1874 / 3 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 05 Jan 1874 18:00:01 GMT) scan diff

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Provinz Sachsen.

: Talon ; zur Kreisobligation des E. Jerichowschen Kreises.

Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der Obligation des T. Jerihowscben Kreises, Serie IV. Littr Nr. über Einhundert Thaler à vier und einem halben Prozent Zinsen, die . . . te Serie Zinscoupons für die 5 Jahre 18 . .. bis 18 . . . bei der Kreis-Chausscebaukasse zu Loburg.

dein Am A,

Die ständische Kommission : für den Chausseebau im I. Jerichowschen Kreise.

Regierungsbezirk Magdeburg.

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Finanz-Ministerium. E Die Ziehung der 1. Klasse 149. Königlih- preußischer Klassen-Lotterie wird nah planmäßiger Bestimmung am 7. Ia- nuar d. I. früh 8 Uhr ihren Anfang ‘nehmen. Das Einzählen der sämmtlichen 95,000 Loose - Nummern nebft den 4000 Ge- winnen gedachter I. Klasse wird hon am 7. d. Mts., Nachmit- tags 2 Uhr, durch die Königlichen Ziehungs-Kommissarien im Beisein der dazu besonders aufgeforderten Lotterie - Einnehmer Herren Hemptenmacher, Securius und Baller von hier, öffentlich im Ziehungs\aale des Lotteriegebäudes stattfinden. Berlin, den 5. Januar 1874. Königliche General-Lotterie-Direktion.

Preußische Bank. Wochen-Uebersicht der Preußishen Bank vom 31. Dezember 1873. ®*

Aktiva. 1) Geprägtes Geld und Barren - . 2) Bn Privat- Banknoten und Darlehnskafsenscheine La 3) Wechsel-Bestände . 4 4) Lombard-Bestände. a 5) Staatspapiere, verschiedene Forderungen und Alliva S

Thlr. 234,403,000

4,962,000 172,168,000 30,664,000

s : 5,123,000 Passiva. 6) Banknoten im Umlauf... 7) Dépositei-Kapilale L N 8) Guthaben der Staatskassen, Institute und Privatpersonen, mit Einschluß des Giro- Be e ae : Berlin, den 5. Januar 1874. Königlih Preußisches Haupt-Bank-Direktorium. von Dechend. Boese. Rotth. Gallenkamp. Herrmann. Koch. von Koenen.

Thlr. 299,573,000 „29,006,000

81,681,000

Abgereist: Se. Excellenz der General der Infanterie, General-Adjutant Sr. Majestät des Kaisers und Königs und Gouverneur von Mainz, von Boyen, nah Mainz.

Mekbanßttma Us

Von den hierselb und im Regierungsbezirk Potsdam sich auf - haltenden jungen Leuten, welche si zum einjährig freiwilligen Militär- dienste melden wollen, darf die Berechtigung dazu nicht vor dem voll- endeten 17. Lebensjahre, kann aber von diesem Alter an und muß, bei Verlust des Anrechts auf diesen Dienst, spätestens bis zum 1. Februar des Kalenderjahres, in welchem das 20. Lebensjahr vollendet wird, bei der unterzeichneten Kommission nahgesuht werden.

Mit der sriftlichen Anmeldung zu diesem Dienst, welcher nah 27 152 ad 1 und 154 der durch das Amtsblatt, Stück 34, unter dem

1, August 1868 publizirten Militär - Ersatz - Instruktion vom 26. März 1868 s

a. cin Geburtszeugniß (Taufschein),

b. cin Einwilligungs-Attest des Vaters, beziehungsweise des Vor- mundes, dessen Unterschrift von einem zur Führung eines Dienstsiegels berechtigten Beamten beglaubigt sein muß,

c. ein Unbescholtenheitszeugniß, welches für Zöglinge von höhcren Schulen (Gymnasien, Realschulen, Progymnafien und höheren Bürger- raa: von dem Direktor, beziehungsweise dem Rector der betreffenden ‘ehranstalt, für alle übrigen jungen Leute von der Polizei-Obrigkeit auszustellen ist, und

d. ein Schulzeugniß beigefügt sein müssen, ist die Aufgabe des Rechts, an der Loosung Theil zu nehmen, verbunden.

Die unterzeichnete Kommission, welche im Monat März fat. zu- sammentritt, fordert diejenigen, welche die Vergünstigung des einjährig freiwilligen Militärdienstes nachsuchen wollen, resp. die Eltern oder Vormünder derselben hierdurch auf, die dur die Militär-Ersaß-Jn- struktion vorgeschriebenen vier Atteste bis zum 1. Februar künstigen E in unserem Geschäftslokale Niederwallstr. Nr. 39 einzu- reichen.

Auf diese Gesuche werden, wenn der Nachweis der wissenschaft- lichen Qualifikation durch Ablegung einer besonderen Prüfung geführt werden muß, zu den hierzu anzuberaumenden Terminen seiner Zeit be- sondere Vorladungen, in welchen die Betreffenden zur Beibringung amtlich attestirter Photographien aufgefordert werden, ergehen.

Später eingehende Gesuche werden erst für den nächstfolgenden Prüfungstermin berücksichtigt werden.

Wer seine wissenschaftliche Qualifikation durch Sculzeugnisse nachweist, ist von der persönlichen Gestellung vor der unterzeichneten Prüfungskommisfion entbunden und erhält auf Grund derselben den Berechtigungsschein zum g freiwilligen Militärdienst zugefertigt.

Berlin, den 31. Dezember 1873.

Königliche Prüfungskommission für einjährig Freiwillige.

Bekanntmachung für Seefahrer. __ In der Schifferklasse der hiesigen Staats - Navigations\hul- be- innt am 2. f. Mts. ein neuer Unterrichtskursus. Steuerleute, welche in diesen Kursus eintreten wollen, um sich auf die Prüfung zum Schiffer für guoße Fahrt vorzubereiten, haben fich bei dem Unterzeich- neten zu melden. Altona, den 3. Januar 1874. Der Königliche Navigationsshul-Direktor. Oehme.

