1874 / 13 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 16 Jan 1874 18:00:01 GMT) scan diff

e de? T Se E E Ci O o N E A: P R

paucgedun

Inseraten-Expedition des Deutschen Reichs-Anzeigers

und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers:

Berlin, Wilhelm-Straße Nr. 32. E

1 Steckftriefe und Untersuhun&-Sachen. 2. Handels-Register.

3. Kon!urse, Subhastationen, Aufgebote, Vor-

Stebriefe und Untersuchungs-Sachen,

Eteckbriess-Erledigung, Der binter den ehema- ligen Kaufmann Friedri) Eduard Ioathim Schulze wegen betrüglichen Bankcruts uuter dem 3. Mai 1853 in den Akten 8. 350 jcßt 130 rep. de 1853 erlassene Steckbrief wird hierdurch zurückgenom- men. Berlin, den 8. Januar 1874. Königliches Stadtgeriht. Abiheilung für Unterfsuchungésacheu.

Fn der Nacht vom 6. zum 7. d. Mts. sind aus der Kirche zu Falkenhagen, Kreis Prenzlau, mittels Einbruchs folgende Werthpapiere, sämmtlich außer Cours gescßt und ohne Coupons, gestohlen worden:

1) ein Westpreußisher Pfandbrief auf Kofiellec à |

314 Nr. 19 über 100 Thlr. , 2) ein desgl. auf Grodziszno à 34% Nr. 45 über 200 Thlr, 3 ein Kur- und Neumärkischer Pfandbrief auf Günterberg à 34% Nr. 4780 über 500 Thlr., 4) ein deëgl. auf Blankenburg à 33% Nr. 30531 über 300 Thlr., 5) cin desgl, auf Blumenfelde à 34% Nr. 3031 üter 3: 0 Thlr., 6) cin desgl. auf Malchow à 3# % Nr. 95182 über 300 Thlr., 7) cin deëgl. auf Fritschen- dorf à 31% Nr. 27404 über 200 Thlr., 8) ein desgl. auf Kieniß à 3} % Nr. 25957 über 1000 Thlr. 9) eine Kurmärkishe Schuldverschreibung Litt. B. à 32% Nr. 2147 über 500 Thlr., 10) cine desgl. Litt. C. à 33% Nr. 271 üter 400 Thlr, 11) ein Staaisfchuldschein à 31% Litt. A. Nr. 24026 über 1000 Thf!c., 12) cin desgl. Litt. E. Nr. 331 über 200 Tblc., 13) eine Staatsanleihe de 1853 zu 4% Nr. 2042 über 100 Thlr, Summa 5000 Thlr. Die Diebe haben bei Ausführung der That cine Zange, ein kleines zum Abschlagen der Pferdebufe dienendes Schmiedeeisen und einen kleinen Bohrer, welche Sachen in derielben Nacht aus der Schmiede des

Schulzen Wilke zu Falkenhagen entwendet worden sind, benußt. Mittheilungen über die Thäter und den Verbleib des gestohlenen Guts sind an mich oder die nächste Polizeibchörde zu rihten. Prenzlau, den 11.-Januar 1874. Der Königliche Staatsanwalt.

Konkurse, Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen n dergl.

18711 Oesseutliche Borladung.

Der Kaufmann I. Hoffmanu zu Berlin, Wol- lank-Str. 1B., hat gegen den Lieutenant a. D. des 1. Thüringischen Infanterie - Regiments Nr. 31 zu Altona, Freiherrn Hiller vou Gärtringen, früher zu Altona, und gegen den Lieuteuant desselben Regi- ments, Freiherrn Otto von Schrötter, die Klag? auf Zablung von 750 Thlr. nebst 6% Zinfen seit dcm 21. September c., £% Provifion und 3 Thlr.

15 Sgr. Protestkesten aus dem von Gustav Arndt | ausgestellten, von dem Freiherrn Hiller von Gärtrin- |

gen acceptirten Wechsel vom 3. Juli 1873 über 750 Thlr, zahlbar am 21. September 1873, angestrengt.

Die Klage ist eingeleitet, und da det jeßige Aufenthalt der beiden Verklagten unbekannt ist, jo werden diese hierdurch öffentlich aufgeferdert, in dem zur Klagebeantwortung. und weitern mündlichen Ber- handlung der Sache auf

den 13. April 1874, Bormittags 10 Uhr,

| Thalheim:

[ladungen u. dergl.

95. Oktober 1866 nebst Grundbuchs-Auszug vom 7. Dezember 1866 ift angeblich verloren gegangen und soll amortisirt werden. Demgemäß werden die unbekannten Eigenthümer, Cessionarien, Pfand- oder sonstigen Inhaber des bezeichneten Dokuments auf- gefordert , ihre Ansprüche an dassetbe spätestens in dem am 2. Mai k. I., Bormittags 12 Uhr, vor dem Gerichts-Assessor Niewandt an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 18, anstehenden Termine anzumelden, widrigenfasls dieselben mit ihren etwaigen Rechtsansprüchen auf dies Dokument präkludirt wer- den und leßteres amorfisirt werden wird. Charlottenburg, ten 13. Dezember 1873. Königliche Kreisgerichts-Deputation.

(2575) Oeffentliche Ladung.

