1874 / 14 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 17 Jan 1874 18:00:01 GMT) scan diff

find, und namentlich, wenn fie fo vorzugsweise ihrer Behauptung, ihrer ewiß ehrlihen Behauptung nah, die Sache des SROLRIRMI, der eligion, der Wahrheit vertreten, bitten, doch in Beziehung auf die Wahrheit ihrerseits etwas vorfihtiger zu sein und niht Alles ohne Prüfung als Wahrheit anzunehmen, was ihnen aus unlauterer Quelle beigebraht wird. Jh möchte den Herren doch zu bedenken geben, daß die ihnen von Gott geseßte Obrigkeit, die über uns regiert, auch in den Organen, die Se. Majestät an die Spe des Reiches stellt, vor dem Auslande wenigstens einen gewissen Unspruch auf ih will nicht sagen, auf persönliche Rücksicht, nein, aber doch auf decente Be- ndlung vor dem Auslande hat, daß man nicht fih die Aufgabe tellt, die eigene Regierung vor dem Auslande zu verleumden. Man at von dem Vogel mit seinem Neste ein Sprühwort , das ih hier uicht anführen will, aber für proper halte ih diese Operation uicht.

Was nun den gestrigen Vorgang betrifft, so habe ich die Aeuße- rung des Hru. von Schorlemer aus den bereits gedruckten Berichten entnehmen können, und etwas ausführlicher, als die mir nur eben durch Hörensagen zugekommenen Entstellungen, die ein Redner heute vorgetragen hat. Der Herr Abgeordnete hat mir Jukonsequenzen nachzuweisen gesucht; nun wenn ihm das wirklich gelungen wäre, \o würde die Sache, die er vertheidigt, damit niht in irgend einem Maße gebessert sein; aber es ist ibm auch in keiner Weise gelungen. Ich will ihn aus seinen eigenen Worten widerlegen. Er hält mir vor, ih hätte früher gesagt, das Dogma der Unfehlbarkeit, welches yon Millionen Katholiken angenommen sei, müsse respektirt werden. Das ist auch heute noch meine Ansicht. Jch habe es auch respek- tirt. Habe ih es je angefochten? Bestreitet man Jhren Glau- ben in irgend einer Weise? Jh habe nur die Konsequenzen ge- zogen, die ihm für unser Staatsleben entfließen, und auf die Schwierigkeiten aufmerksam gemacht, in die unser Staatsleben dadurch kommt, und in Folge dessen auf die Nothwendigkeit aufmerksam gemacht, daß man so wenig wie möglich von Glaubens- sachen in das Staatsleben hineinthun müsse. Aber den Glauben re- \pektire ih ja, und würde, wenn er sich auf Dinge erstreckte, die mir und den andern evangelischen Christen noch ferner wären, ihn dennoch respektiren. Wie das damit in Widerspruch steht, was ih neulih über eine andere Sache gesagt habe, das verstehe ich nit, die Herren müsfen nur nicht die Freiheit des Glaubens fo auslegen wollen, als ob sie darin bestehe, daß fie über Andersgläubige und über den Staat eine Herrschaft üben. Für Sie / Unterdrücktsein gleihbedeutend. Jch habe es neulih {hon ge- sagt: wik verlangen für unsere Ueberzeugungen auch Unabhängigkeit für uns Andersgläubige und verlangen Achtung vor unserem Glau- ben, die wir bei Ihnen nicht immer finden. Dann hat der Herr Ab- geordnete Thatsachen darüber zum Beweis meiner Behauptungen ver- mißt, daß das Auftreten der Herren Bischöfe ein revolutionäres wäre. Ich habe ja damals gleich in der Rede selbst darauf aufmerksam a worauf ich das begründe, und die Ab atiade, DaY die Herren

e dem Geseß den Gehorsam aufkündigen, die Autorität des Gefeßes leugnen, als Geseßesverächter dem Staate im Prinzip gegen- Äber stehen, wird doch der Herr Abgeordnete nicht leugnen, er müßte gar keine Zeitungen lesen. Daß er überhaupt wenig liest, habe ich aus der leßten Rede geschlossen; ih habe das mit geschlossen aus dem ganzen Jnhalt der Rede, denn er hat auch meine Rede, auf die er anspielt, nicht gelesen, und ih halte es für nicht rihtig, einem viel beschäftigten Beamten gegenüber die Angriffe lediglich aufzVer- muthungen zu gründen. Der Sein Vorredner ist seinerseits gewiß ein außerordentlih wahrheitsliebender Mann, und ich bin überzeugt, daß er nicht freiwillig eine Thatsache behauptet, die er als falsch erkennt, ich bin weit entfernt zu glauben, va A er in dieser Beziehung die Dokirin mancher Orden, die lebhafte Verfechter derselben Sache sind, Aw theilt, aber ich glaube, zu einer vollständig jkrupulösen

ahrheitsliebe gehört auch, daß man das, was man als wahr behauptet, etwas genauer prüft, und wenn der Peer el von mir sagt: ein Mann, dessen Vergangenheit mit diesen Thatsachen ich weiß nicht, wie er sich ausdrückte (Ruf: belastet) belastet Ie: ja, mit solchen That- sachen belastet sei, der verdiene wenig Glauben, so möchte ich ihm dagegen erwidern, daß ein Mann, dessen Reden mit einer solchen Geringschäbßung der Thatsachen und der wirklichen Verhältnisse, wie sie liegen, belastet sind, seinerseits noch viel weniger Glauben verdient und doch auch im Auf- treten etwas vorsichtiger sein sollte in Zukunft, je mehr er selbst auf den gewiß verdienten Ruf seiner Wahrheitsliebe hält.

Der Vorredner hat unter Anderem gefragt: Wer hat mehr zum Umsturz der alten deutshen Bundesverfassung beigetragen, die doch auch ein Gefeß war? Ja, es it ganz etwas Anderes, sih die Ab- [affung und Aenderung einer geseßlichen Einrihtung zum Ziel zu eßen oder die Autorität des rite bestehenden Geseßes shlechtweg zu leugnen und zu sagen: ich halte es niht für gültig, ich kehre mih nicht daran, ih unterwerfe mich ihm nicht, Außerdem E es eine Menge Leute, die mehr zur Zerstörung des alten

undestages gethan haben wie ich, namentlich alle politi- hen Freunde des Redners von gestern, und namentlih vor allen Dingen die Majorität der damaligen Regie- rungen und deren Vertreter, die eben Beschlüsse faßten, von denen sie es ficher voraussehen mußten, daß sie den Bund und feine Verfassung [prengten. Der Hr. v. Schorlemer hat ferner behauptet und das ist eine Behauptung, die in dieselbe Kategorie der heutigen von Hrn. y. Mallinckrodt's gehört ih hätte die Mae und dalmati})chen Regimenter 1866 zum Abfall auffordern lassen. Das ist Gnge nicht wahr, und wenn der Abgeordnete so bereitwillig ist, von mir über die manifestesten, offenkundigsten Thatsachen, ob heute die Sonne scheint, etwa einen Beweis zu verlangen, den man augenblicklich theoretisch nicht geben kann, den aber der Abgeordnete offenkundigen, von Niemand in Zweifel gezogenen Thatsachen gegenüber oft fordert, fo hat er sehr gut in seiner Disputirshule gelernt, jedes Mal nach Be- weisen zu fragen, und diesem Ruf begegne ih aus dem Centrum jeder- zeit als Diskussionsmittel.

