1829 / 88 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

: “ei . Verordnung definitiv bestätigt 11) die Ausgaben fúr die Ackerbau - Gesellschaft

A s dor aw Mal Mao G E E Departements-Pepinièren, zur Aufmunterung g, Art. 68. Das General - Conseil- berathshlagt Über die baus und Gewerbfleißes, für die Hebammen: 3j Schwierigkeiten , die sih Über solche Calivt LS par fir 4h Rediein seben Genie can it ; einschaftlich betreffen, erheben L e -Schulen, füy

welche mehrere Communéên gemeinschaf enen, breitung der Schuß-Pocken-Fmpfung uttd id

möchten. irks - Conseils, úber tung ansteckender Krankheiten ;

Es entscheidet, nach Anhdrung des BVeziî j l | L : den R Ther aud, s oeditet die Kosten Vertheilung 12) die Beisteuer zu den Pensionen der ehemalige) i L 24: | k - e js unter die Gemeinden an. / fektur-Beamten, nach Maaßgabe des im Depatih Ç U l ( q d Í ¿ c Î Î U nl : 1) G 7 N h 4+ i , f y i z

Allgemeine ;

Das Resultat der Berathung kann von dem Präfekten nicht bestehenden- Reglements; E inder ‘den; aber ‘es bedarf zu deren Vollziehung dessen 13) die Prämien für die Ausrottung schädlicher 2h; B e : E 14) die Transport-Kosten der Gefangenen und Vagat

Zustimmung. : : ; ierdurch den Bestimmungen des Art 9. des 15) die den Armen und entlassenen Galeeren - Scly, QoM, 100 / i L t ¿ bewilligenden Reisegelder ; M

28. Juli 1824, in Betreff der Feldwege, tein Ab- er; : Ci Aafchabn. D L N s 16) die Druck- und Publications-Kosten der Way: s Ua E : “E Geschwornen-Listen ; die Kosten für die Abhalt, C G. : Berlin, Sonntag dæn 29sen M ¿r ; 12 L

Art. 69. Das General-Conseil berathschlagt Über die Ver- \ wendung der Centimen, die in dem jährlichen Finanz - Gesehe Wahl - Collegien und der Cantons=-" und Bezit

zur Bestreitung der dem Departement zur Last fallenden Aus- sammlungen; die Druckkosten für die Budgets y gabén , wie solche nachstehend im Art. 77. aufgeführt sind, fest- Oepartements-Rechnungen, die Hälfte der Kis, geseßt werden. f die zehniährigen Register des Personenstandez, jj i Ablaufe des Vierteliah ird bi ¿ h © / Art. 70. Auch berathschlagt es über die in dem besondern zung und Beleuchtung der Wache des. 1,Beim aáse es Vierteljahrs. wird hierdurch in Erinnerung gebracht, daß die Bestellungen auf diese Zeitung, n ebst nteresse des Departements zu niachenden Ausgaben, und Über Gebäudes, dite Controllirung des Lohnfuhrwei eration, hier am Orte bei der Redaction (Hausvoigtet - Play Nr. 1.), ín den Provinzen aber bei den Königl. Post- die Mittel zur Bestreitung derselben. y / 17) Die eintreiblichen Schulden des Departement u machen en t daß der Preis für den ganzen Umfang des Staats auf 1 Rthlr. 15 Sgr. vierteljährlich fesigeftellt Art. 71. Es berathschlagt ferner Über die Geschäfte, die _ Art. 78. Die Ausgaben, welche den Departementz, f übrigens en bresigen T ablenten das Blatt , am Vorabend seines Datums, durch die Stadt - Post frei ins Haus sich auf das Kataster beziehen, und bewilligt die hierzu besonders | fallen, werden bestritten: i i pird. Wir E en zugleich, daß die Abonnenten der Staats - Zeitung den damit verbundenen Allgemeinen Anzei- ausgeseßten Centimen. ) D H) aus den Einkünften ihres Eigenthums und y die Preußischen Staaten auch fernerhin unentgeltlich erhalten, für die Nicht-Abonnenten aber der Preis des lebt- “Art. 72. Das Genéral-Conseil läßt sich die Rechnung, die : Verkaufs-Ertrage der dem Departement gehö Blattes auf 1 Rthlr. 10 Sgr. für das- Jahr, öder Zehn Silbergroschen vierteljährlich festgeseßt if. der Präfekt Über die Verwendung derx in den Budgets des De- weglichen und unbeweglichen Güter:

