ist dasjenige, das dem Richter möglidst freien Spielraum läßt. Der Sirafvollzug muß fo E werden, daß der Gefangene zur Arbeit erzogen wird. ie Fürsorge für entlassene, Strafgefangene muß ausgedehnt werden. Beim Strafvollzug soll niht der Sta1ts- amvalt entsGeidend sein. Wir brauchen ein einheitlihes Arbeits- rei, das auch die Hausangestellten umfa. Im Zivilprozeßver- fahren M ae Laienelement mehr zur tsprechung herangezogen werden. em sozialdemokratischen Anras as Zulässung von Frauen als Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte stimmen wir zu. Es wiederholt nur die Forderung unseres früheren Antrages Frteberg. Diese Forderung zieht nur die Koneent aus der vers assungsmäßig festgelegten Gleihberehtigung der chlechter. Wir wenden uns entschieden gegen eine weitere Vermehruna der der- gerihte. Das Arbeitsrecht darf den ordentlihen Gerichten nit entzogen werden. Gerade im Arbeitsrecht brauhen wir unabbängige Nichter. Die paritätishe Beseßung mit Arbeitgebern und Arbeitern Fann aué unter dem Vorsiß eines Richters beibehalten werden. Die Rectäanwälte müssen au vor den Gewerbe- und Kaufmannsgericten lassen werden. Die Zwangsauflösung der amiliengüter leunigst durchgeführt werden. Die Agnatenrehte sind aufzuheben geaen angemessene Entshädiaung. Eine entschädiaungslose Aufhebun würde bedenklihe Folgen haben. iedSoerihte werden nad billinem Ermessen die Entschädigungen zu bestimmen haben. Die Abfindung sollte teilweise durch Land erfoloen, damit die Latifundien aufgehoben werden, und eine großzügige Siedlungspolitik eingeleitet wird. In Einze!fällen können wir der Kritik des Abg. Heilmam an der Rechtspreung - zustimmen, aber wir- müssen uns, erallgemeinerungen hüten. „Was is aus dem Disziplinar- verfahre gegen fkappistische stizbeamte geworden? Der Redner bespricht sodann Fragen des tsstudiums und verlangt die materielle Besserstellung der Referendare. (Beifall)

Ein Negierungs8vertreter : Nur i ver en iden Sicige der Strafsachen wirken jeßt vielleiht mehr Assessoren, ls zulässig, in den Strafkammern mit. Von Fraaebogen, die die persönlichen Verhältnisse der Rechtsanwälte s uns nichts bekannt.

i Dr. Seelmann (D. Nat): Die Behauptung des F ilmann, im alten Preu sei die tiz

der t Staates gewesen, 1! ch, auch sind die Richter keineswegs eine bevorzugte Klasse gewesen. Jn der Straf- rechtspflege sind auch vielfah Geschworene und fen maßgebend, man darf daher nit die gelehrten Richter für alles verantwortlich machen. Bei den Sirafkammern gib R ies sondern nur Unterschiede in der Strenge der einzelnen Richter. Es gibt keine Klassenjustiz. (Aba. Adolf Hoffmann: Marloh! Eulenburg!) Das Vevlangen der Sozialisten dahin, daß alle Richter dia listen n. (Widerspruch links.) Gerade de: unabhängige Richter wecselt seine Anschauungen niht nah dem Tagesbedarf. Wir sehen der Entwicklung mit Vertrauen entgegen, solange die jungen Juristen unter der Anleitung der brennen Richter in der Hingabe an das Amt ausgebildet werden. eine Partei hat mch beauftragt, Richterstand den Dank für seine Hingabe an das

