1874 / 22 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 26 Jan 1874 18:00:01 GMT) scan diff

Seba cten: 7

S ae am E E L R P AEE A iti A B M E A

Bestimmungen derselben in zu ausgedehnter Weise mit dem Rechnungs- wesen der Gemeinden befaßt. Bei der demnächst stattfindenden Revi- fion der nassauischen Gemeindeverfassung, welche eine der ersten Auf- gaben sein wird, wird auch dieser Gesichtêpunkt ins Auge gefaßt wer- den müssen.

Auf eine Replik entgegnéte der Minister des Innern:

Ich ie nur wiederholen, daß ih das Möglichste thue, um-nahch dieser Richtung hin wirkfam zu fein. Was die Aeußerung betrifft, daß bi dem jeßigen Zustande das Gemeindewesen ruinirt werde, so ist sie wohl etwas übertrieben; es sind eine Menge von Rüständen in den Rechnungsrevisionen vorhanden, allein, um dieselben zu bewäl- tigen® ift extraordinär eine Anzabl -von Beamten bes{äftigt. - Bei dem eßigen Stande der dortigen Gesebßgebung kann man nur auf diese ledige und nach und nah helfen. Eine definitive Lösung der Schwie- rigfeit wird nur durch eine Aenderung der Gesehgebung herbeizu- führen sein.

Der Abg. Richter (Hagen) beantragte zu Kap. 92, die Zahl der Mitglieder der Verwaltungsgerichte 2c. auf die Hälfte herabzuseßen. Der Minister des Jnnern erklärte hierüber :

Ich muß mi gegen den Antrag des Hrn. Abg. Richter erklären, ih glaube, daß er die Frage nicht ganz rihtig aufgefaßt hat. Die Mitglieder der Verwaltung, welche in das Verwaltungsgericht beruf-n werden, überfommen diese Stellung nur als ein Nebenamt; es liegt nirgend im Geseße èin Zwang für sie, diese Stellung anzunehmen. Ich glaube, darin allein liegt hon ein Gruäd, daß eine Remuneration ihnen zugebilligt werden muß, weil man sonst möglicherweise in den Fall kommen könnte, kein einziges Mitglied des Regierungs-Kollegiums zu finden, welches zur Ucber- nahme einer solhen Stelle bereit wäre. Welche Jnfkonsequenz würde es außerdem sein, wenn man richterlihe Mitglieder besoldete und Ber- waltungsmitglieder obne Remuneration ließe. Mit der Zeit wird sich B wohl - die ganze Institution so gestalten, daß die Mitglieder des Ferwaltungsgerits als solche das volle Amt von Verwaltungsgerichts- Beamten erhalten und keine Beziehung mehr zu der eigentlichen Ver- waltungsbehörde haben. In dem gegenwärtigen Uebergangsstadium aber ich betone das von Neuem ist die Mitgliedschaft im Ver- waltungêgericht nur ein Nebenamt, welches ohne Remuneration anzu- nehmen man Niemanden zumuthen kann. Jch bitte deshalb, den An- trag Richter abzulehnen.

Gegen den Abg. Kieschke, welcher beantragte, die Dienst- aufwands-Entschädigungen für die Landräthe nicht zu bewilligen, bemerkte der Minister des Innern: :

Ein Spezialfall, wie der eben von dem Herrn Vorredner erwähnte, ist nit zu meiner Kinntniß gekommen; sollten aber exorbitante For- derungen geftellt werden, so würde es ja zunächst Sache des Krei) es sein, die Verhandlungen mit dem Landrath abzubrechen und für die erforderlichen Lokal- und Personal-Einrichtungen [elbst Sorge zn treffen. Im Uebrigen halte ih es auch für meine Aufgabe, den Kreisaus- \cküssen und den Landräthen gegenüber in diefer Beziehung eine beauf- fichtigende Thätigkeit auszuüben und ih glaube, daß ich Mittel finden werde, offenbare Unbilligkeiten zu verhindern.

Der Abg. Dr. Braun rügte die {lechte Beschaffenheit des Fuhrwesens in Berlin, worauf der Minister des Innern erklärte:

Fch habe seiner Zeit durch meinen Kommissarius den Fragcbogen des Hrn. Abg. Braun erhalten, er war sehr voluminös; obgleich er an mi gerichtet war, trug ich Bedenken ihn zu beantworten, weil die sedes materiae gar nicht in meinem Ministerium, sondern im Han- dels-Ministerium bearbeitet wird» Die Fragen selbst waren zum Theil so prinzipieller Nafur, daß ih, wenn ich auch im Allgemeinen Einsicht in diesen Zweig der Polizeiverwaltung habe, mich doch mckcht veranlaßt gesehen habe, auf meine alleinige Verantwortung hin zu antworten, ich habe deshalv den Fragebogen mit meinen Sentiments dazu dem Herrn Handels-Minister übergeben, und der Herr Abgeord- nete wird entweder ohne besondere Anregung, noch, oder wenn das nicht der Fall sein follte, jedenfalls“ auf eine Anregung, die er vielleicht bei Gelegenheit der Etatsberathung ‘des Handels- Ministeriums gèben kann, diejenige Auékunft erhalten, die er wünscht, soweit überhaupt die Staatêregierung in der Lage sein wird, antwor- ten 321 wollen, denn ih glaube, daß einige Fragen so weit gehen, daß die Staatsregierung in die Lage kommen kann, die Auskunft zu ver- weigern. Soviel über diesen Punkt.

Auf die Bemerkung, daß ein offizióser oder offizieller Zeiiungs- artikel die Polizei in Schuß genommen und behauptet habe, weil sie der Freizügigkeit gegenüber nicht mehr auffommen könne, antworte ih, daß ih von diesem Artikel nihts weiß. Sollte derselbe ausge- führt haben, daß mit der Freizügigkeit überhaupt eine ordentliche Polizei nicht zu üben sei, so würde er durhaus Falsches behauptet haben. Meine Haltung zu der Frage der Freizügigkeit, welche jeßt häufig als Grund alles Uebels angesehen wird, ist die, daß ih die Freizügigkeit für etwas absolut Nothwendiges halte und niemals dazu die Hand bieten werde, dieselbe nah irgend einer Richtung hin wieder einzuschränken. :

