1874 / 22 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 26 Jan 1874 18:00:01 GMT) scan diff

E E A AEBi k

ein für bergbaulihe und Hütten-Interessen der rechtsr einischen Re- viere des Ober-Bergamtsbezirks Bonn, der mittelrheinische Fabrikanten- Verein zu Maim und der Verein der deutschen Cifengießereien und der Verein zur Wahrung der gemeinsamen wirthschaftlichen Interessen in Rheinland und Westfalen vertreten waren. Nachdem die Ver- sammlung von dem Präsidenten des zuleßt genannten Veceins Hrn. MW. T. Mulvany begrüßt war, wurde bezüglich der Organijation von allen Seiten anerkannt, daß die Autonomie der einzelnen Vereine durch die jeweilige gemeinschaftliche Thätigkeit der Vereine in feiner Weise alterirt werden dürfe, man kounte daher von einer festeren Form für die Verbindung Abstand nehmen, und beschränkte fich darauf, den Verein zur Wahrung der gemein)amen wirthschaftlichen Juteressen in Rheinland und Westfalen zu ermächtigen, bei vorkom- menden, das gemeinsame Interesse berührenden Fragen oder, sobald ven cinem oder dem anderen der zum Zusammenwirken bereiten Ver- eine ein dahin zielender Antrag gestellt wird, die betreffenden Bereins- voritände zusammenzurufen. Die Versammlungen sollen in Düssel- dorf abgehalten werdea. Auf der Tagesordnung stand zunächst die Eisenbahn-Tarif-Frage, rücksihtlich welcher cine von dem General- Sekretär des Rheinish-Westfälishen Vereins Hrn. Bueck vorgelegte Petition an den Reichskanzler Fürsten v. Bismarck, in welcher gegen die Erhöhung der Tarife Protcst eingelegt wird, angenommen. Den zweiten Gegenstand der Tagesordnung bildete die Kommunalbesteue- rung der juristi){en Personen, Akiiengesellschaften und Forenfen. Nach einem ausführlichen Referate, welches der Advokat Maas aus Aachen hielt, beschloß die Verjammlung, auf dem Wege einer Petition an das Abgeordnetenhaus den demselben vorliegenden Gesetzentwurf des Abgeordneten Hagen dahin zu amendiren, daß- nur der als Dividende erscheinende Theil des Einkommens einer Aktiengesellschaft mit der Steuer zu belegen sei, daß die Aktionäre aber bercchtigt sein sollen, diesen, bereits besteuerten Theil ihres Einkommens, an ihrcin Wohn- iu ven dem fsich weiter bietenden Steuerobjekte in Abzug zu ringen.

Hamburg, 26. Januar. Der Verwaltungsrath der Nord- dcutschen Bank bat in seiner heutigen Sißung die Dividende für 1873 mit Reichsmark 81 (:0§%) für die Aktien der ersten Emission und mit Reichsmark 27 (tür 4 Monate) für die Aktien zweiter Emis- sion festgesetzt.

Der Verein für die Geschichte Berlins

bält Mittwoch, den 28. Januar, Abends 7 Uhr, in Verbindung mit der Feier seines Stistungsfestes, seine Generalversammlung und erste Sißung seines zehnten Vereinsjahres. QDieselke findet in den Sälen von Arnims Hotel, Unter den Linden 44, statt. Nach den ge!chäftlichen Verichterstattungen und der Neuwahl des Vorstandes werden zwei Vorträge gehalten: der erste vom Archiv-Rath Dr. Hassel: „Berlin im Februar 1873“, der zweite vom Gch. Hofrath L, Schneider: „Ur- kfundlich begründete Geschichte der Berliner Kurrende." Im Anschlusse an den lettbezeihneten Lortrag werden, unter Leitung des Königlichen Chordireftors Kahl, 8 Gesänge ausgeführt, deren Texte und KomPÞo- sitionen aus dem 15., 16., 17, 18. uad 19. Jahrhundert h.-rrühren, also geschichtlihe Tonkilder aus dem alten und neuen-Berlin, geben. Der älteste dieser zum Vortrag kommenden Gesänge ist ein „Miscrere im Beinhause der St. Nicolaikirhe“ aus dem Jahre 1451.

Lerg- und Hhüttenmännischen Interessen im Aachener Be irk, der Ver-

Archäologische Gesellschaft. Sißung vom 6. Januar 1874.

Dea Statuten gemäß beschäftigte sich die Gesellschaft in der ersten Fahressizung mit der Neuwahl des Vorstandes; cs wurden in den Vorstand wiedergewäbßlt, resp. gewählt die Herren Curtius, Adler, Schöne uno Schubring. Die Rechuungêvorlage- wurde auf Antrag des Versißenden bis zur nächsten Sißung ausgeseßt. Dec Vorfißende Hr. Curtius legte die. an die Gesellschaft eingeschickten Schriften vor, wie namcntlih die besonders erschienene Abhandlung von Yr. Imhoof- Blumer: Zur Münzkunde und Paläographie Vöotiens 1873 und die 2. Auflage von F. von Fahrenheids ertlärendem Verzeichnisse der Ab- güsse nach Antiken im Schlosse zu Beinuhncn. Dann wurden ander? neu erschiencne Abhandlungen dex Gesellschaft zur Kenntnißnahme vor- gelegt, tas leßt erschienene Heft der „Revue archéologique“ mit Mit- theilungen über Funde in Troja, die Bauurkunde über das Tetra- pylen in Alexandria im Rhein, Museum 1873, Heft 4, zwei Schrif- ten von Foucart (De collegiis scenicorum artificum und Des ass0cia- tions réligieuses), die Difsertation des Dr. Lambros aus Athen über die den Gründern hellenischer Kolonien erwicsenen Ehren, Ein be- jonderes Interesse nahm in Anspruch das für Literatur und Kunstge- ihichte wihtige opus posthumum von O. Jahn: Griechische Vilder- chrouiken, berausg-geben von Michaelis. Endlich wurde auch die als Separatabdruck aus den Preußischen Jahrbüchern bei Georg Reimer erszienene Schrift zum Gedächtniß ihces verstorbenen Mitglieds Joh. Brandis, ein Lebensbild vcn Ernst Curtius, der Gesellschaft vorgelegt. Es folgten min Einzelvorträge. Herr Schône legte das neucste Heft des „Giornale degli scavi di Pompei“ (1873, Nr. 19) vor und mate auf die Bedeutung eines jüngst gefundenen Wandgemäldes auf- werfsam. Es stellt den Raub des Palladiums durh Diomedes und Otvsscus - dar, cinen bisher unter den campanischen Wandmalereien noch nicht vertr:tenen Gegenstand. Die beigeschriebenen griechischen Namen des Diomedes, Odysseus, der Helena und Aithra lassen keinen Zweifel, daß dem Bild die Gestaltung des Mythus zu Grunde liegt, nah welcher der Raub unter Beistand der Helena ausgeführt wird. Die Gruppe einer verzweifelnden oder widerstrebenden, von cinem

