1898 / 295 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 14 Dec 1898 18:00:01 GMT) scan diff

Alle Post-Anstalten nehmen Bestellung au;

für Berlin außer den Post-Anstalten auch die Expedition

8W., Wilhelmstraße Nr. 32.

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Königlich Preußischer Staats-Anzeiger.

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des Deutschen Reichs-Anzeigers

und Königlich Prenßischen Staats-Anzeigers

Berliu §W., Wilhelmstraße Nr. 32.

M

M 295.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Regierungs- und Baurath a. D., Geheimen Baurath Cramer zu Breslau den Rothen Adler:Orden dritter Klasse mit der Schleife, f N

dem Oberpfarrer Müller zu Charlottenburg die König- liche Krone zum Rothen Adler-Orden vierter Klasse, l

dem Kapitän-Lieutenant Schlieper, dem Archidiakonus Brunsing zu Charlottenburg und dem Architekten und Assistenten an der Technischen Hochschule daselbst H. Jassoy den Rothen Adler-Orden vierter Klasse,

dem Kirchenältesten, Rentier Albert Jaster zu Char- lottenburg den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse,

dem Schleusenmeister a. D. Friedrih Edler zu Halle a. S. das Allgemeine Ehrenzeichen in Gold, sowie

dem Gemeinde-Vorsteher Albrecht zu Rott im Kreise Alfeld, dem Zimmerpolier Johann Friedrih Ludwig Wolf zu Berlin, dem Maurerpolier Friedri Bolze ebendaselbst und dem Strafanstalts-Aufseher Lott zu Sonnen-

burg im Kreise Ost-Sternberg das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht : der Gemahlin des Staatssekretärs des Auswärtigen Amts, Staats-Ministers von Bülow, Marie, geborenen Prinzessin Camporeale, die Erlaubniß zur Anlegung des von Seiner Majestät dem Sultan ihr verliehenen Chefakat - Ordens erster Klasse zu ertheilen.

Deutsches Reith.

Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: L dem Polizei-Jnspektor Maurach bei der Polizei-Direktion {n E den Charakter als Kaiserlicher Polizei-Rath zu verleihen.

Bekanntmachung.

Wegen des Weihnachtsverkehrs werden am Sonntag, den 18. Dezember, bei allen Postanstalten im Bezirk der Kaiserlichen Ober-Postdirektion Berlin die Padet - Annahme- und die Packet-Ausgabestellen von 4 bis 6 Uhr Nachmittags, am ersten Weihnachtsfeiertage die Paket - Ausgabestellen zu denselben Zeiten, wie an den Wochentagen, für den Verkehr mit dem Publikum geöffnet sein. Am zweiten Feiertage werden die Schalter allgemein wie an den Sonntagen offen gehalten werden.

Berlin C., den 12. Dezember 1898.

Kaiserliche Ober-Postdirektion. Gries ba ch.

Jn Hamburg wird im Jahre 1899 mit den Seesteu er- manns-Prüfungen am 24. März, 26. Juni, 26. Sep- tember und 18. Dezember, mit den Seeschiffer-Prüfungen ür große Fahrt am 8. Januar, 5. April, 3." Juli und

Oktober begonnen werden.

Von dem Handbuch für das Deutsche Reich wird

er das Zahr 1899 eine neue Ausgabe veranstaltet. Das

erk erscheint im Laufe des Monats Januar k. J. im Ver-

lage der Buchhandlung „Carl Heymann's Verlag“ zu Berlin

und wird den Reichs- und Staatsbehörden bei direkter

Bestellung zum Bree von 4 # geliefert. Jm Buchhandel ist es zum Preise. von 5 zu beziehen.

In der Ersten Beilage zur heutigen Nummer des Reichs- und Dios «Ae ers“ wird eine Nachweisung der Einnahme an Wecselstempelsteuer im Deut- schen Reich für die Zeit vom 1. April 1898 bis zum Schluß des Monats November 1898 veröffentlicht.

Königreich Preufßen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den Stadt - Bauinspektoren Otto Rohde, Bernhard Salina, ' Heinrih Krause, Felix Schmidt und Fr een DBieli in Berlin den Charakter als Baurath zu iben.

la Ma ea 6s Tir ittial Meran ion t nehmigen geruht, daß der Provinzial - La

| Provinz Schlesien zum 8. Januar 899 nah der Stadt _Vreslau und :

Berlin, Mittwoch, den 14, Dezember, Abends.

der Provinzial-Landtag der Provinz Westfalen zum 29. Januar 1899 nah der Stadt Münster berufen werde.