Amt und für seine treue Pflichterfü in schwerster Zeit auszuspre: (Seisan reis.) Nah der Rede des Ab- E Imanm edige i ß 5 ; Der neuen ag ber Privat ur Magen u „stehen w!! einigermaßen fei tisch gegenüber. Wir legen das Hauptgewicht da-auf, daß die lungen uristen sich in den Geist einer gerechten und unab- hängigen Rechtsprechung htneinfinden. Wir erkennen an, daß kte usligoana tuna außerordentlich. belastet ift, aber ihr Apparat ijt viel zu sdawerfallig. Der Dienst der Justizverwaltung könnte be- {ränkt werden. És wird 1eßt viel zu viel geschrieben, besser wäre es, wenn die Justizverwaltung diese oder jene F mit den Ober- landesgerihtspräsidenten oder den Landgerichtspräsidenten in münd- lichen Besprechungen behandelte. Es ist schon mancher alte Zopf ab- geschnitten worden, aber es gibt noch viele Zöpfe, die abge|chnitten zu werden verdienten. Die Justizverwaltung muß dezentralisiert werden. Die Ueberlastung der Gerichte wird immer sch{limmer, namentli in Berlin erliegt ein Richter nach dem andern de: U-eber- last. Ih habe im vergangenen Jahre im taushuß der Justiz- DEEIbRTNNE PPNNIOSe unterbreitet, aber es ist nihts gesehen, und heute erl wir eine Massenflucht aus der Justiz, namentlich seitens der besten Kräfte. Einige praktisde Falle erregen unsere ernste Besorgnis. den La itspräsidenten Kasten in Königsberg, einen Mann von 60 bis 70 Jahven, ist das Disgiplinarversahren auf förmliche Dienstentlassung einge- leitet worden. Al3 das Oberlandesgeriht das Verfahren ablehnte, wurde vom Generalstaatsanwalt Beschwerde eingelegt, und dieser Bejchwerde hat das Kammergericht stattgegeben So \c{nöde darf man einen alten Beamten mcht behandeln, dessen Versehlung nur darin aran daß auf seinem Gerichtsgebäude die_ I eEE aufgezogen. war. Der Staatskommissar Borowski

die |

role in Königsbe ie Freilassung von Untersu fangenen ver- langt, und sem Helfershelfer ring (emde Protestrufe linfs: Helfershelfer?) drohie die Zellen gewaltsam zu öffnen. Es bandelte sich um Untersuchungsgefangene, und die MRegierung sollte nit in hohe Stellen mte berufen, die keine Ahnung von den Geseßen haben. Herr Borowski ist inzwischen ausgeschieden. Herr Lübbring waltet noch seines Amtes. Nur seine Eigenschaft als Abgeordneter \chüßt ihn vor dem Arm der Gerechtigkeit. Wie steht der Justizminister dazu? Der Polizeipräsident Lübbring hat ferner drei Redakteure einer deutsnationalen Dans festjeben lassen. (Ironische Rufe der Unabhängigen: Gemeinheit! unerhört!), obne sie nah dem Geseß binnen 24 Stunden dem ordentlichen Richter zuzu- führen. Unsere kleine Anfrage deswegen vom 23. April wurde erst am 28. tember beantwortet, (Ruf bei den Unabhängigen: Ist {nell genug gegangen!) Die Regierung erklärte, keinen Anlaß zum Cinschreiten zu haben, da der Polizeipräsident es getan habe, um die Arbeiter zu beruhigen. Um der Arbeiter willen wird also die persón- liche Frebeit angefaßt. Wie stellt sich der Justizminister dazu? Redner befürwortet dann den zum Justizetat von den Deut\c- nationalen gestellten Antrag, den Justizminister zu_ersuchen, möglichst bald eine Fommission unter Heranziehung von Strafanstaltsberuss- beamten mit der Ausarbeitung eines Gesehentwurfs zur ordnung des Uzuas und des An ? trauen. Er sich sodann, für die Gleichstellung der Justizsekrekire mit den Venwaltungs)ekretären und fordert bei der Mellocun des Strafgeseßbuchs auch eine Einschränku des Schreibwerks. Er {ließt zu der Linken gewendet mit folgenden Worten: Unser preußischer Richterstand steht viel zu ho, um von Ihren Angriffen erreiht zu werden. (Lebhafter Beifall rechts.) Justitia fundamentum regnorum dana rihten Sie Jhre Kritik ein, aber reißen Sie nit etwas herunter, um das uns die Welt be- neidet. (Unrube und Gelächter links.) Schon haben Sie die Ver- waltungen in die Hände bekommen, und, das Volk sieht, was daraus aeworden ist. (Große Unruhe links.) Wenn Sie auch noch die Justiz in die Hände bekommen (stürmische Unterbrehung links, in der die S&lufnworte des Redners verloren gehen).

Hierauf wird um 534 Uhr die Fortsezung der Beratung auf Mittwoch, 12 Uhr, vertagt, (kleinere Vorlagen, der Gesetzentwurf, betr. die Altersgrenze).

