1874 / 3 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 05 Jan 1874 18:00:01 GMT) scan diff

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B R A B T IA S E Dei ae E M: A rae Pdenaiezzat

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S rid Mo mde P B E R E

prägung von Reichsmünzen. 4) Zoll- und Steuerwesen: Kompetenz

worden, so unter anderen die Abschaffung der Fesscln, mit welchen politisde Verbrecher geknebelt zu werden pflegten. Die Ketten wurden den Gefangenen abgenommen, in Prozession unter Musikbegleitung durch die Stadt getragen und dann in die See geworfen. Preßfreiheit ist bewilligt worden, und ein englisches, sowie ein spanisches Wochenblatt werden demnächst in Puerta Plata erscheinen. Privatnachrichten zufolge, welche bis zum 2. Dezember reichen und aus sehr zuverlässigen Quellen stammen, find die Rebellen unter General Almonte am 26. November von Puerta Plata nah Santiago auf- gebrochen. Dieses nahmen sie nach nur s{chwachem Widerstande ein. Seitdem hat die Revolution bedeutende Fortschritte gemacht, und viele bochstebende Männer, wie der Vice-Präsident der Republik, General Caceros, haben dem General Gonzales, der das Haupt der Empörung ist, ihre Dienste angeboten. Oberst Baez, Sohn des verjagten Prä- sidenten, ist auf die Halbinsel geflohen und hat sih unter den Schuß der amerikanischen Flagge gestellt. Eine allgemeine Amnestie hat be- reits stittgefunden.“ | j

(A. A. C.) Die Differenz zwischen der peruanischen Regierung und dem Hause Dreyfus & Co., den finanziellen Agenten der Republik, is in freundshaftliher Weise beigelegt worden. Das Repräsentantenhaus hat es übernommen, den Amortisationsfonds sowie die im Januar fälligen Zinsen der peruanischen. auswärtigen Schuld zu zahlen. Der Präsident hat ein Dekret erlassen, das die Gewährung von Erlaubniß- \{heinen an Schiffe, die Guano verladen, gestattet. Der Finanz-Minister hat einen Vorschlag der Londoner Telegraph Maintenance Company, ein Kabel von Payta nah Panama binnen 18 Monaten, vom Tage der Unterzeichnung des Kontraktes an, legen zu wollen genehmigt. Eine andere Telegraphen-Gesellschaft hat bei der Regierung eine Kon- zession zur Legung eines Kabels zwischen Pisco und Cobija in Bolivia nahgesucht. Der Senat der Universität von Val- paraiso hat beshlossen, Frauen zu den Universitätsprüfungen zuzulassen. Man erwartet, die Regierung werde diesem Be- \chlu}se ihre Zustimmung geben. Panama erholt sich langsam von einem jüngsten Rebellionsausbruche. Der Präfident von Guatemala hat ein Dekret erlassen, welches zur Votirung verschiedener Summen zur Förderung des öffentlichen Unterrichts ermächtigt. In Uebereinstimmung mit dem Schutz- und Trugbündniß zwischen Salvador und Nicaragua hat Salvador Truppen abgesandt, um Nicaragua gegen die angeblich drohenden feindlichen Absichten auf Seiten Costa Rica's Schuÿ zu gewähren. Die Regierung von Salvador macht ener- gishe Anstrengungen, um die finanzielle Frage des Landes zu regeln. In Salvador isst Indigo bis auf 7 Realen ge- stiegen, und ein weiterer Aufschlag ist wahrscheinlih. Der General Nigra, Präsident des Staates Panama, hat sein Amt nieder- gelegt und sfich am 27. November auf dem Dampfer „Valdivia“ nah Buenaventura eingeschi}t.

Asfiez. Penang, 31. Dezember, (W. T. B.) Das zur Züchtigung des Radjah Pedir abgesandte niederländische Geschwader hat in dem Gebiete desselben Truppen gelandet, welche die von dem Radjah angelegten Befestungen angegriffen und dieselben genommen, die Dörfer zerstört und viele Gefan- gene gemacht haben. Das Geschwader if Ae hierher zurück- gekehrt und wird morgen nah Atchin abgehen. Der Gesammt- verluft der Niederländer beträgt 2 Todte und 9 Verwundete, darunter ein Offizier.

Der persische Gesandte in Paris stellt, wie die dortigen Abendblätter vom 3. Januar mittheilen, “die armenischen Blättern entnommene Nachricht in Abrede, daß Mirza Iusf\uf Khan vom Schah zum Tode verurtheilt worden sei.

Afrifa. Die neueste Cappost bringt weitere Nachrichten über den in Natal ausgebrochenen Kaffernaufstand. Dar- nach ist der Führer des Aufstandes, Ilaagalibalele, sammt seinen Zulus nah dem Drakersberg entwichen und eine aus EGingebore- nen und Freiwilligen zusammengeseßte Expedition hat fih zu ihrer Verfolgung aufgemaht. Es haben mehrere Scharmügel mit den Rebellen stattgefunden , in welchen Leßtere den Kürzeren zogen und empfindliche Verluste an Leuten und Vieh erlitten. Das Kriegs\hif} „Rattlesnake“ war mit zwei Compagnien des 86. Regiments in Natal angekommen, um die Unterwerfung der rebellischen Zulus zu beschleunigen.

Nr. 1 des „Centralblatts für das Deutsche Rei ch“, Hherauêgegeben im MReichskanzler-Amt (Berlin, Carl Heymanns Verlag), hat folgenden Inhalt: 1) Allgemeine Verwaltungs- sachen: Verweisungen von Ausländern aus dem Reichs- gebiete. 2) Finanzwesen: Nachweisung der Einnahmen an Zöllen und gemein\chaftlichen Stecuerr, sowie anderer Einnahmen im Deutschen Reiche für die Zeit vom 1. Januar bis zum Schlusse des Monatë November 1873. 3) Münzwesen: Uebersicht über die Aus-

des Hauptsteueramts Riesa; Verzeichniß der in Elsaß-Lothringen vor- handenen Aemter, welche zur Ausfertigung und Erledigung von Begleit- seinen über vereinsländisches Salz befugt sind; Uebersicht der in Elsaß-Lothringen zur Erhebung von Uebergangsabgaben, sowie zur Ausfertigung und Erledigung von Uebergangsscheinen ermächtigten Zoll- und Steuerstellen. 5) Marine und Schiffahrt : Mittheilung, betr. Seeschiffex-Prüfung in Elsfleth. 6) Postwesen: Bekannt- | machungen, betr.: Ermäßigung des luxemburgischen Gewichtäportos für Packetsendungen; Einrichtung einer Kaiserlichen Ober-Postdirektion in Bremen und anderweite Abgrenzung des Ober-Postdirektions-Bezirks Haunover; Abänderungen des Post - Reglements vom 30. November 1871. 7) Konsulatwesen: Exequatur-Ertheilung. 8) Personal- Veränderungen 2c.: Ernennung eines Vereins-Bevollmächtigten.

