A j O E g 5 n T L A L L E E
tigste Eingabe, worüber er Bericht abstattete, rührte von einem gewissen Tougard, Advocaten in*Rouen, her, welcher die Abschaffung der Todesstrafe gegen Falschmünzer verlangte. Hr. J. Lefèbvre hielt diese Strafe, der auch die Versfer- tiger falscher Banknoten unterworfen sind, für unangemessen, da allzustrenge peinliche Geseße zur Ungestraftheit führten und sonach dem beabsichtigten Zwecke gerade zuwäderliefen. Herr v. Tracy benußte die Gelegenheit, um sich im Allgemeinen darúber zu beschweren, - daß das peinliche Geseßbuch mit der Todesstrafe viel zu verschwenderisch umgehe. Er glaubte, daß diese Strafe gegén Falschmünzer, Verfertiger falscher Staars- papiere, Brandstifter und Diebe niemals angewendet werden dürfe, da das Leben eines Menschen immer unendlich höher stehe, als irgend eines dieser Verbrechen. Herr v. Berbis war dieser Meinung nicht. Er hielt die Brandstiftung gerade für dasjenige Verbrechen, worauf die Todesstrafe am anwend- barsten sey, indem dadurch nicht bloß das Eigenthum ver- nichtet, sondern zugleich das Leben der Personen in Gefahr ge- bracht werde. Auf diese Aeußerung bestieg Hr. v. Tracy nochmals die Rednerbühne ; er erklärte jebt, daß seine Ueberzeugung noch viel weiter gehe,-als er sie anfangs ausgesprochen gehabt habe; als Bürger, wie als Deputirter, nehme er nämlich fei- nen Augenblick Anstand, zu behaupten, daß kein Staat in irgend einem Falle berechtigt sey, die Todesstrafe über einen seiner Bürger zu verhängen. Als der Redner bei diesen Worten lebhaft unterbrochen wurde, fügte er hinzu, dies sey seine persdnliche Meinung; er wisse sehr wohl, daß nicht Alle so dächten, wie er, mindestens aber müsse man die To- desstrafe nur in den wenigsten Fällen eintreten lassen, und er werde sich z. B. nie überzeugen können, daß die Hinrich- tung eines Menschen mit einer nachgemahten Banknote ir- gend im Verhältnisse stehe. Der Minister des Innern äußerte sich über den Gegenstand in folgender Art: „Wenn man den Grundsaß gelten lassen will, daß der Staat das Recht nicht habe, selbst die großen Verbrecher mit dem Tode zu bestrafen , so muß man, als nothwendige Folge auch zu der Ansicht gelangen, daß heutiges Tages eben so viele Morde verübt werden, als die Assisenhöfe Todes-Urtheile fällen. Die Frage, die uns beschäftigt, “ist eine von denen, die sich ohne Nachtheile nur in den Büchern der Publicisten erörtern las- sen. Hier aber, in einer Versammlung von Geseßgebern, handelt es sih niht um bloße Theorieen, sondern um Worte, die, von der Rednerbühne herab, sih über ganz Frankreich verbreiten können. Jch erkläre daher, .daß es gefährlich, höch} gefährlich ist, in dieser Versammlung auf eine so ab- solute und allgemeine Weise das ganze System unserer pein- lichen Geselßgebung“ zu ‘tadeln, und diesen ‘Tadel durch die blutigen Worte zu verkündigen: „„,„„das Geseß verordnet den Mord////, Hâtte die Kammer. sih darauf beschränkt, die Aufmerksamkeit der Regierung auf die Nachtheile zu lenken, die dadurch entstehen, daß man gewisse Verbrechen , wie z. B. die Falschmünzerei, mit einer allzustrengen Strafe belegt ; hâtte sie bloß den Wunsch zu erkenúen gegeben, daß der Staat die Todesstrafe so selten als möglich in Anwendung bringen möge, so würden die Freunde der Menschheit, wie die der Gerech- tigkeit, ihren Worten nur Beifall gezollt haben ; aber man hat sich zu - allgemeinen Ansichten verleiten lassen; man hat dem Staate ein Recht, das allerdings furchtbar ist, das