Handel und Gewerbe. Heute findet kein Börsenverke hr statt.

Von unterri®teter privater Seite wird dem „W. T. B.“ ge- \{rieben: Jn der vorvergangenen Woche haben in Prag zwischen Vertretern deutschGer Banken und den zuständigen t \che ch o- \slowakischen Ministerien Besprehungen über die Aus- legung und DurWführung der Anlage E des Wirtschafts» abkommens vom 29. Juni 1920 stattgefunden, die grundsäßliches Einverständnis über die Beseitigung der bestehenden zahlreichen Schwierigkeiten bei der Abstempelung tschGecho-slowakischer Wertpapiere ergeben haben. Zunächst wurde in Würdi- gung der bestehenden Ünklarheiten eine Fristverlängerung für die Ab- stempelung bis zum 15. Januar 1921 zugestanden. Die Bekanntgabe der übrigen Ergebnisse erscheint deshalb verfrüht, weil zunächst das Einverständnis der beiderseitigen Regierungen hierzu eingeholt werden soll, und diese daber noch nit als endgültig angeseben werden können. Es dürfte jedo kein Zweifel bestehen, daß die wihtigsten Gesichts- vunkte die Zustimmung beider Regierungen finden werden. Gelegentlich der Verhandlungen wurde von deutsher Seite die Frage der tschecho- slowakishen Vermögens- und Vermögenszuwach8abgabe aufgeworfen, der nah dem Gese vom 8. April 1920 auch Ausländer mit ihrem sämtlichen in der Tsheho-Slowakei befindlißen Vermögen (also nit nur mit dem Grund- und Betriebsvermögen, fondern au mit Guthaben, Depots uud sonstigen Forderungen gegen ts{checho-slowakische SGuldner) unterworfen sein sollen. Es wurde betont, daß dieses Geseg nicht nur eine ungeheure Beunruhigung in die deutschen Interessentenkreise getragen babe, sondern auch zu einer {weren Schädigung des eigenen Wirtshaftslebens der ts{hecho-slowaki- hen Republik führen werde und bereits geführt habe.

nblick darauf, daß in einiger Zeit Verbandlungen über den Abs{luß eines Vertrages zur Beseitigung der Doppelbesteuerung zwischen Deutshland und der Tshecho-Slowakei stattfinden, für die ein befriedigendes Ergebnis 1chtlid erwartet wird, wurden die zuständigen Vertreter des

ager Finanzministeriums gebetèn, eine Verlängerung der am 31. De Abgabe der Steuererklärungen

ber 1920 abgelaufenen Frist zur damit die Strafbesti Pay mir l ere pad it die r immungen e n rechtze' tiger Abgabe bis zum 31. Dezember 190 niGt zur Anwendung u kommen bätten und im Falle eines vorherigen Vertrags- Glusses zwischen Deutschland und der Tschecho - Slowakei gegetenen alls unnôtige Arbeit vermieden würde. Darauf wurde die (allerdings unverbindlihe) Erklärung abgegeben, daß mit einer Fristverlängerung für Ausländer über den 31. Dezember 1920 hinaus gerechnet werden Fönne, so zunächst wohl soweit niht Grund- und Betriebs- nien E ed gde Berit u je Bed! d der Ver ungen zw and und der Ds Slowakei die Abgabe der Steuererklärungen erübrigen wird.

tal ens zu bes

Telegrapbische Auszahlung.

94. November 93. November Geld Brief Geld Brief 2087,90 2092,10 | 2047,95 2052,05 447,00 448,00 | 454,50 455,50 924,05 925,95 909,05 910,95 924,05 9259,95 916,55 918,45

1313,65 1316,35 | 1296,20 1298,80 14085 14115 | 132,85. 136,15 259,70 260,30 | 259,70 260,30 23975 24025 | 239,75 20/25

6843 6857 | 68,93 6907 42205 4229 | 417,059 417,95

1073,90 1076,10 | 1043,95 1046,05

904,05 905,95 | 884,10 885,90

Amsterdam - Rotterdam Brüssel und Antwerpen Christiania . . « - - Kopenhagen . . . StoFholm und Gotben- E e Helsingfors . Jtalien . London . New York .