Sflaven unterstüßten oder weggedrängten weiblichen Figur ficher zu |

erflären, schien bei der Mangelhaftigkeit der Abbildung nicht möglich, wenn auch im Allgemeinen die im Text vorgesblagene Deutung auf die Priesterin (Theano) kaum zweifelhaft ist. Außerdem legte der- selbe einen Aufsaß von Benndorf „Ueber das Selbstportrait des Theodoros* (Plin. XXXIV. 83) ver und gab eine kurze, beistim- stimmende Darstellung des Inhalts. Herr Hübner legté den ncuesten und zugleich weitaus bedeutendsten epigraphishen Fund unserer Tage vor, nämlih die {hon im Jahre 1870 bei Osuna im füdlichen Spanien gefundenen beiden Bronzetafelu, iu der vor kurzem eingetroffenen, nur zum Verschenken bestimmten Aus- gabe Berlange's, desselben verdienten - Gelehrten in Malaga, welchem auch die erste Publikation der beiden vor mehr als 20 Jah- ren gefundenen Tafeln mit den Resten der Stadtrechte der latinischen Munizipien Malaca und Salpenja verdankt wird. Der Eindrutck, welchen jener Fund in der gelehrten Welt machte, als die beiden Ur- kunden bald nah ihrem Bekanntwerden mit Vommsens bzhnbrechen- dem Kommentar erschiencn, ist noch in frischer Erinnerung: die neuen Tafeln aber übertreffen die früher gefunden-n noch an Alter und theil- weis an Bedeutung. Sie enthalten einen Theil des bald nach Cäsars Tod „auf seinen Befehl und in Folge ciner lex Antonia“ erlassenen Stadtrechts einer 1ömischen Kolonie, nämlich der colonia Genetiva Julia, Das ist Urso, das heutige Osuna. Freilich sind von den ur- sprünglich wahrscheinlich neun großen Erztafeln (jede ungefähr 1,60 M. lang und 0,60 M. hoch) nur zwei erhalten, nämli die siebente und die neunte, und diese noh dazu um etwa den dritten Theil ihres ursprünglichen Umfangs verstümmelt. Aber das in den je füuf und drei Kolumuen Sc{rift Erhaltene giebt eine Fülle von neuen Aufschlüssen für die römischen Staatsaltercthümer. Der Text wird in dem im Druck befindlichen Heft der Lphemeris epigraphica mit Mommfens Kommentar erschei- nen. Dem ersten Herausgeber bleibt das große Verdienst, soglei unter den s{wierigsten Umständen einen völlig sihern Text gelicfert zu haben. Hr. Engelinanu sprah über das bei Guattani memorie enciclopediche III, S. 47 veröffentlihte, damals im Besiß des Mo- saikarbeiters Volpini befindliche Mosaik, das er sowohl wegen der Art und Weise der Anordnung, als. auch wegen der eigenthümlichen Behandluag der Gewänder als modern nachzuweisen suchte. Als Vorbild muß dem Fälscher ein auf den Prometheuêmythus Schöpfung des Menschen) bezüglihes Monument gedient aben, wozu er dann, um den Raum zu füllen, das griéurtheil und andere nicht näher zu bestimmende Gestalten ügte. Der Umstand, daß das Mosaik schon 1727 Montfaucon

Verkehrs-Anstalten.

Die Nr. 6 der „Zeitung des Vereins Deutscher Eisen- bahn-Verwaltungen®" hat folgenden Inhalt: Das Gebiet des Vereins Deutscher Eisenbahn - Verwaltungen. Entwurf eines Ge- seßes über das Eisenbahnwesen, bearbeitet vom Verein der Privat- bahnen im Deutschen Reiche. (1. Einleitung.) Saur be- treffend die Anlage von Eiscnbahnen im Königreich Preußen. Cux- hafener Eisenbahn-, Dampfschiff- und Hafen - Aktien - Gesellschaft R des Bahnbaues). Vereinsgebiet: Verein Deutscher Eisen-

ahn-Verwaltungen (die Direktion der Medlenburgischen Friedrich- Franz-Eisenbahn-Gesellschaft). Berliner Briefe. Aus Sachsen. Oels-Gnesenec Eisenbah: (Stand der Arbeiten). Pfälzishe Bahnen. Große Berliner Pferde Eiscnbahn-Aktien-Gesellshaft. Lunden- burg-Grußbacher Eisenbahn. Perjonalnachrihten. Ausland: Schweizerische Nordostbahn. Gotthardbahn. Jurabahnen. England (der neue Eisenbahnzeriht8hof). Literatur: Die Bedeu- s des Hafens von Triest für Oesterreich. Technisches: Bessemer- ienen,

New-York, 24. Januar. (W. T. B.) Der Postdampfer „Washington * des baltischen Lloyd ist heute mit Passagieren und voller Fracht nach Antwerpen abgegangen. ;

Aus dem Wolff’ schen Telegraphen-Bureau.

Wien, Montag, 26. Januar. Im Abgeordnetenhause ist heute der Gesehentwurf betreffend die Aktiengesellshaften, vom Justiz-Minister vorgelegt worden.

Pe sth, 26. Ianuar. Abgeordnetenhaus. Der Minister- Präsident bringt den Geseßentwurf über die ungarishe Ostbahn ein. Durch denselben wird die Regierung ermächtigt, die ver- pfändeten 30 Millionen Prioritäten auszulösen. Der Staat haf- tetfür die Zinsen, sowie für die Amortisations-Zahlungen der Priori- täten und ist berehtigt, die Modalitäten für die Emission zweiter Prioritäts-Obligationen zu bestimmen. Die Coupons-Zahlungen fann der Staat, falls das JIahreserträgniß unzureichend if, aus dem Garantiezushusse bestreiten. Zur vollständigen Aus-

bekannt war (vergl. - ant. expl, suppl, Il. “Tafel 23. S. 78), läßt die Vermuthung nicht unwahrscheinlich erscheinen, daß es von dem als Fälscher bekanuten Venetianer Leoni, der damals lebte, herrühet. Herr Fränkel besvcach das von Preuner verfaßte Greifs- walder Winckelinanns-Prograum über die Veuus von Milo. Gestüßtt auf die Angaben von Dumrct d'Urviile über den Thatbestand beiux Funde, die Vreuner auszugsweise mittheiit, hält er die Zugehörigkeit der einen Apfel haltenden linken Hand für siche: und deutet denjelben als Uttribut, da in den Myilus vem Parisurtheil der Apfel jeden- falls erst nah der Entstehung unserer Statue eingedrungen ift. Jn einer späteren Untersuchung verspricht Preuner di° verwandten Statuen in ihren Beziebungen zu den unsrigea zu prüfen und diesen ihren Plaß in der Kunstgeschichte anzuweisen.

Zur Statistik des Bremischen Staats.