PVexsonal - Veränderungen in der Armee. Offiziere, Portepee-Fähnriche 2c. A, Ernennungen, Beförderungen und Verseßungen. Den 15. Dezember 1873. v. Liebenau, Hauptm. und Comp. Chef vom 1. Garde-Regt. zu Fuß und kommdrt. zur Dienstl. als persónl. Adjut. bei Sr. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit dem Kronprinzen, unter Stellung à la suite dieses Regts., definitiv zum persönlichen Adjutanten Sr. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit des Kronpcinzen ernannt. v. Lessing, Hauptm. à la suite des Juf. Regts. Nr. 57, unter Entbindung von dem Kommdo. nach Württem- berg, als Comp. Chef in das Regt. einrangirt. Den 18. Dezember 1873. v. Usedom, Rittm., aggr. dem pu Me 1, von dem Kommdo. zur Dienstl. bei dem Gen. Lt. erzog Wilhelm von Mecklenbürg-Schwerin Hoheit entbunden und bis auf Weiteres zur Dienstl. bei dén Neben-Etat des Großen Gene- ralstabes kommandirt.

Den 21. Dezember 1873. Schirmer, Saalmüller, Hauptl. und Battr. Chefs vom Feld-Art. Regt. Nr. 10, Corps-Art., Sylvius, Hauptm. und Battr. Chef vom Feld-Art. Regt. Nr. 11, Corps-Art., Trautmany, Hauptm. und Battr. Chef vom Feld- Art. Regt. Nr. 7, Div. Art., Köhler, Hauptm. vnd Battr. Chef vom Feld-Art. Regt. Nr. 11, Div. Art, Schulz, Hauvtm. und Battr. Chef von der 3. Abth. Feld-Art. Regts. Nr. 9, Div. Art., Hübner, Wolff, Hani und Battr. Chefs vom Feld-Art. Regt. Nr. 7, Corps-Art., Hoffbauer, Hauptm. und Battr. Chef vom Feld-Art. Regt. Nr. 4 Corps-Art., zu überzähl. Majors befördert.

__ Den 24. Dezember 1873. v. Stülpnagel, Gen. der Inf. à la suite der Armee, von dem Kommando nach Württemberg Behufs Uebernahme des Kommandos über die Königl. württemberg. Trupvén entbunden, zu den Offiz. von der Armee verseßt und mit den Ge-

{äften des Gouvecnements von Berlin, sowie einstweilen auch mit

den Geschäften des Chefs der Land-Gend., beauftragt. v. Shwarߧ- koppen, Gen, der Inf., Kommandant von Berlin, Chef der Land- Gend. und beauftragt mit den Geschäften des Gouverneménts von Berlin, unter Verleihung eines Patents seiner Charge, zu den Offiz. à la suite der Armee verscßt und nah Württemberg, Behufs Uebernahme des Kommdos. über die Königl. württemberg. Truppen (XIII, Armee-Corps), kommandirt. L

Den 27. Dezember 1873. Sch{ulz, Mas. und Adj. des Chefs der Land-Gend., unter Stellung à la suite der Land-Gend. zum Bri- gadier der Gend. in Elsaß-Lothringen ernannt. Erbprinz Otto Carl Victor yon Schönburg-Waldenburg, in der Armee, und zwar als Sec. Lt. à la suite des Garde-Hus. Regts., mit Vorbehalt der Patentirung angestellt.

B. Abschiedsbewilligungen 2c.

Den 23. Dezember 1873. v. Troilo, Maj. a. D., zuleßt Bats. Commdr. im Fuß-Art. Regt. Nr. 4, die Aussicht auf Anstellung im Civildienst ertheilt.

Den 27. Dezember -1873. Vogel v. Falckenstein, v. Zastrow, Gen. der Inf. von der Armee, ersterer unter Belassung în jeinem Verhältniß als Chef des Inf. Regts. Nr. 56, leßterer unter Belassung in seinem Verhältniß als Chef des Gren. Regts. Nr. 10 und als Mitglied der Landes-Vertheidigungs-Kommission, mit Pens. zur Disp. gestellt,

Nichfamkliczes. Deutsches Nei e.

Preußen. Berlin, 5. Januar. Se. Majestät der Kaiser und König empfingen in den verflossenen Tagen außer den Mitgliedern der Allerhöhsten Familie auch mehrere hochgestellte Persönlichkeiten.

Ihre Majestät die Kaiserin-Königin wohnte gestern mit Ihrer Königlichen Hoheit der Großherzogin von Ba- den dem Gottesdienste in der Kapelle des Augusta-Hospitols bei. Ihre Majestät besichtigte mit der Großherzogin das König- lihe Museum. Den Kammerherrendieust haben übernommen die Königlichen Kammerherren Freiherr von Romberg und Frei- herr von Tettau.

Se. Kaiserlihe und Königliche Hoheit der Kronprinz nahm am Sonnabend Vormittag 114 Uhr die Meldung des Obersten Freiherrn von Wechmar, Commandeur der 21. Infanterie-Brigade, und des zum Brigadier der Gensd'ar- merie in Elsaß-Lothringen ernannten Majors Schulze entgegen und empfing um-12 Uhr die Neujahrs-Deputation der ,„„Salz- wirker Brüdershaft im Thale“, der Halloren zu Halle. Nach- mittags 37 Uhr émpfing- Sé. Kaifékliche [und Königliche Hoheit den General-Adjutanten, General-Lieutenant von Oberniß, Com- mandeur der 14. Division, und begab Sih um 5 Uhr zum Diner zu Ihren Majestäten.

Ihre Kaiserlihe und Königlihe Hoheit die Kronprinzessin nahm Mittags 12 Uhr die Meldung des mit der Führung Höchstihres 2. Leib-Husaren-Regiments Nr. 2 beauftragten Oberst-Lieutenants Detmering entgegen.

