1874 / 5 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 07 Jan 1874 18:00:01 GMT) scan diff

Bekanntmachung.

In Gemäßheit des §. 8 des Geseßzes vom 23. Dezember 1867, betreffend die Abhülfe des in den Regierungsbezirken Kö- nigsberg und Gumbinnen herrshenden Nothstandes (G. S. S. 1929) wird hierdurch zur öffentlihen Kenntniß gebraht, daß von den im §. 1 dieses Gesezes bezeihneten Darlehnskassen- \heinen vom 31. Dezember v. I. ein Betrag von 1,296,861 Thlr. fich im Umlauf befuvyden hat.

Berlin, den 5. Ianuaxc ‘1874. Der Finanz-Minister. Im Auftrage: Meinedcke.

Haupt-Verwaltung der Staats\chulden.

BaeranntmaMGi Ag,

betreffend die 21. Verloosung von Prioritäts-Obligationen der Münster-Hanimer Eisenbahn.

Bei der heute öffentlich in Gegenwart eines Notars be- wirkten Verloosung der für das Iahr 1874 zu tilgenden Prioritäts-Obligationen der Münster-Hammer Eisenbahn, find die 25 Stück à 100 Thlr.

Nr. 78. 161. 198. 322. 434. 734. 834. 964. 1046. 1145.

1146. 1162. 1198. 1247. 1412. 1486. 1494. 1513.

1559. 1619. 1625. 1641. 1789. 1881 und 1887 gezogen worden. Dieselben werden den Besizern mit der Auf- forderung gekündigt, den Kapitalbetrag vom 1. Juli d. I. ab gegen Quittung und Rückgabe der Obligationen und der Zins- coupons Ser. [V. Nr. 2 bis 8 nebst Talons, bei der Haupt- kasse der Westfälishen Eisenbahn zu Münster in den gewöhnlihen Geschäftsstunden zu erheben.

i Der Geldbetrag der etwa fehlenden, unentgeltlich mit ab- zuliefernden Zinscoupons wird von dem zu zahlenden Kapital- betrage zurückbehalten.

Vom 1. Juki d. I. ab hört die Verzinsung dieser gekündigten Obligationen auf.

Zugleih werden die in der 20. Verloosung am 4. Januar v. I. gezogenen, aber bis jezt noch nit eingelösten Prioritäts- Obligationen Nr. 953. 1068. 1841 und 1957 hierdurch wieder- holt und mit dem Bemerken aufgerufen, daß ihre Verzinsung bereits mit dem 1. Juli v. I. aufgehört hat.

Berlin, den 3. Januar 1874. Hauptverwaltung der Staats\{hulden. von Wedell. Löwe. Hering. Rötger.

Abgereist: Se. Durhlauht der Kanzler des Deutschen Reichs und Königlich preußischer Minister - Präsident Fürst von Bismarck nah dem Lauenburgischen.

*% iges vormals Nassauishes Staatsanlehen von f. 7,200,000. d. d, 30. September 1862.

Parti t der am 12. cr. stattgehabten siebenten Verloosung der artial-25[igationen des unter Vermittelung des Bankhauses der oi M. A. von Rothschild & Söhne in Frankfurt a./M. negociir- en 4% igen «ormals Nassauischen Staatsanlehens von fl. 7,200,000

d d. 30, September 1862 find nachverzeichnete Obligationen

gezogen worden :

N ZUr Rückzahlung auf den 1. April 1874, 2099 gte D à fl. 100. Mx. 457, 1076, 1086. 1096, 139 1989 4220. 1401: #401: 4491. 4501. Df. 5009. 5019 und 5127. 26 Stüd über fl. 2600 = Thlr. 1485. 21 Sgr. 5 Pf.

Litt. O. à fl. 200. Nr. 512. 642. 789. 794, 1021. 1052. 1465 und 1514. 8 Stück über fl. 1600 = Thlr. 914. 8 Sgr. 7 Pf.

Litt. P. à fl 500. Nr. 691. ‘701. 1569. 1623, 1759. 1769. 1779. 2140. 2150. 2160. 2210. 2743. 3400. 3410, 3530. 3540. 3550. 3849. 3905. 4281. 4370. 4728. 5640. 5650. 6058. 6068. 6159. 6370. 6380. 6773. 6784. 7186. 7544 und 7554. 34 Stück über fs. 17,000 = Thlr. 9714. 8 Sgr. 7 Pf.

Litt. Q. à f. 10:0. Nr. 95. 105. 1307. 1367. 1936. 1966. 2071 und 2200. 8 Stück über fl. 8000 = Thlr, 4571. 12 Sgr. 10 Pf. : e 76 Stück über fl. 29,200 oder Thlr. 16,685. 21 Sgr. f

B. Zur Rückzahlung auf den 1. Oktober 1874.

Litt. N. à fl. 100. Nr. 193. 203. 328. 338. 348. 1126. 1349. 2124. 2134. 2280. 2400. 2686. 2696. 3030. 3268. 3957. 3967. 3977. 3987. 3997. 4576. 5228. 5420 und 5678. 24 Stück über fl. 2400 = Ae E _ 50r 10 Pf.

ätt, O, à fl. 200, Rr. 117. 470. 595. 675. 999. 1340 1350. 7 ete l. 1400 = E 800. M

itt. P. à fl. 500. Nr. 855. 865. 1197. 1499. 1684. 2303. 2313. 2573. 2583. 2593. 2630. 3958. 3968. 3978. 4001. 4519. 4529. 4614. 4624. 5114. 5124. 5134, 6474. 6787. 7284. 7374. 7384. 7394 7404. 7530. 7540 und 7560. 32 Stü über fl. 16,000 = Thlr. 9142.