Französisches Theater im Saale des Königlichen Schauspielhauses.

Die zweite Vorstellung der französishen Schauspielergefell- \chaft des Mr. Luguet brachte am S iabind Las finan; Lustspiel der Mme. Emile de Girardin: „Lady Tartufe“ mit dem Debut der première des höheren weiblihen Rollenfachs, Mme. deSévery. Die Künstlerin führte sich durch Erscheinung und Spiel in der Rolle der Lady sehr vortheilhaft ein und erfüllte die in Folge der vorherigen Ankündigung ihres Auftretens höher gespannten Erwartungen durchaus. Der Charakter der Virginie de Blossac ist von der geistvollen Verfasserin mit \o zarter Sorgfalt und #\o genauer Kenntniß des weiblihen Charakters in den einzelnen Zügen ausge- arbeitet, wie es eben nur eine weiblihe Hand vermohte; um \so \chwieriger, aber auch dankbarer gestaltete fich dieselbe gegen- über fast allen übrigen, besonders den männlichen Rollen. Mme. de Sévery hatte zuerst mit einiger Befangenheit zu kämpfen, wie denn au die Heuchelei dur die Künstlerin niht ganz so zum Ausdruck kam, um die Täuschung ihrer Umgebung wahrscheinlih

: Statistische Nachrichten. München, 3. Januar. Die Gesammtzahl der Erkrankungen an der Cholera seit dem Beginne der Epidemie im Sommer 1873 bis zum 30, Dezember betrug 2007, die dec Gestorbenen 928 Per- sonen. Vom 1, bis 2. Abends find 17 Erkrankungen und 5 Todes- fälle, vom 2, bis 3. Abends 23 Erkrankungen und 5 Todecéfälle vor- gekommen. London, 2. Januar. Während des abgelaufenen Jahies wur- den, dem „Publishers Circular“ zufolge, in Großbritannien 4749 neue Bücher und neue Auflagen publizirt (exkl. bloßer Wiederabdrüde, billigerer Ausgaben und aus dem Auslande im- portirter Bücher). Von dieser Zahl kommt beinahe ein Vier- tel auf die beiden leßten Monate, nämlich 425 auf Novem- ber und 601 auf Dezember. Außerdem wurden während des Jahres 242 Originalwerke aus Amerika importirt, macht also zusammen 4991 neue Weike für den englishen Buchhandel. Bon dieser Summe kamen 770 auf theologishe Werke, 413 auf phi- lologishe und pädagogische, 257 auf Jugendschriften, 831 auf Ro- mane, 142 auf juristishe Werke, 588 auf Kunst und deren Geschichte, 159 auf Handel und Staats-Oekonomie, 283 auf Reisebeschreibungen und geographische Forshungen, 428 auf Geschichte und Biographie, 329 auf Poesie und Drama, 243 auf Jahrbücher und fährlich er- scheinende Zeitschriften, 179 auf Medizin und Chirurgie, 199 auf {ön wissenschaftliche Werke und Abhandlungen, und 170 sind Werke ver- E Für lib L '

_— Nach dem kürzlih herausgegebenen Buche von Friedrich Matthäi „die Industrie Rußlands in ibrer bisherigen Ero Ens is ibren gegenwärtigen Zuftande (Leipzig, Verlag von Herm. Fries)“ umfaßte die gewerk- und fabrikmäßig betriebene Industrie Ruß- lands im Jahre 1870 26,643 verschiede'e Etabliffements, welche zu- jammen ctwas über 500,000 Arbeiter beschäftigten. Die industrielle Gesammtproduktion allex Anstalten mit Einschluß des Werthes der Rohstoffe wird auf 722,845,000 Rubel geschäßt, dabei aber bemerkt, daß diese Zahl den gegenwärtigen Verhältnissen nicht mehr entsprechen und zu niedrig gegriffen fein dürfte. Unier den wichtigeren Industrie- zweigen find namentlih hervorzuheben: Branntweinbrennereien (4992), Prod.-Werth 300,000,000 R., Baumwollenspinnereien (67 mit 43,778 Arb.), Prod.-Werth 93,322,170 N., Tuchfabriken (699 mit 77,548 Arb.), Prod.-Werth 35,945,477 R., Mahlmühlen (2176 mit 7707 Arb.)' Prod.-Werth 39,755,347 R., Baumwollwebereien (1660 mit 65,558 Arb.), Prod.-Werth 34,892,106 R., Zißfabriken (152 mit 23,018 Arb.), Prod.-Werth 28,561,859 R, Rübenzuerfabriken (365), Prod.-Werth 27,500,000 N, Zuerraffinerien (48 mit 10,787 Arb.), Prod.-Werth 27,284,800 R., Gerbereien (2732 mit 13,894 Arb.), Prod.-Werth 18,563,900 R., Maschinenfabriken (167 mit 19,209 Arb.), Prod.- Werth 15,077,813 R., Tabaksfabriken (343), Prod.-Werth 13,173,000 R., Wollwebereien (686 mit 18,719 Arb.), Prod.-Werth 13,164,752 N. Talgschmelzereien (797 mit 6992 Arb.), Prod -Werth 12,967,600 R, Brauereien und Methfabriken (2112), Prod.-Werth 9,000,000 R, Siearinfabriken (16 mit 2137 Arb.), Prod.-Werth 7,337,600 R, Leinwandwebercien (94 mit 19,100 Arb.), Pcrod.-Werth 5,925,697 N, Pap:erfabrifeu (158 mit 9527 Arb.), Prod.-Werth 5,747,660 R. Talgtlichtziehereien (670 mit 2105 Arb.), Prod.-Werth 4,892,100 R, Flachsfpinnereien (14 mit 8601 Arb.), Prod.-Werth 4,817,700 R. Särbereien und Bleichereien (359 mit 5675 Atb.), Prod.-Werth 4,452,800 R., chemische und Farbewaaren-Fabriken (102 mit 2526 Arb.), Prod.-Werth 4,178,000 N., Glas- und Krystallfabriken (222-mit 10,748 Arb.), Prod.-Werth-3,798,100 R., Seidenwebcreien (180 mit 4967 Arb.), Prod.-Werth 3,728,100 R., Taufabriken und Seilereien (142 mit 3219 Arb.), Prod.-Werth 3,261,600 R.