Dem nensten Bande (VI, Jabrgang, 2. Heft: Zur allgemeinen Statistik des Jahres 1872) des Jahrbuchs für die amtliche Statistik des Bremischen Staats, herauêgegeben vou dem Buxeau für br:miste Statistik (Heinr. Fr:#7), Bremen, Kommissiens- ve:lag von G. A. v. Halem 1873, entnehmen wir zuer Statistik

| Bremens Folgendes: Der Flächeninhalt des Staats Bremen | heträgt zur Zeit 25,506,415 -Hekt., wovoa 1917,35 Hekt. zur Stadt ge-

bôren. Der höchste Jahres-Wasserständ war a2 der großen We- serbrücke am 28. Dezember 1871 2,41-Mct,, der niedrigste am 29. Juni 1872 0,60 M. ; der höchste Thermometerstaud anm 27, Juli 1872 28,89 Gr. N.,, der niedrigste am 7. Dezember 1871 —1422 Gr. R. ; der höchste Baroineterstand am 4. März 1872 342,5 Par. Lin., der niedriaste am 15. Dez:mber 1872 337,20 P. L. Die Luftströmung war 125 Tage lang von N. bis SO.-und 241 Tage lang von S. £is NW.z; es’ regnete an 150 Tagen, s{neite an 23, hagelle an 5 Ta- g:nz beiter waren nur 7 Tage (gegen 31 T. in 1871).

Die Bevsblkerung lellef sich Erde 1872 auf 126578 Einw. (gegen 123,090 Einw. Ende 1571), davon 55,322 (gegen 82,969 (Fnde 1871) in der Stadt Bremen. Geboren wurden im J. 1872 4977 Kinder, d. h. 109 Geburten auf 2543 Einw. (1871 auf 2669, im Durchschnitt 1826—1830 auf 3270, 1831—1835 auf 3255), auf 10,009 Einw. 393 Geborne (1871: 375, 1826—1830: 306, 1831 bis 1835: 304). In den Städten Bremen, Vegesack und Bremerhaveu famen auf 2646 resp. 3476 und 2507 Einw. 1 Geburt; auf dem Lande dagegen, auf dem rechten Wescrufer schon auf 2284 Einw., auf dem linken Weserufer auf 2084 Einw. 1 Geburt. “Unter den Gebor- nen waren 5,95 % uneheliche, und zwar in den 3 genannten Städten 6,48 resy. 1,82 und 4,18 % ; auf dem Lande 4,95 resp. 6,67 %. Die Zaßl ter unehelichen Geburten hat feit dem J. 1826 sebr erheblich abgenommez; in den J. 1826—1832 betrugen die unehelichen 10,43% (in der Stadt Bremen 12,19 %) der Geburten. Unter den Geburten waren 3,78 % Todtgeburten, und zwar in den Städten 3,66 resp. 1,82 und 3,74%, auf dem Lande 5,10 resp. 3,23 %. 1,12 % der Geburten waren Mehrgeburten. 51,70 % der ncugebernen Kinder waren männlichen, 48,30 % weiblichen Geschlechts. Auf die einzelnen Monate vertheilten sich die Geburten zicmlih gleichmäßig: der g - ringste Prozentsaß der Geburten, 7,69 %, fiel auf den Februar; der höchste, 8,78 %, auf den Dezember. Es fstacben im Jahre 1872 2,67 % der Bevölkerung oder von 3638 Lebenden 100; und “zwar in ten 3 Städten von 3731 resp. 4447 und 4580 Lebenden, auf dem Lande von 2847 resp. 3329 Lebenden je 100. Die geringste Sterblich- keit fand-in den Monaten Mai und Juni, je 7,29 % der Todeéfälle, die größte im Juli mit 10,92 % statt. Von den 3291 Verstorbenen waren 1666 männlichen, 1625 weiblichen & eshlechts. Von den ins- gesamint verstorbenen 1925 Kiudern waren 582 oder 30,3 % im Alter bis zu 1 Jahr, 415 oder 21,6 % von 1—5 Jahren und 125 oder 7,9 % von 5—10 Jahren, 803 ältere Kinder. Trauuagen fanden 1406 oder auf 90 Einw. 1 statt (1871 anf 1014 Ginw.). Die Zu- nahme der Bevölkerung im Jahre 18:1 (3488 Einw. oder 2,834 4 ist extstanden durch 1498 Personen (1,217 %) Ueberschuß der Gebornen über die Gestorteuen und 1990 Personen (1,617 %) Uebershuß der Zu- über die Abziehenden.

Der Steuerwerth des steuerpflihtigen Grundeigenthums betrug Ende 1872 in den Städten 281,515,575 7, in deu Dörfern 54,681,435 7B, im Ganzen 336,197,010 773, gegen 266,515,575 resp. 53,995,219 uid 320,666,491 72 Ende 1871, 45,834,462 resp 16,990,602 und 62,825,071 Ende 1826. Die Zunahme betrug 1827—1841 30,15%, 1842—1556 46,19%, 1857—1872 96,32%.

Die Ausfuhr Bremischer Industricerzeugnisse belief fich im Jahre 1872 auf 24,014,655772, gegen 21,622,3317/2 in 1871; der Haupt-Ausfuhrartikel war geshälter Reis (14,047,024 772). Der Waarenverkehr umfaßte in der Einfuhr 26,133,189 Ctr. Br. im Wertle von 496,197,211 7/8, durscnittlich 18,97 728, agegen 23,420,377 Ctr. Br. =: 466,452,431 7/3, durchschnittlich 19,88 72 in 1871; in der Ausfuhr 13,778,803 Ctr. Br. = 471,168,197772, durh- \chnittliß 34,20 7/Z, gegen 12,268,660 Ctr. Br. = 429,495,622 7B, durhshnittlich 35,02 72 in 1871. Von der Einfuhr fielen 14,814,021 Ctr. Br. = 316,602,622 7/7. auf den Secverkehr, 11,319,168 Ctr. Br. = 179,594,589 7 auf den Land- uvd Flußverkchr. 14,035,456 Ctr. Br. (53,74%) = 156,216,011 778 (31,48%) kamen aus dem Zollverein. Die transatlantis@e Einfuhr belief sich auf 6,155,978 Ctr. (23,56%) = 205,702,672 7/2. (41,46%). Von der Aus- fuhr gingen 5,643,735 Ctr. Br. = 200,881,282 7/1 seewärts, 8,135,063 Etr. Br. =— ‘270,286,915 7 land- und flaßwärts; nach dem Zoll- verein 8,206,878 Ctr. Br. (59,56%) = 228,333,261 7/8 Ua ns (xánsatlantischen Lindern 2,736,746 7B (19,86%) = 131,720,742

4 (26 % . f

An Seeschiffen kamen im Jahre 1872 3543 (546,547 Last =

2000 Ko.) beladen und 95 (21,217 L.) leer an mit 34,885 Mann

rüstung der bereits eröffneten Linie gewährt der Staat einen Vorschuß von 700,000 Gulden.