__ Ihre Gegne? sagen, wie s{limm die Freizügigkeit ‘wirke, -das habe sih gerade in der Zeit gezeigt, wo Freizügigkeit und eine bisher anz unbekannte Entwickelung des Verkehrs zusammenfielen und eine förmliche soziale Revolution erzeugten. Nun soll die Freizügiskit wieder abgeschafft werden, weil man den l-bendigen Ver- Fehr niht abschaffen kann. Wie aber, wenn man schon früher die Freizügigkeit eingeführt hätte, und wenn erst nach einem Dezennium der lebendige Verkehr der Neuzeit und mit ihm die jeßigen Erscheinungen hervorgetreten wären, würde man da wohl auf die Jdecn kommen können, nah langem Bestehen

irgend eine äußere Erscheinung in Verbindung mit derselben zu Schwierigkeiten führt? Ich halte die Freizügigkeit für eine naturge- mäße Einrichtung, an der niht gerüttelt werden soll. Aber das, meine Herren, werden Sie mir zugeben, daß die erst kürzlich gewährte reizügigfeit in ihrer Verbindung mit dem früher ungekannten Auf- chwunge des gewerbliccen Verkehrs, der Polizei ihre bisherige Aufgabe außerordentlich erschwert hat, und daß man ihr Einrichtungen geben muß, welche sie den neuen Aufgaben gewachsen macht. Wir müssen die Polizei-Institute, nomentlih in den großen Städten, auf einen andern Fuß bringen als bisher; aber niemals werden sie ihre Aufgabe zur Zufriedenheit erfüllen, wenn sie nicht durch“ das Publifum und die gesehzebenden Faktoren darin unterstüßt werden. Bei allen Beobach- tungen, die man in anderen großen Städten über die Polizeithätigkeit anstellt, wird das Resultat immer sein und ist immcr gewesen: „diese Einrichtung is doxt besser, jene hier.” Wir wollen na- machen, was vir anderwärts Gutes sehen. Aber in einem Nachtheil bleibt die Berliner Polizei immer, sie hat es mit einem s{wierigeren Publikum zu thun, als die Polizei irgend einer anderen der großen Hauptstädte. Das Publikum steht hier, ganz abgesehen von seinem moralischen Standpunkt, „niemals der Polizei zur Seite. Für die Polizei hat man hier niemals An- erfennung, für sie hat man nur Worte des Tadels. Man hebt nie irgend ein Faktum heraus, was zur Beruhigung des Bewußtseins der Polizei dienen und sie zum Vorwärtsstreben anspornen könnte. Man sieht nur dasjenige, was verleßt, man hebt uur dasjenige hervor, was einem mißfallen hat, und giebt ihm dann in dieser Versammlung einen Ausdruck. Wenn Worte fallen, wie sie eben der Herr Vor- redner aussprach: „die Polizei ven Berlin ist die erbärmlichste von allen Hauptstädten“, dann \treift das niht blos an eine Disposition zur Grobheit, sondern es findet das Anklang im Publikum, und ih glaube, das ist nicht die Art und Weise, das Berliner Publikum ge- neigt zu machen, endlich den guten Fortschritt, den jeßt die Polizei hier macht, anzuerkennen und demselben mit seiner eigenen Hülfe zur Seite zu stehen.

Auf die Interpellation des Abg. Freiherrn von Loë antwortete der Minister des Innern:

Meine Herren! Ich werde die einzelnen Punkte der Interpellation beantworten. Zuerst wird gefragt, ob der Staatsregierung bekannt sei, daß Verfügungen der Regierungen wegen Theilnahme der Be- amten an deim fkatholishen Mainzer Verein erlassen und im Falle einr solchen Theilnahme Disziplinarstrafen angedroht worden find. Die Staatsregierung weiß, daß dergleichen geschehen ift, der Wortlaut der Regierungsverfügungen hat mir nicht vorgelegen, ih habe ihn erst jeßt durch die Mittheilungen des Herrn Juterpellanten gehört. Aber das Faktum selbst wußte ich.

weitens wird gefragt, ob es der Staatsregierung bekannt sei,

daß eine große Anzahl von Katholikenversamimnlungen aufgelöst wor- den sind, und ‘es sind eine Reihe von Versammlungen genannt, die aufgelöt worden sind. Von allen diesen Vorgängen weiß ich nichts, es ist nicht eine einzige Beschwerde hierher gekommen. Jch w U nicht bestreiten, daß sie stattgefunden haber, aber Beshwerden sind nicht an mich gekommen. Da dies nicht geschehen ist, habe ih nicht nöthig, mich auf diesen Theil der Interpellation einzulássen, versichern fann ich aber, daß gerade bei der Handhabung des Vereins- geseßes außerordenttih präzis verfahren wird, und daß, wenn nicht ein {lagrantêr Grund, der im Geseß seine Basis hat, für die Auflösung angeführt werden kann, das Faktum der Auflösung regelmäßig repro- birt wird.

Drittens werde ih gefragt :

Welche Schritte wird die Königliche Staatsregierung thun, um preußische Staatsbärger vor Verdächtigungen genannter Art und vor Eingriffen in das ihnen verfassungsmäßig garantirte Vereins- und Versammlungsrecht von Seiten“ der Verwaltungs- und Polizei-Be- hôrden zu {üßen ?

Der Herr Interpellant spriht von Verdächtigungen und findet sie in dem Jnhalt der Verfügungen, welche Seitens der Regierung erlassen find, und in welchen sie den Katholikenverein unpatriotischer und staatsfeindlicher Tendenzen ‘bezüchtigte. Um die Tendenz des Ver- eins zu charafterifiren, hat der Herr Interpellant nur gewisse Para- graphen des Statuts vorgelesen, die natürlih ganz unschuldig klingen, anr Allerwenigsten irgend welche unerläubten Mittel in Ausficht stellen; denn dann hâtte ja niemals davon die Rede sein können, daß ein solcher Verein zu Stande gekommen wäre; vie Bestimmungen des Strafgeseßes würden ihm ceutgegengestanden haben. Es fragt sich aber, ob der Verein innerhalb feiner Statuten eine Haltung ein- nimmt, die, wenn sie nicht kriminalrechtlich verfolgbar, doch im emi- nenten Sinne als staatsfeindlich und unpatriotisch anzusehen ist, wie die Regierungen fie ha rakterisirt haben.

