1829 / 49 p. 7 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Wed, 18 Feb 1829 18:00:01 GMT) scan diff

E E E i E Nu

mehr eingekauft worden, als für die in der Provitizz stationir- | lichen, bloß auf eigenen Fruchtgewinn| gegründeten % leich hiernach der Fall nicht eingetreten seyt wird, | Anlage A, Ee Sani nas Smet Af) n : reien, als jeßt bereits statt findet, ebenfalls nicht ad O ide selbst| mahlsteuerpflihtiger) Zwangsgast zur Kreisordnung kaun, ohne den größeren fabrifmäßigen Betrieb des Y,Wdweisen Hinterlegung der Steuergefälle verpflichtet für 11. Auf den Antrag, wegen Gestattung des Hausir- | weinbrennerei-Gewerbes zu vernichten. ven is, so ist dennoch der Provinzial -Steuer - Direktor ___das- Großherzogthum Posen, Handels mit Tuchen, können Wir, wegen der in der Beilage j i dosen von Seiten Unseres Finanz-Ministers veranlaßt | Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden König sub B. von Unserm Staats-Ministerium entwickelten Gründen, 19. Dem Antrage Unserer getreueu Stände, vez en, ein Verzeichniß aller zwangsberehtigten Mühlen, von Preußen 2c 2c. 2c.

E R A leichterung in Erhebung der Tabackssteuer, haben Wix nh6: GRIRem durch Unsere geseßlich bekannt gemachte Verordnung 12. Die Schiffbarmachung des Peboua s tvelche Nnsite 28. März d. J. Genüge geleistet. etreuen Stände in Antrag gebracht haben, unterliegt Schwie- j i : ciabelten und Bedenken mannigfacher Art, daher die defini- | _ 209. Die von dem Landtage bevorwortete Aufhebun tive Entscheidung hierúber, bis nach allseitiger Prúfung der Steigerungssäße nach welchen die nach Mittelsäßen Il statt findenden Verhältnisse, welche wir angeordnet haben, | dringende Gewerbesteuer aufgebracht werden muß, ift h ausgeseßt bleiben muß. von den Behörden wiederholt einer sorgfältigen Ps unterworfen worden; Wir haben aber, da die geseßli 13. Was den in Antrag gebrachten Chaussee-Bau in | geordneten Steigerungssäße zu einer angemessenen V4 der Provinz anlangt, so is die Wichtigfeit verbesserter Stra- | rung hinlänglichen Spielraum gewähren, und so yj genverbindungen für das Großherzogthum Posen nicht uner- | einerseits das Rechnungswesen erleichtern , anderersti kannt geblieben, auch sind bereits im Regierungs-Bezirk | |n ein unbedeutendes Detail eingehende Nachforschny Bromberg bedeutende Chaussee-Anlagen ausgeführt, und im | den Umfang, in welcher die einzelnen Steuerpflichtizy vorigen Jahre mit dem kunstmäßigen Bau der Straßen von | Gewerbe treiben, verhüten , zu der gewünschten Abäih Posen , einerseits auf Berlin, andrerseits auf Glogau und | des Gesebes keine Veranlassung nehmen können, Breslau, begonnen worden. Auf die Fortsebung wird in | bei der - Vertheilung des Betrags an Gewerbesy dem Maaße Bedacht genommen werden, als die dazu geeig- | welche von den gewerbesteuerpflictigen Handwerke ' neten Fonds es gestatten. : Gewerbesteuer - Bezirks aufgebracht werden soll, nog | dere und mehrere Jundividuen, als diejenigen, mit | 14. Die Kosten der Schußblattern-Jmpfung in dortiger | sicht auf welche der aufzubringende Betrag festges( / Proviriz auf Staats-Kassen zu übernehmen, und damit eine | den, zu einem Beitrag für denselben angehalt / Ausnahme von der bestehenden allgemeinen Regel zu machen, | den sollen, wohin jedenfalls der nicht völlig deut / können Wir Uns nicht bewogen finden. Da jedoch die zeit: | ausgesprochene Antrag der Stände gerichtet ist | j herige Aufbringung dieser Kosten, nach der Offiare und den | Wir für zulässig nicht achten. Es sind übrigens | Rauchfangssteuern allerdings einige Klassen von Eingesessenen | Einleitungen gecroffen , um die allgemeine Frage zur | zu prägraviren scheint, so haben Wir Unser Ministerium | thung zu bringen: ob die Grundsäbe für die Bestey der Geistlichen -, Unterrichts - und Medizinal-Angelegenheiten | der Handwerker einer Verbesserung fähig seyen? und angewiesen, solche dur einen Zuschlag zu der Behufs der | dabei zugleich berücksichtigt werden, in wiefern eine E Unterstüßung der Den bestehenden Abgabe bei Hoch- | terung der ärmeren Handwerker bei der Gewerbestei ¡eiten und Kindtaufen aufbriugen zu lassen. noch größerem Umfange ausführbar ist, als solche |