Petersburg, Montag, 26. Januar. Der Kronprinz des Deutschen Reihs und von E wird morgen eine Depu- tation der hiesigen deutschen Kolonie empfangen, um die von leÿ- terer beschlossene Adresse entgegen zu nehmen.

Königliche Schauspiele.

Dienstag, 27. Ianuar. Opernhaus. (26. Vorstellung.) Wilhelm Tell. Schauspiel in 5 Abtheilungen von Stiller. Ouvertüre und die zur Handlung gehörige Musik von B. A. Weber. Anfang halb 7 Uhr. Mittel-Preise. L

Schauspielhaus. (26. Vorstellung.) Das Glas Wasser, oder: Ursachen und Wirkungen. Lustspiel in 5 Abtheilungen von Scribe, Anfang 7 Uhr. Mittel-Preise.

Dienstag, 27. Januar. Im Saal-Theater des Königlichen Schauspielhauses. Sechszehnte Vorstellung der französishen Schauspieler - Gesellschaft. Cinquième et dernière représen- tation de: Les vieux Garçons. Comédie en cinq actes en prose par Mr. Victorien Sardou. Anfang halb 7 Uhr.

Mittwoch, 28. Januar. Opernhaus. (27. Vorstellung.) Sardanapal. Großes historishes Ballet in 4 Akten und 7 Bil= dern von Paul Taglioni. Musik von P. Hertel. Frl. Lamy aus Paris: Myrtha, als Gast. Anfang 7 Uhr. Mittel-Preise.

Sgauspielhaus. (27. Vorftellung.) Auf Begehren: Ein Schritt vom Wege! Lustspiel in 4 Akten von Ernst Wichert. Anfang halb 7 Uhr. Mittel-Preise.

Die in den Königlichen Theatern gefundenen Gegenstände fönnen von den Eigenthümern innerhalb 4 Wochen bei den Hauspolizei - Jnspektoren Schewe (Operuhaus) und Hof f- meisier (Schauspielhaus) in Empfang genommen werden. Erfolgt die Zurückforderung der betreffenden Sachen in der angegebenen Frist nicht, so werden dieselben den Findern ohne Weiteres ausgehändigt.

Besaßung. Unter den Schiffen waren 672 (335,779 L.) bremische, 2069 (90,256 L.) andere norddeutsche, 397 (82,258 L) erofbritannische, 312 (17,343-L.) niederländische, 6 (4812 L.) nordau:cc;kanishe und 102 (37,316 L.) anderer Nationalität. Die Zahl der abgegangenen Seeschiffe betrug 2070 (402,367 L.) beladene und 1498 (1 11,570 L.) leere, zusammen 3568 (543,937 L.). Unter den angekommene Schiffen waren 575 Dampfer von 299,861 L. (89,30% ), davon die m-iîten (325 von 213,228 L. = 72,44%) btremisce.

Auf der Oberweser kamen 1997 Schiffe (79,877 L) an (inkl. 733 Fibssen von 15,493 L.), gegen 1444 Sch. und 58,373 L. in 1871, und gingen 1173 Sch. von 64,106 L., gegen 889 Sch. von 47,207 L. ab. Auf der Unterweser kamen 6014 Sch. von 248,059 L. 1871: 5587 Sch. von 223,141 L.) an und gingen 5998 Sch. von 246,542 L. (1871; 5906 S. von 220,744 L.) ab.

An Auswanderern wurden im Jahre 1872 in 210 Schiffen 80,48 Personen über Bremen befördert, gegen 203 Schiffe und 60,516 Personen in 1871.

Die bremishe Handelsflotte, bestand am 31. Dezember 1872 aus 252 Seeschiffen von 35,165 L. (30,26 %), und von 116,177 L. (gegen 265 Sch. von 115,162 L, Ende 1871), daruater 33 Dampfer mit 55933 Mann Besaßung (am 1. Januar 1872)

Der Wechselverkehr in Bremen betrug im J. 1872 in c. 200,000 Appoints 595,688,533 772, gegen 170,000 Appoints und 506,277,102 ZZ in 1871. /

Bei 43 Leb ensversiherungs-Gesellshaften waren im F 1872 3348 Personen mit 12,492,531 772 Kapital und 28 Personen mit 7099 77% Rente versichert. Die Zahl der Feuerversicherungs- Gesellschaften in Bcemen betrug 68, die Seeversicherung 252,027,000 7B, gegen 202,768,232 7 in 1571.

Der Verbrauch von es 2x. berechnet sich pro 1872 (im Vergleich mit 1871) auf den Kopf der Bevölk.rung der Stadt Bremen, wie folgt: Nindfleisch 33,74 Ko. (33,34 Ko.), Schaffleish 3,50 Ko. (3,77 Ko), Schweinefleisch 16,588 Ko. (19,36 Ko.), Wild und Geflügel 2 39 Ko. (2,58 Ko.), Fleis überhaupt 56,21 Ko. (59,05 Ko.); Weizen- Mehl und Brod 54,43 Ko. (47,52 Ko.), Reggenmehl und Brod 67,90 Ko. (65,78 Ko.), Mehl und Brod überhaupt 122,30 Ko. (113,30 Ko.).

In den Sparkassen kamen Ende 1872 auf den Einwohner 0,44 Konten und 261 73, gegen 0,34 Konten und 192 77% Gnde 1871.

Auf je 1000 Einwvbner kamen im Jahre 1871 133 Pfandscheine der Leihanstalt und 859 7/8 Darlehne, gegen 151 Pfandscheine und 851 7/Þ. Darlehne in 1870. i :

Für die emeinde-Armenpflege in ter Stadt Bremen wurden im F. 1872 2,18 7/8 pro Kopf der Bevölkerung (1871: 2,43 Tp.) verwendet und 0,320 % Beiträge der Bevö:kerung vom steuer- pflichtigen Einkommen erhoben (1871: 0,30 %).

