1898 / 265 p. 21 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 08 Nov 1898 18:00:01 GMT) scan diff

V ei dies er Gelegenheit gestatten wir uns darauf hinzuweis en, daß unser Justitut seit dem Jahre 1897 3"/,°/ ige Pfandbriefe ausgibt, welche völlig unverloosbar und innerhalb eines

Zeitraumes von 10 Jahren -vom Emissionsdatum ab auth unkündbar sind. Nach Umfluß dieser Zeit erfolgt die Einlösung derselben (vom freihändigen Rückkauf abgesehen) innerhalb 70 Jahrenf | zum Nennwerthe auf dem Wege der Kündigung und beabsichtigen wu die Eigenthümer dieser Werthe so lange als irgend thunlich im un gestörten Besiße derselben zu belassen. j Dic Anlage von Kapitalien der Stiftungen, Gemeinden und} | Sparlkasseu 2c. ist ebenso wie bei unseren verloosbaren Pfandbriefen auch in dieser Categorie zufolge hoher Entschließung des föniglichen Staatsmiuisteriums des Junern vom 26. November 1896 zulässig.

Speciell zur Erleichterung der Verwaltung von Stiftungen, Mündelgeldern x. werden neben den bisher bestehenden Titres vo Ml. 100—2000 auh Stüce zu Mk. 5000 ausgegeben.

Wir erlauben uns diesen Typus besonders bei Neuaulagen von Kapitalien zu empfehlen. |

Dr. Wild'she Buchdructerei (Gebr. Parcus), München.