Gestern Vormittag nahm Se. Kaiserlihe und Königliche Hoheit der Kronprinz die Meldung des Commandeurs des Lehr- Infanterie - Bataillons Major von Derenthall entgegen und empfing um 12 Uhr den Geheimen Ober-Regierungs-Rath Per- fius zu einem längeren Vortrage.

Se. Königliche Hoheit der Prinz Albrecht hat Sih am Freitag Mittags von den- Allerhöchsten und Höchsten Herrschaften wieder verabfchiedet und ist ain Abend nah Hannover zurückgekehrt.

Se. Hoheit der Herzog Elimar von Olden- burg, Oberst-Lieutenant à la suite des 1. Hannoverschen Ulanen- Regiments Nr. 13, beauftragt mit der Führung desselben, ist mit kurzem Urlaub von Hannover hier angekommen.

Noch immer pflegen Beitritts-Erklärungen zu der Adresse des Herzogs von Ratibor und andrer \{chlesisher Katholiken vom 14. Juni 1873 einzugehen. Wie- wohl hiernah die mit der Adresse eingeleitete Bewegung noch niht an ihrem Ende is, so werden wir doch von einer regel-

mäßigen Veröffentlihung der Zustimmungs-Erklärungen nun-

mehr absehen.

Der Bundesrath hat in der Sißzung vom 25. No- vember 1873 beschlo}en, den folgenden Vorschriften für die Feststellung des Nettogewihts beim Export von Branntwein 'in Fässern die Zustimmung zu ertheilen :

1) Beim Export von Branntwein in Fässern findet die Er- mittelung des Nettogewichts, auf Grund dessen die Steuerver- gütung gerehnet wird, durh Abzug einer Normaltara von dem dur Verwiegung festzustellenden Bruttogewicht statt. Die Nor- maltara beträgt für Fässer bis zu 7 Centnern Bruttogewicht 22 pCt., bei Fässern über 7 Centnern Bruttogewiht 20 pCt. Etwaige Rollbänder, welche sich an dem Fasse befinden, müssen vor der Abwiegung abgenommen werden; lehnt der Exportant die Abnahme derselben ab, so wird von dem ermittelten Brutto- gewiht vor der Reduzirung desselben auf Nettogewicht für jedes Rollband Pfund beziehungsweise x Pfund, je nahdem das Faß 35 Centner und darüber odér weniger als 3} Centner wiegt, abgerechnet.

2) Von der Ermittelung des Nettogewihts durch Abzug der Normaltara kann jedoch Abstand genommen werden, wenn das Gewicht des leeren Fasses durch amtliche Gichung festgestellt und dasselbe durch Einbrennen auf dem Fasse von dem Eichamte ersichtlich gemaht worden is. Die näheren Vestimmungen, nach welchen diese Eihung vorzunehmen if, erläßt die Normal- Eichungskommission. Die Festseßung des Nettogewichts erfolgt durch Abzug der amtlih ermittelten Faßtara von dem dur Verwiegung festzustellenden Bruttogewiht. Etwaige Rollbänder sind ebenso, wie zu 1 vorgeschrieben is, vor der Bruttoverwie- gung abzunehmen; geschieht dies niht, so erfolgt zunächst der Abzug der zu 1 vorgeschriebenen Tarasäße von dem Brutto-

gewicht und demnächst der Abzug der amtlich ermittelten Faß- tara von dem Reste des Bruttogewichts.

3) Erachtet die Steuerverwaltung eine wirklihe Ermittelung des Nettogewichts für erforderli, fo steht derselben das Recht zu, die Entleerung des Fasses anzuordnen und demnächst die Ermittelung der wirklich vorhandenen Quantität Branntweins vorzunehmen. Dieselbe hat von diesem Recht namentlih dann Gebrauch zu machen, wenn anzunehme: ist, daß das Gewicht des leeren Fasses den Betrag der Normaltara überschreitet (Nr. 1), oder wenn die amtlihe Eihung des Fasses nicht vor- \chriftsmäßig ausgeführt, oder die eingebrannten Gewihtsangaben nit erkennbar sind, oder Anzeichen vorliegen, daß das Gewicht des Fasses nah der amtlichen Eihung vergrößert worden ist. Ebenso kann die Steuerverwaltung, falls das Gewicht der Roll- bänder die zulässige Tara augenscheinlih überschreitet, die Ab- nahme derselben vor der Bruttoverwiegung verlangen.

4) Diese Vorschriften treten unter Aufhebung der entgegen- P bisher gültigen Bestimmungen vom 1. Juli 1874 an in Kraft.

Der Bundesrath hat in seiner Sizung vom 6. v. M. beschlossen, den Reichskanzler zu ermächtigen, daß bei Pensios nirung der aus der Klasse der Militäranwärter her- vorgegangenen Reichsbeamten denselben, sofern ihre Dürsftigkeit bescheinigt is, die Zeit, während welcher sie im In- lande im Gemeinde-, Kirchen- und Schuldienst sich befunden haben, angerechnet werde, wenn ihre Stellung in diesem Dienste nit lediglich in einer nebenamtlihen Beschäftigung bestanden hat, und wenn ihr gesammtes Verhalten in und außer dem Amte ein pflichttreues gewesen ist.

Der Bundesrath hat beschlossen, sfich damit einver- standen zu erklären, daß die zu Eisenach zwischen den Regie- rungen mehrerer deutschen Staaten wegen der Verpflegung er- kranfter und der Beerdigung verstorbener gegenseitiger Unter- thanen am 11. Juli 1851 vereinbarten Bestimmungen künf- tig: auch zwischen Elsaß und Lothringen und den übrigen deut- \chen Staaten zur Anwendung kommen.

Bis zum 14. Dezember d. I. waren in den Münz - stätten des Deutshen Reihs in Zwanzigmarkstücken 818,879,420 Mark und in Zehnmarkstücken 192,685,460 Mark ausgeprägt worden.