25 G au 5 itt. Q. à fl. 1000. Nr. 445. 455. 616. 638. 648. 658. T2: BA A U 1202. 10 Stück über fl. 10,000 = Thlr. 5714. Sgr. j Summa 73 Stück über fl. 29,300 oder Thlr. 17,028. 17 Sgr. T Die Inhaber dieser Partial-Obligationen werden hiervon mit dem Bemerken benachrichtigt, daß sie die Kapitalbeträge, deren Verzinsung nur. bis zum betreffenden Rückzahlungstermine erfolgt, sowohl bei dem Bankhause der Herren M. A. von Rothschild u. Söhne in tis M., als au bei der Königlichen Regierungs- auptkasse in Wiesbaden, sowie - bei jeder Königlichen Regierungs - Hauptkasse, bei der Königlihen Staats- schulden-Tilgungsfkasse in Berlin, der Königlichen Krei s- kasse in Sranffurt a. M. und den Königlichen Bezirks- Hauptkasssen fn Hannover, Lüneburg und Osnabrück gegen Rückgabe lian Meouen mit den dazu gehörigen, nah dem 1. April 1874 fälligen Zinscoupons Serie I. Nr. 4—8 nebst Talon, resp. nah dem 1. Oktober 1874 fälligen Zinscoupons Serie I. Nr. 5 bis 8 nebst Talon erheben können. Die Geldbeträge der etwa fehlenden, unentgeltlich mit abzulie-

e Zinscoupons werden an dem zu zahlenden Kapitale zurückbe-

Verzeichniß der in früheren Verloosungen ezo enen Ui noch nit eingelösten Ofianttolen B i Rückzahlbar am 1. April 1871 Litt. N. 5399.

Rückzahlbar am 1. April 1872 Litt. P. 6103. : Rüdzahlbar am 1. April 1873 Litt. N. 636. 656. 666. 864 3296. 3938. 4237. 4247 und 4606 0. 193. P. 1308. 2364 2407. 3261. 4383. 4548. 4558. Q. 693. 703 und 1 Rüdckzahlbar am 1. Oftober 1873. Litt. N. 2, 71. 1929. 1958,

2008. 2018. 2038. 2258. 2594. 3509. 5136. 5380 und 5688 0. 254

361. 1757. P. 680 1020. 1030. 1050. 1060. 1839. 2383. 2453 3733

3753. 3884. 4212. 4232. 4242. 6118. 6138. Q. 1013. 1191 und

Wiesbaden, den 13. Dezember 1873. Der Regierungs-Präfident. von Wurmb.

Personal - Veränderungen in der Armee. Offiziere, Portepee-Fähnriche 2c. A. Ernennungen, Beförderungen und Verseßungen.

1) Im stehenden Heere. ¿

Den 30. Dezember 1873. Graf Stourdza, Port. Fähnr. vom Kais. Alex. Garde-Gren. Regt., zum 2. Garde-Ulanen-Regt. ver- seßt. v. Lucadou, Hauptm. und Comp. Chef vom Inf. Regt. Nr.

4, unter Belafsung in seinem Kommdo. zur Dienstleist. als zweites Direktionsmitglied dèr Kriegs - Akademie, dem Regt. aggregirt. Ho- mann I., Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 20, Graewe, Sec. Lt. vem Gren. Regt. Nr. 12, auf ein Sahr zur Dienstl. bei der Gewehr- Fabrik resp. zu Spandau und Erfurt, v. Bodenhausen, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 93, auf ein Jahr zur Dienstl. bei der Gewehr- Abnahme-Kommission zu Suhl, alle drei zum 1. Januar 1874, von Loefen IL, Sec. L. vom Juf. Regt. Nr. 71, v. Sto sch, Sec. Lt. vom Inf. Regt, Nr. 94, auf ein Jahr zur Dienstl. bei der Gewehr- fabrik resp. zu Danzig und Erfurt, Wilßer, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 111, auf ein Jahr zur Dienstl. bei der Gewehr-Revisions- Kommission in Sömmerda, alle drei zum 15. Jz1nuar 1874, Hecht, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 42, auf 1 Jahr zur Dienstl. bei der Gewehrfabrik zu Danzig zum 15. Februar 1874 fommandirt.

2) Im Sauitäts-Corps.

Den 31. Dezember 1873. Dr. Grimtn, Gen. Stabsarzt der Armee 4c., der Rang als Gen. Lt. verliehen.

B. Abschiedsbewilligungen 2.

Den 30. Dezember-1873. von Quißow, Maj. und Abth. Commdr. im Feld-Art. Regt. Nr. 11, Corpé-Art., mit Pension zur Disp. gestellt. Hiekmann, Hauptm. von der Inf. und Comp. Führer vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 44, als Maj. mit der Land- wehr-Armee-Uniform, der Abschied bewilligt. Kiesel, Hauptm, a. D,, zuleßt bei der Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 50, die Erlaub- niß zum Tragen der Unif. dieses Bats., anstatt der ihm bei seiner Verabschiedung bewilligten Landw. Armee-Unif. ertheilt.

Nichlamtliches. Deutsches Nei eh.

Preußen. Berlin, 7. Januar. Se. Majestät der Käiser und König empfingen gestern Vormittag den mit den Geschäften des Gouvernements von Berlin beauftragten General der Infanterie von Stülpnagel, Chef des Militär- Kabinets, General-Major von Albedyll, \ den mit der Füh- rung des 1. Hannoverschen Ulanen-Regiüt@ckts Nr. 13 beauf- tragten Oberst - Lieutenant Herzog Elimar von Oldenburg, Hoheit. P Heute Vormittag hatte der Flügel-Adjutant Sr. Majestät des Kaisers und Königs und Militär-Attahé in München, Major von Stülpnagel, die Ehre des Empfanges.

Ihre Majestät die Kaiserin-Königin war gestern in dem Kaiserin-Augusta-Erziehungsftifte anwesend und wohnte Abends der ersten Abendandaht in der Gebet-Woche der evan- gelischen Allianz bei.

Se. Kaiserlihe und Königlihe Hoheit der Kronprinz empfing vorgestern Vormittag den Wirklichen Ge- heimén Rath Grafen Keller. Nachmittags um 5 Uhr begab Höchstderselbe Sih zum Diner in das Kaiserliche Palais, nahm Abends 91/7 Uhr den Thee bei Ihren Majeftäten und geleitete um 10 Uhr Ihre Köniälichen Hoheiten den Großherzog und die Qa von Baden zur Verabschiedung nah dem Potsdamer

ahnhofe, „Al Én l j

F "Belt Bovmittag_ 11110 Uhr fuhr Se. Kaiserliche und Königliche L oheit nah Potsdam, um der auf Schloß Sanssfouci stattfindenden Regelung des Nachlasses weiland Ihrer Majestät der Königin Elisabeth anzuwohnen. Die Rückehr nach Berlin erfolgte gegen 4 Uhr Nachmittags.

e Jhre RKaiserlihe Hoheit die Prinzessin Wil- helm von Baden trifft morgen früh 7 Uhr Taf der Pots- damer Bahn hier ein, steigt im Königlichen Schlosse ab und wird voraussfihtlich am 9. d. Mts, Abends nah St. Peters- burg weiter reisen.