Die Gefängnißanstalten kosteten im J. 1872 67,463 7 Bruttóò und Netto. j

An Apotheken kam im J. 1867 1 auf 9989, 1871 auf 11,190 Einwohner. Z :

Die Zahl der öffentlichen höheren Schulen im Staate betrug. im Jahre 1872 7 mit 67 Klassen, 97 Vorstehern und Léhrern, 2 Lehre- rinnen, 1873 Schülern und 113 Schülerinnen. Privatschulen waren 19 vor- handen mit 124 Klassen, 95 Vorstehern und Lehrern, 112 Vorsteher- innen und Lehrerinnen, 3002 Schülern und 1893 Schülerinnen. An Fachshulen waren 6 vorhanden mit 16 Klassen, 38 Vorsteher und Lehrer, 6 Lehrerinnen, 882 Schülern und 163 Schülerinnen. Die Zahl der Volksschulen betrug 52 mit 266 Klassen, 254 Vor- stehern und L-hrern, 74 Lehrerinnen, 6657 Schülern und 6851 Schüle- rinnen. Es besuchen von sämmtlichen Schülern 64,7 % die öffent- lichen, 4,2 % die Privat- Volksschulen; 19,4% die öffentlichen, 11,7% die privaten höhercn Schulen. Von sämmtlihen Schülerinnen betjuhten 66% die gff-ntlichen, 12,3 % die Privat-Volksschulen; 1,3 % die éffentlichen und 20,4 % die Privat- und höheren Schulen. Die Nettogusgaben für das Schulwesen betrugen 849,725 T8. oder 6,71 77/8 “e KoPl der Bevölkerung, gegen 597,795 73, oder 4,86 7/2 vro Kopf n O TA,

Firmen waren am 1. Februar 1872 2893 eingetragen, zu denen

252 im Lauf des Jahres hinzukamen und von denen 70 aufgehoben wurden, -

Bei 85 traten Veränderungen betreffs dec Jnhaber cin. Ende 1872 bestanden 3075 Firmen. Zu den am 1. Jonuar 1872 ertheilten O traten im Laufe des Jahres 60 hinzu, dagegen wurden 51 aufgehoben, so E Ende des Jahres 437 bestanden.

Die Staatseinnahmen betrugen im J. 1872 9,392,988 7B, die Ausgaben 21,026,356 7, so daß ein Defizit von 11,633,368 772% verblieb. Seit - dem J. 1847. belauft fi das Defizit im Ganzen auf 54,608,029 7/8. Die Zah der Einkommensteuer - Pflichtigen (von 830 7/8 Ein- fommen an) belief sich ün J. 1871 auf 12,933 mit 78,933,500 77 Einkommen, gegen 11,792 mit 44,564,520 772 in 1870. (Die Steuersäße sind vom J. 1871 an verändert worden.) Die Umsaßtzsteuer brachte im J. 1872 von 473,188,966 77% Kapital 788,647 77/2 Ertrag, gegen 1,213,571 7/% (von 444,493,832 7/& Kapital) in 1871 (bis zum 1. Februar 1872 beicug die Steuer vom ersten Umsaß #/12%, seitdem nur '/6% wie bei dem zweiten und fernecen Umsaß). Die Konsum- tionsgabgabe ergab in 1872 1,032,650 773, gegen 917,206 7 in 1871.

De Staatsschuld belief fich 1872 auf 50,858,462 7/8. = 402 7% pro Kopf der Bevölkerung, gegen 40,494,414 7/8 = 329 7% pro Kopf in 1871. Von der gefammten Bruttoeinnahme nahm die Staatsschuld 28,46 % "in Anspruch, von der Bruttoausgabe bildeten ihre Kosten 22,25 4.

Redaktion und Rendantur: Schwieger. Berlin: Verlag der Expedition (Kessel). Druck: W, Elsner. Dre: Beilagen (einsch{ließlich Börsen- und Handelsregister-Beilage).

« Stelle tretende

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Königreich Preußen.

Privilegium . wegen eventueller Ausfertigung auf den Jnhaber lautender vier und einhalb prozentiger Schuldverschreibungen des Kreises Ragnit im Betrage von 765,000 Reichsmark.

h Vom. 31. Dezember 1873.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.

Nachdem von den Kreisständen des Kreises Ragnit auf dem Kreis- tage vom 24. November 1873 beschlossen worden, daß die ursprünglich zum Zwecke des Ausbaues der Kreischausseen ausgegebenen Kreis- obligationen, zu deren Gmission Wir den Kreis Ragnit dur Unsere Privilegien vom 25. April 1864, 2. Januar 1865, 26, Februar 1868 und 14 November 1868 autorisirt haben, insoweit dieselben zur Aus- gabe gelangt und no nicht getilgt sind, den Gläubigern zum 1, Jali 1874 gekündigt und zurückgezahlt werden und zur Tilgung dieser Schuld eine- neue Anleihe aus dem Reichs-Juvalidenfonds in he von 765,000" Mark“ Reichswährung aufgenommen werden so wollen Wir auf den Antrag der gedachten Kreis|tände: zu diesem Zwecke auf Verlangen der Verwaltung des Reichs-Invalidenfonds auf jeden Inhaber lautende, mit Zinscoupons versehen, sowohl Seitens der Gläubiger als auch Seitens des Kreises unkündbare Schuldver- schreibungen von einem Gesammt-Nominalbetrage, welcher dem noh nicht getilgten Beträge der Schuld gleihkommt, ‘also von höchstens 765,000 Mark, ausstellen zu dürfen, da sih hiergegen weder im Inter- esse der Gläubiger noch der Schuldner ctwas zu erinnern gefunden hat, in Gemäßheit des §. 2 des Geseßes vom 17. Juni 1833 zur Ausstellung von Obligationen zum Betrage

von hochstens i L 765,000 Mark Reichswährung in Buchstaben: Siebenhundert fünf und sechszig Tausend Mark, welche in Abschnitten vou 3000, 1500, 600 und- 300 Mark Reichs- währung oder auch von 5000, 2000, 1000, 500 und 200 Mark Reichéwährung nach der Bestimmung des Darleihers resp. dessen Rechtsnachfolgers über die Zabl der Schuldscheine jeder dieser Gat- tungen, nach dem anliegenden Schema auszufertigen, mit Hülfe einer Kreissteuer mit vier und einhalb Prozent jährlich zu verzinsen und as der dur das Loos zu bestimmenden Folgeordnung {ährlih vom Jahre 1874 ab mit wenigftens jährlich Einem und höchstens jährlich fünf Prozent des ursprünglichen nominellen Schuldkapitals unter Zu- wachs der durch die fortschreitende Amortisation ersparten Zinsen zu tilgen sind dur gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Genebmigung mit der rehtlichen Wirkung ertheilen, daß ein jeder Junhaber diejer Schuldverschreibungen die daraus hervorgehenden Rechte, ohne die Uebertragung des Eigenthums nachweisen zu dürfen, geltend zu machen befugt ist. Durch vorstehendes Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilen, wird für die Befriedigung der Inhaber der Schuldverschreibungen eine Gewährleistung Seitens des E L Gf

rfundlih unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und bei- gedrucktem Königlichen Insiegel. ias P ;

Gegeben Berlin, den 31. Dezember 1873. (L. S. Wilhelm.

Camphausen. Graf zu Eulenburg. Dr. Acchenbach.

Provinz Preußen. ; Regierungsbezirk Gumbinnen. : Schuldverschreibung des Kreises Ragnit. Tättr, ‘Nr. Mark Reichswährung.