Die Gesammt-Ausprägung in Reichs - Goldmünzen stellt fich daher bis zum 20. Dezember d. I. auf 1,013,359,580 Mark, wovon 818,879,420 Mark in Zwanzigmarkstücken und 194,480,160 Mark in Zehmmarkstücken bestehen. In der Woche vom 14. bis 20. Dezember sind ferner geprägt in Zehnmark- stücken: in Berlin 397,950 Mark, in Hannover 560,240 Mark, in Frankfurt a. M. 856,510 Mark.

An Reichs - Silbermünzen und zwar in 1 Markstüken waren bis zum 14. Dezember d. I. 391,811 Mark und in Zwanzig- pfennigstücken 877,433 Mark 40 Pf. ausgeprägt worden. In der Woche vom 14. bis 20. Dezember d. I. sind ferner geprägt in 1 Markstücken: in Berlin 214,748 Mark; in Hannover 45,512 Mark; in München 114,972 Mark; in Stuttgart 67,468 Mark; in Zwanzigpfennigstücken: in Hannover 45,540 Mark, in Frank- furt a. M. 20,000 Mark, in München 52,603 Mark 40 Pfen- nige, in Stuttgart 27,011 Mark 20 Pfennige und in Karlsruhe 27,000 Mark, mithin stellt sich die Gesammt - Ausprägung in Reichs - Silbermünzen auf 1,884,099 Mark und zwar in 1 Marfkstücken 834,511 Mark und in Zwanzigpfennigstücken 1,049,588 Mark.

Án Reichs-Nickelmünzen und zwar in Zehn-Pfennigstüken waren bis zum 14. Dezember d. I. 194,278 Mark 20 Pf. ausgeprägt worden. In der Woche vom 14. bis 20. Dezember d. I. sind ferner in solchen Stücken geprägt: in Berlin 20,802 Mark 30 Pf., in Hannover 3719 Mark 70 Pf., in Frankfurt a. M. 9950 Mark 50 Pf., in München 7970 Mark 90 Pf., in Stutt- gart 12,538 Mark 50 Pf., und in Karlsruhe 15,000 Mcrfk, mithin Gesammt-Ausprägung in Reichs-Nickelmünzen 264,260 Mark 10 Pf.° s

An Reichs-Kupfermünzen waren bis zum 14. Dezember d. I. und zwar in-2 Pfennigstückcen 17,211 Mark 90 Pf. und in 1 Pfennigstücken 1844 Mark 30 Pf. ausgeprägt worden, In der Woche vom 14. bis 20. Dezember d. I. sind von 2 Pfennig- stücen ferner geprägt: in Berlin 1768 Mark 90 Pf. und in Hannover 2383 Mark 90 Pf., mithin eine Gesammt-Ausprägung in Reihs-Kupfermünzen von 23,209 Mark.

Der Finanz-Minister hat die Bezirksregierungen bei Zu- fendung der in der Beilage abgedruckten Instruktion über die Erhebung der 2c. Klassensteuer 2 noch auf folgende Punkte aufmerksam gemacht:

1) Hinsichtlih der Befugniß der Königlichen Regierung zur Stun- dung der Klassensteuer finden nah wie vor die Bestimmungen der durch die Allerhöchste Kabinets-Ordre vom 31. Dezember 1825 geneh- migten Geschäftsanweisung für die Regierungen von demselben Tage Anwendung. Dagegen treten wegen des Erlasses von Klassensteuer an deren Stelle die Vorschriften im §. 13 unter b. des Geseßes vom 95. Mai c., nah welchen decgleichen Erlasse bis zur Hälfte des Jahres- betrages von der Königlichen Regierung ferner nur dann bewilligt wer- den dürfen, wenn dieselben von der Gemeinde-Kommission behufs Er-

“Haltig des Steuerpflichtigen im leistungsfähigen Zustande vorge-

{lagen werden und der Steuerpflichtige nah der Veranlagung ducch die Cinschäßungs-Kommission von außergewöhnlichen Unglücksfällen be- troffen und dadurch in seinem Nahrungsstande zurückgesezt wird. Die bisher zu sotchen Erlafsen erforderlihe Genehmigung des Regie- rungs-Präsidenten iït nicht mehr nothwendig. Jn Betreff der Ver- rechnung derselben unter den wegen eingetretener Unglücksfälle un- beitreiblichen Resten verbleibt es bei den jeßt geltenden Bestimmungen. Klassensteuer-Ermäßigungen wegen eingetretener Veränderungen in den Einkommensverhältnissen dürfen während des Beranlagungsjahres nicht ferner bewilligt werden, sofern niht der Fall des §.-13 sub b, des Geseßes vom 25. Mai d. J. vorliegt. Das Reskript vom 8. Juni 18959 tritt außer Anwendung,

2) In dem am Schlusse des §. 11 der Instruktion bezeichneten Landestheilen wird durch die Bestimmungen des §. 1 ad Nr. 2 und 4 der Instruktion an den bezüglichen Vorschriften der Dienstanweisung für die Steuerempfänger vom 16. Dezember 1867 über Ablieferungen 2c. nichts geändert. Jun den übrigen Landestheilen ist nihts dagegen zu erinnern, daß da, wo die Gemeinde-Erheber_ bisher statt der Liefer- zettel Quittungsbücher bei Ablieferung der Steuern verwendet haben, es bei dieser Einrichtung auch ferner sein Bewenden behält.