“A Schweiz . Spaniea. . ta D d fter » ien (Dtsch. - Oesterr.), f ri 20,83 abgestemp. s 86/35 15,32

20,77 86,15 15,28

21,03 86,39 14,77

S615 O + « o 6 pa Ub e A 14,73 Bulgarien . # « «E 77 Konjtantinopel S _

v ———

Wagengestellung für Koble, Koks und Briketts

Ruhrrevir | Oberschlefisches Revier Anzah! der Wagen

am 22. November 1920. Gestellt. . . 21 389 | 8 093 E bs 3 492 743 eladen zurüdck- h | geliefert . « « 20 056 | 7 8424 am 23. November 1920. 22 042 4 101

20 848

7188 1757

6 964

Gestellt. . . Nicht gestellt . Beladen zurück-

geliefert . ¿

Berichte von auswärtigen Wertpapiermärkten.

Frankfurt a. M. 23. November. (W. T. B.) Bei un- regelmäßiger Haltung war das Geschäft an der Abendbörse rubig, in Bergwerkzaktien stellte sh Abgabenneigung ein, die Ab- \{chwähungen von 2 bis 6 vH zur Folge hatten. Es notierten Mannes- mann 623, na&börslich 625, Phönir 640—642, Harpener 9571, Buderus 710, Caro 305, Oberbedarf 324» Laurahütte 380, Eleïtro- papiere behaupteten ibren Kursstand. Voigt & Häffner waren mit 254 fester, Licht und Kraft 210,50, Bergmann 279,75. Höher gingen demisde Papiere. Th. Golds{midt waren 500, Nütgers- werke 439, Badis&e Anilin 595, Sckeideanstalt waren mit 84850 behauptet. Kaffa - Industrieaktien unterlagen teil- weise einer Abschwächung. Niedriger stellten ih Adlerwerke mit 339. Vereinigte Berlin-Frankfurter Gummifabrik wurden bei großen Um- säßen gehandelt und stiegen etwa 30 vH auf 490. Brauerei Sinner mit 160 und Chamotte Annawerk mit 440 waren je 10 vH höher. Ferner notierten: Daimler 273,50, Hirsch Kuvfer 427,50, Spiegel u. Spiegelglas 659,50. Die Auslandspaviere shwächten sich im Ver- laufe s da sich auf dem Devisenmarkte eine chwankende Haltung einstelite. 5 9/9 Goldmexikaner notierten 720—700, Silbermerikaner 530—500, 44 9% Bewässerung8anleihe 508—500, 5 9/9 Tehuantepec 475, Baltimore and Ohio 535—530, Schantung 598. Die Devisen \{wädten fh zum Teil ab. Es notierten: Brüssel 445, Holland Bee In 236, Paris 420, Schweiz 1060, Italien 265, New

ork 66,79.

Köln, 23. November. (W. T. B.) Englische Noten 235,00 bis 938,00, Französisde Noten 420,00—424,00, Belgische Noten 443,00 bis 446,00, Holländische Noten 2050,00—2080,00, Numänische Noten 102,00—103,00, Amerifanische Noten 65,25—66,25, Schweizerische Noten —,—, Stalienische Noten —,—, Stocktbolmer Noten —,— Amerika Kabelauszahlung 65,50—66,50. :

Leipzig, 23. November. (W.T.B.) Sächsische Nente 57,50, Bank für Grundbesiy 150,50, Chemnitzer Bankverein 205,00, Ludwig Huvfeld 476,00, Piano Zimmermann 459,00, Stöhr u. Co. 606,00, Sächs. Wollgf. vorm. Tittel u. Krüger 380,00, Chemnizer Zimmermann 270,00, Peniger Maschinenfabrik 175,00, Leipziger erkzeug Pittler u. Co. 418,00, Hugo Schneider 365,00, Fritz Schulz jun. 409,00, Riebeck u. Co. 250,00.