__— Des Kaisers und Königs Majestät haben dem mit dem Sihe zu Berlin begründeten Verbande Deutscher Privat-Fenerversicherungs-Gesellschaften die Rechte ciner juristischen Person zu verleihen geruht. i

Am Dienstag, 183. d. M,, findet im Revier Königs- Wusterhausen (Hammersches Wildgehege) eine Hofjagd statt. Se. Majestät der Kaiser und König werden Sich an der- selben nicht betheiligen, sondern durch Se. Kaiserliche und Kö- niglihe Hoheit den Kronprinzen vertreten lassen. Die Ab- fahrt von Berlin erfolgt Morgens 9 Uhr mittelst Extragzug der Görligzer Bahn, die Ankunft in Halbe um 10 Uhr. Von dort begiebt die Hohe Jagdgesellshaft fich zu Wagen nah dem Wildgchege, wo eine Suche mit der Meute- auf Shwarzwild und Lappjagen auf Dammwild abgehalten werden. Die Rückehr nah der Eisenbahnstation Halbe, ‘wo das Diner auf dem Bahnhofe ein- genommen wird, erfolgt um Uhr, die Abfahrt von dort um 4 Uhr 45 Minuten und die Ankunft auf dem Görlißer Bahn- hof hierselb| um 5 Uhr 45 Minuten Nachmittags.

Se. Königliche Hoheit der Prinz Alfred von Großbritannien und Irland, Herzog von Edinburgh, Herzog zu Sachsen 2., if in der preußishen Armee als Oberst à la suite des Infanterie-Regiments Nr. 95 angestellt und zur Dienstleistung als Adjutant bei Höchstdemselben der Premier- Lieutenant vom Infanterie-Regiment Nr. 95 Freiherr von der Trenck gen. zu Königsegg kommandirt worden.

Gestern fand die erste Plenar-Sizung des Bundes- raths unter Vorsiß des Staats-Ministers Delbrü statt.

Nach Erledigung einiger geschäftlihen Angelegenheiten kamen zur Vorlage eine Mittheilung über die erfolgte Kündi- gung des Handels- x. Vertrages mit Uruguay und ein An- trag, betreffend den Entwurf eines Gesezes wegen Abänderung einiger Bestimmungen der Gewerbe-Ordnung.

Aus\hußberihte wurden erstattet über den Entwurf einer Strandungs-Ordnung und über die Erwerbung eines Grund- stücks für das Konsulat in Amoy.

Endlich würden eine Eingabe, betreffend die Handhabung der Vorschriften über die Entwerthung der Wecselstempelmarken, sowie mehrere Eingaben, betreffend Abänderung der Gewerbe- Ordnung, vorgelegt.

Der Bundesrath jo in seiner Sißung vom 21. v. M. u. I. beschlossen, die obersten Landes-Finanzbehörden zu ermächtigen, in Fällen, in welhen überwiegende Gründe der Billigkeit für den Nahlaß einer nah dem Wortlaut des Brau-

fteuergeseßes vom 31. Mai 1871 oder der bestehenden Branntweinsteuergeseße geshuldeten Abgabe \prehen, den Erlaß

oder die Erstattung der Steuerbeiträge auf gemeinschaftliche Rechnung zu bewilligen.

Das Staats - Ministerium trat heute zu einer Sizung zusammen.

Nachdem die Ausführung der Kreisordnung vom 13. De- zember v. I. in der Mehrzahl der Kreise bis zur Bildung der Amtsbezirke und der Ernennung der Amtsvorsteher gediehen ist, hat der Minister des Innern, wie bereits mitgetheilt, die Or- ganisation der Amtsaus\chüs se veranlaßt.

Für die Bildung der Amtsaus\hü}se gelten nah §. 51 der Kreisordnung folgende Bestimmungen:

_1) In den zusammengeseßten Amtsbezirken bestcht der Amté- auss{uß aus Vertretern sämmtlicher zum Amtsbezirke gehörigen Ge- meinden und selbständigen Gutsbezirke. Die Vertretung der Ge- meinden erfolgt zunächst durch den Gemeindevorsteher, sodann durch die Schöffen, und wenn auch deren Zahl nicht ausreicht, durch andere von der Gemeinde zu wählende Mitglieder. Die Zahl der von jeder Gemeinde zu entsendenden Vertreter sowie der jedem Gutsbezirke einzuräumenden Stimmen wird mit Rücksicht auf die Steuerleistungen und die Einwohnerzahl durch ein nach An- höôrung der Betheiligten auf den Vorschlag des Kreisaus\schusses von dem Kreistage zu erlassendcs Statut geregelt. Jede Gemeinde und jeder Gutsbezirk ist wenigstens durch einen Abgeordneten zu vertreten.

2) In denjenigen Amtsbezirken, welche nur aus einer Gemeinde beftehen, nimmt die Gemeindeversammlung, beziehungsweise Gemeinde- vertretung, die Geschäfte des Amtsausschusses wahr.

3) In denjenigen Amtsbezirken, welche nur aus einem Guts- bezirke bestehen, fällt der Amtsaus\shuß weg.

Bei den hiernach für die zusammengeseßten Amtsbezirke zu erlassenden Statuten hält der Minister des Innern es vor Allem für nöthig, darauf zu achten, daß die einzelnen Amts- aus\hüsse nicht eine zu große Zahl von Mitgliedern erhalten, da den Amtsaus\hüssen die Wahrnehmung der ihnen obliegenden Geschäfte hierdurch wesentlih erschwert werden würde. Es wer- den deshalb unerheblihe Unterschiede in der Steuerleistung und Einwohnerzahl der einzelnen Gemeinden und Gutsbezirke bei der Feststellung der Zahl der Vertreter beziehungsweise der Stimmen derselben außer Betracht bleiben dürfen.

