1874 / 22 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 26 Jan 1874 18:00:01 GMT) scan diff

Der zum Gesandten Bayerns beim Papfi ernannte Graf v. Paumgarten is aus Dresden hier eingetroffen, der- felbe wird demnächst nah Rom abreisen.

Die Kammer der Reichsräthe, in der 39 Mitglieder anwesend waren, nahm den Geseßentwurf, den Antheil Bayerns an der franzöfischen Kriegsentshädigung betreffend, einstimmig nah den Beschlüssen der Kammer der Abgeordneten an. Dem Schuldentilgungs-Kommissär Freiherrn Schrenk wurde für seine Geschäftsführung seit 187i Dank und Anerkennung ausge- \prohen. Der neu ernannte erbliche Reichsrath Graf v. Seins- heim-Grünbach wurde in der heutigen Sißung der Reichs- rathskammer eingeführt.

Die Abgeordneten Herz und Genossen haben nah der „Allg. Zeitung“ der Kammer der Abgeordneten einen Antrag eingerciht, welher die Aufhebung sämmtlicher diplomatischer Stellen für die Vertretung Bayerns außerhalb des Deutschen Reiches bezielt, und dieser Anirag wird nächsten MontagFin der Kammer zur Berathung gelangen.# E -

Württemberg. Stuttgart, 24. Januar. Der heu- tige „St. A.“ veröffentlicht ein Geseh, betreffend die Erhöhung der Gehalte der Lehrer an Volks\{chulen.#

Die Erste Kammer berieth am 21. d. M. das Ver- faffungsgeseß. Art. 1 Abs. 1 und 2, welcher die bisherige Ver- fassungsbestimmung aufheben sollte, wona ein zum Abgeord- neten gewählteröffentlicher Diener zum Eintritt in die Kammer erst eines Urlaubs seiner vorgeseßten Behörde bedürfe, wurde abgelehnt. Die Regierung batte in ihrem Entwurf, die zweite Kammer durch Annahme des betreffenden Artikels, diese Bestimmung die, wie die „Allg. Ztg.“ mittheilt, seiner Zeit Uhland veranlaßt hatte, wegen Urlaubsverweigerung auf seine Professur an der Univer- sität Tübingen zu verzihten beseitigen wollen. Es standen 17 gegen 18 Stimmen; die zur Verfassungsänderung erforder- liche Zweidrittel-Mehrheit war demnah nicht errciht. Zu dem Artikel 9, welcher die Ständemitglieder für ihre Kammerreden durchaus jeder Verantwortlichkeit und jeder Verfolgung dur Gerichte und Polizei für enthoben erklärt, wurde ein Zusaß an- genommen des Inhalts:

„indessen sind Beleidigungen oder Verleumdurgen der Regierung, der Stände oder einzelner Personen, deren ein Ständemitglied fich ihuldig macht, von der betreffenden Kammer zu rügen, welcher das Recht zusteht, nach Beschaffenheit der Umstände ihre Mißbilligung auszudrücken oder Verweis zu ertheilen.“ i

In der Zweiten Kammer war die Stuttgarter Wasser- versorgungsfrage an der Tagesordnung. Exrxigirt find dafür 92,200 fl, und zwar 63,783 fl. für die von den Ständen am 2./18. März 1872 genehmigte Zuleitung und Filtrirung des Wassers aus den 5 Seen bei der Solitu:de, und 28,417 fl. für Verbesserung des e ne Trinkwasserversorgungswesens. Die Gxigens wurde nah heftiger und langer Debatte mit 53 gegen 28 Stimmen bewilligt, die andern 28,417 fl. aber von der Kom- missionsmehrheit als eine neue Position angesehen, und beantragt, das Brunnengemeinschaftsverhältniß zwishen Stadt und Staat aufzulösen. Die Kammer trat mit 62 gegen 18 Stimmen die- sem Antrag bei. Auch der Antrag einer Bitte an die Regie- rung, die Brunnengemeinschaft aufzulösen, wurde fast einstim- mig angenommen. i

Baden, Karlsruhe, 22. Januar. Das Geseß- und

Verordnungsblatt Nr. 2 enthält das Gesetß, die Ergänzung des Polizei-Strafgesezbuhs betreffend. Das Polizei-Strafgeseh-

Ae vom 31. Oktober 1863 erhält danach als §. 87a folgenden usaß: i

8. 87a. Wer den zur Sicherung der öffentlihen Gesundheit er- lassenen Verordnungen oder den auf Grund solher Verordnungen ergangenen bezirks- oder ortspolizeilichen Vorschriften zuwiderhandelt, E f Geld bis zu zwanzig Thalorn oder mit Haft bis zu 14 Tagen estraft.

Hessen. Darmstadt, 23. Januar. Am 29. d. Mts. wird die Zweite Kammer der Stände wieder zusammen- treten.

In der Gemeinderathsfißung vom 22. d. M. wurde ein Statutenentwurf, die Bildung eines Gesundheitsrathes für die Stadt Darmstadt betreffend, angenommen. Diese Behörde, welche die Beförderung der öffentlihen Gesundheitspflege in diesem Gemeinwesen zum Zweck und zur Aufgabe hat, foll zu- \sammengeseßt werden aus: I. folgenden ständigen Mitgliedern: 1) dem Großherzoglihen Kreisrath des Kreises Darmstadt, 2) dem Großherzoglichen Bürgermeister, 3) dem Grofkßherzoglichen Polizeikommissär , 4) vier Gemeinderaths-Mitgliedern, 5) dem Großherzoglihen Kreisarzt des Medizinalbezirks Darmstadt 1, 6) drei Aerzten und 11. aus folgendzn unftändigen Mit- gliedern : 7) dem Stadtbaumeister, 8) einem Chemiker.

Sachsen-Weimar-Eisenah. Weimar, 23. Januar. Unter den dem Landtage zugegangenen Vorlagen und Mit- theilungen befindet fich auch der Bericht des Rehnungsaus\chus#- ses, die Prüfung der Staatsrehnung für 1869—71 betreffend. Die „Weim. Ztg.“ entnimmt demselben eine Zusammeñstellung der etatisirten und der ausgeführten Staatseinnahmen und Ausgaben für die Jahre 1869, 1870 und 1871. Danach ers geben \fich für 1871: 1,859,500 Thlr. etatisire Einnahme. 2,116,595 Tite Ausführung. 257,095 Thlr. Mehreinnahme, 1,805,376 Thlr. etatifirte Ausgabe. 1,900,737 Thlr. Ausfüh- rung. 95,360 Thlr. Mehrausgabe gegenüber von 257,095 Thlr. Mehreinnahme. 161,735 Thlr. reines Mehr der Ein- nahme. Hierzu 160,206 Thlr. aus dem Jahre 1869. 135,570 Thlr. aus dem Jahre 1870. 457,512 Thlr. Uebershuß aus den 3 Iahren der abgeshlofsenen Finanzperiode.

