1829 / 54 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Mon, 23 Feb 1829 18:00:01 GMT) scan diff

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Res der Geseßgebung fremder Staacen. j; turye M _ Dée unterm 30. December ergangene Bestimmung, daß christ- liche Unterchaneu keine Ausländer jüdischer Religion zu Lehrern, Gewerbsgehulfen, Lehrlingen oder Dienstboten annehmen durfen hat keinen Einfluß auf die bisherige Einrichtung , nach welcher die

gesellen zur Beschäftigung in den Werkstätten

genießen.

Oeffentliche Bekanntmachungen.

BekanunitmaG ung.

Des Erozherzogs Königliche Hoheit haben, auf die Bitte der Stadt Offenbach, und in der Absicht, hierdurch den Handelsverkehr des Großherzogthums zu befördern, allergnädigst beschlossen, daß

kunftig zu der Zeit und auf die Dauer der Frankfurter Messen auch

zu Offenbach zwei Messen gehalten werden sollen. __ Wahrend der Dauer dieser Messen ist der Handelsverkehr der (0s dieselben besuchenden, in Offenbach nicht einheimischen Innländer und Ausländer von aller Gewerbsteuer und von den in den Zunft - und d GULR oVOT Ur U liegenden Beschränkungen befreit, und es sollen sowohl zur Aufrechthaltung der Sicherheit, als wie zu Beförderung der Bequemlichkeit des Meßverkehrs die erforder- lichen polizeilichen Maasregeln getroffen werden. : Namentlich ist bestimmt worden, daß nach Art. 3. des Ge- und ift seßes vom 3 Jun, 1821 bei dem Meßverkehr zu Offenbach von

Kaufern und Verkäufern nach jedem beliebigen Maas und Gewicht

soll überein gekommen werden können, auch soll unverzüglich eine öffentliche Waage zu Offenbach errichtet, und die Bestimmung der maglichst gering zn regulirenden Waaggebühren, so wie die Taxen

fur die Fuhrlöhne und Handarbeiten , nachträglich dfentlich be- kannt gemacht werden.

. Ueber die Einführung eines Wechselrehts zu Offenbach und

Uber das gerichtliche Verfahren in Handelssachen, so wie über Ver-

vielfältigung der täglichen Correspondenz- Gelegenheiten zwischen

Offenbach und Franffurt a. M., haben des Großherzogs Königliche

Hoheit Sich nähere Bestimmung vorbehalten, und was die Be-

ruhrung des Offenbacher Meßverkehrs mit der Großherzogl. Zoll-

Verwaltung betrifft, so wird darüber von Großherzogl. Zoll-Direc-

tion eine besondere Bekanntmachung erlassen werden.

Darmstadt, den 5. Februar 1829. j Großherzogl. Hessisch. Ministerium des Junern und der Justiz. v. Grolmann.

ohne Rüksicht verhandelt werden wird. Augsburg, den 13ten Januar 1829.

Aufforderung;

Reihe nah abwechselnd ausgeübt worden. Da nun aber die Thomasiussche Linie i

den 3. August 1829 unserer Rathöstube sich zu nielden, wegen ihres

Leipzig, am 14. Februar 1829.

Bechtold.

BeranntmaGuUts

Christian Friedri Schulze , Schönfärber zu Augsburg, starb am 8. Mai 18328 mit Zurüklassung eines Ehevertrages vom 2ten Maâarz 1794 und 24. April 1828, wornach die überlebende Ehegat- tin verbunden ist, an des Verstorbenen Geschwister resp. Geschwi- sterkinder oder Enkel, Stiefgeschwister resp. deren Kinder oder En- kel in Lindow, Rheinsberg und Gratusee unweit Neu - Ruppin oder E H D nah dem Repräsentationsrechte ein Legat zu ntri ; :

Alle diejenigeu, welche sich bisher nicht gemeldet haben, wer-

rer Termin auf Donnerstag den 26. Februar

ebenwohl nochmals ausgeboten werden sollen. Cassel, den 28: Janúar 1829.

Tara is

Verzeichniss der seit dem 15. Februar 1829 der Königl. Bibliothek zu Berlin eingesW

Französischen VV erke.

