1829 / 97 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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Annalen des vaterländischen Heeres und der hiesigen Pro- vinz ein neues Denkmal des hochherzizgen Sinnes gegründet, mit welchem AllerhöchstDieselben ruhmwürdige Thaten und treue, ausgezeichnete Dienste in vieljähriger Pflicht - Erfül- lung zu. belohnen wissen. i Durch einen besonderen Allerhöchsten Befehl war nämlich dem General-Major *) und Commandeur der ersten Division, “Herrn Grafen von Wylich und Lottum, der ehrenvolle Auf- 0 trag geworden, dem allgeinein verehrten commandirenden Ge- À neral des ersten Armee-Corps, Herrn General - Lieutenant, Freiherrn von Krafft Excellenz, an dem heutigen so denf- würdigen Jahrestage, im Namen Sr. Majestät des Königs, ein Allerhdchstes Handschreiben zu überreichen , desse huld- voller Jnhalt also lautet : S „Da Sie in dem laufenden Monat Ihre 50jährige _ Dienst-Laufbahn vollenden, so nehme Jch gern Veran- lassung, Jhnen zu diesem seltenen Ereignisse hierdurch aufrihtig Glück zu wünschen, und ‘mache Mir zu- gleih das Vergnügen, Jhnen, zur Belohnung Jhrer dem Staate ruhmwürdig geleisteten Dienste, so wie zur öffentlichen Anerkennung Jhrer treuen Anhänglichkeit an Mein Haus, den hierneben erfolgenden Schwarzen Adler- orden zu verleihen. Sie empfangen dieses Zeichen an dem Tage (30. März), an welchen sich die Erinnerung an den

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«4 Beschluß des großen und schônen Kampfes unmittelbar A anschließt, dem das Vaterland vor 15 Jahren seine Erret- Ä tung und Befreiung dankte, und zu dessen glorreichen Aus- À gang auch Sie so kräftig mitgewirkt haben. Jch wünsche D | deshalb, daß Jhnen dieses Ehrenzeichen zugleich eine stete

und belohnende Erinnerung an jene gewichtvolle Zeit sey, und ‘daß Sie dasselbe zu Meiner Freude recht lange tra- G gen möchten. ;

D Berlin, den 20. März 1829:

, (gez.) Friedrich Wilhelm.“ E Au Se. Königliche Hoheit ‘der Kronprinz, unter -des-

- Ranges 1 Rthlr. 10 Sgr.

Amp

drängniß, die Tage des Ruhms und der Erhebung, an f dig bestandene Gefahren und Beschwerden knüpfte, genj derselbe jeßt das seltene Glück, in ungeschwächter Kraft durch glänzende Waffenthaten und ausgezeichnete Leistun geshmücktes halbes Jahrhundert im Dienste unsers gelie!

Herrscherhaufes zu beschließen. Landtags-Abschied

gewesenen Stände des Herzogthums Scle- 1, der Grafschaft Glaß und des Marfkgraf- thums Ober-Lausikb. i

dir Friedrich Wilhel m von Gottes Gnaden König von n 2c. 2c. 7 R

tbhieten Unsern auf dem Provinzial - Landtage zu Breslau melt gewesenen getreuen Ständen des Herzogthums Schle- er S Dal Srug und des Markgrafthums Ober -Lausth

nädigsten Gruß.

ir haben aus deren allerunterthänigsten Eingaben mit lan- lichem Wohlgefallen ersehen, daß dieselben in thren Bera- n sh ernstlich bestrebt haben, des Landes Wohlfahrt zu ; und ertheilen ihnen auf die auf Unsere Allerhöchsten ¡tionen von ihnen abgegebenen chrfurchtsvollen Erflärun- hie auf die außerdem Uns ehrerbietig überreichten Anträge itten , den nachfolgenden gnädigsten Bescheid.

nsere Allerhdôch sten Propositionen betreffend, so genehmigen Wir- L ;

die von Unseren getreuen !Ständen vorgelegten , die An- 1ng des § 10_— 29 des katholischen Schul-Reglements vom i 1801 guf dié evangelischen Landschulen betreffenden Vor- , #0 viel den Umfang der Dotationen , welche den schlecht en Schullehrern als Minimum zu gewähren ist, anbelangt,