s z s durch -das bestehende Geseß bewilligt worden.

15. Ueber die Grundsäße, nah welchen die Pensions- ui Mas adi G

Ansprüche der ehemals Herzogli) Warschauishen Officiere | (ntg es c e¡Unird8e Unserer, getreuen Sténde zu beurtheilen sind, haben Wir allgemeine Bestimmungen eréffend, erdfuen Wir denselben, das R N dd getroffen, nach welheù auch der Anspruch des von den Stän- | den Behörden beobachtete Verfahren late Jui den bezeichneten Officiers wird erledigt werden. Dabei muß Gesebe gerechrfertigt is, Wir Anstand nehmen E | aber denselben bemerklich gemacht werden, daß die Verwen- hôrden zu hindern dasselbe ferner zu Vetta 0th - 0 dung für einen Einzelnen uicht zu dem durch das Geseß vonr ádér: deu Besizern solcher Grund|aehe ic N reu 5. Juni 1823 vorgezeichneten ständischen Wirkungskreise ge- e, welche dem

e dort der Mahlsteuer - Controlle unterliegen, aufzu- | ertheilen wegen Einrichtung der Kreis - Tage in Unserm n, und die Maaßnehmungen, welche in jeder derselben Großherzogthum Posen, in Gemäßheit des s. 56. Unsers ichts des zwangspflichtigen Landgemahls getroffen sind, | Geseßes vom 27sstten März 1824, nachdem Wir die Vor- Mell zu bezeihnen, auch, insofern dies irgendwo noch | schläge Unserer getreuen Stände darüber vernommen ha- geschehen seyn möchte, sofort alle Anordnungen zur | ben, folgende Vorschrifcen :

ichsten Erleichterung der Controlle über dergleichen gspflichtiges Gemahl zu treffen.

M Die Kreis-Versammlungen haben den Zweck, die Kreis-

Verwaltung des Landraths in Communal - Angelegenheiten «Auf das Gesuch, um eine Verordnung, daß die | zu begleiten und zu unterstüßen. Diese Verwaltung inner- sital-Bestände der Gerichte, wenn sich feine Gelegen- Pan get destehendeti Bosebgebung macht den Gegenstand zu deren Mager Yaterbrhigünig e ohne ihrer Berathungen un Beschlüsse aus. i der FZnterefssenten zum UAnfaufe von Posener E E E, ie, k: ; fen vekwendet werden müßten, können Wir nicht | ¿ieg gesakenden Janptathlichen Kreise bilden die Be- hen, (dep es unzulässig nd eine E E zirte der Krels-Stände, ; indlihfeit eintreten zu lassen, welche übrigens wahr- 4 12 A Y E j E s O Credit der Pfandbriefe nicht étiimál Ärdet- Die Kreis -Stände vertreten die Kreis - Corporation in eyn wurde. Jemehr aber deren Credit sich durch so- allen, den ganzen Kreis betressenden Communal-Angelegen- Verfahren de Landschaft bereits gehoben hat und heiten, ohne Rücksprache mit den einzelnen Communen oder ¡hin heben wird, um-' desto lieber werden die Jnteres- Fnidividuen. Sie haben Namens derselben verbindende Erflä-