Es sind eine Menge Dinge, die bekannt sind, zu deren Beweis man aber Bücher und “Arr r beibringen müßte, wenn er im Augen- blie wissenschaftlich geführt werden follte, Für die behaupteten Thatsachen von 1866 würde der Abgeordnete aber doch irgend einen Beweis beibringen müfsen. Es ist weltbekannt, daß sih eine unga- rische Legion aus ungarischen Kriegsgefangenen hier gebildet hat; es wurden uns in der Beziehung Anerbietungen {hon bei Ausbruch des Krieges gemacht; ih habe sie damals zurückgewiesen, obschon es gewi eine schwere Verantwortung für einen Minister war, in einem Kampfe mit einem so waffenmächtigen Reiche wie Desterreich die Unsrigen waren damals niht erprobt irgend einen Beistand zurückzuweisen, der nach Kriegsrecht möglih war; es wäre das eine Unterschäßung des Gegners gewesen. Judessen, da ih immer darauf gerechnet hatte, die Verhältnisse mit Oesterreih nicht dahin zu treiben, daß fie zu unversöhnlichem Zwiespalt führten, eine Ueber- zeugung, der ich noch Ausdruck gegeben habe, und zwar bis zu Seiner apostolishen Majestät hin, in dem Momente, wo un- sere Truppen \chon marschirten, da noch habe ich Vorschläge gemacht, die leiht zu einer Vereinbarung hätten führen können, also ih habe am Anfange des Krieges ungarische Anerbietungen zurückgewiesen, und erst in dem Moment, als nach der Schlacht bei Sadowa der mae Napoleon telegraphisch seine Einmischung in Aussicht stellte, da habe ich mir gesagt: ih habe meinem Lande gegenüber niht mehr das Recht, irgend ein Mittel der Vertheidigung und Kriegführung, welches friegsrechtlich vollständig erlaubt ist, zu verschmähen, da ih es nicht darauf ankommen lassen wollte, daß unsere Erfolge durch das Erscheinen Frankreichs auf der Bühne wieder in Zweifel gestellt wür- den. Wenn R au damals sehr wenig Truppen hatte, so hätte doch ein geringer Zusaß von französishen Truppen damals hingereict, um aus den zahlreihen füddeutschen Truppenmassen, die ein sehr gutes aber nit orgauifirtes Material darstellten, eine recht tüchtige Armee zu machen, die uns fofort in die Lage gebracht hätte, zunächst Berlin zu decken und alle unsere Erfolge in Oesterreich Len, p:

Damals also habe ich in einem Aft der Nothwehr die Bildung diefer Legion niht gemacht, sondern ermächtigt. ;

Was liegt nun darin Revolutionäres? Jh möchte einmal vie Frage oder Erwägung des gestrigen Herrn Redners umkehren. Wenn wir nun mit einem wiedererstarkten Frankreich im Krieg wären und die

ist Nichthezrschen {hon mit |

Heßtereien der süddeutschen Blätter fortdauerten, die dieselbe Sache, wie die Herren vom Centrum hier und wie die „Germania“ in der Presse, nur etwas plumper, vertheidigen, die vou ihren Bundes- genotsen vom rechten Flügel, von den anständigeren Truppencorps nicht desavouirt worden sind, und es träte dann der Fall ein, daß - mit Zuhülfenahme der subversiven Tendenzen, des Beispiels der Geseßesverahtung, welches die hochstchendsten Prälaten geben, der aufregenden Diatriben, die wir in den Blättern des Cen- trums an Volksschichten gerichtet sehen, die so genau logish ihre flihten und Rechte nicht abwägen, wie wir es hier in diesem aume thun, Alles dieses, sage ih, hätte zur Folge, daß fih nun aus deutschen Argen oder aus deutschen Kriegsgefangenen in Frank- reich eine päpstliche Legion bildete, um Frankrei beizustehen, würde dann Herr v. Schorlemer dem franzöfishen Staatsmann, der in dem sehr [weren Kampf mit dem Deutschen Reich sich diese Velleität einiger unserer andsleute ih hoffe, es würden sehr wenige oder keine sein, aber theoretisch ift der Fall doch denkbar, zu Nutze machte, würde Herr v. Schorlemer dem französischen Staatsmann, der an der Spiße stände, vielleicht dem König Heinrih, Grafen von Chambord, die Annahme dieser Hülfe als ein revolutionäres Gebahren vorwerfen? Jch glaube niht. Er könnte eher die Deutschen Revolutionärs nennen obschon es noch audere Bezeichnungen dafür giebt —, die von ihrem Vaterlande ab- fallen und dem Feinde Dienste leisten; aber den Feind, der einen De- ferteur aufnimmt, so zu nennen, das ist mir noch nicht vorgekommen, dann muß der Herr Vorredner doch vom Kiegsgebrauch sehr wenig wissen. Ich würde überhaupt, wenn ich so wenig von der Welt wüßte, wie der Herr Vorredner, weniger oder doch weniger zuversicht- lich reden. Eins hat mi mit am Vieilten frappi was eigentlich nicht gegen mich persönlich gerichtet war; aber daßder Herr Vorredner die Locke- rung aller Bande der Familie gewissermaßen und das Geborenwerden „unter dem Fluche der Sünde“ als eine natürliche Konsequenz der Einführung der Civilehe ansieht trifft denn diefe Konsequenz der Zerrüttung des Familienlebens, z. B. bei unseren rheinishen Landesleuten zu, die doch dem Herrn Vorredner in Westfalen besser bekannt sein werden, als die politishen Thatsachen, auf die er sih bezogen hat ? Ist denn da das Familienleben so zerrüttet und zerstört? Jh finde gerade das Familienleben und insbesondere das eheliche Ver- hältniß bei unseren rheinishen Mitbürgern ein Beispiel ächt deutscher Sitte, das mit demjenigen, was man von Frankreich kennt, auf das Unangenehmste kontraftirt. Jh glaube, daß gerade am Rhein, wenn man statistische Data über diele Frage Mean aufstellen könnte und wollte, die eheliche Sittlichkeit eine sehr hohe Stufe einnehmen würde. Und was den Unterschied betrifft, so stelle er sih bei Einführung der Civilehe so: dann würden die Abkömm- linge aus einer folhen Ehe „unter dem Fluche der Sünde“ geboren werden. Da R ih doch an den Herrn Vorredner als Christ denn ih glaube, gewisse Grundbekenntniß-Wahrheiten theilen wir doch die Frage stellen, ob er selbst denn glaubt, nicht unter dem Fluch der Sünde geboren zu sein? Wenn er das behauptet, so muß ih sagen, daß ihm, der als einer der hauptsächlichen Vertheidiger des Christen- thums auftritt, niht nur die iten d der Politik, sondern auch die Kenntniß einer der ersten christlichen Heilswahrheiten abgeht.