partements eröffneten Credite abzustatten hat, vorlegen und-prüft 2) gus dem Ertrage der Zölle, zu deren Erhehy Vortheile des Oepartements die Regterung,

dieselbe. des en : : . Dasselbe läßt si{h gleichmäßig die, ebenfalls von dem Prä- seßen gemäß, ihre Einwilligung gegeben hat; : , - i y : t: La Rechnung über die rúcksiändigen Fonds, so 3) aus den Ertrage der Zusaß-Centimen zu den ( t li ch e Na 11) ral ch t en. das Monopol vorgebracht worden ; man habe es als nachtheilig wie die Rechnung über die Einnahme und Ausgabe für die Un- wie solche von den Departements, nach. Maaß A für das allgemeine Beste, als einen Eingriff în das Eigen- terhaltung des Katasters, vorlegen und prüft dieselben. G A R ese A E i M ronif desTa ges. B B u C e der Charte geschildert. Net: 73:4 ‘al- i durch die Dazwischen- Kölllge feltgesteläten und durch die Geseßsammli f ; - ; (e erstere DeYaupfung sey indessen unrichtig, da man d kunft feines PNDetas Feliee: MIINSRA Aber Lie aas PUR die kannt gemachten Vertheilungs- Tableau, jedem chgereist: Der Königl. Französische Cabinets- Monopol gerade deshalb deikehaleen eig e den Sietieat Bedürfnisse der verschiedenen Verwaltungs-Zweige, die das De- tement überwiesenen Antheils än der durch S azor, von St. Petersburg fommend, nach Paris. | yflichtigen ihre Last zu erleichtern; ‘aus demselben Grunde partement zu versehen hat, direct an den Minister des Jnnern | Geseß bestimmten Gesammt-Summe, zu erhebt | ; aber sey auch das Verbot der Tabacks - Kultur in gewissen gelangen lassen. | Art 79. Die in den vorhergehenden Artikeln eru : Departements nothwendig und durch das B el Engl d Art. 74. Der König Ag as e li die Sa exG-Confciis E IeS S E R TEN E die Gran wo das Eidentbunmoredr, ebenfalls in gewissen: Fllen. den zusammen; ihre Sißung darf nicht länger als 14 Tage dauern. Sea : 1 / - R i dllacciriaen, B : ? De, | B M 1 ST OUOO, } : j L König definitiv fesizusellen hat. ä á g ien Besten weichen müsse, hinlänglich gerechtfertigt ; Art. 75. Der Präfekt Übergiebt bet der Eröffnung der Siz L RO, Die S erete ar: T van dem eitun g s-Na h l1 ch ten. aber auch die Behauptung einer Verleßung der Charte widerlege - sich. dadurch von selbst, daß dem Eigenthume dur das Verbot

- il di inen Berathungen erforder- S :

E See O seinen N ath n A Sous in dem besonderen. Jnteresse des Departements ba t Ausland. des Taback E : : Der Präfekt hat Eintritt in das Conseil: es wird ihm Ge- | ten Ausgaben werden von dem gedachten Conseil vermittl es Tabacks-Baues kein eigentlicher Schaden zugefügt werde, facultativen Zusaß-Centimen zu den Steuern mit der Frankrei und daß dieses Verbot selbst, wie manches andere, nur ín Folge

j ; arf ex niht zu- ( N , hett; arri Le E R E E G L Aber Ti E E migung des Königs und in den voi dem Finanz-Gesehe a , eines Geseßes bestehe; eben so ungegründet sey es, daß das rathschlagt, die er diesem vorzulegen hat. lich bestimmten Gränzen bestritten. d tirten- Kammer. Jn der Sißung vom Monopol die Production hemme ; diese sey vielmehr seit dem Art. 76. Wenn ‘das General - Conseil auseinander geht Die gedachten Geldbewilligungen werden dem Kdn statteten zuvörderst die Herren Thénard und Jahre 1826 von 11 Millionen auf 13 Millionen Kilogramme ohne die Vertheilung der directen Steuern vorgenommen zu ha- Bestätigung vorgelegt; sié köntten indessen weder in ihre Bericht über die leßten vier, der Kammer-vorge.2g- | gesiegea; aber au der Ausfuhr \{hade das Mon i i ben, so schreitet der Präfekt im versammelten Präfektur - Rathe mg, verandert, noch, ermäßigt werdet, ¿Entwürfe von örtlichem Interesse ab, und stimm-. [ denn diese Ausfuhr sey völlig frèéi, und E Nt, von Amtswegeu zu diesem Geschäfte. Devatctienit fe nothwendig bli l eilte auoed ren Annahme. Demnächst wurden die Berathun- | geachtet abgenommen habe, so müsse man den Grund ledig: api ti A lichen Steuer eine Ausgabe zu besireiten, welche den, (Wdas Tabacks-Monopol fortgeset und beendigt. Jn lih darin suchen, daß die Länder, welche früher den Taback Von den Lasten und den Einkünften der Departe- | Finanz-Gesehße festgestellten Betrag der facultativen Cg vom 18fen war die allgemeine Discussion ge- | in Frankreich kauften, denselben jeßt selbst bauen Hr. B orden. Jebt machte der Berichterstatter, Mar- | Constant“, fo {loß der Redner, „hat ‘der je6égen Meínung

