1892 / 24 p. 11 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 28 Jan 1892 18:00:01 GMT) scan diff

burg.) Nr. 6, i ür. / i deburg.) Nr. 7, | Thätigkeit über den Kreis der gewöhnlichen Bureauarbeiter erheben | freien Unterhalts den Entgelt der Arbeitsleistung bildet (zu ver- Prins i U Dobenl e D e e é Ei 4A D Res des e js Folge dessen ihre Geschäfte unter einer, wenngleich E as gleichen die oben abgedruckte Revisionsentscheidung 74). Aug unter- ‘eibgarde-Hus. Regts., mit der Uniform dieses Regts., zu den Offi- | eigenen NBerantwortlichkeit versehen. Von diefen ist anzunehmen, daß | liegt es keinem Zweifel, daß die Gewährung freier Wohnung eine

Prin à la guite der«Armee, Richard O Lt. vom Drag. Negt. fe auf Grund ihrer socialen Lage oder vermöge der Stellung, welche dees en Leistungen ist, welche zum freien nterhalt im Sinne des V:

rinz Albrecht von Preußen (Litthau. 1, ‘in das 8. Ostpreuß. | ie der ‘ihnen vorgeseßten Behörde gegenüber einnehmen, der Fürforge | § 3 ba 2 qa. a. O. gehören. (zu vergleihen Nr. X Absay 4 der nf. Negt. V l SE S v. Graeve, Male as des Gefeßes für geen all ihrer Erwerbsunfähigkeit und - ihres Alters Anleitung des Reichs-! Es 8amts vom 31. Oktober 1890, Cscadr. Chef vom 1. Westfäl. Hus. Regt. Nr. 8, v. Horn, Major | entbehren können. ei. dem Kläger dagegen treffen die erwähnten | „Amtliche Nachrichten des +V-A. J.- u. A.-B.“ 1891 Seite 4), vom Ulan. Negt. Graf zu Dohna (Oftpreuß) Nr. 8 und commandirt | Voraussezungen nicht zu, und das Schiedsgericht hat ihn mit Recht | Allein der Begriff dieser zum freien Unterhalt gehörenden Wohnung als Adjutant bei der 18. Div., Frhr. v. S Major vom | als gegen Lohn beschäftigten „Gehilfen“ im Sinne des §. 1 Ziffer 1 | muß in einem engeren Sinne, als dies das Schiedsgericht thut, ver- Cür. Negt. von Seydliß Mache Pu Nr. 7 und commandirt als | des Invaliditäts- und [teröversicherungsgeseßes und gea, als | ständen werden. Wie von „freiem Unterhalt“ überhaupt nur da die Adjutant bei der 20. Div., v. Mellenthin, Rittm. und Escadr. rentenberehtigt an FIRen ene auh Bescheid 1, „Amtliche Nah- | Rede sein kann, wo die zur Erhaltung des eigenen Körpers der be- She vom 3. Garde-Ulan. Regt, v. Baumbach, Rittm. und richten des R.V-A, F - u. A.-V.“ 1891 Seite 53). shäftigten Person dienen Gebrau ge: 8 Verbraucßbgegenstände j “Nogat 99 S ewährt werden, fo bedarf e en Einzelleistungen einer v E a8 Saite in bte, E 0 Thüring. 73) Eine in den Hohenzollernschen Landen wohnhafte Hebamme, Prüfung dahin, ob die E Stelle des Geldlohnes Lien atural- us. Regt. Nr 12. -v. Pieschel Nittm ‘area. dem Königs-Ulan. welhe auf Grund der seiner Zeit erlassenen Fürstlichen Verordnungen bezüge nur das für die Lebenshaltung des Versicherten erforderliche el (1. Hannov.) Nr. 13 Get n Stolbera-R oßla, Pr. Lt. | vom 6. Oktober 1839 und 23. Mai 1855 als Gemeindehebamme an- | Maß bieten oder darübér hinausgehen. Ueberschreiten sie dieses Ma, von 3 Ga Uai Regt, v Bandemer Pr U vom Lelhe | gesellt worden WaH Sa Schiedsgericht ungeachtet dieser An- | so wird man nicht sagen können, daß „nur“ freier Unterhalt gewährt us. Negt. Kaiserin Nr. 9" v. EEartsberg, Pr. Lt. vom 2. Hannov. stellung als cine selbständige Gewerbetreibende erachtet und der von | werde, und es wird alsdann die Versicherungspflicht nicht für ausge- ÄoaenMent, A sämmtli E atent ihrer Charge, thr geltend gemachte Altersrentenanspruch zurückgewiesen. Die hier- | {lossen zu erachten sein, sondern eine gegen Naturalbezug sich voll- v. Müller, Rittm. und Escadr. Chef v agdeburg. Hus. Regt. gen eingelegte Revision hat das Reichs-Versicherungsamt mittels | ziehende Beschäftigung vorliegen, welche an sih nicht minder, wie die Nr. 10, v. Dresky, Rittm L 1 el A des TDia egts. von | Entscheidung vom 19. September 1891 verworfen. In den Gründen | gegen Baarlohn erfolgende, der Versicherung unterliegt (zu vergleichen Bredow (1. Sqles.) Nr. 4 und ‘Vörftand ‘der Militär-Lehrschmiede in | wird ausgeführt: Zunächst unterliegt es keinem Zweifel, daß die Thâtig- 28 Absatz 1 des Invaliditäts - und Altersversicherungsgeseßzes und Hannover. Graf v. u. zu Westerholt u. Gysenberg, Nittm. keit einer Hebamme an und für sich nicht geeignet is, die Versiche- | Nr. X Absfaßz 2 der obenbezeichneten Anleitung vom 31. Oktober 1890). und Escadr. Chef vom Hannov. Hus. Regt. Nr. 15, v. Mech ow rungspfliht nah dem Invaliditäts- und ee zu | Bei der Abmessung der Naturalbezüge, die für den freien Unterhalt Rittm. und Escadr. Chef vom Ulan. Regt. Großherzog Friedrich | begründen, da sie A derart gestaltet ist, daß sie die Hebamme | bestimmt sind, wird selbstverständlich auf die persönlichen und wirthschaft- : von Baden. (Rhein.) Nr. 7, der Chara ter als Major, ver- | n eln Verhältniß der Abhängigkeit von den thre Dienste in Anspruch lichen Verhältnisse der berehtigten Person Rücksicht zu nehmen sein. liehen. Prinz Heinri h XXX1. Reuß, Durchlaucht, als Sec. Ll. nehmenden Personen brächte, wie es bei den im § 1 a. a. D. als ver- | Wenn daher im vorliegenden Falle der Klägerin als Entgelt für ihre | bei den D à la guito der Armee, vorläufig ohne Patent an- sichert bezeichneten Klassen der Bevölkerung durchgehends der Fall ist. | häuslichen Dienste die freie Benußung einer aus drei Stuben und z gestellt, in welhem Verhältniß derselbe die Uniform des 2. Garde- | Die Hebamme verrichtet vielmehr ihre Dienste nach E freiem | Küche bestehenden Wohnung überlassen is, so ist damit das für ihre Drag. Regts. anlegt Graf H Hatfeldt-Wildenburg, Sec. | Ermessen, in welchem sie nur in einzelnen Beziehungen ur die für Perfon bestehende Bedürfniß crheblid) überschritten. Denn sie be- i Lt. vom Schleswig-Holstein. Ulan. Regt. Nr. 15, dessen Commando | thr Gewerbe geltenden gefeblihen und instructionellen: Bestimmungen, | findet sich, wie die Art der von ihr übernommenen Arbeitsleistungen bei der Bots aft ß° C in Jahr verlängert. riedrihs, | insbesondere in Betreff der Ablegung einer Prüfung und der Beob- | 1nd ihre sonstigen Verhältnisse erkennen lassen, offenbar in der Lebens- U “t Ch A S Westfäl. eld-Art. N Nr. 92, | atung gewisser gesundheitspolizeilicher Vorschriften beshränkt wird. | stellung ciner Lohnarbeiterin: bei Personen dieser Art wird aber in zum überzähl Mai ; it Beibehalt der Battr., befördert. von Hiernach ist die Ce regelmäßig als selbständige Unternehmerin | der Regel das Wohnungsbedürfniß schon befriedigt durh ihre Auf- Shroeder, Major i 9. Hannov. Feld-Art. Regt. Nr. 26, | betraten, als welche