derselbe aber kraft der bestehenden Geseße ausübt, streitig machen wollen; einen solchen Grundsaß fonnte ich nicht ungerügt lassen. ‘/ Nach dieser Erklärung bestieg Hr. v. Tracy zum drittenmale die Rednerbühne, um die stillschweigende- Beschul- digung des Hrn. v. Martignac, als ob er durch die Erörte- rung der in Rede stehenden Frage seine Rechte als Deputir- ter überschritten habe, zurückzuweisen; gleichwie es „jedem Bârger freistehen würde, in einer Bittschrift an die Kam- mer auf die Abschaffung der Todesstrafe anzutragen, müsse es auch ihm vergönnt seyn, seine Meinung über diesen Ge- genstand unverhohlen auszusprechen ; er wiederhole daher, daß seiner Ansicht nach die Todesstrafe eigentlich nie in Anwen- dung fommen dürfe, und daß diese Ansicht von vielen höchst achtbaren Männern getheilt werde. Nachdem noch die Her- ren Girod und v. Laboulaye sih über den Gegenstand geäußert hatten, wurde die Bittschrift des Tougard, dem Antrage der Commission gemäß, dem Großsiegelbewahrer Überwiesen, und in dem Nachweis -Bürequ deponirt. — Die Eingabe eines Lyoner Bürgers, welcher eine neue Orga- nisation der Leihhäuser verlangte, wurde dem Minister des Innern zugestellt. — Unter den Bittschriften,- worüber, nach Hrn. Boulard, Hr. Daunant Bericht erstattete, war feine, die ciner besonderen Erwähnung verdiente. Dagegen trug
der vierte Berichterstatter, Hr. Clement, eine Petition vor, welche eine interessante Discussion veranlaßte. Die Wittwe
hatte nämlich, als sie vor geraumer Zeit ihren Gatten, (j ehemaliges Convents - Mitglied, verlor , auf dessen Grabstj folgende Jnschrift / seßen lassen: „„Das Vaterland verliy in ihm. einen seiner besten Bürger und die Freiheit eing ihrer eifrigsten Vertheidiger. ‘/ Kaum war die Kunde hier
mehrere Jahre später zu den Ohren des neuen Königlich
Procurators zu SBomfbie, Herrn von Girardville, gelan als dieser sich ohne Weiteres in Begleitung einer Gensdarmeyj Brigade nach Carneille begab, den Leichenstein zerschlag und die Inschrift wegnehmen ließ. Die Wittwe Bertran| empört über diesen Vorfall, trug bei dem Königl. Gericht hofe zu Caen auf die Bestrafung des Thäters an. Y General-Procurator tadelte zwar den Gewalt-Mißbrauch d
Procurators zu Domfront, wies aber nichtsdestoweniger d Antrag der Bertrand zurück, indem. ihre Jnschrift belei) gend für die Würde und die Rechte des Königs gewesen se er überließ es indessen der Beschwerdeführerin, den gedacht Procurator gerichtlich zu belangen. Die Wittwe Bertran theilte diesen Beschluß dem Großsiegelbewahrer mit, flagte aber niht. Jebt wendet sie sich, in ihrem und ihrer Ky der und Kindesfinder Namen, an die Kammer, beschwi sich, daß man ihr nicht gerechk geworden sey und verlan Genugthuung für den erlittenen Schimpf. — Der Beri erstatter erklärte, die Commission habe sich nicht weiter n der Frage beschäftigt, ob der Procurator zu Domfront sei Gewalt gemißbraucht habe oder nicht, da dies eine erwies That sache sey, auch der vorige, - wie der jeßige Justiz-Mi ster, ihre Mißbilligung darüber zu erkennen gegeben hätten. Eb so wenig habe die Commission untersuchen zu müssen glaubt, ob das Betragen des gedachten “Procurators. geg den 11ten Artikel der Charte, welcher frühere politische M nungen der Vergessenheit übergebe, verstoße; “doch glaube si daß diese Bestimmung der Charte unmöglich eine Grab: Zi schrift rechtfertigen fônne, welche gleichsam eine Lobrede a die strafbarsten Handlungen enthalte; allerdings habe die F( milie des Bertrand