Der hierselbst am 9. Dezember "1837 geborne Albert Ferdinand Kannapke ist am 26. April 1856 vou bier na Australien auëgewandert und hat seit Ende des Jahres 1857 irgend eine Nahe riht von sich an seine Angehörigen nicht mehr ge- langen lassen. E

Es werden nunmehr der 2. Kannapke sowie tene etwaigen Erben und Erbnehmer aufgefordert, sich vor oder in dem

am 27. Iuni 1874, h. 12, ver dem Kreisrichter Bardt an hiesiger Gerichtê- ftclle anberaumten Termin- zu melden, widrigenfalls der Verschollene für todt erklärt werden wird und alle unbekannten Prätendenten mit ihren Ansprüchen auf seinen Nachlaß ausgesclossen werden.

«¿rofsen, den 20. Juli 1873.

Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

[28] Bekanntmachung , Die in den Hohcenzollerrschen Landen bei der

Königlichen Regicrung zu Sigmaringen s{w-benden

und in deren Auftrag von Unterzeichneten bearbei-

teten Reallastenablösungen L. im Oberamtsbezirk Sigmaringen: _

Ringgenbach-Buffenhofen. Ablösung der der Mcß- uerci Mecenningen im Greßherzogthum Baden von den Hofwirthcn zu Ringgendach Und Buffenhofen zu entrichtenden Natural- und Geldakgaben, L:

Deutwaug: Atlösung der von den Haus-, Hof- und A&ckerarundstüsbesißern zu Deutwang an die dortige Meßnerei und die dortige Gemeindekasse zu entrichtenden Natural-Prästatienen und Gelè- abgabcn,

Ab'öfung der von den Hof- und Acker- grundstücksbesitzern zu Thalheim an die dortige Meßncrei zu entrichtenden Versen- und Haferpra- stationen resp. Geldabgaben, '

Levert2weiler: Ablösung der von“ den Grundbe- sißern zu Leverts weiler au die dortige Meßnerci zu entrichtenden Naturalabgaben,

77, Im Obcramtsbezirk Gammertingen:

Veringendorf: Dic Aufhebung der“ auf den früße- rea Zehntberechtigungen der Pfarrei Veringendorf in den Gemeinden Veringendorf, Jungnau “und Howbberg und des Gymnasialstudienfonds zu Sig maringen in den Gemarkuugen NBéringendorf und

vor der unterzeichneten Gerichtêdeputation im Stadt- gerihtsgebäude, Jüdenstraße Nr. 59, Zimmer Nr. 67, anstehenden Termin pünktlich zu erscheinen, die Klage zu beantworten, etwaige Zeugen mit zur Stelle 34 bringen, und Urkunden im Original einzureichen, in- j R Ls G ee! dem auf 1patere Einreden, welche auf Tbattachen beruhen, feine Rücksicht genommen werden kaun. Erscheinen die Bcklagten zur bestimmten Stunde

nicht, so werden die in der Klage angeführten That- | sachen und Urkunden auf den Antrag des Klägers in |

contumaciam für zugestanden und anerkannt erachtet, | folgt, wird ün |

und was den Rechten nah daraus Erkenntniß gegen die Beklagten auêgesprochen werden. Berlin, den 15. Dezember 1873. Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Civilsachen. Prozeß-Deputation I,

s Schwarz.

[188] P-r 0e 1a ma

Die fünf Aktien der Kreditbank von Doni- mirsfi, Kalkstein, Lyskowsfi & Co, zu Thorn, Litt. A. Nr. 149 und 150 und Litt. B. Nr. 1047, 1048 und 1049 über je 200 Thlr., welche auf den Nam-cn der Frau Gräfin Laura Czapcka (zu Berlin) ausgestellt find, find nett den dabei befindli gewesenen, seit dem 1. April v. J. fällig gewesenen Dividendenscheinen verlorcn gegangen (anzeiglich in der Nat vom 22. zum 283. Januar v. J. aus der Gutsfanzlei zu Smogulêdorf (im Kreise Schubin) entwendet worden). Auf wie viel Jahre die mit den Aktien verloren gegangenen (entwendeten) Divi- dendenscheine ausgestellt waren, kann uiht angegeben werden.

Die unbekannten Inhaber dieser Aktien und Di- vider.densheine werden hierdurch aufgefordert, die- felben in dem auf

den 27. April d. I., 12 Uhr Mittags,

vor dem Kreiêrihter Dr. Meiëner im Terminézimmer : Nr. 4 des Hiesigen Gerichtslokals (im biefigen Rath- hausïe) anberaumten Termine bei Vermeidung der j

Profklusion vorzulegen. Thorn, den 8. Januar 1874. : Königliches Kreisgericht, T. Abtheilung.