Ferner is dem Landtage der Entwurf eines Nachtrags zu dem Geseße vom 6. April 1852, betreffeud die Wahl der Landtags3abgeordneten, zugegangen. -

Schwarzburg -Sondershausen. - Sondershausen, 24. Januar. Das heute ausgegebene 3. Landesgeseßsamm- [lungs-Stück enthält: Gesetz, eine Ergänzung des Nachtrags- geseßes zur Strafprozeßordnung vom 16. November 1870, vom 10. Januar d. I. Ministerial-Verordnung zur Ausführung des Gesehes vom 21. Dezember 1873, die Einführung des Sub- missionsverfahrens in Uatersuhungen wegen Zuwiderhandlungen gegen die Geseßze über Zölle und andere indirekte Steuern betreffend, vom 12. Januar e.

Desterreih-Pungars. Wien, 24, Januar. Nach den neuesten Verfügungen wird der Kaiser den 9. Februar die Reise nah Rußland mittelst Hof - Separatzuges der Nordbahn antreten. Der General-Adjutant Graf Bellegarde wird als Reise- begleiter fungiren. Das Gefolge aus dem Hofstaate wird aus folgenden Herren beftchen: Flügel - Adjutant General - Major Pejacsevih, General-Major Beck, Oberst Krauß und Hauptmann

Bakalovih von der Militärkanzlei; Staatsrath Braun, {Regie- rungs-Rath Hofmann und Hof-Sekretär Saviecki von der Ka- binetskanzlei; ferner der Hofzahlmeister, der Leiter der Hofwirth- schaft, ein Kammer-Fourier und zahlreihe Dienershaft. Eine Abtheilung der Leibgarde-Reiter-Escadron wird \sih dem Gefolge anschließen. Von politishen Persönlichkeiten werden Minister Graf Andraf}sy, Sektionshéf von Hofmann, Hofrath Schwegel, Gn Graf Revertera und Hofrath du Pont den Kaiser egleiten.

Die „Wien. Ztg.“ veröffentlicht die dem Reichsrath vor- gelegten Kirchengeseze. Der Entwurf einer Geseyes, womit neueBestimmungen zur Regelung der äußeren Rechts - L der katholischen Kirche erlassen werden, autet :

Mit Zustimmung der beiden Häuser dés Reichsraths finde Ich anzuordnen, wie folgt:

_ Art. I, Das Patent vom 5. November 1855 (R. G. Bl. Nr. 195) ist seinem vollen Jnhalte nah aufgehoben.

Art. Il. Die äufteren Rechtsverhältnifse der katholischen Kirche werden durch die untcn folgenden Bestimmungen geregelt.

Art. 111. Das gegenwärtige Geseß tritt unit dem Tage feiner Kundmachung in Kraft. i:

_-- Aut. IY. Mit der Vollziehung dieses Geseßeë ist der Minister für Kultus und Unterrit beauftragt.

Bestimmungen zur Regelung der äußeren Rehtsverhält-

nisse der katholischen Kirche. I. Jn Ansehung der kirhlihen Aemter und Pfründen.

S L Del Der Bewerbung um kirchliche Aemter und Pfcünden dürfen nur solche Erfordernisse in. Anspruch genommen werden, welche in den allgemeinen Staats- oder Kirchengescen, oder in besonderen stiftungsmäßigen Anordnungen gegründet sind, 22

._ 2. Von Staatswegen wird zur Erlangung kirhlicher Aemter und Pfründen erfordert: der Besiß der österreihis{en Staatsbürger- saft, ein in fittliher und staatsbürge:liher Hinsicht vorwurfsfreies Verhalten, diejenige besondere Béfähigung, welche für bestimmte kirhlihe Aemter und Pfründen in den Staatsgeseßen vorgeschrieben ift.

. 3. Die Besezung der Erzbisthümer und Bisthümer, dann der Kanonikate an sämmtlihen Kapiteln sowie die Ernennung der bishöôflichen Generalvifare erfolgt in der bisherigen Weise. Jn Fällen, wo de E nit auf landesfürstliher Ernennung eder einer lantesfürstli Lestätigten kanonischen Wahl beruht, ist die für eines der genannten kirchlihen Aemter in Aussicht genommene Petion der Regierung anzuzeigen. Gegen eine ven der Regierung erhobene Einsprache (§. 2) darf die Beseßung oder Ernennung nicht stattfinden. __§. 4. Hinsfichtlih der von den Diöcesanbishöfen zu verleihenden kfirhlichen Aemter und Pfründen bleibt das aus besonderen Titeln der Staatsgewalt oder sonst Jemandem zustehende Recht, die Person zu bezeichnen, welcher das kirchlihe Amt oder die kirhlihe Pfründe ver- [iehen werden foll, vorbehalten. Ale derartigen, nicht unter einem Privatpatrouate stehenden fkirchlichen Acmter und Pfründen, welche ganz oder zum größten Theile aus dem Staatsschaße, dem Religious- fonds oder anderen öffentlichen Mitteln dotirt werden, können nur auf Grund einer Präsentatien durch die Staatsgewalt verliehen werden. Im Verordnungswege wird bestimmt, durch welche Organe dieses Präsentationérecht in den einzelnen Fällen auszuüben ist.

A H. 5. Für die Beseßung erledigter Kanonikate und weltliher Seelsorgerpfründen ist ein Konkurs auszuschreiben. Die näheren Be- stimmungen. üter denselben werden nach Einvernehmung der Bischöfe im Verordnungswege getroffen.

_S§. 6. In Fällen der freien Verleihung oder einer“ nit vom Kaiser oder von den landesfürstlihen Behörden ausgehenden Präfen- tation, dann in dem Falle der Bestellung eines Pfarrverwesers für eine uEormariele Pfründe hat der Bischof die hiefür ausersehene Persou der Landesbehörde anzuzeigen, Der leß- teren steht zu, dem Bischof ihre Einwendungen unter An- gabe der Giünde (§. 2) mitzutheilen. Wird von der Landesbehörde binnen 30 Tagen näch - eshthêner Anzeige keine Einwendung erhoben, so stcht der Instiküiring des betreffenden Geisllichen oder der Be- jeßung dér inforporirten Pfründe nichts im Wege. Gegen cine von der Landesbehörde erhobene Eirwendung steht die Berufung an den Kultus-Minister offen. Wird * der Berufung nicht Folge gegeben, so darf die Instituirung odêr Beseßung nicht stattfinden.