Es giebt zu dem Statute des Vereins wie zu einem Geseßentwurf Motive, und diese Motive finde ich und wird alle Welt finden namentlich in dem Aufruf, welher am 8. Juli 1872 in Mainz erlassen wurde, und unter welchem in erster Reihe d-r Name des Herrn Interpellanten steht. Der Aufruf ist zu lang, als daß ih Sie mit einer Verlesung desselben ermüden follte; nur einen Passus gestatten Sie mir zu verlesen. Er betrifft die Charakteristik der jeßigen Regierung, derjenigen Regierung, die die Anhänger des Vereins und die Befolger des Statuts mit allen iren Kräften zu be- kämpfen gerufen werden und sih durch den Beitritt zum Verein ver- pflihten. Die Schilderung unserer jeßicen Zustände lautet dahin :

__ Man begünstigt Spaltung und Abfall in der katholischen Kirche, selbst auf die Gefahr hin, dem gläubigen Volke {wer zu sühnendes Aergerniß zu geben und Sakrilegien gleichsam zu autori- siren, welche die bereits drohenden Strafgerichte Gottes noch shrecklicher herausfordern. - Man mis{cht sich von Staatswegen in die lehramtliche Thätigkeit der Kirhe und maßt sich die Befugniß an, über den wesentlichen Jnhalt der katholischen Lehre zu entscheiden ;

der Freizügigkeit, sie blos deshalb wieder aufheben zu wollen, weil

Inseraten-Erpedition des Deutschen Reichs-Anzeigers und T gli Mer fpes Staats-Anzeigers: Berlin, Wilhelm-Straße Nr. 32.

1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. 2. Handels-Register. 3. Konkurse, Subhastationen, Aufgebote, Vor-

ladungen u. dergl. s 8. Literarische Anzeigen. 4. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen 1c. j

S

von öffentlichen Papieren. 7 eLerschiedene Bekanntmachungen.

9. Familien-Nachrichten.

6. Verloofung, Amertisation, Zinszahlung u. st. w.

6. Industrielle Ctablifsements Fabriken u. Greßhandel.

man Lezeihnet einen Glaubenésaß, welchen wir Katholikcn als göttlih geoffenbarte und von der Kirhe auf dem ökumenischen

Konzil feierlich verkündete Wahrheit festhalten, als im Widerspru

mit dem mens{lichen Rechte, den Forde:ungen der Zeit und den Staatsgeseßen stehend und deôsdalb als staatsgefährlih. Die Bi- \chsfe, welhe fsolhem Vorangehen- der Staatsgewalt mit apostoli- hem Muthe widerstehen, bchandelt man als Uebertreter des Ge- seßes, sucht die Wirkungen ihrer richtexlihen Gewalt zu vereiteln oder wenigstens zu schwächen und ftellt ihnen als angeblich unbot- mäßigen Unterthanen Prozeß und Temporalievsperre in Aussicht. Man verkehrt in tolher Weise die dem christlichen Staate obliegende

M die Kirche zu {hüten in die absolute Gewalt über die

irche.

__ Meine Herren! Das ist der Kommentar zu den Statuten. Jn diesem Sinne ist der Verein gestiftet, in diesem Sinne wird er ge- handhabt. Jedes Referat, wclches mir über die Verhandlungen irgend eines sclhen Vereins zugekommen ist, athmet in vollen Zügen diesen Geist. Ob dieser Verein demnah nit mindeste:s den Charakter der Staatsfeindlichkeit trägt und den Titel des unpatriotischen verdient, das stelle ih Jhnen anheim. Die Regierung hält diesen Verein für staatsfeindlih. Hat die Regicrung darin Recht, so ist es nicht blos ihr Recht, sondern ihre Pflicht, ihren Beamten zu verbietcn, daran Theil zu nehmen. J erkenne das Recht zur Berufung auf staats- bürgerliche Rechte nicht an. Die staatsbürgerlihen Rechte sind für einen Beamten dur seine Standespflichten in cinem géwissen Maße eingeschränkt. Die Standespflichten der Beamten gehen den ftaats- bürgerlichen Rechten preußischer Unterthanen vor. Diesen Grundsaß haben wir immer gehandhabt und wird jede Regierung handhaben müssen; das liegt in der Natur der Sache.

__ Wem ih also die Frage beantworten soll: was die Regierung künftig zu thun gedenkt, so kann ih nur sagen, daß sie mit dem Vor- gehen der Provinzialregierungen einverstanden ist, und die von den- selben angeordneten Maßregeln aufrecht erhalten und da, gerade der

4 Herr Interpellant die Sache aufnimmt, erwägen wird, ob eine solche

Anferderung auch an diejenigen Beamten zu richten ist, “die jeßt zur Disposition auf Wartegeld stehen.

Die Einnahmen des Ministeriums des Jnnern sind (Kap. 31) auf 888,485 Thlr., 43,194 Thkr. weniger als im Etat 1873 angeseßt. Der Ausfall in den Einnahmen ist hauptsächlich in Folge des Gesetzes über die S Ga Die und des Abbruchs des Ministerialgebäudes Tit. 2 bei den Miethen und Pächten mit 15,258-Thlr. und Tit. 6 bei dem Debit der Amtsblätter in Folge des Geießes, die Verpflichtung zum Halten der Bey S uns A. betr., mit 31,192 Thlr. entstanden; der leßteren Post steht Kap. 93 aber auch eine Ausgabeersparniß von 20,129 Thlr. gegenüber.

Die dauernden Ausgaben des Ministeriums betragen 10,123,281 Thlr. (4+ 356,885 Thlr.), und zwar: Ministerium (Kap. 89) 163,050 Thlr: (+ 5400 Thir., in Folge der Mehranstellung von 6 etatêmäßigen Kanzlei-Sekretären am Stelle diätarisch beschäftigter). Statistisches Bureau (Kap. 90) 48,480 Thlr. (-+ 10, 30 Tblr.) Meteorologishes Institut (Kap. 91) 9750 Thlr. (+ 750 Thlr.) Ver- waltungêgerihte und Deputationen für das Heimathwesen (Kap. 92) 20,743 Thlr. (+ 12,600 Thlr. in Folge der Neubildung von Ver- waltungsgerihten in den Regierungsbezirken der Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Schlesicn und Sachsen). Verwaltung der Regierungs-Amtsblätter (Kap. 93) 87,641 Thlr. (— 20,129 Thir. in

olge der - erminderung der Auflage) Landdrosteièn (Kap. 94) 142,903

hlr. (+ 6458 Thlr. inFelge der Vermehrung der Raths- und Bureau- beamtenstellen). Landräthliche Bebörden und Aemter (Kap. 95) 2,228,934 Thir. (+ 109,605 Thlr.) Die Erhöhung dieses Kap:tels liegt haupt- sächlich in Tit. 9 „Dienstaufwandsentschädigungen“, wofür 668,646 Thlr., 127,950 Thir. mehr als im ‘Etat 1873 ausgeworfen worden sind. E in Berlin (Kap 96) 1,235,496 Thlr. (4- 57,234