3) Es ift nicht beabsichtigt, durch die Vorschrift im S. 1 unter 5 der Instruktion die bisherige Mitwirkurg der Gemeindevorstände bei Aufstellung der Ausfalllisten in den am Schlusse des §. 11 der Instruktion bezeichneten Landestheilen zu beseitigen, vielmehr soll es dabei auch ferner verbleiben. J ___4) Die in den §8. 12 bis 16 der Instruktion vorgesehenen Fristen für das Reklamations- und Rekurs-Verfahren sind strcng inne zu halten, und kann eine Verlängerung derselben keinenfalls gestattet werden, weil die durch das Verfahren entftehenden Ausfälle bis zum Dezember bekannt sein müssen, um im nächsten Jahre eingezogen zu werden. Da die Festseßung der Klassensteuerrollen " bereits Anfangs Dezember erfolgt sein p fo kann die Offenlegung derselben (ib. §. 13 unter a, des Geseßes und §. 16 der Instruktion vom 29, Mai cr.) shon im

DezemberLin der Weisekerfolgen, daß die Frist zur Offenlegung im Anfange des Monats Januar abläuft und mit diesem Zeitpunkt die Rklamationsfrist zu laufen beginnt. 2

5) Die Königliche Ober-Rechnungskammer hat zur Sprache ge- bracht, daß zu den Zu- und Abgangslisten und den Kreisnachweisungen von den Zu- und Abgängen vielfa nicht die vorgeschriebenen Formu- fare verwendet werden, und daß namentlich in den Kreisnahweisungen für das I. Semester die Spalten 8 bis 10 ganz fortgelassen und die Zu- und Abgänge nicht bis zum Schluß des I. Semesters, sondern vorschriftäwidrig bis zum Jahres\chluß berechnet worden find. Ferner ist von der Ober-Rechnungskammer geltend gemacht, daß in den Zu- und Abgangslisten vielfah eine unverhältnißmäßig große Zahl von Abgängen heimlich verzogener Personen vorkommen, woraus mit Recht gefolgert ist, daß bei Wahrung jolher Abgänge nicht überall mit der nöthigen Sorgfalt verfahren wird. Den Königlichen Regierungen wird daher eine eingehende Prüfung solcher Abgänge zur besonderen Pflicht gemacht, und wird denselben empfohlen, darauf zu halten, daß die oben bezeihnueten Mängel in Betreff der Zu- und Abgangélisten und der Kreisnahæeisungen für die Zukunft vermieden werden.

Nach den gemäß §. 14 der Instruktion vom 29. Mai v. I. bei dem Finanz-Ministerium eingegangenen Haupt-Nach- weisungen hat sih der Iahresbetrag der aus der Veranlagung der Klassensteuer für 1874 zu erzielenden Soll-Einnahme auf insgesammt 11,C76,516 Thaler herausgestellt. Eine Aus- gleihung des Uebershusses von 76,516 Thlr. über den nah

S. 6 dès Gesetzes vom s Peri 1 gg festgestellten Normalbetrag

der Klassensteuer findet in dem Jahre 1874 zufolge der a. a. O. dieserhalb gegebenen Bestimmungen nicht statt; die Haupt- und Kreisnachweisungen bedürfen daher niht der im 8. 18 der er- wähnten Instruktion vorgesehenen Berichtigung, vielmehr wird die Erhebung der Klassensteuer im Iähre 1874 durhweg nah den im §. 7 des Geseßes angegebenen Steuersäßen erfolgen.

Die Preußische Bank hat heute den Diskont auf 41/2 Prozent uud den Lombard-Zinsfuß für Waaren und Effekten auf 51/4 Prozent ermäßigt.

Das Königlich sächsishe Hauptsteueramt Riesa ist vom 1. dieses Monats ab in ein dem Hauptsteueramte Meißen unter- eordnetes Untersteueramt umgewandelt und demselben ein be- chränktes Niederlagsreht im Sinne von §. 105 des Vereins- zollgeseßes, sowie die Befugniß zu unbeschränkter Ausfertigung und Erledigung von Begleitsheinen, Uebergangs\cheinen und von Versandtscheinen über vereinsländishes Fleischwerk, zu Aus- fertigung und Erledigung von Begleitsheinen über vereinslän-

dishes Salz und zu Genehmigung von Aus- und Umladungen

der auf den. Eisenbahnen unter Wagenvershluß beförderten Güter (§. 65 des Vereins-Zollgeseßes) beigelegt worden.

Der General-Major und Commandeur der 1. Garde- Kavallerie-Brigade, von Krosigk, hat fih mit kurzem Urlaub nah Dessau begeben.

Der von Breslau am 3. d. M. um 4 Uhr 45 Minuten Nachmittags fahrplanmäßig ankommende Schnellzug der Nieder- \chlesisch-Märkischen Eisenbahn is in Folge Reifenbruchs des vorderen linken Laufrades, zwischen Siegersdorf und Bunzlau mit einer Verspätung von 2 Stunden und 1 Minute hier ein- getroffen. Der Zug mußte durch eine Güterzugmaschine wieder nach Bunzlau zurückgebracht werden und konnte erst von dort durch eine von Kohlfurt requirirte Personenzugmaschine die Weiterfahrt antreten. E

Die mit dem Courierzuge aus Breslau um 5 Uhr 15 Minuten Vormittags fällige Post is heute 2 Stunden 50 Minuten verspätet hier eingetroffen.

Bayern. München, 2. Ianuar. Der König verbrachte den gestrigen Neujahrstag auf dem Linderhof und wird daselbst bis zum hl. Dreikönigstag verweilen. Hierauf wird Se. Maje- stät wieder nah Hohenshwangau zurückehren.

Heute Vormittag 11 Uhr wurde unter dem Vorsiße des Prinzen Luitpold in der Königlichen Residenz eine Staat s- raths-Sizung abgehalten. “In derselben, welche einige Stun- den währte, gelangten u. A. auch mehrere dem Landtag vorzu- legende Geseßentwürfe aus dem Justiz-Ressort zur Berathung.

Das Regierungsblatt f. d. K. B. veröffentlicht eine Be- fanntmahung, den Schuldenstand der Gemeinden bes Königreihs am Schluß des Jahres 1872 betreffend. Nach der- selben betrug der Schuldenstand Ende 1872 32,364,186 Fl. gegen 29,680,497 Fl. Ende 1871. Im Jahre 1872 sind 1,259,263 Fl. auf SBinsenzahlung und 1,736,977 Fl. auf Abtra- gung von Kapitalien, zusammen 2,996,240 Fl,, verwendet wor- den, wogegen 4,420,666 Fl. neu hinzugetreten find.