Auf das von dem Abg. Dr. Windthorst angeregte, von dem Abg. Dr. Lasker zurückgewiesene Bedenken, ob die Er- örterungen des Präsidenten des Staats-Ministeriums in der Spezialdiskussion des Gesezes zulässig seien, erklärte der Fürst v. Bismarck:

Jch erlaube mir, wiederholt ins Gedächtniß zu rufen, val ih den Hees Präsidenten um das Wort bat zu einer persönlichen

emerfung und daß vor dem Moment, wo diese Bemerkung emacht wurde, ih die Absicht hatte, nah Verabredung mit Anderen für das, was ich zu sagen hatte, einen {icklichen N an einer an- deren Stelle zu suchen; da aber meine Bemerkung we}entlich persön- licher Natur, die Antwort auf ungeheuerlihe persönliche Angriffe war, denen ih in meiner Abwesenheit ausgeseßt gewesen bin, so hat mich der Umstand, daß ih unerwartet sah, wie von dort drüben zu einer persönlichen Bemerkung das Wort genommen wurde, zu der Bitte ver- anlaßt, meine persönliche Bemerkung daran knüpfen zu können.

Auf die Bemerkung- des Abg. Dr. Windthorst, der Abg. v. Schorlemer-Alst f\ei während der Rede des Fürsten v. Bis- marck nit anwesend gewesen, entgegnete der Letztere:

Ich erlaube mir nur, den Herrn Vorredner darauf aufmerksam u machen, daß ich, als Herr v. Schorlemer mich angegriffen hat, eben- falls hier nicht anwesend war, und daß er deshalb diese seine Bemer- kung zunächst gegen seinen Kollegen hätte rihten müssen. Der an- greifende Theil hat die Wahl des Moments, der vertheidigende nicht immer. Jch kann nicht 36 Stunden hingehen lassen, damit alle Un- wahrheiten telegraphisch unwiderlegt in die Welt gehen.

Nah dem Abg. v. Mallinckrodt wendete sich der Fürst v. Bismarck an den Präsidenten des Hauses:

Jch habe zur Geschäftsordnung natürlih nichts zu bemerken, meine Bemerkung ist persönliher Natur, und ih möchte den Herrn Präsi- denten fragen, ob der Moment in diesem Augenblirk ist, um anzu- fnüpfen an die Aeußerung die eben abschließt, da ih nicht weiß, ob A nachher noch im Laufe des heutigen Tages ähnliche Gelegenheit

nde.

Nachdem der Präfident sih dafür ausgesprochen hatte, daß die Diskussion wieder eröffnet sei und der Abg. v. Mallinckrodt demnächst wieder das Wort genommen hatte, entgegnete der Fürst v. Bismarck:

Der Herr Vorredner hat eine eigenthümlich in der Politik der ganzen Partei begründete Art, \sich aus der Affaire zu ziehen, so wie er sieht, daß die Schußlinie unangenehm wird, und den Vorwurf zu indossiren an Jemanden, der übrigens weder Ministerpräsident noch General mehr ist, \ondern einfaher Privatmann, der in unerlaubter Weise Aktenstücke veröffentlicht hat, die in seinem früheren amtlichen Verhältniß zu seiner Kenntniß gekommen sind ein Verfahren, gegen das, wie mir von italienisher Seite auf meine vertraulichen Erkundigungen mitgetheilt ist, ein Strafgeseß. in Jtalien nicht gültig ist. Zugleich aber und das zeigt doch auch das Maß von Ansehen, das in Italien diesen Veröffentlihungen zu Theil wird, ist mir ge- sagt worden, daß man in Folge dieses Vorgangs das Bedürfniß an- erkannt hätte, ein solhes Strafgeseß in Jtalien herzustellen. Daß der Herr Vorredner lieber das Zeugniß eines Feindes als das der Thatsachen herbeizieht, wundert mih nicht; ein solcher aber ist der General Lamarmora nah seinem ganzeu Verhalten und nach seiner ganzen Politik, und ich könnte über feine Politik viel mehr und viel unangenehmere Bücher \chreiben, als er über die meinige, wenn ih nicht eine Abneigung hätte, andere kis en und Mächte in A Erörte- rungen hineinzuziehen. Junsofern feht aber der Herr Vorredner viel freier da; er braucht auf die Intereffen und Ehre des eigenen Landes und auf dessen Beziehungen zu fremden Mächten fo viel weniger Rücksiht zu nehmen, als ih dazu ge- zwungen bin, Der Herr Vorredner sagte, er hätte seinetseits an die Echtheit geglaubt. Ja, meine Herren, wenn ih Alles öffentlich sagen wollte, was ich glaube über manche Leute, so könnten wir leicht in eine üble Lage kommen. Jch halte mih dazu jedoch nicht für be- rechtigt, namentlich in ¿ßentlicher Versammlung und in amtlicher Stellung, ehe ich nicht die Wahrheit dessen, was ih vorbringe, etwas mehr geprüft Habe. Der E Vorredner begründet eiae Art von Recht, an die Sache zu glauben, darauf, daß Mönate lang diese, wie gesagt, von einem Privatmann fat fériea Sammlung zu Unrecht ent- wendeter Aktenstücke d. h. subjektiver Aktenstücke, es sind ‘ja doch immer nur einseitige Berichte einzelner Personen, die darin es Ein- drücke von vertraulichen Unterredungen veröffentlichen, er hielt sich für berechtigt, daran zu glauben, weil Monate verflofsen waren, ohne eine Widerlegung. Ja, meine Herren, wenn ich mih auf die Wider- legung alles dessen einlassen wollte, was gegen mich gedruckt wird, aue nur vielleicht im Sinne der hier vertretenen Mittelpärtei gegen mich gedruck& wird, da reichte kein Preßbureau und kein Melfen- fonds; da müßte ein besonderes Ministerium dazu eingerichtet wer-