Auf Jhren Bericht vom 18. Oktober d. J. will Jh dem Nee Borken im Regierungsbezirk Münster, welcher die von den betheiligten Gemeinden mit Kreisbeihilfen erbauten Chausseen 1) von Rhede nah Krechting mit einer Abzweigung bis zu der über den Aafluß führenden Brunzelbrücke, 2) von Bocholt nah Barlo, 3) von Borken nah Burlo zur dauernden Unterhaltung Übernommen hat, bezüglich der vorstehend unter Nr. 2 und 3 aufgeführten Chausseen das Recht zur Er- hebung des Chaufsseegeldes nah den Bestimmungen des Chausseegeldtarifs vom 29. Februar 1840 (G.-S. S. 94 ff.) ein- schließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Be- freiungen, sowie der sonstigen, die Erhebung betreffenden zu- ti Vorschriften vorbehaltlich der Abänderung der ämmtlichen voraufgeführten Bestimmungen verleihen. Die dem Chausseegeldtarif vom 29. Februar 1840 angehängten Bestimmungen wegen der Chaussee - Polizeivergehen sollen auf die sämmtlichen voraufgeführten Straßen zur. Anwendung kfommen. Die eingereichte Karte erfolgt anbei zurü.

Rhodus, an Borò M. Y. „Hohenzollern“, den 13. No-

vember 1898. Wilhelm R.

Für den Minister der öffentlichen Arbeiten: Brefeld.

An den Minister der öffentlihen Arbeiten.

T den Bericht vom 18. November d. J, déffen Anlagen zurücfolgen, will Jh der “Stadtgemeinde München- Gladbach im Regierungsbezirk Düsseldorf auf Grund des Geseßes vom 11. Juni 1874 (Gesez-Samml. S. 221) hier- mit das Recht verleihen, zur Anlage eines neuen Friedhofes die in dem eingereichten Verzeichnisse aufgeführten, in der Landgemeinde München-Gladbach belegenen Parzellen im Wege der Enteignung zu erwerben. Baden-Baden, den 25. November 1898. Wilhelm R. Zugleich für den Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten : Freiherr von der Recke. An die Minister der geistlihen 2c. Angelegenheiten und des Jnnern.

Auf Jhren Bericht vom 28. Oktober d. J. will Jh dem Landkreise Bielefeld im Lug Minden, welcher den Bau und Betrieb einer Kleinbahn von Bielefeld nah Enger mit Roe e nah Werther beabsichtigt, das Enteignungsrecht zur Entziehung und zur dauernden Be- hränkung des für diese Anlage in Anspruch du nehmenden S E verleihen. Die eingereihte Uebersichtskarte olgt zurü.

Potsdam, den 28. November 1898.

Wilhelm R. : : Thielen. An den Minister der öffentlichen Arbeiten.

Ministerium der öffentlichen Arbeiten.

Bekanntmachung.

Auf Grund der dur Artikel TV der Allerhöchsten Kon- zessions - Urkunde vom 23. August 1897 mir ertheilten Er- mächtigung habe ih die Pil welhe der Altdamm- Kolberger Eisenbahn-Gesellschaft as die Vollendung und Jnbetriebnahme der Eisenbahn von Kolberg nah Köslin

escht ist, zufolge eines begründeten Antrags der Gesellschaft bis zum 1. Oktober 1899 verlängert.

Berlin, den 30. November 1898.

Der Minister der Auen Arbeiten.

We rmann. Ministerium für Handel und Gewerbe.

Bekanntmachung.

Bei den Schiedsgerichten der Arbeiterversiche- rung sind Page Beamte zu Vorsißenden bezw. stell- vertretenden Vorsißenden ernannt worden:

der Amtsrichter van de Loo in Bitburg zum Vor- sißenden und

der Amtsrichter Klaes ebenda zum stellvertretenden Vor- sigenden der Schiedsgerichte On :

L rige Amtsgerichts-Rath Shwenke in Finsterwalde zum orsißenden un | der Oas Schneider ebenda zum stell- vertretenden Vorfißenden der Schiedsgerichte in Ludau;

1898,

der Regierungs-Assessor Negenborn in Magdeburg zum stellvertretenden Vorsißenden der dem Regierungs-Rath Er x- leben daselbst unterstellten Schiedsgerichte sowie des dem Ge- heimen Regierungs-Rath Meyer ebenda unterstellten Schieds- geri der Pensionskasse für die Arbeiter der Preußischen taats - Eisenbahnverwaltung Eisenbahn - Direktionsbezirk Magdeburg daselbft. Berlin, den 10. Dezember 1898. Der Minister für Handel und Gewerbe. Jn Vertretung: Lohmann.