Der nachfolgende, im Ministerium des Jnnern ausgearbeitete Statuten-Entwurf wird den Kreistagen bei Erlaß der Sta- tuten zum Anhalte dienen.

Entwurf cines Statuts für die Bildung des Amtsausschusses

: des Amtsbezirks N. N.

_ Auf Grund des §. 51 der Kreisordnung vom 13. Dezember 1872 wird nach Anhörung der Betheiligten auf den Vorschlag des Kreis- ausschusses nachstehendes Statut erlafsen:

8. 1. Der Amtsauss{chuß des Amtsbezirks N. N. besteht aus 1) dem Amtsvorsteher als Vorsißenden, 2) 14*) Mitgliedern und zwar a. 4 Vertretern der Gemeinde A, b, je zwei Vertretern der Ge- meinden B und C, c. je 1 Verireter der Gemeinden D, E und F, e, 1 Vertreter des Gutsbezirks G, welcher 2 Stimmen führt, e. je 1 Vertreter der Gutsbezirke H und I, welcher eine Stimme führt.

8. 2. a, Die Vertreiung der Gemeinde A. erfolgt durch den Gemeindevorstcher, die beiden Schöffen und ein stimmberechtigtes Ge- meindemitglied, welches leßtere von der Gemeindeversammlung. (Ge- meindevertretung) auf die Dauer von 3 (6) Jahren gewählt wird. Der Ausscheidende bleibt bis zum Eintritte des neu Gewählten in Thätigkeit. Der Auftrag erlisht, wenn die Bedingungen der Wähl- barfeit nicht mehr vorhanden sind. b. Die Vertretung jeder der beiden Gemeinden B und C erfolgt durch den Gemeindevorsteher und den dem Dienstalter und bei gleichem Dienstalter dem Lebensalter nah ältesten Schöffen. c. Die Vertretung jeder der drei Gem inden D, E und F erfolgt durch den Gemeindevorsteher. d und e. Die Guts- bezirke G, H und I werden durch die Gutsvorsteher vertreten.

N N D Len 1874.

___ Der Kreistag des Kreises N. N.

Bezüglich der Anhörung der Betheiligten über die von dem Kreisaus\husse aufzustellenden Statutentwürfe werden die Be- stimmungen des Artikels 3 Nr. 2 der Instruktion zur Ansfüh- rung der Bestimmungen der Kreisordnung über die Bildung der Amtsbezirke vom 18. Juni d. I. analog anzuwenden sein.

___— Seitens der Kaiserlih russishen Staatsregierung sind für den Reiseverkehr im Königreiche Polen resp. in den Kaiserlih russishen" Staaten abändernde Paß- bestimmungen - getroffen worden. Danah können Ausländer fortan auf Grund eines von einer Kaiserlih russishen Mission visirten Passes 1/7 Jahr lang nach ihrer Ankunft in Warschau ungehindert dort verbleiben' oder im Lande und in ganz Ruß- land umherreisen. Nah Ablauf dieser Frist haben sie sih ent- weder mit einem neven heimathlihen, von einer russischen Mission visirten Passe zu versehen, oder, wenn fie sich länger in Warschau aufhalten wollen, ein russisches Legitimationsbillet zu lösen, wofür 2 Rubel auf 1 Iahr zu entrichten find. Diese Legitimationen oder Pässe, welche gleichzeitig zum Umherreisen in Polen und in Rußland dienen, werden alljährlih erneuert, ohne daß die Inhaber genöthigt sind, neue heimathlihe Pässe beizubringen. Die abgelaufenen Heimathspässe bleiben beständig in den Händen der Inhaber, welche, wenn sie die Rückkehr nah dem Auslande antreten wollen, einen russishen Paß bei der betreffenden Be- hörde gegen Entrichtung von 50 Kopeken nachzusuchen haben. Ausländer, welhe sich bereits in Warschau aufhalten und im Besitze eines von einer russishen Mission visirten Passes sich be- finden, können, auch wenn derselbe abgelaufen ist, hon jeßt das vorgenannte Legitimationsbillet lösen, wogegen \olhe Ausländer, deren von Preußen bezogene Heimathspäfse mit jenem Visa nicht versehen find, angehalten werden, si dasselbe zu verschaffen.

Die feiner Zeit durch Allerhöchste Kabinets-Ordre an- geordnete dreiwöchentliche tiefe Trauer der Armee um die hin- geschiedene Königin Elisabeth Majestät, wonach u. A. die Ge- nerale zur gestickten Uniform daes Achselband, das Generals- Abzeichen, den Adler und die Kokarde am Helm, die Schärpe, die Epauletten (Achselstücke) zur kleinen Uniform und das Portepee mit Flor überzogen trugen, hat mit dem gestrigen Tage ihr Ende erreiht. Für die nächsten drei Wochen tragen die Offiziere nur den Flor um den linken Oberarm.

Vom 1. März bis 6. Juni d. I. wird ‘in Kioto, der westlichen Hauptstadt Japans, die 3. Ausstellung japa- nischer und ausländisher Industrieprodukte statt- finden, für welche dieselben Regeln wie für die im Iahre 1873 veranstaltete, zur Anwendung kommen, Darnach werden Gegen- stände aus weiten Entfernungen auh noch nah Ablauf des im Allgemeinen auf 30 Tage vor Eröffnung der Ausstellung festgeseßten Schlußtermins für die Einlieferung der Ausftellungs- objekte E Ausländische Besuher und Aussteller haben während der Dauer der Ausstellung, erstere auch noh eine Woche vor- und nachher freien Zutritt zur Stadt Kioto und deren Umgegend. Bisher war auf den Ausstellungen in Japan, da deren Eröffnung allzu kurze Zeit vorher bekannt

wurde, von der ausländischen Industrie i ika= nische vertreten. [9 strie fast nur die amerika

*) Die Zahlen sind Beispiele,

Bayern. München, 4. Januar. Das Kultus- Ministerium hat verfügt, daß am 10. Januar d. I, an welchem Tage die Wahlen zum Deutschen Reichstag stattfinden, der Unterricht an sämmtlichen Unterrichtsanstalten auszusezen ift, damit das Lehreryersonal in der Ausübung seines Wahlrechtes nit behindert wird.