Königliche Schauspiele. Dienstag , 7. April. ‘Jm Opernhause: Die Stun von Portici, große Oper in 5 Abtheilungén, ‘mit Bally Musik von Auber. : id Preise der Pläbe: Ein Plaß in den Logen des et Ein Plak in den Logen zweiten Ranges 20 Sgr. Ein Plaß in den Parquet-L 1 Rthlr.- Ein Plak in den Logen des dritten Ranges 15 Ein gesperrter Sit 1 Rthlr. Ein Plaß im Parterre 20 @ bitdeater 10 Sgr. : Im Schauspielhause: Keine Französische Vorstellu doch bleiben ‘die hierzu bereits gelösten, und mit Monta( OREEE Schauspielhaus - Billets zu Mittwoch, 8. A gültig. :

Königsstädtsches Theater.

Dienstag , 7. April. Zum Erstenmale: Das Alpen chen, das Patent: und der Shawl, Lustspiel in Z Abtheil gen nah Claurens Erzählung, von Holbein: Hierauf: K schereien.

Mittwoch, 8. April.

Donnerstag, 9. April.

Lenote.

Graf Ory. d des Deputats an Brennholz Seitens de Dominien mit

| von Seiten der Schul-Gemeinden mit 2 concurrirt werde. ngegen, da die Anwendung dieses Vertheilungs-Maaßstabes s zu gewährende Getreide - Deputat und die auszuseßenden tien, Wiesewachs und Hütungen mit Schwierigkeiten ver seyn würde, unser Ober-Präsidium angewiesen worden ist, anes zweckmäßigen Repartitions-Modus mit den betheilig- minien in Berathung zu treten; indem Wir hiernächst

B e riltuer Borgo Den 6 April. 1829.

Amil. Fonds- und Geld-Cours-Zettel. (Preiss. C

2 sen Befehlen. der Herr General-Lieutenant von Krafft in M seinem früheren Verhältniß als Commandeur der Zten Di- U » vision gestanden, hatre die Feier dieses Tages durch ein hôchst i liebreihes und wohlwolleides eigenhändiges Schreiben erhö- En het, welches neben dem schieichelhaftesten Anerkenntniß der seltenen Eigenschaften des verchrten Jubilars, den Edelsinn M und die Liebenswürdigkeit des theuern Königssohnes in dem (2: glänzendsten Lichte zeigt. E Dem Allerhöchsten Befehle zufolge begab der Herr Ge- 2 neral Graf von Lottum sich schon um 9 Uhr Morgens, nur 5 von dem Chef des Generalstabes begleitet, “zu dem in seiner Anspruchslosigkeit nihts ahnenden und erwartenden Jubilar, 2 und ihnen- ward der schöne Anblick, die Thränen der Freude 2 und der Rührung úber die Huld des gnädigen Monarchen M auf den Wangen des ehrwürdigen Kriegshelden zu sehen. 24 Gleich darauf geruheten Se. Exc., die treuen und ehrerbietigen  Glückwünsche der Officiere Jhrer Umgebung und der bei dem Ge- H neral-Commando angestellten Militair-Beamten anzutiehmen. H Unterdessen hatte das gesammte Officier-Corps der Garnison, ch nebst den Mitgliedern des Collegiums der Militair - Jnten- f dantux und den übrigen Militair-Beamten, sih versammelt, a um unter Anführung des Herrn General-Majors und Divi- sions-Commandeuts, Grafen von Wylichh und Lottum, dem F gefeierten Helden ihre innig empfundenen Glücfwünsche dar- zubringen. Unvergeßlich wird Allen der edle und beschei- dene Sinn blieben, mit dem der hochverdiente Kriegsheld h i diese Glückwünsche annahm. In frúher Jugend unter die vaterländischen Fahnen ge- e treten, und troß den Wechselfällen einer Zeit, die nach s{chwe- 2 rer von dem gefeierten Helden muthvoll durchkämpfter Be- ; L : f: *) Feßt General-Lieutenant. A M 0 ch

Gestern s{chloß 3p 100 Fl r d a. M., 3. April.

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Gedruckt bei A. W. Hayn.