§. 7. Die Einseßung der auf kirchlice Aemter und. Pfründen ernannten Personen in die mit diesen Aemtern und-Pfründén verbun- denen spirituellen Befugnisse steht den kompetenten firchlihen Oberen zu, Dagegen kommt hinfichtlih aller selbständigen weltgeistlichen

Seelsorgeämter, dann hinsfihtlich aller auf einen öffentliben Fonds gewiesenen oder der landesfürstlihen Ernennung (Präsentation) vor- behaltenen Kirhenämter der stagtlihen Kultuëverwaltung das Recht zu, bei der Eiuseßung in die mit diesen Aemtern verbundenen Ein- fünfte mitzuwirken. Die Art und Weise dieser Mitwirkung wird im Einvernehmen mit den Bischöfen geregelt. -

_S. 8. Wenn ein Inhaber eines kirchlichen Amtes cder einer firhlihen Pfründe verbrecherischer vder fo!cher strafbarer Handlungen schuldig erkannt worden ist, die aus Giwinnsucht entstehen, gegen die Sitt- lichkeit verstoßen oder zu öffentlihem Aergeruisse ger:ihen, so kann die Regierung seine Entfernung von dem Amte oder der Pfründe ver- langen. Hat fich ein Seelsorger eines solchen Verhaltens scchuldig ge- macht, welches sein ferneres Verbleiben in dem kirchlichen Amte als der öôffentlihen Ordnung gefährlich erscheinen läßt, so kann dic Regierung seine Entfernung von der Ausübung des kirchlichen Amtes verlangen. Wird dem Verlangen der Regierung Seitens der firhlihen Behörden nicht in an- gemessener Ai entsprochen, #2 ist das Amt oder die Pfründe für den staatlichen Bereich als erledigt anzuschen und hat die Regierung dafür zu sorgen, daß jene Geschäfte, welche die Staatsgeseße dem ordentlichen Seelsorger übertragen, von einer anderen von ihr be- stellten Persönlichkeit infolang versehen werden, bis das betreffende Kirchenamt in ftaatsgültiger Weise neu beseßt ist.

_ _ §. 9. In_ dem Falle eintretender Dienstesuntauglichkeit eines selbständigen Seelsorgers weltgeistlihen Standes is im Einvernehmen der kompetenten staatlichen und kirhlihen Behörde die Entscheidung zu treffen, ob derselbe einen Provisor oder Hülfspriester zu erhalten hat oder nah Verzichtleistung auf die Pfründe in den Defizientenstand zu übernehmen ist. Defizienten-Priestern, welchen der nothwendige Unterhalt mangelt, wird derselbe aus dem Religionsfonds gewährt oder ergänzt. i S. 10, Für die dur §. 9 niht berührten Fälle der Verhinde- rung eines geistlihen Funktionärs, sein Amt zu versehen, hat der zu- ständige firdliche Obere rechtzeitig Vorsorge zu treffen. Zu der ke- treffenden Verfügung ift die staatlihe Zustimmung einzuholen, wenn in Folge derselben an einen E oder unter öffentlicher Ver- waltung stehenden Fonds ein Anspruch gestellt werden soll oder wenn es si um eine bleibende Belastung der Pfründe handelt. Auf dau- ernd bestellte Administratorcn eincs kirhlihen Amtes finden die- Be- Inn Sr dl u 8 Tuwerzung,

i . 11. Jede Erledigung eines kirchlichen Amtes oder einer kirch- lichen Pfründe ist der Landesbehörde N s

S. 12. Die Wiederbeseßung erledigter kirchlicher Aemter und Pfründen muß in der Regel innerhalb eines Jahres vom Zeitpunkte der Erledigung stattfinden. Ausnahmsweise kann diese Frist mit Zu- Lens der Metten, Heaugert een.

. 13. Privatverträge über die Succession in ein kirchlihes Amt

oder eine tirdlidke Pfründe find ungültig. Y s (Schluß folgt.)

Die „Neue Freie Presse“ bestätigt, daß die Regierung eine Kapitalsreduktion der Aktiengesellshaften mit- telst Abstempelung der Aktien im Verhältniß zum Kapitalsver- luste gestatten wolle.

_ Pesth, 24. Januar. Dcx Kaiser if gestern mit dem Frühzuge von Wien in Budapesth angekommen und begab fich

Im Abgeordnetenhause wurde gestern die Spezial- debatte über die Gtundfteuer-Regulirung fortgeseßt. Ueber die Bestimmung, daß die Bodenshäßung auf Grundlage des Durchschnittsettrages der Ss \sechs Jahre vorgenommen werde, entspann \ich eine lebhafte Debatte. Die äußerste Linke beantragte, einen zehnjährigen Dur(hschnitt zu Grunde zu legen, worauf Paczolay ibr vormarf, sie wolle sich die dur die Herstellung der Eisenbahnen erzeugte Steigerung des Grundwerthes zu Nuße machen; während Madarasz ge- stand, ihr Bestreben sei auf die möglichste Verringerung des Grundsteuer - Ergebniffes gerichtet, damit die Steuer- kraft der Jmmobilien für jene Zeit aufgespart bleibe, wo die Landeseinnahmen nicht für fremde Zwecke ver- wendet werden. Der Antrag Stoll: es möge bei der Steuer- einshäßung den Regierungs-Kommissären ein entsprehendes Vo- tum eingeräumt werden, wurde von Ivanka und Csiky bekämpft. Der Minister-Präsident Szlavy wies in energishen Worten die Zumuthung eines Redners von der äußersten Linken zurüdck, als ob die Regierung fih bei Feststellung des Steuerbetrages einen ungebührlihen Einfluß fihern wolle; wohl aber beweisen Aeuße- rungen, wie die von Madarasz gemachten, daß gegen etwaige Mißbräuche vorgesorgt werden müsse. Der Antrag ward hierauf angenommen und der Geseßentwurf bis §. 52, meist den An- trägen des Centralaus\chusses gemäß, erledigt:

In der heutigen Sißung des Abgeordnetenhauses interpellirte Iranyi den Unterrihts-Minister wegen Einstellung des Unterrichtes der Erwachsenen, ferner den Handels-Minister wegcn- Mittheilung der Meinungsangaben der in Frage ‘der Aufrechthaltung des Zoll- und Handelsbünduisses mit Dester- reih v¿rnommenen Sahverftändigen. Stephan Majoros -urgirte die Beantwortung der neulihen Interpellation an den Kultus- Minister wegen angeblichen -Unterschleifs bei den Universitätce bauten. Minister Trefort antwortete darauf, daß ihm die Inter- pellation noch nicht zugestellt worden sei, doch werde er die Un- wahrheit der vorgebrahten Anschuldigungen nachweisen. Unter Beifallsäußerungen der äußersten Linken erwiderte Majoros, daß er sich \solche Antworten verbitten müsse; die Verleumdung und Drohung werden auf die Minister und die {huldtragenden Beamten zurückfallen.

Es wurde hierauf der Bericht des Petitionsaus\{chu}es er- ledigt und der Geseßentwurf über die Grundsteuer zu Ende berathen. Das Separatvotum der ersten Sektion zu §. 52 bis 70, welhes mit der ursprünglihen Regierungsvorlage überein- stimmt und dessen Annahme in der gestrigen Sizung vom Mi- nister-Präsidenten [Szlavy befürwortet und heute von Kerkapolyi vertheidigt, wurde verworfen und der Centralaus\hußtext ange- nommen.