[183] /

Auf dem hierselbst belegenen im Grundbuche der Stadt Charlottenburg Band XXVII[. Nr. 1362 Fol. 73 verzeichneten Grundstücke des Buchdruckerei- besißer Johann C. Huber von hier, stechen Rubr. III. Nr. 5 3500 Thlr. mit 5 % jährli in vierte!ljähr- lichen Terminen seit dem 1. Januar 1867 verzins- liche Restkaufgelder der aus dem Vertrage vom 25. Oktober 1866 für den verstorbenen Brauerei- besißer Carl Julius Uhlig von hier, eingetragen zufolge Verfügung vom 28. November 1866, welche nach dem Tode des 2c. Uhlig « auf dessen Wittwe Therese Uhlig, geborène Herlth, übergegangen find. Das über diese Post gebildete Hypotheken Dokument, bestehend aus einem notariellen Kaufvertrag vom

JIungnau resp. den dafür gewährtn Kapitalents \chädigungen haftenden subsidiären Verpflichtung, zu den Cultfosten und Baulasten für Kirche und Mfaxrgebiute in Vceringendorf beizutragen, ver- unden mit Ablösung der, den Parocbianen zu Veringendorf, Hocbberg und Jungnau obliegenden Verbindlichkeit, Lei Neubauten un.d Hauptrepara- turen der vorbezeicneien Gebäude“ Haud- und Spannfrohnden zu lcist-n. Â

FEEZ, Im Oberamtsbezir? Dechingen:

Wilflingen: Ablösung der Seitens der Gemeivrde Wilflingen aus dem dortigen Gemeindewalde au die Pfarrei dasclbst zu entrichtenden Holzyräftation. Wesfingen: Zimmern: Ablösung der dem Pfarr-

bencfiitum zu Zimmern aus dem Gemeindewalde der Gemeinde Wessingen zustehenden Holzprästation werden hierdurch zur Ermittelung unbekannt ge- b!ichener Theilnehmer und Feststellung der Legiti- maticn der bis jeßt zugezegenen und nicht ander- wei: bercits legitimirten Interesscuten auf Grund des 8. 21 des Geseßes vem 28. Mai 1860, sowie der S8. 11 ff. des Ausführungsgejeßes vom 7. Juni 1821, der §8. 25 ff. der Verordnung vom 30. Juni 1834 und des §. 109 des Geseßes vom 2, März 1850, ôoffentlich Lefannt gemacht und alle Dieje- nigen, welhe bei diesen Auécinanderseßungen ein Interesse zu haben vermeinen, bisher aber dabei nit zugezogen sind, aufgefordert, sih innerhalb fechs Wochen und späteftcns in dem, in meinem Geschäftézimmer im Königlichen RegierungsgeLäude biecseibst

am 2. März 1874, Vormittags 10 Uhr, anstehenden Termine zu melden und ihre Ansprüche geltend zu machen, widrigenfalls fie die Auseinan- derseßung gegen sich gelten lassen müssen und mit feincn Einwendungen dagegen weitec gehört werden fêénncn.

Sigmaringen, den 24. Dezember 1873.

Der Regicrungs-Nath. Lenke.

Verkäufe, Verpachtungen, Submisfionen 2c.

[1943 Chauffecgeld-Berpachtung. Die Chaussecgeld-Hebestelle östilih Branden- burg soll vom 1. April d, J. av von Neuem ver- pachtet werden und das Pachtausgebot am 21. d, M., Mittwochs, Vormittags 9 Uhr, in unserem Amtsgelasse hieuselbst stattfinden. ans laden wir dazu mit dem Zusaße cin, daß zum Gebot nur verfügungsfäßzige Personen zu- gelassen werden können, welche zur Sicherung ihres Gebotes vorher 100 Thaler in öffentlichen Papieren oder baar einlegen. Die Pachtbedingungen können in unjerer Registra- tur eingeschen werden. Brandenburg, den 7. Januar 1874. Königliches Haupt-Steuer-Amt.

Oeffentlicher Anzeiger. 7

Fiierate nimmtandie autorisirte Annoncen-Expedition von dolf Mosse in Lerlin, Leipzig, Hamburg, Frank- furt a. M., Breslau, Halle, Prag, Wien, München, Nürnberg, Straßburg, Zürih und Stuttgart.

5. Verloosung, Amcrtifatien, ZinEzablung u. f. wo. von öffentlichen Papteren. 6. IndustrielieEtablissemeuts, Fabriken u. Ereßhandel. 7. Verschiedene Bekanntmachungen. en

8. Literarische s 9. Familien-Nachrichten.

[M. 26] Bekanutmachung. :

Im Auftrage der Königlichen 2 enn Hierselbst wird das unterzeihnete Haupt-Amt in Jseinem Ge- \häftslokale die auf der Berlin-Prenzlauer Kunst - traße bclegene Chausseegeld-Hebestelle zu Schö- nerlinde

am Mittwoh, deu 21. Iauuar d, I, Bormittags 10 Uhr, : mit Vorbehalt des höheren Zuschlags zum 1. April d. J. in Pacht aueb:eten. Nur als dispositions- fähig sich ausweisende Personen, welche vorher min- dejtens 290 Thlr. baar oter in annehmbaren Staats- papieren bei uns zur Sicherung ihres Gebotes nie- dergelegt haben, werden zum Bieten zugelassen. Die Pachtbedingungen find von heute ab während der

Dienststunden in unserer Registratur einzu]ehen.

Potsdam, den 5. Januar 1874

Königliches Haupt-Steueramt. (a. 277/1)

[144] Bekanntmachung. se Die Liefcrung von mit Kupfervitriol imprägnirten 3000 Stück Telegraptenstangen für Telegraphen- Neuaulagen pro 1874 soll im Wege der Submission an einen Lieferanten vergeben werden.