selbst die Bestände in diesen Papieren angèlegt se- | kungen abzugeben. Sie haben Staats-Prástationen, welche wodur. denn der: Zweck ohue Zwang errelht Werden Kreisweise aufzubringen sind, und deren Aufbringung: durch

Es sollen indessen die Vormünder und Curatoren | das Seseb nicht auf eine bestimmte Art - vorgeschrieben ist, Spezial- Massen künftig zur Erklärung über die Anle- U A anein FOgaden, Leistungen und Natu- ‘der Deposital- Bestände unter Festseßung einer gewis- G oen zu en s edúrfuissen, sollen sle zuvor mic Frist aufgefordert, und weún die Erklärung innerhalb Ms Lana )ten gege Gy auch von allen Geldern, Frist nicht erfolge, soll ihre Einwilligung zum Einkaufe | ele dahin verwendet, sollen ihnen die Rechnungen all- Posener Pfandbriefen, ‘so lange sie unter oder doh | sdrlich zur Abnahme, vorgelegt werden, Wo eine ständische jen Nennwerth zu haben sind, vorausgeseßt und hiér- | Verwaltung der -Kreis-Communal-Angelegenheiten statt. fin- verfabren drei: i ; : det, verbleibt den Kreis-Ständen das Recht, die Beamten

Was dli : ai fti n ide _| dazu zu wählen. Ls 24. die von Unseren getreuen Ständen in Beziehung : ; ; 2 19 die Justiz-Angelegenheiten angebrachten Gesuche betrifft, rid Len uEr Nerfamaneng Le 2d eid:

e Sts derselben gemäß, ein besonderes Gericht Fürsten Sulfowski, inden Kreisen, in ' welchen ihre Be-

zweitér Instanz für die Provinz und in derselben ein- | sibungen liegen, ingleichen aus allen Ritterguts: Besikern Jucee Justa 13 e A N At vefütlónen E einem | des Kreises, welchen die im §., 6. aufgeführten- Bestimmun- Landactidee t das andere wegfallen werden. Unsér ges mas E und welche in' unserer Mouarchie A T R H Lu At ihren Wohnsiß haben ;

ns Ee ist mit den weitern Einleitungen B. aus einem Deputirten von einer jeden im Kreise VLeHIU, DCAUTLLAgE, belegenen Stadt;

S T) aid. Sia d E esel m 27. März 1824 eiue zehnten unterliegen, oder die nah der Verfassung Ferner wollen Wir U : : “iat ti L z Die chg E Lo fins eee Saa Provinz von den Behörden für zugzehntpflichtig a die in Unserem Patente vom 4. April 1818, die Wie- V n e SANARSODIDEN i E E L A e heu werden, darum zu thun ist, sich des Zug derherstellung des Hypothekenwesens in dortiger Pro- i ° auf eine widerrechtliche Bedrückung hätte begrundet werden d 7 L E j in 6 18. den Jnt tèn bi 1. Juni Vertretungen sind gestattet i fönnen. urch dessen Verwandlung in eine festbestimmte Nj vinz ber. §. 18. den Interessenten bis zum 1. : a) unmäündigen Ritterguts-Besißern durch ihren Vater oder Geldleistung zu entledigen, so fann solches ges( 1818 zugestandene Erleichterung, | den“ jeßigen Besiz- ader Woatnnaid. "r