Einer Mittheilung des „Ungarischen Actionair“ zufolge würde die Rothschildshe Gruppe 30 Millionen Prioritäts-Aktien der ungarishen Oftbahn mit 10 Millionen Thalern belehnen, wobei dem Banken-Konsortium die früher erworbene Option gewahrt bleibe. An die Belehnung sei die Bedingung geknüpft, daß die Regierung die Garantie für die Rückzahlung der obigen Summe übernehme. Das Blatt fügt hinzu, daß die Angelegen- heit nähsten Montag dem Reichstage vorgelegt werden solle.

Großbritannien und Friand. London, 24. Januar. (W. T B) In dem Schreiben, das Gladstone an- läßlih der erfolgten Auflösung des Parlaments an seine Wähler in Greenwich gerichtet hat, stellt derselbe auch eine Modifikation des Gesehes über den Volksschulunterriht, \o- wie Reformen der Gesehgebung betreffs die Veräußerung von Immobilien und betreffs der Verhältnisse zwishen Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Ausficht. Ebenso gicbt er der Hoffnung Ausdruck, daß es gelingen werde, demnächst das Wahlreht von den Wahlflecken auf die Grafschaftsbezirke weiter auszudehnen. Die Morgenblätter messen dem von Gladstone durch Auflösung des Parlaments unternommenen Schritte, der vollständig uner- wartet kam, eine große Bedeutung bei, die „Times“ \priht fich über denselben in hohem Maße befriedigt aus.

Schweiz. Bern, 24. Ianuar. (W. T. B.) Der Ständerath hat den Staatsvertrag mit Italien über den An- {luß der St. Gotthardbahn bei Chiasso und Pino genehmigt. Der Nationalrath hat dem Beshlusse des Ständeraths, daß eine Volksabstimmung über Bundesgeseße erfolgen muß, wenn 30,000 stimmberechtigte \chweizer Bürger oder 5 Kantone solches verlangen, seine Zustimmung versagt und seinen früheren Beschluß aufrechterhalten, wonach zur Stellung eines solchen Verlangens die Anzahl von 50,000 stimmberechtigten \{hweizer Bürgern oder 8 Kantone erforderlih fein \oll.

In Pruntrut ist gestern der Dekan Hornstein verhaftet

worden, dem Vernehmen nach in Folge einer Anzeige des Kirchen- raths wegen des Fehlens werthvoller Kirchengeräthe. %25. Januar. (W. T. B.) Die aus dem Berner Jura in die benachbarten französishen Grenzortschaften geflüch- teten Geistlichen organisiren, den jüngften Meldungen zufolge, daselbst den Gottesdienst und fahren fort, Manifeste zu verbrei- ten, durch welche sie die Bevölkerung aufzureizen fuchen.

Frankreich. Paris, 23. Januar. Das von der Nationalversammlung. genehmigte Gesetz, betreffend die Anstellung der Maires und Polizeibeamten, welches vom „Journal officiel“ veröffentliht wird, lautet:

__ Art. 1. Bis zum Erlaß des organischen Gemeindegeseßes werden die Maires und Adjunkten in den Hauptorten der Departements. Ar- rondissements und Kantonen om räfidenten der Republik ernannt; in den übrigen Gemeinden werden sie von den Präfekten ernannt. Art. 2. Sofort nah der Veröffentlichung des gegenwärtigen Ge- seßes und ohne daß es nöthig ist, für die freien Stellen in den Ge- meinderäthen Sorge zu tragen, wird zur Ernennung der Maires und Adjunkten geschritten; fie werden innerhalb oder außerhalb des Ge- meinderaths genommen werden; in dem leßtern Falle aber wird nah den im 1. Artikel angegebenen Unterschieden die Grnennung kraft eines Dekrets, übcr welches der Ministerrath beshlofsen hat, oder kraft einer Verordnurg des Ministers des Innern exfolgen. Die Maircs und Adjunkten müsscn 25 Jahre alt, Mitglieder des Gemeinderaths oder Mähler in der Gemeinde sein.

Art. 3. In allen Gemeinden, wo die Polizei-Organisation nicht durch das Geseß vom 24. Juli 1867 oder durch spezielle Geseße ge- regelt ist, ernennt der Maire die Polizei-Inspektoren, die Brigadiers, die Unter-Brigadiers und die Polizei-Agenten. Ihre Ernennung muß vom Präfekten Le werden. Sie können vom Maire suspendirt werden, aber der Präfekt kann fie allein abseßen.

Art. 4. Jn den zwei Monaten, welche der Veröffentlichung des gegenwärtigen t folgen, muß die Regierung der Nationalver- jammlung einen Geseßentwurf über die Gemeinde-Organisation vor- H ans dieses niht vorher einer der Ausschüsse der Kammer ge- zan hat.

Beschlossen in öfentliher Sißung zu Versailles am 20. Ja- nuar 1874.

_ Der Vice-Minister-Präsident des Ministerraths und Mi- nister des Innern, Herzog von Broglie, hat betreffs der Ausführung des oben mitgetheilten Geseßzes an die Präfekten

sofort in die Ofner Burg.

folgendes Rundschreiben gerichtet :