Auf Grund der unterm bestätigten Kreistags- beschlusses vom 24. November 1873 wegen Aufnahme einer Schuld von 765,000 Mark Reichswähtung bekennt si der kreisständische Finanz- Ausschuß für den- Kreis Razuit Namens des Kreises durch diese, für jeden Inhaber gültige, sowohl Seitens des Gläubigers als auch Sei- tens des Schuldners unkündbare Verschreibung zu einer Darlehns- Schuld von .._ Mark Reichswährung, welcher Be- trag an den Kreis faar- gezahlt worden und mit vier einhalb Prozent jährlich zu verzinsen ist.

Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 765,000 Mark geschieht vom Jahre 1874 ab allmählih aus einem zu diesem Behufe ge- bildeten Tilgungssends von wenigstens einem Prozent des ganzen Kapitals jährli, unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuld- raten. Der Schuldner hat das Recht, den Tilgungsfonds bis auf höchstens fünf Prozent des ur'prünglichen nominellen Schuldkapitals für jedes Jahr zu verstärken. Die “durch die verstörkte Amortisation ersparten Zinsen wachsen ebenfalls dem Tilgungsfonds zu. Die jähr- lihéèn Amortisationsraten werden auf 500, beziehungsweise 200 Mark abgerundet. Die Folgeordnung der Ein!öfung der- Schuldverschreibun-

en wird durch das Loos b.stimmt. Die Ausloosung erfolgt vom Zahre 1874 ab in den Monaten Januar und Juni jeden Jahres. ie ausgeloosten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer

“Buchstaben, Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem

die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlih bekannt gemacht. Diese Be- kfaantmachung erfolgt spätestens drei Monate vor dem Fälligkeits- termine dur den in Berlin erscheinenden Deutschen Reichs- und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger oder das an dessen ende Organ, durch das Amtsblatt-der Königlichen Regierun

zu Gumbinnen oder das an dessen Stelle tretende Organ und dur mindestens je ein in Tilsit und Ragn'’t erscheinendes öffentliches Blatt. Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital und zwar zum Nominalw.rthe zu cntrichten ist, wird es in halbjährlichen Terminen, am 2. Januar und 1. Juli jeden Jahres, uit vier und einhalb Prozent jährlich in Reichêmünze verzinst. Der Zinsenlauf der aus- geloosten Schuldverschreibungen endigt an dem für die Einlösung be-

\timmten Tage.

Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße

* Rüdctgabe der autgegebenen Zinscoupons, ceptehungewel: dieser Schuld-

verschreibung, bei der Kreis-Kommunalkasse in Ragnit, und den in den vorgedachten Blättern bekannt zu machenden Einkösestellen in Berlin und Königsberg i. Pr., und zwar auch in der nah dem Ein- tritt des Fälligkeitstermins folgenden Zeit. . Mit der zur Empfang- nahme des Kapitals präsentirten Schuldverschreibung find auch die dazu gehörigen Zinscoupons der späteren Fälligkeitstermine zurückzu- liefern. Für die fehlenden Zinscoupons wird der Betrag vom Kapitale abgezogen. Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nah dem Rückzahlungstermine nicht erhoben werden, sowie die innerhalb vier Jahren, nah Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit nit erhobenen Zinsen, verjähren zu Günsten des Kreises. j

Das Aufgebot und die Amortisation verlorener oder vernichteter Schuldverschreibungen erfolgt nach Vorschrift der Allgemeinen Gericht s- Ordnung Theil T. Titel 51, §. 120 sequ. bei dem Königlichen Kreis- gerichte zu Ragnit,

Zinscoupons können weder aufgeboten noch amortisirt werden. Doch soll Demjenigen, welcher den Verlust von Zinscoupons vor Ab- lauf der vierjährigen Verjährungsfrist bei der Kreisverwaltung an- me!det und den stattgehabten Besiß der Zinscoupons dur Vorzeigung der Schuldverschreibung oder fonft in glaubhafter Weise darthut, nah Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und ‘bis

dahin nicht vorgekommenen Zinscoupons gegen Quittung ausgezahlt |

werden.

__ Mit dieser Schuldverschreibung sind zehn halbjährliche Zinscoupons bis zum Schlusse tes Jahres . . . . ausgegeben. Für die weitere Zeit werden Zinscoupons auf fünfjährige Perioden ausgegeben.

Die Ausgabe einer neuen Zinscoupecns-Serie erfolgt bei der Kreis-Kommunalkasse zu Ragnit gegen Ablieferung des der älteren Zinscoupons-Serie beigedruckten Talons. Beim Berluske des Talons

zum Deutschen Reichs-Anzei

Beilage

Montag, den 26. Januar

erfolgt die Aushändigung der neuen Zinscoupons-Serie an den Jn- E “L vroataeak sofern deren Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist. Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet

der Kreis mit seinem Vermögen und mit seiner Steuerkraft.

Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift ertheilt.

Ragnit, den . . . ten

er kreis\ständishe Finanz-Auss{huß im Kreise Ragnit. Anmerkung: Die Unterschriften sind eigenhändig zu unterzeichnen.

Provinz Preußen. Regierungsbezirk Gumbinnen. Zinscoupon

Erster bis zu der

Schuldverschreibung des Kreises Ragnit . . , , Li Neis e über... .. . Mark Reichswährung zu vier und einhalb Prozent Zinsen über Mark . . . Pfennige.

___ Der Inhaber dieses Zinscoupons empfängt gegen dessen Rückgabe in de Zeit vom . e bis , resp. vom 20 is und späterhin die Zinsen vorbenannten Schuldverschreibung für das Halbjahr vom R bis _* «mit (Buchstaben) Mark . . Pfennigen bei der Kreis-Kommunalkasse zu Ragnit und den in dem Deutschen Reichs- und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger oder dem an dessen Stelle tretenden Organe, in dem Amtsblatte der Königlichen Regierung zu Gumbinnen oder dem an dessen Stelle tretenden Organe und in mindestens je einem in Tilsit und Ragnit erscheincnden Blatte bekannt gemachten Einlssestellen M o und Königsberg i. Pr. F etc Der kreisständische Finanz-Auss{uß im Kreise Ragnit. ___ Dieser Zinscoupon ist ungül- Anmerkung; Die Namens- tig, wenn dessen Geldbetrag nicht Unterschriften der Kommissions- innerhalb vier Jahren, vom Ablaufe Mitglieder können mit Lettern oder des Kalenderjahres der Fälligkeit Facsimilestempeln gedruckt werden; ab gerechnet, erhoben wird. doch muß jeder Zinscoupon mit mit der eigenhändigen Namens- Unterschrift eines Kontrel beamten versehen werden.

Provinz Preußen. Regierungsbezirk Gumbinnen.

Talon zur Schuldverschreibung des Kreises Ragnit.