hir. in Folge der durch den Geschäftsumfang nothwendig gewordenen Vermehrung der Stellen). Polizeiverwaltung in den Provinzen (Kap. 97) 685,925 Thlr. (4+ 74,165 Thlr.). Polizei-Distriktäkom- missarien in der Provinz Posen (Kap. 98) 142,810 Thlr.“ (+ 9,900 Thlr.) Land-Gensdarmerie (Kap. 99) 2,045,249 Thlr. (+ 123,692 Tblr., hauptsächlih durch Vermehrung der Zahl der Gensdarmen um 135 berittene und 90 zu Fuß). Allgemeine Ausgaben im Interesse der Polizei (Kap. 100) 179,206 Thlr. (— 1570 Thlr.) Strafanstalts- Verwaltung (Kap. 107) 2,451,286 Thlx. (— 8106 Thlr.) Für Wohl- thätigfeitêzwecke (Kap. 102) 625,810 Thlr. (— 21,996 Thlr. ; es sind (Tit, 5) an Zuschüssen für Armen- und Wohlthätigkeitsanstalten 39,302 Thlr. Jahresreiten durch Zahlung des zwanzigfachen Be- trages abgelöst, wogegen Fr Centralfonds zu Pensionen und Unterstüßungen für Beamten - Wittwen und Waisen (Tit. 6) um 16,000 Thlr., auf 56,000 Thlr. erhöht worden ist) Allgemeine Ausgaben zu verschiedenen Bedürfnissen (Kap. 103) 54,998 Thlr. (—1247 Zhlr.)

Die einmaligen und außerordentlichen Ausgaben be- laufen fich (Kap. 13.) auf 975,456 Thlr. (+- 411,307 Thlr.) und zw1r: für das Ministerium des Jnnern 120,000 Thlr., dritte Rate für den Umbau des Dienstgebäudes ; für Erweiterung der Räume des statistischen Bureaus durch Anbau eines Flügels (126,000 Thlr.), erste Rate 80,000 Thlr. ; zur Perlienus von Materialien für die Registrirung der Thatfachen der Bewegung der Bevölkerung pro 1874 2000 Thlr. ; für die Polizeiverwaltung 92,000 Thlr., darunter 75,000 Thlr. zur Deckung der Kosten der Polizei-Anwaltschaften, für welche die etats- mäßigen Ausgaben (30,000 Thlr.) nit ausreichen; für die Landgens- darmerie 11,857»Thlr, Kosten der Einkleidung und Equipirung der neu anzustellenden Gensdarmen; für „dic Strafanstaltèverwaltung 669,640 Thlr., darunter zu den Neubauten in Cassel 100,000 Thlr. (3. Rate), Rendsburg 400,000 Thlr. (5. Rate) und Herford 60,000 (1. Rate), sowie 50,000 Thlr. zur Einrichtung weiterer Schlafzellen behufs Durchführung der nächtlihen Trennung der Gefangenen.

Oeffentlicher Anzeiger. - i

serate nimmt an dieautorisirte Annoncen-Expedition vou Rudolf Mosse in Berlin, Leipzig, Hamburg, Frank-

furt a. M., reslau, Halle, Prag, Wien, München, Uürnberg, Straßburg, Zücich und Stuttgart.

zu

Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen.

Steckbrief. Gegen den Arbeiter Karl Ahl- rimm ist die gerichtliche Haft wegen vorsäßlicher Srpeiverleßung und Gebrauchs einer Stichwaffe in den Aften A. 21. 74 Komm. 11. beschlossen worden. Die Verhaftung hat nicht ausgeführt werden können. Es wird ersucht, den 2c. Ahlgrimm im Betretungsfalle festzunehmen und mi: allen bei ihm sich vorfindenden Gegenständen und Geldern an die | Königliche Stadtvoigtei-Direktion hierseibst abzu- liefern. Berlin, den 22. Januar 1874. Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Untersuchungssachen. Kommission 11. für Voruntersuchungen. Beschrei- bung. Alter: 21 Jahre alt, geb. am 6. März 1852. Größe: 5 Fuß 4 Zoll. Haare: hellblond. Augen: blau. Augenbrauen: hellblond. Kinn: iß. Nase: gewöhnli. - Mund: gewöhnlih. Gesichtsbildung: oval. Gesichtsfarbe: blaß. Zähne: vollständig. Gestalt: mittel. Sprache : deutsch mit pommerschem Dialekt. Besondere Kennzeichen: vorgebogenen Kopf und s{chleppenden Gang.

In der Nacht vom 21.—22. Januar cr. sind aus

dem Vifkftoriginstitute zu Falkenberg i./M. mittelst

Einbruchs folgende Sachen entwendet worden: 1) ein filberner Pokal, innen vergoldet, mit der In1chrift : „Hexrn Dr, Immanuel Schmidt zum 29. August 1863 (? die Jahreszahl ist nicht genau bekannt) von feinen dankbaren Schülern, 2) eine silberne, innen vergoldete Zuckerschale mit den Buchstaben I. 8. und einer Jahreszahl, 3) ein sfilberner, inwendig vergol- deter Vorlegelöffel, 4) eine silberne Tortenschaufel mit s{chwarzem Holzstiel, 5) 4 filberne Gabeln, 6) ein filberner, innen vergoldeter Saucenlöffel, 7) ein silbernes Käse- und ein silbernes ain pel 8) ein ‘kleiner filberner, innen vergoldeter Trinkbecher mit den Buchstaben „A. 8.*, 9) ein Dußend Be- stecke mit s{chwarzer Schale, noch ganz nen und in gelbes Papier eingepackt, 10) eine Tischdecke von Tuch, braun und grau, 11) eine rosa- und weißgeblümte Decke, 12) zwei große Tischtüchec gez. V. I., 3 kleine Tischtücher gez. V. J., 4 Kopfkissenbezüge gez. V I., 6 Handtücher verschieden gezeichnet. Eines der Hand- tücher hat einen rothen Rand und Franzen und ist gezeibnet: „B. M B.“ Eines ist gezeichnet: A, R. 4 wahrscheinlich V. T, 4 Servietten gez. V. I, 4 Unterhosen (leinene) gez. „H. 0*, 1 Unterhose (parhend) gez. „E. 8.*, 1 Paar ungezeichncte wollene Strümpfe, 3 buntscidene Taschentücher, 2 alte leinene

Taschentücher. Der Diebstahl ist von zwei Män- nern auêgeführt, von denen einer sih an der Hand blutig verleßt haben muß. Indem vor dem Ankaufe der gestohlenen Sachen gewarnt wird, ersuche ih um \chleunige Mittheilung, sobald über den Verbleib oder die Person der Thäter Etwas bekannt wird. Auf die Wiedererlangung der Sachen namentlich des Pofals zu 1, ift eine Belohnung von 50 Thlenu. ausgeseßt. Wriezen, den 23. Januar 1874. er Staatsanwalt.