ments und. von dem Departemental- Rechnungs- | Übersteigt, so kann die Erhebung der gedachten außerordet j de: Ÿ V j Steuer nur durch ein Geseß verfügt werden. Cambon, sein Résumé. Die Vertheidiger des | des Finanz-Ministers die frühere Meinung eines Pairs von

wesen. : Art. 77. Die nachstehend aufgeführten Ausgaben fallen den | Art. 82. Jn dem Falle, wo das General-Conseil wurfes, äußerte er, behaupteten , daß das Mono- | Frankreich entaeae j C aat Departements zur La, als : messen sindet, vermittel| einer Anleihe zu einer dem DMcht anderweitig erseben ließe; wäre dies wirklich Fl Widersprua befugt Waller: il bie NRG a ICtos 1) die Miethe und die Steuern von den Präfektur-Gebäu- | ment nüßlichen Ausgabe zu shreiten, kann diese Anlei 0 würde man die Verlängerung desselben nicht auf | bekenne ih mich indessen auch jeßt E bitiáte las 19. Be P LURS, U N B08 nRONEs P Rat Ba ea zu ertheilenden besonde! mte Zeit , sondern für immer verlangt haben; da inder Pairs: Kammer die Rede davor dis Satra Mono, ars; de g machtigung net werden. j : : - S ; d E D „b / | ¿ ¿ 2) die gewöhnlichen Ausgaben für die Departements- Art: 83. Oer mit den Departemental-Ausgaben bea e E R gade raus IOIN MGN Ma pol auf 99 Jahre in Entreprise zu geben. Einem solchen Gefängnisse ; i i Rechnungs-Beamte darf nur auf die Anweisungen de: M tur - und Haundels-Freiheit , Lconopol durch Privilegium zu Gunsten einer Privat-Gesellschaft glaubte ih 3) die Ausgaben für die Armen-Depots und Arbeitshäufer, | ten und în den Gränzen der im Budget des DepartemMWultu G e x G R seneres System | mich aus allen meinen Kräften widerseen zu mússen, und so wie die Unterstüßungen zur Abstellung der Bettelei; | dffneten Credite R leisten. wt) O if E 04: Ec nträgen der Commis- | ich würde es au heute noch thun, wenn der Antrag wie- selbe, statt auf 6, nur auf 2 Jahre: zu verlängern, derholt würde. Ohne Zweifel sind die Meinungen, die sih -

4) die Casernirung der Gensd’armerie und die Anschaffung Art. 84. Der Präfekt legt dem General-Conseil die : Wi nung über Einnahme und Ausgabe, wie solhe in den Me- Der Präsident verlas hierauf den aus einem gegen das Monopol erheben, ‘hôchÆ achtbar; wenn mich aber

der Betten für dieselbe; 1A 5) die Miethe, das Mobiliar und die kleinen Ausgaben | des Departements festgestellt worden, ferner die Rechnu rtifel bestehenden Geseß-- Entwurf, und bemerkte, | díe Rücksicht für sie nicht zurückgehalten hätte, so würde ih

für die Gerichtshöfe und: Tribunäle; / die rúdcständigen Fonds, und die Rechnungen Über die i mendements dazu in Vorschlag gebracht wo ie V | N 4 z