Die „Vorschriften für den Vollzug der bezügli der Beschaffung und Erhaltung des kriegsmäßigen Pferdebedarfs der Armee durch die §8. 25 bis 27 des Reihsgeseßzes vom 13. Juni 1873 über die Kriegsleistungen getroffenen Beftim- mungen“ haben die Genehmigung des Königs erhalten, und die- selben find sofort in Anwendung zw bringen.

5. Januar. In der heutigen Sißzung der Kammer der Abgeordneten beantwortete der Kriegs-Minister die vom Abg. Lerzer eingebrachte Interpellation bezüglih der strafreht- lihen Untersuhung wegen Mißhandlung des Soldaten Plattner in Neumarkt dahin, daß die angeregte Wiederaufnahme der Untersuchung fogleich angeordnet, auch die eidlihe Abhöruug von Zeugen aus dem Civilstande veranlaßt worden sei, die Untersuchung selb| aber zur Zeit noch im Stadium der Vor- untersuhung sih befinde, und selbige wegen Umfang und Aus- dehnung des Materials zur Vorlage an den Staatsanwalt noch niht gereift sei. Der Gesezentwurf über die provisorische Steuererhebung-— für 1874 wurde in zweiter Berathung von sämmtlichen 115 anwesenden Abgeordneten genehmigt; der Geseßz- entwurf betreffs Bewilligung der Mittel für den Mehrbedarf der im Bau vollendeten und begriffenen Staatseisenbahnen auf An- trag des Dr. Freytag einer Kommiffion aus 14 Mitgliedern überwiesen. Die nächste Sizung wurde auf Montag, den 12. Januar angeseßt.

AVürttemberg. Stuttgart, 4. Ianuar. Der König

hat heute den General der Infanterie von Shwarßtkoppen in Audienz empfangen. i Eine Exigenz von 74,618 Fl. 28 Kr. aus Mitteln der Kriegsentshädigung, um daraus denjenigen, welhe durch die Reichs-Gesetgebung in dem Bezug von Floßabgaben beein- trähtigt worden sind, Entschädigungen aus Billigkeitsgründen zu verabreichen, nebst einer motivirenden Note des Ministers des Innern an das Königliche Finanz-Ministerium, sowie ferner die Begründung der Exigenz von 350,000 Fl. zur Erwerbung eines Gebäudes in Berlin für den Gebrauch der Königlichen Be- vollmächtigten zum Bundesrath und des Königlihen Gesandten find soeben im Druck erschienen. Wie in der leßteren ausgeführt wird, hat sih \either für die Bevollmächtigten der Mangel eines bestimmten und ständigen Abfsteigequartiers sehr fühlbar gemacht. Dieselben sollten einen Vereinigungspunkt haben, an dem sie fich zu gemeinschaftlihen Berathungen ohne großen Zeitaufwand ver- sammeln und unter gemeinschaftliher Rücksprache ihre Arbeiten für den Bundesrath besorgen können. Im Interesse des Dienstes ist sehr zu wünschen, daß die Königlichen Bevollmächtigten mög- list nahe beisamuïen wohnen, auch niht entfernt von der Kö- niglichen Gesandtschaft, von den Gebäuden des Reichskanzler- Amts und des Reichstages.

In der Sizung vom 3. d. M. beschäftigte \sich die Kammer der Abgeordneten aus\schließlih mit der Be- rathung des Berggeseßes. Dasselbe hebt das bisher in Württemberg bestandene Bergwerksregal und das Verhüttungs- monopol auf. Der vorliegende Entwurf is dem preußischen Geseß von 1865 nachgebildet. Die verstärkte Jusiüiz-Geseßgebungs- Kommission, welhe den Entwurf zu begutachhten hatte, hat einen sehr gründlihen und E Bericht erstattet, und den Entwurf in der Weise umgearbeitet, daß, während der Regierungsentwurf die württembergischen Bestimmungen in 33 Artikeln zusammengestellt und als Anhang dazu die Paragraphen des preußischen Gesehes abgedruckt hatte, welche durch dieses Gesetz in Württemberg nun Geltung erlangen sollen, die Kommission das Ganze in ein einziges Geseß vereinigte, womit sih die Mi- nister einverstanden erklärten. In der allgemeinen Debatte nun spra fi außer dem Frhrn. v. Gültlingen Niemand gegen das E aus, und dieser nur, weil er durch einige Bestimmungen desselben das Grundeigenthumsrecht in einer mit der Verfassung im Widerspruch stehenden Weise verleßt erblickte, was übrigens vom Berichterstatter Hohl widerlegt wurde. Der Präsident s{lug, nachdem die Kammer beschlossen hatte, auf die Ginzelberathung des Gesetzes einzugehen, ein abgekürztesBerfahren dafür vor, da einestheils die Kommission das Ganze so gründlich bearbeitet hatte, daß roohl nur beiden wenigsten Artikeln zu Bemerkungen Anlaß sein werde und die dem preußishen Gese entnommenen Artikel, etwa 160 an der Zahl, ohnedies nicht weiterer Diskussion werden unterzogen werden wollen. Die Kammer erklärte sih damit einverstanden, und #o war es möglich, das ganze Geseß von 199 Artikeln in der einen Sißung zu erledigen, indem nur bei ganz wenigen Artikeln Gr- innerungen gemacht und Aenderungs-Anträge gestellt und ange- nommen wurden, die übrigens nur in nicht wesentlihen Zusäßen oder Fassungsänderungen bestanden. Der ganze Gesezentwurf wurde sodann in der Endabstimmung mit 68 Stimmen gegen die eine des Frhrn. v. Gültlingen angenommen.