Die Lieferungsbedingungen sind an den Wochen- iagen während der Burzaustunden in der Registratur der Unterzeichneten einzusehen und werden auf porto- reien Antrag gegen Erstattung der Kopialien ab- schriftli mitgetheilt. Unterneßmungslustige wollen ibre Offerten mit der Aufschrift "Submission auf Lieferung von Telegraphenstaugen“ versehen, bis 28. Ianuar an die Unterzeichnete einsenden, in deren Bureau, Klapperwiese 17a. am genannten Tage Bormittags 11 Uhr die Eröffnung der eingegangenen Offerten in Gegenwart der etwa persönlich erschienenen Submittenten erfolgen wird.

Später cingehende, sowie den Bedingungen nicht entsprechende Offerten werden niht angenommen. Nachgebote bleiben unberücksichtigt.

Königsberg, den 9. Januar 1874.

Kaiserliche Telegraphen-Direktion. v. Jahn.

[164] -- Bekanntmachuug.

Für die Kaiserliche Werft: sollen

72 Stück fihtene Bretter, à 22 dem. lang, 18 cm. breit, 24 cm. starf,

128 Stück fihtene Bretier, à 26 dem. 18 em. breit, 23 em. stark,

200 Stück fichtene Bretter, à 32 dem. 18 cm. breit, 24 cm. stark,

200 Stück fihicne Bretter, à 38 dem. 18 cm. breit, 25 cm. stark,

20 Stück fichtene Bretter, à 44 Lcm. lang, 18 ecm. breit, 27 cm. stark,

veschafft 3verden:

Uieferungê-Offerten sind versiegelt mit der Auf- {rift „Submission auf Lieferung von fich- tenen Brettern“ bis zu dem am 21, Ianuar cr., Mittags 12 Uhr, im Büreau der unterzeichneten Behörde anberaumten Termine einzureichen.

Die Lieferuugsbedingungen, welche auf portofreie Aniräge gegen Erstattung der Kopialien abschriftlich mitgetheilt werden, licgen in der Registratur der Kaiserlichen Werft zur Einsicht äus.

Kiel, den 6. Januar 1874.

Kaiserliche Werft.

lang,

1

lang,

gehobelt

lang,

gefedert, genuthet und

[113]

Die Auszführung des BVollausbruchs und der Maurerarbeiten, bebufs Herstellung des im Bunt- sandstein liegenden 172 Meter langea Oberriedener Tunnels, excl. Materiallieferung soll im Wege der öffentlichen Submisfion vergeben werden und ist hierzu Termin auf

Montag, den 26. Ianuar 1874, Voriaittags 12 Uhr, im Abtbeilungs-Büreau hierselbst anberaumt.

Die betreffenden Zeichnungen und Submissions- Formulare lieaen hier zur Einsicht aus, leßtere Éönnen auch gegen Ecstattung der Kopialien von mir be- zogen werden.

Behufs Besichtigung des in der ganzen Tunnel-

Läúge aufgefahrcnen Richtstollens wolle man sich bei dem Bauaufseher Heiß zu Okerrieden melden. Alleudorf a. Werra, den 5. Januar 1874. Der Abtheilungs -Baumeister.

Laeflig.

Verloosung, Amortisation, Zins- zahlung u. #. tw. von öffentlichen Papieren.

189]

L Ss Gemäßheit der durch die Allerböchsten Ka- binets-Ordrcs vom 21. August 1852 und vom 23. Juni 1854 dem Wittenberger Deichverbande verliehe- nen Privilegien zur Austgabe vou Deichokligationen im Gesammtbetrage von 180,000 Tsr. hat durch die dazu gewählte Kommissien des Deichamts die Ausloosung der au das Jahr 1874 zu kündigenden

von 3159 Thlr. stattgefunden. E Nachstehende Nummern der Deichobligationen sind bei dieser Auêloosung gezogen worden: 1) Bon der k. QUYOU Littr. A, Nr. 17. 33 und 61 à 500 Thlr. B. 20. 86 und 194 à 100 Thix. C Tun 00 O Sr 2) Bon der 3. Abtheilung. Littr. D. Nr. 167 und 194 à 500 Thlr. „E. 209 und 306 à 100 Thlr. “F. „288. 333. 407 und 543 à 25 Thlr. Indem ih dies zur öffentlichen Kenntniß bringe und gleichzeitig die gedachten Obligationen auf Grund des §. 2 der Allerhöchst verliehenen Privi- legien hiermit kündige, fordere ih die Inhaber der-

selben guf, die anégeloosten Deichobligationen am

und zu amortisirenden Deichobligationen im Betrage"

bands zu Prebsch nebst Coupons zu präsentiren, worauf deren Einlösung erfolgen wird.

In Bezug auf die Präklufivbestimmungen, w0o- na ausgelooste oder gekündigte Deichobligationen, deren Betrag in dem festgeseßten Termine nicht er- hoben wird, innerhalb der nächsten 10 Jahre aud in späteren Terminen zur Einlösung präsentirt wer- den können, dann aber keine Zinsen mehr tragen 1nd nach Verfluß von 10 Jahren nah ihrer Fälligkeit ihren Werth ganz verlieren, beziehe ich mich auf L. 5 der Allerhöchsten Privilegien, welcher jeder Ob- ligation beig¿druckt ist.

Wittenberg, den 3. Januar 1874.

Der are, Laudrath a. D.