fie auch nah der Gewerbegesebgebung gilt | nahme in die Behausung des Arbeitgebers oder wenigstens durch die Mertens, Mais Ÿ und Batterie-Chef vom Großherzoglich S vergleichen § 30 der Gewerbeordnung). Es kann daher nur in | Einräumung einer besonderen Wohn- und Schlafstelle, welche sonst nicht essishen Feld- till ie-Regiment Nr. 2% (Großherzogliches | Frage kommen, ob dieser Gewerbebetrieb der Hebamme den Charakter | anderweit verwerthet werden kann. Hier dagegen ist der Klägerin eine in Relilleie Go r til as E ant three Charge verliehen. des selbständigen Unternehmens dann verliert, wenn fie, wie die sit abgeschlossene Wohnung von folhem Umfange überwiesen worden, Furbac, Pr, &. vom Feld-Art. Regt. General-Feldzeugmeister Klägerin, als E fungirt, das heißt, ae L gegen | daß sie zur Aufnahme einer ganzen Familie ausreichen würde, und (1. Branbendurg.) Nr. 3, zum Hauptm. und Battr. Chef, Preuß, | eine von einer Gemein O zu zahlende Vergütung die Ber- | auch thatsächlich, wie die Acten ergeben, dazu gedient hat, dem er- Sec E ra eiben Negt zum Pr. Lt., Frhr. v. König, Pr. N übernimmt, speziell in dem thr A Bezirk ihre | wachsenen Sohne der Klägerin cine Zeit lang Unterkunft zu bieten. U om L Garde-Feld-Art. Regt. v. JIngersleben, Pr. Lt. von hâtigkeit auszuüben und dabei auch den Unbemittelten ihre Hilfe, | Hieraus ergiebt sis daß die der Klägerin gewährte Wohnung über demselben Regt, und commandirt als Âdjutant bei der Garde-Feld- sei es unentgeltlich oder gegen eine hinter dem üblichen Saß zurück- | {hren persönlichen Bedarf hinausging, und es konnte nah den obigen Art Bric E überzähl. Hauptleuten, befördert. Gutzeit, | bleibende Gebühr, angedeihen zu lassen. Diefe S ist zu verneinen. | Ausführungen nicht aufrecht erhalten werden, daß mit der Ein- E Sauptm s Battr. Chef vom Feld-Art. Regt. Nr. 31, als Nittm. | Um annehmen zu können, daß eine solche jemeindehebamme als | räumung dieser Wohnung „nur freier Unterhalt“ im Sinne des Ge- S und ‘Com Chef in das Rhein. Train-Bat. Nr. 8 ee Hasen- E E R A E seßes gewährt worden sei. M clever, Pr. Lt. „vom FeldAL A Vatent iun ei | als ihr Arbeitgeber anzusehen, in einer den thatsächlichen Ver: 30 Cn ar E mann und Battr. Chef, ; v U E Feld-Art. a EE hältnissen gerecht werdenden Weise zu lösen fein. Dies ist Hause seines Neffen, eines Landwirths, und erhielt als Entgelt für Mühlig, Pr. S E ¿'NT 31 versezt. Burchardt, Sec. aber nicht angängig. Diejenigen Personen, welhe die Dienste die von ihm ‘in der Wirthschaft geleisteten Arbeiten freie Wohnung, Nr. 2, in das Feld- H Ae t S fan Po ft, DLAEIAE der Hebamme verlangen, können, wie oben bemerkt, als ihre | Kleidung und Kost, sowie seine „fonstigen Bedürfnisse“; auch wurde Lt. vom 1. Po ge C A pr t. vom Westpreuß. | Arbeitgeber niht gelten. Ebenfowenig aber trifft dies für den | ihm in Krankheitsfällen freie ärztliche Behandlung und freier Bezug e L t Ne. 16, in bas Magdeb. Érain-Bat. Nr. 4 versegt. | Verwaltungskörper zu, der, die Hebamme wählt oder anstellt; denn | der Medicamente gewährt. Das Schiedsgericht sprach dem Dienst- Feld.-Art. Regt. Ier. L6, ihm steht weder irgend ein Einfluß auf ihre Thätigkeit selbst zu, knecht die von ihm beanspruchte Altersrente zu, indem es annahm, er