Sachsen. Dresden, 3. Ianuar. Der König hat den Commandeur der 11. Infanterie-Division Nr. 24, General- Lieutenant Nehrhoff von Holderberg, zum Commandeur der I. Infanterie-Division Nr. 23 und den Commandeur der 2. Infanterie-Brigade Nr. 46, General-Major von Montbé, zum Commandeur der Il. Infanterie-Division Nr. 24 ernannt.

Die Zweite Kammer erledigte heute zunächst einen neuerdings vom Abg. Pr: Biedermanr. eingebrachten, auf die geschäftlihe Behandlung der Budgetberichte der 2. Deputation bezüglichen Antrag durh Schlußberathung, für welche vom Prä- fidenten Vice-Präsident Streit und Abg. Haberkorn zu Referenten ernannt worden waren. Der Antrag wurde in einer von Er- sterem amendicten Fassung angenommen, wonach die Verhandlung über \chriftlihe, auf das ordentlihe Budget bezügliche Berichte der 2. Deputation in der Regel erst dreimal 24 Stunden nah Verthei- lung der Berichte erfolgen und wodurch im Uebrigen eine recht- zeitigere Einbringung und gründlihere Behandlung von Anträgen erzielt werden soll, welche zu solhen Berichten aus der Kammer ine werden. Hierauf wurde der unter Pos. 2 des außer- ordentlichen Budgets nah Höhe von 400,000 Thlr. geforderte,

durh \pätcces Dekret auf 375,000 Thlr. ermäßigte Mehrbedarf

für den Neubau des Königlichen Hoftheaters, über welhen von Abth. B. der Finanz-Deputation durch Abg. Schmidt Bericht er- stattet worden ist, nah längerer Debatte gegen 6 Stimmen be- willigt. Ein Antrag des Abg. Krause und Genossen: das Hof- theater einer verantwortlichen Staatsbehörde zu unterstellen, ohne daß dadur an der verfassungsmäßigen Vereinbarung eines Bei- trags aus der Civilliste zur Unterhaltung desselben etwas geändert wird, bereits am ehevorigen Landtage gestellt und abgelehnt, wurde, nahdem Staats-Minister Frhr. v. Friesen ihn als unausführbar bekämpft und namentlich betont hatte, daß einem Minister ganz unmögli zugemuthet werden könne, die Verantwortung für die innere Leitung eines Theaters als Kunstinstitut zu übernehmen, während die fstaatlihe Aufficht über das Theatergebäude als Staatseigenthum selbstverständlih and in dem Dekrete von 1870

ausdrücklich gewahrt \ci, vom Abg. Dr. Biedermann, der ihn Namens des abwesenden Abg. Krause vertheidigt hatte, zurück- gezogen. Ein Antrag des Abg. Penzig, welcher die Verwendung der Regierung dafür in Anspruch nimmt, daß einmal in der Woche der Verkauf der Hoftheater-Billets zu ecmäßigten Preisen, besonders für Aufführung klassisher Stücke, erfolge, und daß den Schülern der obern Klassen der hiesigen höheren Bildungs- anstalten für den Besuch des Hoftheaters ähnlihe Vergünsti- gungen, wie den Offizieren, gewährt werden möchten, wurde an-

genommen.

Württemberg. Stuttgart, 2. Januar. Der König hat vermöge Höchster Entschließung vom 25. Dezember v. I. der Landgräfin Marie z'u Hessen-Philippsthal, gebornen Herzogin von Württemberg, den Olga-Orden verliehen.

Die Zweite Kammer hat heut in einer Abendfißung ihre Geschäfte wieder aufgenommen. Eingelaufen find: eine Nachexigenz von 350,000 fl. für die Erwerbung eines Hauses in Berlin für die württembergischen Bundesraths-Bevollmächtig- ten. Auch- die Reichstags-Abgeordneten Württembergs werden dort Gelasse für Zusammenkünfte und Arbeiten finden. Ferner ein Gesezentwurf, betreffend die Bewirthschaftung der Waldun- gen von Gemeinden, Stiftungen und anderen öffentlihen Kör- perschaften. Für den Ausbau, die Einrihtung und Mobiliar- auss\tattung der neuen Staats-Irrenanstalt in Schufssenried, die den neuesten Anforderungen der Wissenschafi gemäß eingerichtet werden wird, sind weitere 350,000 fl. exigirt worden, und wurden verwilligt : im Ganzen etwa 800,000 fl. Die Anftalt erhält auch ein eigenes Gaswerk und einen Haustelegraphen. Sodann wurde die Verfafsungsvorlage vollends zu Ende berathen, und zwar ward der Artikel 8, welcher an die Kommisfion zurückgegeben war, nah dem Regierungsentwurf angenommen. Hiernach kann nit blos eine Verhaftung eines Ständemitgliedes niht ohne Geneh- migung der betreffenden Kammer erfolgen, sondern auch keine Untersuchung gegen ein solches eingeleitet werden. Leßtere Be- stimmung ist neu. Endlih wurde die Bitte an die Regierung gerihtet um baldige Vorlegung eines Entwurfs über Zusammen- seßung des Landtags. Eine Bitte zu Gunsten des Einkammer- \ystems ward mit 37 gegen 32 Stimmen abgelehnt, und ein Antxag des Frhrn. v. Gültlingen über Verleihung des Enquête- Rechts an die Kammern an die Kommisfion gewiesen. Morgen wird die Berathung des Berggeseßes beginnen.

Sachsen-Coburg-Gotha. Gotha, 3. Januar. Am 12. d. M. tritt der Spezial-Landtag des Herzogthums Gotha im hiesigen Ständesaal zur Berathung und Beschluß- fassung über die betreffenden Regierungsvorlagen zusammen.