Ursache, sich über- den Procurator j Domfront zu beschweren, doch bleibe ihr dazu der gerichtli Weg offen, der allen Franzosen zugänglich sey, den sie indi sen noh niht eingeschlagen habe; - wohl aber verdiene d Betragen des Procurators eine sorgfältige Untersuchun unter diesen Umständen trage die Commission darauf an, ! Bittschrift der Bertrand, in so fern es sih darin von ei Rechts - Verweigerung handele, durch die Tages - Ordnu zu beseitigen; in“ Betreff des Betragens des Pro rators zu Domfronc “aber dem Großsiegelbewahrer
übetweisen. — Der- Marquis von P in-a- verlang! daß man über die ganze Eingabe zur Tages-Ordnung schreil da, wenn gleih die Charte die: Vergessenheit verganget Zeiten verlange, es doch nimmertnehr erlaubt seyn dür unter der Regierung eines Bruders und Nachfolgers d Königl. Märtyrers, dem Königs-Morde öffentlich eine L rede zu halten. Der Vicomte Lemercier nahm sich d Wittwe Bertrand an; er machte namentlich auf den Uv aufmerksam, daß das gedachte Denkmal bereits seit 6 J ren auf-dem Kirchhofe zu Carneille bestanden habe, ohne daj! den gerichtlichen oder den Municipal - Behörden eingefall sey, ‘die Strenge der Gesebe gegen. die Jnschrift desselben Anspruch zu nehmen. Herr von Conny hielt einen bel ten Vortrag, worin er mit lebhaften Farben die Gef schilderte, die sich seiner bemächtigt, als er gehört, daß ein Manne, wie Bertrand L'Hosdinière, der das Todes-Urt) seines Königs mit unterzeichnet gehabt, überhaupt ein Di mal, noch dazu aber ein solches geseßt worden sey, worin als einer der besten Bürger geschildert werde. „„Als Fra reichs Mandatarien“, so schloß der Redner, „„ist uns ein) liges Gut anvertraut, das der National-Ehre. Wir wel daher mit ganz Frankreich sagen: der Procurator zu D front hat einem Geseße gehorcht, das nirgends geschr# steht, das aber allen Geseßen vorangegangen ist und überleben wird, — dem Geseße der Ehre. Jm Namen? beleidigten Landes, im Namen der National - Ehre, dit
Franzosen theurer als sein Leben ist, verlange ich dahet? die Bittschrift, welche man der Kammer einzureichen? wagt hat, durch die Tages - Ordnung beseitigt werde.“
Der Großsiegelbewahrer (niht der Minister ® Innern, wie în der Nachschrift zum gestrigen B der Staats - Zeitung irrthümlih gemeldet worden " bemerkte, wie der Umstand, daß die Wittwe Bertrand, s den Weg Rechtens einzuschlagen, sich an die Kammer wel ganz eigentlich beweise, daß sie. noch immer von den G nungen beseelt sey, die ihr die Grab- Inschrift auf ih! verstorbenen Gatten eingegeben hätten, und die er nicht ter bezeichnen wolle; es fomme jeßt nur vor Allem dal!
Bertrand-L'Hosdinière zu Carneille im Departement der Orne
Der Graf v. Saldanha und der Oberst ‘Pizarro sind aus
an, ‘daß die Sache endlich erledigt und dem dadurch ge}
¡ Aergernisse ein Ende gemacht werde; und hierzu bleibe |
hes weiter. übrig, als die Tages-Ordnung. Der Baron ercier äußerte sich mit großer Lebhaftigkeit über das chlose Attentat des Procurators zu Domfront. Es sey urig, meinte er, daß die Minister solche Männer im Amte jen, die sich durch dergleichen tadelnswürdige Handlungen
Lande gehässig machten und ihren Stand verunehrten. „von Salverte stimmte ihm bei; das durch eine Grab- schrift gegebene Aergerniß fönne, äußerte er, die Gewalt- tigfeiten cines Procurators nicht entschuldigen. Beide langten die Ueberweisung der Bittschrift au den Justiz- inister, Andere dagegen stimmten wieder für die Tages- nung. Hr. Ravez gab endlich der Sache den Ausschlag.