V d? aut r E77) 2 A ODER s e Gi 2B 1E VE R T Bb E E O ¿fue CECER A vid 4 fd, x E W A: E LEID E E E R T E i e: E T L 00 agi gus Ma f Wis ri T E Zulage Rae

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Paris, 1. April. Jn der vorgestrigen Sißung der Deputirten-Kammer legte der Finanz-Minister mehrere |

M seß-Entwürfe vor, namentlich einen, wonach, vom 1. Juli 1834 ab, die Sechs- und die Drei-Livresstücke, ferne! D Stücke von 24, von 12 und von 6 Sous Tournois, desgleichen auf die Goldstücke von 48, 24 und 12 Fr. nicht mehr ci E gezwungenen Cours näch ihrem dermaligen Nominal-Werth haben , sondern nur nah ihrem Gewicht bei-den Königlis Münzen angenommen werden sollen. Demnächst begann, der Tages-Ordnung gemäß, die-Discussion über den Dep mental-Geseß-Entwurf, wobei zuerst Herr v. Formont gegen denselben auftrat; sodann aber der Oberst Jacqueminot/ für denselben mit den Amendements der Commission stimmee. celles, Herr Etienne und See Thouvenel , sämmtlich für die Amendirung des Entwurfs. tige Rente 79 Fr. 55 Cent. ; 5pCtige Rente 108 Fr. 90 Cent.

Oesterr. 55 Metalliq. 987, Bank-Actien 1325.

A ee T remer nan

| ZI Brie Ge Zj. Brief n Beschluß E C4 N e geren Seen ander-

E L: : ag aim t: ag E antragten geseßlichen Bestimmungen nach deren vorgängt- De Erel Au T9) 5 (104! (1031 [Schleviseke do. 4 (1061 fung moch vorbehalten, verhofen Wir, daß Dominien und Pr. Engl. Anl. 22.5 | {11032 IPómm. Dom. do.f 5 [1075 Gemeinden es sich ernstlich angelegen seyn lassen werden, Kurm.ObmI.C| 4 | 933 | 93 [Märk do. do.| 5 [1075 rgeshriebene Verbesserung der zu gering dotirten Schul- Neum.Int Sch do.( 4 | 934 | 93 [Ostpr. do. do.| 5 1062 | F Stellen, und zwar da, wo rücksichtlich der Aufbringung Berlin. Stadt-Ob.| 5 [1002 1 FRückät.C. d.Kmk.| 1612 ‘rigkeiten obwalten söllten, durch vergleichsweise Vereini-

díîto “dito ‘| 4 [1002 {991 |.do. do. d.Nmk.| | 612 ingesäumt zur Ausführung zu bringen. Mit ganz beson- Königmbe.::do, 1/4 (9344-934 Hine-Schi d Kmk 1 624- S Sg ct urBent ZOtE eo Aer At enen, Went, Be Elbinger do. | 5 [1004 [100 - | dite - d. Nmk.| | 623 / c und Gemeinden sich hierbei zur freiwilligen Annahme Dar Qin Li LA6 L) T7274 | Wtreffenden Vorschriften des katholischen Schul - Reglements Westor. Psdb. A| 4 96 U gten Jn dieser Beziehung der Bereitwilligkeit der Bethei-

Lie dito Bi 4 | 942 | 94x ÎHoll. rollw. Duc.| | 182 | Mvertrauend haben Wir Unserem Ober-Prästdio befohlen, all- Giobls Pa dot L 1 d0E [091 PPrikditéhed'or 1 2/1158 Uns Bericht zu erstatten, und diejenigen Dominien und Ostpr. Pfandbrf. | 4 | 952 95 IDiconto .... |—| | Wnden, welche sich dabei besonders hervorgethan, Uns nam- Pomm. Piandbr.|j 4 j|iC4 Bs / machen.

