1829 / 146 p. 5 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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Avertissement.

on Elbing belegenen „dus. 232 Hufen 21 Morgen 124 C1Ruthen Lon S Votehendon Abel1 ZUowos{che Güte Iu welchen 5 Vorwer- s und- 2 Bauern - Dörfer gehören, und die üm Jahre 1825 auf 27693 Thl. abgeschäßt wörden, sollen untex erleichternden Verkaufs-

| Bedingungen im E J N P ; Us O j Nachmittags um 3 Uhr! im Gèsch ftêézimmer der Landschaft zum. M freiwilligen Verkauf, von neuem licitirt werden. Die Taxe und | elegt, und auf Nachgebote soll nicht gerücksichtigt werden, viel- e - bee Blu nach “ingeholter höherer Genehmigung erfolgen.

Mohrungen , den 30. April 1829. | i

Königl. Ostpreuß. Landschafts - Direktion.

Bekanntmachung.

nemlich: | der ledigen Weibéperson Iohannen Rosinen Kleberin, aus Sschun Ae, zulest ‘in Poschköwiß wohnhaft, welche seit enthalt bisjeßt nicht ausfindig zu machen gewesen, 2) Johann Christian Gottlieb Pfüßens, Sohn des Auszuglers

nichts wieder von. sich hören lassen, j 3) Christian Gotthold Kresschmar, äus Sornzig, welcher als Ge- meiner bei der- leihten Infanterie dem sächsischen ' Armee- forps, im Jahr 1812 1rach E gefolgt, jedoch aus die- sem Feldzuge nicht zurückgekehrt, und von dessen Leben seit dem 13. Januar 1813, wo er aus dem Feldlazareth in War- schau weiter transportirt worden, keine Nachricht zu erlan- gen géwesen is, ; de es K 4) Johann Gottfried Andras, aus Altmuügeln, welcher als ge» meiner Husar vorgenannten Feldzuge beigewohnt, jedoch eben- falls nicht zuruckgekehrt is, * : / um: öffentliche Vorladung dieser Personen gebeteu, hierauf auch in Gemäßheit des gnädigsten [Mandats vom 13- November, 1779, und was die Militairpersonen betrift, mit Beziehung auf das allerhöchste Patent vom 9. September 1826, der Edictalprozeß eröffnet, und genannte Abwesende, deren Leibes-, Testaments-- oder sonstige Erben, so wie alle diejenigen - welche air deren Verinogen, welches bei der Kleberin in 6 Thl. 9 gr. 3 þf., bei Pfußen in einem Hause in Sorn- zig, bei Kreßschmarn in 50 Fl. und bei Andrän in 120 Thl. 5 gr. S pf. besteht, mittelst der an den Rathhäusern zu Dresden, Leipzig, Ga e O ay Danzig, sowie bei biesigen Amte aus- hängenden Edictalien, au TH s * a E bea Pers um Erscheinen allhier, zur Legitimation in Ansehung der Person und Sue , sowie zur Liquidirung i Béscheinigung ihrer Forde- rungen und Ansprüche, auch- zum rethtlichen Verfahren" mit dem bestellten Contradictor, unter der Verwarnung, daß die genannten Abwesenden werden fur todt erklärt „die Ubrigen Jnretkessenten aber für ausgeschlossen , und resp. ihres Erbrechts , sowie ihxer son- stigeu. Ansprüche, auch: der--Nechtswvhlthat «-der »Wiedereinsezung in den vorigen Stand für verlustig geachtet werden, vorgeladen, auch den 15 December 1829. f} zur E und Versendung- der Acten nah rechtlichen Er- enntniß, sowie - : i : | | t Den Led rar 1990+ ch1 zur Publikation des ecingeholten Urthels sub poena publicati vorge-

laden worden; so wird solches, Und ‘daß auéwärtige Interessenten.

zur Annahme künftig an sie ergehendek Ausfertigungen in loco ju- dici- Bevollmächtigte zu bestelten haben, hiermit bffentlich bekannt eniacht. ; / A A G Fustiz-Amt Mügeln mit Sornzig, den 31. Januar 1829, Königl. Sächsis. Justiz Amtmann alda. | Jaspis.