Der _ Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der Schuldvershreibung“ des Kreises Ragnit Littr. . . . Nr... über Mark à vier und einhalb Prozent Zinsen, die . . . te Serie Zinscoupons für die 5 Jahre 18... bis 18 . .. bei der Kreis-Kommunalkasse zu Ragnit, sofern nicht von dem als solchen legitimirten Jnhaber der Obligation rechtzeitig dagegen Widerspruch erhoben ist. d O : Der kreis\tändische Finanz-Aus\shuß im Kreise Ragnit. Anmerkung. Die Namens-Unterschristen der Kommissions-Miktglieder können mit Lettern oder Facfimilestempeln gedruckt werd n; doch muß jeder. Taloy“ mit ‘der eigeuhändigen Namens Unterschrift eines Köntrolbeamten versehen werden. i

Neichstags - Angelegenheiten.

Durch die Ablehnung des Mandats von Seiten des (gleichzeitig im Wahlkreise Sensburg-Ortelsburg gewählten)“ Freiherrn von H o- verbeck, ist im drittca «Berliner Reichswahlkreise cine Nachwahl erforderlih geworden, dieselbe ist zum Montag, 2. Februar, ausgeschrieben.

Im 3. Arnsberger Wahlbezirk (Altena-Jserlohn) ist bei _ der engeren Wahl der Rentner Kreuz zu Casbach mit 7699 Stimmen zum Reichstagsmitgliede gewählt worden. Sein Gegner Carl Ooerweg in Letmathe erhieit 4443 Stimmen. 7

Landtags- Angelegenheiten.

Berlin, 26, Januar. -In der Sizung des Hauses der Abgeordneten vom 24. d. M. äußerte sih der Justiz-Minister über den Antrag, welchen der Abg. Dr. Baehr zu dem Ges\eßt- entwurf, betreffend die Vereinigung des Ober- Appellationsgerihts mit dem Ober-Tribunal, ge- stellt hatte: U

Meine Herren! Jch bedauere, mich mit dem Antrag nicht einver- standen erklären zu können. Der Antrag ist an sich ein Bruchstü; wenn man aber den Gedanken, welcher dem Antrage zu Grunde liegt, auch nur mit einem ganz geringen Maße von Konsequenz verfolgt, so führt er zu einem völligen Umsturze der Verfassung des: Ober-Tri- bunals. Der Herr Abg. Baehr will sämmtliche gemeinrechtliche Sachen aus dem ganzen Umfange der Monarchie an ein und dieselbe Sektion ich will mich mal so -auzdrücken des Ober-Tri- bunals verweisen. Daneben steht dann im Ober - Tribunal für die rheinischen Sachen eine zweite Sektion. “Was bleibt nech übrig? Es bleiben die landrechtlichea Sachen übrig. Es versteht sich ohne Weiteres, daß nun sämmtliche landrehtlihe Sachen vor eine dritte, die landrechtliche Sektion verwiesen werden müssen. Der Herr Abgeordnete hat seinen Antrag so aufgefaßt: es sollte in sämmtlichen gemeinrechtlihen Sachen ein Senat entscheiden mit zwei Abtheilungeu, Demgemäß muß er auch sagen: ein landrehtlicher Senat muß ent- scheiden mit 4 Abtheilungen. Der Herr Abgeorduete hat bei dieser Konstruktion von Senat und Abtheilungen die Vorschriften des . 3 seiner Anträge im Auge; es sollen die verschiedenen Abtheilungen in eine nähere Verbindung gebracht werden, Dasselbe würde auch für den landrechtlihen Senat und dessen Ab- theilungen Rechtens sein müssen. Was bezweckt. nun der Antrag? Nichts anderes als Folgendes. Es follen von den gemeinrechtlihen Sachen, soweit das nur irgend mögli ist, sowohl rheinische als land- rechtlihe Juristen fern gehalten werden; es soll nur in den äußersten Fällen, wenn ausnahmsweise im landrecztlihen Senat gemeinrechtlihe Fragen vorkommen, durch ein Zusammentreten von gemeinretlichen, landrehtlichen und rheinischen Juristen die Differenz gelöft werden. Meine Herren! Wenn das so ift und si empfiehlt, warum würde sih dann ein Gleiches nicht auch für die landrehtliche Sektion empfehlen ? würden nicht die landretlichen Juristen sagen dürfen: fo lange das irgend möglich ist, daß die landrehtlihen Streitfcagen von uns ent- schieden werden, bleibt uns fern, wie wir auch fern bleibén sollen. Warum der Hr. Abg. Baehr diese ganz nothwendige klar liegende Konsequenz nicht gezogen hat, will ih dahin gestellt sein lassen; fach: liche Gründe fönnen es nicht sein, sondern nur äußerliche Gründe; allein die preußische Zustizgeseßgebung ist nicht in der Lage, sei es das gemeine, sei es das rheinische , sei es das Landrecht in irgend einer Weise zu begünstigen; sie

muß sich auf einen ganz unbefangenen allgemeinen Standpunkt

ger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

1874.

des Rechts stellen. Wenn ich nun aber au annehmen E daß dieser Antrag fich sahlich rechtfertigte, so würde er ohne alle innere Bedeutung sein, er würde so zu sagen auf Flugfand ruhen, denn der- artige selbständige Gerichtskörper haben zur nothwendigen Voraus- seßung, daß eine befondere Qualifikation für die Mitgliedschaft in denselben besteht. Wenn es dem Justiz - Minister freisteht, nah sei- nem Ermessen in die eine oder andere Sektion Juristen zu berufen, die bislang nur thätig gewesen sind in ganz anderen Rechtsgebieten, welche zur Zuständigkeit der betreffenden Sektion niht gehören, wenn es dem Justiz - Minister ferner fceisteht, die Verseßung ohne Rücksicht auf besondere Qualifikation vorzunehmen, so - ist die ganze Einrichtung im Grundsaße hinfällig. Von diesen verschiedenen Richtungen aus habe; ich behauptet: wer“ das Ober-Tribunal nah den verschiedenen Rechtsgebieten reformíren ‘will und wer zu -diésem Zwecke besondere Qualififationen für die Mit- gliedershaft aufstellen muß, der steht auf dem Standpunkte des Par- tikulariêmus; das ist auch jeßt noch meine Meinung.