Qn: 6 , es Freiburger Eisenbahn. Die Inhaber der unterm 1. Mai 1872 ausgefer- tigten Quittungsbogen über die erste Einzahlung von 40% auf Freiburger Stamm-Aktien Litt. B. werden hierdurch aufgefordert , die zweite Einzahlung von 20% Z in es Zeit vom 2. bis inkl. 14. Februar d, I. zu leisten : : in Berlin kci der Bank für Handel uud Industrie, bei dem Bankhause S. Bleichröder, bei dem Bankhause T=cob Landau, in Leipzig bei dem Bankhause E: ¿5rege & Co., in L va dem Bankh51:e Ed. Frege 9., in Breslau bei unserer Haupt? f». i Die Einzahlung beträgt für eien! Quittungs- «ogen : : o Q 40 Fur: In. pf abzüglich 5 % Zinsen von der ersten Einzahlung von 40% d. f. 80 Thlr. für die Zeit vom 3. Juni 1872 bis infl. 1. Februar d. Js. D uf 599 e: 6108,

alfo 33 Ft: 10 S 4 pf Des Inhabern der Quittungébogen wird freige- stellt, son von jeßt ab gegen Empfang der Aktien die Vollzahlung, jedoch nur bei unserer Haupt- Kasse, zu leislen, und beträgt in diesem Falle die

Zahlung für eiue Aktie G D M Slieta i Ba e ren A 130 Aa: abzüglih 5% Zinsen von der ersten Einzahlung von 40% d. f. 80 Thlr. für die Zeit vom 3. E 1872 bis zum Einzahlungstage exkl.

un zuzüglih 5% zurüczuvergütende Zinsen auf den laufenden Coupox, also vom 1. Januar cr. bis zum Einzahlungstage exkl.

Bei der Einzahlung sind die Quittungsbogen mit cinem, nah den Nummern derselben geordneten und mit Namen und Wehnort des Besißers versehenen Verzeichnisse vorzulegen.

Auswärtige haben die Beträge der Einzahlungen sowie die Quittungsbogen nur au unsere Hauptkasse hier portofrei cinzusenden. Die Zurückgabe der Quittungsbogen, resp. die Uebersendung der Stamm-e Aktien erfolgt portopflihtig unter Angabe des No- minalwerths der Sendung, jofern cine andere Werth- deklaration nitt ausdrücklih begehrt wird.

Breslau, den 9. Zaruar 1874.

Direktoriunt.

[106] Aftien-Gesellsaaft Bergwerks-Berein, Friedrih-Wilhelms-Hütte zu Mühlheim a. d. Ruhr.

Die Aktionäre unserer Gescllschaft benachrichtigen wir hierdurch ergebenst, daß dic Aushändigung der T. Serie Dividenten-Coupens für die Betriebsjahre 1873/74 bis 1880/81 nebft Talon zu den

Stamm-Aktien Nr. 1—1090 gegen Einlieferung der bezüglichen Anweisung (Ta- lon vom 1. Januar 1864) in unserem Geschäftslokale hier staltfindet. : f

Die Inhaber diejer Anweisungen werden gebeten, dicselben in einem nach Nummern geordneten, mit Namen und Wohnort versehenen Verzeichnisse bis zum 2. Februar cr, portofrei einreichen und da- gegen die neuen Couponêbogcn in Empfang nchmen zu wollen. s

Mühlheim a. d. Ruhr, den 7. Januar 1874.

Die Direktion.

[3698]

T: A E, ARPL

Rhein -

Die am 2. Januar k. I. fälligen halbjährigen

insen der Prioritäts Obligationen der Rhein-

Nahe-Eisenbahn T. und Il. Emission können vom gedachten Tage ab bis zum 31. Januar 1874, Bor- mittags, in den Geschäftsstunden:

1) vei der Direktion der Diskontogesellshaft in Berlin,

2) bei dem A. Schaffhausenschen Bankverein in Cöln,

3) bei der Filiale der Bauk für Haudel und Industrie zu Frankfurt a. M,,

4) bei jämmtilichen Stations-Kasseu der Rhein- Nahe-Eisenbahu, soweit deren Geldbestände ausreichen und-

5) bei unserer Hauptkasse hierselbst

erhoben werden. j

"Die Coupons müssen den Zahlstellen mit nume- risch geordneten, nah den Emissionen getrennten und von den Eigenthümern unters{chriebenen Verzeichnissen übergeben werden,

Saarbrüdcken, den 12. Dezcmber 1873.

1 Iuli 1874 der Kassc des Wittenberger Deichver-

Königliche Eisenbahn-Direktion.

Deutscher Reichs-Anzeiger

“Königlich Preußischer

und

-

j Mas Abonnement beträgt 1 Thir, #5 Sgr.

j für das Bierteijaÿr.

Berlin, Freitag, |

Se. Majestät der König haben Allergnäd'gft geruht:

dem Kaiserlich österreichischen Feldmarschall-Lieutenant Ritter"

von Abele, Commandeur der 2. Infanterie-Truppen-Division, den Stern mit Schwertern am Ringe zum Königlichen Kronen- Orden zweiter Klasse mit Schwertern ; dem Kaiserlich öfterreichi- {en Major und Flügel-Adjutanten Sr. Majestät des Kaisers, Freiherrn von Löhneysen, den Königlihen Kronen-Orden

zweiter Klasse; sowie dem Großherzoglich luxemburgischen Archivar - M-Ruppert zu Luxemburg den Königlichen Kronen-Orden vierter

Klasse zu verleihen.