Lauenburg. Ratzeburg, 3. Januar. Die Ritter- und Landschaft hat in ihrer Sizung am 29. Dezember v. I, u. A. das Statut für die Gelehrtenshule zu Ratzeburg berathen. Dasselbe wurde angenommen, und ist die sechste sog. Rektor- Klasse, die bisher dem Patronate der Stadt unterstellt war, ganz an Ritter- und Landschaft übergegangn. Sodann folgte die Berathung und Feststellung des ständishen Finanzetats für 1874, Derselbe wurde mit einigen Abänderungen angenomnien. Ein Gesuch der Stadt Ratzeburg wegen Erbauung zweier Chausseen wurde an die Wegekommission verwiesen. Am 17. d. M. wird der Landtag wieder Sißung haben.

Desterreich - Ungarn. Wien, 4. Januar. Das Ab- geordnetenhaus wird am 21. d. M. eine Sigzung halten.

Lemberg, 8. Januar. Im Landtage interpellirten gestern* die ruthenischen Abgeordneten den Regierungsvertreter, welche Maßregeln die Regietung- zu treffen beabsihtige, um auf dem Lande dem Ueberhandnehmekn der Demoralisation entgegen- zutreten. Der -Regierungsvertreter beantwortete die Interpella- tion Lisiewicz', weshalb am Lemberger Josephs-Gymnasium die ruthenishe Sprache als obligates Lehrfah nicht eingeführt werde, in den Landtag zufriedenstellender Weise. Der Antrag auf Er- rihtung einer medizinishen Fakultät an der Lemberger Univer- sität wurde von Czerkawski in längerer Rede begründet und dem Unterrichtsaus\{hus}se zugewiesen, Sodann wurde die Re- gierungsvorlage wegen Ausscheidung der Kreise Stanislau, Tar- nopol und Zloczow von der Berggerichtsbarkeit des Czernowigter Landesgerichtes und deren Einbeziehung in die Jurisdiktion des Samborner Kreisgerichtes unverändert angenommen.

In der heutigen Sizung interpellirte Kowalski den Regie- rungsvertreter in Angelegenheit der Regelung der Parochial- leistung. Auf Antrag der Budgetkommission wurde folgende Resolution beschlossen: Der Landtag nimmt den vorgelegten Rechnungsabschluß des galizishen Indemnisgtionsfonds zur Kenntniß, vertagt aber die endgültige Erledigung dieser An- gelegenheit bis zur Uebergabe des Indemnisationsfonds in die Berwaltung der Landesvertretung. Anläßlich der ruthenischen Feiertage hat sich der Landtag vertagt.

Pesth, 2. Ianuar. Der Neujahrsempfang bei Hofe im Königlichen Schlosse war besonders glänzend. Die haupt- städtische Deputation unter Führung des Ober-Bürgermeisters wurde von dem General-Adjutanten Grafen Bellegarde und der Oberst-Hofmeisterin-Stellvertreterin Gräfin Majläth empfangen, welche die Glückwünsche für Ihre Majestäten entgegennahmen.

Agram, 3. Januar. Im Landtage interpellirte gestern Makanek den Banus, ob er wisse, daß bei den Anstellungen auf der Karlstadt-Fiumer Eisenbahnstree Landeskinder zurückgeseßt werden und den Beamten für den Fall der Nichterlernung der ungarishen Sprache die Dienstentlassung angedroht wird; ferner, ob der Banus in der nächsten Landtagssession Geseßz- entwürfe über Preßfreiheit, Vereins- und Versammlungsret, über eine neue Landtagswahlordnung und Landtagsorganisirung einbringen wolle. Der Gesezentwurf über die Sektionschefs- und Banusverantwortlichkeit wird in dritter Lesung, die Gesezent- würfe über die Ausführung der Richtergewalt und das Diszi- plinarverfahren gegen die Richter in der Generaldebatte und der erste Gesezentwurf auch in der Spezialdebatte angenommen.

In der heutigen Landtagssißung itterpellirte Lehpamer wegen der Ausscheidung: der Acrarialgebäude im Belovarer Komitate zu Gunsten der Civilverwaltung. Hierauf wurde der Gesezartikel über die Ausübung der richterlihen Gewalt in dritter, derjenige über die disziplinare Verantwortlichkeit, die Transferirung und Pen- sionirung der Richter, ferner über die Präsidentschaft der Sep- temviraltafel in zweiter Lesung angenommen.

Schweiz. Zürich, 3. Januar. Der „N. Z, Z.“/ wird aus der Bundesstadt geschrieben: Der neue französische Bot- chafter, Herr von Chaudordy, ist noch niht in Bern ange- fommen. Die französishe Gesandtschaft, welhe bisher keinen „ersten“ Sekretär gehabt hat, soll nunmehr einen solchen erhal- ten, und’ zwar in der Person des Herrn Laboulaye, Sohnes des |

Deputirten. Der zweite Sekretär, der bisher die Funktionen des ersten versah, nämlich Herr Graf de la Londe, wurde zu einem andern Posten berufen. Herr Laboulaye soll am 3. Januar in Bern eintreffen. Zwei oder drei Tage später wird auch Herr Graf von Chaudordy a?fommen.

Großbritannien und Jriand. London, 2. Januar. Lord Poltimore o die Shatmeistershaf\t des König- lihen Haushalts niedergelegt. Zu seinem Nachfolger if Lord Monson defignirt.

Der neuernannte Botschafter Frankreihs am hiefigen Hofe, Herzog de Brissac Rochefoucauld, if hier ange- fommen, um seine diplomatishen Funktionen anzutreten.

Frankreich. Paris, 3. Januar. Der Herzog von Aumale hat die Fortifikationen von Belfort besichtigt und dem obersten Kriegsrathe der Armee Bericht über den Zustand der- selben abgestattet.

Die konstitutionelle Kommission hofft bis Nitte Januar ihre Vorschläge redigirt zu haben.

Wie „Bien public“ versichert, is die Linke, der größte Theil der Rechten und die Gruppe der Berufung ans Volk ents{chlo}sen, den Gesezentwurf zurückzuweisen, der den Prinzen von Orleans den Rang französisher Offiziere verleiht.