Sie von der

den, um das blos lesen zu lafseu. Und ich rechne es mir zur Ehre! In meinem ganzen, unter verschiedenen Gestaltungen der eu- ropäischen Politik stets mit entshlofsener Vertretung der Jnterefseu meines Königs und meines Landes durchgeführten politischen Leben ift mir die Ehre zu Theil geworden, sehr viele Feinde zu haben. Gehen Garonne, um mit der Gascogne anzufaugen, bis zur Weichsel, von dam Belt bis zur Tiber, suchen Sie an den heimischen Strômen, der Oder und des Rheins umher, so werden Sie finden, daß ich in diesem Augenblicke wohl die am stärksten und ih be- haupte stolz! die am besten gehaßte Persönlichkeit in diesem Laude bin. Jh freue mich, daß der Herr Vorredner durch ein Kopfnicken mir das bestätigt; ein Gerechtigkeitsgefühl gesteht mir das zu. Und wenn ich auf Alles das, was in Frankreich, in Jtalien, in Polen und ih will das Andere gar niht nennen gegen mi geschrieben wird, a nur lesen wollte, ih habe mir nach- gerade eine ziemlich hochmüthige Verachtung gegen dicse Claborate angewöhnt, und die Herren find auf dem besten Wege, mich dahin zu bringen,” daß ih das Gebiet, was davon betroffen wird, noch weiter ausdehne. Bisher aber halte ih es für meine Pflicht, wenn ich hier von einem Vertreter diefes Landes in einer jo prägnanten Weise angegriffen werde, auch hier darüber Rede zu stehen. Ich halte es auch fär mein Recht, nicht abzuwarten, bis der Moment günstiger ist und etwa nah sech8 Wochen zu sagen, Hrn. y. Schorlemers oder Hrn. v. Mallinckrodts damalige Behauptungen waren nicht gegründet, fondern ich muh eben die Gelegenheit nehmen, damit die Unwahrheit von der Wahrheit noch eingeholt wird, so weit es möglich ist, wenn auch nicht alle Zeitungen die Wahrheit aufnehmen, sondern dennoch die Unwahrheit aufrecht erhalten. Wenn nun der Herr Vorredner mir noch vorgeworfen hat, daß ih gestern bei einer solchen Tagesordnung nicht anwesend war: ja, ich habe nicht die Aufgabe, in die Materie dieses Geseßes einzugehen, denn die Vertretung der Staatsregierung ist ja in guten Händen; aber der S Vorredner kann sicher sein, wenn auf der F ung nicht die Civilehe gestanden hätte, fonderu : „Verbreitung falscher Thatsachen gegen den Minister-Präsidenten“, so würde ih gewiß erschienen sein. i

Auf eine Replik des Abg. Mallinkrodt erwiderte der Fürst v. Bismarck:

__ Ich bedaure, daß die Kampfesart des Herrn Vorredners mich nöthigt, diese unerquickliche Debatte noch um sehr wenige Worte zu verlängern. Jh muß dem Herrn Vorredner sagen, E er sich durch die Art, wie er soeben spra, in die Schußlinie der Vorwürfe, die ich gegen den General Lamamora machte, wieder hineinbegeben hat. Der Bs Vorredner hat vorher, nachdem ih mich als eine Autorität, deren S wenn sie von Thatsachen unterstüßt ist, doch min- destens ebeuso glaubwürdig ist, wie die eines in der Fremde erschienenen Buches, nachdem ih mich zu einem sehr bestimmten Dementi verstan- den hatte, gesagt, ja das ändere die Sache, wenn es früher so be- stimmt dementirt wäre, dann hätte er auch nicht daran geglaubt. Nun frage ih die ganze Versammlung, hat nicht der Herr Vorredner dennoch in seiner ganzen leßten Aeußerung die Seen Zu erkennen ge-

eben, er möchte den Glauben, den er selbst nicht me Le theilt, bei der

elt und bei Jhnen aufrecht erhalten? Der Glaube an die That- sache, welche er nit mehr zu glauben erklärt hat, das ist eine eigenthüm- liche Fechtweise, gegen die unter Umftänden feier aufzukommen ist. Den Herrn Vorredner zu überzeugen, fällt mir gar nicht ein, oder das auch nur im Entferntesten zu versuchen; ih weiß ja, daß das ganz fruchtlos ist. Jch lasse auch ganz unentschieden, ob es mir ge- lingen wird, die Ueberzeugung, die der Herr Vorredner eigentlich hat, überhaupt richtig zu ermitteln und aufzufinden, ih getraue es mir nicht. Jm Uebrigen möchte ih aber doh den Herrn Vorredner darauf aufmerksam machen, wenn er so hartnäckig auf ein R enzepnis, was im Auslande geboren ist, und solche Aktenstücke, die Gegenstand der Unterredung gewesen sind, fih beruft, aber doch nicht mit Genauig- keit, ih erinnere mi, daß i vor ein paar Monaten, als ih gerade Muße hatte, Theile aus dem Buche gelesen habe, Mir kommt es so vor, daß der Herr Vorredner doch noch genauer mich beschuldigt hat, als selbst das Buch des General Lamarmora. Aber, meine Herren, wenn Jemand in der Politik offen vor ganz Europa auf der Bühne hat wirken können, wie ih, dann hat er doch wohl das Recht, sih auf Thatsachen zu berufen, und dagegen alle apokryphen Winkelskri- benten, mögen sie Tilel haben, wie sie wollen, als Zeugen zu refü- siren. Ist denn irgend etwas abgetreten? Existirt denn irgend wo eine Berhandlung darüber? Hätten wir nicht, wenn wir etwas hätten abtreten wollen, mit großer Leichtigkeit, mit sehr wenig, mit wenig Dörfern, nur daß der Schandfleck an unserer Politik gehaftet hätte, alles erreichen können? Das wäre ja dem Kaiser Napoleon genug gewesen. E ih nicht die gewaltigsten Resultate auf dem Gebiete bei Frankreich leicht erreiht, wenn ih danach gestrebt hätte? Sollte ich etwa bei Frankreich einen Korb bekommen haben? War vielleicht der Kaiser Napoleon im Andenken an seine Stuttgarter Erziehung voller sittlicher deutsher Entrüstung, daß er sagte: Nein, aus Lebe zu Deutschland will ich diesen lasterhaften Minister nicht benußen, weil ih damit seine deutsche Politik shändete? Wäre es nicht das Leichteste von der Welt gewesen, zum Abschluß mit Napoleon zu kommen, wenu ih hätte [e verfahren wollen, wie der Herr Vorredner noch immer doch zu glauben beinahe vorgiebt. Mr pr wünscht er, daß Andere es glauben. Meine Herren, ich finde, man hat gar nicht das Recht, mich auf diese Weise zu nöthigen, durch einen Mißbrauch der Tribüne zur Verleumdung der eigenen Regierung den Leiter der Regierung zu nöthi- gen, sich hier gegen folche Vorwürfe zu verantworten, und Jhre und meine Zeit damit zu tödten, für deren Bezeichnung mir jeder parla- mentarishe Ausdruck fehlt, aber die Presse wird ihn wohl finden.