in Königlicher Procurator,‘/ sagte er, „vernichtet eine | P
rührerische Grab - Inschrift; er wird deshalb bei seinen rgesebten verklagt; der Gerichtshof erflärt aber, daß er niht veranlaßt sehe, der Sache Folge zu geben. Statt den Weg Rechtens einzuschlagen, wendet die Klägerin an die Deputirten - Kammer. Dieses Verfahren ist nit lich; denn entweder war der Bescheid des Gerichtshofes echt, und dann mußte die Klägerin sich dabei beruhigen, r er war es nicht, und dann mußte sie ihn auf dem ge- lichen Wege anfechten. “ Sie hat es nicht gethan ; sie also auf ihr Recht - verzichtet. Welches Interesse, ge ih, verdient hiernach nah die Wittwe Bertrand? hl weiß ih, daß man mich fragen wird, ob der Königl. htshof zu Caen nicht einen ungerechten Bescheid ertheilt e, Hieräuf antworte ih aber neinerseits : Was geht dies h an? (Murren zur linken Seite.) Einen Augenbli! jen Sie versichert, meine Herren, daß ih die Schwierig- nicht Ueeven will; ich antworte: Was geht dies Euch ? Euch steht die Untersuchung des Bescheides nicht zu; r habt fein Recht, die Handlungen der Gerichtshdfe zu fen. Diese find glücklicherweise unabhängig, und- von dem ge an, wo sie es nicht mehr wären, würde ih Sie und. ¿ Franfreih beflagen. Man tadelt das Betragen des ocurators zu ‘Domfront, und doch giebt man zu, daß Inschrift strafbar war, und daß der Urheber der- n hätte vor Gericht belangt werden föunen. Jm rigen, so ist der gedachte Procurator schon von seinen geseßten zureht gewiesen worden, und es bleibt sonach is mehr übrig, als Über die Bittschrift der Bertrand zur es-Ordnung zu schreiten.//— Als es hierauf zur Abstim- g fam, erflärte sih die Versammlung in Betreff des il Theiles der Bittschrift (wegen einer Rechts - Verwei- \ng) einstimmig “für die Tages - Ordnung. Der zweite il (das Betragen des Procurators zu Domfront betreffend) de zwar mit starker Stimmen - Mehrheit ebenfalls durch Tages-Ordnung beseitigt, allein auf diesen Beschluß, wel- sich die ganze linke Seite widerseßt hatte, folgte ein er Tumult, daß es dem Berichterstatter unmöglich wurde," ferner Gehör zu verschaffen, und der Präsident sich bald uf genöthigt sah, die Sißung aufzuheben. Jn großer dégung verließen die Deputirten den Saal.
Paris, 2. März. Am 27sten v. M. le î L ; 2 . M. legte das Büreau Deputirten-Kammer dem Könige die in der Sißung vom h IaMIM ehe 26 Gese6-Entwürfe von örtlichem Jn-
or. An demselben Tage Abends war großes Concert bei der M von E won úber s Personen geladen wa- nd woorin sich unter Andern Mad. Malibran und tag O E n dem Zeitraume vom 1. Febr. bis zum 1. März d pi 310 neue Emigranten-Entschädigungs-Ansprüche bei Dehôrde angemeldet, und von den früheren 153 als gúl- nerfannt und în das große Buch der öffentlichen Schuld tragen worden. Die Gesammt-Summe der eingeschrie- Forderungen betrug am 1sten d. M. in Kapital %,284 Fr. (7 Millionen mehr als am 1. Febr.); in en 06.770 Fr. j
er Courrier srançais meldet aus Rom: „Das e Collegium besteht aus 58 Cardinálen ; der jüngste der- ist der Erzherzog Rudolph mit 41 Jahren, der älteste «ardinal Firrao mit 93 Jahren. Unter ihnen sind 6 „al-Bischdfe, 42 Cardinal - Priester und 10 Cardinal- us die ersteren zählen zusammen 433 Jahre, die e Een 674 Jahre. Die Gesammt-
ers- Zahre der Mitglieder des heiligen Collegiums
E r4gas Nitglieder des heiligen Collegiums
V
hier ange bli ige fú gelangt, angeblich um dem Könige für die großmü g tÚ- ufnahme zu danken, welche den Portugiesischen Me: werten in Frankreich zu Theil geworden ist.
Großbritanien und Jrland.