Hauptverwaltung der Staatsschulden.

Bekanntmachung.

Die am 1. Januar 1899 fälligen gene der preußishen Staatsschulden, einshließlih der von uns verwalteten Eisenbahn - Anleihen, werden vei der Staats- \hulden-Tilgungskasse W. Taubenstraße 29 hierselbst —, bei der Reichsbank-Hauptkasse, den Regierungs-Hauptkassen, den Kreiskassen und den übrigen mit der Einlösung betrauten Kassen, Reichsbankanstalten und sonstigen Zahlstellen vom 21. d. M. ab eingelöst.

Die Zinsscheine sind, nah den Rene Schuldgattungen und Werthabschnitten geordnet, den Einlösungsstellen mit einem Verzeichniß vorzulegen, welches die Stückzahl und den Betrag für jeden Werthabschnitt angiebt, aufgerehnet ist und des Éinliefernden Namen und Wohnung ersichtlich macht.

Wir machen darauf aufmerksam, daß die (eit 1. Januar 1898 fälligen sowie alle später fällig werdenden Zinsscheine der konsolidierten 31/2, vor- mals 4prozentigen Staats-Anleihe nur mit den- jenigen Beträgen eingelöst werden, welche S aus. der zum 1. Oktober 1897 erfolgten Zinshera L TRE ergeben. Diese Werthe sind aus den in den. Ka}sen- räumen der Einlösungsstellen zum Aushang ge- brachten Verzeichnissen zu ersehen. Shuldverschrei- bungen der genannten Anleihe und zugehörige Zinsscheinbogen, welche noch nicht auf 31/2 Prozent abgestempelt sind, sind baldigst an die Kontrole der Staatspapiere in Berlin SW., Oranien- straße 92/94, zur Abstempelung einzuliefern.

_ Wegen Zahlung der am 1. Januar fälligen Zinsen für die in das Staatsschuldbuch eingetra- enen Forderungen bemerken wir, daß die Zusendung ieser M mittels der Po st, sowie ihre Gutschrift auf den Reichsbank-Girokonten der Empfangsberechtigten zwischen dem 19. Dezember und 8. Januar cer ie Baarzahlung aber bei der Staatsschulden - Tilgungskasse am 19. Dezember, bei den Me atér unga Da Utta en am 24. Dezember und bei den sonstigen außerhalb Berlins damit betrauten Kassen am 27. Dezember beginnt.

Die Staatsschulden-Tilgungskasse ist für die Zins- zahlungen in der Regel werktäglich von 9 bis 1 Uhr, mit Ausschluß des vorleßten Werktages in jedem Monat, am lezten Werktage des Monats aber von 11 bis 1 Uhr öffnet nur im Monat Dezember bleibt sie am 29. für das Publikum geschlossen, nq reis sie am 30. Dezember von 11 bis 1 Ne und an den übrigen Werktagen auch am 31. von 9 bis 1 Uhr pee ist. /

Die JHhhaber preußischer Konsols machen wir wiederholt ad die durch uns veröffentlichten

Amtlihen Nachrichten über das Preußische Staats- [chuldbu 4“ aufmerksam, deren 6. Ausgabe dur je e Buhhandlung für 40 f oder von dem Ver- eger J. Guttentag in Berlin dur die Post frei für 45 5 zu beziehen ist. Berlin, den 3. Dezember 1898. Hauptverwaltung der Staatsschulden. von Hoffmann.

Bekanntmachung.

Die Prüfung der Lehrer an Taubstummen-An- stalten bem hier am 28. September 1899. z is nmeldungen sind an uns bis zum 29. Juni 1899 einzureichen.

Das Nähere enthalten die Amtsblätter der Königlichen Regierun E Potsdam und Frankfurt a. O. 0

Berlin, -den 2. Dezember 1898. :

Königliches POG S

ucanus.

Bekanntmachung.

Die üfung zur r- befadiaang für Tun ‘französischen un e: ee: Ï

hen und englisck Sprachunterricht an mittleren und höheren Mäd s E wird in Berlin Lier Big nf

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