Der dem Hause der Abgeordneten vorgelegte Entwurf eines Gesetzes, betreffend das Hinterlegungswesen, hat_ folgenden Wortlaut :

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Préußen 2c., verordnen mit Zustimmung der beiden Häuser des Landtages der Monarchie, was folgt: /

I. Abschnitt. Bestimmungen für die Landestheile, in

welchen die Depositalordnung vom 15, September 1783

gilt, mit Aus\ch{chluß t Gebietstheile der Provinz annover,

8. 1. Mit dem 1. Oktober 1875 gehen die Vermögensbestände der sämmtlichen Generaldepositorien in das Eigenthum des Staates über. Dieselben werden zu einem besonderen, von dem übrigen Staats- vermögen getrennt zu haltenden Fonds vereinigt, welher für Rechnung der Staatékasse unter déèr Leitnng ‘der Regierungen und der Oberauf- ficht des Finanz-Ministers verwaltet wird.

Zu diesem Fonds find auch die, von dem bezeichneten Zeityunkt ab ‘bei den Depositorien eingehenden baaren Gelder (8. 31, Titel T. der Depositalordnung) zu vereinnähmen. R 8

8. 2. Die Gelder des Fonds, für welche eine anderweitige Ver- wendung nicht neen befunden wird, sind bei der Preußischen Bank zu belegen, welche in Gemäßheit der §8. 21 ff. der Bänk- ordnung vom 5. Oktober 1846 (Geseßz-Sammlung S. 435) zur An- nahme und Verzinsung dieser Gelder nah den Vorschriften dér Aller- o taat did vom 11. April 1839 (Geseßz-Sammlung S. 161) vérpfUcchtet blelbI. ;

8. 3, Die Staatskasse haftet dem zum Empfang hinterlegter Se de llt für das Kapital zu dem hinterlegten Betrage und ür die Zinsen.

8. 4. Die Bestimmung des Prozentsaßzes, zu welchem die hinter- legten Gelder 2 werden, erfolgt durch Königliche Verördnung. In gleicher Weise kann dér bestimmte Prozentsaß für dié Folgézeit erhöht oder herabgeseßt werden. l 7

Beträge unter zehn Thäler werden nit verzinst, höhere Beträge nur insoweit, als sie mit zehn theilbar sind. : i

Der Beginn des Zinsenlaufes und der Endtermin der Verzinsung bestimmen sich-nach dey Vorschriften des §. 19 der Verordnung vom 18, Juli 1849 (Géseß-Samiinlung S. 295). |

Die Berechnung der Zinsen geschieht am Jahres\schlusse, oder wenn ein Abs{chluß der Masse erfolgen muß.

vepos

ma minen. Im Gelder gleichfalls Anwendung. / 8. 6, Die bisherigen, auf die Einrichtung der Depofitorien und auf das Verfahren bet denselben bezüglichen Vorschriften bleiben in Kraft, soweit nicht Abweichungen aus den Bestimmungen dieses Ge- setzes sich ergeben. i Insbesondere wird, wenn Gelder von den Betheiligten angenommen oder an dieselben ausgezahlt werden sollen, das Depofitalmandat nah Maßgabe der bestehenden Vorschriften von dem Gericht erlassen.

In den Angelegenheiten, welche die Verwaltung des im §. 1 be- ichneten Fonds betreffen, haben die gerichtlichen Depositalbeamten-den equisitionen der Verwaltungsbehörde Folge zu leisten. Der Erlaß des Depositalmandats in diesen Angelegenheiten erfolgt dur die Ver- waltungsbehörde. 4 j

8. 7. Die Vorschriften des §. 391 des Anhangs zur Allgemeinen Gerichtsordnung und des §. 108 der Grundbuchordnung werden durch die Bestimmungen dieses Geseßes nicht berührt. i :

. 8. Im Fall der Hinterlegung von Werthpapieren find die Depositalbeamten uicht verpflichtet: 1) die Ausloosung oder Kündigung der Werthpapiere zu überwachen; 2) für die Einziehung neuer Zins- oder Dividendenscheine oder der Beträge fälliger Zins- oder Dividenden- scheine von Amtswegen zu sorgen. i

. 9, Die den Bestimmungen der P 1 bis 6 und 8 entgegen- stehenden Vorschriften, insbesondere die

R

ordnung über die l 0 fowie Über die Theilnahme der einzelnen Massen an Vermögens des- General-Depositoriums treten außer Kraft.

I]. Abschnitt.

Wenn Werthpapiere oder Kostbarkeiten nah Maßgabe des S. 63 des Ge es über das Vormundschaftswesen auf Anordnung des Vor- munds\ arichters in Verwahrung genommen werden sollen, \o erfolgt interlegung bei der Hauptkasse derjenigen Re- deren Bezirk das Vormundschaftsgericht seinen Siß hat.

11. Die Hinterlegung geschieht auf Grund einer dem Vor- munde oder Güterpfleger von dem Vormundschaftêrichter zu ertheilenden Anweisung. |

| 12, Die Anweisung muß, wenn sie auf Hinterlegung von Werthpapieren gerichtet ist, enthalten: : 1) den Namen, Stand und Wohnort des Vormundes oder Güter-

pflegers ;

die Verwahruug durch gierung, in

8. 5.

aben und

Uebrigen

estimmungen e lationsgerihtshofes zu Cöln.

2) den Namen, den Wohnort und, soweit es ges Altex und den Stand des Pflegebefohlenen oder die

Angelegenheit, und, soweit es gesehen kann, den Namen, den Stand E ben Wohnort der Person, für welche die Güterpflege bestellt

worden ist;

3) die Angabe des Grundes, aus welchem die Vormundschaft

oder die Güterpflege eingeleitet worden ist:

a die Bezeichnung der Werthpapiere nah Gattung, Nummern und Betrag, sowie nach den etwaigen sonstigen Unterscheidung8merk- mal

alen ; - 5) falls mit den Werthpapieren die dazu gehörigen Talons oder Zins- oder Dividendenscheine in Verwahrung gegeben werden sollen,

eine hierauf bezügliche Angabe;

6) die Bezeichnung der Regierungshauptkasse, bei welcher die

Hinterlegung erfolgen foll. 9 Sollen

hinterlegt werden, so genügt statt der in den Ziffern papiere selbst ertheilte Anweisung.