Konkurse, Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen n. dergl.

[307] Bekanntmachung.

Der über das Vermögen des Kaufmanns Robert Stemmler in Schoenlanke eröffnete Konkurs wird, nahdem das Eifkenntuß vom 10. Dezember 1373, dur. welches der mit den Gläubigern ges{lossene Akkörd bestätigt worden ist, die Rechtskraft be- schritten, auch die im §. 199 der Konfuréordnung

endigt erklärt. | Schoenlanke, den 13. Januar 1874. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

vorgeschriebenen Maßregeln getroffen sind, für be--

H—

[317] Bekanntmachung.

In dem Konkurse über das Vermögen des Kauf- manns Bronislaw Rankowicz hierselbst, Ohiauer- straße Nr. 48, ift der Kaufmann Gcorg Beer hier- selbst zum definitiven Verwalter der Masse Het und zur Anmeldung der Forderungen der Konkurs- gläubiger noch eine zweite Frist

bis zum 21. Februar 1874 einshließlih festgeseßt worden. Die Gläubiger, welche 1hre An- sprüche noch niht angemeldet haben, werden aufge- fordert, dieselben, sie mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht bis zu dem gedachten Tage bei uns shriftlich oder zu- Protekoll anzumelden.

Der Termin zur Prüfung aller in der Zeit vom

20. Dezember 1873 bis zum 21. Februar 1874 an. gemeldeten Forderungen ift auf den 13. März 1874, Bormittags 11 Uhr, vor dem Kommissar Stadtcichter Dr, George im Terminszimmer Nr. 47 im Il, Stock des Stadt- gerichtêgebäudes anberaumt. _ Zum Erscheinen in diesem Termine werden die jämmtlihen Gläubiger aufgcfordert, welche ihre icin innerhalb einer der Fristen angemeldet aben.

Wer scine Anmeldung sriftlich einreiht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen.

Jeder Gläubiger, welcher niht in unferem Amts- bezirke jcinen Wohnsiß hat, muß bei der Anmeldung einer Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften

evollmäcßtigten bestellen und zu den Aften anzeigen.

Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden der Justiz-Rath Winkler und die Rechtsanwälte Niederstetter, Petiêcus und Zenker zu Sachwaltern vorgeschlagen.

Breslau, den 17. Januar 1874.

Königliches Stadtgericht. Abtheilung I.

[308] Belau In dem Konkurse über das Vermögen der Han- delsgesellshaft B. Haberkorn & Comp. zu Neisse ist der Kaufmann B. Trefß zu Neisse zum definitiven Verwalter der Konkursmasse ernannt worden. Neisse, den 20. Januar 1874.

Königliches Kreisgericht. T. Abtheilzng. [301] In dem Konkurse über das Vermögen des Grubenbesißers Immeenberg zu Weißenfels ist der Geheime Justiz-Ra!h Bieliß hier zum definitiven Verwalter der Masse ernannt.

Naumburg, den 19. Januar 1874.

Königliches Kreisgericht. Abtheilung T.

(4. 8] Ediftal-Ladung.

Nachdem über das Vermögen des Kaufmanns Wilhelm Richter dahier der formelle Konkurs erkannt worden ist, so wird Termin zur Anmeldung der Forderungen an den 2c. Richter auf den

27. Februar d. I., Morgens 10 Uhr, Cont. Zeit, beim Rechtsnachtheile des Aussclusses von der Be- friedigung aus der Masse anberaumt.

Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Forde- rungen in diesem Termine persönlich oder durch einen gehörig bevollmächtigten Rechtsanwalt anzumeiden und etwaige Beweisstücke mit zur Stelle zu bringen.

Cassel, den 16. Januar 1874.

Königliches Amtsgericht, T. Abth. 4.

Reimerdes. (a. 962/1) vt. Sto.

[320] Subhastations-Patent.

Das dem Kosäthen Georg Wendt gehörige, in Selchow belegene, im Hypothekenbuch von Selchow Band I1. Nr. 31, Seite 143, verzeichnete Grundstück nebst Zubehör foll :

den 30. März 1874, Bormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmerstr. 25, Zimmer 16, im Wege der nothwendigen Subhastation öffentlich an den Meistbietenden versteigert, und demnächst das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags

den 1. April-1874, Bormittags 11 Uhr, ebenda verkündet werden.

Das zu versteigernde Grundstück ist zur Grund- steuer, bei einem derselben unterliegenden Gésammt- Flächenmaß von 4 Hektaren 18 Aren 23 Qu.-Metern mit einem Reinertrag von 463 Thalern veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, und Hypothekenschein, ingleichen etwaige Abschäßungen, andere das Grund- stück betreffende Nachweisungen und besondere Kauf- bedingungen find in unserem Bureau V. einzusehen.

Alle Diejenigen, welche Eigenthum oder ander- weite, zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung in das. Hypothekenbuch bedürfende, aber nicht einç,e- tragene Realrechte geltend zu machen haben, werden aufgefordert, dieselben zur Vermeidung der Präfklu- fion spätestens im Versteigerungetermin anzumelden.

Berlin, den 27. Dezember 1873. -

Königliches Kreisgericht. Der Subhastations - Richter.

(319) Nothwendige Subhastation auf den Antrag der Beneficial - Erben.

Das den Erben des Halbbauers Carl Ludwig Ferdinand Rathenow gehörige, in Groß - Beeren belegene, im Hypothekenbuche von Groß-Beeren Band 1V. Nr. 78 verzeichnete Halbbanergut nebst Zubehör foll

den 24. April 1874, Bormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle Zimmerstraße 25 im Wege der nothwendigen Subhastation öffent- lich an den Meistbietenden versteigert und demnächst das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags __ den 25. April 1874, Vormittags 11 Uhr, ebenda verkündet werden.

Das zu versteigernde Grundstück ift zur Grund- steuer, bei einem derselben unterliegenden Gesammt- flächenmaß von 20 Hektaren, 56 Aren, 50 Quadrat- metern, mit einem Reinertrag von 60,85 Thalern und zur Gebäudesteuer mit einem jährlichen Nußungswerth von 40 Thlcn. veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle und Hypothekenschein, ingleichen etwaige Abschäßun- gen, andere das Grundstück betreffende Nachweisungen uyd besondere Kaufbedingungen find in unserm Bu- reau V. cinzusehen.