6) die Justandhaltung der Gebäude der Präfektur, der | Kataster verausgabten Gelder vor. G Wn lih von Hrn. E SiacnE A Ms Verlänce, Nets Condé des See nicht bloß auf 6 Tribunâle, Gefängnisse, Armen-Depots, Casernen und Art. 85. Diese Rechnungen werden vorläufig von d! Monopols auf ein Jahr, von der Commission i Le es O T LEIAUNAt haben. Die Kammer sonstigen Departements-Gebäude ; neral-Conseil festgestellt und sodann dem Könige zur des auf zwei, und voti dem Marquis-von Cord - } mag jest ein, zwei, drei Jahre bewilligen, immer muß es 7) die Fnstandhaltung der Departements - Straßen und Genehmigung. vorgelegt. | fai uf, SahreFesigrelr wide eau E oue, j ihr einleuchten, daß, wenn einst die Rede - davon seyn sonstige, das Beste des Departements bezweckende Bau- Der Präsident des General - Conseils theilt dem Ÿ Mináíste L. dés: Sednearhi Hebt bestieg | sollte, ‘die Abgaben zu ermäßigen, man wahrlich nicht mit ten, die in dem Budget der Brücken und Chausseen | des Fnnern direct seine Bemerkungen über die dems Wn 3 - M| S ühne. Er bemerkte, | der Tabacks - Steuer den Anfang dazu machen würde, ler verschiedene Mittel, den Taback zu besteuern: | Man sagt uns, wir sollten eine Untersuchungs - Commission

nicht aufgeführt sind ; i . Prüfung vorgelegt gewesenen Rechnungen mit. : 8) die Ausgaben für die Findelkinder und /verlassenen Art. 86. Eine Berechnung der Einnahme, wel! enn man den Anbau und Verkauf desselbeu gänz- | niederseßen. Wozu das? Sind nicht. alle mit dem allge- Kinder, unbeschadet der Unterstüßungen der milden | betreffende Rehnungs-Beamte für das Departement gch! gebe, und nur einen Einfuhr -Zoll davon erhebe; | meinen Interesse in Widerspruch stehende Privat- Interessen

Anstalten und Gemeinden, nah Maaßgabe des Art. 28. | so wie eine Berehnung der durch den Zahlmeister best man außer dem Eingangs-Zolle noch cine Fabri- i L : des Gesebes vom 3 1. Juli 1821 ; Ausgaben, werden jährli dem General-Conseil vorgele) are, jedoch ohne eine Controlle einfúühre; oder Dn S bétti ta Rd Bee fer eördininee Ln A Bu Su ) ae, Ausgaben für die Aas, Ge ads olche Taxé- mit einer Controlle einführe, oder endlich, möglichén Aufschlüsse über die Sache verschaff ? A Die; A Un erfiübungen del milden Anstalten und Bemeit en ried i M e das Monopol beibehalte; die erstere Methode, | derhole es; nur mit voller Sachkenntniß hat die Re ens die Gibäude di für S dck i +«gemetne Be Fmmun g. ivd di 790 bis 1798 bestanden, habe jáhrlich im Durch- 4 auf einé 6 jährige Verlän des M ae iuUde, die zu den obigen Zwecken erworben Art. 87, Hinsichtlih des Seine-Departements wil ur 1,800,000 bis 2,400,000 Fr., di ; i ; e R M 13 Vee ¿Soonopols angetragen, d Ee sondétcs Wésed: iter (éb N 2 n | s 0,000 Fr., die Zweite, deren | und ich beharre daher dabei. Nach dieser Rede wollten ms 98 is 1804 bedient, 4,785,000 Fr., die dritte, | mehrere Deputirte zugleih das Wort ergreifen, der Präsi- i þ L, etwa 16 Millionen Fr. eingetragen ; bei | dent machte ihnen aber bemerklich, daß die allgemeine Dis- i ind e a ela did allmählig bis auf 46 Millio- cussion bereits geschlossen sey, und einé fernere Berathung amm M Tre n : D saße von 11 Millionen Kilogramm ge: | sich reglementsmäßig nur über die in Vorschlag gebrachten ; cker Minister untersuchte hierauf zwei verschiedene | Amendements erstrecken dürfe. Er: verlas hierauf zuerst das Eis von der Commission und. Herrn von Gouve | Amendement des Herrn von Brigode. Der Marquis von Om worden sind, um die gedachten 46 Mill. | Andigné bekämpfte dasselbe und stimmte für den Antrag fügte artigen: er fand sie beide unzureichend; | der Regierung. derr B. Constant erklärte zuvörderst, / 11igle er hinzu, seyen zahlreiche Einwendungen gegen | daß er dem Finanz-Minister volle Gerechtigkeit widerfahren