„Herr Präfekt! Die Nationalversammlung hat durch ein am 90. d. M. angenommenes Gesen der Regierung als vorübergehende Ausnahmemaßregel das Recht übertragen, die Maires uud Adjunkten aller Gemeinden Frank1eihs zu ernennen. Diese Ernennung wird in den Hauptorten der Departements, n ements und Kantone dur ein Dekret des Herrn Präsidenten der Republik, in allen anderen Ge- meinden durch Berordnungen der Präfekten vorgenommen. Sie müssen also gleich nah der Veröffentlichung dieses Gesetzes zur Erneuerung der Gemeindebehörden Ihres Departements schreiten. Es ist nit nôthig, Jhnen die Beweggründe ins A zurückzurufcn, welche die Na- Äonalversammlung bestimmten, diese ernsten Abänderungen in dem Geselz vom 24. April 1871 anzubringen. Eine traurige Erfahrung lat das System der direkten Wahl der Maires durch die Gemeinderäthe für alle Zeiten verurtheilt. Es ist heute als wahr anerkannt, daß der Gemeinde- Zeamte, der zuglei der Vertreter des Staates und der B'rwalter der íJnteressen der Gemeinde ist, zu leiht das Gefühl der Pflichten ver- fiert, welche ihm die erste und höchste dieser beiden Eigenschaften auf- erlegt, wenn er nur der Wahl die Autorität verdankt, mit welcher er bekleidet ist. Ein übertriebenes Gefühl seiner Unabhängigkeit verleitet Hj dazu, nah und nach das Band zu lockern, das ihn an die über ihm stehende Verwaltung knüpft, und dann hört die Aktion der Centralregierung, die nöthig ist, die 6ffentlihe Ordnung zu schüßen und eine strenge und gleihmäßige Ausführung des Geseßes zu er- zwingen, auf, sich in der Gemeinde bemerklich zu machen. Die Inter- essen der Gemeinden selbst leiden dadurch, daß man sie ohne genügende Ueberwacung dem Einfluß der lokalen Eifersüchteleicn überliefert. Leider m ih noch hinzufügen, daß die von dem Parteigeist diftirten Wahlen der Gemeinderäthe häufig auf Personen gefallen find, die durch ihre Unfähigkeit, ihre Vergangenheit und ihre Laster das Amt herunterseßen, mit dem sie bekleidet sind; wir schen, wie sich die Gemeinderäthe gewisser großer Städte zu wahren demagogischen Heerden umgestalteten. Das neue Geseß soll dieser bedauernwerthen Lage der Dinge abhelfen. Sie, Herr Prâf-kt, sind dur die Wahlen, die ‘es Ihnen anvertraut und welche Sie der Genebmigung. des Herrn Pcäsidenten der Republik unterbreiten haben, betraut, in Ihrem Amtsbezuk die zu schr verkannten Rechte der höchsten Behörde wieder herzustellen. Niemals war eine Aufgabe wichtiger und zarter, und fie erfordert, um wohl erfüllt zu werden, viel Takt, Verständniß und Ent- {chlossenheit. Ich will gern glauben, daß Sie in den meisten Fällen nur wenige Veränderungen zu machen haben werden und daß Sie fast immer die jeßigen Maires im Amte belassen können. Diese neue Investi- tur, wird, ih hoffe es, hinreïhen, um öIhnen das Gefühl der Subordi- nation ins Gedächtniß zurückzurufen, wenn sie versucht gewejen jein sollten, es zu vergessen. Falls eine Veränderung nothwendig ist, giebt Ihnen der Artikel 2 des Gesetzes das Recht, den neuen Maire und die neuen Adjunkten anes des Gemeinderaths aus den Wählern „der Ge- meinde zu nehmen. Sie müssen alsdann für jeten speziellen Fall eine ministerielle Entscheidung einholen, Dies ist, wie Sie erkennen wer- den, cin, leßtes Hülfsmittel und fo zu sagen eiue Vertheidigungswaffe gegen den systematischen Widerftand, auf welchem die Auëübung des Rechts der Verwaltung in dem Schoße der Gemeinderäthe stopzen könnte. Sie werten nur im Falle der Nothwendigkeit davon Gebrauch maden, aber diese Nothwendigkeit muß Ihnen als vorhanden erschei- nep, wenn Sie in dem Gemeinderath, dessen Maire gewech}elt wer- den muß, die Absicht erblicken, Jhnen cine Ecnennung aufzuzwin- gen, welhe Ihnen nicht dem Interesse gemäß erscheint, das zu vertheidigen Sie beauftragt sind. Der Zweck des Geschzes würde verfehlt und seine Wirkung illuforisch, wenn es dem Gemeinderath gelänge, durch Widerstand und Amtzentsagungen in Masse Ihnen einen Azenten aufzuzwingen, welcher Ihr Ver- trauen nit hätte. So wünschenswerth es ist, daß der Maire, Agent des Staates und der Gemeinde, aus einem seiner doppelten Eigen- saft -ntsyrehenden doppelten Ursprung hervorgeh&, eben fo nothwen- dig ist es, daß, wenn ein Konflikt entsteht, der Vortheil dem hößecren Rechte des Staates verbleibe. Es haudelt sich niht, wie man be- hauptet, darum, zu Gunsten der Verwaltung cinen politischen Agenten für jede Gemeinde einzufeßen: es handelt fih im Gegentheil darum, die feindlihen Gemeinderäthe zu verhindern, die Gemeindefreiheiten in politishe Oppositionswaffen umzugestalten, und cs den Maircs unmêglih zu machen, diejenigen Gewalten, die sie im Namen der Verwaltung auéüben, gegen diese Verwaltung anzuwenden. Artikel 3 beauftragt Sie, mit dem Maire bei der Wahl wie der Abseßung aller Agenten der Gemeindepolizei mitzuwirken. Dies ist eine Vor- sichtömaßregel, welche durch die Lockerung nothwendig ge- worden, die sich während unserer Unruhen und durch die Mit- ichuld einiger Maires in die Zusammenseßung der unter den Gemeinde- behörden aden B S einges{chlichen hat. Mit den von hnen ernannten Maires werden Sie sich leiter verständigen, um einé Uncrdnung zu beseitigen, welche bei mehr als einer Gelegenheit die Ruhe unserer großen Städte in Gefahr brachte. Das find, Herr Präfekt, die Grundgedanfen des neuen Gesetzes, welchs, wie der leßte Paragraph andeutet, bestimmt ist, für einen vorübergehenden Zeitraum den Erlaß eines organischen Gemeindegeseßes vorzubereiten, das, wle ih hoffe, ein präftischercs Mittel sein wird, als das Gefeß ven 1871, um das Recht des Staates mit dem der Gemeinde zu versöhnen, in- dem man beiden Parteien den rccktmäßigen Antheil zukommen läßt. Sie werden das gegenwärtige Geseß mit dem Zhnen von mir anempfohlenen Geist der Billigkeit in Anwendung bringen Es ist wokl nicht nöthig, hinzu- zufügen, daß Sie bei der Wahl der Maires feine systematische Aus- \chließuag aus rin politischen Gründen auszufprecen haben; es reicht für Sie hin, daß diejenigen, welche Sie sür fähig halten, die Funk- tionen zu versehen, durch ihre Gesinnungen alle Garantien darbieten, welche die fcnservaliven Prinzipien und Interessen erheischen, die alle Beschlüsse der Verwaliurg beseclen. Der leßte, der höchste dieser BVE {ch!üsse, das Geseß vom 20. November, zeichnete Ihnen in dieser Hinsicht die Bahn klär vor, welche Sie zu vecfolgen haben. * Die Nationalversammlung übertrug an diesem Tage für sicben Jakbre die Exekutivgewalt dem Marschall Mac Mahon, welcwen fie bereits am 25. Mai als den Präsidenten der Republif defignirte. Die Gewalt, welche sie ihm übergab und deren Ausübung und Bedingungen die fonstitionelle Kommissiou bestimmen L, \chon jeßt und für die ganze ihr gegebene Dalttr fiber jeden * An- griff gestellt. Rings um diese shüßende Autorität fönnen -alle guten Bürgec aller Parteien, ohne die Ueberzeugungen ihres politischen Ge- wissens aufzugeben, fortfahren, ihre Anstrengungen für das Werk der Aufbesserung zu vereinen, welches die Spuren unserer Unglücfsfäsle vertilgen soll. Als Agenten der Regierung des Marschalls Mac Mahon müssen die Maircs seincm Amt ihre ganze Unterftüßung wid- men und sich zu nichts hergeben, was diese erjchüttern oder verringern xönnte. Sie haben ven ihnen weiter nichis zu verlangen. Die Ge- walt des Marschalls Mac Mahon vertheidigen, heißt, die. Versamm- lung, welche ihn ernannt, und die Ruhe und die Gesellschaft verthei» digen, welche sie jeiner Bewachung anvertraut hat. Empfangen Sie 2c.