Les Montmorency de. France et les Montmorency d'’Ir- lande; par le chef de cetie dernière maison. Paris, 1828. 1. Vol. in 4°,

__ Recueil des actes de la séance publique de l’académie umpériale des -sciences de St. Pétersbourg, tenue le 29. Déc. 1827. Dieser Band enthält :

1) Discours du Prés1dent;

2) Compte rendu des travaux de l’académie pour les années 1823 1826, par le Secrétaire perpétnel;

3) Discours sur les glaces polaires et l’aurore_ boréale;ÿ par Mr. Parrot;

4) Discours sur les voyages à entreprendre en Russie, - s0us le rapport de Phistoire naturelle; par, Mr. Trinius.

: Colléction des Mémoaires relaifs à la Révolution An- glaise; par Guizot. Paris, 1827, 1828. 25. VoL in S.

| ocuments relatifs à lP’état présent de la Grèce, publiés d’a- près les communications du Comité philellénigne de Paris. Nu- méro 1 8, Paris, 1826. /

Histoire des Français par J. C. L.-Simonde de Sismondi V]. X. XE Mil: Paris, 1823, E

Recueil des éloges historiques, lus dans les Séanees Publiques de l’Institut royal de France; par Mr. le Chev. Cuvier. Strasbourg et Paris, 1819: 3.-Vol. in 8°, | 2 Vol. in 8°.

Réfslexions sur les sociétés secrètes etles usurpations ; J par. J Gillard. Arbois, 1525 2. Vol.

Description deg Monumens Muzsulmans du Cabi-

net de Mr. le Duc de Blacas; par Reinaud. Paris, 1828. Tom. Premier.

ris, 1824. 1. Vol. 8°.

fol. Paris; 1824.

bliée par Mr. Cuvier, Paris, 1827. Vol. in 8°. Vol. in 8°,

par Rayer. Paris, 1826. 2 Vol. in 89,

Méry. Paris, 1828. 2. Vol. in-8°. Vocabulaire sténographique; par

4 Yol 8.

1828. 1 Vol. 4°.

Paris, 1822, 1 Vol. in 4°.

Denderah; par l’ abbé Halma.

Rives. Paris, 1823, 1 Vol. in 4°.

1828. 2 Vol. la S°.

Des Sépultures nationales et particulièrement de celles s

E ——-———— E S I RE E R R R E S S O R E R

cher Meister zugelassen werden dürfen, in sofer herstammen, in welchen hessische israelitische Geselle

Königl. Baiersch. Kreis - und Stadtgerich v. Silber h

auf ordnungêmäßiger Wanderschast begriffenen jüdischen

inländi, n f dis

den hiermit vorgeladen, binnen einem Vierteliahre entweder in Person oder durch einen geseglichen als rechtmäßige Erben sich zu legitimiren, widrigenfgli

_ Bei dem im Jahre 1617 für einen Leipziger Sty die Magisterwürde erlangen will , gestifteten Henning: Stipendio , stehet die Collatur der Grosseschen |

solche von 6 Linien der Grosseschen Fa

hr den beiden Terminen Petri Pauli oder den 29. Pauli Bekehrung oder den 25. Januar 1828 nich werden zu gehorsamster Befolgung der Allerhöchste d. d. Dreéden am 5. November 1828 die zu besagte scher Linie gehörigen Familienglieder insgesammt T dert binnen drei Sächsischen Fristen und spätestens "

bei Verlust ihres Collatur - Rechtes und der Anspru

; MRehti tur bei dem Hennig - Grosseschen Magister - Stipendio \ bringung von Taufscheinen, genügend und gehörig: sich j ren, sodann aber weiteren Bescheides gewärtig zu sein.

Der Stadt - Magistrat zu Leipzig.

Verpachtung von Gastwirthschaft( Da in deni am 22sten d. M. abgehaltenen Termine weitigen 6jahrigen Verpachtung der mit dem 15. Mai d, los werdenden drei herrschaftlichen Gastwirth\chaftey 4 Nenndorf keine annehmliche Gebote RREn U N . À. nah M angeseßt, und dieses mit Beziehung auf das in dffentl. Vit genommene Inserat vom 11. December vor. “Jahres hie kannt gemacht, daß in jenem Termine die Buden und

Kurfürsilich Hessische Brunnen - Direction.

des rois de France. Par- Mr. le Grand d’Aussy (de lis Flore des Antilles; par, Mr. de Tussac. Ta Histoire naturelle de l’homme;: par Lach Opuscules phytologiques; par Cassíni, Par Traité théorique et pratique des maladies d! Histoire générale des Próverbes, Adags Gros

Géométrie Pperspective, on Principes de Pro laire, appliqués à la description des corps; par Cousn‘

Su pplément au Traité de Géodésie; par le Supplément de l’examen et explication du ZoU

Roud

Soirées littéraires; par Durand et Tougard.