Die Haupkfiße der russischen Großindustrie sind die Gouverne- ments St. Petersburg und Moskau. Im ersteren find vorzugsweise vertreten: die Baumwollenindustrie, die Eisenindustrie, Zuckerraffincrie, Tabaksfabrikation. Für den Export arbeiten hier hauptsächlich die Leder, Seifen-, Tau- und Segeltuchfabriken; außerdem erfreuen sich eines ziemli regen Betriebes die Liqueurfabrikation, die Bierbrauerei, Färberei und Bleicherei, Wachstuch- und Zißfabrikation, Seidenstof- weber°-i, Bronzefabrikation, Wagenbauereci, Pianofortefabrikation. Die Hauptzweige der im Gouvernement Moskau vorzugsweise vertretenen Industrie fiad: Baumwollenspinnerei, W berei und Zißfabrikation, Tuch- und Wollenweberei, Seidenwebexei, Zeugdruckerei und Färberei, Leder- und Seifenfabrikatiou, fowie “die Fabrikation von chemischen Produkten, von Gold- und Silberwaaren u. st. w. Von den übrigen Gouvernements sind in industrieller Beziehung noch von einiger Be- deutung: Wladimir (Baumwollenindustrie, Lederfabrikation, Druterei, Färberei, Leineweberei, Glas- und Krystallfabrikation), fernec Twer, Perm, Kostroma, Livland und Jaroslaw. ;

Kunst, Wissenschaft und Literatur

Berlin. Von der politisch-literarishen Wochenschrift , Deuts her Reichsspiegel“, herausgegeben von dem Pseudonym Greger Samarow (Verlag von Otto Janke hierselbst), auf deren Er- scheinen in leßter Zeit mehrfach aufmerksam gemacht werden, ift dieser Tage die erste Nummer erschienen. Dieselbe enthält mehrere Auf- säße zur Charakteristik der politischen, firchlihen und volfswirths\chaft- lichen Lage der Gegenwart, sowie belleiristishe und literarische Beiträge.

Karlsruhe, 2. Januar. Die Uebersicht der im Großher- oglihen Hoftheater zu Karlsruße sowie im Theater in Bg- en im verslofsenen Jahr gegebenen Vorstellungen läßt ersehen, daß das Theatcrjahr 17 Novitäten gebracht hat, und zwar 5 Schauspiele, 9 Lustspiele und Possen, 1 Oper (Dinorah) und 2 Ballet-Arrange- ments. Neu einstudirt wurden 3 Schauspiele, 3 Lustspiele und Possen und 8 Opern. Eine sechs-, bezw. fünfmalige Aufführung, als die höchsten Zahlen, die vorkamen, wurde nur P. Lindau's „Maria und Magdalena“ und den „Hugenotten“ zu Theil; viermal gin- gen über die Bühne die Opern „Margarethe“, „Waffenschmied“ und „Tell“, ferner von Benedix „Ein Lustspiel“ und „Eigensinn*, H. Golls „Vreueli“, H. Müllers „Adelaide“ und die Zauberposse „Ga- loschen des Glücks.“ In Karlsruhe wurden 162 Vorstellungen gegeben, darunler 18 außer Abonnement. Es fallen davon 43 auf die ernste Gattung des Schauspiels, 41 auf die heitere, 41 auf die große Oper, 37 auf die heitere musikalishe Gattung. In dea 18 Vorstellungen außer Abonnement sind begriffen: 2 Vorstellungen für den Pensionsfonds, 1 Vor-

\huldigender, wenn auch ungemein geschickter Weise am Schlusse eine Rechtfertigung versucht wird, verhältnißmäßig sehr “rid é der Marschall d'Estigny, ein alter Diplomat, wird zum Tropf, aus dem Mr. Lacombe kaum eine imponirendere Figur machen konnte, als er förperlih darzustellen vermochte. Der Rolle des Hektor de Renneville war indessen Mr. Hil- lairet keineswegs gewachsen, was besonders in seiner Scene des 9. Akts und in der entscheidenden der ganzen comédie, der 6. des lehten Akts hervortrat, wo er der Lady, dieihn liebt und in ihrer Leiden- schaft zur Märtyrin wird, nicht bedeutend genug gegenüber stand. Die dritte Gestält ist endlich der Baron des Tourbières, ein „vaurien“, wie er sih selbft nennt, der durch die Bezahlung seiner Spiel- \chulden der Lady verpflichtet wurde - und fie \{ließlich verräth, nachdem er durch Rüerstattung derselben fi losgekauft. Mr. Gauthier, der in Sardou's „vieux garçons“ mehr nur repräsen- tirt hatte, {uf daraus einen vortrefflichen Bonvivant, der \ich vielen Beifalls erfreute. Von den „Damen war Mlle. Dany als Jeanne noch bedeutender, als in der ersten Vor- stellung, wo ihr Spiel durh Schüchternheit beeinträch-

zu machen; indessen steigerte sih die Bedeutung ihrer Leistung gegen das Ende und gipfelte in den Scenen des leßten Akts in welchem die Abenteurerin in ihr entlarvt wird. Unterstügt wird Mme. de Sévery auch durh ein wohlklingendes Organ, das fie im dramatischem Ausdruck angemessen zu \chattiren weiß. Die männlihen Charaktere des Stücks treten, wie \chon bemerkt, der Lady gegenüber, für die sogar in nicht zu ent-

tigt worden „war, namentlich in der Scene mit Hektor und der Gräfin im 4. Aft. Die leßtere Parthie war

stellung zum Vortheil der Hiesigen Armen, 1 Vorstellung für die Lokaikasse der deutschen Bühnen-Genossenschaft. Ferner fanden statt: 1 Konzert für den Orchester-Unterstüßungsfonds, 2 Konzerte für den Bayreuther Wagner-Verein. Jn Baden wurden 51 Vorstellungen, LEEnter 21 Opern- und 30 Schau- und Lustspiel-Vorstellungen ge- geben. :

Neapel, 3. Januar. (W. T. B.) Aus dem Innern des Vesuv läßt sich ein dumpfes Grollen vernehmen und Professor Palmieri meldet aus seinem dortigen Observatorium, daß er einen heftigen Ausbruch als nahe bevorstehend betrachte.

j Landwirthschaft.

, München, 3. Januar. Das Staats-Ministerium des Innern bringt zur öffentlichen Kenntniß, daß die Rinderpest in sämmt- lichen von ihr ergriffenen Orten Niecderbayerns amtlich als er- loschen erflärt und sonach Niederbayern wieder vollständig seuchen-

frei ist. j Verkehrs-Anstalten.

\ Berlin, 5. Januar. Auf der Indo-Europäischen Tele- graphenlinie wurden im Monat Dezember 1873 an gebühren- pflichtigen Depeschen befördert: a. aus London, dem übrigen Eng- land und Amerika nach Persien und Indien 1311 Stück, b. aus Per- sien und Indien nach London, dem übrigen England und Amerika 1111 Stüdck, c. vom europäischen Kontinent exklusive Rußland S Ct A n e aus Persien und Indien nach em europät]hen Kontinent exklufive Ruß —— Stü Summa 2072 Sue xÉlufive Rußland 113 Stü.