Spanien. Nach einer Mittheilung des fklerikalen „Monde“ vom 24. d. M. hätte der Marschall Serrano an die päpst- lihe Kurie das Verlangen gestellt, die Bulle über die leßte

räfkonisirung von spanischen Bischöfen zurückzuziehen, resp. Modifikationen derselben eintreten zu lassen. 16

Santander, 25. Ianuar. (W. T. B.) Nad hier ein- gegangenen Nachrichten hai \ih Portugalete am 22. d. den Carlisten auf Gnade und Ungnade ergeben. Das Bataillon Legobreè und eine Abtheilung Arillerie und Genietruppen sind in die Hände der Carliften gefallen, auch wurden zwei Ge- Fchüßze und eine große Anzahl Gewehre erbeutet.

Portugal. Lissabon, 15. Januar. Seit acht Tagen

\{chuß ergiebt. Ferner \oll die Vermehrung der Enregisirement- | Einnahme 93 Contos, und die Ersparung aus den reformirten Cadres 200 Contos betragen. Der Bau der Beira- und der Luente-Eisenbahn soll nun bald in Angriff genommen

werden.J

# Griechenland. Athen, 24. Januar. Die Gemeinde- | wahlen find in allen Previnzen vollzogen und im Sinne Der Regierung ausgefallen. Die Kammer wird im Monate

Februar einberufen werden.

Türkei. Konstantinopel, 21. Januar. LLDer iFür ft von Serbien wird einem Telegramm der „W. Pr.“ zufolge in Begleitung des Minister-Präsidenten wahrscheinli hier zu Ende März eintreffen. Die Kaiserliche Yacht wird den Fürîten in Varna erwarten; ebenso wird ihm der Kaiserliche Palast zur Verfügung gestellt werden. Die Differenzen mit Serbien sind der Begleichung nahe.

RKragujewacz, 23. Januar. Auf Verlangen des Untersuchungsaus\chusses erschien der gewesene Kriegs- Minister Beli Markovits vor demselben, um vernommen zu werden. Die Verhandlungen werden geheim gehalten.

_— 95, Januar. (W. T. B.) Die Skupshhtina hat das | Budget für 1874, welches mit einer Einnahme von 34,345,000 Piaster und einer Ausgabe von 36,180,671 Piaster abschließt, angenommen. Das Defizit von 1,835,671 Piaster wird dur den im Staatsschagze befindlichen Baarvorrath gedeckt.

Numäníien. Bukarest, 25. Ianuar. (W. T. M) Z9 der gestrigen Sißzung der Zweiten Kammer wurde die Re- gierung abermals von einem Mitgliede der Oppofiton über ihre Beziehungen zu den auswärtigen Mächten interpellirt. Bei Ab- stimmung über diese Interpellation ertheilte die Kammer der Re- gierung fast einstimmig ein Vertrauensvotum bezüglich ihrer dem Auslande gegenüber befolgten Politik.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 22. Januar. Heute Vormittag empfingen die Deutschen Kronprinzlihen Herrschaften den Reichskanzler Fürsten Gortschakow und den Adels3marschall des St. Petersburger Gouvernements, Grafen Shu- 12alow, welher die Einladung zu dem von dem St. Petersburger Adel zu veranstaltenden Ball überreichte. Um zwei Uhr Mittags empfingen der Kronprinz und die Kronprinzessin das diploma- tishe Corps. Mittags war Familiendiner im Winterpalais.

Am Montag den 26. Ianuar findet auf dem Plat vor dem Winterpalais eine Parade sämmtlicher in St. Petersburg und in der Umgegend stationirten Truppen stait, von denen die leßteren am Tage vorher in der Residenz eintreffen. Es werden fich an derselben 414 Bataillone Infanterie, 364 Schwadronen Kavallerie und 138 Geschüße betheiligen. S

Der Kaiser hat auf den Antrag der großbritannischen Regierung in Betreff der Anwendung der Noth- und Loot- senruf-Signale nach dem internationalen Kodex der Sce- fignale auf den russischen Kriegs- und Kauffahrteischissen die Einführung dieser Signale genehmigt und die darauf bezüglihen Bestimmungen bestätigt.

Amerika. (A. A. C.) Die Brücken in Buffalo find in Folge ungewöhnlich hohen Wasserstandes zerstört 1wor- den, wodurch ein Schaden von 1000,009 Dollars verursacht wurde, A

Asten. Dem Reuterfchen Bureau wird aus Singapore unterm 21. d. M. gemeldet: Sic Andrew Clarke, der Gouverneur der Straits-Kolonie, hat in Sarut eine Protektorats-Regierung

ebildet. Ein politischer Resident ist provijorish ernannt wor- T: Die Eingeborenen werden entwaffnet, und die Piratenfchiffe

find ausgeliefert worden.

Die Nr. 4 (Il. Jahrgang) des „Centralblatts für das Dia Le Ei im Reichskanzler-Amkt (Berlin, Garl Heymanns Verlag) vom 23. Januar, hat folgenden Inhalt: 1) Allge- meine Verwaltungssachen: Uebersicht der Gholera-Epidemie in Bayern ; Nerweisungen von Auêländern aus dem Reichsgebicte, 2) Münzwefen : Uebe. sicht über die Ausprägung von Reich2münzen. 3) Zoll- und Steuerwesen: Uebersicht der monatlichen Einnahm n an _Wechfcl- stempelsteuer im Jahre 1873; Kompetenz des Steueramtcs zu For- bach. 4) Justizwesen: Ernennung von Mitgliedern von Dizsziplinar- kammern; Uebersicht der Geschäfte bei dem Reichs-Oberhandelsgericht für 1873. 5) Marine und Schiffahrt: Schiffsvermessungs-Behörde zu Freiburg. 6) Heimathwesen : Zwei Erkenntnisse des Bundesamtes für das Heimathwesen. 7) Postwesen: Bekanntmachungen, betr. : Ber- kauf der neuen Portotare; Postdampfsciffs-Verbindung zwischen Ant- werpen und Valparaiso ; Hinweis auf Postblatt Nr. 1.