T . Feld-Art. Regt. , Nr. 16, ; A ASE F2s ; ; N: : ÿ Bernuth, Sec. Lt. vom Westpreuß. Fe R T Satte noch fann ein folher aus der seitens der Gemeinde 2c. erfolgenden | fei bei seinem Arbeitgeber nicht lediglich gegen freien Unter-

zum Pr. Lt, vorläufig ohne Patent, Kersting, ù L Gehalts : e tin Sime ves & 3 Absak 2 bes Snvalitità : B 5 fau (Schles.) Nr. 6 und Mitglied der | Geha tszahlung hergeleitet werden, welche sih gegenüber den von der | Ha un inne des 3 Absaß 2 des Invaliditäts- und Alters- E h ri D aifsion, id u ee befördert. T E Kundschaft erzielten wesentlich höheren Einnahmen nur als ein Zuschuß | versicherungsgeseßes beschäftigt worden. Das Reichs-Versicherungs- auptm. und Comp. Chef vom Garde-Fuß-Art. Regt., ein Patent N durch den die Gemeindehebamme zur Ausübung ihres amt verwarf diese Ansicht mittels Nevisionsentscheidung vom 29. Sep- Due Charge verliehen. Zeysing, Pr. L. à la suite des ewerbes in einer minder günstigen Gegend gewonnen und für die bei tember 1891 und wies den Kläger ab, wobei es ausführte: Die der Behandlung unbemittelter Wöchnerinnen eintretenden Ausfälle | Aufnahme der in § 3 Absf. 2 a. a. D. enthaltenen Bestimmung in

{eder -Artillerie-Negiments Nr. 5 und comman- 5 f ; Meder A e a Fuß - Artillerie - Inspection, \hadlos gehalten werden soll. Offenbar aus den denselben Erwägungen | das Geseß beruht, wie aus den Materialien desfelben, insbesondere

E ¡eger, Pr. L. à la suito der Fuß-Art. Schießshule und com- | haben die in Betracht kommenden Verordnungen für das Fürstenthum | dem Commissionsbericht (Stenographische Berichte über die Verhand-

E Sieger, (s Adjutant Eer L Lt, S I überz ähligen | Hohenzollern-Hechingen den Gemeinden auch die Kosten der Ausbildung lungen des Reichstags 7. Legislaturperiode, 1V. Session 1888/89

auptleuten befördert. v. Bredow, Sec. Lt. à la suite des Ulan. | der Hebamme und die Lieferung und Instandhaltung der erforderlichen | 4- Band Seite 66 und 67, 5. Band Commissionsbericht Seite 398

E Hennigs von Treffenfeld nat, Nr. 16 und commandirt | Instrumente und Heilmittel cferedt Au die der Klägerin in ihrer | und 899) hervorgeht, auf der Erwägung, daß es unbillig sei, in Fällen, le

zur Dienstleistung bei dem Train-Bat. Nr. 6, unter Beförde- | Eigenschaft als Gemeindehebamme obliegenden Verpflichtungen können | n welchen für die Beschäftigung keine Entschädigung in baarem Gelde, rung zum Pr. Lf, in dieses Bat. einrangirt. Graf v. Narbe : | ein Arbeitsverhältniß zwischen ihr und der Gemeinde nicht begründen. | sondern lediglih freier Unterhalt gewährt werde, die Versicherungs- Cormons, Sec. U. vom Ulan. Regt. von Kaßler (Shles.) Nr. 2, | Dieselben beziehen fich wesentlich nur auf die stete Bereitschaft zur pit eintreten zu lassen, da hier die Wiedereinziehung des auf die in das Garde-Train - Bat., Laus, Sec. Lt. vom Westpreuß. Feld- | ungesäumten und ordnungsmäßigen Ausübung thres Gewerbes und sind rbeiter entfallenden Antheils der Versicherungöbeiträge S Kürzung Art. Regt. Nr. 16, in das Train-Bat. Nr. 16, Maron, Sec. Lt. keine anderen, als wie n jedem Cas Gewerbetreibenden auf- des Lohnes in der Regel unausführbar sein werde, und der Arbeitgeber vom 1. Pomm. Feld-Art. Regt. Nr. 2, in das Schles. Train-Bat. erlegt sind, der, wie beispielsweise die i Perione und die unter die | so thatsählich genöthigt werden könnte, den gesammten Beitrag