Oeffentliche Aufforderungen. Da der, am 12. Juli 1804 allhier zu Rochliß geborne, zeit- , herige Studiosús juris Horst Emil Christian Albrecht , sich von der l Universität Leipzig entfernt hat, und solchemnach für selbigen , in Gemäßheit ‘der Bestimmung und Erläuterung §ÿ. 12. sub 4. des Allerhöchsten Mandats vom 25. Febr. 1825) die Verpflichtung zum Militairdienste wieder eingetreten, dessen dermaliger Anfenthalt aber unbekannt, auch, auf eingezogene Erkundigung, zur Zeit nicht auszumitteln gewesen ist; so wird, in! pflichtschuldigster Befolgung diesfalls ergaugener Allerhbchster Anordnung, obbenannter Horst Emil Christian Alóreht von hier Obrigkeitêöwegen andurch vffent- : O aufgefordert, sich binnen doppelter Sächsischer Frist, und läng- ens den |

Neun und zwanzigsten August: 1829. B persöónlich allhier einzufinden , und seiner Verpflichtung zum Mili- tairdienste -Genúge zu leistenz-außerdem aber gewärtig zu seyu,

Die_im Hauptamte „Soldäù,.1.Meile-von-Mlawa; 18 Meilen

die Verkaufs - Bedingungén ck können in unserer Registratur jederzeit ;

Nachdem die präsumtiven Erbèn nachgenannter Abwesenden,

dem Jahre 1793 nichts von sih horen lassen, und deren Auf-

Johann Andreas Pfügzens in Sornzig, welcher als Tischler- - ¿lele in die Fremde gegangen, und seit dem Jahre 1806

Un 5 Ablauf der geseuten Frist, mit steckbrieflichèr n dan Wi tergestten Fife mi Jfbrietite

rae mrr CCMNGOE D UON O E T A R R R G O Inn

- welches. an angs, unbedeutend, sich* gegenwä | E 1900 permaehre hat. Es war dasselbe nach

N.

“Nochlitz , =den.19:-Mai 1829

“Die -Reath aTl da. reg: Büfgermeister.

n L B R s Seit den, 1760r Jahpem: wird- dahier ein

einem ‘vorlie

aus fruheren, gegenwärtig. vermißten Akten ge

in: dem Stiebenjährigen Krieg. in -dex-Käiferlichen: Armee

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ter eines Magnyes gewesen seyn, der mit Glas- gehandelt, dey nicht anders, als unter dem Namen Glasmann gekannt, un cher ; sich von Zeit zu Zeit auf -seinen- Handel dahier aufgehil habe. Außer: dem Abwesenden scién" aus derselben Ehe very - gewesen, noch-2 Geschwister mit Namen: Franziska Und Se Diese.3 Kinder: habe die Mutter nebst-300 Fl,- baar Geld, ihrem Ehemann in das Feld nachgezogen , dem 1ängst 'versohs Balthasar: Meßger dahier, zur Verwaltung und resp. Verpsg die Kinder. aber nur auf kurze: Zeit übergeben ; denn nj „sie dieselbe bald. darnach wieder zu sich genoumnien,' eien die h ältesten Kinder Franziska und Sebastian; nach threr-Mutte- rend des Feldzugs erfolgten Tod in die Pflege des Ehematy j Schwester, des Kaiserlichen! Fourier--Schäfer gekomnren i Hiermit endigen sich die: Nachrichten, welche ‘uns der fu

Commissions - Bericht ertheilt. |

Wir finden ferner in einem Amts-Berichté*des verso Amts-Assessors, und Actuars Gelius von Umistadt-à. d. 19. 1775, daß des abwesenden Schwester Franziska als Ehefrau dei hann Gottfried Weidner- Gaftwirth- zum goldnen Löwen zu hs, Baireuthischen, durch an den dahiesigen-Stadtrath erlassene Sf ben d. d. 26. Mai:1772' und 12. Octob. 1773, ‘bewirkt! hatte} das bisher in deu Händen der Balthasar Meétgerischen Erben findliche Kapital durch Erlaß vom 18. Nov. 1775, ‘dem Oben lich bestellten Curator Johannes Harth, ‘Schuhn:acher dahier

Verwaltung übergeben wurde.

Ueber Sebastian Hebener sind keine Nachrichten vorha dagegen besagen die'unterm -15. Dezemb. 1823 durch das dahi Landgericht erlassene Edietales, den abwesenden Johannes Hi welcher, ohne daß wir wissen ck:-wie, später alleiniger Eiga mer dieses. Depositums geworden“ sein soll betreffend: j hiesiger Gegend die Sage - bestehe 5 als seie détselbe Glash oder in Kaiserl. Desterreichischer Armee- ‘angestellter Mektge1 sen, und kurz nach seiner-Abreise von hier, von Stràßau

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am Main ermordét' worden, und däß er nach diesem Geri

hannes Heppner oder Hübener geheißen habe.