Die Nr. 7 des „Amtsblatts der Deutscheu Rei ch8- Postverwaltung“ hat folgenden Inhalt: Generalverfügung vom 91. Januar 1874. P nit Australien. Vom 24. Januar 1874 Nichtannahme niederländischer _Halbguldenstücke, sowie öster- reichisher und ungarischer Viertelguldenstücke. Pom 22 Januar 1874. Anwendnng des neuen Fahrposttarifs au? Sendungen na dem Orts- oder Landbestellbezirk der Aufgabe-Postanstait. Bom 23. Januar 1674. Eröffnung ter Eisenbahn zwischen Camenz in Sachsen und Senftenberg. Vom 21. Januar 1874. Befestigung der Zollpapiere an die Packet-Begleitadressen.

Die Nr. 2 des C entral-Blattes der Abgaben», Gewerb e- und Handelsgeseßgebung und Verwaltung in den König- lich Vreußishen Staaten hat folgenden Inhalt: Geseß, betreffend ¡hen Reis, vom 20. Dezember 1873. Cirkular Berfügung des E iden ' Finanz Ministeriums, die poutopflichtige Korrespondenz zwischen Behörden verschiedener Bundesstaaten betreffend, vom 17. No- vemler 1873. Verfüguzg des Königlichen Finanz-Ministeriums, die Umwzndlung von Geldstrafen m Freiheitsstrafen Letceffend, vom 96. November 1873. Bekanntmachung, betreffend dic Außercours- seßung der Landesgoldmünzen und der tandeëgeseßlich den inländischen Münzen gleicbgestellten ausländischen Geldmünzen, vom 6. Dezember 1873. Erkenxtniß dcs Ober- Appellationêgezichts in N., vem 6. Sep- tembec 1873. Cirkular-Verfügung des Königlichen Finanz-Mi- nisteriums, die Behandlung der mit Abänderungen versehenen Begleit- oder Uebergangsscheine betressezd, vom 23. November Ie NVer- fügung des Königlichen Finanz-Ministeriums, den Nachwels der von fixirten Brauercien- zu entrichtenden Nachsteuer belreffend, vom 16. No- vember 1873. Verfügnng des Königlichen Finanz-Ministeriums, die Tarifirung von Decken, welche hauptsächlich aus Haaren und Jute- fasern bestehen, betreffend, vom 4. November 1873. ‘— Verfügung des Königlichen Finanz-Ministeriums, die Verzollung von Perlensticke- reien betreffend, vom 23. November 1873

Statistische Nachrichten.

i cstezn bi ern Abends München, 23. Januar. Von vorg: ste:n bis gestern 2 sfiud 31 Erkrankungen und 14 Todesfälle; von gestern Lis Heute

weilt der Fürst Carl 111. von Monaco am hiesigen Hofe ; ihm zu Ehren sind glänzende Festlichkeiten veranstaltet rvorden.

Der Finanz-Minister Agostin;o de Serpa Pinentel hat den Cortes das Budget für 1874—1875 vorgelegt. Die Ein- nahme aus den indirekien Steuern beträgt danah 2000 Con-

Nbend3 30 Erkrankungen und 92 Todesfälle an .Cholera por- gekommen. E il i ê S S »oimife (832

In Lübeck kamen im Jahre 1873 2815 Seele G

Kbm.) an, gegen 2457 Schiffe (655,543 Kbm.) in 1872, darunte

die Abänderung der Nr. 13 des Artikels 4 der Verfassung des Deuts

abgegangenen Seife beirug 2807 (838,188 Kbm.) gegen 2438 (646 179 Kbm.) Gie T2, Non den angekommenen 2815 Schiffen waren 918 (431,535 Kbm.), also ungefähr der dritte Theil Dampfer, die am lebhaftesten mit Kopenhagen (Malmoe 154, Gothenburg 126, Christiania 38) verkehrten.

Kunst, Wissenschaft und Literatur. Stuttgart, 23. Januar. Die in der naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Tübingen erledigte erdeutliche Professur für Mathematik ift dem ordentlichen Professor Dr. du Bois Rey- mond an der Universität Freiburg i. B. überlragen und dem Pro- fessor Dr. v. Reusch an der genannten Fakultät die Vorstandschaft der Stermvarie mit einem Lebhrauftrag für populäre Astronomie in widerrufliher Weise als Nebenamt verliehen worden. : 8 der „Wissenschaftlichen Beilage der Leipziger Zeitung“ vom 25. Januar hat folgenden Inhal: : Zur: foëmologihen Geistesbewegung Der Gegenwart: Literarische Kulturstudien. 2. Lord (Bulwer) Lyitons leßter Roman. Rezensionen und Besprehungen ;