46: Mus das: Susint aeb ith 4 ischen | 99ne daß es neuer geseßlicher Bestimmungen darü zern der städtishen und bäuerlichen Grundstücke, noch Regierung adi ritten Va C Se, L oRA darf, da die Verordnung vom 8. April 1823 im 5. (auf zwei, Jahre bis zum 1. Januar 1831, den Eigen- Königreiche Polen in das Großherzogthum Pojen zu ver- Verbindung mit §. 26—30. der Verordnung vom ; thümern derjenigen Grundstücke aber, welche ersk von

wenden, finden Wir einzugehen Uns nicht veranlaßt. voi add iein rone ares kag I ddn ga: hai f Ee N O R La LeAe adet sind e) s Sgr det Áe Besibern, insofern sie behinderc " EnNes ; biermi ‘hen. | ind, persdnlich zu erscheinen. N

Eben so läßt sich 22. Die in Anregung gebrachte Angelegenheit bie P nstige B um gewisse Abänderungen Die Vertreter müssen jederzeit selbst Besiber landtags-

| _ 17. der Antrag auf Heruntersezung der Salzpreise | Abschaffung des Mahl - L Getränke Inanee ol | P GtseBaeLUNE Ant dee Draantiotion der Austizbehör- fähiger Rittergüter im Preußischen Staate jeyn, und die niche, gewähren, da die Ermäßigung in einer einzelnen Pro- | rüfsihtigung der si entgegenstehenden Erklärun können Wir dagegen zunächst keine Entschließung fas- | Bedingungen des §. 6. thnen nicht entgegenstehen. Auch ist vinz eine Hemmung des freien Verkehrs zwischen dieser und | verschiedenen Stände einer näheren Prüfung unt eben das allgemeine Landrecht und die Gerichts- | €s gestattet, einen andern beim Kreistage erscheinenden dem ganzen übrigen Staatsförper nothwendig machen, und | werden. : ing einer Revision unterliegen, von deren Erfolg es Gutsbesiber zu Abgabe der Stimme besonders zu bevoll- somit die Vortheile des gegenseitigen unbeschränkten Ver- Was úbrigens die Beschwerde anlangt, wel

L ; : : ngt, in wiefern diese Bitten im Allgemeinen ihre Er- | mächtigen, fehrs wieder ausheben würde. Eine allgemeine Ermäßigung | zweite und dritte Stand der Versammlung für die ju U06 fiuden R Erst nach Bééndlyünz det Revi- A Je: Os des Salzpreises wird aber zur Zeit durch die Bedürfnisse | pflichtigen Mahlgäste darin finden wollen, daß der M wird sich übersehen lassen, ob wegen besonderer pro- Zux persönlichen Ausübung des Stimmeurechts auf den des Staatshaushalts nicht gestatte. Dagegen hat Unjer | gast die Steuer von dem zur Múhle gebrachten (Meller Verhältnisse des Großherzogthums Posen Modi- | Kreistagen ist bei allen Ständen und gestatteten Vertre- Ln, Flnanz-Minister bereits Anordnungen getrossen, um dem | pfandweise niederlegen müsse, so ist solche in diese Monen dessen, was im Allgemeinen wird festgeseßt wer- | (ern Uridrdarlia o tai 276i Ge j Wunsche der Stände darin zu genügen, daß in den Salz- | meinheit nicht begründet. Die allgemeine Anweis\ M erforderlih sind. Die ständische Schrift ist daher dem a) Die Gemeinschaft mit einer der christlichen Kirchen. Faftoreien das Salz zu jeder Zeit, auch in fleinern, als Ton- Erhebung und “Controllirung der Mahl - und Schlaf! ipMinister zur weitern Prüfung. béi der Revision über- b) Die Vollendung des 24sten Lebensjahres.