Fur die Wahrheit dieser -Sagë - sprechen aber, “vie hut durchaus nicht die Acten, und können wir darum nur an daß sie auf einer Verwechselung- beruhe; --dies voransgeschidt, f den alle Nachkömmlinge des besagten Johannes Hebener, seit! schwister, deren Nachkommen, oder ‘wer sonst Ansprüche a1 fragliche Depositum ‘machen zu können glaubt, insbesonder die auf die ersten Edictales sich-angemeldet habende Erbprattl

ten „08? (i : s ohannes: Hübeners Erben in Zweibrükken,

E : II. Sohanies Hüibners Erbén von Schwabach und Har

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111. Georg Albrecht Hübenerische Erben in Bühl,

aufgefordert, ihre Ansprüche durch: gehörig bevollmächtigte Ci

zogl. Hessische Anwälte: innerhalb 6 Monaten vom Tag de

nens dieses Aufrufs in den Zeitungen an gerechnet, um s

ser dahier anzumelden, und zu begründen,-als ansonsten dies!

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mögen dem Großherzogl, Fiéfus als herrnloses Gut ubt

werden solle. j Umistadt, am 16. April 1829.

Großherzogl. Hessishès Landgericht daselli|“

Marti-n. Krä s.

Auf den [Antrag .des hiesigen Bürgers und Brauct, H Engel, werden alle diejenigen, welche an sein, im rundel 4 hierselbst, zwischen den Häusern des Bâäckers Graff ‘und des & ters Jacob Vorwerck belégenes , -jeut am den Bäcker GOA fauftes Wohnhaus c. p. Nr. 117. ¿“aus irgend einem Gru sprüche zu haben vermeinen, bei Strafe-der Ausschließung 1

ewigen Srtillschweigens, peremtorisch geladen -

am funfzehntei Juni d. J. Vormittags 10 Uh, vor uns aut dem hiesigen Nathhaufe zu erscheinen, ihre Ansþ!

anzumelden, und rechtögenüglich zu- bescheinigen.

Be | v Grabow im Mecklenburg-Schwerinschen, den 16. Mari

Bürgermeister und Rath

_Ioach. Ferdinand Hatte,

erinvgen ve Vi / rtig bis. auf beil 7 (nd) CH S. wi mißten Akten gestolltén, aber s „máßig,nur: fragmentgrischen::Commissionsbevichte / Eigenthunr y gewissen Johannes Hebener, oder wie ihn amtliche Urkunde den ;1770x Jahren Johannes Heppuer, Hépner/, und die (ly Curatel-Rechnungén nennen, Johannes Hebner, Sohn! des y, er als Fle hackerx gestandenen Jakob Hebeners.- Seine: Muüttér. soll die

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usführung dieses Planes nehmen.

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r: Jusel„ auf: den moralischen Zustand