Alle Diejenigen, weclWe Eigenthum oder andecweite, ur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung in das Oypothekenbud bedürfende, aber nicht eingetragene

ealrechte geltend g machen haben, werden aufgefor- dert, dieselben zur Vermeidung der Präklusion späte- stens im Versteigerungs-Termin anzumelden.

Berlin, den 28. Dezember 1873.

Königliches Kreisgericht. Der Subhastionsrichter.

[303]

Edictalen, Der Taglshner Ludwig Röder von Breunings hat dahier klagend vorgestellt, daß seine Ehefrau Margaretha, geb. Föller, gegen welche er, da sie sich von ihm getrennt, bereits auf eheliche Folge geklagt und verurtheilendes rechtskräftiges Er- kenntniß des unterzeichneten Gerichts vom 20. Sep- tember 1873 erwirkt hatte, dieses Erkenntniß unte- folgt gelassen habe, vielmehr nach Amerika ausge- wandert und ihr dermaliger dortiger Aufenthaltsort unbekannt geblieben sei, und hat deshalb gebeten,

seine Ehe mit derselben wegen böswilliger Verlaffung | zu scheiden. Da die klägerischen Behauptungen durch |

vorgelegte Bescheinigungen, die beigefügten früheren Prozeßakten und angestellte Ermittelung Bestätigung geiineey haben, fo wird die Verklagte, Ehefrau des

udwig Röder, Margaretha, geb. Föller, hierdnrch aufgefordet, entweder selbst oder durch einen speziell bevollmächtigten Vertreter im Termin den 28. April d. I., Morgens 10 Uhr, Cont. Zeit, ihre Ein- wendungen gegen die Klage bei Meidung der Aus- \chließung dahier vorzubringen, wobei derselben zu- gleih zur Nachricht dient, daß alle ferneren in dieser

Sache ergeheiden Verfügungen und Erkenntnisse statt Behändi. ung an sie nur an Gerichtsstelle wer- den angesc&lagen werden. Hanan, am 13. Januar 1874. Königliches N Erste Abtheilung. ang.

[309] Edietalen.

Die Ehefrau des Adam Reiß, Magdalena, geb. Reiß zu Lohrhaupten, hat dahier klagend vor- gestellt, daß ihr genannter Ehemann ohne ihre Schuld im Jahre 1869 heimlich von ihr gegangen und sein Aufenthaltsort troß stattgehabter Ermitte- lungen bis jeßt unbekannt. geblieben Kei und deshalb gebeten, ihre Ehe mit:;demjelben wegen böôswilliger Verlassung dem Bande nah zu scheiden auch den- selben in die Prozeßkosten zu verurtheilen.

Da die klägerishen Behauptungen durch Vor- nahme der vorgeschriebenen E-mittelungen Bestäti- gung gefunden haben, fo wird der Verklagte Adam Reit hierdurch- aufgefordert, entwed rx selbst oder durch einen sreziell bevollmächtigten Vertreter im Termin den 28. April d. Is, Morgens 10 Uhr, Cont. Zeit seine Einwendungen gegen die Klage bei Meidung der Ausschließung dahier vorzubringen, wobei demselben zuglcich zur Nachricht dient, daß alle ferneren in dieser Sache ergehenden Verfügungen und Erkenntnisse stait Behändigung an ihn. nur an Gerichtsstelle werden angeschlagen werden.

Hanau, am 13. Januar 1874.

Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung. Lang. [300] Bekanutmachung.

Dem Tischler Karl Sigismund Schaar, zu- leßt in New-York, wird hierdurch bekannt gemacht daß ihm aus dem Nachlasse seiner Mutter, der ver- wittweten Schankwirth Johanna Eleonore Schaar, geborene Geiéler“zu Groß-Kniegniß, ein Erbtheil von 85 Thlr. 27 Sgr. 8 Pf. zugefallen ist, und solches jeder Zeit bei uns e: heben werdcn fann.

Nimptsch, den 17. Januar 1874.

Königliche Kreisgerichts-Deputation.

[304] Bekauntmachung.

Es ist beantragt worden:

1) den Schlossergesellen Theophil Philipp Boder, Sohn der verstorbenen Tuhmacher Johann und Carosine Boderschen Eheleute aus Sohrau O./S. im Kreise Rybnik, welcher daselbst am 25. April 1839 geboren, im Jahre 18957 von dort aus- gewandert ist, im Jahre 1859 von Bordeaux avs die leßte Nachricht gegeben hat und feit- dem verschollen ift, den vormaligen Bauergutsbesizer Adolph Hell- mann aus Ober-Schwirklan im Kreise Rybnik, welcher sich im Sommer 1854, nachdem gegen ihn eine gerichtliche Voruntersuchung wegen Todtschlags eröffnet worden war, aus Ober- Schwirklan entfernt hat und seitdem verschollen ift,

für tedt zu erklären.

In Folge dessen werden die Genannten, sowie deren Us Exben und Erbnehmer aufgefordert, fich in dem am 24. November 1874, Bormittags 11 Uhr, in unserem Gerichtslokale, Zimmer Nr. 53, anstehen- den Termine, oder vor demjelben \chriftlich oder per- sönlich in unserem Burezu Il. zu melden, widrigen- falls die beiden Verschollenen für todt erklärt und ihr Vermögen deù sih legitimirenden Erben ausge- händigt werden wird.

Rybnik, den 9. Januar 1874.

Königliches Kreisgericht. I, Abtheilung.

[48]

In folgenden Auseinanderseßzungs-Sachen : A. im Regierungsbezirk Stralsund,

1) im Franzburger Kreise: : Ablösung der Grundgerechtigkeiten der Büdner zu Zingst im Königlichen Forstrevier Darß ;

2) im Greifswalder Kreise: j a. Ablösung der von sämmtlichen Hufenbesißern

der Stadt Lassan an die beiden Prediger und den Cantor zu entrichtenden Realabgaben,

. Ablösung der von den 11 Kolonisten zu Neu- Ungnade an die Universität zu Greifswald zu entrichtenden Realabgaben,

. Ablösung der auf den Gütern Quilow und Vitense für die Pfarre und Küsterei Schlatkow haftenden Reallasten ;

im Kreise Rügen: |

Ablöfung der auf den Grundstücken der Gemeinde

Sagard für die Pfarre und das Diaconat daselbst

haftenden Realabgaben.