(Nat. Z). Vor 25 Jaßren wurde am 29. Dezember die erste Bahnstree des Bergish-Märkischen EltenbaßnUnbar- nehmens von Elberfeld nach Do1tmund dem Güterverkehr eröffnet, nahdem vorher {hon seit dem 9. Oktober 1847 die Strecke von Elberfeld bis Schwelm für den Personenverkehr in Betrieb gefeßt war. Die Entwickelung des Unternchmens während der ersten 25 Jahre seines Bestehens ergiebt sich aus. folgenden Zahlen: Im «sten Betriebsjahre 1849 betrug die Länge der eingeleisig ausgebauten Bahn 7,73 Meilen, während sich jeßt im vollen Betriebe befinden 143,58 Meilen, wovon 64,2 Meilen zweigeleisig sind; 14 Stationen waren damals vorhanden, jeßt 176; die Zahl der Lokomotiven betrug 16 gegen 544, der Personenwagen 24 gegen 487, und der Gepäck- und Güterwagen 308 g egen 15,499 Ende des Jahres 1872. Das Anlage- kapital, welches Ende 1848 mit 4,800,000 Tétlr. konzessionirt war, ist gewachsen auf 192,593,500 Thlr., welche zur Zeit für die Ausführung von rot. 223 Meilen konzeffionirt sind. Während im Jahre 1849553,027 Per- sonen und 2,023,728 Centner Güter befördert wurden, gelangten im E n R 12,428,910 Personen und 262,704,805

1tner Güter, welhe Transportmassen sich für ( J noch Sr s a S8 L E

Lriest, 3. Jaruar. (W. T. B.) Der Lloyddampfer „Hun- garia“ ist heute Nachmittag 3} Uhr mit der E ndisebitehden Ueberlandpost aus Alexandrien hier eingetroffen.

Rom, 31. Dezember. Der Ingenieur Danise veröffentliht in neapolitanischen Zeitungen, daß der Minister der öffentlichen Arbeiten sein Eisenbahnprojekt Rom-Gaëta-Neape?l, welches die Reise von Rom na Neapel bedeutend abkürzen würde, genehmigt hat. : O ork, & A E B.) Der Dampfer „C im-

V der Hamburg - Amerikanischen Gesellf i Abend 8 Uhr hier eingetroffen. A S E E

Aus dem Wolff’\hen Telegraphen-Buregu.

London, 5. Januar, Mittags. Zu dem protestantischen Meeting, welches am 27. d. M, in St. Iames all fattfité, soll, um den englischen Sympathien für Deutschland in seinem Kampfe gegen die Ultramontanen Ausdruck zu geben, sind fo zahlreiche Gesuche um Einlaßkarten zugegangen, daß das Komite beschlossen hat, am Abend desselben Tages ein zweites Meeting

abzuhalten, dessen Vorsiß einem konservativen Staatsmanne an- geboten werden soll.

4

: Königliche Schauspiele.

__ Dienstag, 6. Januar. Opernhaus. (5, Vorstellung ) Die weiße Dame. Oper in 3 Abtheilungen, nah dem Französischen e P O en fan: De Anna: Frl. Lehmann.

enny: Frl. Haupt. Gaweston: Hr. Fricke. Brown: Hr. Anfang 7 Uhr- Mittel-Preise. : E t l E G O (5. Wotan s Torquato Tasso. Schau- piel in uszugen von Wolfgang von Goethe.

T Uhr; a eet e aen

Dienstag, 6. Januar. Im Saal-Theater des Königliche Schauspielhauses. Vierte Vorstellung der französischen Stau: spieler-Gesellschaft. Deuxième représentation de : Lady Tartuffe.

1 e z . Comédie en 5 actes, en prose, par Mme. Emile de Girardin.

Mittwoch. 7. Januar. Opernhaus. (6. Vorstellung.) Der Freishüg. Oper in 3 Abtheilungen von ind Must von C. M. von Weber. Agathe: Fr. Mallinger. Aennchen: Frl. Haupt. Pee Hr. Diener. Caspar: Hr. Fricke. Anfang 7 Uhr. Mittel- eise.

Schauspielhaus. (6. Vorstellung.) Die Neujahrsnacht Schauspiel in 1 Akt von Benedix. Hierauf: Ein Afrita ete Plauderei in 1 Akt von Emile Najac, deutsch von A. Winter. Zum Schluß: Die Hozeitsreise. Lustspiel in 2 Akten von R. Benedix. Anfang 7 Uhr. Mittel-Preise.

_ Donnerstag, 8. Januar. Im Saal-Theater des König- lihen Schauspielhauses. Fünfte Vorstellung der französischen Schauspieler - Gesellshaft. Triosième représentation de: Les vieux Garçons. Comédie en cinq actes, en prosé, par Mr. Vic- torien Sardou. ,

D d e A S L a

ie historishe Gesellshaft hielt ihre leßte Fahresfi

1. Dezember y. J. Herr Merkel spra über e La Prblitatign welche weniger nach ihrem inneren Werthe interessant ift, als wegen ihres Ursprunges. Croatishe Gelehrten veröffentlichen, in dem Be- streben, die Vergangenheit ihrer „Nation“ in das rechte Licht zu seßen in einem stattlichen Bande (gedruckt zu Zagreb, d. i. Agram) die Aktenstücke der ungarisch - croatischen Verschwörung vom Jahre 1664. Das Unternehmen der Bershwörer bezweckte bekanntlih, durchß An- lehnung an die Pforte die Selbständigkeit der ungarischen Verfassung oder eigentlih der ungarischen Magnaten zu erhalten. Außer dem Ungarn Nádasdy und dem steirischen Grafen Tattenbach betheiligten sich namentlich Peter Zriny, Ban von Groatfen, und der dort rei begüterte Marquis Frangipani. Der Plan wurde verrathen, die Rädelsführer hingerichtet, ihre Güter eingezogen; das Land Ungarn hatte dann für den Verrath der Magnaten zu büßen, Alle diese Bor- gänge sind genügend bekannt, neuerdings ret lichtvoll dargestellt in Adam Wolfs «Prt Lobkowih' ; eine Bereicherung der Wissenschaft würde die neue Publikation nur sein, wenn fie vollständig wäre; fie i S aal L iche erle Dokumente, welche sich auf Zriny und

ür diese st ar die Beri i i

G Racló bena ( O sind sogar die Berichte im Archive von Die nächste Sitzung findet den 12. Januar statt.

Mme. Demarquis nach Kräften bemüht würdig auszufüllen, Das auch am zweiten Äbend ret zahlreihe Publikum ehrte die Darsteller wiederholt durch Beifall.

/ Redaktion und Rendantur: Scchwieger. Berlin: Verlag der Expedition (Kessel). Druck: W. Elsner.