Nun gestatten Sie mir, daß ich hier einige formelle Einwände gégen den Vorschlag vorbringe, welche meiner Ueberzeugung nah ganz durh- \{lageud find. Wenn der Herr Abg. Baehr bemerkt hat, daß dieser Antrag auch im Herrenhause vorgebraht und nur durch mein cifriges Bestreben und die Bemühungen des Chefpräfidenten ‘des Ober-Tribunals gefallen sci, so ist das nichl richtig. Der An- trag ist in der Kommision gestellt und in der Kommission verworfen worden. Als er dem Hause wieder vorgebracht wurde, habe ih ibm durch meia Bemühen die erforderliche Majorität verschafft, um überhaupt zur Berathung zu kommen; ih habe dem Antrage freie Bahn. gelassen. Dieses nebenbei. Nun aber, meine Herren, wie fann es sih denn empfehlen, eine so tief cingreifende Neuorganisation des Ober-Tribunals vorzunehmen in der jeßigen Zeit, da wir doch ganz nale vor einer Reichsgerichts-Organisation stehen und das Gefeß die Natur eines provisorischen an sich trägt. Zweitens aber muß man solche Anträge auch vom praktishea Standpunkte aus betrachten, und niht blos vom Standpunkte einer rein juristishen Theorie. Wie werden sich die Geschäftsverhältnisse gestalten, wenn sie geordnet werden nah den Ansichten des Herrh Abgeordneten Bachr ? Sämmtliche gemeinrechtlihe Sachen sollen an eine und dieselbe Sek- tion (Senat) gehen, demgemäß werden dem Rheinischen Senate die Civilsachen aus dem Gebiete der vormaligen freien Stadt Franëfurt, aus dem Bezirke des Justizsenats Ehrenbreitstein und aus Hohen- zollern entzogen, Meiner Ueberzeugung nach werden die Herren des Rheinischen Senats sagen: Das_ ist uns nit genehm. Der Rheiaishe Senät leidet {on jeßt an einem erheblihen Mangel an Civilsachen, und es soll ‘ihm ein verhältnißmäßig nicht gerade geringer Theil von Civilsachen wiederum entzogen werden; ih kann das um so eher behaupten, als vor einer Reihe von Jahren, als dem Rheinischen Senat die Sachen aus Neu- vorpommern entzogen wurden, der Präsident des Rheinischen Senats sehr lebhaften Protest gegen diese Maßregel erhob.

Der Rheinische Senat würde an Geschäften verlieren, daraus aber nicht folgen, daß er nun Mitglieder entbehren köante; denn er würde noch stärker wie bisher zu den Strafsachen herangezogen werden müssen. Es würden ferner den vier anderen Senaten des Ober-Tribunals die Sachen aus Neuvorpommern entzogen werden, Damit tritt einige Geschäftserleichterung für diése Senate ci Wes jedoch gar niht nöthig ist und gar nicht in Betracht ommt.

Daß der neue gemeinrehtlihe Senat nicht mit einer Abtheilung fertig werden kann, ist niht zu bezweifeln, er wird mit zwei Abthei.ungen arbeiten müssen; diese bei- den Abtheilungen werden zum mindesten beseßt werden müssen mit zwei Vice-Präsidenten und 12 Beisißern, mit 14 Personen. Denn es wäre gar nicht abzusehen, warum nicht beide Abtheilungen, welche an sih Senate sind, nicht einen Präsidenten haben folltcn, auch der Strafsenat des Ober-Tkibunals, welcher in zwei Abtheilungen zerfällt, hat für seine beiden Abtheilungen Präsidenten. Sie haben aber zu cincrx folch:n Einrichtung uns nicht die Mittel bewilligt, bewilligt find nur die Mittel für einen Vice-Präfidenten und 11 Mitglieder macht 12, es fehlen uns aljo ein Vice-Präsident und ein Mitglied.

So sehen Sie also, meine Herren, nah allen Seiten sprechen doch Gründe der Rechtspolitik sehr entschieden gegen den Artrag, wenn man ihn auch- vom rein juristischen Standpunkte rechtfertigen möchte. Jch bitte Sie deshalb, meine Herren, lehnen Sie diefen Antrag ab.

Auf eine Entgegnung des Abg. Dr, Windthorst (Meppen) erwiderte der Justiz-Minister:

Ich will zuvörderst dem Hrn. Alg. Windthorst bemerken, daß er mich nit recht verstanden hat, wenn er glaubt, ih hätte juristische Theorie oder juristishe Gründe iu Gegensaß gebracht mit Grüaoden der Rechtspolitik. Jch habe vielmehr gesagt, wenn sich der Antrag auch rechtfertigen möge nah juristischen Gründen oder rein juristischer Theorie, so träten ihm doch jedenfalls Gründe der -Rechtspolitik ent- \cheidend entgegen. Ich habe mih nämlich auf diese rein juristische ‘Seite der Sache nicht eingelassen, weil ih glaubte, es sei nicht nöthig. Ich für meinen Theil bin nämlich in dieser Beziehung auch anderer Ansicht, ih habe bereits im Herrenhause bemerkbar ge- . macht und wiederhole es hier, ‘es ist mir sehr zwefelhaft, ob, wenn cs sich um reht shwierige Kontroversen des Gemeinen Rechts handelt,

- diese am richtigsten beurtheilt werden, wenn nuc gemeinrehtliche Ju-

risten darüber kommen. Und umgekehrt können gemeinrechtlihe Ju- risteu shwierige Fragen des Preußischen Landrechts vielleicht richtiger beurtheilen als landrechtliche Juristen. Jn beiden Fällen vorausgeseßt, daß die Mitglieder des Ober-Tribunals ‘juristische Bildung besißen; Diese Eigenschaft is durhweg das Wesentliche. Der Herr Abg. Windthorst (Meppen) hat dann noch behauptet, die Jurisprudenz der Richter sei eine unwissenschaftliche, und ein Gleiches gelte von der Literatur darüber läßt sich ein Weiteres nicht sagen, das sind fo hingeworfene Behauptungen, welchen die Begründung mangelt. Der Herr Abgeordnete mag sih_in dieser Beziehung mit den Gerichten und Schriftstellern abfinden. So weit meine Kenntniß der Sache reicht, theile ih die Behauptung nicht, insbesondere ist mir nicht aufgefallen, daß die wissenschaftliche Literatur fich auf Kompendien b. schränkt; ih meine vielmehr, daß schr werthvolle wissenschaftlihe Werke außer den Kompendien in der neuern Zeit erschienen find. :

In der Etatsberathung entgegnete der Minister des Innern Graf zu Eulenburg dem Abg. Dr. Petri, welcher um Vermehrung der' Revisionsbeamten in Nassau bat, damit die Rechnungsprüfung beshleunigt werde:

Jch kann der Klage darüber, daß die Revision der Gemeinde- rechnungen zu Nassau in Rückftand ist, nur beipflihten, niht aber dem, was der Herr Vorredner fonst noch behauptet ha! ; denn weniger an der Regierung und der seligen Einrichtung liegt die Schuld als an dem, was wir überkommen haben. Jahr für Jahr stehe ih in lebhafter Korrespondenz mit dem Herrn Finanz-Minister, um denselben zu bewegen, mir die Fonds für fo viele Rechnungsbeamte zu gewähren als nôthig sind, um die laufenden Revisionen zu besorgen und die Reste aufzuarbeiten. Das JIntecesse, welches die Verwaltung des In- uern an der Sache hat, wird von mir aufs Wärmste vertreten. ‘Die Revisionsarbeit geht im Augenblick so von Statten, daß, wenn sie in demselben Maßstabe fortgeführt wird, eine Amertisation der Reste nach und nach zu erwarten ist. J glaube aber nicht, daß allein in dieser Weise zu helfen ist. Die nassauische Gemeinde-Ordnuag bedarf

xgeiner Meinung nach einer Aenderung. Die Regierung ift nach den

Wos