Die Erklärung Unserer getreuen Stände auf lnfere Pro- on wegen der Provinzial-Frren- und Kranken - Anstalten in ien anbelangend, so haben dieselben dabet Úbersehen , daß ausdrücklicher Befehl, von dessen Ausspruch ste ihre Ver- ung, der Provinz den Bedarf zur Einrichtung und Verwal- jener Anstalten di beschaffen, abhängig machen, bereits in m, den hämlichén Gegenstand betreffenden Bescheide des 19s - Abschicdes vom 2. Funtus 1827 gusdrücklih enthalten Es fann daher nicht bewilligt werden, wenn dieselben mit nahme auf die, ihre Ansicht jedoch keineswegs unterstüßende mung des Allgemeinen Landrechts Theil 11, Tit. 18, §. 344 Verpflichtung aufs Neue in Zweifel ziehend, jeßt wiederholt antragen, ein Mehreres nicht von der Provinz zu fordern, e Kosten der Ernährung und Bekleidung der unvermögen- emuüthsfranfken, und muß" es vielmehr, da die Verpflichtung rovinz für den Kosten-Bedarf der Einrichtung und Verwal- der in Rede stehenden Anstalten fesisteht, bei Unserer ihnen ndtags-Abschiede vom 2. Junius 1827 in dieser Beziehung eten Allergnädigsten Resolution sein Bewenden behalten; emäß Wir ihnen guf den Uns eingereichten Beschluß vom fbruar v. J. und aaf Jhre sonstigen Anträge hiermit Fol- zu erkennen geben: ? | ) zu 1) des obengedachten- Beschlusses haben Wir geneh- daß die den einzelnen Communen bisher obgelegene Ver- 1g der in Frren-Anstalten unterzubringenden unvermögenden ithsfranken vom Jahre 1825 ab auf den gesammten Provin- Serband Übertragen werde. È F) zu 2) ebendaselbst muß aber die Provinz niht nur die idung und Ernährung der in denen Anstalten unterzubrin- ‘n unvermögenden Kranken, sondern, nah Maaßgabe Unserer llen Bestimmungen im Landtags-Abschiede vom 2. Junius git A. No. 12, die Kosten dec Einrichtung und BVerwal- dae: Anstalten übernehmen und muß demgemäß die Ver-

Auswärtige Börsen.

London, 31. März. Consols auf Abrechnung 872. I. Russ. Anl, 954. Brasil T Portug. 415.42. Buenos-Ayres 25. 26. Mexic, . 215. 22,

_ Wien, 1. April. 5pCt. Metall. 975. Bank-Actien 10957.

Ber (Q CEU tig. Im gestrigen Blatte dieser Zeitung S. 1, Sp. 2, Ÿ v. u: statt: „„China‘/ l. „Ch iva.’

Hierbei eine Außerordentliche Beilage.

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Nach ihnen sprachen noch drei Mitglieder, Herr v.

Partial-Oblig.. 1253. Loost

Redacteur, Foh n, Mitredacteur Cott|

Aer dente Be ifage : Allgemeinen Preußischen Staats-Zeitung Nr. 97,

ie zum zweiten Provinzial-Landtage versam- |

x Maaßgabe, daß nur bei Aufbringung des baaren Gehal=.

daß Wir beschlossen haben, die

3) der zu 6) des Beschlusses für den Bedarf pro 1828 u 1829 votirten 60,000 Rthlr auch hierauf Get werden. pi

4) Gestatten Wir, daß die von dem Liegnißer Regierungs= Departement in der Anstalt zu Plagwiß bereits für, unvermögende Irre seit dem 1. uar v. F. vecwendeten Verpflegungs- und Beköstigungs - Kosten demselben Departement von L Provin vergütet werden. Die Realisirung wird aber mit Rücksicht au den Zustand des betreffenden Fonds und der darauf haftenden son- stigen Verpflichtungen nur allmählig statt finden können.

5) Die Bestimmung zu 3) des Beschlusses, daß zur Ausglei= chuñg der Communal - Fnteressen den Gemeinden, welche unyer- V Gemüthsfcanfe bei sid behalten, bis zu deren Aufnahme in die Provirizial-Frren-Ahistalten eine Beihülfe von jährlih 30 Rthlr. und nah Befinden der Umstände bis zu 50 Rthlr ge- währt wird, genchmigen Wir mit der Maaßnahme/ daß die Be- willigung des erhdheten, Über den Betrag der 30 Rthlr. hingus- gehenden Beihülfe nur in sofern eintreten darf, als der Zustand der betreffenden Fonds und die Concurrenz der sonst darauf haf- tenden Ansprüche solches verstatten wird.

_.6)-Das nach der Bestimmung sub 4. des Beschlusses zu nor= mirende Verfahren, für die Auf1ahme der Gemüthsfranken in der Heil-Anstalt zu Leubus, wird durch die besondere Haus-Ord- nung festgestellt werden, Über welche mit den von Unseren getreuen Ständen nach 8. des Beschlusses erwählten Deputirten, dene Wix hiermit unsere Bestätigung ertheilen, berathen werden soll.