Se. Majefiät der Kaiser und König haben Aller- gnädigst geruht :

Den nachbenannten Reichsbeamten und Angehörigen von Elsaß-Lothringen die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen ver- liehenen Ordens - Dekorationen zuertheilen, und zwar: des Comthurkreuzes erster Klasse des Großherzoglich

hessischen Verdienst-Ordens Philipps des

j Großmüthigen:

dem Wirklichen - Geheimen Ober - Regierungs - Rath Eck, Direktor im Reichskanzler-Amt: des Commandeurkreuzes zweiter Klasse des Groß- herzoglich sähsischen ¿Oos - Ordens vom weißen

alken:

dem Geheimen Regierungs-Rath Starke, vortragenden

s Rath im Reichskanzler-Amt;

des Ritterkreuzes erster Klasse des Großherzoglich hessischen Ludwigs-Drdens: dem Geheimen Rechnungs-Rath Radt ke, Bureau-Vorsteher im Reichskanzler-Amt des Ritterkreuzes erster Klasse des Königlich: bayeri- tgl ai [chen Militär-Verdienst-Ordens;: __ dem Post-Inspektor Adolf Shulÿ zu Darmstadt; des Ritterkreuzes zweiter Klasse desselben Ordens: dén Post-Sekretären Oskar Philipsborn zu Breslau, Ludwig Peveling zu Münster und Kuno Breuer zu Stettin ; sowie des Ritterkreuzes des französischen Ordens der Ehreulegion: dem- Cantonalarzt Dr. Klein zu Niederbronn.

Deutsches Neich

Der bei der Verwaltung der Reichseisenbahnen in Elsaß- Lothringen angestellte Eisenbahn-Telegraphen-Fnspektor Emil Hieronymi is zum Eisenbahn-Telegraphen-Ober-Inspektor er- nannt worden.

Bekanntmachung. Korrespondenzverkehr mit Konstantinopel. Na einer Mittheilung des Kaiserlih russischen Postamts in Odessa find die regelmäßigen Dampfschiffahrten zwischen Odessa und Konstantinopel wieder hergestellt

worden. Sn Folge dessen können Briefe 2c. nah und von Konstan- tinopel in der früheren Weise auf dem Wege über Odessa zur Versendung gelangen. Die auf diesem Wege zu befördernden Briefe 2c. müssen mit der ausdrücklihen Bezeihnung: „via Odessa“ versehen sein. Die Dampfschiffe gehen ab: von Odessa Dienstags und. Sonnabends um 4 Uhr Nach- mittags, : von Konstanstinopel Montags und Donnerstags um 2 Uhr achmittags. Die Dauer der Fahrt beträgt in beiden Richtungen ungefähr

je 36 Stunden.

Berlin, 15. Januar 1874. Kaiserlihes General-Postamt.

Königreich Preufßen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Den Regierungs-Räthen Ziegert in Breslau und Linz in Trier den Charakter als Geheimer Regierungs-Rath zu verleihen ;

Den Kreisgerihts-Direktor Severin in Bunzlau in gleicher .

Amtseigenschaft an das Kreisgericht in Glogau zu verseßen; und …__ Dem Kreisgerihts-Sekretär Mischke in Beuthen D.-Schl. bei seiner Verseßung in den Ruhestand den Charakter als Kanzlei- Rath zu verleihen. Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten. Ver seitherige Physikats-Assistent Dr. Fu chs zu Friedrichs-

dorf ist zum Kreis-Wundarzt des Ober-Taunus-Kreises er- nännt worden.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentlicha

è Arbeiten. ¿ Der in der Eisenbahn - Abtheilung des Ministeriums für

Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten: besthäftigte bisherige

Insertionspreis sür den Raum cinerDrcukzeile 8 Sgr.

_Staats-Nuzeiger.

—K G : M | | D Alle Post-Anstalten des In- unà Auslandes nehme |

Lestellnng anz; sär Kerlin außer den Postanstalten |

Gerichts-Affessor Georg Sombart if zum-Regierungs-Affefsor ernannt worden. Der Gasmotoren-Fabrik Deuß zu Deuß» bei Cöln ilt unter dem 14. Ianuar d. I. ein Patent | auf eine atmosphärishe Gaskraftmaschine in der- durch Zeich- B: Beschreibung und Modell nachgewiesenen Zusammen- eßung ° auf drei Iahre, von jenem Tage an gerechnet, und “füx den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.

Summarische Uebersicht über die Zabl der Studirenden auf ècr Königlichen Universität Marburg im Wintersemester 1873/74.

Im Sommersemester 1873 sind (einschl. 1 später noch Hinzugekom- menen) immatrikulirt gewesen 381; davon sind abgegangen 113, es find demnach. geblieben 268; dazu find in diesem Semester gekommen 150; die Gefammtzahl der immatrikulirten Studirenden beträgt 418 ; die cvangelisch-theologishe Fäkultät zählt: Preußen 51, Nichtpreußen 3, zusammen 54, dié juristi)che Fakultät zäblt: Prenßen 47, Nicht- preußen 4, zusammen s1, -die meédizinische Fakultät zählt t Preuß-n 117, Nichtpreußen 28, zusammen -145, die -philosophis{h& Fakultät zählt: a. Preußen mit dem Zeugniß der Reife 89, b. reußen mit dem Zeugniß der Nichtreife nah §. 35 des Prüfungs-Ré@lements vom 4. Juni 1834 —, e. Preußen ohne Zeugniß der Reife Kah & 35 des Reglements 60, Preußen 149, d. R preatas 19, Wsamumen 168. Außer diesen immatrikulirten Studirenden besuchen n NVozulefungen 15; es nehmen mithin an den Vorlefüungen überhaupt il 433.