Lettres inédites du Chancelier d’Aguesseau, pub

Oecuvrér Collin Bérlaxtlta: Dari; 182940

- . . . 4 f, Essais littéraires sur Shakespeare; par Dup0

Bevol)

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Berlin, Montag den 23e Februar

SU R I A TMEL i ACSTE C E O

16829.

E E.

Amtlihe Nachtichten. Bros Des Tages

Se. Durchlaucht der General-Major, Für st zu Anhalt- hen-P.leß, ist aus Schlesien hier eingetroffen.

diesen Gegenstand Folgendes bekannt geworden : Anléihe beträgt 42 Millionen Gulden Poln. mit

lihe Ziehungen eingelöset.

Zeitungs-Nachrichten. A us land. :

Rußland.

At, Petersburg, 14. Febr. Der Kaiserlih Oester- he Wirkliche Geheime Rath uud General-Major, Graf iquelmont , welcher mit besonderen Aufträgen seines jerains zu Sr. Kaiserl. Majestät gesendet is, hatte vor- bei dem Kaiser und gestern bei Jhrer Maj. der Kai- eine Audienz. Der Fürst von Lichtenstein und der Graf Salis, als zum Gefolge des Grafen Fiquelmont gehö- Officiere in Oesterreichischen Diensten, hatten die Ehre, Kaiserlichen Majestäten vorgestellt zu werden, m 7ten d, M. sind bei der Tifliser Quarantaine ) Tomans von der Persischen Contribution ange- en, | : : Im Jahre 1828 betrug die Bevölkerung Lieflands 399 By darunter 81,961 Stadtbewohner; Esthland } 929,398 Einwohner; Kurland 194,841 Männer (die der Frauen ist nicht angegeben) und das Gouvernement F 638,373 Seelen. Nimmt man die Anzahl der weib- Bevölkerung Kurlands auf 200,000 an, so würde die umtzahl der Einwohner dieser vier Gouvernements B11 seyn. Die volkreichsten Städte Lieflands sind ga mit 55,547, Pernau mit 9542, Dorpat mit 7568, eiden mit 2031 Einwohnern :c. Was Bergwerks-Journal enthält für den Minera- nteressante Details über den platinahaltigen Sand von Die reichsten Platina- Läger sirid bis jeßt in dem t der Minen von Tahil gefunden worden. Jm vori- ‘ommer hat man am westlichen Abhange des Ural und Ramme des Gebirges nahe, neue Läger entdeckt. Die 2 Arschinen dicken platinahaltigen Sand,Läger befinden sonders in den Höhlungen, und sie sind mit einer Torf- on 7 bis 2 Arschinen Dicke umhüllt ; sie bestehen aus n und einem thonartigen graugrünen Sande. Die leb- i Tahil entdeéten Läger enthalten in 100 Pud Sand d Pfund Metall. ) pdesfa, 7. Febr. Auf eine von der Ober- Behörde Nußlands bei den Ministern eingereichte Vorstellung, Se. Majestät der Kaiser der Stadt Kertsch den zehn- heil der Zoll -Einnahme auf 25 Jahre bewilligt; und em befohlen, der Stadt aus der Kaiserlichen - Kasse de dortigen Bauten nöthigen Summen vorzuschießen. ver General-Major Fúrst Lapouchin ist am 1sen d. M. er General-Major Potier am Zten hier angekommen. ahrihten aus Varna vom 14. Jan. zufolge, stehen ebensmittel und Bedürfnisse dort in sehr mäßigem t. Seit Kurzem waren viel Läden geöffnet worden, an allerhand Stoffe und Eisenwaaren verkaufte; viele

ine sind mit Waaren aus Konstantinopel und Bess- n angefüllt.

tionen werden dagegen

tionen v. 15. Mai jeden Jahres, ohne allen Abzu Ausführung dieser Summen ins Ausland gezah

Einkünfte, ‘als Spezialhypothek versichert worden.

bald zu erwarten. Unsere

der Central-Liquidations-Commission 35. Franfr-e i;

Pairs-Kammer.