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Nr. 6, v. Eltester, Sec. U. vom 6. Brandenburg. Infant. Negt. | §§ 29 ff. der Gewerbeordnung fallenden Personen, zur Verrichtung aus eigenen Mitteln zu zahlen. Hieraus ergiebt ih, daß „nur freier

: i in- Q einer das öffentli t berü ätigkei ift. Unterhalt“ den Gegensaß zu baarem Lohne bildet. Wenn aber dem Nr. 52, in das Brandenb. Train-Bat. Nr. 3, Peters, Sec. Lt. vom | €lner das öffentlihe Interesse berührenden Thätigkeit bestellt ift ate in eR43 Wlbsas 1 aud „Naturalbezüge“ gleich gestellt

Inf. Regt. Nr. 129, in das Bad. Train-Bat. Nr. 14, Mekelburg, 74) In ei 71 ; 5 ; ; ; , T F Jn einex Revisionsentscheidung vom 15. Oktober 1891 hat | werden, so kann unter freiem Unterhalt, wie dies au d S is Q R Ae Ostpreuß.) Nr. 44, in | pas Reichs -Verlicherungöamt ausgesprochen, daß es für die Anwen- | S iein entspricht, e Ee Maß an wi haft 5 L E L dung des §. 3 Absaß 2 des Invaliditäts- und Altersversicherungsgesehßes lichen Gütern verstanden werden, welches zur D eriouns der

Abschiedsbewilligungen. Im activen Heere. Berlin', | f, : S A er 1 n n 1 1 i i einen Unterschied mache, ob im einzelnen Falle alle diejenigen Ge- | nothwendigen Lebensbedürfnisse unmittelbar erforderlih is. In

R Ne D E e Dn E Di E Sri brauchs- und E welche der persönlichen Erhaltung | diefen Rahmeü aber fallen nicht nur Unterkunft, Beköstigung und Hauptm ¿D und Bezirks-Offizier bei dem Landw. Bezirk Thorn, eines Menschen zu dienen bestimmt sind, oder nur _ einige derselben, | Kleidung, fondern daneben auch mancherlei kleinere, je nah Alter, Von dieser Stellun entbunden F 7 | wie Wohnung oder Kleidung, gewährt werden. In den Gründen C lecht und Lebensgewohnheiten der in Frage stehenden Perfon g E 2 » wird S ausgeführt: Wollte man annehmen, daß die Vorschrift | verschiedene Bezüge, welche au bei geringen Ansprüchen auf Behag-

Kaiserliche Marine. des S. L bsa E L O. nur für den Fall Geltung E wenn A zu n aa Bedürsuissen e E S

izt x. Ernennungen, Beförderungen, Ver- | „vollig Jreter nterhalt“ gewährt werde, so würde man nicht allein in | rechnef werden önnen. Aus diesem Gesichtspunkte hat da cis:

\ E E Beet 272 Sitlièr. Ait, P und | jene Bestimunung willkürlich ein Moment hineintragen, welches nit durch | Versicherungsamt bereits unter Nr. X der leitung vom 31. Oktober Comp. Chef vom 1. See-Bat., ein Patent seiner Charge verliehen. | das Geseß erfordert wird, sondern au zu unhaltbaren Folgerungen | 1890 betreffend den Kreis der nah dem Inbpaliditäts- und Alters- Knopf, Pr. Lt. vom 1. See-Bat. und Adjutant bei der Insp. der gelangen. Dies insofern, als bei geringerem Arbeitsent: elt, nämli | versi cringzgeles versicherten Personen („Amtliche Nachrichten des Marine-Inf., behufs Uebertritts zur Armee, von der Marine-Inf. der Gewährung nur einzelner Naturalleistungen, die Versicherungspflicht R.-V.-A. J.- u. A.-V.“ 1891 Seite 4), die Gewährung eines gering- ausgeschieden. v. Stosch, Pr. Lt., bisher im Kaiser Franz Garde- und dementsprehend auch die Versicherungsberehtigung eintreten müßte, aae Taschengeldes, welches zur Bestreitung solcher R lichen