Nicitamtliches. Deutsches Nei

Preußen. Berli#k, #6. Januar. IhrÈMajestät die Kaiserin-Königin nvognte heute der feierl{Minweihung der Kapelle des Domkandidatenstifts bei. =— Im Königlichen Palais findet heute ein größeres Diner statt, für dié Botschafter und ihre Gemahlinnen, sowie für die hier“ anwesenden nah Rußland abgesandten Höchsten Hofhargen Ihrer Majestät der Königin von Großbritannien und Irland.

Bei Ihren Kaiferlihen und Königlichen-Ho- heiten dem Kronprinzen und der Kronprinzessin fand gestern Abend 5 Uhr ein größeres Diner statt, zu dem auch die unter Viscount Sidney von Ihrer Majestät der Kö- nigin von Großbritannitn und Irland zur Beiwohnung der Vermählungsfeierlichkeiten noch St. Petersburg entsendete Lega- tion eingeladen war.

Se. Majestät der Kaiser und König haben der von dem verstorbenen Kommerzien-Rath Lüders in Görlig zu Gunsten invalider Fabrikarbeiter errichteten Stiftung die Rechte einer juristischen Person zu verleihen geruht.

Durch Kaiserlihen Erlaß vom 6. d. M. find für die diesjährige Session des Bundesraths ernannt worden zu Mit- gliedern: [. des Aus\husses des Bundesraths für das Landheer und die Festungen, in welchem Preußen und Bayern auf Grund der Verfassung vertreten sind, - Königreich Sawsen, Württemberg, Baden, Mecklenburg-Schwerin und Sahsen-Coburg; 11. des Ausschusses für das Seewesen, in welhem Preußen auf Grund der Verfaffung vertreten ist, Mecklenburg-Schwerin, Oldenburg, Lübeck und Hamburg.

Der zwischen dem Zollverein und der RepublikUruguay bestehende Freundschafts-, Handels- und Schiffahrtsvertrag vom 23. Juni 1856 is in Gemäßheit der in Art. 14 vorgesehenen Kündigungsbefugniß von der Regierung des Freistaats Uruguay gekündigt worden und tritt demgemäß am 15. Oktober 1874 außer Kraft.

Nah dem Schlusse der Generaldebatte wandte sih das Haus der Abgeordneten in seiner gestrigen Sizung sofort zur Spezialdiskussion des Civilehegeseßes. Beim S. 1 ergriff der Abg. Windthorst (Bielefeld) das Wort, um der allgemeinen Freude Ausdruck zu geben, mit welcher dieses Gesetz, eine lang- jährige Forderung der liberalen Parteien, begrüßt sei, während der Abg. von Wedell-Véhlingsdorf kfonstatirte, daß die Freude über dieses Gese eine getheilte sei, weil es der Kirche die Fähig- heit nehme, dem Staate die bisherigen Dienste zu leisten. 8. 1 ivurde hierauf ohne Amendement angenommen. Die S8. 2 und 3 waren von der Kommission (Abg. Miquel und Gen.) in folgender Fassung vorgelegt worden : :

„8. 2, Die Amtsbezirke der Standesbeamten werden dergestalt abgegrenzt, daß sie cinen oder mehrere Gemeindebezirke umfasfen. Größere Gemeinden fönnen in mehrere Bezirke getheilt ‘werden. Für jeden Standesbeamten werden ein oder mehrere Stellvertreter bestellt. Die Abgrenzung der Bezirke geschieht durch den Ober-Präsidenten und zwar für den Geltungsbereih der Kreisordnung vom

beziehungsweise in; den Stadtkreisen- auß Vorschlag der

13. Dezember 1872 auf Vorschlag des Kreisausschus|es,

P R S E) E E T Da L

en 16. Januar, Abends.

1874. |

städtischen Behörden, für den übrigen Theil der Mon- arie nach Anhörung der Gemeindebehörden.

8. 3, Die Bestellung der Standesbeamten, sowie deren Stell- vertr-ter geschieht durch den Ober-Präfidenten. Der denselben ertheilte Auftrag ift stets widerruflih. Das Amt eines Standesbeamten ist Gemeinde- und Bezirksbeamten zu übertragen. Die Uebertragung er- folgt für den Geltungsbereih der Kreisordnung vom 13. Dezember 1872 auf PBorschlag des Kreisausschusses, be- zlehungsweise in deu Stadtfkreisen auf Vorschlag der städtishen Behörden, für den übrigen Ser Ves Monarchie näch Anhörung der Gemeindebehörden. Jeder Gemeindebeamte, insbesondere jeder Gemeindevorsteher (Bürger- meister 2c.) is verpflichtet, für denjenigen Bezirk (Z. 2), zu welhem der Bezirk“ seines Hauptamtes gehört, das Amt eines Standesbeamten oder Stellvertreters zu übernehmen. Dieselbe Verpflichtung haben die - Vorstcher der aus mehreren Gemeinden e nes Kreises znsammengescßten Verwaltungsbezirke steher, Amtmännuer, Hardesvoigte, Kirch)pielvoigte u. f. *w.), l Ausnahme jedoch der Amtshauptleute în der Provinz Hannover und der Amtmänner im Regierungsbezirk Wiesbaden. Für Ge- meindevorsteher und Vorsteher der aus mehreren Gemeinden oines Kreises zusammengeseßten Verwaltungsbezirke erlis{t die Bestallung zum Standesbeamten zugleich mit dem Vertust des Gemeindeamtes. Im Falle - eines besonderen Bedürfnisses darf das Amt eines Standesbeamten auch anderen als Gemeinde- und Bezirks: BReamten übertragen werden, jedoch find zuvor in dem Geltungs- bereich der- Kreisordnung vom 13. Dezember 1872 der Kreisausschuß beziehungsweise in den Stadtfkreijen die städtischen Behörden, für den übrigen Theil der Mons arie die-Gemeindebehörden sowohl über das Vorhandensein des besonderen Bedürfnisses wie über die für die Ernennung in Be- Wi tracht fommenden Personen zu hören.“ E