7) Jn Betreff der Repartition der Provinzial-Beiträge ge= nehmigen Wir, daß mit der von den Ständen zu 7. des Be=- {chlusses Litt. a. b. c. d. e. und g. vorgeshlagenen Quotisation versuchsweise und mit Vorbehalt, künftighin für nöthig zu be- findende Abänderungen mit Vertheilung -der Orts-Contingente, in den Gemeinden des platten Landes aber in derselben Art ver- fahren werde, wie zeither verfassungsmäßig die Verpflegungs- Mittel für angehörige Ortsarme zusammengebracht worden sind.

8) Da die Einrichtung der Heil - Anftalt zu Leubus nicht noch länger hinausgeschoben werden kann, und die den getreuen Ständen bewilligte Concurrenz bei Prüfung und Festtellun der diese Anstalt betrefenden Einrichtungs - Kosien sehr fügli durch deren mit General - Vollmacht versehene Deputirte wahr- génommen werden kann, so hat Unser Ober-Präsident der Pro= vinz den Befehl erhalten, die Anschläge mit diesen Deputirten fördersamst Pur een und: zu berathen, wobei denselben zur Genúügung ihrer Verantwortlichkeit gegen die Provinz, unbenom= men seyn wird, mit Anhalt an den Bestimmungen Unseres ge-

enwärtigen Bescheides, zur Schonung der Provinz, dahin zu ehen, daß der Aufroand derx ohne Verzug auszuführenden Ein= richtung der gedachten Anftalt auf das Nothwendige beschränkt und zweckmäßig angéwandt werde. ns

9) Ob der in Antrag gebrachten Vereinigung aller Anstal- ten für Gemüthskranke im Bereiche des Jnstituts zu Leubus wird statt gegeben werden können, bedarf einer genauen Un- tersuchung und Prange die Wir noch veranlassen werden.

10) Schließlich erdfffnen Wir Unseren getreuen Ständen, rovinz mit Uebernahme des dem Direktor der Jrren-Anfsialt zu Leubus für die Zeit bis zum 31. Dec. 1828 gezahlten Gehalts in Gnaden zu verschonen.

3. Da eîne gehörige Kenntniß der bestehenden Polizei-Ge= seße allerdings für die Dorf-Bewohner Überhaupt und die länd- lichen Polizei-Behdrden insbesondere sehr wünschenswerth, die für Schlesien publicirte Dorf-Polizeiordnung vom 1. Mai 1804 aber wegen der seit der Zeit in der Gesehgebung eingetretenen Veränderungen“ zum großen Theile unanwendbar is, so haben Wir Unseren Behörden den Auftrag ertheilt, einen allgemein faßlichen Auszug der den Landmann angehenden Polizei-Geseyze entwerfen zu lassen, und werden demnächst das Weitere beschließen.

Was den eingereichten Entwurf einer Communal-Ordnun anlangt, so lassen sih die Grundsätze. über die Verbindlichkeit der Gemeinden zur Aufnahme neuer Mitglieder und Einwohner und die Gemeine-Angehörigkeit der Einzelnen nicht einzeln für eine Provinz fesisebhen Da nun auch allgemeine Bestimmungen für die ganie Monarchie in Beziehung auf diesen Gegenftand beabsichtigt werden, în Hinsicht der Übrigen bei einer Commu- nal-Ordnung zu berücksichtigenden P:nfte aber auf dem Land=- táge eine Vereinigung der betheiligten Stände nicht statt ge-

funden hat: so fônnen Wir Uns nicht-bewogen finden, den ge-

\chehenen Vorschlägen zur Zeit weitere Folge zu geben, lassen es vielmehr bei dem jeßt bestehenden geseßlichen Zuïande allenthal= ben bewenden, und behalten Uns vor, nicht nur zu seiner Zeit Unseren getreuen Ständen bestimmte Vorschläge Über diese An- gelegenheit vorlegen zu lassen, sondern auch inmittels| Über die einzelnen zweifelhaften Punkte auf besondere Erörterung der Sache zu entscheiden. h L

4. Bei der Proposition wegen geseßlicher Beschränkung der Zersplitterung des bäuerlichen Grund-Eigenthums if Unsere lan- desväterliche Absicht lediglich dahin gerichtet gewesen, in der Provinz einen zahlreichen und fräftigen Bauernstand zu erhal- ten, und demgemäß durch gesehliche Bestimmungen zu verbhin- dern, daß derselbe durch Verkleinerung oder gänzliche Auflösung