8. 13. Anweisung enthalten :

1) die Bezeichnung derselben nah Gattung und Stoff, sowie nah den sonstigen etwaigen Unterscheidungsmerkmalen und besonderen Eigen-

schaften,

vorgeschriebenen Angaben.

8. 14. Die Uebergabe zur Hinterlegung kann bei der Kasse oder mittelst portofreier Uebersendung an dieselbe durch die Post geshehen. U 15 Belt pr M die Wuwalng (§8. 11 bis 13) nebst einer Abschrift derselben vorzulegen oder mit der | 4 Die Kasse behält die Abschri bescheinigt auf der Anweisung die erfolgte Hinterlegung. : sje durch einen

den Sache einzusenden.

8. 16. Eingehende Kostbarkeiten kann die Ka l Sachverständigen abshäßen oder behufs der Feststellung ihrer Be-

\chaffenheit und ihres Zustandes besichtigen lassen.

Der Bescheinigung über die erfolgte Hinterlegung ist sodann eine

: Die Verzinsung hinuterlegter Gelder, welhe zu einem von einem Vormunde oder Güterpfleger verwalteten Vermögen gehören ur Zeit des Ueberganges der Vermögensbestände der General- torien auf den Staat zu einem höheren, als dem nach §. 4 zu gewährenden Loaetias verzinst werden, erfolgt nah dem

welchen sie bisher genossen i

Zeit in den Depositalbüchern bei der P 1 Rent sse oder bei einec Hypothek angeschrieben find, in halbjährigen Ter- inden die Vorschriften des §. 4 auf diese

sofern fie zu der fand- oder der Rentenbriefs-

orschriften der Deposital- Unterbringung und Ausleihung der R Cid,

ür den Bezirk des Appel-

chen kann, das

Talons oder Zins- oder Dividendenscheine zu Werth- papieren, welche bei der Kasse sih bereits in BDerwayzous LEULA,

2, 3 un or- geschriebenen Angaben eine Bezugnahme auf die in Betreff der Werth-

Wenn Kostbarkeiten hinterlegt werden sollen, so muß die

2) die in den Gan 1, 2, 3 und 6 des vorstehenden Paragraphen

Bescheinigung zu vermerken.

rozentsaß, ezeihneten | der öffentlichen Abgaben 'voëtgef sprucht werdèn.

einzureichen. X Empfangnahme beizufügen.

Antrage zu bezeichnenden Steuer

werden.

{chaftsrichters ;

willig hinterlegter Sachen zum Die Kasse kann tüden

Dor a i Lie verlangen.

Anwendung.

kasse E O in Wiesbaden.

hinterlegter Sachen (§. 20) geschie

ezeichnung der | Gerichts.

entsprechende Anwendung.

IV. Abschnitt.

der Finanz-Minister beauftragt. Urkundlich 2c.

Abschrift des Gutachtens beizufügen, und, daß dies geschehen, in der

Die durch die Abshäßung oder Besichtigung veranlaßten Koften hat die Person, für welche die Hinterlegung erfolgt, zu tragen. —— Die Einziehung der Kosten geschieht in dem für die

riebenen Verfahren. tung derselben kaun die Zurückgabe der hinterlegten Sache nicht bean-

8. 17. Der Antrag auf Zurückgabe ift bei der Kafse {riftli Demselben M E der Berechtigung zur ie Kaffe Antragsteller aufzufordern, dié hinterlegte Sache in Empfang zu | P nehme, oder ihn von dem, der Zurückgabe an ihu entgegenstehenden

Bedenken oder Hinderniß in Kenntniß zu seßen. 4 Die Zurückgabe ist, fsofec# es beantragt wird, bei einer dem Wohnort des Empfängers nahe gelegenen oder einer sonstigen, in dem asse zu bewirken. Die Uebersendung

an die Steuerkasse geschieht auf Kosten und Gefahr des Empfängers beziehungsweise der von demsèlben vertretenen Person dur die Post. Zur Deckung der Kosten der Uebeësendung kann ein Vorschuß verlangt und von der Leistung defselben die Uebersendung abhängig gemacht Auf die Kosten finden die Vorschriften des leßten Absatzes des vorstehenden Paragraphen Anw@tanng,

8. 18. Abgeschen von einem der Kasse etwa zugestellten Arrest oder sonstigen Einspruch erfolgt die Zurückgabe gültig:

1) während dex Dauer deêr Vormundschaft oder Güterpflege an den - Vormund oder Güterpfleger mit Genehmigung des Vormund-

2) nach der Endigung der Vormundschaft oder Güterpflege an die nah den Vorschriften des bürgerliGen Rechts über die Zurückgabe frei- mpfang bzrechtigte Person (Artikel

1941, 1937 ff. des bürgerlichen Geseßbuchs). i chufs des Nachweises der Endigung der Vor- mundschaft oder Güterpflege die Beibringung einer Bescheinigung des

Auf die Regierungskassen, soweit dieselben nah diesem Geseße Sachen verwahren, finden der §. 8 dieses Gesetzes, (owie die 88. 10, 12, 13, 14, 16 und 17 des Geseßes, betreffend die

einer Depositenkasse für den Bezirk des Appellationsgerihtshofes zu Cöln, vom 24. Juni 1861 (Geseß-Samml. 1862, S. 1) entsprechende

IIT, Abschnitt. Bestimmungen für den Bezirk des Appel- lationsgerihts in Wiesbaden. j

§. 20. Wenn: 1) Werthpapiere auf Jnhaber, 2) Werthpapiere

auf Namen, auf welche die Zahlung dem Inhaber geleistet werden

kann, 3) Kostbarkeiten gerichtlich in Verwahrung genommen werden

sollen, jo erfolgt die Verwahrung durch Hinterlegung bei der Haupt-

Die Annahme zur Hinterlegung und die Herausgabe )

§8. 22. Auf die Regierungshauptkasse in Wiesbaden, soweit die- selbe nah diesem Geseße Sachen verwahrt, finden der §. 8, sowie der erste Absaß und die beiden leßten Absäße des §. 16 dieses Gesehes

___8§. 23. Die Werthpapiere, welche auf Verfügung i Bezirk des Appellationsgerihts in Wiesbaden angehörigen Gerichts bei der Le in Cassel hinterlegt sind, find an die Re- gierungs-Hauptkasse in Wiesbaden abzugeben.

Allgemeine Bestimmungen.

8. 24. Dieses Geseß tritt mit dem 1. Oktober 1875 in Kraft. Mit der Ausführung desselben werden der Justiz-Minister und

eitreibung Vor Erstat-

Bezeichnung der

vakanten Stellen. - |

Zusammenstellung

der im Deutschen Reichs- und Königlich Preußischeu Staats-Auzeig e zur Beseßung angezeigten gegeuwärtig vakanten Stellen.