8 e ias ihrer Bevölkerung, muß- die: Ueber- n liefern, daß sie gegenwärtig nicht fähig ist, ohne fremde ‘eine’ selbstständige Regierung zu bilden. Und wenn es u gelitigen- sollte, ihre Verbindung: mit Spanien ab- , so würde ein Theil ihrer Bewohner söwohl, als ihre harn in den Verein. Staaten und in andern Richtungen, diger Furt vor solchen tragischen Scenen leben, von ine benachbarte Jusel früher Beispiele lieferte, Eine jitte Unabhängigkeit von Cuba, obgleich. sie die Jusel ‘die: eden erwähnten Gefahren fchüben würde, dürfte andere, und. wie es scheint, fast unüberwindliche Ge- ‘erzeugen. Welche Mächte sollen" die Garantie über- n? Sollen es blos Amerikanische, oder sollen. es Ame- he mit Europäischen“ gemeinschaftlih seyn? Jn wie ll jede Macht. an dem Werke der Béschüßung Theil 12 Wer soll die Land: und Séemacht befehligen ? Wird jer nicht befehligenden Mächten nicht beständige Be- j und Eifersucht in Beziehung auf die den Befehl ha- Macht statt finden? Sollte die- Jnsel durch Erobe- p Columbien oder Mexiko fommen, so muß bemerkt , daß ein zu diesem Zweck unternommener Versuch nzen Charafter des gegenwärtigen Krieges verändern Ein solher Eroberungs-Krieg, er möge ausfallen wie (, dürfte die Juteréssen anderer, jeßt neutraler Mächte, ch beeinträchtigen, und«sie auffordern, wihtige und Un- dliche Pflichten zu erfüllen. Der Ausgang eines sol- drieges könnte einen großen Einfluß auf das Gleichge- und auf die Fortdauer der in Westindien bestehenden tungen haben. Die Eroberung Cuba’s dürfte úbrigens \ chwierig, Und ohne große See- und Landmacht vielleicht nmöglih seyn, und wir“ zweifeln daran, daß Co- sowohl als Mexiko solhe Hülfsmittel sind die Bewohner von Cuba, so viel uns bekannt ist, jeges für cine Jnvasion, und fürchten diese besonders Peiten Columbiens, wegen des Charafters eines Theils uppen diefer Republik. Sellten aber auch alle Schwie- n überwunden werden, so würden wir, was die Fort- er künftigen Regierung betrie, in immerwährender schweben, da weder Columbien, noch Mexiko, geeig- d, Seemächte ersten Ranges zu werden , und die JÎn- jrig zu beschüßen. Der Präsident hofft, daß diese hten, wenn sie auch nicht hinlänglih seyn sollten, egen einstige Angriffe zu hüben, wenigstens von raschen ereilten Unternehmungen mit unzulänglichen Mitteln 1 werden. Das offene und freundliche Verhältniß, wir jederzeit mit den neuen Republiken zu stehen n, macht es erforderlih, daß Sie ohne Umschweife , wie für die Vereinigten Staaten in Betreff des als von Cuba zu viel auf dem Spiel stände, als daß sie Ungriffs - Kriege ruhig mit ansehen könnten. en aber doch nicht gelingen, die genannten Republi- Wi zu bewegen, allen Angriffs - Plänen zu entsagen, so i Sie sich wenigstens, sle dahin zu bringen, daß se weführung so lange aufschieben, bis das Resultat der t befannt ist, die, auf Veranlassung der Vereinigten ; Rußland und seine Verbündete, wie wir zu glau- tchtigt sind, gethan haben, um dem Kriege ein Ende jen, Ein Durchschnitt oder Kanal an irgend einer ver Land-Enge, um, zum Besten der Schifffahrt, das Neer nit dem Atlantischen Ocean zu verbinden, wird e Aufmerksamkeit des Congresses würdigen Gegen- den. Es ist, ein Plan, der mehr oder weniger die belt ,- besonders aber Amerika, und am meisten Co- , Mexiko, Mittel-Amerika, Peru und die Vereinigten ' interessirt. Ex sollte, da er das Beste des gänzen bezweckt , mit vereinten Kräften in Ausführung ge- verden, und- wenn es jemals dahin fommen follte, diese Weise Seeschiffe von einem Meete zum andern Lnnen , nicht nux “einer Nation aussch{ließlich, / gegen Zahlung einer billigen Vergütung, der ganzen [But fommen. Sie werden fich genau danach er- [t vas in diesem Betracht vielleicht schon geschehen „on Spanien ‘oder irgend einem der neuen Staa- sichtigt vird, um dieses interessante Problem zu lô- zugleih werden Sie dem Congreß Ì

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urid. auf

besißen.

Sollte

erfläret,

Vereinigten Staaten den lebhaftesten

Aùñtheil

Alle Vor-

r All gemeinen Preußische n Staats-Zeituüg Nr. Os

schläge, die. auf eine gemein werden Sie entgegeunehme1 dem - Congreß die Versichèrun ten Staaten diese Vorschläg den, indem sie nichts mehr wún und ‘Absichten aller Amerikanischen Nation Wahrscheinlich wird die Frage von den im Congreß repräsentirten Mächten al hängiger Staat anerkannt, meinschaftlicher. Entschluß g cinzelnen Macht überlassen bleiben soll ihre Politik am zwecmäßigsten h

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nicht darauf vorbereitet,

trage genoß

annehmen. die Verwaltu

welche

nen in diesem Welttheil.