; ; ; wäà i its ä völlig freien edurfnisse dienen soll, als cine Ergänzung des freien Unter alts an- L A H SeeBat É en S L I eat Eine solle FuUnE Bde die Dee gesehen, welche die Anwendbarkeit des § 3 Absatz 2 a. a. O. noch i 11 1. See-Bat, angestellt. - Arbeitsvergütung mit einem befondenen Vorret ausgestattet wäre, ist | nicht ausschließt. Wenn nun hier nah den Feststellungen des Schieds- aber weder nach dem Wortlaut oder dem Sinne des Geseßes be- ros der Arbeitgeber dem Kläger neben Wohnung, S und

s rechtigt, noch ist sie aus der Entstehungögeschihte a e A O R Le a e Bleie ber la at, i e . . s des Geseßes zu entne ; die leßt ergeben vielmehr lar, da zur naheren Grlauterung, welche DedUrsnt e der Klager |on]t gehabt, Revisionsentscheidungen des Reichs-Versicherungsamt®, ber Gelebgeber eine enteine Vorschrift S Art deshalb für er- | immer nur „Taba 2c.“ angeführt worden ist, und wenn bIO D Abtheilung für Juvaliditäts- und Altersversicherung-. E S hat, weil sie allein e Ea R die es n D E E E i: auf i ens s N é 5 Beitragsleistung zur Invaliditäts- und Altersversicherung im Ein- | eîwa 10 4 veran]cklagk, jo unler. iegt es keinem Zweifel, daß es sich hier

2A Dn paftiaten Petbataebile Ge n Bureau es Preußishen lange stehe (zu vergleichen „Stenographische Berichte über die Ver- | um nichts weiter, als um jene oben bezeichneten, noch in entabrnea des Landraths beschäftigten Privatge di as ijt —— durch Revisions - handlungen des Reichstages" 7. Legislaturperiode 1V. Sefsion 1888/89 L Unterhalts fallenden Prästationen handelt. (Zu vergleichen U

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in Uebereinstimmung mit dem Schiedsgericht dur Revisions- | 4. Band Seite 66 und 67, 5. Band, Commissionsbericht Seite 898 evisionsentscheidung 42, „Amtliche Nachrichten des N.-V.-A. J.- entscheidung L S E U des Klä 7H und 899). Damit ist der Bestimmung des § s Absaß 1 a. a.1D., E 6h "Aber s e Uriank daß dem Fikger bejaht und in den Ten a L n E hatioe Folgendes ausgeführt: nach welcher Naturalbezüge dem Lohne gleichstehen, das, Anwendungs- | von seinem Arbeitgeber in Krankheitsfällen ärztlihe Behandlung und Es läßt si nicht ver and A [ha ti e 1g B der auf den Le gebiet keineswegs entzogen. Diese Vorschrift wird bei der hier ver- | Medicamente gewährt werden, vermag eine anderweite Auffassung des lih preußischen a E A h J grelt E 2 10 tretenen Auslegung des Absatzes 2, abgesehen davon, daß sie stets | zwischen ihnen bestehenden Verhältnisses niht zu begründen Wenn derjenigen der bei anderen Stand D loichen Nr. 1 L dex | dann einzutreten haben wird, wenn „neben“ dem baaren Lohn noch | zum freien Üntertalt einer Person unter gewöhnlichen Umständen alles Expedienten und O ee (zu vergleihen Nr. X11 Absaß 2 der | Naturalien geleistet werden, auch für den Fall Geltung behalten | das gehört, was nah den natürlichen Lebensbedi F Anleitung des RaGE E E E müssen, wenn verkaufs- oder a fähige Naturalien geleistet werden, ihrer Arbeitsfähigkeit Heidrei ist I ene ter I 1 ; e E) U, S U, Wee ; . d e Anl t 8 . D T IEA ) r E; } Ls Wenn e ichten thlichen Bureaugehilfen auch in den ersten Jahren N E E es S ju pen deren es Falle der Krankheit E iz e cite M E oft E Fall A Arbeitern ausgedroschenen Ge- | Dies trifft um so ehr ju c ‘hei E Ge E 0 Regel cin so gelingt es tynew = in solches Maß von Fertigkeiten | ‘Leide os? dex Fa [Em d. Theil der dem Gesunden gewährten Leistungen im Wegfall kommt, soda N E Mas deß je nit selten zur felbst- 75) Einer Wittwe, welche in einem Hause zufolge eines mit sich die Gewährung ärztlicher Hilfe und der Medicamente cleibsan f AQARHE B lei terer Expeditionen, fowie zur Führung einer | dem Hausbesißer abgeschlossenen Vertrages die Reinigung der Flure als cin den veränderten Umständen ang s Ersatz der ersteren dar- M Ei Angabe et werden Fönnen. Der Kläger insbesondere is | und Treppen fowie die sonstigen Arbeiten eines Portiers verrihtete stellt. Jnsbesondere im vorliegenden Fa e rechtfertigt sih diese Er- 3 egis ratur verwende enn auch unter beständiger Aufsicht des Kreis- | war als Entgelt für ihre Dienstleistungen die freie Benußung éinec | gung schon deshalb, weil es sich um einen an Geistess{chwäche leiden- ereits Und T Geddraths und stets nach bestimmten Vorgängen und | aus drei heizbaren Räumen und Küche bestehenden, in sich abgeschlossenen den Arbeiter handelt, dessen Gesammtfürsorge von dem ihm nahe ver- Mustera Ee M berwiegend als Expedient beschäftigt gewesen, | Wohnung eingeräumt worden. Die Thätigkeit dieser Portiersfrau wandten Arbeitgeber übernommen worden it.