B. im Negierungsbezirk Stettin.

im Anclamer Kreise :

a, Ablösung der von den Bauern Drichelt und Genossen zu Bugewiß_ an Pfarre und Küsterei zu entrichtenden Reallasten ;

b Ablösung der auf den Rittergütern Neeßow, Gramzow cum pert., Krusenfelde, Klein Be!ow, Kagenow, Priemen und Steinmocker, dem Vor- werke Kruscns-Crien und den sonstigen Grund- stücken des minorendzen Witt in Gramzow, Kagenow, Steinmocker und Priemen für geist- liche und S@hulinstitute haftenden Reallasten;

im Greifenberger Kreise:

Theilung ‘der sogenannten Utpadelschen Fichten zu

Glansce;

im Greifeohägener Kreise :

Ablösung der von den Grundbesißern in Rahn an

e geistlihen Institute zu entrichtenden Real-

asten;

im Naugarder Kreise :

a. die Gemeinheitstheilung zu Marsdorf, in specie das Nachtragsverfahren betreffend ;

b. Ablösung der gegenseitigen Berechtigungen und Verpflichtungen zwischen dem Besißer des Schmiedegrundf|tücks zu Trechel und den bäuer- lichen Wirthen zu Rothenfier;

5) im Pyrißer Kreise: i a, die Pfarrabgaben-Ablösung vom Gute Warniß, b, Ablösung der von den Grundbesißern in

Brießtig, Wobbermin, Lettnin, Buslar, und Strebelow an die geistlichen Institute zu ent- richtenden Reallasten,

c. Ablösung der‘auf dem Gute Lübtow a. und den Bauer- und Kossäthenhöfen daselbs für Pfarre und Küsterei haftenden Reallasten ;

6) im Randower Kreise :

a. Ablösung der von der Gemeinde Cummerow an Pfarre, Küsterei und“ Schule zu entrichten- den Reallasten, ®

b. Ablösung der von dem Ackerbürger Weyer und Genossen zu Garh a/O. an die St. Stephans-

firhe und das St. Spiritus-Hospital daselbst zu entrichtenden Reallasten,

c. Ablösung der vom Gute und den bäuerlichen Grundstücken zu Radefkow an das Marinestift, sowie an Pfarre und Küsterei zu entrichtenden Reallasten;

7) im Regenwalder Kreise: Ablösung der vom Gute Wißmiß und von den dazu angekauften Höfen Va., 1V. und ciner Parzelle vom Bauerhofe Nr. 2 an die geist- lien Institute zu entrichtenden Realabgaben; 8) im Ueckermünder reise:

a. Ablösung resp. Umwandlung der von den Be- sißern der 10 Bauerhöfe zu Wahrlang an die Eiane zu entrihtenden Realabgabten,

b, Ablösung der Brennholzberechtigung der Büd- ner zu Jaßznick und der Grundbesißer zu Ham- melstall im Königlichen Forstrevier Rothemühl. ©. Im Regierungsbezirt Coeslin :

1) Im Bubliter Kreise: Ablöjiung der dem Müller Jahnke zu Stepen auf dem Mühlensee daselbst zustch-nden Fische- reiberechtigung;

2. im Colberger Kreise:

a, Ablösung der vom Gute und den Grundbesißern der Gemeinde Frißow an Pfarre und Küsterei zu entrihtenden Realabgaben,

b, Umwandlung der von den Dorfschaften Drosedow, Trienke, Damiß und Lestin an die Pfarre in Drosedow zu entrichtenden Realabgaben in Roggenrente ;

3) im Neustettiner Kreise : Ablösung der Fischereiberechtigung? auf dem großen Pielburg-See;

4) im Sthlawer Kreise:

a. Ablösung der der Pfarre zu Lanzig von den Ort- schaften Crolow, Neuenhagen, Vießger Strand und Crolower Strand gebührenden Reallasten ;

. Ablösung der Abgaben an Pfarre und Schule vom Gute und den bäuerlichen Grundstücken zu Carwiß;

. Umwändlung der von der Gemeinde Schlawin an die dortige Pfarre zu entrichtenden Real- Abgaben; *

. Ab1bsung der der Pfarre uvd Küsterei in Abts- hagen von den Grundbesitßzzrn zu Abtshagen vnd Wieck zu leistenden Fuhren und zu ent- richtenden Abgaben und Dienste,

. Ablösung der der Pfarre und Küsterei zu Barz- wiß von den Bauern in Barzwit, Zillmiß, Carzin und Doezsenthin zustehenden Real- Abgaben;

5) im Stolper Kreise: Ablösung resp. Umwandlung der von den Do- minien und Gemeinden zu Sageritz, Deutsch- Carstniß, Alt- und Neu-Damerow und Denzin an die Pfarre und Küsterei in Sagerißz zu ent- richtenden Reallasten: wérden alle unbekannte Wiederkaufsberechtigte, An- wärter und zur Mitrußung berechtigte unmittelbare Theilnehmer, welche dabei ein Interesse zu haben vermeinen, insbesondere der nächste von den in die Lehns- und Successions-Register eingetragenen und ihrem Aufenthalte nach unbekannten Agnc |:n des v. Eickstedtschen Geschlechts zu dem Lehn- gute Radekow, Anclamer Kreises, hiermit aufgefordert, sich in dem am 14. Februar 1874, Bormittags 11 Uhr, vor dem Herrn Regierungs- und Landes-Oefkonomie- Rath Alter in unserem Geschäftslokale hierselbst an- stehenden Termine zu melden und ihre Erklärung darüber abzugeben, ob fie bei Vorlegung des Aus- einanderseßung8planes refp. des Rezesses zugezogen sein wollen, widrigenfalls fie die betreffende Aus- einanderseßung selbst im Falle einer Verleßung, gegen fich gelten lassen müssen und mit keinen Einwendungen dagegen weiter gehört werden können.

Stargard, den 27. Dezember 1873.

Königliche General-Kommission für die Pro- vinzen Pommern und Poseu.

Verkäufe, Berpachtungen, = Subnurissionen 2e.

[280] Berkauf von Gewehren. :

In Folge Befehls des Königlichen Kriegs-Mini- steriums werden Seitens des unterzeichneten Artillerie- Depots circa 11,303 gezogene Percussionsge- wehre mit Bajonett am 9. Februar d. I., Bormittags 11 Uhr, “im Arsenal zu Diedenhofen öffentlich meistbietend verkauft werden,

Die Verkaufsbedingungen liegen in unserem Bureau zur Einsichtnahme aus, werden auf Wunsch auch abschriftlich mitgetheilt, ebenso können Proben gegen eine Kaution von drei Thalern für jedes Gewehr bei. uns in Empfang genommen werden.