damaligen

Docutnent schließt mit tadelüden Bemerkungen- über die von

sich jest über die Fr Unabhängigkeits - Erklärung auszusprechen. dasigen Regierung und die Arc und Weise, wie seßt ward, so wie die geringe Achtung, Menschen zeigt, die nicht Afrifaner sind, Entscheidung dieser Frage schon früher mit Frankreich einen Vertrag einging, terland eine partielle Unab i Franfreich für seine nach H jo viel Zoll zahlen darf, als alle ist cine Freiheits - Beschränkung, we unabhängige Nation gefallen lassen Hayti in der That eine Art keit ;. durch denselben aber hat es in fremde Nâätionen seinen“ Charakter ganz ist ein nicht unabhängiger Staat geworden. Der sident hält dafür, daß, so wie die Sachen jeßt stehen, es nicht geeignet. wäre, Hayti's Unabhängigkeit anzuerkennen. Sie werden jede Gelegenheit benußen, um die Gesandten der andern Amerikanischen Staaten von der Zweckmäßigkeit ciner unbeschränkten Religions -Duldung, im Bereich ihrer respec- tiven Gränzen, zu überzeugen. Gott beten, wie es ißm sein Gewissen vorschreibt mithin dürfen wir auch ein gleiches Recht für unsere Mitbürger in Anspruch nehmen, wenn Junteresse oder Neigung sie in irgend eínen der andern Amerikanischen Staaten führen sollte. Sie sind daher bevollmächtigt, eine vereinte, von allen Gesandten zu unterschreiberde, Erklärung vörzuschlagen, daß in allen, durch sie repräsentirten Staaten alle Religionen frei und un- gehindert ausgeübt werden dürfeu; in etwanigen von Ihnen abzuschließenden Verträgen werden Sie suchen, zuschalten, durch ven Betheiligten freie - Religions - Uebung gestattet wird. Gränz - Streitigkeiten und Differenzen anderer Art - unter den neuen Ainerikañischen- Staaten werden im Congreß zur Sprache kommen. Verkan „ren Beistand, so zeigen Sie sih willig, sagen und Jhren Rath zu ertheilen ; Amt von Schiedsrichtern, wenn Schließlich richte ich

den Staaten

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schaftliche Ausführung abzielen, und. übersenden, und g geben, daß ‘die Vereiñig- stlih berücfsihtigen wer-

als die Jncteressen en zu vereinen. , ob Hayti Máât ais ein unab- und ob in dieser Hinsicht efaßt worden, oder ob e

aufgestellt werden

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Bei uns darf ein Jeder zu

cine Clausel ein- der respectíi-

Was sie selbst betrifft, enu - andern vor. Einschreiten dulden, n so besorgt, sich in die inneren

Auch

e n E ; zu thun, was. sie füx ält. Der Präsident ist e von Hayti’s ie Natux ‘der sie einge- die man dort fúr machte die gunstige chwierig ,- ehe Hayti dem zufolge das Mut- hängigkeit anerkannt, wogegen. geführte Waaren nur halb anderen Nationen. lche sich feine wahrhafc Vor diesem Ver- von Unabhängig- Beziehung auf geändert ,

wahrscheinlich gt man dabei Jh- Ihre Meinung zu auch dürfen Sie das es Ihnen angetragen wird, Ihre Aufmerksamkeit auf ngsformen und auf die Sache freier Jnsticutio- Die Vereinigten Staaten haben nie dahin gestrebt, und thun es auch jet nicht, ihre Einrich- tungen weiter verbreiten zu wollen. so ziehen sie ihre Regierungsform all rend fie in dieser Hinficht kein fremdes sind fie andererseits auch ebe Angelegenheiten anderer unabhängiger Nationen mischen, Gleichgültig sind sie nicht; sie an der Weisheit oder Thorheit nehmen, welche die politische Laufbahn ‘anderer Mächte bezeichnet, ist mehr eine Folge des Antheils, den ste an dem Schicksale der Nationen nehmen, als ein Grundfaß, der ihre Handlungen leiten könnte. -Sie wetden jede Gelegenheit benußen, den neuen Staaten die, jeder Nation heilige Pflicht. einzuprägen, alle fremde Einmischung in ihre häuslichen "Angelegenheiten zurückzuweisen. Sie zu gelegener Zeit Jhre Bereitwilligkeit zeigen, alle über die Theorie und Praxis-unserer Föderal- und einzelnen Stag- ten-Verfassung, in sofern sie sich auf dîe Verwaltung bezieht, an Sie gerichteten Fragen genugthuend zu beantworten und ihnen die mannigfaltigen Segnutigen ‘auseinanderseken , de- ren sich die Vereinigten Staaten unter dem Schuß dieser Verfassung zu erfreuen haben. Dieses hier- von uns auszugsweise mitgetheilte, und vom Staats - Secretair

niht zu das Interesse aber, das

unterzeichnete

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