Zwei Beilagen

(eins{ließlich der Börsen-Beilage.)

Beilage zuni Deutschen Reichs-Anzeiger und Köni

S.

Montag, den 5. Januar

Ei

g glich Preußischen Staats-Anzeiger.

1874.

Königreich Preufen.

Instruktion über die Erhebung der durch die Gesche vom 1. Mai 1851 und vom 25. Mai 1873 angeordneten Klassensteuer, sowie über die Behandlung der diese Steuer betreffenden Ab- und Zugänge, Reklama- tionen und Rekutse. Vom 12. Dezember 1873.

8. 1. (T. Erhebung der Klassensteuer.) Jn Betreff der örtlichen Erhebung und der exekutivishen Beitreibung der auf den Geseßen vom E Mai 1851 (Ges. Samml. S. 193) und vom 25. Mai 1873 (Ges. Samml. S. 213} beruhenden Klassensteuer bleibt bis auf weitere An- ordnung das bestehende Verfahren im Allgemeiner. maßgebend. Bei demselben find insbesondere folgende Bestimmungen zu beachten :

1) Die Steuerpflichtigen, welche es unterlassen, in den ersten acht Tagen jedes Monats oder bei zwei- oder dreimonatlichen Hebungen in den ersten aht“ Tagen des Hebemonats oder bei feststehenden Hebeterminen in diesen Terminen, insofern diejelben später als in den ersten acht Tagen des Hebemonats anstehen, ihren Beitrag zu entrichten, werden von dem Steuerempfänger aufgefordert, die Zahlung binnen drei Tagen zu leisten. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist wird mit der exckutivischen Beitreibung verfahren (§. 13 b. und e. des Gesetzes). 4 /

2) Spätestens fünf Tage vor dem Ablauf jedes Monats muß die eingehobene Steuer nebst der Nahweisung der etwa unvermeid- lichen Ausfälle und der Reste an die zum weiteren Empfange be- stimmte Kasse abgeliefert sein. Die Feststellung bestimmter Zahlungs- tage für die verschiedenen Steuerempfänger innerhalb dieser Frist ist hierdurch nicht ausgeschlossen (S. 13d. des Geseßes).

3) Der Steuerempfänger ist für diejenigen Steuern selbst verant- wortlich, bei denen er den wirklichen Ausfall oder die fruchtlos ver- hängte Exekution nicht “sofort nachweisen kann und muß sol&e vor- ichußweise zur Kasse entrichten (§. 13e. des Gesetzes).

4) Die monatlich erhobene Steuer wird auf den Grund cines doppelten Lieferzettels, in welchem die Hebegebühren sogleich zu be- renen sid, an die vorg-feßte Kasse abgeführt. Diese darf keine Zah- lung ohne Lieferzettel annehmen. Einen quittirten Lieferzettel erhält der Steuerempfänger zurück. Bei Abfüh:ung von Resten aus Bor- jahren wird cin besonderer Lieferzettel angefertigt.

5) Am Schlusse eines jeden Hälbjahres übersendet der Gemeinde- Vorstand (in den am Schlusse des §. 11 bezeichneten Landestheilen der Steuerempfänger) dem Landrathe (Kreishauptmann) in doppelter Ausfertigung ein von den erforderlichen Unterlagen begleitetes, nah dem anliegenden Muster A. aufgestelltes Verzeichniß) der ungeachtet der an- gewendeten Zwangsmaßregeln rückständig gebliebenen Steuerbeträge. In die Ausfalllisten für das erste Semester sind nur solche Beträge auf- zunchmen, deren völlige Uneinziehbarkeit bereits mit Bestimmtheit fest- gestellt ist, niht aber solche, deren Einzahlung im zweiten Semester erwartet werden darf. y

Die in die Ausfalllisten aufgenommenen Rückstände sind, wenn es sich um Personen handelt, welche zu einer höheren als der vierten Stufe einge|chäßt sind, in der Bemerkungs;po1te kurz zu erläutern.

Die Auffühcung der Restanten in den Nestverzeichnissen geschieht in derselben Ordnung, wie selbige in der Klassensteuerrolle und der Zugangsliste, bezichungs8weise im Kontobuche auf. einander folgen.

6) Der Landrath (Kreishauyÿtmann) hat die ordnungsmäßige Er- hebung der Klassensteuer und die Geschäftéführung der Steuerempfän- ger und Gemeindevorstände forgfältig zu überwachen, insbefondere in aller Weise dahin zu wirken, daß die Skteucrpflichtigen an pünktliche Entrichtung der Steuer in den Zahlungsterminen gewöhnt und dadur Zwangsmaßregeln vermieden werden. Denjenigen Gemeinden, in welchen ohne Zwangsmaßregeln die Steuer nicht einzuziehen ist, welche in- dessen zur erfolgreichen Durchführung dieser Maßregeln nicht die Mittel besißen, ist die erforderliche Hülfe zu gewähren und das Ver- fahren der Gxekutoren alsdann strenge zu kontrolirea.

7) Gegen Steuerempfänger, welche den Vorschriften zu 2, 3 und 4 (§. 13d. und e. des Geseßes) niht nachkommen, ift ohne Verzug einzuschreiten. ; :

8) Die halbjährlichen Ausfalllisten sind Seitens des Landraths (Kreishauptmanns) einer sorgfältigen Prüfung, besonders dahin zu unterwerfen: N

ob die rückständigen Steuerbeträge jederzeit in den Zaxhlungsterminen

eingefordert, die Zwangsmaßregeln gehörig durchgeführt, sonstige

Mittel, die Steuer beizutreiben (Beschlagnahnie von Arbeits- und

Gesindelohn und dergl.), erfolglos angewendet und ob etwa Steuer-

beträge doppelt als Ausfälle liquidirt find. Daß diese Prüfung

erfolgt ist, hat der Landrath (Kreishauptmann) unter der Haupt- nachweisung zu bescheinigen. (

Gewährt diese Prüfung nicht die Ueberzeugung von einem überall vor|chuiftsmäßigen Verfahren, so ist dieserhalb unter Ab- seßung der Posten, gegen welche sih etwas zu erinnern findet, der Ausweis des Gemeindevorstandes und Steuerempfängers zu er- fordern, nah Umständen eine örtlihe Untersuchung zu veranlassen.

Die revidirten Ausfalllisten hat der Landrath (Kreishauptmann) in einem Exemplare mit den Belägen und einer Hauptnachweisung derselben für den ganzen Kreis der Regierung (in der Provinz Han- nover der Finanz-Direktion) unfehlbar im Anfange des Monats August des laufenden, beziehungsweise im Anfange des Monats Januar des folgenden Jahres zu überreichen.