Der Meistbietende hat im Termine eine Kaution im Betrage von !/; seines Meistgebots einzuzahlen.

Diedenhofen, den 21. Januar 1874.

Artillerie-Depot.

(M. 95] H olz- Verkauf.

Am Freitag, den 6. Februar cr.,

Bormittazgs 10 Uhr, sollen im Gasthofe des Herrn Plümecke zu Feld- berg öffentlich meistbietend gegen baare Zahlung verkauft werden : 1) aus dem Begange Guewihtz: 700 Kiefern ; 2) aus dem Begange Grünoto: 520 Kiefern, 20 Birken; 3) aus dem Begange Mechow: 150 Kiefern, 32 Birken; 4) aus dem Begange Laeven: 178 Kiefern, 19 Birken; 5) aus den Begängeu Feldderg uud Lüttenhagen : 112 Buchen, 118 Hainbuchen. Lüttenhagen, den 22. Januar 1874.

Der Großherzogliche Oberförster.

I. Grapow:.

Am Diepvstag, ‘den 27. d. M., Bormittag 9 Uhr, steht im Stall Nr. 3 Kaserne a. K. ein Fohlen zum Verkauf.

[295] Bekanntmachung. : Für die hiesige Anstalt sollen nachverzeichnete Gegenstände beschafft und die Lieferung derselben soll

an den Wenigstnehmenden im Wege der Submission vergeben werden. E E Die Submissionen sind schriftlich und verschlossen, für jeden einzelnen Gegenstand gesondert, mit der entsprechenden Aufschrift : Submission auf Tuchjacken 2c. versehen, bis spätestens Dieustaa, den 3. Februar, Bormittags 11 Uhr, bei der Gefängniß-Direktion in Einlauf zu bringen. Unmittelbar nah diesem Termin erfolgt die Eröff- nung dr eingegangen-n Submissionen.

Die Lieferungsbedingungen können während der Bureaustunden in der Gefängnißexpedition eingesehen werdén. Wer \ich an der Submission betheiligt, erflärt damit stillichweigend, daß ihm die Lieferungs- bedingungen bekannt sind.

Es sind zu liefern: 275 Tuchjacken, 400 Tuchhosen, 400 Tuchwesten, 100 Tuchmüßtzen, 250 Beiderwandanzüge, 1600 weißleinene Hemden, 300 blane Hemden, 500 Haléêtücber, 400 Taschentücher, 400 grobe Handtücher, 36 feine 7 200 Paar Unterhosen, 300 Hofenträger, 250 baumwollene Socken, 300 wollene Socken, 3390 Schuhe, 400 , eum t 190 4 antinen, 150 Stück Matraten, 150. Kopien, 300 - 7 Bettlaken, 300 Kopfkissenbezüge, 100 _„ Deckenbezüge, 50 Kleiderbeutel, 400 grauleinene Schürzen, 100 Paar Handschuhe, 100 Unterjacken, 150 Wischtücher. Muster von allen zu liefernden Gegenständen liegen zur Ansicht vor. - t Strafgefängniß bei Berlin (am Plöbensee), :- den 22: Januar 1874. 53 Fife Die Direktion.

J Bekauntmachung.

Die der I. Bau-Abtheilung Thorn-Insterburger Eisenbahn gehörige, auf dem linken Weichselufer be- findliche, über die sogenannte Polnische Weichsel füh- rende hölzerne Trajektbrücke für Lokomotiv-Ver- fehr (Howesches System), b:stehend aus 14 Jochen à 12,5 Meter Spannweite, hölzernen Gitterträgern mit obenliegende- Fahrbahn, Konstrufktionshöbe von Unterkante Träger bis Schienenoberkante 2,45 Meter, soll, mit alleinigem Auss{luß der Schienen und des Klein-Ssenzeugcs für dieselben im Wege öffentlicher Lizitation an den Meistbietenden: verkauft werden.

Zu diesem Zwccke habe ih auf

Montag, den 16. Februar d. I,, /

Vormittags 10 Uhr, =#= A einen Termin an Ort und Stelle anberaumt, wozu Bietungslustige mit dem Bemerken eingeladen wer- den, daß die Bedingungen im Bureau der T. Bau- Abtheilung auf Bahnhof Thorn täglich während der Dienststunden einzusehen sind, auch gegen Erstattung der Kosten abschriftlich mitgetheilt werden können. zt

Thorn, am 13, Januar 1874 T s Der alige trie und Betriebs-Inspektor.

iede. S A S

-+

Berlin-Stettiner Eisenbahn. Die Anfertigung, Anlieferung und Aufstellung des eisernen Ueberbaues für die Strom-Brücke über den

Zeglin-Strom beigStettin von 92 M. Stüßweite

mit einem Gefsammtgewicht

von rot. 439 Tonnen Schmiede- und rot. 19 Tonnen Gußeisen,

soll im Wege öffentliher Submission [vergeben

werden. out E S

i? Bedingungen, Berechnungen 2c. und Zeichnungen

liegen im hiesigen Bau-Bureau, Lindenstraße Nr. 15,

zur Einsicht aus, auch sind diejelben von dem Urter-

zeichneten gegen Einsendung von 3 Thlrn. Kopialien

zu bezichen, E 9

Versiegelte und portofreie Offerten mit der Auf- rift:

id fe bmission auf Ausführung des eisernen „Ueberbaues der Strombrüccke über den aZeglin“ : :

find an den Unterzeichneten, Lindenstraße 15, bis

gun 28, Februar cr., Mittags 12 Uhr, einzu-

enden.

Sicttin, den 22. Januar 1874.

Dex Baumeister. Bollmaun.

(4) Bergisch - Märkische Eisenbahn.

Submission,

Die Ausführung der Tischler- und Schlosser- Arbeiten zum neuen Dienstwohngebäude in der Kölnischen Allee hierselbst soll im Wege öffentliche Submission vergeben werden. e

Die Offerten sind mit entsprehender Aufschrift bis zum 81. d, Mts, Bormittags 11 Uhr, portofrei und versiegelt hierber einzureichen. Zeich- nungen und Submissions-Formulare find auf unterem tehnischen Bureau hierselbst einzusehen und können auch gegen Erstattung der Gebühren von uns be- zogen werden.

(a, 9956/1.)

Cassel, den 17. Januar 1874. Königliche Eisenbahn-Kommission.