Sessen. Darmstadt, 5. Januar. Der Gesebßgebungs- Auschuß der Zweiten Kammer wird, dem“ „Fr. I. zu- folge, vom 12. d. M. an eine Reihe von Sißungen halten, um eine Anzahl von Gegenständen für das Plenum vorzubereiten. In erster Linie wird ës fich handeln um die wiederholten Rück- äußerungen der Zweiten Kammer betreffs der Verwaltungs- geseße Und des Schulgesezes, sodann um die Gesezesvorlagen Über die Eheschließung und die Standes-Buchführung in den Gemeinden Dortelweil und Nieder-Erlenbah, die Bildung der Wahlbezirke für die Landtagswahlen und die Theilnahme der Beamten an Erwerbsgesellshaften, endlich um den Antrag des Abg. Möllinger wegen Abänderung des Art. 55 des Deutschen Strafgeseßbuhs, nah welhem Kinder, die das 12. Jahr noch niht vollendet haben, in Rücksiht auf feldpolizeilihe Vergehen ftrafrechtlih niht verfolgt werden können.

Meeklenburg. Schwerin, '6. Januar. Der zum Ge- \chäftsträger für beide Mecklenburg in Berlin und zum Bundesraths- Bevollmächtigten ernannte Ministerial-Rath von Bülow hat sih gestern nah Berlin begeben und wird heute in den Bundes- rath eingeführt werden, An Stelle desselben is im Finanz- Ministerium der Kanzlei-Rath von Buchwald als interimistischer Hülfsarbeiter eingetreten.

Desterreich-Ungarn. Wien, 6. Januar. Die „Wie- ner Z.‘' veröffentlicht die bis zum 15. Dezember 1873 berichtigte Uebersicht der Kaiserlih Königlih öfterreihisch-ungarischen Konfularämter in sämmtlihen fremden Staaten. Wir ent- nehmen derselben das Verzeichniß der Kosuln im Deutschen Reich : 1. Baden. Konsulat in Mannheim, Theodor Gärtner, Konsul. 1. Bremen. General-Konsulat in Bremen, Ludwig Gottfried Dyes, General - Konsul. 111. Hamburg. General- Konsulat in Hamburg, C. F. Baron Westenholz, General-Konsul.

Untergeordnete Aemter: Vice-Konsulat in Altona, G. H. Sieve- king, Vice-Konsul. Vice-Konsulat in Harburg, F. Beste, „Vice- Konsul. Konsular-Agentie in Cuxhaven, F. E. Glocke, Konsular- Agent. Konsular-Agentie in Geestemünde, Hermann Beürmann, Konsular-Agent. 1Ÿ. Hessen. General-Konsulat in Darmstadt (unbeseßt). V. Lübeck. Konsulat in Lübeck, I. Fehling, Konsul. VI. Preußen. Konsulat in Berlin (unbeseßt). Konsulat in Danzig, Karl Dragoritsh, General-Konsul ad pers. Konsulat in Königsberg, Christ. Lud. Oehlmann, Konsul, Kon- \sulat in Stettin, Eduard Lübecke, Konsul. Untergeordnetes Amt: Konsular - Agentie in Swinemünde, Heinrich Adermanni, Konsular-Agent. General - Konsulat in Frankfurt a. M., Karl W. Baron von Rothschild, General-Konsul. Konsulat in Leer, Hermann _ I. Klopp, Konsul. Konsular-Agentie in Kiel, Ferdi- nand Mohr, Konsular-Agent. General-Konsulat in Cöln, Eduard Oppenheim, General-Konsul. Konsulat in Breslau, Dr. Philipp Isaak Cohn, Konsul. V. Sachsen. General - Konsulat in Leipzig, Ioseph Ritter von Grüner, Ministerial-Rath und Ge- neral - Konsul. VlII, Württemberg. Konsulat in Stuttgari, Theodor Dreifuß, Konsul.

Der Botschafter Graf Beust reist in der Mitte dieses Monats wieder nah London zurück.

Graz, 5. Januar. Der Antrag des Straßenaus\chu}ses, die Straßen von größerer Verkehrswichtigkeit als Landesstraßen zu erflären und aus dem Landesfonds zu erhalten, wurde vom Landtage nah eingehender Debatte verworfen. Bezüglich des Mauthwesens wurde einx neuerlihes Provisorium geschaffen , in- dem die Statthalterei ermächtigt wurde, noch bis zum Jahre 1877 die Einhebung der Mauthgebühren dort zu gestatten, wo die frühere Bewilligung hierzu erlischt. Der Grundbuchs -Geseh- entwurf wurde, nachdem Ur, Razlag für die Gleichmäßigkeit mit den Gefeßgebungen der benahbarten Länder auf diesem Gebiete plädirt hatte, angenommen. Der Landtag sprach ih fast ein- stimmig gegen den Legalifirungszwang aus.

Die Sanitätsvorlage wurde mit Rücksiht auf die lokalen und finanziellen Verhältnisse des Landes als gegenwärtig noch unausführbar erklärt und dem Landesaus\husse zur Bexathung überwiesen.

Der Statthalter machte bekannt, daß laut Ministerial - Er- lasses der Landtag, wenn er seine Aufgaben nit früher erledi- gen sollte, am 16. Januar geshlossen werden muß.

Pesth, 5. Januar. Die päpfstlihen Ablegaten wur- den gestern von dem Kaiser empfangen, um die erfolgte Pro- motion der Erzbischöfe von Salzburg und Gran zu hotifiziren und um die Vornahme des Aktes der Investitur zu bitten. Nach dem „Pesther Lloyd“ wird der Fürstprimas Simor in der Ofe- ner Königsburg das Barett aus den Händen Sr. Majestät em- pfangen. R

Agram, 4. Ianuar. Landtagssizung. Die Gescßentwürfe, die Richter betreffend, wurden vom Landtage in dritier Lesung angenommen.

Schweiz. Bern, 6. Ianuar. (W. T. B.) Die \chwei- zerishen Bischöfe haben, wie das Luzerner „Vaterland“ meldet, bei dem Bundesrathe gegen die Ausweisung des päpst- lihen Nuntius Agn9zzi einen Protest eingereicht.

Großbritannien und Friand. London, 5. Januar. Die Königin empfing am Sonnabend auf Osborne - den Herzog de la Rochefoucauld - Bisaccia, der sein Be- glaubigungs\chreiben als Botschafter der französihen Republik Überreichte. Der * Herzog wurde alsdann zugleih mit Lord Granville zur Königlichen Tafel - gezogen. Prinz ArthwW#r ist in Osborn angekommen. /

Für Montag, den 19. d. M,., if eine Kabinetsbeé- rathung, die erste im neuen Jahre, anberaumz.