8. 2, (11. Behandlung der Zu- und Abgänge.) Der Gemeinde- vorstand führt eine genaue Kontrole der im Laufe des Jahres zu- und abgehenden klässensteuerpflichtigen Personen und seßt den Steuerempfän- ger von jedem Zu- und Abgange sogleich in Kenntniß, Der Steuer- empfänger hat danach in seiner Hebeliste vorläufig das Erforderliche zu bemerken. Von den ihm cher bekannt werdenden Zu- und Ab- gängen I i ae Personen muß er unverweilt dem Ge- meindevorstande Nachricht geben. Für Ausfälle, welche dadurch ent- Fiehen, daß dem Steuerempfänger die Zugänge überhaupt nicht oder nid A mitgetheilt werden, ist der Gemeindevorstand verant- Wort),

78.3, (1. Zugänge.) Zugänge im Laufe des Jahres entstehen :

1) durch Austreten einzelner dadurch steuerpflihtig wer- dender Mitglieder aus besteuerten Haushaltungen, und zwar: a, in Folge der Auflösung einer Haushaltung; b, durch Bildung cines eigenen gr oder Erwerbes (§. 8b. de Geicegs c. dur Uebernahme eines Dienstes u. st. w. (§. 8 c.

es GeseBes;

2) durch Vollendung des 16. Jahres von Personen, welche zur ersten Stufe gehören (§. 5 b, des Gesetzes);

3) durch Anzug aus anderen Gemeinden, und zwar: a. gus einem mahl- und s{chlachtsteuerpflichtigen Orte (§. 2a. §. 11 des Ge- seßes), was nur noch im Jahre 1874 vorkommen kann; b, ‘aus einem Élassensteuerpflichtigen Orte (§. 11 des Gesetzes);

4) Ti Ausscheiden aus dem Militärdienste (§. 5 c. und d. des eteßes)z

2 durch Aufhören der Mobilmachung oder des Kriegszustandes (§. de. des GesePes); ( /

6) durch Einwandern beziehungsweise Anzug aus dem Auslande, sowie durch längeren- als E Aufenthalt von Ausländern im

Snlande und durch deren Aufenthalt des Erwerbes wegen im Jülande (§8. 5f. des Geseßes).

Die T der ‘nah Vorstehendem in Zugang kommenden Personen sind zur Rechtfertigung der Zugangsstellung in der §8. 9 un-

Insbesondere ist anzugeben: Í : in den vorstehend zu 1 a. b. und e. bezeichneten Fällen der Tag, feit welchem die Veränderung stattgefunden hat, sowie die Nummer des besteuerten Haushalts, aus welchem der Neubesteuerte heraus- getreten ist; j

in den Fällen zu 2 das Datum der Geburt und die Steuernummer, unter welcher die steuerpflihtig gewordene Person in der Ver- anlagungsrolle bereits verzeichnet ift;

in den Fällen zu 3a. der Tag des Eintreffens am neuen Wohnorte, unter Beifügung des vorgeschriebenen Abzugsattestes und Angabe des früheren Wohnorts; : i

in den Fällen zu 3b. wird vorstehend mit gleichzeitiger Angabe des Monats, bis zu welchem (einshließlich) und des monatlichen Be- trages, mit welchem der Zugezogene nah Maßgabe des beizufügenden Abzugsattestes die Steuer an seinem früheren Wohnorte entrichtet hat. Dieser Steuerbetrag wird in dem neuen Wohnorte forterhoben; in den Fällen zu 4 und 5 der Tag des Ausscheidens aus dem Militär- dienste, beziehungsweise des Aufhörens der Mobilmachung oder des Kriegszustandes ;

in den Fällen zu 6 der Tag der Ankunft im Inlande unter Angabe des leßten Aufenthaltsorts, in den betreffenden Fällen auch die Art des Erwerbcs.

8. 4. Außer in den im §. 3 bezeichneten Fällen können Steuer- zugänge stattfinden in Folge von Hinterziehung der Klassen- steucr (§8. 12 des Gesetzes), sowie von Uebergehung einzelner Steuerpslihtigen bei der Veranlagung (§. 14e, des Gesehes und §8. 5 und 6 des Geselzes wegen der Verjährungsfristen bei öffent- lihen Abgaben vom 18. Juni 1840 Ges.-Samml. S. 140); auch in Folge Verweisung solcher Personen, welche früher als einkommeunfteuer- pflichtig behandelt - worden sind, zur Klassensteuer. Dergleichen Zu- gänge find unter Anschluß der darüber sprechenden Verfügungen oder Beweise und unter kurzer Angabe : der Ursachen in die Listen des be- treffenden Orts zuerst einzutragen. :

8. 5. (2. Abgänge.) Klassensteuer - Abgänge oder Verminderun- gen veranlagter resp. berihtigter Steucrsäße entstehen:

1) durch das Ableben cines Einzelnsteuernden oder des Vorstan- des einer besteuerten Haushaltung ; :

2) durch den Uebertritt einer besteuerten Person in einen bereits besteuerten L (S. 8a. und b. des Gejeßes) ;

3) durch Verheirathnng (§. 8b. des Gejeßes);

4) durch Umzug in einen mahl- und shlachtsteuerpflichtigen Ort (88. 2 und 11 des Gesetzes), was nur noch im Jahre 1874 vorkommen kann ;

5) durch Umzug in einen klassensteuerpflihtigen Ort; : 6) durch Eintritt in den Militärdienst (S. 5c. und d. des Gesetzes); E

7) durch Mobilmachung oder Eintritt des Kriegszustandes (F. de. des Gescbzes) ; E 8) durch Auswanderung und durch Verlegung des Wohusilzes in das Ausland; : j

9) durch heimliches Verziehen, ohne daß der genommene Aufent- halt später ermittelt wird; 0 j :

10) durch Ermäßigung der Steuer oder völlige Befreiung im vorgeschriebenen Reklamations- oder Rekursverfahren.

Zur Begründung der Abgangsstellung sind in der §. 9 unten vor- geschriebenen Abgangsliste (Beilage C.) und zwar in der Spalte: „Urfachen des Abgangs" diese Ursachen anzuführen.