Das Kriegsgericht von Versailles hat gestern sechs Todesurtheile gegen Kommunisten gefällt. Vier andere wurden zu je einem Jahre verurtheilt. E «14

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Spanien. Madrid, 3. Januar. (W. T. B.) In der gestrigen Sitzung dex Cortes, welche ersst um 4 Uhr Morgens geschlo}en wurde, unterlag das Ministerium Castelar mit 120 gegen 100 Stimmen. Castelar nahm in Folge dessen seine Gnt- laffung und Salmeron bestieg den Stuhl des Präsidenten, als ein Offizier mit einem Briefe des General-Kapitäns von Madrid, Pavia, erschien, in welchem die Auflösung der Cortes gefordert wurde. Salmeron und andere Mitglieder der Versammlung er- suchten darauf Castelar, die Regierungsgewalt wieder zu Üüber- nehmen, welches der leßtere indeß ablehnte. Alsdann beseßté eine Compagnie Civilgarden den Saal und veranlaßte die De- putirten, denselben zu verlassen. General Pavia befand \ih unterdeß mit seinem Stabe und mit Artillerie vor dem Cortes- palast. Die- Bildung des neuen Ministeriums wird erwartet. Wie man glaubt, wird dasselbe aus Konservativen und Radi- falen unter dem Vorsiße Serrano's zusammengesetzt sein. Man versichert, daß Carvajal und Maisonnave dem neuen Kabinet angehören werden,

Ein weiteres Telegramm vom 4. Januar, Morgens, meldet: Das neuë Ministerium unter dem Vorsiße des Mar- hall Serrano isst folgendermaßen zusammengeseßt: Sagasta Minister des Auswärtigen, Zavala Kriegs-Minister, Figuerola Justiz-Minister, Becerra Minister für Landwirthschaft, Ehhegaray Finanz-Minister, Garcia Ruiz Minister des Innern, Admiral Topete Marine-Minister.

Nachrichten aus Barcelona vom 2. d. M. zufolge waren sämmtliche Gensd'armerie-Detachements daselbst konzentrirt worden, weil man anläßlich der Eröffnung der Cortes Ruhe- stôörungen befürchtete. Die Druckerei des den Intransi- genten gehörigen Journals „der Catalonishe Staat“, welches geftern zu Únruhen aufgefordert hatte, ist Seiten: der Behörde mit Beschlag belegt worden.

Ftalien. Rom, 31. Dezember. Frankreih und Belgien haben hekanntlih einen Vertrag zum gegenseitigen Schu g des literarishen Eigenthums und Fabrikstempels geschlossen. Die französishe Regierung hat letzthin die italie- nische ersucht, demselben beizutreten oder wenigstens ihre Staats- angehörigen gegenseitig gerade so zu behandeln, wie es Belgien und Frankreich unter sih thun. Das auswärtige Amt hat, der „Italie“ zufolge, das Verlangen der französischen Regierung dem Ministerium für Hande, Gewerbe und Acerbau überwiesen, und sobald dieses sich dafür ausgesprochen hat, werden die beiden Regierungen ihre Erklärungen in dem oben angedeuteten Sinne austauschen.

Der Militärattaché bei der hiesigen französischen Gefandt- haft, Oberst de la Haye, ist plögzlih verstorben.

Türkei. Konstantinopel, 3. Januar. (W. T. B.) Der russische Botschafter, General Ignatieff, ift bereits heute mit seiner Gemahlin über Odessa nah St. Petersburg abgereist.

Numänien. Bukarest, 3. Januar. (W. T. B.) Die Kammer hat sich anläßlih des Weihnachtsfestes vom 4. bis 22. Januar vertagt.

Nußland und Polen. St. Petersburg, 3. Januar. Die Bestätigung des Statuts der allgemeinen Wehr- pfliht durch den Reichsrath is nach der „N. Z.“ in diesen Tagen erfolgt und soll zu Neujahr ein Manifest über die Ein- führung der Wehrpfliht nah dem neuen System erlassen werden,

4, Januar (W. T. B.) Das aimtlihe Blatt macht Mittheilung von der in fünf Distrikten des Gouvernements Ssamara ausgebrohenen Hungersnoth und veröffentlicht die Maßregeln, welche von der Regierung zur Linderung und Beseitigung derselben ergriffen worden sind.

Schweden und Norwegen. Stockholm, 31. Dezember. Die Königliche Familie feierte das Weihnachtsfest bei dem Könige und der Königin, Sowohl am ersten als auch am zweiten Weihnachtätage blieben dagegen die verschiedenen Mit- glieder der Hohen Familie an ihren bezüglihen Höfen. Am ersten Weihnachtstage war der König zur Frühpredigt in der Clara- firhe und zur Hochmesse in der Schloßkapelle.

Dänemark. Kopenhagen, 31. Dezember. Der General-Postdirektor, Graf D. S. Danneskjold - Samsöe verläßt heute, nahdem er 49 Jahre im Postsache gearbeitet und 31 Jahre seine jezige Stellung als General-Postdirektor bekleidet hat, diese Stellung. ;

Amerika. Washington, 3. Januar. (W. T. B.) Gegenüber anderweitigen Nachrihten über angeblihe Ansprüche Spaniens an die Vereinigten Staaten wegen des durch Schiss bruch zu Grunde gegangenen „Virginius,“ wird jezt von offizieller Seite erklärt, daß Spanien Schadloshaltung wegen des untergegangenen „Virginius* nicht gefordert habe, weil das über die Herausgabe des „Virginius“ feiner Zeit vollzogene Protokoll Entschädigung für entgangenes Interesse niht zulasse und die Entscheidung des Genfer Schiedsgerichts in der Alaba- mafrage indirekte Gntschädigungsansprüchhe überhaupt aus\chliefß,e,

Die „St. Thomas Times“ \chreibt über die Vorgänge auf San Domingo: 3

„Die nördlichen Provinzen haben \i{ch förmlich gegen den Präs- sidenten Baez aufgelehnt, obwohl er in ‘den Südprovinzen wiederge- wählt worden ist. An der Spitze dér Bewegung teht der angesehene General Gonzales. Es find bereits viele liberale Reformen cingeführ