Hamburg, 23. November. (W. T. B) Börsens{blußkurse. Deutsch-Australisbe Damvfschiff-Gesellslhaft 274,00 bis 285,00 bez., Deutsche Dampschiff. - Gefellshaft Kosmos 449,00 bis 462,50 bez., Deutsh-Ostafrika-Linie 280,00 bis 352,00 bez., Havag 199,000 bis 200,75 bez, Hamburg - Südamerika 425,00 bis 437,00 bez.,, Nord- deutscher Lloyd 189,75—194,25 bez., Vereinigte Elbeschiffahrt 315,00 bis 326,00 bez., Hamburg-Bremen Afrikalinie —,— G.,, —-—— B., Schantungbahn 583,00—594,00 bez., Brasilianishe Bank 630,00 G., 670,00 B., Commerz- und Privat-Bank 210,50 G., 21250 B., Vereinsbank 212,00 G.,- 216,00 B., Alsen-Portland-Zement 419,50 bis 420,50 bez., Anglo-Continental 392,50 bis 405,00 bez., Asbest Calmon 299,50—307,00 bez., Dynamit Nobel 371,00—376,00 bez., Gerbstoff Nenner 532,00 bis 535,00 bez., Norddeutshe Jutespinnerei 308,50 bis 310,50 bez., Harburg-Wiener Gummi 444,00 bis 456,00 bez., Caoko 240,00 bez., Sloman Salpeter 2625,00 bez., Neuguinea 680,00 G., 700,00 B., Otavi-Minen-Aktien 845,00 G., 855,00 B., do. Genußsch. 620,00 G., 640,00 B. Tendenz: Schwächer.

Wien, 23. November. (W.T.B.) Türkische Lose 3010,00, Staats- bahn 4530,00, Südbahn 1727,00, Oesterreiishe Kredit 1135,00, Ungarische Kredit 1740,00, Anglobank 1089,00, Unionbank 91,50, Bankverein 1183,00, Länderbank 1900,00, Oesterreichish-Ungarische Bank 5500,00, Alpine Montan 5050,00, Prager Cisen 12930,00, Rima Muranver 3300,00, Skodawerke 3090,00, Salagokohlen 7610,00, Brüxer Koblen —,—, Galizia 26600,00, Waffen 3300,00, Llovd-Aktien 33000,00, Poldihütte 4630,00, Daimler 1480,00, Oester« reihishe Goldrente 177,00, Oesterreiishe Kronenrente 98,50, Februar- rente 98,00, Mairente 98,00, Ungarishe Goldrente —,—, Ungarische Kronenrente 118,50, Veitscher —,—, Siemens-Schuckert 1810,00.

Wien, 23. November. (W. T. B.) Notierungen der Devisen- zentrale: Berlin 751,09 G., Amsterdam 14550,00 G., Zürich 7525,00 G., Kopenhagen 6450,00 G., Stockholm 9300,00 G., Christiania 6450,00G,, Marknoten 749,00. G., London 1675,00 G. i

Prag, 23. November. (W. T. B.) Notierungen der Devisen zentrale: Berlin 119,25 G., Marknoten 119,25 G., Wien 16!/; G.

Paris, 23. November. (W. T. B.) Devisenkurse. Deutsh« land 24,00, Amerika 16,095, Belgien 106,00, England EOTD Holland 493,50, Italien 62,50, Sóweiz 252,50, Spanien 212.50.

Paris, 23. November. (W.LT.B.) 5 9% Französische Anleihe 85,20, 4 0/6 Französishe Anleihe 69,60, 3 % Französische Nente 55,00, 40/6 Spanische äußere Anleihe 174,60, 5 % MNussen von 1906 p 3 09/9 Russen von 1896 —,—, 4 9/9 Türken unifiz. 65,80, Suezkanal 6030, Rio Tinto 1505.

Amsterdam, 23. November. (W.T. B.) Wechsel auf London 11,45 echsel auf Berlin 4,80, Wechsel auf Paris 20,30, Wechsel auf Schweiz 51,324, Wechsel auf Wien 1,024, Wechsel auf Kopenhagen - 44,40, Wechsel auf Stockholm 63,25, Wechsel auf Christiania 44,50, Wechsel auf New York 323,50, Wechsel auf Brüssel 21,45, Wechsel auf Madrid 43,50, Wechsel auf Jtalien 12,75. d %% Niederländische Staatsanleihe von 1915 821/g, 3 9% Niederländ. Staatsanleihe 51,75, Königlich Niederländ. Petroleum 698,50, Holland-Ämerika-Linie 321,00, Atchi)on, Topela ri ta Fs 109,75, Nock Island —,—, Southern Pacific 145,00, Southern Railway —,—, Union Pacific 155,50, Anáconda 108,50, United States Steel Corp. 106,75. Anfangs

fest, Schluß shwädher.