(]

bewahrer einen Geseß - Entwourf Über den Z

schrieben, rechtlih beobachten.

Polen

oarschau, 19. Februar. Unsere Zeitungen von heute ten Folgendes: Die auswärtigen Blätter haben ver- Frne widersprechende Nachrichten über- die Seitens unse-

gegenwärtigen Entwurf vorzulegen.

rer Regierung geschlossene Anleihe mitgetheilt; uns ist über díe besagte ch 5 pCt. Zin- sen; fie ist mit ‘dem Warschauer Handlungshause S. A. Fränkel abgeschlossen, und in diesen Tagen von Sr. Majestät dem Kaiser und König bestätigt wörden. Die ganze Anleihe ist in 147,000 Obligationen zu 300 Fl. in 2940 Se- rien getheilt: Die Obligationen tragen feine jähtlihen Zin- sen, werden aber in 25 Jahren, also bis 1854, durch jähr- Die Obligationen, denen das Glück am wenigsten günstig ist, erhalten ihren Nominal - Betrag mit den Zinsen zu 4 pCt. für die abgeläufenén! Jahre v. 1. April 1829 an gerechnet; dergestalt, daß der der am wenigsten begünstigten Obligationen im Ja | 600 Fl. bis zur Ziehungsepoche erhält; die übrigen Obliga- Summen zum Bettage von 400,000 Fl. 320,000 Fl. 100,000 Fl. und 50,000 Fl. gewinnen föôn- nen, und sollen diese Summen den Vorzeigern der Obliga- selbst bei werden. Unter Garantie Sr. Majestät ist die Anleihe auf die Salz-

Der jeßige Cours der Obligationen auf der Warschauer Börse ist 294 fúr 300, und is éin Steigen derselben wohl

fandbriefe stehen jeßt 867, und die Certificate

In der Sibung vom 14. Febr. hielt, nachdem der Graf Abrial und der Marquis v. Lauriston als neue Patrs aufgenommen worden, der Marschall Gouvion Saint-Cyr eine Lobrede auf den im vorigen Jahre ver- storbenen Marquis Dessolle. Hierauf legte der Großsiegel- weifampf vor. ¿Wir kommen ; edle Pairs‘/, sagte derselbe unter andern, ¡¡Jhre Aufmerksamkeit auf eine der wichtigsten Fragen zu lenken, welche die Meinungs-Verschiedenheit der Gerichtshöfe noch hat zur Sprache“ bringen können. Unser peinlihes Ge- sebbuch enthält feine einzige auf den Zweikampf anwendbare Bestimmung. Von zwei Dingen eins: Entweder muß man aus diesem Stillschweigen schließen, daß der Geseßgeber den Zweikampf, als seiner Natur nach erlaubt, betrachtet habe, wonach aus jener Lücke. in dem Geseße das ausdrückliche Verbot hervorginge, solhe Duellanten zu bestrafen, welche bei dem Kampfe die Regeln, die sie sich gegenseitig vorge- Oder ‘man muß annehmen, daß die Bestimmungen des peinlichen Gesekbuches über Mord und Todtschlag nur diejenigen Ausnahmen zulassen, welche von dem Geseßgeber besonders aufgeführt worden sind; daß sonach ein Vergleich, wodurch zwei Personen die Bedingun- gen eines Zweikampfes feststellen, schon an und für sih un- erlaubt sey und von dem Verbrechen weder freisprechen, noch dasselbe entschuldigen könne, indem man durch ein be fon- deres Abkommen die allgemeinen Geseke zur Erhaltung der öffentlichen Ruhe und der guten Sitten] nicht übertre- ten dürfe; und daß gerade deshalb, weil das Duell nicht als eine von dem- Gesebe angenommene Entschuldigung gelten fann, das Stillschweigen des Géeseßgebers in dieser Hinsicht dem ausdrücklichen Verbote gleich komme, über etwas hinweg zu sehen, was die ewige Gerechtigkeit verwirft, die Gesell- schaft verdammt, und das Geseß aller Zeiten und Länder bestraft hat ? Für diese beiden Systeme haben sich abwechselnd mehrkre Königl. Gerichtshdfe,- so wie der Cassa- tionshof ausgesprochen, und diese Meinungs - Verschiedenheit ist. es, die uns veranlaßt, Jhnen auf Befehl des Königs den Um den Jnhalt dessel- ben zu rechtfertigen, scheint es mir nothwendig, einen Blick