wurden am 23. Februar*) zuvörderst mehrere iti i )». 7 ctitto- nen in Lokal - Angelegenheiten úberreiht, und Lui úber
verhandelt. Sodann übergab Sir R. Vyvyan mebr
Petitionen verschiedener Kirchspiele und Districte der Sas schaft Cornwallis gegen fernere, den Katholiken zu machende Bewilligungen, wobei er versicherte, daß die Mehrzahl der Einwohner der Grafschaft von derselben Gesinnung wie die Bittsteller beseelt wären, und den lebhaften Wunsch hegten, daß die Verfassung, so wie sie bei der Revolution im Jahre 1688 festgestellt worden, unversehrt erhalten werde. — Herr en da rves dagegen erklärte, er fônne mit den Aeußerun- gen seines ehrenwerthen Collegen úber die angeblichen Gesin- nungen in Cornwallis keinesweges einverstanden seyn; viel- mehr sey er überzeugt, daß der einsichtsvollste und verms- gendste Theil der Grafschaft - entschieden zu Gunsten der fatholischen Ansprüche gestimmt sey. — An der diesfälligen weiteren Debatte nahm auch Hr. Husfif- jou Theil, um die Ausicht des Sir R. Vyvyan von dem eigentlichen Stande der Frage zu berichtigen. —
laubniß zur Einbringung einer Bill, Béhufs Verbeser
des Geseßes wegen Geldbezwilligungen aus Is deten S an arbeitsfähige Menschen. Er seßte auseinander, welche Nachtheile dieje Bewilligungen haben, die aus einer Zeit herrühren, wo man wegen des plöblichen und außerordentli- chen Steigens der Korupreise, die mit dem Tage-Lohn außer Verhältniß standen, dex unbemittelten Klase eine besondere dem Hr. Hume cinige Worte über den Gegenstand geäußert und Hr. Lott seinen Beifall zu der Éi po vort 7 r gel erflárt hatte, erhielt Hr. Slaney die gewünschte Erlaub- niß zur Einbringung der Bill, wonach kein Arbeitsfähiger,
aufzufordern, eine Uebersicht der noch niht abgelaufenen
träge zu neuen Zeit -Pachtungen und der .in den lebten 7 zZahren statt gehabten Grundstücks -Veräußerungen gewisser Art, zu ertheilen. ‘Nach einigen Aeußerungen von Herrn Hume und Herrn Warburton ward der Antrag geneh- migt. — Durch eine Botschaft des Oberhauses ward dem- nächst das Unterhaus benachrichtigt, daß ersteres der Bill we-
Amendment, beigetreten sey. Auf den Antrag des Kanzlers
ment einverstanden. — Nachdem sodann, der Tages-Ordnun gemäß, der Ausschuß - Bericht "über die ‘Annuitäten -Bill e
auf eine Frage des Hrn. Warburton, daß man sih im Schab- Amte es möglichst angelegen seyn lassen werde, alle dédaldi«
chen Tontinen-Berechnungen und die Grundsäße, auf denen selbige beruhen, zu berichtigen. — Schließlich zeigte der Kanz- ler der Schaßkammer noch an, daß am folgenden Montage die Einbringung des Artillerie-Etats beabsichtigt werde, wor- auf dann das Haus sich (um 87 Uhr Abends) vertagte.
— Am 25\ten Februar fand keine Sißung statt; es hat- ten sich nur 36 Mitglieder im Unterhguse eingefunden.
__n der Sibung des Oberhauses v.- 26. Febr. über- reichten zuerst die Marquis v. Downshire und Anglesea verschiedéne Petitionen katholischer Gemeinden in Jrland gegen die, die Kirchspiels - Versammlungen betreffende Acte. — Aus dem Unterhause überbrachte Sir Alex. Grant die Bill zur Unterdrückung der Associationen und zeigte den Lords an, daß das im Oberhaufe dazu gemachte Amende- ment von den Gemeinen ebenfalls angenommen worden sey. — Der Marquis von Anglesea überreichte hierauf die Bittschrift, welche in der am 20. Jan. zu Dublin statt ge- sundenen großen Versammlung (in der Rotunda) zu Gun- sten der Katholiken beschlossen worden war. Zweien Um- ständen, sagte. der Marquis, verdanke diese besonders zu be- achtende Bittschrift ihren Ursprung : den Resolutionen, welche zuerst von 69 Pairs unterzeichnet worden seyen, und der bekannten ,, protestantischen Erklärung ‘“/ von zweien Herzögen, 17 Marquis, 28 Grafen, 11 Viscounts,
22 Baronen, 35 Baronets, 52 Mitgliedern des Unterhauses
und mehr als 2000 Personen aus anderen Ständen. Der Marquis wollte eben die Bittschrift, ihrem ganzen Juhalte
*) Die Verhandlungen des Obeil gufes 93m 'oh?zen Tage
sind bereits gestern mitgetheilt worden.
Parlaments-Verhandlungen Jm Unterhause
verschiedene, ebenfalls Lokal - Verhältnisse betreffende Bills
Herr Slaney bar, in Folge früherer Ankündigung, um Er-
Unterstüßung angedeihen zu. lassen. für nöthig hielt. — Nach- -
\o lange er von dritten Personen Beschäftigung hat, eine Unterstüßung aus dem Armen - Fonds erhalten. R Herr Harvey brachte demnächst in Antrag, das Wald- und Forst-Amt -
Zeit-Verpachtungen von Kronländereien, desgleichen der An-
gen Unterdrückung gefährlicher Vereine in Jrland, mit eitiem -
der Schaßkammer erklärte sih das Haus mit diesem Amend-
stattet worden war, erklärte der Kanzler der Schaßkammer
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