Frankreih. Paris, 5, Januar. Heute um 11 Uhr leistete der Erzbischof von Paris den Kardinals- Eid. Der Ablegat, Msgr. Capri, las mit lauter Stimme die Eides- formel vor, welche die Vertheidigung der Rechte der Kirche bis zum Blutvergießen vorschreibt. Msgr. de Cézanne war der Zeuge des Erzbischofs. Derselbe kündigte dem Gebrauch gemäß seine Ernennung zum Kardinal allen Souveränen und den Mit- gliedern des heiligen Kollegiums an. Am 28. wird \ich der

Kardinal-Erzbishof mit dem Kardinal Chigi nah Rom begeben, |.

um den Kardinalshut aus den Händen des Papstes zu empfan- gen. Beide reisen über Marseille und Civita-Vecchia. Der neue Kardinal Regnier, der sfih aus den nämlihen Gründen nach der Hauptstadt Italiens begiebt, nimmt den Landweg.

Der Kriegs-Minister hat alle Maßregeln ergriffen, damit bis zum 4. März die Cadres der Territorial-Armee hergestellt find. Bekanntlih foll bis zu dieser Zeit die Armee auch mit den neuen Kanonen versehen sein.

Der Finanz-Minister Magne besteht darauf, daß die neuen Steuern, welche noch zu votiren find, so angenommen werden, wie er sie in Vorschlag gebraht hat. Dieselben be- laufen sich auf 65 Millionen, nämlih für das Salz 32, für die Cheques 6, für den Transport der Güter auf der Eisenbahn 22, für die Taxen für außergerihtlihe Akten 5 Millionen.

Ein vom 26. Dezember datirtes Rundschreiben des Kultus-Ministers an die Bischöfe sagt, einige neuere Hirtenbriefe \hienen der Art zu sein, daß fie benahbarten Re- gierungen Verdruß gemacht hätten. Die Prälaten würden ge- wiß die ersten scin, solhe Folgen zu bedauern. Die Regierung wünsche lebhaft, daß diese Thatsachen fich nicht wiederholen möchten, und ersuht die Bischöfe, die bestehenden Mächte zu respektiren und sich der Mäßigung zu befleißen, um o desto wirksamer zum allgemeinen Frieden beizutragen.

6. Januar. (W. T. B.) Fast alle Abendzeitungen bringen Artikel über das Rund\chreiben des Kultus-Ministers an die Bischöfe und \prehen ihre Zustimmung zu dem Erlasse aus. Das „Journal des Debats“ äußert sih dahin, daß das Cirkular troß der verbindlihen Form desselben den festen Ent- {luß der Regierung erkennen lasse, den Bischöfen entgegenzu- treten. Die kirhlihen Journale führen bei Besprehung der Verfügung eine sehr gemäßigte Sprache.

Wie die „Patrie“ mittheilt, liege es in der Absicht der Regierung, von den in französisher Sprache erscheinenden aus- wärtigen Journalen eine Ab gabe zu erheben, welche derm Betrage der von den französischen Zeitschriften entrihteten Papier- steuer gleihkommen fol. ;

Die leßten Nachrichten aus Martinique lauten be- ruhigender; doch is die Erregung in dieser französishen Kolonie noch immer groß. Auf Guadeloupe, wo man ebenfalls An befürchtet, haben die dortigen Behörden auch Freicorps gebildet.

Spanien. Madrid, 5. Ianuar. (W. T. B.) Castelar hat folgenden, an das Land gerichteten Protest veröffentlicht :

„Jch protestire aus voller Kraft meiner Seele gegen die brutale Gewaltthat, welhe an der Schwelle der konstituirenden Versammlung

verübt ist. Mein Gewissen scheidet mich von den Demagogen; mz? Gewissen und meine Ehre scheiden mich auch von der politischen Ge- staltuno, die sih eben durch die Gewalt der Bajonette vollzogen hat. *

Viele Mitglieder der Majorität find diesem Proteste beige- treten.

Die diesseitigen diplomatischen Vertreter in Pa- ris, Brüssel und Lissabon haben, dem Vernehmen nah, telegraphish um Enthebung von ihren Posten gebeten. Die Generalfkapitäne von Cuba, Portorico und den Phi- lippinen sollen, wie es heißt, Seitens der Regierung abberufen werden.

Ein weiteres Telegramm vom 6. Januar Abends mel- det: Die Entwaffnung der Freiwilligen nimmt allenthal- ben ungestörten Fortgang. In Valladolid und in Malaga hatte es anfänglich den Anschein, als ob die Freiwilligen Wider- stand zu leisten beabsichtigten. Sie beseßten an ersterem Orte einige Hauptpunkte der Stadt, räumten dieselben aber beim Ersch:inen der Truppen wieder, ohne den Angriff der legteren abzuwarten. Ebenso wurden in Ma- laga - einzelne fich sammelnde Volkshaufen mit leichter Mühe zerstreut. In Cartagena is das Feuer von Seiten der Insurgenten lebhafter geworden; dieselben \heinen von der Annahme auszugehen, daß die Provinzen der neuen Regierung abgeneigt seien und dadurch in ihrem Widerstande ermuthigt zu sein. Durch eine Verfügung der Regierung ifi das Ayun- tamiento von Madrid neu organisirt und der Vorsig des=- selben an Carvajal übertragen worden. Der General Fatino und der Brigadier Arin find verhaftet worden.