nen-Gebinden, zum Verkauf gestellt werden möge. vom 25. März 1821 schreibt nämlich im §. 41. nur Wen worden. | c AR e E É e nis Ker ieence aRO

| E innerhalb der mahl- und schlachtsteuerpflichtigen Stad! W Von demienigen in Folge. obiger Entschließungen | , q VIFIET ZUUF: Po Dep, Dertammaung Deséritten; WirV, 18. Auf die Petition wegen anderer Einrichtung der | belegenen Múhlen die plandwaie Deine der Ql zum Diet Lalideage t Unsern Behörden verfügt | (L aus ey. Bericht: des „Ober. Präßidenten: von. Unsyrem Verbrauchssteuer von Bier und Brandtwein , erwiedern Wir | gefälle vom Landgemahl als Regel vor, besagt abl

j den wird, sollen Unsere getreue Stände bei dessen Er- Staats-Ministerium zu entscheiden. ' Unsern getreuen Ständen, daß eine Fixation der Steuer gleich im §. 42., daß diese Pfandseßung unterbleiben Wüng eine - lten 4 d. 7. : s Hs welche sich jeßt nach dem wirklichen Erzeugnisse von den be: | wenn der Müúhlenbesiger,, zu Wesen Mühle Me Gd MCARLER S E eL geen Ritterguts-Besiber, geistlihe oder milde Stiftungen, so

: ; Urfundlih haben wir hierüber gegenwärtigen Landtags- | ?: PPGL O steuerten Gegenständen richtet, zu einer, alles befriedigenden | geliefert wird, die Verpflichtung übernehmen fann, Wied efi (asen Fibigen aud Höchsteigenhän- | wie Städte, welche mehr als ein Rittergut im Kreise be- Maaßstabes entbehrenden , mehr oder weniger willführlichen | das daraus gefertigte Mehl wiederum zux Ausverwit|

: : : 6e nd jederzeit nur zur Führung einer Stimme be- ; Á L vollzogen , und bleiben Unsern getreuen Stätiden in siben , sin Vertheilung führen, und vielmehr sehr gegründete Beschwer- | gestellt werde. ggen y N | 3 rechtigt.

b) Ehesrauen durch ihre Ehegatten, c) Vätern oder Müttern durch ihre volljährigen Söhne. d) Unverheiratheten Besiberinnen. i

| aden gewogen. f den veranlassen würde, als über die dermalige Erhebungs- Für- die in den Umgebun : in, de ec h | : é / gen der Städte bel! Gegeben Berlin, den 20. December 1828. z f N j . a: elne wesentlign Beensderung der nur auf das | bien aber - welche regelmäßiges Landgemahi haben e D) ini As O A I Der e gg ten, an : 1e erminderung- der nux a a na on jest alle zwangsberechtigte Mühlen ge di i W 6 E, ' itte wirkliche Bedürfniß berechneten Conctrolle- Formen. nicht satt | findet nah §. 46. eine Fides Dankes ate nie | (gez) Friedrich ilhelm \ sich im Besiß eines Ritterguts befinden, sind ebenfalls nur

haben fann, ohne den Ertrag der Steuer zu Gunsten unred- | vielmehr ist vorgeschrieben, daß die Ortsvorstände det Y.) v. Al i zur Führung einer Stimme berechtigt. Wenn sie aber noch i | ( | M.) v, tenstein. ez.) v. Schuckmann. (gez.) | Le : E E licher, und zum Ruin ‘ehrlicher Fabrikanten bedeutend her- | meinen, aus denen die Mile itis des Getreides ge(\|ott um. A v. Ser ubert “‘(géz.)’ v. Hake. | in einem andern Kreise Rittergüter besiben, beschicken ste e S ai A & n ¡LEEEEN greischeine ausstellen sollen, welche der MY ((gez.) v. Danfkelmann. (gez) v. Mos. auch die dortigen E Zfelacmmugau: é . rer e e . . t . » / . T L ) medrere Begünstigung dep länd- | täglich beim Steuer-Amte auszuwechseln hat. Zu städtischen Abgeordneten guf den Kreistagen fön