Fm Juli 1872 wurde auf Veranlassung und unter der Leitung des Feorjtmeiste;s von Wolffersdorf in der Nähe des Marktfleckens Schernberg im Fürstenthum Schwarzburg-Sondershauien auf dem mit niedrigem Strauhwerk bewachsenen Waldsaume (gewöhnlich als Schernberger, Lehde bezeichnet) unweit der fogenannten Schernberger Sümpfe eind altes Grabmal geöffnet; die Geldmittel dazu ge- währte das Fürstliche Ministerium. Witterung(- und andere NVerhält- nisse hinderten damals die gänzlide Aushebung des Grabes; fie wurde erit im Juli 1873 ausgeführt. Das Grab war, wie Prof. Dr. Jr- misch im „Re-a.-Bl.“ mittheilt, kreisrund uud zwar }o genau, als es überhaupt die Beschaffenheit der rohen Steine zuließ. Der Durch- messer des Kreises betrug 15,8 Meter; die von dem Grab? bedeckte Fläche umfaßte also ungefähr 50 Quadratmeter. Es bestand faft dur weg aus ziemlich dicht zusamtnengelegten Kalkstein:n, von dr Größe und Schwere, daß ein oder zwei Mann cinen einzelnen Stein zu tragen vermochten; dauvish-n fauden si als Füllmasse kleinere Steine und lettige Ecde, wie sie ringzum auch jeßt die oberste Bodenschicht zeigt. Das Ganze bildete einen flach gewösbten fl-inen Hügel oder Buckel. Der Steinkörper war in der Mitte 1,33 Meter ho und fiel faum merflih na der Peripherie ab, wo die Steine, wie ih vet wiederholter Besichtigung fand, meistens etwas schief nah dem Centrum hin geneigt waren und überhaupt mit größerer Sorgfalt zusamnen- gestellt zu scin ichienenz; sie stellten hier eine ungefähr 1 Meter hohe Schicht dar. Die ganze Steinmasse von einer ungefähr 0,2 Metcr starkea, mit Gras bewachsenen Erdshicht Üüberlagert. Nachdem die Peripherie durch eine ztrkelförmige Ausschachtung freigelegt worden war, wucde ein ziemlich {maler Graben quer durch die Mitte des Hügels in der Richtung von Westeu nach Osten auêgehoben, dann links und rechts von demselben die Steine und die Ecde vorsichtig n2ch und nah hinweggeräumt. Zwischen den Kalksteinen wurden iu ziemli großer Auzahl Stücke von Feuerstein gefunden. Manche waren dick und unregelmäßzig geformt, andere dagegen dunn, me}}erartig zwet ichneidig und scharfkantig. Sie mögen als Messer oder als Pfeilfpißen gedient haben. Ein BruchitüX einer Dolchklinge von Bronze wurde unter der Ercdschiht auf den Steinen gefunden Unterhalb des Stein- förpers war eine ebene Erdsbicht, welhe nur wenig tiefer lag als die das Grab umgebende Bodcnfläche. Auf jener Erdschicht wurden an drei verschiedenen und ven einander getrennten Stellen Menschengeveine gefunden. Obschon die Schädel und andere Knocen gauz zertrümmeit und zum Theil au schen zerseßt waren, so ließ fich do mit gee nügender Sicherheit noch wahrnehmen, daz mindestens an zwei Stellen je ein vollständiges Sfelett vorhanden gewesen war. Das eine lag etwas cnifernt von dem Mittelyuukte des Gr\bes in der Nichtung von Süden (wo der Schädel lag) nach Norten; das andere Lahe an ¿am westlichen Rande, mit dem Kopfe von dietem weggewendet. Fn geringer Entfcrnung von dem erst erwälznten Sfkel:it, eftwaärts, dder wenn man es si auf dem Rücken liegend dachte, rechts von thm fand man ein plattes Stück Bronze. Gleichfalls in der Nähe diejes Skelettes fanden sich eine Bronzenadel, ein einer Schwertklinge ähn- liches Stück Eisen, endli ein kleines Steinwerkzeuge. Rings um das Skelett lagen Trümmersiücke vou Thongefäßen. E E3 muß nech bemerkt werden, daß die Erde, welche die Fläche unter dem Steinfkörper des Grabes bildete, durhaus nichts vox Her carafteristischen durch Feuer hervorgebrachten schwarzen Färbung anderer alten Grabstätten zeigte, sondern durhweg die ursprüngliche Färbung haite. Me E St. Petersburg, 22. Januar. Eine gelehrte Expedition soll, wie die „N. S. P. Z.“' meldet, im nächsten Frühjahr abgehen, um das Betc des Amu-Darja zu erfoischen. Stodæholm, 18. Januar. Der Universitäts - Kanzler, Graf H Hamilton, ift vor einigen Tagen in Upsala gewesen, um die vor- bereitenden Schritte zur Niederseßung etnes aus Lehrern der briden Universitäten bestehenden Komites vorzunehmen, weiches Komite kie Vorsch:äge zu Veränderungen der Universitäts-Statuten ausarbeiten soll. Diese Veränderuogen betreffen namentlich das Examenwescn, cine kompetente Beurtheilung Derjenigen, welche af ade» mische Lehrerstellen zu bekleiden wünschen, und Theilung der philosophie hen Fakultät in eine philofophishe und eine vhysish- mathemati]che.

Landwirth\chaft.

Die Redaktion des im Verlage von Wiegandt, Hempel & Parey in Berlin erscheinenden Landwirthschaftlichen Central» blattes ist auf den Professor Dr. Alexander Müller in Berlin über- gegangen. Das Januarheft des laufenden Jahres erschien soeben mit folgendem Juhalt: Meteorologte. Neber die elfjährige Periode der Temperatur, von W. Köppen. Physik und Cheaie. Ueber die Bil- dung der Salpetersäure im Boden, von Schlöfing. Beiträge zur Be- gründung der naturwissenschaftlichen Bonitirung der Aererden, ven Dr. W. Wolf. Botanik, Pflanzenbau. Die Mehlfrüd te auf dec MWeltauëstellung 1873, von R. Braungart. Technologische8. Das W -\seiversorgungêswesen in Württemberg. Beiriebsteßre. Unterrichts» wesen. Ueber Fortbildungsshule und Volfsshule, vou K. Krause. Velkswirthschaft. Kreditrerhältnisse iu Preußen und Staat®- bülfe. Norddeutscher landwirth schaftlicer Bankverein. Medcklenburger Hypotheken- und Wechselbank. Deutsche Hagelversiherungs-Grescll- schaften. Die Krisis in Ameriïa.

Arbeiterpetition in Amerika. Aus- wanderung von Arkbeitezrn aus New-York nah uropa. Einwande- ung nach Südaustralicn. Desgleichen nach Brasilien. Sozial- Demokratcn. Landeskultur. Geseßgebung. Postwesen. Vorschriften wegen Verhütung des Wildschadens. Gründung neuer Ansiedelungen. Nufbebung des Chaussecgeldes. Einpfennig-Tarif. Eisenbahn-Tarife. Carl-Ludwigsbahn. Galizishe Transpotrt-Verhältnisse. Her ibseßung der Desinfeftionsgebühren bei Vichtkansporien. Usancen „der Wiener Frucht- und M-hlbörfe. Zulassung_ fremdländischer Versicherungê- Gesellschaften in Oesterreich. Die Pferde-Auëhebung in Oesterreich. Subvention für die Rindviehzucht.

Ausstralisches eingekochteë Fleisch. Literaiur 2c. Gewerbe und Sandel. Düsseldorf, 21. Januar. Unter dem 31. Okiober v. J. hatte

der Verein zur Wahrung der gemeinsamen wirthschast- lichen Interessen in Rheinland und Westfalen d:njenigen Nereinen des westlichen und mittleren Deutschlands, welche fich ent- weder aus\chließlich, oder neben techuishen auz mit wirthschaftiichen Fragen beschäftigen, vorgeschlagen, sich in gecigneten Fällen, namentlich aber in Bezug auf die wirthschaftliche Geseßgcbung, zur gemein- schaftlichen Aktion in ihren Vorständen zu vereinigen, uu ansczeinend oder wirkli entgegenstehende Interessen mindestens in_ gewissen Gren- zen zu vereinigen, durch gleizeitiges und vere ntes Streben na ge- wissen, a!s rihtig erkannten Zielen mehr Garantie für den Erfoig zu gewinnen. Auf den Vorschlag hatten die meisten Vercine zustim- mend geantwortet, und gestern fand die erste Versammtung zu Düsscl- dorf statt, bei welæWer der jandwirthjhaftliche Verein für Rhein» preußen, der Verein der Eiscugießereicu und Maschineifabrikanten für

den Obexr-Bergamlsbezirk Dortmund, der Percin füx die bergbaulichen

Die Nr.

1151 (245,734 Kbm.) deutshe, 709 (291,147 Kbm.) schwedische, 516

tos, das Defizit 965 Contos, so daß \sich ein bedeutender Ueber-

(88,533 Kbm.) dänische, 378 (176,226 Kbm.) russische. Die Zahl der

Interessen des Oter-Bergamtsbezirks Dortmund, der Verein für die

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