—— - - -.

Einkommen |Me1dun | a der Stelle | bis gi Q | zum | | S

at binnen einer

Kreis-Wundarzt hausen

stein

pônen

\{chwerdt rrichtung

münde

Stendal

h usg Stendal auf Requisition des zuständigen

: berfeld eines dem

zu Angerburg

fenberg i. P

Rheinland und Westfalen, Deputation nah Berlin. Paris, 14. Januar. haben. den Fabriken zu mildern.

u hinterlegen- it zurück und

Gewerbe und Handel, Nr. 14 der Mittheilungen des Vereins zur Wah- hschaftlichen Jnteressen in jerauß8gegeben von dem Vereins- Vorstande (Düsseldorf), enthält: Verhandlungen der dritten ordent- lichen Generalversammlung am 13. November 1873. Berit über die

Aus Marseille meldet man, dah seit

rung dér gemeinsamen wirt

Neujahr fast alle Seifensiedereien ihre i l Die Seifen-Fabrikanten versammelten fich gestern beim Prä- fekten mit dem Präsidenten der Handelskammer. : indireïten Steuern versprach, die Strenge der Steuereintreibung in Nach der Versammlung reisten drei Dele- girte nah Versaille?, um eine Bestätigung dieses Versprehens einzu- h [ holen und zu gleicher Zeit, wenn möglich, neue Erleichterungen im im Kr°*fe Interesse der Fabriken und des Handels zu erlangen. Die Deputation traf gestern in Versailles ein. In Bédarieux in den Cevennen ist unter den dortigen Tuhmachern ein Strike ausgebrochen. Gegen etwaige weitere Ausschreitungen der Cigarren-Arbeiterinnen von TouU- louse sind energishe Maßregeln genömmen worden.

Rêèndant der Schwedt

Arbeiten eingestellt

dettenhause

ÿ ysikus des Kreises Inowraclaw . . óche den ysikus des Kreises Demmin . . ysikus des Kreises Erkelenz . des Kreises Fisch- |

Kreis-Wundarzt des Kreises Lößen . r Kreis-Wundarzt des Kreises Franken- |

Kreis-Wundarzt des Kreises Poln. | Wartenberg |

Kreis-Thicrarzt des Kreises Carthaus 200 Thlr. und| 25./1. 74

E E : | Zuschuß. Kreis-Thierarzt des Kreises Heilsberg [200 Thlr. und| 15./2. 74)

: s Zuschuß. | Kreis-Thierarzt des Kreises Oleßko . 300 Thlr. und

Kreis-Thierarzt des Kreises a Kreis-Thierarzt des Kreises Krotoschin Kreis-Thierarzt des Kreises Habel-

Kreis-Thierarzt des Kreises Strehlen | Kreis-Thierarzt des Kreises Malmedy |200 Thlr., 100| 27./1, 74 301./73

Lehrer an der Mittelshule zu Uecker-

3. Literatenstelle an der höheren Bür- gerschule zu Schwedt a. D | Mathematiker am Gymnasium zu |

Zeichen - Lehrer am Gymnasium zu Rektor zu Ermsleben a. H. .…... 500 Thlr. und

Hülfslehrer an der Realschule I. O. | C G | Lehveo an der Gewerbeschule zu El- |

Lehrer an der höheren Bürgerschule

u Kasse |

Lehrer an der Realschule zu Bremen | Rechtsanwalt zu Sommer: ne Civil-Supernumerare bei den Reichs- | i

Eisenbahnén in CMONrEN ringen .

Bureauvorsteher beim Kr i O/Pr. _. |50Thl. Diâten Sekretär beim Kreis-Auss{huß Greif-

Bürgermeister zu Kattowiß Rathsherr zu Stralsund Stadt-Sekretär zu Schlawe

Del zu Neuwied : Der Direktor der olizei-Sergeant zu Duisburg . . . . 350 Thlr. und

Ober-Aufseher für die Kreis-Chausseen | Rosenberg Revisor oder Kalkulator bei der kon- | | sol. Glüchilf-Grübe zu Hermsdorf | bei Waldenburg i. Schl... | Oekonom an einem Provi

jährlich. 19./1. 74 800./78 19/1. 74 234./73 29./1. 74 304./73

15./2. 11 12/74 10./2. 74 304/73

4./2. 74 250/13

|250./73 300./73

300 Thlr. 300 Thlr.

200 Tklr. 200 Thlr.

200 Thlr. 200 Thlr a | 200 Thlr. |

|

2,/74 100 Thlr. | Zuschuß. |

Kreis-Thierarzt des Kreises Stallu- |

[300 Thlr. und| 14./2. 74 307./73 200 Thlr. |

| 1./3.,74| 7.14 E 20S. | us{uß. | 200 Thlr. | 7./2. 200 Thlr. | ; |

200 Thlr. [294/73 200 Thlr. | [294/73

[Thlr. Zuschuß und ca. 215 Thlr. Remun. 430 Thlr. 450 Thlr. 292./73 / 1050 Thlr. 303/73

| 306./73 285,/73

8,/74

\Miethsents. 500 Thlr. | 800 Thlr. O Thl.

291,/73 268./73 12./74 269,/73 —- 303./73 9/74 271./73 264./73

21,/1, 74/301./73

eld eis-Ausschuß

25—30 Thlr. Diäten. 1500 Thlr. und 300 Thlr. Wohn.-Entsch. 1500 Thlr. S

750 Thlr. |20./1, 74 400 Thlr. und| 23./1. 74 200 Thlr. für Schreibhülfe.

700 Thlr.

12/74

8./74 12./74

Kämmereikasse

1./2. 74/308./73 1./2. 74| 12./74 50 Thlr. Miethsent\ch.

150 Thlr.

25./1, T4| 11/74

1992,/73 1./2. 74! 8,/74

nzial - Ka- |

Inseraten-Erpedition des Deutschen Reichs-Anzeigers

und Königtig Efeusihen Staats-Anzeigers:

Berlin, Wilhelm-Straße Nr. 32.

M

1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. 2, Handels-Register.

3. Konkurse, Subhastationen, Aufgebote, Vor- ladungen u. dergl.

Steekbriefe und Untersuchungs-Sachen.

ckbrief. Der Handlungsreisende Marcus gebt e Max Lewin, aus Gostyn, 24 Jahr alt mosaischer Religion, 1,64 groß, welcher dunkel- braune Haare und Bart, dunkelgraue Augen, läng- liches Gesicht hat und von unterseßter Statur ist, ist wegen Unterschlagung zu verhaften. Von der Ver- haftung ersuche ich mir \{leunigst Mittheilung zu machen. Oppeln, den 12. Januar 1874.