i in anderen staatlichen Bureaus den ange- | war von der Versicherungsanstalt und dem Schiedsgericht nicht

also mit Geschäften, wie sie us ar von fich Hiedi : E {y; eachtet kann der Kläger zu den | als versicherungspflichtig angesehen und demgemäß ihr Auspru Literatur. E e Denis auen, 2 enua Nr. X11 der mehrgedachten | auf Altersrenten zurückgewiesen worden, Beit bie tebelasjuno Geschichte. x Es kommt hierbei in 2 etraht, | jener Wohnung eine Gewährung freien Unterhalts darstelle, t. Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins.

Anleitung nit gerechnet werden, : : ee C E E daß di s landräthlichen Bureaugehilfen zum Dienst | mithin die Vorschrift des § 3 Absaß 2 des Invaliditäts- und Alters- | Herausgegeben von der badischen historischen Commissi - R m e ung, o von dee Ml | Palma, Anwen ung au fte Hg Im (pern Ver | Ban f Qu 4. Fräurg 1/B, Mohr 1991, 4 d Gy Masa inèr ü “aa Ast. eine Annaÿ : 1 : ntscheidung vom | von Emil Krüger zur Herk r Zähri öf den Prüfung Os e der staatlichen oder commu- 19. A den NRentenanspruh als berechtigt anerkannt, | vorliegende Si Der Wocfasier versut R E pes nalen Behörde, sondern kraft privaten Vertrages. Er bezieht sein E E eberlassung der hier in Frage kommenden Wohnung | Häuser Zähringen und Habsburg auf einen gemeinsamen Ahnherrn _Efonmen au nid, wie die Belage bebaute, vom E Ur: | futter Vinusacht aud vethelt gen S 9 Mag L Cm | B n D iy, G in Me Versen Kreise, sondern es steht ihm unmittelbar nur f 1 E N 99a. D L a. a. D. | Unien geschieden haben. Positive Gewißheit vermag er nicht zu haffen pruch gegen d ._ SFederzeit kann er entlassen werden; | die Versicherungspflicht begründet. Aus den Urtheilsgründen is | da es bei der dürftigen Ueberli i öglich i je Identität R wenn erx E bier Stellung verbleibt, hat er in der Senne Ae In Uebereinstimmung mit den Vor- | aller in Betracht. P mere R init Snbblaie Siehe 8 eine Anstellung als Beamter nicht zu erwarten. Dem gegen- O anzen 3 Abs E ings das Reichs - Versicherungsamt an, daß | lestzustellen. Auf Grund actenmäßiger Ueberlieferung behandelt über haben mit dex ezeihnung „höhere Bureauheamte* nur Degen die 1m Reu S a. D. enthaltene Vorschrift nicht nur auf. die- | Konrad Eubel die Geschichte des Minoritenklosters zu Per onen getroffen werden sollen, welche einerseits bon der V E jagen Ba n ven ung findet, in denen vollständiger freier Unterhalt | Speyer, das, im 13. Jahrhundert gegründet, die Reformation und als solcher angestellt find, andererseits fich durch ihre Stellung und | gewährt wird, sondern auch dann zutrifft, wenn nur ein Theil des | den dreißigjährigen Krieg überdauerte und erst in der Revolutionszeit.