SFnsbesondere ist anzugeben: in dem vorstehend zu 1 bezeihneten Falle der Tag des erfolgten Ab-

lebens und die Nummer der Liste, unter welcher etwa der an die

Stelle tretende Haushaltungsvorstand oder die einzelnen Personen

der früheren Hauhaltung neu verankagt sind; E in dem Falle zu 2 der Tag des Ucbertritts und dessen Ursache, ferner

die Nummer der Rclle oder Zugangsliste und der monatliche Steuer-

betrag desjenigen Haushalts, sowie das Verhältniß zu demjenigen

Haüshalte, in welchen der Uebertriit stattgefunden hat, unter Bei-

fügung der pflihtmäßigen Versicherung, daß die betreffende Person

wirkli keinen besonderen Erwerb oder kein besonderes Einkommen habe, vielmehr lediglich von dem Familienhaupte Wohnung und

Unterhalt empfange ; F i ; : in dem Falle zu 3 der Tag der Verheirathung, die Person, mit wel-

cer die Verheirathung stattgefunden hat, so wie die Steuernummer

und die Höhe des monatlichen Steuerbetrages dieser Person;

in dem Falle zu 4 der Tag des Umzuges und der Ort, wohin foler stattgefunden hat, mit Beifügung eines Attestes des Gemeindevor- standes diescs Orts darüber, daß der Anzjug erfolgt ist;

in dem Falle zu 5 wie vorstehend, mit Bezeichnung der Nummer, unter welcher der Verzogene am neuen Wohnorte in Zugang gestellt

worden (vergl. außerdem §. 6 unten); S ‘in dem Falle zu 6 die Zeit des Eintritts „¿n den Militärdienst und

die Dauer desselben uuter Beifügung eines Attestes der betreffenden

Militärbehörde; : : / in dem Falle zu 7 die Zeit des Beginnes und die Dauer der Mobil-

machung oder des Kriegszustaudes unter Beifügung eines Attestes

der betreffenden Militärbehörde;

in dem Falle zu 8. der Tag, an welchem und der Ort, nach Pagen das Auswandern, beziehungsweise das Verziehen stattgefunden hat ;

in dem Falle zu 9.,, ob und in welcher Weise die bestehenden Bor- schriften über An- und Abmeldung gchörig wahrgenommen sind;

in dem Falle zu 10. die in der Ausfertigung beizufügende Entscheidung wegen Steuerermäßigung oder Befrciung (§. 12 unten). ;

8 6. In Ansehung der oben im §. 3 zu 3 und im §. 5 zu 5 bezeichneten Fälle des Umzugs sind die Gemeindevorstände verpflichtet, sich durch gegenseitige Mittheilung von dem geschehenen Anzuge und der Besteuerung Gewißheit zu verschaffen. Zur Erleichterung dieser Mittheilung hat die Behörde, bei welcher der Abgang stattfindet, gleich nah erfolgtem Abgange, eine Benachrichtigung, wie fie auf der linken Seite des anliegenden Musters B. angegeben ist, auszufüllen und der Behörde des Orts, wohin der Umzug geschehen, zu übersenden. Leßz- tere ist gehalten, die auf der rechten Seite des Musters aufgestellte Bescheinigung auszufertigen und solche an die erstgenaunte Behörde ungesäumt fenden, 2 : i

Das Muster B. kann au bei Umzügen, welche ohne Ertheilung eines Abzugs-Attestes oder in eine mahl- und s{chlachtsteuerpflihtige Stadt stattfinden, mit den darnach sich ergebenden Abänderungen be- nuÿt werden. ; i L

8. 7, Außer in den im §. 5 bezeihneten Fällen können Klassen- steuerabgänge eintreten :

1) wegen doppelter Besteuerung ; M

2) wegen irriger Besteuerung. unter 16jährigen Personen, welche zur erft-n Stufe veranlagt sind (§. 5b. des Geseßes); /

3) wegen irriger Besteuerung solcher Personen, welche zu einem besteuerten Haushalte gehören, : {

In den Fällen zu 1 ist in der Abgangsliste (Beilage C.) der Name der Orts, aft und die laufende Nummer der Steuerrolle an- zugeben, in welcher der Steuerpflichtige mit der zu entrichtenden Steuer angeseßt it. Jn dem Falle zu 2 ist der Angabe des Grun- des des Abgangs ein amtlicher Belag beizufügen, in welhem der Tag und das Jahr der Geburt der irrig besteuerten Person bescheinigt wird. Ja dem Falle zu 3 sind die nämlichen Beläge beizubringen, welche im Falle des §. 5 zu 2 erforderlich find. : /

8. 8. (3. Zeitpunkt für die Zu- und Abgangsstellung.) Hinsichtlich des Zeitpunktes für die Zu- und Abgangsstellung wird auf den §. 11

ten vorgescriebenen Zugangsliste (Beilage 0.) und zwar in der Spalte Ursachen „des- Zugangs“ vollständig anzuführen.

ihres Wohnsißes aus einem mahl- und s{chlachtsteuerpflihtigen Orte

oder aus dem Auslande nah einem klassensteuerpflihtigen Orte ode aus cinem anderen Grunde flassensteuerpflihtig werden, die Klassen4 steuer von dem nächften auf den Eintritt der Klassensteuerpflichtigkeit folgenden Monat ab zu entrihten. Dagegen sind die wegen Ver- legung ihres Wohnsißes in eine mahl- und \{lachtsteuerpflichtige Stadt oder in das Ausland oder aus einem anderen Grunde gefeßlich von der Klassensteucr zu befceienden Personen von demjenigen Monate ab von der Steuer frei zu lassen, welcher auf den Eintritt des die Steuer befreiung veranlassenden Grundes zunächst felgt. Jn den Fällen des d. 5 sub Nr. 6 und 7 beginnt die Steuerfreiheit aber {on mit dem Anfange des Monats, in welchem dex Grund dazu eintritt.

Bei Umzügen aus einem klafsensteuerpflichtigen Orte in einen an- deren ist die Klassensteuer für den Monat, in welhem der Umzug er- folgt, noch an dem bisherigen Wohnorte des Verzichenden und für die Folgezeit am neuen Wohnorte zu entrichten, foweit nicht für diese (8. 13b. des Gesetzes) eine Vorausbezahlung stattgefundeu hat.

8. 9. (4. Zu- und Abgangslisten.) Auf den Grund der über Zu- und Abgänge zu führenden Notizen (8. 2 oben) fertigt der Ge- meindevorstand unter Zuziehung des Erhebers im Anfange der Mo- nate Juni und Dezember die Zu- und Abgangslisten der Gemeinde nach dem beiliegenden Muster C. an, fügt eine unter Beachtung der Vorschriften im §. 6 der Instruktion vom 29. Mai cr. über die Ver- anlagung der Klassensteuer zu führende Einkommensnachweisung über die in die Zugangsliste aufgenommenen Steuerpflichtigen bei, in deren erster Spalte die Nummer der Zugangzsliste einzutragen ist, und über- reiht die Listen sowohl wie die Einkommensnachweisung in einfacher Ausfertigung spätestens cam 20. Tage. der genannten Monate mit den erforderlichen Belägen dem Landrathe (Kreishauptmann). Ju die Ab- gangsliste find die Steuerpflichtigen in derselben OrFnung aufzunel- men, wie sie in der Klassensteuerrolle beziehungsweise Zugangsliste auf einandex folgen. /

8. 10. Der Landrath (Kreishauptmann) prüft die Gemeinde- - liftea über Zu- und Abgänge sorgfältig in den einzelnen Positionen, stellt hierauf die Kreisnachweisung des Zu- und Abganges für das erste Halbjahr nah dem Muster D,, für das zweite Halbjahr nach dem Muster E. auf und überreiht der Regierung (Finanz-Direktion) zwei Exemplare dieser Nachweisung mit den Speziallisten, der Ein- kommenésnachweisung über die Zugänge und den Belägen am Schlusse des Monats Juni, beziehungsweise des Monats Dezember.