Italien. Rom, 2. Januar. Die Zeitungen veröffent- lichen einen Brief des Ministers des Innern Cantelli an den Präfekten von Rom, betreffend die Zukunft der Nationa l- garde. Der neu ernannte Kommandant der Nationalgarde von Rom, Oberst Ruspoli, zögerte mit der Annahme dieses Kommandos und gab als Grund seines Zögerns die Ungewiß- heit an über das Schicksal der Nationalgarde nach dem neuen Militärgescez. Eine dadurch veranlaßte Anfrage des Prä- feften wird durch den erwähnten Brief bea1twortet. Der- selbe sagt zwar, die Nationalgarde \olle mit - einigen Mo- disikationen fortbestehen, doch sind diese Modifikationen der Art, daß in Wahrheit konstatirt wird, daß für die Nationalgarde bei der beabsichtigten Organisation des Heerwesens fein Play mehr sein wird. Die Nationalgarde wird aufgehen in der Kommunalmiliz, dem Landsturm, gebildet aus den Wehr- pflichtigen der dritten der drei von Herrn Ricotti beabsichtigten Kategorien, welcher alle diejenigen Waffenfähigen zugewiesen werden sollen, welhe nah Einziehung der Kontingente erster und zweiter Kategorie übrig bleiben, ferner alle, welhe aus irgend welchen Gründen vom D'enst erster und zweiter Kategorie übrig bleiben, endlich Diejenigen, welche ihre Dienstzeit im Heer und in der milizia mobile beendigt haben. Die Nationalgarde also, faktisch nur noch in Rom und Neapel fortbestehend, wird hiernach gänzlich wegfallen.

Griechenland. Athen, 27, Dezember. Die Regierung hat, wie dem „Korr. v. u. f. D.“ geschrieben wird, den Stu- direnden auf ihr Begehren wegen Errichtung einer Legion eine abshlägige Antwort ertheilt, worauf dieselben in einer Ver- sammlung am vergangenen Sonnabend den Beshluß faßten, einen Appell an das Volk zu rihten und dagegen zu protestiren. Die Abfassung dieses Aktes wurde einem Ausschusse anvertraut. Als am Dienstag dieser Protest auf dem Universitätsplaße ver- lesen und unter Hochrufen einstimmig angenommen, wurde die Versammlung dürch reitende Gensd’armerie, leichte Infanterie und bewaffnete Polizeidiener aufgelöst. Vorgestern, Donnerstag, wiederholte fih die Scene, und wurden mehr als dreißig Per- sonen verhaftet und ins Gefängniß abgeführt. Gestern haven die Studirenden den Rektor und den Professorenrath veranlaßt, eine Beschwerde wegen Eingriffs der Behörden in die Polizei- rechte der Universität an die Regierung zu richten. Der Kultus- Minister aber antwortete, die Behörden hätten ihre Schuldigkeit gethan, und die Verhafteten würden in Anklagestand verseßt werden. Die Universität wurde hierauf definitiv ges{chlo}en.

31. Dezember. (Tel. N.) Die in Folge der Agitation zur Errichtung einer akademishen Legion verhafteten Studiren- den wurden, bis auf die drei Rädelsführer, wieder in Freiheit geseßt.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 2. Januar. Der Handels- und Freundschaftsvertag zwishen Ruß- land und Bochara wurde geschlossen zu Shoar am 28. Sep- tember (10: Oktober) 1873, am 19. des Monats Schagban dcs Jahres 1290 zwischen dem General-Gouverneur von Turkestan, General-Adjutanten von Kauffmann 1. und Sr. Großwürden dem Emir von Bochara Sseid-Musafar.

Im Art. 1 wird bestimmt, daß die Grenzen zwischen Rußland und Bochara dieselben bleiben, wie bisher. Dagegen foll leßteres aus dem von Rußland annektirten, am rechten Amu-Ufer belegenen Theile Chiwas einen Landstrich, im Süden angrenzend an Bochara, erhalten, und zwar bis zu einer Linie, welhe von Mekeschli zum Bereinigungspunkte der früheren bocharish - chiwesischen Grenze mit der russischen Grenze zu ziehen ist. Art. 2. Dicser Land- strih ist zum Waarentransport und zur Karawarenstraße voa Bochara nach Rußland und- umgekehrt bestimmt. Urt. 3 ordnet die freie Schiffahrt, Privat- und Regierungs-Schiffahrt mit Dampfern und anderen Fahrzeugen auf dem Amur, soweit er durch bocharisches Gebiet fließt, an. Art. 4 enthält das Recht dèr Anlegung von Landungs- und Stapelpläßen am rechten Amu-Ufer unter bocha- rischem Schutze. Die russische Regierung bezeichnet die Orte, wo sie solche Pläße wünscht. Art. 5. Handelsfreißeit für Personen und Kara- wanen aus Rußland in allen Städten und Dörfern des Chanats. Art. 6. Die Import- und Exportsteuer nah und aus Bochara be- trägt '/40 = 23% des Werthes der Waaren. Art. 7. Der Transit ist abgabenfrei. Art. 8, Gegenseitiges Ret t der Anlegung von Ka- rawan-Ssarais (Ssarai heißt auf russiich Scheuer, Schuppen, Niederlage) in allei believigen Ortschaften. Art. 9. Gegenseitiges Recht der Einseßung von Handelsagenten. Art. 10. Die Handels- abshlüsse und kaufmännischen Verträge sind unverleßlih. Urt. 11. Gegenfeitige Handwerks- und Gewerbefreiheit. Art. 12. Gegeuseitiges Recht der Erwerbung voa Jmmobilienbesiß bei Zahlung der landes- üblichen JImmobiliensteuern. Art. 13. Paßzwang der russischen Unterthanen und Recht der leßteren mit ihren G das' ganze Chanat zu durchreisen, Art. 14. Ausschluß des Asylrechts für alle Nationalitäten, sofern die Immigranten nicht rufsishe Erlaubnißscheine führen. Auslieferungspflicht flüchtiger russischer Verbrecher von Sei- ten Bocharas. Art. 15. Die Verpflichtung des Chars, einen (Gc- sandten in Taschkent zu beglaubigen und ein Gesandtschaftsgebäude daselbst zu erwerben und zu unterhalten. Art. 16. Ein gleich 's Recht Rußlands in Bochara. Art. 17. Aufhebung der Sklaverei im gar- zen Chanat und die Verpflichtung der bocharischen Beks, etwaige in den Grenzorten angekaufte Sklaven sofort in Freiheit zu seßea. Art. 1%. enthält die Abshlußerklärungen des in russischer und in türkischer Sprache abgefaßten Vertrages.

__ Schweden und Norwegen. Stockholm, 31, Dezember. Die Regierung will dem nächsten Reichstage einen Vorschlag