Der Staats-Anwalt.

Fentlihe Vorladung. Auf die Anklage der atn e Pr ibaltfnft vom 24. November cr. ist gegen: 1) Carl Julius Herrmann Rosemann, geb. am 24. Oktober 1848 zu Liegniß, 2) Friedri Hugo Herrmann Nitschke, geb. am 11. August 1 zu Liegnitz, 3) G E Julius Küegler, geb: am 7, Dezember 1848 zu Liegniß, Ÿ Loy Richard Robert Hoppe, geb. _am 9. Mârz 1848 zu Liegniß, 5) Johann Carl Wilhelm Müller, geboren am 24. “August 1848 zu Liegniß, 6) Julius Paul Wagner, geb. am 29. September 1848 zu Liegniß, die gerichtlihe Untersuchung. gemäß §. 140 des Str. G, B. eröffnet worden, weil fie dem. Eintritt in den Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte sich dadur zu entziehen gesucht Haben: daß fie ohne Erlaubniß entweder das Lr tif iet verlassen haben, oder nach erreichtem militärpflihtigen Alter fich außerhalb des Bundesgebietes aufhalten. Zur Haußtverhandlung über die Anklage ist ein Termin auf’ den ‘26. Miürz 1874, Vormittags 94 Uhr in utisexrem Gerihtslokal, Sigzungssaal der 1, Ab- theilung, änbecauiit worden. Die genannten Per- soüen” Werden hiervurch aufgefordert, zur festgeseßten Stunde zu erscheinen und dié U ihrer Verthéidigüng

4, Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen 1,

u furt a. M., ] Uürnberg, Straßburg, Zürich und Stuttgart.

5, Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. \. w.' von ofenti hen Papieren.

6. Industrielle Etablissements, Fabriken u.Großhandel.

7. Verschiedene Bekanntmachungeu.

4 Deffentlicher Anzeiger. a

dolf Mosse in Kerlin, Leipzig, Zamburg, Frank-

reslau, Halle, Prag, Wien, München,

8. Literarishé Anzeigen. 9. Familien-Nachrichtén.

dienenden Veweismittel mit zur Stelle zu bringen, oder solche uns so zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß sie noch zu demselben herbeigeschafft werden können. Sollten die Vorgeladenen im Termine aus- bleiben, so wird mit der Verhandlung und Eut- {eidung der Sache in contumaciam gegen sie ver- fahren werden. Liegnitz, den 1. Dezember 18373. Königliches Kreisgericht. T. Abtheilung.

Konkurse, Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u, dergl.

Konkurs-Eröffnung. Königliches Kreisgericht zu Kempen. Erste L Hg: , Kempen, den 12. Januar 1874 Mittags 123 Uhr. Uber « das Vermögen der Wittwe Pauline Schwarz, Jnhaberin ‘der Handlung in Firma: Salomon Gerschel Shwarz zu Kempen is der kaufmännische Konkurs eröffnet und der Tag der Zahlungseinstellung auf den 9. Januar 1874 festgeseßt worden. y / Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Kaufmann Isidor Wieruszowski zu Kempen bestellt. Tie Lubige dee Gemeinschuldners wérden aufgefordert, in dem au j u 23. Januar 1874, BEOMEs do Uhr, vor dem Kommissar, Kreisrichter Arndt, im:Saale L. anberaumten Termine ihré Erklärutden und Vorschläge

[181]

über die Beibehältung. dieses Verwalters oder die | d

Bestellung eines andern einstweiligen Verwalters ab-

ugeben. Allen, welche von dem Guuednlner etwas an Geld, Papieren oder anderen Süächen im Besi

oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwa

verschulden, wird aufgegeben, Nichts an denselben u verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besiß der Gegenstände bis zum 26. Januar 1874 einschließli

dem Gericht oder dem Verwalter ver Masse An- zeige zu machen, und Alles mit Vorbehalt er e links Rechte ebendahin zur Konkursmasse abzu- iefern.

Pfandinhaber und andere mit denselben gleich- berechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besitze befindlichen Pfandstücken nur Anzeige zu mahn. i

Zugleich werden alle Diejenigen, welhe an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hiermit aufgefordert, ihre Ansprüche, dieselben mgen s reh ans sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrechte

bis zum ‘20. Sedan 1874 einschließli bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden, und demnächst zur Pans der sämmtlichen inner- halb dex gedachten Frist angemeldeten Forderungen, E W O Srueail zur Bestellung des definitiven

erwaltungs-Perjonals auf den 27. Februar 1874, Vormittags 10 Uhr, vor dem Kommissar, Kreisrichter Arndt, im Saale I]. zu erscheinen. i i: l

Nach: Abhaltung dieses Termins wird geeigneten- falls mit dér Verhandlung über den Akkord verfah- ren wérden.

Zugleich ist noch eine zweite Frist zur Anmel-

un 0 bis zum: 18. März 1874 einschließli

festgeseßt, und zur Prüfung aller innerhalb derselben nah Ablauf der crsten Frist angemeldeten Forderun-

‘en: 28; F, ärz 1874, Bormittags 10 Uhr,

vor dem genannten Kommissar anberaumt. Zum Er- scheinen in diesem Termine werden die Gläubiger aufgefordert, welche ihre Forderungen innerhalb einer der Fristen anmelden werdm. e

Wér seine Anmeldung \chriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen béei- znfügen. Na

Jeder Gläubiger, welcher niht in unserem Amts- bezirk seinen Wohnsiß hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten au8wärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten an- eigei. : ensenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechtsanwalte Justiz-Rath Brock, Dr, Sza- farkiewicz, Vater und von Fabiankowski zu Sach- waltern vorgeschlagen.

[207] Koukurs-Eröffuung. j

I. Ueber das Vermögen des Kaufmanns Isidor Bork in Firma: Kalischer & Borck hier, Ohlauer- straße Nx. 87, ist heute Mittags 12 Uhr der Ae müänuische Koufurs eröffnet und der Tag der Zah- lungseinstellung auf den 13, Ianuar 1874 festge- seßt worden. i

Zum ‘einstweiligen Verwalter der Masse ist der Kaufmann Georg Beer hier, Ohlauerstraße Nr. 19 bestellt. ; ;

fie Us des Gemeinschuldners werden aufgefordert, in dem auf deu 29. Iauuar 1874, Bormittags 11 Uhr, vor dem Kommissar, Stadtrichter Bietsch, im Zimmer Nr. 21, im 1. Stock des Stadtge-

rihts-Gebäudes anberaumten Termine ihre Erklärungen und Vore