In den eiren eigenen Kreis bildenden Städten hat der Bürger- meister rücksichtlich der Zu- und Abgänge die Obliegenheiten des Landraths wahrzunehmen.

8. 1 Die Regierung (Finanz-Direktion) unterwirft die halb- jährigen Listen über die Ausfälle, Zu- und Abgänge sofort nah ihrem Eingange einer genauen Prüfung, stellt die Listen beziehungsweise Kreisnachweisungen fest und sendet sie mit den Belägen dem Land- rathe (Kreishauptmann, Bürgermeister) zurück. Dieser fertigt die fest- gestellten beziehungsweise berichtigten Ausfall- und Gemeinde-Zu- und Abgangslisten den Gemeindevorständen zu Und übersendet die von der Regierung festgeseßten Kreisnachweisungen der Ausfälle und der Zu- und Abgänge nebst den Belägen der Kreiskasse, erledigt auch die Er- innerungen der Regierung.

In den Provinzen Schlé?wig - Holstein, Hannover, Westfalen, Hefsen-Nassau und der Rheinprovinz werden Auszüge aus den Kreis- nachweisungen dén Steuerkass:n, die Nachweisungen selbst mit den Belägen der Kassen zugefertigt, welche die Rehnung über die direkten Steuern legen,

8. 12. (ITI. Behandlung der Klasfensteuer-Reklamationen und Rekurse.) Die Klassensteuer-Reklamationen, welche bei dem Land- rathz (Kreishauptmann, Bürgermeister) eingehen (§. 14 des Geseßes), hat derselbe in ein darüber zu führendes besonderes Register einzu- tragen, welches nach Ablauf der dreimonatlichen Präfklusivfrist ge- {lossen wird. Demnächst übersendet der Landrath die Retlamationen dem Gemeindevorstande zur Herbeiführung der Begutachtung durch die Einschäßungskommission (§. 10a. des Gesehes), welche dieserhalb gleich nach dem Ablanfe der Präklusivfrist zu versammeln ist. Das Gut- achten wird auf der Reklamation selbst oder einem Umschlage nieder- geschrieben und die Reklamation ohne Verzug dem Landrathe (Kreis- hauptmann, Bürgermeister) zurückgereicht. :

Der Landrath (Kreishauptmann, Bürgermeister) fertigt eine Nachweisung der Klassensteuer-Reklamationen nah dem anliegenden Muster F., sorgt dafür, daß von der Kreisvertretung (in den Stadt- kreisen von der Gemeindevertretung) die Kommission zur Begutachtung der Reklamationen (§8. 14 c. des Gescßes), nachdem die Regierung (Finanz-Direktion) die Zahl der Mitglieder dieser Kommisfion bestimmt hat, gewählt wird und beruft dieselbe vor Ablauf des Monats April.

Bei der Bestimmung der Zahl der Mitglieder der Kommission hat die Regierung (Finanz-Direktion) hauptsählich die Zahl der ElafsenfieutepiBtigen jedes Kreises, sowie die größere oder geringere Gleichartigkeit in ihren Erwerb- und Einkommensverhältnifsen in Betracht zu ziehen; jedo ist hierbei als Regel, von welcher nur mit Genehmigung des Finanz - Ministerit eine Ausnahme E ist, festzuhalten, daß wenigstens drei und höchstens neun Mitglieder zu wählen sind. i

Die Verhandlungen hat der Landrath (Kreishauptmann, Bürger- meister) damit zu eröffnen, daß er von den Mitgliedern der Kom- aon die Geheimhaltung der Vermögens- und Einkommensverhält- nisse, welche bei dem Geschäfte zu ihrer Kenntniß gel zngen, mittelst Handschlages an Eidesstatt geloben läßt, ?

Der Kommisfion bleibt soweit sie dic bereits vorgenommenen Ermittelungen noch nit für ausreichend hält überlaffen, von den ihr im §. 14 c. des Geseßzes ertheilten Befugnissen zur genaueren Feststellung der Vermögens- und Einkommensverhältni\je der NRekla- manten Gebrauch zu machen. Sie faßt ihre Beschlüsse nah ein- facher Stimmenmehrheit. Jr Gutachten über die einzelnen Rekla-

mationen wird in die Spalte 11 der Reklamationsnachweisung ein- getragen und diese, nachdem der Landrath (Kreishauptmann, Bürger- meister) sein Gutachten in Spalte 12 hinzugefügt hat, in doppelter Ausfertigung mit sämmtlichen Beschwerdeschriften der Regierung (Finanz-Direktion) bis zum 20. Mai eingereicht. i

Die Regierung (Finanz-Direktion) trägt, wenn sie mit dem Guts achten der Reklamationskommission übereinstimmt, ihre Entscheidung in Spalte 13, wenn sie demselben nit beitritt, n Gutachten in Spalte 14 der Mett u E S ein. Die hiernach von der Regierung (Finanz-Direktion) nur begutachteten Reklamationen, über welche die Entscheidung gemäß §. 14 c. des Geseßzes durch die Bezirks- fommission für die Élassifizirte Einkommensteuer zu erfolgen hat, werden in einen besonderen Auszug aus der Reklamationsnachweisung übertragen, welchen die Regierung (Finanz-Direktion) vollzieht und nebst einer Ausfertigung der E Et und den bezüg- lichen Anlagcn an den Vorsißenden der gedachten Bezirkskommission bis zum 10. Juni übersendet. i

Gleichzeitig fertigt die Regierung (Finanz - Direktion) die voll- zogene Duplikatnachweisung mit allen zu den von ihr entschiedenen Reklamationen gehörigen Anlagen dem Landrathe (Kreishauptmann, Bürgermeister) zurück. Im Falle der Steuer - Ermäßigung oder Be- freiung werden besondere Ausfertigungen der dieselben bestimmenden Erlasse beigefügt und durch den Landrath (STE EN dem Ge- meindevorstande übersendet, um als Beläge zu den Abgangslisten zu dienen (oben §. 5 Nr. 10).

___ Erfolgt die gänzliche oder theilweise Zurückweisung der Beschwerde so werden die den Beschwerdeführern -zu ertheilenden Ug N dur den Landrath (Kreishauptmann, Bürgermeister) unverzüglich ausgefer-

des (Beseßes verwiesen. E x Fn Felge desselben haben diejenigen, welche wegen Verlegung

tigt und den Reklamanten insinuirt, Jn diesen Bescheiden find die