Für beide Paragraphen beantragte der Abg. Philippi durd)- FRE weg anstatt:

„und zwar für den Geltungsbereih der Kreisordnung vom 13: Des zeinber 1872 2c.° zu setzen: / auf Vórschlag des Kreisausschusses, - oder wo ein solcher nicht bes eht, nach Anbörung- der- Gemeindebehörden, beziehungsweise in den Stadtkreisen, auf Vorschlag der ftädti]chen Behörden.“ Zum leßten Alinea 5 des H. 3 beantragte der Abg. v. Saucken-Tarputschen den Zusaß : : „Geistlichen und Religionsdienern darf. das Amt eines Standes- beamten nicht übertragen werden ;“ ; : und Dr. Windthörst (Meppen) denselben Saß, dem er jedo für den Fall der Verwerfung den § folgender Fassung hinzufügen will:

„Der Regierungs-Präfident (Landdrost) ist im Falle des befotî-

deren Bedürfnisses für den Geltungébezirk der Kreiëordnung auf Bor-

städtishen Bchörden, für den übrigen Theil der Monarchie nach An- hrung der Gemeindebehörden befugt, neben dem ordentlichen Standes- beamten des Hauptbeziks innerhalb bestimmter örtlicher Gren;en auch Geist!iche zu Standeébeamten zu bestellen, Dieselben find alsdann ermächtigt und verpflichtet, in Beziehung auf diejenigen Personen, welche sich an sie wenden, alle Wirkung zu vollzichen. Durch die Bestellung eines fsolhen Neben- rar Tas wird die Zuständigkeit des ordentlichen Standesbeamten nicht erührt.“ :

Der Abg. Richter (Sangerhausen) hob es als einen Grund- saß der Reformation hervor, daß wohl das Ami, aber nicht die Person des evangelischen Geistlihen von der bürgerlihen Sphäre zu scheiden sei, deshalb sollte man die evangelischen Geistlichen unbedenklih als Standesbeamten zulassen. Der Abg. Miquel empfahl die Annahme des von der freien Kommission gestellten Amenz

\chlü}se des Hauses sei. Nachdem der Staats-Minister Þr. Falk die Ablehnung des Amendements des Abg. v. Sauen (Tarputschen) be- fürwortet hatte, bat der Abg. Windthorst (Bielefeld), um den Be- sorgnissen vieler Geistlichen, daß fie zur Führung der Standesregister

gezwungen werden könnten, den Minister um eine Erklärung, die | derselbe dahin abgab, daß ein Zwang durchaus nicht ang: wendet F

werden sollte. Nachdem noch der Abg. Frenzel gegen, der Abg. F von Brauchitsh für die Zulassung der Geistlichen gesprochen, #

\prah der Abg. Dr. Windthorst (Meppen) für das Amendement des Abg. von Saucken und als eventuelles für das seinige. Sowie V die Nationalliberalen das Geseh gestaltet hätten, sei es unpopu- F lâr, und fie würden daran wahrscheinlih zu Grunde gehen. F Bei der Abstimmung wurden die §8. 2 und 3 in der Fassung der freien Kommission mit den Abänderungen des Abg, Phi- lippi an den drei bezüglihen Stellen angenommen, der Antrag des Abg. v. Sauen (Tarputschen) in namentlicher Abstimmung mit 198 gegen 169 Stimmen abgelehnt; ebenso der Antrag des

Abg. Dr. Windthorst (Meppen) mit großer Majorität. E S. 4 wurde in der vom Abg. v. d. Golz beantragten, vom Abg. v. Brauchitsh empfohlenen Fassung nach kurzer Debatte angenommen. Er lautet: „Gemeinde-' und Bezirksbeamte, welhen das Amt des Standes- f beamten übertragen wird, dieses Amtes gehörigen Gemeinden für ihre Mühewaltung eine Ent- schädigung /zn beanspkuchen, welhe nah Anhörung der Bethoi- s ligten durch den Kreisaus;:huß oder, wo ein solcher nicht besteht, dur den Ober-Präsidenten festgeseßt wird. Beschwerden über die Fest-

seung..der; Gutshädigung - unterliegen der Entscheidung des Berwal-

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Standesakte mit voller rechtlicher F

dements, welches ledigli eine präzisere Fassung der früheren Be- f S

sind berechtigt, von den zu dem Bezirke [G